Privatstrom
Transcription
Privatstrom
gem. § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG 2010 und Stromkennzeichnungsverordnung idgF über den gelieferten Strommix im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015. Versorgermix Wasserkraft ............................................................................................ 45,90 % Windenergie ............................................................................................. 8,65 % Biomasse fest ........................................................................................... 3,78 % Biogas ........................................................................................................ 1,03 % Sonstige Ökoenergie ................................................................................ 0,82 % Erdgas ..................................................................................................... 36,76 % Sonstige ................................................................................................... 3,06 % LINZ STROM Vertrieb muss wie jedes Unternehmen in Österreich, das Kunden mit Strom beliefert, die Zusammensetzung der gesamten abgegebenen Strommengen angeben. Der Versorgermix setzt sich im Wesentlichen aus Energie aus Wasserkraft und Energie aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zusammen. Gesamt ................................................................................................ 100,00 % Die Herkunftsnachweise stammen zu 67,48 % aus Österreich, 18,51 % aus Norwegen und zu 14,01 % aus Frankreich. Bei der Erzeugung entstanden folgende Umweltauswirkungen: CO2-Emissionen .......................................................................... 142,70 g/kWh Radioaktiver Abfall ........................................................................ 0,00 mg/kWh 01/ 2017 STROMKENNZEICHNUNG Preisinformation für Privatkunden PRODUKTINFO – Unser Regionalstrom Sichere Stromversorgung und gezielte Schonung der Umwelt – das sind unsere Prioritäten als Ihr regionaler Energielieferant. Der atomstromfreie „Regionalstrom“ besteht zu 83 % aus Energie die in oberösterreichischen Kraftwerken erzeugt wurde, die restlichen 17 % stammen aus der gesetzlichen Ökostrom Pflichtzuweisung (OeMAG) von österreichischen Ökostromanlagen. Hocheffiziente Kraftwerke nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung liefern den Hauptteil dieser Energie. Bei der Erzeugung von Regionalstrom entstehen 247,75 g/kWh CO2 und 0,00 mg/kWh radioaktiver Abfall. Das Produkt Regionalstrom wird aus folgenden Energieträgern erzeugt: Wasserkraft ............................................................... 16,89 % Sonstige Ökoenergie ................................................... 0,82 % Biomasse fest ............................................................. 3,78 % Windenergie ............................................................... 8,65 % Biogas ......................................................................... 1,03 % Sonstige ...................................................................... 6,05 % Erdgas ....................................................................... 62,78 % Stand: 03/ 2016 Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel.: 0732/3400-5000, per E-Mail: [email protected] oder direkt im LINZ AG-Kundenzentrum, Wiener Straße 151 zur Verfügung! LINZ STROM VERTRIEB GMBH & CO KG – IM UNTERNEHMENSVERBUND DER ENAMO GMBH 4021 Linz, Wiener Straße 151, Postfach 5009, Austria, Tel.: +43 (0)732/3400 - 0, Internet: www.linzag.at – FN 215168 z des Landesgerichtes Linz, DVR-Nr.: 2109156, UID -Nr.: ATU53160608 Komplementärgesellschaft: ENAMO GmbH, 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 16 – FN 215168 z des Landesgerichtes Linz A l l g e m e i n e S p a r k a s s e O Ö , I B A N : AT 1 5 2 0 3 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 8 6 , B I C : A S P K AT 2 L – R a i f f e i s e n l a n d e s b a n k O Ö , I B A N : AT 9 8 3 4 0 0 0 0 0 0 0 1 0 6 4 9 2 2 , B I C : R Z O O AT 2 L Im Unternehmensverbund der ENAMO GmbH Preisinformation für Privatkunden (Haushalt und Landwirtschaft) R EIS P E I G R ENE T IE G A R A N 2 0 19 1. BIS 0 1. 0 BASISPREISMODELLE Privatstrom WEB Privatstrom PLUS Privatstrom PREMIUM Preismodell mit Online-Rechnung und Bezahlung per Bankeinzug.* Preismodell mit Rabatt-Möglichkeiten in Form von Gratisstromtagen. Aufbauend zu Privatstrom PLUS sind hier eine Stromunfallversicherung. ZUSATZPREISMODELLE Nachtstrom Wärmepumpenstrom Unterbrechbarer Strom Arbeitspreis Cent pro kWh Grundpreis/Pauschale EUR pro Jahr Arbeitspreis Cent pro kWh Grundpreis/Pauschale EUR pro Jahr Arbeitspreis Cent pro kWh Grundpreis/Pauschale EUR pro Jahr STEUERN UND ABGABEN GESAMTPREIS Energiepreis Netztarif Verordnung 2017 Elektrizitätsabgabe1 Ökostromförderung 2 KWKPauschale 3 Energiepreis + Netztarif + Steuern und Abgaben netto netto netto netto netto netto brutto 6,20 3,16 1,50 1,212 – 12,072 14,49 18,00 30,00 – 39,738 1,25 88,988 106,79 8,15 3,16 1,50 1,212 – 14,022 16,83 21,00 30,00 – 39,738 1,25 91,988 110,39 8,40 3,16 1,50 1,212 – 14,272 17,13 24,00 30,00 – 39,738 1,25 94,988 113,99 Nur in Verbindung mit einem Basispreismodell möglich. Die Geräte müssen fix angeschlossen sein, der Verbrauch wird separat gemessen. … für Heißwasserspeicher, Speicherheizung etc. Die Speichergeräte werden außerhalb der Tageshöchstlastzeiten aufgeladen. … für Heizungswärmepumpen Die Stromlieferung wird täglich von Mo bis Fr (außer an Feiertagen) von 11.00 bis 12.00 Uhr unterbrochen. … für Sauna, Schwimmbad etc. Die Stromlieferung wird täglich von Mo bis Fr (außer an Feiertagen) von 7.30 bis 9.00, von 10.00 bis 12.00 und von 16.30 bis 18.30 Uhr unterbrochen. Arbeitspreis Cent pro kWh Grundpreis/Pauschale EUR pro Jahr 5,55 2,70 1,50 0,556 – 10,306 12,37 – – – 33,00 1,25 34,25 41,10 Arbeitspreis von 06.00 bis 22.00 Uhr Cent pro kWh 6,95 2,70 1,50 0,556 – 11,706 14,05 Arbeitspreis von 22.00 bis 06.00 Uhr Cent pro kWh 5,55 2,70 1,50 0,556 – 10,306 12,37 Grundpreis/Pauschale EUR pro Jahr – – – 33,00 1,25 34,25 41,10 Arbeitspreis von 06.00 bis 22.00 Uhr Cent pro kWh 6,95 2,70 1,50 0,556 – 11,706 14,05 Arbeitspreis von 22.00 bis 06.00 Uhr Cent pro kWh 5,55 2,70 1,50 0,556 – 10,306 12,37 – – – 33,00 1,25 34,25 41,10 Grundpreis/Pauschale EUR pro Jahr * A bschluss einfach und bequem online auf www.linzag.at im Online-Portal „PLUS24“ unter dem Navigationspunkt „Premium-Services“ ➝ „Preismodell“. Bei Auswahl dieses Preismodells werden für eine etwaige Überschusseinspeisung dzt. maximal 2,72 ct/kWh netto vergütet. (Einspeisevergütung wird jährlich angepasst; Details entnehmen Sie bitte ihrem Einspeisevertrag). Rabattmöglichkeiten/Gratisstromtage 7 Gratisstromtage Einmalig bei Umstieg auf eine papierlose Rechnung mit Anmeldung am Online-Portal „PLUS24“ – ausgenommen Privatstrom WEB. 7 Gratisstromtage Für die erstmalige Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung. Nur einmalig je Vertragsbeziehung – ausgenommen Privatstrom WEB. 7 GratisstromtageEinmalig für die vollständige Registrierung im Online-Portal „PLUS24“. 3 0 GratisstromtageEinmalig bei Abschluss einer Vertragsbindung von 12 Monaten. 40 Gratisstromtage Einmalig bei Abschluss einer Vertragsbindung von 12 Monaten im Online-Portal PLUS24. Diese Gratisstromtage werden ausschließlich auf die Energie-Arbeitspreise der jeweiligen Basis- und Zusatzpreismodelle für einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten gewährt. Abweichende Zeiträume werden aliquot berücksichtigt. Preise gültig ab 01. 01. 2017 Die angeführten Nettopreise verstehen sich exkl. 20 % Umsatzsteuer. Die Bruttopreise beinhalten 20 % Umsatzsteuer, kaufmännisch gerundet. Der angeführte Gesamtpreis enthält den Energiepreis, den derzeit gültigen Netztarif (Netznutzungs- und Netzverlustentgelt in der Netzebene 7) der LINZ STROM Netz GmbH sowie Steuern und Abgaben. Nicht inkludiert ist das Messentgelt. Bei einer Änderung des Netztarifs bzw. einer Änderung oder künftigen Einführung neuer Steuern, Abgaben und Zuschläge ändert sich entsprechend der Gesamtpreis. Generell gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG. Die Preise gelten für Kunden der LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG. Vorbehaltlich Druckfehler und Änderungen. Die Elektrizitätsabgabe wird bei jedem Stromkunden eingehoben und als monatliche Bundesabgabe an das Finanzamt abgeführt. Die gesetzliche Ökostromförderung gemäß §§ 44ff Ökostromgesetz 2012 setzt sich aus der Ökostrompauschale gemäß Ökostrompauschale-VO 2015 (in Höhe von derzeit netto EUR 33,– pro Jahr und Zähler) sowie dem Ökostromförderbeitrag gemäß Ökostromförderbeitrags-VO 2017 (in Höhe von derzeit netto EUR 6,738 pro Jahr und Zähler sowie netto 1,212 ct/kWh für NE7 nicht gemessen bzw. in Höhe von derzeit netto 0,556 ct/kWh für NE7 unterbrechbar) – obige Beträge jeweils zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe – zusammen. Beide Komponenten dienen der Förderung von Ökostromanlagen und werden an die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) abgeführt. 3 Die KWK-Pauschale gemäß § 10 KWK-Gesetz-Novelle 2014 in Höhe von derzeit netto EUR 1,25 zzgl. USt. in gesetzl. Höhe pro Jahr und Zähler für NE7 wird ab 1. 2. 2015 bei allen Stromkunden eingehoben. Sie dient zur Aufbringung der finanziellen Mittel für die Förderung der Errichtung neuer hocheffizienter oder der Erneuerung von hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) als Beitrag zur ressourcenschonenden Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme und wird ebenfalls an die OeMAG abgeführt. 1 2 Stromunfallversicherung Die Stromunfallversicherung ist eine Versicherung für Stromunfälle in der Kundenanlage für die ganze Familie mit Deckung bis zu einer Maximalhöhe von € 225.000,–! Was beinhaltet die Stromunfallversicherung? Die Stromunfallversicherung deckt Schäden an Personen, die direkt durch Strom verursacht wurden. Dabei kann es sich z. B. um eine Verbrennung durch die Stromeinwirkung handeln. Nicht versichert sind hingegen Ereignisse, die durch Blitzschlag verursacht werden sowie alle Unfälle, die als Arbeitsunfälle im Sinne der Sozialversicherungsgesetze gelten. Wer ist versichert? Wo gilt dieser Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz dieser Stromunfallversicherung gilt für alle Personen, die sich in der Wohnung, dem Haus, dem dazugehörigen Hof oder Garten des Kunden aufhalten.