OEG- Traumaambulanz

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OEG- Traumaambulanz
• Nach positiver Entscheidung des Amtes und Feststellung,
dass der/die Betroffene Anspruch auf Leistungen nach
dem OEG hat, können weitere 4 Therapiesitzungen
zu je 50 Minuten durchgeführt werden.
• Wenn nach diesen Therapiesitzungen der Eindruck
entsteht, dass zusätzliche Therapiesitzungen notwendig
sind, hilft die Traumaambulanz dem/der Betroffenen,
einen Therapieplatz bei einem ambulanten Therapeuten
zu finden. Diese Sitzungen werden nicht mehr über das
OEG finanziert, sondern über die Krankenkasse. Der/die
Therapeut/in (Arzt oder psychologischer Psychotherapeut) muss somit in der Regel nach dem Vertragsrecht
SGB V zugelassen sein.
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Dezember 2012
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dem/der Betroffenen ein Antrag auf Leistungen nach
dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ausgefüllt.
Dieser Antrag wird umgehend an die Zweigstelle des
Amtes für soziale Angelegenheiten beim Landesamt
für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz geschickt.
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Unser Haus liegt in unmittelbarer Nähe zur Porta Nigra im Stadtzentrum von Trier.
Wir sind mit Bus und Bahn problemlos erreichbar. Der Hauptbahnhof von Trier liegt nur
etwa 15 Gehminuten entfernt. Darüber hinaus gibt es in direkter Nähe zum Krankenhaus
mehrere Bushaltestellen. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, so stehen Ihnen begrenzt
kostenpflichtige Parkplätze im Parkhaus des Krankenhauses zur Verfügung.
Kontakt
Krankenhaus der Barmherigen Brüder Trier
Psychologischer Fachdienst
Leitung Dr. rer. nat. Birgit Albs-Fichtenberg
Nordallee 1 · 54292 Trier
Telefon 0651 208-2251
Telefax 0651 208-2259
E-Mail [email protected]
• Falls nicht so schnell ein Therapieplatz gefunden werden kann und die Wartezeit sich schädlich auf den
Therapieverlauf auswirken würde, kann das OEG in
Sonderfällen weitere 10 Sitzungen in der Traumaambulanz gewähren.
OEGTraumaambulanz
für Opfer von
aktuellen Gewalttaten
Nordallee 1 · 54292 Trier · Tel. 0651 208 - 0 · www.bk-trier.de
Information
Das Pilotprojekt OEG-Traumaambulanzen wurde vom
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Demografie Rheinland-Pfalz und dem Landesamt
für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
in Auftrag gegeben, um Opfern von Gewalt über
das Opferentschädigungsgesetz (OEG) kompetente
Soforthilfe anbieten zu können.
Das Pilotprojekt hat am 01.07.2011 begonnen. Einbezogen waren zunächst die Dr. von Ehrenwall’sche
Klinik in Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Klinik und
Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz. Im Oktober
2012 wurde das Pilotprojekt um ein Jahr verlängert
und erweitert um das Krankenhaus der Barmherzigen
Brüder Trier sowie die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Psychiatrieverbundes
Nordwestpfalz.
Die Ziele einer OEG-Traumaambulanz sind:
•
sicher zu stellen, dass psychotherapeutische
Maßnahmen in Fällen, denen ein aktueller Tathergang zugrunde liegt, innerhalb kürzester
Zeit (ein bis zwei Wochen) nach Kenntnis der
Behörde beginnen können,
•
die Dauer der Bearbeitung von langwierigen
Erstantragsverfahren erheblich zu verkürzen,
•
dem Gesichtspunkt „Reha vor Rente“ besser und
schneller Rechnung zu tragen.
Durch ein rasches, fachkompetentes therapeutisches
Eingreifen und – sofern erforderlich – durch zeitnahe
Vermittlung der Betroffenen in die fachtherapeuti-
sche Regelversorgung soll möglichst vermieden werden, dass die psychischen Folgen der Gewalttat sich
dauerhaft als Gesundheitsstörung verfestigen.
Wie ist vorzugehen, wenn
jemand Opfer einer Gewalttat
geworden ist?
Für welche Fälle kommt die
OEG-Traumaambulanz in Betracht?
Primär Traumatisierte: – Körperliche und/oder
sexuelle Gewalt
– Familiäre Gewalt
Sekundär Traumatisierte: – Zeugen von z. B. Mord
oder Gewalt an anderen
Menschen
„Schockschäden“:
– d.h. wenn z. B. einer
Ehefrau mitgeteilt wird,
dass der Ehemann
ermordet wurde
Es muss sich dabei um ein aktuelles Tatgeschehen handeln.
Für welche Fälle kommt die
OEG-Traumaambulanz nicht in Betracht?
– Menschen, die bereits längere Zeit an einer posttraumatischen Belastungsstörung aufgrund von Gewalt
oder sexueller Gewalt in der Kindheit oder im Erwachsenenalter leiden. Für diese Fälle ist nach wie vor die
Krankenkasse zuständig (ambulante oder stationäre
Therapie).
– Arbeitsunfälle: für diese Fälle sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zuständig.
– Verkehrsunfälle: für diese Fälle sind die Unfall- und
Haftpflichtversicherungen zuständig, bei tätlichem
Angriff mit einem Kraftfahrzeug auch der Verein
Verkehrsopferhilfe e. V. in Hamburg.
Der/die Betroffene wird, falls er/sie es wünscht, von der
Polizei, einer Beratungsstelle, der Interventionsstelle, dem
Weissen Ring oder dem Frauenhaus, an die er/sie sich
gewandt hat, in einer der vier Traumaambulanzen in
Rheinland-Pfalz angemeldet.
Für das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier, gelten
folgende Telefonnummern:
Psychologischer Fachdienst · Sekretariat
0651 208 2251
Nach Dienstschluss kann auf dem Anrufbeantworter eine
Nachricht hinterlassen werden, es erfolgt ein zeitnaher
Rückruf.
Zentrale des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder
Trier: 0651 208-0
• Der/die Betroffene bekommt schnellstmöglich einen
ersten Therapietermin bei einer/einem in Traumatherapie
erfahrenen Therapeutin oder Therapeuten (Dauer des
Termins: 50 Min.).
• Im Rahmen dieses Ersttermins wird der/die Betroffene
berichten, was ihm/ihr geschehen ist. Der/die Therapeut/
in stellt fest, ob eventuell Symptome einer Posttraumatischen Stressreaktion vorliegen und vermittelt dem/der
Betroffenen, falls notwendig, Stabilisierungstechniken
und hilft ihm/ihr, den durch das Trauma ausgelösten
Schock zu verarbeiten. Außerdem wird in der Traumaambulanz, falls nicht bereits vorher geschehen, mit

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