Ungarn - ADAC - JET-TEAM
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Sportschifffahrt Info für Wassersportler Ungarn Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V. Grenzverkehr und Sportschifffahrt Am Westpark 8, 81373 München Internet: www.adac.de/sportschifffahrt E-Mail: [email protected] Inhalt Seite 1. Allgemeines 1 2. Einreisebestimmungen 1 3. Verkehrsvorschriften für Sportboote 3 4. Führerscheinvorschriften und Funkzeugnisse 6 5. Sicherheitsausrüstung an Bord 6 6. Sonstige Ausrüstungsvorschriften 6 7. Versicherungspflicht für Sportboote 7 8. Benutzung von Funkgeräten 7 9. Notruf für den Binnenbereich 7 10. Wetterberichte und ADAC-Sommerservice 8 11. Ausübung weiterer Wassersportarten 8 12. Infos zum Chartern 9 13. Wichtige Anschriften 9 14. Gewässerkarten und nautische Literatur 10 Titelfoto: ADAC-Touristik Bilddatenbank, Ungarn, Plattensee Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Fachbereich: ADAC Grenzverkehr & Sportschifffahrt Leitung Sportschifffahrt-Redaktion: Steffen Häbich Redaktion: Angelika Kahlert Diese Informationen wurden vom ADAC mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von ADAC Grenzverkehr & Sportschifffahrt gestattet. Redaktionsschluss: Dezember 2008 1. Allgemeines In Ungarn bieten Donau, Theiß, Plattensee (Balaton) und Velencer See gute Möglichkeiten für die Ausübung des Wassersports und des Wassertourismus. Allerdings dürfen Motorboote weder auf dem Plattensee noch auf dem Velencer See eingesetzt werden. 2. Einreisebestimmungen Personen Zur Einreise und zum Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügen Personalausweis oder Reisepass. Kinder unter 16 Jahren müssen einen Kinderausweis mit Lichtbild mit sich führen oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Bootspapiere Bei der Ein- und Ausreise auf dem Wasserweg sind Komarom, Györ oder Mohacs zur Zollabfertigung anzulaufen. Der Internationale Bootsschein muss den ungarischen Behörden als Registriernachweis des Bootes im Heimatland vorgelegt werden. Setzen der Gastlandflagge Zwei Flaggen sind gesetzlich vorgeschrieben: die Nationale und eine ungarische Gastlandflagge. Darüber hinaus müssen Kielyachten die Signalflagge „Alpha“ führen. Sie wird vor der Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes oder beim Grenzübertritt unter der Steuerbordsaling gesetzt. Anmeldung beim Hafenamt Die Sicherheitsausrüstung und die Einhaltung der Höchstbelastungsvorschriften für Boote werden überprüft. Der Bootsführer ist verpflichtet sich bei der Einreise nach Verkehrsbeschränkungen und Anlegemöglichkeiten zu erkundigen. Unfälle sind umgehend der nächsten Schifffahrtsbehörde zu melden. Schifffahrtsbehörden gibt es in folgenden Orten: Györ, Moricz Zsimond rakpart 1-3 Komàrom, Ràkoszi Ferenc rakpart Szöny, Anlegestelle Nagymaros, Vàci ut 21 (im Sommer Anlegestelle) Budapest, Zentrale Schiffsanlegestelle, Belgrad rakpart, Freihafen in Csepel Szàzhalombatta, Schiffshaltestelle Dömsöd, Gemeindestrand Dunaujvàros, Auf der Insel der Jugend Paks, Donau-Ufer Baja, Hafen am Donau-Ufer Mohacs, Sagvari Endre Signalpistolen Für eine Signalpistole und der dazugehörigen Munition ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Die Waffenbesitzkarte muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt oder Polizei je nach Bundesland) beantragt werden. Beim Transport ist die Munition getrennt von der Waffe aufzubewahren. EU-Konformitätserklärung (CE-Zeichen) Sportfahrzeuge, die nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der EU oder über einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) in Betrieb genommen werden, müssen den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen. Dokumentiert wird dies durch die vom Hersteller oder Importeur unterzeichnete Konformitätserklärung. Diese Regelung gilt für Neu- und Gebrauchtboote. Seite 1 Rückware Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in Kroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie "Rückware". Es dürfen dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden. Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU Seit 1. Januar 1993 ist eine "Umsatzsteuer-Übergangsregelung im EU-Binnenmarkt" in Kraft. Für den privaten Kauf von Waren in einem anderen Land der EU gilt seitdem generell das"Kauflandprinzip", wonach die Mehrwertsteuer grundsätzlich dort zu zahlen ist und dort bleibt, wo der Kauf stattfindet. Neufahrzeuge Die einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft Neufahrzeuge, genauer: Wasserfahrzeuge über 7,5 m Länge. Als neu nach EU-Definition gilt ein Boot, wenn die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder wenn es noch nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser eingesetzt worden ist. D.h. gebraucht im steuerlichen Sinne ist es erst dann, wenn es mehr als 3 Monate in Betrieb war und mehr als 100 Stunden auf dem Wasser gefahren wurde. Für diese Neufahrzeuge gilt das "Bestimmungslandprinzip", das heißt, die Mehrwertsteuer ist dort zu zahlen, wo das Fahrzeug neu – nach vorstehender Definition – in Betrieb genommen wird. Beispiel: Auf einer Bootsmesse in Großbritannien kauft ein Deutscher ein neues Boot eines niederländischen Anbieters, das in den Niederlanden eingesetzt werden soll: Ist das Boot länger als 7,5 m, also nach EU-Definition ein "Fahrzeug", wird der Käufer beim Kauf keine, dafür aber in den Niederlanden 19% Mehrwertsteuer entrichten müssen, weil in diesem Fall das "Bestimmungslandprinzip" gilt. Ist das Boot kürzer, würde es wie jede andere privat gekaufte Ware nach dem "Kauflandprinzip" behandelt, die Mehrwertsteuer wäre also beim Kauf in Großbritannien fällig. Gebrauchtboote Für gebrauchte Boote nach oben genannter Definition, gilt die steuerliche Sonderbehandlung nicht! Wer in einem anderen Land der EU ein gebrauchtes Boot bei einem Händler kauft, zahlt an diesen die landesübliche Mehrwertsteuer. Wenn der Händler jedoch im Auftrag eines Kunden einen Käufer für das Boot sucht, gilt das gleiche wie beim Kauf von Privat an Privat: Der Handel bleibt mehrwertsteuerfrei. Nachversteuerung Ein ganz anderes Thema ist die sog. Nachversteuerung: Nachversteuerung seit dem 1. Mai 2004 in Ungarn: Betroffen sind alle Boote, die vor dem 1. Mai 2004 in einem der alten EU-Länder mehrwertsteuerfrei gekauft wurden, in Ungarn zu den bislang noch möglichen Bedingungen der "vorübergehenden zollfreien Einfuhr" stationiert wurden und nach dem 1. Mai 1996 in Betrieb genommen wurden. Grundlage der Berechnung ist dabei der Wert des Bootes zum Zeitpunkt der Nachversteuerung. Die Mehrwertsteuer beträgt in Ungarn 20%. Für Wasserfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (für Schweden, Finnland und Österreich: vor dem 01.01.1987; für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland: vor dem 01.01.1996) innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, wird auf die Nachversteuerung verzichtet. Für Wasserfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (für Schweden, Finnland und Österreich: vor dem 01.01.1987; für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland: vor dem 01.01.1996) innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, wird auf die Nachversteuerung verzichtet. Seite 2 Für Wasserfahrzeuge, die nach dem 01.01.1985 bzw. 01.01.1987 bzw. 01.01.1996 in einem EU-Land gekauft und in einem anderen stationiert wurden, muss die Mehrwertsteuer nachweislich im Kaufland bezahlt worden sein oder nachentrichtet werden. Die Nachversteuerung findet zu den Bedingungen des EU-Landes statt, in dem sich das Boot gerade befindet, d.h. es wird der dort geltende Mehrwertsteuersatz verlangt. Die Steuer wird vom Wert des Bootes zum Zeitpunkt der Nachversteuerung berechnet. Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer einmal in einem Land der EU bezahlt oder nachentrichtet wurde, darf grundsätzlich in jedem Hafen verlangt werden. Es ist deshalb sehr ratsam, den entsprechenden Beleg oder zumindest Kopien davon immer mitzuführen. Die Pflicht zur Nachversteuerung entfällt, wenn der nach zu entrichtende Betrag "geringfügig" ist, wenn also voraussichtlich nicht mehr als ca. 13 Euro Mehrwertsteuer nach zu entrichten wären. Mehrwertsteuersätze in der EU Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg 21 % 20 % 25 % 19 % 18 % 22 % 19,6 % 19 % 17,5 % 21 % 20 % 18 % 18 % 15 % Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Zypern 18 % 19 % 20 % 22 % 19 % 19 % 25 % 19 % 20 % 16 % 22 % 20 % 15 % Transporte mit Übermaßen Gespanne dürfen in Ungarn folgende Maße haben: 2,50 m Breite und 18 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Ausnahmegenehmigungen für die Überbreite von Anhängern und Booten erteilt in Ungarn folgende Behörde: Magyar Közút Kht. Útvonalengedélyezési Osztály Petrezselyem utca 15-19 1024 Budapest Tel. +36-1 3368730, +36-1 336 8778 (08.00 bis 12.00 Uhr an Werktagen) www.kozut.hu 3. Verkehrsvorschriften für Sportboote Allgemeine Bestimmungen Der Verkehr der Wasserfahrzeuge richtet sich nach den Regeln der Schifffahrtsordnung. Der Bootsführer hat alles zu unternehmen, um Unfälle zu vermeiden und andere Wasserfahrzeuge nicht zu behindern. Wassersport ist an Badestränden (Abfahren und Anlegen ausgenommen) und wenn durch Schilder darauf hingewiesen wird, verboten. Seite 3 Wasserfahrzeuge haben Fahrwasserengen, Häfen und Schleusen sowie die 200 m breite Zone vor deren Einfahrt bzw. Brückenöffnungen mit sicherer Geschwindigkeit innerhalb der kürzesten Zeit zu passieren. Das Benutzen von Segelbooten ist dort verboten, wo ein Schild darauf hinweist sowie in Schleusen und in einem Umkreis vor oder hinter der Schleusen von 200 m. Hafenordnung der staatlichen ungarischen Schifffahrtsgesellschaft MHRT Nach dem Einlaufen in den Hafen ist jeder Bootsführer verpflichtet, sich beim Hafenmeister zu melden und die Hafengebühren zu entrichten. Ausgenommen davon sind Bootsführer, die einen fest zugewiesenen Dauerliegeplatz haben oder die den Hafen aus Sicherheitsgründen, z.B. wegen Sturm, anlaufen. Sportboote dürfen nur in den durch Tafeln mit einem weißen „P“ auf blauem Grund bezeichnete Uferabschnitte anlegen. In Häfen mit molengeschützter Einfahrt ist folgendes zu beachten: auslaufende Schiffe haben das Vorrecht vor dem einlaufenden Schiff, Personenschiffe und Berufsschiffe haben immer Vorrang gegenüber dem Sportboot, bei Sturm ist das ausfahrende Schiff verpflichtet, dem einfahrenden Schiff den Vorrang zu geben, zwischen den Molen ist das Treiben lassen von Booten verboten. Fahr- und Ausweichregeln Für Segelfahrzeuge gelten die bekannten Ausweichregeln, die Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, zu Fischerbooten ist ein Abstand von 300 m zu halten, für Segelboote ist die Verwendung des Hilfsmotors als Flautenschieber verboten und daher strafbar. Die Fahrt unter Hilfsmotor ist Segelbooten nur erlaubt bei Mann über Bord-Manövern, Havarien, Sturmwarnung oder bei Einbruch der Nacht, Manövern im Hafenbereich. Ankern Boote müssen nachts beim Ankern ein weißes Rundumlicht mit einer Tragweite von 3 km als Ankerlicht führen. Ankern ist verboten: in der Fahrwasserenge von Tihany, in Wegen der Personenschifffahrt, an den durch Schifffahrtszeichen gekennzeichneten Stellen, 50 m seitwärts und 200 m seewärts am Molenkopf der Anlegestellen der Personenschifffahrt. Lichterführung und Schifffahrtszeichen Die Lichterführung und Schallsignale der Berufsschifffahrt sowie die Notsignale aller Fahrzeuge entsprechen der deutschen Binnenschifffahrtsstraßenordung und der Donauschifffahrtspolizeiverordnung. Bei Nachtfahrten führen Segler ein weißes Rundumlicht im Masttopp, alle Fahrzeuge müssen bei Nebel jede Minute einen langen Ton als Nebelsignal geben, die Schifffahrtszeichen sind der Euro-Norm gleichgestellt, Fischernetze sind durch gelbe Bojen oder durch einfache Stangen markiert und dürfen nicht überfahren werden. Seite 4 Donau Die innerhalb des ungarischen Staatsgebietes verlaufende 320 km lange Donaustrecke beginnt in Komarom - im slowakischen Komarno - und endet in Mohacs. Wassersportfahrzeuge müssen bei der Einreise nach Komarom zur Passkontrolle. Auf der Donau gelten die Verkehrsvorschriften der Donaustaaten. Kleinfahrzeuge müssen allen übrigen Schiffen Vorrang gewähren. Es ist untersagt, den Kurs von Schiffen in Fahrt in einer Entfernung von 300 m zu kreuzen sowie sich diesen Schiffen auf weniger als 70 m zu nähern. Versorgungsmöglichkeiten mit Lebensmitteln, Trinkwasser und Treibstoff bestehen an der Donau in den folgenden Häfen: Asványráró – Gönyü – Györ – Komarom – Neszmély – Esztergom – Kisoroszi – Nagymaros – Veröce – Dunabogdány – Tahitotfalu – Szöliget – Visegrad – Szentendre – Budapest – Tököl – Tass – Dunaföldvàr – Baja – Mohács. Sio-Kanal Der Sio-Kanal verbindet die Donau mit dem Plattensee. Er ist 120,8 km lang - ca. 17 m breit und 4 bis 8 m tief. Er beginnt bei Siófok am Plattensee und mündet bei km 1497 in die Donau. Die Befahrbarkeit des Sio-Kanals hängt vom Wasserstand ab. Informationen über Befahrbarkeit und Öffnungszeiten erteilt die Wasserwirtschaftsverwaltung für den Balaton: Balaton Vizügyi Kirendéltség Somogyi Béla u. 6, H – 8601 Siófok Telefon +36-84 11 100, im Inland 06-84 11 100 Balaton Motorboote dürfen nicht eingesetzt werden. Der Plattensee ist das bekannteste ungarische Wassersportrevier. Er ist 595 km² groß und durchschnittlich 3 m tief – in der Enge von Tihanyi bis zu 12 m. Segelboote, die mit Verbrennungsmotoren als Hilfsmotoren ausgerüstet sind, dürfen nur bei Gefahr und bei Ein- und Ausfahrt in Häfen benutzt werden. Elektromotoren können frei benutzt werden. Boote und Wassersportgeräte – Segelboote mit einer Segelfläche bis zu 10 m² ausgenommen – dürfen in 1,5 km Entfernung, ab Ufer gerechnet, fahren. Im Bereich des Klein-Balaton befindet sich ein streng geschütztes Naturschutzgebiet (Vogelreservat). Das Befahren dieses Gebietes ist verboten. Yachthäfen mit Tankstellen gibt es am Plattensee in folgenden Orten: Siófok, Balatonföldvár, Balatonszemes, Balatonlelle, Balatonboglár, Badacsony und Balatonfüred. Theiß Die Theiß ist mit einer Gesamtlänge von etwa 585 km, der zweitgrößte Fluss in Ungarn. Mit Ruderund Motorbooten kann die gesamte Theiß befahren werden. Segelboote dürfen nur auf den Stauseen und im ausgewiesenen Fahrwasser verkehren. Wasserskifahren ist ebenfalls erlaubt. Wegen der wechselnden Wassertiefen ist dies aber nur an den besonders gekennzeichneten Stellen zu empfehlen. Die Nebenarme der Theiß, die kleinen Bäche und Kanäle, fließen meist durch Schleusen geregelt unter Dämme hindurch. Schwimmen quer durch den Fluss ist verboten. Im Grenzbereich der Theiß darf man sich bis auf 30 m vom ungarischen Ufer entfernen. Velence-See Motorboot fahren ist auch auf dem Velence-See verboten. Der Velence-See hat eine Fläche von 26 km² und ist im Durchschnitt 1,2 m tief. Er wird der „See des Sonnenscheins“ genannt, da er 2050 Sonnenstunden im Jahr hat. Darüber hinaus ist er mit bis zu 26 ° C der wärmste See Europas. Für Segler, Surfer, Kajak- und Kanufahrer ist der Velence-See befahrbar. Für den Velence-See gelten die gleichen Wasserverkehrsbestimmungen wie für den Balaton (Plattensee). An der Westspitze des Sees gibt es ein Naturschutzgebiet, ein Vogelreservat, das nur mit einer Sondergenehmigung befahren werden darf. Seite 5 Neusiedler See Motorboote sind nicht erlaubt. Der Neusiedler See - ein Steppensee - gehört zum Großteil zu Österreich. Der ungarische Abschnitt beträgt 82 km². Die durchschnittliche Wassertiefe beträgt ca. 60-70 cm, wobei der tiefste Punkt bei 170 cm liegt. Der Neusiedler See kann mit Segel- und Ruderbooten befahren werden. Auf dem ungarischen Teil des Sees gibt es bei Fertõrákos einen Hafen. 4. Führerscheinvorschriften und Funkzeugnisse Führerschein Auf allen ungarischen Binnengewässern besteht Sportbootführerscheinpflicht für Motor- oder Segelboote dessen Motorleistung 3,68 kW (5 PS) übersteigt. Der amtliche deutsche Sportbootführerschein „Binnen“ wird anerkannt. Diesem gleichgestellt sind vor dem 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Segler-Verbandes mit dem Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" sowie amtliche Sportbootführerscheine, die vor dem 1. April 1978 (im Land Berlin vor dem 1. April 1989) erworben wurden. Funkzeugnis Möchte der Schiffsführer am UKW-Binnenfunk teilnehmen, ist das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) erforderlich. Mindestalter: 16 Jahre. Funkzeugnisse, die bis zum 31.12.2002 ausgestellt wurden, behalten unbefristet ihre Gültigkeit. Weitere Informationen im Merkblatt der ADAC-Sportschifffahrt „Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse“ 5. Sicherheitsausrüstung an Bord In Ungarn ist folgende Mindestsausrüstung für Boote vorgeschrieben: 6. Pro Person eine ohnmachtsichere Rettungsweste Ankergeschirr Festmacher Tauwerk Feuerlöscher mindestens 2 kg ist vorgeschrieben für alle Boote mit Motor oder einer Kocheinrichtung Bootshaken Rettungsring oder Rettungsboje mit mindestens 30 m schwimmfähiger Leine Zwei Stechpaddel Bei Nachtfahrten und unsichtigem Wetter ist ein weißes Topplicht vorgeschrieben Sonstige Ausrüstungsvorschriften Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote / Wassermotorräder Seit 2005 schreibt die neue EU-Richtlinie 2003/44/EG für alle Mitgliedsstaaten neue Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor. Die neuen Grenzwerte gelten für das Inverkehrbringen bzw. Inbetriebnehmen von allen neu gekauften Fahrzeugen mit: Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2006, Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2007. Seite 6 Wichtig: Laut EU-Richtlinie bestehen für Zweitaktmotoren neue Abgasvorschriften, aber kein generelles Fahrverbot. Zweitaktmotoren, die die neuen Grenzwerte überschreiten, konnten noch bis zum 31.12.2006 in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden und dürfen auch nach dem 31.12.2006 weiterhin benutzt werden. Seit dem 1.1.2007 müssen alle Neufahrzeuge, die in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden, die geltenden Grenzwerte der EU-Richtlinie einhalten. Fäkalientank Jeder Fahrer eines Wasserfahrzeuges hat alles im Interesse der Vermeidung jeglicher Umweltverschmutzung zu unternehmen. Ein Bord-WC darf im Hafen nur benutzt werden, wenn ein Boot mit einem Fäkalientank ausgerüstet ist. 7. Versicherungsempfehlung für Sportboote Eine Wassersporthaftpflichtversicherung ist in Ungarn nicht vorgeschrieben, jedoch ist der Abschluss einer Versicherung zu empfehlen. Die ADAC-WassersportVersicherung bietet Bootseignern und Skippern einen umfassenden und preiswerten Schutz an: ADAC-WassersportHaftpflicht. Eine ADAC-WassersportHaftpflicht schützt Sie weltweit. ADACMitglieder erhalten bei Abschluss einen Rabatt von 10%. ADAC-WassersportKasko. Beim Abschluss der ADAC-WassersportKasko erhalten Inhaber des Internationalen Bootsscheins/IBS vom ADAC 10% und ADAC-Mitglieder weitere 10% Rabatt. ADAC-Skipperhaftpflicht. Skipper, Crewmitglieder und jede Person, die sich mit Zustimmung des Skippers als Gast an Bord eines Wassersportfahrzeuges aufhält, kann sich durch die ADACSkipperhaftpflicht absichern. Informationen zur ADAC-WassersportVersicherung unter: www.adac.de/versicherung per Telefon: 0 180 5 10 11 12 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der dt. Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) oder bei jeder ADAC-Geschäftsstelle. 8. Benutzung von Funkgeräten Die Urkunde über eine Frequenzzuteilung ist mitzuführen. Diese erteilt die Bundesnetzagentur in Hamburg (Adresse auf Seite 10). 9. Notruf für den Binnenbereich Auf dem ungarischen Abschnitt der Donau ist das Rundfunknotruf- und Informationssystem NAVINFO, Rhein-Main-Donau, in Betrieb. Auf dem Balaton steht das Radionotruf- und Informationssystem Bala Trönk Hilfe zur Verfügung. Auf beiden Gewässern kann über Kanal 16 Hilfe gerufen werden. Die Dispatcher nehmen rund um die Uhr in ungarischer, deutscher und russischer Sprache die Rufe entgegen. Informationen werden über Kanal 22 gegeben. Seite 7 10. Wetterberichte und ADAC-Sommerservice Wetterberichte Der Balaton-Wetterbericht Radio Danubius 100,4 MHz und Radio JAM 91,8 MHz, sendet täglich zur vollen Stunde von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr den Wetterbericht in deutscher und englischer Sprache. Auch der „Österreichische Rundfunk“ (ORF) sendet auf UKW die Wettervorhersage für den Balaton. Sturmwarnungen für den Plattensee, der Theiß und dem Velence-See Die Gewittermeldesysteme geben an der Theiß, am Plattensee und am Velence See einheitliche Zeichen: Rund um die Seen gibt es Sturmwarnleuchten mit gelbem Blinklicht. 30 Blitze in der Minute bedeuten Vorsichtsmeldung - 60 Blitze in der Minute Sturmwarnung. Verlassen der Häfen ist dann verboten. Für den Balaton gilt: Sturmwarnung Stufe 1 - 45 Blitze pro Minute - Windstärke 40 km/h -, in diesem Fall dürfen die Boote nicht weiter als 500 m vom Ufer entfernt verkehren (ausgenommen Notfall). Sturmwarnung Stufe 2 - 90 Blitze pro Minute - Windstärke 60 km/h - heißt drohende Gefahr, dann ist es verboten, Boot zu fahren. Wenn die Gewittergefahr vorbei ist oder nicht mehr besteht, befinden sich die Reflektoren im Ruhezustand und blinken nicht mehr. Auf der ungarischen Fläche des Neusiedler Sees gibt es keine Sturmwarnleuchten, auf dem österreichischem Gebiet gibt es zwei. Unter der Telefonnummer (00-43)2177 22 44 können vom Tonbandgerät Informationen über Windund Witterungsverhältnisse abgerufen werden. ADAC-Sommerservice Ganzjährig informiert Sie der ADAC-Sommerservice unter der Rufnummer 0 180 5 10 11 12 (0,14 Cent/Min.) über die Badegewässerqualität und sonstige Ereignisse wie z.B. Algenvorkommen am Neusieder See, Plattensee, Velencer und Theiß-See. 11. Ausübung weiterer Wassersportarten Segelsurfing Nach den ungarischen Bestimmungen gelten Segelsurfer als Wassersportfahrzeuge. Auf größeren Flüssen wie etwa auf Donau und Theiß ist Segelsurfen grundsätzlich verboten. Auf den Seen gelten für die Benutzung von Segelsurfbrettern folgende Regeln: Wassersportgeräte dürfen auf dem Balaton erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres eingesetzt werden, Segelsurfbretter dürfen nur in speziell gekennzeichneten Abschnitten eingesetzt werden. In Badegebieten darf nicht gesurft werden. Die weiteste Entfernung vom Ufer beträgt ein Kilometer, zu größeren Schiffen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 m zu halten: Kreuzen ist nur in einem Abstand von mindestens 300 m gestattet, Segelsurfer haben Vorrang vor Motorbootfahrern; zwischen Segelsurfern und Segelbooten ist der Vorrang von der herrschenden Windrichtung abhängig. Jet-Ski Das Befahren des ungarischen Teils der Donau mit Wassermotorrädern wie Jet-Ski, Wetbike, Waterbob, Scooter und ähnlichen Geräten ist folgenden Regeln unterworfen. Motorisierte Wassersportmittel haben sich nach den geltenden Schifffahrtsregeln zu richten. Seite 8 12. Der Betrieb dieser Wassersportmittel ist verboten in Hafenbecken oder in einem Umkreis von 200 m vor Hafeneinfahrten und Liegestellen im Strom, in den Vorhäfen der Schleusen, in der Nähe von Anlegestellen, bei Fahrwasserverengung und in der Nähe von Badezonen. Der Betrieb von motorisierten Wassersportmitteln ist nur am Tag und nur bei guten Sichtverhältnissen auf den dafür im Donaubereich freigegebenen Strecken erlaubt. Führer von motorisierten Wassersportmitteln sowie deren Beifahrer müssen eine Rettungsweste tragen. Motorisierte Wassersportmittel dürfen sich einem in Fahrt befindlichen Schiff nicht unter 30 m nähern. Der Kurs von Schiffen darf nur in einem Mindestabstand von 300 m, der von Tragflächenbooten im Abstand von mindestens 1000 m gekreuzt werden. Die Führer von Wassersportmitteln unterliegen den Qualitätsanforderungen (Sportbootführerschein) der Motorkleinschifffahrt. Infos zum Chartern Verzeichnis von Charterfirmen Die ADAC-Sportschifffahrt hat Anschriften und Angebote von Charterfirmen in Europa und Übersee nach Ländern zusammengestellt und gibt sie als Merkblätter ohne Werturteil heraus. Angegeben sind die Anschrift, Reviere, Bootsklasse und Preise mit Hinweis auf günstige Konditionen für ADACMitglieder. Allgemeine Tipps zum Chartern ergänzen den Service für Charterkunden. 13. Wichtige Anschriften Aktuelle Länderinformationen erhalten Sie unter: www.adac.de/sportschifffahrt ADAC-Newsletter – Service für ADAC-Mitglieder und Skipper Auf Wunsch bekommen Clubmitglieder vierzehntägig den ADAC-ReiseService-Newsletter mit aktuellen Informationen aus dem Wassersport. Anmeldung unter www.adac.de/sportschifffahrt Reiseinformationen unter: www.adac.de/ReiseService Ungarisches Tourismusamt Regionaldirektion Berlin und Deutschland Ost Wilhelmstr. 61 10117 Berlin Fax (030) 24 31 46 13 Regionaldirektion Deutschland Mitte, Nord und West Lyoner Str. 44-48 60528 Frankfurt Fax (069) 92 88 46 13 Regionaldirektion Deutschland Süd Stefan-George-Ring 29 81929 München Fax (089) 3 09 04 05 10 Telefon 00800 36 00 00 00 (kostenlose Info-Hotline) www.ungarn-tourismus.de Seite 9 Bundesnetzagentur Außenstelle Hamburg Sachsenstr. 12 und 14 20097 Hamburg Tel.: (040) 23 65 50 Fax: (040) 23 65 51 82 14. Gewässerkarten und nautische Literatur Gewässerkarten und nautische Literatur sind im Fachbuchhandel erhältlich. "Die Donau-Donaueschingen-Schwarzes Meer" von Rod Heikell, Edition Maritim. ADAC-Reiseführer Ungarn ADAC Verlag GmbH, München, ISBN 3-87003-643-5 ADAC TourSet OE Plattensee Regionalführer Seite 10 Der ADAC – ein starker Club für Wassersportler Nicht nur für Wassersportneulinge, sondern auch für gestandene Skipper ist es wichtig, sich über die aktuellen Veränderungen z. B. zu den Sportbootführerscheinen oder der Sicherheitsausrüstung zu informieren. Die ADAC-Sportschifffahrt ist ein kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Wassertouristik. n Internationaler Bootsschein (IBS) Mit dem IBS vom ADAC haben Sie eine weltweit gültige Bootsregistrierung. Beim Befahren deutscher Binnengewässern gilt er als Ausweis über ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. n Wassertouristische Länder-, Revier- und Sachinfos Infos für Skipper zu Sportbootführerscheinen, zum Gebrauchtbootkauf, Flaggenführung und vielem mehr. Als ADAC-Mitglied erhalten Sie diese Merkblätter gratis. n ADAC-Stützpunkte für die Sportschifffahrt im In- und Ausland ADAC-Mitglieder, die ihr Boot beim Club registriert haben, können sich freuen: Das attraktive Stützpunktnetz umfasst mehr als 60 Standorte in acht europäischen Ländern. Je nach Marina erhalten Mitglieder dort Ermäßigung auf Liegeplätze, technische Einrichtungen oder sonstige Serviceangebote. n Charterliste Wer ohne eigenes Boot zu neuen Ufern aufbrechen will, bekommt mit der ADACCharterliste wertvolle Tipps zum Boots-Charter in Europa und Übersee. Das Verzeichnis enthält Anschriften, Reviere, Bootsklassen und Preise mit Angaben zu Sonderkonditionen für ADAC-Mitglieder. n Clubartikel Flaggen, Skipper-Caps, Clubjackenabzeichen sowie weitere sportliche Accessoires hält die Kollektion für ADAC-Skipper bereit. n Wassertourismus-Guide (WTG) Optimale und schnelle Törnplanung unter www.adac.de/sportschifffahrt: Die Online-Plattform bietet umfangreiche Informationen, z. B. zu Marinas und Revieren, Sportbootschulen, Wassertankstellen und vielem mehr in Deutschland, Skandinavien, Niederlanden und im Mittelmeer. ADAC-Wassersportversicherung n ADAC-Wassersportversicherung Mit dem IBS vom ADAC erhalten Sie beim Abschluss einer ADAC-WassersportKasko 10% Ermäßigung. ADAC-Mitglieder bekommen weitere 10% Rabatt bei Abschluss der ADAC-WassersportHaftpflicht sowie ADAC-WassersportKasko. n ADAC-Marinaführer Der ADAC Marinaführer enthält über 1000 Marinas an Flüssen, Seen und Küsten in 16 Ländern Europas, umfangreich geprüft und bewertet. Dazu Hafenkarten, Piktogramme und ausführliche Beschreibungen sowie umfassende Infos zum Ansteuern und Anlegen. n ADAC-Newsletter für Skipper ADAC-Mitglieder erhalten auf Wunsch vierzehntägig Informationen und Neuigkeiten – auch aus dem Bereich Wassertourismus – mit dem kostenlosen ADAC-ReiseServiceNewsletter. Anmeldung unter www.adac.de/newsletter – Schwerpunkt Reise. n Mehr Informationen unter www.adac.de/sportschifffahrt oder [email protected]