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NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats vom 17. November 2015 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 91 Bürgerfragestunde Der Vorsitzende begrüßt die Zuhörerinnen und Zuhörer, Mitglieder des Gemeinderats und den Pressevertreter zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats. Er gratuliert den Stadträten Häberle und Rexer nachträglich zum Geburtstag und überreicht ihnen ein Geschenk der Stadt. Badearzt/Kurort Frau Renate Frommann aus Bad Liebenzell fragt, ob sich ein Kurort ohne Badearzt überhaupt Kurort nennen dürfe. Der Vorsitzende erklärt, dass wir mit Herrn Dr. Müller einen Badearzt haben und im Moment gut aufgestellt sind. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 92 Bekanntgaben Der Vorsitzende erteilt Hauptamtsleiter Komenda das Wort. 1. Jugendgemeinderat Herr Komenda berichtet, dass für den Jugendgemeinderat 18 Jugendliche und weitere Ersatzbewerber im Dezember 2015 verpflichtet werden. Der Bürgermeister erwähnt, dass der Jugendgemeinderat alle zwei Jahre gewählt wird. Er bedankt sich hiermit bei allen Jugendlichen für ihre Bereitschaft und ihren Einsatz. 2. Namensänderung Förderschule Der Vorsitzende teilt mit, dass es bei der Namensänderung gegeben hat. Diese heißt jetzt: Sonderpädagogisches Lernförderung 3. Bildungs- und Förderschule Beratungszentrum - eine Bereich Landesschau Mobil in Bad Liebenzell Er verweist weiterhin auf die abendlichen Sendungen des Landesschau Mobil im SWR 3 von 2 – 3 Minuten über Bad Liebenzell. Am Samstag, 21. November 2015, von 18:45 Uhr – 19:15 Uhr wird der halbstündige Film über Menschen in Bad Liebenzell zusammengefasst gezeigt. Die Initiative ging vor über einem Jahr vom Jugendgemeinderat Fabio Hubert aus. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 93 Betrauungsakt für die Freizeit- und Tourismus Bad Liebenzell GmbH Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 65/2015-GR zur Verabschiedung eines neuen Betrauungsaktes und begrüßt dazu Herrn Rechtsanwalt Dr. Messmer und erteilt ihm das Wort. Im Jahr 2013 wurde erstmalig ein Betrauungsakt beschlossen. Zwischenzeitlich haben sich neue Erkenntnisse ergeben, die eine Fortschreibung unumgänglich machen. Herr Rechtsanwalt Dr. Messmer erläutert die §§ 1 – 5 der Anlage 1 Die Anlage 1 richtet sich nach dem Muster vom Landkreistag. Die erste Seite enthält Rechtsgrundlagen. Der Betrauungsakt ist die europarechtliche Rechtfertigung für Zahlungen welche die Stadt Bad Liebenzell an die Freizeit und Tourismus GmbH leistet. Der Betrauungsakt beinhaltet eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse und ist auf 10 Jahre begrenzt. Er regelt die Ausgleichsleistungen und wie der Ausgleich zustande kommt. Es sind Regelungen der Umsetzung nach europarechtlichen Voraussetzungen. Im Hinblick auf einen Investitionszuschuss kontrolliert die Stadt Bad Liebenzell ergänzend die Schlussrechnung über die Maßnahmen. Die Gesellschaft muss den Nachweis führen. Es wird nicht mehr ausgeglichen, wie erforderlich. Alle Unterlagen müssen 10 Jahre vorgehalten werden, für eine eventuelle Prüfung der europäischen Kommission zur Umsetzung der europarechtlichen Richtlinien. Der Vorsitzende dankt Herrn Dr. Messmer für die Erläuterungen und hofft, dass die eingereichten Fragen von Gemeinderat Bounin beantwortet sind. Für Gemeinderat Bounin sind die Fragen nur teilweise beantwortet. Die Obergrenze der Ausgleichsleistungen ist nicht benannt und soll als Richtwert enthalten sein. Die Stadt soll über den Ausgleich mitbestimmen. Höhere Ausgaben sollen rechtzeitig mitgeteilt und begründet werden. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 93 Obergrenze Dr. Messmer erklärt, dass die Obergrenze bei 15 Millionen Euro liegt. Ein Maximalbetrag kann aufgenommen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich. Ob der Bedarf sachlich richtig ist oder nicht, muss die Stadt prüfen und ist eine gesellschaftsrechtliche Frage. Die Stadt entscheidet über den Wirtschaftsplan. Nicht vorhersehbare Ausgaben Dieser Punkt wurde knapp geregelt. Die Gesellschaft muss aktiv werden. Die Stadt entscheidet über die Gewährung. Trennungsrechnung Ist in § 5 eingeflossen Gemeinderat Bounin möchte eine genauere Regelung im Betrauungsakt. Stadtkämmerer Hansen sagt, dass der Betrauungsakt auf dem Europarecht fußt. Eine Fortschreibung und Festschreibung nützen nichts. Der Gemeinderat hatte erst kürzlich in der Vorberatung zum Entwurf des Nachtragsplans mehrheitlich dem höheren Bedarf zugestimmt. Mehraufwendungen kommen zur Genehmigung in den Gemeinderat. Dr. Messmer erklärt, dass die Form des Betrauungsaktes nicht vom Europarecht vorgegeben wird und stellt verschiedene Möglichkeiten in den Raum. Der Musterbetrauungsakt vom Landkreistag ist möglich. Der Betrauungsakt soll schlank gehalten werden. Gemeinderat Bounin bemerkt, dass der alte Betrauungsakt klar regelt. Der Vorsitzende sagt, dass der Gesellschaftsvertrag geändert ist. Ein ganzes Paket wurde in diesem Jahr geschnürt. Der Konstrukt wird dann kaum mehr händelbar. Der aktuelle Stand unter Federführung von Herrn Dr. Messmer ist gut lebbar. Gemeinderat Becker fragt, ob es um die Patronatserklärung und die Namensänderung geht. Der Vorsitzende verweist auf die geänderten Inhalte und die Regelung der Dinge. Stadtrat Becker fragt wieder ob Patronatserklärung und Betrauungsakt miteinander zu tun haben, ja oder nein. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 93 Ja, da die verschiedenen Verträge im Zusammenhang stehen und dies unter europarechtlichen Gesichtspunkten geregelt sein muss, so der Vorsitzende. Stadtkämmerer Hansen erwähnt den § 3, Absatz 1, und verweist auf die Gewährleistung von Zuschüssen und Tilgungsleistungen, Kapitalzuschüssen und Einräumung von Kassenkrediten sowie die Übernahme von Bürgschaften. Stadträtin Bäuerle möchte wissen, was die Stadt in § 4, Absatz 1 prüft. Dr. Messmer erklärt, dass die Sachlage geprüft wird, der Verwendungsnachweis und ob die Mittel verbraucht sind oder nicht. Für Gemeinderat Bounin ist dies eine Verkomplizierung. Der Vorsitzende verweist auf den bestehenden Gesellschaftervertrag und die Außenprüfung. Eine Aufnahme der Höhe der Aufwendungen wäre somit doppelt aufgeführt. Gemeinderat Volz beantragt die Abstimmung. Gemeinderat Bounin hofft auf Einvernehmen und hat nur diese Anmerkung. Dr. Messmer verweist auf § 3, Absatz 3: Führt die Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach § 2 Abs. 1 aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse zu einem höheren Fehlbetrag, kann auch dieser ausgeglichen werden. Gemeinderat Bounin findet dies formal richtig. Die Stadt muss Geld zur Verfügung stellen und er erinnert an die rechtzeitige Information. Beschlussantrag: Dem vorliegenden Betrauungsakt wird zugestimmt. Der Antrag wird bei 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mit 17 Ja-Stimmen mehrheitlich beschlossen. Der Vorsitzende verabschiedet Herr Dr. Messmer und bedankt sich für seine Ausführungen. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 93 Anlage 1 Öffentlicher Auftrag (Betrauungsakt) der Stadt Bad Liebenzell auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 9380) (2012/21/EU, ABl. EU Nr. L 7/3 vom 11. Januar 2012) - Freistellungbeschluss -, der MITTEILUNG DER KOMMISSION vom 11. Januar 2012 über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (2012/C 8/02, ABl. EU Nr. C 8/4 vom 11. Januar 2012), der MITTEILUNG DER KOMMISSION vom 11. Januar 2012 Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011) (2012/C 8/03, ABl. EU Nr. C 8/15 vom 11. Januar 2012) und der RICHTLINIE 2006/111/EG DER KOMMISSION vom 16. November 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. EU Nr. L 318/17 vom 17. November 2006) Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 93 Anlage 1 an die Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH, 75378 Bad Liebenzell (nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt) §1 Gemeinwohlaufgabe (1) Die Stadt Bad Liebenzell ist als Heilbad und Luftkurort nach §§ 4, 9 des Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (KurorteG) anerkannt, der Stadtteil Monakam ist als Luftkurort nach § 9 KurorteG anerkannt. Die hierfür geltenden gesetzlichen Anforderungen setzen unter anderem voraus, dass ein Kurort „einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter aufweist“. Der Erhalt der Anerkennung als „Heilbad und Luftkurort“ bzw. „Luftkurort“ ist für die Stadt Bad Liebenzell unter den Gesichtspunkten der Stärkung des Tourismus und der Wirtschaftsförderung von nachhaltiger Bedeutung. Die Stadt Bad Liebenzell hat sich deshalb zur Wahrnehmung dieser Aufgabe im Interesse ihrer Einwohner entschlossen. (2) Die in Abs. 1 genannte Aufgabe stellt eine Aufgabe der klassischen „kommunalen Daseinsvorsorge“ dar. Sie zielt darauf ab, durch Schaffung und Verbesserung der Standortbedingungen für Tourismus und Wirtschaft das wirtschaftliche und soziale Wohl der Einwohner in der Kommune zu sichern oder zu steigern. Aufgrund der kommunalen Definitionshoheit für den Begriff der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist anerkannt, dass diese Leistung auch eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse mit einem spezifischen Gemeinwohlbezug im Sinne des Europäischen Beihilfenrechts darstellt. §2 Beauftragtes Unternehmen, Art der Dienstleistungen, Befristung (Zu Art. 4 des Freistellungsbeschlusses) (1) Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung der Aufgaben der Freizeit und Tourismus GmbH. Die Gesellschaft wurde zur Umsetzung des in § 1 Abs. 1 beschriebenen Ziels im Interesse der Allgemeinheit gegründet. Die Stadt Bad Liebenzell beauftragt die Gesellschaft mit der Erbringung nachstehender Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Gebiet der Stadt Bad Liebenzell: Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 93 Anlage 1 (2) 1. Hauptverwaltung der Kurverwaltung, 2. Kurbetrieb, insbesondere: a) Betrieb von Kurpark, Kurhaus, Trinkhalle und Touristinformation, b) Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Kongressen, 3. Betrieb der Paracelsustherme einschließlich der Therapieabteilung und der "Sauna Pinea", 4. Betrieb der technischen Einrichtungen, insbesondere des Blockheizkraftwerks, für die vorgenannten Einrichtungen, 5. Erledigung aller mit den unter den Ziff. 1 bis 4 zusammenhängenden und den dortigen Belangen dienenden Geschäften sowie Durchführung aller Maßnahmen und Geschäfte, durch die die unter Ziff. 1 bis 4 genannten Dienstleistungen gefördert werden. Daneben erbringt die Gesellschaft folgende Dienstleistungen, die nicht zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zählen: 1. Betrieb der Gastronomie im Kurhaus, 2. Betrieb des "Bistro Pinea" in der Paracelsustherme, 3. Lieferung und Verkauf der mit dem Blockheizkraftwerk erzeugten Energie an Dritte, 4. Führung eines Gemeinschaftsbetriebs im arbeitsrechtlichen Sinne mit der Mineralbrunnen Bad Liebenzell GmbH & Co. KG. Die in vorstehendem Satz 1 Ziff. 1 bis 4 genannten Dienstleistungen unterliegen mangels Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels nicht den beihilferechtlichen Vorschriften. (3) Schließlich erbringt die Gesellschaft folgende Dienstleistungen, die zwar eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellen, mangels Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels aber nicht den beihilferechtlichen Vorschriften unterliegen: Betrieb des Freibads in Bad Liebenzell Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 93 Anlage 1 (4) Dieser Betrauungsakt ersetzt den Betrauungsakt der Stadt Bad Liebenzell vom 22. Oktober 2013. Die Beauftragung nach § 2 Abs. 1 ist befristet bis zum Ende des Jahres 2025 (10 Jahre). (5) Soweit die in § 2 Abs. 1 dargestellten Aufgaben infolge der fortschreitenden Entwicklung der relevanten Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und/oder der europäischen und nationalen Gerichte nicht mehr als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse angesehen werden können oder die Voraussetzungen des Freistellungsbeschlusses in anderer Weise nicht mehr erfüllt sind, wird die Stadt Bad Liebenzell diesen Betrauungsakt entsprechend anpassen oder beenden oder die Ausgleichsleistungen vor der weiteren Gewährung bei der Europäischen Kommission anmelden §3 Berechnung und Änderung der Ausgleichsleistungen (Zu Art. 5 des Freistellungsbeschlusses) (1) Soweit für die Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach § 2 Abs. 1 - 3 erforderlich, gewährt die Stadt Bad Liebenzell der Gesellschaft Ausgleichsleistungen, insbesondere durch - die Gewährung von Zuschüssen für Tilgungsleistungen, - die Gewährung von Kapitalzuschüssen, - die Einräumung von Kassenkrediten, - die Übernahme von Bürgschaften, insbesondere die Übernahme einer sog. "Gewährleistungsbürgschaft" für die Jahre 2016 bis 2018. Aus diesem Betrauungsakt folgt kein Rechtsanspruch der Gesellschaft auf die Gewährung der Ausgleichsleistung. (2) Die maximale Höhe der Ausgleichsleistungen der Stadt Bad Liebenzell ergibt sich aus dem nach den gesetzlichen Regelungen und den dort vorgesehenen Parametern erstellten und beschlossenen Jahres-Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Die Höhe der in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr höchstens notwendigen Kreditaufnahme und die Höhe der maximal zu übernehmenden Bürgschaften sowie anderer Ausgleichsleistungen ergeben sich ebenfalls aus dem Jahres-Wirtschaftsplan der Gesellschaft. (3) Führt die Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach § 2 Abs. 1 aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse zu einem höheren Fehlbetrag, kann auch dieser ausgeglichen werden. (4) Die Ausgleichsleistung geht nicht über das hinaus, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der Gemeinwohlverpflichtung verursachten Nettokosten unter Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 93 Anlage 1 Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns abzudecken. Für die Ermittlung der Nettokosten, der zu berücksichtigenden Einnahmen und des angemessenen Gewinns gelten Art. 5 Abs. 2 bis 8 des Freistellungsbeschlusses. (5) Soweit die Gesellschaft sonstige Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 2 ausübt, die keine Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellen, die von diesem Betrauungsakt umfasst werden, muss die Gesellschaft in ihrer Buchführung die Kosten und Einnahmen, die sich aus der Erbringung der einzelnen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß § 2 Abs. 1 ergeben, getrennt von allen anderen sonstigen Tätigkeiten ausweisen. Die Gesellschaft erstellt hierfür eine Trennungsrechnung aus der Erfolgsplanung für das Planjahr und der testierten Gewinn- und Verlustrechnung für das abgeschlossene Geschäftsjahr. In dieser Trennungsrechnung sind die den einzelnen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge jeweils gesondert auszuweisen. Art. 5 Abs. 9 des Freistellungsbeschlusses ist zu berücksichtigen. Die Gesellschaft wird die Trennungsrechnung der Stadt Bad Liebenzell zur vertraulichen Kenntnisnahme übermitteln. §4 Kontrolle hinsichtlich einer möglichen Überkompensation (Zu Art. 6 des Freistellungsbeschlusses) (1) Um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des Freistellungsbeschlusses für die Gewährung von Ausgleichsleistungen während des gesamten Zeitraums der Betrauung der Gesellschaft erfüllt werden und insbesondere durch die Ausgleichsleistungen keine Überkompensation für die Erbringung von Dienstleistungen nach § 2 Abs. 1 entsteht, führt die Gesellschaft den Nachweis über die Verwendung der Mittel. Dies geschieht durch den jährlichen Jahresabschluss. Im Hinblick auf einen Investitionszuschuss kontrolliert die Stadt Bad Liebenzell ergänzend die Schlussrechnung über die Maßnahmen. Im Hinblick auf übernommene Bürgschaften stellt die Stadt Bad Liebenzell zusätzlich jährlich eine Übersicht über die übernommenen Bürgschaften auf. (2) Die Stadt Bad Liebenzell fordert die Gesellschaft zur Rückzahlung der Überkompensation auf. (3) Übersteigt die Überkompensation den jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 %, kann die Gesellschaft diese auf das nächste Kalenderjahr übertragen und von der für dieses Kalenderjahr zu zahlenden Ausgleichsleistung abziehen. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 93 Anlage 1 §5 Vorhalten von Unterlagen (Zu Art. 8 des Freistellungsbeschlusses) Unbeschadet weitergehender Vorschriften sind sämtliche Unterlagen, anhand derer sich feststellen lässt, ob die gewährten Ausgleichsleistungen mit den Bestimmungen des Freistellungsbeschlusses vereinbar sind, während des Betrauungszeitraums und für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Ende des Betrauungszeitraums aufzubewahren und verfügbar zu halten. Dieser Betrauungsakt wurde vom Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell in der Sitzung am 17. November 2015 beschlossen. Bad Liebenzell, ____________________________ Dietmar Fischer Bürgermeister der Stadt Liebenzell Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 94 Prognos-Studie des Landkreises Calw Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 66/2015-GR und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den 1. Landesbeamten Dr. Frank Wiehe und Frau Sophie Schumann und erteilt das Wort an Dr. Wiehe. Die Strukturanalyse und Perspektivenstudie für den Landkreis Calw liegt vor. Dabei geht es um das Zukunftsprogramm und die Weichenstellung für den Landkreis bis zum Jahr 2030. Dr. Wiehe informiert über die Prognos AG, die diese Studie entwickelt hat. Er stellt anhand der Strukturanalyse und Perspektivenstudie für den Landkreis Calw die Prognos-Studie vor, die dem Gemeinderat vorliegt. Die Studie ist bereits durch die Zuwanderer überholt und somit hat sich die Situation geändert. Außerdem wandern viele Studierende vom Kreis Calw ab. Der Trend in die Großstadt ist ungebrochen. Er weist darauf hin, dass an der Attraktivität des Landkreises gearbeitet werden muss und geht auf die 9 Handlungsfelder von Folie 11 ein. Frau Sophie Schumann verteilt den Endbericht der Studie an die anwesenden Gemeinderäte und Mitarbeiter. Sie ist im Landratsamt zuständig für die Koordination und Vernetzung der einzelnen Bereiche und ist Ansprechpartnerin für Anregungen und Kritik. Der Bürgermeister merkt an, dass Bad Liebenzell in den letzten ein bis zwei Jahren wächst. Bad Liebenzell ist ein Bildungsstandort durch Kindergärten, Förderschule, Realschule und einer Hochschule mit 280 Studenten. Eine gewisse Mobilität durch die Kulturbahn, das Bürgerrufauto, Busverbindungen und die kommende Hermann-Hesse-Bahn ist gewährleistet. Das Ehrenamt wird über Vereine und Arbeitskreise gelebt. In der Breitbandversorgung sind wir schlecht aufgestellt und dies sollte mit dem Landkreis behoben werden. Gemeinderat Steininger fragt nach dem Backbone. Dies ist Aufgabe der Gemeinden und Städte. Für diese Aufgabe sollten Zweckverbände gegründet werden, damit gemeinschaftlich aufgetreten werden kann. Gemeinderätin Killinger kann keinen positiven Trend in der Wiederbelebung des Tourismus erkennen. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 94 Dr. Wiehe bemerkt einen deutlichen Anstieg der Übernachtungszahlen, worauf der Bürgermeister von einer Steigerung von 3 – 7 % jedes Jahr spricht. www.karlhuberfotodesign.com Vorstellung der Strukturanalyse und Perspektivstudie für den Landkreis Calw im Rahmen der Gemeinderatssitzung der Stadt Bad Liebenzell am 16.11.2015 19.11.2015 Folie 1 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 94 Entwicklungen im Landkreis Calw in den letzten Jahren Landkreis Calw ist Region mit ausgeglichenen Chancen und Risiken Verbesserung im Prognos Zukunftsatlas 2013 um 25 Positionen auf Rang 212 gegenüber dem Jahr 2010 Der Landkreis Calw im Prognos Zukunftsatlas 2013 (Prognos AG 2014) 19.11.2015 Folie 2 Der Bevölkerungsrückgang im Landkreis Calw hat sich weiter fortgesetzt Verlangsamung der Abwanderung in den vergangenen beiden Jahren, u.a. der Jungen Erwachsenen (Prognos AG 2014) 19.11.2015 Folie 3 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 94 Landkreis Calw erreicht 2012 eine ausgeglichene Wanderungsbilanz sowie Verluste bei der natürlichen Entwicklung 19.11.2015 Folie 4 Deutliche Zunahme der Einpendler in den Landkreis Calw seit 2010 19.11.2015 Folie 5 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 94 Sehr hohe Patentintenstät und überdurchschnittlicher Besatz in den deutschen Zukunftsfeldern 19.11.2015 Folie 6 Veränderungsanalyse Prognos Zukunftsatlas 2013 zu 2010 19.11.2015 Folie 7 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 94 Der Landkreis Calw steht vor großen Herausforderungen und zentralen Weichenstellungen angesichts bestehender struktureller Defizite und wachsender Zukunftsrisiken! DAHER: Erarbeitung des Zukunftsprogramms im Frühjahr 2012 19.11.2015 Folie 8 Zentrale Entwicklungsziele für den Landkreis Calw bis 2030 19.11.2015 Folie 9 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 94 19.11.2015 Folie 10 Zentrale Entwicklungsziele für den Landkreis Calw bis 2030 19.11.2015 Folie 11 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 94 Konkrete Maßnahmen in neun Handlungsfeldern sichern die Zukunftsfähigkeit des Landkreises Calw 19.11.2015 Folie 12 Weiterführung des Zukunftsprogrammes u.a. durch: Etablierung eines Strategie- und Umsetzungsprozesses im Landratsamt Definition von mittel- und langfristigen Zukunftszielen Durchführung eines regelmäßigen Monitorings Überprüfung und Dokumentation der Fortschritte und Zielerreichung 19.11.2015 Folie 13 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 94 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19.11.2015 Folie 14 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 95 Forstwirtschaftliche Betriebsplanung 2016 Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 67/2015-GR und begrüßt Herrn Grüntjens zum Vortrag und die Herren Fisel und Lindenberger im Zuhörerraum. Er bedankt sich für die außerordentlich gute Zusammenarbeit. Die Bewirtschaftung des Waldes orientiert sich langfristig am periodischen Betriebsplan, dem sogenannten Forsteinrichtungswerk. Der jährliche Betriebsplan und dessen Vollzug dient der Verwirklichung des 10jährigen periodischen Betriebsplans. Der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 wurde vom Forstamt zwischenzeitlich erstellt; er ist die Vorlage als Anlage beigefügt. Der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 weist reinen Überschuss von 29.325 € (Vorjahr 33.725,00 €) aus. Die Ansätze des Betriebsplanes werden in den Unterabschnitt 1.8550. des Verwaltungshaushaltes 2016 eingearbeitet. Herr Grüntjens, Leiter Forstwirtschaft, erläutert anhand der Folien 1 – 14 die Forstwirtschaftliche Betriebsplanung 2016 für den Stadtwald Bad Liebenzell. Der Bürgermeister dankt Herrn Grüntjens für seinen Sachvortrag. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 95 Gemeinderatssitzung Bad Liebenzell 17. November 2015 19.11.2015 Folie 1 Gliederung A. Vollzug 2015 B. Klimaveränderungen C. Planung 2016 19.11.2015 Folie 2 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 95 A. Vollzug 2015 19.11.2015 Folie 3 A. Vollzug 2015 Einschlag: Plan: 2.100 fm Ist: 2.204 fm davon Sturmholz: 63 fm Sonstige Arbeiten: – Ästungen: – Bestandespflege: 19.11.2015 500 Stück 4,1 ha 0 Stück 6,3 ha Folie 4 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 95 A. Vollzug 2015 Vorläufiges Betriebsergebnis (kalkuliert auf Ende 2015) Kosten: Erlöse: 80.000 € 150.000 € Saldo: 70.000 € Plan: 33.725 € Abweichungen: • Mehreinschlag • Höherer Durchschnittserlös • Günstige Sortimentsverteilung 19.11.2015 Folie 5 B. Klimaveränderungen 19.11.2015 Folie 6 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 95 B. Klimaveränderungen Erhebliches Niederschlagsdefizit z. B. Enzklösterle: - Langjähriges Mittel: - Summe 2003: - Summe 2015 bis einschließlich Oktober: 1.403 mm 900 mm 787 mm Auswirkungen auf die Vegetation: - Vergilbung der Nadeln - Nadelverlust, insb. ältere Nadeljahrgänge - Wurzelschäden? 2016 - ggf. erhöhte Gefahr von Borkenkäfer- und Dürreschäden - Hoffnung auf ausreichende Winterfeuchte 19.11.2015 Folie 7 B. Klimaveränderungen Durchschn. Niederschlag im November (1961 bis 1990) Quelle: DWD 19.11.2015 Quelle: DWD Folie 8 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 95 B. Klimaveränderungen „Klima-Risiko-Karte“ Fichte heutiges Klima Ökol. Optimum Ökol. Suboptimum Innere Arealrandzone Äußere Arealrandzone 19.11.2015 Folie 9 B. Klimaveränderungen „Klima-Risiko-Karte“ Fichte Jahr 2050 Ökol. Suboptimum Innere Arealrandzone Äußere Arealrandzone 19.11.2015 Folie 10 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 95 C. Planung 2016 19.11.2015 Folie 11 C. Plan 2016 Einschlag: insg. 2.100 fm verkaufsfähig ca. 1.655 fm Sonstige Arbeiten: – Ästungen: 500 Stück – Unterhaltung Wanderwege: 1.500 € – Wegeunterhaltung: 5.000 € (Lichtraumprofil, Mulchen, Schotter) 19.11.2015 Folie 12 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 95 Prognose bwl. Ergebnis 2016 19.11.2015 Einnahmen: 103.325 € Ausgaben: 74.000 € Saldo: 29.325 € Folie 13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 19.11.2015 Folie 14 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 95 Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt der forstwirtschaftlichen Betriebsplanung 2016 für den Stadtwald Bad Liebenzell, wie in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt, zu. Ohne weitere Aussprache erfolgt entsprechend dem Beschlussvorschlag ein einstimmiger Beschluss. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 96 Nachtragshaushaltssatzung 2015 Satzungsbeschluss Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 68/2015-GR und erteilt das Wort an Stadtkämmerer Hansen. In der Oktobersitzung wurde dem Gemeinderat der Entwurf der Nachtragssatzung erläutert. Die anschließende Diskussion im Rahmen der Beratung erbrachte keinerlei Änderungen des eigentlichen Zahlenwerks. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Entwurf zu. Nun kann der Nachtrag in dieser Gemeinderatssitzung verabschiedet werden. Herr Hansen erläutert, dass eine Finanzierungsverschiebung von 1 Million Euro erfolgt ist und Kürzungsmaßnahmen sein müssen. 800.000 Euro Steuerausfälle müssen innerhalb von 4 Wochen bezahlt sein. Die Darlehensaufnahme ist unverändert. Der Vorsitzende dankt Stadtkämmerer Hansen für seine Ausführungen. Gemeinderat Bounin ist in der Funktion als Aufsichtsratsmitglied überrascht von der Erhöhung des Eigenkapitals. Er vertritt die Auffassung, dass der Aufsichtsund Gemeinderat rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden muss. Die Kommunikation der Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH mit dem Gemeinderat muss sich weiter verbessern. Gemeinderat Bounin wird dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen. Der Bürgermeister widerspricht Stadtrat Bounin. Die notwendigen Informationen hat der Gemeinderat bekommen. Gemeinderätin Bäuerle schließt sich der Meinung von Herrn Bounin an. Der Aufsichtsrat weiß nichts von der Kapitalerhöhung von 350.000 Euro für nicht aufschiebbare Investitionen. Es gehe um Verlustausgleiche, nicht nur um Investitionen. Sie stimmt dem Nachtragshaushalt nicht zu. Der Vorsitzende widerspricht. Die Zuschüsse zur Kapitalerhöhung für die Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH sind in der Gesellschaft als solche verwendet und gebucht, andere Dinge sind falsche Feststellungen. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 96 Beschlussantrag: Der vorliegenden Nachtragssatzung wird zugestimmt. Der Antrag wird bei 3 Enthaltungen und 4 Gegen-Stimmen mit 14 Ja-Stimmen mehrheitlich beschlossen. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 96 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 97 Änderung der Hauptsatzung Einführung eines Ortschaftsrates für die Kernstadt Antrag aus der Mitte des Gemeinderats Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 69/2015-GR und bittet Hauptamtsleiter Komenda um Sachvortrag. In der Sitzung vom 27.10.2015 (siehe hierzu Vorlage Nr. 59/2015-GR) beauftragte der Gemeinderat mehrheitlich die Verwaltung eine Hauptsatzungsänderung vorzulegen. Ziel dieser Satzungsänderung soll die Einführung der Ortschaftsverfassung für den Stadtteil Bad Liebenzell sein. Auf die Anlage 1 darf hierzu verwiesen werden. Zu den formalen Voraussetzungen ist zu beachten, dass nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die Hauptsatzung mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats geändert werden kann. Die finanziellen Auswirkungen würden sich in einem Rahmen von 5.000 10.000 € bewegen. Der Vorsitzende fragt nach Wortmeldungen. Gemeinderat Rexer findet diesen Weg falsch. Er stellt die Kosten in Frage. Der Ortsvorsteher kann diese Aufgabe nicht nebenher erledigen. Gemeinderat Rexer kann nicht zustimmen. Gemeinderat Koch widerspricht Gemeinderat Rexer und sieht den Antrag positiver. Gemeinderat Steininger möchte stichpunktartig die Beweggründe für einen Ortschaftsrat in Bad Liebenzell haben. Gemeinderat Bounin stellt die Vorteile in den Raum: • Zusammenarbeit mit Ortschaftsräten stärken • Kleinere Themen sind nicht im Gemeinderat zu diskutieren • Bürgernahes Diskussionsforum • Ortschaftsrat kann später Gemeinderat werden Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 97 Nachteile: Kosten-Rahmen ist vorgegeben Gemeinderat Steininger macht es sich mit der Entscheidung nicht einfach. Dass jeder Ortsvorsteher 200 Euro erhält ist nicht gerecht. Die Einwohnerzahlen sind recht unterschiedlich. Die Ortsvorsteher wurden nicht nach den Aufgaben gefragt. Ein Ortsvorsteher für Bad Liebenzell kann die Aufgaben nicht nebenher für 3.000 Einwohner erledigen. Gemeinderat Steininger befürwortet die Ortsvorsteher, aber nicht für die Kernstadt. Die Kernstadt hat strukturell bei der Eingemeindung nichts eingebüßt. Gemeinderat Kliewer ist für den Erhalt der Ortschaftsräte, denn die verwaltungsrechtliche Identität wurde bei der Verwaltungsreform aufgegeben. Die Teilorte sind über die Ortschaftsräte an Bad Liebenzell angeschlossen. Seiner Meinung nach müsste die Satzung für ehrenamtliche Entschädigung angepasst werden. Die Hauptsatzungsänderung für die Ermöglichung soll nur im Zusammenhang der Abschaffung der unechten Teilortswahl erfolgen. Dann kann ein Ortschaftsrat in Bad Liebenzell seine Berechtigung haben. Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1 zu. Der Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen. Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 97 Anlage 1 STADT BAD LIEBENZELL LANDKREIS CALW 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenzell Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der gültigen Fassung vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell am 17.11.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Hauptsatzung vom 15. Dezember 1987 in der 7. Änderungssatzung vom 3. Juni 2008 wird wie folgt geändert: Fassung der § 12 Abs. 3 lautet wie folgt: § 12 Benennung der Stadtteile (3) Die räumlichen Grenzen der Stadtteile nach Abs. 1 Nr. 1 bis 7 sind jeweils die Gemarkung der früheren Gemeinden gleichen Namens. § 14 lautet wie folgt: § 14 Einrichtung von Ortschaften In den räumlichen Grenzen der Stadtteile nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 - 7 i. V. m. § 12 Abs. 3 wird je eine Ortschaft eingerichtet. Die Ortschaften führen die für die jeweiligen Stadtteile bestimmten Namen. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 97 Anlage 1 §2 Inkrafttreten Die 8. Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: 75378 Bad Liebenzell, 18.11.2015 Dietmar Fischer Bürgermeister Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Erlass einer Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 98 Bebauungsplan Stutzäcker 2. Änderung in Unterlengenhardt im vereinfachten beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB 1. Vorstellung und Billigung des Planentwurfs 2. Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens Stadtrat Rexer verlässt die Sitzung. Stadtrat Kliewer ist befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz. Der Bürgermeister bittet Herrn Becht um Sachvortrag zu Vorlage Nr. 70/2015GR. Teil E - Begründung Ziffer 8 (2) wird gestrichen und durch eine Formulierung ersetzt, die einen flexibleren Einsatz von Energieträgern ermöglicht. Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat in seiner Sitzung vom April 2015 die Aufstellung des Bebauungsplans bzw. die Änderung des Bebauungsplanes Stutzäcker für Unterlengenhardt beschlossen. Durch den Bebauungsplan sollen die städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine Umnutzung und Erweiterung der freien Studienstätte geschaffen werden (siehe auch Vorlage Nr. 15/2015-GR). Durch Sanierung, Umbau und Erweiterung des bestehenden Gästehauses und der Freien Studienstätte Unterlengenhardt soll der Bedarf an einer Einrichtung für Betreutes Wohnen beim Anwesen Burghaldenweg 46 - 50 in Unterlengenhardt, abgedeckt werden. Hierfür ist es beabsichtigt das bestehende Gästehaus in südlicher Richtung zu erweitern und einen baulichen Zusammenschluss mit der Freien Studienstätte herzustellen. Die Bestandsgebäude sollen im Zuge der Umbaumaßnahmen saniert werden. Bei der Umsetzung des Projektes, soll ein Modell für selbstorganisiertes, dezentrales Pflege- und Betreuungskonzept verwirklicht werden, bei dem die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bewohner im Mittelpunkt stehen. Zwischenzeitlich wurde auf Grundlage der vorliegenden Pläne für die Antragstellung auf Bauvorbescheid ein Bebauungsplanentwurf entwickelt, der weitestgehend auf die Planung abstellt. Die Möglichkeit eine 2. Erweiterung Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 98 schon jetzt planungsrechtlich zu sichern, wurde nach einem Gespräch mit der Baurechtsbehörde verworfen, da auch die Entwässerung über die bestehenden Leitungen, für eine solche Erweiterung derzeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Sollte sich die Situation ändern, werden wir die mögliche 2. Erweiterung noch in das Verfahren einbinden. Im Bebauungsplanentwurf wurden planungsrechtlich die Bestandsgebäude, sowie die geplante Erweiterung planungsrechtlich durch Baugrenzen hinterlegt. Ebenfalls sind die bestehenden Leitungsrechte aufgenommen und gesichert, so dass diese bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Im Zuge der Weiterentwicklung des Projektes und des Bebauungsplans sollte die Abwasserleitung, die das Grundstück vertikal durchschneidet, in einen nicht bebaubaren Bereich verlagert werden. Die Vorgaben aus dem Bebauungsplanentwurf sind weitgehend offen gehalten, so dass auch in der Planung eine gewisse Flexibilität zum tragen kommt. So wurden die Baugrenzen großzügig ausgestattet und mit der Festlegung der Dachformen = „geneigte Dächer“ von 5 – 40 Grad lässt man hier eine große Bandbreite von Möglichkeiten für eine notwendige Anpassung der Dachformen vom Bestand an die Erweiterung zu. Wesentliche Inhalte des Bebauungsplanes bzw. Änderung: • • • • Erschließung einschließlich Entwässerung Überbaubare Flächen Maximale Höhenfestlegung Örtliche Bauvorschriften für die Gestaltung (Fassade/Dach) Nach den vorigen Ausführungen wird folgende Beschlussfassung wie unter Ziffer 6. formuliert vorgeschlagen. Die Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes hat keine Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Stadt Bad Liebenzell. Die Kosten für die Bauleitplanung trägt der Antragsteller. Die Kostenübernahme ist bereits geklärt. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 98 Beschlussantrag: 1. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Bestandteile wird gebilligt. 2. Das Verfahren ist weiterzuführen. Insbesondere ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Behördenbeteiligung vorzunehmen. Ohne Aussprache wir der Antrag einstimmig zum Beschluss erhoben. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 99 Bebauungsplan Beinberg Nord – Erweiterung 1. Vorstellung und Billigung des geänderten Planentwurfs 2. Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 71/2015-GR und bittet Herrn Becht um Sachvortrag. Von den Eigentümern der Grundstücke 125/1, 125/2, 126/1, 126/2, 130/1 liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für eine Wohnbebauung auf den o. g. Grundstücken vor. Mit dem Antrag wurde ein Bebauungsvorschlag (Vorentwurf zum Bebauungsplan) unterbreitet, welcher unter Anderem die Überplanung einer Teilfläche des Flst. Nr. 124, welches sich im Grundbesitz der Stadt befindet, vorsieht. Die Erschließung ist über eine Verlängerung der Stichstraße von der Maisenbacher Straße aus möglich. Somit kann eine Erschließung als gesichert angesehen werden. Gegenüber der im Juli vorgestellten Planung hat der Interessent und Planer das Konzept der Erschließung geändert, so dass weniger Erschließungsaufwand gefordert ist und der Anteil an späterer notwendiger öffentlicher Verkehrsfläche maßgeblich minimiert wird. Dies wirkt sich kostenmäßig auf alle Beteiligten positiv aus. Somit kann mit geringem Aufwand eine Erschließung hergestellt werden, wobei die Kosten sich auf die Nutznießer verteilen. Falls der Gemeinderat die Planung billigt, können die Kosten der Erschließung, der Planung, Bodenordnung, Vermessung ermittelt und vertragsmäßig über einen städtebaulichen Vertrag abgewälzt werden. Die Kostentragung der Verfahrenskosten sowie der erforderlichen Fachbeiträge und der Erschließungskosten werden vom Antragsteller getragen. Die anteiligen Kosten, welche auf die Stadt zukommen, werden auf Grundlage der Vorplanung ermittelt und im Laufe des Verfahrens dem Gemeinderat spätestens nach der ersten Beteiligungsrunde vorgelegt. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 99 Beschlussvorschläge: Für den Bereich der Flst. Nrn: 125/1, 125/2, 126/1, 126/2, 130/1 u. Teil von 124 wird der Bebauungsplanentwurf in abgeänderter Form gebilligt. Der Geltungsbereich wird in Richtung Nord-Westen erweitert, ca. bis in Höhe der nordwestlichen Grundstücksgrenze von Flst. Nr. 116. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungs-/Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, den Entwurf weiter zu entwickeln (Textteil, Begründung, Umweltbericht) und dem Gemeinderat zur weiteren Billigung vorzulegen. Es erfolgt ein einstimmiger Beschluss. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 100 Bebauungsplan Egarten 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB 2. Erweiterung Änderungsbeschluss für die Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche als Zufahrt zur Firma Lunor Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 72/2015-GR und bittet Herrn Becht um Sachvortrag. • Vereinfachte Änderung der Baugrenzen und Korrektur des zeichnerischen Teils im Bereich der ehemals geplanten Fußwegverbindung zur Straße „Im Birkhau“ in Unterhaugstett und der Namensbezeichnung des Bebauungsplanes von Egerten in Egarten • Erweiterung des Änderungsbeschluss nach § 13 a BauGB für die Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche als Zufahrt zur Firma Lunor Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hatte in der Juni-Sitzung die Änderung der Baugrenzen, sowie die Aufhebung des Fußweges zum Wohnbaugebiet Egart und die Änderung der Namensgebung für den Bebauungsplan „Egerten“ in „Egarten“ bereits beschlossen. Nachdem nun die Bauarbeiten beim Firmengebäude der Firma Lunor angelaufen sind, wurde der Wunsch nach einer Straßenbezeichnung bzw. Hausnummerierung „Lunorallee“ an die Stadtverwaltung herangetragen. Eine entsprechende Hausnummerierung könnte nur unter den Umständen über den Bestand einer öffentlichen Straße/Zuwegung mit Straßenbezeichnung erfolgen. Diesbezüglich wäre eine Zufahrt vom Grundstück der Firma Lunor abzumessen und über ein Bebauungsplanverfahren als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen. Die Kosten für die Änderung (Vermessung etc.) wären vom Antragsteller zu übernehmen. Die Verkehrssicherungspflicht würde vertraglich ebenfalls auf die Antragsteller abzuwälzen sein. Die Kostentragung der Verfahrenskosten werden von der Stadt getragen. Die Kosten sind äußerst gering und beschränken sich auf den reinen Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 100 Personalkostenaufwand. Die Kosten für Vermessung etc. sind vom Antragsteller zu tragen. Beschlussvorschläge: 1. Der zeichnerische Teil ist für die Erweiterung der Straßenfläche zu ändern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenerweiterung in das laufende Änderungsverfahren zu integrieren und die erforderlichen Verfahrensschritte zu vollziehen. Es erfolgt ein einstimmiger Beschluss. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 101 Sicherstellung der Löschwasserversorgung für den Stadtteil Maisenbach-Zainen 1. Neubau eines Löschwasserbehälters 2. Auftragsvergabe Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 73/2015-GR und bittet Herrn Becht um Sachvortrag, da Herr Windbiel krankheitsbedingt abwesend ist. Wie schon in der Sitzungsvorlage Nr. 46/2014-GR beschrieben, wurde im Rahmen der Stellungnahmen von Behörden zum Bebauungsplanänderungsverfahren Maisenbach Nord die Verpflichtung an die Stadt gegeben, nach den geltenden Rechtsvorschriften eine Löschwasserversorgung von 96 m³/h über 2 Stunden zur Verfügung zu stellen. In der GR-Sitzung am 16. Dezember 2014 wurde der Neubau eines Löschwasserbehälters mit einem Speicherinhalt von 96 m³ beschlossen. Für die Bauleistungen zum Bau des Löschwasserbehälters wurden 9 Fachfirmen im Zuge einer beschränkten VOB-Ausschreibung zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin am 19. Oktober 2015 wurden fristgerecht 5 Angebote bei der Stadt Bad Liebenzell eingereicht. Die abgegeben Angebote waren vollständig und konnten nach der fachtechnischen Prüfung gewertet werden. Nach Abschluss der Angebotsprüfung rangiert die Firma Hirschberger & Kusterer Hoch- und Tiefbau GmbH aus 75378 Bad Liebenzell an erster Stelle mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Höhe von 146.791,87 € brutto. Die geprüften Angebotssummen sind im beiliegenden Preisspiegel dargestellt, siehe Anlage 1 liegt vertraulich nur dem Gemeinderat bei. Die Leistungsfähigkeit der Firma Hirschberger & Kusterer GmbH ist gegeben. Die Baumaßnahme soll je nach Witterung im Frühjahr 2016 ausgeführt werden. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 101 HH 2016 unter der HH-Stelle: 76.000,00 €; Neubau eines Löschwasserbehälters MZ Bereitgestellte Mittel: 160.000,00 € Beschlussantrag: Vergabe der Ausführung der TV-Befahrung an die wirtschaftlichste Bieterin Firma Hirschberger & Kusterer Hoch- und Tiefbau GmbH aus 75378 Bad Liebenzell zu einem Angebotspreis von 146.791,87 € brutto. Gemeinderat Becker fragt nach den Mehrkosten von 2014 bis jetzt. Der Bürgermeister weiß, dass in der Planung die andere Straßenseite gewählt wurde. Die Ausführung ist eine technisch andere, die den Anschluss ans Netz und die Abnahme sicher stellen. Es sind keine 3 sondern 2 Löschwasserteiche für Maisenbach-Zainen erforderlich. Nach Ansicht von Gemeinderat Lehmann-Schaufelberger sollen die Änderungen der Aufwendung von 2014 bis heute in der Vorlage enthalten sein. Auch für Gemeinderätin Killinger sollen die Mehrkosten von 50 % aufgeführt sein und Gemeinderat Kopp möchte die Mehrkosten in der Vorlage stehen haben. Der Vorsitzende räumt ein, dass die Schätzung der Stadt etwas niedriger war. Es sind jedoch mehrere Angebote da. Mit diesem Standort liegt der Löschwasserteich zentral und man kann so mit einem auskommen. Durch die technischen Änderungen verteuert sich das Vorhaben, nicht nur durch den Straßenseitenwechsel. Er kann auch nächstes Mal das komplette Leistungsverzeichnis vorlegen. Die Preissteigerung soll von Herrn Windbiel erläutert werden. Der o. g. Beschlussantrag wird einstimmig beschlossen. Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle § 102 Anfragen 1. Nichtöffentliche Protokolle Gemeinderätin Killinger fragt nach einem nichtöffentlichen Protokoll, das sie nicht im Internet gefunden hat. Gemeinderätin Bäuerle möchte eine Vorlage vom Protokoll zur Durchsicht. Ihrer Meinung nach ist sie als Person benannt. Sie will eine bestimmte Äußerung nicht gemacht haben. Hauptamtsleiter Komenda sagt, dass die Verwaltung mit dem vorhandenen Personal und den vielen Sitzungen nicht immer auf den Laufenden sein kann. Außerdem sind verschiedene Protokollführer tätig. Eine Tonaufzeichnung wurde im vergangenen Jahr vom Gemeinderat abgelehnt. 2. SWR-3-Sendung Landesschau Mobil Der Vorsitzende weist darauf hin, dass am Samstag, 21.11.2015, 18:45 Uhr, der halbstündige Film über Bad Liebenzeller Menschen im SWR 3 läuft. 3. Nichtöffentliche Sitzung Die nächste nichtöffentliche Gemeinderatssitzung findet am Samstag, 21. November 2015, 13:00 – 18:00 Uhr, statt. Eine mögliche zweite ergänzende Sitzung soll am Mittwoch, 25. November 2015, um 18:00 Uhr statt finden. Für Gemeinderat Kliewer ist es unverständlich, wozu in den Ältestenratssitzungen Termine (21.11.15 und 28.11.15) für die Beratung festgelegt worden sind, wenn jetzt davon schon wieder Abstand genommen wird. Der Vorsitzende abzustimmen. schlägt vor, den weiteren Termin am 21.11.2015 Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats Sitzung vom 17. November 2015 Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer und 20 Stadträte; Normalzahl 24 Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler und Dr. Kühn-Oesterle Zu § 102 Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Zuhörern und Anwesenden für das Interesse und das Erscheinen.