PRESSE-INFORMATION - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig

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Rückwärtsrolle beim Wettbewerb:
Ministerium stoppt innovativen Vertrag
zur ambulanten Versorgung
Kiel/Bad Segeberg - Das Kieler Sozialministerium hat einen
innovativen Vertrag zur Patientenversorgung untersagt.
Der zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein und
dem IKK Landesverband Nord geschlossene Vertrag hatte den
Wahltarif „Gesetzlicher Privatpatient“ vorgesehen, der es den
Versicherten der IKK-Direkt erlaubt hätte, bei der Behandlung durch
Vertragsärzte wie ein Privatpatient aufzutreten.
„Wir fordern von der Politik Verlässlichkeit, wenn es um die
Gestaltung der medizinischen Versorgung für die Menschen im Land
geht. Mit diesem Schritt aber wird sie unberechenbar und unseriös:
Erst im April führt sie den Wettbewerb mit dem GKVWettbewerbsstärkungsgesetz ein, jetzt schafft sie ihn wieder ab“, so
Ralf W. Büchner, Vorstandsvorsitzender der KVSH. „Wir wollen
wissen: Was gilt denn nun?“
Für die KVSH:
Marco Dethlefsen
Fon 04551 883 381
[email protected]
Für die IKK-Direkt:
Daniel Burgstaler
Fon 0431 77 55 690
[email protected]
17. Juli 2007
Die Aufsichtsbehörde hatte beanstandet, die im Gesetz verankerte
Beitragssatzstabilität werde durch den Vertrag gefährdet. Dies trifft
jedoch nicht zu. „Der Beitragssatz der IKK-Direkt ist durch den Tarif
Gesetzlicher Privatpatient nicht in Gefahr“, so Ralf Hermes,
Vorstandsvorsitzender der IKK-Direkt.
KVSH und IKK wollen daher gegen die Beanstandung des geplanten
Vertrages klagen.
Abdruck honorarfrei
Belegexemplar
erbeten
KVSH
Bismarckallee 1-6
23795 Bad Segeberg
www.kvsh.de
IKK-Direkt
Kaistr. 101
24114 Kiel
www.ikk-direkt.de