50 Jahre Verband medizinischer Fachberufe eV im Landesverband

Transcription

50 Jahre Verband medizinischer Fachberufe eV im Landesverband
„50 Jahre Verband medizinischer Fachberufe e.V.
im Landesverband Süd“
Meistersingerhalle Nürnberg
am 19. September 2015
Dr. Heidemarie Lux
Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)
Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist: 19.09.2015
Seite 1 von 3
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich Ihrer Jubiläumsfachtagung „50 Jahre Verband medizinischer
Fachberufe e.V. im Landesverband Süd“ gratuliere ich Ihnen sowohl als
Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) als auch
persönlich zu diesem runden Geburtstag. Ihr Jubiläum feiern Sie in einem
angemessenen fachlichen Rahmen, ist doch das Programm der diesjährigen Jubiläums-Tagung mit über 35 interessanten Seminaren reichhaltig
„gespickt“.
Leben retten, therapieren, heilen und pflegen, Patienten beraten und begleiten – viele junge Menschen möchten Berufe erlernen und ergreifen, in
denen sie diese Aufgaben erfüllen und gleichzeitig auch ihre persönlichen
Talente einbringen und Perspektiven entwickeln können. Das Gesundheitswesen bietet dafür eine große Bandbreite und viele Chancen.
In 50 Jahren Verbandsarbeit für die Medizinischen Fachberufe können Sie
nicht nur auf fünf Jahrzehnte Entwicklungen und Trends dieser wichtigen
Fachberufe zurückblicken. Mehr noch: Für Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte sowie Zahntechniker/innen
arbeiten Sie konstruktiv an der Zukunft dieser unverzichtbaren Berufsbilder, insbesondere mit dieser Tagung hier in der Nürnberger Meistersinger
Halle.
Gerade den Themen „Kommunikation/Dokumentation“, „medizinische
Kompetenz“ oder „Notfallmanagement“ kommt heute eine noch stärkere
Rolle zu als früher. Fragen der Delegation ärztlicher Leistungen werden
heute heiß diskutiert. So wurde erst Anfang dieses Jahres beispielsweise
die sogenannte Delegations-Vereinbarung (genau: „Vereinbarung über die
Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der
Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden
Einrichtungen gem. § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V oder in hausärztlichen
Seite 2 von 3
Praxen“) geschlossen.
Dabei war noch vor einem halben Jahrhundert die Anerkennung des
Lehrberufs „Arzthelferin“ ein großes Thema. Unter anderem war in der
Februar-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes (BÄBl 2/1965, S. 158f.)
ein Artikel mit dem Titel „Beruf der Arzthelferin als Lehrberuf anerkannt“ zu
lesen. (Zitat: „Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit
Erlass vom 12. Januar 1965 an die Minister und Senatoren für Arbeit der
Länder, den Beruf der Arzthelferin als Lehrberuf anerkannt. Mit diesem
Erlass wurden eingeführt: das Berufsbild, der Berufsbildungsplan, die Berufseignungsanforderungen und die Prüfungsanforderungen. Diese Berufseignungsmittel stimmen inhaltlich mit den von der Bayerischen Landesärztekammer und ihrem Vorstand beschlossenen und seit 1959 eingeführten Richtlinien für den Anlernberuf der Arzthelferin und seiner Durchführung überein.“)
Erst mit der Änderung der Ausbildungsordnung im Jahr 2006 wurde dann
die Arzthelferin zur Medizinischen Fachangestellten.
Der lange Weg reicht vom „Anlernberuf der Arzthelferin“ bis hin zur Delegation ärztlicher Leistungen an Medizinische Fachangestellte, wobei heute
durch weitere Qualifizierungsmöglichkeiten zur Fachwirtin, Betriebswirtin
oder zum „Physician Assistant“ äußerst attraktive Perspektiven geboten
werden.
Ich wünsche dem Verband Medizinischer Fachberufe für seine Jahrestagung gutes Gelingen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Heidemarie Lux, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer
Seite 3 von 3