Habe ich Anspruch auf ein Schweizer Altersrente der AHV? Stellen

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Habe ich Anspruch auf ein Schweizer Altersrente der AHV? Stellen
Habe ich Anspruch auf ein Schweizer Altersrente der AHV?
Stellen Sie sich vor, sie hätten mit 23 Jahren ein volles Jahr in der Schweiz gearbeitet. Anschliessend arbeiteten sie einige Jahre in Frankreich und kehrten schliesslich
nach Portugal zurück. Nun sind Sie 65 Jahre alt (Frauen 64) und leben in Portugal.
Haben Sie für das eine Jahr, das Sie in der Schweiz gearbeitet haben, Anspruch auf
eine Schweizer Altersrente? Ja. Sie haben zwar nicht Anspruch auf eine Vollrente,
jedoch auf eine Teilrente, d.h. ein gekürzte Rente. Für den Rentenanspruch reicht
es nämlich, wenn Sie mindestens ein volles Jahr Beiträge an die AHV gezahlt haben.
Wie hoch ist die Rente bei voller Beitragszeit?
Wer vom 21. Altersjahr bis zur Pensionierung (65 Jahre für Männer bzw. 64 Jahre
für Frauen) jedes Jahr wenigstens den Mindestbeitrag an die Schweizer AHV gezahlt hat, erhält eine Vollrente. Der Mindestbeitrag beträgt zur Zeit Fr. 460.- pro
Jahr. Die Vollrente beträgt für eine Einzelperson mindestens Fr. 1'140.- und höchstens Fr. 2'280.- pro Monat. Wie hoch Ihre Rente sein wird errechnet sich mit einer
Rentenformel, wobei die Höhe Ihres durchschnittlichen Lohns der entscheidende
Faktor ist. Wer z.B. während seiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz durchschnittlich weniger als Fr. 13'680.- pro Jahr verdient hat, der erhält nur die Mindestrente
von Fr. 1'140.-. Wer durchschnittlich mehr als Fr. 82'080.- verdient hat, erhält die
Maximalrente von Fr. 2'280.-. Hier noch einige weitere Beispiele:
jährliches Durchschnittseinkommen:
Höhe der Vollrente:
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
30'000.40'000.50'000.60'000.70'000.-
1'466.1'703.1’842.1'970.2'116.-
Wie wissen Sie, wie hoch Ihr Durchschnittseinkommen ist? Die AHV führt für jede
versicherte Person ein Kontoblatt. Darin steht in welchen Monaten von welchem
Arbeitgeber für welches Einkommen Beiträge bezahlt worden sind. Für die Rentenberechnung wir Ihr Einkommen aus allen Jahren addiert und mit einem „Zeitfaktor“ multipliziert, denn vor 44 Jahren waren die Löhne für die gleich Arbeit
wegen der Inflation viel tiefer. Der Zeitfaktor hängt davon ab, in welchem Jahr Sie
erstmals bei der AHV versichert waren. Zum Resultat werden für jedes Jahr, wo Sie
bei der AHV versichert waren und für Kinder unter 16 Jahren sorgten Fr. 41'040.addiert. Man nennt dies „Erziehungsgutschriften“. Dieser Betrag wird nun durch
die Anzahl Jahre geteilt, in denen Beiträge an die AHV gezahlt wurden. So erhal-
ten Sie das relevante Durchschnittseinkommen. Wie hoch die Rente für Ihr Durchschnittseinkommen nun ist, können Sie der Rentenskala 44 entnehmen, die Sie
unter www.ahv.ch finden.
Zur Berechnung der Rentenhöhe ein Beispiel:
Ein verheirateter Mann wird im Jahre 2009 65 Jahre alt. Er arbeitete seit dem 21.
Altersjahr ohne Unterbruch in der Schweiz. Zudem sorgte er für ein Kind, das inzwischen volljährig ist. Gemäss Kontoauszug der AHV beträgt die Summe seines
gesamten Einkommens seit seinem 21. Altersjahr Fr. 1.5 Mio. Dieser Betrag wird
mit dem Faktor 1.378 an die Teuerung angeglichen. Es resultiert so ein aufgewertetes Einkommen von Fr. 2'067’000. Dazu wird die Hälfte der Erziehungsgutschriften für das Kind addiert, nämlich 328'320.- (16X41’040 : 2). Die andere Hälfte der
Erziehungsgutschriften werden dem Kontoblatt der Ehefrau gutgeschrieben. So
resultiert ein relevantes Gesamteinkommen von Fr. 2'395’320 (2'067’000+328’20).-.
Diesen Betrag geteilt durch die Jahre, in denen Beiträge an die AHV gezahlt wurden, nämlich 44 Jahre, ergibt das relevante Durchschnittseinkommen von Fr.
54’439. Die Vollrente würde hierfür gemäss der Rentenskala 44 Fr. 1’897.- pro Monat betragen.
Wie hoch ist die Rente bei verminderter Beitragszeit?
Viele Immigranten sind erst nach dem 21. Altersjahr in die Schweiz gekommen
oder bereits vor der Pensionierung wieder von der Schweiz weggezogen und haben somit nicht jedes Jahr Beiträge an die AHV gezahlt. Sie erhalten dann nur eine
Teilrente, d.h. eine gekürzte Rente. Die Vollrente wird dabei für jedes Jahr, in dem
man keine Beiträge an die AHV gezahlt hatte, um ca. 2.3% gekürzt. Fehlen 10
Jahre würde die Vollrente folglich um ca. 23% gekürzt. Hätten Sie nun, wie eingangs erwähnt, nur ein Jahr in der Schweiz gearbeitet, würde die Rente um 97.7%
gekürzt. Nehmen wir also an, dass Sie (ein Mann) mit 22 Jahren im Jahre 1965 ein
Jahr in der Schweiz gearbeitet und pro Monat Fr. 1'500.- verdient hätte. Ihr aufgewerteter Durchschnittslohn wäre somit Fr. 24’804 (1'500 X 12 X 1.378 :
1=24'804). Für dieses Durchschnittseinkommen wäre die Vollrente gemäss Rentenskala 44 Fr. 1'377 pro Monat. Die um 97.7% gekürzte Rente würde folglich Fr. 31
pro Monat betragen.
Berechnung der Renten bei Verheirateten
Bei Verheirateten erhält jeder Ehegatte seine eigene Rente. Berechnet wird die
Rente für jeden Ehegatten separat aufgrund der Einträge in seinem Kontoblatt.
Die Einkommen der Ehegatten während der Ehe werden dafür jeweils zur Hälfte
auf das Kontoblatt des anderen übertragen. Von den Erziehungsgutschriften er-
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hält jeder die Hälfte seinem Kontoblatt gutgeschrieben. Auch der Zeitfaktor wird
bei jedem Ehegatten separat bestimm. Je früher jemand bei der AHV versichert
war, je höher ist der Zeitfaktor.
Zusammen erhalten die Ehegatten jedoch maximal Fr. 3'420 pro Monat, d.h. wenn
die Renten der Ehegatten zusammen mehr als Fr 3'420 ergeben, werden sie im
Verhältnis zur Höhe ihrer Rente gekürzt.
Rentenanpassung, Rentenvorbezug, Vorausberechnung der Rente
Abschliessend noch einige weitere wichtige Informationen. Die Renten der AHV
werden periodisch an die Teuerung angepasst. Die Altersrente kann zudem auch
bis zu 2 Jahren früher bezogen werden (Männer ab 63 und Frauen ab 62 Jahren),
wobei dies aber zur Kürzung der Rente führt. Der Bezug der Rente kann auch bis
zu 5 Jahren aufgeschoben werden, was zu einer Erhöhung der Rente führt.
Wer wissen will, wie hoch sein Durchschnittseinkommen ist, der kann bei der AHV
kostenlos seine Kontoauszüge bestellen. Unter www.ahv.ch gibt es hierfür ein Onlineformular. Die AHV berechnet auf Antrag des Versicherten auch die mutmassliche Höhe Ihrer Rente. Für Personen über 40 Jahre ist diese Berechnung in der Regel kostenlos. Ein Formular für den Antrag finden Sie ebenfalls unter www.ahv.ch.
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