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NIEDERSCHRIFT
über die
öffentlichen
Verhandlungen des
Gemeinderats
vom 17. November 2015
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
§ 91
Bürgerfragestunde
Der Vorsitzende begrüßt die Zuhörerinnen und Zuhörer, Mitglieder des
Gemeinderats und den Pressevertreter zur öffentlichen Sitzung des
Gemeinderats. Er gratuliert den Stadträten Häberle und Rexer nachträglich zum
Geburtstag und überreicht ihnen ein Geschenk der Stadt.
Badearzt/Kurort
Frau Renate Frommann aus Bad Liebenzell fragt, ob sich ein Kurort ohne
Badearzt überhaupt Kurort nennen dürfe.
Der Vorsitzende erklärt, dass wir mit Herrn Dr. Müller einen Badearzt haben und
im Moment gut aufgestellt sind.
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
§ 92
Bekanntgaben
Der Vorsitzende erteilt Hauptamtsleiter Komenda das Wort.
1.
Jugendgemeinderat
Herr Komenda berichtet, dass für den Jugendgemeinderat 18 Jugendliche
und weitere Ersatzbewerber im Dezember 2015 verpflichtet werden.
Der Bürgermeister erwähnt, dass der Jugendgemeinderat alle zwei Jahre
gewählt wird. Er bedankt sich hiermit bei allen Jugendlichen für ihre
Bereitschaft und ihren Einsatz.
2.
Namensänderung Förderschule
Der Vorsitzende teilt mit, dass es bei der
Namensänderung gegeben hat. Diese heißt jetzt:
Sonderpädagogisches
Lernförderung
3.
Bildungs-
und
Förderschule
Beratungszentrum
-
eine
Bereich
Landesschau Mobil in Bad Liebenzell
Er verweist weiterhin auf die abendlichen Sendungen des Landesschau
Mobil im SWR 3 von 2 – 3 Minuten über Bad Liebenzell.
Am Samstag, 21. November 2015, von 18:45 Uhr – 19:15 Uhr wird der
halbstündige Film über Menschen in Bad Liebenzell zusammengefasst
gezeigt.
Die Initiative ging vor über einem Jahr vom Jugendgemeinderat
Fabio Hubert aus.
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über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
§ 93
Betrauungsakt für die Freizeit- und Tourismus Bad Liebenzell GmbH
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 65/2015-GR zur
Verabschiedung eines neuen Betrauungsaktes und begrüßt dazu
Herrn Rechtsanwalt Dr. Messmer und erteilt ihm das Wort.
Im Jahr 2013 wurde erstmalig ein Betrauungsakt beschlossen. Zwischenzeitlich
haben sich neue Erkenntnisse ergeben, die eine Fortschreibung unumgänglich
machen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Messmer erläutert die §§ 1 – 5 der Anlage 1
Die Anlage 1 richtet sich nach dem Muster vom Landkreistag. Die erste Seite
enthält Rechtsgrundlagen. Der Betrauungsakt ist die europarechtliche
Rechtfertigung für Zahlungen welche die Stadt Bad Liebenzell an die Freizeit
und Tourismus GmbH leistet.
Der Betrauungsakt beinhaltet eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse und
ist auf 10 Jahre begrenzt. Er regelt die Ausgleichsleistungen und wie der
Ausgleich zustande kommt. Es sind Regelungen der Umsetzung nach
europarechtlichen Voraussetzungen.
Im Hinblick auf einen Investitionszuschuss kontrolliert die Stadt Bad Liebenzell
ergänzend die Schlussrechnung über die Maßnahmen. Die Gesellschaft muss
den Nachweis führen. Es wird nicht mehr ausgeglichen, wie erforderlich. Alle
Unterlagen müssen 10 Jahre vorgehalten werden, für eine eventuelle Prüfung
der europäischen Kommission zur Umsetzung der europarechtlichen Richtlinien.
Der Vorsitzende dankt Herrn Dr. Messmer für die Erläuterungen und hofft, dass
die eingereichten Fragen von Gemeinderat Bounin beantwortet sind.
Für Gemeinderat Bounin sind die Fragen nur teilweise beantwortet. Die
Obergrenze der Ausgleichsleistungen ist nicht benannt und soll als Richtwert
enthalten sein. Die Stadt soll über den Ausgleich mitbestimmen. Höhere
Ausgaben sollen rechtzeitig mitgeteilt und begründet werden.
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über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 93
Obergrenze
Dr. Messmer erklärt, dass die Obergrenze bei 15 Millionen Euro liegt. Ein
Maximalbetrag kann aufgenommen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Ob der Bedarf sachlich richtig ist oder nicht, muss die Stadt prüfen und ist eine
gesellschaftsrechtliche Frage. Die Stadt entscheidet über den Wirtschaftsplan.
Nicht vorhersehbare Ausgaben
Dieser Punkt wurde knapp geregelt. Die Gesellschaft muss aktiv werden. Die
Stadt entscheidet über die Gewährung.
Trennungsrechnung
Ist in § 5 eingeflossen
Gemeinderat Bounin möchte eine genauere Regelung im Betrauungsakt.
Stadtkämmerer Hansen sagt, dass der Betrauungsakt auf dem Europarecht
fußt. Eine Fortschreibung und Festschreibung nützen nichts. Der Gemeinderat
hatte erst kürzlich in der Vorberatung zum Entwurf des Nachtragsplans
mehrheitlich dem höheren Bedarf zugestimmt. Mehraufwendungen kommen zur
Genehmigung in den Gemeinderat.
Dr. Messmer erklärt, dass die Form des Betrauungsaktes nicht vom Europarecht
vorgegeben wird und stellt verschiedene Möglichkeiten in den Raum. Der
Musterbetrauungsakt vom Landkreistag ist möglich. Der Betrauungsakt soll
schlank gehalten werden.
Gemeinderat Bounin bemerkt, dass der alte Betrauungsakt klar regelt.
Der Vorsitzende sagt, dass der Gesellschaftsvertrag geändert ist. Ein ganzes
Paket wurde in diesem Jahr geschnürt. Der Konstrukt wird dann kaum mehr
händelbar. Der aktuelle Stand unter Federführung von Herrn Dr. Messmer ist gut
lebbar.
Gemeinderat Becker fragt, ob es um die Patronatserklärung und die
Namensänderung geht.
Der Vorsitzende verweist auf die geänderten Inhalte und die Regelung der
Dinge.
Stadtrat Becker fragt wieder ob Patronatserklärung und Betrauungsakt
miteinander zu tun haben, ja oder nein.
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 93
Ja, da die verschiedenen Verträge im Zusammenhang stehen und dies unter
europarechtlichen Gesichtspunkten geregelt sein muss, so der Vorsitzende.
Stadtkämmerer Hansen erwähnt den § 3, Absatz 1, und verweist auf die
Gewährleistung von Zuschüssen und Tilgungsleistungen, Kapitalzuschüssen
und Einräumung von Kassenkrediten sowie die Übernahme von Bürgschaften.
Stadträtin Bäuerle möchte wissen, was die Stadt in § 4, Absatz 1 prüft.
Dr. Messmer erklärt, dass die Sachlage geprüft wird, der Verwendungsnachweis
und ob die Mittel verbraucht sind oder nicht.
Für Gemeinderat Bounin ist dies eine Verkomplizierung.
Der Vorsitzende verweist auf den bestehenden Gesellschaftervertrag und die
Außenprüfung. Eine Aufnahme der Höhe der Aufwendungen wäre somit doppelt
aufgeführt.
Gemeinderat Volz beantragt die Abstimmung.
Gemeinderat Bounin hofft auf Einvernehmen und hat nur diese Anmerkung.
Dr. Messmer verweist auf § 3, Absatz 3:
Führt die Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse nach § 2 Abs. 1 aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse zu einem
höheren Fehlbetrag, kann auch dieser ausgeglichen werden.
Gemeinderat Bounin findet dies formal richtig. Die Stadt muss Geld zur
Verfügung stellen und er erinnert an die rechtzeitige Information.
Beschlussantrag: Dem vorliegenden Betrauungsakt wird zugestimmt.
Der Antrag wird bei 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mit 17 Ja-Stimmen
mehrheitlich beschlossen.
Der Vorsitzende verabschiedet Herr Dr. Messmer und bedankt sich für seine
Ausführungen.
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und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 93
Anlage 1
Öffentlicher Auftrag
(Betrauungsakt)
der Stadt Bad Liebenzell
auf der Grundlage
des
BESCHLUSSES DER KOMMISSION
vom 20. Dezember 2011
über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen
zugunsten
bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse betraut sind
(bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 9380)
(2012/21/EU, ABl. EU Nr. L 7/3 vom 11. Januar 2012)
- Freistellungbeschluss -,
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION
vom 11. Januar 2012
über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union
auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
(2012/C 8/02, ABl. EU Nr. C 8/4 vom 11. Januar 2012),
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION
vom 11. Januar 2012
Rahmen der Europäischen Union
für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die
Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011)
(2012/C 8/03, ABl. EU Nr. C 8/15 vom 11. Januar 2012)
und der
RICHTLINIE 2006/111/EG DER KOMMISSION
vom 16. November 2006
über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und
den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb
bestimmter Unternehmen
(ABl. EU Nr. L 318/17 vom 17. November 2006)
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Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 93
Anlage 1
an die
Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH, 75378 Bad Liebenzell (nachfolgend auch
„Gesellschaft“ genannt)
§1
Gemeinwohlaufgabe
(1) Die Stadt Bad Liebenzell ist als Heilbad und Luftkurort nach §§ 4, 9 des
Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (KurorteG)
anerkannt, der Stadtteil Monakam ist als Luftkurort nach § 9 KurorteG anerkannt.
Die hierfür geltenden gesetzlichen Anforderungen setzen unter anderem voraus,
dass ein Kurort „einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter aufweist“.
Der Erhalt der Anerkennung als „Heilbad und Luftkurort“ bzw. „Luftkurort“ ist für
die Stadt Bad Liebenzell unter den Gesichtspunkten der Stärkung des Tourismus
und der Wirtschaftsförderung von nachhaltiger Bedeutung. Die Stadt Bad
Liebenzell hat sich deshalb zur Wahrnehmung dieser Aufgabe im Interesse ihrer
Einwohner entschlossen.
(2)
Die in Abs. 1 genannte Aufgabe stellt eine Aufgabe der klassischen „kommunalen
Daseinsvorsorge“ dar. Sie zielt darauf ab, durch Schaffung und Verbesserung der
Standortbedingungen für Tourismus und Wirtschaft das wirtschaftliche und soziale
Wohl der Einwohner in der Kommune zu sichern oder zu steigern. Aufgrund der
kommunalen Definitionshoheit für den Begriff der Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist anerkannt, dass diese Leistung auch
eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse mit einem
spezifischen Gemeinwohlbezug im Sinne des Europäischen Beihilfenrechts
darstellt.
§2
Beauftragtes Unternehmen, Art der Dienstleistungen, Befristung
(Zu Art. 4 des Freistellungsbeschlusses)
(1) Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung der Aufgaben
der Freizeit und Tourismus GmbH. Die Gesellschaft wurde zur Umsetzung des in
§ 1 Abs. 1 beschriebenen Ziels im Interesse der Allgemeinheit gegründet. Die
Stadt Bad Liebenzell beauftragt die Gesellschaft mit der Erbringung
nachstehender Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im
Gebiet der Stadt Bad Liebenzell:
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Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 93
Anlage 1
(2)
1.
Hauptverwaltung der Kurverwaltung,
2.
Kurbetrieb, insbesondere:
a)
Betrieb von Kurpark, Kurhaus, Trinkhalle und Touristinformation,
b)
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und
Kongressen,
3.
Betrieb der Paracelsustherme einschließlich der Therapieabteilung und der
"Sauna Pinea",
4.
Betrieb der technischen Einrichtungen, insbesondere des
Blockheizkraftwerks, für die vorgenannten Einrichtungen,
5.
Erledigung aller mit den unter den Ziff. 1 bis 4 zusammenhängenden und
den dortigen Belangen dienenden Geschäften sowie Durchführung aller
Maßnahmen und Geschäfte, durch die die unter Ziff. 1 bis 4 genannten
Dienstleistungen gefördert werden.
Daneben erbringt die Gesellschaft folgende Dienstleistungen, die nicht zu den
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zählen:
1.
Betrieb der Gastronomie im Kurhaus,
2.
Betrieb des "Bistro Pinea" in der Paracelsustherme,
3.
Lieferung und Verkauf der mit dem Blockheizkraftwerk erzeugten Energie an
Dritte,
4.
Führung eines Gemeinschaftsbetriebs im arbeitsrechtlichen Sinne mit der
Mineralbrunnen Bad Liebenzell GmbH & Co. KG.
Die in vorstehendem Satz 1 Ziff. 1 bis 4 genannten Dienstleistungen unterliegen
mangels Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels nicht den
beihilferechtlichen Vorschriften.
(3)
Schließlich erbringt die Gesellschaft folgende Dienstleistungen, die zwar eine
Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellen, mangels
Beeinträchtigung
des
zwischenstaatlichen
Handels
aber
nicht
den
beihilferechtlichen Vorschriften unterliegen:
Betrieb des Freibads in Bad Liebenzell
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Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 93
Anlage 1
(4)
Dieser Betrauungsakt ersetzt den Betrauungsakt der Stadt Bad Liebenzell vom
22. Oktober 2013. Die Beauftragung nach § 2 Abs. 1 ist befristet bis zum Ende
des Jahres 2025 (10 Jahre).
(5)
Soweit die in § 2 Abs. 1 dargestellten Aufgaben infolge der fortschreitenden
Entwicklung der relevanten Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission
und/oder der europäischen und nationalen Gerichte nicht mehr als Dienstleistung
von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse angesehen werden können oder die
Voraussetzungen des Freistellungsbeschlusses in anderer Weise nicht mehr
erfüllt sind, wird die Stadt Bad Liebenzell diesen Betrauungsakt entsprechend
anpassen oder beenden oder die Ausgleichsleistungen vor der weiteren
Gewährung bei der Europäischen Kommission anmelden
§3
Berechnung und Änderung der Ausgleichsleistungen
(Zu Art. 5 des Freistellungsbeschlusses)
(1)
Soweit für die Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse nach § 2 Abs. 1 - 3 erforderlich, gewährt die Stadt Bad Liebenzell der
Gesellschaft Ausgleichsleistungen, insbesondere durch
- die Gewährung von Zuschüssen für Tilgungsleistungen,
- die Gewährung von Kapitalzuschüssen,
- die Einräumung von Kassenkrediten,
- die Übernahme von Bürgschaften, insbesondere die Übernahme einer sog.
"Gewährleistungsbürgschaft" für die Jahre 2016 bis 2018.
Aus diesem Betrauungsakt folgt kein Rechtsanspruch der Gesellschaft auf die
Gewährung der Ausgleichsleistung.
(2)
Die maximale Höhe der Ausgleichsleistungen der Stadt Bad Liebenzell ergibt sich
aus dem nach den gesetzlichen Regelungen und den dort vorgesehenen
Parametern erstellten und beschlossenen Jahres-Wirtschaftsplan der
Gesellschaft. Die Höhe der in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr höchstens
notwendigen Kreditaufnahme und die Höhe der maximal zu übernehmenden
Bürgschaften sowie anderer Ausgleichsleistungen ergeben sich ebenfalls aus dem
Jahres-Wirtschaftsplan der Gesellschaft.
(3)
Führt die Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse nach § 2 Abs. 1 aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse zu einem
höheren Fehlbetrag, kann auch dieser ausgeglichen werden.
(4)
Die Ausgleichsleistung geht nicht über das hinaus, was erforderlich ist, um die
durch die Erfüllung der Gemeinwohlverpflichtung verursachten Nettokosten unter
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 93
Anlage 1
Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns abzudecken. Für die Ermittlung
der Nettokosten, der zu berücksichtigenden Einnahmen und des angemessenen
Gewinns gelten Art. 5 Abs. 2 bis 8 des Freistellungsbeschlusses.
(5)
Soweit die Gesellschaft sonstige Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 2 ausübt, die
keine Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellen, die
von diesem Betrauungsakt umfasst werden, muss die Gesellschaft in ihrer
Buchführung die Kosten und Einnahmen, die sich aus der Erbringung der
einzelnen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß
§ 2 Abs. 1 ergeben, getrennt von allen anderen sonstigen Tätigkeiten ausweisen.
Die Gesellschaft erstellt hierfür eine Trennungsrechnung aus der Erfolgsplanung
für das Planjahr und der testierten Gewinn- und Verlustrechnung für das
abgeschlossene Geschäftsjahr. In dieser Trennungsrechnung sind die den
einzelnen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge jeweils gesondert auszuweisen.
Art. 5 Abs. 9 des Freistellungsbeschlusses ist zu berücksichtigen. Die Gesellschaft
wird die Trennungsrechnung der Stadt Bad Liebenzell zur vertraulichen
Kenntnisnahme übermitteln.
§4
Kontrolle hinsichtlich einer möglichen Überkompensation
(Zu Art. 6 des Freistellungsbeschlusses)
(1)
Um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des Freistellungsbeschlusses für
die Gewährung von Ausgleichsleistungen während des gesamten Zeitraums der
Betrauung der Gesellschaft erfüllt werden und insbesondere durch die
Ausgleichsleistungen keine Überkompensation für die Erbringung von
Dienstleistungen nach § 2 Abs. 1 entsteht, führt die Gesellschaft den Nachweis
über die Verwendung der Mittel. Dies geschieht durch den jährlichen
Jahresabschluss. Im Hinblick auf einen Investitionszuschuss kontrolliert die Stadt
Bad Liebenzell ergänzend die Schlussrechnung über die Maßnahmen. Im Hinblick
auf übernommene Bürgschaften stellt die Stadt Bad Liebenzell zusätzlich jährlich
eine Übersicht über die übernommenen Bürgschaften auf.
(2)
Die Stadt Bad Liebenzell fordert die Gesellschaft zur Rückzahlung der
Überkompensation auf.
(3)
Übersteigt die Überkompensation den jährlichen Ausgleich nicht um mehr als
10 %, kann die Gesellschaft diese auf das nächste Kalenderjahr übertragen und
von der für dieses Kalenderjahr zu zahlenden Ausgleichsleistung abziehen.
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über die
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Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 93
Anlage 1
§5
Vorhalten von Unterlagen
(Zu Art. 8 des Freistellungsbeschlusses)
Unbeschadet weitergehender Vorschriften sind sämtliche Unterlagen, anhand derer sich
feststellen lässt, ob die gewährten Ausgleichsleistungen mit den Bestimmungen des
Freistellungsbeschlusses vereinbar sind, während des Betrauungszeitraums und für
einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Ende des Betrauungszeitraums
aufzubewahren und verfügbar zu halten.
Dieser Betrauungsakt wurde vom Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell in der Sitzung
am 17. November 2015 beschlossen.
Bad Liebenzell,
____________________________
Dietmar Fischer
Bürgermeister der Stadt Liebenzell
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
§ 94
Prognos-Studie des Landkreises Calw
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 66/2015-GR und begrüßt zu
diesem Tagesordnungspunkt den 1. Landesbeamten Dr. Frank Wiehe und Frau
Sophie Schumann und erteilt das Wort an Dr. Wiehe.
Die Strukturanalyse und Perspektivenstudie für den Landkreis Calw liegt vor.
Dabei geht es um das Zukunftsprogramm und die Weichenstellung für den
Landkreis bis zum Jahr 2030.
Dr. Wiehe informiert über die Prognos AG, die diese Studie entwickelt hat. Er stellt
anhand der Strukturanalyse und Perspektivenstudie für den Landkreis Calw die
Prognos-Studie vor, die dem Gemeinderat vorliegt. Die Studie ist bereits durch die
Zuwanderer überholt und somit hat sich die Situation geändert. Außerdem
wandern viele Studierende vom Kreis Calw ab. Der Trend in die Großstadt ist
ungebrochen. Er weist darauf hin, dass an der Attraktivität des Landkreises
gearbeitet werden muss und geht auf die 9 Handlungsfelder von Folie 11 ein.
Frau Sophie Schumann verteilt den Endbericht der Studie an die anwesenden
Gemeinderäte und Mitarbeiter. Sie ist im Landratsamt zuständig für die
Koordination und Vernetzung der einzelnen Bereiche und ist Ansprechpartnerin
für Anregungen und Kritik.
Der Bürgermeister merkt an, dass Bad Liebenzell in den letzten ein bis zwei
Jahren wächst. Bad Liebenzell ist ein Bildungsstandort durch Kindergärten,
Förderschule, Realschule und einer Hochschule mit 280 Studenten.
Eine gewisse Mobilität durch die Kulturbahn, das Bürgerrufauto,
Busverbindungen und die kommende Hermann-Hesse-Bahn ist gewährleistet.
Das Ehrenamt wird über Vereine und Arbeitskreise gelebt.
In der
Breitbandversorgung sind wir schlecht aufgestellt und dies sollte mit dem
Landkreis behoben werden.
Gemeinderat Steininger fragt nach dem Backbone. Dies ist Aufgabe der
Gemeinden und Städte. Für diese Aufgabe sollten Zweckverbände gegründet
werden, damit gemeinschaftlich aufgetreten werden kann.
Gemeinderätin Killinger kann keinen positiven Trend in der Wiederbelebung des
Tourismus erkennen.
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Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 94
Dr. Wiehe bemerkt einen deutlichen Anstieg der Übernachtungszahlen, worauf
der Bürgermeister von einer Steigerung von 3 – 7 % jedes Jahr spricht.
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Vorstellung der Strukturanalyse und Perspektivstudie für den Landkreis Calw
im Rahmen der Gemeinderatssitzung der Stadt Bad Liebenzell
am 16.11.2015
19.11.2015
Folie 1
Niederschrift
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
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Zu § 94
Entwicklungen im Landkreis Calw
in den letzten Jahren
Landkreis Calw ist Region mit
ausgeglichenen Chancen und
Risiken
Verbesserung im Prognos
Zukunftsatlas 2013 um 25
Positionen auf Rang 212
gegenüber dem Jahr 2010
Der Landkreis Calw im Prognos Zukunftsatlas 2013 (Prognos AG 2014)
19.11.2015
Folie 2
Der Bevölkerungsrückgang im Landkreis Calw hat sich weiter fortgesetzt
Verlangsamung der Abwanderung in den vergangenen beiden Jahren,
u.a. der Jungen Erwachsenen
(Prognos AG 2014)
19.11.2015
Folie 3
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 94
Landkreis Calw erreicht 2012 eine ausgeglichene Wanderungsbilanz
sowie Verluste bei der natürlichen Entwicklung
19.11.2015
Folie 4
Deutliche Zunahme der Einpendler in den Landkreis Calw seit 2010
19.11.2015
Folie 5
Niederschrift
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
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Zu § 94
Sehr hohe Patentintenstät und überdurchschnittlicher Besatz in den
deutschen Zukunftsfeldern
19.11.2015
Folie 6
Veränderungsanalyse Prognos Zukunftsatlas 2013 zu 2010
19.11.2015
Folie 7
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
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Zu § 94
Der Landkreis Calw steht vor großen Herausforderungen
und zentralen Weichenstellungen angesichts bestehender
struktureller Defizite und wachsender Zukunftsrisiken!
DAHER:
Erarbeitung des Zukunftsprogramms
im Frühjahr 2012
19.11.2015
Folie 8
Zentrale Entwicklungsziele für den Landkreis Calw bis 2030
19.11.2015
Folie 9
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Zu § 94
19.11.2015
Folie 10
Zentrale Entwicklungsziele für den Landkreis Calw bis 2030
19.11.2015
Folie 11
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 94
Konkrete Maßnahmen in neun Handlungsfeldern sichern
die Zukunftsfähigkeit des Landkreises Calw
19.11.2015
Folie 12
Weiterführung des Zukunftsprogrammes u.a. durch:
Etablierung eines Strategie- und Umsetzungsprozesses im
Landratsamt
Definition von mittel- und langfristigen Zukunftszielen
Durchführung eines regelmäßigen Monitorings
Überprüfung und Dokumentation der Fortschritte und
Zielerreichung
19.11.2015
Folie 13
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
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Zu § 94
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
19.11.2015
Folie 14
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§ 95
Forstwirtschaftliche Betriebsplanung 2016
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 67/2015-GR und begrüßt
Herrn Grüntjens zum Vortrag und die Herren Fisel und Lindenberger im
Zuhörerraum.
Er bedankt sich für die außerordentlich gute Zusammenarbeit.
Die Bewirtschaftung des Waldes orientiert sich langfristig am periodischen
Betriebsplan, dem sogenannten Forsteinrichtungswerk.
Der jährliche Betriebsplan und dessen Vollzug dient der Verwirklichung des 10jährigen
periodischen
Betriebsplans.
Der
Betriebsplan
für
das
Forstwirtschaftsjahr 2016 wurde vom Forstamt zwischenzeitlich erstellt; er ist die
Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 weist reinen Überschuss von
29.325 € (Vorjahr 33.725,00 €) aus. Die Ansätze des Betriebsplanes werden in
den Unterabschnitt 1.8550. des Verwaltungshaushaltes 2016 eingearbeitet.
Herr Grüntjens, Leiter Forstwirtschaft, erläutert anhand der Folien 1 – 14 die
Forstwirtschaftliche Betriebsplanung 2016 für den Stadtwald Bad Liebenzell.
Der Bürgermeister dankt Herrn Grüntjens für seinen Sachvortrag.
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und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 95
Gemeinderatssitzung Bad Liebenzell
17. November 2015
19.11.2015
Folie 1
Gliederung
A. Vollzug 2015
B. Klimaveränderungen
C. Planung 2016
19.11.2015
Folie 2
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 95
A. Vollzug 2015
19.11.2015
Folie 3
A. Vollzug 2015
Einschlag:
Plan:
2.100 fm
Ist:
2.204 fm
davon Sturmholz: 63 fm
Sonstige Arbeiten:
– Ästungen:
– Bestandespflege:
19.11.2015
500 Stück
4,1 ha
0 Stück
6,3 ha
Folie 4
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 95
A. Vollzug 2015
Vorläufiges Betriebsergebnis
(kalkuliert auf Ende 2015)
Kosten:
Erlöse:
80.000 €
150.000 €
Saldo:
70.000 €
Plan:
33.725 €
Abweichungen:
•
Mehreinschlag
•
Höherer Durchschnittserlös
•
Günstige Sortimentsverteilung
19.11.2015
Folie 5
B. Klimaveränderungen
19.11.2015
Folie 6
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 95
B. Klimaveränderungen
Erhebliches Niederschlagsdefizit
z. B. Enzklösterle:
- Langjähriges Mittel:
- Summe 2003:
- Summe 2015 bis einschließlich Oktober:
1.403 mm
900 mm
787 mm
Auswirkungen auf die Vegetation:
- Vergilbung der Nadeln
- Nadelverlust, insb. ältere Nadeljahrgänge
- Wurzelschäden?
2016
- ggf. erhöhte Gefahr von Borkenkäfer- und Dürreschäden
- Hoffnung auf ausreichende Winterfeuchte
19.11.2015
Folie 7
B. Klimaveränderungen
Durchschn. Niederschlag im
November (1961 bis 1990)
Quelle: DWD
19.11.2015
Quelle: DWD
Folie 8
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 95
B. Klimaveränderungen
„Klima-Risiko-Karte“
Fichte
heutiges Klima
Ökol. Optimum
Ökol. Suboptimum
Innere Arealrandzone
Äußere Arealrandzone
19.11.2015
Folie 9
B. Klimaveränderungen
„Klima-Risiko-Karte“
Fichte
Jahr 2050
Ökol. Suboptimum
Innere Arealrandzone
Äußere Arealrandzone
19.11.2015
Folie 10
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 95
C. Planung 2016
19.11.2015
Folie 11
C. Plan 2016
Einschlag:
insg.
2.100 fm
verkaufsfähig ca. 1.655 fm
Sonstige Arbeiten:
– Ästungen:
500 Stück
– Unterhaltung Wanderwege: 1.500 €
– Wegeunterhaltung:
5.000 €
(Lichtraumprofil, Mulchen, Schotter)
19.11.2015
Folie 12
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 95
Prognose bwl. Ergebnis 2016
19.11.2015
Einnahmen:
103.325 €
Ausgaben:
74.000 €
Saldo:
29.325 €
Folie 13
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
19.11.2015
Folie 14
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 95
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der forstwirtschaftlichen Betriebsplanung 2016 für
den Stadtwald Bad Liebenzell, wie in der Anlage zu dieser Vorlage
dargestellt, zu.
Ohne weitere Aussprache erfolgt entsprechend dem Beschlussvorschlag ein
einstimmiger Beschluss.
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öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
§ 96
Nachtragshaushaltssatzung 2015
Satzungsbeschluss
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 68/2015-GR und erteilt das Wort an
Stadtkämmerer Hansen.
In der Oktobersitzung wurde dem Gemeinderat der Entwurf der
Nachtragssatzung erläutert. Die anschließende Diskussion im Rahmen der
Beratung erbrachte keinerlei Änderungen des eigentlichen Zahlenwerks. Der
Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Entwurf zu. Nun kann der Nachtrag in
dieser Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.
Herr Hansen erläutert, dass eine Finanzierungsverschiebung von 1 Million Euro
erfolgt ist und Kürzungsmaßnahmen sein müssen. 800.000 Euro Steuerausfälle
müssen innerhalb von 4 Wochen bezahlt sein. Die Darlehensaufnahme ist
unverändert.
Der Vorsitzende dankt Stadtkämmerer Hansen für seine Ausführungen.
Gemeinderat Bounin ist in der Funktion als Aufsichtsratsmitglied überrascht von
der Erhöhung des Eigenkapitals. Er vertritt die Auffassung, dass der Aufsichtsund Gemeinderat rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden muss.
Die Kommunikation der Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH mit dem
Gemeinderat muss sich weiter verbessern. Gemeinderat Bounin wird dem
Nachtragshaushalt nicht zustimmen.
Der Bürgermeister widerspricht Stadtrat Bounin. Die notwendigen Informationen
hat der Gemeinderat bekommen.
Gemeinderätin Bäuerle schließt sich der Meinung von Herrn Bounin an. Der
Aufsichtsrat weiß nichts von der Kapitalerhöhung von 350.000 Euro für nicht
aufschiebbare Investitionen. Es gehe um Verlustausgleiche, nicht nur um
Investitionen. Sie stimmt dem Nachtragshaushalt nicht zu.
Der Vorsitzende widerspricht. Die Zuschüsse zur Kapitalerhöhung für die Freizeit
und Tourismus Bad Liebenzell GmbH sind in der Gesellschaft als solche
verwendet und gebucht, andere Dinge sind falsche Feststellungen.
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Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 96
Beschlussantrag:
Der vorliegenden Nachtragssatzung wird zugestimmt.
Der Antrag wird bei 3 Enthaltungen und 4 Gegen-Stimmen mit 14 Ja-Stimmen
mehrheitlich beschlossen.
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und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 96
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und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
§ 97
Änderung der Hauptsatzung
Einführung eines Ortschaftsrates für die Kernstadt
Antrag aus der Mitte des Gemeinderats
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 69/2015-GR und bittet
Hauptamtsleiter Komenda um Sachvortrag.
In der Sitzung vom 27.10.2015 (siehe hierzu Vorlage Nr. 59/2015-GR)
beauftragte
der
Gemeinderat
mehrheitlich
die
Verwaltung
eine
Hauptsatzungsänderung vorzulegen. Ziel dieser Satzungsänderung soll die
Einführung der Ortschaftsverfassung für den Stadtteil Bad Liebenzell sein.
Auf die Anlage 1 darf hierzu verwiesen werden.
Zu den formalen Voraussetzungen ist zu beachten, dass nach § 4 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die Hauptsatzung mit der
Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats geändert werden kann.
Die finanziellen Auswirkungen würden sich in einem Rahmen von 5.000 10.000 € bewegen.
Der Vorsitzende fragt nach Wortmeldungen.
Gemeinderat Rexer findet diesen Weg falsch. Er stellt die Kosten in Frage. Der
Ortsvorsteher kann diese Aufgabe nicht nebenher erledigen. Gemeinderat Rexer
kann nicht zustimmen.
Gemeinderat Koch widerspricht Gemeinderat Rexer und sieht den Antrag
positiver.
Gemeinderat Steininger möchte stichpunktartig die Beweggründe für einen
Ortschaftsrat in Bad Liebenzell haben.
Gemeinderat Bounin stellt die Vorteile in den Raum:
• Zusammenarbeit mit Ortschaftsräten stärken
• Kleinere Themen sind nicht im Gemeinderat zu diskutieren
• Bürgernahes Diskussionsforum
• Ortschaftsrat kann später Gemeinderat werden
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Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 97
Nachteile:
Kosten-Rahmen ist vorgegeben
Gemeinderat Steininger macht es sich mit der Entscheidung nicht einfach. Dass
jeder Ortsvorsteher 200 Euro erhält ist nicht gerecht. Die Einwohnerzahlen sind
recht unterschiedlich. Die Ortsvorsteher wurden nicht nach den Aufgaben
gefragt. Ein Ortsvorsteher für Bad Liebenzell kann die Aufgaben nicht nebenher
für 3.000 Einwohner erledigen. Gemeinderat Steininger befürwortet die
Ortsvorsteher, aber nicht für die Kernstadt. Die Kernstadt hat strukturell bei der
Eingemeindung nichts eingebüßt.
Gemeinderat Kliewer ist für den Erhalt der Ortschaftsräte, denn die
verwaltungsrechtliche Identität wurde bei der Verwaltungsreform aufgegeben.
Die Teilorte sind über die Ortschaftsräte an Bad Liebenzell angeschlossen.
Seiner Meinung nach müsste die Satzung für ehrenamtliche Entschädigung
angepasst werden. Die Hauptsatzungsänderung für die Ermöglichung soll nur im
Zusammenhang der Abschaffung der unechten Teilortswahl erfolgen. Dann kann
ein Ortschaftsrat in Bad Liebenzell seine Berechtigung haben.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Hauptsatzung entsprechend der
Anlage 1 zu.
Der Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
beschlossen.
Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut:
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und 20 Stadträte; Normalzahl 24
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Zu § 97
Anlage 1
STADT BAD LIEBENZELL
LANDKREIS CALW
8. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenzell
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der gültigen
Fassung vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat der Stadt Bad
Liebenzell am 17.11.2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Hauptsatzung vom 15. Dezember 1987 in der
7. Änderungssatzung vom 3. Juni 2008 wird wie folgt geändert:
Fassung
der
§ 12 Abs. 3 lautet wie folgt:
§ 12
Benennung der Stadtteile
(3)
Die räumlichen Grenzen der Stadtteile nach Abs. 1 Nr. 1 bis 7 sind jeweils
die Gemarkung der früheren Gemeinden gleichen Namens.
§ 14 lautet wie folgt:
§ 14
Einrichtung von Ortschaften
In den räumlichen Grenzen der Stadtteile nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 - 7 i. V. m. § 12
Abs. 3 wird je eine Ortschaft eingerichtet. Die Ortschaften führen die für die
jeweiligen Stadtteile bestimmten Namen.
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Zu § 97
Anlage 1
§2
Inkrafttreten
Die 8. Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Ausgefertigt:
75378 Bad Liebenzell, 18.11.2015
Dietmar Fischer
Bürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) beim Erlass einer Satzung kann nur innerhalb
eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach
Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung als von Anfang an gültig zu Stande
gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind.
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
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Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
§ 98
Bebauungsplan Stutzäcker 2. Änderung in Unterlengenhardt
im vereinfachten beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB
1. Vorstellung und Billigung des Planentwurfs
2. Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens
Stadtrat Rexer verlässt die Sitzung.
Stadtrat Kliewer ist befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Der Bürgermeister bittet Herrn Becht um Sachvortrag zu Vorlage Nr. 70/2015GR.
Teil E - Begründung Ziffer 8 (2) wird gestrichen und durch eine
Formulierung ersetzt, die einen flexibleren Einsatz von Energieträgern
ermöglicht.
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat in seiner Sitzung vom April
2015 die Aufstellung des Bebauungsplans bzw. die Änderung des
Bebauungsplanes Stutzäcker für Unterlengenhardt beschlossen.
Durch den Bebauungsplan sollen die städtebaulichen Rahmenbedingungen für
eine Umnutzung und Erweiterung der freien Studienstätte geschaffen werden
(siehe auch Vorlage Nr. 15/2015-GR). Durch Sanierung, Umbau und
Erweiterung des bestehenden Gästehauses und der Freien Studienstätte
Unterlengenhardt soll der Bedarf an einer Einrichtung für Betreutes Wohnen
beim Anwesen Burghaldenweg 46 - 50 in Unterlengenhardt, abgedeckt
werden.
Hierfür ist es beabsichtigt das bestehende Gästehaus in südlicher Richtung zu
erweitern und einen baulichen Zusammenschluss mit der Freien Studienstätte
herzustellen. Die Bestandsgebäude sollen im Zuge der Umbaumaßnahmen
saniert werden. Bei der Umsetzung des Projektes, soll ein Modell für
selbstorganisiertes, dezentrales Pflege- und Betreuungskonzept verwirklicht
werden, bei dem die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bewohner im Mittelpunkt
stehen.
Zwischenzeitlich wurde auf Grundlage der vorliegenden Pläne für die
Antragstellung auf Bauvorbescheid ein Bebauungsplanentwurf entwickelt, der
weitestgehend auf die Planung abstellt. Die Möglichkeit eine 2. Erweiterung
Niederschrift
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Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 98
schon jetzt planungsrechtlich zu sichern, wurde nach einem Gespräch mit der
Baurechtsbehörde verworfen, da auch die Entwässerung über die
bestehenden Leitungen, für eine solche Erweiterung derzeit nicht zweifelsfrei
nachgewiesen werden kann. Sollte sich die Situation ändern, werden wir die
mögliche 2. Erweiterung noch in das Verfahren einbinden.
Im Bebauungsplanentwurf wurden planungsrechtlich die Bestandsgebäude,
sowie die geplante Erweiterung planungsrechtlich durch Baugrenzen
hinterlegt. Ebenfalls sind die bestehenden Leitungsrechte aufgenommen und
gesichert, so dass diese bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Im
Zuge der Weiterentwicklung des Projektes und des Bebauungsplans sollte die
Abwasserleitung, die das Grundstück vertikal durchschneidet, in einen nicht
bebaubaren Bereich verlagert werden.
Die Vorgaben aus dem Bebauungsplanentwurf sind weitgehend offen
gehalten, so dass auch in der Planung eine gewisse Flexibilität zum tragen
kommt. So wurden die Baugrenzen großzügig ausgestattet und mit der
Festlegung der Dachformen = „geneigte Dächer“ von 5 – 40 Grad lässt man
hier eine große Bandbreite von Möglichkeiten für eine notwendige Anpassung
der Dachformen vom Bestand an die Erweiterung zu.
Wesentliche Inhalte des Bebauungsplanes bzw. Änderung:
•
•
•
•
Erschließung einschließlich Entwässerung
Überbaubare Flächen
Maximale Höhenfestlegung
Örtliche Bauvorschriften für die Gestaltung (Fassade/Dach)
Nach den vorigen Ausführungen wird folgende Beschlussfassung wie unter
Ziffer 6. formuliert vorgeschlagen.
Die Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes hat keine
Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Stadt Bad Liebenzell. Die Kosten
für die Bauleitplanung trägt der Antragsteller. Die Kostenübernahme ist bereits
geklärt.
Niederschrift
über die
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Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 98
Beschlussantrag:
1. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Bestandteile wird
gebilligt.
2. Das Verfahren ist weiterzuführen. Insbesondere ist die Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie die Behördenbeteiligung vorzunehmen.
Ohne Aussprache wir der Antrag einstimmig zum
Beschluss
erhoben.
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und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
§ 99
Bebauungsplan Beinberg Nord – Erweiterung
1. Vorstellung und Billigung des geänderten Planentwurfs
2. Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 71/2015-GR und bittet Herrn Becht um
Sachvortrag.
Von den Eigentümern der Grundstücke 125/1, 125/2, 126/1, 126/2, 130/1 liegt
ein Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für eine Wohnbebauung auf den
o. g. Grundstücken vor. Mit dem Antrag wurde ein Bebauungsvorschlag
(Vorentwurf zum Bebauungsplan) unterbreitet, welcher unter Anderem die
Überplanung einer Teilfläche des Flst. Nr. 124, welches sich im Grundbesitz der
Stadt befindet, vorsieht.
Die Erschließung ist über eine Verlängerung der Stichstraße von der
Maisenbacher Straße aus möglich. Somit kann eine Erschließung als gesichert
angesehen werden. Gegenüber der im Juli vorgestellten Planung hat der
Interessent und Planer das Konzept der Erschließung geändert, so dass weniger
Erschließungsaufwand gefordert ist und der Anteil an späterer notwendiger
öffentlicher Verkehrsfläche maßgeblich minimiert wird. Dies wirkt sich
kostenmäßig auf alle Beteiligten positiv aus. Somit kann mit geringem Aufwand
eine Erschließung hergestellt werden, wobei die Kosten sich auf die Nutznießer
verteilen.
Falls der Gemeinderat die Planung billigt, können die Kosten der Erschließung,
der Planung, Bodenordnung, Vermessung ermittelt und vertragsmäßig über
einen städtebaulichen Vertrag abgewälzt werden.
Die Kostentragung der Verfahrenskosten sowie der erforderlichen Fachbeiträge
und der Erschließungskosten werden vom Antragsteller getragen. Die anteiligen
Kosten, welche auf die Stadt zukommen, werden auf Grundlage der Vorplanung
ermittelt und im Laufe des Verfahrens dem Gemeinderat spätestens nach der
ersten Beteiligungsrunde vorgelegt.
Niederschrift
über die
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des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 99
Beschlussvorschläge:
Für den Bereich der Flst. Nrn: 125/1, 125/2, 126/1, 126/2, 130/1 u. Teil von
124 wird der Bebauungsplanentwurf in abgeänderter Form gebilligt.
Der Geltungsbereich wird in Richtung Nord-Westen erweitert, ca. bis in
Höhe der nordwestlichen Grundstücksgrenze von Flst. Nr. 116.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungs-/Änderungsbeschluss
ortsüblich bekannt zu machen, den Entwurf weiter zu entwickeln (Textteil,
Begründung, Umweltbericht) und dem Gemeinderat zur weiteren Billigung
vorzulegen.
Es erfolgt ein
einstimmiger Beschluss.
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des Gemeinderats
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Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
§ 100
Bebauungsplan Egarten
1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB
2. Erweiterung Änderungsbeschluss für die Erweiterung der
öffentlichen Verkehrsfläche als Zufahrt zur Firma Lunor
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 72/2015-GR und bittet Herrn Becht um
Sachvortrag.
• Vereinfachte Änderung der Baugrenzen und Korrektur des zeichnerischen
Teils im Bereich der ehemals geplanten Fußwegverbindung zur Straße
„Im Birkhau“ in
Unterhaugstett und der Namensbezeichnung des
Bebauungsplanes von Egerten in Egarten
• Erweiterung des Änderungsbeschluss nach § 13 a BauGB für die
Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche als Zufahrt zur Firma Lunor
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hatte in der Juni-Sitzung die
Änderung der Baugrenzen, sowie die Aufhebung des Fußweges zum
Wohnbaugebiet Egart und die Änderung der Namensgebung für den
Bebauungsplan „Egerten“ in „Egarten“ bereits beschlossen.
Nachdem nun die Bauarbeiten beim Firmengebäude der Firma Lunor angelaufen
sind, wurde der Wunsch nach einer Straßenbezeichnung bzw.
Hausnummerierung „Lunorallee“ an die Stadtverwaltung herangetragen.
Eine entsprechende Hausnummerierung könnte nur unter den Umständen über
den Bestand einer öffentlichen Straße/Zuwegung mit Straßenbezeichnung
erfolgen.
Diesbezüglich wäre eine Zufahrt vom Grundstück der Firma Lunor abzumessen
und über ein Bebauungsplanverfahren als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.
Die Kosten für die Änderung (Vermessung etc.) wären vom Antragsteller zu
übernehmen. Die Verkehrssicherungspflicht würde vertraglich ebenfalls auf die
Antragsteller abzuwälzen sein.
Die Kostentragung der Verfahrenskosten werden von der Stadt getragen. Die
Kosten sind äußerst gering und beschränken sich auf den reinen
Niederschrift
über die
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Sitzung vom 17. November 2015
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 100
Personalkostenaufwand. Die Kosten für Vermessung etc. sind vom Antragsteller
zu tragen.
Beschlussvorschläge:
1. Der zeichnerische Teil ist für die Erweiterung der Straßenfläche zu
ändern.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenerweiterung in das laufende
Änderungsverfahren
zu
integrieren
und
die
erforderlichen
Verfahrensschritte zu vollziehen.
Es erfolgt ein
einstimmiger Beschluss.
Niederschrift
über die
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Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
§ 101
Sicherstellung der Löschwasserversorgung
für den Stadtteil Maisenbach-Zainen
1. Neubau eines Löschwasserbehälters
2. Auftragsvergabe
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 73/2015-GR und bittet Herrn Becht um
Sachvortrag, da Herr Windbiel krankheitsbedingt abwesend ist.
Wie schon in der Sitzungsvorlage Nr. 46/2014-GR beschrieben, wurde im
Rahmen
der
Stellungnahmen
von
Behörden
zum
Bebauungsplanänderungsverfahren Maisenbach Nord die Verpflichtung an die
Stadt
gegeben,
nach
den
geltenden
Rechtsvorschriften
eine
Löschwasserversorgung von 96 m³/h über 2 Stunden zur Verfügung zu stellen. In
der GR-Sitzung am 16. Dezember 2014 wurde der Neubau eines
Löschwasserbehälters mit einem Speicherinhalt von 96 m³ beschlossen.
Für die Bauleistungen zum Bau des Löschwasserbehälters wurden 9 Fachfirmen
im Zuge einer beschränkten VOB-Ausschreibung zur Abgabe eines Angebotes
aufgefordert. Zum Submissionstermin am 19. Oktober 2015 wurden fristgerecht
5 Angebote bei der Stadt Bad Liebenzell eingereicht. Die abgegeben Angebote
waren vollständig und konnten nach der fachtechnischen Prüfung
gewertet werden.
Nach Abschluss der Angebotsprüfung rangiert die Firma Hirschberger & Kusterer
Hoch- und Tiefbau GmbH aus 75378 Bad Liebenzell an erster Stelle mit dem
wirtschaftlichsten Angebot in Höhe von 146.791,87 € brutto. Die geprüften
Angebotssummen sind im beiliegenden Preisspiegel dargestellt, siehe Anlage 1
liegt vertraulich nur dem Gemeinderat bei.
Die Leistungsfähigkeit der Firma Hirschberger & Kusterer GmbH ist gegeben.
Die Baumaßnahme soll je nach Witterung im Frühjahr 2016 ausgeführt werden.
Niederschrift
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 101
HH 2016 unter der HH-Stelle:
76.000,00 €; Neubau eines Löschwasserbehälters MZ
Bereitgestellte Mittel: 160.000,00 €
Beschlussantrag:
Vergabe der Ausführung der TV-Befahrung an die wirtschaftlichste
Bieterin Firma Hirschberger & Kusterer Hoch- und Tiefbau GmbH aus
75378 Bad Liebenzell zu einem Angebotspreis von 146.791,87 € brutto.
Gemeinderat Becker fragt nach den Mehrkosten von 2014 bis jetzt.
Der Bürgermeister weiß, dass in der Planung die andere Straßenseite gewählt
wurde. Die Ausführung ist eine technisch andere, die den Anschluss ans Netz
und die Abnahme sicher stellen. Es sind keine 3 sondern 2 Löschwasserteiche
für Maisenbach-Zainen erforderlich.
Nach Ansicht von Gemeinderat Lehmann-Schaufelberger sollen die
Änderungen der Aufwendung von 2014 bis heute in der Vorlage enthalten
sein. Auch für Gemeinderätin Killinger sollen die Mehrkosten von 50 %
aufgeführt sein und Gemeinderat Kopp möchte die Mehrkosten in der Vorlage
stehen haben.
Der Vorsitzende räumt ein, dass die Schätzung der Stadt etwas niedriger war.
Es sind jedoch mehrere Angebote da. Mit diesem Standort liegt der
Löschwasserteich zentral und man kann so mit einem auskommen. Durch die
technischen Änderungen verteuert sich das Vorhaben, nicht nur durch den
Straßenseitenwechsel. Er kann auch nächstes Mal das komplette
Leistungsverzeichnis vorlegen. Die Preissteigerung soll von Herrn Windbiel
erläutert werden.
Der o. g. Beschlussantrag wird
einstimmig beschlossen.
Niederschrift
über die
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Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
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§ 102
Anfragen
1. Nichtöffentliche Protokolle
Gemeinderätin Killinger fragt nach einem nichtöffentlichen Protokoll, das sie
nicht im Internet gefunden hat.
Gemeinderätin Bäuerle möchte eine Vorlage vom Protokoll zur Durchsicht.
Ihrer Meinung nach ist sie als Person benannt. Sie will eine bestimmte
Äußerung nicht gemacht haben.
Hauptamtsleiter Komenda sagt, dass die Verwaltung mit dem vorhandenen
Personal und den vielen Sitzungen nicht immer auf den Laufenden sein kann.
Außerdem sind verschiedene Protokollführer tätig. Eine Tonaufzeichnung
wurde im vergangenen Jahr vom Gemeinderat abgelehnt.
2. SWR-3-Sendung Landesschau Mobil
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass am Samstag, 21.11.2015, 18:45 Uhr,
der halbstündige Film über Bad Liebenzeller Menschen im SWR 3 läuft.
3. Nichtöffentliche Sitzung
Die nächste nichtöffentliche Gemeinderatssitzung findet am Samstag,
21. November 2015, 13:00 – 18:00 Uhr, statt. Eine mögliche zweite
ergänzende Sitzung soll am Mittwoch, 25. November 2015, um 18:00 Uhr statt
finden.
Für Gemeinderat Kliewer ist es unverständlich, wozu in den
Ältestenratssitzungen Termine (21.11.15 und 28.11.15) für die Beratung
festgelegt worden sind, wenn jetzt davon schon wieder Abstand genommen
wird.
Der Vorsitzende
abzustimmen.
schlägt
vor,
den
weiteren
Termin
am
21.11.2015
Niederschrift
über die
öffentlichen Verhandlungen
des Gemeinderats
Sitzung vom 17. November 2015
Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Fischer
und 20 Stadträte; Normalzahl 24
Abwesend: Stadträte Hirschberger, Jans, Kappler
und Dr. Kühn-Oesterle
Zu § 102
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Zuhörern und Anwesenden für das
Interesse und das Erscheinen.

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