Lohnabrechnung und Sozialversicherungen
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Lohnabrechnung und Sozialversicherungen
Einzelne Sachgebiete der Finanzbuchhaltung Lohnabrechnung und Sozialleistungen Die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sowie die gesetzlichen Bestimmungen der Sozialversicherungswerke sind bei Lohnabrechnungen zu berücksichtigen. Den Arbeitnehmern darf nur der Nettolohn ausbezahlt werden. Dieser Nettolohn ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich Sozialversicherungsaufwand. Zudem hat der Arbeitgeber die Pflicht, die gesetzlichen Lohnabzüge zusammen mit seinem geschuldeten Beiträgen an die Versicherungswerke zu überweisen. Zurzeit bestehen die folgenden Sozialversicherungsbeiträge Stand 1.1.11 Art der Versicherung Abkürzun g Arbeitnehme Arbeitgeber r AHV IV EO 4.20% 0.70% 0.25% 5.15% 1.1% 6-8% vom 4.20% 0.70% 0.25% 5.15%* 1.1% 7-10% vom versicherten Lohn, der ca. 55-65% des Bruttolohns beträgt NBU: Prämiensatz vom Bruttolohn „höchstens von 10500 CHF je Monat“ ist branchenabhängig. Der Arbeitgeber übernimmt evtl. auch einen Beitrag. Keine Beiträge versicherten Lohn, jedoch mind. gleicher Beitrag wie der Arbeitnehmer BU: voll zu Lasten des Arbeitgebers. Prämieneinsatz ist branchenabhängig. NBU: Arbeitgeber kann freiwillig auch einen Beitrag übernehmen. - Alters- und Hinterlassenversicherung - Invalidenversicherung Erwerbsersatzordnung1 Total AHV, IV, EO - Arbeitslosenversicherung2 Berufliche Vorsorge „Pensionskasse“ ALV BVG PK - Unfallversicherung: Gegen Betriebsunfälle Gegen Nichtbetriebsunfälle UVG BU NBU - Familienzulagen3 FamZG Beiträge vom Bruttolohn. Höhe ist je nach Kanton und Familienausgleichskas se unterschiedlich, z.B. 2% vom Bruttolohn. Wird mit der AHVAusgleichskasse abgerechnet 1 EO: Die EO ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Die EO leistet ebenfalls den Erwerbsersatz bei Mutterschaft. Der Arbeitgeber bezahlt in diesen Fällen den Lohn, hat dafür aber Anspruch auf die Vergütung aus der Erwerbsersatzordnung, die von der AHV-Ausgleichskasse abgerechnet wird. Der Satz wurde auf den 1.1.11 von 0.3 auf 0.5 Lohnprozente angehoben, um die Entschädigungen bei Mutterschaft decken zu können 2 ALV: Der Beitragssatz von je 1.1% wird bis zu einem Höchstbetrag von 126000 CHF Jahreslohn erhoben. Bei einem Jahreslohn zwischen 126000 und 315000 CHF muss der Arbeitnehmer und der –geber je 0.5 Lohnprozente zusätzlich bezahlen „Solidaritätsprinzip“, um die Schulden der ALV zu decken. 3 FamZG: Sie sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulangen sowie Geburts- und Adoptionszulagen * Der Arbeitgeber muss zusätzlich einen Verwaltungskostenbeitrag an die AHVAusgleichskasse leisten. Dieser beträgt je nach Höhe der gesamten jährlichen Beitragssumme 1-3% von den geschuldeten AHV/IV/EO-Beiträgen. Konnten Die Sozialversicherungsbeiträge werden sowohl von den Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern getragen. Die Beiträge werden wie folgt verbucht: Arbeitnehmerbeiträge Sie werden als Lohnabzüge berücksichtigt und im Konto Lohnaufwand verbucht. Buchungssatz Lohnaufw Kreditor and Sozialversicheru ngen Arbeitgeberbeiträge Sind vom Arbeitgeber zu tragen und werden als Teil des Personalaufwands im Konto Sozialversicherungsaufwand verbucht Buchungssatz Sozialversicherungsau Kreditor fwand Sozialverischeru ngen Das Konto „Kreditor Sozialversicherungen“ weist die Schuld der Unternehmung gegenüber den Sozialversicherungen aus. Diese Schulden sind je nach Vereinbarung periodisch an die staatlichen und privaten Versicherungen zu begleichen. Einführungsbeispiel 1 Die Bruttolohnsumme für die Mitarbeiter des Elektronik-Shops M.Roth beträgt im Monat Mai 70000 CHF. Neben den Beiträgen an die AHV/IV/EO und der ALV sind Beiträge an die berufliche Vorsorge „Pensionskasse“ von 7% für Arbeitnehmer und 8% für Arbeitgeber zu berücksichtigen. Die Beiträge an die Pensionskasse sind auf dem versicherten Gehalt von 45000 CHF zu berechnen. Für die Nichtbetriebsunfallversicherung „NBU“ tragen die Arbeitnehmer und der Arbeitgeber je 0.9% des Bruttolohnes. Die Betriebsunfallversicherung „BU“ wird vom Arbeitgeber voll übernommen und ist in diesem Beispiel nicht berücksichtigt. Der Arbeitgeber bezahlt 2% Familienzulagen des Bruttolohnes. Die Nettolöhne werden durch Banküberweisung beglichen Lösung Buchungsbeleg für die Lohnabrechnung des Monats Mai Bruttolohn CHF 70000 Arbeitgeberbeiträge -5.15% 3605 5.15% AHV/IV/EO + AHV/IV/EO Verwaltungskostenbeitrag 2% von 7210 -1.1% ALV770 +1.1% ALV-Beitrag Beitrag -7% PK3150 +8% PK –Beitrag von Beitrag von 45000 45000 -0.9% NBU630 -8155 +0.9% NBU-Prämie Prämie +2% Familienzulagen Nettolöhne 61845 CHF 3605 144.20 770 3600 630 1400 Verbuchung Datum Mai 31. Buchungssatz Lohnaufwand Lohnaufwand Lohnaufwand Lohnaufwand Kreditor AHV + ALV Kreditor PK Kreditor NBU Bank Sozialversicherungs- Kreditor Aufwand AHV + ALV Sozialversicherungs- Kreditor Aufwand PK Sozialversicherungs- Kreditor Aufwand NBU Sozialversicherungs- Kreditor aufwand AHV Lohnaufwand 4375 3150 630 61845 Saldo 70000 Text Betrag Arbeitnehmerbeiträge 4375 AHV und ALV Arbeitnehmerbeiträge 3150 PK Arbeitnehmerbeiträge 630 NBU Banküberweisung der 61845 Nettolöhne Arbeitsgeberbeiträge AHV und ALV inkl. Verw. Kosten Arbeitsgeberbeiträge PK Arbeitsgeberbeiträge NBU Arbeitgeberbeitrag Familienzulagen Sozialversicherungsaufwand 4519.20 3600 630 1400 Saldo 10149.20 4519.20 3600 630 1400 Kreditor Sozialversicherungen 4375 3150 630 Schluss4519.20 bestand 3600 18304.20* 630 1400 * Diese Schuld ist periodisch an die Sozialversicherungsgesellschaften zu überweisen!