Pressemitteilung - DEHOGA Baden

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Pressemitteilung - DEHOGA Baden
Pressemitteilung
10. Juli 2015
Hotel- und Gaststättenverband
DEHOGA Baden-Württemberg e.V.
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Bettensteuer Freiburg: Kläger reichen Nichtzulassungsbeschwerde ein
Nach dem Richterspruch der obersten Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg zur
Übernachtungssteuer der Stadt Freiburg geht es nun in die nächste Instanz.
Die Kläger im Mannheimer Verfahren, die Freiburger Hotelunternehmer Bertram und Astrid Späth
(Hotel „Victoria“) unterstützt vom Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg,
haben sich entschlossen, nun ihrerseits Beschwerde gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim einzulegen, aufgrund dessen die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde. Dieses Rechtsmittel soll bereits in den
nächsten Tagen eingelegt werden. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revision wegen
grundsätzlicher Bedeutung zulassen, steht die Freiburger Bettensteuer noch einmal auf der
Kippe. Bis zu einer finalen Entscheidung der Leipziger Richter ist jedenfalls die Rechtskraft des
Mannheimer Urteils einstweilen aufgeschoben.
„Es ist eine völlig absurde Situation, dass in einem Bundesland etwas zulässig ist, das in einem
anderen Bundesland als rechts- und sogar verfassungswidrig angesehen wird“, begründet
Astrid Späth die Nichtzulassungsbeschwerde. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Ende 2013
für das Bundesland Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen
Aufwandsteuer für Übernachtungen verfassungswidrig ist.
Der VGH Mannheim hatte bekanntlich in seinem Urteil vom 11.06.2015 die Freiburger
Bettensteuer für rechtmäßig erklärt und die Meinung vertreten, dass die Mitwirkungspflichten
der Beherbergungsbetriebe nicht unverhältnismäßig seien. Auch dem widerspricht Astrid Späth:
„Der Aufwand, den wir aufgrund der Bettensteuer haben, ist enorm – von der komplizierten
Frage-Prozedur bei Ankunft der Gäste bis hin zu den Dokumentationspflichten.“

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