Privatstrom

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Privatstrom
gem. § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG 2010 und Stromkennzeichnungsverordnung idgF über den gelieferten
Strommix im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015.
Versorgermix
Wasserkraft ............................................................................................ 45,90 %
Windenergie ............................................................................................. 8,65 %
Biomasse fest ........................................................................................... 3,78 %
Biogas ........................................................................................................ 1,03 %
Sonstige Ökoenergie ................................................................................ 0,82 %
Erdgas ..................................................................................................... 36,76 %
Sonstige ................................................................................................... 3,06 %
LINZ STROM Vertrieb muss wie jedes Unternehmen in Österreich, das Kunden mit Strom beliefert, die Zusammensetzung der gesamten abgegebenen Strommengen angeben. Der Versorgermix
setzt sich im Wesentlichen aus Energie aus Wasserkraft und Energie aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zusammen.
Gesamt ................................................................................................ 100,00 %
Die Herkunftsnachweise stammen zu 67,48 %
aus Österreich, 18,51 % aus Norwegen und zu
14,01 % aus Frankreich.
Bei der Erzeugung entstanden folgende Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen .......................................................................... 142,70 g/kWh
Radioaktiver Abfall ........................................................................ 0,00 mg/kWh
01/ 2017
STROMKENNZEICHNUNG
Preisinformation
für Privatkunden
PRODUKTINFO – Unser Regionalstrom
Sichere Stromversorgung und gezielte Schonung der Umwelt – das sind unsere
Prioritäten als Ihr regionaler Energielieferant. Der atomstromfreie „Regionalstrom“
besteht zu 83 % aus Energie die in oberösterreichischen Kraftwerken erzeugt wurde, die
restlichen 17 % stammen aus der gesetzlichen Ökostrom Pflichtzuweisung (OeMAG) von
österreichischen Ökostromanlagen.
Hocheffiziente Kraftwerke nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung liefern den Hauptteil dieser Energie. Bei der Erzeugung von
Regionalstrom entstehen 247,75 g/kWh CO2 und 0,00 mg/kWh radioaktiver Abfall. Das Produkt Regionalstrom wird aus folgenden
Energieträgern erzeugt:
Wasserkraft ............................................................... 16,89 %
Sonstige Ökoenergie ................................................... 0,82 %
Biomasse fest ............................................................. 3,78 %
Windenergie ............................................................... 8,65 %
Biogas ......................................................................... 1,03 %
Sonstige ...................................................................... 6,05 %
Erdgas ....................................................................... 62,78 %
Stand: 03/ 2016
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel.: 0732/3400-5000,
per E-Mail: [email protected] oder direkt im LINZ AG-Kundenzentrum, Wiener Straße 151
zur Verfügung!
LINZ STROM VERTRIEB GMBH & CO KG
– IM UNTERNEHMENSVERBUND DER ENAMO GMBH
4021 Linz, Wiener Straße 151, Postfach 5009, Austria, Tel.: +43 (0)732/3400 - 0, Internet: www.linzag.at – FN 215168 z des Landesgerichtes Linz, DVR-Nr.: 2109156, UID -Nr.: ATU53160608
Komplementärgesellschaft: ENAMO GmbH, 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 16 – FN 215168 z des Landesgerichtes Linz
A l l g e m e i n e S p a r k a s s e O Ö , I B A N : AT 1 5 2 0 3 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 8 6 , B I C : A S P K AT 2 L – R a i f f e i s e n l a n d e s b a n k O Ö , I B A N : AT 9 8 3 4 0 0 0 0 0 0 0 1 0 6 4 9 2 2 , B I C : R Z O O AT 2 L
Im Unternehmensverbund der ENAMO GmbH
Preisinformation für Privatkunden
(Haushalt und Landwirtschaft)
R EIS P
E
I
G
R
ENE
T IE
G A R A N 2 0 19
1.
BIS 0 1. 0
BASISPREISMODELLE
Privatstrom
WEB
Privatstrom
PLUS
Privatstrom
PREMIUM
Preismodell mit Online-Rechnung und
Bezahlung per Bankeinzug.*
Preismodell mit Rabatt-Möglichkeiten
in Form von Gratisstromtagen.
Aufbauend zu Privatstrom PLUS sind hier
eine Stromunfallversicherung.
ZUSATZPREISMODELLE
Nachtstrom
Wärmepumpenstrom
Unterbrechbarer
Strom
Arbeitspreis
Cent pro kWh
Grundpreis/Pauschale
EUR pro Jahr
Arbeitspreis
Cent pro kWh
Grundpreis/Pauschale
EUR pro Jahr
Arbeitspreis
Cent pro kWh
Grundpreis/Pauschale
EUR pro Jahr
STEUERN UND ABGABEN
GESAMTPREIS
Energiepreis
Netztarif
Verordnung 2017
Elektrizitätsabgabe1
Ökostromförderung 2
KWKPauschale 3
Energiepreis + Netztarif +
Steuern und Abgaben
netto
netto
netto
netto
netto
netto
brutto
6,20
3,16
1,50
1,212
–
12,072
14,49
18,00
30,00
–
39,738
1,25
88,988
106,79
8,15
3,16
1,50
1,212
–
14,022
16,83
21,00
30,00
–
39,738
1,25
91,988
110,39
8,40
3,16
1,50
1,212
–
14,272
17,13
24,00
30,00
–
39,738
1,25
94,988
113,99
Nur in Verbindung mit einem Basispreismodell möglich. Die Geräte müssen fix angeschlossen sein, der Verbrauch wird separat gemessen.
… für Heißwasserspeicher, Speicherheizung etc.
Die Speichergeräte werden außerhalb der
Tageshöchstlastzeiten aufgeladen.
… für Heizungswärmepumpen
Die Stromlieferung wird täglich von Mo bis Fr (außer
an Feiertagen) von 11.00 bis 12.00 Uhr unterbrochen.
… für Sauna, Schwimmbad etc.
Die Stromlieferung wird täglich von Mo bis Fr (außer
an Feiertagen) von 7.30 bis 9.00, von 10.00 bis 12.00 und
von 16.30 bis 18.30 Uhr unterbrochen.
Arbeitspreis
Cent pro kWh
Grundpreis/Pauschale
EUR pro Jahr
5,55
2,70
1,50
0,556
–
10,306
12,37
–
–
–
33,00
1,25
34,25
41,10
Arbeitspreis von 06.00 bis 22.00 Uhr
Cent pro kWh
6,95
2,70
1,50
0,556
–
11,706
14,05
Arbeitspreis von 22.00 bis 06.00 Uhr
Cent pro kWh
5,55
2,70
1,50
0,556
–
10,306
12,37
Grundpreis/Pauschale
EUR pro Jahr
–
–
–
33,00
1,25
34,25
41,10
Arbeitspreis von 06.00 bis 22.00 Uhr
Cent pro kWh
6,95
2,70
1,50
0,556
–
11,706
14,05
Arbeitspreis von 22.00 bis 06.00 Uhr
Cent pro kWh
5,55
2,70
1,50
0,556
–
10,306
12,37
–
–
–
33,00
1,25
34,25
41,10
Grundpreis/Pauschale
EUR pro Jahr
* A bschluss einfach und bequem online auf www.linzag.at im Online-Portal „PLUS24“ unter dem Navigationspunkt „Premium-Services“ ➝
„Preismodell“. Bei Auswahl dieses Preismodells werden für eine etwaige Überschusseinspeisung dzt. maximal 2,72 ct/kWh netto vergütet.
(Einspeisevergütung wird jährlich angepasst; Details entnehmen Sie bitte ihrem Einspeisevertrag).
Rabattmöglichkeiten/Gratisstromtage
7 Gratisstromtage Einmalig bei Umstieg auf eine papierlose Rechnung mit Anmeldung am Online-Portal „PLUS24“ – ausgenommen Privatstrom WEB.
7 Gratisstromtage Für die erstmalige Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung. Nur einmalig je Vertragsbeziehung – ausgenommen Privatstrom WEB.
7 GratisstromtageEinmalig für die vollständige Registrierung im Online-Portal „PLUS24“.
3 0 GratisstromtageEinmalig bei Abschluss einer Vertragsbindung von 12 Monaten.
40 Gratisstromtage Einmalig bei Abschluss einer Vertragsbindung von 12 Monaten im Online-Portal PLUS24.
Diese Gratisstromtage werden ausschließlich auf die Energie-Arbeitspreise der jeweiligen Basis- und Zusatzpreismodelle für einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten gewährt. Abweichende Zeiträume werden aliquot berücksichtigt.
Preise gültig ab 01. 01. 2017
Die angeführten Nettopreise verstehen sich exkl. 20 % Umsatzsteuer. Die Bruttopreise beinhalten 20 % Umsatzsteuer, kaufmännisch gerundet. Der angeführte Gesamtpreis enthält den Energiepreis, den derzeit gültigen Netztarif (Netznutzungs- und Netzverlustentgelt in der Netzebene 7) der LINZ STROM
Netz GmbH sowie Steuern und Abgaben. Nicht inkludiert ist das Messentgelt. Bei einer Änderung des Netztarifs bzw. einer Änderung oder künftigen
Einführung neuer Steuern, Abgaben und Zuschläge ändert sich entsprechend der Gesamtpreis. Generell gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der
LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG. Die Preise gelten für Kunden der LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG. Vorbehaltlich Druckfehler und Änderungen.
Die Elektrizitätsabgabe wird bei jedem Stromkunden eingehoben und als monatliche Bundesabgabe an das Finanzamt abgeführt.
Die gesetzliche Ökostromförderung gemäß §§ 44ff Ökostromgesetz 2012 setzt sich aus der Ökostrompauschale gemäß Ökostrompauschale-VO 2015
(in Höhe von derzeit netto EUR 33,– pro Jahr und Zähler) sowie dem Ökostromförderbeitrag gemäß Ökostromförderbeitrags-VO 2017 (in Höhe von
derzeit netto EUR 6,738 pro Jahr und Zähler sowie netto 1,212 ct/kWh für NE7 nicht gemessen bzw. in Höhe von derzeit netto 0,556 ct/kWh für NE7
unterbrechbar) – obige Beträge jeweils zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe – zusammen. Beide Komponenten dienen der Förderung von Ökostromanlagen
und werden an die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) abgeführt.
3
Die KWK-Pauschale gemäß § 10 KWK-Gesetz-Novelle 2014 in Höhe von derzeit netto EUR 1,25 zzgl. USt. in gesetzl. Höhe pro Jahr und Zähler für
NE7 wird ab 1. 2. 2015 bei allen Stromkunden eingehoben. Sie dient zur Aufbringung der finanziellen Mittel für die Förderung der Errichtung neuer
hocheffizienter oder der Erneuerung von hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) als Beitrag zur ressourcenschonenden
Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme und wird ebenfalls an die OeMAG abgeführt.
1
2
Stromunfallversicherung
Die Stromunfallversicherung ist eine Versicherung für Stromunfälle in der Kundenanlage für die ganze Familie mit Deckung bis zu einer Maximalhöhe von € 225.000,–!
Was beinhaltet die Stromunfallversicherung?
Die Stromunfallversicherung deckt Schäden an Personen, die direkt durch Strom verursacht wurden. Dabei kann es sich z. B. um eine Verbrennung
durch die Stromeinwirkung handeln. Nicht versichert sind hingegen Ereignisse, die durch Blitzschlag verursacht werden sowie alle Unfälle, die als
Arbeitsunfälle im Sinne der Sozialversicherungsgesetze gelten.
Wer ist versichert? Wo gilt dieser Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz dieser Stromunfallversicherung gilt für alle Personen, die sich in der Wohnung, dem Haus, dem dazugehörigen Hof oder
Garten des Kunden aufhalten.