Die Zulassungsstelle der Hansestadt Rostock informiert:

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Die Zulassungsstelle der Hansestadt Rostock informiert:
Die Zulassungsstelle der Hansestadt Rostock informiert:
Gesetzesänderung ab 01.04.2015
Auf Antrag können durch die Zulassungsbehörde am Wohnort des Antragstellers
oder am Standort des Fahrzeuges bei Bedarf zum Zwecke der Prüfungs-, Probeoder Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt und der
Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen ausgegeben werden.
„Die Beschränkung auf die örtlich zuständige Zulassungsbehörde am Wohnort des
Beantragenden entfällt damit“
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis/Pass i. V. mit Meldebescheinigung
elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stellig)
ggf. Vollmacht (PDF)
Ab dem 01.04.2015 werden Kurzeitkennzeichen nur noch zugeteilt, wenn folgende
Voraussetzungen zusätzlich erfüllt werden:
 das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist (Typ- oder
Einzelgenehmigung),
 eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP)
nachgewiesen, und
 das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
Hinweis:
Die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stellig) muss durch den Versicherer
für Kurzzeitkennzeichen freigegeben sein.
Für die Zuteilung ist ein Nachweis über den Bedarf zu erbringen.
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und muss nach Ablauf dieser Zeit
nicht mehr zurückgegeben werden.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung und ohne gültige Betriebserlaubnis/
Einzelgenehmigung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
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bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat,
ebenso Rückfahrten.
zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer
nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, die das Kennzeichen ausgestellt hat
oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der
Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen zwecks Beantragung eines
Kurzzeitkennzeichens ab dem 01.04.2015 finden Sie auf den Seiten des BMVI.
Gebühr: 13,10 EUR