Preisblatt GSW Erdgas Fix - Gemeinschaftsstadtwerke Kamen

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Preisblatt GSW Erdgas Fix - Gemeinschaftsstadtwerke Kamen
Preisblatt GSW Erdgas Fix
Erdgas zum Festpreis bis 31.12.2012.
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen bietet im Rahmen des Sondervertrages GSW Erdgas Fix
und auf der Grundlage der dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Lieferung von Erdgas für Privat- und Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh im eigenen Netzgebiet zu den folgenden Preisen an. Der
Gesamtpreis setzt sich aus einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) und einem Grundpreis für die Bereitstellung der Anlagen zusammen.
Arbeitspreis in
Cent/kWh
Grundpreis in
Euro/Monat
Netto
5,17
11,00
Brutto
6,15
13,09
Preisstand: 01.10.2011 mit Preisgarantie bis 31.12.2012
In den genannten Nettopreisen sind der Energiepreis, die Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung,
das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen und an die Stadt/Gemeinde
abzuführende Konzessionsabgabe sowie die Erdgassteuer von zur Zeit 0,55 Cent/kWh enthalten. Die Bruttopreise enthalten die
derzeit gültige Umsatzsteuer (19 %).
Wird die Belieferung oder die Verteilung von Erdgas nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann
die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret
vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Gleiches gilt entsprechend,
falls sich die Höhe einer weitergegebenen Steuer oder Abgabe ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen zu einer Weitergabe an den Kunden verpflichtet.
Weitere Hinweise:
Besonderheiten zum Erdgasverbrauch
Derzeit entspricht das gelieferte Erdgas dem DVGW Arbeitsblatt G 260 der Gruppe H (H-Gas) mit einem - unter Berücksichtigung
der nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten - durchschnittlichen Brennwert Hs von etwa 11 12 kWh/m3. Der Ruhedruck p beträgt ca. 22 mbar. Die Abrechnung erfolgt in kWh. Der Erdgasverbrauch wird in Kubikmetern
(m³) gemessen und durch Multiplikation mit dem jeweils gültigen Umrechnungsfaktor (kWh/m³) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor wird nach den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorgaben auf Grund der
physikalischen Zustandsgrößen des Gases ermittelt.
Eine kWh-Erdgas und eine kWh-Strom haben eine unterschiedliche Nutzenergie. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Wirkungsgrade beim Verbrauch des Erdgases und des Umstandes, dass Erdgas im Gegensatz zum Strom auf der Grundlage
des Brennwertes gemessen wird, benötigt man für die gleiche nutzbare Wärmemenge bei Einsatz von Erdgas - je nach Art der
Verwendung und Größe des Gerätes - das bis 1,35-fache kWh im Vergleich zum Strom.
Information über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Neben unseren Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von
der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführte Anbieterliste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten.
Weitere Informationen und Kontaktadressen zum Thema Energieeffizienz und Energiedienstleistungen erhalten Sie auch auf den
Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und bei der Deutschen Energieagentur unter
www.energieeffizienz-online.info.
Hinweis gemäß § 107 EnergieStV
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, die Verwendung ist nach dem
Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- oder strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
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