Lohnabrechnung und Sozialversicherungen

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Lohnabrechnung und Sozialversicherungen
Einzelne Sachgebiete der Finanzbuchhaltung
Lohnabrechnung und Sozialleistungen
Die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sowie die gesetzlichen Bestimmungen der
Sozialversicherungswerke sind bei Lohnabrechnungen zu berücksichtigen. Den
Arbeitnehmern darf nur der Nettolohn ausbezahlt werden. Dieser Nettolohn
ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich Sozialversicherungsaufwand. Zudem
hat der Arbeitgeber die Pflicht, die gesetzlichen Lohnabzüge zusammen mit
seinem geschuldeten Beiträgen an die Versicherungswerke zu überweisen.
Zurzeit bestehen die folgenden Sozialversicherungsbeiträge Stand 1.1.11
Art der Versicherung
Abkürzun
g
Arbeitnehme Arbeitgeber
r
AHV
IV
EO
4.20%
0.70%
0.25%
5.15%
1.1%
6-8% vom
4.20%
0.70%
0.25%
5.15%*
1.1%
7-10% vom
versicherten Lohn,
der ca. 55-65%
des Bruttolohns
beträgt
NBU: Prämiensatz
vom Bruttolohn
„höchstens von
10500 CHF je
Monat“ ist
branchenabhängig.
Der Arbeitgeber
übernimmt evtl.
auch einen Beitrag.
Keine Beiträge
versicherten Lohn,
jedoch mind. gleicher
Beitrag wie der
Arbeitnehmer
BU: voll zu Lasten des
Arbeitgebers.
Prämieneinsatz ist
branchenabhängig.
NBU: Arbeitgeber
kann freiwillig auch
einen Beitrag
übernehmen.
-
Alters- und
Hinterlassenversicherung
-
Invalidenversicherung
Erwerbsersatzordnung1
Total AHV, IV, EO
-
Arbeitslosenversicherung2
Berufliche Vorsorge
„Pensionskasse“
ALV
BVG
PK
-
Unfallversicherung:
Gegen Betriebsunfälle
Gegen Nichtbetriebsunfälle
UVG
BU
NBU
-
Familienzulagen3
FamZG
Beiträge vom
Bruttolohn. Höhe ist je
nach Kanton und
Familienausgleichskas
se unterschiedlich,
z.B. 2% vom
Bruttolohn. Wird mit
der AHVAusgleichskasse
abgerechnet
1
EO: Die EO ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten,
einen Teil des Verdienstausfalls. Die EO leistet ebenfalls den Erwerbsersatz bei
Mutterschaft. Der Arbeitgeber bezahlt in diesen Fällen den Lohn, hat dafür aber
Anspruch auf die Vergütung aus der Erwerbsersatzordnung, die von der
AHV-Ausgleichskasse abgerechnet wird. Der Satz wurde auf den 1.1.11 von
0.3 auf 0.5 Lohnprozente angehoben, um die Entschädigungen bei Mutterschaft
decken zu können
2
ALV: Der Beitragssatz von je 1.1% wird bis zu einem Höchstbetrag von 126000
CHF Jahreslohn erhoben. Bei einem Jahreslohn zwischen 126000 und 315000
CHF muss der Arbeitnehmer und der –geber je 0.5 Lohnprozente zusätzlich
bezahlen „Solidaritätsprinzip“, um die Schulden der ALV zu decken.
3
FamZG: Sie sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder
entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinder- und
Ausbildungszulangen sowie Geburts- und Adoptionszulagen
*
Der Arbeitgeber muss zusätzlich einen Verwaltungskostenbeitrag an die AHVAusgleichskasse leisten. Dieser beträgt je nach Höhe der gesamten jährlichen
Beitragssumme 1-3% von den geschuldeten AHV/IV/EO-Beiträgen.
Konnten
Die Sozialversicherungsbeiträge werden sowohl von den Arbeitnehmern als auch
von den Arbeitgebern getragen. Die Beiträge werden wie folgt verbucht:
Arbeitnehmerbeiträge
Sie werden als Lohnabzüge
berücksichtigt und im Konto
Lohnaufwand verbucht.
Buchungssatz
Lohnaufw
Kreditor
and
Sozialversicheru
ngen
Arbeitgeberbeiträge
Sind vom Arbeitgeber zu tragen und
werden als Teil des Personalaufwands im
Konto Sozialversicherungsaufwand
verbucht
Buchungssatz
Sozialversicherungsau
Kreditor
fwand
Sozialverischeru
ngen
Das Konto „Kreditor Sozialversicherungen“ weist die Schuld der Unternehmung
gegenüber den Sozialversicherungen aus. Diese Schulden sind je nach
Vereinbarung periodisch an die staatlichen und privaten Versicherungen zu
begleichen.
Einführungsbeispiel 1
Die Bruttolohnsumme für die Mitarbeiter des Elektronik-Shops M.Roth beträgt im
Monat Mai 70000 CHF. Neben den Beiträgen an die AHV/IV/EO und der ALV sind
Beiträge an die berufliche Vorsorge „Pensionskasse“ von 7% für Arbeitnehmer
und 8% für Arbeitgeber zu berücksichtigen. Die Beiträge an die Pensionskasse
sind auf dem versicherten Gehalt von 45000 CHF zu berechnen. Für die
Nichtbetriebsunfallversicherung „NBU“ tragen die Arbeitnehmer und der
Arbeitgeber je 0.9% des Bruttolohnes. Die Betriebsunfallversicherung „BU“ wird
vom Arbeitgeber voll übernommen und ist in diesem Beispiel nicht
berücksichtigt. Der Arbeitgeber bezahlt 2% Familienzulagen des Bruttolohnes.
Die Nettolöhne werden durch Banküberweisung beglichen
Lösung
Buchungsbeleg für die Lohnabrechnung des Monats Mai
Bruttolohn
CHF
70000
Arbeitgeberbeiträge
-5.15%
3605
5.15% AHV/IV/EO +
AHV/IV/EO
Verwaltungskostenbeitrag
2% von 7210
-1.1% ALV770
+1.1% ALV-Beitrag
Beitrag
-7% PK3150
+8% PK –Beitrag von
Beitrag von
45000
45000
-0.9% NBU630
-8155
+0.9% NBU-Prämie
Prämie
+2% Familienzulagen
Nettolöhne
61845
CHF
3605
144.20
770
3600
630
1400
Verbuchung
Datum
Mai 31.
Buchungssatz
Lohnaufwand
Lohnaufwand
Lohnaufwand
Lohnaufwand
Kreditor
AHV +
ALV
Kreditor
PK
Kreditor
NBU
Bank
Sozialversicherungs- Kreditor
Aufwand
AHV +
ALV
Sozialversicherungs- Kreditor
Aufwand
PK
Sozialversicherungs- Kreditor
Aufwand
NBU
Sozialversicherungs- Kreditor
aufwand
AHV
Lohnaufwand
4375
3150
630
61845
Saldo
70000
Text
Betrag
Arbeitnehmerbeiträge 4375
AHV und ALV
Arbeitnehmerbeiträge 3150
PK
Arbeitnehmerbeiträge 630
NBU
Banküberweisung der 61845
Nettolöhne
Arbeitsgeberbeiträge
AHV und ALV inkl.
Verw. Kosten
Arbeitsgeberbeiträge
PK
Arbeitsgeberbeiträge
NBU
Arbeitgeberbeitrag
Familienzulagen
Sozialversicherungsaufwand
4519.20
3600
630
1400
Saldo
10149.20
4519.20
3600
630
1400
Kreditor
Sozialversicherungen
4375
3150
630
Schluss4519.20
bestand
3600
18304.20* 630
1400
*
Diese Schuld ist periodisch an die Sozialversicherungsgesellschaften zu
überweisen!