Amtsblatt - Saale-Orla

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Amtsblatt - Saale-Orla
Informationen
aus dem Landratsamt
Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
24. Juni 2016
23. Jahrgang | Nr. 7
Aus dem Inhalt
Nichtamtlicher Teil
25 Jahre LandkreisPartnerschaftS 2
Dankeschön fürs Ehrenamt S 2
EngagementpreisS 3
Ferientickets der KomBus S 4
Veranstaltungen S 5ff
Amtlicher Teil
Stellenausschreibungen
des LandratsamtesS 7
Lichterfest S 8
Stausee in Flammen S 9
Verkauf ehem Stadtvilla
Pößneck S 9
Kontaktdaten
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz
Tel:
03663 488 0
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E-Mail: poststelle@
lrasokthueringende
Internet: wwwsaale-orla-kreisde
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Di 08:00 - 12:00 Uhr und
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Ihr Amtsblatt online
Das nächste Amtsblatt erscheint
am 29.07.2016.
Der Redaktionsschluss für diese
Ausgabe ist der 21072016,
1600 Uhr
Der neue KomBus-Reisebus bewirbt ab sofort die vielfältige Region um Saale und Orla auf nationalen und internationalen Reiserouten.
Werbung, die bewegt
KomBus bewirbt Saale-Orla-Kreis im In- und Ausland
Wundern Sie sich nicht, wenn
Sie auf dem Weg in den Urlaub
auf der Autobahn plötzlich ein
Wanderer von Schloß Burgk aus
grüßt
Seit Mitte Juni setzt die KomBus
GmbH einen neuen, zwölf Meter
langen Reisebus – beklebt mit
zahlreichen touristischen Highlights des Saale-Orla-Kreises – im
nationalen und internationalen
Reiseverkehr ein Am 15 Juni
wurde der Bus vor der Alten Münze auf dem Neumarkt in Schleiz
erstmals öffentlich vorgestellt
„Wir erhoffen uns von dieser Art
der Werbung, dass eine möglichst
große Anzahl von Menschen unterschiedlichster Herkunft auf unseren Landkreis aufmerksam wird
und sich über die Region und ihre
Angebote informiert“, beschrieb
Cindy Knopf, Mitarbeiterin des
Fachdienstes Wirtschaft/ Kultur/
Tourismus im Landratsamt Saale-
Orla-Kreis, die Intention für diese rollende Werbeplattform „Der
Bus ist ein toller Botschafter für
den Saale-Orla-Kreis“, freute sich
auch Landrat Thomas Fügmann
über die ungewöhnliche Werbung, die europaweit eingesetzt
wird Helmut Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse
Saale-Orla, war so begeistert von
der Werbemaßnahme, dass die
Sparkasse die Hälfte der Kosten
hierfür übernehmen wird
Der vier Sterne Reisebus fährt –
je nach Buchung – nationale und
internationale Routen, verfügt
über 44 Sitzplätze, eine Videoanlage, eine Bordküche, eine Toilette sowie W-LAN „Dieser spezielle
Bus darf gern von Reiseveranstaltern, Vereinen oder Privatpersonen unter unserer Servicenummer
angemietet werden“, informierte
Dirk Bergner, Geschäftsführer der
KomBus GmbH
Der Bus bewirbt ua die touristischen Destinationen Schloß
Burgk, das technische Schaudenkmal Gießerei Heinrichshütte,
den Naturpark Thüringer Schiefergebirge/ Obere Saale, den
Rennsteig, das Thüringer Meer
als Naherholungsgebiet sowie
die Ardesia-Therme Radfahren,
Wandern und die Verbindung des
Landkreises zur Kultur werden
ebenfalls auf dem Bus dargestellt
„Natürlich ist auch auf einem Bus
der Platz begrenzt – und so konnten wir nur eine kleine Auswahl
an touristischen Highlights, die
wir im Landkreis haben, bewerben Aber ich denke, wir haben
eine ausgewogene Darstellung
unserer vielfältigen Region erreicht“, ist sich Frau Knopf sicher
Text & Bild: Elisabeth Rau
(Pressestelle LRA)
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>> Nichtamtlicher Teil
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Neues aus dem Landratsamt
25 Jahre Partnerschaft bekräftigt
Der Saale-Orla-Kreis und sein
Partnerlandkreis Neuburg-Schrobenhausen in Oberbayern feierten im vergangenen Jahr Silberhochzeit Anlässlich dieses
Jubiläums reiste Landrat Thomas
Fügmann nun Anfang Juni gemeinsam mit einigen Kreistagsmitgliedern nach Neuburg, um
mit einem Festakt und einer
Rundreise im Landkreis diese
Partnerschaft zu bekräftigen
Auch Landrat aD Walter Peter,
der als Landrat des Altlandkreises
Pößneck mit dem damaligen Neuburg-Schrobenhausener Landrat
Dr Richard Keßler am 3 Oktober
1990 den Partnerschaftsvertrag
unterschrieb, war Teil der Delegation um Landrat Fügmann, und
berichtete sichtlich bewegt von
der Errungenschaft „Deutsche
Einheit“
Text & Bild: Pressestelle LRA
Nachruf
Der Saale-Orla-Kreis trauert um
Dr. Richard Keßler
Kurz nach dem Besuch im Partnerlandkreis Neuburg-Schrobenhausen anlässlich des 25-jährigen Partnerschaftsjubiläums erhielt
das Landratsamt Saale-Orla-Kreis die traurige Nachricht, dass
Dr Richard Keßler, Altlandrat von Neuburg-Schrobenhausen, nach
schwerer Krankheit am 12 Juni verstarb
Dr Richard Keßler wurde 1984 zum Landrat gewählt und führte
seine Amtsgeschäfte mit großem Sachverstand, Weitblick und einem Gespür für das Machbare bis 2008
Maßgeblich ihm hat es der heutige Saale-Orla-Kreis zu verdanken,
dass die gemeinsame Partnerschaft mit dem Altlandkreis Pößneck
im Oktober 1990 geschlossen wurde
Wir verlieren einen allseits hochgeschätzten und beliebten Menschen, der sich in beindruckender Art und Weise um das Miteinander – vor allem während der turbulenten Wendejahre – verdient
gemacht hat
Als geistiger Vater der Landkreis-Partnerschaft war er gleichzeitig
Ideengeber und treibende Kraft Bis heute lebt diese Freundschaft
dank regelmäßiger Besuche und Austausche zwischen Vereinen,
Institutionen und auch Privatleuten fort
Dr Richard Keßlers politisches Engagement währte über vier Jahrzehnte, in denen er sich unermüdlich und mit persönlicher Hingabe für die Belange der Bürger einsetzte
Wir gedenken seiner mit Respekt in Trauer sowie großer
Dankbarkeit
Unser Mitgefühl und unsere tief empfundene Anteilnahme in dieser schweren Stunde gelten seiner Familie und allen Angehörigen
Schleiz im Juni 2016
Landrat Thomas Fügmann (links) und der Neuburg-Schrobenhausener
Landrat Roland Weigert bekräftigten nach der Unterzeichnung der Urkunde zum 25-jährigen Partnerschaftsjubiläum eine weiterhin enge und
intensive Zusammenarbeit der Landkreise – u.a. sollen wieder verstärkt
Auszubildende der Landratsämter ausgetauscht werden.
Für den Landkreis, den Kreistag und das
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Thomas Fügmann
Landrat Saale-Orla Kreis
Dankeschön fürs Ehrenamt
Die Kreissparkasse Saale-Orla
und das Landratsamt Saale-OrlaKreis organisierten gemeinsam
am 27 Mai eine Veranstaltung
für all die Ehrenamtlichen, die
sich auf unterschiedlichste Art
und Weise für die Flüchtlinge im
Landkreis engagieren „Wir danken Ihnen für Ihre Mitmenschlichkeit“, betonte an diesem
Abend Monique Leudolph, Netzwerkkoordinatorin Integration/
Ehrenamt des Landratsamtes
Ua gestalteten Zauberkünstler
Ben David (Bild) und die Tanzgruppe „fresh á nett“ anlässlich
dieser
Dankeschön-Veranstaltung ein abwechslungsreiches
Programm
Text & Bild: Elisabeth Rau
(Pressestelle LRA)
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>> Seite 3
Nichtamtlicher Teil <<
Sparkassen-Engagement-Preis verliehen
Schüler und Schülerinnen der
achten und neunten Klassen
aus dem Saale-Orla-Kreis waren
aufgerufen, sich für andere Menschen zu engagieren 14 Projektideen erreichten daraufhin das
Bildungswerk BLITZ eV, das
die komplette Organisation und
Betreuung dieses Schüler-Engagement-Preises übernahm Eine
Jury wählte hieraus acht Projekte
mit etwa 30 Teilnehmern aus, die
mit einem Coaching und einer
dreitägigen Fortbildung bei der
Umsetzung ihrer Projekte unterstützt wurden Im Anschluss
kürte die Jury drei Gewinner
Der Publikumssieger wurde im
Rahmen der Preisverleihung am
26 Mai in der Schleizer Wisentahalle ermittelt
Platz eins der Jurywertung, und
damit ein Preisgeld von 300
Euro, ging an das Pößnecker
Gymnasium Sechs Jugendliche
organisierten und veranstalteten
hier unter dem Motto „Traut euch
und handelt“ ein Benefizkonzert in der Stadtkirche Pößneck
für das Kinderhospiz in Mitteldeutschland Das Preisgeld soll
Den Publikumspreis mit 100 Euro gewann das Projekt „One Way“ der
Regelschule aus Bad Lobenstein. Hier entstand eine Schülerband, die ihr
Können nach regelmäßigen Proben bereits bei einigen Auftritten unter
Beweis stellte – u.a. bei der Verleihung des Engagementpreises in der
Wisentahalle. Das Preisgeld dient der Anschaffung besserer Technik.
ebenfalls dem Kinderhospiz zugutekommen
Den zweiten Platz belegte die
Regelschule in Ranis mit ihrem
Projekt „Jugendclub Ranis“ Die
sechs Schülerinnen und Schüler
setzten sich zum Ziel, den Jugendclub in Ranis wiederzubele-
ben, um einen Ort zur Freizeitgestaltung zu schaffen Es konnten
Räumlichkeiten organisiert und
renoviert werden Der Club wurde
bereits eröffnet Das Preisgeld in
Höhe von 200 Euro soll für die
Renovierungsarbeiten
genutzt
werden
„2te Chance / Kinoclub“ heißt
das Projekt, das mit dem dritten Platz belohnt wurde Hier
entstand aus ursprünglich zwei
Ideen ein großes Konzept von
Schülerinnen und Schülern der
Regelschule in Neustadt an der
Orla: Aus der Durchführung von
Kinoveranstaltungen und dem
Ziel, sich sozial zu engagieren,
wurden Filmvorführungen mit anschließenden Diskussionsrunden
in Schulklassen zu Themen wie
zB Flucht und Asyl konzipiert
Die finanzielle Unterstützung in
Höhe von 100 Euro soll zur Beschaffung von Filmmaterial genutzt werden
Alle anderen Projekte wurden
mit 50 Euro prämiert Ermöglicht
wurde dies durch die großzügige
Unterstützung der Kreissparkasse
Saale-Orla sowie BLITZ eV Voraussichtlich im kommenden Jahr
können Schülerinnen und Schüler
aus dem Saale-Orla-Kreis erneut
fleißig Ideen sammeln und Projekte einreichen
Text & Bild: Pressestelle LRA
Sanierung der Toilettenanlage der Musikschule in Bad Lobenstein
Für die 398 Schüler und ihre
Lehrer der Musikschule des
Saale-Orla-Kreises am Standort Bad Lobenstein haben sich
zu Beginn des Monats Juni
die Bedingungen weiter verbessert Dank 70-prozentiger Förderung des Freistaates
Thüringen konnten im Auftrag
des Schulträgers (Saale-OrlaKreis) für insgesamt 91000 €
die arg verschlissenen Toilettenanlagen, die noch aus den
1980iger Jahren stammen, saniert werden Schüler, Lehrer
und Eltern sind für Umsetzung
dieser dringend erforderlichen
Maßnahme sehr dankbar, da sich
die Lern- und Lebensbedingun-
gen damit deutlich verbessert
haben
Als nächste wichtige Aufgabe
planen Schulleitung und Träger
die schrittweise Sanierung der
Heizungsanlage
Text: Michael Siegmund
(Fachdienstleiter Wirtschaft/
Kultur/Tourismus LRA)
Bilder: Architekturbüro Halfter
Der Vorher-Nachher-Vergleich
zeigt eine deutliche Verbesserung
der Toilettenanlage an der Musikschule in Bad Lobenstein.
Nachrichten und Tipps
Freiwilligendienste
Diakoniestiftung bietet Bundesfreiwilligendienst, FSJ und Praktikum
Die Diakoniestiftung Weimar Bad
Lobenstein bietet in vielen Regionen Thüringens die Möglichkeit
zu einem freiwilligen sozialen
Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligendienst oder Praktikum, das bis
zu einem Jahr ausgedehnt werden kann
Beginn für die Freiwilligendienstler unter 25 Jahre ist
meist der 1 September, ansonsten kann der Einstieg auch zu
einem anderen Termin erfolgen
Damit wird jungen Menschen,
aber auch reiferen Personen die
Möglichkeit gegeben, sich sozial
zu engagieren, einen Neustart
zu wagen oder eine Zeit der Orientierung sinnvoll zu gestalten
„Der Dienst wird voller Eindrücke
sein, es gibt Weiterbildungen,
ein Taschengeld und Versicherungsschutz“, sagt Dr Klaus
Scholtissek, Vorsitzender der
Geschäftsführung der Diakoniestiftung
Bei der Diakoniestiftung stehen
Plätze in Seniorenpflegeheimen,
Sozialstationen,
Wohnstätten
und Werkstätten für Menschen
mit Behinderung zur Verfügung
Jeder Interessent hat die Möglichkeit, sich die Einrichtungen
anzusehen und ist herzlich zu
einem Besuch eingeladen
Kontakt:
Antje Jäschner,
Tel. 036643-30102,
[email protected]
Anke Fröhlich,
Tel. 036643-30101,
[email protected]
Text: Sandra Smailes
(Diakoniestiftung Weimar
Bad Lobenstein)
>> Nichtamtlicher Teil
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Mit Bus und Bahn in einen bewegten Feriensommer
KomBus bietet Schüler-Ferienticket in zwei Varianten an
In den Sommerferien 2016 gibt
es bei zahlreichen Thüringer Busund Bahnunternehmen wieder
ein attraktives Mobilitätsangebot
für Kinder und Jugendliche in
zwei Varianten Mit dem SchülerFerienticket Mini können Schüler für nur 12 Euro sechs Wochen
lang beliebig oft sämtliche Linienbusse der KomBus und anderer Busunternehmen nutzen Mit
dem Schüler-Ferienticket zum
Preis von 24 Euro sind Kinder und
Jugendliche nahezu grenzenlos
in Thüringen unterwegs Diese
Ticketvariante schließt zusätzlich
die Nutzung der Nahverkehrszüge
in Thüringen (2 Klasse) und weiterer Bus- und Straßenbahnlinien
ein
Mit dem Schüler-Ferienticket
Mini kann man im gesamten Saa-
le-Orla-Kreis Bus fahren und auch
nach Jena, Gera, Zeulenroda,
Plauen, Saalfeld, Rudolstadt und
Hof ins Ferienvergnügen starten
Mit dem Schüler-Ferienticket
und dem Schüler-Ferienticket
Mini können Schüler ohne eigenes Einkommen bis zum 21 Lebensjahr vom 25 Juni bis zum
10 August 2016 in Thüringen unterwegs sein Für den Kauf benötigen Jugendliche über 14 Jahren
einen Nachweis (zB Schülerausweis), Schüler Berufsbildender
Schulen ohne Einkommen sollten
eine Schulbestätigung vorlegen
Das Schüler-Ferienticket Mini
gilt zusätzlich für Begleitpersonen von Kindergruppen ab fünf
Schülern, wenn sie unter Vorlage
einer Bestätigung des Arbeitgebers selbst ein Ticket erwerben
und diese nur bei Fahrten mit der
Gruppe nutzen
Beide Varianten des Schüler-Ferientickets sind bei den Busfahrern
und in den Servicecentern der
KomBus in Schleiz und Bad Lobenstein erhältlich
Unter Vorlage der Ferienfahrscheine gewähren außerdem zahlreiche Freizeiteinrichtungen in
Thüringen Ermäßigungen auf ihre
Angebote Die Mühlenfähre der
KomBus am Hohenwarte-Stausee
befördert Inhaber beider Varianten des Schüler-Ferientickets
kostenlos von Linkenmühle nach
Altenroth Weitere Ticketpartner
sind ua die Ardesia-Therme in
Bad Lobenstein, der Kletterwald
in Saalburg, das Maislabyrinth in
Oettersdorf, Naturcamping Plothental, der Kletterwald Koala in
Pößneck, die Saalfelder Feengrotten, das Freizeitbad „Waikiki“ in
Zeulenroda, die „Imaginata“ in
Jena sowie die Jugendherbergen
in Thüringen
Alle wichtigen Infos zum Schüler-Ferienticket und SchülerFerienticket Mini sowie zu den
beteiligten
Verkehrsunternehmen und Bonuspartnern sind
unter wwwplanet-dude und
wwwfacebookcom/sftthueringen zu finden Auskünfte gibt
es auch in den Servicecentern in
Schleiz und Bad Lobenstein, am
KomBus- Servicetelefon und unter wwwkombus-onlinede
Text: Cornelia Bergner
(KomBus GmbH)
Immobilienmarktbericht 2016 veröffentlicht
Der Gutachterausschuss für
Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises,
des Saale-Orla-Kreises und der
kreisfreien Stadt Jena hat für
seinen
Zuständigkeitsbereich
den
Immobilienmarktbericht
2016 erstellt, der ab sofort
kostenfrei im Internet unter
http://wwwthueringende/
th9/tlvermgeo/geoinformation/bodenmanagement/wertermittlung_gutachterausschuss/
berichtegrundstueck/
bereitsteht
Für den Saale-Orla-Kreis hat die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 2709 Kaufverträge
aus den Jahren 2014 und 2015
mit folgenden Ergebnissen ausgewertet:
•
•
•
•
•
Gegenüber 2014 ist die Anzahl der Erwerbsvorgänge
2015 um 7 % gesunken
Gleichzeitig hat sich der
Geldumsatz um 48 % erhöht
Der durchschnittliche Kaufpreis für Ackerland ist von
0,73 Euro/m2 im Jahr 2014
auf 0,89 Euro/m2 im Jahr
2015 gestiegen
Im Jahr 2014 kostete der
Bauplatz für ein Eigenheim
29 Euro/m2 2015 wurden
dafür 27 Euro/m2 gezahlt
Der durchschnittliche Kaufpreis für ein Eigenheim stieg
von 71277 Euro im Jahr
2014 auf 83360 Euro im
Jahr 2015
Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen stiegen von
530 Euro/m2 Wohnfläche im
Jahr 2014 auf 915 Euro/m2
Wohnfläche im Jahr 2015
Zur Herstellung von Transparenz
auf dem Grundstücksmarkt werden in dem Immobilienmarktbericht u a folgende Informationen veröffentlicht:
• Flächen- und Geldumsätze,
• Preisentwicklungen,
• Sachwertfaktoren für Einund Zweifamilienhäuser,
• Liegenschaftszinssatz
für
Mehrfamilienhäuser
Der Immobilienmarktbericht basiert auf differenzierten Auswertungen der Kaufpreissammlung
und eröffnet so einen Einblick in
das Grundstücksmarktgeschehen
Druckexemplare des Immobilienmarktberichtes sind für
eine Schutzgebühr in Höhe von
20 Euro bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in
der Rosa-Luxemburg-Straße 7 in
07381 Pößneck erhältlich
Im August dieses Jahres wird der
durch die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse erstellte Immobilienmarktbericht
Thüringen 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt
Nähere
Informationen
zu
Produkten und Aufgaben der
Gutachterausschüssen
für
Grundstückswerte sind unter
wwwgutachterausschuesse-thde
zu finden
Text: Ulrich Schramm
(Landesamt für Vermessung und
Geoinformation)
Landesarbeitsgemeinschaft Thüringer Mehrgenerationenhäuser gegründet
Am 14 Juni haben die Mehrgenerationenhäuser Thüringens in
Erfurt eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet
Nach 10-jähriger Netzwerkarbeit
gingen die Mehrgenerationenhäuser damit einstimmig einen
wichtigen Schritt in Richtung
Zukunft Eine größere Verbindlichkeit zu erreichen und sich
als Einrichtung auf Landesebene weiter zu etablieren sind
die unmittelbaren Ziele Mit der
Neuauflage des seit 2006 beste-
henden Aktionsprogramms sind
die Häuser bis 2020 zunächst finanziell gesichert Nach 2020 gilt
es, Fördermöglichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene zu
finden, die das Bestehen der 24
Thüringer Häuser auch langfristig
sichern, sollte sich der Bund aus
der Förderung zurückziehen
In Stadt und auf dem Land haben sich die Mehrgenerationenhäuser Thüringens als Antwort
auf den demographischen Wandel
etabliert In einer immer älter
werdenden Gesellschaft, die sich
mit Schnelllebigkeit, Konsum,
Vereinzelung, Ausdifferenzierung
und steigenden Ansprüchen an
Flexibilität und Leistung konfrontiert sieht, werden Orte, an
denen gegenseitige Hilfe und
Unterstützung gelebt werden,
unverzichtbar
„Mit unseren Angeboten in den
Handlungsfeldern Kultur und
Freizeit, Erziehung und Bildung,
Beratung, sozialraum-orientierte
Gemeinwesenarbeit, bürgerschaft-
liches Engagement und haushaltsnahe Dienstleistungen sind wir
Thüringer Häuser zentrale Anlaufstellen und verlässliche Partner,
wofür die neu gegründete Landesarbeitsgemeinschaft einsteht und
was auch in Zukunft die Arbeit der
Häuser thüringenweit bestimmen
wird“, so der Sprecherrat der Landesarbeitsgemeinschaft
Text: Olivia Körner-Töpfer
(Koordinatorin Mehrgenerationenhaus Pößneck)
Impressum
Amtsblatt des Saale-Orla-Kreis
Herausgeber: Saale-Orla-Kreis, vertreten durch den Landrat
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 03677 20500, Fax 03677 205021
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis, vertreten durch den Landrat
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages.
Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und
Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt.
gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine
Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: monatlich, die Verteilung erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im
Saale-Orla-Kreis. Im Bedarfsfall können sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7%
MwSt.) beim Verlag bestellen bzw. abonnieren. Desweiteren besteht die Möglichkeit im Bürgerbüro des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Einzelexemplare
im beschränkten Umfang abzuholen, bzw. in Amtsblätter Einsicht zu nehmen.
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Nichtamtlicher Teil <<
Veranstaltungen
Sommerfest und Tag der offenen Tür beim DRK
Wann?
Wo?
-
09.07.2016, ab 14 Uhr
DRK-Pflegeheim, Am Alten Hügel 4,
07356 Bad Lobenstein
Blasmusik
Information über das Pflegeheim mit anschließender Führung über
einen Wohnbereich
Für das leibliche Wohl ist gesorgt:
Es werden hausgebackener Kuchen und Gebratenes vom Rost
angeboten
Alle Bewohner, Angehörige und Interessenten sind herzlich
eingeladen
55. Sparkassen DMV Thüringen Rallye ist Sommer-Highlight 2016
Passend zur „Juwelen-Hochzeit“,
die Ehepaare nach 55 Jahre begehen, hält auch die SparkassenDMV Thüringen Rallye in ihrem
55 Jubiläumsjahr einige Juwelen
für Fahrer und Zuschauer bereit
Vom 14 bis 16 Juli veranstaltet
der Motorsportclub Pößneck eV
im DMV in diesem Jahr sein größtes Motorsport-Event
Da die Asphalt-Rallye im grünen Herzen Deutschlands in
diesem Jahr erneut Bestandteil
der höchsten deutschen RallyeLiga ist, bildet sie den sechsten
von insgesamt zehn Läufen der
Deutschen Rallye-Meisterschaft
sowie der ADAC Rallye Masters
Außerdem gastiert der ADAC
Opel Rallye Cup in 2016 wieder
in Pößneck In Europas stärkstem Rallye-Markenpokal werden
Teams aus sieben Nationen mit
ihren identischen, 140 PS starken
Opel ADAM gegeneinander antreten In den hinteren Reihen des
Wertungsfeldes werden die bei
den Zuschauern beliebten Rennpappen in der Internationalen
Trabant Rallye Meisterschaft ihre
Zweitakter über die Wertungsprüfungen prügeln
Los geht es am Donnerstagabend
mit dem Shakedown im Gewerbepark Weira, bei dem die Teams
ihre Fahrzeuge auf einer gesperr-
ten 5 km langen Teststrecke auf
Herz und Nieren prüfen können
Der Shakedown findet von 18 bis
21 Uhr statt Im Anschluss daran
können Rallye-Fans um 21 Uhr
die große Skoda-Fahrerpräsentation im Skoda-Autohaus BEK in
Pößneck besuchen
Wer sich dafür interessiert, was
unter der Motorhaube der Rallyeautos steckt, ist am darauffolgenden Freitag eingeladen, von
1330 bis 1730 Uhr die Technische Abnahme der Fahrzeuge
im Autohaus Teichmann und bei
KFZ-Technik Neumann in Pößneck zu beobachten
Am Freitag dröhnen die Rennmotoren wieder in der Pößnecker
Innenstadt auf und verwandeln
diese in „Klein-Monaco“ Im
Rahmenprogramm vor dem Pößnecker Stadtrundkurs ab 19 Uhr
werden 30 bis 40 historische
Rennwagen zur Unterhaltung
der wartenden Rallye-Fans ihre
Runden drehen Die Boxengasse
der Ladas, Wartburgs, Trabants
und Formelfahrzeuge wird an der
Shedhalle eingerichtet werden
Ab 2010 Uhr starten die RallyeTeams aus dem Servicepark zu ihrer ersten Etappe, die zuerst über
die 5 km lange Start-Ziel-Prüfung
von Niederkrossen nach Hütten führen wird Anschließend
startet das Rennspektakel im Pößnecker Stadtzentrum um 2101 Uhr
mit der Startnummer 1, die
im Gruppenstart
vier Runden plus
Ausfahrt zu absolvieren
hat
Die Krönung zum
Abschluss bildet
das große Hö- Auch Skoda-Auto Deutschland mit ihrem Piloten Fah e n f e u e r w e r k , bian Kreim wird bei der Thüringen Rallye mit ihrem
das unmittelbar Fabia R5 wieder auf Porsche-Jagd gehen.
nach dem letzten
Rallye-Teilnehmer,
ca 23 Uhr, gezündet wird
Ab sofort ist für alle Teilnehmer
Am Samstagmorgen starten die
die Nennung zur Thüringen RalPiloten ab 7 Uhr aus dem Serlye möglich Ebenso ist für alle
vicepark in Pößneck zu ihrer
Zuschauer bereits der Ticketzweiten Etappe Mehr als 120
Vorverkauf im Internet gestartet
Kilometer
Wertungsprüfungen
Ab sofort können Rallye-Fans im
auf reinstem, schnellem Asphalt
eingerichteten Ticketshop auf
stehen am entscheidenden Tag 2
wwwthueringen-rallyecom ihre
auf dem Programm
Eintrittskarte ordern Das ProSiegerehrung und Rallyeparty fingrammheft, die über 40 Seiten
den am Abend ab 20 Uhr in der
starke Infobroschüre rund um das
Pößnecker Shedhalle statt, zu der
Rennwochenende, gibt es dieses
alle Motorsport-Fans herzlich einJahr am Freitagabend kostenlos
geladen sind Auch ein Zeltplatz
an allen Eingängen
auf der heimischen MotocrossStrecke des MSC Pößneck wird
Text: Jenny Gäbler
wieder eingerichtet werden Die
(MSC Pößneck eV im DMV)
Anmeldung kann online über die
Bild: Sascha Dörrenbächer
Veranstalter-Homepage erfolgen
>> Nichtamtlicher Teil
Seite 6 <<
51. Blaues Band-Schwimmen
am Hohenwarte-Stausee
Am 16 Juli 2016 findet das traditionsreiche Schwimmen als
volkssportliche
Veranstaltung
am Campingplatz Linkenmühle,
07381 Paska, statt
Es geht wahlweise über die Strecken von 2000 m, 1000 m und
500 m
Der erste Start erfolgt um 13 Uhr
über 2000 m, gefolgt von 1000
m um 1315 Uhr, und über 500 m
wird um 1330 Uhr das Startsignal für die Kinder gegeben Der
letzte Start erfolgt um 14 Uhr
über 500 m für die Altersklassen
ab 2002
Die Anmeldung ist am Wettkampftag ab 12 Uhr an der Wasserwacht-Station auf dem Campingplatz Linkenmühle möglich
Die Ausschreibung ist unter www
wasserwacht-poessneckde
zu
finden
In diesem Jahr gelten veränderte
Wettkampfbedingungen – diese
sind in der Ausschreibung nachlesbar
Die Mitglieder der Rot-Kreuz-Gemeinschaft Wasserwacht Pößneck
hoffen auf Verständnis für die
Änderungen und wollen trotzdem vielen Freizeitsportlern, die
Spaß und Freude am Schwimmen
haben, eine gute Wettkampfmöglichkeit anbieten
Wir freuen uns, Sie begrüßen zu
dürfen
Text: Eva Krieg
(DRK-Wasserwacht Pößneck)
Technisches Schaudenkmal
„Gießerei Heinrichshütte“
Heim-Spiel-Tour: SG Ranis/Krölpa
empfängt Drittligisten aus Erfurt
Fußball-Freundschaftsspiel am 29. Juni um 18 Uhr
in Ranis
Die Spielgemeinschaft Ranis/
Krölpa (Kreisoberliga) ist am
29 Juni 2016 im Rahmen der
„Heimspiel“-Tour Gastgeber für
den Fußballclub Rot-Weiß Erfurt Das Spiel gegen den Drittligisten aus der Landeshauptstadt Thüringens wird um 18
Uhr auf dem Sportplatz am Wald
in Ranis angepfiffen
In folgenden Verkaufsstellen
können Karten erworben werden: Gulf-Tankstelle Ranis, Bäcker Schmidt Ranis sowie FotoPeterlein Pößneck Am Spieltag
gibt es einen Buspendelverkehr
ab Ranis, Parkplatz unterhalb
der Burg Der FC Rot-Weiß Erfurt, der in diesem Jahr sein
50-jähriges
Vereinsjubiläum
begeht, ist die einzige Profimannschaft Deutschlands, die
seit Bestehen der 3 Liga in dieser Klasse ohne Unterbrechung
spielt In der Saison 2015/16
belegten die Erfurter mit 50
Punkten einen achten Tabellenplatz Trainer der Mannschaft ist
seit 30 Dezember 2015 Stefan
Krämer
Text: Mario Keim
(im Auftrag TSV 1860 Ranis)
Tag der Offenen Gärten 2016
in der Region Bad Lobenstein
Am 3 Juli 2016 sind in zwölf
Gärten der Region Bad Lobenstein die Gartenpforten wieder
weit geöffnet Gartenfans aus
nah und fern können am „Tag der
offenen Gärten – Open Gardens”
verschiedene Privatgärten besuchen
Diese sind in: Bad Lobenstein,
Hornsgrün, Blankenstein, Liebengrün, Dorfilm, Oberlemnitz,
Unterlemnitz,
Remptendorf,
Wurzbach und Saalburg Die Mitglieder der „Bürgerinitiative zur
Erhaltung des Ebersdorfer Parkes”
begleiten auch an diesem Tag
ihre Gäste auf einem historischen
Parkspaziergang
In den zwei Eingangsgärten – bei
Familie Tambor in Liebengrün
Nr 126 und bei Familie Giersch
in Bad Lobenstein, Gallenberg
1b – erhalten die Besucher alle
nötigen Informationen für einen
schönen Gartentag
Auch unter wwwoffene-gaertenthueringende,
wwwgeil-aufgartende oder per Telefon unter
036640-27742 kann man sich
kundig machen
Ich wünsche allen Besuchern
einen erlebnisreichen, sonnigen
Tag Die Gartenbesitzer freuen
sich auf ihre Gäste
Text: Marie-Luise Tambor
Workshop | Freitag, 1 Juli 2016
Neues Schloss Bad Lobenstein
Barocksaal, Leonberger Platz 2, 07356 Bad Lobenstein
Kontakt:
Technisches Schaudenkmal „Gießerei Heinrichshütte“
Leutenberger Straße 44, 07343 Wurzbach
Tel.: 036652 - 22717
E-Mail: [email protected]
Anmeldung – Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
Um Anmeldung wird gebeten:
E-Mail: bettinabaier@tmilthueringende
Telefon: 0361 3799815
>> Seite 7
Nichtamtlicher Teil <<
Sprechstunden zu Fördermitteln aus dem Kleinprojektefonds
EUREGIO EGRENSIS vor Ort im Landratsamt in Schleiz
Die nächste Sprechstunde der
EUREGIO EGRENSIS zu Fördermöglichkeiten aus dem Kleinprojektefonds und anderen europäischen Fördermöglichkeiten
findet wie folgt statt:
Wann? 07.07.2016,
10 - 12 Uhr
Wo?
Landratsamt
Saale-Orla-Kreis
Schleiz,
Oschitzer Str. 4,
07907 Schleiz
(Die Sprechstunden erfolgen
ausschließlich bei vorliegender Terminvereinbarung Info/
Anmeldung: Petra Klein, Tel
03741-180 8758, petraklein@
euregioegrensisde)
Mit den Fördersprechstunden
richtet sich die EUREGIO EGRENSIS
Arbeitsgemeinschaft
Sachsen/Thüringen e V an Interessenten, die grenzüberschreitende deutsch-tschechische Projekte planen oder in Erwägung
ziehen Wer Projektideen sucht
oder hat, diese konkretisieren
oder eine Projektkonzeption
erarbeiten möchte, auch wer
Kontakte zu möglichen tschechischen Projektpartnern sucht,
findet hier den richtigen Ansprechpartner Im Rahmen der
Sprechstunden geben Vertreter
der EUREGIO EGRENSIS neueste
Informationen zur Förderung aus
dem Kleinprojektefonds und weiteren Förderprogrammen
Förderfähig können z B im Rahmen des Kleinprojektefonds sein:
grenzüberschreitende
Begeg-
nungen, Erfahrungsaustausche,
Kultur- und Sportveranstaltungen, Seminare, Workshops, Treffs
oder Exkursionen von Künstler-,
Kinder-, Jugend-, Studenten-,
Katastrophenschutzgruppen oder
Ortspartnerschaften, Bildungsmaßnahmen inkl Sprachmodulen, mehrsprachige Publikationen, Infosysteme uvm
Bedingung ist die gemeinsame
Arbeit am Projekt mit einem
Partner aus dem Nachbarland Zu
den Fördersprechstunden kann
man sich auch verschiedenstes Info- und Kartenmaterial
über die Grenzregion, wie die
Euregio Mobil Karte mit grenzüberschreitenden
Routenvorschlägen für Wander-, Radfahr-,
Bahn-, Motorrad- oder Autotourenfans kostenlos abholen
Die nächsten Fördersprechstun-
den finden am 27 September
2016 statt
Hintergrund:
Die EUREGIO EGRENSIS hat für die
laufende EU-Förderperiode derzeit
noch Fördergelder im Umfang
von insgesamt 1,287 Mio. Euro
zu vergeben. Das Geld aus dem
beliebten Kleinprojektefonds soll
bis zum Jahr 2020 Kitas, Schulen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Gemeinden und kommunale
Einrichtungen im Grenzraum erreichen. Gefördert werden damit
deutsch-tschechische Vorhaben,
die die Menschen dies- und jenseits der Grenze näher zusammenbringen.
Text: Sylvia Dauer
(EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Sachsen/Thüringen eV)
Amtlicher Teil <<
Amtlicher Teil
Stellenausschreibungen Saale-Orla-Kreis
Im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises ist
ab 01.09.2016 eine Stelle als
Im Landratsamt Saale-Orla-Kreis ist an der Musikschule Saale-Orla ab 11.08.2016 die Stelle einer
„Umweltingenieur“
Lehrkraft auf Honorarbasis für
EMP / Musikalische Früherziehung
im Fachdienst Umwelt unbefristet zu besetzen
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 nach
TVöD bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40
Stunden
Detaillierte Informationen zur Stelle finden Sie unter wwwsaale-orla-kreisde > Aktuelles > Stellenausschreibungen
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen werden
bis zum 08.07.2016 erbeten an:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachdienst Personal
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
oder per E-Mail: bewerbung@lrasokthueringende
zu besetzen
Die/der Bewerberin/Bewerber muss über eine abgeschlossene musikpädagogische bzw über eine vergleichbare Ausbildung im Bereich der EMP / Musikalischen Früherziehung verfügen
Das Stundenvolumen beträgt derzeit 4 Unterrichtsstunden, ist aber bei entsprechendem Engagement problemlos erweiterbar
Detaillierte Informationen zur Stelle finden Sie unter wwwsaale-orla-kreisde >
Aktuelles > Stellenausschreibungen
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen werden bis zum 15.07.2016
erbeten an:
Musikschule Saale-Orla
Karl-Marx-Straße 37
07356 Bad Lobenstein
Thomas Fügmann
Landrat
Thomas Fügmann
Landrat
Im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises ist zum 01.08.2016 eine
auf zwei Jahre befristete Stelle als
„Kommunaler Koordinator für Bildungsangebote
für Neuzugewanderte“
zu besetzen
Voraussetzung für die Übernahme der Tätigkeit ist ein (Fach-)
Hochschulabschluss mit interkultureller, pädagogischer, sozialer
oder kulturwissenschaftlicher Ausrichtung beziehungsweise einem
vergleichbaren Abschluss
Die Stellenausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Projektförderung gemäß „Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“
durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Detaillierte Informationen zur Stelle finden Sie unter wwwsaaleorla-kreisde > Aktuelles > Stellenausschreibungen
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen werden bis zum
06.07.2016 erbeten an:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachdienst Personal
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
oder per E-Mail: bewerbung@lrasokthueringende
Thomas Fügmann
Landrat
>> Amtlicher Teil
Beschlüsse der 13. Sitzung
des Kreistages am 13. Juni 2016
Beschl.-Nr./Inhalt:
134-13/2016
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises genehmigt die Niederschrift über
die 12 Sitzung des Kreistages am 25042016 (öffentlicher Teil)
135-13/2016
1 Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Aufhebung des
Kreistagsbeschlusses Nr 126-12/2016 vom 25042016
2 Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Satzung des Saale-Orla-Kreises zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege in der als Anlage 1 der Niederschrift beigefügten Fassung
136-13/2016
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:
1 Einer Mitgliedschaft des Saale-Orla-Kreises im „Verband deutscher
Musikschulen eV“ wird zugestimmt
2 Der Landrat wird ermächtigt, mittels Antragstellung beim „Verband
deutscher Musikschulen eV“ die bestätigte Mitgliedschaft der
Musikschule des Saale-Orla-Kreises durch eine Mitgliedschaft des
Saale-Orla-Kreises als Rechtsträger ersetzen zu lassen
137-13/2016
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises stimmt dem Abschluss des als Anlage der Vorlage KT/056/2016 beigefügten Mietvertrages zwischen der
Firma HBS Elektrobau GmbH, 07907 Oettersdorf, Werner-SeelenbinderStraße 12 als Vermieter und dem Saale-Orla-Kreis, 07907 Schleiz,
Oschitzer Straße 4 als Mieter zu
138-13/2016
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die überplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 63078,70 Euro zur Zahlung des Mietzinses zur
Nutzung des Internats des Staatlichen Berufsbildungszentrums des
Saale-Orla-Kreises am Standort Schleiz
139-13/2016
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises stimmt, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dem Abschluss des
in der Anlage beigefügten Nutzungsüberlassungsvertrages zwischen
der Stadt Neustadt/Orla und dem Saale-Orla-Kreis zur Erweiterung des
Hortes für die Grundschule Neustadt/Orla zu
140-13/2016
Der Landrat wird beauftragt, umgehend am Gymnasium „Weißer Turm“
in Pößneck alle notwendigen baulichen Maßnahmen zur Verhinderung
von Feuchteschäden im Bereich des Untergeschosses zu ergreifen
Gleichzeitig soll sich der Bau- und Vergabeausschuss mit dem Sachverhalt beschäftigen
Insbesondere ist zu prüfen, ob die notwendigen vertikalen und horizontalen Sperrungen funktionstüchtig vorhanden sind Wo dies noch
nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Maßnahmen vor dem Abschluss der Gestaltung der Freiflächen beim Gymnasium durchzuführen,
um zusätzliche Kosten zu verhindern In Bereichen, die das Baufeld
der Stadt Pößneck tangieren, sind notwendige Maßnahmen mit dieser
abzustimmen
141-13/2016
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises genehmigt die Niederschrift über
die 12 Sitzung des Kreistages am 25042016 (nichtöffentlicher Teil)
Rechtsverordnung über das Offenhalten
der Verkaufstellen aus besonderem Anlass
für die Stadt Bad Lobenstein
11/2016 vom 26.05.2016
Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt auf Grundlage von § 98 Abs
1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i V m § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24 November 2006 (GVBL S 541)
für die Stadt Bad Lobenstein folgende Rechtsverordnung
§1
In der Stadt Bad Lobenstein dürfen aus Anlass des „39 Bad Lobensteiner Marktfestes“ die Verkaufstellen zu folgender Zeit geöffnet werden:
Sonntag, den 21.08.2016 von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
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§2
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft
Schleiz, den 26052016
im Auftrag
Mäder
Fachdienstleiter Öffentliche Ordnung
Hinweis:
Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 Abs 1 Pkt 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes und werden entsprechend geahndet
Inhaber von Verkaufsstellen, die von dieser Rechtsverordnung Gebrauch machen, sind im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern
an einem Sonn- und Feiertag verpflichtet, die Bestimmungen des § 12
Thüringer Ladenöffnungsgesetz bzw der §§ 3, 11 und 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)zu beachten
Öffentliche Bekanntmachung
des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis
Vollziehung der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis
vom 01.02.2013 für die Nutzung der Bleilochtalsperre (Stauseeordnung)
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren im
Rahmen des Lichterfestes am 02072016 auf dem Bleilochstausee
Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
1 Abweichend von § 1 Abs 3 Stauseeordnung darf die Bleilochtalsperre vom Samstag, dem 020716 in der Zeit von 2000 Uhr bis
Sonntag, den 030716, 0100 Uhr unter den in Ziffern 2 und 4 genannten Bedingungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren
befahren werden
2 Die Sperrzeit wird ausschließlich zur Teilnahme an dem vom Fremdenverkehrsverein Saalburg eV organisierten Bootskorso, im Rahmen des Lichterfestes, aufgehoben Interessenten können nur teilnehmen, wenn ihr Fahrzeug über eine ausreichende Beleuchtung
verfügt Nach dem Sonnenuntergang müssen Positionslichter oder
mind ein nach allen Seiten sichtbares weißes Licht gesetzt werden
Unmittelbar nach Beendigung des Korsos haben die Teilnehmer unverzüglich ihre Liegeplätze aufzusuchen
3 Zur Durchführung des Feuerwerkes wird eine Sperrung der Wasserfläche – Abschusszeit: ca 22:30 Uhr - bis zum Ende des Feuerwerks
weiträumig, im Bereich Strandbad bis zur gegenüberliegenden
Uferseite - in alle Richtungen zum Abbrennort auf dem Wasservorgenommen
4 Den Anweisungen der Polizei und des Veranstalters ist Folge zu
leisten
5 Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 4 wird angeordnet
6 Die Allgemeinverfügung wird am Tag nach der Bekanntmachung
wirksam
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, einzulegen
Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides
hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs 2 Nr 4
VwGO); das bedeutet, dass dieser auch dann wirksam wird, wenn Sie
den Bescheid mittels Widerspruch angreifen
Nach Einlegung des Widerspruchs können Sie beim Landratsamt SaaleOrla-Kreis oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4
in 99423 Weimar die Aussetzung der Vollziehung oder beim Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Str 1 in 07545 Gera die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Ihres Widerspruchs beantragen
(§ 80 Abs 4, 5 VwGO)
Schleiz, den 01062016
im Auftrag
Mäder
Fachdienstleiter Öffentliche Ordnung
Der Gesamtbescheid zur Allgemeinverfügung liegt im Landratsamt des
Saale-Orla-Kreises, im Fachdienst Öffentliche Ordnung, Zimmer 41, in
07907 Schleiz, Oschitzer Str 4 zur Einsichtnahme aus
>> Seite 9
Amtlicher Teil <<
1 Öpitz 1 143/11 277
22,0
Bemerkung
Schlüssel
Fläche
Breite
Länge
GB
FNR
1 Abweichend von § 1 Abs 3 Stauseeordnung darf die Hohenwartetalsperre vom Samstag, dem 230716 in der Zeit von 2000 Uhr bis
Sonntag, den 240716, 0100 Uhr unter den in Ziffern 2 und 4 genannten Bedingungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren
befahren werden
2 Die Sperrzeit wird ausschließlich zur Teilnahme an der Veranstaltung „Stausee in Flammen“ aufgehoben Interessenten können nur
teilnehmen, wenn ihr Fahrzeug über eine ausreichende Beleuchtung verfügt Nach dem Sonnenuntergang müssen Positionslichter
oder mind ein nach allen Seiten sichtbares weißes Licht gesetzt
werden
Unmittelbar nach Beendigung des Feuerwerkes am Campingplatz
Portenschmiede haben die Teilnehmer unverzüglich ihre Liegeplätze aufzusuchen
3 Zur Durchführung des Feuerwerkes wird eine Sperrung der Wasserfläche – Abschusszeit: ca 23:00 Uhr - bis zum Ende des Feuerwerks
weiträumig - im Bereich Campingplatz Portenschmiede – Richtung
Hermannsfelsen - in alle Richtungen zum Abbrennort auf dem Wasser- vorgenommen
4 Den Anweisungen der Polizei und des Veranstalters ist Folge zu
leisten
5 Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 4 wird angeordnet
6 Die Allgemeinverfügung wird am Tag nach der Bekanntmachung
wirksam
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, einzulegen
Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides
hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs 2 Nr 4
VwGO); das bedeutet, dass dieser auch dann wirksam wird, wenn Sie
den Bescheid mittels Widerspruch angreifen
Nach Einlegung des Widerspruchs können Sie beim Landratsamt SaaleOrla-Kreis oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4
in 99423 Weimar die Aussetzung der Vollziehung oder beim Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Str 1 in 07545 Gera die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Ihres Widerspruchs beantragen
(§ 80 Abs 4, 5 VwGO)
Flur
Allgemeinverfügung:
Gemarkung
Vollziehung der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis
vom 01.02.2013 für die Nutzung der Hohenwartetalsperre (Stauseeordnung)
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren im
Rahmen der Veranstaltung „Stausee in Flammen“ am 23072016 auf
dem Hohenwartestausee
Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises erlässt folgende
Anlage 3 zum Antrag auf Leitungs- und Anlagenbescheinigung
vom: 25.05.2016
Trinkwasserleitung Pößneck, Mühlbachstraße
Antragsteller: Zweckverband Wasser und Abwasser Orla
Amtsgericht Pößneck
Grundbuchamt Pößneck
Lfd-Nr
Öffentliche Bekanntmachung
des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis
Hierbei sind nachfolgende Grundstücke betroffen:
11
Trinkwasserleitung
2 Öpitz 1 143/12 298 34,0 4,0 136,0 11; 17 Trinkwasserleitung
Schieber
3 Öpitz 1 143/17 282 35,0 4,0 140,0 11
Trinkwasserleitung
Die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für die
Durchführung des Bescheinigungsverfahrens Entsprechend § 7 Abs
1 SachenR-DV wird der Antrag im Landratsamt Saale-Orla-Kreis in der
Zeit vom 27. Juni 2016 bis 25. Juli 2016 ausgelegt
In die Antragsunterlagen kann bei nachfolgender Dienststelle Einsicht
während der Dienstzeit genommen werden:
Fachdienst Umwelt/untere Wasserbehörde
Zimmer:
Wisentahaus 402
Oschitzer Str 4
07907 Schleiz
Einwendungen gegen diesen Antrag können in der o g Dienststelle
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis zum 25. Juli 2016 erhoben werden
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen
Gemäß § 9 Abs1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 3 Oktober 1990 bestehenden Wasserver- und Abwasserentsorgungsleitungen einschließlich der dazugehörenden Anlagen entstanden
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den
Stand vom
3 Oktober 1990 Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer
geklärt werden
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit
begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist Das bedeutet, das ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung
betroffen ist oder in einer anderen Weise, als vom Unternehmen dargestellt
Der Erwerb eines Grundstücks ab dem 01012011 erfolgt gutgläubig lastenfrei, wenn die
beschränkt persönliche Dienstbarkeit einer Anlage im Sinne des § 9 GBBerG nicht im Grundbuch eingetragen wurde und der Käufer von diesem Recht keine Kenntnis hatte
im Auftrag
Dipl.-Geol. Axel Rauner
Fachdienstleiter Umwelt
Schleiz, den 01062016
Öffentliche Ausschreibung
im Auftrag
Mäder
Fachdienstleiter Öffentliche Ordnung
Der Saale-Orla-Kreis schreibt folgendes Grundstück in der Stadt Pößneck zum Verkauf aus:
ehemalige Stadtvilla Pößneck, Hohe Straße 39
Gemarkung: Pößneck | Baujahr: 1920
Flurstück: 2372/24 | Fläche: 2975 m2
Das zu veräußernde Objekt wurde in den letzten Jahrzehnten als
Entbindungsheim und Verwaltungsobjekt für das angrenzende Krankenhaus genutzt
Das Grundstück wird verkauft, wie es steht und liegt
Der Zuschlag erfolgt auf das Höchstangebot
Erwerbsanträge sind bis 28.07.2016, 14:00 Uhr, in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Angebot: Stadtvilla Pößneck“ unter folgender Anschrift einzureichen:
Landratsamt Saale-Orla *Vergabestelle Zimmer NB 233* Oschitzer
Straße 4, 07907 Schleiz
Vor Abgabe des Angebotes sind eine Besichtigung und die Einsichtnahme in das Gutachten über den Verkehrswert erforderlich.
Anmeldung hierfür:
Landratsamt Saale-Orla, FD Zentrales Liegenschaftsmanagement
Fachdienstleiter Herr Uwe Zwingelberg
Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz
Tel 03663-488360 bzw 03663-488361
E-Mail: zlm@lrasokthueringende
Der Gesamtbescheid zur Allgemeinverfügung liegt im Landratsamt des
Saale-Orla-Kreises, im Fachdienst Öffentliche Ordnung, Zimmer 41, in
07907 Schleiz, Oschitzer Str 4 zur Einsichtnahme aus
Öffentliche Bekanntmachung des Fachdienstes Umwelt/untere Wasserbehörde
Beantragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit
Der Zweckverband Wasser und Abwasser „Orla“ Pößneck, vertreten
durch den Werkleiter der Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungswerke „Orla“ Pößneck - Herrn Göschka - beantragt, zu Lasten
verschiedener Grundstücke das Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des antragstellenden Unternehmens für
die Trinkwasserleitung, mit der dazugehörenden Anlage in der in der
Anlage genannten Gemarkung und den Grundstücken gemäß § 9 Abs
9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) in Verbindung mit § 1 der
Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und
anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (SachenR-DV),
zu bescheinigen
>> Anzeigenteil
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Sparkassen-Immobilien
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Verbrauchsausweis BJ Anlage 1993
Kaufpreis: 69.000 € + MC
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