A K T U E L L - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
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A K T U E L L - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
nr. 03 | 2006 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht April/Mai 2006 | 9. jahrgang A K T U E L L TROTZ BUNDESWEITER PROTESTE BÖSE OSTERÜBERRASCHUNG ANZEIGE STELLENAUSSCHREIBUNG Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts sucht zum baldigen Eintritt ab 01.07.2006 EIN HAUPTAMTLICHES VORSTANDSMITGLIED Der hauptamtliche Vorstand ist neben der Abgeordnetenversammlung das Organ der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Die Aufgabe des hauptamtlichen Vorstandes besteht in der Verwaltung, der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Vertretung, in der Führung der laufenden Geschäfte sowie der Wahrnehmung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben der KVSH. Die Aufgabenbereiche des Vorstandes gliedern sich in drei Geschäftsbereiche a) den innerärztlichen Bereich einschließlich des Prüf- und Qualitätssicherungswesens, b) den Außenbereich einschließlich Grundsatzfragen und politische Richtlinienkompetenz sowie c) den Bereich Planung, Administration und Finanzen. Innerhalb der vom Vorstand erlassenen Richtlinien verwaltet jedes Mitglied seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Daneben sind die Vorstandsmitglieder unter anderem auch für die Erfüllung der gesetzlichen Sicherstellungs- und Gewährleistungsverpflichtung zuständig. Der Vorstand der KVSH besteht aus drei Personen, nämlich dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vorstandsmitglieder sind hauptamtlich tätig und vertreten sich gegenseitig. Der Vorstand wird durch die Abgeordnetenversammlung für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die laufende Amtsperiode endet zum 31.12.2010. Wählbar ist jede natürliche Person, die die erforderliche fachliche Eignung für das Vorstandsamt und auch für den jeweiligen Geschäftsbereich besitzt. Gesucht wird der/die Nachfolger/in für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied im Geschäftsbereich (b). Weil es im Laufe des Wahlverfahrens auch zu einer konsekutiven Vakanz in den beiden übrigen Geschäftsbereichen kommen kann, sind ausdrücklich auch Bewerbungen für die beiden anderen Geschäftsbereiche erwünscht. KONTAKT Aussagekräftige Bewerbungen sind bis zum 16.05.2006 unter Nennung des angestrebten Geschäftsbereiches und des Datums eines frühestens möglichen Amtsantritts zu richten an den Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein, Dr. Michael Schäfer, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg. KOMMENTAR 3 „UM EINE BESSERE ZUKUNFT MUSS MAN KÄMPFEN“ E s ist Samstag, der 25. März. Ich sitze in meinem Arbeitszimmer und habe Akten und Berge von Unterlagen sortiert und gestapelt nach Themen. Es sind zum Glück laufende Geschäfte, Anfragen und Kassenverhandlungen, entweder abgeschlossen oder weitestgehend in der Zielgeraden. Auf dem Tisch bleibt ein dicker Packen von sehr persönlichen Briefen von Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitern und auch von Partnern auf der Krankenkassenseite. Seit 1988 arbeite ich im Vorstand unserer Kassenärztlichen Vereinigung, dies wird jetzt erst richtig bewusst. Ich bin über all die Jahre ein intensiver Vertreter der Selbstverwaltung und ein Freund der ärztlichen freiheitlichen Berufsausübung, dies wird mir jetzt gedankt – und hierfür danke ich Ihnen. Jetzt fahre ich erst einmal in Urlaub, den ich mit meiner Frau dringend benötige. Dieser Urlaub ist Resturlaub für einen hauptamtlichen Vorstandsvorsitzenden, der mit Dienstvertrag, Lohnsteuerkarte und Urlaubsregelung ein Problem hat. Für jeden lohnabhängigen Menschen sind dieses wichtige Güter, für einen überzeugten Freiberufler ist und bleibt diese gesetzliche Vorgabe aber das Symbol für bewussten Angriff auf die Selbstverwaltung und der Versuch, der verfassten Ärzteschaft eine unabhängige Führung zu nehmen. Dr. Klaus Bittmann Die Argumentation vieler Politiker und aus dem BMGS nicht nur in diesen Tagen der Ärzteproteste, sondern von langer Hand vorbereitet, beweist diese Missachtung körperschaftlicher Struktur: Gebetsmühlenartig wird bei eigener Unfähigkeit die Schuld für Finanzdefizite im Gesundheitswesen der Ärzteschaft und ihrer Selbstverwaltung zugewiesen. Man kann es nicht mehr hören, es ist ein unglaublicher Vorgang und beschämend für unser freiheitlich soziales System und zwingt uns weiterhin, mit Protesten und jeglicher Widerstandsfähigkeit die Demontage einer freiheitlichen Patientenversorgung abzuwehren. Einerseits war ich betroffen, als auf dem nationalen Protesttag in Berlin am 24.03.06 unter Applaus von der Bühne herab von Ärzten selbst KVen und KBV schuldig gesprochen wurden, andererseits muss selbstkritisch gesagt werden, dass die Handlungszwänge der KV-Vorsitzenden mehr vom Interesse der Ärzteschaft als vom Willen des Staates geprägt sein müssen. Schon sehr bald wird sich zeigen, ob die KVen die Signale verstehen, Pflichtmitgliedschaft in einer KV verpflichtet die Vorstände diesen Mitgliedern gegenüber und nicht umgekehrt. Andernfalls hat der Staat ein leichtes Spiel, die Selbstverwaltung ist nur stark durch das Vertrauen und den Verteidigungswillen der Ärzteschaft mit dem Körperschaftsvorstand. Ich bin froh, dass unsere KVSH als Interessensvertretung der Mitglieder immer Position bezogen hat, bestätigt durch den Beschluss der Abgeordnetenversammlung, Handlungsfähigkeit bis an die Grenzen des Rechts auszuloten und zu nutzen. Jenseits dieses Rechts des Sozialgesetzbuches steht die Ärztegenossenschaft, mit der die KVSH eine Vereinbarung getroffen hat. Je nach Ergebnis der von der KBV-Vertreterversammlung am 24.03.06 beschlossenen so genannten Urabstimmung sind wir in Schleswig-Holstein gut vorbereitet. Ich werde zukünftig meine Kraft bei der Ärztegenossenschaft einsetzen und von dort aus handeln, soweit dies gewünscht ist. Wie so oft werde ich jetzt als Letzter mein Zimmer und dieses Haus abschließen. Ihnen allen danke ich für Ihr Vertrauen und für Ihren Zuspruch! Ich wünsche unserer KV und Ihnen eine bessere Zukunft, die uns nicht geschenkt wird, sondern um die gekämpft werden muss. 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL Die Zukunft der ambulanten Medizin 3. MAI, 18.00 Uhr Halle 400 in Kiel, An der Halle 400 1 BEGRÜSSUNG: Robert Quentin, KVSH KABARETT: Der Pastor 1. LANDARZT IN SCHLESWIG-HOLSTEIN - EINE AUSSTERBENDE SPEZIES? Teilnehmer: Arzt aus England (Stephan Quentin, Sussex, Hausarzt) Arzt aus Dänemark (Jens Ehlers, Tondern) Dr. Reimar Vogt (Landarzt, Wesselburen/Dithmarschen) 2. NOTDIENST - MIT NEUEM KONZEPT MEHR ÄRZTE UND BESSERE VERSORGUNG? Teilnehmer: Roman Feodoria, Bürgermeister Kappeln Dr. Christian Schöning, Hausarzt, Brunsbüttel Dr. Hans-Joachim Commentz, Kreisstellenvorsitzender Schleswig-Flensburg, Allgemeinarzt Ekkehard Becker, KVSH 3. MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN - VERSORGUNG DER ZUKUNFT? Teilnehmer: Dr. Johannes Hezel, Radiologe, Kiel, MVZ-Gründer Harald Stender, Klinikdirektor, Westküstenklinikum Heide Dr. Michael Bergmann, Hausarzt, Rendsburg, Einzelpraxis Bianca Hartz, KVSH KABARETT: Der Chirurg und Pharmavertreter 4. SCHLUSSRUNDE: RESÜMEE/AUSBLICK - WORAUF MÜSSEN WIR UNS EINSTELLEN? Teilnehmer: Staatssekretär Dr. Hellmut Körner, Sozialministerium Prof. Fritz Beske, Fritz-Beske-Institut, Kiel Dr. Klaus Bittmann, Sprecher der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein Ralf Büchner, stellv. Vorsitzender der KVSH KABARETT: Der Pastor der Zukunft MODERATION: Michael Frömter, NDR TERMIN BITTE FREIHALTEN EDITORIAL 5 Liebe Leserinnen, liebe Leser, dieses NORDLICHT, das auf Grund der aktuellen Situation erst jetzt, also nach Ostern, erscheinen kann, ist ein Dank an Klaus Bittmann, der am 20. März 2006 von seinem Amt als Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zurückgetreten ist. Ralf W. Büchner, Stellv. Vorsitzender, KVSH Wie kein anderer hast Du, Klaus, unserer ärztlichen Interessensvertretung, dem Engagement für ein wirklich - und d. h. für Patienten und Ärzte und Therapeuten - solidarisches Gesundheitswesen und unserem gemeinsamen Kampf für eine bessere Zukunft - wie Du es selbst nennst - ein Gesicht, eine Stimme, Gesten und Gestalt gegeben. Daher ist es kein Zufall, dass dieses NORDLICHT als thematischen Schwerpunkt die Protestbewegung von Patienten, Therapeuten und Ärzten hat, also genau diesen Kampf für mehr Freiheit und Vertrauen im Gesundheitssystem und in unserer Gesellschaft, für ein neues Miteinander auch von Seiten der politisch Verantwortlichen und damit eine bessere Zukunft für uns alle. Am Trauerzug in Kiel am 22. März, der größten Ärzte-Demonstration, die Schleswig-Holstein je erlebt hat, nahmen ungefähr 5.000 Menschen teil. Die vertrauensvolle Arzt-/Patient-Beziehung und eine „gute Patientenversorgung“ wurden symbolisch zu Grabe getragen. Die „Beisetzung“ erfolgte in Abwesenheit von Sozialministerin und Ministerpräsident vor dem Landeshaus.Was eine paradoxe Intervention ist, wissen wir nicht erst, seitdem auch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unsere Mitglieder sind. Alle haben verstanden, dass es in Wirklichkeit nicht um einen Grabgesang, sondern um das engagierte Eintreten, den Kampf für die Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheitssystems, um ärztliche Identität und heilendes Handeln in der Beziehung zwischen Patient und Arzt geht. Auch die Demonstration in Berlin am 24. März mit offiziell 30.000 Teilnehmern - nach unserer Einschätzung waren es eher 40.000 - macht deutlich, dass die gesetzlichen Eingriffe und Reglementierungen nun ein Maß erreicht haben, das selbst an sich geduldige und duldsame Ärztinnen und Ärzten und Therapeuten nicht mehr tragen und ertragen können. Daher sind weitere Themen dieses NORDLICHTS das schier unaussprechliche AVWG (Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz), - von Daniel Bahr, dem FDP-Bundestagsabgeordneten, nur „Arzneimittelspargesetz“ genannt - und die Heilmittel-Richtgrößen, die offenbar - wie dieser Tage deutlich wird - auf einer völlig unzureichenden und nicht belastbaren Datenbasis beruhen. Dass Ärztinnen und Ärzte wie auch psychologische Psychotherapeuten trotz all dieser widrigen Umstände „ihr Bestes“ geben, zeigt der Bericht aus Flensburg. Weitere Beiträge beschäftigen sich mit dem Dauerbrenner Disease-Management-Programme (DMP), insbesondere mit dem neuen DMP Asthma/COPD und eDMP.Warum man DMP nicht lieben muss, aber damit leben kann (bzw. nicht lieben kann, aber damit leben muss), erläutert unser Hauptgeschäftsführer Ralph Ennenbach in seinem Kommentar. Nachdem das Sozialgericht Gotha in einem Urteil festgestellt hat, dass der Vertrag zwischen Barmer Ersatzkasse und Hausärzteverband zur Hausarztzentrierten Versorgung keine Integrierte Versorgung nach § 140 SGB V darstellt und damit auch kein Anspruch auf Abzug von einem Prozent unseres ambulanten Honorars dafür besteht, ist es gelungen, zunächst mit der Gmünder Ersatzkasse (GEK) einen echten Hausarztvertrag (nach § 173 b SGB V) mit („echt“) extrabudgetärer Vergütung zu schließen: „Kleine Kasse - große Wirkung“, hofft Kollege Stefan Jost aus Handewitt, der Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses für die Hausärztliche Versorgung. Mit den weiteren Themen: 30 Jahre Informationsstelle der Heilberufe (IdH) „KV und Sana tun es“, „Mein bester Freund, der Steuerberater“, dem Portrait unseres Kollegen Gunter Fangerau aus Meldorf und vielen anderen interessanten Beiträgen wollen wir Sie auch mit diesem NORDLICHT wieder umfassend informieren. Besonders freue ich mich über die „Gedanken, Erwartungen, Hoffnungen eines Vertragsarztes von der Basis“. Unser Kollege Michael Drews aus Mölln nimmt in seiner Kolumne zum Rücktritt von Klaus Bittmann Stellung und zeigt eine spannende Perspektive auf. Dies alles, lieber Klaus, ist auch ein Zeichen unseres Dankes an Dich und unserer bleibenden Verbundenheit mit Dir. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, aller unserer Mitglieder und auch der Menschen im Land nochmals ganz herzlichen Dank für alles, was Du für uns getan hast. Du bist und bleibst ein aufrechter, integerer, kompetenter und kämpferischer Kollege und Freund! 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL 6 INHALT Eine Demonstration der Superlative. Über 30.000 Protestler waren am 24. März zum „zweiten Nationalen Protesttag“ nach Berlin gekommen. Das ist aber nicht das Ende, denn am 19. Mai steht die nächste Großdemonstration in der Bundeshauptstadt an. Die Schleswig-Holsteiner werden wieder dabei sein. 18 Trauerzug durch die Landeshauptstadt: Das war die größte Ärztedemonstration, die Schleswig-Holstein je gesehen hat. Vor dem Kieler Landtag protestierten rund 5.000 Teilnehmer. 14 TITELTHEMA Ruhe in Frieden, Gesundheitswesen ................................................................................................14 Symbolisch trugen in Kiel rund 5.000 Demonstranten die Arzt-Patienten-Beziehung zu Grabe. Solidarität zum Protest wächst weiter ....................................................................................18 Mit über 30.000 Teilnehmern war der „zweite Nationale Protesttag“ die größte Ärztedemonstration in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. BEILAGEN • Abrechnungsziffern DMP Asthma und COPD • Seminar “Schwindel” • “Herz mit Verstand” Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 INHALT Das AVWG wird zur Kostenfalle. Der Arzt gerät immer mehr in den Klammergriff von Bonus/ Malus, Regelungen, Regressen, DMP und Richtgrößen. Ist die alleinige Verschreibung von Wirkstoffen (AVWS) eine bessere Lösung als das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)? Lesen Sie hier eine detaillierte Analyse von Dr. Robert Winkler aus Flensburg. 26 50 7 Mein bester Freund? Auch für die Beziehung zum Steuerberater gilt: Wenn keinerlei Interesse am Ergebnis gezeigt wird, wenn die lebenswichtigen Zahlen des eigenen Unternehmens lediglich als notwendiges, lästiges Übel betrachtet werden, wird die Beratungsqualität zwangsläufig leiden. AKTUELLES KV INTERN Nachrichten ........................................................ 10 Psychotherapeuten • Ergänzungsvereinbarungen zum HVM sowie Prüfvereinbarung und Hausärztevertrag • Datenschutz beim DMP KHK verletzt • Praxisbörse für KV-Ärzte • Neonatalscreening • Bundesrat: Kein Einspruch gegen das AVWG • Neues Inkassoverfahren.............................................................. 11 • Ärzte-Referendum: Gesundheitsministerium erwägt rechtliche Schritte • Diabetes-Vereinbarung • Deutscher Facharztverband e.V. (DFV) in Schleswig-Holstein gegründet • Bewerbungsfrist für ausgeschriebene Vertragsarztsitze .......... 12 • Netzwerk „Betrifft Brust“ gegründet ..........................................13 Einfache Suche nach Psychotherapeuten ...................................... 35 DDD´s Jeder Fehler und jede Ungenauigkeit verzerren den Preisvergleich ................................................................................ 24 AVWS statt AVWG Analyse von Dr. Robert Winkler ...................................................... 26 Struktur KV und Sana tun es ........................................................................ 36 „Kleine Kasse - Große Wirkung?“ .................................................. 37 Qualitätssicherung eDMP muss sein ............................................................................ 38 Qualifikation nach den Reha-Richtlinien........................................ 40 Medizin-Physik-Experten: kein Rahmenvertrag .......................... 40 Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers .............................................................. 41 Arznei-und Heilmittel Heilmittel-Richtgröße: reine Manipulation .................................... 44 Heilmittel-Richtgrößen: Datenlage problematisch ........................ 46 Cave: Verordnungsdaten ................................................................ 48 Cave: Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen ............................................ 48 Zweitmeinungsverfahren verbindlich ............................................ 48 Wichtige Hinweise Verschiedenes ................................................................................ 49 Betriebswirtschaftliche Beratung Mein bester Freund, der Steuerberater .......................................... 50 DMP Asthma/ COPD mit der AOK Vereinbarung geschlossen ............................................................ 30 AVWG und DMP - Wie verträgt sich das? Neuorientierung in den DMP erfolgt............................................... 31 „Ärzte geben ihr Bestes“ Blutspendeaktion - Diskussion mit Dr. Wodarg. ............................ 33 IDH Nach drei Jahrzehnten „Informationsstelle“ jetzt „Interessengemeinschaft der Heilberufe“ .................................... 34 03 | 2006 STANDARDS Kommentar.............................................................................. 03 Editorial .................................................................................... 05 Forum ........................................................................................ 08 Seminarkalender .................................................................. 42 Steckbrief der Abgeordneten ........................................ 52 Dr. Gunter Fangerau Kolumne .................................................................................... 53 Termine...................................................................................... 54 Telefon ...................................................................................... 55 Kreisstellen ............................................................................ 56 Nordlicht AKTUELL 8 FORUM NORDLICHT 1/2006, S 38: PROFITIERT DIE AOK VON DEN ÄRZTEN?: Warum soll ich Äffchen machen? Es ist zu loben, dass eine Krankenkasse die Möglichkeit eingeräumt bekommt, sich in unserem Standesblatt zu erläutern. Auch löblich ist der recht defensiv geratene Ton. Wunderbar ist, dass Herr Dr. Paffrath darauf verzichtet, dem Risikostrukturausgleich eine qualitätssteigernde (neudeutsch: qualitätssichernde) Funktion zuzuschreiben. Woran ich mich aber störe, sind die Nebelkerzen, die auch er zündet. Die Feststellung verfassungsgerichtlicher Anerkennung macht den Risikostrukturausgleich keinen Deut besser. Ärztliche Zweifel bestehen ja nur selten an der Legalität, wohl aber vehement an der Legitimität oder, einfacher an der Notwendigkeit des Risikostrukturausgleichs. Warum hier solch derart große Mengen Geldes erst einmal auf die Straße geworfen werden müssen, damit jemand (anderes) einsammeln kann, muss man nicht wirklich verstehen. Meines Wissens ist die AOK die Kasse, die aus dem Risikostrukturausgleich den Löwenanteil einstreichen darf. Sie ist aber auch die Kasse, die bis zum heutigen Tag auf jedem Brief damit werben zu müssen glaubt, die „Kasse mit den meisten Nebenleistungen“ zu sein (zertifiziert durch Stiftung Warentest, glaube ich). Das heißt doch aber, dass sie das Geld anderer Kassen dafür einsetzt, werbewirksame Ausgaben zu tätigen, zu denen sie nicht verpflichtet wäre. Am wenigsten kann man verstehen, dass sich die 80 abgemolkenen Mitbewerber das gefallen lassen. Was mich am meisten (ver)stört, ist die fortgesetzte Wiederholung einer anderen fundamentalen Denkfalle: Warum soll es eigentlich MEIN Problem als Kassenarzt sein, wie die Krankenkasse ihr Geld bekommt, von dessen sehr kleinem Teil sie dann meine Arbeit honoriert? Nirgendwo in unserer Leistungsgesellschaft kenne ich sonst eine solche Kopplung: Geld folgt dort der Leistung, dies gilt zumindest für alle „Dienstleister“, derer ich mich bediene. Also: Warum soll ICH „Äffchen machen“, damit eine Krankenkasse aus einem irrationalen Geldsack etwas bekommt, von dem sie mich bezahlt? Mein Gegenvorschlag: Abschaffung dieser geldvernichtenden Bürokratiemonster, und wir werden sehen, dass das gleiche Geld dann plötzlich für alle reicht. Ohne Bücklinge, ohne (gedankliche) Verbiegungen. Man könnte es zumindest einmal versuchen. DR. MARTIN GATTERMANN, ALLGEMEINARZT, ST. PETER-ORDING NORDLICHT 1/2006, S. 19: WEISSER PROTEST: Nicht nur verhandeln, sondern handeln Mittlerweile hat jeder verstanden, dass die Politik die Probleme nicht dort lösen will, wo sie entstanden sind (in der Politik selber; Pharmaindustrie; Krankenkassen). Wir sollten daher auch nicht nur verhandeln, sondern endlich auch handeln. Unsere Vorschläge: Die KV und die Berufsverbände • raten allen Ärzten zur landesweiten Kündigung der DMP-Teilnahme zum nächstmöglichen Termin in naher Zukunft. • empfehlen den Ärzten landesweit ab einem festen Termin in naher Zukunft keine Rezepte mehr zu schreiben, sondern die Pa- tienten mit Therapieempfehlungen auf Blankopapier zu versorgen (z. B. Ramipril 5mg S: 2x tgI. 1). Die Krankenkasse kann dann in Zusammenarbeit mit Apothekern das zum aktuellen Zeitpunkt günstigste Präparat wählen und mit dem Patienten die Kostenübernahme klären. Wir haben es endgültig satt, Schecks (Rezepte) auszustellen und persönlich zu haften für eine Geldsumme, bei der wir weder Menge noch Preis beeinflussen können. Wir wollen, dass die Budgetierungsdiskussion dorthin verlagert wird, wo sie hingehört: zur Politik bzw. zu den Krankenkassen. Wir glauben, dass die o. g. Punkte gut geeignet sind, die Ernsthaftigkeit unseres Anliegens zu unterstreichen. Die Politik ging bisher zu recht davon aus, dass Ärzte sich nur beklagen, aber nicht handeln. Wir wollen, dass Sie als unsere Vertreter solidarisches Handeln organisieren! Wir wollen, dass das durch die Politik schwer vergiftete Arzt-Patienten-Verhältnis wieder gesundet und fordern Sie hiermit auf, die o. g. Punkte gemeinsam umzusetzen. DR. HANS GODDEMEYER, DR. FRIEDHELM LÜBBER, DR. DIRK GOLLNICK, ALLGEMEINÄRZTE, LÜBECK DMP KHK Rundschreiben an BEK- und DAK-Patienten sowie auch Einflussnahme einzelner Patienten auf deren hausärztliche Versorgung Ich möchte Ihnen nachfolgend ein Problem schildern, dass uns nahezu täglich in der Facharztpraxis mittlerweile belästigt. Sowohl die DAK als auch die BEK (möglicherweise auch andere Kassen) haben ein generelles Rundschreiben an ihre Versicherten versandt, in dem es heißt, dass sie für sich selbst prüfen sollen, ob sie an einer KHK leiden und dass sie sich in diesem Zusammenhang bei ihrem Hausarzt melden sollten. Einige Hausärzte schicken dann diese Patienten direkt per Überweisung zum Facharzt. So haben wir in letzter Zeit auch mehrere über 80-jährige Patienten und Patientinnen gesehen, die völlig beschwerdefrei mit dem Kontext DMP KHK uns vorgestellt werden. Dieses ist widersinnig. Die Patienten sind beschwerdefrei. Wir haben mit den Kassen Kontakt aufgenommen. Das Problem wird dort belächelt. An einem einzelnen Fall ist mir am 17.02.2006 klar geworden, wie dieses System ad absurdum geführt wird: Es handelt sich um einen DAK-Versicherten. Auch dieser Patient wurde seitens seiner Krankenkasse angeschrieben im Sinne des DMP Nordlicht AKTUELL KHK. Er hat sich bei seinem Hausarzt vorgestellt, der ihm gesagt hat, eine KHK sei bei ihm auch auf Grund einer vorhandenen Beschwerdefreiheit und auch kardiologischer Untersuchung in unserer Praxis wenig wahrscheinlich. Der Patient hat dies nicht akzeptiert, ist zu seiner Krankenkassenstelle in Kiel gegangen. Dort wurde ihm nahegelegt, den Hausarzt zu wechseln. Gleicher Patient stellt sich dann in der Praxis Dr. Grewe in der Probstei vor. Dieser Kollege hat dem Patienten gegenüber geäußert, dass er ohne weitere Kenntnisse der Vorgeschichte zum DMP in diesem Einzelfall keine Stellung beziehen könnte und hat ihn an seinen eigenen Hausarzt wieder zurückverwiesen. Dieser Hausarzt wendet sich an uns, wie man im Weiteren verfahren könne. Wir haben besprochen, dass es gegenwärtig keine Hinweise auf eine KHK gibt. Der Patient ist weiterhin unzufrieden. Sie sehen anhand dieser Beispiele, dass immer mehr versucht wird seitens der Krankenkassen, uns mit unnötigem Unsinn unter Druck 03 | 2006 9 zu setzen. Eine reibungslose Patientenversorgung wird immer weiter erschwert. Es werden unnötige Untersuchungen veranlasst, diese Dinge belasten die Budgets. Eine Einsicht ist bei den Krankenkassen bezüglich dieser Problematik nicht vorhanden. Originaltext DAK Kiel: „Diese Dinge sind vom Gesetzgeber so gewünscht und werden so umgesetzt.“ Es kann jedoch nicht sein, dass Krankenkassen sich in das Arzt-Patienten-Verhältnis einmischen und dann dem Patienten nahelegen, den Hausarzt zu wechseln. Dies muss beendet werden. Wir bitten Sie, direkt mit den Kassen darüber zu sprechen. Sollte dies nicht möglich sein, müsste der Weg über die Öffentlichkeit und die Presse folgen. Weiterhin fällt durch einen Kollegen auf, dass über die so genannten Hausarzt-Verträge durch einzelne Kassen (Barmer Ersatzkasse) unnötig Gelder verschwendet werden. So verteilt die BEK Blutzukkermessgeräte unnötig an die Hausärzte, diese Geräte haben einen hohen Wert. Auch hier werden Beitragsgelder in großem Umfang schlichtweg vergeudet. Auch bei diesen Dingen muss die KV, da andere Aufsichtsbehörden ja klaglos versagen, den Missbrauch von Versicherungsgeldern an den Pranger stellen. Ich hoffe, dass wir mit diesem Einzelfall und auch den weiter geschilderten Unsinnigkeiten einen Beitrag leisten, damit diese Widersinnigkeiten ein Ende finden. Wir hoffen nicht, dass Sie in diesem Regelwerk grundpolitischer Zwänge soweit gefesselt sind, dass leider weiter nur ein ohnmächtiges Zuschauen übrig bleibt. DR. WOLFGANG KROLL, KARDIOLOGE, KIEL GEK - Gmünder Ersatzkasse Herrn Dieter Hebel, Vorstandsvorsitzender Heute erhielt ich ein Schreiben von einem Versicherten Ihrer Kran- sandapotheke geschickt werden und vier Wochen später hat der Pakenkasse überreicht mit dem Titel „Wichtige Informationen zur Arz- tient dann das ihm genehme Medikament. Zu Risiken und Nebenneimittelversorgung“. Dieses Schreiben ist eine offene Kampfan- wirkungen dieser neuen Gesundheitswelt fragen Sie den Vorstand der GEK! sage an uns Ärzte/Apotheker, aber auch an die Versicherten. Aber vielleicht arbeiten ja die Versandapotheken in Holland oder Als Unverschämtheit ist die Aussage zu werten, in der Sie Ärzteproteste gegen das Arzneiversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz und demnächst in Polen oder besser noch in China so billig, dass man Streiks der Uniklinik-Ärzte in einem Atemzug nennen. Sind wir Ärzte gleich diesen Gesundheitsbereich Apotheke dorthin komplett ausschuld an der zugespitzten Situation im Gesundheitswesen? Als lagern kann. Niedergelassene freiberufliche Ärzte und Apotheker sind Ihnen wie der derzeiLandarzt betreue ich ca. tigen Gesundheitsministe1.100 bis 1.200 Patienten GEK-VORSTANDSVORSITZENDER, Dieter Hebel rin ein Dorn im Auge. Am im Quartal. Das Budget ist besten wären wir in Ihren nach ca. acht Wochen eiVorstellungen im direkten nes Quartals aufgebraucht. Wegen eines neuen Gesetzes malen Ärztevertreter das Gespenst angeblicher medizinischer Angestelltenverhältnis beDas Arzneimittelbudget ist Unterversorgung an die Wand oder drohen sogar mit Verschreibungsboykott. Machen Sie sich schäftigt, sind wir doch alle ebenfalls knapp kalkuliert. keine Sorgen. Klar ist nämlich, dass auch im Jahr 2006 genügend Geld für Arzneimittel zur nur Pillenverschreiber und Ein Fünftel der von mir Verfügung steht und dass sämtliche medizinisch notwendigen Medikamente von Ihrem Arzt Kostenverursacher. versorgten Patienten wird auch weiterhin verordnet werden müssen. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, wenden Sie Übrigens rief ich Ihre ande facto für Mini-Cent-Besich vertrauensvoll an Ihre GEK Betreuungsstelle. Wir helfen Ihnen weiter. gegebene Hotline an. Interträge ärztlich versorgt. Das Die GEK bietet Ihnen bereits über viele Jahre hinweg einen niedrigen und stabilen Beitragssatz. essant war die Reaktion sehen Sie nicht und wollen Dies soll auch so bleiben, trotz steigender Arzneimittelausgaben und Ärztestreiks mit Forderundort: ich sollte das nicht so dies auch nicht wahrnehgen für Gehaltserhöhungen um 30 Prozent. streng sehen. Ihre freundlimen. Die Situation vieler Sie haben die Möglichkeit, Ihre GEK beim kostenbewussten Wirtschaften zusätzlich zu unterche Mitarbeiterin am TeleKolleginnen und Kollegen stützen, wenn Sie jetzt den von uns empfohlenen Versandhandel nutzen und ihre Rezepte fon hatte wohl am gestrigen im Krankenhaus sieht nicht über die von der GEK benannten Frei-Haus-Apotheken einlösen. Außerdem erhalten Sie dort Tage Ihr Schreiben in Hänanders aus. Ihre Sichtweise einen persönlichen Bonus. den gehalten und wie sie könnte der Zeitung mit den Ihre GEK wird Sie in nächster Zeit gezielt ansprechen, um individuelle Möglichkeiten eines sagte, es erst einmal beiseite vier großen Buchstaben günstigen Einkaufs aufzuzeigen. Stehen Sie diesen Informationen bitte offen gegenüber gelegt. Da hat sie wahrentsprungen sein. im Interesse eines stabilen Beitragssatzes, scheinlich das einzig RichDie Krönung des Ganzen Sollten Sie Fragen zur Arzneimittelversorgung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche tige getan! ist aber die Förderung der GEK Betreuungsstelle oder nutzen Sie die kostenfreie Telefon-Hotline 0800 435 46 36. Wie soll ich Ihr Schreiben Versandapotheken. Ist Ihnen bewusst, dass es von Vorteil sowohl für Ärzte, als auch vor al- dann sehen? Wohin soll Ihre Polemik führen? Soll das ohnehin belalem für die Patienten sein kann, wenn Apotheken wohnortnah er- stete Verhältnis zwischen Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereireichbar sind. Apothekerinnen und Apotheker sind häufig auch in nigungen, Vertragsärzten vollends vergiftet werden? Und übrigens, ein Satz gefällt mir wieder besonders gut in Ihrem kontrollierender Funktion für uns Ärzte tätig, indem sie auch einmal darauf hinweisen, was Patienten „noch so einnehmen“ und was Schreiben an die Versicherten: „...sämtliche medizinisch notwendinicht zusammen passt, weil uns Patienten auch Verordnungen an- gen Medikamente von Ihrem Arzt auch weiterhin verordnet werden müssen.“ Sie vergessen dabei nur den Zusatz: unabhängig von Arzderer Ärzte verschweigen. Wenn Sie, wie in Ihrem Schreiben zu lesen, so großzügig Hilfe an- neimittelbudgets? Wenn Sie mir das garantieren können, schlage ich Sie für den Pobieten, können wir ja bei jedem GEK-Versicherten jedes Rezept vorher an die Geschäftsstelle oder besser an den MDK schicken und sten des Gesundheitsministers vor! dann genehmigen lassen. Dann kann das Rezept an die billigste VerULRICH FIEDLER, ALLGEMEINARZT, BRANDE-HÖMERKIRCHEN Wichtige Informationen zur Arzneimittelversorgung eDMP Ein Milliardstel an Effizienz Es freut mich, dass eDMP so schnell und reibungslos über die Bühne geht. Wenn die KBV in Berlin doch nur ein Milliardstel der Effizienz unserer KVSH hätte ... PROF. JENS-MARTIN TRÄDER, HAUSARZT, LÜBECK 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL 10 AKTUELL NACHRICHTEN NEONATALSCREENING Ergänzungsvereinbarungen zum HVM, Prüfvereinbarung und Vertrag: Genehmigung erteilt Hausarztentrierte Versorgung Die 3. und 4. Ergänzungsvereinbarung zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM) stehen ab sofort als pdf-Datei zur Verfügung. Die Ergänzungen/Änderungen treten mit Wirkung zum 01.04.2006 in Kraft. Auf der Internetseite der KVSH finden Sie die Vereinbarung sowie die Ergänzungsvereinbarungen für die Zeit ab dem 3. Quartal 2005 unter: www.kvsh.de/bibliothek/rechtsquellen/honorarverteilungsmaßstab. Ab sofort kann auch die neue Prüfvereinbarung gemäß § 106 SGB V vom 05.01.2006 im Internet unter www.kvsh.de/bibliothek/vereinbarungen eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Ergänzungsvereinbarungen sowie die Prüfvereinbarung gerne in Papierform zu. Bitte wenden Sie sich an Hildegard Laitenberger, Telefon 04551 883 356 oder Fax 04551 883 7356. Mit dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) konnte für die GEK, HZK und KEH der erste echte Vertrag nach § 73b SGB V zur hausarztzentrierten Versorgung geschlossen werden. Er ist auf der Startseite von www.kvsh.de einzusehen. Ansprechpartner bei der GEK Kiel Ragnar Braun Tel. 0431/982 16 18 ragnar.braungek.de ANKAUF VERKAUF NEU IM INTERNET: Praxisbörse für KV-Ärzte Die Zulassung/Praxisberatung bemüht sich schon seit langem, Ärzten bei der Suche nach einem Kooperationspartner oder einem Arzt, der seinen Vertragsarztsitz abgeben möchte, behilflich zu sein. Nunmehr haben wir ein neues, zeitgemäßes Angebot! Unter der E-Mail Adresse [email protected] können Sie uns Ihre Gesuche sowie Ihre Angebote mailen. Wir werden diese dann Ihren Wünschen entsprechend mit oder ohne Chiffre im Internet unter www.kvsh.de veröffentlichen. Dieses Angebot gilt für alle Ärzte, nicht jedoch für kommerzielle Anbieter. Die Veröffentlichung wird für einen Zeitraum von voraussichtlich drei Monaten erfolgen und danach werden wir sie automatisch löschen. Sollte die Herausnahme des Angebotes oder des Gesuchs vorher von Ihnen erwünscht werden, so wäre eine Kontaktaufnahme mit uns erforderlich. Interessenten wenden sich bitte entweder an die o. g. E-Mail-Adresse oder an die Zulassung/Praxisberatung der KVSH, Telefon: 04551 883 881 oder Fax: 04551 883 276. Hamburg - Die KV Hamburg hat dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen des erweiterten Neugeborenen-Screenings gem. Anlage 2 der Kinder-Richtlinien erteilt. Adresse des Screeninglabors : Screening-Zentrum Nord Postfach 20 12 63 20202 Hamburg Tel. 040-42803 3735 oder 3737 Fax 040-42803 5984 BUNDESRAT Kein Einspruch gegen Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) Berlin - Das AVWG ist beschlossen. Der Bundesrat erhob in seiner Sitzung am 07.04.2006 keinen Einspruch gegen das Gesetz, obwohl es zuvor im Vermittlungsausschuss nicht zu einer Einigung gekommen war. Umstritten war vor allem die Bonus-Malus-Regelung. Das Paket mit einem geplanten Einsparvolumen von 1,3 Milliarden Euro kann mit einmonatiger Verspätung Anfang Mai in Kraft treten. Die Haltung der unionsdominierten Länderkammer war bis zuletzt unklar gewesen. Bei einem Treffen der Unionsministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ließen sich die Unionsländer aber offensichtlich dazu bringen, ihren Widerstand gegen das Sparpaket aufzugeben. QUELLE: FACHARZT.DE BIANCA HARTZ, KVSH Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 11 KASSENGEBÜHR Neues Inkassoverfahren Bad Segeberg (rwb) - Das aufwändige Mahnverfahren beim Einzug der Kassengebühr konnte an eine Anwaltskanzlei abgegeben werden. Damit reduziert sich der Verwaltungsaufwand in der KVSH deutlich. Die Kosten für das Mahnverfahren werden derzeit weitestgehend von den Krankenkassen erstattet. Im Rahmen des Möglichen sorgt diese Regelung für mehr Gerechtigkeit. Zwischenzeitlich wurden mehr als 11.000 Mahnungen verschickt. Praxisgebühr gesetzlich verordnet: Ärzte müssen 10 Euro für Kassen kassieren DMP KHK Datenschutz verletzt Bad Segeberg (jw) - In letzter Zeit verstärkt sich der Eindruck, dass es einzelne Krankenkassen mit dem Schutz von Patientendaten nicht sehr genau nehmen. Wiederholt wurde berichtet, dass sich Krankenkassenmitarbeiter zum „Abgleich ihrer Patientenlisten“ beim DMP Koronare Herzkrankheiten an niedergelassene Ärzte wenden. Bitte beachten Sie, dass der Datenschutz diese Vorgehensweise ausdrücklich nicht zulässt. Ab 1. Januar 2004 gilt das neue Gesundheitsreformgesetz. Es zwingt den Arzt/Psychotherapeuten pro Quar tal 10 Euro von jedem Patienten beim ersten Praxisversuch zu ver langen. Diese so genannte „Praxisgebühr “ ist eigentlich eine Kassengebühr, denn die Einnahmen werden vom ärztlichen Honorar abgezogen. Die Gebühr ist aufgrund des Gesetzes vor der Behandlung zu zahlen. Keine 10 Euro sind zu zahlen bei: Behandlung nach Über weisung Früherkennung, Vorsorge und Impfung Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Vorlage einer Zuzahlungsbefr eiung Ihr Arzt profitiert nicht von der Zuzahlung! ÄRZTE-REFERENDUM ENTBÜROKRATISIERUNG Gesundheitsministerium droht mit rechtlichen Schritten Gesundheitsuntersuchung und DiabetesVereinbarung Berlin (rwb) - Das Bundesgesundheitsministerium droht dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen: Der Beschluss der KBV, unter den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine Umfrage durchzuführen, hat das Ministerium auf den Plan gerufen. Die KBV habe als Körperschaft des öffentlichen Rechts „kein allgemeinpolitisches Mandat“, so der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Dem hält der KBV-Vorsitzende entgegen, dass es gesetzlicher Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sei, die Interessen aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu vertreten. Die KBV-Vertreterversammlung hatte am nationalen Protesttag der Kassenärzte (24. März 2006) in Berlin eine Mitglieder-Befragung beschlossen. Dabei soll auch die Frage nach dem Sicherstellungsauftrag und damit dem Verbleib “im System” gestellt werden. Bad Segeberg (rwb) - Ab sofort ist weder bei der Gesundheitsuntersuchung noch bei der Diabetes-Vereinbarung mit der LKK eine gesonderte Dokumentation auf den bisher verwandten Formularen erforderlich. Die KVSH konnte diese (kleinen) Schritte in die richtige Richtung in Absprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bzw. dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) sowie der LKK Schleswig-Holstein erreichen. Das Verhalten der LKK ist vorbildlich, wünschenswert wäre, dass dieser Geist auch Einzug in die DMP-Verträge hält. Deutscher Facharztverband e.V. (DFV) in Schleswig-Holstein gegründet Bad Segeberg - Der Förderverein Fachärzte Schleswig-Holstein (FVF-SH), die selbstständige regionale Mitgliederorganisation für Fachärzte hat auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung in Bad Segeberg beschlossen, sich dem auf Bundesebene organisierten Deutschen Facharztverband (DFV) anzuschließen. der Berufsverbände . Die Möglichkeit, für jeden Facharzt in einem Mitgliederverband geschlossen und gemeinsam fachgruppenübergreifend seine Interessen zu vertreten, sei zwingend erforderlich, um die existenzbedrohende Entwicklung fachärztlicher Vertragsärzte zu begegnen. “Der niedergelassene Facharzt steht in Deutschland zur Disposition”, so Dr. Axel Schroeder, Vorsitzender des DVF-SH. „Die Bündelung fachärztlicher Interessen, in der Innen - und Außenwirkung und die Nutzung gemeinsamer Ressourcen unter einem Dachverband ist eine Antwort zur Stärkung der Facharztposition.“ Nach dem Motto: Über den Einzelinteressen stehen; erst Facharzt, gemeinsam sind wir stark, haben Fachärzte in Schleswig-Holstein diesen Mitgliederverband für Fachärzte in Praxis und Klinik gegründet. Den Vorsitz des LV im DFV hat der Urologe Dr. Axel Schroeder aus Neumünster inne, auch Sprecher der Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB-SH). Die stellvertretenden Vorsitzenden sind der Augenarzt Dr. Bernhardt Bambas aus Bad Segeberg und Dr. Klaus Heger, Internist, aus Glückstadt. Mit der Gründung eines Landesverbandes Schleswig-Holstein im DVF werden künftig die regionalen Belange der Fachärzte in einem Mitgliederverband vertreten, in Ergänzung zur bestehenden Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB), einem Verbund 03 | 2006 DR. AXEL SCHROEDER Nordlicht AKTUELL 12 Aktuell Der Zulassungsausschuss informiert: Bewerbungsfrist für ausgeschriebene Vertragsarztsitze jetzt Ausschlussfrist BIANCA HARTZ, KVSH E ndet die Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, durch Erreichen der Altersgrenze, Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis von einem Nachfolger fortgeführt werden, so hat die Kassenärztliche Vereinigung auf Antrag des Vertragsarztes oder seiner zur Verfügung über die Praxis berechtigten Erben diesen Vertragsarztsitz in den für ihre amtliche Bekanntmachungen vorgesehenen Blättern unverzüglich auszuschreiben (vergleiche § 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Nach dem Gesetz hat die Kassenärztliche Vereinigung eine Liste der eingehenden Bewerbungen zu erstellen und diese Liste dem Vertragsarzt oder seinen Erben zur Verfügung zu stellen. Innerhalb welcher Frist diese Bewerbungen einzugehen haben, ist im Gesetz leider nicht geregelt. Aus diesem Grunde hatte der Zulassungsausschuss bis vor einigen Jahren Bewerbungen bis zum Tag der Sitzung des Zulassungsausschusses, in der über die Nachfolgebesetzung entschieden werden sollte, akzeptiert. Diese Verfahrensweise hat sich als unpraktikabel erwiesen, weil der Zulassungsausschuss über Zulassungen in einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden hat und hierbei Ladungsfristen einzuhalten sind. In Einzelfällen haben sich Bewerber damit einverstanden erklärt, dass auf die Einhaltung der Ladungsfristen verzichtet wurde, um eine Verhandlung an dem dafür vorgesehenen Tag nicht „platzen“ zu lassen. Häufig gingen jedoch noch am Sitzungstag oder kurz vorher Bewerbungen ein, sodass an dem dafür ursprünglich vorgesehenen Termin nicht verhandelt werden konnte. Aus diesem Grunde hat der Zulassungsausschuss dann vor einigen Jahren entschieden, dass Bewerbungen nur bis zum Beginn der Ladungsfrist für die Sitzung bzw. dem Versand der Ladung akzeptiert werden. Nunmehr hat der Zulassungsausschuss im Interesse der abgebenden Ärzte und der Bewerber, die frühzeitig ihre Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht haben, diesen Grundsatzbeschluss dahingehend konkretisiert, dass die Bewerbungen innerhalb der Bewerbungsfrist, die in der Ausschreibung genannt wird, einzureichen sind. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist kein Zulassungsantrag eingehen, so ist nach wie vor Stichtag der Versand der Ladung zu der Sitzung des Zulassungsausschusses, in der über die Nachfolge des ausgeschriebenen Vertragsarztsitzes verhandelt werden soll. Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass auch bei der partiellen Öffnung eines Planungsbereiches durch den Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein die Bewerbungen um die freien Sitze innerhalb der veröffentlichten Frist eingereicht werden müssen. Master your future Multimedia Campus Kiel Berufsbegleitend zu Management-Know-how Ihr Ziel: Führungsposition – Ihr Profil: Erststudium und Berufserfahrung – Ihr Weg: berufsbegleitendes Aufbau-Studium: Master of Hospital Management FIBAA akkreditiert Erwerben Sie entscheidendes Fachwissen für leitende Funktionen im Krankenhaus: Strategisches Management Qualitäts- und Kostenmanagement Führung im Krankenhaus Hard- und Softwarelösungen Rechtliche und sozialpolitische Aspekte Start: 1. Oktober des Jahres Hochqualifizierte Dozenten, kleine Gruppen, berufserfahrene Studierende sowie der ständige Bezug zur eigenen Arbeit garantieren hochwertiges Arbeiten und einen großen Praxisbezug. 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Im Grunde machen wir qualitativ da weiter, wo wir vor sechs Jahren mit einer bundesweit verbesserten Diagnostik von Brustkrebs v. l. Dr. Dieter Paffrath (AOK), Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht, Dr. Klaus Bittmann (KVSH), Dietmar Katzer (VdAK), Bernd Krämer (KGSH). DMP begonnen haben - mit QuaMaDi.“ Mit BETRIFFT BRUST werde die Früherkennung und die gesundheitliche Versorgung von Brustkrebs noch einmal verbessert. Unter dem Dach der Gesundheitsinitiative des Landes Schleswig-Holstein haben KV Schleswig-Holstein, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft gemeinsam mit Ministerin Gitta Trauernicht diese Initiative angeschoben. BRUSTlife, was immer noch eine sehr effektive Vorsorge darstellt, ist ein Programm zur Selbstabtastung der Brust. Die Frauen werden in Kursen der LandesInitiative Früherkennung über das selbständige Abtasten der Brust aufgeklärt. Tritt bei der Abtastung ein Verdacht auf Brustkrebs auf nimmt die Patientin an der QualitätsgesichertenMamma-Diagnostik (QuaMaDi) teil, ein Programm zur sicheren Diagnose von Brustkrebs. Das Mammographie-Screening beginnt in Schleswig-Holstein frühestens Januar 2007 und bietet allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eine Mammographie zur Früherkennung des Brustkrebses. Die Frauen werden alle zwei Jahre per Post zum MammographieScreening eingeladen. Tritt beim Screening ein Verdacht auf Brustkrebs auf, werden die Frauen in das DMP-Mamma überführt. 03 | 2006 Glück hilft nicht, Vorsorge schon. Mit diesem Slogan versucht die Kampagne Betrifft Brust Frauen zu mehr Vorsorge zu bewegen. Hier arbeiten ambulante Spezialisten mit acht Brustzentren an 24 Kliniken nach einheitlichen Leitlinien zusammen. Die Frauen werden hier von der Therapie bis zur Nachsorge betreut. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Jährlich erkranken nach Angaben des Krebsregisters in Schleswig-Holstein 2.300 Frauen, im Bund sind es 55.000. Für Schleswig-Holstein entspricht das einem Drittel aller Krebserkrankungen bei Frauen, 2003 starben 684 Frauen in Schleswig-Holstein an dieser Krankheit (mehr unter www.betrifft-brust.de). Nordlicht AKTUELL 14 TITELTHEMA RUHE IN FRIEDEN, Fotos: Wilder Symbolisch trugen rund 5.000 Demonstranten die Arzt-Patienten-Beziehung zu Grabe. Größte Ärzte-Demonstration, die Schleswig-Holstein je gesehen hat. Vor dem Kieler Landtag forderten die Mediziner bessere Arbeitsbedingungen. GABRIELE HELLWIG, JOURNALISTIN, UND JAKOB WILDER, KVSH D er Sarg trohnt auf dem Dach eines schwarzen Volvos. Oben drauf zwei Puppen: eine blondgelockte Frau in blau-beigem Ringelpulli, daneben ein Arzt in weißem Kittel. Die Botschaft ist klar: Die Arzt-Patienten-Beziehung soll zu Grabe getragen werden. Rund 5.000 Menschen haben sich für diesen Anlass auf dem Rathausplatz in Kiel versammelt. Die meisten sind – der Trauerstimmung entsprechend schwarz gekleidet und haben weiße Tulpen als Trauerblume dabei. Das Besondere bei dieser Demo: Nicht nur Ärzte sind gekommen. Es sind auch zahlreiche Arzthelferinnen und Patienten vor Ort. „Wir sind schließlich auch betroffen“, sagt Kirsten Kraft, Arzthelferin in einer Frauenarztpraxis. Nordlicht AKTUELL Todesursache Staatsmedizin: Die Spitze des Trauerzuges in der Kieler Innenstadt mit dem schwarzen “Leichenwagen”. Die Patienten stehen in kleinen Gruppen auf dem Platz und schauen sich um. Die meisten Ärzte haben in den Tagen zuvor Handzettel in der Praxis verteilt oder Aushänge gemacht. Infoabende mit Podiumsdiskussionen wurden organisiert, hunderte Gespräche mit Patienten geführt. Denen ist inzwischen klar: Sie selbst sind die Hauptleidtragenden der Reformen. Ein Rollstuhlfahrer klagt: „Ich habe Angst, dass ich die Krankengymnastik und Logopädie nicht mehr bekomme. Das wäre furchtbar für mich.“ Ebenfalls auffällig: Die große Zahl der Ergotherapeuten und Krankengymnasten. Spätestens heute wird überdeutlich: Der Protest weitet sich aus. Überall gibt es nur ein Thema: Die miserablen Arbeitsbedingungen. Und natürlich die Bonus-MalusRegelung. Die Ärzte fordern: Beides muss so schnell wie möglich beseitigt werden. „Mit dem Trauermarsch wollen wir noch einmal verdeutlichen, was die realen 03 | 2006 15 GESUNDHEITSWESEN Folgen der permanenten Kürzungen und Budgetierungen sein könnten“, sagt Dr. Klaus Bittmann, Sprecher der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein. „Wir sind dagegen, dass die Versorgung weiter eingeschränkt wird. Bisher hat die Politik nicht auf unsere Argumente reagiert. Wir hoffen, dass sich das endlich ändert. Es kann doch nicht sein, dass die Politiker meinen, besser zu wissen als wir Ärzte, welche Tabletten genommen werden sollen.“ „Ich hätte nie gedacht, dass ich als Arzt mal eines Tages auf die Straße gehen muss“, sagt Dr. Michael Lauterbach, Allgemeinmediziner aus Kiel. Zuletzt habe er als Student demonstriert. Das war Anfang der 70er Jahre. Und jetzt wieder - nach fast 30 Jahren Tätigkeit als Arzt! Aber ihm bleibe keine Wahl, sagt er. Die Wut im Bauch sei einfach zu groß. Da platze doch mittlerweile selbst den friedlichsten Ärzten der Kragen. Lauterbach: „Das ist doch ungeheuerlich, was die mit uns Ärzten machen. Bald werden wir sagen: Wir brauchen keine Patienten mehr. Die stören uns nur bei der Arbeit.“ Immer mehr füllt sich der Rathausplatz. Zwischen dem Schneegestöber kommen ein paar Sonnenstrahlen hervor. Dr. Karl Thielsen setzt sich seine Sonnenbrille auf. Neben ihm seine Praxishelferinnen. „Die Bürokratie ist nicht mehr auszuhalten“, ärgert sich der Allgemeinmediziner. „Statt die Zeit mit den Patienten zu verbringen, fülle ich Formulare aus. Aber wir wollen qualitativ hochwertige Medizin machen!“ Trauerkränze und eindeutige Aussagen prägten das Bild der Demonstration. Matthias Seusing, Allgemeinmediziner aus Kiel-Elmschenhagen und hausärztlicher Sprecher des Kieler Praxisnetzes bringt es auf den Punkt: „Es ist unmöglich, dass wir mit Bonus und Malus bedroht werden“, sagt er. „So kann man doch nicht vernünftig arbeiten. Auch der Patient verliert sein Vertrauen. Er denkt dann immer: Der Arzt will gar nicht das Beste für mich. Er Als Zeichen der Trauer wurden, wie hier von Angelika Besch-Reese, Frauenärztin aus Kiel, weiße Tulpen verteilt. Demonstranten soweit das Auge reicht: Der Trauerzug auf dem Weg zum Landtag. 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL fen. Wir haben viele Schlaganfallpatienten. Besonders nach einem Schlaganfall ist es wichtig, dass die Therapie schnell beginnt. Denn gerade am Anfang kann man sehr viel erreichen“, sagt Ellin Schulze, Ergotherapeutin in Tönning. Auch für Kinder in laufenden Therapien sei es schlimm, wenn sie keine Folgerezepte mehr bekommen. Ellin Schulze: „Die Langzeitfolgen der jetzigen Politik werden katastrophal sein … Die Politik denkt zu kurzfristig.“ Auch Gottfried Müller, Krankengymnast aus Kiel, ist wütend. „Wir haben seit Anfang des Jahres ein Drittel weniger zu tun als zuvor. Geht das so weiter, müssen wir Mitarbeiter entlassen. Wir fordern, dass die Ärzte wieder das verordnen dürfen, was medizinisch notwendig ist und nicht was in die Kostenpläne der Regierung passt.“ Warten auf die Politik Vor dem Kieler Landtag lässt sich die Sonne wieder blicken. Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht versteckt sich allerdings lieber hinter den Vorhängen im ersten Stock des Landeshauses und wagt nur scheue Blicke, als die Arzt-Patienten-Beziehung symbolisch zu Grabe getragen wird. Von der vertrauensvollen ArztPatient-Beziehung und der guten Patientenversorgung wollen viele Abschied nehmen. Zuallererst Klaus Bittmann in dunklem Mantel und mit schwarzem Zylinder. „Wir trauern um das gute Gesundheitssystem“, sagt er und wirft eine weiße Tulpe auf das Grab. verschreibt das Mittel jetzt nur, weil er einen Bonus kassieren will. Da stirbt die Arzt-Patienten-Beziehung.“ Marsch zum Landtag Aus Sorge um die Patienten: Auch die Arzthelferinnen waren in Kiel dabei. Unterstützt wird Bittmann durch „Grabreden“ der rund 20 teilnehmenden Berufsverbände und Patientenorganisationen - von Arzthelferinnen über Behinderte bis zu Ergotherapeuten und Logopäden. Alle haben für den Toten ein paar Sätze zum Abschied übrig: „Lassen Sie es nicht so weit kommen, dass der Arzt der beste ist!” “Ich trage meinen höchsten Anspruch zu Grabe, alle Patienten gleich zu behandeln, ich bin jetzt kaum mehr in der Lage, dies zu tun.“ Ein Patientenvertreter, der selber blind ist, fordert “In Zukunft sollte Langsam setzt sich der Trauermarsch in Bewegung. Richtung Kieler Landtag. Ganz vorne das Auto mit dem Sarg. Keine Trillerpfeifen, keine Buhrufe und schon gar keine fliegenden Eier. Im Gegenteil: Still marschieren die Demonstranten durch die Kieler Innenstadt. Trotz Schneefall und lausiger Kälte: Die Schilder werden unerschrocken in die Höhe gehalten. „Todesmarsch Staatsmedizin“, steht auf dem größten Banner, mit dem der Zug angeführt wird. Auf den anderen ist zu lesen: „Gefesselte Helfer können nicht helfen“, „Begrenzte Ärzte helfen begrenzt“, „Gesundheit in Gefahr“, „Wir trauern um notwendige Heilmittelverordnung“… Die Blaskapelle läuft tapfer mit und spielt einen Trauermarsch. Grabschmuck und Beerdigungsmusik verfehlen ihre Wirkung nicht: Die Kieler verharren, lassen sich Handund Infozettel geben. „Wenn die Ärzte auf die Straße gehen, dann muss es wirklich ernst sein“, sagt eine Passantin. Die Krankengymnasten und Ergotherapeuten tragen einen eigenen Kranz. Darauf steht: „In fassungsloser Trauer – die Ergotherapeuten.“ „Wir und unsere Patienten sind von den Reformen besonders betrofNordlicht AKTUELL Sichtlich bewegt bei seiner Rede vor dem Landeshaus: Dr. Klaus Bittmann. 03 | 2006 nur noch derjenige Politiker sein und in der Gesundheitspolitik mitreden dürfen, der selbst einige schwere Krankheiten durchgemacht hat.“ Dafür stellt sich der FDP-Sozialexperte Heiner Garg den Demonstranten. Er bekundet Solidarität und fordert die große Koalition in Berlin zu mehr Mut in der Gesundheitspolitik auf. Mit besinnlichen, aber auch hoffnungs- und auferstehungsfrohen Klängen der Dixieland-Kapelle endet die vorerst größte Ärztedemonstration in der Geschichte Schleswig-Holsteins. Die Menge löst sich auf, doch nur vorübergehend. Denn für die meisten steht fest: „Die Protestbewegung geht weiter, am Freitag sind wir auch in Berlin dabei!“ Das Ziel ist erreicht: Die Protestler versammeln sich vor dem Kieler Landtag . Die Kapelle spielte während des Trauermarsches Begräbnismusik und zum Abschluss „Gloryland“. Eindeutige Solidarität mit Dr. Klaus Bittmann. 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL 18 TITELTHEMA SOLIDARITÄT ZUM PROTEST WÄCHST WEITER 30.000 schlängeln sich durch die Hauptstadt. Es wird nicht die letzte Ärztedemo gewesen sein. Schon am 19. Mai geht es weiter. Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 19 Über 30.000 Teilnehmer in Berlin. Größte Ärzte-Demonstration in Deutschland. Die Aktionen gehen weiter. Am 19. Mai wird in der Bundeshauptstadt wieder demonstriert. Ü berall Trillerpfeifen, Rasseln und Trommeln. Überall Banner und Schilder, die in die Höhe gehalten werden. Überall weiße Kittel, OPKluft oder gelb-leuchtende Westen. Von Minute zu Minute werden es mehr. Auch Passanten schließen sich an. Dann, um 14.00 Uhr, über Lautsprecher die Nachricht: „Leute, wir sind über 30.000! Über 30.000!“ Die Menge tobt: Pfeifen, rasseln, klatschen. Langsam schiebt sich die Menschenmenge vorwärts. Vom Roten Rathaus über die Vorzeigemeile „Unter den Linden“ zum Brandenburger Tor. Ob Arzt, Helferin, Krankengymnast oder Patient – heute sind alle vereint. Allen ist klar: Nur gemeinsam schaffen wir es! Bereit zum Protest: Der “Sonderzug nach Pankow”. „Die Politik wird in Berlin gemacht. Da müssen wir hinfahren und unsere Position laut und deutlich vertreten“, sagt Ralf Büchner, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holsteins (KVSH). „Die Politiker müssen endlich merken, dass sie die Sache nicht mehr aussitzen können.“ Bonus-Malus-Wahnsinn Die Wut der Ärzte ist extrem hoch. Zu oft haben sie Reformen geschluckt, die nur Nachteile mit sich brachten. Und jetzt schon wieder? Nein! Ob vorne oder hinten im Zug – in jedem Abteil ist man sich einig: Es reicht! „Die Ärzte werden für etwas verantwortlich gemacht, wofür sie gar nichts können“, meint Carl Culemeyer, Kreisstellenvorsitzender der KV im Kreis Rendsburg/ Eckernförde und Allgemeinarzt in Ascheffel, der es sich im Speisewagen bequem gemacht hat. Das sei in anderen Branchen undenkbar. Culemeyer: „Wenn der Zug Verspätung hat, weil die Weichen nicht richtig gestellt wurden, muss ja auch nicht der Lokführer zahlen.“ Foto: Wilder „Es ist unglaublich, dass so eine friedliche Gruppe wie die Ärzte auf die Straße gehen muss, um für ihre Rechte einzutreten“, hallt es aus dem Lautsprecher. Applaus. Dann im Chor: „Alle Spritzen stehen still, wenn unser Arm es will.“ Das wird der Slogan des Tages. Weiter geht´s. Oder doch nicht. „Wartet mal, hinten kommen die anderen nicht mit.“ Die vorderen Reihen bleiben stehen. Bis die hinteren aufgeschlossen haben. Dann setzt sich der Marsch fort. „Ulla, wir kommen.“ Endlich am Ziel. Der Platz vor dem Brandenburger Tor füllt sich. Und drum herum. Müde vom Laufen? Erschöpft? Nein! Auch die Schleswig-Holsteiner nicht. Obwohl sie heute früh aufgestanden sind. Schon um 6:03 Uhr startete der Sonderzug DZ 43350 in Kiel, um 7:55 Uhr stiegen einige Ärzte in Hamburg zu. 03 | 2006 Lautstarker Protest aus dem Norden: Dr. Stefan Jost und Carl Culemeyer. Schon jetzt sei die Situation unerträglich, kritisieren die Ärzte unisono. „Oft arbeiten wir umsonst, weil das Budget längst überschritten ist“, sagt Dr. Annegret Biebl, Kinderärztin in Barsbüttel. „Wenn das neue Gesetz kommt, wäre die Situation völlig unhaltbar. Dann müsste man im schlimmsten Fall für die Mehrarbeit als Arzt selbst Geld bezahlen. Belohnt wird dann der Arzt, der möglichst wenig macht und sich wenig engagiert. Das ist doch unglaublich.“ Was die Regierung den Kindern antut, sei unverantwortlich, kritisiert Dr. Biebl, die viele Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom behandelt. Werden Medikamente, Ergotherapie, Logopädie oder Verhaltenstherapie jetzt eingespart, habe das fatale Langzeitfolgen. „Diese Kinder werden später häufig auffällig – durch Drogen oder Gewalt. Und das kostet.“ Ihr Fazit: Was jetzt eingespart wird, zahlt die Gesellschaft später drauf. Foto: Wilder „Ulla, go home“, tönt es aus dem Lautsprecher. „Ulla…“, hallt es erneut aus den Boxen. „…go home“, ergänzt die Menge. Und alle zusammen: „Ulla, go home“. Pfeifen, rasseln. Je lauter, desto besser. Alle, aber wirklich alle, sollen merken: Das Maß ist voll! Das Fass ist übergelaufen!! Die Ärzte lassen sich nichts mehr gefallen! Foto: Rinck GABRIELE HELLWIG, JOURNALISTIN Klare Forderungen auf dem Platz vor dem Roten Rathaus. Fast jeder Arzt hat ein oder mehrere Arzthelferinnen mitgebracht. Gemütlich sitzen sie sich im Abteil gegenüber. Innerlich kochen sie genauso wie ihre Vorgesetzten. „Ich finde das richtig schlimm, was man den Patienten antut“, sagt Marion Rönfeld, Arzthelferin in einer Frauenarztpraxis in Lütjenburg. Im Ort kennt sich jeder. „Die Krebspatientinnen leiden durch ihre Krankheit doch schon genug. Und nun bekommen sie Nordlicht AKTUELL Foto: Wilder Foto: Wilder 20 TITELTHEMA Für viele Demonstranten stehen die Verantwortlichen für die Misere im Gesundheitswesen fest. Die Ärzte machten Ihre Ankündigung eindrucksvoll wahr und kamen zu zehntausenden in die Bundeshauptstadt. noch nicht mal die Lymphdrainage so oft wie vorher. Die Wenigsten können das privat bezahlen ...“ „Vor allem für alte Menschen sind Medikamentenumstellungen schwierig“, meint Anja Lange-Willmann aus dem Abteil nebenan. Die Arzthelferin aus einer Praxis für Allgemeinmedizin in Schönberg ergänzt: „Wenn jemand 30 Jahre lang eine bestimmte Tablette genommen hat, will er keine andere. Obwohl der gleiche Inhaltsstoff drin ist, kommen die Patienten dann damit nicht klar. Ärztegenossenschaften, Berufsverband Deutscher Internisten, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Deutscher Ärztinnenbund, Deutscher Facharztverband, Deutscher Hausärzteverband, Freie Ärzteschaft, Freier Verband Deutscher Zahnärzte, Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände, Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands, MEDI Deutschland, NAV Virchow Bund - Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands: „Unser Druck lässt nicht nach - wir kämpfen weiter!” Aufruf zur Ärztedemo am 19. Mai in Berlin „Staatliche Reglementierung, Rationierung, ökonomischer Druck und die Sorge, ihre Patienten nicht mehr dem ärztlichen Anspruch gemäß versorgen zu können, haben am 18. Januar und am 24. März zehntausende Ärzte mobilisiert. Gemeinsam mit Arzthelferinnen und Patienten sind sie dem Aufruf von über 50 Verbänden gefolgt und haben in Berlin ihrem Unmut und ihrer Verzweifelung Luft gemacht. Diese gewaltigen Demonstrationen ärztlicher Entschlossenheit haben die Politik zwar nicht unbeeindruckt gelassen, noch immer überwiegt aber bei den Entscheidern in Regierung und Parlament die Hoffnung auf ein Erlahmen des Protestes. Diese Hoffnung werden wir zunichte machen! Denn jetzt naht die Stunde der Wahrheit. Die Politik legt die Karten auf den Tisch!“ Alles spricht dafür, dass die deutsche Ärzteschaft auf diese Pläne die entsprechende Antwort parat haben muss: Unser Druck lässt nicht nach! Wir kämpfen weiter! Bundeskanzlerin Angela Merkel will die Gesundheitsreform noch vor der Sommerpause verabschieden. Es ist die Zeit der Entscheidung. Sie wird nicht ohne die Ärzte fallen! Mit dieser Botschaft werden sich am 19. Mai 2006 in Berlin erneut zehntausende Ärzte versammeln. Wir wollen von 12 Uhr an vom Invalidenpark aus über die Friedrichstraße zum Gendarmenmarkt marschieren. Dort wollen wir gemeinsam ein unübersehbares Zeichen setzen! Daher rufen wir alle ärztlichen Verbände, die Verbände aus dem Gesundheitswesen, sowie Arzthelferinnen und Patientinnen und Patienten auf: Kommen Sie am 19. Mai nach Berlin! Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 21 Je näher der Zug Berlin kommt, desto besser wird die Stimmung in den Abteilen. Und kampfeslustig. „Wo gibt’s die gelben Westen?“, will eine Ärztin wissen. „Da vorne“, sagt der Kollege. Auch die Rasseln sind heiß begehrt. Als der Zug um 11 Uhr im Ostbahnhof einfährt, ertönt der Klassiker „Sonderzug nach Pankow“ von Udo Lindenberg aus dem Lautsprecher. Vor dem Bahnhof warten schon die Sonderbusse. Was Ärzte ändern wollen Vom Roten Rathaus zum Brandenburger Tor Der Platz vor dem Roten Rathaus ist schon gut gefüllt. Die Schilder werden hochgehalten. In der strahlenden Sonne ist die Schrift gut zu erkennen. „Die Nerven liegen blank“, „Ulla Schmidt – die Sonderschule braucht dich wirklich“, „Wir haften nicht länger für die Nebenwirkungen der Gesundheitspolitik“, „Deutsche Ärzte sind weltweit geachtet. Nur nicht in Deutschland.“ Um 12.10 Uhr starten die offiziellen Reden auf dem Platz am Roten Rathaus. Später geht’s auf der Bühne vor dem Brandenburger Tor weiter. Eigentlich sind sich alle einig: Die Bonus-Malus-Regelung muss weg, die Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden. „Wir sind nicht die Erfüllungsgehilfen der staatlichen Rationalisierungspolitik“, sagt der eine. „Wir sind keine Billigarbeiter“, der andere. Oder: „Wir sind nicht die Rettungsassistenten einer gescheiterten Gesundheitspolitik“. Was alle erstaunt: Die große Anzahl an Patienten. Ständig werden es mehr. Die Passanten blicken wohlwollend auf die Demonstranten. Viele schließen sich der Menge an. „Die Meinung in der Bevölkerung ist gekippt“, sagt Dr. Helmut Scholz, Allgemeinarzt in Rendsburg. „Die Menschen sind jetzt restlos auf unserer Seite, weil sie merken, dass es ihnen selbst an den Kragen geht.“ Ergebnisse einer Umfrage unter Ärzten zu den Arbeitsbedingungen. Foto: Kosanke Um 16 Uhr löst sich die Menge vor dem Brandenburger Tor langsam auf. Die Schleswig-Holsteiner müssen sich sputen. Um 16.54 Uhr fährt der Zug vom Ostbahnhof wieder zurück. Und vom Brandenburger Tor bis zum Ostbahnhof ist es ein Stück. Am Ostbahnhof: Strahlende Gesichter, wohin man blickt. Und zufriedene Äußerungen: „Wahnsinn“, „Toll“, „Klasse“. „Ich hätte nie gedacht, dass so viele Leute kommen“, freut sich Dr. Ingeborg Kreuz, Hausärztin in Flensburg. „Und die Stimmung war extrem gut.“ Alle sind sich einig: „Wir werden weiterstreiken.“ Auch Ralf Büchner ist zufrieden: „Wir Ärzte und Therapeuten sind selbstbewusster geworden. Hinter die Erfahrung unserer Einigkeit und Kraft, wie sie in den Protesten zum Ausdruck kommt, können weder wir noch die Politik zurückgehen. Hier wird sich etwas bewegen müssen, sonst sind die Proteste noch lange nicht zu Ende.” Auf der Heimfahrt im Sonderzug nach Kiel werden die Erfahrungen des Tages ausgetauscht und diskutiert. Neue Ideen entstehen: Wie schaffen wir es, bei der nächsten Demonstration am 19. Mai in Berlin noch mehr Patienten mitzubringen?! Im Bistrowagen mit Disko steigt die Stimmung: Es wird getanzt, dass der Wagen wackelt. Auch hier wird deutlich, die Protestbewegung der Ärzte und Therapeuten hat noch viel mehr Kraft, Kreativität und Potenzial, als sich manche Politikerinnen und Politiker vorstellen können ... Der stellvertretende KV-Vorstand Ralf W. Büchner macht seinem Ärger über die verfehlte Gesundheitspolitik lautstark Luft. 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL 22 TITELTHEMA Proteste auch bei den Nachbarn: Tausende von Hausärzten demonstrierten auf dem Bundesplatz in Bern D ie Ärztedemonstrationen sind nicht auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Am 01. April haben in Bern über 10.000 Ärzte und Praxis-Assistentinnen auf dem Bundesplatz für bessere Arbeitsbedingungen und gegen den drohenden Ärztemangel in der Schweiz demonstriert. In weissen Arztkitteln machten sie ihrem Ärger vor dem Bundeshaus Luft. Die erste nationale Kundgebung der Ärzte in der Schweiz überhaupt stand unter dem Motto „pro specie rara“. Mitten auf dem Bundesplatz hatten die Organisatoren einen Käfig aufgestellt, in dem sich die demonstrierenden Ärzte dann als Teil einer vom Aussterben bedrohten Art präsentierten. Zahlreiche Ärzte marschierten in ihren weißen Arbeitskitteln und wiesen auf Transparenten auf drohende Versorgungsengpässe hin. „Hausarzt = Ausarzt“, „Hausarzt R.I.P“ oder „Der Staatstarif ist existenzbedrohend“ war auf den mitgebrachten Transparenten zu lesen. Die Kritik der eidgenössischen Mediziner richtete sich auch gegen die Person des Gesundheitsministers Pascal Couchepin: „Herr Couchepin, stellen Sie sich vor, Sie sind krank und keiner geht hin“, war auf einem der Plakate zu lesen. Hans-Ueli Späth, Präsident der Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM), warnte, diese Demonstration sei nur der Anfang einer Bewegung, die mehr Respekt für die Hausärzte einfordere. Konkret fordern die Hausärzte bessere Arbeitsbedingungen, verbesserte politische Mitsprache und eine gezieltere Nachwuchsförderung. Wegen Arbeitswochen von bis zu 80 Stunden, Notfalldiensten und ungerechten Behandlungstarifen seien immer weniger Medizinstudenten bereit, Hausarzt zu werden. Zudem fühlen sich die Hausärzte auch durch das Tarifsystem Tarmed benachteiligt, da ihre Verdienstmöglichkeiten geringer sind als jene der Spezialisten. Zum Ende der Kundgebung trugen die Ärzte eine Petition mit ihren Forderungen auf Bahren ins Bundeshaus. Mehr als 300.000 Patientinnen und Patienten hatten die Forderungen unterschrieben und sich damit den Ärzten solidarisch gezeigt. Zur Kundgebung hatten die SGAM, vier weitere Hausarzt-Verbände sowie der Bund der Praxis-Assistentinnen aufgerufen. Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 23 Essen-Berliner Resolution Am 01.02.06 wurde von den Mitgliedern der Kreisstelle Essen der Ärztekammer Nordrhein einstimmig eine Resolution verabschiedet, die beispielhaft ist und alle ärztlichen Forderungen zusammenfasst. 1. Die Ärzte, ob in Kliniken, Praxen oder sonstigen Einrichtungen tätig, fordern, die freie Arztwahl durch die Patientinnen und Patienten beizubehalten und die Unabhängigkeit und Freiberuflichkeit der Ärzte zu sichern. Nur die freie Arztwahl des Patienten und ein von staatlicher Bevormundung unabhängiger Arzt sind imstande, ein humanes Gesundheitswesen zu gewährleisten. 2. Die Ärzteschaft fordert normale Arbeitszeiten und international konkurrenzfähige Gehälter für die Ärztinnen und Ärzte an den Kliniken sowie die Bezahlung aller Überstunden und die Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als vollwertige Arbeitszeiten. Es ist unerträglich, wenn unbezahlte Mehrarbeit im Umfang von 50 Mio Arbeitsstunden jährlich als selbstverständliches Einsparpotential einer unaufrichtigen und verfehlten Politik ständig fortgeschrieben wird. 3. Die Ärzteschaft lehnt den überbordenden, überflüssigen und monströsen Bürokratismus in Kliniken und Praxen ab. Es ist Ausdruck einer ungeheuerlichen Fehlentwicklung, wenn Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben mehr ärztliche Zeit beanspruchen als die Patientenversorgung. Es ist unerträglich, wenn kontrollverliebte Bürokraten uns dies auch noch als "Qualitäts- und Effizienzsteigerung" anpreisen wollen. 4. Wir fordern die konsequente Sicherstellung einer ambulanten Hausärztlichen und Fachärztlichen Versorgung durch unabhängige Ärzte sowie das Ende der Budgetierung ärztlicher Leistungen. Wenn im Durchschnitt 30% der Leistungen niedergelassener Ärzte nicht vergütet werden, so handelt es sich nicht mehr um ein "Verteilungsproblem". 5. Wir lehnen jegliche staatlich dirigierte, rationierte Einheitsmedizin nach dem Prinzip von Fließbändern entschieden und kompromisslos ab. Eine staatlich diktierte Listenmedizin vereinheitlicht in inhumaner Weise ärztliche Behandlungen zu schematisierten Verfahren. Eine auf Rationierung ausgerichtete Einheitsgebührenordnung mit staatlich diktierten Dumpingpreisen wird von uns als Versuch eines Verbotes qualifizierter Medizin entschieden bekämpft. 6. Die Ärzteschaft fordert, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt zu stärken, anstatt es durch uneingestandene Rationierungszwänge zu beschädigen. Für die Rationierung sollten diejenigen gerade stehen und sich verantworten, die meinen, sie anordnen zu müssen. 7. Wir lehnen daher jegliche Koppelung des Verordnungsverhaltens der Ärzte an ihre Vergütung ab. Bonus-Malus-Regelungen sind entwürdigende Versuche, die staatlich erzwungene Rationierung unter Demontage der ärztlichen Integrität heimlich umzusetzen. 8. Die Ärzteschaft lehnt die Abwälzung des Morbiditätsrisikos unserer alternden Gesellschaft auf die Ärzte entschieden ab. Über viele Jahre ist dies durch die Ärzteschaft stillschweigend hingenommen worden. Nun ist die Grenze des Zumutbaren überschritten. Fotos: Wilder 9. Wir lehnen die Einführung der "Elektronischen Gesundheitskarte" ab, so lange nicht klar ist, wie der Datenschutz gewährleistet wird und so lange keine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Analyse existiert. Wir lehnen den gläsernen Patienten und den gläsernen Arzt kategorisch ab, da dies das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient im innersten Kern beschädigt und letztlich vernichtet. Und wer den wirtschaftlichen Nutzen an der eCard hat, soll auch deren Kosten tragen. Der Protest in Berlin hat viele Gesichter, aber seine Aussagen und Forderungen gehen alle in die gleiche Richtung. 03 | 2006 10. Die Ärzteschaft fordert die Einführung eines EU-konformen Kostenerstattungssystems im deutschen Gesundheitswesen, damit der Arzt wieder ausschließlich Anwalt seiner Patienten sein kann und nicht zum Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Rationierungsbürokratie degradiert wird. Und letztlich: In einer Demokratie müssen alle Bürgerinnen und Bürger als mündig und selbstverantwortlich ernst genommen werden. Dazu gehört notwendig die Freiheit, über den Umfang der eigenen Gesundheitsversorgung frei von Bevormundung durch Staat oder Kostenträger selbst und eigenverantwortlich bestimmen zu dürfen. Nordlicht AKTUELL 24 BERICHT DDD´S – WAS IST DAS? Jeder Fehler und jede Ungenauigkeit verzerren den Preisvergleich. DR. PETER FROESE, VORSITZENDER DES APOTHEKERVERBANDES SH; RALF W. BÜCHNER, KVSH D efinierte Tagesdosen (DDD = defined daily dosages) sind eine Hilfszahl, die die durchschnittliche Tagesdosis eines Wirkstoffes in seiner Hauptindikation beschreibt, also die Wirkstoffmenge, die ein Durchschnitts-Patient nach der Ersteinstellung bei durchschnittlichem Schweregrad der Krankheit im allgemeinen einnehmen soll, um einen durchschnittlichen Therapieerfolg zu erzielen. Bei Preisvergleichen haben DDD´s eigentlich nichts zu suchen, meint die Welt- Gesundheitsorganisation (WHO), die solche Tagesdo- sen veröffentlicht. Die DDD´s wurden nämlich nur für epidemiologische Studien entwickelt, z. B. zur Messung und zum Ländervergleich von Arzneimittelverbräuchen. DDD´s sind, wie man oben schon lesen kann, theoretische Konstrukte, die in gewissen Grenzen aus dem therapeutischen Potential der Präparate abgeleitet sind. Die WHO definiert sie nach Auswertung wissenschaftlicher Studien und von Herstellerinformationen. Sie ist sich allerdings der begrenzten Genauigkeit der DDD-Berechnung bewusst. Denn möglich ist allenfalls eine pragmatische Annäherung an die Wirklichkeit, eine wissenschaftlich einwandfreie Ableitung gibt es nicht. (DDD´s müssen nicht einmal praktisch anwendbar sein. Mitunter müsste man halbe Kapseln o. ä. einnehmen, um auf die definierte Tagesdosis zu Inhalte § 84 Abs. 7a AVWG Umsetzung auf Bundesebene Vereinbarung von Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 KBV und Spitzenverbände der KK vereinbaren bis zum 30. September für das jeweils folgende Jahr (erstmals für 2007) für Arzneimittelgruppen besonders verordnungsstarker Indikationsbereiche Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit. Kommt bis zum 30. September keine Vereinbarung zustande, gilt für das Schiedsverfahren (abweichend von § 89 Abs 1) eine Frist von zwei Monaten. Definierte Dosiereinheiten und Indikationsbereiche Definierte Dosiereinheiten können auf der Grundlage der Klassifikation gemäß § 73 Abs.8 (Tagesdosis-Kosten nach Angabe der ATC-Klassifikation laut DIMDI) festgelegt werden. Es können auch andere geeignete rechnerische mittlere Tages- oder Einzeldosen oder andere geeignete Vergleichsgrößen für die Kosten der Arzneitherapie vereinbart werden, wenn der Regelungszweck dadurch besser erreicht wird. Bei den Indikationsbereichen soll es sich um Anwendungsgebiete handeln, die bedeutsam zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven sind. Aufgreifkriterium für die Prüfung Malusregelung mehr als zehn Prozent Überschreitung (individuell) der vereinbarten Durchschnittskosten mit Staffelung der Ausgleichszahlung in Abhängigkeit vom Grad der Überschreitung Bonusregelung Bei Unterschreitung (kollektiv) der vereinbarten Durchschnittskosten erfolgt eine zu vereinbarende Bonuszahlung von den Krankenkassen an die KV; die KV übernimmt die Verteilung an die Ärzte, die die Durchschnittskosten nicht überschritten haben. Durchführung der Prüfung Keine Kopplung zwischen Einhaltung des Arznei-Ausgabenvolumens und Prüfung auf Zielerreichung! Über- oder Unterschreitungen stellt der gemeinsame PA fest. Die Prüfung findet quartalsweise auf der Grundlage ungeprüfter Verordnungsdaten statt (arztbezogene GKV-Schnellinfo oder Abrechnungsdaten der Apothekenrechenzentren gemäß § 300 SGB V). Gemäß § 106 Abs. 5 sollen Beratungen weiteren Maßnahmen in der Regel vorangehen. Der betroffene Arzt hat keine Möglichkeit, die auf der Grundlage von Quartalsdaten festgesetzte Ausgleichszahlung vor dem Hintergrund der Jahresverordnungsdaten überprüfen zu lassen. Abgrenzung gegenüber anderen Prüfverfahren Arzneimittelgruppen, für die Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit festgelegt worden sind, unterliegen nicht der Auffälligkeitsprüfung nach Richtgrößen und nicht der Zufälligkeitsprüfung. (Richtgrößen sind zu bereinigen.) Der PA setzt den Regress in Abhängigkeit vom Grad der Überschreitung nach § 106 Abs. 5a fest. Die nach Maßgabe der Gesamtverträge zu entrichtende Vergütung verringert sich gemäß § 106 Abs. 5c um diesen Betrag. Die KV hat in der jeweiligen Höhe Rückforderungsansprüche gegen den Vertragsarzt. Gegen die Entscheidung des PA kann mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt werden. Die Klage gegen eine vom BA festgesetzte Honorarkürzung hat keine aufschiebende Wirkung. Festsetzung eines Regresses Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 25 kommen.) Die WHO nennt deshalb die Nutzung dieser Daten für Preisvergleiche einen Missbrauch der Methode. Natürlich kann man aus einer einmal festgelegten DDD und dem Preis eines Medikaments einen Tagesdosis-Preis berechnen. Der ist dann im Rahmen der Fehlergenauigkeit mehr oder weniger plausibel. Um einzelne DDD´s geht es aber im Normalfall gar nicht. Eigentlich geht es um äquivalente Dosierungen. Für Vergleiche oder zur Berechnung von Einsparmöglichkeiten, wie im AVR, muss man die DDD´s verschiedener Substanzen miteinander vergleichbar machen. An solche Äquivalenzdosen sind viel höhere Anforderungen zu stellen als an einzelne DDD-Berechnungen. Fehler können sich beim Vergleich mehrerer Wirkstoffe addieren und falsche Preissignale setzen. Die erforderlichen exakten Daten kann die Wissenschaft jedoch nicht liefern. Denn niemand macht klinische Studien, nur um äquivalente Dosierungen zu ermitteln. Es mag wissenschaftlich und therapeutisch vertretbar sein, von einer Substanz 10 mg als DDD zu definieren, aber genauso vertretbar wären vielleicht 15 mg. Der Preis läge im zweiten Fall rein optisch um 50 Prozent höher! Jeder Fehler und jede Ungenauigkeit verzerrt den Preisvergleich. * Fazit: DDD`s sind wissenschaftlich wertvolle, epidemiologisch verwendbare Größen, die aber in keiner Weise für Preisvergleiche, schon gar nicht im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen taugen. Erläuterungen der WHO (vergl. http://www.whocc.no/atcddd/) „…… Basing detailed reimbursement, therapeutic group reference pricing and other specific pricing decisions on the ATC and DDD assignments is a misuse of the system. This is because the ATC (Anatomical-TherapeuticChemical classifikation system) and DDD assignments are designed solely to maintain a stable system of drug consumption measurement, which can be used to follow and compare trends in the utilization of drugs within and across therapeutic groups…. It is important to emphasise that the ATC classification does not necessarily reflect the recommended therapeutic use in all respects. Therefore, the ATC system should not be used as a tool for marketing purposes concerning efficacy, mechanism of action or therapeutic profile in relation to other drugs. It should be emphasised that assignment to different ATC groups does not mean a difference in therapeutic effectiveness and assignment to the same ATC group does not indicate therapeutic equivalence.“ § 84 Abs. 4a AVWG Umsetzung auf Landesebene Indikationsbez. Zielvereinbarung der KVHH in 2005 Die regionalen Vertragspartner können bis 15. November eine adäquate freiwillige Vereinbarung treffen und dadurch die Vereinbarung auf Bundesebene ablösen. Dabei sollen vergleichbare Wirkungen erreicht werden wie mit der auf Bundesebene getroffenen Vereinbarung, d. h. diese Vereinbarung soll ebenso zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit geeignet sein. In Schleswig-Holstein sind in Anlehnung an die Arznei-Rahmenvorgaben 2006 drei Indikationsbereiche bzw. Zielfelder in Vorbereitung: • Statine • Protonenpumpenhemmer • Sartane / ACE-Hemmer. Vorrangiges Ziel nach der letzten gemeinsamen AG am 20.01.06 ist die Ermittlung der auf diese Zielfelder entfallenden durchschnittlichen DDD-Kosten auf der Basis der Verordnungsdaten 1. Halbjahr 2005 Die regionale Vereinbarung soll einen entsprechenden Ausgleich von Mehrkosten bei Nichteinhaltung der vereinbarten Ziele gewährleisten. ? Bestandteil der Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2005 gemäß § 84 Abs. 1: Die Vertragspartner verständigen sich in bestimmten Segmenten des Arzneimittelsektors auf spezifische Wirtschaftlichkeitsziele (§ 4). Die indikationsbezogenen Zielvereinbarungen sind am 01.07.2005 in Kraft getreten. ? ? ? 03 | 2006 Die durchschnittlichen Tagesdosis-Kosten (DDD) wurden anhand aller Verordnungen im Bereich der KV Hamburg im 1. Halbjahr 2004 ermittelt: Durch Addition der DDDs und der Kosten aller verordneten Packungen eines vereinbarten Indikationsbereiches lassen sich die durchschnittlichen DDD-Kosten für den gesamten Indikationsbereich errechnen und hieraus Ziele ableiten. Für 14 Zielfelder wurden Zielwerte für DDD-Kosten mit den KK vereinbart. Je Indikationsgruppe werden die Mehrkosten durch das Nichterreichen des Zielwertes errechnet. Dieser Betrag wird Gegenstand eines PA-Verfahrens. Keine Bonusregelung! Keine Prüfung bei Einhaltung des Ausgabenvolumens! Die individuelle Verantwortlichkeit des einzelnen Vertragsarztes für die Zielverfehlung tritt nur bei Überschreitung des vereinbarten Ausgabenvolumens ein! Jährliche Prüfung auf der Basis der Daten für die Richtgrößenprüfung! Ein Regress bei Zielwertüberschreitung ist kein Automatismus; der Arzt kann im Prüfverfahren Besonderheiten für seine Patienten geltend machen, deren Anerkennung aber nicht den gleichen Regeln wie bei der Richtgrößenprüfung unterliegen muss. Das Prüfverfahren und ein daraus resultierender Regress sind unabhängig davon, ob das Richtgrößenvolumen eingehalten, unteroder überschritten wurde (aber Regress-Verrechnung s.u.). Regress-Realisierung durch die Krankenkassen (?)Ein ggf. festgesetzter Regress wegen Nichterreichens des Zielwertes ist mit einem evtl. Regress wegen Überschreitens der Richtgröße zu verrechnen. Nordlicht AKTUELL 26 AVWG DMP AVWS STATT AVWG DR. ROBERT WINKLER, INTERNIST, FLENSBURG N un ist es also doch gekommen, das AVWG, auch wenn es im Bundesrat noch etwas verzögert wurde, die schlimmste Bedrohung der ärztlichen Versorgungsrealität seit Beginn der Ausgabenregulation im Verordnungswesen. Es ist eben nicht nur ein neues Spargesetz, sondern gibt dem Gesetzgeber die Möglichkeit, tief in unseren ärztlichen Verordnungsalltag einzugreifen. Was bleibt uns dann noch, um uns zu wehren? Schon jetzt gelten die bisherigen Gesetze, z. B. das im KV Newsletter erwähnte AABG (Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz vom 23.02.02) und die vor zwei Jahren verschärften Prüfregeln, die unabhängigen Prüfgremien mit ihren Regressdrohungen ab 2003. Wir legen doch bereits jetzt mit Dosierungsplänen und den dazugehörigen Verordnungsmengen fest, was wir als rationale Therapie ansehen. Das kann und wird sich auch durch das AVWG nicht ändern. Rationaler wie rational, oder leitliniengerechter wie gerecht in den DMP´s geht es nicht. Dann bleibt also nur noch die gehorsame Umsetzung der Rabattverträge der Krankenkassen und Verordnung niedrigpreisiger Generika mit zuzahlungsbefreiender Wirkung für den Patienten. Man stelle sich das mal vor, was alles ständig in der Praxis an Listen aktualisiert und berücksichtigt werden muss bei einem simplen Rezept für eine antihypertone Behandlung. Müssen wir uns das wirklich zumuten? Bereits das AABG von 2002 räumt uns die Möglichkeit der Verordnung von Wirkstoffen nur mit den Substanznahmen ein. Diese Möglichkeit besteht auch jetzt unverändert und ist rechtlich korrekt. Es wäre viel entlastender als rote Tinte, die Drohung, nur noch Privatrezepte auszustellen, oder Verordnungen zu verweigern. 2002 wurde vehement dagegen opponiert von KVen, Ärzteverbänden und der Industrie. Aufgabe der therapeutischen Freiheit und was noch so alles vorgebracht wurde. Aber ist nicht das Gegenteil der Fall. Würde uns nicht die alleinige Verschreibung von Wirkstoffen mit Substanznamen (aVvWS*) gesetzlich einwandfrei nach dem AABG möglich, die Freiheit wiederbringen, die wir brauchten? 1. Problem Tagestherapiekosten: die aVvWS löst die Herausgabe eines Generikums der drei preiswertesten Generika aus, billiger geht es nicht. 2. Zuzahlungserlassung bei Medikamenten deutlich unter Festbetrag: die aVvWS ermöglicht dem Patienten das preiswerteste Präparat mit dem Apotheker Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 27 Alleinige Verschreibung von Wirkstoffen (AVWS) statt Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)? auszuhandeln. Das ginge sogar bei Insulinen: z. B. Normalinsulin 100 IE/ml, 3ml Nr. 5 Amp., den Insulin-Pen, den er hat, kann er vorzeigen, sollte er ein billigeres Insulin brauchen, als sein momentaner Insulin-Pen ermöglicht, muss dieser eben rezeptiert werden. Oder nehmen wir BZ-Teststreifen. Welche Entlastung, wenn nur „BZ-Teststreifen“ auf dem Rezept steht. Die Krankenkasse versorgt ihre Patienten direkt über ihren „preferred Provider“ mit den für sie preiswertesten Geräten und Teststreifen. Das Training am BZ-Gerät können wir dann wie bisher gerne übernehmen. 3. Rabattverträge der Krankenkassen: die aVvWS befreit uns auch hier von der Verordnungsnot. Mit der Information der Krankenkasse, welches für ihn das billigste Medikament ist, sucht der Patient die Apotheke auf und bekommt das für ihn und seine Kasse günstigste Medikament. 4. Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit: mit der aVvWS liegt man automatisch im unteren Kostenbereich. 5. Bildung von Festbetragsgruppen, in denen nur patentgeschützte, neuartige Arzneimittel enthalten sind. (Im AVWG heißt es: „Eine Gruppenbildung nach Absatz 1 setzt voraus, dass zumindest für den ersten Wirkstoff einer neuen Gruppe der Patentschutz nicht mehr besteht. In diesem Falle gelten alle Wirkstoffe dieser Gruppe auf Grund der Legaldefinition des Absatzes 1 Satz 4 nicht mehr als neuartig“.) Z. B. Ibesartan: Hat zum Beispiel die Krankenkasse für eines der beiden bekannten Präparate einen Rabatt ausgehandelt, befreit man sich mit dem Wirkstoffnamen automatisch von einer zu teuren Verordnung. Wir sollten darüber nachdenken, wie sich eine systematische Verschreibung von Wirkstoffen mit Substanznahmen sinnvoll und auf breiter Ebene umsetzen ließe. Richtig dürfte es sein, die Verhandlungen über Kosten der pharmazeutischen Versorgung auf einem solchen Wege den KK zu überlassen und damit dort und bei den Herstellern die Preisverantwortung anzusiedeln. Das sollte uns aber wegen der „Querfinanzierungen“ des bisherigen Systems dennoch schnell zur gerechten Bezahlung der ärztlichen Leistung bringen. Ich erinnere an die Anmerkung von Frau Schmidt (BMG) zu den Ärzteprotesten. Ich bin mir sicher, dass der Vorschlag, den Krankenkassen und dem Gesetzgeber mit der aVvWS entgegenzukommen, bei diesen großen Gefallen finden wird. Es wird die Krankenkassen aber sicher nicht davon zurückhalten, im Bereich der ärztlichen Vergütung jede Sparmöglichkeit auszunutzen. Es bleibt aber auch bei diesem Vorschlag dabei, dass das alte Problem, das Richtige zu tun häufig als vorauseilender Gehorsam erklärt wird, das solle man sich gefälligst Stück für Stück abverhandeln lassen. Sollte das AVWG jedoch in der geplanten Form wirklich umgesetzt werden, wenn es denn überhaupt umsetzbar ist, könnte dies eine Notbremse sein, uns nicht völlig der Willkür der Gesundheitsverwaltung auszuliefern. Denkbar wäre, dass unsere KV für Anwender der aVvWS eine Befreiung vom Bonus/Malus und Anwendung der Richtgrößen aushandelt, ist an jedem Rezept ja direkt zu erkennen. Grundlage dafür wäre die im AVWG verankerte Pflicht der Krankenkassen, die Apotheken über rabattierte und zuzahlungsbefreiende Medikamente zu informieren. Kritiker werden sagen, wir lieferten uns damit der Willkür der Apotheken aus. Ich halte das Argument für zu kurz gegriffen. Es geht darum, uns von allen Regularien zu befreien, die mit dem AVWG verbunden sein werden (in der jetzigen Form). Dies würde die aVvWS* mit einem Schlag ermöglichen. Der Apotheker ist jetzt und war es seit 2002, gesetzlich verpflichtet, Medikamente im unteren Preisniveau herauszugeben. Mit Wegfall des Naturalrabatts ist dies realistisch und er wird mit dem AVWG zusätzlich vom Patienten unter Druck gesetzt, für ihn das preiswerteste Medikament auszuwählen. Ich meine es ist für uns Ärzte einfach umzusetzen. Bei Wegfall von Präparatenamen, muss jede Praxis nach und nach ca. 100 Wirkstoffnamen in die praxiseigene Medikamentendatei einprogrammieren. Was bedeutet es noch: Das Ende aller Vorteilsnahmen, denn die Pharmafirmen würden ja, bis auf die wenigen mit patentgeschützten, nicht entbehrlichen Präparaten, oder nicht austauschbaren Präparaten, das Interesse an uns verlieren, aber auch das wäre zu verkraften. In dem Witz über das Auswendiglernen eines Telefonbuches fragt der Betriebswirt nach dem Gewinn, der Jurist nach dem Datenschutz, der Mediziner bis wann? Ich denke mit der aVvWS bietet sich uns eine Möglichkeit für ein „so nicht“ an! Ich halte die aVvWS für einen denkbaren Weg, uns aus der bürokratischen Mühle des AVWG herauszuhalten und von Regressdrohungen zu befreien. * aVvWS = alleinige Verschreibung von Wirkstoffen mit Substanznahmen 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL 28 AVWG DMP AVWG KV Sachsen Bonusvereinbarung AOK Sachs § 84 Abs. 7a SGB V (i.d.F. des AVWG): Vereinbarung v. Wirkstoffgrupp KBV und Spitzenverbände vereinbaren auf Bundesebene bis zum 30. September für das Folgejahr für Gruppen von Arzneimitteln, für verordnungsstarke Anwendungsgebiete Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit, die sich bei wirtschaftlicher Verordnungsweise ergeben. Zielgößen (DDD) u. Arztgruppe Einsparungen/Wirkstoffgrupp Arztgruppe Überschreiten die Ausgaben für die vom Arzt verordneten Arzneimittel die festgelegten Durchschnittskosten, hat der Arzt einen Überschreitungsbetrag von mehr als 10 bis 20 vom Hundert entsprechend einem Anteil von 20 vom Hundert, von mehr als 20 vom Hundert bis 30 vom Hundert um 30 vom Hundert und eine darüber hinaus gehende Überschreitung zur Hälfte gegenüber den KKen auszugleichen. Überschreitung d. AM-Ausgab nach Rückstellungsbetrag i.H.v beschränkt auf teilnehmende Fa Verordnungsvolumen Unterschreiten die Ausgaben der von den Ärzten einer KV insgesamt verordneten Arzneimittel die Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit, entrichten die KKen einen Bonus an die KV. Der Bonus wird unter den Vertragsärzten verteilt, die wirtschaftlich verordnen und deren Verordnungskosten die Durchschnittskosten je Dosiereinheit nicht überschreiten. Über- und Unterschreitungen stellt der PrüfungsA auf Grund der arztbezogenen Schnellinformation oder der Daten nach § 300 Abs. 2 SGB V fest für das weitere Verfahren gelten § 106 Abs. 5 und 5c SGB V entsprechend. D. h., der Prüfungsausschuss entscheidet, ob der Arzt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat und welche Maßnahmen zu treffen sind. Gegen die Maßnahmen des PrüfungsA können Arzt, KV und KKen Widerspruch (mit aufschiebender Wirkung) beim BeschwA erheben. Klagen gegen Entscheidungen des BeschwA haben keine aufschiebende Wirkung (vgl. § 106 Abs. 5 SGB V). Die von den KKen an die KV zu entrichtende Gesamtvergütung verringert sich um die vom Prüfungsausschuss festgesetzten Erstattungsbeträge; die KV hat in entsprechender Höhe Rückforderungsansprüche gegen den Arzt; Stundung oder Erlass bei Nachweis wirtschaftlicher Gefährdung möglich (vgl. § 106 Abs. 5c SGB V). prozentuale Bonuszahlungen i d. Einsparungen (Bonuszahl. ge standard. Leistungsausg. RSA u AOK Sachsen für Arzneimittel / Aufteilung der gezahlten Boni a Unterschreitung d. AM-Ausgab einsparvolumen außerhalb Budget 50 Prozent 500.000,-); Zahlung des Bonusbe licher Abstimmung der Berechn kein Einvernehmen: Wirtschafts kontrolliert Berechnung! Arzneimittel, für die die o.g. Regelungen Anwendung finden, unterliegen nicht der RiGr-Prüfung § 84 Abs. 4a SGB V (i.d.F. des AVWG): Die Vereinbarung nach Abs. 7a findet keine Anwendung, wenn auf Landesebene bis zum 15. November für das Folgejahr Maßnahmen bestimmt sind, die ebenso wie eine Vereinbarung nach Abs. 7a zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit geeignet sind und die einen entsprechenden Ausgleich von Mehrkosten bei Nichteinhaltung der vereinbarten Ziele gewährleisten. D.h. bei einer Vereinbarung auf Landesebene kommen die o. g.Vorgaben der Bundesebene (einschl. der Regelungen zum Regress bei Überschreitung der Durchschnittskosten nicht zum Tragen, wenn die Landesvereinbarung ebenso zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit geeignet ist und einen Ausgleich der Mehrkosten bei Zielüberschreitung vorsieht. Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 29 KV Nordrhein KV WL sen /KV ab 01.01.2006 AV-Vereinbarung 2006 AV-Vereinbarung 2006/Zielvereinbarung pen, Zielvereinbarung bezogen auf Generika u. innerhalb Zielvereinbarung - u. a. Wirkstoffgruppen, en e für Summe der betreffenden Me-too-Präparate Generika: Erhöhung arztgrupp.bezogener Versorgungsanteil um 5 Prozent (Rabattvertr. KK sollen berücksichtigt werden) Me-too: Reduzierung arztgrupp.bezogener Versorgungsanteil um 5 Prozent jeweilige Leitsubstanz sowie Verordnungsanteil der Leitsubstanz festgeschrieben z. B. Statine - Simvastatin - VO-Anteil 85 Prozent arztgruppenbezogene Zielwerte auf Grundlage GAmSi 2005 engrenze: v. 500.000,- aus budget. GV achgruppen und gewichtet nach individueller Regress bei: Überschreitung d. AM-Ausgabengrenze und maßgeblicher Überschreitung Richtgrößenvolumen und Nichterreichen mind. eines Zielwertes (Saldierung zwischen einzelnen Zielwerten nicht mgl.) KK erhalten 4 Prozent des für jeweilig. Arzt anerkannten GKV-Gesamthonorars Widerspruch gegen Ansprüche KK u. Anspruchsprüfungen kann nicht erhoben werden Überschreitung d. AM-Ausgabengrenze: 1. Feststellen des Umfangs der Überschreitung (evtl. Bereinigung des Volumens um „exogene“ Einflüsse - überprüfung der tatsächlichen Entwicklung der Anpassungsfaktoren) 2. „Entlastung“ KK bis max. 8 Mio. 3. Wenn Sonderzahlung (Bonus) > 8 Mio. erfolgt Ausgleich der Überschreitung bis zur Höhe der Sonderzahlung Überschreitung der Ausgaben um 1/4 AM-Ausgabengrenze: im 1.Quart. /2006: 50 Prozent Grundlohnsummensteigerung für Honorar 2006 Überschreitung d. AM-Ausgabengrenze 2006: max. 50 % Grundlohnsumme für Honorar 2007, wenn Summe d. Überschreitung nicht durch Summe individueller Regress ausgeglichen wird (max. Höhe der Überschreitung Ausgabenvolumen) weitere Regelung, wenn Veränderungsrate für 2007 nicht anzuwenden ist in Höhe v. max. 50 Prozent estaffelt, in Verbindung mit u. Leistungsausgaben bei Erreichen eines Ziels aus ZV: Sonderzahlung i. H. v. 10 Prozent des auf das jeweilige Unterziel ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitspotenzials KV informiert KK über Verwendung der Mittel Versichertenjahr) an Ärzte vertraglich fixiert engrenze u. Erreichen Gesamt- t des Einsparvolumens (max. etrages erfogt nach einvernehmnung, prüfungsunternehmen der AOK individuell anerkannte Praxisbesonderheiten finden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen Berücksichtigung 03 | 2006 Wirtschaftlichkeitsprüfung nach 106 SGB V bleibt unberührt Nordlicht AKTUELL 30 AVWG DMP DMP ASTHMA / COPD MIT DER AOK SCHLESWIG-HOLSTEIN VEREINBART MARTIN MAISCH UND RALF W. BÜCHNER, KVSH D ie KVSH und die AOK Schleswig-Holstein haben mit Wirkung zum 01.04.2006 je einen Vertrag zur Umsetzung eines Disease Management-Programmes für Patienten mit Asthma bronchiale und für Patienten mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) vereinbart. Die anderen Krankenkassenverbände werden den beiden Verträgen aller Voraussicht nach zeitnah beitreten. Betreuung Für die kontinuierliche Betreuung erhält der DMP-Arzt im Rahmen der Vereinbarung pro Patient eine quartalsbezogene Betreuungspauschale in Höhe von 5,00 Euro. Auch besonders qualifizierte Kinderärzte/Lungenärzte sind als weitere Versorgungsebene eingebunden und können für die Mitbehandlung eine quartalsbezogene Pauschale in Höhe von 12,00 Euro in Ansatz bringen. Schulungen Ziel beider Programme ist - wie im Rahmen der bereits eingeführten DMPs - die betroffenen Patientinnen und Patienten zu befähigen, aktiver an der Therapie ihrer Erkrankung mitzuwirken und die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten sowie Krankenhäusern zu optimieren. Die beiden Verträge „DMP Asthma“ und „DMP COPD“ sind inhaltlich weitestgehend identisch, Unterschiede bestehen daher nur hinsichtlich der Abrechnungspositionen, des Schulungsangebotes, der Versorgungsinhalte sowie der Dokumentationsbögen. Aufgaben Wie schon bei anderen DMPs kommt den hausärztlich tätigen Vertragsärzten auch im Rahmen des DMP Asthma/COPD eine zentrale Rolle zu, die so genannte „DMP-Funktion“. Diese übernehmen die Versorgungsaufgaben und strukturieren die Behandlungsabläufe. Zu den konkreten Aufgabenfeldern zählen hierbei insbesondere · die Koordination der Behandlung im Hinblick auf die Beteiligung weiterer Therapeuten, · die Information, Beratung und Einschreibung der Patienten, · die Beachtung der medizinischen Anforderungen aus der Rechtsverordnung, · die Erhebung und Weiterleitung der Dokumentation an die Datenstelle, sowie · bei entsprechender Berechtigung die Durchführung von Patientenschulungen. Dokumentation Auch bezüglich DMP Asthma/COPD gibt die Rechtsverordnung bundesweit einheitliche Dokumentationsbögen mit bestimmten Parametern verbindlich vor. Der DMP-Arzt erhebt diese Daten und leitet den Bogen sodann an die Datenstelle INTERFORUM nach Leipzig weiter. Für die Erstdokumentation sehen beide Verträge eine Pauschale in Höhe von 25,00 Euro vor, sowie für die Folgedokumentation eine Pauschale in Höhe von 15,00 Euro. Werden die Dokumentationen sowohl elektronisch erstellt als auch elektronisch versandt, erfolgt in der Zeit vom 01.04.2006 bis 31.03.2007 ein Zuschlag in Höhe von 1,00 Euro auf die entsprechende Dokumentationspauschale. Nordlicht AKTUELL Patientenschulungen können bei entsprechender Genehmigung von allen teilnehmenden Ärzten durchgeführt werden. DMP Asthma: Für Erwachsene sieht der Vertrag das so genannte NASA-Schulungsprogramm vor, welches mit 200,00 Euro pro Patient und Kurs vergütet wird. Die komplette Nachschulung (frühestens sechs Monate nach Ende der Schulung) wird pro Patient pauschal mit einem Betrag in Höhe von 45,00 Euro honoriert. Für asthmakranke Kinder/Jugendliche erfolgt die Schulung nach dem Osnabrücker Modell durch ein multiprofessionelles Schulungsteam. Der komplette Schulungskurs wird von der AOK SchleswigHolstein mit einer Pauschale in Höhe von 560,00 Euro pro Patient vergütet. Die Nachschulung (frühestens sechs Monate nach Ende des Schulungskurses) wird pro Patient pauschal mit einem Betrag in Höhe von 65,00 Euro honoriert. DMP COPD: Für Patienten mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen sieht der Vertrag das so genannte Fürther Schulungsprogramm (COBRA) vor, welches mit 200,00 Euro pro Versicherten und Kurs vergütet wird. Die komplette Nachschulung (frühestens zwölf Monate nach Ende der Schulung) wird pro Patient pauschal mit einem Betrag in Höhe von 45,00 Euro honoriert. ******* Sämtliche Abrechnungspositionen der beiden Verträge DMP Asthma und DMP COPD finden Sie als Beilage zu diesem NORDLICHT. Wichtige Voraussetzung für die Abrechnung ist jedoch die vorherige Teilnahmebestätigung durch die KVSH! Die entsprechenden Antragsunterlagen sowie den vollständigen Vertragstext erhalten Sie über Inga Petitjean, Helga Hartz oder Caroline Polonji, Tel. 04551 883 315, -453, -280) aus der Abteilung Qualitätssicherung. Ferner steht Ihnen der gesamte Vertragstext zum Download unter www. kvsh.de/bibliothek/Verträge bereit. 03 | 2006 31 AVWG UND DMP – WIE VERTRÄGT SICH DAS? Neuorientierung in den DMP erfolgt. DR. RALPH ENNENBACH, KVSH D as AVWG stellt eine potentielle Bedrohung für Ärzte dar. Dies würde in geradezu paradoxer Weise für Ärzte, die am DMP teilnehmen, gelten, da Leitlinien von den DDDs abweichende Vorgaben enthalten können. Das ist eine Paradoxie ohne Frage! Das kann z. B. daran liegen, wenn das Medikament in der Leitlinie im Rahmen einer Nebenindikation eingesetzt wird, während die DDD für das Medikament für die Hauptindikation festgelegt wird. Aktuelles Beispiel ist das Simvastatin, welches laut Leitlinie Diabetes mit 40 mg per Tag zum Einsatz kommen soll; die DDD entspricht aber lediglich einem Wert von 15 mg. AOK beteiligt sich an EDV-Investition für DMP Der AOK-Zusatzvertrag für Mehraufwendungen sieht gestaffelte Zahlungen vor, die extrabudgetär honoriert werden: · DMP-Ärzte, die bislang weniger als 30 Patienten eingeschrieben haben, erhalten ab 01.04.2006 für die 1. bis 10. Neueinschreibung 10 Euro, die 11. bis 20. Neueinschreibung 15 Euro und die 21. bis 30. Neueinschreibung 20 Euro. Maximal also 450 Euro. Die Vergütung erfolgt über die KVSH. · Koordinierende DMP-Ärzte, die bislang mindestens 30 Patienten eingeschrieben haben, erhalten für weitere 15 neueingeschriebene AOK-Patienten bis zum 31.12.06 jeweils 30 Euro. Maximal werden auch hier 450 Euro bezahlt. Die Vergütung erfolgt über die KVSH. · Wer bislang schon 80 AOK-Versicherte eingeschrieben hat, erhält eine einmalige Zahlung von 450 Euro. Die Vergütung erfolgt hier direkt durch die AOK Schleswig-Holstein. Die AOK erkennt mit diesem Vertrag die Mehraufwendungen durch Verwaltungsvorgänge und Qualifizierung des Praxispersonals an. Außerdem soll damit der notwendigen Umstellung der Praxis-EDV von der manuellen zur elektronischen DMP-Dokumentation Rechnung getragen werden. Da hilft nur eines, nämlich am DMP beteiligte Ärzte durch eine Regelung im DMP-Vertrag selber von weiteren Prüfungen infolge des AVWG zu befreien. Genau das ist jetzt bei der Neuakkreditierung des DMP Diabetes Typ 2, als auch bei den neuen DMPVerträgen Asthma und COPD geschehen. Hier haben wir jeweils geregelt, dass innerhalb der (ohnehin stattfindenden) Qualitätssicherung der DMP-Verträge eine "Testierung" der Ärzte hinsichtlich des leitlinienkonformen Verordnungsverhaltens vorgenommen wird. Das zieht nach Auffassung der Vertragspartner die Anerkennung als Praxisbesonderheit im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach sich, so dass im Ergebnis 03 | 2006 der Arzt wegen der Verordnung bei DMP-Fällen nur einmal und nicht mehrmals geprüft wird. Nur vor diesem Hintergrund haben wir die Verhandlungen über DMP ernsthaft führen können. Man darf festhalten, dass die Kassen an dieser Stelle auch einiges an Verständnis für die Belange der Ärzte aufgebracht haben. Neue Vergütungen im DMP Diabetes Die Kassen haben anerkannt, dass Verbesserungen in der Kosten-Nutzenrelation der DMP für die Ärzte notwendig sind, wenn die Attraktivität der Programme steigen soll. Als einen ersten Schritt dazu verstehen sich die wohl durchaus interessanten Entgelte für Schulungen im Rahmen von DMP Asthma und COPD (s. u.), als auch Verbesserungen im DMP Diabetes Typ 2. Letztere werden ab III/2006 wirksam und bedeuten, dass die Quartalspauschalen für geschulte Diabetiker für Praxen mit ZI-Qualifikation (Ebene 1) für nicht-insulinpflichtige Patienten von 7,50 auf 10 und für insulinpflichtige Patienten von 10 auf 15 angehoben werden. Allerdings entfällt die bisherige Pauschale in Höhe von 3,25 für nicht-geschulte Patienten, was angesichts der gewollten Versorgungsintention kein echter Verlust ist: Schulung soll sein. Die Änderungen gelten für AOK, IKK, BKK und VdAK/AEV gleichermaßen. Weitere Perspektiven Seitens der AOK ist die Zusage bekräftigt worden, die Ärzte direkt an einer „Verbesserung der Ertragslage“ infolge DMP beteiligen zu wollen. Diese setzt aber erst ein, wenn der Bundesschnitt der Einschreibungen erreicht ist, was in Schleswig-Holstein bei Weitem nicht der Fall ist. Bis dahin hat die AOK im Ergebnis - wie jede andere Kasse in SH auch - RSA-Verluste. Klar wären Chronikerprogramme ohne DMP die gewünschte Wahl, das würde den regionalen Ausgestaltungen entgegenkommen und einigen Kapriolen des Bundesversicherungsamts die Spitze brechen, aber das ist und bleibt Wunschdenken. Immerhin zeigt die AOK hiermit ein Bewusstsein für erhebliche bürokratische und andere Irrungen, die seitens der Ärzte letztlich für die Existenz der regionalen Kassen übernommen werden. Als ein erster Schritt gilt der von der AOK gezahlte Zuschuss zu Investitionskosten in der Arztpraxis. Darüber hatten wir im Newsletter schon berichtet, die wichtigsten Infos sind im links neben stehenden „Kasten“ zusammengefasst. Die anderen Kassen sind gesprächsbereit, jedoch liegen noch keine Ergebnisse vor. Nordlicht AKTUELL 32 AVWG DMP Schulungsberechtigungen für DMP-Asthma und des DMP COPD Asthma und COPD-Schulungen bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen bringen Behandlungserfolge. Die Asthma und COPD-Schulungen bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen können entweder vom DMP-Arzt selbst (bei entsprechender Qualifikation und Genehmigung) oder als Auftragsleistung erbracht werden. Als Schulungsprogramme zugelassen sind für das DMP Asthma - Qualitätsmanagement in der Asthmaschulung von Kindern und Jugendlichen der AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V. - Die ambulante Fürther Asthmaschulung (AFAS, eine Fortentwicklung bzw. Variation von NASA= Nationales ambulantes Schulungsprogramm für erwachsene Asthmatiker) und für das DMP COPD: - Chronisch obstruktive Bronchitis mit und ohne Lungenemphysem - ambulantes Schulungsprogramm für COPD-Patienten (COBRA), eine Umbenennung des Ambulanten Fürther Schulungsprogrammes für Patienten mit chronisch obstruktiver Bronchitis und Lungenemphysem(AFBE). Hierzu ein Hinweis in eigener Sache. Wir werden uns nach Kräften bemühen, kurzfristig eine Veranstaltung anzubieten, in der interessierte Ärzte eine Schulungsberechtigung erwerben können. Hierzu werden wir Sie noch umfassend, wohl im nächsten NORDLICHT, informieren. Bis dahin verweisen wir Sie auf die folgenden Internet-Adressen, wo Sie sich davon unabhängig über Termine und Kosten informieren können: www.atemwegsliga.de, www.asthmaschulungen.de. Für Fragen zum Erwerb der Schulungsqualifikation steht Ihnen auch Mareike Ralf aus der Abt. Qualitätssicherung unter der Tel.-Nr. 04551 883 332 gern zur Verfügung. Fazit DMP sind und bleiben eine vertragspolitische Pflichtübung. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Immerhin gelingt es dabei mit den Kassen in regionalen Verhandlungen, diese vertragspolitischen Schmuddelkinder über die Anpassung an neue Vorgaben, wie etwa infolge AVWG, immer wieder ein klein wenig aufzupeppeln. Das mag man mitunter bedauern, für eine Reihe von Praxen sind die DMP jedoch das täglich Brot, für andere nur ein bitteres Dessert. Für die eine oder andere Praxis ergeben sich vielleicht auch neue Perspektiven, wie etwa im „Geschäftsfeld“ Schulungen. Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 BERICHT 33 „ÄRZTE GEBEN IHR BESTES“ Erfolgreiche Blutspendeaktion der Kreisstelle Flensburg - engagierte und sachliche Kritik bei der anschließenden Diskussion mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) – Reizthemen Rationierung und AVWG. JAKOB WILDER, KVSH A Dann der berufspolitsiche Höhepunkt des Tages: Richtig mulmig muss es dem Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg geworden sein, als er den bis auf den letzten Platz gefüllten Veranstaltungssaal mit einer guten halben Stunde Verspätung betrat. An der Blutspendeaktion wollte er nicht teilnehmen, weil er der Diako keinen Einblick in seine persönlichen Daten geben wollte. Er stellte sich jedoch der Diskussion mit der Flensburger Ärzteschaft. Dabei musste Wodarg viel Kritik einstecken. Engagierte Ärzte, Ergotherapeuten und Logopäden forderten eindringlich, dass die Politik die Verantwortung für die Rationierung im Gesundheitswesen übernehmen müsse. „Dieses Gesetz ist die endgültige Abkehr von der patientenbezogenen Medizin. Ihr Politiker müsst verdammt nochmal jetzt die Verantwortung für das übernehmen, was ihr da an Flickschusterei verzapft habt“, rief Dr. Robert Winkler. Wodarg sah das anders und antwortete sichtlich erbost und laut: „Ihr Ärzte schimpft immer auf die Volksvertreter, aber ihr werdet nur aktiv, wenn ihr in Regress genommen werden sollt. Wo sind denn die Ärzte in den Parlamenten?“. Wodargs Sicht der Dinge: Der Gesetzgeber bietet den Rahmen. Die Ärzte müssen dann über ihre Kassenärztlichen Vereinigung mit den Krankenkassen die Budgets aushandeln. Die Ärzte mögen auf diesem Weg doch bitte die Möglichkeiten ausschöpfen, die sich ihnen bieten, bevor sie auf die Politik eindreschen. Aussagen, die sofort für Unruhe und wütende Zwischenrufe sorgten. „Das AVWG degradiert den Arzt zum Rationierer der Nation. Das kann nicht sein“, so ein HNO-Arzt. „Was sage ich denn einem schwerkranken Asthmatiker, wenn die Richtgrößen für ihn nicht ausreichen?“ Ein Onkologe verriet, dass sein Budget schon jetzt um 1.500 Prozent überzogen sei, weil er viele „kostenintensive“ Patienten zu versorgen habe. Immer wieder machten die Mediziner auf ihre Zwangslage aufmerksam, dem Behandlungsanspruch der Pa03 | 2006 Fotos Wilder m Anfang stand eine Erfolgsmeldung: Dr. Wolfgang Barchasch, Vorsitzender der KV-Kreisstelle Flensburg, verlas vor 60 niedergelassenen Ärzten im Fliednersaal der Flensburger Diakonissenanstalt die Bilanz der am Vormittag abgelaufenen Blutspendeaktion „Wir geben unser Bestes“. 30 Ärztinnen und Ärzte hatten insgesamt 15 Liter Blut gespendet. Damit können 30 Patienten versorgt werden. Aderlass für einen guten Zweck: Dr. Wolfgang Barchasch gibt sein Bestes. tienten gerecht zu werden und gleichzeitig immer neue Sparvorgaben umzusetzen. Dr. Robert Winkler: „Das ist Flickschusterei pur“. „Sie wissen doch gar nicht, wie es hier bei uns aussieht“, warf ein Arzt Wodarg vor. Die Kritik der Mediziner blieb in dieser Frage engagiert und einmütig. In der sich anschließenden Diskussion drehte sich dann alles um das heftig umkämpfte Arzneimittelversorgungswirtschaftichkeitsgesetz (AVWG). Die Front der Ärzte blieb in dieser Frage einheitlich. Wenn medizinische Leistungen rationiert werden müssen, dann müsse die Politik doch bitte auch die Verantwortung übernehmen und den Menschen im Land sagen, was noch drin ist und was nicht. Dr. Wolfgang Wodarg unter Druck: „Das AVWG ist ein schlechtes Gesetz”. Wodarg verteidigte sich vehement gegen die teilweise in sehr scharfer Form vorgetragenen Vorwürfe und gab zu: „Das AVWG ist ein schlechtes Gesetz. Ich habe in der Fraktion dagegen gestimmt und 30 Abgeordnete auf meine Seite gebracht. Doch es hat nicht gereicht.“ Krankenkassen und Lobbyisten unter den Abgeordneten, denen die Interessen ihres Pharmakonzerns näher liegen als die Probleme des einfachen Landarztes, hätten sich am Ende leider durchgesetzt. Für die Ärzte kein echter Trost. Nordlicht AKTUELL 34 Bericht IDH Nach drei Jahrzehnten “Informationsstelle” jetzt “Interessengemeinschaft” der Heilberufe DR. JÖRG FELDNER, JOURNALIST V or 30 Jahren war Deutschland Fußballweltmeister und Herbert Ehrenberg gab als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den Startschuss für den Kostendämpfungswettkampf im Gesundheitswesen. Weltmeister im Fußball ist Deutschland zur Zeit nicht, dafür seit 30 Jahren führend in der Bürokratisierung und finanziellen Austrocknung der Arbeit der freien Heilberufe. Ebenfalls vor 30 Jahren gründete sich die Informationsstelle der Heilberufe in Schleswig-Holstein, kurz IdH, als gemeinsame Organisation von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung, Apothekerkammer und Apothekerverband, Zahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung mit dem Ziel, ein fachlich fundiertes Gegengewicht gegen flache Medienberichte zu bilden. Im 30. Jahr kam die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein als siebtes Mitglied hinzu. Lange Jahre hat die IdH in eigener Regie mit klassischer Pressearbeit auf die politische Diskussion eingewirkt. Sie hat das immer ziemlich still und eher im Hintergrund getan und sich bemüht, die wissenschaftliche Qualität in den Vordergrund zu stellen. Das war Absicht, aber das hat auch dazu geführt, dass die IdH nur den Insidern gut bekannt war. Heute ist die IdH keine Pressestelle mehr, das machen die Mitgliedsorganisationen längst selbst. Ihre Funktion als ständiger Runder Tisch der Präsidenten und Vorsitzenden der Spitzenorganisationen der Heilberufe hat sie jedoch behalten. Sie gewährleistet noch heute, dass die in freier Niederlassung tätigen akademischen Heilberufler in Schleswig-Holstein mit einer Stimme sprechen Apothekerkammer-Präsident Holger Iven brachte es bei der Jubiläumsveranstaltung im Kieler Schloss auf den Punkt: „Die IdH ist ein wenig bekannter politischer Solitär, seit 30 Jahren endemisch in SchleswigHolstein vorkommend.“ Ralf W. Büchner entlarvte die Sprechblasen von Staatssekretär Schröder. Staatsekretär Schröder – im Slalom immer um die Fakten herum Einen Blick in die Werkstatt der Politik versprach Hauptredner Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. Es blieb beim Versprechen. Wird die Freiberuflichkeit abgeschafft?, fühlte Schröder sich zu Recht gefragt. Seine weit auslegbare Antwort: „Überhaupt nicht im Kern“ wolle man die ambulante Basisversorgung durch niedergelassene Ärzte verändern. Überhaupt nicht oder doch, und nur im Kern nicht? Und es werde in Zukunft „auch fachärztliche Versorgung in der Fläche“ geben. Auch… vielleicht ist es nicht besonders gewagt, Schröder so zu übersetzen: Künftig sollen freiberuflich tätige Ärzte nur noch das flache Land versorgen; Fachärzte wird es nur noch in Städten geben und die müssen keineswegs in eigener Praxis tätig sein. Nordlicht AKTUELL Auflösung der KVen? Schröders Antwort weder ein Ja noch ein Nein: Man brauche ja in jedem Fall eine Organisierung des Sicherstellungsauftrages und den auf die Krankenkassen zu verlagern, schließt er aus - „dazu kennen wir die zu gut.“ Aber mehr Wettbewerb solle es geben, sprich: Nicht nur die KVen sollen Honorarverträge abschließen können. Ohne den engagierten Widerspruch des stellvertretenden KV-Vorsitzenden Ralf Büchner wäre der Abend eine Solonummer für den Staatssekretär geworden. Ob sie aus Schröders blumigen Umschreibungen einen Fernsehbeitrag machen könnten, fragte Büchner die soeben mit dem IDH-Medienpreis Gesundheit ausgezeichneten drei Journalistinnen vom NDR. Nein, erwiderten sie kopfschüttelnd; die Faktenlage sei zu nebulös. „Heilende Beziehungen wie die Sprechstunde“, so Büchner, kosteten neben Geld vor allem Zeit, und dafür dürfe und könne die Politik nur Rahmenbedingungen setzen. Das AVWG sei jedoch wieder nur ein Beispiel für den „Durchregulierungstrip“ der Politik, es sei keine Einladung zum Dialog und verhindere geradezu heilende Beziehungen: „Hören Sie auf, uns zu quälen, nehmen Sie das AVWG vom Tisch, das wäre eine ernsthafte Geste für eine ernsthafte Gesprächskultur.“ Drei ausgezeichnete Fernsehjournalistinnen, und keine konnte die Umschweife von Staatssekretär Schröder interpretieren (v.r.: Gabriele Lüeße, Michaela Kahmke, Andrea Jedich) 03 | 2006 KV INTERN PSYCHOTHERAPIE 35 EINFACHE SUCHE NACH PSYCHOTHERAPEUTEN Die Psychotherapeutenkammern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gründen Onlinedatenbank www.psych-info.de HEIKO BORCHERS, PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT, KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUT A nfang Januar haben die vier Psychotherapeutenkammern aus Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine OnlineDatenbank ins Netz gestellt. Unter www.psych-info.de hilft sie Patienten und Ratsuchenden, einen geeigneten Psychotherapeuten in Wohnortnähe zu finden. Der Service ist kostenlos. Schon die eigene Postleitzahl reicht, um in der Datenbank nach einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Umgebung zu suchen. Vorteil des neuen Angebots: Die Suchergebnisse sind bundesländerübergreifend. Sie richten sich allein nach dem regionalen Gebiet, ohne an den Ländergrenzen Halt zu machen. Bei www.psych-info.de lassen sich auch detaillierte Suchkriterien eingeben. „Der Bürger kann gezielt abfragen, wer ein bestimmtes Therapieverfahren anbietet oder wer sich auf Kinder und Jugendliche spezialisiert hat“, erklärt der Projektleiter Peter Riedel, der zugleich Mitglied im Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hamburg ist. Auch Fragen nach einer Kassenzulassung oder nach Fremdsprachenkenntnissen der Therapeuten sowie der Erreichbarkeit und der Zugänglichkeit der Praxis für rollstuhlgebundene Personen werden unter www.psych-info.de beantwortet. Eine Meldung von freien Therapieplätzen für eine Psychotherapie erfolgt jedoch nicht. Dieses sich sehr schnell verändernde Merkmal einer Praxis lässt sich in einem derartigen Dienst nicht immer aktuell einstellen. Inwieweit also ein Psychotherapeut freie Therapieplätze hat, lässt sich weiterhin nur durch einen direkten Anruf bei diesem klären. 03 | 2006 „Mit Psych-Info bieten wir allen unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich in einem kostenlosen Internet-Portal mit einer „Visitenkarte“, auf der Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu Tätigkeitsschwerpunkten gemacht werden können, zu präsentieren“, so der Präsident der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Dr. Oswald Rogner. Vor der Einstellung, d. h. Freigabe auf der Website, prüfen die Kammern die vom Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder-Jugendlichenpsychotherapeuten gemachten Angaben auf Vereinbarkeit mit der Berufsordnung und gesetzlichen Bestimmungen. Der Eintrag in die Online-Datenbank erfolgt freiwillig. Die Vorstände der vier beteiligten Psychotherapeutenkammern sind sich der Akzeptanz seitens ihrer Mitglieder jedoch sicher. „Das Angebot einer zeitgemäßen Präsentation im Internet wird von den Psychotherapeuten angenommen“, berichtet der Geschäftsführer der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Michael Wohlfarth. Zur Zeit sind bereits gut 1.500 Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im neuen Suchdienst zu finden. „Und ihre Anzahl steigt wöchentlich“, ergänzt Wohlfarth. Mit dem Online-Dienst wollen die norddeutschen Psychotherapeutenkammern neben der Suche nach Therapeuten auch generell den Zugang zur Psychotherapie verbessern. Die Kammern sind die Selbstverwaltung der approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in den jeweiligen Bundesländern. In dieser Funktion nehmen sie nicht nur die Interessenvertretung des Berufsstandes wahr, sondern führen auch die Aufsicht über die berufliche Arbeit sowie die Fortund Weiterbildung ihrer Mitglieder. Alle vier Psychotherapeutenkammern wurden erst in den letzten Jahren gegründet. Mit der Installierung dieses umfassenden Suchdienstes ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Aufbauphase dieser verhältnismäßig jungen Kammern erfolgreich vollzogen worden. Nordlicht AKTUELL 36 TITELTHEMA Struktur und Verträge KV UND SANA TUN ES Klinikkonzern will Zusammenarbeit mit Niedergelassenen festigen. EKKEHARD BECKER, KVSH I n der wunderbaren Filmkomödie „Harry und Sally“ finden Meg Ryan und Billy Crystal erst nach vielen Irrungen und Wirrungen zueinander. Ähnlich lang dauerte es, bis es zwischen der KV und dem Krankenhausträger SANA funkte. Die Anfänge reichen zurück ins Jahr 1996. Damals gründete sich die Medizinische Qualitätsgemeinschaft Rendsburg, unterstützt durch die KV und gefördert von den Ersatzkassen. Das Praxisnetz war angetreten mit dem Ziel, eine qualitativ bessere und dennoch wirtschaftlichere Versorgung zu bieten. Ein Aspekt der Wirtschaftlichkeit war die Vermeidung unnötiger Krankenhausbehandlung. Dazu richtete die MQR eine eigene Anlaufpraxis ein. Ambulant operierende Vertragsärzte boten mehr ambulante Eingriffe an. Konsile zwischen Haus- und Fachärzten in Form des Zweitmeinungsprinzips sollten ebenfalls zu weniger Kransana kenhausfällen führen. Die großen Erwartungen erfüllten sich leider nicht ganz. Die Strategien des Praxisnetzes forderten Gegenstrategien des SANA-geführten Krankenhauses heraus. Den Verlust an Operationen kompensierte es durch vermehrte konservative Fälle. Die Notfälle in der Krankenhausambulanz konnten nicht in erhofftem Maße in die MQR-Anlaufpraxis umgelenkt werden. Gespräche zwischen Praxisnetz und Krankenhaus gab es immer. Im Jahr 2000 wechselte die Anlaufpraxis sogar in die Räume des Krankenhauses. Die MQR richtete ihr Büro ebenfalls dort ein. Flüchtige Begegnungen. Wie bei Harry und Sally. Jetzt lebt das gemeinsame Interesse wieder auf. Die Zeiten für Kooperationen sind günstiger geworden. Das DRG-System regt Krankenhäuser dazu an, prä- und poststationäre Leistungen zu verlagern. Die ambulante Öffnung der Krankenhäuser kann zumeist nur mit Ärzten gelingen, die ambulante Erfahrung bringen. Daher besitzen niedergelassene Ärzte hier eindeutige Kooperationsvorteile. Und schließlich kennt der freiberuflich tätige Arzt keine Arbeitszeitbeschränkungen - abgesehen von den EBM-Prüfzeiten. Daher sind Krankenhäuser auch unter diesem Aspekt mit niedergelassenen Ärzten gut beraten. Einige Krankenhausträger favorisieren die Strategie, an jedem ihrer Standorte ein MVZ mit angestellten Ärzten zu gründen. Die Rhön1. Analyse der Stärken und Schwächen der bestehenden Kooperationsbeziehungen, Beschreibungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fortführung, Intensivierung oder Etablierung einer kooperativen Beziehung zwischen niedergelassenen Ärzten und den Sana Kliniken. 2. Aufbau von gemeinsamen Strukturen: a. Hausärztliche Notfallpraxen und Notfallzentren zur 24 Stunden-Notdienstversorgung. b. Kooperationsverträge und Belegarztverträge zur Nutzung Nordlicht AKTUELL der beiderseitigen personellen Ressourcen. c. Gemeinsame Raum- und Gerätenutzung mit niedergelassenen Ärzten am oder im Krankenhaus. d. Bildung fachärztlicher Versorgungszentren im Konsens der Beteiligten. e. IT-Plattform und Struktur elektronischer Patientenakte. f. Aufbau telemedizinischer Angebote. 3. Vereinbarung gemeinsamer Abläufe a. Verfahren zur Verkürzung von Wartezeiten für Patienten. b. Abstimmung der Arznei- Gruppe ist hier Vorreiter. SANA setzt aus den oben genannten guten Gründen auf niedergelassene Ärzte. Und hat das mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einem Eckpunktepapier bekräftigt. Diese Kooperation soll nun in die Tat umgesetzt werden. Die KVen mit SANA- oder SANA-geführten Kliniken entwickeln mit dem Krankenhausträger regionale Modelle der Zusammenarbeit. Bei uns wird die Zusammenarbeit mit SANA gestaltet durch eine Lenkungsgruppe, bestehend aus dem stellvertretenden KV-Vorsitzenden Ralf Büchner, dem SANA-Regionaldirektor Otto Melchert (damaliger Rendsburg-Chef), den KV-Kreisstellenvorsitzenden der Kreise mit SANA-Krankenhäusern sowie den Verwaltungen der SANAHäuser. In Schleswig-Holstein besitzt SANA die Trägerschaft in Lübeck, in Oldenburg, Eutin und auf Fehmarn sowie in Rendsburg und Eckernförde. Das Management der Kreiskrankenhäuser Nordfrieslands setzt auch weiterhin auf den Austausch mit SANA. Projekte vor Ort werden mit KV-Kreisstellen, Praxisnetzen und interessierten Ärzten umgesetzt. Als besonderes Interesse der Zusammenarbeit hat die Lenkungsgruppe benannt: - Anlaufpraxen im Rahmen der Neustrukturierung des vertragsärztlichen Notdienstes - Gemeinsame Versorgungsaufträge (z. B. prä- und poststationäre Behandlung, Ermächtigungen, ambulante Öffnung des Krankenhauses) - Gemeinsame Gesellschaften für Integrationsversorgungen - Gemeinsame Logistikstrukturen. Darüber hinaus will die Lenkungsgruppe prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen Medizinische Versorgungszentren in gemeinsamer Trägerschaft von Niedergelassenen und Krankenhaus erfolgreich Versorgungskonzepte anbieten können. Die Partner haben sich ein ehrgeiziges Ziel gesteckt. Sie wollen zeigen, dass echte Kooperationsbeziehungen zwischen Krankenhaus und Niedergelassenen möglich sind. Auch mit Geld. So wie Harry und Sally im Film beweisen, dass es zwischen Frau und Mann echte Freundschaft geben kann. Auch mit Sex. Unser Happy End steht noch aus. Doch die berühmteste Szene des Films - die im Restaurant - haben wir bereits hinter uns gelassen. Kernpunkte der Kooperationsvereinbarung verordnung im Übergang von der stationären zur ambulanten Behandlung und von Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance. c. Qualitätsstandards für Diagnostikleistungen und Behandlungspfade i. für ambulantes Operieren. ii. für vor- und nachstationäre Versorgung. iii. für Überleitungspflege. 4. Regelmäßiger Informa- tionsaustausch: a. Gemeinsame Fallkonferenzen b. Aufnahme-, Entlassungsund Überleitungsmanagement. c. Gemeinsame PatientenInformationsveranstaltungen. d. Gemeinsame Versorgungsforschung. 5. Qualitätsmanagement: a. Etablierung gemeinsamer Qualitätsziele und -maßstäbe. b. Messung und Optimierung der Versorgungsqualität. c. Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Versorgungsqualität. d. Gemeinsames Beschwerdemanagement. 6. Abschluss gemeinsamer Verträge mit Krankenkassen unter Einbeziehung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. 7. Gemeinsame Beschaffung und Logistik zwischen Klinik und Praxen: a. Standardisierung. b. Arzneimittelversorgung. c. Medikalprodukteversorgung. d. Investitionsgüter und Immobilien (z. B. Gesundheitszentren). e. Dienstleistungen. 03 | 2006 KV intern Struktur 37 „KLEINE KASSE – GROSSE WIRKUNG?” Es ist soweit - mit dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) konnte für die GEK, HZK und KEH der erste echte Vertrag nach § 73b SGB V zur hausarztzentrierten Versorgung geschlossen werden. teilnehmen wollen. Die „Integration“ dieses Vertrages kommt durch den Einschluss der Apotheker zu Stande, die auch zum Teil (und unwidersprochen von der BEK) von unserem Honorarabzug alimentiert werden. Den ie KVSH hat nach der Ankündigung des VorBEK-Hausapotheker einzubeziehen, brauchte natürstandes vom Januar 2005 jetzt eine Tat folgen lich eine begründende Lyrik. BEK, HÄV und „Markelassen: Der erste Vertrag nach § 73 b SGB V tinggesellschaft Deutscher Apotheken mbH“ stellten („Hausarztzentrierte Versorgung“) ist unterzeichnet. übereinstimmend fest, die Ärzte trieben ohne HilfeZugegeben: die Kasse ist zwar fein, aber noch klein stellung durch die Apotheker durch Fehlmedikation und das Salär könnte auch größer sein. Zehntausende unschuldiger Patienten ins KrankenDennoch: der Vertrag ist ein Erfolg und das wird auch haus oder den Tod. Dass das an den Haaren herbei gevom hausärztlichen Fachausschuss so gesehen. Er wird Dr. Stefan Jost, zogen ist, hat mittlerweile selbst das SG Gotha (Az. aber gemessen werden am so genannten „HausarztHausarzt, Handewitt S7KA 2784/05) bestätigt: der Vertrag erfüllt die Kritevertrag“ zwischen dem Hausärzteverband (HÄV) und rien eines Integrationsvertrages nicht! der Barmer Ersatzkasse. Daher ein paar begleitende Beim BEK/HÄV Vertrag unterschreibt der Hausarzt ca. 65 Seiten VerWorte, die über die eindimensionale Sicht auf die reinen Geldbetragsinhalt, den er auf Anfrage bekommen kann. Unter anderem träge hinausgeht. Zunächst: den Vertrag mit der GEK hat die KVSH selbst und öffent- verpflichtet sich der Teilnehmer, dafür Sorge zu tragen, dass alle lich ausgehandelt, der hausärztliche Fachausschuss war durchge- DMP fähigen Patienten auch eingeschrieben werden. Und auch hend in den Prozess eingebunden, in den Abgeordnetenversamm- sonst ist die Liste der Unterwerfungen unter die Aufsicht der BEK lungen wurde regelmäßig berichtet. Eine weitere (und politisch ge- lang. Der Vertrag mit der GEK dagegen hält, was er verspricht: das Geld, wollte!) Aufsplitterung der Vertragslandschaft ist vermieden. Der BEK/HÄV Vertrag dagegen ist unter Vermittlung von Ulla das die Ärzte bekommen, ist durchgehend extrabudgetär, lautet auf Schmidt ausschließlich zwischen den Führungen der BEK, des HÄV Euro und Cent, schadet keinem Dritten, es gibt keine Neudefinition und der Apotheker unter Geheimhaltung entstanden, selbst die Lan- des Hausarztes, es wird kein abrechnender Verband gefüttert (Wirtdesvorstände des HÄV waren bei Bekanntgabe überrumpelt. Er war schaftsgesellschaft des HÄV, Gebühr gestaffelt nach Mitglied/kein damit gedacht als bewusster Affront gegen KBV und KVen. Auch die Mitglied). Die inhaltlichen Anforderungen decken sich weitgehend Ärztegenossenschaft geriet dadurch in einen Satzungskonflikt, was mit unseren üblichen hausärztlichen Pflichten, es gibt keine weiteren Knebel. nicht zur Stärkung einer eigenen ärztlichen Position beiträgt. Der hausärztliche Ausschuss hofft, dass damit die Phalanx der UnDer „Hausarztvertrag“ nach BEK/HÄV ist kein Vertrag nach § 73 b SGB V sondern nach § 140 („integrierte Versorgung“), das heißt, uns beweglichen im Bereich der Ersatzkassen eine Lücke bekommen wird ein Prozent Honorar entzogen und nur diejenigen, die teilneh- hat, und dass der Mut der GEK innerhalb des GKV-Gefüges auch men, kriegen Honorar zurück. Allerdings auf Kosten derer, die nicht von den Versicherten honoriert wird. DR. STEFAN JOST, VORSITZENDER DES BERATENDEN FACHAUSSCHUSSES HAUSÄRZTE D Gelbe Karte für die Gmünder Ersatzkasse DR. MICHAEL DREWS, ALLGEMEINARZT, MÖLLN S o sehr es auch zu begrüßen ist, dass unter dem Dach und mit der Kompetenz der KVSH ein Hausarztvertrag mit dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) abgeschlossen wurde, so muss man sich auf der anderen Seite doch schon ein wenig wundem, wie die GEK als ein Vertragspartner in diesem Hausarztvertrag mit den Vertragsärzten bereits im Vorfeld dieser neuen Partnerschaft umgeht. So erhielt in diesen Tagen jedes Mitglied dieser Krankenkasse ein persönliches Schreiben des Vorstandsvorsitzenden Dieter Hebel, in welchem die Vertragsärzteschaft pauschal diskreditiert wird. „Ärztevertreter malten mit dem neuen Bonus-Malus-Gesetz das Gespenst einer angeblich drohenden medizinischen Unterversorgung an die Wand“, so heißt es in diesem Schreiben, doch „die GEK bietet ihren Mitgliedern einen niedrigen und stabilen Beitragssatz...trotz steigender Arzneimittelausgaben und Ärztestreiks mit Forderungen für Gehaltserhöhungen um 30 Prozent.“ 03 | 2006 Diese Vermischung des neuen Bonus-Malus-Gesetzes mit den stattgehabten Ärztedemonstrationen einerseits und den Forderungen der Klinikärzte nach einer 30 prozentigen Lohnerhöhung auf der anderen Seite sind schon ein starkes Stück und werfen die Frage auf, welchen Partner wir Ärzte uns mit diesem neuen Hausarztvertrag in Schleswig-Holstein ins Boot geholt haben. Mit einem solchen Schreiben an alle Versicherten werden neue Begehrlichkeiten bei Patienten geweckt und zudem Sozialneid und Misstrauen gegenüber der Vertragsärzteschaft geschürt, die für ein harmonisches Miteinander unter neuen Partnern und das gemeinsame Ziel der Medikamenteneinsparungen nicht gerade förderlich sind. Kassen und Vertragsärzte sitzen bei ihren Sparbemühungen schließlich in einem gemeinsamen Boot und kein Partner sollte bereits im Vorfeld den Versuch unternehmen, Löcher in den Kiel zu bohren. Also, liebe Gmünder Ersatzkasse und neuer Partner im Hausarztvertrag mit der KVSH, eine weitere gelbe Karte nach einem neuen Foul bedeutet beim Fußball bekanntlich einen Platzverweis... Nordlicht AKTUELL 38 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG eDMP TUT NICHT WEH Es gibt gute Gründe, sich für eDMP zu entscheiden, auch wenn diese Frage auf Grund der allgemeinen DMP-Diskussion überflüssig erscheint. DR. MED. JENS-MARTIN TRÄDER, ALLGEMEINARZT, LÜBECK, LEHRAUFTRAG ALLGEMEINMEDIZIN UNIVERSITÄT SCHLESWIG-HOLSTEIN, CAMPUS LÜBECK „Historie“ Prof. h. c. Dr. JensMartin Träder, Facharzt für Allgemeinmedizin, Lübeck Im Sommer 2005 fand eine Sitzung der DiabetesKommission in Bad Segeberg statt. Wir hatten den Geschäftsführer von „Interforum“ (der Datenannahmestelle für DMP) zu Gast. Es ging dabei natürlich auch um Übertragungsfehler und deren Vermeidung, da beiden Seiten an einer reibungslosen Abwicklung der Datenerfassung und deren Auswertung gelegen ist. Die Datenstelle ließ erkennen, dass eine papierlose Übermittlung gewünscht sei. Zitat: „Wenn uns ein Arzt seine Daten als Anhang an einer eMail zukommen lässt, werden wir die Annahme nicht ablehnen.“ Zunächst habe ich ein halbes Jahr gewartet, und dann habe ich angefangen, die DMP-Daten, die ich bisher auf Diskette an die Datenannahmestelle in Leipzig geschickt habe, an eMails anzuhängen. Das rief die AOK auf den Plan, die zunächst meinte, dass es aus Datenschutzgründen nicht erlaubt sei, Daten so zu verschicken. Wahrscheinlich sind die Kassen aus der Zeit, als es mit der T-Online-Tochter „Systemform“ den Vietnam-Skandal gab, noch mit negativen Erinnerungen behaftet. Meine Argumentation, dass die Dokumentation per Diskette auf Dauer für die Praxen zu teuer werde, untermauerte ich mit einer einfachen Rechnung: Fakten Hinsichtlich der Datensicherheit ergab sich folgende Faktenlage: • Die Daten werden mit Kryptomodul verschlüsselt, sind also sicher. • Es ist leichter, einen Brief als eine eMail abzufangen. • Wer ist in der Lage, das Kryptomodul zu knacken? • Im Ernst: Wer - außer uns - hat Interesse an HbA1C-Werten? Vorgehen Um den elektronischen Versand von Daten einfach und dennoch sicher zu gestalten, hat die KV einen Briefkasten auf der gesicherten ssl.kvsh.de-Plattform eingerichtet. Die Praxis mailt ihre DMP-Datensätze an die KV und legt sie in diesem Briefkasten ab. Die Datenstelle (Interforum) ruft sich Daten täglich aus dem Briefkasten ab. Die Zugangsmodalitäten zum KVSH-Intranet sind nur einmalig einzurichten, die Ausführung des Zugangs im Alltag danach ist so einfach wie das Einloggen in ein Internetforum. Der Charme dieser Lösung ist, dass wir in Zukunft auch andere Daten, die bisher noch auf Papier oder anderen Datenträgern eingereicht werden müssen (Quartalsabrechnung, Qualitätssicherung usw.), in ähnlicher Weise an die KV übermitteln können werden. Vorteile Es ergeben sich beim eDMP also einige augenscheinliche Vorteile gegenüber der Papier-, aber auch gegenüber der Disketten-Version. Dokumentation per Diskette • 1 Diskette pro DMP je Woche (oder zweiwöchentlich) ...................................... 0.10 Euro • Polsterumschlag ........................................ 0.40 Euro • Porto ............................................................ 1.45 Euro • Zwischensumme ........................................ 1.95 Euro • x 2 (DMP KHK, Diabetes mellitus Typ II) .. 3.90 Euro • x 6 (bei zweiwöchentlichem Versand)........................ Endsumme pro Quartal .................................. 25 Euro Bei wöchentlicher Dokumentation würde die doppelte Summe (50 Euro ) pro Quartal, also 200 Euro pro Jahr anfallen, ein Betrag, der durch die Entlohnung der DMP-Fälle nicht abgedeckt wird. Nordlicht AKTUELL • Kosten- und Zeitersparnis in der Praxis • Erhöhte Fehlersicherheit • Bei Systemform: ca. 80 Prozent Fehler (fast täglich Post mit Korrekturaufträgen...) • Bei Interforum: • Vor eDMP: ca. 40 Prozent Fehler (mit aufwändiger manueller Korrektur) • Mit Diskette: ca. zwei Prozent Fehler (mechanische Defekte, Sendungen verloren gegangen) • Mit eDMP: null Prozent Fehler • Schnellere Bearbeitung in der Datenstelle 03 | 2006 39 Diese Vorteile werden in der Datenannahmestelle Kosten sparen, die wir natürlich an diejenigen, die ursächlich dafür sind, die Praxen nämlich, umlenken wollen. Dafür beginnen wir in diesem Frühjahr ein Pilotprojekt, das - nach dessen Erfolg - schnell auf alle ausgeweitet werden soll, die ihre Daten elektronisch übermitteln wollen. Für uns wäre das ein doppelter Gewinn: Wir hätten weniger Arbeit, weniger Kosten und dafür mehr Geld. Die Datenstellen hätten weniger Korrekturarbeit zu leisten. Diese Vorteile wiederum könnten die Akzeptanz, am DMP teilzunehmen, bei den Praxen steigern - und davon hätten die Krankenkassen einen finanziellen Vorteil. Also gewinnen fast alle daran - auch der Patient braucht sich nicht mehr darum zu kümmern, ob seine Praxis am DMP teilnimmt oder nicht, wenn dann die überwiegende Mehrheit an diesem Verfahren teilnimmt. Also noch mal gefragt: eDMP - muss das denn sein? Ich denke, ja! 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL 40 KV INTERN Qualitätssicherung QUALIFIKATION DES VERTRAGSARZTES NACH DEN REHA-RICHTLINIEN Übergangsregelungen erneut verlängert. DIETRICH BARTZ, KVSH I n der NORDLICHT-Ausgabe 02/2006 haben wir bereits ausführlich über die Rehabilitationsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses berichtet und u. a. ausgeführt, dass eine Verlängerung der Übergangsfrist beabsichtigt sei. Jetzt ist es amtlich! Die Übergangsfrist ist bis zum 31.03.2007 verlängert worden. Ziel dieser Maßnahme ist es - so die KBV - bis dahin eine flächendeckende Versorgung mit Rehabilitation zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sollten alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die die im vergangenen NORDLICHT vorgestellten Qualifikationsanforderungen erfüllen, möglichst umgehend einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Leistungen nach 01611 EBM 2000plus zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie telefonisch unter 04551/883-459 oder als Download unter www.kvsh.de/service/genehmigungspflichtige Leistungen . Ferner hat der Unterausschuss Rehabilitation beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen, Struktur und Inhalte der 16- stündigen Fortbildung Rehabilitation zu ändern. So wird die 16stündige Fortbildung in ein Selbststudium (acht Stunden) und in ein anwesenheitspflichtiges Seminar (acht Stunden) aufgeteilt. Für das Selbststudium erhält der teilnehmende Vertragsarzt eine CD-Rom. Die Inhalte der CD-Rom werden für die Teilnahme an dem anwesenheitspflichtigen Seminar vorausgesetzt, um darauf aufbauend anhand von Fallbeispielen aus den unterschiedlichen Fachbereichen die Systematik der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO) zu vermitteln. Das Seminar schließt mit einer Lernzielkontrolle, deren Gestaltung nicht vorgegeben ist, ab. Die Fortbildung ist nicht zuletzt auch auf Intervention der KV Schleswig-Holstein so umgestaltet worden, dass diese an zwei Nachmittagen oder in einer Samstagsveranstaltung durchgeführt werden kann. In Kürze nehmen wir die Planung eines Seminars nach diesen neuen Anforderungen auf. Einen Termin können wir heute noch nicht nennen, zumal die für das Selbststudium erstellte CD z. Z. noch überarbeitet wird. MEDIZINPHYSIK-EXPERTEN NACH RÖNTGEN- UND STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG Liste statt Rahmenvertrag. THOMAS MÜLLER, DIETRICH BARTZ, KVSH I n der Strahlentherapie muss er in der Regel vor Ort sein - in der Nuklearmedizin und der Radiologie genügt die „Verfügbarkeit“. Die Rede ist vom Medizinphysik-Experten. So wird im § 82 Abs. 4 der Strahlenschutzverordnung gefordert, dass bei nuklearmedizinischen Untersuchungen oder bei Standardbehandlungen mit radioaktiven Stoffen ein Medizinphysik-Experte verfügbar sein muss. Dies insbesondere zur Qualitätssicherung. „Verfügbar sein“ im Sinne dieser Regelung bedeutet jedoch nicht, dass der Medizinphysik-Experte ständig in der Praxis anwesend sein muss. Völlig ausreichend ist, dass dieser bei Bedarf zur Beratung herangezogen werden kann. Dies sollte möglichst durch eine Vereinbarung sichergestellt werden. diagnostik. So hat ein radiologisch tätiger Arzt nach den Vorschriften des § 3 Abs. 3 der Röntgenverordnung in bestimmten Fällen bei der Untersuchung von Menschen, insbesondere zur Beratung von Fragen der Optimierung von Patientendosimetrie sowie Qualitätssicherung und Strahlenschutz, einen Medizinphysik-Experten hinzuzuziehen. Ein solcher Beratungsbedarf wird nach unserer bisherigen Erfahrung nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich sein. Aus diesem Grunde haben wir in Zusammenarbeit mit den Ärztlichen Stellen versucht, per Rahmenvertrag ein solches Beratungsangebot für Sie sicherzustellen. Zwar ließ sich ein solcher Rahmenvertrag aus den verschiedensten Gründen nicht realisieren, doch als Ergebnis haben wir eine Liste der Medizinphysik-Experten aus Schleswig-Holstein zusammengestellt, die Ihnen zur individuellen Beratung zur Verfügung stehen. Diese Liste senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu. Ansprechpartner ist Thomas Müller, Telefon 04551 883 325 Email: [email protected] Eine ähnliche Regelung gilt auch für die allgemeine Röntgen- Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 41 QUALITÄTSSICHERUNGSMASSNAHMEN ZUR FUNKTIONSANALYSE EINES HERZSCHITTMACHERS Neue Vereinbarung tritt am 01.04.2006 in Kraft. DIETRICH BARTZ, KVSH M it der Einführung des EBM 2000plus zum 01.04.2005 wurden auch die Leistungen zur Funktionsanalyse von Herzschrittmachern und implantierten Kardiovertern bzw. Defibrillatoren neu gegliedert. Während nach den Bestimmungen des alten EBM die Überprüfung des Batteriezustandes getrennt von der kompletten Funktionsanalyse abgerechnet werden konnte, ist die Überprüfung des Batteriezustandes nun Bestandteil der neuen Nr. 13552 EBM 2000plus zur Funktionsanalyse von Herzschrittmachern und Defibrillatoren. Diese Neugliederung machte auch die Überarbeitung der bisher bestehenden Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen für die Durchführung von Untersuchungen zur Herzschrittmacherkontrolle erforderlich. In diesem Zuge sind nicht nur die Anforderungen an die fachliche Qualifikation, sondern auch an die apparative Aus- Anzeige stattung überarbeitet und aktualisiert worden. So müssen künftig alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, die die Leistung der Herzschrittmacherkontrolle ausführen und abrechnen möchten, einheitlich die Durchführung und Dokumentation von wie schon bislang gefordert - 200 Funktionsanalysen eines Herzschrittmachers oder implantierten Defibrillators nachweisen. Hinsichtlich der Mindestanforderung an die apparative Ausstattung ist hervorzuheben, dass ein zur Herzschrittmacherkontrolle geeigneter EKG-Schreiber mit mindestens 3 Kanälen vorzuhalten ist. Diese Neufassung tritt am 01.04.2006 in Kraft. Ärzte, die die betreffenden Leistungen bereits regelmäßig in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht haben, erhalten nach den Übergangsregelungen eine Genehmigung nach dieser neuen Vereinbarung. Voraussetzung ist, dass sie bis zum 01.07.2006 die Erfüllung der neu definierten apparativen Anforderungen nachweisen. Die betreffenden Ärzte werden auch durch Sonderrundschreiben informiert. 42 WAS? WANN? WO? SEMINARE Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen. Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das NORDLICHT. 24. Mai 14.s.t.-17.00 Uhr Seminar für Arzthelferinnen Anmeldung und Auskunft Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 15. Mai (gern auch per Fax oder Email) an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätssicherung Mareike Ralf Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg Referenten: Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualittätssicherung Peter Tietgen, Abrechnungsleiter Ernst Sievers, stellvertretender Abrechnungsleiter Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle Ort: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg „Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“ Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Abrechnungsfragen zum neuen EBM und zur GOÄ erörtern. Das Seminar ist kostenfrei. KONTAKT Telefon: 04551 883 332 Fax: 04551 883 374 E-Mail: [email protected] 31. Mai 15.s.t.-19.00 Uhr Anmeldung und Auskunft Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 22. Mai (gern auch per Fax oder Email) an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätssicherung Mareike Ralf Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg KONTAKT Telefon: 04551 883 332 Fax: 04551 883 374 E-Mail: [email protected] Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Post-eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen folgender Kreise: Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Stormarn Seminar für Ärztinnen und Ärzte „Betriebswirtschaftliches Grundlagenseminar“ Referentin: Marion Grosse, Betriebswirtschaftliche Beratung der KVSH Ort: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg Dieses Grundlagenseminar richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die erst seit kurzem eine eigene Praxis führen und / oder bisher noch keine Gelegenheit hatten, sich ausreichend mit den betriebswirtschaftlichen Zahlen Ihres Unternehmens näher zu befassen. Es sollen erste Kenntnisse im Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Datenmaterial vermittelt werden. Die wichtigsten Inhalte sind: · Die jährliche Gewinnermittlung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG · Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) · Informationen aus der Honorarabrechnung · Zeitraum zwischen Entstehung und Vergütung der Leistung · Beurteilung der Einnahmenstruktur · Beurteilung der Kostenstruktur · Liquiditätsanalyse (Vom Praxisüberschuss zum verfügbaren Einkommen) Das Seminar ist kostenfrei. Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Post-eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 43 SEMINARE 07. Juni 15.s.t.-19.00 Uhr Anmeldung und Auskunft Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 29. Mai (gern auch per Fax oder Email) an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätssicherung Mareike Ralf Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg KONTAKT Telefon: 04551 883 332 Fax: 04551 883 374 E-Mail: [email protected] Seminar für Ärzte in Zusammenarbeit mit der Apo-Bank „Ärztliche Kooperationsformen - welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es heute?“ - Moderne und klassische Kooperationsformen Moderation: Bianca Hartz, Leiterin der Zulassung der KVSH Marion Grosse, Betriebswirtschaftliche Beratunt der KVSH Referent: Theo Sander (Änderungen vorbehalten), IWP-Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münster Ort: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung in der KVSH, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg Grundsätzlich sind kooperative Praxisformen verstärkt in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Neben betriebswirtschaftlichen Synergieeffekten werden Freiräume für die Ausrichtung kurz- oder mittelfristiger Praxisplanungen geschaffen. Die letzten Reformen im Gesundheitswesen haben hier neue Potenziale geschaffen, auch der Arbeitsentwurf zum neuen Vertragsarztrecht lässt einiges erhoffen. Grundsätzlich gilt: die Qualität der Summe aller medizinischen Aktivitäten steigt in der Kooperation. Anders ausgedrückt: die gegenseitige Befruchtung zeigt Wirkung. Dies belegen sowohl zahlreiche Studien als auch die praktischen Erfahrungen der Ärzteschaft. Hierbei handelt es sich um eine nicht zu unterschätzende Zukunftsaufgabe, die langfristig sowohl die Patientenbeziehung als auch die Beziehung der Ärzte untereinander optimiert. Doch was ist der geeignete Weg, was muss aus zulassungsrechtlicher Sicht bedacht und unter den Ärzten verbindlich vereinbart werden? Der Referent dieses Seminars gibt einen Überblick, welche Formen der Zusammenarbeit heute möglich sind und worauf es für den Arzt hierbei ankommt. Die Themenschwerpunkte zu diesem Seminar im Einzelnen: 1. Qualitätsmanagement: Recht · Arbeitsentwurf zum neuen Vertragsrecht: Wo sind die Schnittstellen? · Überörtlichkeit · Teilgemeinschaftspraxis · Filialbildung · Medizinische Versorgungszentren · Gemeinschaftspraxis mit und ohne Kapitalbeteiligung · Abgrenzung zur Scheingemeinschaftspraxis · Praxisgemeinschaft · Vorsicht bei Gewinnpooling · Partnerschaftsgesellschaft · Jobsharing - Zulassung trotz gesperrter Gebiete · Kosten- und Verwaltungs-GmbH · Integrierte Versorgungsstrukturen · Auswirkungen der neuen Musterberufsordnung · Aktuelle Rechtsprechung 2. · · · Qualitätsmanagement: Steuern Gründungs- und Beendigungssituation häufige Gestaltungsfehler Rechtsprechung Teilnahmebedingungen: Die Teilnahmegebühr beträgt incl. der gesetzlichen MwST 59,00 Euro pro Person. Wir bitten Sie, diese auf das Kto. 20 99 79 00 98, BLZ 230 926 20, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Lübeck, einzuzahlen. Sie muss auch dann entrichtet werden, wenn eine angemeldete Person nicht am Seminar teilnimmt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL 44 KV INTERN ARZNEI- UND HEILMITTEL HEILMITTEL-RICHTGRÖSSE: Krankenkassen: Genug Geld im System. DEHTLEFF BANTHIEN, KINDERARZT, BAD OLDESLOE S Dehtleff Banthien, Kinderarzt, Bad Oldesloe o unwohl hatte ich mich bei einer Gesprächsrunde noch nie gefühlt. Der schleswig-holsteinische Abgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg hatte auf Bitte der Landeselternvertretung zu einem Gespräch zwischen Vertretern der Landeselternvertretung, Vertretern der Verbände der Heilmittelerbringer und Vertretern der Krankenkassen sowie der KV, vertreten durch Thomas Frohberg, ins Kieler Haus des Sports eingeladen. Hintergrund waren Hilfegesuche von Eltern wegen Verweigerung von Heilmittelrezepten durch HNO - und Kinder- und Jugendärzte an die Landeselternvertretung sowie Beschwerden von Heilmittelerbringern über angeblich unärztliches Verhalten bei Verordnern, das zu Arbeitsplatzvernichtung und Insolvenzen bei Heilmittelerbringern führe. Zu Anfang war das Gesundheitsministerium als Ort des Gespräches und auch die Teilnahme einer Vertretung dieses Ministeriums geplant. Frau Ministerin Trauernicht sah sich aber in einem Rollenkonflikt als einerseits Aufsichtsbehörde des Gesundheitswesens, andererseits aber politisch Verantwortliche für gesetzliche Grundlagen. Ich rechnete mit Angriffen von allen Seiten. Sichtweise der Krankenkassen Bereits im Vorfeld des Gespräches hatte ich Gelegenheit mit den Vertretern des BKK LandesverbandNord und der IKK zu sprechen. Ich versuchte deutlich zu machen, was IGV und die Richtgrößen - und speziell die zusätzliche Einführung der Heilmittelrichtgröße bei den Vertragsärzten auslösen: Empörung und Existenzängste. Ich habe sie gebeten sich zu überlegen, ob solch ein Umgang mit ihren qualifiziertesten Dienstleistern, die ein Aushängeschild und der eigentliche Wettbewerbsfaktor sind, Sinn macht. Gleich zu Anfang des Gespräches präsentierten Herr Kruse von der AOK und Herr Gliewe vom VdAK in einer vorbereiteten Präsentation die Sichtweise der Krankenkassen. Ein von den Krankenkassen beauftragter, in Deutschland und nicht in Vietnam ansässiger, Dienstleister hat Daten aus 2005 zusammengestellt, die durch Auswertung aller Heilmittelverordnungen der ersten drei Quartale 2005 in Deutschland zu Stande gekommen sein sollen. Diese Daten sind auch im Internet unter www.gkv-his.de zugänglich. Nach diesen Daten zählt Schleswig-Holstein zu den Spitzenreitern beim verordneten Heilmittelvolumen. Im Vergleich dazu würden in anderen Bundesländern bis zu 50 Prozent weniger Kosten durch Heilmittelverordnungen ausgelöst. Dies könne niemals medizinische Ursachen haben. Vor diesem Hintergrund sei das Verordnungsverhalten der schleswig-holsteinischen Vertragsärzte nicht akzeptabel. Im übrigen sei die Vereinbarung von Richtgrößen eine Gesetzesvorgabe. Damit müssten alle Beteiligten leben. In dem heutigen Gespräch solle es nicht Nordlicht AKTUELL um gegenseitige Schuldzuweisungen sondern um Lösungswege gehen. Mit den Richtgrößen sei nur eine Zielvorgabe für das Heilmittelverordnungsvolumen formuliert worden, die immer noch deutlich höher läge als die Volumina in anderen Bundesländern. Es sei mehr als genug Geld im System. Krönender Abschluss war ein Statement, dass es in der Wirtschaft üblich sei, dass Verantwortliche auch eine Haftung übernehmen müssten. Herr Gliewe vom VdAK verstieg sich zu der Aussage, dass die Vertragsärzte eine im Markt unübliche wirtschaftliche Sicherheit der Beschäftigung und Entlohnung im bestehenden System genießen würden. Dafür müssten sie Kompromisse in Kauf nehmen. Unter Berücksichtigung des Dargestellten seien die Gründe für das Verhalten einiger Heilmittel verordnender Ärzte nicht nachvollziehbar. Argumente der Elternvertreter Die Elternvertreter zitierten Briefe, in denen Eltern ihr Unverständnis darüber ausdrückten, dass ihren Kindern keine oder nach ihrer Meinung unzureichende Heilmittelverordnungen unter Hinweis auf die Richtgrößen ausgestellt worden seien. Sie baten um Aufklärung, da ihnen anhand der vorliegenden, sich widersprechenden Informationen die Situation vollkommen unverständlich sei. Die Kassen und die Politik betonten immer wieder, es sei genug Geld da, das verfügbare Verordnungsvolumen sei sogar nach oben angepasst worden. Die Vertragsärzte hingegen behaupteten, sie könnten keine Verordnungen ausstellen, da die Richtgröße ausgeschöpft sei oder sie vorsorglich weniger verordnen müssten, um am Ende des Jahres nicht plötzlich mit einer massiven Richtgrößenüberschreitung zu Zahlungen gezwungen seien, die ihre Betriebe gefährden. Verblüffung löste die Darlegung der Verhältnisse, wie sie sich aus ärztlicher Sicht darstellen, bei den Elternvertretern aus. Die Intransparenz der Heilmittelverordnung für den verordnenden Vertragsarzt, die zu einer fast völlig fehlenden Steuerbarkeit der Verordnung führt sowie die Rechtsunsicherheit der sich widersprechenden Verordnungsgrundlagen (Heilmittelrichtlinien/Richtgrößen) wie auch der Prüfungs- und Regressmodalitäten ließen bei den Elternvertretern und Wodarg die Existenzängste und das aktuelle Verordnungsverhalten nachvollziehbar erscheinen. Die Elternvertreter äußerten unisono ihr Unverständnis darüber, dass Rückmeldungen über ausgelöste Kosten mit drei bis sechsmonatiger Verspätung und auf der Basis einseitig generierter, für weitere Vertragspartner nicht nachprüfbarer Zahlen kommen und eine EDVgestützte Buchführung über Heilmittelverordnungen schwierig ist. Sie verwiesen auf Modelle z. B. in der Abrechnung der Telekommunikationsanbieter, die mit ungleich mehr Daten wesentlich zeitnähere und nachvollziehbarere Abrechnungen erstellen. Bei den aus der Wirtschaft stammenden Elternvertretern herrschte Einigkeit, dass in diesem System für das Unternehmen Arztpraxis keine Kalkulations- und Kontrollmöglichkeit besteht und schon allein deshalb wirtschaftliche Verantwortung nicht übernommen werden kann! 03 | 2006 45 REINE MANIPULATION Zahlen und Fakten Zur medizinischen Notwendigkeit der Verordnungen konnte ich unter Hinweis auf Zahlen aus den Schuleingangsuntersuchungen in Schleswig-Holstein von 1999 - 2004 deutlich machen, dass ein hoher Grad an Auffälligkeiten in der Entwicklung besteht, der sich durchaus mit den Zahlen über die Heilmittelverordnung zur Deckung bringen lässt. Im 2005 vorgelegten "Bericht über die Schuleingangsuntersuchungen" wird auf Seite 12 über eine "signifikante Zunahme" der Verhaltensauffälligkeiten im Zeitraum 1999 - 2004 von 6,8 Prozent auf 7,9 Prozent berichtet. Hierunter fallen Diagnosen wie Störung des Sozialverhaltens, hyperkinetisches Syndrom, emotionale Störungen und weitere spezielle Verhaltensauffälligkeiten. Für einen Teil dieser Störungen sind Leitsymptomatiken und Indikationen zur Heilmittelverordnung in den Heilmittelrichtlinien definiert. Auf Seite 34 des Berichtes werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Zitat: Sprach- und Koordinationsauffälligkeiten werden bei deutlich mehr als 15 Prozent der Einschüler/innen beobachtet. Sie nehmen in den letzten Jahren wie auch das Auftreten von Verhaltensauffälligkeiten eher zu. Auf Seite 48 wird festgestellt: Durchschnittlich liegen bei 16,4 Prozent der einzuschulenden Kinder in Schleswig-Holstein Sprachentwicklungsstörungen vor. Auf Seite 57 heißt es in Bezug auf motorische Entwicklungsverzögerungen: der landesweite Durchschnitt von 14,9 Prozent erscheint durchaus plausibel. Dies bedeutet, dass - obwohl in Schleswig-Holstein durch die Vertragsärzte große Anstrengungen unternommen werden, Auffälligkeiten der Entwicklung zu diagnostizieren und diese Kinder einer Behandlung zuzuführen - zum Zeitpunkt der geplanten Einschulung immer noch über 15 Prozent aller Kinder Auffälligkeiten zeigen, die ihre schulische Entwicklung erheblich beeinträchtigen können und die zum Teil auch noch behandlungsbedürftig sind. Diese Zahlen wur- den von Ärztinnen und Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und nicht etwa von im Vorfeld beteiligten Ärzten oder Heilmittelerbringern festgestellt. Ebenso wies ich darauf hin, dass die einzelnen Bundesländer in Bezug auf Heilmittelverordnungen nicht ohne weiteres vergleichbar seien, da sehr unterschiedliche Strukturen in der Heilmittelversorgung zum Beispiel durch sozialpädiatrische Zentren vorliegen. Auch die Genehmigungspraxis von Fördermaßnahmen nach § 35a KJHG weist große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern auf. Nach unseren Erfahrungen wird in Schleswig-Holstein statt der Genehmigung solcher Maßnahmen immer wieder von den zuständigen Stellen auf die Verordnung von medizinischen Heilmitteln verwiesen. Es existiert nur ein einziges sozialpädiatrisches Zentrum in Schleswig-Holstein. Interdisziplinäre Frühförderstellen wurden bisher keine eingerichtet. Die stereotype Antwort der Vertreter der Krankenkassen bestand in dem Hinweis auf die von ihnen dargestellte Zahlenlage. Die Vertreter der Heilmittelerbringer beschränkten sich auf die Darstellung der prekären wirtschaftlichen Lage ihrer Mitglieder und schlugen die Abschaffung des Individualregresses zu Gunsten einer Kollektivhaftung vor. Dies würde Luft schaffen zur Verrechnung von Richtgrößenüberschreitungen der einen mit Unterschreitungen der anderen. Aus meiner Sicht kann nur eine sofortige Aussetzung der Heilmittelrichtgrößen der Situation gerecht werden. Nur so können die richtigen Weichen für eine dringend notwendige Diskussion der Versorgung aller Patienten mit angemessenen Heilmitteln unter Einbezug aller Beteiligten und Verantwortlichen gestellt werden. Das Austragen von monetären Konflikten des Gesundheitssystems auf dem Rücken der Vertragsärzte muss ein Ende haben. Sonst steht dieses System am Ende ohne seine wichtigsten Leistungsträger da! Gemeinsame Erklärung von Krankenkassen und KVSH vom 11.04.2006 Ende Dezember letzten Jahres sind Ihnen Heilmittelrichtgrößen mitgeteilt worden. Diese haben verständlicherweise erhebliche Aufregung im Lande verursacht, da weder eine Schnellinformation zu Ihrem bisherigen Verordnungsverhalten existiert, (wie dies im Arzneimittelbereich selbstverständlich ist), noch wurden Ihnen Praxisbesonderheiten mitgeteilt. Verlässliche Informationen aber brauchen Sie, um mit einer Richtgröße umgehen zu können. Krankenkassen und KVSH haben sich daher verständigt, Ihnen so schnell wie möglich diese Informationen nachzureichen. Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich, die in der Diskussion sind, entnehmen Sie als erste Orientierung bitte der Tabelle auf Seite 47. Verbindlich vereinbart sind sie noch nicht. Die vom Gesetz verlangte Schnellinformation wird wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen. Ärzte, die ein hohes Verordnungsvolumen haben, werden von der KVSH zeitnah angesprochen, um mit einer individuellen Analyse abzuklären, ob für Sie eine reale Gefährdung vorliegt. Krankenkassen und KVSH nehmen einen neuen Anlauf. Landwirtschaftliche Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL 46 KV INTERN ARZNEI- UND HEILMITTEL HEILMITTEL-RICHTGRÖSSEN: DATENLAGE PROBLEMATISCH KVSH fordert neuen Anlauf RALF WILHELM BÜCHNER, KVSH D ie Probleme der Heilmittelversorgung, insbesondere des Heilmittelausgabenvolumens, der Heilmittelrichtgrößen und der Heilmittelprüfung nach § 106 SGB V sorgen für eine breite Diskussion und waren auch Anlass dafür, dass der Vorstand der KVSH die zu Grunde liegenden Annahmen und Daten erneut sehr sorgfältig geprüft und nunmehr im Ergebnis neu bewertet hat. Die Veröffentlichung der Heilmittelrichtgrößen Ende vergangenen Jahres geschah auf Grund des gesetzlichen Auftrages gemäß § 84 SGB V im Vertrauen auf die Be-lastbarkeit der von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Daten sowie auf Drängen der Krankenkassen. Zwischenzeitlich wird deutlich, dass die Datenlage al-les andere als belastbar ist: Die zu Grunde liegenden Heilmittel-Verordnungsdaten liegen nicht vollständig vor. Die Daten sind nicht valide. Die gelieferten Daten wurden in wechselnden Datensatzformaten und ohne die erforderlichen Datensatzbeschreibungen geliefert. Die Ergebnisse unterschiedlicher Auswertungen stimmen nicht überein. Im Gegenteil bestehen Abweichungen in einer Größenordnung, die nicht akzeptabel ist. So schwanken beispielsweise die Heilmittelausgaben im Jahre 2004 zwischen 135 Mio. Euro (netto), d. h. nach Abzug der Zuzahlungen nach in Eigenauswertung zusammengeführten Quartalsdaten, die direkt von den Krankenkassen geliefert wurden, und 163 Mio. Euro (netto) bzw. ca. 180 Mio. Euro (brutto) nach dem Heilmittel-Informations-System der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV-HIS), das im Internet allen Interessierten unter www.gkvhis.de zur Verfügung steht. Die arztbezogenen Ergebnismitteilungen der Krankenkassen weisen für 2004 um die Verwirrung komplett zu machen - einen Wert von 153 Mio. Euro (netto) aus. Die Ministerin hat ihre Unterstützung bei der Lösung und in der Kommunikation dieses schwierigen Problems auch gegenüber Patientinnen und Patienten sowie Therapeuten zugesagt. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung hat Prüfgremien, Ministerium und Krankenkassen ausdrücklich auf die Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 8 SGB V für das Jahr 2006 - Heilmittel vom 14.11.2005 - hingewiesen, wo unter 3. (2) vereinbart ist: "Werden den Kassenärztlichen Vereinigungen Informationen zur Ausgabensteuerung nicht rechtzeitig übermittelt, besteht die Möglichkeit, die HeilmittelVereinbarungen nach § 84 Abs. 1 SGB V zur Festlegung des KV-bezogenen Ausgabenvolumens für das Jahr 2006 neu zu verhandeln." Die KVSH möchte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und hat die Krankenkassen daher um entsprechende Vorschläge gebeten. Ein anderer Weg, die Versorgung mit Heilmitteln sicherzustellen, ist derzeit nicht ersichtlich. Die diffuse Bedrohungssituation auf Grund einer nicht belastbaren Datenlage kann und darf im Interesse der betroffenen Patientinnen und Patienten wie auch der Ärztinnen und Ärzte nicht weiter anhalten. Gleichzeitig wurde den Krankenkassen und Prüfgremien ein Vorschlag zur Definition von Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich übermittelt. Auf diesem Hintergrund hat der Vorstand der KVSH das Gespräch mit den Vorständen der Krankenkassen und Krankenkassenverbände gesucht, um gemeinsam einen neuen Anlauf zu nehmen. Dazu wurden auch Gespräche mit Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht sowie Mitarbeitern des Ministeriums geführt. Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 47 Anlage zu den Rahmenvorgaben für Heilmittel nach § 84 Abs. 6, Satz 1 und Abs. 7, Satz 6 Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen Praxisbesonderheiten für den Bereich der Heilmittel Als Praxisbesonderheit werden die Kosten für die Heilmittel 1. Krankengymnastik 2. Stimm-, Sprech- und sprachtherapie 3. Ergotherapie 4. Manuelle Lymphdrainage bei folgenden Indikationen anerkannt: ZIFFERN VON - BIS 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. INDIKATIONEN - KINDER für Kinder in Einrichtungen nach Ziffer 16.3 der Heilmittel-Richtlinien, solange diese Einrichtungen ihren Verpflichtungen, diese Heilmittel vorzuhalten, nicht nachkommen (Sonderkindergärten, Sonderschulen, Sozialpädiatrische Zentren, Frühfördereinrichtungen - Kontrolle durch die Krankenkassen, da hier Tagessätze gezahlt werden). Hemiparese, spastische Di- oder Tetraplegie, Mehrfachbehinderung Komplexe zerebrale Dysfunktion bei Krankheiten der ICD-10-Codierungen: G10, G11, G12, G13, G80, zerebrale Anfallsleiden oder neurogenerative bzw. metabolische bzw. muskuläre Systemerkrankung Chronische Psychose (Manie, Depression, Schizophrenie) Autismus Mukoviszidose Erworbene und/oder angeborene schwere geistige und/oder körperliche Behinderung Palliativmedizinische Betreuung Chronische Niereninsuffizienz (Patienten mit einer dauerhaften endogenen Kreatinin-Clearance von unter 20 ml/min) 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. DIE INDIKATION AB „HEMIPARESE ...“ BIS GRAUE LEISTE SIND DER EBM-ZIFFER 04001 ENTNOMMEN. für Kinder ab Pflegestufe 1 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs bei Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten in den ersten 24 Lebensmonaten für Kinder und Jugendliche sofern vom Kinder- und Jugendpsychiater verordnet 1. BIS 3. 1. BIS 3. ZIFFERN VON - BIS 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. BIS 3. 1. UND 4. 4. 4. INDIKATIONEN - ERWACHSENE bei Patienten mit allen Formen angeborener oder erworbener Paresen, zentral oder peripher (z. B. CP, Plexusparesen, kongenitale Kontrakturen, Muskeldystrophie) bei Patienten mit chronischer Psychose (Manie, Depression, Schizophrenie) bei Patienten mit Autismus bei Patienten mit Mukoviszidose bei Patienten mit Chromosomenanomalien, Störungen in Folge von Gendefekten, sonstige geistige Behinderungen bei Patienten mit Residualzuständen nach Trauma, Tumor u. ä. bei Patienten mit entzündlichen Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis bei Patienten mit chronischen Schmerzzuständen bei Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen wie z. B. Morbus Parkinson, MS, Apoplex und Wachkomapatienten bei Patienten im Rahmen einer palliativmedizinischen Betreuung bei Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz für Patienten in den ersten 2 Monaten nach chirurgischen/orthopädischen Eingriffen für Patienten in den ersten 12 Monaten bei auf Grund onkologischer Behandlung entstandener Lymphabfluss-Störungen bei Patienten, welche an chronischer Lymphabfluss-Störung leiden, insbesondere nach onkologischer Behandlung. Die Anerkennung weiterer Praxisbesonderheiten, welche insbesondere auf regionalen Gegebenheiten basieren (z. B. die Versorgung von Altenheimen), bedarf einerseits der Entscheidung der jeweiligen Landesebene und andererseits einer schlüssigen Darlegung/Dokumentation durch den Vertragsarzt. 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL 48 ARZNEI- UND HEILMITTEL KV INTERN Cave: Verordnungsdaten! DR. MARION PACKENIUS, KVSH M it Schreiben vom 10.01.2006 hat uns der Verband der Angestelltenkrankenkassen e.V., Siegburg, berichtigte Verordnungskostenstatistiken für die Quartale 1/2004 bis 2/2005 geliefert. Die uns neu zur Verfügung gestellten Arzneiverordnungsdaten wiesen - trotz Prüfung und Berichtigung Implausibilitäten auf. Für einige Quartale bzw. Versichertengruppen fielen die Brutto-Kosten ohne Nullverordnungen höher aus als diejenigen mit Nullverordnungen. Am 10.02.06 haben wir daraufhin eine erneute Korrekturlieferung erhalten. Unabhängig von den Inhalten sind somit Diskrepanzen zwischen den von uns bereits mitgeteilten und den von den Krankenkassen/-verbänden für die Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgelegten Verordnungsdaten unausweichlich. Die Prüfvereinbarung gemäß § 106 SGB V sieht vor, dass der Prüfungsausschuss für den Fall, dass der betroffene Vertragsarzt Zweifel an der Richtigkeit der Daten für die Wirtschaftlichkeitsprüfung geltend macht, entscheidet, ob die Zweifel hinreichend begründet sind. In den begründeten Zweifelsfällen ist seitens der Krankenkassen die Richtigkeit mit Originalbelegen, Images oder Kopien zu belegen. Werden von den Krankenkassen/-verbänden nicht alle Unter- lagen im Original oder in Kopie beigebracht, sind vom Regressbetrag Abschläge in entsprechender Höhe vorzunehmen. Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie bitte im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unbedingt die Ihnen zur Last gelegten Verordnungen! Bemühen Sie sich um eine konsequente, d. h. regelmäßige und vollständige Erfassung Ihrer Verordnungen, um im Falle einer Prüfung einen Abgleich mit den Ihnen zur Last gelegten Kosten vornehmen zu können. Erfahrungen zeigen, dass in fast jedem Fall Abweichungen vorhanden sind. Verlangen Sie bei Differenzen mit Bezug auf das Ihnen durch § 25 SGB X eingeräumte Akteneinsichtsrecht auf jeden Fall Rezepteinsicht. Achten Sie im Arzneibereich insbesondere auf Verordnungen aus einem falschen Zeitraum, Doppelverordnungen, Fremdverordnungen, fälschlich hineingerechnete Hilfsmittel oder beispielsweise auch Impfstoffe etc. Wir möchten Sie sehr bitten, diese Ratschläge zu beherzigen, damit Sie vor nicht gerechtfertigten Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen geschützt sind. Cave: Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen DR. MARION PACKENIUS, KVSH N ach § 130a Abs. 8 SGB V können die Krankenkassen oder ihre Verbände mit pharmazeutischen Unternehmen zusätzlich zu dem gesetzlich festgelegten Herstellerrabatt gesonderte Rabattvereinbarungen treffen. Folgende Krankenkassen haben uns über den Abschluss einer derartigen Vereinbarung informiert: 1) Die Deutsche BKK hat uns mit Schreiben vom 13.12.2005 mitgeteilt, eine Rabattvereinbarung mit der Firma Aliud getroffen zu haben. 2) Die Kaufmännische Krankenkasse KKH hat zum 01.01.2006 einen Rabattvertrag mit der Firma betapharm Arzneimittel GmbH abgeschlossen. Derartige Vereinbarungen entlasten nicht nur aktuell unsere im Anstieg befindlichen Arzneikosten, sie haben selbstverständlich auch Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die KVSH ist mit der Frage an die Prüfgremien herangetreten, wie auf dieser Grundlage sachgerecht verfahren wird. Sobald eine Stellungnahme der Prüfgremien vorliegt, werden wir Sie entsprechend informieren. Zweitmeinungsverfahren verbindlich DR. MARION PACKENIUS, KVSH N achdem wir mehrfach über das Zweitmeinungsverfahren bei der Verordnung von TNF-Alpha-Inhibitoren berichtet haben und es zuletzt angesichts fehlender Regelungen zur Verbindlichkeit sogar in Zweifel ziehen mussten, gibt es jetzt endlich einen Fortschritt zu vermelden: In der aktuell geltenden Prüfvereinbarung gemäß § 106 SGB V wurde jetzt geregelt, dass die im Rahmen eines bei der Prüfungseinrichtung eingerichteten Zweitmeinungsverfahrens unter medizi-nischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gefällten Beschlüsse von den Prüfgremien verbindlich anzuerkennen sind. Näheres hierzu regelt Anlage 2 zur Prüfvereinbarung: Eine bei der Gemeinsamen Prüfgeschäftsstelle eingerichtete, paritätisch besetzte Kommission prüft im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens den zulassungskonformen und indikationsgerechten Einsatz bestimmter Wirkstoffe. Zudem ist der Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu bewerten und dem verordnenden Arzt mitzuteilen. Jeder Vertragsarzt kann bei der Kommission einen Antrag stellen und eine Entscheidung Nordlicht AKTUELL darüber veranlassen, ob es sich bei dem betreffenden Behandlungsfall um einen indikations- und zulassungskonformen Einsatz des Wirkstoffes handelt. Der Antrag ist mit dem entsprechenden Antragsbogen an die Kommission zu richten. Das Zweitmeinungsverfahren kann sich sowohl auf Neufälle als auch auf bereits laufende Therapien beziehen. Es werden allerdings keine rückwirkenden Genehmigungen ausgesprochen. Grundsätzlich ist bei der Verordnung von zweitmeinungsrelevanten Wirkstoffen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Von inhaltlicher Bedeutung sind die leider zwischenzeitlich nicht mehr ganz jungen Therapiehinweise des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nach Nr. 14 der Arzneimittel-Richtlinien, die bei Bedarf bei uns abgefordert werden können. Diesbezüglich verfügbar sind gemäß Anlage 4 der AMR mit Stand vom 15.02.2005: 1) Infliximab bei Rheumatoider Arthritis (Beschluss vom 26.02.2002), 2) Infliximab bei Morbus Crohn (Beschluss vom 16.10.2000), 3) Etanercept (Beschluss vom 10.12.1999). ANSPRECHPARTNER: DR. MARION PACKENIUS, TEL. 04551 883 351 03 | 2006 KV INTERN 49 KASSENGEBÜHR Neue Kennziffer für Teilnehmer des IKK-Nord-Bonusprogramms ab 01.04.06 Nehmen Versicherte der IKK-Nord am Bonusprogramm teil, ist der Buchstabe I hinter der Nummer 80032 einzutragen. Die Befreiung mit der Kennziffer 80032I gilt für die ambulante Versorgung zu Sprechstundenzeiten und für die Versorgung im organisierten Notdienst. Die Ziffer 80032 ist weiterhin gültig. EBM 2000PLUS Ambulantes Operieren Wie mache ich die Abrechnung wirklich richtig? Ausgangssituation: Operationen nach den Ziffern 31132, 31134 Kapitel 31.2 EBM EBM - Regelung: Band 2, Anhänge: 2., „Zuordnung der operativen Proceduren“, Präambel 2.1.2 und 2.1.3 Was ist zu beachten? Es muss feststehen, ob in diesem Fall beide EBM-Ziffern jeweils eine eigene Diagnose und auch einen eigenen operativen Zugangsweg haben oder nicht. Variante 1: Gibt es für beide Eingriffe eine eigene Diagnose und einen eigenen operativen Zugang, dann liegt ein Simultaneingriff vor. Die Abrechnung erfolgt mit der höher bewerteten EBM-OP-Ziffer plus dem dazugehörenden Simultanzuschlag. Beispiel: 31134 plus mindestens 1 x 31138 Hinweis: Die Häufigkeit der Zuschlagsleistung, in diesem Fall Nr. 31138 ergibt sich durch die den Haupteingriff überschreitende Schnitt-Naht-Zeit. Variante 2: Werden beide Leistungen bei einer Diagnose und/oder bei einem operativen Zugang durchgeführt, dann kann nur die höher bewertete OP-Leistung allein abgerechnet werden. Was sollten Sie noch wissen? Eine weitere Operation innerhalb von drei Tagen, beginnend mit dem ersten OP-Tag, ist nur abrechenbar, wenn es sich um Revision(en) und Zweiteingriffe wegen Wundinfektion und Post-OP-Komplikationen handelt. Die erforderliche OP-Leistung ist in diesem Fall unter Angabe des Erst-OP-Datums der aufgetretenen Komplikation und der ICD-10 Codierung zu begründen. NEUGEBORENEN-SCREENING Früherkennung von Krankheiten bei Kindern Ergänzung zum Artikel im Nordlicht Heft Nr. 11/2005 Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg hat uns darüber informiert, dass nachfolgend genannter Facharzt für Laboratoriumsmedizin ab dem 09.02.2006 eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Laboruntersuchung nach Ziffer 01708 erhalten hat: Dr. med. Roman Jung Screening-Zentrum Nord Zentrum für Klinische Pathologie Martinistraße 52 20246 Hamburg MARION RAMPOLDT, KVSH ZYTOLOGIE Krebsfrüherkennungsrichtlinien Nach mehrfacher Anfrage von Gynäkologen und Zytologen möchten wir allen zur Zytologie einsendenden Ärztinnen und Ärzten sowie allen Zytolaboren Folgendes bekannt geben: Nach Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien durch den Gemeinsamen Bewertungsausschuss (G-BA) am 19.07.2005 in Bezug auf die Abstrichinstrumente bei der Abstrichentnahme im Rahmen der Krebsvorsorge (...in der Regel mit Bürste und Spatel) hat der Bewertungsausschuss wegen der höheren Kosten für Bürste und Spatel mit Wirkung zum 01.01.2006 die Bewertung der Ziffer 01730 EBM 2000 plus von 370 auf 375 Punkte angehoben. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass mit der Abrechnung der Ziffer 01730 auch die entstehenden Zusatzkosten der einsendenden Gynäkologen für die neuen Abstrichinstrumente abgegolten sind, d. h. die Kosten für den Materialmehraufwand hat der untersuchende Gynäkologe zu tragen. Weder die neuen Zusatzkosten noch die neuen Abstrichinstrumente dürfen zu Lasten der Einsendelabore gehen. DR. MED. KLAUS HARTKOPF, VORSITZENDER DER ZYTOLOGIEKOMMISSION 03 | 2006 Nordlicht AKTUELL 50 KV intern Betriebswirtschaftliche Beratung MEIN BESTER FREUND, DER STEUERBERATER Wie Sie einen guten Steuerberater finden? Da gibt es klare Kriterien. MARION GROSSE, KVSH BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG Kenntnis des Honorarsystems Zunächst einmal sollte der Steuerberater sich im Ärztegeschäft auskennen, das heißt, er sollte über eine genügend große Anzahl an Mandanten aus dem ärztlichen und/oder psychotherapeutischen Bereich verfügen. Für eine Steuerberaterkanzlei, die überwiegend Großindustrie betreut, sind Sie nur ein kleiner Fisch und daher eher uninteressant. Für den Steuerberater, der hauptsächlich Gewerbetreibende betreut, ist die Zusammensetzung des ärztlichen Einkommens möglicherweise ein Buch mit sieben Siegeln. Zwar fallen in der Arztpraxis bis auf wenige Ausnahmen keine Umsatzsteuer und keine Gewerbesteuer an, das KV-Honorarsystem ist dafür umso komplizierter und undurchschaubarer. Umfassende Kenntnis der Entstehung und Zusammensetzung des Arzteinkommens sind also unerlässlich. Beispiel 2004. Ärzte erstellen in der Regel keine Bilanz, sondern die einfachere Gewinnermittlung oder so genannte Einnahmen-Überschussrechnung, die sämtliche Zahlungen des aktuellen Jahres - unabhängig von ihrem Entstehungszeitpunkt - erfasst. Zu den Betriebseinnahmen gehören seit Beginn des Jahres 2004 auch die Kassengebühren (verbucht als „Praxisgebühren“). Sie werden im laufenden Jahr entsprechend ihrem Eingang verbucht. Die Verrechnung mit den Honorarzahlungen erfolgt mit der Restzahlung in der Honorarabrechnung. Das bedeutet, die Praxisgebühren für das 3. und 4. Quartal 2004 werden in 2004 als Einnahme verbucht, aber erst im Jahr 2005 verrechnet. Im Ergebnis sind die Einnahmen für das Jahr, in dem die Praxisgebühr eingeführt wurde, „optisch“ zu hoch. Die Verzerrung der Optik hängt allerdings von der Anzahl der Praxisgebühren ab. Ein guter Steuerberater sollte seinen Mandanten auf diesen Umstand hinweisen. Die Praxisgebühr gar als Ausgabeposten anzusetzen, was auch schon vorgekommen ist, muss als eklatanter steuerberaterlicher Kunstfehler betrachtet werden. Handelt es sich hierbei um einen Software-Fehler, sollte dieser zumindest bei der Überprüfung erkannt werden. Hilfe bei der Liquiditätsplanung Der Steuerberater sollte Ihnen auch bei der persönlichen Liquiditätsplanung behilflich sein. Das heißt, er sollte nach Möglichkeit nicht nur den Praxisüberschuss ermitteln, sondern darüber hinaus auch eine Nordlicht AKTUELL Gegenüberstellung des verfügbaren Einkommens und der privaten Ausgaben erstellen. Wegen der zeitlichen Verzögerung zwischen der Entstehung der ärztlichen Leistung und deren Vergütung im GKV-Bereich, des möglichen „Verschiebens“ von Privatrechnungen ins nächste Jahr, zeitverzögerten Steuernachzahlungen oder etwa der Inanspruchnahme von rein steuerlich begründeten Ansparabschreibungsbeträgen ist es häufig nahezu unmöglich, das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen aus der Arztpraxis zu ermitteln. Nicht selten ist eine jahrelange schleichende Überschreitung des Kontokorrentkredites die Folge, die schlimmstenfalls in der Kreditkündigung münden kann. Das persönliche Gespräch Aus diesem Grund sind regelmäßige persönliche Gespräche mit Ihrem Steuerberater (mindestens nach Erstellung des Jahresabschlusses) empfehlenswert. Er kann Ihnen die Zahlen bei Bedarf ausführlich erläutern. Sofern das Steuerbüro über Vergleichszahlen Ihrer Fachgruppe verfügt, sind auch Beurteilungen der Umsatz- und Kostenstruktur möglich. So kann Ihnen Ihr Steuerberater auch positive Rückmeldungen geben. Wird ein Liquiditätsproblem ausgemacht, sollte 03 | 2006 51 er rechtzeitig darauf hinweisen und in Ruhe mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten besprechen. Die Erfahrung zeigt, dass das schüchterne kleine Minuszeichen vor dem Endbetrag der Liquiditätsrechnung häufig keine ausreichende Signalwirkung besitzt. Falls Sie schon eine schwierige Situation erkennen oder erahnen: Machen Sie Ihrem Steuerberater Mut zur kritischen Betrachtung Ihrer Situation! Der Steuerberater lebt von seinen Mandanten und läuft daher Gefahr, eher ein Wort zu wenig zu verlieren, weil er den Mandanten nicht verärgern will. (Beispiel aus der Be ratungspraxis: "Hat Ihr Steuerberater Sie nicht rechtzeitig auf Ihre prekäre Situation aufmerksam gemacht?" "Doch, das macht er schon seit längerer Zeit." "Und was haben Sie gemacht?" "Ich habe jetzt endlich den Steuerberater gewechselt.") Frühzeitige Information über Steuerzahlungen Steuernachzahlungen und möglicherweise zusätzliche Erhöhungen der Steuervorauszahlungen schlagen in manchen Praxen ein wie eine Bombe. Völlig unvorbereitet trifft manchen Arzt die Forderung seines Finanzamtes von unter Umständen Zigtausend Euro. Sind die Beträge nicht zurückgelegt, kann auch eine gutgehende Praxis auf diese Weise schnell in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Deshalb muss der Steuerberater unmittelbar nach Vorbereitung des Jahresabschlusses eine vorläufige Schätzung der zu erwartenden Einkommensteuerzahlungen vornehmen und Ihnen diese mitteilen. Falls die Beträge nicht geliefert werden: Fragen Sie nach! 03 | 2006 Beratungsinstrumente Die überwiegende Zahl der Steuerberater ist der DATEV angeschlossen (Dienstleistungsgenossenschaft und Rechenzentrum der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte). Für den Jahresabschluss wird ein spezieller Sonderkontenrahmen für Ärzte verwendet. Das ermöglicht eine einheitliche Buchung und damit einen besseren Vergleich der jeweiligen Fachgruppe. Zusätzlich sollten Sie den Steuerberater beauftragen, monatlich oder quartalsweise eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zu erstellen, damit Sie einen zeitnahen Überblick über Betriebseinnahmen und -ausgaben haben. Hier finden Sie auch die jeweiligen Monatswerte und die kumulierten Werte. Gleichzeitig ist die Veränderung gegenüber den Vorjahreszahlen angegeben. Sind auffällige Änderungen zu erkennen, können Sie umgehend nach den Ursachen forschen und gegebenenfalls gegensteuern. Auch ein betriebswirtschaftlicher Kurzbericht pro Quartal ist sinnvoll. Dies ist die Zusammenfassung der Ergebnisse der BWA mit Vergleich zum Vorjahr. Anforderungen an Steuerberater 1. Monatliche Datev-Auswertung mit Kommentar/Frühwarnsystem 2. Aufstellung monatliche Belastung für aktuelles und folgendes Jahr 3. Liquiditätsvorschau kommendes Jahr mit Anpassung SIV 4. Liquiditätsvorschau folgende fünf Jahre 5. Regelmäßige Anpassung Steuerzahlungen. Viele Steuerberater schicken ihren Mandanten regelmäßig kurzgefasste, verständliche Informationen über aktuelle Änderungen rund um die Steuer und Sozialversicherung. Sie finden dort z. B. wichtige Hinweise für Sie als Arbeitgeber, Hausbesitzer, PKW-Nutzer oder Geldanleger. Belege rechtzeitig abliefern. Dieser Service funktioniert natürlich nur, wenn rechtzeitig gebucht werden kann. Sie sollten deshalb Ihre Belege regelmäßig im Steuerbüro abliefern und diese nicht über längere Zeit im Karton horten. Ob Sie die Lieferung unsortiert im Schuhkarton oder gelocht und geheftet vornehmen, bleibt dabei Ihnen selbst überlassen. Zeigen Sie Interesse! Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung. Auch für die Beziehung zum Steuerberater gilt: Die Qualität der Arbeit hängt nicht zuletzt von der Motivation ab. Wenn keinerlei Interesse am Ergebnis gezeigt wird, wenn die lebenswichtigen Zahlen des eigenen Unternehmens lediglich als notwendiges, lästiges Übel betrachtet werden, wird die Beratungsqualität zwangsläufig leiden. Nordlicht AKTUELL 52 STECKBRIEF ! Wer vertritt meine Interessen in der Abgeordnetenversammlung? Welche Ansichten haben die gewählten Vertreter? Das Nordlicht stellt Ihnen an dieser Stelle in einer Serie die Abgeordneten vor. NAME GEBURTSDATUM DR. GUNTER FANGERAU 06.09.1946 FAMILIE verheiratet, zwei Kinder 1. Ihre Ziele für die kommende Wahlperiode: 2. Ihre Assoziationen, wenn Sie das Wort Gesundheitswesen hören? 3. Ihre Gedanken, wenn Sie morgens die Praxis betreten und abends, wenn Sie sie verlassen? 4. Wie halten Sie sich bei Marathonsitzungen fit? 5. Wodurch zeichnet sich für Sie ein guter Patient aus? SITZ DER PRAXIS FACHRICHTUNG Meldorf Allgemeinarzt WAHLPERIODE WEITERE ÄMTER III. Wahlperiode Vorstandsmitglied des MQW Verhinderung der Umsetzung des AVWG. Dieses Gesetz stört nicht nur das ArztPatienten-Verhältnis, sondern belastet auch nachhaltig die Beziehung zwischen Haus- und Facharzt. Die Notdienstregelung im ländlichen Raum muss geändert werden. Das Morbiditätsrisiko muss auf die Kassen übertragen werden. Die ärztliche Leistung muss in Euro bezahlt werden. Verlust jeglicher Therapiefreiheit. Unmöglichkeit die Patienten leitliniengerecht zu behandeln. Mangelverwaltung, Bürokratie, Erpressung (AVWG). Warum tue ich mir das noch an? Habe einen guten Tag mit meinem Kollegen, den Mitarbeiterinnen und den Patienten gehabt. Ab und zu ein kurzes Abschalten. Jeder Patient ist primär ein guter Patient. 6. Welchen Politiker würden Sie gern treffen und was würden Sie ihn fragen? Frau Schmidt, warum versuchen Sie mit dem AVWG die Existenz von Hausarztpraxen zu vernichten bzw. zu gefährden? 7. Die größte medizinische Errungenschaft? Einführung der Narkose. 8. Wie überzeugen Sie einen Kollegen, Ihnen Ihren Notdienst abzunehmen? 9. Ihr guter Rat für Ihren Praxisnachfolger: Nordlicht Brauche ich nicht, da ein Tausch in unserem Notdienstkreis problemlos geht. Er soll so bleiben, wie er ist, seine positive Einstellung behalten und nicht auswandern. 10. Ihr bester Arztwitz? „Herr Doktor, ich glaube ich bin ein Biscuit.“ „Meinen Sie einen runden Keks mit Höckern drauf?“ „Ja.“ „Dann sind Sie ein Kräcker und kein Biscuit!“ 11. Wo sehen Sie die KVSH in zehn Jahren? Nicht mehr als Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern als Ärztegewerkschaft, Inkassostelle,Vertrags- und Qualitätseinrichtung einer freien Ärzteschaft. AKTUELL 03 | 2006 KV INTERN KOLUMNE / SERIE SELBSTHILFEGRUPPEN 53 WIE ICH ES SEHE ... E Gedanken, Erwartungen, Hoffnungen eines Vertragsarztes von der Basis ... Dr. Michael Drews s gehört nun einmal zu den Spielregeln in einer Demokratie, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren und auch umzusetzen, auch wenn diese Entscheidungen mit den eigenen Vorstellungen und Intentionen nicht in Einklang zu bringen sind. Ebenso ist es natürlich für Vertragsärzte als Staatsbürger in dieser demokratischen Staatsform selbstverständlich, Urteile und Vorgaben eines unabhängigen Gerichts zu respektieren, zu akzeptieren und in den Berufsalltag umzusetzen, auch wenn diese Urteile und Vorgaben gelegentlich dem eigenen Rechts-empfinden und den Vorstellungen von Pragmatismus bei der Berufsausübung widersprechen. So haben wir Vertragsärzte jüngst lernen müssen, dass anerkannte Regeln und Gesetze des Vertragsarztrechtes für die Berufsausübung, die von allen Beteiligten festgelegt und einvernehmlich als korrekte Abrechnungspraktik sanktioniert und angewendet wurden, nur dann wirklich Gültigkeit besitzen, wenn sie durch eine höchstrichterliche und übergeordnete Rechtsprechung abgesegnet werden. Der überraschende Rücktritt unseres langjährigen KV-Vorsitzenden ist deshalb nur die logische Konsequenz auf ein rechtskräftig gewordenes Urteil. Mit diesem Verzicht auf das Amt des KV-Vorsitzenden wird weiterer Schaden von der KV als öffentlich rechtlicher Institution und zugleich von einer Person abgewendet, deren Rechtschaffenheit und Integrität trotz dieses Urteils für die Mehrheit aller Kolleginnen und Kollegen in diesem Lande außerhalb jeglichen Zweifels steht. Die Abgeordnetenversammlung hat nun die Aufgabe, einen neuen Vorsitzenden zu wählen und die Lücke im gut eingespielten KV-Vorstandsteam möglichst schnell und zudem mit einer Persönlichkeit zu füllen, die abseits allen Lobbydenkens die integrative Kraft besitzt, die Vertragsärzteschaft über alle Facharztgrenzen hinweg gegenüber Krankenkassen, Politik und Medienöffentlichkeit professionell und glaubhaft zu vertreten. Dies wird mit Sicherheit keine leichte Aufgabe sein, lassen sich doch Führungskräfte mit jahrzehntelanger Berufserfahrung, die zudem noch von Kolleginnen und Kollegen aller Facharztgruppen gleichermaßen anerkannt, respektiert und unterstützt werden, nun einmal nicht so leicht aus dem Zylinder zaubern. Doch bei aller Betroffenheit über diese überraschende temporäre Vakanz in der Führungsriege unserer KV gerade in diesen augenblicklich schwierigen Zeiten eines sich andeutenden Paradigmenwechsels im ambulanten Gesundheitssystem (und bei allem Mitgefühl für die persönliche Situation von Herrn Bittmann und seiner Familie in den letzten Monaten), sollte man bei dieser ganzen misslichen Entwicklung mögliche positive Aspekte für die Zukunft nicht verkennen. Ich kenne den Kollegen Bittmann seit vielen Jahren und kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sein Rücktritt vom KV-Vorsitz zugleich auch ein endgültiger Rücktritt von der berufspolitischen Bühne sein wird. Wenn ein ehemaliger KV-Vorsitzender, der als Vertreter einer Institution des Öffentlichen Rechts ganz zwangsläufig in seinem Amt mit Handschellen und Fußketten der politischen Vorgaben behaftet war, diese nun plötzlich abgestreift hat und als Sprecher der Ärztegenossenschaft mit neuem Elan und seinem Wissen, seiner politischen Erfahrung, seinen Verbindungen und seiner Reputation für die Verbesserung der Berufssituation aller Ärzte im Lande eintreten kann dann eröffnet dies vielleicht neue und sehr interessante Perspektiven! Der KV-Vorsitzende ist gegangen, die etablierte KVFührungsmannschaft wird in Kürze wieder komplett sein - der Sprecher der Ärztegenossenschaft aber ist nun gefordert, die Bedingungen für eine bessere Berufsausübung auf dem ambulanten Sektor ohne Rücksicht auf sein KV-Amt voranzutreiben. Vielleicht kann diese Entwicklung ganz neue und hoffnungsvolle Zukunftsperspektiven für die Vertragsärzteschaft in diesem Lande in die Wege leiten. SERIE: Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein D Deutsche ZöliakieGesellschaft e.V. (DZG) 03 | 2006 ie Deutsche Zöliakiegesellschaft e.V. wurde 1974 als Selbsthilfeorganisation gegründet. Zöliakie und Sprue sind zwei Bezeichnungen für ein und dieselbe Erkrankung: sie kann sich im Kindesalter manifestieren und wird dann Zöliakie genannt, kann aber auch erst im Erwachsenenalter auftreten, dann spricht man von Sprue. Zöliakie/Sprue wirkt sich auf den Dünndarm aus. Die Erkrankung beruht auf einer Unverträglichkeit gegenüber dem Klebereiweiß Gluten, das in Weizen, Roggen, Gerste und Hafer vorkommt. Es erzeugt im Darm des Betroffenen eine Schädigung des Dünndarms: Ende 2004 gab es ca. 22.000 betroffene Mitglieder. Ein sehr wichtiger Bestandteil der Arbeit der Deutschen Zöliakiegesellschaft sind die regionalen Gesprächsgruppen. In der ganzen Bundes- republik existieren unter dem Dach der DZG viele solcher Gesprächsgruppen, die von ehrenamtlich tätigen Kontaktpersonen betreut werden. Diese Kontaktpersonen sind meist selbst betroffen oder haben ein Familienmitglied mit Zöliakie. Sie helfen, genauso wie die Mitglieder der Gruppen, gerne mit Informationen, eigenen Erfahrungen und praktischen Tipps weiter. Neben dem praktischen Erfahrungsaustausch werden von den Kontaktpersonen bei den Treffen auch Vorträge, Backkurse und andere Aktivitäten angeboten. Kontakt (auch für Schleswig-Holstein) Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e.V. Filderhauptstr. 61, 70599 Stuttgart Telefon 0711 45 99 81 0 und Fax 0711 45 99 81 50 Nordlicht AKTUELL 54 Was? Wann? Wo? VERANSTALTUNGEN Nur für KVSH-Termine übernehmen wir Gewähr. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein 10. MAI, 15.00 UHR WORKSHOP ZUM THEMA MVZ 17. MAI, 15.00 UHR WORKSHOP ZUR PRAXISABGABE 12. - 14. MAI REHA-ARZT-CURRICULUM Ort: Klinik für Dermatologie und Allergologie der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, Norderstr. 81, 25980 Westerland/Sylt Info: Kathrin Wilke Tel. 04651 835 60 70 30. MAI, 15.00 UHR (BITTE BEACHTEN, DIES IST EINE DIENSTAG) WORKSHOP FÜR NIEDERLASSUNGSWILLIGE ÄRZTE 17. MAI, 17.30 - 20.00 UHR 3. FACHÄRZTETAG SCHLESWIG-HOLSTEIN 2006 31. MAI, 15.00 UHR WORKSHOP ZUM JOB-SHARING Ort: Holstenhallen-Restaurant, 24534 Neumünster Info: Dr. Axel Schroeder Tel. 04321 27 91 14. JUNI, 15.00 UHR WORKSHOP ZUM THEMA MVZ 28. JUNI, 15.00 UHR WORKSHOP ZUR PRAXISABGABE Ort: Sitzungszentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Anmeldung und Info zu allen Terminen: Tel. 04551 883 881 Ärztegenossenschaft 26. APRIL - PINNEBERG 17. MAI - NEUMÜNSTER 31. MAI - FLENSBURG 14. JUNI - LÜBECK 28. JUNI - RENDSBURG HYGIENE IN DER ARZTPRAXIS Info: Manfred Kruzinna Tel. 04551 99 99 10 Schleswig-Holstein 31. MAI DIAGNOSE GEWALT - WENN PATIENTINNEN VON HÄUSLICHER GEWALT BETROFFEN SIND Ort: Strandhotel Eckernförde, Am Exer 3, 24340 Eckernförde Tel. 04351 35 70 08. JUNI QUALITÄTSZIRKEL ONKOLOGIE: TUMORGENETIK UND BERATUNG Ort: I. Medizinische Klinik, Schittenhelmstr. 12, 24105 Kiel Info: Prof. Dr. Frank Gieseler Tel. 0431 597 13 93 09. - 10. JUNI, 19.00 - 21.30 UHR 1. NORDDEUTSCHER PSYCHOTHERAPEUTENTAG: „VIELFALT IN DER PSYCHOTHERAPIE“ Ort: Halle 400, An der Halle 400 Nr. 1, 24143 Kiel Info: Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Tel. 0431 66 11 99 0 10. JUNI 6. SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER ÄRZTINNENTAG 24. APRIL NEUE WEGE - NEUE CHANCEN: EINE ZWISCHENBILANZ ZUR INTEGRIERTEN VERSORGUNG Ort: Hotel Steigenberger Conti-Hansa, Schlossgarten 7, 24103 Kiel Info: Volker Clasen (Techniker Krankenkasse) Tel. 0431 98158 516 Fax 0431 98158 555 26. - 30. APRIL NEURODERMITIS-/PSORIASIS-TRAINER-SEMINAR Ort: Klinik für Dermatologie und Allergologie der Asklepios-Nordseeklinik Westerland, Norderstraße 81, 25980 Westerland/Sylt Info: Kathrin Wilke Tel. 04651 835 60 70 11. MAI, 19.00 - 21.30 UHR QZ ONKOLOGIE: TUMORIMMUNOLOGIE Geschlechtergerechtigkeit in der Medizin Ort: Kunsthalle zu Kiel, Hörsaal, Düsternbrooker Weg 1, 24105 Kiel Info: Dr. Karin Bucher Tel. 0431 747 79 Fax 0431 747 77 Deutschland 19. UND 20. MAI 1. PRAXISWORKSHOP: MAMMOGRAPHIE SCREENING-EINHEIT Wiss. Leitung: Prof. Dr. med. R. Schulz-Wendtland, Erlangen Ort: Budenheim bei Mainz Info: comed GmbH, Frau Schmoll Tel. 02 21 / 80 11 00-0 Mail: [email protected] Programm: www.comed-kongresse.de Ort: I. Medizinische Klinik, Schittenhelmstr. 12, 24105 Kiel Info: Prof. Dr. Frank Gieseler Tel. 0431 597 13 93 Nordlicht AKTUELL 03 | 2006 ANSPRECHPARTNER IN DER KVSH 55 KONTAKT Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Bismarckallee 1 - 6 23795 Bad Segeberg Hauptanschluss: 04551 / 883-0 Fax: 04551 / 883-209 Vorsitzender......................................................zur Zeit nicht besetzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .217/486 Stellv. Vorsitzender ............................................Ralf W. Büchner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .217/486 Finanzvorstand..................................................Dr. Bodo Kosanke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .218/355 Hauptgeschäftsführer........................................Dr. Ralph Ennenbach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .218/355 Abrechnung – Leiter..........................................Peter Tietgen/Ernst Sievers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -322) . . . .267/245/388 Abrechnungs-Hotline / EBM-Hotline . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 / 883 Abteilung Recht – Leiter - Justitiar ..................Klaus-Henning Sterzik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .230/251 Abteilung Recht ................................................Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer . .251/265/474 Amb. Operieren ................................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369 Arthroskopie (QS) ..............................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369 Arznei - Verträge und Beratung..........................Dr. Marion Packenius . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .351 Arznei - Verträge und Beratung..........................Thomas Frohberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .304 Ärztl. Stelle (Röntgen ) ......................................Dietrich Bartz/Angelika Rott / Uta Markl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/386/393 Ärztl. Stelle (Nuklearmed./Strahlenther.) ............Dietrich Bartz/Thomas Müller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/325 Arztregister ....................................................Katja Fiehn/Anja Scheil/Dorit Scheske . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .254 Assistenz-Genehmigung....................................Petra Fitzner/Brigitte Gottwald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .384/255 Asthma-Schulung ............................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321 Qualitätssicherungskomm.-Drogensub. ............Astrid Patscha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -392). . . . . . . . . . . .340 Betriebswirtschaftliche Beratung ......................Marion Grosse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .343 Chirotherapie (Genehmigung) ............................Helga Hartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .453 Dialyse-Kommission/LDL; QS ............................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 Diabetes-Kommission (QS) ................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369 Diabetes-DMP und Vereinbarung ......................Helga Hartz/Caroline Polonji/Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . .453/280/444 EDV in der Arztpraxis ........................................Timo Rickers/Thomas Stefaniw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .286/307 ESWL................................................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 Finanzbuchhaltung............................................Erich Neugebauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .241 Formularausgabe ..............................................Sylvia Warzecha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .250 Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen ..................Mareike Ralf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .332 Herzschrittmacherkontrollen..............................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Honorar ( Leiter) und HVM ................................Karl-Heinz Buthmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .208 HVM-Team........................................................Inge Feddern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .383 Internet ............................................................Jakob Wilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .475 Invasive Kardiologie ..........................................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Kernspintomographie-Komm./Genehmig. ........Ute Tasche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485 Koloskopie-Kommission ....................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321 Kommunikation, Presseinformationen................Robert Quentin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -396) . . . . . . . . . . .381 Krankengeldzahlungen......................................Doris Eppel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .220 Laborleistung (O III) Kommission........................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 Langzeit-EKG (Genehmigung) ............................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Mammographie ................................................Angelika Masuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .458 Niederlassung / Zulassung ................................Susanne Bach-Nagel/André Zwaka/Evelyn Kreker . . . . . . . . . . . . . . .378/327/346 ........................................................................Daniel Jacoby . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 Niederlassungsberatung....................................Bianca Hartz/Evelyn Kreker/Susanne Bach-Nagel/André Zwaka . . . . . . . . . . . .254 Nordlicht aktuell................................................Hildegard Laitenberger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -396) . . . . . . . . . . .356 Onkologie-Kommission......................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369 Otoakustische Emissionen ................................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Personal............................................................Monique Müller/Anke Tonn/Anke Siemers . . . . . . . . .(Fax: -451) . . . .275/295/333 Photodyn. Therapie am Augenhintergrund..........Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Phys.-Med. Leistungen (Genehmig.) ..................Helga Hartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .453 Plausibilitätsausschuss ....................................Ulrike Moszeik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .336 Psychotherapie ................................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321 Qualitätssicherung – Leiter................................Dietrich Bartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -374) . . . . . . .266/262 Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement ..............Regina Steffen/Kathrin Zander/Angelika Ströbel . . . . .(Fax: -374) . . . .292/382/204 QuaMaDi ..........................................................Kathrin Zander/Dietrich Bartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .382/266 Radiologie-Kommission ....................................Dietrich Bartz/Monika Vogt/Anja Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/366/360 Röntgen (Anträge) ............................................Ute Tasche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .485 Röntgen (Qualitätssicherung) ............................Anja Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .360 Rückforderungen der Kostenträger ....................Heinz Szardenings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .323 Schlafapnoe......................................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 Schmerztherapie ..............................................Monika Vogt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .366 Sonographie-Kommission ................................Sabrina Kämpf/Susanne Paap . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .533/228 Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ........................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321 Sprechstundenbedarf / Arznei............................Heidi Dabelstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .353 Struktur und Verträge ........................................Ekkehard Becker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -488) . . . . . . . . . . .331 Teilzahlungen....................................................Brunhild Böttcher/Dirk Ludwig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .231/233 Umweltmedizin / Umweltausschuss ..................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 Verordnung medizin. Rehaleistungen ................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Verträge (Sonstige)............................................Martin Maisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .244 Widersprüche (Abteilung Recht) ........................Gudrun Molitor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .439 Zulassung – Leiterin ........................................Bianca Hartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -276) . . . . . . .255/358 Zytologie (Kommission) ....................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 03 | 2006 IMPRESSUM NORDLICHT AKTUELL Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein HERAUSGEBER: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Ralf Wilhelm Büchner (stv. Vorsitzender, v.i.S.d.P.) REDAKTION: Robert Quentin (Q) (Leitung) Hildegard Laitenberger (Heftmanagement) Jakob Wilder (JW) (Textgestaltung) REDAKTIONSBEIRAT: Ralf Wilhelm Büchner Dr. Michael Drews Dr. Ralph Ennenbach Reinhardt Hassenstein Dr. Bodo Kosanke ANSCHRIFT DER REDAKTION: Bismarckallee 1–6 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 / 883 356 Fax: 04551 / 883 396 http://www.kvsh.de Email: [email protected] GRAFIK: LayoutDeluxe, Hamburg DRUCK: Grafik + Druck, Kiel Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“). Preis je Heft: 6 Euro plus Porto. Nordlicht AKTUELL IHRE ANSPRECHPARTNER IN DEN KREISSTELLEN DER KVSH Kreis Pinneberg Dr. Michael Renner, Radiologe, Tel.: 04121 / 48 29 29 Fax: 04121 / 48 29 29 mail: [email protected] Kreis Plön Dr. Hans-Joachim Wirtz, Chirurg, Tel.: 04342 / 71 97 97 Fax: 04342 / 71 97 99 mail: [email protected] Kiel Kreisstelle: Herzog Friedrich Str. 49, 24103 Kiel, Tel.: 0431 / 932 22 Fax: 0431 / 971 96 82 Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt, Tel.: 0431 / 931 31 Fax: 0431 / 974 13 22 mail: [email protected] Kreis Rendsburg-Eckernförde Carl Culemeyer, Allgemeinarzt, Tel.: 04353 / 95 95 Fax: 04353 / 99 89 01 mail: [email protected] Kreis Dithmarschen Kreis Schleswig-Flensburg Dr. Wolf-Günter Riesenkampff, Allgemeinarzt, Tel.: 04854 / 900 10 Fax: 04854 / 90 48 11 mail: [email protected] Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt, Tel.: 04621 / 525 44 Fax: 04621 / 515 00 mail: [email protected] Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Segeberg Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin, Tel.: 04541 / 35 85 Fax: 04541 / 843 91 mail: [email protected] Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt, Tel.: 04551 / 40 55 Fax: 04551 / 922 05 mail: [email protected] Kreis Nordfriesland Kreis Steinburg Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt, Tel.: 04662 / 30 01 Fax: 04662 / 30 02 mail: [email protected] Gerhard Marioth, Radiologe, Tel.: 04821 / 620 98 Fax: 04821 / 35 17 mail: [email protected] Neumünster Kreis Ostholstein Kreis Stormarn Dr. Norbert Spilok, Chirurg, Tel.: 04321 / 94 77 0 Fax: 04321 / 94 77 77 00 mail: [email protected] Bernd Thomas, Augenarzt, Tel.: 04362 / 90 04 40 Fax: 04362 / 90 04 41 mail: [email protected] Dr. Hans Irmer, Arzt, Tel.: 04102 / 526 10 Fax: 04102 / 526 78 mail: [email protected] Lübeck Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 / 722 40 Fax: 0451 / 706 31 79 Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt, Tel.: 0451 / 610 90 0 Fax: 0451 / 610 90 10 mail: [email protected] Flensburg Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg, Tel.: 0461 / 42939 Fax: 0461 / 46891 Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt, Tel.: 0461 / 277 00 Fax: 0461 / 281 49 mail: [email protected] PRÜFINSTANZEN WIRTSCHAFTLICHKEIT Vorsitzender des Prüfungsausschusses ......................... Vorsitzender des Beschwerdeausschusses ..................... Leiter der Dienststelle..................................................... Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei ................................... Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung ............................. Arznei allgemein............................................................. Verordnungen (Arznei/Heilmittel)..................................... Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorar ............................... ..................................................................................... Zweitmeinungsverfahren: Rheuma ......................................................................... Gastro ........................................................................... Rosenstraße 28 - 23795 Bad Segeberg - Telefon 04551 / 9010-0 - Fax 04551 / 90 10 22 Prof. Günther Jansen ........................................................................................................................9010-0 Dr. Johann David Wadephul ..............................................................................................................9010-0 Jörg Schröder ..................................................................................................................................901021 Dr. Johannes Packenius ....................................................................................................................901018 Elsbeth Kampen, Katja Hellmer............................................................................................901023, 901024 Manuela Johnsen, Melanie Hoffmann, Tanja Bauer ..............................................901020, 901019, 901016 Dr. Johannes Packenius, Elsbeth Kampen............................................................................901018, 901023 Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese, ....................................................................................901011, 901012 Manfred Vogt, Iris Flaegel ..................................................................................................901013, 901015 Birgit Wiese, Barbara Maschke ............................................................................................901012, 901025 Hans-Peter Morwinski ......................................................................................................................901011