Campingplatzordnung 2000:Campingplatzordnung
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Campingplatzordnung 2000:Campingplatzordnung
Campingplatzordnung 2000:Campingplatzordnung 2000 09.01.2014 8:45 Uhr Seite 1 Wangerland Touristik GmbH Campingplatz Schillig Campingplatz Hooksiel Lieber Campinggast, herzlich willkommen auf unserem Platz! Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Die Platzleitung ist bemüht, Ihnen die Zeit in der Sie unser Gast sind, so angenehm wie möglich zu gestalten. Sollten wider erwarten doch einmal Probleme auftreten, sprechen Sie uns bitte sofort an. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflichst gebeten, alles zu vemeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Damit Ihr Aufenthalt reibungslos und harmonisch verläuft, Sie sich rund herum erholen, bitten wir Sie die umseitige Campingplatzordnung zu beachten. Die Campingplätze Schillig und Hooksiel liegen am offenen Meer. Sie haben sich in den letzten Jahren immer mehr zu Campingplätzen für Familien entwickelt. Der sandige Strand und das herrliche Wattengebiet machen den Aufenthalt zu einem Erlebnis. Beide Campingplätze umfassen je etwa 1.500 Stellplätze. Dem Campingplatz Hooksiel ist ein FKK-Platzteil angeschlossen. Einrichtungen: Moderne beheizte Wasch-, Dusch-(warm und kalt) und Toilettenanlagen (behindertengerecht), Aufenthalts- und Leseräume, SB-Läden, Gaststätte, Unterhaltungsraum, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspülbecken, Fernsprecher mit Karte, W-LAN (drahtloser Internetzugang), Kinderspielplätze, Büchereien. Öffnungszeiten: Die Campingplätze sind in der Zeit vom 1. April bis zum 19. Oktober 2014 geöffnet. (Änderungen vorbehalten) 4. Preisliste Hinweise für Campinggäste Kostenerstattungen erfolgen nur bei Einflüssen durch höhere Gewalt. Nebenkosten, die bei Abschluß des Vertrages noch nicht bekannt waren oder entstanden sind, können von ihrem Entstehungszeitpunkt geltend gemacht werden. Kurbeitrag pro Tag Erwachsene Schillig oder Hooksiel 2,90 € 01.04. bis 31.10. Jahreskurbeitrag Schillig Hooksiel Erwachsene 87,00 € 87,00 € Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dem Kurbeitrag befreit! Die Camping-Card berechtigt zum freien Eintritt in alle Hallen- und Strandbäder der WANGERLAND TOURISTIK GmbH. Hallenbäder max. 90Minuten pro Gast / Tag. - Änderungen vorbehalten - 2. Es wird darauf hingewiesen, daß durch Zahlung der Benutzungskosten eine Versicherung für Zelte, Wohnwagen, Fahrzeuge und sonstige Campingausrüstung nicht eingeschlossen ist. Sache des Gastes ist es daher, eventuell eine entsprechende Campingversicherung gegen Sachbeschädigungen abzuschließen. 3. Postausgabe: Die Postausgabe erfolgt jeweils bei der Poststelle auf dem Campingplatz - siehe Aushang. Muster der Postanschrift: Name des Empfängers Campingplatz Schillig, Schilliger Düne 1 Platzteil _______ Gasse _______ Nr. _______ 26 434 Horumersiel oder Name des Empfängers Campingplatz Hooksiel, Straat övert Diek 1 Platzteil _______ Gasse _______ Nr. _______ 26434 Hooksiel Preise für die Nutzung der Campingplätze Schillig und Hooksiel sowie der Wohnmobilstellplätze Gültig ab 01.01.2014 Stellplatz/Zeltplatz pro Tag Campingplatz Schillig (inklusive Strom, Warmduschen, Wasserver- und -entsorgung) .................... 14,00 € Kosten pro Erwachsener zuzüglich der Stellplatzkosten je Übernachtung.. 4,20 € Kinder und Jugendliche pro Tag, je Person (ab 4 J. bis einschließl. 15 J.). 2,10 € Stellplatz/Zeltplatz pro Tag Campingplatz Hooksiel (inklusive Strom, Duschen)............................................................................. 13,00 € (inklusive Strom, Duschen, Wasserver- und -entsorgung) ............................. 14,00 € Kosten pro Erwachsener zuzüglich der Stellplatzkosten je Übernachtung.. 4,20 € Kinder und Jugendliche pro Tag, je Person (ab 4 J. bis einschließl. 15 J.). 2,10 € Stellplatz für Zelte pro Nacht (auf Wiese) (inklusive Duschen) zuzüglich Personenkosten.............................................................................. 10,00 € Stellplatz für Wohnmobile / zuzüglich Kurbeitrag pro Erwachsener! „An der Ostdüne“ Strand Hooksiel (inkl. Duschen, Strom sowie Entsorgung) 12,00 € „Am Seedeich“ Hooksiel (inkl. Duschen, Strom sowie Entsorgung) .......... 12,00 € „Am Hallenwellenbad“ Hooksiel (inkl. Duschen) zzgl. Strom sowie Entsorgung 10,00 € „Am Campingplatz“ Schillig (inkl. Duschen, Strom sowie Entsorgung)...... 12,00 € „Am Yachthafen“ Horumersiel (inkl. Duschen, Strom sowie Entsorgung) . 12,00 € je Hund / Tag ................................................................................................ 3,10 € Saisonstellplatz für Dauercamper Cpl. Schillig (inkl. 2 Erwachsene) Stellplatz (inklusive Strom, Duschen, Wasserver- und -entsorgung) ......... 860,00 € Kosten für zusätzliche Erwachsene, je Pers. ............................................. 105,00 € Kosten für Kinder und Jugendliche, je Pers. .............................................. 46,00 € (ab 4 Jahre bis einschließlich 17 Jahre) Saisonstellplatz für Dauercamper Cpl. Hooksiel (inkl. 2 Erwachsene) Stellplatz (inklusive Strom, Duschen, Wasserver- und -entsorgung) .......... 860,00 € Stellplatz (inklusive Strom, Duschen) .......................................................... 790,00 € Kosten für zusätzliche Erwachsene, je Pers. ............................................. 105,00 € Kosten für Kinder und Jugendliche, je Pers. .............................................. 46,00 € (ab 4 Jahre bis einschließlich 17 Jahre) je Hund und Tag ........................................................................................... 3,10 € Saison, je Hund ............................................................................................ 103,00 € Müllkosten Zeitcamper pro Müllsack .............................................................................. 2,00 € Sollte die Bundesregierung eine Umsatz-Besteuerung der Saisonstellplätze für Dauercamper beschließen, sehen wir uns gezwungen die Preise für Dauercamper anzupassen! - Änderungen vorbehalten - Der Personengebühr ist bei Erwachsenen jeweils der Kurbeitrag hinzuzurechnen! Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dem Kurbeitrag befreit! Bei Abreise nach 11.00 Uhr wird eine Tagesgebühr in Höhe der jeweiligen Personengebühr berechnet. Stand: Januar 2014 Campingplatzordnung 2000:Campingplatzordnung 2000 09.01.2014 8:45 Uhr Seite 2 Zelt- und Campingplatzordnung Campingplatzordnung für die Campingplätze Schillig und Hooksiel 1. Tempo gefahren werden. Die auf dem Gelände aufgestellten amtlichen Verkehrszeichen sind zu beachten. Bei Verstößen kann dem Mieter das Fahren auf dem Strand- und Campinggelände gänzlich untersagt werden. Auf Leerplätzen abgestellte Fahrzeuge sind gebührenpflichtig (Tagesstellplatzgebühr). Bei Ankunft meldet sich der Campinggast sofort bei der Anmeldung an den Eingängen an, wobei er einen Meldeschein ausfüllt, seinen Personalausweis (Pass) zur Einsichtnahme vorlegt und seine fälligen Beträge entrichtet. Personen, die beim Auf- und Abbau helfen, zahlen bis zum 15. April sowie im Oktober bei einer maximalen Aufenthaltsdauer von 2 Tagen, keine Gebühren. b) Ballspiele, Steigenlassen von Drachen, Lenkdrachen und sonstige Bewegungsspiele sind nur auf den ausgewiesenen Plätzen statthaft. Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Platzwart ist berechtigt, die Benutzung des Campingplatzes abzulehnen, falls bereits die Höchstbelegungsstärke erreicht ist. In Ausnahmefällen ist die Wangerland Touristik GmbH für die Entscheidung zuständig. 2. c) Der Betrieb von Motorbooten, Segelbooten und Surfbrettern oder Kitesurfbrettern ist im Badegebiet nicht erlaubt. Die Kosten für die Benutzung der Campingplätze richten sich nach der Preisliste für die Nutzung der Einrichtungen der Wangerland Touristik GmbH. Bei Entrichtung der fälligen Beträge erhalten die Benutzer eine Camping-Kurkarte. Sie ist gut aufzubewahren und bei Betreten und Verlassen der Campingplätze sowie bei Kontrollen vorzuzeigen. d) Für das Baden gilt die Badeordnung für die Strände von Horumersiel, Schillig und Hooksiel, für Wattwanderungen die Verordnung über Wattwanderungen und die Richtlinien der Wangerland Touristik GmbH. Vorstehende Badeordnungen und Richtlinien können bei den Strand- und Campingkassen eingesehen werden. 3. Die einzelnen Stellplätze werden durch den Platzwart angewiesen. Ein Platzwechsel ist nur mit Zustimmung des Platzwartes erlaubt. Pro Stellplatz wird nur 1 Zelt oder Wohnwagen/Wohnmobil zugelassen. e) Die Campingplätze vor dem Deich können bei besonders hoher Flut überspült werden. Die Benutzer haben ihre Ausrüstung so zu ordnen, dass der Platz in kurzer Zeit geräumt werden kann. Ein Beziehen der Stellflächen erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung seitens des Platzhalters erfolgt nicht. 4. Die Campingplatzbenutzer haben sich dem allgemeinen Anstand und der Sitte entsprechend zu verhalten. Freikörperkultur ist nicht gestattet. (Ausnahme: FKK-Teil, Campingplatz Hooksiel) f) Offene Feuer sind innerhalb des Camping-Geländes nicht erlaubt (z.B. Grillen usw.), Gasgrillgeräte sind zugelassen. 5. Alle Anlagen sind schonend zu behandeln. Das Absägen oder Abreißen von Ästen der Bäume und Hecken ist verboten. Anfallender Müll muss sortiert entsorgt werden gemäß Aushang. Es werden ausschließlich die von der Platzverwaltung ausgegebenen Müllsäcke entsorgt. Sperriger Müll ist auf eigene Kosten zu entsorgen. g) Der Benutzer hat seinen Stellplatz in einem gepflegten Zustand zu halten. h) Der Stellplatz ist vom Benutzer vor seiner endgültigen Abreise vollständig abzuräumen und in Ordnung zu bringen. Der Stellplatz muss bis 11.00 Uhr geräumt werden. 8. Die Mitnahme von Katzen und Hunden auf dem Campingplatz ist nicht erlaubt. (Ausnahme: Ausgewiesene Platzteile.) Auf den ausgewiesenen Platzteilen sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu halten. Sogenannte Kampfhunde sind nicht zugelassen. Die Tiere sind so zu halten, dass eine Belästigung oder Gefahr ausgeschlossen ist. Für die Sanitärgebäude und Kinderspielplätze besteht Verbot für die Tiere. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen. Soweit ein Tier eine Belästigung darstellt, kann der Platzhalter verlangen, dass dieses Tier von dem Campingplatz gänzlich entfernt wird, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt worden ist. Der Mietzins wird nicht gemindert. 9. Omnibusse, Busanhänger, Mobilheime sowie behelfsmäßige Wohnwagen sind auf dem Campingplatz nicht zugelassen. Abwässer müssen aufgefangen und in den dafür vorgesehenen Ausgüssen entsorgt werden. Das Einleiten in die seitlichen Gräben oder das Versickernlassen in den Boden ist eine Grundwasserverunreinigung, die strafbar und somit grundsätzlich verboten ist. Die Wasserentnahme ist nur an den dafür vorgesehenen Zapfstellen gestattet! Es darf nicht unnötig Wasser verbraucht werden z. B. für Rasensprengen, Auto-, Zelte- oder Wohnwagenwäsche oder zum Spielen für Kinder. Stark verunreinigtes Brauchwasser (Essensreste) ist in den Fäkalausgüssen zu entsorgen. Es ist nicht gestattet, Gräben, Mulden und Erdlöcher auszuwerfen, Schnüre oder Drähte zu spannen, Steine, Stangen, Gestelle und andere Hindernisse aufzustellen oder diese in die Erde zu treiben. Das Pflastern und sonstiges Befestigen der Stellplätze ist verboten. Aus Sicherheitsgründen dürfen Wohnwagen. Zelte und Leinenverspannungen nicht dichter als 0,50 m an die Gassen und Versorgungseinrichtungen gesetzt werden. Elektrische Kabel als Zuführung zu den Wohnwagen und Zelten müssen den allgemeinen technischen Vorschriften entsprechen. Sie dürfen nicht über Straßen und Gassen gelegt werden. Die Kabel müssen sichtbar (mindestens 20 cm über dem Erdboden verlegt sein. Höchstzulässige Länge der Zuleitungskabel 30 m. Die Verwendung von Abzweigdosen ist nicht erlaubt, jedem Stellplatz steht eine Steckdose zur Verfügung. Die Stromentnahme ist nicht für Heiz- und Kochzwecke gestattet. Bei Schäden durch Überspannung haftet der Platzhalter nicht. Die Gasheizungen und -anlagen in den Wohnwagen/Wohnmobilen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind vom Mieter bzw. Camper in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Alle zwei Jahre sowie nach Bedarf ist dem Platzhalter ein Prüfungsnachweis vorzulegen. 6. 7. Ruhestörender Lärm ist grundsätzlich zu unterlassen. Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr herrscht auf dem Campingplatz Ruhe. Während der Mittagsruhe können eigene Arbeiten des Platzhalters durchgeführt werden. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Campingplatz wird das Ein- u. Ausgangstor in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr geschlossen gehalten. In der Vor- und Nachsaison gelten geänderte Zeiten. Die Duschen werden um 22.00 Uhr geschlossen (Änderungen vorbehalten). Der Camper ist zur Minderung des Mietzinses nicht berechtigt, wenn sich eine Störung ausschließlich daraus ergeben sollte, dass andere Benutzer des Campingplatzes gegen die Campingplatzverordnung verstoßen und der Platzhalter nachweist, den oder die Störer entsprechend abgemahnt zu haben. In Eil- und Notfällen (Krankheiten und dergl.) ist der Platzwart oder die Nachtwache zu benachrichtigen. In der Vor- und Nachsaison gelten besondere Toröffnungszeiten. Die Campingplatzbenutzer haben weiterhin zu beachten: a) Autos, Motorräder und Fahrräder sind auf der gemieteten Parzelle abzustellen. Es ist nicht gestattet Kraftfahrzeuge innerhalb des Camping- und Strandgeländes für Versorgungsfahrten zu benutzen. Wegen der Kinder und des Erholungswertes darf auf dem Strand- Campinggelände nur Schritt- 10. Den Weisungen des Platzwartes oder seines Vertreters ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Campingplatzordnung oder die gegebenen Anweisungen haben sofortigen Platzverweis zur Folge. Bei Platzverweis erfolgt keine Kostenrückerstattung. Der Platzwart bzw. der Wachdienst ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben. 11. Durch Lösen der Camping-Kurkarte erkennt der Platzbenutzer an, dass er eine Campingplatzordnung erhalten hat und dass er auf eigene Gefahr den Platz benutzt. Irgendwelche Haftpflicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände der Campingplatzbenutzer, für Unfälle, Verletzungen und für Schäden durch Hochwasser werden nicht übernommen. Bei Verlust der Camping- und Kurkarte wird eine Gebühr fällig. 12. Die Vermietung von Wohnwagen an Dritte gegen Entgelt gilt als gewerblich und ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. Genehmigungen dieser Art erteilt nur die Wangerland Touristik GmbH. Nächster Bahnhof für Stückgut: 26 122 Oldenburg; Anschluss durch Bahnspediteur nach Hooksiel oder Horumersiel/Schillig. Platzhalter: Wangerland Touristik GmbH Zum Hafen 3, Tel. (0 44 26) 9 87-0 · Fax (0 44 26) 98 71 87 26 434 Nordseeheilbad Horumersiel eMail: [email protected] Nebenstelle Hooksiel, Hohe Weg, Tel. (0 44 25) 95 80-0 26 434 Hooksiel, Fax (0 44 25) 95 80-17 Campingplatz Schillig: Tel. (0 44 26) 98 71 70 Fax (0 44 26) 98 71 71 eMail: [email protected] www.campingplatz-schillig.de Campingplatz Hooksiel: Tel. (0 44 25) 95 80 80 Fax (0 44 25) 99 14 75 eMail: [email protected] www.campingplatz-hooksiel.de Reiseverbindungen: Mit dem Auto: Von Bremen und Oldenburg über die BAB A 29, Autobahnabfahrt Horumersiel/Schillig, hier über die L 810 nach Hooksiel und Horumersiel/Schillig. Aus dem Ruhrgebiet über die Autobahn Hansalinie bis Ahlhorner Heide, BAB A 29, Oldenburg/Wilhelmshaven, Autobahnabfahrt Horumersiel/Schillig, hier über die L810 nach Hooksiel und Schillig.