PRESSE-INFORMATION - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
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PRESSE-INFORMATION Pressekontakte Rückwärtsrolle beim Wettbewerb: Ministerium stoppt innovativen Vertrag zur ambulanten Versorgung Kiel/Bad Segeberg - Das Kieler Sozialministerium hat einen innovativen Vertrag zur Patientenversorgung untersagt. Der zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein und dem IKK Landesverband Nord geschlossene Vertrag hatte den Wahltarif „Gesetzlicher Privatpatient“ vorgesehen, der es den Versicherten der IKK-Direkt erlaubt hätte, bei der Behandlung durch Vertragsärzte wie ein Privatpatient aufzutreten. „Wir fordern von der Politik Verlässlichkeit, wenn es um die Gestaltung der medizinischen Versorgung für die Menschen im Land geht. Mit diesem Schritt aber wird sie unberechenbar und unseriös: Erst im April führt sie den Wettbewerb mit dem GKVWettbewerbsstärkungsgesetz ein, jetzt schafft sie ihn wieder ab“, so Ralf W. Büchner, Vorstandsvorsitzender der KVSH. „Wir wollen wissen: Was gilt denn nun?“ Für die KVSH: Marco Dethlefsen Fon 04551 883 381 [email protected] Für die IKK-Direkt: Daniel Burgstaler Fon 0431 77 55 690 [email protected] 17. Juli 2007 Die Aufsichtsbehörde hatte beanstandet, die im Gesetz verankerte Beitragssatzstabilität werde durch den Vertrag gefährdet. Dies trifft jedoch nicht zu. „Der Beitragssatz der IKK-Direkt ist durch den Tarif Gesetzlicher Privatpatient nicht in Gefahr“, so Ralf Hermes, Vorstandsvorsitzender der IKK-Direkt. KVSH und IKK wollen daher gegen die Beanstandung des geplanten Vertrages klagen. Abdruck honorarfrei Belegexemplar erbeten KVSH Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg www.kvsh.de IKK-Direkt Kaistr. 101 24114 Kiel www.ikk-direkt.de