Pressemitteilung - DEHOGA Baden
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Pressemitteilung - DEHOGA Baden
Pressemitteilung 10. Juli 2015 Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V. Hauptgeschäftsführung Augustenstraße 6 •70178 Stuttgart Tel. 0711 – 619 88 13 Fax 0711 – 619 88 46 E-Mail: [email protected] www.dehogabw.de Bettensteuer Freiburg: Kläger reichen Nichtzulassungsbeschwerde ein Nach dem Richterspruch der obersten Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg zur Übernachtungssteuer der Stadt Freiburg geht es nun in die nächste Instanz. Die Kläger im Mannheimer Verfahren, die Freiburger Hotelunternehmer Bertram und Astrid Späth (Hotel „Victoria“) unterstützt vom Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg, haben sich entschlossen, nun ihrerseits Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim einzulegen, aufgrund dessen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde. Dieses Rechtsmittel soll bereits in den nächsten Tagen eingelegt werden. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zulassen, steht die Freiburger Bettensteuer noch einmal auf der Kippe. Bis zu einer finalen Entscheidung der Leipziger Richter ist jedenfalls die Rechtskraft des Mannheimer Urteils einstweilen aufgeschoben. „Es ist eine völlig absurde Situation, dass in einem Bundesland etwas zulässig ist, das in einem anderen Bundesland als rechts- und sogar verfassungswidrig angesehen wird“, begründet Astrid Späth die Nichtzulassungsbeschwerde. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Ende 2013 für das Bundesland Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Aufwandsteuer für Übernachtungen verfassungswidrig ist. Der VGH Mannheim hatte bekanntlich in seinem Urteil vom 11.06.2015 die Freiburger Bettensteuer für rechtmäßig erklärt und die Meinung vertreten, dass die Mitwirkungspflichten der Beherbergungsbetriebe nicht unverhältnismäßig seien. Auch dem widerspricht Astrid Späth: „Der Aufwand, den wir aufgrund der Bettensteuer haben, ist enorm – von der komplizierten Frage-Prozedur bei Ankunft der Gäste bis hin zu den Dokumentationspflichten.“