Französische Gebietskörperschaften
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Französische Gebietskörperschaften
Helaba Volkswirtschaft/Research Länderfokus 5. Oktober 2012 Französische Gebietskörperschaften Autor: Viola Julien Telefon: 0 69/91 32-47 30 [email protected] Redaktion: Kontrollierte Dezentralisierung Kompetenzen überschneiden sich Überwiegende Finanzierung aus Steuermitteln Geringe Bedeutung des Finanzausgleichs Niedriges Verschuldungsniveau Ausblick: Straffung der territorialen Strukturen bei steigender Kreditnachfrage Barbara Bahadori 1 Kontrollierte Dezentralisierung Herausgeber: Dr. Gertrud R. Traud Chefvolkswirt/Leitung Research Landesbank Hessen-Thüringen In Frankreich gibt es mit 27 Regionen, 101 Départements und rund 36.800 Kommunen grundsätzlich drei Ebenen von lokalen Gebietskörperschaften (collectivités territoriales oder auch collectivités locales). Ferner existieren Gebietskörperschaften mit Sonderstatus sowie fünf collectivités d’outre-mer. MAIN TOWER Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main Organisation des politischen Systems in Frankreich Parlament Präsident der Republik Direkte Wahl Telefon: 0 69/91 32-20 24 Telefax: 0 69/91 32-22 44 Nationalversammlung Regierung (Minister) Direkte Wahl Senat Gewählt von den Räten der Gebietskörperschaften Beeinflusst die Autonomie durch Gesetzgebung ernennen Regionaler Präfekt Präfekt des wichtigsten Departements der Region Präfekt (Vertreter des Staates) keine öffentliche Parteizugehörigkeit Nachträgliche Legalitätskontrolle der Verwaltungsakte Nachträgliche Legalitätskontrolle der Verwaltungsakte 27 Regionen (21 auf dem Festland + Korsika + 5 in Übersee) Regionalrat („conseil régional“, direkte Wahl) Der Präsident des Regionalrates übt die Exekutivgewalt aus. 101 Departements (davon 5 in Übersee) Generalrat („conseil général, direkte Wahl) Der Präsident des Generalrates übt die Exekutivgewalt aus. Die Publikation ist mit größter Sorgfalt bearbeitet worden. Sie enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegenwärtigen und zukünftigen Marktverhältnissen. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wir aber keine Gewähr übernehmen können. Sämtliche in dieser Publikation getroffenen Angaben dienen der Information. Sie dürfen nicht als Angebot oder Empfehlung für Anlageentscheidungen verstanden werden. 36 812 Kommunen (davon 3 Städte – Paris, Lyon, Marseille – mit Sonderstatus, unterteilt in Bezirke) Kommunalrat („conseil municipal“, direkte Wahl) Der Bürgermeister übt die Exekutivgewalt aus und ist gleichzeitig lokaler Vertreter des Staates. Quellen: INSEE, Helaba Volkswirtschaft/Research Mit dem Dezentralisierungsgesetz der Mitterand-Regierung von 1982 setzte der französische Zentralstaat einen bedeutenden Kompetenztransfer an die lokalen Gebietskörperschaften in Gang und verabschiedete sich von einer rein zentralistischen Steuerung. Die Verfassungsänderung bekräftigte 2003 das Prinzip der Selbstverwaltung durch die Gebietskörperschaften – insbesondere bezüg- Länderfokus Frankreich: Collectivités territoriales lich des Budgets und der Steuereinnahmen. Dadurch soll der Eingriff des Zentralstaates in ihre eigenständige Verwaltung als Ausnahme gelten. Die von den gewählten Gremien (conseil régional und conseil général) und deren Präsidenten entschiedenen Verwaltungsakte werden inzwischen nur noch nachträglich durch den Präfekten (préfet – lokaler „Statthalter“ des Gesamtstaats) im Rahmen einer Legalitätskontrolle (contrôle de légalité) überwacht. Sollten die Entscheidungen mit den Interessen des Zentralstaates kollidieren, werden sie dem Verwaltungsgericht vorgelegt und können nicht mehr vom Präfekten alleine außer Kraft gesetzt werden. In der Praxis kommen solche Fälle allerdings nur selten vor: Von jährlich über 6 Millionen Verwaltungsakten werden etwa 1.500 negativ beurteilt. Als zusätzliches Kontrollorgan fungieren die regionalen Rechnungshöfe, die ebenfalls ein nachträgliches Prüfungsrecht besitzen (Ordnungsmäßigkeit der Konten, Effizienz der Verwaltung) und darüber hinaus die laufende Kontrolle der formalen Budgetvorschriften zusammen mit dem Präfekten ausüben. 2 Kompetenzen überschneiden sich Staat überträgt zahlreiche Kompetenzen an die Gebietskörperschaften Mit dem Prozess der Dezentralisierung wurden zahlreiche fiskalische und administrative Rechte und Ämter an die Regionen, Départements und Kommunen übertragen. Die Kompetenzen der collectivités territoriales werden vom Gesetzgeber definiert und umfassen Aufgaben und Investitionen in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen. Die Themen Transport und Bildung liegen dabei maßgeblich in den Händen der Regionen (mehr als 60 % der Gesamtausgaben). Hauptaufgabenfeld der Départements ist dagegen das Sozialwesen. So entfielen im Jahr 2011 fast 50 % der Gesamtausgaben der Départements auf Leistungen im Rahmen der sozialen Mindestsicherung (RSA) und andere soziale Unterstützungszahlungen. Den Kommunen obliegen unter anderem die Stadtplanung und die Kinderbetreuung. In vielen Fällen sind die Kompetenzbereiche nicht exklusiv, sondern überlagern sich auf den verschiedenen Ebenen der Gebietskörperschaften. Die wichtigsten Aufgaben der collectivités territoriales Gebietskörperschaft Kompetenzen Wirtschaftliche Entwicklung, Bildung (gymnasiale Oberstufe, Berufs- Regionen bildung); Kultur und Soziales (u.a. Kulturerbe, Sport, Tourismus); Raumplanung; Umwelt (u.a. Regionalparks, Wasser); Transport (regionaler Schienenverkehr); Wohnungswesen Kultur und Soziales (u.a. soziale Mindestsicherung „RSA“); Bildung (gymnasiale Mittelstufe); Raumplanung; Umwelt (u.a. Wasser); Trans- Départements port (Straßenverkehr außerhalb von Städten); Wohnungswesen; wirtschaftliche Entwicklung; Sicherheit (Verkehrssicherheit, Brandschutz) Bildung (Grundschulen); Gesundheit; Kultur und Soziales (u.a. Kinderbetreuung, Sport, Tourismus); Raumplanung (Stadtplanung); Kommunen Umwelt (u.a. Wasser, Energie); Transport (Stadtverkehr); Wohnungswesen; wirtschaftliche Entwicklung; Sicherheit (Verkehrssicherheit, Parken) Quellen: Direction de l’information légale et administrative, Helaba Volkswirtschaft/Research 3 Überwiegende Finanzierung aus Steuermitteln Die unabhängige Rechtspersönlichkeit der Gebietskörperschaften wird durch die französische Verfassung garantiert, ebenso wie das Recht auf eigenständige Verwaltung, auf Ausübung eigener Helaba Volkswirtschaft/Research · 5. Oktober 2012 · © Helaba 2 Länderfokus Frankreich: Collectivités territoriales Kompetenzen und auf entsprechende Finanzmittel. Das allgemeine Gesetzbuch der Gebietskörperschaften (code général des collectivités territoriales – CGCT) führt alle betreffenden Verordnungen und Gesetze zusammen. Steuereinnahmen als wichtigste Ressource Steuereinnahmen und Abgaben stellen den größten Anteil an den Gesamteinnahmen der Gebietskörperschaften dar. Es wird unterschieden zwischen direkten Steuern – ca. 75 % der gesamten Steuereinnahmen – (Wohnungssteuer, Grundsteuer, sowie die neu geschaffenen Steuern zur Kompensierung der in 2010 abgeschafften Gewerbesteuer) und indirekten Steuern (z.B. Mineralölsteuer, Grunderwerbsteuer). Um die Abhängigkeit von den staatlichen Zuweisungen zu reduzieren, dürfen eigene Ressourcen einen gewissen Anteil an den gesamten Einnahmen der Gebietskörperschaften nicht unterschreiten: Das Niveau von 2003 wurde als Schwellenwert für die finanzielle Autonomie festgelegt (41,7 % für die Regionen, 58,6 % für die Départements und 60,8 % für die Kommunen). Im Jahr 2010 beliefen sich diese Quoten auf 55,6 %, 68,1 % bzw. 64,7 %. Finanzierung der Gebietskörperschaften zur Hälfte aus Steuern Anteil an den Gesamteinnahmen in %, 2010 Sonstige Investitionsressoucen 2,3% Fremdmittelaufnahme 7,5% Steuern (direkt u. indirekt) Sonstige und Abgaben laufende Einnahmen 50,6% 9,5% Zuweisungen des Staates für laufende Kosten und Investitionen 30,0% Quellen: Direction générale des collectivités locales, Helaba Volkswirtschaft/Research Als zweitwichtigste Ressource ergeben sich die Zuweisungen des Staates. Im Zuge der Dezentralisierung wurden nämlich nicht nur Steuern an die Gebietskörperschaften transferiert, sondern sie erhalten jährlich staatliche Zuweisungen, um ihre laufenden Kosten bei tendenziell zunehmenden Kompetenzen zu decken. Die Gebietskörperschaften können über diese Ressourcen frei verfügen, das heißt, sie sind nicht zweckgebunden. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen staatlichen Transfers um die DGF (dotation globale de fonctionnement). Sie wird jedes Jahr gesetzlich festgelegt und machte 2010 rund 63 % der staatlichen Zuweisungen und 19 % der gesamten Einnahmen der französischen Gebietskörperschaften aus. Die sonstigen Zuweisungen bestehen aus Investitionszuschüssen und Kompensationen für staatlich entschiedene Steuerbefreiungen oder zusätzlichen Kompetenztransfer. Die Aufnahme von Fremdmitteln bildet die dritte wesentliche Ressource der Gebietskörperschaften. Seit Inkrafttreten des ersten Dezentralisierungsgesetzes aus dem Jahr 1982 können Gebietskörperschaften ohne Zustimmung des Präfekten neue Darlehen aufnehmen. Diese Mittel dürfen jedoch ausschließlich für Investitionszwecke verwendet werden, das heißt weder zum Ausgleich eines Defizits im Betriebsbudget noch zur Deckung des Kapitaldienstes dienen. Ebenso wie bei den von den Gebietskörperschaften entschiedenen Verwaltungsakten behält der Präfekt ein nachträgliches Kontrollrecht. Eine Aufteilung der Einnahmen auf Ebene der Regionen, Départements und Kommunen zeigt die tendenziell höhere finanzielle Unabhängigkeit der Départements vom Zentralstaat: Im Vergleich zu den Regionen ist der Anteil der staatlichen Zuweisungen deutlich niedriger und der Anteil der steuerlichen Eigenressourcen deutlich höher. Helaba Volkswirtschaft/Research · 5. Oktober 2012 · © Helaba 3 Länderfokus Frankreich: Collectivités territoriales Unterschiedlich hohe Steuerfinanzierung der Regionen, Départements und Kommunen Anteil an den Gesamteinnahmen in %, 2010 Sonst. Investitionsressourcen Fremdmittel 0,9% 10,2% 2,9% Sonstige laufende Einnahmen Zuweisungen des Staates für laufende Kosten u. Investitionen 39,6% Steuern (direkt und indirekt) und Abgaben 46,4% Regionen 0,7% 7,0% 9,0% 3,7% 6,9% 11,5% 24,2% 29,8% 59,1% Departements 48,1% Kommunen Quellen: Direction générale des collectivités locales, Helaba Volkswirtschaft/Research Keine uneingeschränkte Autonomie Insgesamt genießt die Autonomie der collectivités territoriales zwar den Schutz der französischen Verfassung, die Höhe der staatlichen und steuerlichen Ressourcen und die übertragenen Kompetenzen sind aber nicht verfassungsrechtlich abgesichert, sondern unterliegen der zentralstaatlichen Gesetzgebung. Es besteht eine gewisse Abhängigkeit der collectivités territoriales von staatlichen Eingriffen oder Gesetzesänderungen. Beispielsweise wurde die bedeutendste der staatlichen Zuweisungen – die dotation globale de fonctionnement (DGF) – aufgrund der angespannten Haushaltslage für die Jahre 2011 bis 2013 auf dem Niveau des Jahres 2010 eingefroren. Die Einnahmen der Gebietskörperschaften wurden dadurch faktisch beschränkt. Die Reform des lokalen Steuerwesens (Steuerumverteilung zwischen den Gebietskörperschaften, Abschaffung der Gewerbesteuer taxe professionnelle; siehe Tabelle) ist ein weiteres Beispiel. Der entsprechende Einnahmeausfall wurde zwar von neu implementierten Steuern sowie vom Transfer weiterer Steuern und zentralstaatlichen Zuweisungen in voller Höhe kompensiert, diese neuen Ressourcen sind aber – im Gegensatz zur ehemaligen Gewerbesteuer – nur noch teilweise von den Kommunen modifizierbar. Vor allem die Regionen haben damit einen wichtigen Hebel verloren, nämlich die Bestimmung der Besteuerungsgrundlage sowie des Steuersatzes bei einer bedeutenden Steuer. Sie besitzen seit der Abschaffung der Gewerbesteuer nur noch eine sehr geringe steuerliche Autonomie, die sich auf kleinere, indirekte Steuern beschränkt. Wichtigste direkte Steuereinnahmen vor und nach der Steuerreform 2011 Regionen Durch Steuerreform verlorene Einnahmen Départements Gewerbesteuer Grundsteuer (bebaute und unbebaute Grundstücke) Neue Steuerein- Kommunen Gewerbesteuer Grundsteuer (unbebaute Grundstücke) Wohnungssteuer CVAE* (25 %) CVAE* (48,5 %) CVAE* (26,5 %) IFER** Grundsteuer (bebaute Grundsteuer (unbebaute nahmen nach Reform (ab 2011) Grundstücke) Grundstücke) IFER** Wohnungssteuer IFER** CFE*** Quellen: Ministère de l’Economie et des Finances, Helaba Volkswirtschaft/Research *Abgabe auf die Wertschöpfung von Unternehmen ** Steuer für ausgewählte Infrastruktur- und Telekommunikationsunternehmen ***Grundsteuer für Unternehmen Helaba Volkswirtschaft/Research · 5. Oktober 2012 · © Helaba 4 Länderfokus Frankreich: Collectivités territoriales 4 Geringe Bedeutung des Finanzausgleichs Finanzausgleich soll Wohlstandsunterschiede reduzieren Grundsätzlich ist ein Finanzausgleich (perequation financière) zugunsten finanzschwacher Gebietskörperschaften in der französischen Verfassung verankert. Demnach gibt es gesetzliche Bestimmungen für Maßnahmen, die Wohlstandsunterschiede reduzieren und somit die Gleichheit zwischen den lokalen Gebietskörperschaften fördern sollen. Die Bedeutung und das Volumen des Finanzausgleichs sind in Frankreich jedoch äußerst gering. Anders als in Deutschland ist die regionale Spreizung – gemessen am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt – in Frankreich wesentlich geringer. Lässt man regionale „Ausreißer“ wie die deutschen Stadtstaaten oder die durch Paris besonders leistungsstarke Ile-de-France außer Acht, liegt das Pro-Kopf-BIP des reichsten Bundeslandes Hessen 75 % über dem finanzschwächsten Land Mecklenburg-Vorpommern. Für die französischen Regionen beträgt diese Differenz nur 32 % (Region Rhône-Alpes im Vergleich zur Picardie). Regionale Wirtschaftskraft relativ ausgeglichen BIP pro Kopf in Euro, 2010 Ile-de-France 48.378 Rhône-Alpes 30 055 Frankreich Alsace Provence-Alpes-Côte d'Azur Midi-Pyrénées 29.784 27.986 27.720 26.718 Aquitaine 26.625 Pays de la Loire 26.550 Champagne-Ardenne Haute-Normandie 26.262 25.601 Bourgogne 25.451 Centre 25.238 Corse 24.979 Bretagne 24.780 Nord-Pas-de-Calais 24.344 Auvergne 24.050 Poitou-Charentes 23.785 Franche-Comté 23.714 Languedoc-Roussillon 23.670 Lorraine 23.439 Basse-Normandie 23.309 Limousin 23.018 Picardie 22.727 Quellen: INSEE, Helaba Volkswirtschaft/Research Der Finanzausgleich erfolgt entweder horizontal (von den finanzstärkeren zu den finanzschwächeren Gebietskörperschaften innerhalb einer Ebene), oder vertikal in Form von Transfers zwischen dem Zentralstaat und den Gebietskörperschaften. Dabei gilt zu beachten, dass die Zuweisungen des französischen Zentralstaates an die Gebietskörperschaften (z.B. die dotation globale de fonctionnement DGF) im Wesentlichen zusätzliche Kompensationen für den Transfer von Kompetenzen im Rahmen der Dezentralisierung sind und deswegen nicht als reiner vertikaler Finanzausgleich für schwächere Gebietskörperschaften zu sehen sind (siehe Tabelle). Im Rahmen der Gewerbesteuerabschaffung soll der horizontale Finanzausgleich in Frankreich an Bedeutung gewinnen und von geplanten 250 Mio. Euro in diesem Jahr auf 1 Mrd. Euro im Jahr 2015 erhöht werden, jedoch vornehmlich zugunsten der Kommunen. Helaba Volkswirtschaft/Research · 5. Oktober 2012 · © Helaba 5 Länderfokus Frankreich: Collectivités territoriales Finanzausgleich Französische Gebietskörperschaften Deutsche Gebietskörperschaften Rechtliche Grundlage Art. 72-2 der Verfassung (Verfassungsänderung vom 28. März 2003) Art. 106/107 des Grundgesetzes, Maßstäbe- und Finanzausgleichgesetz 2005 Ausgleichsmechanismen Zuweisungen zur Förderung der Gleichheit zwischen den Gebietskörperschaften Mehrstufiges Verfahren (Steuerumverteilung) zur Annäherung der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder Horizontaler Finanzausgleich: Ausgleichsfonds im Rahmen der Abschaffung der Gewerbesteuer (wirksam seit 2011) Horizontaler Finanzausgleich: - Umsatzsteuervorwegausgleich - Länderfinanzausgleich (von reicheren Bundesländern geleistete Ausgleichszahlungen) Vertikaler Finanzausgleich: - Bundesergänzungszuweisungen (BEZ und SoBEZ) zur ergänzenden Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes Vertikaler Finanzausgleich: Bestandteil der Zuweisungen des Staats (geringer Anteil der DGF: 15 % bei den Départements und <3 % bei den Regionen) Volumina Vertikal: Insgesamt nur 6,6 Mrd. EUR im Jahr 2009 (ca. 0,4 % des BIP) Sehr marginal für Regionen. Größte Empfänger sind Kommunen. Horizontal: Volumen nur marginal, Bedeutung auch nach Abschaffung der Gewerbesteuer gering Erhöhtes Volumen seit Miteinbeziehung der neuen Bundesländer. Finanzausgleich 2009 ca. 28 Mrd. EUR (1,2 % des BIP) Vertikal: ca. 13,5 Mrd. EUR (0,57 % des BIP) Horizontal: ca. 14 Mrd. EUR (0,63 % des BIP) Insolvenzfähigkeit Keine Haftung des Zentralstaates. Bei Zahlungsunfähigkeit wird das Budget unter die operative Kontrolle des Präfekten gestellt (bis heute noch nie vorgekommen). Insolvenzfähigkeit gesetzlich ausgeschlossen. Insolvenzverfahren sind über das Vermögen eines Bundeslandes oder einer Körperschaft nicht zulässig (§12 Insolvenzordnung und §45 AGGVG) Quellen: Ministère de l’Economie et des Finances, Bundesfinanzministerium, Helaba Volkswirtschaft/Research 5 Niedriges Verschuldungsniveau Verschuldung der collectivités territoriales vergleichsweise gering Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass die französischen Gebietskörperschaften relativ gering verschuldet sind. Im Gegensatz zum föderalen Deutschland sind die Spuren der zentralistischen Steuerung in Frankreich noch deutlich zu sehen. Während der Schuldenstand der französischen Gebietskörperschaften in Relation zum BIP im letzten Jahrzehnt mit Werten um 8 % relativ stabil geblieben ist, stieg er in Deutschland von 23 % im Jahr 2002 auf knapp 30 % 2010. Auch gemessen an der gesamten Staatsverschuldung liegen französische Gebietskörperschaften mit einem Anteil von 10 % unter ihren deutschen Pendants mit 37 %. Schuldenstand 2010 Gebietskörperschaften* Gebietskörperschaften* Gesamtstaat (% BIP) (% Staatsverschuldung) (% BIP) EU (27 Länder) 12,1 % 15,2 % 80,0 % Euroraum (17 Länder) 14,6 % 17,2 % 85,3 % Deutschland 30,3 % 36,7 % 83,0 % Frankreich 8,3 % 10,1 % 82,3 % Vereinigtes Königreich 4,8 % 6,1 % 79,6 % Italien 8,2 % 6,9 % 118,6 % Spanien 14,8 % 24,1 % 61,2 % Quellen: Eurostat, Helaba Volkswirtschaft Research Helaba Volkswirtschaft/Research · 5. Oktober 2012 · © Helaba *gesamte lokale Verwaltungsorgane im Sinne von Maastricht 6 Länderfokus Frankreich: Collectivités territoriales Für die gesamten lokalen Verwaltungsorgane Frankreichs, von denen die Gebietskörperschaften mit rund 90 % den größten Anteil einnehmen, ergab sich im Zeitraum 2002 bis 2011 ein Anstieg von 104 Mrd. Euro auf 167 Mrd. Euro (+61 %). Nichtsdestoweniger ist der Schuldenstand der lokalen Gebietskörperschaften in Relation zum französischen BIP vergleichsweise konstant geblieben, während der Anteil an der gesamten französischen Staatsverschuldung im Laufe der letzten 30 Jahre stark gesunken ist (9,7 % im Jahr 2011). Entwicklung der Verschuldung der lokalen Gebietskörperschaften (GK)* % Mrd. EUR 180 40 35 160 Verschuldung der GK (r.S.) Anteil GK/Staatsverschuldung (l.S.) 140 30 120 25 100 20 80 Verschuldung GK (% des BIP, l.S.) 15 60 10 40 5 20 0 0 1978 1982 1986 1990 1994 1998 2002 2006 2010 *GK im Sinne von Maastricht – inkl. sonstige lokale Verwaltungseinheiten, die in Frankreich keine GK sind Quellen: INSEE, Helaba Volkswirtschaft/Research Allerdings ist die Gesamtverschuldung des Staats, d.h. aller zentralen und regionalen Gebietskörperschaften zusammen, in Frankreich und Deutschland inzwischen mit 82 % bzw. 83 % etwa gleich hoch. Da der BIP-Anteil der regionalen Gebietskörperschaften konstant geblieben ist, resultiert daraus, dass der französische Zentralstaat in größerem Umfang als die regionalen Gebietskörperschaften seine Verschuldung ausgeweitet hat. Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch der über die letzten 30 Jahre stark gesunkene Anteil der regionalen Gebietskörperschaften an der gesamten französischen Staatsverschuldung. Der Schuldenstand der verschiedenen Gebietskörperschaften ist nicht homogen: Die Kommunen wiesen für das Jahr 2010 eine relativ hohe Verschuldung in Höhe von 59,3 Mrd. Euro aus, was gut 80 % ihrer laufenden Einnahmen entspricht. Die Regionen registrierten eine Verschuldung von 16,9 Mrd. Euro (77 %), während die Schulden der Départements 30 Mrd. Euro oder 50 % der jährlichen laufenden Einnahmen ausmachten. Auszug aus dem Budget der französischen Gebietskörperschaften in € Mrd. 2006 2007 2008 2009 2010 Gesamteinnahmen ohne Aufnahme von Fremdmitteln 172,1 181,7 186,9 195,9 199,0 - Gesamtausgaben ohne Rückzahlung von Schulden 175,2 189,4 195,2 202,2 200,7 -3,1 -7,7 -8,3 -6,3 -1,7 = Budgetsaldo Aufnahme von Fremdmitteln 17,1 17,6 19,1 19,3 16,0 - Rückzahlung von Schulden 12,4 11,2 11,6 12,0 12,0 = Netto-Fremdmittelaufnahme 4,7 6,5 7,5 7,3 4,0 Verschuldung per Jahresende 98,6 105,2 112,7 120,0 124,3 Quelle: Direction générale des finances publiques, Helaba Volkswirtschaft Research Der Finanzierungsbedarf der französischen Gebietskörperschaften war im letzten Berichtsjahr (2010) leicht rückläufig. Die Aufnahme von Fremdmitteln belief sich auf 16 Mrd. Euro, nach 19,3 Mrd. Euro im Vorjahr. Dies lässt sich in erster Linie auf höhere Steuereinnahmen bei gleichzeitig gesunkenen Investitionen zurückführen. Helaba Volkswirtschaft/Research · 5. Oktober 2012 · © Helaba 7 Länderfokus Frankreich: Collectivités territoriales 6 Ausblick: Straffung der territorialen Strukturen bei steigender Kreditnachfrage Aufgrund der relativ kleinteiligen Struktur der französischen Gebietskörperschaften wurden 2010 unter Nicolas Sarkozy Reformen beschlossen, die die territoriale Organisation vereinfachen sollen. Ab 2014 sollten etwa die aktuell rund 6.000 Regional- und Generalratsmitglieder (conseillers régionaux und conseillers généraux) auf 3.500 sogenannte Territorialabgeordnete (conseillers territoriaux) verringert werden, die gleichzeitig in beiden lokalen Parlamenten sitzen. Frankreichs neuer Präsident François Hollande hat jedoch mehrfach versichert, diese Regelung außer Kraft zu setzen. Der entsprechende Gesetzentwurf wird bis Ende dieses Jahres erwartet. In einem anderen Bereich wird das neue Recht derzeit aber umgesetzt. So besteht die Möglichkeit, dass sich eine Region und ihre Départements zu einer neuen, einzelnen Gebietskörperschaft (collectivité territoriale unique) zusammenschließen. Alle Kompetenzen der fusionierten Gebietskörperschaften werden von der neuen Einheit ausgeübt. Eine solche Fusion muss sowohl von den jeweiligen Generalräten der Départements und dem Regionalrat als auch von der Bevölkerung (per Referendum) genehmigt werden. Derzeit befindet sich die Region Alsace zusammen mit den Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin in diesem Prozess. Das entsprechende Referendum soll voraussichtlich Anfang 2013 stattfinden. Das Kreditangebot für französische Gebietskörperschaften wird derzeit durch die Zerschlagung des belgisch-französischen Bankkonzerns Dexia beeinträchtigt, da somit einer der bedeutendsten Kreditgeber nicht mehr zur Verfügung steht. Zwar wurde Gebietskörperschaft-Kreditgeschäft teilweise durch ein Konsortium aus der Caisse des Dépôts et Consignations und der Banque Postale übernommen, doch berichteten einzelne Gebietskörperschaften bereits über angebotsbedingte Finanzierungsengpässe. Ein gewisses Maß an Unsicherheit für die künftige Finanzierungsplanung der collectivités territoriales ist auch die bereits erwähnte Abschaffung der taxe professionnelle im Jahr 2010, mindert sie doch die Flexibilität der Einnahmen vor allem für die Regionen. Diese Maßnahme verdeutlicht, dass die Autonomie der Gebietskörperschaften durch Eingriffe des Zentralstaates modifiziert und auch beschränkt werden kann. Um das französische Haushaltsdefizit 2013 auf die geplanten 3 % zu senken, sind gesamtstaatliche Einsparungen vonnöten, die auch die Gebietskörperschaften betreffen werden. Dies ist besonders relevant vor dem Hintergrund der europäischen Staatsschuldenkrise und der damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheiten, die sowohl die Einnahmenseite der Gebietskörperschaften betreffen (geringere Steuereinnahmen und/oder staatliche Zuwendungen) als auch die Ausgabenseite erhöhen könnten (antizyklische Ausgaben und/oder erhöhte Aufgabenübertragung durch den Zentralstaat). Dies setzt den finanziellen Spielraum der collectivités territoriales unter Druck, sodass notwendige Neuinvestitionen über die Aufnahme von Fremdmitteln finanziert werden müssten. Der Finanzierungsbedarf dürfte sich daher in den nächsten Jahren wieder erhöhen. Der Zentralstaat übernimmt keine Haftung für die Verschuldung der regionalen Gebietskörperschaften. Bei Zahlungsunfähigkeit wird das Budget unter die operative Kontrolle des Präfekten gestellt. Auf derartige Maßnahmen musste aber seit den neunziger Jahren nicht mehr zurückgegriffen werden. Externe Ratings werden nur für vereinzelte französische Gebietskörperschaften erstellt. Die gerateten Regionen, Départements und Großstädte erfreuen sich durchweg guter bis bester Bonität. Helaba Volkswirtschaft/Research · 5. Oktober 2012 · © Helaba 8 Länderfokus Frankreich: Collectivités territoriales Rating-Übersicht: FitchRatings und Standard & Poor´s Standard & Poor´s* FitchRatings* Gebietskörperschaften Long Term Long Term Outlook Short Term AA- stable A-1+ Boulogne-Billancourt (City of) AA- pos. A-1+ Cannes (City of) AA stable Champagne-Ardenne (Region of) AA- stable Outlook Short Term Auvergne (Region of) AA Bas-Rhin (Department of) AA Colmar (City of) neg. stable F1+ A-1+ F1+ Communaute d'Agglomeration de Grenoble-Alpes Metropole A-1+ Communaute d'Agglomeration de SaintQuentin-en-Yvelines A+ stable Communaute d'Agglomeration Tours Plus A+ stable Dordogne (Department of) AA- stable Dunkirk (Urban Community of) A+ stable AA stable BB+ stable AA+ neg. Limousin (Region of) AA stable Lyon (City of) AA pos. A-1+ A stable A-1 Meuse (Department of) A+ stable A-1+ Nord Pas De Calais (Region of) AA- neg. A-1+ AA+ neg. A-1+ AA stable A-1+ AA- stable A-1+ AA Essonne (Department of) stable F1+ French Polynesia (Overseas Country of) Guadeloupe (Department of) AA- stable F1+ Ile-de-France (Region of) AAA neg. F1+ A+ Marseille (City of) Paris (City of) AAA stable neg. F1+ F1+ Pays de La Loire (Region of) Picardy (Region of) AA- stable F1+ Provence-Alpes-Cote d'Azur (Region of) AA stable F1+ Puy-de-Dome (Department of) AA stable F1+ AAA neg. F1+ A+ stable F1 Rhone-Alpes (Region of) Saint-Quentin-en-Yvelines (Metropolitan Community of) Seine-et-Marne (Department of) Strasbourg (City of) AA+ stable F1+ Strasbourg (Urban Community of) AA stable F1+ Val d'Oise (Department of) AA- stable F1+ A-1 A-1+ A-1+ A-1+ *FitchRatings, Stand: 28.9.2012; Standard and Poor´s, Stand: 1.10.2012 Quellen: FitchRatings, Standard and Poor´s, Helaba Volkswirtschaft/Research % Helaba Volkswirtschaft/Research · 5. Oktober 2012 · © Helaba 9