Staatliche Förderung von erneuerbaren Energiequellen in Slowakei
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Staatliche Förderung von erneuerbaren Energiequellen in Slowakei
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Herkunftsbestätigung beim Netzbetreiber • Lieferung des gesamten produzierten Stromvolumens ausschließlich an den fördernden Netzbetreiber Slowakei Zusammensetzung des Strompreises: Verlustpreis + Zuzahlung Garantierter Strompreis Slowakei Aktuelle garantierte Strompreise (nicht abschließend): • Wasserkraft 61,72 – 109,08 EUR/MWh • Solarenergie 382,61 – 387,65 EUR/MWh • Windenergie 80,91 EUR/MWh • Verbrennung fermentierter Biomasse 144,88 EUR/MWh • Verbrennung von Biogas 132,45 – 148,72 EUR/MWh Tschechien Stromerzeugung aus Biomasse • Gesetz Nr. 180/2005 Slg., über die Förderung von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und über die Änderung einiger Gesetze (Gesetz über die Förderung der Nutzung erneuerbarer Quellen) • Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt Tschechien • Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen einschließlich Biomasse • Beschränkung der Förderung von Biomasse auf die in den Durchführungsvorschriften geregelten Nutzungsarten • wirtschaftliche Begünstigungen der ausschließlichen Verbrennung von Biomasse aus Holzabfällen und industrieller Holzverarbeitung sowie der gemeinsamen Verbrennung von zweckmäßig gezüchteter energetischer Biomasse mit nichterneuerbaren Energiequellen Tschechien Stromerzeugung aus Biomasse •Förderungsarten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen • Pflichtabnahme von Strom durch Betreiber regionaler Verteiler- und Übertragungssysteme • ERÚ bestimmt Mindestabnahmepreise für Strom, Green Bonus wird zum Marktpreis für Strom hinzugerechnet Tschechien • ERÚ legt Green Bonus als Festpreis fest, gemeinsame Verbrennung von Biomasse und Green Bonus • ERÚ und die Festlegung des Einkaufspreises für Strom aus erneuerbaren Energiequellen • Preisbeschluss der ERÚ • j e w e i l s f ü r e i n K a l e n d e r j a h r i m V o r a u s (Mindestabnahmepreise für Strom und Green Boni) Tschechien Weitere Förderungsmittel • Projekt „Grüne Einsparungen • zusätzliches Programm mit geplanten Förderungen von bis zu CZK 25 Mrd. • Förderung von Projekten, die sich als energiesparend erweisen und zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen einschließlich Biomasse in Familien und Wohnhäusern führen • Niederemissionsquellen für Biomasse Tschechien • nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energiequellen • vorbereitete Änderungen in der Gesetzgebung zur Förderung der Biomassenutzung in Tschechien • CZ biom • gemeinnützige berufliche Nichtregierungsorganisation 1994 gegründet • www.biom.cz Ungarn Säulen der Förderung • Gesetzlich festgelegte Abnahmepreise • Staatliche und EU-Förderungen Ungarn Gesetzlich festgelegte Abnahmepreise • Grundlage: Regierungsverordnung Nr. 389/2007 (XII.23.) • Abnahmedauer wird festgestellt durch die Energiebehörde aufgrund der Basispreise in der Regierungsverordnung • Unterschiede nach Tageszeiten Ungarn Gegenwärtige Abnahmepreise (Kraftwerke bis zur Nennleistung von 20 MW) HUF/kWh EUR/kWh (bei EUR/HUF 280,-) Spitzenlastzeit 29,56 10,5 Eurocent Normallastzeit 26,46 9,45 Eurocent Tallastzeit 3,8 Eurocent 10,80 Ungarn Dabei gilt an Werktagen grundsätzlich folgendes Spitzenlastzeit Normallastzeit Tallastzeit Winterzeit 06:00-22:00 22:00-01:30 und 05:00-06:00 01:30-05:00 Sommerzeit 07:00-23:00 23:00-02:30 und 06:00-07:00 02:30-06:00 Ungarn Ablauf des Abnahmeverfahrens • Antrag des Energieherstellers • Beschluss der Energiebehörde über den Zeitraum (abhängig von den Energiequellen und Produktionsverfahren) und die jährliche Menge der Abnahme Verpflichtung des Käufers zur Abnahme der vorgeschriebenen Menge Ungarn Besonderheit: Fahrplan des Energieherstellers • Verpflichtung des Energieherstellers zur Erstellung eines monatlichen Fahrplans • Festlegung der zu produzierenden Menge der Energie Ungarn Zuschlagzahlung • Grundlage: Regierungsverordnung Nr. 389/2007 (XII.23.) • Abnahmedauer wird festgestellt durch die Energiebehörde aufgrund der Basispreise in der Regierungsverordnung • Unterschiede nach Tageszeiten Ungarn Zuschlagzahlung • Nichterfüllung oder Späterfüllung der Verpflichtung zur Erstellung des Fahrplans • Abweichen der täglich verkauften Menge vom Fahrplan um mehr als +/- 5% • Abweichen der verkauften Menge im festgestellten Zeitraum vom Fahrplan um mehr als +/- 20% Ungarn Förderungen • Errichtung von grünen Projekten aus staatlichen Quellen • EU-Ausschreibungen von Förderprogrammen • Förderintensität: 20-30% Lücke (Bankfinanzierung ca. 40%) • Förderprogramme für Projekte mit erneuerbaren Quellen • allgemein gehaltene Förderprogramme • Subventionsmittel im Rahmen von „grünen Ausschreibungen Ungarn Erfahrungen • ungünstige Rahmenbedingungen erfolgreiche Projekte im Bereich Biogas und Biomasse • möglicher Grund des Erfolges: keine Beschränkungen für das Einspeisen Ungarn Ausblick • Zusage Ungarns gegenüber der EU: Leistung der gesamten Energieverwendung aus erneuerbaren Energien i. Höhe von 13% (bis zum Jahr 2020) • Erwartungen: neue Regierung freundlichere rechtliche Umgebung Ihr Ansprechpartner: Jens Quickner Phone: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! bntBratislava bnt – Sovova Chudáková & Partner, s.r.o. Cintorínska 7 SK-811 08 Bratislava Tel. +421 2 57 88 00 88 Fax +421 2 57 88 00 89 [email protected] bnt www.bnt.eu