A K T U E L L - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig

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A K T U E L L - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
nr. 03 | 2006
Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Nordlicht
April/Mai 2006 | 9. jahrgang
A
K
T
U
E
L
L
TROTZ BUNDESWEITER PROTESTE
BÖSE
OSTERÜBERRASCHUNG
ANZEIGE
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts
sucht zum baldigen Eintritt ab 01.07.2006
EIN HAUPTAMTLICHES
VORSTANDSMITGLIED
Der hauptamtliche Vorstand ist neben der Abgeordnetenversammlung das Organ der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.
Die Aufgabe des hauptamtlichen Vorstandes besteht in der Verwaltung, der gerichtlichen sowie
außergerichtlichen Vertretung, in der Führung der laufenden Geschäfte sowie der Wahrnehmung
der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben der KVSH.
Die Aufgabenbereiche des Vorstandes gliedern sich in drei Geschäftsbereiche
a) den innerärztlichen Bereich einschließlich des Prüf- und Qualitätssicherungswesens,
b) den Außenbereich einschließlich Grundsatzfragen und politische Richtlinienkompetenz sowie
c) den Bereich Planung, Administration und Finanzen.
Innerhalb der vom Vorstand erlassenen Richtlinien verwaltet jedes Mitglied seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Daneben sind die Vorstandsmitglieder unter anderem auch für die
Erfüllung der gesetzlichen Sicherstellungs- und Gewährleistungsverpflichtung zuständig.
Der Vorstand der KVSH besteht aus drei Personen, nämlich dem/der Vorsitzenden, dem/der
stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vorstandsmitglieder
sind hauptamtlich tätig und vertreten sich gegenseitig.
Der Vorstand wird durch die Abgeordnetenversammlung für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die laufende Amtsperiode endet zum 31.12.2010.
Wählbar ist jede natürliche Person, die die erforderliche fachliche Eignung für das Vorstandsamt
und auch für den jeweiligen Geschäftsbereich besitzt.
Gesucht wird der/die Nachfolger/in für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied im Geschäftsbereich (b). Weil es im Laufe des Wahlverfahrens auch zu einer konsekutiven Vakanz in den beiden übrigen
Geschäftsbereichen kommen kann, sind ausdrücklich auch Bewerbungen für die beiden anderen
Geschäftsbereiche erwünscht.
KONTAKT
Aussagekräftige Bewerbungen sind bis zum 16.05.2006 unter Nennung des angestrebten Geschäftsbereiches und des Datums eines frühestens möglichen Amtsantritts zu richten an den Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein,
Dr. Michael Schäfer, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg.
KOMMENTAR
3
„UM EINE BESSERE ZUKUNFT
MUSS MAN KÄMPFEN“
E
s ist Samstag, der 25. März. Ich sitze in meinem Arbeitszimmer und habe
Akten und Berge von Unterlagen sortiert und gestapelt nach Themen. Es
sind zum Glück laufende Geschäfte, Anfragen und Kassenverhandlungen,
entweder abgeschlossen oder weitestgehend in der Zielgeraden. Auf dem Tisch
bleibt ein dicker Packen von sehr persönlichen Briefen von Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitern und auch von Partnern auf der Krankenkassenseite. Seit 1988
arbeite ich im Vorstand unserer Kassenärztlichen Vereinigung, dies wird jetzt erst
richtig bewusst. Ich bin über all die Jahre ein intensiver Vertreter der Selbstverwaltung und ein Freund der ärztlichen freiheitlichen Berufsausübung, dies wird mir jetzt
gedankt – und hierfür danke ich Ihnen.
Jetzt fahre ich erst einmal in Urlaub, den ich mit meiner Frau dringend benötige.
Dieser Urlaub ist Resturlaub für einen hauptamtlichen Vorstandsvorsitzenden,
der mit Dienstvertrag, Lohnsteuerkarte und Urlaubsregelung ein Problem hat. Für
jeden lohnabhängigen Menschen sind dieses wichtige Güter, für einen überzeugten
Freiberufler ist und bleibt diese gesetzliche Vorgabe aber das Symbol für bewussten
Angriff auf die Selbstverwaltung und der Versuch, der verfassten Ärzteschaft eine
unabhängige Führung zu nehmen.
Dr. Klaus Bittmann
Die Argumentation vieler Politiker und aus dem BMGS nicht nur in diesen Tagen
der Ärzteproteste, sondern von langer Hand vorbereitet, beweist diese Missachtung
körperschaftlicher Struktur: Gebetsmühlenartig wird bei eigener Unfähigkeit die
Schuld für Finanzdefizite im Gesundheitswesen der Ärzteschaft und ihrer Selbstverwaltung zugewiesen. Man kann es nicht mehr hören, es ist ein unglaublicher
Vorgang und beschämend für unser freiheitlich soziales System und zwingt uns
weiterhin, mit Protesten und jeglicher Widerstandsfähigkeit die Demontage einer freiheitlichen Patientenversorgung abzuwehren.
Einerseits war ich betroffen, als auf dem nationalen Protesttag in Berlin am 24.03.06
unter Applaus von der Bühne herab von Ärzten selbst KVen und KBV schuldig gesprochen wurden, andererseits muss selbstkritisch gesagt werden, dass die Handlungszwänge der KV-Vorsitzenden mehr vom Interesse der Ärzteschaft als vom
Willen des Staates geprägt sein müssen. Schon sehr bald wird sich zeigen, ob die
KVen die Signale verstehen, Pflichtmitgliedschaft in einer KV verpflichtet die Vorstände
diesen Mitgliedern gegenüber und nicht umgekehrt. Andernfalls hat der Staat ein
leichtes Spiel, die Selbstverwaltung ist nur stark durch das Vertrauen und den Verteidigungswillen der Ärzteschaft mit dem Körperschaftsvorstand. Ich bin froh, dass
unsere KVSH als Interessensvertretung der Mitglieder immer Position bezogen hat,
bestätigt durch den Beschluss der Abgeordnetenversammlung, Handlungsfähigkeit bis an die Grenzen des Rechts auszuloten und zu nutzen. Jenseits dieses Rechts
des Sozialgesetzbuches steht die Ärztegenossenschaft, mit der die KVSH eine Vereinbarung getroffen hat.
Je nach Ergebnis der von der KBV-Vertreterversammlung am 24.03.06 beschlossenen so genannten Urabstimmung sind wir in Schleswig-Holstein gut vorbereitet.
Ich werde zukünftig meine Kraft bei der Ärztegenossenschaft einsetzen und von
dort aus handeln, soweit dies gewünscht ist.
Wie so oft werde ich jetzt als Letzter mein Zimmer und dieses Haus abschließen.
Ihnen allen danke ich für Ihr Vertrauen und für Ihren Zuspruch!
Ich wünsche unserer KV und Ihnen eine bessere Zukunft, die uns nicht geschenkt
wird, sondern um die gekämpft werden muss.
03 | 2006
Nordlicht
AKTUELL
Die Zukunft der
ambulanten Medizin
3. MAI, 18.00 Uhr
Halle 400 in Kiel, An der Halle 400 1
BEGRÜSSUNG: Robert Quentin, KVSH
KABARETT:
Der Pastor
1. LANDARZT IN SCHLESWIG-HOLSTEIN - EINE AUSSTERBENDE SPEZIES?
Teilnehmer:
Arzt aus England (Stephan Quentin, Sussex, Hausarzt)
Arzt aus Dänemark (Jens Ehlers, Tondern)
Dr. Reimar Vogt (Landarzt, Wesselburen/Dithmarschen)
2. NOTDIENST - MIT NEUEM KONZEPT MEHR ÄRZTE UND BESSERE VERSORGUNG?
Teilnehmer:
Roman Feodoria, Bürgermeister Kappeln
Dr. Christian Schöning, Hausarzt, Brunsbüttel
Dr. Hans-Joachim Commentz, Kreisstellenvorsitzender
Schleswig-Flensburg, Allgemeinarzt
Ekkehard Becker, KVSH
3. MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN - VERSORGUNG DER ZUKUNFT?
Teilnehmer:
Dr. Johannes Hezel, Radiologe, Kiel, MVZ-Gründer
Harald Stender, Klinikdirektor, Westküstenklinikum Heide
Dr. Michael Bergmann, Hausarzt, Rendsburg, Einzelpraxis
Bianca Hartz, KVSH
KABARETT:
Der Chirurg und Pharmavertreter
4. SCHLUSSRUNDE: RESÜMEE/AUSBLICK - WORAUF MÜSSEN WIR UNS EINSTELLEN?
Teilnehmer:
Staatssekretär Dr. Hellmut Körner, Sozialministerium
Prof. Fritz Beske, Fritz-Beske-Institut, Kiel
Dr. Klaus Bittmann, Sprecher der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein
Ralf Büchner, stellv. Vorsitzender der KVSH
KABARETT:
Der Pastor der Zukunft
MODERATION: Michael Frömter, NDR
TERMIN BITTE FREIHALTEN
EDITORIAL
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
dieses NORDLICHT, das auf Grund der aktuellen Situation erst jetzt, also nach Ostern, erscheinen kann, ist ein
Dank an Klaus Bittmann, der am 20. März 2006 von seinem Amt als Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein zurückgetreten ist.
Ralf W. Büchner,
Stellv. Vorsitzender,
KVSH
Wie kein anderer hast Du, Klaus, unserer ärztlichen Interessensvertretung, dem Engagement für ein wirklich - und
d. h. für Patienten und Ärzte und Therapeuten - solidarisches Gesundheitswesen und unserem gemeinsamen Kampf
für eine bessere Zukunft - wie Du es selbst nennst - ein Gesicht, eine Stimme, Gesten und Gestalt gegeben.
Daher ist es kein Zufall, dass dieses NORDLICHT als thematischen Schwerpunkt die Protestbewegung von
Patienten, Therapeuten und Ärzten hat, also genau diesen Kampf für mehr Freiheit und Vertrauen im
Gesundheitssystem und in unserer Gesellschaft, für ein neues Miteinander auch von Seiten der politisch
Verantwortlichen und damit eine bessere Zukunft für uns alle.
Am Trauerzug in Kiel am 22. März, der größten Ärzte-Demonstration, die Schleswig-Holstein je erlebt hat,
nahmen ungefähr 5.000 Menschen teil. Die vertrauensvolle Arzt-/Patient-Beziehung und eine „gute Patientenversorgung“ wurden symbolisch zu Grabe getragen. Die „Beisetzung“ erfolgte in Abwesenheit von Sozialministerin
und Ministerpräsident vor dem Landeshaus.Was eine paradoxe Intervention ist, wissen wir nicht erst, seitdem
auch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unsere Mitglieder sind. Alle haben verstanden,
dass es in Wirklichkeit nicht um einen Grabgesang, sondern um das engagierte Eintreten, den Kampf für die
Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheitssystems, um ärztliche Identität und heilendes Handeln in der Beziehung
zwischen Patient und Arzt geht.
Auch die Demonstration in Berlin am 24. März mit offiziell 30.000 Teilnehmern - nach unserer Einschätzung
waren es eher 40.000 - macht deutlich, dass die gesetzlichen Eingriffe und Reglementierungen nun ein Maß erreicht
haben, das selbst an sich geduldige und duldsame Ärztinnen und Ärzten und Therapeuten nicht mehr tragen und
ertragen können.
Daher sind weitere Themen dieses NORDLICHTS das schier unaussprechliche AVWG (Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz), - von Daniel Bahr, dem FDP-Bundestagsabgeordneten, nur „Arzneimittelspargesetz“
genannt - und die Heilmittel-Richtgrößen, die offenbar - wie dieser Tage deutlich wird - auf einer völlig
unzureichenden und nicht belastbaren Datenbasis beruhen.
Dass Ärztinnen und Ärzte wie auch psychologische Psychotherapeuten trotz all dieser widrigen Umstände „ihr
Bestes“ geben, zeigt der Bericht aus Flensburg.
Weitere Beiträge beschäftigen sich mit dem Dauerbrenner Disease-Management-Programme (DMP),
insbesondere mit dem neuen DMP Asthma/COPD und eDMP.Warum man DMP nicht lieben muss, aber damit
leben kann (bzw. nicht lieben kann, aber damit leben muss), erläutert unser Hauptgeschäftsführer Ralph
Ennenbach in seinem Kommentar.
Nachdem das Sozialgericht Gotha in einem Urteil festgestellt hat, dass der Vertrag zwischen Barmer Ersatzkasse
und Hausärzteverband zur Hausarztzentrierten Versorgung keine Integrierte Versorgung nach § 140 SGB V darstellt
und damit auch kein Anspruch auf Abzug von einem Prozent unseres ambulanten Honorars dafür besteht, ist es
gelungen, zunächst mit der Gmünder Ersatzkasse (GEK) einen echten Hausarztvertrag (nach § 173 b SGB V) mit
(„echt“) extrabudgetärer Vergütung zu schließen: „Kleine Kasse - große Wirkung“, hofft Kollege Stefan Jost aus
Handewitt, der Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses für die Hausärztliche Versorgung.
Mit den weiteren Themen: 30 Jahre Informationsstelle der Heilberufe (IdH) „KV und Sana tun es“, „Mein bester
Freund, der Steuerberater“, dem Portrait unseres Kollegen Gunter Fangerau aus Meldorf und vielen anderen
interessanten Beiträgen wollen wir Sie auch mit diesem NORDLICHT wieder umfassend informieren.
Besonders freue ich mich über die „Gedanken, Erwartungen, Hoffnungen eines Vertragsarztes von der Basis“.
Unser Kollege Michael Drews aus Mölln nimmt in seiner Kolumne zum Rücktritt von Klaus Bittmann Stellung und
zeigt eine spannende Perspektive auf.
Dies alles, lieber Klaus, ist auch ein Zeichen unseres Dankes an Dich und unserer bleibenden Verbundenheit mit
Dir. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, aller unserer Mitglieder und auch der Menschen im Land nochmals
ganz herzlichen Dank für alles, was Du für uns getan hast. Du bist und bleibst ein aufrechter, integerer,
kompetenter und kämpferischer Kollege und Freund!
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Nordlicht
AKTUELL
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INHALT
Eine
Demonstration
der Superlative.
Über 30.000 Protestler waren
am 24. März zum „zweiten
Nationalen Protesttag“ nach
Berlin gekommen. Das ist
aber nicht das Ende, denn am
19. Mai steht die nächste
Großdemonstration in der
Bundeshauptstadt an. Die
Schleswig-Holsteiner werden
wieder dabei sein.
18
Trauerzug durch die Landeshauptstadt: Das
war die größte Ärztedemonstration, die
Schleswig-Holstein je gesehen hat. Vor dem
Kieler Landtag protestierten rund 5.000 Teilnehmer.
14
TITELTHEMA
Ruhe in Frieden, Gesundheitswesen ................................................................................................14
Symbolisch trugen in Kiel rund 5.000 Demonstranten die
Arzt-Patienten-Beziehung zu Grabe.
Solidarität zum Protest wächst weiter ....................................................................................18
Mit über 30.000 Teilnehmern war der „zweite Nationale Protesttag“ die größte
Ärztedemonstration in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
BEILAGEN
• Abrechnungsziffern DMP Asthma und COPD
• Seminar “Schwindel”
• “Herz mit Verstand”
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
INHALT
Das AVWG
wird zur
Kostenfalle.
Der Arzt gerät
immer mehr in
den Klammergriff von Bonus/
Malus, Regelungen, Regressen,
DMP und Richtgrößen. Ist die
alleinige Verschreibung von Wirkstoffen (AVWS) eine bessere
Lösung als das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz
(AVWG)? Lesen Sie hier eine
detaillierte Analyse von Dr.
Robert Winkler aus Flensburg.
26
50
7
Mein bester Freund? Auch für die Beziehung zum Steuerberater gilt: Wenn keinerlei Interesse am Ergebnis gezeigt wird,
wenn die lebenswichtigen Zahlen des
eigenen Unternehmens lediglich als notwendiges, lästiges
Übel betrachtet
werden, wird die
Beratungsqualität zwangsläufig
leiden.
AKTUELLES
KV INTERN
Nachrichten ........................................................ 10
Psychotherapeuten
• Ergänzungsvereinbarungen zum HVM sowie
Prüfvereinbarung und Hausärztevertrag
• Datenschutz beim DMP KHK verletzt
• Praxisbörse für KV-Ärzte
• Neonatalscreening
• Bundesrat: Kein Einspruch gegen das AVWG
• Neues Inkassoverfahren.............................................................. 11
• Ärzte-Referendum: Gesundheitsministerium
erwägt rechtliche Schritte
• Diabetes-Vereinbarung
• Deutscher Facharztverband e.V. (DFV) in
Schleswig-Holstein gegründet
• Bewerbungsfrist für ausgeschriebene Vertragsarztsitze .......... 12
• Netzwerk „Betrifft Brust“ gegründet ..........................................13
Einfache Suche nach Psychotherapeuten ...................................... 35
DDD´s
Jeder Fehler und jede Ungenauigkeit verzerren den
Preisvergleich ................................................................................ 24
AVWS statt AVWG
Analyse von Dr. Robert Winkler ...................................................... 26
Struktur
KV und Sana tun es ........................................................................ 36
„Kleine Kasse - Große Wirkung?“ .................................................. 37
Qualitätssicherung
eDMP muss sein ............................................................................ 38
Qualifikation nach den Reha-Richtlinien........................................ 40
Medizin-Physik-Experten: kein Rahmenvertrag .......................... 40
Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Funktionsanalyse
eines Herzschrittmachers .............................................................. 41
Arznei-und Heilmittel
Heilmittel-Richtgröße: reine Manipulation .................................... 44
Heilmittel-Richtgrößen: Datenlage problematisch ........................ 46
Cave: Verordnungsdaten ................................................................ 48
Cave: Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen
und pharmazeutischen Unternehmen ............................................ 48
Zweitmeinungsverfahren verbindlich ............................................ 48
Wichtige Hinweise
Verschiedenes ................................................................................ 49
Betriebswirtschaftliche Beratung
Mein bester Freund, der Steuerberater .......................................... 50
DMP Asthma/ COPD mit der AOK
Vereinbarung geschlossen ............................................................ 30
AVWG und DMP - Wie verträgt sich das?
Neuorientierung in den DMP erfolgt............................................... 31
„Ärzte geben ihr Bestes“
Blutspendeaktion - Diskussion mit Dr. Wodarg. ............................ 33
IDH
Nach drei Jahrzehnten „Informationsstelle“ jetzt
„Interessengemeinschaft der Heilberufe“ .................................... 34
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STANDARDS
Kommentar.............................................................................. 03
Editorial .................................................................................... 05
Forum ........................................................................................ 08
Seminarkalender .................................................................. 42
Steckbrief der Abgeordneten ........................................ 52
Dr. Gunter Fangerau
Kolumne .................................................................................... 53
Termine...................................................................................... 54
Telefon ...................................................................................... 55
Kreisstellen ............................................................................ 56
Nordlicht
AKTUELL
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FORUM
NORDLICHT 1/2006, S 38: PROFITIERT DIE AOK VON DEN ÄRZTEN?:
Warum soll ich Äffchen machen?
Es ist zu loben, dass eine Krankenkasse die Möglichkeit eingeräumt bekommt, sich in unserem Standesblatt zu erläutern. Auch
löblich ist der recht defensiv geratene Ton. Wunderbar ist, dass Herr
Dr. Paffrath darauf verzichtet, dem Risikostrukturausgleich eine qualitätssteigernde (neudeutsch: qualitätssichernde) Funktion zuzuschreiben. Woran ich mich aber störe, sind die Nebelkerzen, die auch
er zündet.
Die Feststellung verfassungsgerichtlicher Anerkennung macht
den Risikostrukturausgleich keinen Deut besser. Ärztliche Zweifel
bestehen ja nur selten an der Legalität, wohl aber vehement an der
Legitimität oder, einfacher an der Notwendigkeit des Risikostrukturausgleichs. Warum hier solch derart große Mengen Geldes erst
einmal auf die Straße geworfen werden müssen, damit jemand (anderes) einsammeln kann, muss man nicht wirklich verstehen.
Meines Wissens ist die AOK die Kasse, die aus dem Risikostrukturausgleich den Löwenanteil einstreichen darf. Sie ist aber auch
die Kasse, die bis zum heutigen Tag auf jedem Brief damit werben zu
müssen glaubt, die „Kasse mit den meisten Nebenleistungen“ zu
sein (zertifiziert durch Stiftung Warentest, glaube ich). Das heißt
doch aber, dass sie das Geld anderer Kassen dafür einsetzt, werbewirksame Ausgaben zu tätigen, zu denen sie nicht verpflichtet wäre.
Am wenigsten kann man verstehen, dass sich die 80 abgemolkenen
Mitbewerber das gefallen lassen.
Was mich am meisten (ver)stört, ist die fortgesetzte Wiederholung
einer anderen fundamentalen Denkfalle: Warum soll es eigentlich
MEIN Problem als Kassenarzt sein, wie die Krankenkasse ihr Geld
bekommt, von dessen sehr kleinem Teil sie dann meine Arbeit honoriert? Nirgendwo in unserer Leistungsgesellschaft kenne ich sonst
eine solche Kopplung: Geld folgt dort der Leistung, dies gilt zumindest für alle „Dienstleister“, derer ich mich bediene. Also: Warum
soll ICH „Äffchen machen“, damit eine Krankenkasse aus einem irrationalen Geldsack etwas bekommt, von dem sie mich bezahlt?
Mein Gegenvorschlag: Abschaffung dieser geldvernichtenden Bürokratiemonster, und wir werden sehen, dass das gleiche Geld dann
plötzlich für alle reicht. Ohne Bücklinge, ohne (gedankliche) Verbiegungen. Man könnte es zumindest einmal versuchen.
DR. MARTIN GATTERMANN, ALLGEMEINARZT,
ST. PETER-ORDING
NORDLICHT 1/2006, S. 19: WEISSER PROTEST:
Nicht nur verhandeln, sondern handeln
Mittlerweile hat jeder verstanden, dass die
Politik die Probleme nicht dort lösen will, wo
sie entstanden sind (in der Politik selber;
Pharmaindustrie; Krankenkassen).
Wir sollten daher auch nicht nur verhandeln, sondern endlich auch handeln.
Unsere Vorschläge: Die KV und die Berufsverbände
• raten allen Ärzten zur landesweiten Kündigung der DMP-Teilnahme zum nächstmöglichen Termin in naher Zukunft.
• empfehlen den Ärzten landesweit ab einem
festen Termin in naher Zukunft keine Rezepte mehr zu schreiben, sondern die Pa-
tienten mit Therapieempfehlungen auf
Blankopapier zu versorgen (z. B. Ramipril
5mg S: 2x tgI. 1). Die Krankenkasse kann
dann in Zusammenarbeit mit Apothekern
das zum aktuellen Zeitpunkt günstigste Präparat wählen und mit dem Patienten die
Kostenübernahme klären.
Wir haben es endgültig satt, Schecks (Rezepte) auszustellen und persönlich zu haften für eine Geldsumme, bei der wir weder
Menge noch Preis beeinflussen können.
Wir wollen, dass die Budgetierungsdiskussion dorthin verlagert wird, wo sie hingehört: zur Politik bzw. zu den Krankenkassen.
Wir glauben, dass die o. g. Punkte gut geeignet sind, die Ernsthaftigkeit unseres Anliegens zu unterstreichen. Die Politik ging bisher zu recht davon aus, dass Ärzte sich nur
beklagen, aber nicht handeln. Wir wollen,
dass Sie als unsere Vertreter solidarisches
Handeln organisieren!
Wir wollen, dass das durch die Politik
schwer vergiftete Arzt-Patienten-Verhältnis
wieder gesundet und fordern Sie hiermit auf,
die o. g. Punkte gemeinsam umzusetzen.
DR. HANS GODDEMEYER, DR. FRIEDHELM
LÜBBER, DR. DIRK GOLLNICK,
ALLGEMEINÄRZTE, LÜBECK
DMP KHK
Rundschreiben an BEK- und DAK-Patienten sowie auch Einflussnahme
einzelner Patienten auf deren hausärztliche Versorgung
Ich möchte Ihnen nachfolgend ein Problem schildern, dass uns
nahezu täglich in der Facharztpraxis mittlerweile belästigt. Sowohl
die DAK als auch die BEK (möglicherweise auch andere Kassen) haben ein generelles Rundschreiben an ihre Versicherten versandt, in
dem es heißt, dass sie für sich selbst prüfen sollen, ob sie an einer KHK
leiden und dass sie sich in diesem Zusammenhang bei ihrem Hausarzt melden sollten. Einige Hausärzte schicken dann diese Patienten
direkt per Überweisung zum Facharzt. So haben wir in letzter Zeit
auch mehrere über 80-jährige Patienten und Patientinnen gesehen,
die völlig beschwerdefrei mit dem Kontext DMP KHK uns vorgestellt
werden. Dieses ist widersinnig. Die Patienten sind beschwerdefrei.
Wir haben mit den Kassen Kontakt aufgenommen. Das Problem
wird dort belächelt.
An einem einzelnen Fall ist mir am 17.02.2006 klar geworden, wie
dieses System ad absurdum geführt wird:
Es handelt sich um einen DAK-Versicherten. Auch dieser Patient
wurde seitens seiner Krankenkasse angeschrieben im Sinne des DMP
Nordlicht
AKTUELL
KHK. Er hat sich bei seinem Hausarzt vorgestellt, der ihm gesagt hat,
eine KHK sei bei ihm auch auf Grund einer vorhandenen Beschwerdefreiheit und auch kardiologischer Untersuchung in unserer Praxis
wenig wahrscheinlich.
Der Patient hat dies nicht akzeptiert, ist zu seiner Krankenkassenstelle in Kiel gegangen. Dort wurde ihm nahegelegt, den Hausarzt
zu wechseln.
Gleicher Patient stellt sich dann in der Praxis Dr. Grewe in der
Probstei vor. Dieser Kollege hat dem Patienten gegenüber geäußert,
dass er ohne weitere Kenntnisse der Vorgeschichte zum DMP in diesem Einzelfall keine Stellung beziehen könnte und hat ihn an seinen eigenen Hausarzt wieder zurückverwiesen.
Dieser Hausarzt wendet sich an uns, wie man im Weiteren verfahren könne. Wir haben besprochen, dass es gegenwärtig keine
Hinweise auf eine KHK gibt. Der Patient ist weiterhin unzufrieden.
Sie sehen anhand dieser Beispiele, dass immer mehr versucht wird
seitens der Krankenkassen, uns mit unnötigem Unsinn unter Druck
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zu setzen. Eine reibungslose Patientenversorgung wird immer weiter erschwert. Es werden unnötige Untersuchungen veranlasst, diese
Dinge belasten die Budgets. Eine Einsicht ist bei den Krankenkassen bezüglich dieser Problematik nicht vorhanden. Originaltext DAK
Kiel: „Diese Dinge sind vom Gesetzgeber so gewünscht und werden
so umgesetzt.“
Es kann jedoch nicht sein, dass Krankenkassen sich in das Arzt-Patienten-Verhältnis einmischen und dann dem Patienten nahelegen, den
Hausarzt zu wechseln. Dies muss beendet werden. Wir bitten Sie, direkt mit den Kassen darüber zu sprechen. Sollte dies nicht möglich
sein, müsste der Weg über die Öffentlichkeit und die Presse folgen.
Weiterhin fällt durch einen Kollegen auf, dass über die so genannten Hausarzt-Verträge durch einzelne Kassen (Barmer Ersatzkasse)
unnötig Gelder verschwendet werden. So verteilt die BEK Blutzukkermessgeräte unnötig an die Hausärzte, diese Geräte haben einen
hohen Wert. Auch hier werden Beitragsgelder in großem Umfang
schlichtweg vergeudet. Auch bei diesen Dingen muss die KV, da andere Aufsichtsbehörden ja klaglos versagen, den Missbrauch von
Versicherungsgeldern an den Pranger stellen.
Ich hoffe, dass wir mit diesem Einzelfall und auch den weiter geschilderten Unsinnigkeiten einen Beitrag leisten, damit diese Widersinnigkeiten ein Ende finden.
Wir hoffen nicht, dass Sie in diesem Regelwerk grundpolitischer
Zwänge soweit gefesselt sind, dass leider weiter nur ein ohnmächtiges Zuschauen übrig bleibt.
DR. WOLFGANG KROLL, KARDIOLOGE, KIEL
GEK - Gmünder Ersatzkasse Herrn Dieter Hebel, Vorstandsvorsitzender
Heute erhielt ich ein Schreiben von einem Versicherten Ihrer Kran- sandapotheke geschickt werden und vier Wochen später hat der Pakenkasse überreicht mit dem Titel „Wichtige Informationen zur Arz- tient dann das ihm genehme Medikament. Zu Risiken und Nebenneimittelversorgung“. Dieses Schreiben ist eine offene Kampfan- wirkungen dieser neuen Gesundheitswelt fragen Sie den Vorstand
der GEK!
sage an uns Ärzte/Apotheker, aber auch an die Versicherten.
Aber vielleicht arbeiten ja die Versandapotheken in Holland oder
Als Unverschämtheit ist die Aussage zu werten, in der Sie Ärzteproteste gegen das Arzneiversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz und demnächst in Polen oder besser noch in China so billig, dass man
Streiks der Uniklinik-Ärzte in einem Atemzug nennen. Sind wir Ärzte gleich diesen Gesundheitsbereich Apotheke dorthin komplett ausschuld an der zugespitzten Situation im Gesundheitswesen? Als lagern kann. Niedergelassene freiberufliche Ärzte und Apotheker
sind Ihnen wie der derzeiLandarzt betreue ich ca.
tigen Gesundheitsministe1.100 bis 1.200 Patienten GEK-VORSTANDSVORSITZENDER, Dieter Hebel
rin ein Dorn im Auge. Am
im Quartal. Das Budget ist
besten wären wir in Ihren
nach ca. acht Wochen eiVorstellungen im direkten
nes Quartals aufgebraucht.
Wegen eines neuen Gesetzes malen Ärztevertreter das Gespenst angeblicher medizinischer
Angestelltenverhältnis beDas Arzneimittelbudget ist
Unterversorgung an die Wand oder drohen sogar mit Verschreibungsboykott. Machen Sie sich
schäftigt, sind wir doch alle
ebenfalls knapp kalkuliert.
keine Sorgen. Klar ist nämlich, dass auch im Jahr 2006 genügend Geld für Arzneimittel zur
nur Pillenverschreiber und
Ein Fünftel der von mir
Verfügung steht und dass sämtliche medizinisch notwendigen Medikamente von Ihrem Arzt
Kostenverursacher.
versorgten Patienten wird
auch weiterhin verordnet werden müssen. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, wenden Sie
Übrigens rief ich Ihre ande facto für Mini-Cent-Besich vertrauensvoll an Ihre GEK Betreuungsstelle. Wir helfen Ihnen weiter.
gegebene
Hotline an. Interträge ärztlich versorgt. Das
Die GEK bietet Ihnen bereits über viele Jahre hinweg einen niedrigen und stabilen Beitragssatz.
essant war die Reaktion
sehen Sie nicht und wollen
Dies soll auch so bleiben, trotz steigender Arzneimittelausgaben und Ärztestreiks mit Forderundort: ich sollte das nicht so
dies auch nicht wahrnehgen für Gehaltserhöhungen um 30 Prozent.
streng sehen. Ihre freundlimen. Die Situation vieler
Sie haben die Möglichkeit, Ihre GEK beim kostenbewussten Wirtschaften zusätzlich zu unterche Mitarbeiterin am TeleKolleginnen und Kollegen
stützen, wenn Sie jetzt den von uns empfohlenen Versandhandel nutzen und ihre Rezepte
fon hatte wohl am gestrigen
im Krankenhaus sieht nicht
über die von der GEK benannten Frei-Haus-Apotheken einlösen. Außerdem erhalten Sie dort
Tage Ihr Schreiben in Hänanders aus. Ihre Sichtweise
einen persönlichen Bonus.
den gehalten und wie sie
könnte der Zeitung mit den
Ihre GEK wird Sie in nächster Zeit gezielt ansprechen, um individuelle Möglichkeiten eines
sagte, es erst einmal beiseite
vier großen Buchstaben
günstigen Einkaufs aufzuzeigen. Stehen Sie diesen Informationen bitte offen gegenüber gelegt. Da hat sie wahrentsprungen sein.
im Interesse eines stabilen Beitragssatzes,
scheinlich das einzig RichDie Krönung des Ganzen
Sollten Sie Fragen zur Arzneimittelversorgung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche
tige getan!
ist aber die Förderung der
GEK Betreuungsstelle oder nutzen Sie die kostenfreie Telefon-Hotline 0800 435 46 36.
Wie soll ich Ihr Schreiben
Versandapotheken. Ist Ihnen bewusst, dass es von Vorteil sowohl für Ärzte, als auch vor al- dann sehen? Wohin soll Ihre Polemik führen? Soll das ohnehin belalem für die Patienten sein kann, wenn Apotheken wohnortnah er- stete Verhältnis zwischen Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereireichbar sind. Apothekerinnen und Apotheker sind häufig auch in nigungen, Vertragsärzten vollends vergiftet werden?
Und übrigens, ein Satz gefällt mir wieder besonders gut in Ihrem
kontrollierender Funktion für uns Ärzte tätig, indem sie auch einmal darauf hinweisen, was Patienten „noch so einnehmen“ und was Schreiben an die Versicherten: „...sämtliche medizinisch notwendinicht zusammen passt, weil uns Patienten auch Verordnungen an- gen Medikamente von Ihrem Arzt auch weiterhin verordnet werden
müssen.“ Sie vergessen dabei nur den Zusatz: unabhängig von Arzderer Ärzte verschweigen.
Wenn Sie, wie in Ihrem Schreiben zu lesen, so großzügig Hilfe an- neimittelbudgets?
Wenn Sie mir das garantieren können, schlage ich Sie für den Pobieten, können wir ja bei jedem GEK-Versicherten jedes Rezept vorher an die Geschäftsstelle oder besser an den MDK schicken und sten des Gesundheitsministers vor!
dann genehmigen lassen. Dann kann das Rezept an die billigste VerULRICH FIEDLER, ALLGEMEINARZT, BRANDE-HÖMERKIRCHEN
Wichtige Informationen zur Arzneimittelversorgung
eDMP
Ein Milliardstel an Effizienz
Es freut mich, dass eDMP so schnell und reibungslos über die
Bühne geht. Wenn die KBV in Berlin doch nur ein Milliardstel der Effizienz unserer KVSH hätte ...
PROF. JENS-MARTIN TRÄDER, HAUSARZT, LÜBECK
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Nordlicht
AKTUELL
10 AKTUELL
NACHRICHTEN
NEONATALSCREENING
Ergänzungsvereinbarungen zum
HVM, Prüfvereinbarung und Vertrag: Genehmigung erteilt
Hausarztentrierte Versorgung
Die 3. und 4. Ergänzungsvereinbarung zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM)
stehen ab sofort als pdf-Datei zur Verfügung. Die Ergänzungen/Änderungen treten mit Wirkung zum 01.04.2006 in Kraft.
Auf der Internetseite der KVSH finden Sie die Vereinbarung sowie die Ergänzungsvereinbarungen für die Zeit ab dem 3. Quartal 2005 unter: www.kvsh.de/bibliothek/rechtsquellen/honorarverteilungsmaßstab.
Ab sofort kann auch die neue Prüfvereinbarung gemäß § 106 SGB V vom
05.01.2006 im Internet unter www.kvsh.de/bibliothek/vereinbarungen eingesehen und heruntergeladen werden.
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Ergänzungsvereinbarungen sowie die Prüfvereinbarung gerne in Papierform zu. Bitte wenden Sie sich an Hildegard Laitenberger, Telefon 04551 883 356 oder Fax 04551 883 7356.
Mit dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) konnte für die GEK, HZK und
KEH der erste echte Vertrag nach § 73b SGB V zur hausarztzentrierten Versorgung
geschlossen werden. Er ist auf der Startseite von www.kvsh.de einzusehen.
Ansprechpartner bei der GEK Kiel
Ragnar Braun
Tel. 0431/982 16 18
ragnar.braungek.de
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Praxisbörse für KV-Ärzte
Die Zulassung/Praxisberatung bemüht sich schon seit langem, Ärzten bei der Suche nach einem Kooperationspartner oder einem Arzt, der seinen Vertragsarztsitz abgeben möchte, behilflich zu sein. Nunmehr haben wir ein neues, zeitgemäßes Angebot! Unter der E-Mail Adresse [email protected] können Sie uns Ihre
Gesuche sowie Ihre Angebote mailen. Wir werden diese dann Ihren Wünschen
entsprechend mit oder ohne Chiffre im Internet unter www.kvsh.de veröffentlichen.
Dieses Angebot gilt für alle Ärzte, nicht jedoch für kommerzielle Anbieter. Die Veröffentlichung wird für einen Zeitraum von voraussichtlich drei Monaten erfolgen
und danach werden wir sie automatisch löschen. Sollte die Herausnahme des Angebotes oder des Gesuchs vorher von Ihnen erwünscht werden, so wäre eine Kontaktaufnahme mit uns erforderlich.
Interessenten wenden sich bitte entweder an die o. g. E-Mail-Adresse oder an die
Zulassung/Praxisberatung der KVSH, Telefon: 04551 883 881 oder Fax: 04551 883 276.
Hamburg - Die KV Hamburg hat dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf die Genehmigung zur
Ausführung und Abrechnung von Leistungen des erweiterten Neugeborenen-Screenings gem. Anlage 2
der Kinder-Richtlinien erteilt.
Adresse des Screeninglabors :
Screening-Zentrum Nord
Postfach 20 12 63
20202 Hamburg
Tel. 040-42803 3735 oder 3737
Fax 040-42803 5984
BUNDESRAT
Kein Einspruch gegen
Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz
(AVWG)
Berlin - Das AVWG ist beschlossen. Der Bundesrat
erhob in seiner Sitzung am 07.04.2006 keinen Einspruch gegen das Gesetz, obwohl es zuvor im Vermittlungsausschuss nicht zu einer Einigung gekommen
war. Umstritten war vor allem die Bonus-Malus-Regelung. Das Paket mit einem geplanten Einsparvolumen
von 1,3 Milliarden Euro kann mit einmonatiger Verspätung Anfang Mai in Kraft treten. Die Haltung der
unionsdominierten Länderkammer war bis zuletzt unklar gewesen. Bei einem Treffen der Unionsministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
ließen sich die Unionsländer aber offensichtlich dazu
bringen, ihren Widerstand gegen das Sparpaket aufzugeben.
QUELLE: FACHARZT.DE
BIANCA HARTZ, KVSH
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
11
KASSENGEBÜHR
Neues
Inkassoverfahren
Bad Segeberg (rwb) - Das aufwändige
Mahnverfahren beim Einzug der Kassengebühr konnte an eine Anwaltskanzlei abgegeben werden. Damit reduziert sich der
Verwaltungsaufwand in der KVSH deutlich. Die Kosten für das Mahnverfahren
werden derzeit weitestgehend von den
Krankenkassen erstattet. Im Rahmen des
Möglichen sorgt diese Regelung für mehr
Gerechtigkeit. Zwischenzeitlich wurden
mehr als 11.000 Mahnungen verschickt.
Praxisgebühr gesetzlich verordnet:
Ärzte müssen 10 Euro
für Kassen kassieren
DMP KHK
Datenschutz
verletzt
Bad Segeberg (jw) - In letzter Zeit verstärkt sich der
Eindruck, dass es einzelne Krankenkassen mit dem
Schutz von Patientendaten nicht sehr genau nehmen.
Wiederholt wurde berichtet, dass sich Krankenkassenmitarbeiter zum „Abgleich ihrer Patientenlisten“ beim
DMP Koronare Herzkrankheiten an niedergelassene
Ärzte wenden. Bitte beachten Sie, dass der Datenschutz
diese Vorgehensweise ausdrücklich nicht zulässt.
Ab 1. Januar 2004 gilt das neue Gesundheitsreformgesetz.
Es zwingt den Arzt/Psychotherapeuten pro Quar tal 10 Euro
von jedem Patienten beim ersten Praxisversuch zu ver langen.
Diese so genannte „Praxisgebühr “ ist eigentlich eine Kassengebühr, denn die Einnahmen werden vom ärztlichen
Honorar abgezogen. Die Gebühr ist aufgrund des Gesetzes
vor der Behandlung zu zahlen.
Keine 10 Euro sind zu zahlen bei:
Behandlung nach Über weisung
Früherkennung, Vorsorge und Impfung
Kindern und Jugendlichen bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr
Vorlage einer Zuzahlungsbefr eiung
Ihr Arzt profitiert nicht von der Zuzahlung!
ÄRZTE-REFERENDUM
ENTBÜROKRATISIERUNG
Gesundheitsministerium droht
mit rechtlichen Schritten
Gesundheitsuntersuchung und DiabetesVereinbarung
Berlin (rwb) - Das Bundesgesundheitsministerium droht dem Vorsitzenden der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen: Der Beschluss der KBV, unter den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine Umfrage durchzuführen, hat das Ministerium auf den Plan
gerufen. Die KBV habe als Körperschaft des öffentlichen Rechts „kein allgemeinpolitisches Mandat“, so der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Dem
hält der KBV-Vorsitzende entgegen, dass es gesetzlicher Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sei, die
Interessen aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu vertreten.
Die KBV-Vertreterversammlung hatte am nationalen Protesttag der Kassenärzte
(24. März 2006) in Berlin eine Mitglieder-Befragung beschlossen. Dabei soll auch
die Frage nach dem Sicherstellungsauftrag und damit dem Verbleib “im System”
gestellt werden.
Bad Segeberg (rwb) - Ab sofort ist weder bei der Gesundheitsuntersuchung noch bei der Diabetes-Vereinbarung mit der LKK eine gesonderte Dokumentation auf den bisher verwandten Formularen erforderlich. Die KVSH konnte diese (kleinen) Schritte in die
richtige Richtung in Absprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bzw. dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) sowie der
LKK Schleswig-Holstein erreichen. Das Verhalten der
LKK ist vorbildlich, wünschenswert wäre, dass dieser
Geist auch Einzug in die DMP-Verträge hält.
Deutscher Facharztverband e.V. (DFV) in
Schleswig-Holstein gegründet
Bad Segeberg - Der Förderverein Fachärzte Schleswig-Holstein
(FVF-SH), die selbstständige regionale Mitgliederorganisation für
Fachärzte hat auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung
in Bad Segeberg beschlossen, sich dem auf Bundesebene organisierten Deutschen Facharztverband (DFV) anzuschließen.
der Berufsverbände .
Die Möglichkeit, für jeden Facharzt in einem Mitgliederverband
geschlossen und gemeinsam fachgruppenübergreifend seine Interessen zu vertreten, sei zwingend erforderlich, um die existenzbedrohende Entwicklung fachärztlicher Vertragsärzte zu begegnen.
“Der niedergelassene Facharzt steht in Deutschland zur Disposition”, so Dr. Axel Schroeder, Vorsitzender des DVF-SH. „Die Bündelung fachärztlicher Interessen, in der Innen - und Außenwirkung
und die Nutzung gemeinsamer Ressourcen unter einem Dachverband ist eine Antwort zur Stärkung der Facharztposition.“
Nach dem Motto: Über den Einzelinteressen stehen; erst Facharzt, gemeinsam sind wir stark, haben Fachärzte in Schleswig-Holstein diesen Mitgliederverband für Fachärzte in Praxis und Klinik
gegründet.
Den Vorsitz des LV im DFV hat der Urologe Dr. Axel Schroeder aus
Neumünster inne, auch Sprecher der Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB-SH). Die stellvertretenden Vorsitzenden sind der
Augenarzt Dr. Bernhardt Bambas aus Bad Segeberg und Dr. Klaus
Heger, Internist, aus Glückstadt.
Mit der Gründung eines Landesverbandes Schleswig-Holstein im
DVF werden künftig die regionalen Belange der Fachärzte in einem
Mitgliederverband vertreten, in Ergänzung zur bestehenden Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB), einem Verbund
03 | 2006
DR. AXEL SCHROEDER
Nordlicht
AKTUELL
12 Aktuell
Der Zulassungsausschuss informiert:
Bewerbungsfrist für ausgeschriebene Vertragsarztsitze
jetzt Ausschlussfrist
BIANCA HARTZ, KVSH
E
ndet die Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind,
durch Erreichen der Altersgrenze, Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis von einem Nachfolger fortgeführt werden,
so hat die Kassenärztliche Vereinigung auf Antrag des Vertragsarztes oder seiner zur Verfügung über die Praxis berechtigten Erben
diesen Vertragsarztsitz in den für ihre amtliche Bekanntmachungen vorgesehenen Blättern unverzüglich auszuschreiben (vergleiche
§ 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Nach dem Gesetz hat die Kassenärztliche
Vereinigung eine Liste der eingehenden Bewerbungen zu erstellen
und diese Liste dem Vertragsarzt oder seinen Erben zur Verfügung
zu stellen. Innerhalb welcher Frist diese Bewerbungen einzugehen
haben, ist im Gesetz leider nicht geregelt.
Aus diesem Grunde hatte der Zulassungsausschuss bis vor einigen
Jahren Bewerbungen bis zum Tag der Sitzung des Zulassungsausschusses, in der über die Nachfolgebesetzung entschieden werden
sollte, akzeptiert. Diese Verfahrensweise hat sich als unpraktikabel erwiesen, weil der Zulassungsausschuss über Zulassungen in einer
mündlichen Verhandlung zu entscheiden hat und hierbei Ladungsfristen einzuhalten sind. In Einzelfällen haben sich Bewerber damit
einverstanden erklärt, dass auf die Einhaltung der Ladungsfristen
verzichtet wurde, um eine Verhandlung an dem dafür vorgesehenen Tag nicht „platzen“ zu lassen. Häufig gingen jedoch noch am
Sitzungstag oder kurz vorher Bewerbungen ein, sodass an dem dafür ursprünglich vorgesehenen Termin nicht verhandelt werden
konnte.
Aus diesem Grunde hat der Zulassungsausschuss dann vor einigen
Jahren entschieden, dass Bewerbungen nur bis zum Beginn der Ladungsfrist für die Sitzung bzw. dem Versand der Ladung akzeptiert
werden.
Nunmehr hat der Zulassungsausschuss im Interesse der abgebenden Ärzte und der Bewerber, die frühzeitig ihre Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht haben, diesen Grundsatzbeschluss dahingehend konkretisiert, dass die Bewerbungen innerhalb der Bewerbungsfrist, die in der Ausschreibung genannt wird, einzureichen
sind. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist kein Zulassungsantrag
eingehen, so ist nach wie vor Stichtag der Versand der Ladung zu
der Sitzung des Zulassungsausschusses, in der über die Nachfolge des
ausgeschriebenen Vertragsarztsitzes verhandelt werden soll.
Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass auch bei der partiellen Öffnung eines Planungsbereiches durch den Landesausschuss
für Ärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein die Bewerbungen um die freien Sitze innerhalb der veröffentlichten Frist eingereicht werden müssen.
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AKTUELL
03 | 2006
13
SCHLESWIG-HOLSTEIN SAGT BRUSTKREBS DEN KAMPF AN
Partner im Gesundheitswesen gründen Netzwerk BETRIFFT BRUST
ROBERT QUENTIN, KVSH
N
weitere
Therapie
weitere Therapie
Bei
Verdacht
och bevor das Mammographie-Screening richtig an den Start geht, haben die Partner im hiesigen Gesundheitswesen des Landes das Netzwerk BETRIFFT BRUST gegründet. Es handelt sich dabei um ein 4-Säulenmodell, in dem außer Screening
auch DMP-Mamma, QuaMaDi und BRUSTlife integriert sind.
„Als Frauenarzt bin ich mir sicher“, sagte Dr. Klaus
Bittmann auf der Pressekonferenz am 03.03., „dass wir
mit BETRIFFT BRUST Frauen in diesem Land auf allerhöchstem Niveau versorgen. Im Grunde machen wir
qualitativ da weiter, wo wir vor sechs Jahren mit einer
bundesweit verbesserten Diagnostik von Brustkrebs
v. l. Dr. Dieter Paffrath
(AOK), Gesundheitsministerin Dr. Gitta
Trauernicht, Dr. Klaus
Bittmann (KVSH),
Dietmar Katzer (VdAK),
Bernd Krämer (KGSH).
DMP
begonnen haben - mit QuaMaDi.“ Mit BETRIFFT
BRUST werde die Früherkennung und die gesundheitliche Versorgung von Brustkrebs noch einmal verbessert.
Unter dem Dach der Gesundheitsinitiative des Landes Schleswig-Holstein haben KV Schleswig-Holstein,
Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft gemeinsam mit Ministerin Gitta Trauernicht diese Initiative
angeschoben. BRUSTlife, was immer noch eine sehr
effektive Vorsorge darstellt, ist ein Programm zur Selbstabtastung der Brust. Die Frauen werden in Kursen der
LandesInitiative Früherkennung über das selbständige Abtasten der Brust aufgeklärt.
Tritt bei der Abtastung ein Verdacht auf Brustkrebs
auf nimmt die Patientin an der QualitätsgesichertenMamma-Diagnostik (QuaMaDi) teil, ein Programm
zur sicheren Diagnose von Brustkrebs.
Das Mammographie-Screening beginnt in Schleswig-Holstein frühestens Januar 2007 und bietet allen
Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eine Mammographie zur Früherkennung des Brustkrebses. Die Frauen
werden alle zwei Jahre per Post zum MammographieScreening eingeladen.
Tritt beim Screening ein Verdacht auf Brustkrebs auf,
werden die Frauen in das DMP-Mamma überführt.
03 | 2006
Glück hilft nicht,
Vorsorge schon.
Mit diesem Slogan
versucht die Kampagne
Betrifft Brust Frauen
zu mehr Vorsorge zu
bewegen.
Hier arbeiten ambulante Spezialisten mit acht Brustzentren an 24 Kliniken nach einheitlichen Leitlinien
zusammen. Die Frauen werden hier von der Therapie
bis zur Nachsorge betreut.
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei
Frauen. Jährlich erkranken nach Angaben des Krebsregisters in Schleswig-Holstein 2.300 Frauen, im Bund
sind es 55.000. Für Schleswig-Holstein entspricht das
einem Drittel aller Krebserkrankungen bei Frauen,
2003 starben 684 Frauen in Schleswig-Holstein an dieser Krankheit (mehr unter www.betrifft-brust.de).
Nordlicht
AKTUELL
14 TITELTHEMA
RUHE IN FRIEDEN,
Fotos: Wilder
Symbolisch trugen rund 5.000 Demonstranten die Arzt-Patienten-Beziehung zu Grabe. Größte Ärzte-Demonstration, die Schleswig-Holstein
je gesehen hat. Vor dem Kieler Landtag forderten die Mediziner bessere
Arbeitsbedingungen.
GABRIELE HELLWIG, JOURNALISTIN,
UND JAKOB WILDER, KVSH
D
er Sarg trohnt auf dem Dach eines schwarzen
Volvos. Oben drauf zwei Puppen: eine blondgelockte Frau in blau-beigem Ringelpulli, daneben ein Arzt in weißem Kittel. Die Botschaft ist klar:
Die Arzt-Patienten-Beziehung soll zu Grabe getragen
werden. Rund 5.000 Menschen haben sich für diesen
Anlass auf dem Rathausplatz in Kiel versammelt. Die
meisten sind – der Trauerstimmung entsprechend schwarz gekleidet und haben weiße Tulpen als Trauerblume dabei.
Das Besondere bei dieser Demo: Nicht nur Ärzte
sind gekommen. Es sind auch zahlreiche Arzthelferinnen und Patienten vor Ort. „Wir sind schließlich auch
betroffen“, sagt Kirsten Kraft, Arzthelferin in einer Frauenarztpraxis.
Nordlicht
AKTUELL
Todesursache Staatsmedizin: Die Spitze des
Trauerzuges in der Kieler
Innenstadt mit dem
schwarzen “Leichenwagen”.
Die Patienten stehen in kleinen Gruppen auf dem
Platz und schauen sich um. Die meisten Ärzte haben
in den Tagen zuvor Handzettel in der Praxis verteilt
oder Aushänge gemacht. Infoabende mit Podiumsdiskussionen wurden organisiert, hunderte Gespräche
mit Patienten geführt. Denen ist inzwischen klar: Sie
selbst sind die Hauptleidtragenden der Reformen. Ein
Rollstuhlfahrer klagt: „Ich habe Angst, dass ich die Krankengymnastik und Logopädie nicht mehr bekomme.
Das wäre furchtbar für mich.“ Ebenfalls auffällig: Die
große Zahl der Ergotherapeuten und Krankengymnasten. Spätestens heute wird überdeutlich: Der Protest
weitet sich aus.
Überall gibt es nur ein Thema: Die miserablen Arbeitsbedingungen. Und natürlich die Bonus-MalusRegelung. Die Ärzte fordern: Beides muss so schnell
wie möglich beseitigt werden. „Mit dem Trauermarsch
wollen wir noch einmal verdeutlichen, was die realen
03 | 2006
15
GESUNDHEITSWESEN
Folgen der permanenten Kürzungen und Budgetierungen sein könnten“, sagt Dr. Klaus Bittmann, Sprecher der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein. „Wir
sind dagegen, dass die Versorgung weiter eingeschränkt
wird. Bisher hat die Politik nicht auf unsere Argumente
reagiert. Wir hoffen, dass sich das endlich ändert. Es
kann doch nicht sein, dass die Politiker meinen, besser
zu wissen als wir Ärzte, welche Tabletten genommen
werden sollen.“
„Ich hätte nie gedacht, dass ich als Arzt mal eines
Tages auf die Straße gehen muss“, sagt Dr. Michael
Lauterbach, Allgemeinmediziner aus Kiel. Zuletzt habe
er als Student demonstriert. Das war Anfang der 70er
Jahre. Und jetzt wieder - nach fast 30 Jahren Tätigkeit
als Arzt! Aber ihm bleibe keine Wahl, sagt er. Die Wut im
Bauch sei einfach zu groß. Da platze doch mittlerweile
selbst den friedlichsten Ärzten der Kragen. Lauterbach:
„Das ist doch ungeheuerlich, was die mit uns Ärzten
machen. Bald werden wir sagen: Wir brauchen keine
Patienten mehr. Die stören uns nur bei der Arbeit.“
Immer mehr füllt sich der Rathausplatz. Zwischen
dem Schneegestöber kommen ein paar Sonnenstrahlen hervor. Dr. Karl Thielsen setzt sich seine Sonnenbrille auf. Neben ihm seine Praxishelferinnen. „Die Bürokratie ist nicht mehr auszuhalten“, ärgert sich der
Allgemeinmediziner. „Statt die Zeit mit den Patienten
zu verbringen, fülle ich Formulare aus. Aber wir wollen
qualitativ hochwertige Medizin machen!“
Trauerkränze und
eindeutige Aussagen
prägten das Bild der
Demonstration.
Matthias Seusing, Allgemeinmediziner aus Kiel-Elmschenhagen und hausärztlicher Sprecher des Kieler
Praxisnetzes bringt es auf den Punkt: „Es ist unmöglich, dass wir mit Bonus und Malus bedroht werden“,
sagt er. „So kann man doch nicht vernünftig arbeiten.
Auch der Patient verliert sein Vertrauen. Er denkt dann
immer: Der Arzt will gar nicht das Beste für mich. Er
Als Zeichen der Trauer
wurden, wie hier von
Angelika Besch-Reese,
Frauenärztin aus Kiel,
weiße Tulpen verteilt.
Demonstranten soweit
das Auge reicht:
Der Trauerzug auf dem
Weg zum Landtag.
03 | 2006
Nordlicht
AKTUELL
fen. Wir haben viele Schlaganfallpatienten. Besonders
nach einem Schlaganfall ist es wichtig, dass die Therapie schnell beginnt. Denn gerade am Anfang kann man
sehr viel erreichen“, sagt Ellin Schulze, Ergotherapeutin in Tönning. Auch für Kinder in laufenden Therapien sei es schlimm, wenn sie keine Folgerezepte mehr
bekommen. Ellin Schulze: „Die Langzeitfolgen der jetzigen Politik werden katastrophal sein … Die Politik
denkt zu kurzfristig.“ Auch Gottfried Müller, Krankengymnast aus Kiel, ist wütend. „Wir haben seit Anfang
des Jahres ein Drittel weniger zu tun als zuvor. Geht
das so weiter, müssen wir Mitarbeiter entlassen. Wir
fordern, dass die Ärzte wieder das verordnen dürfen,
was medizinisch notwendig ist und nicht was in die
Kostenpläne der Regierung passt.“
Warten auf die Politik
Vor dem Kieler Landtag lässt sich die Sonne wieder
blicken. Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht versteckt sich allerdings lieber hinter den Vorhängen im ersten Stock des Landeshauses und wagt nur scheue
Blicke, als die Arzt-Patienten-Beziehung symbolisch
zu Grabe getragen wird. Von der vertrauensvollen ArztPatient-Beziehung und der guten Patientenversorgung
wollen viele Abschied nehmen. Zuallererst Klaus Bittmann in dunklem Mantel und mit schwarzem Zylinder.
„Wir trauern um das gute Gesundheitssystem“, sagt
er und wirft eine weiße Tulpe auf das Grab.
verschreibt das Mittel jetzt nur, weil er einen Bonus
kassieren will. Da stirbt die Arzt-Patienten-Beziehung.“
Marsch zum Landtag
Aus Sorge um die
Patienten: Auch die
Arzthelferinnen waren
in Kiel dabei.
Unterstützt wird Bittmann durch „Grabreden“ der
rund 20 teilnehmenden Berufsverbände und Patientenorganisationen - von Arzthelferinnen über Behinderte bis zu Ergotherapeuten und Logopäden. Alle haben für den Toten ein paar Sätze zum Abschied übrig:
„Lassen Sie es nicht so weit kommen, dass der Arzt der
beste ist!” “Ich trage meinen höchsten Anspruch zu
Grabe, alle Patienten gleich zu behandeln, ich bin jetzt
kaum mehr in der Lage, dies zu tun.“ Ein Patientenvertreter, der selber blind ist, fordert “In Zukunft sollte
Langsam setzt sich der Trauermarsch in Bewegung.
Richtung Kieler Landtag. Ganz vorne das Auto mit dem
Sarg. Keine Trillerpfeifen, keine Buhrufe und schon gar
keine fliegenden Eier. Im Gegenteil: Still marschieren
die Demonstranten durch die Kieler Innenstadt. Trotz
Schneefall und lausiger Kälte: Die Schilder werden unerschrocken in die Höhe gehalten. „Todesmarsch
Staatsmedizin“, steht auf dem größten Banner, mit
dem der Zug angeführt wird. Auf den anderen ist zu
lesen: „Gefesselte Helfer können nicht helfen“, „Begrenzte Ärzte helfen begrenzt“, „Gesundheit in Gefahr“, „Wir trauern um notwendige Heilmittelverordnung“… Die Blaskapelle läuft tapfer mit und spielt einen Trauermarsch.
Grabschmuck und Beerdigungsmusik verfehlen ihre
Wirkung nicht: Die Kieler verharren, lassen sich Handund Infozettel geben. „Wenn die Ärzte auf die Straße
gehen, dann muss es wirklich ernst sein“, sagt eine
Passantin.
Die Krankengymnasten und Ergotherapeuten tragen einen eigenen Kranz. Darauf steht: „In fassungsloser Trauer – die Ergotherapeuten.“ „Wir und unsere
Patienten sind von den Reformen besonders betrofNordlicht
AKTUELL
Sichtlich bewegt bei
seiner Rede vor dem
Landeshaus:
Dr. Klaus Bittmann.
03 | 2006
nur noch derjenige Politiker sein und in der Gesundheitspolitik mitreden dürfen, der selbst einige schwere
Krankheiten durchgemacht hat.“
Dafür stellt sich der FDP-Sozialexperte Heiner Garg
den Demonstranten. Er bekundet Solidarität und fordert die große Koalition in Berlin zu mehr Mut in der
Gesundheitspolitik auf.
Mit besinnlichen, aber auch hoffnungs- und auferstehungsfrohen Klängen der Dixieland-Kapelle endet
die vorerst größte Ärztedemonstration in der Geschichte Schleswig-Holsteins. Die Menge löst sich auf,
doch nur vorübergehend. Denn für die meisten steht
fest: „Die Protestbewegung geht weiter, am Freitag sind
wir auch in Berlin dabei!“
Das Ziel ist erreicht:
Die Protestler versammeln sich vor dem Kieler
Landtag .
Die Kapelle spielte
während des
Trauermarsches
Begräbnismusik und
zum Abschluss
„Gloryland“.
Eindeutige Solidarität
mit Dr. Klaus Bittmann.
03 | 2006
Nordlicht
AKTUELL
18 TITELTHEMA
SOLIDARITÄT ZUM PROTEST
WÄCHST WEITER
30.000 schlängeln sich durch die Hauptstadt. Es wird nicht die letzte Ärztedemo gewesen sein. Schon am 19. Mai geht es weiter.
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
19
Über 30.000 Teilnehmer in Berlin. Größte
Ärzte-Demonstration in Deutschland.
Die Aktionen gehen weiter. Am 19. Mai
wird in der Bundeshauptstadt wieder
demonstriert.
Ü
berall Trillerpfeifen, Rasseln und Trommeln.
Überall Banner und Schilder, die in die Höhe
gehalten werden. Überall weiße Kittel, OPKluft oder gelb-leuchtende Westen. Von Minute zu Minute werden es mehr. Auch Passanten schließen sich
an. Dann, um 14.00 Uhr, über Lautsprecher die Nachricht: „Leute, wir sind über 30.000! Über 30.000!“ Die
Menge tobt: Pfeifen, rasseln, klatschen. Langsam
schiebt sich die Menschenmenge vorwärts. Vom Roten Rathaus über die Vorzeigemeile „Unter den Linden“ zum Brandenburger Tor. Ob Arzt, Helferin, Krankengymnast oder Patient – heute sind alle vereint. Allen ist klar: Nur gemeinsam schaffen wir es!
Bereit zum Protest:
Der “Sonderzug nach
Pankow”.
„Die Politik wird in Berlin gemacht. Da müssen wir
hinfahren und unsere Position laut und deutlich vertreten“, sagt Ralf Büchner, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holsteins (KVSH). „Die Politiker müssen endlich merken,
dass sie die Sache nicht mehr aussitzen können.“
Bonus-Malus-Wahnsinn
Die Wut der Ärzte ist extrem hoch. Zu oft haben sie
Reformen geschluckt, die nur Nachteile mit sich brachten. Und jetzt schon wieder? Nein! Ob vorne oder hinten im Zug – in jedem Abteil ist man sich einig: Es reicht!
„Die Ärzte werden für etwas verantwortlich gemacht,
wofür sie gar nichts können“, meint Carl Culemeyer,
Kreisstellenvorsitzender der KV im Kreis Rendsburg/
Eckernförde und Allgemeinarzt in Ascheffel, der es sich
im Speisewagen bequem gemacht hat. Das sei in anderen Branchen undenkbar. Culemeyer: „Wenn der Zug
Verspätung hat, weil die Weichen nicht richtig gestellt
wurden, muss ja auch nicht der Lokführer zahlen.“
Foto: Wilder
„Es ist unglaublich, dass so eine friedliche Gruppe
wie die Ärzte auf die Straße gehen muss, um für ihre
Rechte einzutreten“, hallt es aus dem Lautsprecher. Applaus. Dann im Chor: „Alle Spritzen stehen still, wenn
unser Arm es will.“ Das wird der Slogan des Tages. Weiter geht´s. Oder doch nicht. „Wartet mal, hinten kommen die anderen nicht mit.“ Die vorderen Reihen bleiben stehen. Bis die hinteren aufgeschlossen haben.
Dann setzt sich der Marsch fort. „Ulla, wir kommen.“
Endlich am Ziel. Der Platz vor dem Brandenburger Tor
füllt sich. Und drum herum. Müde vom Laufen? Erschöpft? Nein! Auch die Schleswig-Holsteiner nicht.
Obwohl sie heute früh aufgestanden sind. Schon um
6:03 Uhr startete der Sonderzug DZ 43350 in Kiel, um
7:55 Uhr stiegen einige Ärzte in Hamburg zu.
03 | 2006
Lautstarker Protest aus
dem Norden: Dr. Stefan
Jost und Carl Culemeyer.
Schon jetzt sei die Situation unerträglich, kritisieren
die Ärzte unisono. „Oft arbeiten wir umsonst, weil das
Budget längst überschritten ist“, sagt Dr. Annegret
Biebl, Kinderärztin in Barsbüttel. „Wenn das neue Gesetz kommt, wäre die Situation völlig unhaltbar. Dann
müsste man im schlimmsten Fall für die Mehrarbeit
als Arzt selbst Geld bezahlen. Belohnt wird dann der
Arzt, der möglichst wenig macht und sich wenig engagiert. Das ist doch unglaublich.“
Was die Regierung den Kindern antut, sei unverantwortlich, kritisiert Dr. Biebl, die viele Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom behandelt. Werden Medikamente, Ergotherapie, Logopädie oder Verhaltenstherapie jetzt eingespart, habe das fatale Langzeitfolgen. „Diese Kinder werden später häufig auffällig –
durch Drogen oder Gewalt. Und das kostet.“ Ihr Fazit:
Was jetzt eingespart wird, zahlt die Gesellschaft später drauf.
Foto: Wilder
„Ulla, go home“, tönt es aus dem Lautsprecher. „Ulla…“,
hallt es erneut aus den Boxen. „…go home“, ergänzt die
Menge. Und alle zusammen: „Ulla, go home“. Pfeifen,
rasseln. Je lauter, desto besser. Alle, aber wirklich alle, sollen merken: Das Maß ist voll! Das Fass ist übergelaufen!!
Die Ärzte lassen sich nichts mehr gefallen!
Foto: Rinck
GABRIELE HELLWIG, JOURNALISTIN
Klare Forderungen auf
dem Platz vor dem Roten
Rathaus.
Fast jeder Arzt hat ein oder mehrere Arzthelferinnen mitgebracht. Gemütlich sitzen sie sich im Abteil
gegenüber. Innerlich kochen sie genauso wie ihre Vorgesetzten. „Ich finde das richtig schlimm, was man den
Patienten antut“, sagt Marion Rönfeld, Arzthelferin in
einer Frauenarztpraxis in Lütjenburg. Im Ort kennt
sich jeder. „Die Krebspatientinnen leiden durch ihre
Krankheit doch schon genug. Und nun bekommen sie
Nordlicht
AKTUELL
Foto: Wilder
Foto: Wilder
20 TITELTHEMA
Für viele Demonstranten stehen die Verantwortlichen
für die Misere im Gesundheitswesen fest.
Die Ärzte machten Ihre
Ankündigung eindrucksvoll wahr und kamen zu
zehntausenden in die
Bundeshauptstadt.
noch nicht mal die Lymphdrainage so oft wie vorher.
Die Wenigsten können das privat bezahlen ...“ „Vor allem für alte Menschen sind Medikamentenumstellungen schwierig“, meint Anja Lange-Willmann aus dem
Abteil nebenan. Die Arzthelferin aus einer Praxis für
Allgemeinmedizin in Schönberg ergänzt: „Wenn jemand 30 Jahre lang eine bestimmte Tablette genommen hat, will er keine andere. Obwohl der gleiche Inhaltsstoff drin ist, kommen die Patienten dann damit
nicht klar.
Ärztegenossenschaften,
Berufsverband Deutscher Internisten, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte,
Deutscher Ärztinnenbund,
Deutscher Facharztverband, Deutscher Hausärzteverband,
Freie Ärzteschaft, Freier Verband Deutscher Zahnärzte, Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände,
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands, MEDI Deutschland,
NAV Virchow Bund - Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands:
„Unser Druck lässt nicht nach - wir kämpfen weiter!”
Aufruf zur Ärztedemo am 19. Mai in Berlin
„Staatliche Reglementierung, Rationierung, ökonomischer Druck und die Sorge, ihre Patienten nicht mehr dem ärztlichen Anspruch gemäß versorgen zu können, haben am 18. Januar und am 24. März zehntausende Ärzte mobilisiert. Gemeinsam mit Arzthelferinnen
und Patienten sind sie dem Aufruf von über 50 Verbänden gefolgt und haben in Berlin ihrem Unmut und ihrer Verzweifelung Luft gemacht. Diese gewaltigen Demonstrationen ärztlicher Entschlossenheit haben die Politik zwar nicht unbeeindruckt gelassen, noch immer überwiegt aber bei den Entscheidern in Regierung und Parlament die Hoffnung auf ein Erlahmen des Protestes. Diese Hoffnung werden wir zunichte machen! Denn jetzt naht die Stunde der Wahrheit. Die Politik legt die Karten auf den Tisch!“
Alles spricht dafür, dass die deutsche Ärzteschaft auf diese Pläne die entsprechende Antwort parat haben muss: Unser Druck lässt nicht
nach! Wir kämpfen weiter!
Bundeskanzlerin Angela Merkel will die Gesundheitsreform noch vor der Sommerpause verabschieden. Es ist die Zeit der Entscheidung. Sie wird nicht ohne die Ärzte fallen!
Mit dieser Botschaft werden sich am 19. Mai 2006 in Berlin erneut zehntausende Ärzte versammeln. Wir wollen von 12 Uhr an vom Invalidenpark aus über die Friedrichstraße zum Gendarmenmarkt marschieren. Dort wollen wir gemeinsam ein unübersehbares Zeichen setzen! Daher rufen wir alle ärztlichen Verbände, die Verbände aus dem Gesundheitswesen, sowie Arzthelferinnen und Patientinnen und Patienten auf:
Kommen Sie am 19. Mai nach Berlin!
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
21
Je näher der Zug Berlin kommt, desto besser wird
die Stimmung in den Abteilen. Und kampfeslustig. „Wo
gibt’s die gelben Westen?“, will eine Ärztin wissen. „Da
vorne“, sagt der Kollege. Auch die Rasseln sind heiß
begehrt. Als der Zug um 11 Uhr im Ostbahnhof einfährt, ertönt der Klassiker „Sonderzug nach Pankow“
von Udo Lindenberg aus dem Lautsprecher. Vor dem
Bahnhof warten schon die Sonderbusse.
Was Ärzte ändern wollen
Vom Roten Rathaus zum Brandenburger Tor
Der Platz vor dem Roten Rathaus ist schon gut gefüllt.
Die Schilder werden hochgehalten. In der strahlenden
Sonne ist die Schrift gut zu erkennen. „Die Nerven liegen blank“, „Ulla Schmidt – die Sonderschule braucht
dich wirklich“, „Wir haften nicht länger für die Nebenwirkungen der Gesundheitspolitik“, „Deutsche Ärzte
sind weltweit geachtet. Nur nicht in Deutschland.“
Um 12.10 Uhr starten die offiziellen Reden auf dem
Platz am Roten Rathaus. Später geht’s auf der Bühne
vor dem Brandenburger Tor weiter. Eigentlich sind
sich alle einig: Die Bonus-Malus-Regelung muss weg,
die Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden.
„Wir sind nicht die Erfüllungsgehilfen der staatlichen
Rationalisierungspolitik“, sagt der eine. „Wir sind keine
Billigarbeiter“, der andere. Oder: „Wir sind nicht die
Rettungsassistenten einer gescheiterten Gesundheitspolitik“. Was alle erstaunt: Die große Anzahl an Patienten. Ständig werden es mehr. Die Passanten blicken
wohlwollend auf die Demonstranten. Viele schließen
sich der Menge an. „Die Meinung in der Bevölkerung
ist gekippt“, sagt Dr. Helmut Scholz, Allgemeinarzt in
Rendsburg. „Die Menschen sind jetzt restlos auf unserer Seite, weil sie merken, dass es ihnen selbst an
den Kragen geht.“
Ergebnisse einer Umfrage unter Ärzten zu den
Arbeitsbedingungen.
Foto: Kosanke
Um 16 Uhr löst sich die Menge vor dem Brandenburger Tor langsam auf. Die Schleswig-Holsteiner müssen sich sputen. Um 16.54 Uhr fährt der Zug vom Ostbahnhof wieder zurück. Und vom Brandenburger Tor
bis zum Ostbahnhof ist es ein Stück.
Am Ostbahnhof: Strahlende Gesichter, wohin man
blickt. Und zufriedene Äußerungen: „Wahnsinn“,
„Toll“, „Klasse“. „Ich hätte nie gedacht, dass so viele
Leute kommen“, freut sich Dr. Ingeborg Kreuz, Hausärztin in Flensburg. „Und die Stimmung war extrem
gut.“ Alle sind sich einig: „Wir werden weiterstreiken.“
Auch Ralf Büchner ist zufrieden: „Wir Ärzte und Therapeuten sind selbstbewusster geworden. Hinter die
Erfahrung unserer Einigkeit und Kraft, wie sie in den
Protesten zum Ausdruck kommt, können weder wir
noch die Politik zurückgehen. Hier wird sich etwas bewegen müssen, sonst sind die Proteste noch lange nicht
zu Ende.”
Auf der Heimfahrt im Sonderzug nach Kiel werden
die Erfahrungen des Tages ausgetauscht und diskutiert. Neue Ideen entstehen: Wie schaffen wir es, bei
der nächsten Demonstration am 19. Mai in Berlin noch
mehr Patienten mitzubringen?! Im Bistrowagen mit
Disko steigt die Stimmung: Es wird getanzt, dass der
Wagen wackelt. Auch hier wird deutlich, die Protestbewegung der Ärzte und Therapeuten hat noch viel
mehr Kraft, Kreativität und Potenzial, als sich manche
Politikerinnen und Politiker vorstellen können ...
Der stellvertretende KV-Vorstand Ralf W. Büchner
macht seinem Ärger über die verfehlte Gesundheitspolitik lautstark Luft.
03 | 2006
Nordlicht
AKTUELL
22 TITELTHEMA
Proteste auch bei den Nachbarn:
Tausende von Hausärzten
demonstrierten
auf dem Bundesplatz in Bern
D
ie Ärztedemonstrationen sind nicht auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Am 01. April
haben in Bern über 10.000 Ärzte und Praxis-Assistentinnen auf dem Bundesplatz für bessere Arbeitsbedingungen und gegen den drohenden Ärztemangel in der Schweiz demonstriert. In weissen
Arztkitteln machten sie ihrem Ärger vor dem Bundeshaus Luft.
Die erste nationale Kundgebung der Ärzte in der Schweiz überhaupt stand unter dem Motto „pro specie
rara“. Mitten auf dem Bundesplatz hatten die Organisatoren einen Käfig aufgestellt, in dem sich die demonstrierenden Ärzte dann als Teil einer vom Aussterben bedrohten Art präsentierten.
Zahlreiche Ärzte marschierten in ihren weißen Arbeitskitteln und wiesen auf Transparenten auf drohende
Versorgungsengpässe hin. „Hausarzt = Ausarzt“, „Hausarzt R.I.P“ oder „Der Staatstarif ist existenzbedrohend“ war auf den mitgebrachten Transparenten zu lesen.
Die Kritik der eidgenössischen Mediziner richtete sich auch gegen die Person des Gesundheitsministers
Pascal Couchepin: „Herr Couchepin, stellen Sie sich vor, Sie sind krank und keiner geht hin“, war auf einem
der Plakate zu lesen. Hans-Ueli Späth, Präsident der Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM), warnte,
diese Demonstration sei nur der Anfang einer Bewegung, die mehr Respekt für die Hausärzte einfordere.
Konkret fordern die Hausärzte bessere Arbeitsbedingungen, verbesserte politische Mitsprache und eine
gezieltere Nachwuchsförderung. Wegen Arbeitswochen von bis zu 80 Stunden, Notfalldiensten und ungerechten Behandlungstarifen seien immer weniger Medizinstudenten bereit, Hausarzt zu werden. Zudem fühlen sich die Hausärzte auch durch das Tarifsystem Tarmed benachteiligt, da ihre Verdienstmöglichkeiten
geringer sind als jene der Spezialisten.
Zum Ende der Kundgebung trugen die Ärzte eine Petition mit ihren Forderungen auf Bahren ins Bundeshaus. Mehr als 300.000 Patientinnen und Patienten hatten die Forderungen unterschrieben und sich damit
den Ärzten solidarisch gezeigt.
Zur Kundgebung hatten die SGAM, vier weitere Hausarzt-Verbände sowie der Bund der Praxis-Assistentinnen aufgerufen.
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
23
Essen-Berliner Resolution
Am 01.02.06 wurde von den Mitgliedern der Kreisstelle Essen der Ärztekammer Nordrhein einstimmig eine Resolution verabschiedet, die beispielhaft ist und alle ärztlichen Forderungen zusammenfasst.
1. Die Ärzte, ob in Kliniken, Praxen oder sonstigen Einrichtungen tätig, fordern, die freie Arztwahl durch die Patientinnen und Patienten beizubehalten und die Unabhängigkeit und Freiberuflichkeit der Ärzte zu sichern. Nur die freie Arztwahl des Patienten und ein von staatlicher Bevormundung unabhängiger Arzt sind imstande, ein humanes Gesundheitswesen zu gewährleisten.
2. Die Ärzteschaft fordert normale Arbeitszeiten und international konkurrenzfähige Gehälter
für die Ärztinnen und Ärzte an den Kliniken sowie die Bezahlung aller Überstunden und die Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als vollwertige Arbeitszeiten. Es ist unerträglich, wenn unbezahlte Mehrarbeit im Umfang von 50 Mio Arbeitsstunden jährlich als selbstverständliches Einsparpotential einer unaufrichtigen und verfehlten Politik ständig fortgeschrieben wird.
3. Die Ärzteschaft lehnt den überbordenden, überflüssigen und monströsen Bürokratismus in
Kliniken und Praxen ab. Es ist Ausdruck einer ungeheuerlichen Fehlentwicklung, wenn Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben mehr ärztliche Zeit beanspruchen als die Patientenversorgung. Es ist unerträglich, wenn kontrollverliebte Bürokraten uns dies auch noch als "Qualitäts- und Effizienzsteigerung" anpreisen wollen.
4. Wir fordern die konsequente Sicherstellung einer ambulanten Hausärztlichen und Fachärztlichen
Versorgung durch unabhängige Ärzte sowie das Ende der Budgetierung ärztlicher Leistungen.
Wenn im Durchschnitt 30% der Leistungen niedergelassener Ärzte nicht vergütet werden, so
handelt es sich nicht mehr um ein "Verteilungsproblem".
5. Wir lehnen jegliche staatlich dirigierte, rationierte Einheitsmedizin nach dem Prinzip von Fließbändern entschieden und kompromisslos ab. Eine staatlich diktierte Listenmedizin vereinheitlicht in inhumaner Weise ärztliche Behandlungen zu schematisierten Verfahren. Eine auf Rationierung ausgerichtete Einheitsgebührenordnung mit staatlich diktierten Dumpingpreisen wird
von uns als Versuch eines Verbotes qualifizierter Medizin entschieden bekämpft.
6. Die Ärzteschaft fordert, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt zu stärken, anstatt
es durch uneingestandene Rationierungszwänge zu beschädigen. Für die Rationierung sollten
diejenigen gerade stehen und sich verantworten, die meinen, sie anordnen zu müssen.
7. Wir lehnen daher jegliche Koppelung des Verordnungsverhaltens der Ärzte an ihre Vergütung
ab. Bonus-Malus-Regelungen sind entwürdigende Versuche, die staatlich erzwungene Rationierung unter Demontage der ärztlichen Integrität heimlich umzusetzen.
8. Die Ärzteschaft lehnt die Abwälzung des Morbiditätsrisikos unserer alternden Gesellschaft auf
die Ärzte entschieden ab. Über viele Jahre ist dies durch die Ärzteschaft stillschweigend hingenommen worden. Nun ist die Grenze des Zumutbaren überschritten.
Fotos: Wilder
9. Wir lehnen die Einführung der "Elektronischen Gesundheitskarte" ab, so lange nicht klar ist, wie
der Datenschutz gewährleistet wird und so lange keine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Analyse existiert. Wir lehnen den gläsernen Patienten und den gläsernen Arzt kategorisch ab, da dies
das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient im innersten Kern beschädigt und letztlich
vernichtet. Und wer den wirtschaftlichen Nutzen an der eCard hat, soll auch deren Kosten tragen.
Der Protest in Berlin hat viele
Gesichter, aber seine Aussagen und
Forderungen gehen alle in die
gleiche Richtung.
03 | 2006
10. Die Ärzteschaft fordert die Einführung eines EU-konformen Kostenerstattungssystems im
deutschen Gesundheitswesen, damit der Arzt wieder ausschließlich Anwalt seiner Patienten sein
kann und nicht zum Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Rationierungsbürokratie degradiert
wird.
Und letztlich: In einer Demokratie müssen alle Bürgerinnen und Bürger als mündig und selbstverantwortlich ernst genommen werden. Dazu gehört notwendig die Freiheit, über den Umfang
der eigenen Gesundheitsversorgung frei von Bevormundung durch Staat oder Kostenträger selbst
und eigenverantwortlich bestimmen zu dürfen.
Nordlicht
AKTUELL
24 BERICHT
DDD´S – WAS IST DAS?
Jeder Fehler und jede Ungenauigkeit verzerren den Preisvergleich.
DR. PETER FROESE, VORSITZENDER DES
APOTHEKERVERBANDES SH; RALF W. BÜCHNER, KVSH
D
efinierte Tagesdosen (DDD = defined daily dosages) sind
eine Hilfszahl, die die durchschnittliche Tagesdosis eines
Wirkstoffes in seiner Hauptindikation beschreibt, also die
Wirkstoffmenge, die ein Durchschnitts-Patient nach der Ersteinstellung bei durchschnittlichem Schweregrad der Krankheit im allgemeinen einnehmen soll, um einen durchschnittlichen Therapieerfolg zu erzielen.
Bei Preisvergleichen haben DDD´s eigentlich nichts zu suchen,
meint die Welt- Gesundheitsorganisation (WHO), die solche Tagesdo-
sen veröffentlicht. Die DDD´s wurden nämlich nur für epidemiologische Studien entwickelt, z. B. zur Messung und zum Ländervergleich von Arzneimittelverbräuchen. DDD´s sind, wie man oben
schon lesen kann, theoretische Konstrukte, die in gewissen Grenzen
aus dem therapeutischen Potential der Präparate abgeleitet sind.
Die WHO definiert sie nach Auswertung wissenschaftlicher Studien
und von Herstellerinformationen. Sie ist sich allerdings der begrenzten Genauigkeit der DDD-Berechnung bewusst. Denn möglich ist
allenfalls eine pragmatische Annäherung an die Wirklichkeit, eine
wissenschaftlich einwandfreie Ableitung gibt es nicht. (DDD´s müssen nicht einmal praktisch anwendbar sein. Mitunter müsste man
halbe Kapseln o. ä. einnehmen, um auf die definierte Tagesdosis zu
Inhalte
§ 84 Abs. 7a AVWG Umsetzung auf Bundesebene
Vereinbarung von Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit
im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1
KBV und Spitzenverbände der KK vereinbaren bis zum 30. September für das jeweils folgende
Jahr (erstmals für 2007) für Arzneimittelgruppen besonders verordnungsstarker Indikationsbereiche Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit.
Kommt bis zum 30. September keine Vereinbarung zustande, gilt für das Schiedsverfahren (abweichend von § 89 Abs 1) eine Frist von zwei Monaten.
Definierte Dosiereinheiten
und Indikationsbereiche
Definierte Dosiereinheiten können auf der Grundlage der Klassifikation gemäß § 73 Abs.8
(Tagesdosis-Kosten nach Angabe der ATC-Klassifikation laut DIMDI) festgelegt werden. Es können
auch andere geeignete rechnerische mittlere Tages- oder Einzeldosen oder andere geeignete
Vergleichsgrößen für die Kosten der Arzneitherapie vereinbart werden, wenn der Regelungszweck
dadurch besser erreicht wird. Bei den Indikationsbereichen soll es sich um Anwendungsgebiete
handeln, die bedeutsam zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven sind.
Aufgreifkriterium für die Prüfung Malusregelung
mehr als zehn Prozent Überschreitung (individuell) der vereinbarten Durchschnittskosten mit
Staffelung der Ausgleichszahlung in Abhängigkeit vom Grad der Überschreitung
Bonusregelung
Bei Unterschreitung (kollektiv) der vereinbarten Durchschnittskosten erfolgt eine zu vereinbarende Bonuszahlung von den Krankenkassen an die KV; die KV übernimmt die Verteilung an die
Ärzte, die die Durchschnittskosten nicht überschritten haben.
Durchführung der Prüfung
Keine Kopplung zwischen Einhaltung des Arznei-Ausgabenvolumens und Prüfung auf Zielerreichung! Über- oder Unterschreitungen stellt der gemeinsame PA fest. Die Prüfung findet quartalsweise auf der Grundlage ungeprüfter Verordnungsdaten statt (arztbezogene GKV-Schnellinfo
oder Abrechnungsdaten der Apothekenrechenzentren gemäß § 300 SGB V). Gemäß § 106 Abs. 5
sollen Beratungen weiteren Maßnahmen in der Regel vorangehen. Der betroffene Arzt hat keine
Möglichkeit, die auf der Grundlage von Quartalsdaten festgesetzte Ausgleichszahlung vor dem
Hintergrund der Jahresverordnungsdaten überprüfen zu lassen.
Abgrenzung gegenüber anderen
Prüfverfahren
Arzneimittelgruppen, für die Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit festgelegt worden
sind, unterliegen nicht der Auffälligkeitsprüfung nach Richtgrößen und nicht der Zufälligkeitsprüfung. (Richtgrößen sind zu bereinigen.)
Der PA setzt den Regress in Abhängigkeit vom Grad der Überschreitung nach § 106 Abs. 5a fest. Die
nach Maßgabe der Gesamtverträge zu entrichtende Vergütung verringert sich gemäß § 106 Abs. 5c
um diesen Betrag. Die KV hat in der jeweiligen Höhe Rückforderungsansprüche gegen den Vertragsarzt. Gegen die Entscheidung des PA kann mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt werden. Die Klage gegen eine vom BA festgesetzte Honorarkürzung hat keine aufschiebende Wirkung.
Festsetzung eines Regresses
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
25
kommen.) Die WHO nennt deshalb die Nutzung dieser Daten für
Preisvergleiche einen Missbrauch der Methode. Natürlich kann man
aus einer einmal festgelegten DDD und dem Preis eines Medikaments einen Tagesdosis-Preis berechnen. Der ist dann im Rahmen der
Fehlergenauigkeit mehr oder weniger plausibel. Um einzelne DDD´s
geht es aber im Normalfall gar nicht. Eigentlich geht es um äquivalente Dosierungen.
Für Vergleiche oder zur Berechnung von Einsparmöglichkeiten,
wie im AVR, muss man die DDD´s verschiedener Substanzen miteinander vergleichbar machen. An solche Äquivalenzdosen sind viel
höhere Anforderungen zu stellen als an einzelne DDD-Berechnungen. Fehler können sich beim Vergleich mehrerer Wirkstoffe addieren und falsche Preissignale setzen. Die erforderlichen exakten Daten kann die Wissenschaft jedoch nicht liefern. Denn niemand macht
klinische Studien, nur um äquivalente Dosierungen zu ermitteln. Es
mag wissenschaftlich und therapeutisch vertretbar sein, von einer
Substanz 10 mg als DDD zu definieren, aber genauso vertretbar wären vielleicht 15 mg. Der Preis läge im zweiten Fall rein optisch um 50
Prozent höher! Jeder Fehler und jede Ungenauigkeit verzerrt den
Preisvergleich. *
Fazit: DDD`s sind wissenschaftlich wertvolle, epidemiologisch verwendbare Größen, die aber in keiner Weise für Preisvergleiche, schon
gar nicht im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen taugen.
Erläuterungen der WHO
(vergl. http://www.whocc.no/atcddd/)
„…… Basing detailed reimbursement, therapeutic group reference pricing
and other specific pricing decisions on the ATC and DDD assignments is a
misuse of the system. This is because the ATC (Anatomical-TherapeuticChemical classifikation system) and DDD assignments are designed solely to
maintain a stable system of drug consumption measurement, which can be
used to follow and compare trends in the utilization of drugs within and
across therapeutic groups…. It is important to emphasise that the ATC classification does not necessarily reflect the recommended therapeutic use in
all respects. Therefore, the ATC system should not be used as a tool for marketing purposes concerning efficacy, mechanism of action or therapeutic
profile in relation to other drugs. It should be emphasised that assignment to
different ATC groups does not mean a difference in therapeutic effectiveness
and assignment to the same ATC group does not indicate therapeutic equivalence.“
§ 84 Abs. 4a AVWG Umsetzung auf Landesebene
Indikationsbez. Zielvereinbarung der KVHH in 2005
Die regionalen Vertragspartner können bis 15. November eine
adäquate freiwillige Vereinbarung treffen und dadurch die
Vereinbarung auf Bundesebene ablösen. Dabei sollen vergleichbare Wirkungen erreicht werden wie mit der auf Bundesebene
getroffenen Vereinbarung, d. h. diese Vereinbarung soll ebenso
zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit geeignet sein.
In Schleswig-Holstein sind in Anlehnung an die Arznei-Rahmenvorgaben 2006 drei Indikationsbereiche bzw. Zielfelder in Vorbereitung:
• Statine
• Protonenpumpenhemmer
• Sartane / ACE-Hemmer.
Vorrangiges Ziel nach der letzten gemeinsamen AG am 20.01.06 ist die
Ermittlung der auf diese Zielfelder entfallenden durchschnittlichen
DDD-Kosten auf der Basis der Verordnungsdaten 1. Halbjahr 2005
Die regionale Vereinbarung soll einen entsprechenden Ausgleich
von Mehrkosten bei Nichteinhaltung der vereinbarten Ziele gewährleisten.
?
Bestandteil der Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2005 gemäß
§ 84 Abs. 1: Die Vertragspartner verständigen sich in bestimmten
Segmenten des Arzneimittelsektors auf spezifische Wirtschaftlichkeitsziele (§ 4). Die indikationsbezogenen Zielvereinbarungen sind am 01.07.2005 in Kraft getreten.
?
?
?
03 | 2006
Die durchschnittlichen Tagesdosis-Kosten (DDD) wurden anhand aller Verordnungen im Bereich der KV Hamburg im 1. Halbjahr 2004 ermittelt: Durch Addition der DDDs und der Kosten aller
verordneten Packungen eines vereinbarten Indikationsbereiches
lassen sich die durchschnittlichen DDD-Kosten für den gesamten
Indikationsbereich errechnen und hieraus Ziele ableiten.
Für 14 Zielfelder wurden Zielwerte für DDD-Kosten mit den KK
vereinbart.
Je Indikationsgruppe werden die Mehrkosten durch das Nichterreichen des Zielwertes errechnet. Dieser Betrag wird Gegenstand
eines PA-Verfahrens.
Keine Bonusregelung!
Keine Prüfung bei Einhaltung des Ausgabenvolumens! Die individuelle Verantwortlichkeit des einzelnen Vertragsarztes für die
Zielverfehlung tritt nur bei Überschreitung des vereinbarten Ausgabenvolumens ein! Jährliche Prüfung auf der Basis der Daten
für die Richtgrößenprüfung! Ein Regress bei Zielwertüberschreitung ist kein Automatismus; der Arzt kann im Prüfverfahren Besonderheiten für seine Patienten geltend machen, deren Anerkennung aber nicht den gleichen Regeln wie bei der Richtgrößenprüfung unterliegen muss.
Das Prüfverfahren und ein daraus resultierender Regress sind unabhängig davon, ob das Richtgrößenvolumen eingehalten, unteroder überschritten wurde (aber Regress-Verrechnung s.u.).
Regress-Realisierung durch die Krankenkassen (?)Ein ggf. festgesetzter Regress wegen Nichterreichens des Zielwertes ist mit einem evtl. Regress wegen Überschreitens der Richtgröße zu verrechnen.
Nordlicht
AKTUELL
26 AVWG DMP
AVWS STATT AVWG
DR. ROBERT WINKLER, INTERNIST, FLENSBURG
N
un ist es also doch gekommen, das AVWG,
auch wenn es im Bundesrat noch etwas verzögert wurde, die schlimmste Bedrohung der
ärztlichen Versorgungsrealität seit Beginn der Ausgabenregulation im Verordnungswesen.
Es ist eben nicht nur ein neues Spargesetz, sondern
gibt dem Gesetzgeber die Möglichkeit, tief in unseren
ärztlichen Verordnungsalltag einzugreifen.
Was bleibt uns dann noch, um uns zu wehren?
Schon jetzt gelten die bisherigen Gesetze, z. B. das im
KV Newsletter erwähnte AABG (Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz vom 23.02.02) und die vor zwei
Jahren verschärften Prüfregeln, die unabhängigen Prüfgremien mit ihren Regressdrohungen ab 2003.
Wir legen doch bereits jetzt mit Dosierungsplänen
und den dazugehörigen Verordnungsmengen fest, was
wir als rationale Therapie ansehen. Das kann und wird
sich auch durch das AVWG nicht ändern. Rationaler
wie rational, oder leitliniengerechter wie gerecht in
den DMP´s geht es nicht.
Dann bleibt also nur noch die gehorsame Umsetzung der Rabattverträge der Krankenkassen und Verordnung niedrigpreisiger Generika mit zuzahlungsbefreiender Wirkung für den Patienten. Man stelle sich
das mal vor, was alles ständig in der Praxis an Listen
aktualisiert und berücksichtigt werden muss bei einem
simplen Rezept für eine antihypertone Behandlung.
Müssen wir uns das wirklich zumuten? Bereits das
AABG von 2002 räumt uns die Möglichkeit der Verordnung von Wirkstoffen nur mit den Substanznahmen
ein. Diese Möglichkeit besteht auch jetzt unverändert
und ist rechtlich korrekt.
Es wäre viel entlastender als rote Tinte, die Drohung,
nur noch Privatrezepte auszustellen, oder Verordnungen zu verweigern. 2002 wurde vehement dagegen opponiert von KVen, Ärzteverbänden und der Industrie.
Aufgabe der therapeutischen Freiheit und was noch
so alles vorgebracht wurde.
Aber ist nicht das Gegenteil der Fall. Würde uns nicht
die alleinige Verschreibung von Wirkstoffen mit Substanznamen (aVvWS*) gesetzlich einwandfrei nach
dem AABG möglich, die Freiheit wiederbringen, die
wir brauchten?
1. Problem Tagestherapiekosten: die aVvWS löst die
Herausgabe eines Generikums der drei preiswertesten Generika aus, billiger geht es nicht.
2. Zuzahlungserlassung bei Medikamenten deutlich
unter Festbetrag: die aVvWS ermöglicht dem Patienten das preiswerteste Präparat mit dem Apotheker
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
27
Alleinige Verschreibung von
Wirkstoffen (AVWS) statt
Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz
(AVWG)?
auszuhandeln. Das ginge sogar bei Insulinen: z. B.
Normalinsulin 100 IE/ml, 3ml Nr. 5 Amp., den Insulin-Pen, den er hat, kann er vorzeigen, sollte er
ein billigeres Insulin brauchen, als sein momentaner
Insulin-Pen ermöglicht, muss dieser eben rezeptiert
werden. Oder nehmen wir BZ-Teststreifen. Welche
Entlastung, wenn nur „BZ-Teststreifen“ auf dem Rezept steht. Die Krankenkasse versorgt ihre Patienten direkt über ihren „preferred Provider“ mit den
für sie preiswertesten Geräten und Teststreifen. Das
Training am BZ-Gerät können wir dann wie bisher
gerne übernehmen.
3. Rabattverträge der Krankenkassen: die aVvWS befreit uns auch hier von der Verordnungsnot. Mit der
Information der Krankenkasse, welches für ihn das
billigste Medikament ist, sucht der Patient die Apotheke auf und bekommt das für ihn und seine Kasse
günstigste Medikament.
4. Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit:
mit der aVvWS liegt man automatisch im unteren
Kostenbereich.
5. Bildung von Festbetragsgruppen, in denen nur patentgeschützte, neuartige Arzneimittel enthalten
sind. (Im AVWG heißt es: „Eine Gruppenbildung
nach Absatz 1 setzt voraus, dass zumindest für den
ersten Wirkstoff einer neuen Gruppe der Patentschutz nicht mehr besteht. In diesem Falle gelten
alle Wirkstoffe dieser Gruppe auf Grund der Legaldefinition des Absatzes 1 Satz 4 nicht mehr als neuartig“.) Z. B. Ibesartan: Hat zum Beispiel die Krankenkasse für eines der beiden bekannten Präparate einen Rabatt ausgehandelt, befreit man sich mit dem
Wirkstoffnamen automatisch von einer zu teuren
Verordnung.
Wir sollten darüber nachdenken, wie sich eine
systematische Verschreibung von Wirkstoffen mit Substanznahmen sinnvoll und auf breiter Ebene umsetzen ließe.
Richtig dürfte es sein, die Verhandlungen über Kosten
der pharmazeutischen Versorgung auf einem solchen
Wege den KK zu überlassen und damit dort und bei
den Herstellern die Preisverantwortung anzusiedeln.
Das sollte uns aber wegen der „Querfinanzierungen“ des bisherigen Systems dennoch schnell zur gerechten Bezahlung der ärztlichen Leistung bringen.
Ich erinnere an die Anmerkung von Frau Schmidt
(BMG) zu den Ärzteprotesten.
Ich bin mir sicher, dass der Vorschlag, den Krankenkassen und dem Gesetzgeber mit der aVvWS entgegenzukommen, bei diesen großen Gefallen finden wird.
Es wird die Krankenkassen aber sicher nicht davon
zurückhalten, im Bereich der ärztlichen Vergütung jede
Sparmöglichkeit auszunutzen.
Es bleibt aber auch bei diesem Vorschlag dabei, dass
das alte Problem, das Richtige zu tun häufig als
vorauseilender Gehorsam erklärt wird, das solle man
sich gefälligst Stück für Stück abverhandeln lassen.
Sollte das AVWG jedoch in der geplanten Form wirklich
umgesetzt werden, wenn es denn überhaupt umsetzbar ist, könnte dies eine Notbremse sein, uns nicht völlig der Willkür der Gesundheitsverwaltung auszuliefern.
Denkbar wäre, dass unsere KV für Anwender der
aVvWS eine Befreiung vom Bonus/Malus und Anwendung der Richtgrößen aushandelt, ist an jedem Rezept
ja direkt zu erkennen. Grundlage dafür wäre die im
AVWG verankerte Pflicht der Krankenkassen, die Apotheken über rabattierte und zuzahlungsbefreiende Medikamente zu informieren.
Kritiker werden sagen, wir lieferten uns damit der
Willkür der Apotheken aus. Ich halte das Argument für
zu kurz gegriffen. Es geht darum, uns von allen Regularien zu befreien, die mit dem AVWG verbunden sein
werden (in der jetzigen Form). Dies würde die aVvWS*
mit einem Schlag ermöglichen. Der Apotheker ist jetzt
und war es seit 2002, gesetzlich verpflichtet, Medikamente im unteren Preisniveau herauszugeben. Mit
Wegfall des Naturalrabatts ist dies realistisch und er
wird mit dem AVWG zusätzlich vom Patienten unter
Druck gesetzt, für ihn das preiswerteste Medikament
auszuwählen.
Ich meine es ist für uns Ärzte einfach umzusetzen.
Bei Wegfall von Präparatenamen, muss jede Praxis
nach und nach ca. 100 Wirkstoffnamen in die praxiseigene Medikamentendatei einprogrammieren.
Was bedeutet es noch: Das Ende aller Vorteilsnahmen, denn die Pharmafirmen würden ja, bis auf die
wenigen mit patentgeschützten, nicht entbehrlichen
Präparaten, oder nicht austauschbaren Präparaten,
das Interesse an uns verlieren, aber auch das wäre zu
verkraften.
In dem Witz über das Auswendiglernen eines Telefonbuches fragt der Betriebswirt nach dem Gewinn,
der Jurist nach dem Datenschutz, der Mediziner bis
wann? Ich denke mit der aVvWS bietet sich uns eine
Möglichkeit für ein „so nicht“ an!
Ich halte die aVvWS für einen denkbaren Weg, uns
aus der bürokratischen Mühle des AVWG herauszuhalten und von Regressdrohungen zu befreien.
* aVvWS = alleinige Verschreibung von Wirkstoffen mit Substanznahmen
03 | 2006
Nordlicht
AKTUELL
28 AVWG DMP
AVWG
KV Sachsen
Bonusvereinbarung AOK Sachs
§ 84 Abs. 7a SGB V (i.d.F. des AVWG):
Vereinbarung v. Wirkstoffgrupp
KBV und Spitzenverbände vereinbaren auf Bundesebene bis zum 30. September für das Folgejahr für Gruppen von Arzneimitteln, für verordnungsstarke Anwendungsgebiete Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit, die sich bei wirtschaftlicher Verordnungsweise ergeben.
Zielgößen (DDD) u. Arztgruppe
Einsparungen/Wirkstoffgrupp
Arztgruppe
Überschreiten die Ausgaben für die vom Arzt verordneten Arzneimittel die festgelegten Durchschnittskosten,
hat der Arzt einen Überschreitungsbetrag von mehr als 10 bis 20 vom Hundert entsprechend einem Anteil
von 20 vom Hundert, von mehr als 20 vom Hundert bis 30 vom Hundert um 30 vom Hundert und eine darüber hinaus gehende Überschreitung zur Hälfte gegenüber den KKen auszugleichen.
Überschreitung d. AM-Ausgab
nach Rückstellungsbetrag i.H.v
beschränkt auf teilnehmende Fa
Verordnungsvolumen
Unterschreiten die Ausgaben der von den Ärzten einer KV insgesamt verordneten Arzneimittel die Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit, entrichten die KKen einen Bonus an die KV. Der Bonus wird unter den Vertragsärzten verteilt, die wirtschaftlich verordnen und deren Verordnungskosten die Durchschnittskosten je Dosiereinheit nicht überschreiten.
Über- und Unterschreitungen stellt der PrüfungsA auf Grund der arztbezogenen Schnellinformation oder
der Daten nach § 300 Abs. 2 SGB V fest für das weitere Verfahren gelten § 106 Abs. 5 und 5c SGB V entsprechend.
D. h., der Prüfungsausschuss entscheidet, ob der Arzt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat
und welche Maßnahmen zu treffen sind. Gegen die Maßnahmen des PrüfungsA können Arzt, KV und KKen
Widerspruch (mit aufschiebender Wirkung) beim BeschwA erheben. Klagen gegen Entscheidungen des
BeschwA haben keine aufschiebende Wirkung (vgl. § 106 Abs. 5 SGB V). Die von den KKen an die KV zu
entrichtende Gesamtvergütung verringert sich um die vom Prüfungsausschuss festgesetzten Erstattungsbeträge; die KV hat in entsprechender Höhe Rückforderungsansprüche gegen den Arzt; Stundung oder
Erlass bei Nachweis wirtschaftlicher Gefährdung möglich (vgl. § 106 Abs. 5c SGB V).
prozentuale Bonuszahlungen i
d. Einsparungen (Bonuszahl. ge
standard. Leistungsausg. RSA u
AOK Sachsen für Arzneimittel /
Aufteilung der gezahlten Boni a
Unterschreitung d. AM-Ausgab
einsparvolumen
außerhalb Budget 50 Prozent
500.000,-); Zahlung des Bonusbe
licher Abstimmung der Berechn
kein Einvernehmen: Wirtschafts
kontrolliert Berechnung!
Arzneimittel, für die die o.g. Regelungen Anwendung finden, unterliegen nicht der RiGr-Prüfung
§ 84 Abs. 4a SGB V (i.d.F. des AVWG):
Die Vereinbarung nach Abs. 7a findet keine Anwendung, wenn auf Landesebene bis zum 15. November für
das Folgejahr Maßnahmen bestimmt sind, die ebenso wie eine Vereinbarung nach Abs. 7a zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit geeignet sind und die einen entsprechenden Ausgleich von Mehrkosten bei
Nichteinhaltung der vereinbarten Ziele gewährleisten.
D.h. bei einer Vereinbarung auf Landesebene kommen die o. g.Vorgaben der Bundesebene (einschl. der Regelungen zum Regress bei Überschreitung der Durchschnittskosten nicht zum Tragen, wenn die Landesvereinbarung ebenso zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit geeignet ist und einen Ausgleich der Mehrkosten bei Zielüberschreitung vorsieht.
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
29
KV Nordrhein
KV WL
sen /KV ab 01.01.2006
AV-Vereinbarung 2006
AV-Vereinbarung 2006/Zielvereinbarung
pen,
Zielvereinbarung bezogen auf Generika u.
innerhalb Zielvereinbarung - u. a. Wirkstoffgruppen,
en
e für Summe der betreffenden
Me-too-Präparate
Generika: Erhöhung arztgrupp.bezogener Versorgungsanteil um 5 Prozent
(Rabattvertr. KK sollen berücksichtigt werden)
Me-too: Reduzierung arztgrupp.bezogener Versorgungsanteil um 5 Prozent
jeweilige Leitsubstanz sowie Verordnungsanteil der
Leitsubstanz festgeschrieben
z. B. Statine - Simvastatin - VO-Anteil 85 Prozent
arztgruppenbezogene Zielwerte auf Grundlage GAmSi
2005
engrenze:
v. 500.000,- aus budget. GV
achgruppen und gewichtet nach
individueller Regress bei:
Überschreitung d. AM-Ausgabengrenze und maßgeblicher Überschreitung Richtgrößenvolumen und
Nichterreichen mind. eines Zielwertes (Saldierung
zwischen einzelnen Zielwerten nicht mgl.)
KK erhalten 4 Prozent des für jeweilig. Arzt anerkannten GKV-Gesamthonorars
Widerspruch gegen Ansprüche KK u. Anspruchsprüfungen kann nicht erhoben werden
Überschreitung d. AM-Ausgabengrenze:
1. Feststellen des Umfangs der Überschreitung (evtl.
Bereinigung des Volumens um „exogene“ Einflüsse
- überprüfung der tatsächlichen Entwicklung der Anpassungsfaktoren)
2. „Entlastung“ KK bis max. 8 Mio.
3. Wenn Sonderzahlung (Bonus) > 8 Mio.
erfolgt Ausgleich der Überschreitung bis zur Höhe
der Sonderzahlung
Überschreitung der Ausgaben um 1/4 AM-Ausgabengrenze: im 1.Quart. /2006:
50 Prozent Grundlohnsummensteigerung für Honorar 2006
Überschreitung d. AM-Ausgabengrenze 2006:
max. 50 % Grundlohnsumme für Honorar 2007, wenn
Summe d. Überschreitung nicht durch Summe individueller Regress ausgeglichen wird (max. Höhe
der Überschreitung Ausgabenvolumen) weitere Regelung, wenn Veränderungsrate für 2007 nicht anzuwenden ist
in Höhe v. max. 50 Prozent
estaffelt, in Verbindung mit
u. Leistungsausgaben
bei Erreichen eines Ziels aus ZV:
Sonderzahlung i. H. v. 10 Prozent des auf das jeweilige Unterziel ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitspotenzials KV informiert KK über Verwendung der Mittel
Versichertenjahr)
an Ärzte vertraglich fixiert
engrenze u. Erreichen Gesamt-
t des Einsparvolumens (max.
etrages erfogt nach einvernehmnung,
prüfungsunternehmen der AOK
individuell anerkannte Praxisbesonderheiten finden
bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen Berücksichtigung
03 | 2006
Wirtschaftlichkeitsprüfung nach 106 SGB V bleibt
unberührt
Nordlicht
AKTUELL
30 AVWG DMP
DMP ASTHMA / COPD MIT
DER AOK SCHLESWIG-HOLSTEIN
VEREINBART
MARTIN MAISCH UND RALF W. BÜCHNER, KVSH
D
ie KVSH und die AOK Schleswig-Holstein haben mit Wirkung zum 01.04.2006 je einen Vertrag zur Umsetzung eines
Disease Management-Programmes für Patienten mit
Asthma bronchiale und für Patienten mit chronisch obstruktiven
Lungenerkrankungen (COPD) vereinbart. Die anderen Krankenkassenverbände werden den beiden Verträgen aller Voraussicht
nach zeitnah beitreten.
Betreuung
Für die kontinuierliche Betreuung erhält der DMP-Arzt im Rahmen der Vereinbarung pro Patient eine quartalsbezogene Betreuungspauschale in Höhe von 5,00 Euro.
Auch besonders qualifizierte Kinderärzte/Lungenärzte sind als
weitere Versorgungsebene eingebunden und können für die Mitbehandlung eine quartalsbezogene Pauschale in Höhe von 12,00 Euro
in Ansatz bringen.
Schulungen
Ziel beider Programme ist - wie im Rahmen der bereits eingeführten DMPs - die betroffenen Patientinnen und Patienten zu befähigen,
aktiver an der Therapie ihrer Erkrankung mitzuwirken und die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten sowie Krankenhäusern
zu optimieren. Die beiden Verträge „DMP Asthma“ und „DMP COPD“
sind inhaltlich weitestgehend identisch, Unterschiede bestehen daher nur hinsichtlich der Abrechnungspositionen, des Schulungsangebotes, der Versorgungsinhalte sowie der Dokumentationsbögen.
Aufgaben
Wie schon bei anderen DMPs kommt den hausärztlich tätigen
Vertragsärzten auch im Rahmen des DMP Asthma/COPD eine zentrale Rolle zu, die so genannte „DMP-Funktion“. Diese übernehmen
die Versorgungsaufgaben und strukturieren die Behandlungsabläufe.
Zu den konkreten Aufgabenfeldern zählen hierbei insbesondere
· die Koordination der Behandlung im Hinblick auf die Beteiligung
weiterer Therapeuten,
· die Information, Beratung und Einschreibung der Patienten,
· die Beachtung der medizinischen Anforderungen aus der Rechtsverordnung,
· die Erhebung und Weiterleitung der Dokumentation an die Datenstelle, sowie
· bei entsprechender Berechtigung die Durchführung von Patientenschulungen.
Dokumentation
Auch bezüglich DMP Asthma/COPD gibt die Rechtsverordnung
bundesweit einheitliche Dokumentationsbögen mit bestimmten Parametern verbindlich vor. Der DMP-Arzt erhebt diese Daten und leitet den Bogen sodann an die Datenstelle INTERFORUM nach Leipzig
weiter.
Für die Erstdokumentation sehen beide Verträge eine Pauschale in
Höhe von 25,00 Euro vor, sowie für die Folgedokumentation eine
Pauschale in Höhe von 15,00 Euro. Werden die Dokumentationen
sowohl elektronisch erstellt als auch elektronisch versandt, erfolgt
in der Zeit vom 01.04.2006 bis 31.03.2007 ein Zuschlag in Höhe von
1,00 Euro auf die entsprechende Dokumentationspauschale.
Nordlicht
AKTUELL
Patientenschulungen können bei entsprechender Genehmigung
von allen teilnehmenden Ärzten durchgeführt werden.
DMP Asthma:
Für Erwachsene sieht der Vertrag das so genannte NASA-Schulungsprogramm vor, welches mit 200,00 Euro pro Patient und Kurs
vergütet wird. Die komplette Nachschulung (frühestens sechs Monate nach Ende der Schulung) wird pro Patient pauschal mit einem
Betrag in Höhe von 45,00 Euro honoriert.
Für asthmakranke Kinder/Jugendliche erfolgt die Schulung nach
dem Osnabrücker Modell durch ein multiprofessionelles Schulungsteam. Der komplette Schulungskurs wird von der AOK SchleswigHolstein mit einer Pauschale in Höhe von 560,00 Euro pro Patient
vergütet. Die Nachschulung (frühestens sechs Monate nach Ende
des Schulungskurses) wird pro Patient pauschal mit einem Betrag
in Höhe von 65,00 Euro honoriert.
DMP COPD:
Für Patienten mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen
sieht der Vertrag das so genannte Fürther Schulungsprogramm (COBRA) vor, welches mit 200,00 Euro pro Versicherten und Kurs vergütet wird. Die komplette Nachschulung (frühestens zwölf Monate
nach Ende der Schulung) wird pro Patient pauschal mit einem Betrag in Höhe von 45,00 Euro honoriert.
*******
Sämtliche Abrechnungspositionen der beiden Verträge DMP
Asthma und DMP COPD finden Sie als Beilage zu diesem NORDLICHT.
Wichtige Voraussetzung für die Abrechnung ist jedoch die vorherige
Teilnahmebestätigung durch die KVSH! Die entsprechenden Antragsunterlagen sowie den vollständigen Vertragstext erhalten Sie
über Inga Petitjean, Helga Hartz oder Caroline Polonji, Tel. 04551
883 315, -453, -280) aus der Abteilung Qualitätssicherung. Ferner
steht Ihnen der gesamte Vertragstext zum Download unter www.
kvsh.de/bibliothek/Verträge bereit.
03 | 2006
31
AVWG UND DMP – WIE
VERTRÄGT SICH DAS?
Neuorientierung in den DMP erfolgt.
DR. RALPH ENNENBACH, KVSH
D
as AVWG stellt eine potentielle Bedrohung für
Ärzte dar. Dies würde in geradezu paradoxer
Weise für Ärzte, die am DMP teilnehmen, gelten, da Leitlinien von den DDDs abweichende Vorgaben enthalten können. Das ist eine Paradoxie ohne
Frage! Das kann z. B. daran liegen, wenn das Medikament in der Leitlinie im Rahmen einer Nebenindikation eingesetzt wird, während die DDD für das Medikament für die Hauptindikation festgelegt wird. Aktuelles Beispiel ist das Simvastatin, welches laut Leitlinie Diabetes mit 40 mg per Tag zum Einsatz kommen soll; die DDD entspricht aber lediglich einem
Wert von 15 mg.
AOK beteiligt sich an EDV-Investition für DMP
Der AOK-Zusatzvertrag für Mehraufwendungen sieht gestaffelte Zahlungen vor, die extrabudgetär honoriert werden:
· DMP-Ärzte, die bislang weniger als 30 Patienten eingeschrieben haben, erhalten ab
01.04.2006 für die 1. bis 10. Neueinschreibung 10 Euro, die 11. bis 20. Neueinschreibung 15 Euro und die 21. bis 30. Neueinschreibung 20 Euro. Maximal also 450 Euro.
Die Vergütung erfolgt über die KVSH.
· Koordinierende DMP-Ärzte, die bislang mindestens 30 Patienten eingeschrieben haben,
erhalten für weitere 15 neueingeschriebene AOK-Patienten bis zum 31.12.06 jeweils
30 Euro. Maximal werden auch hier 450 Euro bezahlt. Die Vergütung erfolgt über die
KVSH.
· Wer bislang schon 80 AOK-Versicherte eingeschrieben hat, erhält eine einmalige Zahlung
von 450 Euro. Die Vergütung erfolgt hier direkt durch die AOK Schleswig-Holstein.
Die AOK erkennt mit diesem Vertrag die Mehraufwendungen durch Verwaltungsvorgänge
und Qualifizierung des Praxispersonals an. Außerdem soll damit der notwendigen Umstellung der Praxis-EDV von der manuellen zur elektronischen DMP-Dokumentation Rechnung
getragen werden.
Da hilft nur eines, nämlich am DMP beteiligte Ärzte
durch eine Regelung im DMP-Vertrag selber von weiteren Prüfungen infolge des AVWG zu befreien.
Genau das ist jetzt bei der Neuakkreditierung des
DMP Diabetes Typ 2, als auch bei den neuen DMPVerträgen Asthma und COPD geschehen. Hier haben
wir jeweils geregelt, dass innerhalb der (ohnehin stattfindenden) Qualitätssicherung der DMP-Verträge eine
"Testierung" der Ärzte hinsichtlich des leitlinienkonformen Verordnungsverhaltens vorgenommen wird. Das
zieht nach Auffassung der Vertragspartner die Anerkennung als Praxisbesonderheit im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach sich, so dass im Ergebnis
03 | 2006
der Arzt wegen der Verordnung bei DMP-Fällen nur
einmal und nicht mehrmals geprüft wird. Nur vor diesem Hintergrund haben wir die Verhandlungen über
DMP ernsthaft führen können. Man darf festhalten,
dass die Kassen an dieser Stelle auch einiges an Verständnis für die Belange der Ärzte aufgebracht haben.
Neue Vergütungen im DMP Diabetes
Die Kassen haben anerkannt, dass Verbesserungen
in der Kosten-Nutzenrelation der DMP für die Ärzte
notwendig sind, wenn die Attraktivität der Programme
steigen soll. Als einen ersten Schritt dazu verstehen
sich die wohl durchaus interessanten Entgelte für Schulungen im Rahmen von DMP Asthma und COPD (s.
u.), als auch Verbesserungen im DMP Diabetes Typ 2.
Letztere werden ab III/2006 wirksam und bedeuten,
dass die Quartalspauschalen für geschulte Diabetiker
für Praxen mit ZI-Qualifikation (Ebene 1) für nicht-insulinpflichtige Patienten von 7,50 auf 10 und für insulinpflichtige Patienten von 10 auf 15 angehoben werden. Allerdings entfällt die bisherige Pauschale in Höhe
von 3,25 für nicht-geschulte Patienten, was angesichts
der gewollten Versorgungsintention kein echter Verlust ist: Schulung soll sein. Die Änderungen gelten für
AOK, IKK, BKK und VdAK/AEV gleichermaßen.
Weitere Perspektiven
Seitens der AOK ist die Zusage bekräftigt worden,
die Ärzte direkt an einer „Verbesserung der Ertragslage“ infolge DMP beteiligen zu wollen. Diese setzt
aber erst ein, wenn der Bundesschnitt der Einschreibungen erreicht ist, was in Schleswig-Holstein bei Weitem nicht der Fall ist. Bis dahin hat die AOK im Ergebnis - wie jede andere Kasse in SH auch - RSA-Verluste.
Klar wären Chronikerprogramme ohne DMP die gewünschte Wahl, das würde den regionalen Ausgestaltungen entgegenkommen und einigen Kapriolen des
Bundesversicherungsamts die Spitze brechen, aber
das ist und bleibt Wunschdenken. Immerhin zeigt die
AOK hiermit ein Bewusstsein für erhebliche bürokratische und andere Irrungen, die seitens der Ärzte letztlich für die Existenz der regionalen Kassen übernommen werden.
Als ein erster Schritt gilt der von der AOK gezahlte
Zuschuss zu Investitionskosten in der Arztpraxis. Darüber hatten wir im Newsletter schon berichtet, die wichtigsten Infos sind im links neben stehenden „Kasten“
zusammengefasst. Die anderen Kassen sind gesprächsbereit, jedoch liegen noch keine Ergebnisse vor.
Nordlicht
AKTUELL
32 AVWG DMP
Schulungsberechtigungen für DMP-Asthma und
des DMP COPD
Asthma und COPD-Schulungen bei Erwachsenen
sowie Kindern und
Jugendlichen bringen
Behandlungserfolge.
Die Asthma und COPD-Schulungen bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen können entweder vom DMP-Arzt selbst (bei entsprechender Qualifikation und Genehmigung) oder als Auftragsleistung
erbracht werden. Als Schulungsprogramme zugelassen sind für das DMP Asthma
- Qualitätsmanagement in der Asthmaschulung von
Kindern und Jugendlichen der AG Asthmaschulung
im Kindes- und Jugendalter e. V.
- Die ambulante Fürther Asthmaschulung (AFAS, eine
Fortentwicklung bzw. Variation von NASA= Nationales ambulantes Schulungsprogramm für erwachsene Asthmatiker)
und für das DMP COPD:
- Chronisch obstruktive Bronchitis mit und ohne Lungenemphysem - ambulantes Schulungsprogramm
für COPD-Patienten (COBRA), eine Umbenennung
des Ambulanten Fürther Schulungsprogrammes für
Patienten mit chronisch obstruktiver Bronchitis und
Lungenemphysem(AFBE).
Hierzu ein Hinweis in eigener Sache. Wir werden
uns nach Kräften bemühen, kurzfristig eine Veranstaltung anzubieten, in der interessierte Ärzte eine Schulungsberechtigung erwerben können. Hierzu werden
wir Sie noch umfassend, wohl im nächsten NORDLICHT,
informieren. Bis dahin verweisen wir Sie auf die folgenden Internet-Adressen, wo Sie sich davon unabhängig über Termine und Kosten informieren können:
www.atemwegsliga.de, www.asthmaschulungen.de.
Für Fragen zum Erwerb der Schulungsqualifikation
steht Ihnen auch Mareike Ralf aus der Abt. Qualitätssicherung unter der Tel.-Nr. 04551 883 332 gern zur
Verfügung.
Fazit
DMP sind und bleiben eine vertragspolitische Pflichtübung. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Immerhin
gelingt es dabei mit den Kassen in regionalen Verhandlungen, diese vertragspolitischen Schmuddelkinder
über die Anpassung an neue Vorgaben, wie etwa infolge AVWG, immer wieder ein klein wenig aufzupeppeln. Das mag man mitunter bedauern, für eine Reihe
von Praxen sind die DMP jedoch das täglich Brot, für
andere nur ein bitteres Dessert. Für die eine oder andere Praxis ergeben sich vielleicht auch neue Perspektiven, wie etwa im „Geschäftsfeld“ Schulungen.
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
BERICHT 33
„ÄRZTE GEBEN IHR BESTES“
Erfolgreiche Blutspendeaktion der Kreisstelle Flensburg - engagierte
und sachliche Kritik bei der anschließenden Diskussion mit dem
Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) – Reizthemen
Rationierung und AVWG.
JAKOB WILDER, KVSH
A
Dann der berufspolitsiche Höhepunkt des Tages:
Richtig mulmig muss es dem Bundestagsabgeordneten
Dr. Wolfgang Wodarg geworden sein, als er den bis auf
den letzten Platz gefüllten Veranstaltungssaal mit einer guten halben Stunde Verspätung betrat. An der
Blutspendeaktion wollte er nicht teilnehmen, weil er
der Diako keinen Einblick in seine persönlichen Daten geben wollte. Er stellte sich jedoch der Diskussion
mit der Flensburger Ärzteschaft. Dabei musste Wodarg
viel Kritik einstecken. Engagierte Ärzte, Ergotherapeuten und Logopäden forderten eindringlich, dass die
Politik die Verantwortung für die Rationierung im Gesundheitswesen übernehmen müsse.
„Dieses Gesetz ist die endgültige Abkehr von der patientenbezogenen Medizin. Ihr Politiker müsst verdammt nochmal jetzt die Verantwortung für das übernehmen, was ihr da an Flickschusterei verzapft habt“,
rief Dr. Robert Winkler. Wodarg sah das anders und
antwortete sichtlich erbost und laut: „Ihr Ärzte schimpft
immer auf die Volksvertreter, aber ihr werdet nur aktiv,
wenn ihr in Regress genommen werden sollt. Wo sind
denn die Ärzte in den Parlamenten?“. Wodargs Sicht
der Dinge: Der Gesetzgeber bietet den Rahmen. Die
Ärzte müssen dann über ihre Kassenärztlichen Vereinigung mit den Krankenkassen die Budgets aushandeln. Die Ärzte mögen auf diesem Weg doch bitte die
Möglichkeiten ausschöpfen, die sich ihnen bieten, bevor sie auf die Politik eindreschen.
Aussagen, die sofort für Unruhe und wütende
Zwischenrufe sorgten. „Das AVWG degradiert den Arzt
zum Rationierer der Nation. Das kann nicht sein“, so
ein HNO-Arzt. „Was sage ich denn einem schwerkranken Asthmatiker, wenn die Richtgrößen für ihn nicht
ausreichen?“ Ein Onkologe verriet, dass sein Budget
schon jetzt um 1.500 Prozent überzogen sei, weil er
viele „kostenintensive“ Patienten zu versorgen habe.
Immer wieder machten die Mediziner auf ihre Zwangslage aufmerksam, dem Behandlungsanspruch der Pa03 | 2006
Fotos Wilder
m Anfang stand eine Erfolgsmeldung: Dr. Wolfgang Barchasch, Vorsitzender der KV-Kreisstelle
Flensburg, verlas vor 60 niedergelassenen Ärzten im Fliednersaal der Flensburger Diakonissenanstalt die Bilanz der am Vormittag abgelaufenen Blutspendeaktion „Wir geben unser Bestes“. 30 Ärztinnen
und Ärzte hatten insgesamt 15 Liter Blut gespendet.
Damit können 30 Patienten versorgt werden.
Aderlass für einen guten
Zweck: Dr. Wolfgang
Barchasch gibt sein Bestes.
tienten gerecht zu werden und gleichzeitig immer neue
Sparvorgaben umzusetzen.
Dr. Robert Winkler: „Das
ist Flickschusterei pur“.
„Sie wissen doch gar nicht, wie es hier bei uns aussieht“, warf ein Arzt Wodarg vor. Die Kritik der Mediziner blieb in dieser Frage engagiert und einmütig. In
der sich anschließenden Diskussion drehte sich dann
alles um das heftig umkämpfte Arzneimittelversorgungswirtschaftichkeitsgesetz (AVWG). Die Front der
Ärzte blieb in dieser Frage einheitlich. Wenn medizinische Leistungen rationiert werden müssen, dann
müsse die Politik doch bitte auch die Verantwortung
übernehmen und den Menschen im Land sagen, was
noch drin ist und was nicht.
Dr. Wolfgang Wodarg
unter Druck: „Das AVWG
ist ein schlechtes Gesetz”.
Wodarg verteidigte sich vehement gegen die teilweise in sehr scharfer Form vorgetragenen Vorwürfe
und gab zu: „Das AVWG ist ein schlechtes Gesetz. Ich
habe in der Fraktion dagegen gestimmt und 30 Abgeordnete auf meine Seite gebracht. Doch es hat nicht
gereicht.“ Krankenkassen und Lobbyisten unter den
Abgeordneten, denen die Interessen ihres Pharmakonzerns näher liegen als die Probleme des einfachen
Landarztes, hätten sich am Ende leider durchgesetzt.
Für die Ärzte kein echter Trost.
Nordlicht
AKTUELL
34 Bericht
IDH
Nach drei Jahrzehnten
“Informationsstelle” jetzt
“Interessengemeinschaft”
der Heilberufe
DR. JÖRG FELDNER, JOURNALIST
V
or 30 Jahren war Deutschland Fußballweltmeister und Herbert Ehrenberg gab als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den
Startschuss für den Kostendämpfungswettkampf im
Gesundheitswesen. Weltmeister im Fußball ist
Deutschland zur Zeit nicht, dafür seit 30 Jahren führend in der Bürokratisierung und finanziellen Austrocknung der Arbeit der freien Heilberufe.
Ebenfalls vor 30 Jahren gründete sich die Informationsstelle der Heilberufe in Schleswig-Holstein, kurz
IdH, als gemeinsame Organisation von Ärztekammer
und Kassenärztlicher Vereinigung, Apothekerkammer
und Apothekerverband, Zahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung mit dem Ziel, ein fachlich fundiertes Gegengewicht gegen flache Medienberichte zu bilden. Im 30. Jahr kam die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein als siebtes Mitglied
hinzu. Lange Jahre hat die IdH in eigener Regie mit
klassischer Pressearbeit auf die politische Diskussion
eingewirkt. Sie hat das immer ziemlich still und eher im
Hintergrund getan und sich bemüht, die wissenschaftliche Qualität in den Vordergrund zu stellen. Das war
Absicht, aber das hat auch dazu geführt, dass die IdH
nur den Insidern gut bekannt war. Heute ist die IdH
keine Pressestelle mehr, das machen die Mitgliedsorganisationen längst selbst. Ihre Funktion als ständiger
Runder Tisch der Präsidenten und Vorsitzenden der
Spitzenorganisationen der Heilberufe hat sie jedoch
behalten. Sie gewährleistet noch heute, dass die in
freier Niederlassung tätigen akademischen Heilberufler in Schleswig-Holstein mit einer Stimme sprechen
Apothekerkammer-Präsident Holger Iven brachte es
bei der Jubiläumsveranstaltung im Kieler Schloss auf
den Punkt: „Die IdH ist ein wenig bekannter politischer Solitär, seit 30 Jahren endemisch in SchleswigHolstein vorkommend.“
Ralf W. Büchner entlarvte die Sprechblasen
von Staatssekretär
Schröder.
Staatsekretär Schröder – im Slalom immer um die
Fakten herum
Einen Blick in die Werkstatt der Politik versprach
Hauptredner Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im
Bundesgesundheitsministerium. Es blieb beim Versprechen. Wird die Freiberuflichkeit abgeschafft?, fühlte
Schröder sich zu Recht gefragt. Seine weit auslegbare
Antwort: „Überhaupt nicht im Kern“ wolle man die
ambulante Basisversorgung durch niedergelassene
Ärzte verändern. Überhaupt nicht oder doch, und nur
im Kern nicht? Und es werde in Zukunft „auch fachärztliche Versorgung in der Fläche“ geben. Auch… vielleicht ist es nicht besonders gewagt, Schröder so zu
übersetzen: Künftig sollen freiberuflich tätige Ärzte
nur noch das flache Land versorgen; Fachärzte wird
es nur noch in Städten geben und die müssen keineswegs in eigener Praxis tätig sein.
Nordlicht
AKTUELL
Auflösung der KVen? Schröders Antwort weder ein Ja
noch ein Nein: Man brauche ja in jedem Fall eine Organisierung des Sicherstellungsauftrages und den auf die
Krankenkassen zu verlagern, schließt er aus - „dazu kennen wir die zu gut.“ Aber mehr Wettbewerb solle es geben, sprich: Nicht nur die KVen sollen Honorarverträge
abschließen können.
Ohne den engagierten Widerspruch des stellvertretenden KV-Vorsitzenden Ralf Büchner wäre der Abend eine
Solonummer für den Staatssekretär geworden. Ob sie
aus Schröders blumigen Umschreibungen einen Fernsehbeitrag machen könnten, fragte Büchner die soeben mit dem IDH-Medienpreis Gesundheit ausgezeichneten drei Journalistinnen vom NDR. Nein, erwiderten sie kopfschüttelnd; die Faktenlage sei zu nebulös.
„Heilende Beziehungen wie die Sprechstunde“, so
Büchner, kosteten neben Geld vor allem Zeit, und dafür dürfe und könne die Politik nur Rahmenbedingungen setzen. Das AVWG sei jedoch wieder nur ein Beispiel
für den „Durchregulierungstrip“ der Politik, es sei keine
Einladung zum Dialog und verhindere geradezu heilende Beziehungen: „Hören Sie auf, uns zu quälen, nehmen Sie das AVWG vom Tisch, das wäre eine ernsthafte
Geste für eine ernsthafte Gesprächskultur.“
Drei ausgezeichnete
Fernsehjournalistinnen,
und keine konnte die
Umschweife von Staatssekretär Schröder interpretieren (v.r.: Gabriele
Lüeße, Michaela
Kahmke, Andrea Jedich)
03 | 2006
KV INTERN PSYCHOTHERAPIE 35
EINFACHE SUCHE NACH
PSYCHOTHERAPEUTEN
Die Psychotherapeutenkammern Bremen, Hamburg, Niedersachsen
und Schleswig-Holstein gründen Onlinedatenbank www.psych-info.de
HEIKO BORCHERS,
PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT,
KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUT
A
nfang Januar haben die vier Psychotherapeutenkammern aus Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine OnlineDatenbank ins Netz gestellt. Unter www.psych-info.de
hilft sie Patienten und Ratsuchenden, einen geeigneten Psychotherapeuten in Wohnortnähe zu finden.
Der Service ist kostenlos.
Schon die eigene Postleitzahl reicht, um in der Datenbank nach einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Umgebung zu suchen. Vorteil des
neuen Angebots: Die Suchergebnisse sind bundesländerübergreifend. Sie richten sich allein nach dem regionalen Gebiet, ohne an den Ländergrenzen Halt zu machen.
Bei www.psych-info.de lassen sich auch detaillierte
Suchkriterien eingeben. „Der Bürger kann gezielt abfragen, wer ein bestimmtes Therapieverfahren anbietet oder wer sich auf Kinder und Jugendliche spezialisiert hat“, erklärt der Projektleiter Peter Riedel, der zugleich Mitglied im Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hamburg ist. Auch Fragen nach einer Kassenzulassung oder nach Fremdsprachenkenntnissen
der Therapeuten sowie der Erreichbarkeit und der Zugänglichkeit der Praxis für rollstuhlgebundene Personen werden unter www.psych-info.de beantwortet.
Eine Meldung von freien Therapieplätzen für eine
Psychotherapie erfolgt jedoch nicht. Dieses sich sehr
schnell verändernde Merkmal einer Praxis lässt sich
in einem derartigen Dienst nicht immer aktuell einstellen. Inwieweit also ein Psychotherapeut freie Therapieplätze hat, lässt sich weiterhin nur durch einen
direkten Anruf bei diesem klären.
03 | 2006
„Mit Psych-Info bieten wir allen unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich in einem kostenlosen Internet-Portal mit einer „Visitenkarte“, auf der Angaben
zur beruflichen Qualifikation und zu Tätigkeitsschwerpunkten gemacht werden können, zu präsentieren“,
so der Präsident der Psychotherapeutenkammer
Schleswig-Holstein Dr. Oswald Rogner. Vor der Einstellung, d. h. Freigabe auf der Website, prüfen die Kammern die vom Psychologischen Psychotherapeuten
oder Kinder-Jugendlichenpsychotherapeuten gemachten Angaben auf Vereinbarkeit mit der Berufsordnung
und gesetzlichen Bestimmungen.
Der Eintrag in die Online-Datenbank erfolgt freiwillig. Die Vorstände der vier beteiligten Psychotherapeutenkammern sind sich der Akzeptanz seitens ihrer Mitglieder jedoch sicher. „Das Angebot einer zeitgemäßen Präsentation im Internet wird von den Psychotherapeuten angenommen“, berichtet der Geschäftsführer der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Michael Wohlfarth. Zur Zeit sind bereits gut 1.500
Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten im neuen Suchdienst
zu finden. „Und ihre Anzahl steigt wöchentlich“, ergänzt Wohlfarth.
Mit dem Online-Dienst wollen die norddeutschen
Psychotherapeutenkammern neben der Suche nach
Therapeuten auch generell den Zugang zur Psychotherapie verbessern. Die Kammern sind die Selbstverwaltung der approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in den jeweiligen Bundesländern. In dieser Funktion nehmen sie nicht nur die Interessenvertretung des Berufsstandes wahr, sondern führen auch
die Aufsicht über die berufliche Arbeit sowie die Fortund Weiterbildung ihrer Mitglieder. Alle vier Psychotherapeutenkammern wurden erst in den letzten Jahren gegründet. Mit der Installierung dieses umfassenden Suchdienstes ist ein weiterer wichtiger Schritt in der
Aufbauphase dieser verhältnismäßig jungen Kammern
erfolgreich vollzogen worden.
Nordlicht
AKTUELL
36 TITELTHEMA Struktur und Verträge
KV UND SANA TUN ES
Klinikkonzern will Zusammenarbeit mit Niedergelassenen festigen.
EKKEHARD BECKER, KVSH
I
n der wunderbaren Filmkomödie „Harry und Sally“ finden Meg
Ryan und Billy Crystal erst nach vielen Irrungen und Wirrungen zueinander. Ähnlich lang dauerte es, bis es zwischen der KV und dem
Krankenhausträger SANA funkte. Die Anfänge reichen zurück ins Jahr
1996. Damals gründete sich die Medizinische Qualitätsgemeinschaft
Rendsburg, unterstützt durch die KV und gefördert von den Ersatzkassen. Das Praxisnetz war angetreten mit dem Ziel, eine qualitativ bessere
und dennoch wirtschaftlichere Versorgung zu bieten. Ein Aspekt der
Wirtschaftlichkeit war die Vermeidung unnötiger Krankenhausbehandlung. Dazu richtete die MQR eine eigene Anlaufpraxis ein. Ambulant
operierende Vertragsärzte boten
mehr ambulante Eingriffe an. Konsile zwischen Haus- und Fachärzten
in Form des Zweitmeinungsprinzips
sollten ebenfalls zu weniger Kransana
kenhausfällen führen.
Die großen Erwartungen erfüllten sich leider nicht ganz. Die Strategien des Praxisnetzes forderten Gegenstrategien des SANA-geführten Krankenhauses heraus. Den Verlust an Operationen kompensierte es durch vermehrte konservative Fälle. Die Notfälle in der
Krankenhausambulanz konnten nicht in erhofftem Maße in die
MQR-Anlaufpraxis umgelenkt werden.
Gespräche zwischen Praxisnetz und Krankenhaus gab es immer.
Im Jahr 2000 wechselte die Anlaufpraxis sogar in die Räume des
Krankenhauses. Die MQR richtete ihr Büro ebenfalls dort ein. Flüchtige Begegnungen. Wie bei Harry und Sally.
Jetzt lebt das gemeinsame Interesse wieder auf. Die Zeiten für Kooperationen sind günstiger geworden. Das DRG-System regt Krankenhäuser dazu an, prä- und poststationäre Leistungen zu verlagern. Die ambulante Öffnung der Krankenhäuser kann zumeist nur
mit Ärzten gelingen, die ambulante Erfahrung bringen. Daher besitzen niedergelassene Ärzte hier eindeutige Kooperationsvorteile.
Und schließlich kennt der freiberuflich tätige Arzt keine Arbeitszeitbeschränkungen - abgesehen von den EBM-Prüfzeiten. Daher sind
Krankenhäuser auch unter diesem Aspekt mit niedergelassenen Ärzten gut beraten.
Einige Krankenhausträger favorisieren die Strategie, an jedem ihrer Standorte ein MVZ mit angestellten Ärzten zu gründen. Die Rhön1. Analyse der Stärken und
Schwächen der bestehenden
Kooperationsbeziehungen,
Beschreibungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fortführung, Intensivierung oder Etablierung einer
kooperativen Beziehung zwischen niedergelassenen Ärzten und den Sana Kliniken.
2. Aufbau von gemeinsamen
Strukturen:
a. Hausärztliche Notfallpraxen und Notfallzentren zur 24
Stunden-Notdienstversorgung.
b. Kooperationsverträge und
Belegarztverträge zur Nutzung
Nordlicht
AKTUELL
der beiderseitigen personellen Ressourcen.
c. Gemeinsame Raum- und
Gerätenutzung mit niedergelassenen Ärzten am oder im
Krankenhaus.
d. Bildung fachärztlicher Versorgungszentren im Konsens
der Beteiligten.
e. IT-Plattform und Struktur
elektronischer Patientenakte.
f. Aufbau telemedizinischer
Angebote.
3. Vereinbarung gemeinsamer Abläufe
a. Verfahren zur Verkürzung
von Wartezeiten für Patienten.
b. Abstimmung der Arznei-
Gruppe ist hier Vorreiter. SANA setzt aus den oben genannten guten Gründen auf niedergelassene Ärzte. Und hat das mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einem Eckpunktepapier bekräftigt. Diese Kooperation soll nun in die Tat umgesetzt werden.
Die KVen mit SANA- oder SANA-geführten Kliniken entwickeln mit
dem Krankenhausträger regionale Modelle der Zusammenarbeit.
Bei uns wird die Zusammenarbeit mit SANA gestaltet durch eine
Lenkungsgruppe, bestehend aus dem stellvertretenden KV-Vorsitzenden Ralf Büchner, dem SANA-Regionaldirektor Otto Melchert
(damaliger Rendsburg-Chef), den KV-Kreisstellenvorsitzenden der
Kreise mit SANA-Krankenhäusern sowie den Verwaltungen der SANAHäuser. In Schleswig-Holstein besitzt SANA die Trägerschaft in Lübeck, in Oldenburg, Eutin und auf
Fehmarn sowie in Rendsburg und
Eckernförde. Das Management der
Kreiskrankenhäuser Nordfrieslands
setzt auch weiterhin auf den Austausch mit SANA. Projekte vor Ort
werden mit KV-Kreisstellen, Praxisnetzen und interessierten Ärzten
umgesetzt.
Als besonderes Interesse der Zusammenarbeit hat die Lenkungsgruppe benannt:
- Anlaufpraxen im Rahmen der Neustrukturierung des vertragsärztlichen Notdienstes
- Gemeinsame Versorgungsaufträge (z. B. prä- und poststationäre
Behandlung, Ermächtigungen, ambulante Öffnung des Krankenhauses)
- Gemeinsame Gesellschaften für Integrationsversorgungen
- Gemeinsame Logistikstrukturen.
Darüber hinaus will die Lenkungsgruppe prüfen, unter welchen
Rahmenbedingungen Medizinische Versorgungszentren in gemeinsamer Trägerschaft von Niedergelassenen und Krankenhaus erfolgreich Versorgungskonzepte anbieten können.
Die Partner haben sich ein ehrgeiziges Ziel gesteckt. Sie wollen
zeigen, dass echte Kooperationsbeziehungen zwischen Krankenhaus und Niedergelassenen möglich sind. Auch mit Geld. So wie
Harry und Sally im Film beweisen, dass es zwischen Frau und Mann
echte Freundschaft geben kann. Auch mit Sex. Unser Happy End
steht noch aus. Doch die berühmteste Szene des Films - die im
Restaurant - haben wir bereits hinter uns gelassen.
Kernpunkte der
Kooperationsvereinbarung
verordnung im Übergang von
der stationären zur ambulanten Behandlung und von Maßnahmen zur Verbesserung der
Compliance.
c. Qualitätsstandards für Diagnostikleistungen und Behandlungspfade
i. für ambulantes Operieren.
ii. für vor- und nachstationäre Versorgung.
iii. für Überleitungspflege.
4. Regelmäßiger Informa-
tionsaustausch:
a. Gemeinsame Fallkonferenzen
b. Aufnahme-, Entlassungsund Überleitungsmanagement.
c. Gemeinsame PatientenInformationsveranstaltungen.
d. Gemeinsame Versorgungsforschung.
5. Qualitätsmanagement:
a. Etablierung gemeinsamer
Qualitätsziele und -maßstäbe.
b. Messung und Optimierung
der Versorgungsqualität.
c. Einzelmaßnahmen zur
Steigerung der Versorgungsqualität.
d. Gemeinsames Beschwerdemanagement.
6. Abschluss gemeinsamer
Verträge mit Krankenkassen
unter Einbeziehung der zuständigen Kassenärztlichen
Vereinigung.
7. Gemeinsame Beschaffung
und Logistik zwischen Klinik
und Praxen:
a. Standardisierung.
b. Arzneimittelversorgung.
c. Medikalprodukteversorgung.
d. Investitionsgüter und Immobilien (z. B. Gesundheitszentren).
e. Dienstleistungen.
03 | 2006
KV intern Struktur 37
„KLEINE KASSE – GROSSE WIRKUNG?”
Es ist soweit - mit dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) konnte
für die GEK, HZK und KEH der erste echte Vertrag nach § 73b SGB V zur
hausarztzentrierten Versorgung geschlossen werden.
teilnehmen wollen. Die „Integration“ dieses Vertrages
kommt durch den Einschluss der Apotheker zu Stande,
die auch zum Teil (und unwidersprochen von der BEK)
von unserem Honorarabzug alimentiert werden. Den
ie KVSH hat nach der Ankündigung des VorBEK-Hausapotheker einzubeziehen, brauchte natürstandes vom Januar 2005 jetzt eine Tat folgen
lich eine begründende Lyrik. BEK, HÄV und „Markelassen: Der erste Vertrag nach § 73 b SGB V
tinggesellschaft Deutscher Apotheken mbH“ stellten
(„Hausarztzentrierte Versorgung“) ist unterzeichnet.
übereinstimmend fest, die Ärzte trieben ohne HilfeZugegeben: die Kasse ist zwar fein, aber noch klein
stellung durch die Apotheker durch Fehlmedikation
und das Salär könnte auch größer sein.
Zehntausende unschuldiger Patienten ins KrankenDennoch: der Vertrag ist ein Erfolg und das wird auch
haus oder den Tod. Dass das an den Haaren herbei gevom hausärztlichen Fachausschuss so gesehen. Er wird
Dr. Stefan Jost,
zogen ist, hat mittlerweile selbst das SG Gotha (Az.
aber gemessen werden am so genannten „HausarztHausarzt, Handewitt
S7KA 2784/05) bestätigt: der Vertrag erfüllt die Kritevertrag“ zwischen dem Hausärzteverband (HÄV) und
rien eines Integrationsvertrages nicht!
der Barmer Ersatzkasse. Daher ein paar begleitende
Beim BEK/HÄV Vertrag unterschreibt der Hausarzt ca. 65 Seiten VerWorte, die über die eindimensionale Sicht auf die reinen Geldbetragsinhalt, den er auf Anfrage bekommen kann. Unter anderem
träge hinausgeht.
Zunächst: den Vertrag mit der GEK hat die KVSH selbst und öffent- verpflichtet sich der Teilnehmer, dafür Sorge zu tragen, dass alle
lich ausgehandelt, der hausärztliche Fachausschuss war durchge- DMP fähigen Patienten auch eingeschrieben werden. Und auch
hend in den Prozess eingebunden, in den Abgeordnetenversamm- sonst ist die Liste der Unterwerfungen unter die Aufsicht der BEK
lungen wurde regelmäßig berichtet. Eine weitere (und politisch ge- lang.
Der Vertrag mit der GEK dagegen hält, was er verspricht: das Geld,
wollte!) Aufsplitterung der Vertragslandschaft ist vermieden.
Der BEK/HÄV Vertrag dagegen ist unter Vermittlung von Ulla das die Ärzte bekommen, ist durchgehend extrabudgetär, lautet auf
Schmidt ausschließlich zwischen den Führungen der BEK, des HÄV Euro und Cent, schadet keinem Dritten, es gibt keine Neudefinition
und der Apotheker unter Geheimhaltung entstanden, selbst die Lan- des Hausarztes, es wird kein abrechnender Verband gefüttert (Wirtdesvorstände des HÄV waren bei Bekanntgabe überrumpelt. Er war schaftsgesellschaft des HÄV, Gebühr gestaffelt nach Mitglied/kein
damit gedacht als bewusster Affront gegen KBV und KVen. Auch die Mitglied). Die inhaltlichen Anforderungen decken sich weitgehend
Ärztegenossenschaft geriet dadurch in einen Satzungskonflikt, was mit unseren üblichen hausärztlichen Pflichten, es gibt keine weiteren Knebel.
nicht zur Stärkung einer eigenen ärztlichen Position beiträgt.
Der hausärztliche Ausschuss hofft, dass damit die Phalanx der UnDer „Hausarztvertrag“ nach BEK/HÄV ist kein Vertrag nach § 73 b
SGB V sondern nach § 140 („integrierte Versorgung“), das heißt, uns beweglichen im Bereich der Ersatzkassen eine Lücke bekommen
wird ein Prozent Honorar entzogen und nur diejenigen, die teilneh- hat, und dass der Mut der GEK innerhalb des GKV-Gefüges auch
men, kriegen Honorar zurück. Allerdings auf Kosten derer, die nicht von den Versicherten honoriert wird.
DR. STEFAN JOST, VORSITZENDER DES BERATENDEN FACHAUSSCHUSSES HAUSÄRZTE
D
Gelbe Karte für die Gmünder Ersatzkasse
DR. MICHAEL DREWS, ALLGEMEINARZT, MÖLLN
S
o sehr es auch zu begrüßen ist, dass unter dem Dach und mit
der Kompetenz der KVSH ein Hausarztvertrag mit dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) abgeschlossen wurde, so muss
man sich auf der anderen Seite doch schon ein wenig wundem, wie
die GEK als ein Vertragspartner in diesem Hausarztvertrag mit den
Vertragsärzten bereits im Vorfeld dieser neuen Partnerschaft umgeht. So erhielt in diesen Tagen jedes Mitglied dieser Krankenkasse
ein persönliches Schreiben des Vorstandsvorsitzenden Dieter Hebel,
in welchem die Vertragsärzteschaft pauschal diskreditiert wird. „Ärztevertreter malten mit dem neuen Bonus-Malus-Gesetz das Gespenst einer angeblich drohenden medizinischen Unterversorgung
an die Wand“, so heißt es in diesem Schreiben, doch „die GEK bietet ihren Mitgliedern einen niedrigen und stabilen Beitragssatz...trotz
steigender Arzneimittelausgaben und Ärztestreiks mit Forderungen für Gehaltserhöhungen um 30 Prozent.“
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Diese Vermischung des neuen Bonus-Malus-Gesetzes mit den
stattgehabten Ärztedemonstrationen einerseits und den Forderungen der Klinikärzte nach einer 30 prozentigen Lohnerhöhung auf
der anderen Seite sind schon ein starkes Stück und werfen die Frage
auf, welchen Partner wir Ärzte uns mit diesem neuen Hausarztvertrag in Schleswig-Holstein ins Boot geholt haben. Mit einem solchen
Schreiben an alle Versicherten werden neue Begehrlichkeiten bei
Patienten geweckt und zudem Sozialneid und Misstrauen gegenüber der Vertragsärzteschaft geschürt, die für ein harmonisches Miteinander unter neuen Partnern und das gemeinsame Ziel der Medikamenteneinsparungen nicht gerade förderlich sind. Kassen und
Vertragsärzte sitzen bei ihren Sparbemühungen schließlich in einem gemeinsamen Boot und kein Partner sollte bereits im Vorfeld den
Versuch unternehmen, Löcher in den Kiel zu bohren. Also, liebe
Gmünder Ersatzkasse und neuer Partner im Hausarztvertrag mit der
KVSH, eine weitere gelbe Karte nach einem neuen Foul bedeutet
beim Fußball bekanntlich einen Platzverweis...
Nordlicht
AKTUELL
38 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG
eDMP TUT NICHT WEH
Es gibt gute Gründe, sich für eDMP zu entscheiden, auch
wenn diese Frage auf Grund der allgemeinen
DMP-Diskussion überflüssig erscheint.
DR. MED. JENS-MARTIN TRÄDER,
ALLGEMEINARZT, LÜBECK,
LEHRAUFTRAG ALLGEMEINMEDIZIN UNIVERSITÄT
SCHLESWIG-HOLSTEIN, CAMPUS LÜBECK
„Historie“
Prof. h. c. Dr. JensMartin Träder,
Facharzt für Allgemeinmedizin, Lübeck
Im Sommer 2005 fand eine Sitzung der DiabetesKommission in Bad Segeberg statt. Wir hatten den Geschäftsführer von „Interforum“ (der Datenannahmestelle für DMP) zu Gast. Es ging dabei natürlich auch
um Übertragungsfehler und deren Vermeidung, da
beiden Seiten an einer reibungslosen Abwicklung der
Datenerfassung und deren Auswertung gelegen ist.
Die Datenstelle ließ erkennen, dass eine papierlose
Übermittlung gewünscht sei. Zitat: „Wenn uns ein Arzt
seine Daten als Anhang an einer eMail zukommen
lässt, werden wir die Annahme nicht ablehnen.“
Zunächst habe ich ein halbes Jahr gewartet, und
dann habe ich angefangen, die DMP-Daten, die ich
bisher auf Diskette an die Datenannahmestelle in Leipzig geschickt habe, an eMails anzuhängen. Das rief die
AOK auf den Plan, die zunächst meinte, dass es aus
Datenschutzgründen nicht erlaubt sei, Daten so zu
verschicken. Wahrscheinlich sind die Kassen aus der
Zeit, als es mit der T-Online-Tochter „Systemform“ den
Vietnam-Skandal gab, noch mit negativen Erinnerungen behaftet.
Meine Argumentation, dass die Dokumentation per
Diskette auf Dauer für die Praxen zu teuer werde, untermauerte ich mit einer einfachen Rechnung:
Fakten
Hinsichtlich der Datensicherheit ergab sich folgende
Faktenlage:
• Die Daten werden mit Kryptomodul verschlüsselt,
sind also sicher.
• Es ist leichter, einen Brief als eine eMail abzufangen.
• Wer ist in der Lage, das Kryptomodul zu knacken?
• Im Ernst: Wer - außer uns - hat Interesse an
HbA1C-Werten?
Vorgehen
Um den elektronischen Versand von Daten einfach
und dennoch sicher zu gestalten, hat die KV einen
Briefkasten auf der gesicherten ssl.kvsh.de-Plattform
eingerichtet. Die Praxis mailt ihre DMP-Datensätze an
die KV und legt sie in diesem Briefkasten ab. Die Datenstelle (Interforum) ruft sich Daten täglich aus dem
Briefkasten ab.
Die Zugangsmodalitäten zum KVSH-Intranet sind nur
einmalig einzurichten, die Ausführung des Zugangs im
Alltag danach ist so einfach wie das Einloggen in ein
Internetforum. Der Charme dieser Lösung ist, dass wir in
Zukunft auch andere Daten, die bisher noch auf Papier
oder anderen Datenträgern eingereicht werden müssen
(Quartalsabrechnung, Qualitätssicherung usw.), in ähnlicher Weise an die KV übermitteln können werden.
Vorteile
Es ergeben sich beim eDMP also einige augenscheinliche Vorteile gegenüber der Papier-, aber auch gegenüber der Disketten-Version.
Dokumentation per Diskette
• 1 Diskette pro DMP je Woche (oder
zweiwöchentlich) ...................................... 0.10 Euro
• Polsterumschlag ........................................ 0.40 Euro
• Porto ............................................................ 1.45 Euro
• Zwischensumme ........................................ 1.95 Euro
• x 2 (DMP KHK, Diabetes mellitus Typ II) .. 3.90 Euro
• x 6 (bei zweiwöchentlichem Versand)........................
Endsumme pro Quartal .................................. 25 Euro
Bei wöchentlicher Dokumentation würde die doppelte Summe (50 Euro ) pro Quartal, also 200 Euro pro
Jahr anfallen, ein Betrag, der durch die Entlohnung der
DMP-Fälle nicht abgedeckt wird.
Nordlicht
AKTUELL
• Kosten- und Zeitersparnis in der Praxis
• Erhöhte Fehlersicherheit
• Bei Systemform: ca. 80 Prozent Fehler (fast täglich Post mit Korrekturaufträgen...)
• Bei Interforum:
• Vor eDMP: ca. 40 Prozent Fehler (mit aufwändiger manueller Korrektur)
• Mit Diskette: ca. zwei Prozent Fehler (mechanische Defekte, Sendungen verloren gegangen)
• Mit eDMP: null Prozent Fehler
• Schnellere Bearbeitung in der Datenstelle
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Diese Vorteile werden in der Datenannahmestelle
Kosten sparen, die wir natürlich an diejenigen, die ursächlich dafür sind, die Praxen nämlich, umlenken
wollen. Dafür beginnen wir in diesem Frühjahr ein Pilotprojekt, das - nach dessen Erfolg - schnell auf alle
ausgeweitet werden soll, die ihre Daten elektronisch
übermitteln wollen.
Für uns wäre das ein doppelter Gewinn: Wir hätten
weniger Arbeit, weniger Kosten und dafür mehr Geld.
Die Datenstellen hätten weniger Korrekturarbeit zu
leisten.
Diese Vorteile wiederum könnten die Akzeptanz, am
DMP teilzunehmen, bei den Praxen steigern - und davon hätten die Krankenkassen einen finanziellen Vorteil. Also gewinnen fast alle daran - auch der Patient
braucht sich nicht mehr darum zu kümmern, ob seine
Praxis am DMP teilnimmt oder nicht, wenn dann die
überwiegende Mehrheit an diesem Verfahren teilnimmt.
Also noch mal gefragt: eDMP - muss das denn sein?
Ich denke, ja!
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Nordlicht
AKTUELL
40 KV INTERN Qualitätssicherung
QUALIFIKATION DES VERTRAGSARZTES
NACH DEN REHA-RICHTLINIEN
Übergangsregelungen erneut verlängert.
DIETRICH BARTZ, KVSH
I
n der NORDLICHT-Ausgabe 02/2006 haben wir bereits ausführlich über die Rehabilitationsrichtlinien des Gemeinsamen
Bundesausschusses berichtet und u. a. ausgeführt, dass eine
Verlängerung der Übergangsfrist beabsichtigt sei. Jetzt ist es amtlich!
Die Übergangsfrist ist bis zum 31.03.2007 verlängert worden. Ziel
dieser Maßnahme ist es - so die KBV - bis dahin eine flächendeckende Versorgung mit Rehabilitation zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang sollten alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die die im vergangenen NORDLICHT vorgestellten Qualifikationsanforderungen erfüllen, möglichst umgehend einen Antrag
auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Leistungen nach 01611 EBM 2000plus zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie telefonisch unter 04551/883-459 oder als
Download unter www.kvsh.de/service/genehmigungspflichtige Leistungen .
Ferner hat der Unterausschuss Rehabilitation beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen, Struktur und Inhalte der 16-
stündigen Fortbildung Rehabilitation zu ändern. So wird die 16stündige Fortbildung in ein Selbststudium (acht Stunden) und in
ein anwesenheitspflichtiges Seminar (acht Stunden) aufgeteilt.
Für das Selbststudium erhält der teilnehmende Vertragsarzt eine
CD-Rom. Die Inhalte der CD-Rom werden für die Teilnahme an dem
anwesenheitspflichtigen Seminar vorausgesetzt, um darauf aufbauend anhand von Fallbeispielen aus den unterschiedlichen Fachbereichen die Systematik der ICF (Internationale Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO) zu vermitteln. Das Seminar schließt mit einer Lernzielkontrolle, deren Gestaltung nicht vorgegeben ist, ab.
Die Fortbildung ist nicht zuletzt auch auf Intervention der KV
Schleswig-Holstein so umgestaltet worden, dass diese an zwei Nachmittagen oder in einer Samstagsveranstaltung durchgeführt werden
kann. In Kürze nehmen wir die Planung eines Seminars nach diesen neuen Anforderungen auf. Einen Termin können wir heute noch
nicht nennen, zumal die für das Selbststudium erstellte CD z. Z.
noch überarbeitet wird.
MEDIZINPHYSIK-EXPERTEN NACH
RÖNTGEN- UND STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG
Liste statt Rahmenvertrag.
THOMAS MÜLLER, DIETRICH BARTZ, KVSH
I
n der Strahlentherapie muss er in der Regel vor Ort sein - in der
Nuklearmedizin und der Radiologie genügt die „Verfügbarkeit“.
Die Rede ist vom Medizinphysik-Experten.
So wird im § 82 Abs. 4 der Strahlenschutzverordnung gefordert,
dass bei nuklearmedizinischen Untersuchungen oder bei Standardbehandlungen mit radioaktiven Stoffen ein Medizinphysik-Experte
verfügbar sein muss. Dies insbesondere zur Qualitätssicherung.
„Verfügbar sein“ im Sinne dieser Regelung bedeutet jedoch nicht,
dass der Medizinphysik-Experte ständig in der Praxis anwesend sein
muss. Völlig ausreichend ist, dass dieser bei Bedarf zur Beratung herangezogen werden kann. Dies sollte möglichst durch eine Vereinbarung sichergestellt werden.
diagnostik. So hat ein radiologisch tätiger Arzt nach den Vorschriften
des § 3 Abs. 3 der Röntgenverordnung in bestimmten Fällen bei der
Untersuchung von Menschen, insbesondere zur Beratung von Fragen
der Optimierung von Patientendosimetrie sowie Qualitätssicherung
und Strahlenschutz, einen Medizinphysik-Experten hinzuzuziehen.
Ein solcher Beratungsbedarf wird nach unserer bisherigen Erfahrung nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich sein. Aus diesem
Grunde haben wir in Zusammenarbeit mit den Ärztlichen Stellen
versucht, per Rahmenvertrag ein solches Beratungsangebot für Sie
sicherzustellen. Zwar ließ sich ein solcher Rahmenvertrag aus den verschiedensten Gründen nicht realisieren, doch als Ergebnis haben
wir eine Liste der Medizinphysik-Experten aus Schleswig-Holstein
zusammengestellt, die Ihnen zur individuellen Beratung zur Verfügung stehen. Diese Liste senden wir Ihnen auf Anforderung gerne
zu.
Ansprechpartner ist Thomas Müller, Telefon 04551 883 325
Email: [email protected]
Eine ähnliche Regelung gilt auch für die allgemeine Röntgen-
Nordlicht
AKTUELL
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QUALITÄTSSICHERUNGSMASSNAHMEN ZUR
FUNKTIONSANALYSE EINES HERZSCHITTMACHERS
Neue Vereinbarung tritt am 01.04.2006 in Kraft.
DIETRICH BARTZ, KVSH
M
it der Einführung des EBM 2000plus zum 01.04.2005 wurden auch die Leistungen zur Funktionsanalyse von Herzschrittmachern und implantierten Kardiovertern bzw.
Defibrillatoren neu gegliedert. Während nach den Bestimmungen
des alten EBM die Überprüfung des Batteriezustandes getrennt von
der kompletten Funktionsanalyse abgerechnet werden konnte, ist
die Überprüfung des Batteriezustandes nun Bestandteil der neuen
Nr. 13552 EBM 2000plus zur Funktionsanalyse von Herzschrittmachern und Defibrillatoren.
Diese Neugliederung machte auch die Überarbeitung der bisher
bestehenden Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen für
die Durchführung von Untersuchungen zur Herzschrittmacherkontrolle erforderlich. In diesem Zuge sind nicht nur die Anforderungen
an die fachliche Qualifikation, sondern auch an die apparative Aus-
Anzeige
stattung überarbeitet und aktualisiert worden. So müssen künftig
alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, die die
Leistung der Herzschrittmacherkontrolle ausführen und abrechnen
möchten, einheitlich die Durchführung und Dokumentation von wie schon bislang gefordert - 200 Funktionsanalysen eines Herzschrittmachers oder implantierten Defibrillators nachweisen. Hinsichtlich der Mindestanforderung an die apparative Ausstattung ist
hervorzuheben, dass ein zur Herzschrittmacherkontrolle geeigneter
EKG-Schreiber mit mindestens 3 Kanälen vorzuhalten ist.
Diese Neufassung tritt am 01.04.2006 in Kraft. Ärzte, die die betreffenden Leistungen bereits regelmäßig in der vertragsärztlichen
Versorgung erbracht haben, erhalten nach den Übergangsregelungen eine Genehmigung nach dieser neuen Vereinbarung. Voraussetzung ist, dass sie bis zum 01.07.2006 die Erfüllung der neu definierten apparativen Anforderungen nachweisen. Die betreffenden Ärzte
werden auch durch Sonderrundschreiben informiert.
42 WAS? WANN? WO?
SEMINARE
Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.
Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das NORDLICHT.
24. Mai
14.s.t.-17.00 Uhr
Seminar für Arzthelferinnen
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte schriftlich bis zum
15. Mai (gern auch per Fax
oder Email) an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualitätssicherung
Mareike Ralf
Bismarckallee 1 - 6,
23795 Bad Segeberg
Referenten:
Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualittätssicherung
Peter Tietgen, Abrechnungsleiter
Ernst Sievers, stellvertretender Abrechnungsleiter
Gastreferent:
Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle
Ort:
Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1 - 6,
23795 Bad Segeberg
„Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“
Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Abrechnungsfragen
zum neuen EBM und zur GOÄ erörtern.
Das Seminar ist kostenfrei.
KONTAKT
Telefon: 04551 883 332
Fax: 04551 883 374
E-Mail:
[email protected]
31. Mai
15.s.t.-19.00 Uhr
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte schriftlich bis zum
22. Mai (gern auch per Fax
oder Email) an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualitätssicherung
Mareike Ralf
Bismarckallee 1 - 6,
23795 Bad Segeberg
KONTAKT
Telefon: 04551 883 332
Fax: 04551 883 374
E-Mail:
[email protected]
Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge
des Post-eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen folgender Kreise:
Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Stormarn
Seminar für Ärztinnen und Ärzte
„Betriebswirtschaftliches Grundlagenseminar“
Referentin:
Marion Grosse, Betriebswirtschaftliche Beratung der KVSH
Ort:
Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1-6,
23795 Bad Segeberg
Dieses Grundlagenseminar richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die erst seit kurzem eine eigene Praxis führen
und / oder bisher noch keine Gelegenheit hatten, sich ausreichend mit den betriebswirtschaftlichen Zahlen
Ihres Unternehmens näher zu befassen. Es sollen erste Kenntnisse im Umgang mit dem zur Verfügung
stehenden Datenmaterial vermittelt werden.
Die wichtigsten Inhalte sind:
·
Die jährliche Gewinnermittlung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
·
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
·
Informationen aus der Honorarabrechnung
·
Zeitraum zwischen Entstehung und Vergütung der Leistung
·
Beurteilung der Einnahmenstruktur
·
Beurteilung der Kostenstruktur
·
Liquiditätsanalyse (Vom Praxisüberschuss zum verfügbaren Einkommen)
Das Seminar ist kostenfrei.
Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge
des Post-eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Nordlicht
AKTUELL
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43
SEMINARE
07. Juni
15.s.t.-19.00 Uhr
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte schriftlich bis zum
29. Mai (gern auch per Fax
oder Email) an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualitätssicherung
Mareike Ralf
Bismarckallee 1 - 6,
23795 Bad Segeberg
KONTAKT
Telefon: 04551 883 332
Fax: 04551 883 374
E-Mail:
[email protected]
Seminar für Ärzte
in Zusammenarbeit mit der Apo-Bank
„Ärztliche Kooperationsformen - welche Gestaltungsmöglichkeiten
gibt es heute?“
- Moderne und klassische Kooperationsformen Moderation:
Bianca Hartz, Leiterin der Zulassung der KVSH
Marion Grosse, Betriebswirtschaftliche Beratunt der KVSH
Referent:
Theo Sander (Änderungen vorbehalten), IWP-Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münster
Ort:
Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung in der KVSH, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
Grundsätzlich sind kooperative Praxisformen verstärkt in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Neben betriebswirtschaftlichen Synergieeffekten werden Freiräume für die Ausrichtung kurz- oder mittelfristiger Praxisplanungen
geschaffen. Die letzten Reformen im Gesundheitswesen haben hier neue Potenziale geschaffen, auch der Arbeitsentwurf zum neuen Vertragsarztrecht lässt einiges erhoffen. Grundsätzlich gilt: die Qualität der Summe aller medizinischen Aktivitäten steigt in der Kooperation. Anders ausgedrückt: die gegenseitige Befruchtung zeigt Wirkung. Dies
belegen sowohl zahlreiche Studien als auch die praktischen Erfahrungen der Ärzteschaft. Hierbei handelt es sich um
eine nicht zu unterschätzende Zukunftsaufgabe, die langfristig sowohl die Patientenbeziehung als auch die Beziehung der Ärzte untereinander optimiert. Doch was ist der geeignete Weg, was muss aus zulassungsrechtlicher Sicht
bedacht und unter den Ärzten verbindlich vereinbart werden? Der Referent dieses Seminars gibt einen Überblick,
welche Formen der Zusammenarbeit heute möglich sind und worauf es für den Arzt hierbei ankommt.
Die Themenschwerpunkte zu diesem Seminar im Einzelnen:
1.
Qualitätsmanagement: Recht
·
Arbeitsentwurf zum neuen Vertragsrecht: Wo sind die Schnittstellen?
· Überörtlichkeit
· Teilgemeinschaftspraxis
· Filialbildung
·
Medizinische Versorgungszentren
·
Gemeinschaftspraxis mit und ohne Kapitalbeteiligung
·
Abgrenzung zur Scheingemeinschaftspraxis
·
Praxisgemeinschaft
·
Vorsicht bei Gewinnpooling
·
Partnerschaftsgesellschaft
·
Jobsharing - Zulassung trotz gesperrter Gebiete
·
Kosten- und Verwaltungs-GmbH
·
Integrierte Versorgungsstrukturen
·
Auswirkungen der neuen Musterberufsordnung
·
Aktuelle Rechtsprechung
2.
·
·
·
Qualitätsmanagement: Steuern
Gründungs- und Beendigungssituation
häufige Gestaltungsfehler
Rechtsprechung
Teilnahmebedingungen: Die Teilnahmegebühr beträgt incl. der gesetzlichen MwST 59,00 Euro pro Person. Wir bitten Sie, diese auf das Kto. 20 99 79 00 98, BLZ 230 926 20, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Lübeck, einzuzahlen. Sie muss auch dann entrichtet werden, wenn eine angemeldete Person nicht am Seminar teilnimmt. Da die
Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten
Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
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Nordlicht
AKTUELL
44 KV INTERN ARZNEI- UND HEILMITTEL
HEILMITTEL-RICHTGRÖSSE:
Krankenkassen: Genug Geld im System.
DEHTLEFF BANTHIEN, KINDERARZT,
BAD OLDESLOE
S
Dehtleff Banthien,
Kinderarzt,
Bad Oldesloe
o unwohl hatte ich mich bei einer Gesprächsrunde noch nie gefühlt. Der schleswig-holsteinische Abgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg hatte auf
Bitte der Landeselternvertretung zu einem Gespräch
zwischen Vertretern der Landeselternvertretung, Vertretern der Verbände der Heilmittelerbringer und Vertretern der Krankenkassen sowie der KV, vertreten
durch Thomas Frohberg, ins Kieler Haus des Sports
eingeladen. Hintergrund waren Hilfegesuche von Eltern
wegen Verweigerung von Heilmittelrezepten durch
HNO - und Kinder- und Jugendärzte an die Landeselternvertretung sowie Beschwerden von Heilmittelerbringern über angeblich unärztliches Verhalten bei
Verordnern, das zu Arbeitsplatzvernichtung und Insolvenzen bei Heilmittelerbringern führe. Zu Anfang
war das Gesundheitsministerium als Ort des Gespräches und auch die Teilnahme einer Vertretung dieses
Ministeriums geplant. Frau Ministerin Trauernicht sah
sich aber in einem Rollenkonflikt als einerseits Aufsichtsbehörde des Gesundheitswesens, andererseits
aber politisch Verantwortliche für gesetzliche Grundlagen. Ich rechnete mit Angriffen von allen Seiten.
Sichtweise der Krankenkassen
Bereits im Vorfeld des Gespräches hatte ich Gelegenheit mit den Vertretern des BKK LandesverbandNord und der IKK zu sprechen. Ich versuchte deutlich
zu machen, was IGV und die Richtgrößen - und speziell
die zusätzliche Einführung der Heilmittelrichtgröße bei den Vertragsärzten auslösen: Empörung und Existenzängste. Ich habe sie gebeten sich zu überlegen,
ob solch ein Umgang mit ihren qualifiziertesten Dienstleistern, die ein Aushängeschild und der eigentliche
Wettbewerbsfaktor sind, Sinn macht.
Gleich zu Anfang des Gespräches präsentierten Herr
Kruse von der AOK und Herr Gliewe vom VdAK in einer vorbereiteten Präsentation die Sichtweise der Krankenkassen. Ein von den Krankenkassen beauftragter, in
Deutschland und nicht in Vietnam ansässiger, Dienstleister hat Daten aus 2005 zusammengestellt, die durch
Auswertung aller Heilmittelverordnungen der ersten
drei Quartale 2005 in Deutschland zu Stande gekommen sein sollen. Diese Daten sind auch im Internet
unter www.gkv-his.de zugänglich. Nach diesen Daten
zählt Schleswig-Holstein zu den Spitzenreitern beim
verordneten Heilmittelvolumen. Im Vergleich dazu
würden in anderen Bundesländern bis zu 50 Prozent
weniger Kosten durch Heilmittelverordnungen ausgelöst. Dies könne niemals medizinische Ursachen haben.
Vor diesem Hintergrund sei das Verordnungsverhalten der schleswig-holsteinischen Vertragsärzte nicht
akzeptabel. Im übrigen sei die Vereinbarung von Richtgrößen eine Gesetzesvorgabe. Damit müssten alle Beteiligten leben. In dem heutigen Gespräch solle es nicht
Nordlicht
AKTUELL
um gegenseitige Schuldzuweisungen sondern um Lösungswege gehen. Mit den Richtgrößen sei nur eine
Zielvorgabe für das Heilmittelverordnungsvolumen
formuliert worden, die immer noch deutlich höher
läge als die Volumina in anderen Bundesländern. Es
sei mehr als genug Geld im System. Krönender Abschluss war ein Statement, dass es in der Wirtschaft
üblich sei, dass Verantwortliche auch eine Haftung
übernehmen müssten. Herr Gliewe vom VdAK verstieg
sich zu der Aussage, dass die Vertragsärzte eine im
Markt unübliche wirtschaftliche Sicherheit der Beschäftigung und Entlohnung im bestehenden System
genießen würden. Dafür müssten sie Kompromisse in
Kauf nehmen. Unter Berücksichtigung des Dargestellten seien die Gründe für das Verhalten einiger Heilmittel verordnender Ärzte nicht nachvollziehbar.
Argumente der Elternvertreter
Die Elternvertreter zitierten Briefe, in denen Eltern
ihr Unverständnis darüber ausdrückten, dass ihren Kindern keine oder nach ihrer Meinung unzureichende
Heilmittelverordnungen unter Hinweis auf die Richtgrößen ausgestellt worden seien. Sie baten um Aufklärung, da ihnen anhand der vorliegenden, sich widersprechenden Informationen die Situation vollkommen
unverständlich sei. Die Kassen und die Politik betonten
immer wieder, es sei genug Geld da, das verfügbare Verordnungsvolumen sei sogar nach oben angepasst worden. Die Vertragsärzte hingegen behaupteten, sie könnten keine Verordnungen ausstellen, da die Richtgröße
ausgeschöpft sei oder sie vorsorglich weniger verordnen müssten, um am Ende des Jahres nicht plötzlich
mit einer massiven Richtgrößenüberschreitung zu Zahlungen gezwungen seien, die ihre Betriebe gefährden.
Verblüffung löste die Darlegung der Verhältnisse, wie sie
sich aus ärztlicher Sicht darstellen, bei den Elternvertretern aus. Die Intransparenz der Heilmittelverordnung für
den verordnenden Vertragsarzt, die zu einer fast völlig
fehlenden Steuerbarkeit der Verordnung führt sowie die
Rechtsunsicherheit der sich widersprechenden Verordnungsgrundlagen (Heilmittelrichtlinien/Richtgrößen)
wie auch der Prüfungs- und Regressmodalitäten ließen bei
den Elternvertretern und Wodarg die Existenzängste und
das aktuelle Verordnungsverhalten nachvollziehbar erscheinen. Die Elternvertreter äußerten unisono ihr Unverständnis darüber, dass Rückmeldungen über ausgelöste
Kosten mit drei bis sechsmonatiger Verspätung und auf
der Basis einseitig generierter, für weitere Vertragspartner nicht nachprüfbarer Zahlen kommen und eine EDVgestützte Buchführung über Heilmittelverordnungen
schwierig ist. Sie verwiesen auf Modelle z. B. in der Abrechnung der Telekommunikationsanbieter, die mit ungleich mehr Daten wesentlich zeitnähere und nachvollziehbarere Abrechnungen erstellen. Bei den aus der Wirtschaft stammenden Elternvertretern herrschte Einigkeit,
dass in diesem System für das Unternehmen Arztpraxis
keine Kalkulations- und Kontrollmöglichkeit besteht und
schon allein deshalb wirtschaftliche Verantwortung nicht
übernommen werden kann!
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45
REINE MANIPULATION
Zahlen und Fakten
Zur medizinischen Notwendigkeit der Verordnungen konnte ich unter Hinweis auf Zahlen aus den Schuleingangsuntersuchungen in Schleswig-Holstein von
1999 - 2004 deutlich machen, dass ein hoher Grad an
Auffälligkeiten in der Entwicklung besteht, der sich
durchaus mit den Zahlen über die Heilmittelverordnung zur Deckung bringen lässt. Im 2005 vorgelegten
"Bericht über die Schuleingangsuntersuchungen" wird
auf Seite 12 über eine "signifikante Zunahme" der Verhaltensauffälligkeiten im Zeitraum 1999 - 2004 von 6,8
Prozent auf 7,9 Prozent berichtet. Hierunter fallen Diagnosen wie Störung des Sozialverhaltens, hyperkinetisches Syndrom, emotionale Störungen und weitere
spezielle Verhaltensauffälligkeiten. Für einen Teil dieser Störungen sind Leitsymptomatiken und Indikationen zur Heilmittelverordnung in den Heilmittelrichtlinien definiert. Auf Seite 34 des Berichtes werden die
wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Zitat:
Sprach- und Koordinationsauffälligkeiten werden bei
deutlich mehr als 15 Prozent der Einschüler/innen beobachtet. Sie nehmen in den letzten Jahren wie auch
das Auftreten von Verhaltensauffälligkeiten eher zu.
Auf Seite 48 wird festgestellt: Durchschnittlich liegen bei 16,4 Prozent der einzuschulenden Kinder in
Schleswig-Holstein Sprachentwicklungsstörungen vor.
Auf Seite 57 heißt es in Bezug auf motorische Entwicklungsverzögerungen: der landesweite Durchschnitt
von 14,9 Prozent erscheint durchaus plausibel.
Dies bedeutet, dass - obwohl in Schleswig-Holstein
durch die Vertragsärzte große Anstrengungen unternommen werden, Auffälligkeiten der Entwicklung zu
diagnostizieren und diese Kinder einer Behandlung
zuzuführen - zum Zeitpunkt der geplanten Einschulung immer noch über 15 Prozent aller Kinder Auffälligkeiten zeigen, die ihre schulische Entwicklung erheblich beeinträchtigen können und die zum Teil auch
noch behandlungsbedürftig sind. Diese Zahlen wur-
den von Ärztinnen und Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und nicht etwa von im Vorfeld beteiligten Ärzten oder Heilmittelerbringern festgestellt.
Ebenso wies ich darauf hin, dass die einzelnen Bundesländer in Bezug auf Heilmittelverordnungen nicht ohne
weiteres vergleichbar seien, da sehr unterschiedliche
Strukturen in der Heilmittelversorgung zum Beispiel
durch sozialpädiatrische Zentren vorliegen. Auch die
Genehmigungspraxis von Fördermaßnahmen nach
§ 35a KJHG weist große Unterschiede in den einzelnen
Bundesländern auf. Nach unseren Erfahrungen wird in
Schleswig-Holstein statt der Genehmigung solcher
Maßnahmen immer wieder von den zuständigen Stellen auf die Verordnung von medizinischen Heilmitteln
verwiesen. Es existiert nur ein einziges sozialpädiatrisches Zentrum in Schleswig-Holstein. Interdisziplinäre Frühförderstellen wurden bisher keine eingerichtet. Die stereotype Antwort der Vertreter der Krankenkassen bestand in dem Hinweis auf die von ihnen dargestellte Zahlenlage.
Die Vertreter der Heilmittelerbringer beschränkten
sich auf die Darstellung der prekären wirtschaftlichen
Lage ihrer Mitglieder und schlugen die Abschaffung
des Individualregresses zu Gunsten einer Kollektivhaftung vor. Dies würde Luft schaffen zur Verrechnung
von Richtgrößenüberschreitungen der einen mit Unterschreitungen der anderen.
Aus meiner Sicht kann nur eine sofortige Aussetzung
der Heilmittelrichtgrößen der Situation gerecht werden. Nur so können die richtigen Weichen für eine dringend notwendige Diskussion der Versorgung aller Patienten mit angemessenen Heilmitteln unter Einbezug
aller Beteiligten und Verantwortlichen gestellt werden.
Das Austragen von monetären Konflikten des Gesundheitssystems auf dem Rücken der Vertragsärzte muss
ein Ende haben. Sonst steht dieses System am Ende
ohne seine wichtigsten Leistungsträger da!
Gemeinsame Erklärung von Krankenkassen und KVSH vom 11.04.2006
Ende Dezember letzten Jahres sind Ihnen Heilmittelrichtgrößen mitgeteilt
worden. Diese haben verständlicherweise erhebliche Aufregung im Lande
verursacht, da weder eine Schnellinformation zu Ihrem bisherigen Verordnungsverhalten existiert, (wie dies im Arzneimittelbereich selbstverständlich
ist), noch wurden Ihnen Praxisbesonderheiten mitgeteilt.
Verlässliche Informationen aber brauchen Sie, um mit einer Richtgröße umgehen zu können.
Krankenkassen und KVSH haben sich daher verständigt, Ihnen so schnell wie
möglich diese Informationen nachzureichen.
Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich, die in der Diskussion sind, entnehmen Sie als erste Orientierung bitte der Tabelle auf Seite 47. Verbindlich
vereinbart sind sie noch nicht.
Die vom Gesetz verlangte Schnellinformation wird wohl noch einige Zeit auf
sich warten lassen. Ärzte, die ein hohes Verordnungsvolumen haben, werden
von der KVSH zeitnah angesprochen, um mit einer individuellen Analyse abzuklären, ob für Sie eine reale Gefährdung vorliegt.
Krankenkassen und KVSH nehmen einen neuen Anlauf.
Landwirtschaftliche Krankenkasse
Schleswig-Holstein und Hamburg
03 | 2006
Nordlicht
AKTUELL
46 KV INTERN ARZNEI- UND HEILMITTEL
HEILMITTEL-RICHTGRÖSSEN:
DATENLAGE PROBLEMATISCH
KVSH fordert neuen Anlauf
RALF WILHELM BÜCHNER, KVSH
D
ie Probleme der Heilmittelversorgung, insbesondere des Heilmittelausgabenvolumens,
der Heilmittelrichtgrößen und der Heilmittelprüfung nach § 106 SGB V sorgen für eine breite
Diskussion und waren auch Anlass dafür, dass der
Vorstand der KVSH die zu Grunde liegenden Annahmen und Daten erneut sehr sorgfältig geprüft und
nunmehr im Ergebnis neu bewertet hat.
Die Veröffentlichung der Heilmittelrichtgrößen Ende
vergangenen Jahres geschah auf Grund des gesetzlichen Auftrages gemäß § 84 SGB V im Vertrauen auf
die Be-lastbarkeit der von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Daten sowie auf Drängen der Krankenkassen. Zwischenzeitlich wird deutlich, dass die
Datenlage al-les andere als belastbar ist: Die zu Grunde
liegenden Heilmittel-Verordnungsdaten liegen nicht
vollständig vor. Die Daten sind nicht valide. Die gelieferten Daten wurden in wechselnden Datensatzformaten und ohne die erforderlichen Datensatzbeschreibungen geliefert. Die Ergebnisse unterschiedlicher
Auswertungen stimmen nicht überein. Im Gegenteil
bestehen Abweichungen in einer Größenordnung, die
nicht akzeptabel ist. So schwanken beispielsweise die
Heilmittelausgaben im Jahre 2004 zwischen 135 Mio.
Euro (netto), d. h. nach Abzug der Zuzahlungen nach
in Eigenauswertung zusammengeführten Quartalsdaten, die direkt von den Krankenkassen geliefert wurden, und 163 Mio. Euro (netto) bzw. ca. 180 Mio. Euro
(brutto) nach dem Heilmittel-Informations-System
der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV-HIS),
das im Internet allen Interessierten unter www.gkvhis.de zur Verfügung steht. Die arztbezogenen Ergebnismitteilungen der Krankenkassen weisen für 2004 um die Verwirrung komplett zu machen - einen Wert
von 153 Mio. Euro (netto) aus.
Die Ministerin hat ihre Unterstützung bei der Lösung und in der Kommunikation dieses schwierigen
Problems auch gegenüber Patientinnen und Patienten sowie Therapeuten zugesagt.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung hat
Prüfgremien, Ministerium und Krankenkassen ausdrücklich auf die Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 7 i.
V. m. Abs. 8 SGB V für das Jahr 2006 - Heilmittel vom
14.11.2005 - hingewiesen, wo unter 3. (2) vereinbart
ist:
"Werden den Kassenärztlichen Vereinigungen Informationen zur Ausgabensteuerung nicht rechtzeitig
übermittelt, besteht die Möglichkeit, die HeilmittelVereinbarungen nach § 84 Abs. 1 SGB V zur Festlegung
des KV-bezogenen Ausgabenvolumens für das Jahr
2006 neu zu verhandeln."
Die KVSH möchte von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen und hat die Krankenkassen daher um entsprechende Vorschläge gebeten. Ein anderer Weg, die
Versorgung mit Heilmitteln sicherzustellen, ist derzeit
nicht ersichtlich. Die diffuse Bedrohungssituation auf
Grund einer nicht belastbaren Datenlage kann und
darf im Interesse der betroffenen Patientinnen und
Patienten wie auch der Ärztinnen und Ärzte nicht weiter anhalten.
Gleichzeitig wurde den Krankenkassen und Prüfgremien ein Vorschlag zur Definition von Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich übermittelt.
Auf diesem Hintergrund hat der Vorstand der KVSH
das Gespräch mit den Vorständen der Krankenkassen
und Krankenkassenverbände gesucht, um gemeinsam
einen neuen Anlauf zu nehmen. Dazu wurden auch
Gespräche mit Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht
sowie Mitarbeitern des Ministeriums geführt.
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
47
Anlage zu den Rahmenvorgaben für Heilmittel nach § 84 Abs. 6, Satz 1 und Abs. 7, Satz 6
Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen
Praxisbesonderheiten für den Bereich der Heilmittel
Als Praxisbesonderheit werden die Kosten für die Heilmittel
1. Krankengymnastik
2. Stimm-, Sprech- und sprachtherapie
3. Ergotherapie
4. Manuelle Lymphdrainage
bei folgenden Indikationen anerkannt:
ZIFFERN VON - BIS
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
INDIKATIONEN - KINDER
für Kinder in Einrichtungen nach Ziffer 16.3 der Heilmittel-Richtlinien, solange diese Einrichtungen ihren Verpflichtungen, diese Heilmittel
vorzuhalten, nicht nachkommen (Sonderkindergärten, Sonderschulen, Sozialpädiatrische Zentren, Frühfördereinrichtungen - Kontrolle
durch die Krankenkassen, da hier Tagessätze gezahlt werden).
Hemiparese, spastische Di- oder Tetraplegie, Mehrfachbehinderung
Komplexe zerebrale Dysfunktion bei Krankheiten der ICD-10-Codierungen: G10, G11, G12, G13, G80, zerebrale Anfallsleiden oder
neurogenerative bzw. metabolische bzw. muskuläre Systemerkrankung
Chronische Psychose (Manie, Depression, Schizophrenie)
Autismus
Mukoviszidose
Erworbene und/oder angeborene schwere geistige und/oder körperliche Behinderung
Palliativmedizinische Betreuung
Chronische Niereninsuffizienz (Patienten mit einer dauerhaften endogenen Kreatinin-Clearance von unter 20 ml/min)
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
DIE INDIKATION AB „HEMIPARESE ...“ BIS GRAUE LEISTE SIND DER EBM-ZIFFER 04001 ENTNOMMEN.
für Kinder ab Pflegestufe 1 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
bei Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten in den ersten 24 Lebensmonaten
für Kinder und Jugendliche sofern vom Kinder- und Jugendpsychiater verordnet
1. BIS 3.
1. BIS 3.
ZIFFERN VON - BIS
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. BIS 3.
1. UND 4.
4.
4.
INDIKATIONEN - ERWACHSENE
bei Patienten mit allen Formen angeborener oder erworbener Paresen, zentral oder peripher
(z. B. CP, Plexusparesen, kongenitale Kontrakturen, Muskeldystrophie)
bei Patienten mit chronischer Psychose (Manie, Depression, Schizophrenie)
bei Patienten mit Autismus
bei Patienten mit Mukoviszidose
bei Patienten mit Chromosomenanomalien, Störungen in Folge von Gendefekten, sonstige geistige Behinderungen
bei Patienten mit Residualzuständen nach Trauma, Tumor u. ä.
bei Patienten mit entzündlichen Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis
bei Patienten mit chronischen Schmerzzuständen
bei Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen wie z. B. Morbus Parkinson, MS, Apoplex und Wachkomapatienten
bei Patienten im Rahmen einer palliativmedizinischen Betreuung
bei Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz
für Patienten in den ersten 2 Monaten nach chirurgischen/orthopädischen Eingriffen
für Patienten in den ersten 12 Monaten bei auf Grund onkologischer Behandlung entstandener Lymphabfluss-Störungen
bei Patienten, welche an chronischer Lymphabfluss-Störung leiden, insbesondere nach onkologischer Behandlung.
Die Anerkennung weiterer Praxisbesonderheiten, welche insbesondere auf regionalen Gegebenheiten basieren (z. B. die Versorgung von Altenheimen), bedarf
einerseits der Entscheidung der jeweiligen Landesebene und andererseits einer schlüssigen Darlegung/Dokumentation durch den Vertragsarzt.
03 | 2006
Nordlicht
AKTUELL
48 ARZNEI- UND HEILMITTEL KV INTERN
Cave: Verordnungsdaten!
DR. MARION PACKENIUS, KVSH
M
it Schreiben vom 10.01.2006 hat uns der Verband der Angestelltenkrankenkassen e.V.,
Siegburg, berichtigte Verordnungskostenstatistiken für die Quartale 1/2004 bis 2/2005 geliefert.
Die uns neu zur Verfügung gestellten Arzneiverordnungsdaten wiesen - trotz Prüfung und Berichtigung Implausibilitäten auf. Für einige Quartale bzw. Versichertengruppen fielen die Brutto-Kosten ohne Nullverordnungen höher aus als diejenigen mit Nullverordnungen. Am 10.02.06 haben wir daraufhin eine erneute
Korrekturlieferung erhalten.
Unabhängig von den Inhalten sind somit Diskrepanzen zwischen den von uns bereits mitgeteilten und den von den
Krankenkassen/-verbänden für die Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgelegten Verordnungsdaten unausweichlich.
Die Prüfvereinbarung gemäß § 106 SGB V sieht vor, dass der Prüfungsausschuss für den Fall, dass der betroffene Vertragsarzt Zweifel an der Richtigkeit der Daten für die Wirtschaftlichkeitsprüfung
geltend macht, entscheidet, ob die Zweifel hinreichend begründet
sind. In den begründeten Zweifelsfällen ist seitens der Krankenkassen die Richtigkeit mit Originalbelegen, Images oder Kopien zu belegen. Werden von den Krankenkassen/-verbänden nicht alle Unter-
lagen im Original oder in Kopie beigebracht, sind vom
Regressbetrag Abschläge in entsprechender Höhe vorzunehmen.
Unsere Empfehlung:
Überprüfen Sie bitte im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unbedingt die Ihnen zur Last gelegten Verordnungen!
Bemühen Sie sich um eine konsequente, d. h. regelmäßige und vollständige Erfassung Ihrer Verordnungen, um im Falle einer Prüfung einen Abgleich mit den
Ihnen zur Last gelegten Kosten vornehmen zu können.
Erfahrungen zeigen, dass in fast jedem Fall Abweichungen vorhanden sind. Verlangen Sie bei Differenzen mit Bezug auf das Ihnen durch § 25 SGB X eingeräumte Akteneinsichtsrecht auf jeden Fall
Rezepteinsicht.
Achten Sie im Arzneibereich insbesondere auf Verordnungen aus
einem falschen Zeitraum, Doppelverordnungen, Fremdverordnungen, fälschlich hineingerechnete Hilfsmittel oder beispielsweise auch
Impfstoffe etc.
Wir möchten Sie sehr bitten, diese Ratschläge zu beherzigen, damit Sie vor nicht gerechtfertigten Rückforderungsansprüchen der
Krankenkassen geschützt sind.
Cave: Rabattvereinbarungen zwischen
Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen
DR. MARION PACKENIUS, KVSH
N
ach § 130a Abs. 8 SGB V können die Krankenkassen oder
ihre Verbände mit pharmazeutischen Unternehmen zusätzlich zu dem gesetzlich festgelegten Herstellerrabatt gesonderte Rabattvereinbarungen treffen.
Folgende Krankenkassen haben uns über den Abschluss einer
derartigen Vereinbarung informiert:
1) Die Deutsche BKK hat uns mit Schreiben vom 13.12.2005 mitgeteilt,
eine Rabattvereinbarung mit der Firma Aliud getroffen zu haben.
2) Die Kaufmännische Krankenkasse KKH hat zum 01.01.2006 einen Rabattvertrag mit der Firma betapharm Arzneimittel GmbH
abgeschlossen.
Derartige Vereinbarungen entlasten nicht nur aktuell unsere im Anstieg befindlichen Arzneikosten, sie haben selbstverständlich auch
Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die KVSH ist mit
der Frage an die Prüfgremien herangetreten, wie auf dieser Grundlage
sachgerecht verfahren wird. Sobald eine Stellungnahme der Prüfgremien
vorliegt, werden wir Sie entsprechend informieren.
Zweitmeinungsverfahren verbindlich
DR. MARION PACKENIUS, KVSH
N
achdem wir mehrfach über das Zweitmeinungsverfahren
bei der Verordnung von TNF-Alpha-Inhibitoren berichtet
haben und es zuletzt angesichts fehlender Regelungen zur
Verbindlichkeit sogar in Zweifel ziehen mussten, gibt es jetzt endlich einen Fortschritt zu vermelden:
In der aktuell geltenden Prüfvereinbarung gemäß § 106 SGB V
wurde jetzt geregelt, dass die im Rahmen eines bei der Prüfungseinrichtung eingerichteten Zweitmeinungsverfahrens unter medizi-nischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gefällten Beschlüsse
von den Prüfgremien verbindlich anzuerkennen sind.
Näheres hierzu regelt Anlage 2 zur Prüfvereinbarung: Eine bei der
Gemeinsamen Prüfgeschäftsstelle eingerichtete, paritätisch besetzte
Kommission prüft im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens den
zulassungskonformen und indikationsgerechten Einsatz bestimmter Wirkstoffe. Zudem ist der Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu bewerten und dem verordnenden Arzt mitzuteilen. Jeder Vertragsarzt kann
bei der Kommission einen Antrag stellen und eine Entscheidung
Nordlicht
AKTUELL
darüber veranlassen, ob es sich bei dem betreffenden Behandlungsfall um einen indikations- und zulassungskonformen Einsatz des
Wirkstoffes handelt. Der Antrag ist mit dem entsprechenden Antragsbogen an die Kommission zu richten. Das Zweitmeinungsverfahren kann sich sowohl auf Neufälle als auch auf bereits laufende
Therapien beziehen. Es werden allerdings keine rückwirkenden Genehmigungen ausgesprochen.
Grundsätzlich ist bei der Verordnung von zweitmeinungsrelevanten Wirkstoffen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Von inhaltlicher Bedeutung sind die leider zwischenzeitlich nicht mehr
ganz jungen Therapiehinweise des Bundesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen nach Nr. 14 der Arzneimittel-Richtlinien, die
bei Bedarf bei uns abgefordert werden können. Diesbezüglich verfügbar sind gemäß Anlage 4 der AMR mit Stand vom 15.02.2005:
1) Infliximab bei Rheumatoider Arthritis (Beschluss vom 26.02.2002),
2) Infliximab bei Morbus Crohn (Beschluss vom 16.10.2000),
3) Etanercept (Beschluss vom 10.12.1999).
ANSPRECHPARTNER:
DR. MARION PACKENIUS, TEL. 04551 883 351
03 | 2006
KV INTERN 49
KASSENGEBÜHR
Neue Kennziffer für Teilnehmer des IKK-Nord-Bonusprogramms ab 01.04.06
Nehmen Versicherte der IKK-Nord am Bonusprogramm teil, ist der Buchstabe I hinter der Nummer 80032 einzutragen. Die Befreiung mit der Kennziffer 80032I gilt für die ambulante Versorgung zu Sprechstundenzeiten
und für die Versorgung im organisierten Notdienst.
Die Ziffer 80032 ist weiterhin gültig.
EBM 2000PLUS
Ambulantes Operieren
Wie mache ich die Abrechnung wirklich richtig?
Ausgangssituation: Operationen nach den Ziffern 31132, 31134 Kapitel 31.2 EBM
EBM - Regelung: Band 2, Anhänge: 2., „Zuordnung der operativen Proceduren“, Präambel 2.1.2 und 2.1.3
Was ist zu beachten? Es muss feststehen, ob in diesem Fall beide EBM-Ziffern jeweils eine eigene Diagnose und auch einen eigenen operativen Zugangsweg haben oder nicht.
Variante 1: Gibt es für beide Eingriffe eine eigene Diagnose und einen eigenen operativen Zugang, dann liegt
ein Simultaneingriff vor. Die Abrechnung erfolgt mit der höher bewerteten EBM-OP-Ziffer plus dem dazugehörenden Simultanzuschlag.
Beispiel: 31134 plus mindestens 1 x 31138
Hinweis: Die Häufigkeit der Zuschlagsleistung, in diesem Fall Nr. 31138 ergibt sich durch die den Haupteingriff überschreitende Schnitt-Naht-Zeit.
Variante 2: Werden beide Leistungen bei einer Diagnose und/oder bei einem operativen Zugang durchgeführt, dann kann nur die höher bewertete OP-Leistung allein abgerechnet werden.
Was sollten Sie noch wissen? Eine weitere Operation innerhalb von drei Tagen, beginnend mit dem ersten OP-Tag, ist nur abrechenbar, wenn es sich um Revision(en) und Zweiteingriffe wegen Wundinfektion
und Post-OP-Komplikationen handelt. Die erforderliche OP-Leistung ist in diesem Fall unter Angabe des
Erst-OP-Datums der aufgetretenen Komplikation und der ICD-10 Codierung zu begründen.
NEUGEBORENEN-SCREENING
Früherkennung von Krankheiten bei Kindern
Ergänzung zum Artikel im Nordlicht Heft Nr. 11/2005
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg hat uns darüber informiert, dass nachfolgend genannter Facharzt für Laboratoriumsmedizin ab dem 09.02.2006 eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung
der Laboruntersuchung nach Ziffer 01708 erhalten hat:
Dr. med. Roman Jung
Screening-Zentrum Nord
Zentrum für Klinische Pathologie
Martinistraße 52
20246 Hamburg
MARION RAMPOLDT, KVSH
ZYTOLOGIE
Krebsfrüherkennungsrichtlinien
Nach mehrfacher Anfrage von Gynäkologen und Zytologen möchten wir allen zur Zytologie einsendenden Ärztinnen und Ärzten sowie allen Zytolaboren Folgendes bekannt geben:
Nach Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien durch den Gemeinsamen Bewertungsausschuss (G-BA)
am 19.07.2005 in Bezug auf die Abstrichinstrumente bei der Abstrichentnahme im Rahmen der Krebsvorsorge
(...in der Regel mit Bürste und Spatel) hat der Bewertungsausschuss wegen der höheren Kosten für Bürste
und Spatel mit Wirkung zum 01.01.2006 die Bewertung der Ziffer 01730 EBM 2000 plus von 370 auf 375 Punkte
angehoben.
Gleichzeitig wurde klargestellt, dass mit der Abrechnung der Ziffer 01730 auch die entstehenden Zusatzkosten der einsendenden Gynäkologen für die neuen Abstrichinstrumente abgegolten sind, d. h. die Kosten für
den Materialmehraufwand hat der untersuchende Gynäkologe zu tragen. Weder die neuen Zusatzkosten
noch die neuen Abstrichinstrumente dürfen zu Lasten der Einsendelabore gehen.
DR. MED. KLAUS HARTKOPF, VORSITZENDER DER ZYTOLOGIEKOMMISSION
03 | 2006
Nordlicht
AKTUELL
50 KV intern Betriebswirtschaftliche Beratung
MEIN BESTER FREUND,
DER STEUERBERATER
Wie Sie einen guten Steuerberater finden? Da gibt es klare Kriterien.
MARION GROSSE, KVSH
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG
Kenntnis des Honorarsystems
Zunächst einmal sollte der Steuerberater sich im Ärztegeschäft auskennen, das heißt, er sollte über eine genügend große Anzahl an Mandanten aus dem ärztlichen und/oder psychotherapeutischen Bereich verfügen. Für eine Steuerberaterkanzlei, die überwiegend
Großindustrie betreut, sind Sie nur ein kleiner Fisch
und daher eher uninteressant. Für den Steuerberater,
der hauptsächlich Gewerbetreibende betreut, ist die
Zusammensetzung des ärztlichen Einkommens möglicherweise ein Buch mit sieben Siegeln. Zwar fallen in
der Arztpraxis bis auf wenige Ausnahmen keine Umsatzsteuer und keine Gewerbesteuer an, das KV-Honorarsystem ist dafür umso komplizierter und undurchschaubarer. Umfassende Kenntnis der Entstehung und
Zusammensetzung des Arzteinkommens sind also unerlässlich.
Beispiel 2004. Ärzte erstellen in der Regel keine Bilanz, sondern die einfachere Gewinnermittlung oder so
genannte Einnahmen-Überschussrechnung, die sämtliche Zahlungen des aktuellen Jahres - unabhängig von
ihrem Entstehungszeitpunkt - erfasst. Zu den Betriebseinnahmen gehören seit Beginn des Jahres 2004 auch
die Kassengebühren (verbucht als „Praxisgebühren“).
Sie werden im laufenden Jahr entsprechend ihrem Eingang verbucht. Die Verrechnung mit den Honorarzahlungen erfolgt mit der Restzahlung in der Honorarabrechnung. Das bedeutet, die Praxisgebühren für das
3. und 4. Quartal 2004 werden in 2004 als Einnahme
verbucht, aber erst im Jahr 2005 verrechnet. Im Ergebnis sind die Einnahmen für das Jahr, in dem die Praxisgebühr eingeführt wurde, „optisch“ zu hoch. Die Verzerrung der Optik hängt allerdings von der Anzahl der
Praxisgebühren ab. Ein guter Steuerberater sollte seinen Mandanten auf diesen Umstand hinweisen. Die
Praxisgebühr gar als Ausgabeposten anzusetzen, was
auch schon vorgekommen ist, muss als eklatanter steuerberaterlicher Kunstfehler betrachtet werden. Handelt es sich hierbei um einen Software-Fehler, sollte
dieser zumindest bei der Überprüfung erkannt werden.
Hilfe bei der Liquiditätsplanung
Der Steuerberater sollte Ihnen auch bei der persönlichen Liquiditätsplanung behilflich sein. Das heißt,
er sollte nach Möglichkeit nicht nur den Praxisüberschuss ermitteln, sondern darüber hinaus auch eine
Nordlicht
AKTUELL
Gegenüberstellung des verfügbaren Einkommens und
der privaten Ausgaben erstellen.
Wegen der zeitlichen Verzögerung
zwischen der Entstehung der ärztlichen
Leistung und deren Vergütung im GKV-Bereich, des möglichen „Verschiebens“ von
Privatrechnungen ins nächste Jahr, zeitverzögerten Steuernachzahlungen oder etwa der Inanspruchnahme von rein steuerlich begründeten Ansparabschreibungsbeträgen ist es häufig nahezu unmöglich, das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen aus der Arztpraxis zu ermitteln. Nicht selten
ist eine jahrelange schleichende Überschreitung des
Kontokorrentkredites die Folge, die schlimmstenfalls in
der Kreditkündigung münden kann.
Das persönliche Gespräch
Aus diesem Grund sind regelmäßige persönliche Gespräche mit Ihrem Steuerberater (mindestens nach
Erstellung des Jahresabschlusses) empfehlenswert. Er
kann Ihnen die Zahlen bei Bedarf ausführlich erläutern. Sofern das Steuerbüro über Vergleichszahlen Ihrer Fachgruppe verfügt, sind auch Beurteilungen der
Umsatz- und Kostenstruktur möglich. So kann Ihnen
Ihr Steuerberater auch positive Rückmeldungen geben. Wird ein Liquiditätsproblem ausgemacht, sollte
03 | 2006
51
er rechtzeitig darauf hinweisen und in Ruhe mit Ihnen
Lösungsmöglichkeiten besprechen. Die Erfahrung
zeigt, dass das schüchterne kleine Minuszeichen vor
dem Endbetrag der Liquiditätsrechnung häufig keine
ausreichende Signalwirkung besitzt.
Falls Sie schon eine schwierige Situation erkennen
oder erahnen: Machen Sie Ihrem Steuerberater Mut
zur kritischen Betrachtung Ihrer Situation! Der Steuerberater lebt von seinen Mandanten und läuft daher
Gefahr, eher ein Wort zu wenig zu verlieren, weil er den
Mandanten nicht verärgern will. (Beispiel aus der Be
ratungspraxis: "Hat
Ihr Steuerberater Sie
nicht rechtzeitig auf Ihre
prekäre Situation aufmerksam gemacht?" "Doch, das
macht er schon seit längerer
Zeit." "Und was haben Sie gemacht?" "Ich habe jetzt endlich den Steuerberater gewechselt.")
Frühzeitige
Information über
Steuerzahlungen
Steuernachzahlungen und möglicherweise zusätzliche Erhöhungen
der
Steuervorauszahlungen
schlagen in manchen Praxen ein
wie eine Bombe. Völlig unvorbereitet trifft manchen Arzt die Forderung seines Finanzamtes von unter Umständen Zigtausend Euro. Sind die
Beträge nicht zurückgelegt, kann auch eine gutgehende
Praxis auf diese Weise schnell in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Deshalb muss der Steuerberater unmittelbar nach Vorbereitung des Jahresabschlusses eine
vorläufige Schätzung der zu erwartenden Einkommensteuerzahlungen vornehmen und Ihnen diese mitteilen.
Falls die Beträge nicht geliefert werden: Fragen Sie nach!
03 | 2006
Beratungsinstrumente
Die überwiegende Zahl der Steuerberater ist der DATEV angeschlossen (Dienstleistungsgenossenschaft
und Rechenzentrum der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte). Für den Jahresabschluss
wird ein spezieller Sonderkontenrahmen für Ärzte verwendet. Das ermöglicht eine einheitliche Buchung
und damit einen besseren Vergleich der jeweiligen
Fachgruppe. Zusätzlich sollten Sie den Steuerberater
beauftragen, monatlich oder quartalsweise eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zu erstellen,
damit Sie einen zeitnahen Überblick über Betriebseinnahmen und -ausgaben haben. Hier finden Sie auch
die jeweiligen Monatswerte und die kumulierten
Werte. Gleichzeitig ist die Veränderung gegenüber den Vorjahreszahlen angegeben. Sind
auffällige Änderungen zu erkennen,
können Sie umgehend nach den Ursachen forschen und gegebenenfalls
gegensteuern. Auch ein betriebswirtschaftlicher Kurzbericht pro Quartal ist sinnvoll. Dies ist die Zusammenfassung der Ergebnisse der
BWA mit Vergleich zum Vorjahr.
Anforderungen an
Steuerberater
1. Monatliche Datev-Auswertung mit Kommentar/Frühwarnsystem
2. Aufstellung monatliche
Belastung für aktuelles
und folgendes Jahr
3. Liquiditätsvorschau
kommendes Jahr mit
Anpassung SIV
4. Liquiditätsvorschau
folgende fünf Jahre
5. Regelmäßige Anpassung
Steuerzahlungen.
Viele Steuerberater schicken ihren
Mandanten regelmäßig kurzgefasste,
verständliche Informationen über aktuelle
Änderungen rund um die Steuer und Sozialversicherung. Sie finden dort z. B. wichtige Hinweise für Sie als Arbeitgeber, Hausbesitzer, PKW-Nutzer oder Geldanleger.
Belege rechtzeitig abliefern.
Dieser Service funktioniert natürlich nur, wenn rechtzeitig gebucht werden kann. Sie sollten deshalb Ihre
Belege regelmäßig im Steuerbüro abliefern und diese
nicht über längere Zeit im Karton horten. Ob Sie die
Lieferung unsortiert im Schuhkarton oder gelocht und
geheftet vornehmen, bleibt dabei Ihnen selbst überlassen.
Zeigen Sie Interesse!
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung. Auch für die Beziehung zum Steuerberater gilt:
Die Qualität der Arbeit hängt nicht zuletzt von der Motivation ab. Wenn keinerlei Interesse am Ergebnis gezeigt wird, wenn die lebenswichtigen Zahlen des eigenen Unternehmens lediglich als notwendiges, lästiges Übel betrachtet werden, wird die Beratungsqualität zwangsläufig
leiden.
Nordlicht
AKTUELL
52 STECKBRIEF
!
Wer vertritt meine Interessen in der Abgeordnetenversammlung? Welche Ansichten haben die gewählten Vertreter?
Das Nordlicht stellt Ihnen an dieser Stelle in einer Serie die Abgeordneten vor.
NAME
GEBURTSDATUM
DR. GUNTER FANGERAU
06.09.1946
FAMILIE
verheiratet, zwei Kinder
1. Ihre Ziele für die kommende Wahlperiode:
2. Ihre Assoziationen, wenn Sie das
Wort Gesundheitswesen hören?
3. Ihre Gedanken, wenn Sie morgens die Praxis
betreten und abends, wenn Sie sie verlassen?
4. Wie halten Sie sich bei Marathonsitzungen fit?
5. Wodurch zeichnet sich für Sie ein guter Patient aus?
SITZ DER PRAXIS
FACHRICHTUNG
Meldorf
Allgemeinarzt
WAHLPERIODE
WEITERE ÄMTER
III. Wahlperiode
Vorstandsmitglied des MQW
Verhinderung der Umsetzung des AVWG. Dieses Gesetz stört nicht nur das ArztPatienten-Verhältnis, sondern belastet auch nachhaltig die Beziehung zwischen
Haus- und Facharzt. Die Notdienstregelung im ländlichen Raum muss geändert
werden. Das Morbiditätsrisiko muss auf die Kassen übertragen werden. Die
ärztliche Leistung muss in Euro bezahlt werden.
Verlust jeglicher Therapiefreiheit. Unmöglichkeit die Patienten leitliniengerecht
zu behandeln. Mangelverwaltung, Bürokratie, Erpressung (AVWG).
Warum tue ich mir das noch an? Habe einen guten Tag mit meinem Kollegen,
den Mitarbeiterinnen und den Patienten gehabt.
Ab und zu ein kurzes Abschalten.
Jeder Patient ist primär ein guter Patient.
6. Welchen Politiker würden Sie gern treffen
und was würden Sie ihn fragen?
Frau Schmidt, warum versuchen Sie mit dem AVWG die Existenz von
Hausarztpraxen zu vernichten bzw. zu gefährden?
7. Die größte medizinische Errungenschaft?
Einführung der Narkose.
8. Wie überzeugen Sie einen Kollegen,
Ihnen Ihren Notdienst abzunehmen?
9. Ihr guter Rat für Ihren Praxisnachfolger:
Nordlicht
Brauche ich nicht, da ein Tausch in unserem Notdienstkreis problemlos
geht.
Er soll so bleiben, wie er ist, seine positive Einstellung behalten und nicht
auswandern.
10. Ihr bester Arztwitz?
„Herr Doktor, ich glaube ich bin ein Biscuit.“ „Meinen Sie einen runden Keks mit
Höckern drauf?“ „Ja.“ „Dann sind Sie ein Kräcker und kein Biscuit!“
11. Wo sehen Sie die KVSH in zehn Jahren?
Nicht mehr als Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern als Ärztegewerkschaft,
Inkassostelle,Vertrags- und Qualitätseinrichtung einer freien Ärzteschaft.
AKTUELL
03 | 2006
KV INTERN KOLUMNE / SERIE SELBSTHILFEGRUPPEN 53
WIE ICH ES SEHE ...
E
Gedanken,
Erwartungen,
Hoffnungen eines
Vertragsarztes
von der Basis ...
Dr. Michael Drews
s gehört nun einmal zu den Spielregeln in einer Demokratie, Mehrheitsentscheidungen zu
akzeptieren und auch umzusetzen, auch wenn
diese Entscheidungen mit den eigenen Vorstellungen
und Intentionen nicht in Einklang zu bringen sind.
Ebenso ist es natürlich für Vertragsärzte als Staatsbürger in dieser demokratischen Staatsform selbstverständlich, Urteile und Vorgaben eines unabhängigen
Gerichts zu respektieren, zu akzeptieren und in den
Berufsalltag umzusetzen, auch wenn diese Urteile
und Vorgaben gelegentlich dem eigenen Rechts-empfinden und den Vorstellungen von Pragmatismus bei
der Berufsausübung widersprechen. So haben wir
Vertragsärzte jüngst lernen müssen, dass anerkannte
Regeln und Gesetze des Vertragsarztrechtes für die
Berufsausübung, die von allen Beteiligten festgelegt
und einvernehmlich als korrekte Abrechnungspraktik
sanktioniert und angewendet wurden, nur dann wirklich Gültigkeit besitzen, wenn sie durch eine höchstrichterliche und übergeordnete Rechtsprechung abgesegnet werden.
Der überraschende Rücktritt unseres langjährigen
KV-Vorsitzenden ist deshalb nur die logische Konsequenz auf ein rechtskräftig gewordenes Urteil. Mit diesem Verzicht auf das Amt des KV-Vorsitzenden wird
weiterer Schaden von der KV als öffentlich rechtlicher
Institution und zugleich von einer Person abgewendet, deren Rechtschaffenheit und Integrität trotz dieses
Urteils für die Mehrheit aller Kolleginnen und Kollegen in diesem Lande außerhalb jeglichen Zweifels steht.
Die Abgeordnetenversammlung hat nun die Aufgabe, einen neuen Vorsitzenden zu wählen und die
Lücke im gut eingespielten KV-Vorstandsteam möglichst schnell und zudem mit einer Persönlichkeit zu
füllen, die abseits allen Lobbydenkens die integrative
Kraft besitzt, die Vertragsärzteschaft über alle Facharztgrenzen hinweg gegenüber Krankenkassen, Politik
und Medienöffentlichkeit professionell und glaubhaft
zu vertreten. Dies wird mit Sicherheit keine leichte
Aufgabe sein, lassen sich doch Führungskräfte mit
jahrzehntelanger Berufserfahrung, die zudem noch
von Kolleginnen und Kollegen aller Facharztgruppen
gleichermaßen anerkannt, respektiert und unterstützt
werden, nun einmal nicht so leicht aus dem Zylinder
zaubern.
Doch bei aller Betroffenheit über diese überraschende temporäre Vakanz in der Führungsriege unserer KV gerade in diesen augenblicklich schwierigen Zeiten eines sich andeutenden Paradigmenwechsels im
ambulanten Gesundheitssystem (und bei allem Mitgefühl für die persönliche Situation von Herrn Bittmann und seiner Familie in den letzten Monaten), sollte
man bei dieser ganzen misslichen Entwicklung mögliche positive Aspekte für die Zukunft nicht verkennen.
Ich kenne den Kollegen Bittmann seit vielen Jahren
und kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sein
Rücktritt vom KV-Vorsitz zugleich auch ein endgültiger Rücktritt von der berufspolitischen Bühne sein
wird. Wenn ein ehemaliger KV-Vorsitzender, der als
Vertreter einer Institution des Öffentlichen Rechts ganz
zwangsläufig in seinem Amt mit Handschellen und
Fußketten der politischen Vorgaben behaftet war, diese
nun plötzlich abgestreift hat und als Sprecher der Ärztegenossenschaft mit neuem Elan und seinem Wissen, seiner politischen Erfahrung, seinen Verbindungen und seiner Reputation für die Verbesserung der
Berufssituation aller Ärzte im Lande eintreten kann dann eröffnet dies vielleicht neue und sehr interessante Perspektiven!
Der KV-Vorsitzende ist gegangen, die etablierte KVFührungsmannschaft wird in Kürze wieder komplett
sein - der Sprecher der Ärztegenossenschaft aber ist
nun gefordert, die Bedingungen für eine bessere Berufsausübung auf dem ambulanten Sektor ohne Rücksicht auf sein KV-Amt voranzutreiben. Vielleicht kann
diese Entwicklung ganz neue und hoffnungsvolle Zukunftsperspektiven für die Vertragsärzteschaft in diesem Lande in die Wege leiten.
SERIE: Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein
D
Deutsche ZöliakieGesellschaft e.V.
(DZG)
03 | 2006
ie Deutsche Zöliakiegesellschaft e.V. wurde 1974
als Selbsthilfeorganisation gegründet. Zöliakie
und Sprue sind zwei Bezeichnungen für ein
und dieselbe Erkrankung: sie kann sich im Kindesalter
manifestieren und wird dann Zöliakie genannt, kann
aber auch erst im Erwachsenenalter auftreten, dann
spricht man von Sprue. Zöliakie/Sprue wirkt sich auf
den Dünndarm aus. Die Erkrankung beruht auf einer
Unverträglichkeit gegenüber dem Klebereiweiß Gluten, das in Weizen, Roggen, Gerste und Hafer vorkommt.
Es erzeugt im Darm des Betroffenen eine Schädigung des Dünndarms: Ende 2004 gab es ca. 22.000 betroffene Mitglieder. Ein sehr wichtiger Bestandteil der
Arbeit der Deutschen Zöliakiegesellschaft sind die regionalen Gesprächsgruppen. In der ganzen Bundes-
republik existieren unter dem Dach der DZG viele solcher Gesprächsgruppen, die von ehrenamtlich tätigen
Kontaktpersonen betreut werden. Diese Kontaktpersonen sind meist selbst betroffen oder haben ein Familienmitglied mit Zöliakie. Sie helfen, genauso wie die
Mitglieder der Gruppen, gerne mit Informationen, eigenen Erfahrungen und praktischen Tipps weiter. Neben dem praktischen Erfahrungsaustausch werden
von den Kontaktpersonen bei den Treffen auch Vorträge, Backkurse und andere Aktivitäten angeboten.
Kontakt (auch für Schleswig-Holstein)
Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e.V.
Filderhauptstr. 61, 70599 Stuttgart
Telefon 0711 45 99 81 0 und Fax 0711 45 99 81 50
Nordlicht
AKTUELL
54 Was? Wann? Wo?
VERANSTALTUNGEN
Nur für KVSH-Termine
übernehmen wir Gewähr.
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
10. MAI, 15.00 UHR
WORKSHOP ZUM THEMA MVZ
17. MAI, 15.00 UHR
WORKSHOP ZUR PRAXISABGABE
12. - 14. MAI
REHA-ARZT-CURRICULUM
Ort: Klinik für Dermatologie und Allergologie der Asklepios Nordseeklinik
Westerland/Sylt, Norderstr. 81, 25980 Westerland/Sylt
Info: Kathrin Wilke
Tel. 04651 835 60 70
30. MAI, 15.00 UHR (BITTE BEACHTEN, DIES IST EINE DIENSTAG)
WORKSHOP FÜR NIEDERLASSUNGSWILLIGE ÄRZTE
17. MAI, 17.30 - 20.00 UHR
3. FACHÄRZTETAG SCHLESWIG-HOLSTEIN 2006
31. MAI, 15.00 UHR
WORKSHOP ZUM JOB-SHARING
Ort: Holstenhallen-Restaurant, 24534 Neumünster
Info: Dr. Axel Schroeder
Tel. 04321 27 91
14. JUNI, 15.00 UHR
WORKSHOP ZUM THEMA MVZ
28. JUNI, 15.00 UHR
WORKSHOP ZUR PRAXISABGABE
Ort: Sitzungszentrum der Kassenärztlichen Vereinigung
Anmeldung und Info zu allen Terminen:
Tel. 04551 883 881
Ärztegenossenschaft
26. APRIL - PINNEBERG
17. MAI - NEUMÜNSTER
31. MAI - FLENSBURG
14. JUNI - LÜBECK
28. JUNI - RENDSBURG
HYGIENE IN DER ARZTPRAXIS
Info: Manfred Kruzinna
Tel. 04551 99 99 10
Schleswig-Holstein
31. MAI
DIAGNOSE GEWALT - WENN PATIENTINNEN VON
HÄUSLICHER GEWALT BETROFFEN SIND
Ort: Strandhotel Eckernförde, Am Exer 3, 24340 Eckernförde
Tel. 04351 35 70
08. JUNI
QUALITÄTSZIRKEL ONKOLOGIE:
TUMORGENETIK UND BERATUNG
Ort: I. Medizinische Klinik, Schittenhelmstr. 12, 24105 Kiel
Info: Prof. Dr. Frank Gieseler
Tel. 0431 597 13 93
09. - 10. JUNI, 19.00 - 21.30 UHR
1. NORDDEUTSCHER PSYCHOTHERAPEUTENTAG:
„VIELFALT IN DER PSYCHOTHERAPIE“
Ort: Halle 400, An der Halle 400 Nr. 1, 24143 Kiel
Info: Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Tel. 0431 66 11 99 0
10. JUNI
6. SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER ÄRZTINNENTAG
24. APRIL
NEUE WEGE - NEUE CHANCEN: EINE ZWISCHENBILANZ
ZUR INTEGRIERTEN VERSORGUNG
Ort: Hotel Steigenberger Conti-Hansa, Schlossgarten 7, 24103 Kiel
Info: Volker Clasen (Techniker Krankenkasse)
Tel. 0431 98158 516
Fax 0431 98158 555
26. - 30. APRIL
NEURODERMITIS-/PSORIASIS-TRAINER-SEMINAR
Ort: Klinik für Dermatologie und Allergologie der Asklepios-Nordseeklinik
Westerland, Norderstraße 81, 25980 Westerland/Sylt
Info: Kathrin Wilke
Tel. 04651 835 60 70
11. MAI, 19.00 - 21.30 UHR
QZ ONKOLOGIE: TUMORIMMUNOLOGIE
Geschlechtergerechtigkeit in der Medizin
Ort: Kunsthalle zu Kiel, Hörsaal, Düsternbrooker Weg 1, 24105 Kiel
Info: Dr. Karin Bucher
Tel. 0431 747 79
Fax 0431 747 77
Deutschland
19. UND 20. MAI
1. PRAXISWORKSHOP:
MAMMOGRAPHIE SCREENING-EINHEIT
Wiss. Leitung: Prof. Dr. med. R. Schulz-Wendtland, Erlangen
Ort: Budenheim bei Mainz
Info: comed GmbH, Frau Schmoll
Tel. 02 21 / 80 11 00-0
Mail: [email protected]
Programm: www.comed-kongresse.de
Ort: I. Medizinische Klinik, Schittenhelmstr. 12, 24105 Kiel
Info: Prof. Dr. Frank Gieseler
Tel. 0431 597 13 93
Nordlicht
AKTUELL
03 | 2006
ANSPRECHPARTNER IN DER KVSH 55
KONTAKT
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1 - 6
23795 Bad Segeberg
Hauptanschluss: 04551 / 883-0
Fax: 04551 / 883-209
Vorsitzender......................................................zur Zeit nicht besetzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .217/486
Stellv. Vorsitzender ............................................Ralf W. Büchner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .217/486
Finanzvorstand..................................................Dr. Bodo Kosanke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .218/355
Hauptgeschäftsführer........................................Dr. Ralph Ennenbach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .218/355
Abrechnung – Leiter..........................................Peter Tietgen/Ernst Sievers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -322) . . . .267/245/388
Abrechnungs-Hotline / EBM-Hotline . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 / 883
Abteilung Recht – Leiter - Justitiar ..................Klaus-Henning Sterzik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .230/251
Abteilung Recht ................................................Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer . .251/265/474
Amb. Operieren ................................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369
Arthroskopie (QS) ..............................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369
Arznei - Verträge und Beratung..........................Dr. Marion Packenius . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .351
Arznei - Verträge und Beratung..........................Thomas Frohberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .304
Ärztl. Stelle (Röntgen ) ......................................Dietrich Bartz/Angelika Rott / Uta Markl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/386/393
Ärztl. Stelle (Nuklearmed./Strahlenther.) ............Dietrich Bartz/Thomas Müller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/325
Arztregister ....................................................Katja Fiehn/Anja Scheil/Dorit Scheske . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .254
Assistenz-Genehmigung....................................Petra Fitzner/Brigitte Gottwald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .384/255
Asthma-Schulung ............................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321
Qualitätssicherungskomm.-Drogensub. ............Astrid Patscha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -392). . . . . . . . . . . .340
Betriebswirtschaftliche Beratung ......................Marion Grosse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .343
Chirotherapie (Genehmigung) ............................Helga Hartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .453
Dialyse-Kommission/LDL; QS ............................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
Diabetes-Kommission (QS) ................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369
Diabetes-DMP und Vereinbarung ......................Helga Hartz/Caroline Polonji/Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . .453/280/444
EDV in der Arztpraxis ........................................Timo Rickers/Thomas Stefaniw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .286/307
ESWL................................................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
Finanzbuchhaltung............................................Erich Neugebauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .241
Formularausgabe ..............................................Sylvia Warzecha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .250
Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen ..................Mareike Ralf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .332
Herzschrittmacherkontrollen..............................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Honorar ( Leiter) und HVM ................................Karl-Heinz Buthmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .208
HVM-Team........................................................Inge Feddern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .383
Internet ............................................................Jakob Wilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .475
Invasive Kardiologie ..........................................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Kernspintomographie-Komm./Genehmig. ........Ute Tasche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485
Koloskopie-Kommission ....................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321
Kommunikation, Presseinformationen................Robert Quentin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -396) . . . . . . . . . . .381
Krankengeldzahlungen......................................Doris Eppel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .220
Laborleistung (O III) Kommission........................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
Langzeit-EKG (Genehmigung) ............................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Mammographie ................................................Angelika Masuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .458
Niederlassung / Zulassung ................................Susanne Bach-Nagel/André Zwaka/Evelyn Kreker . . . . . . . . . . . . . . .378/327/346
........................................................................Daniel Jacoby . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
Niederlassungsberatung....................................Bianca Hartz/Evelyn Kreker/Susanne Bach-Nagel/André Zwaka . . . . . . . . . . . .254
Nordlicht aktuell................................................Hildegard Laitenberger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -396) . . . . . . . . . . .356
Onkologie-Kommission......................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369
Otoakustische Emissionen ................................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Personal............................................................Monique Müller/Anke Tonn/Anke Siemers . . . . . . . . .(Fax: -451) . . . .275/295/333
Photodyn. Therapie am Augenhintergrund..........Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Phys.-Med. Leistungen (Genehmig.) ..................Helga Hartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .453
Plausibilitätsausschuss ....................................Ulrike Moszeik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .336
Psychotherapie ................................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321
Qualitätssicherung – Leiter................................Dietrich Bartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -374) . . . . . . .266/262
Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement ..............Regina Steffen/Kathrin Zander/Angelika Ströbel . . . . .(Fax: -374) . . . .292/382/204
QuaMaDi ..........................................................Kathrin Zander/Dietrich Bartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .382/266
Radiologie-Kommission ....................................Dietrich Bartz/Monika Vogt/Anja Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/366/360
Röntgen (Anträge) ............................................Ute Tasche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .485
Röntgen (Qualitätssicherung) ............................Anja Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .360
Rückforderungen der Kostenträger ....................Heinz Szardenings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .323
Schlafapnoe......................................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
Schmerztherapie ..............................................Monika Vogt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .366
Sonographie-Kommission ................................Sabrina Kämpf/Susanne Paap . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .533/228
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ........................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321
Sprechstundenbedarf / Arznei............................Heidi Dabelstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .353
Struktur und Verträge ........................................Ekkehard Becker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -488) . . . . . . . . . . .331
Teilzahlungen....................................................Brunhild Böttcher/Dirk Ludwig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .231/233
Umweltmedizin / Umweltausschuss ..................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
Verordnung medizin. Rehaleistungen ................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Verträge (Sonstige)............................................Martin Maisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .244
Widersprüche (Abteilung Recht) ........................Gudrun Molitor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .439
Zulassung – Leiterin ........................................Bianca Hartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -276) . . . . . . .255/358
Zytologie (Kommission) ....................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
03 | 2006
IMPRESSUM
NORDLICHT AKTUELL
Offizielles Mitteilungsblatt der
Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein
HERAUSGEBER:
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein
Ralf Wilhelm Büchner
(stv. Vorsitzender, v.i.S.d.P.)
REDAKTION:
Robert Quentin (Q) (Leitung)
Hildegard Laitenberger
(Heftmanagement)
Jakob Wilder (JW) (Textgestaltung)
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Dr. Michael Drews
Dr. Ralph Ennenbach
Reinhardt Hassenstein
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ANSCHRIFT DER REDAKTION:
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Das Nordlicht erscheint monatlich
als Informationsorgan der Mitglieder
der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein.
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Beiträge und Leserbriefe geben
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dem freien Meinungsaustausch.
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Nordlicht
AKTUELL
IHRE ANSPRECHPARTNER IN DEN KREISSTELLEN DER KVSH
Kreis Pinneberg
Dr. Michael Renner, Radiologe,
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Fax: 04121 / 48 29 29
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Kreis Plön
Dr. Hans-Joachim Wirtz, Chirurg,
Tel.: 04342 / 71 97 97
Fax: 04342 / 71 97 99
mail: [email protected]
Kiel
Kreisstelle:
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Tel.: 0431 / 932 22
Fax: 0431 / 971 96 82
Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt,
Tel.: 0431 / 931 31
Fax: 0431 / 974 13 22
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Kreis Rendsburg-Eckernförde
Carl Culemeyer, Allgemeinarzt,
Tel.: 04353 / 95 95
Fax: 04353 / 99 89 01
mail: [email protected]
Kreis Dithmarschen
Kreis Schleswig-Flensburg
Dr. Wolf-Günter Riesenkampff, Allgemeinarzt,
Tel.: 04854 / 900 10
Fax: 04854 / 90 48 11
mail: [email protected]
Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt,
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Fax: 04621 / 515 00
mail: [email protected]
Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Segeberg
Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin,
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Fax: 04541 / 843 91
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mail: [email protected]
Kreis Nordfriesland
Kreis Steinburg
Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt,
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mail: [email protected]
Gerhard Marioth, Radiologe,
Tel.: 04821 / 620 98
Fax: 04821 / 35 17
mail: [email protected]
Neumünster
Kreis Ostholstein
Kreis Stormarn
Dr. Norbert Spilok, Chirurg,
Tel.: 04321 / 94 77 0
Fax: 04321 / 94 77 77 00
mail: [email protected]
Bernd Thomas, Augenarzt,
Tel.: 04362 / 90 04 40
Fax: 04362 / 90 04 41
mail: [email protected]
Dr. Hans Irmer, Arzt,
Tel.: 04102 / 526 10
Fax: 04102 / 526 78
mail: [email protected]
Lübeck
Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck,
Tel.: 0451 / 722 40
Fax: 0451 / 706 31 79
Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt,
Tel.: 0451 / 610 90 0
Fax: 0451 / 610 90 10
mail: [email protected]
Flensburg
Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg,
Tel.: 0461 / 42939
Fax: 0461 / 46891
Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt,
Tel.: 0461 / 277 00
Fax: 0461 / 281 49
mail: [email protected]
PRÜFINSTANZEN WIRTSCHAFTLICHKEIT
Vorsitzender des Prüfungsausschusses .........................
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses .....................
Leiter der Dienststelle.....................................................
Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei ...................................
Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung .............................
Arznei allgemein.............................................................
Verordnungen (Arznei/Heilmittel).....................................
Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorar ...............................
.....................................................................................
Zweitmeinungsverfahren:
Rheuma .........................................................................
Gastro ...........................................................................
Rosenstraße 28 - 23795 Bad Segeberg - Telefon 04551 / 9010-0 - Fax 04551 / 90 10 22
Prof. Günther Jansen ........................................................................................................................9010-0
Dr. Johann David Wadephul ..............................................................................................................9010-0
Jörg Schröder ..................................................................................................................................901021
Dr. Johannes Packenius ....................................................................................................................901018
Elsbeth Kampen, Katja Hellmer............................................................................................901023, 901024
Manuela Johnsen, Melanie Hoffmann, Tanja Bauer ..............................................901020, 901019, 901016
Dr. Johannes Packenius, Elsbeth Kampen............................................................................901018, 901023
Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese, ....................................................................................901011, 901012
Manfred Vogt, Iris Flaegel ..................................................................................................901013, 901015
Birgit Wiese, Barbara Maschke ............................................................................................901012, 901025
Hans-Peter Morwinski ......................................................................................................................901011

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