Reisekosten-Formular 2016

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Reisekosten-Formular 2016
Reisekosten-Formular 2016
Name:
Inlandsreise
Beginn:
Auslandsreise
Ende:
Datum, Uhrzeit
Datum, Uhrzeit
Anlass:
Reiseziel(e):
Steuerliche
Zuordnung:
(z. B. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Arbeitnehmertätigkeit, Vermietung, Nebentätigkeit; Außergewöhnliche Belastungen)
MwSt
Brutto
Reisekosten
1
Netto
I. Fahrtkosten
1. Pkw im Betriebsvermögen ( keine Kilometerabrechnung nötig, bitte Tankbelege der Buchhaltung beifügen)
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1. Tatsächliche Kosten (ggf. Kürzung für Verpflegung anhand tatsächlicher
Kosten oder pauschal mit 20% für Frühstück und je 40% für Mittag-/Abendessen
des am Unterkunftsort maßgeblichen Pauschbetrages für Abwesendheit 24 Std)
€
€4
€
2. Pauschale (nur bei Auslagenersatz durch Arbeitgeber)
_________ Übernachtungen x 20 € (Inland) / Pauschbeträge für Ausland
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Tatsächliche Kosten (ggf. Eigenbeleg) z. B. für Telekommunikation, Porto,
Trinkgelder, Parkplatz, Gepäckbeförderung und -aufbewahrung, Straßenbenutzung,
Schadeneratzleistungen infolge von Verkehrsunfällen
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€
Abzugsfähige Reisekosten (ggf. abzügl. steuerfreie Erstattungen)
€
€
€
2. Privat-Pkw:
€/km
km x
(pauschal 0,30€/km bzw. individueller km-Satz)
3. Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi (lt. Belegen)
II. Verpflegungsmehraufwand
Inland
2,3
Ausland
a) eintägige Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung (auch bei Tätigkeit über Nacht)
________ Tage 8-24 Stunden
x
12 €
bzw.
x ________ €
b) mehrtätige Auswärtstätigkeiten
________ Anreisetag
x
12 €
bzw.
x ________ €
________ Zwischentag
x
24 €
bzw.
x ________ €
________ Abreisetag
x
12 €
bzw.
x ________ €
[Auslandsreisen: Besondere Pauschbeträge abhängig vom Reiseland]
III. Übernachtungskosten
IV. Reise-Nebenkosten
1
Unternehmer können bei Inlandsreisen im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene
Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Ein pauschaler Vorsteuerabzug aus Reisekosten- und Kilometerpauschalen ist nicht möglich.
2
Bei mehreren Auswärtstätigkeiten an einem Kalendertag sind die Abwesenheitszeiten dieser Tätgkeiten zusammenzurechnen (> 8 Std = Pauschbetrag 12 €)
Machen Sie in diesem Fall bitte für jede Reise entsprechende Angaben zu Beginn / Ende, Anlass, Reiseziel und steuerliche Zuordnung.
3
Sorgt der Arbeitgeber - oder auf dessen Veranlassung ein Dritter - für die Verpflegung z.B. bei einer Fortbildungsveranstaltung, sind die Verpflegungspauschalen
zu kürzen (Frühstück 4,80 € / Mittag-, Abendessenje 9,60 €) Besonderheiten gelten insb. bei Zuzahlungen des Arbeitnehmers
4
Bei einem Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung ist die Vorsteuer aus dem ungekürzten Rechnungsbetrag herauszurechnen.
Buchungsvermerke
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(Datum)
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(Unterschrift)