Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
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Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Anlagensicherheit und Störfallvorsorge Interdisziplinäres Know-how für mehr Planungs- und Rechtssicherheit. BImSchG StörfallV TÜV SÜD-Leistungen 쮿 쮿 쮿 쮿 쮿 쮿 쮿 쮿 TÜV SÜD arbeitet seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge. Unsere Erfahrungen erstrecken sich auf ein breites Spektrum von Anlagen, angefangen bei Anlagen zum Lagern und Umschlagen von Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln sowie brennbaren bzw. toxischen druckverflüssigten Gasen bis hin zu Anlagen der chemischen und petrochemischen Industrie, die in einem komplexen verfahrenstechnischen Verbund stehen. So unterstützen wir Sie: 쮿 쮿 쮿 쮿 쮿 쮿 Beratung zur Verbesserung der Anlagensicherheit Erstellung von Genehmigungsunterlagen Gutachten zur Anlagensicherheit nach BImSchG Erstellung und Begutachtung von Sicherheitsberichten nach Störfall-Verordnung Erstellung und Begutachtung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen Erstellung von Explosionsschutzdokumenten Beratung zu Explosionsschutzkonzepten Berechnungen zu Brand- und Explosionsschutz Sicherheitstechnische Prüfungen, Begutachtungen und Stellungnahmen durch Sachverständige (§ 29a BImSchG) Bestellung eines Störfallbeauftragten (§ 58a BImSchG) Durchführung von Risikoanalysen Berechnung zur Ausbreitung von Schadstoffen Überprüfung von Betriebsanweisungen/-handbüchern Beratung beim Aufbau des Sicherheitsmanagements Gern informieren wir Sie ausführlich. Sprechen Sie uns an. TÜV SÜD Industrie Service GmbH www.tuev-sued.de/is Dr. Fritz Miserre Telefon +49 (0)89 5791-2744 E-Mail: [email protected] 2015 © TÜV SÜD Industrie Service GmbH | IS-MKG/STP/132.0/de/DE Der Gesetzgeber fordert für Anlagen, die dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. der StörfallVerordnung (StörfallV) unterliegen, besondere Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Die zunehmende Komplexität der eingesetzten Technik und der angewendeten Verfahrensabläufe sowie die Vielzahl der gesetzlichen Forderungen verlangen detailliertes Wissen über die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, ein umfangreiches sicherheitstechnisches Know-how und die interdisziplinäre Zusammenarbeit.