Empfehlung für die einheitliche Regelung der Dienstgradabzeichen

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Empfehlung für die einheitliche Regelung der Dienstgradabzeichen
Gemeindetag Baden-Württemberg
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Empfehlung für die
einheitliche Regelung
der Dienstgradabzeichen der
Freiwilligen Feuerwehren in
Baden-Württemberg
In den nachfolgenden Empfehlungen werden die Dienstgrade der Gemeindefeuerwehren
in Baden-Württemberg mit Ausnahme der Abteilungen Berufsfeuerwehr geregelt.
Sie enthalten auch einheitliche Voraussetzungen für die Verleihung
der Dienstgrade.
Diese Empfehlung wird von Gemeindetag und Landesfeuerwehrverband
Baden-Württemberg gemeinsam getragen. Sie ist mit dem Innenministerium
Baden-Württemberg abgestimmt. Die Feuerwehren und deren
Träger werden gebeten, die Empfehlung zu beachten.
1. Dienstgrade/Dienstgradabzeichen
Lfd. Nr.
1
Dienstgrad
Feuerwehrmann/
Feuerwehrfrau
Voraussetzung
Abgeschlossene Grundausbildung und
Ausbildung Erste Hilfe (8 Doppelstunden) und
Übungs- und Einsatzdienst 70 Stunden
Dienstgradabzeichen
1 Schwinge karmesinrot
70 mm
5 mm
2
3
Oberfeuerwehrmann/
Oberfeuerwehrfrau
Hauptfeuerwehrmann/
Hauptfeuerwehrfrau
Mindestens 10 Jahre Feuerwehrmann/
Feuerwehrfrau
oder
mindestens 3 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau sowie abgeschlossene Ausbildung zum
Truppmann und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
– Maschinist
– Atemschutzgeräteträger
– Sprechfunker
– Jugendfeuerwehr Grundlehrgang II
oder
Feuerwehrmusik D2-Lehrgang
2 Schwingen karmesinrot
Mindestens 10 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau
oder
mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau sowie abgeschlossene Ausbildung
zum Truppführer und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
– Gerätewart
– Atemschutzgerätewart
– Umweltschutz I
– Strahlenschutz I
oder
Feuerwehrmusik D3-Lehrgang
3 Schwingen karmesinrot
17 mm
29 mm
4
Löschmeister/
Löschmeisterin
Lehrgang „Gruppenführer“
oder
Feuerwehrmusik C1-Lehrgang
1 Schwinge karmesinrot
mit aluminiumfarbiger
Umrandung
5
Oberlöschmeister/
Oberlöschmeisterin
Mindestens 10 Jahre Löschmeister/Löschmeisterin
oder
mindestens 5 Jahre Löschmeister/Löschmeisterin
und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
– Ausbilder Atemschutz
– Ausbilder Maschinisten
– Ausbilder Grundausbildung/Truppführer
– Ausbilder Sprechfunker
– Übungsleiter Technische Hilfeleistung
– Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit
– Jugendfeuerwehrwart mit Aufbaulehrgang
oder
Feuerwehrmusik C2-Lehrgang
2 Schwingen karmesinrot
mit aluminiumfarbiger
Umrandung
6
Hauptlöschmeister/
Hauptlöschmeisterin
Mindestens 10 Jahre Oberlöschmeister/Oberlöschmeisterin
oder
Feuerwehrmusik C3-Lehrgang
3 Schwingen karmesinrot
mit aluminiumfarbiger
Umrandung
7
Brandmeister/
Brandmeisterin
Zugführerlehrgang
oder
Feuerwehrmusik Stabführerlehrgang A und B
1 Schwinge aluminiumfarbig
Dienststellung Kommandant bzw.
– Abteilungskommandant einer Teilgemeinde
bis 5.000 Einwohnern
– Stellvertretender Kommandant einer Gemeinde
bis 5.000 Einwohnern
8
Oberbrandmeister/
Oberbrandmeisterin
Mindestens 10 Jahre Brandmeister/Brandmeisterin
oder
Lehrgang „Führen über Zugstärke“
oder
Feuerwehrmusik mindestens 10 Jahre Stabführer
5 mm
2 Schwingen aluminiumfarbig
17 mm
Dienststellung Kommandant bzw.
– Abteilungskommandant einer Teilgemeinde über
5.000 Einwohnern
– Stellvertretender Kommandant einer Gemeinde
über 5.000 Einwohnern
– Kommandant einer Gemeinde bis 5.000
Einwohnern und Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
9
Hauptbrandmeister/
Hauptbrandmeisterin
Mindestens 1 Jahr Oberbrandmeister/Oberbrandmeisterin und Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
3 Schwingen aluminiumfarbig
Dienststellung Kommandant bzw.
– Abteilungskommandant einer Teilgemeinde über
20.000 Einwohnern
– Stellv. Kommandant einer Gemeinde über
20.000 Einwohnern
– Kommandant einer Gemeinde über 5.000
Einwohnern
10
Leitender
Hauptbrandmeister/
Leitende
Hauptbrandmeisterin
Mindestens 1 Jahr Hauptbrandmeister/Hauptbrandmeisterin und Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
29 mm
4 Schwingen aluminiumfarbig
Dienststellung
Kommandant einer Gemeinde über 20.000 Einwohnern
41 mm
Anmerkungen:
Bei der Beförderung darf kein Dienstgrad übersprungen werden. Es ist mindestens ein Jahr Wartezeit im jeweiligen Dienstgrad einzuhalten.
Die Dienstgradabzeichen werden am linken Oberärmel (Oberkante 11 cm unterhalb Ärmelnaht) getragen.
Bei Diensthemden und Pullovern kann der Dienstgrad verbunden mit dem Namen der Feuerwehr als Schulterstück getragen werden.
2. Funktionskennzeichen
a) Kommandanten und Abteilungskommandanten
Kommandanten und Abteilungskommandanten tragen über dem Dienstgradabzeichen folgendes Funktionskennzeichen:
25 mm
Abteilungskommandanten
ein Stern aluminiumfarben
Kommandanten
zwei Sterne aluminiumfarben
ARZT
R
TE
RA
BE
CH
FA
b) Fachberater und Feuerwehrärzte
Fachberater tragen am linken Unterärmel das aluminiumfarbene Funktionskennzeichen „Fachberater“; dieses
enthält die Worte „Feuerwehr Fachberater“ und den Zusatz des Fachgebietes. Feuerwehrärzte tragen am linken
Unterärmel das aluminiumfarbene Funktionskennzeichen nur mit dem Zusatz „Arzt“.
Mützenkordel und Uniformknöpfe aluminiumfarbig.
FE
UE
RW
EH
R
Die Funktionskennzeichen dürfen nur solange getragen werden, wie die Funktion ausgeübt wird.
85 mm
CHEMIE
110 mm
3. Angehörige der Feuerwehrmusik
Die entsprechenden Dienstgrade sind unter Punkt 1 aufgeführt.
Die Dienstgradabzeichen gelten bei Musikern nur in Verbindung mit dem Funktionskennzeichen. Dies ist eine „Lyra“ die am linken
Unterärmel getragen wird oder die „Schwalbennester“ an der Uniform.
Musiker
Stabführer
Kreisstabführer
40 mm
Lyra karmesinrot
Regierungsbezirksstabführer
Lyra aluminiumfarbig
Lyra mit Umrandung
aluminiumfarbig
Landesstabführer
55 mm
Lyra mit Kranz aluminiumfarbig
Lyra mit Kranz goldfarbig
4. Ärmelabzeichen
Die Feuerwehrangehörigen tragen am rechten Oberärmel ein Ärmelabzeichen (Oberkante 11 cm unterhalb der Ärmelnaht). Neben dem Namen der Feuerwehr kann auch
der Abteilungsname aufgeführt und das Gemeindewappen abgebildet sein. Die
Grundfarbe des Abzeichentuches ist dunkelblau, Umrandung und Beschriftung sind
karmesinrot.
Möglichkeit der Dienstgradkennzeichnung mit Schulterstücken auf Diensthemden
und Pullovern.
FREIWILLIGE
FEUERWEHR
GEMEINDENAME
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