Antrag bzw. Mitteilung zur Vermögensbildung
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Antrag bzw. Mitteilung zur Vermögensbildung
Zutreffendes bitte ankreuzen x oder ausfüllen 1 Vorname, Nachname, Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort Arbeitgeber (AG) An (Arbeitgeber / Bezüge anordnende Stelle) Telefon AG-Nr. Personal-Nummer Eingangsstempel Referat ? Empfängerin/Empfänger von Besoldungsbezügen Tarifbezügen Antrag/Mitteilung Vermögensbildung (Antrag/Änderungsantrag auf vermögenswirksame Anlage von Teilen der Bezüge und zugleich Mitteilung für die Gewährung/Weitergewährung der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers) Beginn und Höhe der vermögenswirksamen Anlage nach § 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (auch bei Betragsänderung) Betrag bitte ggf. einschließlich vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers angeben; der Gesamtbetrag aller vermögenswirksamen Anlagen darf 870,00 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Laufende vermögenswirksame Anlage in Höhe von monatlich vierteljährlich jährlich € Ct erstmals von den Bezügen für den Monat 2 0 . 2 0 . Einmalige vermögenswirksame Anlage in Höhe von € Ct von den Bezügen für den Monat 2 Überweisung der vermögenswirksamen Anlage An das Unternehmen/Institut, bei dem die vermögenswirksame Anlage erfolgen soll Bezeichnung Bankleitzahl Konto-Nummer Vertrags-Nummer IBAN BIC D E Auf das Bezügekonto (Bei Aufwendungen zum Wohnungsbau oder zur Entschuldung vom Wohnungseigentum nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes) Bitte schriftliche Bestätigung des Gläubigers beifügen. 3 Bisherige vermögenswirksame Anlage(n) Die (erste) vermögenswirksame Anlage in Höhe von monatlich € vierteljährlich Die (zweite) vermögenswirksame Anlage in Höhe von jährlich monatlich € Ct vierteljährlich jährlich Ct bei bei soll soll ab Monat 2 0 wegfallen. ab Monat 2 0 wegfallen. daneben bestehen bestehen. daneben bestehen bestehen. in der neuen vermögenswirksamen Anlage enthalten sein. in der neuen vermögenswirksamen Anlage enthalten sein. Ort, Datum Unterschrift (Vorname, Nachname) 3998 Antrag/Mitteilung Vermögensbildung - Z B 4 a - (Stand: 01/2013)