Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

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Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Verw. Geb.
€ zzgl. KBA-Gebühr:
€
Handzeichen Sachbearbeiter(in)
der Antragsannahme:
bezahlt bei
(Zutreffendes bitte ankreuzen X und ggf. ergänzen)
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Familienname
Vorname
Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)
Stempel der Fahrschule:
Ich beantrage die
Erteilung
Neuerteilung
Erweiterung
Umschreibung
der Fahrerlaubnis der Klasse ____________________________
Raum für Bearbeitungsvermerke:
Nur bei gleichzeitiger Beantragung von zwei oder mehreren
Fahrerlaubnisklassen:
Ich möchte, dass mir bei getrennten Fahrerlaubnisprüfungen die jeweils bestandene
Fahrerlaubnisklasse durch einen vorläufigen Führerschein sofort erteilt wird.
Ja
Nein
Mir ist bekannt kann, dass dann zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen können.
Anlagen:
Bei Antragstellung für die Fahrerlaubnisklassen
A/A1, B/BE, M, S, L, T:
Aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 entspricht
Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nach § 19
- bei Einreichung durch Fahrschule in Kopie
Abs. 1 FeV (nicht erforderlich, wenn eine entzogene
Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt wurde)
Unterschrift-Fotoaufkleber
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten
Erklärung zur Ausfertigung des Kartenführerscheines
Sehteststelle nach § 12 Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 6
(wenn mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt werden)
zur FeV - (nicht älter als 2 Jahre)
Führungszeugnis (Belegart 0) in besonderen Fällen
Bei Antragstellung für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E,
C/CE, D1/D1E, D/DE
Zusätzlich bei ausländischen Antragstellern:
Bescheinigung über die ärztliche / augenärztliche UnterKopie des Passes / des Identitätsnachweises
suchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
Pass / Ausweis / Identitätsnachweis-Nr.:
nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV)
_____________________________________________
Ärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 5 FeV
Hinweis:
(nicht älter als 1 Jahr)
Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis ab Klasse D1
Nachweis
über die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19
bzw. C1 oder höherwertig ist ab 2013 bzw. 2014 eine QualifiAbs.
2
FeV
(nicht erforderlich, wenn eine entzogene
kation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Fahrerlaubnis für Lkw (Klasse 2) oder Bus nach dem
BKrFQG) notwendig.
31.07.1969 erteilt worden war)
Den Nachweis der Qualifikation nach dem BKrFQG
zusätzlich bei Antragstellung für die Fahrerlaubnisklasfüge ich diesem Antrag bei und bitte um Eintrag in den
sen D1/D1E, D/DE
Führerschein.
sog. Fitness-Check - Nachweis über die Erfüllung der
Ich verfüge noch über keinen Nachweis und werde diesen
Leistungsanforderungen durch betriebs- oder arbeitszu gegebener Zeit kostenpflichtig nachtragen.
medizinisches Gutachten oder durch Gutachten einer
amtlich anerkannten Begutachtungsstelle zur
Mir ist bekannt, dass die Eintragung der entsprechenden
Fahreignung – (nicht älter als 1 Jahr)
Schlüsselnummer „95“ mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden ist, die bei Antragstellung zu entrichten ist.
Erklärungen des Antragstellers:
Wurde Ihnen bereits eine Fahrerlaubnis erteilt ?
Nein
Name der ausstellenden Behörde
Ist diese Fahrerlaubnis noch gültig?
Sind Sie derzeit in ein Strafverfahren verwickelt?
Antrag FE-Version 08-14
Erteilt am:
Nein
Ja*
Nein
Ja , und zwar wie folgt:
FE-Klasse(n)
Führerschein-Nummer
(*Bitte Kopie des Führerscheines beifügen.)
Ja
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Angaben über den Gesundheitszustand (freiwillig – siehe Belehrung am Ende des Antrages):
Tragen Sie zum Führen eines Fahrzeugs eine Brille oder Kontaktlinsen?
Nein
Ja, zur Sehkorrektur trage ich eine
Brille und/oder
Kontaktlinsen
Sind Sie schwerhörig oder gehörlos?
Nein
Ja, und zwar: ___________________________________________________________
Leiden Sie unter Diabetes, Bluthochdruck oder einer Herz, -Nieren-, Lungen-, Gefäßerkrankung?
Nein
Ja, und zwar: ___________________________________________________________
Nehmen Sie Medikamente ein, die nach Medikamenteninformationen oder nach Angaben Ihres Arztes die
Fahrtüchtigkeit beeinflussen?
Nein
Ja, und zwar: ___________________________________________________________
Haben Sie eine Bewegungsbehinderung wie Lähmung, Versteifung, Fehlstellung, Missbildung von Arm, Bein, Rumpf
oder Wirbelsäule – oder fehlen Ihnen Gliedmaße?
Nein
Ja, und zwar: ___________________________________________________________
Haben Sie eine Krankheit des Nervensystems (z.B. Epilepsie, Zustände nach Hirnverletzung, Verletzung des Rückenmarks, Erkrankungen der neuromuskulären Peripherie, Parkinson’sche Krankheit)?
Nein
Ja, und zwar: ___________________________________________________________
Haben oder hatten Sie eine psychische (geistige) Störung (z.B. Psychosen, Psychosyndrome, Altersdemenz)?
Nein
Ja, und zwar: ___________________________________________________________
Haben Sie Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe oder Arzneimittel konsumiert bzw. konsumieren Sie
diese Stoffe noch heute?
Nein
Ja, und zwar: ___________________________________________________________
Haben Sie in der Vergangenheit Alkoholmissbrauch betrieben oder waren Sie alkoholabhängig?
Nein
Ja, und zwar: ___________________________________________________________
Waren Sie wegen dem Konsum abhängig machender Stoffe (Drogen, Alkohol. Medikamente) in einer Suchtklinik?
Nein
Ja, Konsum von _______________________ in der Klinik _______________________________
Ich versichere, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf bzw.
eine Versagung der Fahrerlaubnis, eine Überprüfung der Kraftfahreignung sowie eine Strafanzeige nach sich ziehen
können. Ich bestätige ausdrücklich die Richtigkeit aller Angaben in diesem Antrag.
Mir ist bekannt, dass der Antrag nur bei Vollständigkeit bearbeitet werden kann. Eintragungen im Fahreignungsregister,
ggf. auch Eintragungen im Führungszeugnis, können eine Überprüfung der Kraftfahreignung nach sich ziehen. Diese
Überprüfung kann zu einer längeren Bearbeitungszeit des Antrages führen. Sollte die beantragte Fahrerlaubnis aus von mir
zu vertretenden Gründen innerhalb von zwölf Monaten bzw. spätestens ein Jahr nach Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung nicht erteilt werden können, betrachte ich meinen Antrag als erledigt und die vorausgezahlte Gebühr als
verfallen.
Mir ist bekannt, dass im Falle der Notwendigkeit einer Ausbildung in einer Fahrschule der theoretische Unterricht mit dem
praktischen Unterricht systematisch aufbauend verbunden ist. Ein Fahrschulwechsel nach bestandener theoretischer
Prüfung ist, wie auch ein Wechsel des Prüfortes, nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, bedarf der Genehmigung
der Fahrerlaubnisbehörde und kann unter Umständen gebührenpflichtig sein.
Mit der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis aufgrund dieses Antrages verzichte ich auf eine ggf. vorhandene Fahrerlaubnis aus einem EU- bzw. EWR-Staat.
Hamm, ____________
_________________________________________________________
Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller
Die Rechtsgrundlage für die Beantwortung der in diesem Antrag genannten Fragen ergibt sich aus § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 20, 21,23, 24, 26, 29, 30
und 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) i.V.m. Nr. 31 der 2. Verwaltungsvorschrift zum Bundeszentralregistergesetz. Ihre Daten werden auf der Grundlage des
§ 2 Straßenverkehrsgesetz und der §§ 21, 30 und 31 Fahrerlaubnis-Verordnung, § 24 Ordnungsbehördengesetz i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizeigesetzes
erhoben und nach Maßgabe der vorgenannten Vorschriften ausschließlich zum Zweck der Antragsbearbeitung verarbeitet. Die Führerscheinstelle leitet je nach
Antragsart und Erfordernis der zuständigen Prüfstelle einen Prüfauftrag mit personenbezogenen Daten zu und übermittelt auch Ihre Angaben nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen im erforderlichen Umfang an das Kraftfahrt-Bundesamt. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie die Fragen nach einem anhängigen
Strafverfahren nicht beantworten müssen. Auch können Sie die Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand unbeantwortet lassen, wenn Sie
stattdessen ein Gutachten des Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorlegen, mit dem von Ihnen der Nachweis Ihrer Fahrtauglichkeit geführt
werden kann. Die Fahrerlaubnisbehörde ist in jedem Fall berechtigt, eigene Ermittlungen anzustellen, welches jedoch die Bearbeitung des Antrages wesentlich
verzögern kann. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Sie im Falle der Einreichung des Antrages über eine Fahrschule diesen Antrag auch mit der Kopie
Ihres Ausweises In einem verschlossenen Briefumschlag vorlegen lassen.
Antrag FE-Version 08-14
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