Sitzung vom 17.02.2011 - Petershagen/Eggersdorf

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Sitzung vom 17.02.2011 - Petershagen/Eggersdorf
Niederschrift der 28. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf
Aula der Gesamtschule, Eggersdorfer Straße 91,
15370 Petershagen/Eggersdorf
II.
Tag:
17.02.2011
III.
Beginn der Sitzung:
19.34 Uhr
IV.
Ende der Sitzung:
22.19 Uhr
V.
Unterbrechung der Sitzung von Uhr bis Uhr
VI.
Name des Sitzungsleiters:
Frau Schmidt
VII. Anwesenheit der Gemeindevertreter/innen:
Name
anwesend fehlt entschuldigt fehlt unentschuldigt
Borchardt, Olaf
x
Dinter, Cordula
x
Kannekowitz, Hans-Joachim
x
Bendel, Uwe
x
Wiench, Gunnar
x
Krischker, Peter
x
Körner, Klaus
x
Dr. Kattner, Hagen
x
Kraatz, Thomas
x
Danowski, Susanne
x
Schliebs, Christine
x
Brunnow, Wolfgang
x
Schmidt, Rita
x
Krause, Heiko
x
Hauser, Monika
x
Claus, Michael
x
Seeger, Manfred
x
Herzog, Burkhard
x
Schaum, Burkhard
x
Lüders, Andreas
x
Dr. Reimann, Karin
x
Paulat, Burkhard
x
VIII. Namen derjenigen Gemeindevertreter/innen, die wegen verspäteten Eintreffens oder
vorzeitigen Verlassens der Sitzung an der Beratung einzelner Verhandlungsgegenstände nicht
teilgenommen haben:
Eintreffen
Verlassen
Eintreffen Verlassen
Name
Name
Herr Herzog
19.44 Uhr
Herr Brunnow
21.08 Uhr 21.05 Uhr
Herr Krischker
19.58 Uhr
Frau Schmidt
22.16 Uhr 22.13 Uhr
Herr Kraatz
20.14 Uhr
IX. Namen der wegen Befangenheit von einzelnen Abstimmungen ausgeschlossenen
Gemeindevertreter/innen:
Name
Ausschluss von der Abstimmung zu Beschlussvorlage Nr.
Herr Krischker
zum TOP 12.
Herr Krischker
zum TOP 13.
Herr Bendel
zum TOP 16.
X. Namen der anwesenden Verwaltungsmitglieder und anderer zugelassener Personen
Name
Funktion
Name
Funktion
Herr Lange
Hauptamtsleiter
Herr Daut
Bauamtsleiter
I.
Ort:
1
Herr Kliegel
Frau Brandau
Frau Schmidt
Herr Schnieber
Herr Enkelmann
Frau Markstein
XI.
Ordnungsamtsleiter
SB Öffentlichkeitsarbeit
Gleichstellungsbeauftragte
Genotec Vertriebs AG
Fürstenwalder Aus- und
Weiterbildungszentrum
gGmbh
Kinderbauernhof
Petershagen
Frau Ryborz
Frau Marsand
Herr Schwark
Herr Steffen
Herr Walde
Herr Thesing
Kämmerin
SB Bauplanung
Integrationsbeauftragter
Seniorenbeauftragter
Steremat
Arbeitsförderungsgesellschaft
mbH
Stadtplanungskontor Berlin
Tagesordnung
öffentlich
1.
Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung
2.
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
3.
Feststellung der Tagesordnung
4.
Entscheidung zu evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen
Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.01.2011
5.
Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung
6.
Bericht des Bürgermeisters
7.
Bericht des Integrationsbeauftragten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
8.
Einwohnerfragestunde
9.
Mitteilungen der Vorsitzenden der Fraktionen und der Ausschüsse der Gemeindevertretung
10.
Beantwortung von Anfragen gem. § 6 der Geschäftsordnung
11.
Beschluss über die Bestätigung der Grundzüge eines Mietvertrages zwischen der
Gemeinde Petershagen/Eggersdorf und der FAW gGmbH hinsichtlich der Miete der
Gebäude der Gesamtschule
12.
Beschluss zur Bestätigung und Auslage des Entwurfs des Bebauungsplanes
„Luisenstraße“, OT Petershagen
13.
Beschluss zur Bestätigung und Auslage des Entwurfs des Bebauungsplanes
„Margaretenstraße“, OT Petershagen
14.
Beschluss zur Bestätigung und Auslage des Entwurfs der städtebaulichen Satzung
„Bruchmühler Straße“
15.
Beschluss zur Bestätigung und Auslage des Entwurfs des Maßnahmekonzeptes zur
Spielleitplanung
16.
Beschluss zur Genehmigung der Eckpunkte eines Erschließungsvertrages zum
Bebauungsplan „Bahnhofsumfeld S-Bahnhof Petershagen“, Änderungsbereich
Eggersdorfer Straße / Triftstraße“ (Rederecht: Herr Schnieber)
17.
Beschluss zur Zweiten Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der
Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 19. Februar 2009
18.
Beschluss zur Dritten Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der
Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 19. Februar 2009
19.
Beschluss zur Erhöhung der gemeindlichen Zuschüsse für den Betrieb des
Kinderbauernhofes „Mümmelmann“ im Jahr 2011
20.
Beschluss über die Beauftragung des Bürgermeisters zu Verhandlungen hinsichtlich
der Pacht eines Parkplatzes im nördlichen Umfeld des S-Bahnhofes Petershagen-Nord
nicht öffentlich
21.
Eröffnung des nicht öffentlichen Sitzungsteils durch die Vorsitzende der
Gemeindevertretung
2
22.
23.
24.
25.
Entscheidung zu evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht
öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.01.2011
Beschluss über den Ankauf eines Grundstückes (Flurstück 1434 der Flur 2 der
Gemarkung Eggersdorf - „Mühlenteich“ u.a.)
Beschluss über die Vergabe des Auftrages „Erweiterung/Umbau Kita „Knirpsenstadt“,
Los 1: Rohbau“
Informationen des Bürgermeisters gem. § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde
Petershagen/Eggersdorf
XII. Sitzungsverlauf
1.
Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung
2.
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Gemeindevertretersitzung
ordnungsgemäß erfolgte und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
3.
Feststellung der Tagesordnung
Die Vorsitzende erklärt, dass der Tagesordnungspunkt 20. (Beschluss über die Beauftragung des
Bürgermeisters zu Verhandlungen hinsichtlich der Pacht eines Parkplatzes im nördlichen Umfeld des SBahnhofes Petershagen-Nord) in die Tagesordnung aufgenommen wurde, obwohl er nicht fristgerecht
eingereicht wurde. Der Beschlussantrag sollte zuerst in den Ausschüssen beraten werden. Sofern die
Einreicher den Antrag nicht zurückziehen, wird sie daher über einen Verweis in die Ausschüsse
abstimmen lassen.
Herr Kannekowitz zieht den Beschlussantrag nicht zurück. Er möchte, dass dieser durch die
Gemeindevertretung abgestimmt und nicht in die Ausschüsse vertagt wird. Aus seiner Sicht lag der
Antrag rechtzeitig vor.
Frau Dr. Reimann schlägt vor, wenn der Antrag auf der Tagesordnung bleibt, diesen im nicht öffentlichen
Teil zu beraten, da die Diskussion personenbezogene Daten berührt werden könnten.
Die Vorsitzende beantragt, den Tagesordnungspunkt 20. von der Tagesordnung zu nehmen und in drei
Ausschüsse der Gemeindevertretung zu verweisen (8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen).
Die Vorsitzende beantragt das Rederecht für Herrn Walde zum TOP 19. (Beschluss zur Erhöhung der
gemeindlichen Zuschüsse für den Betrieb des Kinderbauernhofes „Mümmelmann“ im Jahr 2011) (17 JaStimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
Weitere Anträge zur Tagesordnung und zu den Rederechten liegen nicht vor, sodass die Tagesordnung
und die Rederechte daraufhin bestätigt und von der Vorsitzenden festgestellt werden (17 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
4.
Entscheidung zu evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der
Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.01.2011
Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung
vom 20.01.2011 werden nicht erhoben.
5.
Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Protokollanmerkung: Herr Herzog trifft gegen 19.44 Uhr ein.
Die Vorsitzende informiert, dass eine Bewerbung auf die Ausschreibung zur Bestellung eines Kinder- und
Jugendbeauftragten für unsere Gemeinde eingereicht wurde. Die Vorstellung des Bewerbers erfolgt im
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport.
3
Die Anfrage zu evtl. bestehenden Mitwirkungsverboten im Rahmen der Beratungen zum
Straßenbauprogramm 2020 blieb in der letzten Sitzung des Hauptausschusses unbeantwortet. Die Antwort
liegt den Gemeindevertretern jetzt vor. Daraus ergibt sich, dass alle Gemeindevertreter am
Gesamtdokument mitwirken können, aber nicht, wenn die Straße beraten wird, in der sie oder Angehörige
Eigentümer eines Grundstückes sind und selbst Einwendungen vorgebracht haben.
Wie sehr die Bürger das „Straßenbauprogramm 2020“ beschäftigt, zeigen die Stellungnahmen, die in der
Verwaltung und bei der Vorsitzenden der Gemeindevertretung eingehen. Mit den Fraktionsvorsitzenden
wurde eine Verständigung dahingehend erzielt, dass die Stellungnahmen den Gemeindevertretern auf der
Internetseite, die die Gemeindevertreter mit ihrem Passwort einsehen können, zur Verfügung gestellt
werden.
Die Vorsitzende bittet den Bürgermeister und Herrn Lange, die Beschlussdatenbank ebenfalls auf dieser
Internetseite zur Verfügung zu stellen
Frau Dr. Reimann bittet darum, die fraktionslosen Mitglieder der Gemeindevertretung über Sitzungen der
Vorsitzenden mit den Fraktionsvorsitzenden zu informieren. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sie
den Fraktionsvorsitzenden bereits vier Termine für dieses Jahr vorgeschlagen hat. Die erste Beratung fand
am 10.02.2011 statt.
Der Bürgermeister bittet darum, über diese Beratungstermine ebenfalls informiert zu werden.
6.
Bericht des Bürgermeisters
Protokollanmerkung: Herr Krischker trifft gegen 19.58 Uhr und Herr Kraatz gegen 20.14 Uhr ein.
Anfragen:
Frau Hauser weist darauf hin, dass die Trinkbrunnen an der Grundschule Eggersdorf immer noch nicht
funktionsfähig sind. 300 Kinder könnten diese jeden Tag nutzen, doch nur, wenn sie funktionieren.
Der Bürgermeister sagt, dass im Wasser der Trinkbrunnen Schwermetalle nachgewiesen wurden und die
Gemeinde mit einer Firma in Verhandlung steht, um Abhilfe zu schaffen.
Herr Kliegel ergänzt, dass am 10.02.2011 die Firma AIR-WOLF GmbH Waschraum und Hygienetechnik
aus München drei Armaturen gewechselt hat. Derzeit wird auf das Ergebnis der Wasseruntersuchungen
gewartet.
Herr Körner fragt, worin die beiden vom Bürgermeister erwähnten Vorschläge zur Rückhaltung des
Wassers im Gemeindegebiet bestehen. Die Gemeindevertreter sollten die Möglichkeit zur Mitarbeit
erhalten.
Herr Daut legt dar, dass Mitglieder der Lokalen Agenda bereits eine inhaltliche Vorarbeit geleistet haben,
indem sie die Vielzahl der Wasserstellen erfasst und beschrieben haben sowie Rekultivierungsmaßnahmen aufzeigten. Zum einen wird vorgeschlagen, wie die Flächen der Rohrwiesen südlich der SBahn/westlich der Lindenstraße im OT Petershagen mit dem Mühlenfließ besser vernetzt werden können.
Im zweiten Vorschlag geht es darum, die Speichermöglichkeiten des verlängerten Haselaugrabens in der
Nähe der ehemaligen Mülldeponie Eggersdorf/Waldsee zu verbessern.
Herr Paulat erkundigt sich, ob der Waldsee zu unserem Gemeindegebiet oder zu Strausberg gehört. Herr
Daut antwortet, dass nach dem Gebietsaustausch mit der Stadt Strausberg der Waldsee
Petershagen/Eggersdorf zugeordnet wurde.
Herr Paulat informiert, dass am 21.02.2011 der 3. Bauabschnitt der Eggersdorfer Straße in der Sitzung
des Bauausschusses des Landkreises vorgestellt werden wird und fragt, wer seitens der Gemeinde daran
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teilnimmt. Die Ausführungsarbeiten des 2. Bauabschnittes waren nicht zufriedenstellend, weshalb eine
Teilnahme sinnvoll wäre, um so Einfluss auf das Baugeschehen zu nehmen.
Der Bürgermeister fordert die Gemeindevertreter auf, mit an dieser Beratung teilzunehmen.
Die Vorsitzende erinnert daran, dass ca. eintausend Unterschriften für den Erhalt der Ampelanlage an der
Eggersdorfer Straße gesammelt wurden. Gibt es diesbezüglich neue Ergebnisse? Wie ist der Stand und
wie die weitere Planung? Der Bürgermeister antwortet, dass nach den gegebenen Möglichkeiten Einfluss
auf die Planung genommen wird. Der Landrat des Landkreises hält jedoch daran fest, dass keine
Lichtsignalanlage installiert wird, da die Ergebnisse der Verkehrszählungen dies nicht rechtfertigen
würden. Herr Kliegel ergänzt, dass zwei Verkehrszählungen durchgeführt wurden. Am 7.6.2010 querten
in der Zeit von 6.45 Uhr bis 8.00 Uhr vier Fußgänger die Eggersdorfer Straße und am 15.09.2010 waren
es 21 Fußgänger. Die Frequentierung durch Fußgänger reicht für die Errichtung einer Signalanlage nicht
aus. Es werden aber, wie in den ersten zwei Bauabschnitten, Querungshilfen gebaut. Herr Krause meint,
dass nur die Möglichkeit bestehe, aufgrund einer politischen Entscheidung des Landrates diese Ampel zu
errichten. Er erinnert daran, dass dort zwei Kinder tödlich verunglückten.
Herr Seeger bezieht sich auf die Antwort des Bürgermeisters auf ein Schreiben der Bürgerfraktion zu
rechtlichen Fragen im Zusammenghang mit dem provisorischen Ausbau von Anliegerstraßen. Warum
erhielten nicht alle Gemeindevertreter das Antwortschreiben und wieso gibt es nur die gleichlautende
Antwort, die bereits im November 2010 gegeben wurde?
Herr Lange schildert, dass es sich nicht um eine Anfrage nach § 6 der Geschäftsordnung handelte. Das an
den Bürgermeister gerichtete Schreiben enthielt die Bitte zur Klärung einer Rechtsfrage. Die Antwort ist
schriftlich erfolgt. Da die Frage ähnlich gelagert ist, wie die mündliche Anfrage in einer Sitzung des
Hauptausschusses im vergangen Jahre und sich die Rechtlage nicht geändert hat, behält die früher
gegeben Antwort ihre Richtigkeit. Eine rechtliche Prüfung ist erfolgt.
Herr Seeger ergänzt, dass Hintergrund seiner Frage zahlreiche Bürgerhinweise wären, die sich zum
Straßenausbau geäußert haben. Für diese sollte beides veröffentlicht werden, damit die Bürger Kenntnis
darüber erhalten.
Die Vorsitzende stellt fest, dass sich die Gemeindevertreter mit Fragen des provisorischen Ausbaus im
Zuge der Abwägung zum „Straßenbauprogramm 2020“ noch einmal beschäftigen müssen.
Die Vorsitzende richtet zwei Fragen an den Bürgermeister:
1. Wie ist der Stand zum Bau eines LIDL-Marktes in Petershagen? Im Ausschuss wurde darüber
beraten, nun hat sie längere Zeit nichts mehr darüber vernommen.
2. Bestehen seitens des Wasserverbandes Strausberg-Erkner gegenüber der Gemeinde Ansprüche
aus sog. „Altanschließerbeiträgen“?
zu 1.
Der Bürgermeister sagt, dass der Bauantrag nicht weiterverfolgt wurde. Herr Daut ergänzt, dass das
Grundstück jetzt verkauft ist, aber nicht an LIDL. Der Käufer ist offen für jegliche Bebauung, außer für
Lebensmittelmärkte.
zu 2. Dem Bürgermeister sind keine Ansprüche gegen die Gemeinde oder private Anschlussnehmer
bekannt.
7.
Bericht des Integrationsbeauftragten der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
Herr Schwark berichtet, dass sich die Zahlen der in der Gemeinde lebenden Ausländer zum Vorjahr nicht
wesentlich verändert haben. Die Zahl ist auf 115 im Vergleich von 106 gemeldeten Ausländern zum
Vorjahr gestiegen. Gering ist ebenfalls der Ausländeranteil mit sieben schulpflichtigen Kindern, der den
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1205 schulpflichtigen Kindern unseres Ortes gegenübersteht. Bemerkenswert sei, dass die ausländischen
Schüler an unseren Schulen sehr gute Bildungsabschlüsse erreichen.
Durch den geringen Ausländeranteil und der wenigen Problemfälle in unserer Gemeinde wird er noch
nicht in dem Maße gefördert, wie er es sich wünscht. Seine Hilfe erstreckte sich bisher auf die
Vermittlung zwischen den Behörden und den Antragstellenden.
Kontakt nahm er zu Frau Gruber, Migrationsbeauftragte des Landkreises Märkisch-Oderland, auf.
Die Flüchtlingszahlen in Deutschland werden wegen den Flüchtlingen aus Nordafrika steigen. Betroffen
sind vorrangig die Ballungszentren, wie Berlin, München usw. Ein umfangreicheres Betätigungsfeld
öffnet sich für den Integrationsbeauftragten in der Nachbargemeinde Strausberg durch den sozialen
Wohnungsbau.
Er ist sich sicher, dass seine Aufgaben mit der Zeit wachsen werden und ruft die Gemeindevertreter auf,
sich an ihn zu wenden, wenn sie Hilfe in Problemsituationen benötigen.
Anfragen:
Frau Dr. Reimann fragt, aus wie vielen Nationen sich die Zahl der Ausländer in der Gemeinde
zusammensetzt? Gibt es unter den Ausländern Flüchtlinge?
Herr Schwark antwortet, dass Ausländer aus 32 Nationen in der Gemeinde wohnen; hauptsächlich
Menschen aus Republiken der ehemaligen Sowjetunion.
Herr Schwark informiert weiter, dass von einem Migrationhintergrund gesprochen wird, wenn ein
Elternteil bis in die zweite Generation zurück eine ausländische Herkunft besitzt. Seit 2007 greift in
Deutschland das sog. „Optionsmodell“, was bedeutet, dass Kinder bis zum 18. Lebensjahr zwei
Staatsangehörigkeiten besitzen und sich dann mit 18 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden
müssen.
Frau Dr. Reimann ergänzt ihre Frage dahingehend, ob es Flüchtlinge in unserem Ort gibt, die in den
letzten zehn Jahren aufgenommen wurden? Herr Schwark antwortet, dass das nicht aus der Statistik zu
ersehen ist. Asylbewerber werden i.d.R. in Asylbewerberwohnheimen aufgenommen und wohnen dann
auch dort. Unser Ort besitzt kein Asylbewerberwohnheim.
Herr Körner führt aus, dass die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, die hier ihre vorläufige
Heimat gefunden haben, typische Asylanten wären. Herr Schwark erklärt, dass diese dauerhaft geduldet
sind und nach Ende des Krieges wieder zurück in ihr Heimatland gehen müssen. Dafür wurde ihnen Geld
angeboten. Zu den sog. „Positivstaatlern“ gehören die Menschen aus Serbien, diese kommen wieder und
stellen einen Folgeantrag.
8.
Einwohnerfragestunde
(siehe gesonderte Niederschrift der Anlage)
Protokollanmerkung: Frau Danowski verlässt von 20.16 Uhr bis 20.18 Uhr die Sitzung.
9.
Mitteilungen der Vorsitzenden der Fraktionen und der Ausschüsse der
Gemeindevertretung
Es liegen keine Mitteilungen der Vorsitzenden der Fraktionen und der Ausschüsse vor.
10.
Beantwortung von Anfragen gem. § 6 der Geschäftsordnung
Dem Bürgermeister liegt eine Anfrage der Bürgerfraktion und eine Anfrage der Fraktion
CDU/FDP/PEBB vor. Die Fragen beziehen sich auf die Höhe von Gerichtskosten sowie auf
Straßenbäume. Sie und ihre Beantwortung werden vom Bürgermeister vorgetragen. Den
Gemeindevertretern liegen die Fragen und Antworten schriftlich vor (Anlage 2 und 3).
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11.
Beschluss über die Bestätigung der Grundzüge eines Mietvertrages zwischen der Gemeinde
Petershagen/Eggersdorf und der FAW gGmbH hinsichtlich der Miete der Gebäude der
Gesamtschule
Protokollanmerkung: Herr Brunnow verlässt von 21.05 Uhr bis 21.08 Uhr die Sitzung.
Es werden einzelne Punkte des Schulbetreibervertrages, insbesondere § 6 (Mietzins) diskutiert.
Durch Herrn Kannekowitz, Herrn Krause, Herrn Dr. Kattner, Frau Schliebs und Frau Schmidt wird der
folgende Änderungsantrag gestellt, über den die Vorsitzende zunächst abstimmen lässt:
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt angesichts der Notwendigkeit eines
Erweiterungsbaus für die gymnasiale Oberstufe an der von der Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungswerk gGmbH als Träger betriebenen Schule folgenden Grundzüge für die Neufassung des am 31.
Januar 2007 geschlossenen Schulbetreibervertrages.
Aus den Grundzügen ist der Entwurf des neuen Vertrages zu entwickeln, der den Fraktionen und den
(kompetenten) Fachausschüssen der Gemeindevertretung vor einer Beschlussfassung in der
Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben ist.
Dem Entwurf des neuen Vertrages ist der z. Z. gültige Vertrag anzulegen.
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen (19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1
Stimmenthaltung). Sodann stellt die Vorsitzende die geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss 4/28/08/11
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt angesichts der Notwendigkeit eines
Erweiterungsbaus für die gymnasiale Oberstufe an der von der Fürstenwalder Aus- und
Weiterbildungswerk gGmbH als Träger betriebenen Schule folgenden Grundzüge für die Neufassung des
am 31. Januar 2007 geschlossenen Schulbetreibervertrages.
Aus den Grundzügen ist der Entwurf des neuen Vertrages zu entwickeln, der den Fraktionen und den
(kompetenten) Fachausschüssen der Gemeindevertretung vor einer Beschlussfassung in der
Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben ist.
Dem Entwurf des neuen Vertrages ist der z. Z. gültige Vertrag anzulegen.
1. Die Gemeinde stellt dem Träger weiterhin zum Zwecke der Betreibung einer weiterführenden
Schule, an der die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder vergleichbare Abschlüsse erlangt
werden können, auf dem genutzten Objekt, Eggersdorfer Str. 91 in 15370 Petershagen/
Eggersdorf, die dazu erforderlichen Gebäude (Haus 1 – ohne Turnhalle, Haus 2, Zwischenbau,
Haus 3 – wird abgerissen und neu gebaut - mit Jugendclub, den die Gemeinde auf ihre Kosten
betreibt) und Freiflächen auf der Grundlage eines Mietvertrages zur Verfügung. Die Gemeinde ist
berechtigt, die Aula täglich ab 18.00 Uhr und an den Wochenenden zu nutzen, weiterhin den
Bolzplatz und die Skate- Anlage (Half-Pipe).
Für diese Nutzungen entstehen der Gemeinde keine Kosten.
Zur Durchführung der Gewerbe- und Kulturmesse stellt der Träger der Gemeinde auch weitere
Gebäude und Freiflächen zur Verfügung.
Über die notwendige, kostenpflichtige Nutzung der Giebelseehalle durch den Träger stimmen
sich die Vertragsparteien jährlich ab. Dabei werden die Belange der Gemeinde – insbesondere für
die Vereinsnutzung - berücksichtigt. Das durch die Gemeinde zu beanspruchende
Nutzungsentgelt für die Nutzung der Giebelseehalle durch den Träger orientiert sich an dem
Wartungs-, Betriebs- und Inspektionskostenaufwand, sowie (größerem) Instandsetzungsaufwand
der Gemeinde für die Giebelseehalle und beträgt derzeit 25 €/h.
7
2. Die Laufzeit dieses Mietvertrages beginnt am 01. Januar 2012.
Der Vertrag wird für 30 Jahre fest geschlossen. Das Recht zum Ausspruch einer
außerordentlichen Kündigung bei erheblichen Vertragsverletzungen und für den Träger, wenn er
den Schulbetrieb aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht fortführen kann, wird davon
nicht berührt.
Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit bleibt das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit
bestehen und kann von jeder Vertragspartei ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten mit
Wirksamkeit zum 30.07. eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Der Schulbetrieb beginnt mit der Sekundarstufe I (SEK I) und richtet sich nach den curricularen
Grundlagen, vorgegeben durch das zuständige Bildungsministerium. Es gelten dem Grundsatz
nach die Rahmenlehrpläne für die SEK I und SEK II, entsprechend der jeweils gültigen
Fassungen für den vorgesehenen Schultyp. Schwerpunkte werden in den Bereichen Sprache und
Vorbereitung auf berufliche Ausbildungen gesetzt. Die Schule wird als Ganztagsschule arbeiten.
4. Der Träger ist verpflichtet, Kinder mit Wohnsitz in Petershagen/Eggersdorf, die die
erforderlichen Leistungen erbringen, deren Eltern das Schulkonzept akzeptieren und das
Schulgeld sicherstellen, vorrangig in die Schule aufzunehmen.
5. Die Miete beträgt für alle Gebäude und baulichen Anlagen des Mietobjekts, ohne den Neubau
(Haus 3), 4,- € / qm. Nebenflächen (Flure, Treppen, Toiletten) werden nicht berechnet.
Dieser Mietanteil wird dem Träger von dem auf den Tag der gegebenen Nutzungsfähigkeit des
Neubaus (Haus 3) an folgenden Monats bis zum Beginn des Schuljahres, in dem alle
Klassenstufen der Sekundarstufe II (11. – 13. Klasse) an der Schule vorhanden sind, längstens
jedoch bis zum Beginn des dritten Schuljahres seit Nutzungsfähigkeit des (neuen) Haus III,
erlassen.
6. Der Mietzins für den Neubau (Haus III) orientiert sich an den Investitionskosten, abzüglich des
Betrages, in dessen Höhe diese Investition möglicherweise finanziell gefördert wird.
Der Höhe des Mietzinses soll gewährleisten, dass die durch die Gemeinde getätigten
Investitionsaufwendungen binnen 30 Jahre durch den Träger ausgeglichen werden. Die
Berechnung beinhaltet eine angemessene Verzinsung des offenen Kapitalbetrags. Nach den bis
jetzt vorliegenden Berechnungen beläuft sich dieser Mietzinsanteil auf etwa 6,23 €/ qm.
7. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Träger für den Neubau (Haus III) keine
höhere monatliche Miete als 12.150,- € bezahlen kann. Der Vertrag beinhaltet eine Mietzinsanpassungsklausel, die sich an dem Verbraucherpreisindex für Deutschland orientiert. Eine
Anpassung kann frühestens nach 10 Jahren seit Beginn des Vertrages erfolgen.
8. Für die Nutzung der Freiflächen wird keine Miete berechnet.
9. Der Träger übernimmt sämtliche Betriebskosten für das Mietobjekt (einschließlich auch der
Kosten für einen Hausmeister) und ist auf dieser Grundlage berechtigt, im eigenen Namen
notwendige Verträge zu schließen. In den Fällen, wo notwendige Leistungen nur durch die
Gemeinde erbracht werden können (z. B. Gebäudehaftpflichtversicherung), zahlt der Träger die
von der Gemeinde dafür getätigten Aufwendungen an die Gemeinde. Der Träger rechnet
Betriebskosten, die bei der Betreibung des Jugendclubs entstehen und durch den Träger bezahlt
werden, gegenüber der Gemeinde ab.
8
10. Der Träger übernimmt für das Mietobjekt die Instandhaltungsverpflichtung. Ausgenommen sind
notwendige Instandsetzungen nach Elementarschäden (z. B.: ein Orkan deckt das Dach des
Schulgebäudes ab) und notwendige Instandsetzungen, die auf Schäden zurück zu führen sind, die
durch Dritte verursacht worden sind.
11. Der Träger übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für das Mietobjekt. Sie umfasst
ausdrücklich auch die in den kommunalen Satzungen der Gemeinde geregelten Anliegerpflichten.
12. Zur Kontrolle der übernommenen Verpflichtungen, ist die Gemeinde berechtigt, das Mietobjekt
regelmäßig zu besichtigen. Der Träger ist verpflichtet, der Gemeinde auf deren Verlangen hin,
erforderliche Dokumentationen (Prüfprotokolle und ähnliches) vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 20
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 3
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0
12.
Beschluss zur Bestätigung und Auslage des Entwurfs des Bebauungsplanes „Luisenstraße“,
OT Petershagen
Protokollanmerkung: Herr Krischker erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Herr Kannekowitz erkundigt sich nach den Kosten für den Bebauungsplan “Luisenstraße”. Der
Bürgermeister antwortet, dass ihm diese Informationen momentan nicht vorliegen, aber in der
kommenden Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht werden.
Protokollanmerkung: Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes betragen ca. 48.831,20 €.
Beschluss 4/28/09/11
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt, den folgenden Beschluss zum Entwurf des
Bebauungsplans „Luisenstraße“ in dem Bereich der Flurstücke 187 (Rohrwiesenweg – teilweise), 214 bis
219, 223 und 224, 225/1 bis 225/16 (Luisenstraße), 230, 232 bis 235, 241, 245, 810 und 811, 868 und
869, 958 bis 961, 964 bis 967, 1106, 1112 bis 1114, 1242 und 1256 der Flur 4 in der Gemarkung
Petershagen zu fassen:
Der Entwurf des Bebauungsplans „Luisenstraße“ wird bestätigt und ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 20
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 3
Stimmenthaltungen: 2
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 1
9
13.
Beschluss zur Bestätigung und Auslage des Entwurfs des Bebauungsplanes
„Margaretenstraße“, OT Petershagen
Protokollanmerkung: Herr Krischker erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Herr Kannekowitz bittet, die Höhe der Kosten für den Bebauungsplan “Margaretenstraße” zu nennen. Der
Bürgermeister erklärt, die Information zur Höhe der Kosten nachzureichen.
Protokollanmerkung: Für den Bebauungsplan Margaretenstraße belaufen sich die Kosten auf ca.
6.117,20 €.
Beschluss 4/28/10/11
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt, den folgenden Beschluss zur Aufstellung des
(einfachen) Bebauungsplans „Margaretenstraße“ in dem Bereich der Flurstücke 261, 262, 263, 264, 265,
267/1, 268, 269, 270/2, 270/3, 270/4, 270/5, 270/6, 271/1, 272/1, 273, 274, 275, 277, 278, 280, 281,
282/1, 282/2, 797, 798, 982, 983, 984, 1110, 1111, 1245 und 1246 der Flur 4 in der Gemarkung
Petershagen sowie zum Entwurf des Bebauungsplans „Margaretenstraße“ zu fassen:
Der Bebauungsplan „Margaretenstraße“ in dem Bereich der Flurstücke 261, 262, 263, 264, 265, 267/1,
268, 269, 270/2, 270/3, 270/4, 270/5, 270/6, 271/1, 272/1, 273, 274, 275, 277, 278, 280, 281, 282/1,
282/2, 797, 798, 982, 983, 984, 1110, 1111, 1245 und 1246 der Flur 4 in der Gemarkung Petershagen ist
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch aufzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplans
„Margaretenstraße“ wird bestätigt und ist nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der
Entwurf des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB mit den benachbarten Gemeinden
abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 20
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 5
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 1
14.
Beschluss zur Bestätigung und Auslage des Entwurfs der städtebaulichen Satzung
„Bruchmühler Straße“
Protokollanmerkung: Für die Ergänzungssatzung „Bruchmühler Straße“ ist mit Kosten in Höhe von
500,00 € zu rechnen.
Beschluss 4/28/11/11
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt den folgenden Beschluss zum Entwurf der gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellenden - städtebaulichen Satzung im Bereich der Flurstücke 359 (teilweise) und 409 (teilweise) der Flur 1 in der Gemarkung Petershagen (Ergänzungssatzung
„Bruchmühler Straße“) zu fassen:
Der Entwurf der - gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellenden - städtebaulichen Satzung im
Bereich der Flurstücke 359 (teilweise) und 409 (teilweise) der Flur 1 in der Gemarkung Petershagen
(Ergänzungssatzung „Bruchmühler Straße“) wird bestätigt und ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der
städtebaulichen Satzung ist mit den benachbarten Gemeinden abzustimmen.
10
Abstimmungsergebnis:
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 20
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 5
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0
15.
Beschluss zur Bestätigung und Auslage des Entwurfs des Maßnahmekonzeptes zur
Spielleitplanung
Herr Paulat erkundigt sich nach den Planungskosten für das Konzept der Spielleitplanung. Der
Bürgermeister erklärt, die Information zur Höhe der Kosten nachzureichen.
Protokollanmerkung: Für die Spielleitplanung entstehen Planungskosten in Höhe von ca. 18.885,78 €.
Beschluss 4/28/12/11
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt, das Maßnahmekonzept zur Spielleitplanung
im Entwurf zu bestätigen und öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 20
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0
16.
Beschluss zur Genehmigung der Eckpunkte eines Erschließungsvertrages zum
Bebauungsplan „Bahnhofsumfeld S-Bahnhof Petershagen“, Änderungsbereich Eggersdorfer Straße / Triftstraße“ (Rederecht: Herr Schnieber)
Protokollanmerkung: Herr Bendel erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Die Vorsitzende stellt den Antrag, den folgenden Satz in den Beschlussantrag aufzunehmen:
“Der Erschließungsvertrag in seiner Gesamtheit ist der Gemeindevertretung zur Zustimmung vorzulegen.”
Sie lässt sodann über den Antrag abstimmen. Mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3
Stimmenthaltungen wird der Änderungsantrag angenommen. Sodann lässt die Vorsitzende über den durch
die Änderung ergänzten Beschlussantrag abstimmen.
Beschluss 4/28/13/11
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt, die vorliegenden Eckpunkte zum Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan „Bahnhofsumfeld S-Bahnhof Petershagen“ Änderungsbereich
Eggersdorfer Straße/Triftstraße zu bestätigen. Der Erschließungsvertrag in seiner Gesamtheit ist der
Gemeindevertretung zur Zustimmung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 20
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 7
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 1
11
17.
Beschluss zur Zweiten Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der
Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 19. Februar 2009
Beschluss 4/28/14/11
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt, den anliegenden Entwurf der Zweiten
Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 19.
Februar 2009 zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 20
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 5
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0
18.
Beschluss zur Dritten Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der
Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 19. Februar 2009
Beschluss 4/28/15/11
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt, den anliegenden Entwurf der Dritten
Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 19.
Februar 2009 zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 20
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 5
Stimmenthaltungen: 2
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0
19.
Beschluss zur Erhöhung der gemeindlichen Zuschüsse für den Betrieb des
Kinderbauernhofes „Mümmelmann“ im Jahr 2011
Protokollanmerkung: Frau Schliebs verlässt von 22.13 Uhr bis 22.16 Uhr die Sitzung.
Herr Walde begründet den Antrag der Steremat Arbeitsförderungsgesellschaft mbH und beantwortet die
Fragen der Gemeindevertreter.
Herr Schaum bittet um Zustellung des Finanzierungsplanes des Kinderbauernhofes “Mümmelmann” e.V.,
der dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 25.01.2011 zur Beratung vorgelegen hat.
Beschluss 4/28/16/11
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf beschließt, den an die Steremat Arbeitsförderungsgesellschaft mbH, Strausberg, zu entrichtenden gemeindlichen Zuschuss für den Betrieb des
Kinderbauernhofes "Mümmelmann" im Jahr 2011 um 10.000 € zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Zahl der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung: 20
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 3
12
Stimmenthaltungen: 2
Zahl der nach § 22 BbgKVerf ausgeschlossenen Mitglieder der Gemeindevertretung: 0
20.
Beschluss über die Beauftragung des Bürgermeisters zu Verhandlungen hinsichtlich der
Pacht eines Parkplatzes im nördlichen Umfeld des S-Bahnhofes Petershagen-Nord
Der Tagesordnungspunkt wurde in die Ausschüsse verwiesen.
Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.
XIII. Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeit: von ______ Uhr bis ______ Uhr
XIV. Ordnungsmaßnahmen:
Ordnungsmaßnahmen wurden nicht ergriffen.
XV. Unterschriften
gez. Schmidt
gez. Schulz
Vorsitzende
der Gemeindevertretung
Protokollantin
13
Anlage
Niederschrift über die Einwohnerfragestunde der 28. Gemeindevertretersitzung am 17.02.2011
Zeit: 20.30 Uhr bis 20.58 Uhr
Herr Quander, Ilsenstraße 12, OT Petershagen
Herr Quander erhielt Hinweise von Bürgern, dass diese unqualifizierte Aussagen vom Bürgermeister,
vom Bauamtsleiter sowie vom Ordnungsamtleiter erhalten haben. Wie gedenkt der Bürgermeister das
abzustellen?
Herr Borchardt, Bürgermeister
Von Herrn Quander können keine konkreten Beispiele benannt werden, deshalb fordert er die betroffenen
Bürger auf, zu einem klärenden Gespräch ins Rathaus zu kommen.
Herr Quander hätte als Antwort vom Bürgermeister erwartet, dass die Mitarbeiter aufgefordert werden,
sachlich zu antworten.
Frau Riedel, Gürtelstraße 21, OT Petershagen
Seit mehreren Wochen steht Schichtenwasser in ihrem Keller, im Garten und auf der Straße, trotz der
erhöhten Lage ihres Grundstücks. Das Wasser läuft unter dem Grundstück durch auf die Straße.
Das Grabensystem ist nicht zufriedenstellend und sollte in der Gemeinde wieder aktiviert werden.
Was wird die Gemeinde unternehmen? Ein Vorschlag wäre, dass Petershagen-Süd an das 1988 angelegte
Grabensystem angeschlossen wird, das in den Hohensee in Rüdersdorf führt.
Mit Unbehagen nahm sie die Information des Bürgermeisters auf, dass für die Wasserrückhaltung Mittel
aufgewendet werden sollen. Werden dann in gleicher Höhe auch Mittel für die Grabenerneuerung
bzw. -einrichtung bereitgestellt? Die Körperstraße ist gleichfalls betroffen. Durch das Anlegen von
Rückhaltebecken kann das Oberflächenwasser gezielt geführt werden und bestimmte Gebiete bleiben
dann trocken. Statistische Erhebungen zeigen, dass in den kommenden Jahren die Niederschlagsmengen
zunehmen werden.
Der Bürgermeister teilte ihr bereits in einem Antwortschreiben mit, dass die Gemeinde die von ihr
gewünschten Maßnahmen nicht realisieren kann.
Herr Borchardt
Gespräche mit dem Wasser- und Bodenverband Rehfelde sind aufgrund der derzeitigen Situation in
unserem Ort angedacht und in den Haushalt werden finanzielle Mittel eingestellt werden. In Gesprächen
mit den umliegenden Gemeinden wird deutlich, dass dort ähnliche Probleme bestehen. In der Gemeinde
Hoppegarten und Neuenhagen treten in tiefer liegenden Gebieten keine Wasserprobleme auf, dafür aber
in höher gelegenen.
Die Gemeinde nimmt sich dem Problem an. Teilabschnitte, die durch die Anlieger verändert wurden,
sollen wieder hergestellt werden. Grundsätzlich kann diese Sachlage nicht für alle zur Zufriedenheit
geklärt werden, aber wir werden es versuchen.
Frau Riedel
Sekundär ist wichtig, dass die Gräben, die vorhanden sind, wieder funktionieren. Ist die Neuanlegung von
Gräben geplant? Untersuchungen ergaben, dass Gräben nicht das Schlechteste sind für die Führung des
Wassers. Nimmt sich die Gemeinde dem Problem in der Gürtelstraße an?
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass wir uns hier in finanziellen Größenordnungen bewegen, die heute in
diesem Gremium nicht geklärt werden können.
14
Frau Schmidt, Vorsitzende der Gemeindevertretung
Fasst zusammen, dass die Gemeinde finanzielle Mittel einstellen wird sowie Gespräche mit dem Wasserund Bodenverband aufgenommen werden. Weiterhin wird sich der Bau- und Umweltausschuss mit dieser
Angelegenheit beschäftigen. Die Verwaltung stellt die nötigen Daten und Unterlagen bereit, sodass der
Ausschuss sich damit befassen kann.
Herr Herzog, Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses, wird das Thema in der Märzsitzung
aufgreifen.
Frau .... (nannte keinen Namen oder eine Adresse)
Wann werden die Einwendungen zum Entwurf des Mobilfunkstandortkonzeptes für die Gemeinde
Petershagen/Eggersdorf beraten?
Herr Bendel, Vorsitzender des zeitweiligen Ausschusses zur Erarbeitung einer
Mobilfunkkonzeption
Der Termin für die nächste Sitzung des Ausschusses steht noch nicht fest und wird in der Ortszeitung
„Das Doppeldorf“ und auf Internetseite der Gemeinde rechtzeitig veröffentlicht werden. Die
Ausschusssitzung ist öffentlich und findet voraussichtlich im Monat März statt. In dieser Sitzung werden
die Einwendungen der Bürger ausgewertet.
Herr Steffen, Seniorenbeauftragter
Unter den Senioren herrscht eine große Unruhe zu den Straßenausbaukosten die im Zuge der Diskussion
zum „Straßenausbauprogramm 2020“ entstanden ist. Einige Senioren werden die Kosten in Höhe von bis
zu 19.000,00 € nicht aufbringen können, deshalb fordert er den provisorischer Ausbau weiterzuverfolgen.
Rechtlich kann es nicht sein, dass die Senioren jahrelang Schulden haben.
Viele Senioren können die Erschließungsbeiträge nicht bezahlen, darauf sollte die Gemeinde Rücksicht
nehmen.
Herr Friedel, Hölderlinstraße 43, OT Petershagen
Sein Sohn besucht die Grundschule im Ortsteil Eggersdorf, wie viele andere Kinder aus PetershagenNord auch. Die Kinder gelangen nur sicher zur Schule, wenn sie von den Eltern gebracht werden oder den
Schulbus nehmen. Ein sicherer Schulweg ist nicht vorhanden. Die Landsberger Straße kann nicht
gefahrlos überquert werden, zudem ist ein Teilstück für eine Geschwindigkeit von 70 km/h freigegeben.
Ist ein Geh-/Radweg geplant, damit die Kinder sicher zur Schule gelangen?
Die Vorsitzende antwortet, dass der Ausschuss für Ortsentwicklung, Wirtschaft und Tourismus die
Anregung aufnimmt und die Thematik Schulwegsicherung in einer der kommenden Sitzungen behandeln
wird.
Herr Schwark, Integrationsbeauftragter
In der Elbestraße an der Katholischen Schule besteht eine zeitlich begrenzte Verkehrsberuhigung auf 30
km/h bis 16.00 Uhr. Seine Tochter verlässt die Schule erst nach 16.00 Uhr, damit ist die Überquerung der
Straße für sie und andere Kinder schwieriger. Das Problem ergibt sich auch für Kinder, die den Spielplatz
gegenüber der Katholischen Grundschule benutzen möchten. Er plädiert dafür, dass die
verkehrsberuhigten Zeiten in den Sommermonaten auf 19.00 Uhr oder 20.00 Uhr erweitert oder
durchgängig verlängert werden.
Der Bereich Lindenstraße/Bahnhofstraße/Bruchmühlerstraße wird teilweise als Schulweg genutzt.
Der Straßenbereich weist große Unebenheiten auf, sodass der mit einer weißen Linie abgeteilte Radweg
von den Autofahrern mitgenutzt wird. Teilweise fahren Kraftfahrzeuge viel zu schnell.
15
Herr Kliegel, Ordnungsamtsleiter
Das Beispiel Strausberger Straße/Eggersdorfer Weg zeigt, wie schwierig es ist eine Verkehrsberuhigung
zu erwirken. Die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wird nur in den Schulzeiten gewährt, da
die Autofahrer die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht wahrnehmen.
Gespräche mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch-Oderland werden aufgenommen.
Herr Kraatz, Gemeindevertreter
Erinnert sich, dass vor ein bis zwei Jahren die Verkehrsberuhigung bis 17.00 Uhr festgelegt war, warum
ist diese verändert, wenn die Hortzeiten länger sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte wieder bis
17.00 Uhr erfolgen.
Herr Daut, Bauamtsleiter
Die Lindenstraße, eine Landesstraße, erlitt in diesem Winter zahlreiche Frostschäden, die in der
kommenden Woche ausgebessert werden sollen. Um die Verkehrsprobleme am Bahnübergang für die
Fußgänger, die von der Lindenstraße den Bahnhof Fredersdorf erreichen möchten, zu verbessern, liegen
verschiedene Varianten vor. Favorisiert wurde die Variante in der das Gleisbett der S-Bahn verschwenkt
werden soll.
Das Land Brandenburg beginnt seine Maßnahme mit dem Umbau der Fließbrücke in der Bahnhofstraße.
Von der Deutschen Bahn erhielt die Gemeinde bisher keinen konkreten Termin zum Beginn des Ausbaus
des Bahnüberganges. Parallel soll der Ausbau der Lindenstraße erfolgen.
16
Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
______________________________________________________________________________
Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf, Tel. (03341) 4149-0, Fax (03341) 4149-99
Der Bürgermeister
Datum: 14.02.2011
Telefon: 03341/4149-15
Bürgerfraktion
Vorsitzender
Herrn Hans-Joachim Kannekowitz
Körperstraße 6
15370 Petershagen/Eggersdorf
Ihre Anfrage nach § 6 der Geschäftsordnung vom 31.01.2011
Gerichtskosten u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für Ihre vorgenannte Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
zu 1:
Die Gemeinde hat im Hinblick auf die gegen die Straßenausbaubeitragsbescheide
gerichteten Klagen der Anlieger der Wilhelm-Pieck-Straße vorab keine Gerichtskosten
eingezahlt.
Die Kläger aus dem ersten und dritten Bauabschnitt der Wilhelm-Pieck-Straße haben den
Rechtsstreit jeweils vollumfänglich verloren. Sämtliche Klagen sind rechtskräftig abgewiesen
worden. Die Kosten des Verfahrens und damit auch die Gerichtskosten sind den Klägern
auferlegt worden.
Die Kläger aus dem zweiten Bauabschnitt der Wilhelm-Pieck-Straße sind durch die
Aufhebung der Beitragsbescheide klaglos gestellt worden. Die Gerichtsgebühren haben sich
hierdurch auf ein Drittel der ursprünglichen Gebühr reduziert. Da das Verwaltungsgericht
bislang keine Kostenfestsetzungsbeschlüsse erlassen hat, sind seitens der Gemeinde keine
Gerichtsgebühren gezahlt worden.
Für zehn Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt
(Oder) und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sind der Gemeinde Gerichtsund Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 4.090,25 Euro entstanden.
zu 2:
Das Enteignungsverfahren als solches ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Gerichtskosten sind seitens der Gemeinde hierfür bislang nicht eingezahlt worden. Die
Gemeinde hat an Herrn Rechtsanwalt Frank Reitzig für die Vertretung im Enteignungsverfahren seit der Antragstellung im Jahr 2005 bislang einen Betrag in Höhe von 6.281,62
Euro gezahlt. Im Rahmen des Enteignungsverfahrens ist zudem ein Gutachten zur
Zustandsfeststellung der betroffenen Flurstücke durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Märkisch-Oderland in Auftrag gegeben worden. Hierfür sind
Kosten in Höhe von 514,80 Euro entstanden.
zu 3:
Für das Normenkontrollverfahren bezüglich des Bebauungsplanes „Gewerbestättengebiet
Eggersdorf-Süd“ sind Gerichtskosten in Höhe von 1.592,00 Euro angefallen. Die
Sprechzeiten Hauptamt
Di
9-12 und 13-18 Uhr
Fr
9-12 Uhr
E-Mail
[email protected]
Internet
www.petershagen-eggersdorf.de
Bankverbindung
Sparkasse Märkisch-Oderland
BLZ 17054040
Konto-Nr. 26 081 561 45
Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung, nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge.
Rechtsanwaltsgebühren belaufen sich auf insgesamt 6.407,45 Euro. Die Verfahrenskosten
sind von der Gemeinde insgesamt bereits vollständig beglichen worden.
zu 4:
Ihre Anfrage (div. Schreiben Ihrer Fraktion vom 12.08.2010) ist bereits am 27.08.2010 (in
Ergänzung meines Schreibens vom 17.08.2010) beantwortet worden. Ich teilte Ihnen mit,
dass das Ingenieurbüro für Bauplanung (IBP) Eggersdorf für den Ausbau der Wilhelm-PieckStraße in den Jahren 2000-2010 Planungsaufträge in einem Wertumfang von 179.422,17 €
erhalten hat.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Borchardt
Bürgermeister
Sprechzeiten Hauptamt
Di
9-12 und 13-18 Uhr
Fr
9-12 Uhr
E-Mail
[email protected]
Internet
www.petershagen-eggersdorf.de
Bankverbindung
Sparkasse Märkisch-Oderland
BLZ 17054040
Konto-Nr. 26 081 561 45
Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung, nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge.
Fraktion CDU/FDP/PEBB
Heiko Krause – Vorsitzender
Clara-Zetkin-Str. 4a, 15370 Petershagen/Eggersdorf
Tel.: 030/227-77249 (d), 033439/547979 (p),
E-Mail: [email protected]
Petershagen/Eggersdorf, den 02.02.2011
Herrn Bürgermeister Olaf Borchardt
Frau Vorsitzende der Gemeindevertretung Rita Schmidt
Herrn Rainer Lange
Per Mail
Anfrage an den Bürgermeister gemäß § 6 der Geschäftsordnung
- bitte um schriftliche Beantwortung -
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Zusammenhang mit den Diskussionen um das Straßenausbauprogramm 2020 besteht
Erläuterungsbedarf zu den in den Zeichnungen vermerkten Straßenbäumen:
1) Wie kommt die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht bei kommunalen
Bäumen nach, um somit Schäden durch Bäume an Personen und Sachen zu
verhindern.
2) Wurden und werden die Bürger vor der Pflanzung von Bäumen im öffentlichen
Straßenflächenbereich in die Planungen einbezogen, um mögliche Probleme vorab
zu klären?
3) Wurden und werden Bäume in unbefestigten Straßen so gepflanzt, dass sie einer
späteren Straßenbaumaßnahme nicht wieder zum Opfer fallen und somit unnötig
Kosten entstehen?
4) Nach welchen Richtlinien und Technischen Regeln wurden und werden in unserer
Gemeinde
Baumpflanzungen
im
öffentlichen
Straßenflächenbereich
vorgenommen?
5) Wurden
oder
werden
Bäume
unter
stromführende
Oberleitungen
(Straßenbeleuchtung) gepflanzt?
6) Wenn ja, ist der Gemeinde bekannt, dass dadurch Beschädigungen dieser
Leitungen oder Kosten für notwendigen Kronenbeschnitt absehbar werden?
7) Wurden oder werden Bäume über private Abwasserzuleitungen gepflanzt?
8) Wenn ja, ist der Gemeinde bekannt, dass dadurch Schäden durch den im Zuge
des Wachstums sich erhöhenden Pressdruck absehbar werden?
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Krause
Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
______________________________________________________________________________
Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf, Tel. (03341) 4149-0, Fax (03341) 4149-99
Der Bürgermeister
Datum: 14.02.2011
Bearbeiter : Herr Lange
Telefon: 03341/4149-15
Fraktion CDU/FDP/PEBB
Vorsitzender
Herrn Heiko Krause
Clara-Zetkin-Straße 4a
15370 Petershagen/Eggersdorf
Ihre Anfrage nach § 6 der Geschäftsordnung vom 02.02.2011
Straßenbäume
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für Ihre vorgenannte Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
zu 1:
Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf kommt Ihren Verkehrssicherungspflichten in Bezug
auf die Gefahren, die von Bäumen im öffentlichen Bereich ausgehen, in erster Linie durch
regelmäßige Kontrollen des Baumbestandes und die Beseitigung dabei ggf. festgestellter
Gefahren nach. Eine entsprechende Dienstanweisung regelt die internen Zuständigkeiten,
die Kontrollaufgaben, -zeitpunkte und -intervalle, die Dokumentation von Kontrollen sowie
das Vorgehen zur Beseitigung etwaiger Gefahren.
zu 2:
Sofern Baumpflanzungen im Zusammenhang mit Straßenausbau- oder -erschließungsmaßnahmen erfolgen, werden die Anlieger im Rahmen der durchzuführenden Anliegerversammlungen in die Planungen einbezogen. Werden Neuanpflanzungen vorgenommen,
werden betroffene Anlieger über beabsichtigte Pflanzungen informiert (Postwurfsendungen,
Presse). Darüber hinaus stehen Mitarbeiter den Anliegern auch „vor Ort“ für Absprachen zur
Verfügung.
zu 3:
Ja, sofern spätere Straßenbauarbeiten im Zeitpunkt der Baumpflanzungen absehbar sind.
zu 4:
Verbindliche technische Regelwerke zu Baumpflanzungen bestehen nicht. Die konkrete
Ausführung von Baumpflanzungen richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten (z.B.
einzuhaltende Abstände zu Bauwerken und Ver-/Entsorgungsleitungen, einzuhaltendes
Lichtraumprofil, Vermeidung von Sichtbehinderungen, erwünschte Wirkung auf das Ortsbild,
standortgerechte Baumauswahl, Pflanzabstände), Empfehlungen (z.B. FLL-Richtlinie
„Empfehlungen für Baumpflanzungen“) und Erfahrungswerten.
zu 5:
Nein, außer in Fällen, in denen ein kurz- oder mittelfristiger Rückbau der Oberleitungen
absehbar ist.
Sprechzeiten Hauptamt
Di
9-12 und 13-18 Uhr
Fr
9-12 Uhr
E-Mail
[email protected]
Internet
www.petershagen-eggersdorf.de
Bankverbindung
Sparkasse Märkisch-Oderland
BLZ 17054040
Konto-Nr. 26 081 561 45
Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung, nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge.
zu 6: Ja.
zu 7: Nein.
zu 8: Ja.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Borchardt
Bürgermeister
Sprechzeiten Hauptamt
Di
9-12 und 13-18 Uhr
Fr
9-12 Uhr
E-Mail
[email protected]
Internet
www.petershagen-eggersdorf.de
Bankverbindung
Sparkasse Märkisch-Oderland
BLZ 17054040
Konto-Nr. 26 081 561 45
Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung, nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge.