Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
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Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Verw. Geb. € zzgl. KBA-Gebühr: € Handzeichen Sachbearbeiter(in) der Antragsannahme: bezahlt bei (Zutreffendes bitte ankreuzen X und ggf. ergänzen) Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Familienname Vorname Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) Stempel der Fahrschule: Ich beantrage die Erteilung Neuerteilung Erweiterung Umschreibung der Fahrerlaubnis der Klasse ____________________________ Raum für Bearbeitungsvermerke: Nur bei gleichzeitiger Beantragung von zwei oder mehreren Fahrerlaubnisklassen: Ich möchte, dass mir bei getrennten Fahrerlaubnisprüfungen die jeweils bestandene Fahrerlaubnisklasse durch einen vorläufigen Führerschein sofort erteilt wird. Ja Nein Mir ist bekannt kann, dass dann zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen können. Anlagen: Bei Antragstellung für die Fahrerlaubnisklassen A/A1, B/BE, M, S, L, T: Aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 entspricht Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nach § 19 - bei Einreichung durch Fahrschule in Kopie Abs. 1 FeV (nicht erforderlich, wenn eine entzogene Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt wurde) Unterschrift-Fotoaufkleber Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Erklärung zur Ausfertigung des Kartenführerscheines Sehteststelle nach § 12 Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 6 (wenn mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt werden) zur FeV - (nicht älter als 2 Jahre) Führungszeugnis (Belegart 0) in besonderen Fällen Bei Antragstellung für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE Zusätzlich bei ausländischen Antragstellern: Bescheinigung über die ärztliche / augenärztliche UnterKopie des Passes / des Identitätsnachweises suchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre) Pass / Ausweis / Identitätsnachweis-Nr.: nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV) _____________________________________________ Ärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 5 FeV Hinweis: (nicht älter als 1 Jahr) Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis ab Klasse D1 Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19 bzw. C1 oder höherwertig ist ab 2013 bzw. 2014 eine QualifiAbs. 2 FeV (nicht erforderlich, wenn eine entzogene kation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Fahrerlaubnis für Lkw (Klasse 2) oder Bus nach dem BKrFQG) notwendig. 31.07.1969 erteilt worden war) Den Nachweis der Qualifikation nach dem BKrFQG zusätzlich bei Antragstellung für die Fahrerlaubnisklasfüge ich diesem Antrag bei und bitte um Eintrag in den sen D1/D1E, D/DE Führerschein. sog. Fitness-Check - Nachweis über die Erfüllung der Ich verfüge noch über keinen Nachweis und werde diesen Leistungsanforderungen durch betriebs- oder arbeitszu gegebener Zeit kostenpflichtig nachtragen. medizinisches Gutachten oder durch Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle zur Mir ist bekannt, dass die Eintragung der entsprechenden Fahreignung – (nicht älter als 1 Jahr) Schlüsselnummer „95“ mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden ist, die bei Antragstellung zu entrichten ist. Erklärungen des Antragstellers: Wurde Ihnen bereits eine Fahrerlaubnis erteilt ? Nein Name der ausstellenden Behörde Ist diese Fahrerlaubnis noch gültig? Sind Sie derzeit in ein Strafverfahren verwickelt? Antrag FE-Version 08-14 Erteilt am: Nein Ja* Nein Ja , und zwar wie folgt: FE-Klasse(n) Führerschein-Nummer (*Bitte Kopie des Führerscheines beifügen.) Ja 1/2 Angaben über den Gesundheitszustand (freiwillig – siehe Belehrung am Ende des Antrages): Tragen Sie zum Führen eines Fahrzeugs eine Brille oder Kontaktlinsen? Nein Ja, zur Sehkorrektur trage ich eine Brille und/oder Kontaktlinsen Sind Sie schwerhörig oder gehörlos? Nein Ja, und zwar: ___________________________________________________________ Leiden Sie unter Diabetes, Bluthochdruck oder einer Herz, -Nieren-, Lungen-, Gefäßerkrankung? Nein Ja, und zwar: ___________________________________________________________ Nehmen Sie Medikamente ein, die nach Medikamenteninformationen oder nach Angaben Ihres Arztes die Fahrtüchtigkeit beeinflussen? Nein Ja, und zwar: ___________________________________________________________ Haben Sie eine Bewegungsbehinderung wie Lähmung, Versteifung, Fehlstellung, Missbildung von Arm, Bein, Rumpf oder Wirbelsäule – oder fehlen Ihnen Gliedmaße? Nein Ja, und zwar: ___________________________________________________________ Haben Sie eine Krankheit des Nervensystems (z.B. Epilepsie, Zustände nach Hirnverletzung, Verletzung des Rückenmarks, Erkrankungen der neuromuskulären Peripherie, Parkinson’sche Krankheit)? Nein Ja, und zwar: ___________________________________________________________ Haben oder hatten Sie eine psychische (geistige) Störung (z.B. Psychosen, Psychosyndrome, Altersdemenz)? Nein Ja, und zwar: ___________________________________________________________ Haben Sie Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe oder Arzneimittel konsumiert bzw. konsumieren Sie diese Stoffe noch heute? Nein Ja, und zwar: ___________________________________________________________ Haben Sie in der Vergangenheit Alkoholmissbrauch betrieben oder waren Sie alkoholabhängig? Nein Ja, und zwar: ___________________________________________________________ Waren Sie wegen dem Konsum abhängig machender Stoffe (Drogen, Alkohol. Medikamente) in einer Suchtklinik? Nein Ja, Konsum von _______________________ in der Klinik _______________________________ Ich versichere, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf bzw. eine Versagung der Fahrerlaubnis, eine Überprüfung der Kraftfahreignung sowie eine Strafanzeige nach sich ziehen können. Ich bestätige ausdrücklich die Richtigkeit aller Angaben in diesem Antrag. Mir ist bekannt, dass der Antrag nur bei Vollständigkeit bearbeitet werden kann. Eintragungen im Fahreignungsregister, ggf. auch Eintragungen im Führungszeugnis, können eine Überprüfung der Kraftfahreignung nach sich ziehen. Diese Überprüfung kann zu einer längeren Bearbeitungszeit des Antrages führen. Sollte die beantragte Fahrerlaubnis aus von mir zu vertretenden Gründen innerhalb von zwölf Monaten bzw. spätestens ein Jahr nach Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung nicht erteilt werden können, betrachte ich meinen Antrag als erledigt und die vorausgezahlte Gebühr als verfallen. Mir ist bekannt, dass im Falle der Notwendigkeit einer Ausbildung in einer Fahrschule der theoretische Unterricht mit dem praktischen Unterricht systematisch aufbauend verbunden ist. Ein Fahrschulwechsel nach bestandener theoretischer Prüfung ist, wie auch ein Wechsel des Prüfortes, nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, bedarf der Genehmigung der Fahrerlaubnisbehörde und kann unter Umständen gebührenpflichtig sein. Mit der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis aufgrund dieses Antrages verzichte ich auf eine ggf. vorhandene Fahrerlaubnis aus einem EU- bzw. EWR-Staat. Hamm, ____________ _________________________________________________________ Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller Die Rechtsgrundlage für die Beantwortung der in diesem Antrag genannten Fragen ergibt sich aus § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 20, 21,23, 24, 26, 29, 30 und 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) i.V.m. Nr. 31 der 2. Verwaltungsvorschrift zum Bundeszentralregistergesetz. Ihre Daten werden auf der Grundlage des § 2 Straßenverkehrsgesetz und der §§ 21, 30 und 31 Fahrerlaubnis-Verordnung, § 24 Ordnungsbehördengesetz i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizeigesetzes erhoben und nach Maßgabe der vorgenannten Vorschriften ausschließlich zum Zweck der Antragsbearbeitung verarbeitet. Die Führerscheinstelle leitet je nach Antragsart und Erfordernis der zuständigen Prüfstelle einen Prüfauftrag mit personenbezogenen Daten zu und übermittelt auch Ihre Angaben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im erforderlichen Umfang an das Kraftfahrt-Bundesamt. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie die Fragen nach einem anhängigen Strafverfahren nicht beantworten müssen. Auch können Sie die Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand unbeantwortet lassen, wenn Sie stattdessen ein Gutachten des Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorlegen, mit dem von Ihnen der Nachweis Ihrer Fahrtauglichkeit geführt werden kann. Die Fahrerlaubnisbehörde ist in jedem Fall berechtigt, eigene Ermittlungen anzustellen, welches jedoch die Bearbeitung des Antrages wesentlich verzögern kann. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Sie im Falle der Einreichung des Antrages über eine Fahrschule diesen Antrag auch mit der Kopie Ihres Ausweises In einem verschlossenen Briefumschlag vorlegen lassen. Antrag FE-Version 08-14 2/2