OEG- Traumaambulanz
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OEG- Traumaambulanz
• Nach positiver Entscheidung des Amtes und Feststellung, dass der/die Betroffene Anspruch auf Leistungen nach dem OEG hat, können weitere 4 Therapiesitzungen zu je 50 Minuten durchgeführt werden. • Wenn nach diesen Therapiesitzungen der Eindruck entsteht, dass zusätzliche Therapiesitzungen notwendig sind, hilft die Traumaambulanz dem/der Betroffenen, einen Therapieplatz bei einem ambulanten Therapeuten zu finden. Diese Sitzungen werden nicht mehr über das OEG finanziert, sondern über die Krankenkasse. Der/die Therapeut/in (Arzt oder psychologischer Psychotherapeut) muss somit in der Regel nach dem Vertragsrecht SGB V zugelassen sein. o s e l Kat hari nen ufer M Kontakt weitere Informationen No rda llee Dezember 2012 En ge lst r. B 49 tr. ns de Lin dem/der Betroffenen ein Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ausgefüllt. Dieser Antrag wird umgehend an die Zweigstelle des Amtes für soziale Angelegenheiten beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz geschickt. Kö lne rS tr. B 53 ße ra st in l u Pa Th eo do r-H Unser Haus liegt in unmittelbarer Nähe zur Porta Nigra im Stadtzentrum von Trier. Wir sind mit Bus und Bahn problemlos erreichbar. Der Hauptbahnhof von Trier liegt nur etwa 15 Gehminuten entfernt. Darüber hinaus gibt es in direkter Nähe zum Krankenhaus mehrere Bushaltestellen. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, so stehen Ihnen begrenzt kostenpflichtige Parkplätze im Parkhaus des Krankenhauses zur Verfügung. Kontakt Krankenhaus der Barmherigen Brüder Trier Psychologischer Fachdienst Leitung Dr. rer. nat. Birgit Albs-Fichtenberg Nordallee 1 · 54292 Trier Telefon 0651 208-2251 Telefax 0651 208-2259 E-Mail [email protected] • Falls nicht so schnell ein Therapieplatz gefunden werden kann und die Wartezeit sich schädlich auf den Therapieverlauf auswirken würde, kann das OEG in Sonderfällen weitere 10 Sitzungen in der Traumaambulanz gewähren. OEGTraumaambulanz für Opfer von aktuellen Gewalttaten Nordallee 1 · 54292 Trier · Tel. 0651 208 - 0 · www.bk-trier.de Information Das Pilotprojekt OEG-Traumaambulanzen wurde vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben, um Opfern von Gewalt über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) kompetente Soforthilfe anbieten zu können. Das Pilotprojekt hat am 01.07.2011 begonnen. Einbezogen waren zunächst die Dr. von Ehrenwall’sche Klinik in Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz. Im Oktober 2012 wurde das Pilotprojekt um ein Jahr verlängert und erweitert um das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier sowie die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Psychiatrieverbundes Nordwestpfalz. Die Ziele einer OEG-Traumaambulanz sind: • sicher zu stellen, dass psychotherapeutische Maßnahmen in Fällen, denen ein aktueller Tathergang zugrunde liegt, innerhalb kürzester Zeit (ein bis zwei Wochen) nach Kenntnis der Behörde beginnen können, • die Dauer der Bearbeitung von langwierigen Erstantragsverfahren erheblich zu verkürzen, • dem Gesichtspunkt „Reha vor Rente“ besser und schneller Rechnung zu tragen. Durch ein rasches, fachkompetentes therapeutisches Eingreifen und – sofern erforderlich – durch zeitnahe Vermittlung der Betroffenen in die fachtherapeuti- sche Regelversorgung soll möglichst vermieden werden, dass die psychischen Folgen der Gewalttat sich dauerhaft als Gesundheitsstörung verfestigen. Wie ist vorzugehen, wenn jemand Opfer einer Gewalttat geworden ist? Für welche Fälle kommt die OEG-Traumaambulanz in Betracht? Primär Traumatisierte: – Körperliche und/oder sexuelle Gewalt – Familiäre Gewalt Sekundär Traumatisierte: – Zeugen von z. B. Mord oder Gewalt an anderen Menschen „Schockschäden“: – d.h. wenn z. B. einer Ehefrau mitgeteilt wird, dass der Ehemann ermordet wurde Es muss sich dabei um ein aktuelles Tatgeschehen handeln. Für welche Fälle kommt die OEG-Traumaambulanz nicht in Betracht? – Menschen, die bereits längere Zeit an einer posttraumatischen Belastungsstörung aufgrund von Gewalt oder sexueller Gewalt in der Kindheit oder im Erwachsenenalter leiden. Für diese Fälle ist nach wie vor die Krankenkasse zuständig (ambulante oder stationäre Therapie). – Arbeitsunfälle: für diese Fälle sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zuständig. – Verkehrsunfälle: für diese Fälle sind die Unfall- und Haftpflichtversicherungen zuständig, bei tätlichem Angriff mit einem Kraftfahrzeug auch der Verein Verkehrsopferhilfe e. V. in Hamburg. Der/die Betroffene wird, falls er/sie es wünscht, von der Polizei, einer Beratungsstelle, der Interventionsstelle, dem Weissen Ring oder dem Frauenhaus, an die er/sie sich gewandt hat, in einer der vier Traumaambulanzen in Rheinland-Pfalz angemeldet. Für das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier, gelten folgende Telefonnummern: Psychologischer Fachdienst · Sekretariat 0651 208 2251 Nach Dienstschluss kann auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen werden, es erfolgt ein zeitnaher Rückruf. Zentrale des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier: 0651 208-0 • Der/die Betroffene bekommt schnellstmöglich einen ersten Therapietermin bei einer/einem in Traumatherapie erfahrenen Therapeutin oder Therapeuten (Dauer des Termins: 50 Min.). • Im Rahmen dieses Ersttermins wird der/die Betroffene berichten, was ihm/ihr geschehen ist. Der/die Therapeut/ in stellt fest, ob eventuell Symptome einer Posttraumatischen Stressreaktion vorliegen und vermittelt dem/der Betroffenen, falls notwendig, Stabilisierungstechniken und hilft ihm/ihr, den durch das Trauma ausgelösten Schock zu verarbeiten. Außerdem wird in der Traumaambulanz, falls nicht bereits vorher geschehen, mit