Umsatz Hoffen auf neues Sommermärchen Auszeichnung Jede

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Umsatz Hoffen auf neues Sommermärchen Auszeichnung Jede
Nr. 6 | 2010 | 61. Jahrgang | ISSN 1869-8123
Offizielles Magazin für den DEHOGA Rheinland-Pfalz – Landesverband Hotel- und Gaststättengewerbe e.V.
Umsatz
Hoffen auf neues
Sommermärchen
Auszeichnung
Jede Menge
Stars & Sterne
Trier
Widerstand gegen
Kultur-Euro
Delegiertentag
Gute Gespräche in
Rheinhessen-Pfalz
DEHOGAREPORT 6/2010 – Inhalt
DESIGN
HALLE 4
STAND A-102
MEETS WINE
HARMONY
Karaffe 0,5 l
4 Fußball-WM als Ausnahme: Freistoß für verlängerte
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6
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HARMONY 35
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Sperrzeit
Debatte um den Kultur-Euro in Trier geht weiter
Haushaltsabgabe ab 2013 – GEZ ist ein Auslaufmodell
Minister Hering stellt Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes vor
Hotellerie-Report: Im Romantik Hotel Schloß Rheinfels
wurde die Folterkammer wiederbelebt
Gastronomie-Report: Der Branchenleitfaden soll zu
mehr Effizienz verhelfen
Stars & Sterne
Regionale Szene Rheinland: Wirte auf der Suche nach
dem Besten Schoppen vom Mittelrhein
Regionale Szene Rheinhessen-Pfalz: Bericht von der
Delegiertentagung in Bingen
Rechtstipp & Steuertipp
Wein extra: Richter in Neustadt gaben grünes Licht für
die Weinwerbeabgabe
www.rastal.com
Titelbild: Die Fußball-WM lockt wie 2006 wieder die Fans ins Freie und das Gastgewerbe hofft
auf Tore und tolle Temperaturen fürs public viewing. Foto: Frey Pressebild
IMPRESSUM
RASTAL DESIGN: mehr als 150 Auszeichnungen seit 1974.
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Herausgeber: DEHOGA Rheinland-Pfalz – Landesverband Hotel- und Gaststättengewerbe e.V.,
Brückes 18, 55545 Bad Kreuznach, Tel: 0671 29 83 2720, Fax: 0671 29 83 27220,
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schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Alle Rechte © vorbehalten. Keine Haftung für unverlangt eingereichte Unterlagen.
DEHOGAREPORT 6/2010 – Editorial
Liebe Mitglieder des DEHOGA Rheinland-Pfalz,
inzwischen hat die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika begonnen und viele von uns
freuen sich, dass der Ball endlich wieder rollt. Unsere Nationalmannschaft ist nach einem
furiosen Auftaktsieg gegen Australien durch die Niederlage gegen Serbien schnell wieder
auf dem Boden der Tatsachen gelandet. Nun gilt es Ghana zu schlagen, um im Turnier zu
bleiben, damit wir alle weiter auf ein neues Sommermärchen 2010 hoffen dürfen. Gut,
dass die Politik schnell zu vernünftigen Sperrzeiten-Regelungen während der WM gefunden hat; noch besser wäre es, wenn solche grundsätzlich für die wenigen richtigen
Sommerabende in Deutschland und Rheinland-Pfalz gelten würden!
Derzeit wird wieder viel davon geredet, den Gürtel enger zu schnallen, doch leider fummeln viel zu viele an den Hosen der anderen rum; insbesondere kommen immer mehr
Kommunalpolitiker zu der irrigen Annahme Deutschlands Hoteliers seien als Melkkühe
der Nation geeignet und erwägen die reduzierte Mehrwertsteuer mit kommunalen
Bettensteuern – so genannten Kulturabgaben – durch die Hintertür wieder zu kassieren.
Das genaue Gegenteil ist der Fall; unsere weit überwiegend Familien geführten und klein
strukturierten Beherbergungsbetriebe stehen nach dem langen, harten Winter und dem
verregneten Frühjahr mit dem Rücken an der Wand; die reduzierte Mehrwertsteuer war
die richtige Hilfe in großer Not. Wir befinden uns im harten Wettbewerb mit ausländischen Reisezielen und haben zum 1. Januar durch die „schwarz-gelbe“ Bundesregierung
die längst überfällige Gleichbehandlung mit den europäischen Kollegen erhalten. Gut so,
dass es trotz allen Unkenrufen auch bei den jüngsten „Sparbeschlüssen“ dabei geblieben
ist. Nun muss endlich Schluss sein mit der einseitigen öffentliche Stimmungsmache gegen
unsere Branche und der populistischen kontraproduktiven Politik einzelner Kommunen.
Wir werden uns mit allen Mitteln dagegen zu wehren wissen. Wer den „Jobmotor“
Tourismus mit über 180.000 Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz ernsthaft sichern und
nachhaltig fördern will, der darf die zarte „Investitionsoffensive“, die durch die frei
werdenden Mittel angestoßen wurde, nicht durch neue Belastungen im Keim ersticken.
Für uns Unternehmer gilt mehr denn je, jeden frei werden Euro in die betriebliche Qualitätsentwicklung zu investieren, sei es in unsere Mitarbeiter oder in unsere Gebäude und
Ausstattung. Hoch erfreut bin ich über die überwältigende Resonanz auf die DEHOGAQualitätsoffensive „Aktion Fit für die Zukunft“. Glückwunsch an über 60 ausgewählte
Betriebe, die wir nun ein Jahr intensiv begleiten dürfen. 60 Leuchttürme, die nicht auf ein
Sommermärchen warten müssen.
Qualitäts- und Serviceentwicklung stehen auch innerverbandlich ganz oben auf der
Prioritätenliste des DEHOGA Rheinland-Pfalz. Wir freuen uns über zwei neue Mitarbeiterinnen, die uns dabei in unserer Landesgeschäftsstelle in Bad Kreuznach unterstützen:
Frau Doriane Schmitt und Frau Katrin Wahl. Herzlich Willkommen im DEHOGA-Team
Rheinland-Pfalz – und ab sofort für Sie da!
Mit Sonne im Herzen grüßt Sie alle
Ihr
Gereon Haumann
Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz
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DEHOGAREPORT 6/2010 – Rheinland-Pfalz
Wir sind für Sie da!
Wir kämpfen für Sie und setzen uns
nachhaltig für die Verbesserung der Rahmenbedingungen unserer Branche in RheinlandPfalz ein!
Ralf Landoll
Landesgeschäftsführer des
DEHOGA
RheinlandPfalz Landesverbandes
Volljurist, Fachökonom, Personalreferent
und Qualitätstrainer
Tel.: 0671-29832720
Dr. Britta
StolbergSchloemer
Projektleiterin
„Aktion Fit
für die
Zukunft“
Geografin M.A.
und Dr. phil.
Tel.: 0172-8961007
Doriane
Schmitt
Assistentin
der
Geschäftsführung
Tel.: 0671-29832720
DEHOGA Rheinland-Pfalz Landesverband
Tel. 0671-29832720 · Fax: 0671-298327220
Email: [email protected]
Internet: www.dehoga-rlp.de
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Fußball-WM als Ausnahme
Freistoß für verlängerte
Spannenden Fußballabenden im Freien beim
Public Viewing in der Gastronomie steht nichts
im Wege. Rechtzeitig zum Anpfiff der FußballWM wurden allerorten Ausnahmegenehmigungen erteilt fürs Mitfierbern vor großen
Leinwänden auch nach 23 Uhr.
In Koblenz zum Beispiel hat Oberbürgermeister
Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig und Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein
eine Allgemeinverfügung erlassen, die es
Gastronomen mit Außenbewirtschaftung erlaubt,
Livespiele der Fußball-WM auch über die sonst
geltenden Außenbewirtschaftungszeiten hinaus
zu zeigen. Eine entsprechende Regelung des
Landes-Immissionsschutzgesetzes eröffnet die
Möglichkeit, bei eventuellen Verlängerungen
oder Elfmeter-Schießen, die Empfangsgeräte
draußen bis Spielende laufen zu lassen, so der
OB. Diese Erlaubnis schließe den Betrieb einer
damit verbundenen Außengastronomie ein.
Zum Schutz der Nachbarschaft wird den Gewerbetreibenden aufgegeben, die Lautsprecher so
auszurichten, dass nur die Zuschauer beschallt
werden. Ferner müssten die Wirte dem Ordnungsamt eine Person benennen, die jederzeit telefonisch erreichbar ist, um bei Beschwerden Abhilfe
zu schaffen.
Der Kicker-Manie sei Dank, kommen die Gäste in
Deutschland so für eine kurze Zeit in den Genuss
eines südländischen Lebensstils: Sofern das Wetter mitspielt, lässt sich die Freiluftsaison richtig
ausgedehnt genießen. Der DEHOGA kämpft schon
seit langem darum, die starren Sperrzeiten-Regelungen für die Außengastronomie ad acta zu
legen. Sie seien überholte, bürokratische Relikte,
die liberalisiert werden müssten. Und weiter heißt
es im Standpunktpapier des DEHOGA: Die allgemeine Sperrzeit, die grundsätzlich auch für die
Außengastronomie gilt, beginnt je nach Bundesland zwischen 2.00 Uhr und 5.00 Uhr. Die Sperrzeitenregelungen für die Außengastronomie
werden allerdings im Vorhinein durch länder- bzw.
kommunalrechtliche Bestimmungen in Verbindung
mit immissions-schutzrechtlichen Bundesvorschriften eingeschränkt und in der Regel auf 22.00 Uhr
festgelegt. Begründet wird dies mit Lärmschutz.
DEHOGAREPORT 6/2010
Debatte um ÜbernachtungsEuro geht weiter
Sperrzeit
Da hierfür aber Industrienormen herangezogen
werden fordert der Branchenverband:
Öffnungszeiten bis mindestens 24 Uhr! Damit
Biergärten und Straßencafés länger öffnen
könnten, bedarf es einer bundesweiten Verordnung, die speziell auf die Anforderungen
der Außengastronomie zugeschnitten ist. Daher
schlägt der DEHOGA den Erlass einer eigenen
Bundesimmissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ vor, in der u.a. Betriebszeiten bis
mindestens 24.00 Uhr, Immissionsrichtwerte
und Messverfahren für eine angemessene und
gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm festgelegt sind.
Als Begründung führt der DEHOGA an, dass
sich das Freizeit- und Konsumverhalten in den
vergangenen beiden Jahrzehnten grundlegend
gewandelt habe. Das Ausgehverhalten hat sich,
auch bedingt durch längere Ladenöffnungszeiten, zeitlich nach hinten verlagert. Viele
Gäste gehen erst nach 20 oder 21 Uhr in die
Biergärten und wollen dort bis 24 Uhr oder
länger verweilen.
Im Detail
Rund 50 Gastwirte aus
Koblenz haben unter der
Leitung von Joachim
Mehlhorn (Vorsitzender des
DEHOGAKreisverbandes
Koblenz) die Aktion „Pro Gast“
gestartet. Mit einer Unterschriftenaktion soll die
Verlängerung der im Landesimmissionsschutzgesetz festgelegten Öffnungszeiten für
die Außengastronomie auf
wenigstens 24.00 Uhr erreicht werden. Bereits im
vergangenen Jahr hatten drei
Koblenzer Gastwirte vor dem
Verwaltungsgericht gegen
die Sperrzeiten geklagt. Mit
wenig Erfolg, ihre Klagen
wurden abgewiesen. Mit der
Unterschriftenaktion haben
die Gastronomen das Jahr
2011 im Blick, wenn in
Koblenz die Bundesgartenschau stattfindet, zu der
Millionen von Besuchern
erwartet werden.
In Trier regt sich Widerstand gegen die demnächst gültige „Kulturabgabe“. Das berichtete der Trierische Volksfreunds (Online-Ausgabe). Als
Pendant zur Kölner „Bettensteuer“ soll die Kulturabgabe der Stadt
zusätzliche Einnahmen in die relativ leeren Kassen spülen. Begründet
wird dieser Schritt mit der Mehrwertsteuer-Senkung für das Hotelgewerbe. Somit werden auch in Hotels in Trier zusätzliche Kosten anfallen,
pro Übernachtung eines Hotelgastes jeweils 1 Euro soll als Kulturabgabe gezahlt werden. Mit etwa 570.000 Euro an Einnahmen rechnet die
Stadt, doch im Hotel- und Gaststättenverband regt sich verstärkt Widerstand.
Doch die Hotels in Trier wehren sich nun gegen die Abgabe: Weder sei
das Vorhaben richtig durchdacht, noch wäre klar wofür die Abgabe
verwendet wird. Laut dem Rathaus Trier sollen mit der Abgabe KulturAusgaben finanziert werden, woran der Verband jedoch zweifelt. Ebenfalls unklar ist die Vorgehensweise bei der Abrechnung der Steuer,
denn natürlich werden auch hier derzeit noch unüberschaubare
Abrechnungs-Kosten anfallen.
Ein Forum der CDU-Stadtratsfraktion machte deutlich, dass der DEHOGA Rheinland-Pfalz das Projekt in der vorgesehenen Form verhindern
will – notfalls per Gericht. „Wir wollen das nicht, aber es könnte darauf
hinauslaufen“, sagte Helmut Scheuring (DEHOGA) gegenüber dem TV.
Man moniert vor allem die mangelnde Zweckbindung der Mittel und
befürchtet ihr Verschwinden im defizitären Haushalt der Stadt.
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DEHOGAREPORT 6/2010 – Rheinland-Pfalz
Ministerpräsidenten beschließen Haushaltsabgabe ab 2013
ist ein Auslaufmodell
Eine Haushaltsabgabe soll im Januar
2013 die Geräteabgabe bei den Rundfunkgebühren ablösen. Das beschloss die
Rundfunkkommission der Länder unter
Vorsitz des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD). Damit
folgte die Kommission weitgehend den
Vorschlägen von Professor Paul Kirchhof.
Der Verfassungsrechtler aus Heidelberg
hatte die Reform in einem Gutachten für
ARD und ZDF als verfassungskonform
bewertet.
Der DEHOGA hat die Umstellung auf einen
geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag in einer
gemeinsamen Bewertung mit zahlreichen weiteren Wirtschaftsverbänden als grundsätzlich richtig eingestuft. Allerdings kritisieren die Verbände,
dass neben den Nutzern auch Betriebe in die
neue Beitragspflicht einbezogen werden sollen.
Denn Rundfunknutzer können letztlich nur die
einzelnen Bürger sein, die Inhaber und Mitarbeiter der Betriebe entrichten ohnehin bereits als
Bürger ihre Rundfunkgebühr.
Sollte es aber dabei bleiben, dass die Wirtschaft
auch mit Rundfunkbeiträgen belastet werden
soll, müsse – so die Verbände – dringend darauf
geachtet werden, dass es nicht zu untragbaren
Belastungen kommt. Die Gefahr besteht insbesondere, weil sich die geplante Beitragserhebung nicht auf das Unternehmen, sondern auf
jede einzelne Betriebsstätte beziehen soll.
Deshalb müsse der künftige Staatsvertrag auch
aus Sicht des DEHOGA auf jeden Fall ein Beitragsmoratorium enthalten. „Keinesfalls darf
es durch das neue Modell zu zusätzlichen
Belastungen für die Unternehmen kommen“,
mahnen die Verbände.
Die Länder sowie die Sendeanstalten müssen
nun berechnen, wie hoch die Gebühren genau
ausfallen werden. Bisher nehmen die Anstalten
über die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
etwa 7,3 Milliarden Euro ein. In Unternehmen
soll die Haushaltsabgabe künftig pro Betriebsstätte erhoben werden, gestaffelt nach der Zahl
der Mitarbeiter. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier
Mitarbeitern soll ein ermäßigter Satz von einem
Drittel des regulären Beitragssatzes gelten. Auch
für Zweitwohnungen oder Ferienappartements
soll nur ein Drittel erhoben werden.
Mit der Haushaltsabgabe wäre der Streit
darüber, ob Gebühren auch für internetfähige
Firmen-PCs und -Handys (sogenannte Smartphones) erhoben werden sollen, mit denen auch
ferngesehen oder Radio gehört werden kann,
vom Tisch.
Unklar ist bislang, wer ab 2013 die Rundfunkgebühren eintreiben soll. Aus Politikerkreisen
wurden bereits Vorschläge laut, nach denen die
Gebühren von den Finanzämtern eingezogen
werden sollen.
Deskline 3.0 hat Premiere im Ahrtal
Der Ahrtal-Tourismus Bad NeuenahrAhrweiler e. V. startete als erster Partner in
Rheinland-Pfalz mit der Nutzung des neuen
landesweiten Online-Reservierungssystems
„deskline 3.0“. Die Rheinland-Pfalz Touris-
mus GmbH (RPT) als Lizenznehmer begrüßte
die Initiative. „Das neue Informations- und
Reservierungssystem ist leistungsfähiger und
umfangreicher als das bisherige und enthält
viele Neuheiten, die es potentiellen Gästen
einfacher machen, ihre gewünschte Unterkunft im Internet zu finden und zu buchen“,
so Andreas Wittpohl, Geschäftsführer AhrtalTourismus.
Minister Hering will Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes
Erleichterungen für kleinere Unternehmen
Wirtschaftsminister Hendrik Hering will durch
eine Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes
kleine und mittlere Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe stärken, eine möglichst
rasche Zahlungsabwicklung durch öffentliche
Auftrageber erreichen und Förderprogramme
auf ihre Nachhaltigkeit überprüfen lassen.
„Mehr als 99 Prozent der Unternehmen im Land
sind dem Mittelstand zuzurechnen und haben
mit ihrer Vielfalt und Innovationskraft entscheidend dazu beigetragen, dass Wirtschaft und
Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil durch die
Krise gekommen sind“, sagte Hering bei der
Vorstellung von Eckpunkten zur Stärkung des
Mittelstandes. Eine ausgewogene Unternehmensstruktur sei Rückgrat von Wachstum und
Wohlstand in Rheinland-Pfalz.
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Eckpunkt für die Reform des Gesetzes soll daher
die Einführung einer Mittelstandsklausel sein.
Bei Erlass und Novellierung von Gesetzen werden dann gezielt Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft überprüft. In den Fokus
rückt auch die mittelstandsfreundliche Erfüllung
vertraglicher Zahlungsverpflichtungen durch die
öffentliche Hand. „Wir belassen es nicht beim
Appell, sondern planen Vorgaben, nach denen
das Land künftig bei Fördermöglichkeiten noch
stärker darauf zielt, dass öffentliche Auftraggeber möglichst rasch ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen“, erläuterte Hering.
Zudem soll ein Gebot zur Überprüfung der
nachhaltigen Wirksamkeit der Wirtschaftsförderung festgeschrieben werden.
DEHOGAREPORT 6/2010 – Rheinland-Pfalz
Stimmen zu SQ
Warnung
… von Octavia Fetzer-Knaps,
Birnbaumhof – Pension und Ferienwohnungen, Schwedelbach
„Auch wir vom Birnbaumhof
in Schwedelbach haben uns
das ServiceQ-Zertifikat Q1 erarbeitet. Neuerungen können
Spaß machen. Systematisch
erarbeitet, resultieren aus den
Serviceketten für unseren Betrieb nachhaltige Qualitätsverbesserungen. Dieses ständige Streben nach Verbesserung verleiht unserem Betrieb
eine sehr positive Dynamik.
Generell nutzen wir zudem
auch die Fort- und Weiterbildungsangebote des DEHOGA
und seiner Akademie in
Rheinland-Pfalz. Es ist einfach
schön, dass es den DEHOGA
gibt!“
Die Kollegen des DEHOGA Sachsen, RV
Chemnitz e.V., haben eine Warnmeldung rundgeschickt. Es sind wieder Einmietbetrüger unterwegs: „Petra Heck“ aus Erfurt, „Thomas
Sachse“ aus Zwickau. Einmietbetrug und
Zechprellerei begangen hat „David Posorski“
aus Riesa. Und die Scheckbetrugsmasche
wandte „Pastor Williams Goldman“ an.
+++++++++++
Achtung: Im Umlauf befinden sich wieder
Mails aus dem Ausland bezüglich Reservierungen und Buchungsanfragen (z.B. Peter Andrews aus Groß-Britannien). Dabei werden
den Mitgliedsbetrieben wieder Schecks angeboten (Scheckbetrugsmache), die die Beherbergungskosten bei weitem übersteigen. Der
DEHOGA Rheinland-Pfalz rät keine Geschäftsbeziehung mit diesen Personen einzugehen.
Sollte man sich unsicher sein, so sollte man
sich mit den Geschäftsstellen in Koblenz oder
Kaiserslautern in Verbindung setzen.
Sparkassen-Finanzgruppe
Im Auftrag Ihrer Finanzen:
das Sparkassen-Finanzkonzept.
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DEHOGA HOTELLERIE-REPORT 6/2010
Grußwort
Wie Sie unserem
Romantik Hotel Schloss Rheinfels:
DEHOGA Report
Ausgabe Mai/2010
entnehmen konnten, hat sich die
Im mittelalterlichen Burgambiente erwartet
Marktmacht des
die Gäste im Romantik Hotel Schloss Rheinfels
Online-Buchungsportals HRS nachhaltig ab sofort ein Fitnessraum der besonderen Art:
verfestigt: 88,9% der befragten Betrieb
Umgeben von altem Mauerwerk befindet sich
die mystische „Folterkammer“ im Löwenturm,
gaben an, in 2009 Zimmerreservierundem ältesten Teil der Burg Rheinfels aus dem
gen über HRS erhalten zu haben. Dies
13. Jahrhundert.
ist natürlich ein Beleg dafür, dass dieses Im Stil des frühen 20. Jahrhunderts ist diese
Buchungsportal eine sehr gute Dienstnach historischen Plänen eingerichtet. Originale,
wie beispielsweise der „Muskelbalken“ von
leistung anbietet. Denn nicht ohne
1910, der aus einem französischen Schloss
Grund vereinbaren sich unsere Betriebe
stammt, ein historisches Reck, einen alten
mit diesem Online-Buchungsportal.
Bockspringer, Kautschukseile, ein Rudergerät
Diese Dienstleistung hat bekanntlich
auf Wasserbasis oder Gewichte in Form von
grob bearbeiteten Steinen zählen zu den
jedoch auch seinen Preis. Wichtig ist
Einrichtungen der „Folterkammer“.
meiner Meinung nach, insgesamt im
„Mit Deutschlands erstem historischen Hote
Online-Buchungsbereich als Beherberl-Fitnessraum ermöglichen wir unseren Gästen
gungsbetrieb sehr gut aufgestellt zu
ein einmaliges und authentisches Sporterlebnis,
das sich perfekt in das mittelalterliche Ambiente
sein. Dies bedeutet in meinen Augen,
des Schloss Rheinfels einfügt“, so Petra und
dass man vom HotelverwaltungsproGerd Ripp, Inhaber und Geschäftsführer der
gramm über Channelmanagement bis
Rheinfels. „Natürlich wurden alle Einrichtungen
hin zu den einzelnen Online-Buchungsauf Sicherheit und Funktionalität geprüft – der
plattformen durchorganisiert und gezielt
aufgestellt sein sollte. Gespannt sind wir
seitens des DEHOGA natürlich auf die
Buchtipp
neue Software Deskline 3.0 im Bereich
des TKN, welche gerade an der Ahr als
Vorreiter seitens der Rheinland-Pfalz
Zusammen mit dem Erich Schmidt Verlag in
Tourismus GmbH eingeführt wird. Auch
Berlin startet der Hotelverband Deutschland
das TKN kann in vielen Regionen sicher- (IHA) die Buchreihe „IHA Edition Hotellerie“.
lich mehr Umsatz erzielen, wenn unsere In dieser sollen zukünftig Fachinformationen für
Führungskräfte der Hotellerie, deren Zulieferer
Betriebe systematisch Zimmerkontinund für Interessierte der Aus- und Weiterbildung
gente einstellen. Über ein gutes Chanerscheinen.
nelmanagement ist bei TKN kein größe- Gleich mit dem ersten Band „Management-Ausrer Verwaltungsaufwand mehr gegeben, bildung in der Hotellerie“ – einer aktuellen und
umfassenden Orientierungshilfe für die Aus- und
so wie bei anderen BuchungsplattWeiterbildung in der Hotellerie – widmen sich
formen auch. Machen Sie also auch bei
die Herausgeber dem dringendsten ZukunftsTKN mit und setzen Sie sich mit dem
thema: Steigender Wettbewerbsdruck und ein
immer komplexer werdender betrieblicher Allfür Sie zuständigen Touristiker in Vertag – in der Hotellerie sind die Anforderungen
bindung.
Fitness in der „Folterkammer“
‚Folter’ für Muskeln und Knochen steht also nichts
im Wege.“ Die „Folterkammer“ im Romantik
Hotel Schloss Rheinfels steht allen Gästen täglich
kostenfrei zur Verfügung und ergänzt die Angebote im Wellnessbereich „AusZeit“, denen im
kommenden Herbst noch eine weitere AußenSauna im mittelalterlichen Flair folgen wird.
„Management-Ausbildung in der Hotellerie“
Ihr Herbert Boller
Vorsitzender Fachgruppe Hotellerie,
Vize-Präsident DEHOGA Rheinland-Pfalz
8
an Fach- und Führungskräfte enorm gestiegen.
Fundiertes Managementwissen wird dabei zum
Schlüsselfaktor für den Erfolg. Das Buch von
Prof. Dr. Axel Gruner klassifiziert vor diesem
Hintergrund aktuelle und künftige Anforderungen an das mittlere und gehobene Management in der Hotellerie.
Info: „Management-Ausbildung in der Hotellerie“, Herausgeber: Prof. Dr. Axel Gruner,
Erich Schmidt Verlag, 400 Seiten, Preis: 39,95,
ISBN: 978 3 503 126040
DEHOGA GASTRONOMIE-REPORT 6/2010
Grußwort
Ihr Lothar Weinand
Vorsitzender Fachgruppe Gastronomie
Vize-Präsident DEHOGA Rheinland-Pfalz
Branchenleitfaden von DEHOGA und BGN
Für mehr Effizienz
Als „Fibel, die längst überfällig war“
Drittel der Befragten bewerten die Handlungsbezeichnet ein Hotelbesitzer den Branchenleitstandards und die Checklisten als „sehr hilffaden „Hotellerie und Gastronomie – effizient,
reich.“ Auch die Gefährdungsbeurteilungen
sicher und wirtschaftlich“ des DEHOGA Bundes- werden von rund der Hälfte der Unternehmer als
verbandes und der Berufsgenossenschaft Nah- „sehr hilfreich“ eingeschätzt. Ein großes Plus des
rungsmittel und Gaststätten (BGN). „Der LeitBranchenleitfadens ist nach Ansicht der Befragfaden ist hilfreich für jeden Gastronom, der
ten die Konzentration aufs Wesentliche und
nicht viel Zeit hat, sich mit dem Thema groß zu
seine gute Lesbarkeit. So sagt ein Hotelier: „Ich
beschäftigen“, so der Unternehmer. Über eine
fand den Leitfaden sehr gut. Vor allem, weil er
schriftliche Befragung und in persönlichen
nicht so lang gehalten ist und weil die Übersicht
Gesprächen mit Hoteliers, Gastronomen und
gegeben ist. Ansonsten hätte ich ihn mir nicht
Führungskräften der Branche hat die BC Forangeschaut.“ Ein Küchenchef beschreibt in
schungsgesellschaft aus Wiesbaden jetzt den
einem Gespräch: „Was ich finden möchte, kann
Nutzen des im Februar 2009 veröffentlichten
man sofort beim Durchblättern sehen. Ich kann
Leitfadens ermittelt. Das Ergebnis ist durchweg
erkennen, was bringt es mir, wie mach’ ich es.“
positiv.
Insgesamt stufen 90 Prozent der befragten
Der Branchenleitfaden war gemeinsam mit
Unternehmer den Branchenleitfaden und die
erfolgreichen Unternehmen und Beratern der
Praxishilfen als „sehr nützlich“ (50 Prozent)
Branche entwickelt worden, um die Möglichbzw. „nützlich“ (40 Prozent) ein.
keiten der Arbeitsgestaltung besser zu nutzen.
Der Branchenleitfaden „Hotellerie und GastroGleichzeitig bietet er Sicherheit beim Arbeitsnomie – effizient, sicher und wirtschaftlich“ und
schutz. Der Leitfaden gibt Führungskräften
alle Praxishilfen stehen auf der Homepage des
Tipps und Hinweise, wie sie Arbeitsabläufe,
DEHOGA unter U www.dehoga.de im Menüden Personaleinsatz oder ihre Kommunikations- punkt „Publikationen“ zum Download zur
wege effektiv gestalten können.
Verfügung. Die Broschüre gibt es kostenfrei bei
Besonders gut kommen bei den Unternehmen
den DEHOGA Landesverbänden.
die anwenderfreundlichen Praxishilfen an. Zwei
Zahl des Monats
Fleischfrei ist in: Knapp 84 Prozent der gastronomischen Betriebe in Deutschland bietet
regelmäßig vegetarische Speisen an. Koschere Gerichte bieten lediglich 1,9 Prozent der gastronomischen Unternehmen. Halal-konforme Speisen werden nur von 0,5 Prozent der Betriebe
hergestellt. Rund 16 Prozent der Gastbetriebe verzichten ganz auf diese Sonderformen. Bei den
vegetarischen Speisen spielen F&B-Qualität und regionale Herkunft die Hauptrolle bei der Auswahl der Rohwaren. (Quelle: Außer-Haus-Markt)
Begegnungen perfekt inszeniert.
Liebe DEHOGAMitglieder!
In 2011 ist es
soweit: die Bundesgartenschau
kommt nach
Koblenz. Dies ist für die Stadt Koblenz
und für die Region nicht nur ein sehr
schönes kulturelles Ereignis, sondern
auch ein namhafter Wirtschaftsfaktor –
natürlich auch für unsere Branche!
Zahlreiche Besucher werden erwartet,
welche entsprechende Kaufkraft und
zusätzliche Umsätze auch in unsere
Gastgewerbebranche mitbringen
werden. Die Vorbereitungen für diesen
Event in 2011 sind in vollem Gange.
Wir als DEHOGA stehen mit unseren
Mitgliedsbetrieben zur Verfügung und
werden den Gästen sicherlich einen
tollen Service und hervorragende
Qualität anbieten. Wichtig ist, dass wir
seitens der Veranstalter der Bundesgartenschau maßgeblich eingebunden
werden. Dies haben wir mehrfach und
nachhaltig entsprechend eingefordert
und dafür kämpfen wir. Aber, liebe
Kollegen und Kolleginnen, dies sei auch
angemerkt: Ich persönliche vertrete die
Ansicht, dass wir unseren Gästen in
dieser Zeit der Bundesgartenschau in
jedem Fall auch ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis bieten müssen und
ich bitte all unsere Mitgliedsbetriebe,
die mit der Bundesgartenschau sich
auseinandersetzen werden, diese
Fairness zu bewahren.
Ich bin mir sicher, dass die Bundesgartenschau ein Erfolg wird!
Niederbach 5
56332 Brodenbach
Telefon 02605 960555
[email protected]
www.theo-nollen.de
9
DEHOGAREPORT 6/2010 – Stars & Sterne
n Parkhotel Elisabeth
Familie Doris und Dr. Torsten Gottschalck freuten sich über die drei Sterne „S“ der Hotelklassifizierung für Ihren Betrieb „Parkhotel Elisabeth“
in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Marion Wenzel, Vorsitzende des Kreisverbandes Ahrweiler und Vize-Präsidentin des DEHOGA Rheinland e.V.,
gratulierte gemeinsam mit Frank Vogt, DEHOGA Geschäftsstelle Koblenz,
Andreas Wittpohl (GF Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V.)
und Marion Wamig (Ahr Rhein Eifel, Tourismus & Service GmbH).
n Gästehaus Rieslinghof
Das Gästehaus Rieslinghof in Wachenheim wurde in der G-Klassifizierung
mit 4 Sternen ausgezeichnet. Es gratulierten (v.li.) Udo Kittelberger (Bürgermeister Verbandsgemeinde Wachenheim), Herbert Boller (Präsident
DEHOGA Rheinhessen-Pfalz), Sigrid Zimmermann-Oster (Gästehaus
Rieslinghof, Wachenheim), Arnold Nagel (1. Vorsitzender der Tourismusund Kulturförderung Wachenheim e. V.), Sabine Röhl (Landrätin Kreis Bad
Dürkheim) sowie Torsten Bechtel (Bürgermeister der Stadt Wachenheim).
n Viola Schneider
Zum Auftakt des 45. SooNahe Wirte-Stammtisches überreichten und pflanzten TeilnehmerInnen einen Birnbaum. Er ist das Geschenk an die junge
Mutter Viola Schneider (Weinhotel Schneider in Ebernburg) zur Geburt ihrer
Salomea. Sekundiert bei der Pflanzaktion haben (von links) Oliver Bach
(Weinaurant Bach Bad Münster am Stein), Kreisvorsitzender Karl-Heinz
Breidenbach (Rheinböllen) und Dagmar Mohr (Jagdschloss Pleizenhausen).
n Hotel zum Sahrtal
Die Vorsitzende des Kreisverbandes und Vizepräsidentin des DEHOGA
Rheinland e.V., Marion Wenzel, gratulierte Familie Andrea Heeg zum
Erreichen von drei Sternen der Hotelklassifizierung. Familie Heeg freute
sich sehr über die Glückwünsche des Verbandes. Zugleich gab es noch
das Qualitätssiegel „Wanderbares Deutschland“ für Familie Heeg und
ihren Betrieb „Hotel zum Sahrtal“ in Kirchsahr.
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DEHOGAREPORT 6/2010 – Stars & Sterne
n Ehepaar Hausen
Peter Stortz, Vorsitzender des Kreisverbandes Westerwald, gratulierte
gemeinsam mit Frank Vogt von der Geschäftsstelle Koblenz des
DEHOGA Rheinland e.V., Kreisvorstandsmitglied Berthold Hausen
und Ehefrau Loni Hausen in Dernbach (Westerwald) zur Goldenen
Hochzeit.
n Christa und Gunther Holzhauer
Der Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering, gratulierte
in Mainz gemeinsam mit Herbert Boller, Präsident des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz und Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, Familie Christa und Gunther Holzhauer zum Erreichen der
5-Sterne-Klassifizierung nach DTV für ihre behindertenfreundliche
Ferienwohnungen in Rinnthal. Dieser Standard wird seit 1999 immer
zum Wohle der Feriengäste angeboten.
n Hotel Restaurant Peifer
Familie Hans-Joachim Peifer, „Hotel Restaurant Peifer“ in Brodenbach,
freute sich über die Glückwünsche des Verbandes. Kreisverbandsvorsitzender Adolf Köhn (Kreisverband Mayen-Koblenz) gratulierte gemeinsam mit
Frank Vogt von der Geschäftsstelle Koblenz des DEHOGA Rheinland e.V. zu
den drei Sternen der Hotelklassifizierung. Darüber hinaus gab es auch für
Familie Peifer das Qualitätssiegel „Wanderbares Deutschland“.
n Hotel-Weinhaus Halfenstube
Familie Ursula Klinge und Silvia Hees freuten sich über die Glückwünsche des Verbandes. Gertrud Ostermann, Vorsitzende des Kreisverbandes Kreis Cochem-Zell, überbrachte gemeinsam mit Frank Vogt
aus Koblenz die 3-Sterne-Plakette für den Betrieb „Hotel-Weinhaus
Halfenstube“ in Senhals. Zu den Gratulanten gehörte auch der Leiter
der Tourist-Information Ferienland Cochem, Harald Bacher.
11
DEHOGAREPORT 6/2010 – Stars & Sterne
n Zeltinger Hof
Gleich aus zwei Gründen gratulierte der Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, Gereon
Haumann, dem Team vom Zeltinger Hof:
Gemeinsam mit ihrem Chef Markus Reis konnten sie die erste Stufe der SQ1-Zertifizierung
(ServiceQualität) bestehen. Um Qualitätssicherung und Steigerung ging es auch beim Zertifikat der „Dachmarke Mosel“, zu dem Haumann,
Markus Reis und seinen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gratulieren konnte. Das
Mosel-Markenzeichen „Zertifizierte Qualität“
steht für ein explizites Versprechen: Betriebe,
Einrichtungen, Veranstaltungen und Produkte
aus der Region dürfen es nur dann tragen, wenn
sie sich in regelmäßigen Abständen der Prüfung
strenger Marken-Richtlinien durch unabhängige
Prüfungsinstitutionen stellen. Verbrauchern und
Gästen gibt dieses Zeichen die Sicherheit, eine
qualitativ hochwertige und regionaltypische
Dienstleistung oder ein entsprechendes Produkt
zu erwerben.
12
n Le Temple
Zweifache Auszeichnung für „Le Temple du
Gourmet” in Neuhütten: Das Hotel-Restaurant
bekam den 3. Stern und ist „Qualitätsgastgeber
Wanderbares Deutschland”. Christiane Detemple-Schäfer und ihr Mann Oliver Schäfer, die das
Haus seit sieben Jahren eigenverantwortlich
führen und bereits als Köche einen Stern im
Guide Michelin besitzen, hatten sich nach
umfangreichen Sanierungsarbeiten
um den dritten Stern für das Hotel
und um die Anerkennung als „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland” beworben. So haben sie u. a.
eine Rezeption und zum GourmetRestaurant ein zusätzliches Bistro
eingerichtet. Ein Trockenraum für die
Kleidung, eine Wetterstation usw.
erwarten die Wanderer, die in zunehmender Zahl dem nahen Saar-Hunsrück-Steig folgen oder demnächst die
etwa 11,5 km lange Traumschleife
Köhlerhütte-Neuhütten-keltischer
Ringwall-Primstalsperre-Züscher
Hammer-Köhlerhütte gehen wollen.
Hermann Hau aus Kell, Stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes
Trier der DEHOGA überreichte dem
Ehepaar Detemple Urkunde und
Plakette der „Deutschen Hotelklassifizierung”. Jörn Winkhaus, der
Geschäftsführer der Hunsrück-Touristik, überbrachte Urkunde und zugehörige Plakette als „Qualitätsgastgeber
Wanderbares Deutschland”. Bürgermeister
Michael Hülpes, Ortsbürgermeister Peter Kretz,
Herbert Schindler, Leiter der Touristik in der VG,
und Gudrun Rau, Geschäftsführerin des Naturparks Saar-Hunsrück, gratulierten herzlich.
Auf dem Bild: (v.li.) Jörn Winkhaus, Oliver
Schäfer mit Töchterchen Francesca, Christiane
Detemple-Schäfer, Peter Kretz, Hermann Hau,
Gudrun Rau, Michael Hülpes und Herbert
Schindler vor dem Hotel-Restaurant „Le
Temple” in Neuhütten. Foto: Seimetz
! Karl und Hannelore Neuner-Jehle
Ein großes Stelldichein gab es zum 80. Geburtstag
von Karl Neuner-Jehle im Hans-Sachs-Hof in Pirmasens. Die Familie Karl und Hannelore Neuner-Jehle
setzt mit ihrem 125-Betten-Hotel absolute Maßstäbe in Pirmasens. Gegründet und ausgebaut in der
großen Zeit der Pirmasenser Schuhindustrie spielte
das Hotel eine Schlüsselrolle in der boomenden Wirtschaft und wurde mit beachtlichen Investitionen zu
einem weit über die Grenzen der Südwestpfalz
bekannten Haus. Über ihre glänzenden persönlichen
Karrieren hinaus haben Karl und Hannelore NeunerJehle sich immer für die Interessen des Gastgewerbes eingesetzt und viel gemeinsam mit ihren Verbandskollegen bewirkt. Großen Respekt gebührt
ihnen für ihr Wirken seit mehr als 40 Jahren im
DEHOGA Rheinhessen-Pfalz und die über 30-jährige
Mitgliedschaft von Karl Neuner-Jehle im Vorstand
des Kreisverbandes Pirmasens Stadt und Land.
Herbert Boller, Präsident DEHOGA Rheinhessen-Pfalz,
und Kreisverbandschef Günter Bold würdigten den
Jubilar und seine Frau Hannelore mit der großen
DEHOGA Ehrenurkunde für herausragende Verdienste um das rheinhessisch-pfälzische Gastgewerbe.
DEHOGAREPORT 6/2010 – Die regionale Szene: Rheinland
Schoppenweine vom Mittelrhein im Test
Immer mehr Wirte machen mit
Zum elften Mal waren am Mittelrhein die
Gastronomiebetriebe aufgerufen, die Qualität
ihrer Ausschankweine auf den Prüfstand zu
stellen. Die Veranstalter Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz (LWK), die Weinwerbung „Mittelrhein-Wein e.V.“, die Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK), das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) sowie der Hotel- und
Gaststättenverband Rheinland e.V. können mit
der Resonanz zufrieden sein. Zwischen Bingen
und Bonn sind 68 Wirte dem Aufruf gefolgt und
haben insgesamt 406 Ausschankweine zum
Wettbewerb eingereicht. Sechzehn Gastronomiebetriebe konnten neu hinzu gewonnen werden.
Eine Überprüfung der Schoppenweinqualität ist
für viele Betriebe in der Region selbstverständlich.
Die Siegel und die Auszeichnung „Haus der Besten Schoppen“ sind begehrt.
Die Prüfer hatten an zwei Probeterminen alle Hände voll zu
tun, das breitgefächerte Angebot aus 59 Winzerbetrieben
vom Mittelrhein zu testen.
Neben den Veranstaltern probierten in der Mittelrhein Halle
in Bacharach und in der RotunIn der Rotunde des Bauern- und Winzerverbandes Koblenz
de des Bauern- u. Winzerverbandes in Koblenz vor
betätigten sich vor allem die Wirte als WeinTester.
allem die Wirte selbst. Bei den Rebsorten domiFoto: Regiopress/Alsbach
nierte der Riesling. Auch Weißburgunder, Grauburgunder, Rivaner und Spätburgunder stellten
aber auch dazu, die Zusammenarbeit zwischen
die Betriebe zum Wettbewerb an. Bei den JahrGastronomie und Winzern zu stärken. Die Ehrung
gängen haben viele bereits den 2009er im Ander Sieger mit Übergabe der Urkunden ist am
gebot. Insgesamt zeigte sich ein sehr gutes
Montag, 05. Juli um 14.30 Uhr im Gutsausschank
Qualitätsniveau. Für die Weinfreunde ist die Aus- „Im Alten Dorf“ in Dellhofen statt.
Weitere Informationen unter:
zeichnung eine gute Orientierungshilfe bei der
U www.derbesteschoppen.de
Weinauswahl. Gleichzeitig dient der Wettbewerb
Termine
Kreisverband Rhein-Hunsrück
und Bad Kreuznach
„Rhein Hunsrück-Bad Kreuznach Stammtisch Nr. 46“ ist am 28. Juni beim „Bester
Schoppen“ in Bad Kreuznach und Nr. 47
am 26. Juli um 15 Uhr im „Felsenkeller“,
Familie Matthias Klein, Sohren. Der Ort für
den Stammtisch Nr.48 am 30. August steht
noch nicht fest. Der Stammtisch Nr. 49 ist am
27.September um 15 Uhr bei „Schwollener
Sprudel“, Schwollen.
Kreisverband Rhein-Lahn
Kreisversammlung des Kreises Rhein-Lahn
mit Neuwahl. Wann: Am 6.Juli 2010 um
15.00 Uhr. Wo: Restaurant Burghof in 56370
Gutenacker beim Kollegen Wilfried Orsowa.
Der Kreisvorstand trifft sich bereits um 14.00
Uhr. Die Einladungen werden rechtzeitig versendet.
Ortsverband Traben-Trarbach
stellt sich neu auf
Bei seiner jüngsten Sitzung
hat der Traben-Trarbacher Ortsverband seinen neuen Vorsitzenden gewählt. Einstimmig wurde
Matthias Ganter vom Romantik
Jugendstilhotel Bellevue auf
diesen Posten berufen. Als Stellvertreter konnten Stefanie Lahm
(Parkhotel Traben-Trarbach)
sowie Silvia Diemer (Harry’s Restaurant) gewonnen werden. Das
Bild zeigt die Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus zusammen
mit dem neuen Vorsitzenden und
seinen Stellvertreterinnen.
Wir sind für Sie da!
Die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle
des DEHOGA Rheinland erreichen Sie unter folgender
Rufnummer und Adresse:
Christiane
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Hauptgeschäftsführerin
Tel. 0261
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Tel. 0261
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Tel. 0261
9732662
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13
DEHOGAREPORT 6/2010 – Die regionale Szene: Rheinhessen-Pfalz
Wir sind für Sie da!
Die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz erreichen
Sie unter folgender Rufnummer und Adresse:
Karl-Heinz Schott
Hauptgeschäftsführung, Rechtsund Betriebsberatung, Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0631–14167
Delegiertentagung des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz
Ja zum Soli-Beitrag
Die Mehrwertsteuerentlastung ist noch gar
nicht bei den Hoteliers angekommen, da
wollen schon die Städten und Gemeinden
die Betriebe über die Bettensteuer oder
den Kultur-Euro abkassieren: Die Empörung darüber war groß unter den Delegierten des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz bei
ihrer Tagung in Bingen. Das war aber nicht
das einzige Thema auf der Tagesordnung
im Tagungshotel „NH Bingen“ am Rhein.
Man sei stolz daran mitgewirkt zu haben und
traurig, dass für die Gastronomie noch nicht
Ähnliches erreicht worden sein. Ein Lob sprach
Schott den Vorsitzenden der Kreisverbände aus,
die gute Öffentlichkeitsarbeit gemacht hätten.
Er dankte den Kollegen für ihre „hervorragende,
stille und leise Arbeit“ in den Kreisverbänden.
Nach dem Bericht des Schatzmeisters wurde
dem Vorstand einstimmig Entlastung erteilt.
Zwei Anträge lagen auf dem Tisch. In dem einen
Elisabeth Gores
Mitglieder- und Beitragsverwaltung,
Buchhaltung, Finanzen, Statistik, Sekretariat Förder-GmbH,
Rahmenverträge
Tel.0631–31090942
Martina Baumann
Assistentin der Geschäftsführung, Ausbildung, Jugendwettbewerbe, Veranstaltung, Schriftverkehr,
Telefonannahme,
Rahmenverträge
Tel. 0631–31090941
Nicole Cartarius
Assistentin der Geschäftsführung,
Mitgliederwerbung,
Telefonannahme,
Umfragen, Schriftverkehr, Rahmenverträge
Der Vorstand des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz bei der Delegiertentagung in Bingen: (v.li)
Vizepräsident Jürgen Hammer, Alf Schulz, Präsident Herbert Boller, Gunter Bold, Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Schott, Schatzmeister Thomas Langhauser, Uwe Boos und
Edmund Fetzer. Foto: regiopress/Wohlfart
Herbert Boller, Präsident des DEHOGA
Rheinhessen-Pfalz, begrüßte zur Delegiertenversammlung 31 stimmberechtigte Mitglieder
und einige Gäste, darunter Lothar Weinand,
Präsident des DEHOGA Rheinland, Ralf Landoll,
Landesgeschäftsführer des DEHOGA RheinlandPfalz, und den Bürgermeister der Stadt Bingen,
Tel. 0631–31090941
Thomas Feser. Die Ehrenmitglieder Max Rothmeier und Renzo Bertolini waren selbstverStephanie Moog
ständlich auch mit von der Partie.
Assistentin der GeBoller lobte in seiner Rede die Mehrwertsteuerschäftsführung, Zentrale Telefonannahme, senkungen. „Die Korrektur war längst überfällig.“
Schriftverkehr, Internet Jetzt hätten die Betriebe wieder Luft zum Atmen
und könnten den Investitionsbedarf abarbeiten.
& Medien, Rahmen„Das
Geld ist in der Branche gut angelegt“, so
verträge
der Präsident. Die begeisterte Resonanz auf die
„Aktion fit für die Zukunft“, zu der es schon mehr
Tel. 0631–14167
als 60 Anmeldungen gebe, sowie die neue
Hotelstern-Union waren weitere Themen von
DEHOGA Rheinhessen-Pfalz
Herbert Boller.
Hotel- und Gaststättenverband e. V.
Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Schott ließ
Tel. 0631 14167 · Fax 0631 14112
unter anderem die erfolgreichen Demos für
E-Mail: [email protected]
„Pro
7“ Revue passieren, zu denen der DEHOGA
www.dehoga-rhp.de
Rheinhessen-Pfalz maßgeblich beigetragen habe.
14
Antrag ging es um die Fusion der Kreisverbände
Worms und Alzey, die schon seit längerem
kooperierten und deren Mitglieder diese Fusion
wünschten. In dem zweiten Antrag ging es um
die Zahlung eines Solidaritätsbeitrages der
Hoteliers in die „Kriegskasse“ für den Kampf
um die Mehrwertsteuersenkung auch für die
Gastronomie. Nach der Zusicherung, diese
Mittel zweckgebunden in den Haushalt einzustellen, stimmten die Delegierten diesem
Antrag ebenso zu wie dem ersten.
In dem anschließenden öffentlichen Teil der
Delegiertenversammlung begrüßte Herbert
Boller den Präsidenten des DEHOGA Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, Gäste aus dem
DEHOGA Rheinland sowie Vertreter der Kooperationspartner. Gereon Haumann erläuterte
die Entwicklung des Landesverbandes und
stellte das DEHOGA-Zentrum vor. Außerdem
kündigte er an, dass es neben den Fachgruppen
Hotellerie und Gastronomie künftig auch eine
Fachgruppe Ausbildung im Landesverband
geben werde, die Dirk Melsheimer leiten
(aw)
soll.
DEHOGAREPORT 6/2010 – Fachthema Hygiene
Berührungsfreie Spender von Ulticom
Optimal für den wichtigsten Raum der Welt
Wer braucht Ihn nicht, den wichtigsten Raum der Welt? In öffentlichen Bereichen, wie auch z. B. in der Gastronomie zieht man von den
hygienischen Verhältnissen im Toiletten- und Waschraum, die man vorfindet, immer Rückschlüsse auf den ganzen Betrieb. Und gerade dort,
wo sich der Gast wohlfühlen möchte, wird auf Hygiene besonders
geachtet.
Es sind einerseits die Sauberkeit und der Raumduft, die den ersten Eindruck vermitteln. Andererseits spielt aber eine wichtige Rolle, mit welchen Spendersystemen die Toiletten- und Waschräume ausgestattet sind
und welches Verbrauchsmaterial dem Gast angeboten wird. Oftmals findet man gerade dort, wo man es nicht erwartet, das billigste Falthandtuch oder einen Handtuchspender, der als Nest für Bakterien dient.
„Natürlich haben wir das Rad nicht neu erfunden“, sagt Andreas Gies,
Inhaber der ulticom Mid-West und Geschäftsführer der ulticom HygieneDeutschland GmbH mit Sitz in Altlay, direkt in der Nähe des Flugplatzes
Frankfurt-Hahn. „Es ist uns aber gemeinsam mit einem deutschen Spenderhersteller gelungen, berührungsfrei funktionierende Waschraumspender zu entwickeln, die viele Vorteile bieten.“ Der Anwender muss
weder Handtuch-, noch Seifen- oder Desinfektionsmittelspender berühren. Papier zum Händetrocknen erhält er nur auf Anforderung. Es schaut
kein Papier aus dem Spender heraus, von dem man nicht weiß, was sich
dort schon alles niedergelassen hat.
Der Gastronom kann dem Wunsch des Gastes nach optimaler Hygiene
nicht nahe genug kommen, denn es ist nur zu seinem eigenen Vorteil –
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15
DEHOGAREPORT 6/2010 – Ratgeber
Rechtstipp von RA Hans Eckhard Bausch
Folgen eines Verstoßes gegen
das Nichtraucherschutzgesetz
In einer ersten Entscheidung hat sich das OLG
Koblenz mit den bußgeldrechtlichen Folgen eines
Verstoßes gegen das Rheinland-Pfälzische Nichtraucherschutzgesetz auseinandergesetzt (Beschl.
v. 21.1.10 – Az. 2 SsBs 120/09 = NJW 2010,
1299). Eine Gastronomin hatte in ihrem Lokal,
das von der Größe und Bewirtschaftungsart her
die Voraussetzungen einer „Rauchergaststätte“
erfüllt, als Mahlzeit „Pfefferlendchen“ angeboten
und auf das Betretungsverbot für Personen unter
18 Jahren nicht hingewiesen. Die Gastwirtin wurde deswegen in erster Instanz zu einem Bußgeld
von EUR 350,— verurteilt, welches das OLG auf
EUR 200,— herabgesetzt hat. Das Urteil bietet
wichtige Leitlinien für die in Betracht kommende
Gastronomie. Vereinzelte Ansatzpunkte für kritische Anmerkungen in rechtsdogmatischer Hinsicht dürften dagegen eher keine Auswirkungen
auf die künftig zu erwartende Spruchpraxis der
Gerichte haben.
Die Ausnahmeregelung für „einfach zubereitete
Speisen als untergeordnete Nebenleistung“ im
Nichtraucherschutzgesetz lehnt sich an die Regelung des für Straußwirtschaften geltenden § 12 I
der Gaststättenverordnung und die dazu entstandene Verwaltungspraxis an. Die Ausnahmeregelung gilt demnach nicht für vollständige Mahlzeiten, die der Sättigung des Konsumenten und nicht
der „Förderung eines Getränkegenusses“ dienen.
Soweit Getränke zur Essensbegleitung ausgewählt werden, sind sie und nicht die Speisen eine
Nebenleistung. Das Angebot vollständiger Mahlzeiten hat nach Auffassung des OLG Koblenz zur
Folge, dass die Gaststätte als Nichtrauchergaststätte anzusehen ist. Die Ordnungswidrigkeit
besteht also nicht im Servieren kompletter Mahlzeiten sondern im Zulassen des Rauchens („Eine
Raucherlaubnis war nicht statthaft“).
Vor diesem Hintergrund ist es nicht ganz konsequent, wenn das OLG im konkreten Zusammenhang den unterbliebenen Hinweis auf das
Zutrittsverbot für Jugendliche deshalb nicht als
Ordnungswidrigkeit wertet, weil die gesetzliche
Neuregelung diesen Hinweis für Rauchergaststät-
Rechtsanwalt Hans Eckhard
Bausch aus Pirmasens ist regelmäßiger Autor dieser Zeitschrift.
Er wird sich zu gastronomierelevanten Rechtsproblemen und
aktuellen Gerichtsentscheidungen
äußern. Hans Eckhard Bausch ist
ein erfahrener Praktiker auf dem
Gebiet des Hotel- und Gaststättenrechts. Seit Jahren unterstützt er
aufgrund eines Kooperationsabkommens die Mitglieder des
DEHOGA Rheinhessen-Pfalz bei
der Geltendmachung von Forderungen im Rahmen gerichtlicher
Mahnverfahren.
Seine Artikel finden Sie auch auf der Internetseite
www.dehoga-zentrum.de unter der Rubrik „Recht“.
, Hans Eckhard Bausch, Dankelsbachstraße 44-48,
66953 Pirmasens, Tel: 06331 99066.
ten nicht mehr vorsieht. Des besagten Hinweises
hätte es nämlich auch schon vor Inkrafttreten der
Neuregelung nicht bedurft, weil es sich bei dem
Lokal der Betroffenen nach Meinung des Gerichts
ja um eine Nichtrauchergaststätte handelt, für die
ein solcher Hinweis nie vorgeschrieben war.
Das OLG hat sich sodann mit dem Argument der
Betroffenen auseinandergesetzt, dass die gesetzliche Regelung betreffend „einfach zubereitete
Speisen“ nicht hinreichend bestimmt sei. Nachdem es sich um eine Ausnahmeregelung zugunsten des Gaststättenbetreibers handele, unterlie-
Steuertipp von Sascha König
Ausnahmesituation
Betriebsprüfung – Teil 1
Irgendwann trifft es jeden: Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Und während die
Prüfung für den Finanzbeamten Routine darstellt, fühlt sich auch der ordentlichste und
gewissenhafteste Unternehmer mit einer
Ausnahmesituation konfrontiert. Von daher
ist es gut, ein paar Spielregeln zu kennen, um
dennoch den Überblick zu behalten.
1.) Ort der Prüfung:
Die Betriebsprüfung sollte – wenn es irgendwie
möglich ist – nicht in den Betriebsräumen des
Gastronomen stattfinden, obwohl genau dies
die Abgabenordnung als den Regelfall anordnet.
16
In der Praxis hat sich bewährt und eingebürgert, die Außenprüfung in den Kanzleiräumen
des Steuerberaters durchzuführen. Diese Ortswahl birgt für beide Seiten Vorteile: Zum ersten entspannt es die Situation für den Mandanten gleich in zweierlei Hinsicht, denn sein
Betriebsablauf wird so am wenigsten gestört,
zum zweiten läuft er nicht Gefahr, unvorbereitet mit Fragen konfrontiert zu werden, deren
Tragweite er vielleicht nicht auf den ersten
Blick erkennen kann. Aber auch für den Prüfer
des Finanzamtes bietet die Prüfung beim Steuerberater Vorteile, denn dieser hat nicht selten
eine Vielzahl von Unterlagen schneller zu
Sascha König ist Steuerberater
bei der HOTAX Koblenz Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Kooperationspartner des
DEHOGA Rheinland e.V. Er ist
zudem Mitglied im Bundesausschuss für Steuern des
DEHOGA in Berlin.
Hand als der Mandant selbst, und darüber
hinaus können mit dem Berater auch direkt
rechtliche Fragen erörtert werden. Deswegen
gilt: Der beste Ort für die Außenprüfung ist beim
Steuerberater!
DEHOGAREPORT 6/2010 – Ratgeber
ge sie nicht den gleichen Bestimmtheitsanforderungen wie Verbotsnormen. Wenn eine Bewertung stark von den Umständen des Einzelfalls
abhänge, dürfe sich der Gesetzgeber mit sprachlich verständlichen, wertungsabhängigen Begriffen begnügen und deren Anwendung dem Richter
überlassen. Auch die Bezugnahme auf eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG NJW 87, 43) kann indessen ein gewisses
Unbehagen nicht gänzlich beseitigen, zumal das
zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem
Gesetzgeber auch bei Verbotsnormen einen
erheblichen Spielraum für die Verwendung besonders auslegungsbedürftiger Begriffe belässt.
Rechtsdogmatisch mag die Regelung im Nichtraucherschutzgesetz als Ausnahmetatbestand
gewollt gewesen sein. Das OLG hat sie aber im
konkreten Fall dazu benutzt, den Betriebscharakter (Nichtrauchergaststätte) zu bestimmen, somit
die eigentlichen Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes (und damit eben nicht eine
Ausnahme) zu definieren. Um eine Ausnahmeregelung würde es sich handeln, wenn nach der
Sichtweise des Gerichts die Wirtin in einer Rauchergaststätte unzulässiger Weise vollständige
Mahlzeiten serviert hätte, nicht aber wenn sie in
einer Nichtrauchergaststätte verbotswidrig das
Rauchen gestattet. In einer Nichtrauchergaststätte ist nämlich das Rauchen auch nicht ausnahmsweise erlaubt.
Diese Differenzierung mag auf den ersten Blick
rabulistisch anmuten, kann aber durchaus erhebliche Auswirkungen auf die Strafzumessung haben.
Denn Anzahl und Zeitraum der Verstöße (Servieren
gesetzlich untersagter Speisen oder aber unzulässiges Erlauben von Rauchen) können völlig unterschiedlich sein, auch was die Nachweisbarkeit
anbelangt.
Nachdem die gesetzliche Formulierung aber keineswegs völlig konturlos ist, und sich demnach
eine mangelnde Bestimmbarkeit ohnehin nicht
unbedingt aufdrängt, hatte das OLG eigentlich
keine zwingende Veranlassung, die verfassungsrechtliche Büchse der Pandora zu öffnen.
Bei der Strafzumessung hat das Gericht der
Betroffenen zugute gehalten, dass sie sich über
die Reichweite der Ausnahmeregelung geirrt habe,
und dass es zur Umsetzung der Vorschrift noch
keine gefestigte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis gibt. Weiterhin sei mangels gegenteiliger
Feststellung davon auszugehen, dass die Betroffene durch ihr Speisenangebot weder Nichtraucher
zum Besuch ihrer Gaststätte veranlasst noch der
Speisegastronomie (Raucher-)Kunden abgeworben
habe. Bußgeld erhöhend hat sich die Dauer der
Zuwiderhandlung von ca. 2 Monaten ausgewirkt.
Wer künftig gegen die Vorschriften verstößt, wird
sich kaum noch auf das Fehlen einer gefestigten
Rechtsprechung und Verwaltungspraxis berufen
können.
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2.) Unterlagen für die Betriebsprüfung
Dem Betriebsprüfer sind selbstverständlich
neben der Buchführung – in Papier oder digitaler Form – auch die dazugehörigen Belege
bereitzustellen. Damit jedoch nicht genug.
Regelmäßig will der Prüfer auch Kopien der
wichtigsten Verträge haben. Deswegen empfiehlt es sich, diese Verträge bereits im Vorfeld
zusammenzutragen und dem Prüfer in einem
Ordner zu übergeben. Beim Zusammentragen
sollte direkt kontrolliert werden, ob auch wirklich alle wichtigen Verträge vorhanden sind. Ist
dies nicht gegeben, müssen diese ggf. beim
damaligen Vertragspartner noch einmal als
Kopie angefordert werden. Dies kann unter
Umständen dauern. Deshalb ist es gut, wenn
dies bereits im Vorfeld der Betriebsprüfung
geschehen ist. So wird unnötige Hektik und
Unruhe während der Prüfung vermieden. Gastronomen sollten darüber hinaus daran denken,
dass viele Prüfer auch die im Prüfungszeitraum
ausgegebenen Speisekarten sehen wollen.
Insoweit sollten auch diese bereits vor Beginn
der BP zusammengetragen werden.
3.) Gebot der Freundlichkeit und
Sachlichkeit
Bei aller Anspannung und ggf. auftretenden
Meinungsverschiedenheit sollte trotzdem die
Freundlichkeit und Sachlichkeit oberstes Gebot
sein. Unsachliche Ausführungen oder gar persönliche Angriffe führen regelmäßig nicht zum
Erfolg, sondern vergiften nur die Gesprächsatmosphäre und reduzieren damit die Verhandlungsbereitschaft des Gegenübers. Deswegen
gilt im Rahmen der Außenprüfung: Wenn nötig,
hart in der Sache, aber immer freundlich im Ton.
Welche weiteren Spielregeln es für die Betriebsprüfung gibt und was zu tun ist, wenn dennoch
erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Prüfer auftreten, können
Sie in den nächsten Ausgaben des DEHOGAReports lesen.
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17
DEHOGAREPORT 6/2010 – Outdoor
Freiluftsaison hat begonnen
Gastronomen setzen auf Open Air
Hoffnung auf einen Traumsommer: Die deutschen Gastronomen bauen auf eine erfolgreiche Freiluftsaison. Die Hälfte
des Umsatzes im Sommer wird open air erzielt.
Rund 82 Prozent der etwa 38.000 Beherbergungsbetriebe und etwa
182.000 Gastronomien in Deutschland verfügen mittlerweile über ein
Freiluftangebot. Die meisten Gastbetriebe konzentrieren sich dabei auf die
Sommersaison. Plastikstühle sind out, schöne Holzsitze oder -bänke sind in
– wer beim Mobiliar eine Wohlfühlatmosphäre schaffen möchte, sollte die
Trends beachten. Bei der Anschaffung neuer Gastronomie Outdoor Möbel
sollte aber nicht nur der Preis im Vordergrund stehen, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen in die Entscheidung miteinbezogen werden.
Ausschlaggebend dabei sind die durchschnittliche Verwendungsdauer, die
Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Möglichkeit des Nachkaufes im Falle
einer Erweiterung des Gastgartens. Und eines darf auch nicht vergessen
werden: Es geht nicht nur um Sitzmöbel. Auch in die übrige Ausstattung
(Blumenkübel, Heizpilze, formschöne Aschenbecher etc.) sollte investiert
werden. Atmosphäre ist gefragt und die schafft nur ein entsprechendes
Arrangement. Eine Investition in die Ausstattung ist durchaus lohnend:
Die Freiluftgastronomie ist zu einem boomenden Zweig des Gastgewerbes
geworden, der jährlich in Deutschland rund vier Milliarden Euro Umsatz
generiert, 50.000 zusätzliche befristete Arbeitsplätze schafft und je nach
Witterung auf bis zu 200.000 Aushilfskräfte zurückgreift.
Das liegt auch am geänderten Ausgehverhalten der Deutschen. Mittlerweile
nutzen die Gäste jeden Sonnenstrahl, um draußen zu sitzen.
Partner der Gastronomie
Cash & Carry Deutschland
Großmarkt Koblenz • Carl-Zeiss-Straße 6 • 56070 Koblenz
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18
DEHOGAREPORT 6/2010 – Outdoor
Wieder Umsatzminus
im Gastgewerbe
I m Gegensatz zur übrigen deutschen Wirtschaft, die im ersten Quartal
überraschend um 0,2 Prozent gewachsen ist, mussten Hotellerie und
Gastronomie in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres wieder
Umsatzverluste verkraften.
Nach vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichten Zahlen
setzten Hotels, Restaurants und Caterer von Januar bis März 2010 im Vergleich zum bereits niedrigen Vorjahresergebnis nominal 1,0 Prozent weniger um. Real schlug ein Minus von 3,7 Prozent zu Buche. Als Gründe für
den erneuten Umsatzrückgang nannte Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), die
Auswirkungen der
weltweiten Finanzund Wirtschaftskrise
und vor allem den
ilch
M
e
t
extrem strengen und
m
u
ä
h
esc
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Fitness, Wellness und Lifestyle: Wurden diese Themen vor einigen Jahren
noch als vorübergehender Trend belächelt, gehören sie heute wie selbstverständlich zu einem ausgewogenen Lebensstil. Bewegung und eine bewusste
Ernährung sollen Spaß machen und in den oftmals stressbeladenen Alltag
gut und unkompliziert zu integrieren sein. Da kommt Fruchtsaft als täglicher
Begleiter gerade recht! Auch auf der Speise- und Getränkekarte.
Fruchtsaft ist die natürliche Kraft der frischen Früchte, ihm wird nichts hinzugefügt. Egal ob Sommer oder Winter, Fruchtsaft steht das ganze Jahr hindurch in einer umfangreichen Palette zur Verfügung. Wer Zeit hat, bereitet
sich aus verschiedenen Fruchtsäften ein köstliches Mixgetränk für seine
Gäste zu. Gelegenheiten gibt es viele, ob als Vitaminspender zum Frühstück
oder als flüssige Zwischenmalzeit, als schneller Energiekick nach dem Sport
oder einfach, weil es lecker schmeckt!
Ein Wermutstropfen: Die deutsche Fruchtsaftindustrie geht davon aus, dass
der Orangensaft – Topgetränk der Deutschen – demnächst deutlich teurer
wird. Ernteausfälle und reduzierte Anbauflächen im Haupterzeugerland
Brasilien sowie der Dollarwechselkurs werden als Grüne dafür genannt.
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DEHOGAREPORT 6/2010 – Wein extra
Rebsorte – die erste Weinidentität
Weißburgunder mit größtem Zuwachspotenzial
Um sich aus einer anonymen Masse heraus
zu heben, bedarf es zunächst einer unverwechselbaren Identität. Das ist auch beim Wein so.
Wer sich durch individuelle Eigenschaften von
anderen abheben will, verlangt nach einer
Bezeichnung, einem Marken- oder Eigennamen,
der ihn erkennbar und vor allem wiedererkennbar macht. Das ist beim Wein ganz besonders so.
In Deutschland wurde in der Vergangenheit, wie
in vielen Anbauländern noch heute, meist der
Standort des Weinbergs für die Bezeichnung
eines Weins herangezogen. Das hat sich, von
Ausnahmen abgesehen, aufgrund deren großer
Zahl und internationalen Unaussprechlichkeit
nicht bewährt. An ihre Stelle tritt seit einigen
Jahren zunehmend die Rebsorte. Für Gast oder
Kunde ist die Rebsorte zu einem der wichtigsten
Entscheidungskriterien bei der Weinauswahl
geworden.
Unter den rheinland-pfälzischen Qualitätsweinen
wird nur noch ein Fünftel ohne Angabe einer
Rebsorte auf dem Etikett vermarktet; und es wird
Jahr für Jahr weniger. Die Winzer kommen damit
dem Verbraucher entgegen, der heute häufiger
denn je in der Lage ist, einer Rebsorte die Eigenschaften zuzuordnen, die seine Wahl bestimmen.
Zusammen mit dem Anbaugebiet (z.B. Mosel)
und der Ausbauart (z.B. trocken) gleicht er einen
angebotenen Wein mit seinen Präferenzen ab
und wählt aus.
Weltweit sind rd. 2.500 Rebsorten für den Weinbau zugelassen, knapp 140, also nur ein Bruchteil davon, wird in Deutschland angebaut, von
denen nur etwa 35 Bedeutung für den Markt
haben. Auf den rd. 64.000 ha der sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebiete nehmen mit einer
Anbaufläche von jeweils über 1.000 Hektar 12
Rebsorten mit 87 Prozent eine dominierende
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Stellung ein, während für die anderen nur mehr
oder weniger große Nischen verbleiben. Die
Rebsorte mit der größten Anbaufläche ist dabei
Riesling (16.300 ha), gefolgt von Müller Thurgau
(8.500 ha), Dornfelder (7.300 ha), Spätburgunder (3.900 ha) und Silvaner (3.500 ha).
Die Bereitschaft der Winzer, mit immer neuen
Rebzüchtungen zu experimentieren, ist der
Besinnung auf das Bewährte und vom Verbraucher Bevorzugte gewichen. Kerner, Bacchus
und Scheurebe bei den weißen und Regent bei
den roten Rebsorten haben sich als einzige so
genannte „Neuzüchtungen“ im Kreis der Etablierten gehalten, während andere, wie etwa
Faber, Morio-Muskat, Huxel oder Ortega, nach
steilem Aufstieg wieder sehr deutlich hinter die
1.000-Hektarmarke zurückgefallen sind. Von den
leichten Zuwachsraten der weißen zu Lasten der
roten Sorten profitiert vor allem der Weißburgunder, der von den 12 Klassikern mit + 6,9 Prozent
gegenüber dem Vorjahr am stärksten zulegte. An
die Tür zum Eingang in den Kreis der Etablierten
klopft derzeit einzig die Rebsorte Chardonnay,
die im vergangenen Jahr mit + 4,9 Prozent auf
993 ha zulegte und die 1.000 ha-Marke nur
knapp verfehlte.
Rebsortenweine anzubieten und entsprechend
zu kennzeichnen, entspricht einem unter Kunden
und Gästen verbreiteten Wunsch nach einem
Wein mit Identität. Die Winzer in Rheinland-Pfalz
entsprechen überwiegend diesem Wunsch.
Frieder Zimmermann
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DEHOGAREPORT 6/2010 – Wein extra
Urteil:
Weinwerbeabgabe rechtens
Mit „Freude und Erleichterung“
hat die Vorsitzende der PfalzweinWerbung, Landrätin Theresia Riedmaier, die heutigen Urteile des
Verwaltungsgerichts in Neustadt
zur Weinwerbeabgabe begrüßt.
Das Gericht hatte Klagen gegen
die deutsche und die regionale
Weinwerbeabgabe zurückgewiesen.
„Mit diesem Urteil wird auch die
erfolgreiche Arbeit der Pfalzweinwerbung für den Pfälzer Wein
anerkannt“, sagte Riedmaier in
einer ersten Stellungnahme. Das
Urteil bekräftige ihre Überzeugung,
dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing notwendig sei,
um die Marktanteile des Pfälzer
Weins im schärfer werdenden
Wettbewerb zu sichern und die
Besonderheiten der Pfalz als
Weinregion herauszustellen. Das
Urteil sei außerdem auch eine
Bestätigung für die überwältigende Mehrheit der Winzer, die die
Weinwerbeabgabe für notwendig
und sinnvoll hielten.
„Wir freuen uns sehr, dass nach
dem Urteil in Koblenz nun ein
zweites Verwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist.
Dies ist auch deshalb ein weiteres
wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen, weil nicht nur die
Abgabe an den Deutschen Weinfonds, sondern auch die Abgabe
für die regionale Weinwerbung
bestätigt wurde“, sagte Monika
Reule, Vorstand des Deutschen
Weinfonds, nach Bekanntgabe
des Urteils.
Nach Ansicht des Vorsitzenden
Richters der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt sei die
deutsche Weinwirtschaft im internationalen Wettbewerb benachteiligt. Deshalb halte der Gesetzgeber eine staatlich organisierte
Gemeinschaftswerbung für notwendig. Ähnlich sahen dies die
Koblenzer Richter.
Anders als in den vom Bundesverfassungsgericht getroffenen
Urteilen zum landwirtschaftlichen
Absatzfonds und Holzabsatzfonds
erfülle die Abgabe zum Deutschen
Weinfonds die besonderen Anforderungen an eine verfassungskonforme Sonderabgabe: „Im Unterschied zu den Bereichen der Landund Ernährungswirtschaft sowie
der Forst- und Holzwirtschaft ist ...
im Weinwirtschaftsbereich sehr
wohl nach wie vor das vom Bundesverfassungsgericht angeführte
Erfordernis gegeben, erheblichen
Beeinträchtigungen entgegenzuwirken und spezifische Nachteile auszugleichen, die die
Gruppenangehörigen besonders
betreffen“.
(Verwaltungsgericht Neustadt,
Urteile vom 10. Juni 2010 –
2 K 1222/09.NW und
2 K 16/10.NW)
Wein à la carte
Deutscher Weißwein führt den Geschmackstrend an. Liebhaber edler
Tropfen ordern am meisten süffig-frische Kelter aus traditionellen Anbaugebieten wie Rheingau, Rheinhessen, Mosel und Baden. In den
meisten deutschen Weinkarten der Gastronomie (55 Prozent) besteht
mindestens die Hälfte der Angebote aus Weinen aus dem Inland. Zwei
von drei Gastronomen bestätigen, dass deutscher Weißwein im Trend
vorne liege. Zum Vergleich: Rotwein aus Deutschland ist nur bei knapp
vier Prozent der gehobenen Gastronomiebetrieben ein erwähnenswerten Umsatzfaktor. Die Deutschen bleiben auch weiterhin lustig gesinnte
Weintrinker – knapp die Hälfte der Gastronomen verzeichneten 2008
einen Umsatzzuwachs bei Wein.
(Quelle: CHD-Expert-Studie „Erfolgsfaktor Wein in der Speisegastronomie 2009“)
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