Konzept St. Markushaus - Markusbrücke eV
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Konzept St. Markushaus - Markusbrücke eV
Markusbrücke e.V. – Verein für seelische Gesundheit KONZEPTION ST. MARKUSHAUS Wohn- und Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke Erwachsene Markusberg 24c – 54293 Trier Tel.: 0651-937780 Fax: 0651-9377813 e-mail: [email protected] www.markusbruecke.de 1 Inhalt 1. Träger der Einrichtung: Markusbrücke e.V. ................................................................... 2 1.1 Leitbild und Ziele ..................................................................................................... 2 2. Zielgruppe..................................................................................................................... 2 3. Leistungserbringung ..................................................................................................... 3 3.1 Individuelle Hilfebedarfsermittlung und Hilfeplanung ............................................... 3 3.2 Leistungsangebote .................................................................................................. 4 3.2.1 Sozialpsychiatrische Grundversorgung................................................................. 4 3.2.2 Anleitung zur Selbstversorgung ............................................................................ 5 3.2.3 Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben .......................................... 6 3.2.4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ............................................................. 7 Ergotherapie .............................................................................................................. 7 Arbeitstraining ............................................................................................................ 8 Berufliche Rehabilitation ............................................................................................ 8 Ambulante Hilfen im Bereich Ergotherapie/Arbeitstraining ......................................... 8 3.2.5 Soziotherapie ....................................................................................................... 9 4. Mitarbeiterstruktur ......................................................................................................... 9 5. Räumlichkeiten ............................................................................................................. 9 6. Maßnahmen der Qualitätssicherung ............................................................................10 7. Einbindung in das Gemeinwesen .................................................................................11 2 1. Träger der Einrichtung: Markusbrücke e.V. Die Markusbrücke e.V., Verein für seelische Gesundheit, wurde 1991 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein und Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Die Vereinsgründung fand auf Initiative der Dr. Mario Baldi GmbH statt, die sich 1990 mit der Eröffnung des St. Markushauses in Trier die Aufgabe gestellt hatte, ein Zuhause für psychisch kranke Menschen zu schaffen. 1.1 Leitbild und Ziele Die Ziele des weltanschaulich ungebundenen Vereins sind die Integration psychisch kranker Menschen in die Gesellschaft sowie der Abbau von Vorurteilen und Ressentiments gegenüber psychisch kranken Menschen. Der Schwerpunkt der Vereinsarbeit liegt in der Schaffung angemessener Wohn- und Rehabilitationsmöglichkeiten. Zu den Zielen des St. Markushauses gehört es, psychisch kranken Menschen in einer liebevollen Umgebung ein Zuhause zu schaffen, in dem sie sich geborgen und respektiert fühlen. Ein weiteres Ziel ist die Rehabilitation psychisch kranker Menschen, je nach ihren individuellen Fähigkeiten. Im Sinne der Selbstbestimmung werden dabei soweit wie möglich die persönlichen Wünsche berücksichtigt. Die von uns betreuten Personen stehen mit ihren Grundrechten, individuellen Ängsten und Gefühlen unter Beachtung ihrer Menschenwürde im Mittelpunkt unseres Handelns. Die zur Erreichung dieser Ziele notwendige Beziehungsarbeit ist geprägt von Vertrauen und Respekt. Besonderen Wert legen wir bei der Beziehungsarbeit auf Kontinuität und Zuverlässigkeit. 2. Zielgruppe Die Wohn- und Rehabilitationsangebote des St. Markushauses in Trier können von psychisch kranken Menschen genutzt werden, deren ärztliche Primärdiagnose einem psychiatrischen Krankheitsbild entspricht. Hierzu zählen v.a. folgende Diagnosen: Psychosen (Schizophrenien und Depressionen) seelische Störungen infolge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns (z.B. Anfallsleiden) schwere Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline-Störung) Menschen, bei denen zusätzlich zu den o.g. Diagnosen eine Minderbegabung und/oder eine Suchtproblematik besteht, können ebenfalls die Wohn- und Rehabilitationsangebote des St. Markushauses in Anspruch nehmen. Für die Erbringung der Hilfeleistungen steht jedoch nicht die Diagnose, sondern der sich aus der psychischen Behinderung ergebende Hilfebedarf im Vordergrund. Psychische Behinderungen sind Folgezustände von psychischen Erkrankungen, bei denen nach Abklingen der akuten Symptomatik weiterhin Einschränkungen bestehen bleiben. Der sich aus diesen Einschränkungen ergebende Hilfebedarf kann, auch bei gleicher Diagnose, von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich sein. 3 Das Spektrum der Unterstützungsangebote des St. Markushauses bietet Hilfe in den verschiedenen Lebensbereichen an und orientiert sich am individuellen Hilfebedarf. Entsprechend den rehabilitativen Möglichkeiten der einzelnen Person wird die Hilfeleistung in stationärer oder ambulanter Form erbracht. Dabei stellen wir uns der Verpflichtung, Menschen in ihrer Heimatregion zu betreuen. Niemand soll aufgrund der Schwere der Behinderung und des Umfangs des persönlichen Hilfebedarfs gezwungen sein, fern der Heimatgemeinde zu leben. 3. Leistungserbringung Das St. Markushaus in Trier erbringt Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 SGB XII für psychisch kranke Erwachsene. Die angebotenen Hilfeleistungen entsprechen den Rahmenleistungsvereinbarungen, in denen Leistungserbringung, Entgelt und Qualitätsprüfung vereinbart sind. 3.1 Individuelle Hilfebedarfsermittlung und Hilfeplanung Vor der eigentlichen Leistungserbringung steht eine umfassende Analyse der aktuellen Lebenssituation des betroffenen psychisch kranken Menschen, seiner Zielvorstellungen und der notwendigen Hilfen. In einem weiteren Schritt, der Hilfeplanung, wird ermittelt, wie und von wem diese Hilfen erbracht werden können. Beim Erstkontakt, z.B. einer telefonischen Anfrage von Betroffenen, Angehörigen, dem/ der gesetzlichen BetreuerIn oder dem Sozialdienst der Klinik, wird geklärt, ob die geschilderte Problematik vorrangig in den Rahmen der Eingliederungshilfe fällt. Andere Zuständigkeiten können sich ergeben aus: der Notwendigkeit medizinischer Behandlung (Krankenkassenleistung) der Möglichkeit beruflicher Rehabilitation (Leistungen von Rentenversicherung oder Arbeitsagentur) sowie dem Vorliegen von Pflegebedürftigkeit (Leistungen der Pflegeversicherung). Im Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe wird dann geklärt, ob es sich bei der ärztlichen Primärdiagnose um eine psychische Erkrankung, eine geistige Behinderung oder eine Suchtproblematik handelt. Liegt eine geistige Behinderung vor, verweisen wir an die entsprechenden Facheinrichtungen (z.B. der Lebenshilfe). Bei einer vorrangigen Suchtproblematik empfehlen wir entsprechende soziotherapeutische Einrichtungen. Wenn die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme im St. Markushaus gegeben sind, vereinbaren wir einen Vorstellungstermin. Bei diesem Termin klären wir mit dem/der Betroffenen und den Begleitpersonen (z.B. Angehörige, gesetzliche BetreuerInnen, MitarbeiterInnen der Klinik) den vorrangigen Hilfebedarf in folgenden Bereichen: Basisversorgung (z.B. Körperhygiene, Nahrungsaufnahme) Umgang mit der eigenen Erkrankung, medizinische Versorgung (z.B. Sicherstellen der ärztlich verordneten Medikation) Sozialkontakt (z.B. sozialer Rückzug, aggressives Verhalten) 4 Fähigkeit zur Selbstversorgung (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Umgang mit Geld) Fähigkeit zur Tagesstrukturierung (z.B. Beschäftigung, Arbeit und Freizeit) Administrative Angelegenheiten (z.B. Antragsstellung beim Sozialamt) Je nach individuellem Hilfebedarf in den einzelnen Bereichen können sich ganz unterschiedliche Hilfekonstellationen ergeben, die mit dem Betroffenen besprochen und im individuellen Hilfeplan festgehalten werden. Grundsätzlich ist dann zu unterscheiden, ob die Hilfen stationär (Wohnen in der Hausgemeinschaft des St. Markushauses, der Trainingswohnung oder einer Außenwohngruppe) oder ambulant (in der eigenen Wohnung) erbracht werden sollen. Wenn sich im Vorstellungsgespräch ein Hilfebedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für psychisch kranke Menschen ergeben hat, wird unter Vorlage der Hilfeplanung ein Antrag an die Teilhabekonferenz der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg gestellt. Wenn der Antragsteller nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügt, wird die Kostenübernahme bei der entsprechenden Gebietskörperschaft (Sozialhilfeträger) beantragt. Wenn der Hilfeplanung zustimmt wurde und die Kostenübernahme geklärt ist, kann die Hilfeleistung beginnen. Nach der ersten Kontaktaufnahme ist eine unserer Betreuungskräfte als Prozessbegleitung mit der Koordination aller nach außen und nach innen gerichteten Ereignisse beauftragt. Unter Beteiligung unserer Fachkräfte wird die Hilfeplanung und ihre Umsetzung ständig überprüft und gegebenenfalls korrigiert und angepasst. Die wohltuende Wohnatmosphäre mit der gesundheitlichen und sozialen Begleitung sowie die aktivierende Rehabilitationsatmosphäre werden von allen Mitarbeitern gefördert. Die persönliche Bezugsperson jedes Bewohners gewährleistet darüber hinaus die im Leitbild formulierte Kontinuität und Zuverlässigkeit der Beziehungsarbeit. 3.2 Leistungsangebote Die Leistungsangebote einer Wohn- und Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke Erwachsene ergeben sich aus den §§ 53, 54 SGB XII. Die Eingliederungshilfe soll der Integration behinderter Menschen dienen und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sichern. 3.2.1 Sozialpsychiatrische Grundversorgung Hierzu zählen die Basisversorgung in den verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens (z.B. Ernährung, Körperpflege, Mobilisierung, Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten), die medizinische und psychiatrische Betreuung sowie die psychologische und pädagogische Beratung. Basisversorgung Im Wohnbereich der Hausgemeinschaft werden regelmäßig ausgewogene Mahlzeiten durch qualifiziertes Personal zubereitet und angeboten. Oft sind die Bewohner durch die Krankheit an sich oder ihre Medikation sehr antriebsarm. Durch wiederkehrende aktivierende Hilfestellungen der Mitarbeiter des Betreuungsbereichs wird diesem Phänomen entgegengewirkt (z.B. durch Spaziergänge, Ausflüge, Einkaufsfahrten). Mit dem notwendigen menschlichen Respekt und der Achtung der Person steuern die 5 MitarbeiterInnen des Betreuungsbereiches der Vernachlässigung der Körperhygiene entgegen und geben bei Bedarf entsprechende Hilfestellungen. Medizinische Betreuung Im St. Markushaus finden regelmäßig Visiten statt. Dabei wechseln sich ein Allgemeinmediziner und Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie ab. Bei speziellen Untersuchungen (Krankenhaus, fachärztliche Praxis) oder im Akutfall werden die BewohnerInnen nach Bedarf von den MitarbeiterInnen des Betreuungsbereiches begleitet. Auf Wunsch kann die medizinische Versorgung auch durch einen niedergelassenen Arzt erfolgen. Die medizinische Betreuung (z. B. Kontrolle der Medikation) und die erforderliche Behandlungspflege werden durch examiniertes Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegepersonal gewährleistet. Dies gilt auch bei schweren körperlichen Erkrankungen, die intensive pflegerische Hilfestellungen erfordern. Krisenintervention Die wechselschichtige Dienstplangestaltung mit überschneidenden Dienstzeiten sichert einerseits den schichtübergreifenden Informationsfluss, andererseits wird die lückenlose Anwesenheit von qualifiziertem Personal gewährleistet. Die Nachtwache zwischen 21.00 Uhr und 07.00 Uhr wird von einer examinierten Fachkraft durchgeführt. In dieser Zeit befinden sich leitende Mitarbeiter in Rufbereitschaft. Diese Tatsache ermöglicht – besonders in Krisen- und Grenzsituationen – eine rasche Beratung und Begleitung der uns anvertrauten Menschen. Psychosoziale Betreuung Für die beratenden, stabilisierenden und therapeutischen Gespräche bei persönlichen Problemen der BewohnerInnen sowie bei administrativen Angelegenheiten stehen Ihnen: unsere Diplom-Psychologin unsere Heimleitung unsere Pflegedienstleitung das gesamte Personal des Betreuungsbereiches gerne zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Anliegen und Sorgen der BewohnerInnen selbstverständlich von allen im Haus vertretenen Professionen sehr ernst genommen. 3.2.2 Anleitung zur Selbstversorgung Alle rehabilitativen Maßnahmen innerhalb des St. Markushauses sind dem Normalisierungsprinzip verpflichtet. Zu diesem Zweck werden die Selbsthilfepotenziale der BewohnerInnen dahingehend gestärkt, dass sie ihr alltägliches Leben selbst organisieren und gestalten können. Zur Unterstützung der Selbständigkeit bietet die Einrichtung Wohnangebote mit unterschiedlicher Betreuungsintensität an: Wohnen in der Hausgemeinschaft des St. Markushauses: Die Großgruppe des stationären Heimbereiches bietet zurzeit Kapazität für 41 BewohnerInnen in Einzel- und Doppelzimmern in persönlicher Wohnatmosphäre. Wohnen in der Trainingswohnung des St. Markushauses: In der Trainingswohnung befinden sich vier Einzelzimmer. Ziel des kleinen wohngemeinschaftlichen Verbandes sind die Stabilisierung und der Ausbau der im Wohnbereich erworbenen lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wohnen in der Außenwohngruppe im Wohnhaus in Trier-Ehrang. Der Trägerverein besitzt ein Wohnhaus in ruhiger Lage im Stadtteil Trier-Ehrang, 6 dessen Außenwohngruppe Platz für vier BewohnerInnen bietet. Die selbständige Alltagsbewältigung wird durch regelmäßige Besuche von MitarbeiterInnen des St. Markushauses unterstützt. In Krisensituationen erfahren die BewohnerInnen weitreichende Unterstützung durch unsere Diplom-Psychologin oder die konsiliarisch tätigen Fachärzte für Neurologie oder Psychiatrie. Ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung. Über spezielle Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten die Betreuten Hilfe bei der Haushaltsführung, beim Wirtschaften, beim Einkauf, bei Behördenangelegenheiten und bei persönlichen Problemen. Darüber hinaus haben die in diesem Rahmen Betreuten die Möglichkeit, an den tagesstrukturierenden Maßnahmen (Ergotherapie und Arbeitstraining) sowie an den Freizeitangeboten des St. Markushauses teilzunehmen. Mit dem zunehmendem Verselbständigungscharakter der Wohnformen verringert sich die Intensität der Betreuung durch das Team des St. Markushauses. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Betreuten bezüglich Eigenständigkeit und Verantwortung. Das Leben in der Kleingruppe führt in der Regel zur Intensivierung von sozialen Beziehungen. Soziale Anforderungen sind in der Kleingruppe höher und werden direkter erlebt. Der pädagogische Schwerpunkt liegt dabei in folgenden Bereichen: Einübung und Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten (Selbstversorgung, Behördenangelegenheiten, Selbstorganisation) Vermittlung von Hilfen bei Alltagsproblemen und Strategien zur Alltagsbewältigung Einübung und Vermittlung von Problembewältigungsstrategien im sozialen und persönlichen Bereich Hilfen zur Begegnung und Auseinandersetzung im Gemeinwesen Es genügt nicht, den BewohnerInnen nur eine geeignete Wohnform zu bieten. Damit die Integration ganzheitlich verläuft, muss die pädagogische und lebenspraktische Begleitung vor allem auf die Stärkung der Selbsthilfekräfte gerichtet sein. Die Begleitung ist daher auch darauf ausgerichtet, dass die Bewohner lernen, die gewonnenen Freiräume zum Aufbau möglichst vieler Kontakte zu nutzen. Dabei soll so weit als möglich eine aktive Teilnahme am Leben in der näheren Umgebung angestrebt werden (Vereine etc.). Außenwohngruppen und ambulant betreute Wohnformen bieten neben einer hohen Wohnqualität verstärkt die Chance der Integration in die Gemeinde. 3.2.3 Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Das Ziel der Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist die gesellschaftliche Integration. Hierzu werden die sozialen Kompetenzen (Gruppenfähigkeit, soziale Anpassungsfähigkeit, Konflikt- und Kritiktoleranz) gestärkt und im Rahmen der unterschiedlichen Angebote trainiert. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung bietet das St. Markushaus neben dem Leben in der Gemeinschaft und den Gruppenbeschäftigungsangeboten auch vielfältige Freizeitangebote an. Da es psychisch behinderten Menschen oft schwer fällt, Freiräume selbst zu gestalten, bietet das St. Markushaus eine Vielzahl offener und strukturierter Freizeitangebote innerhalb und außerhalb der Wohn- und Rehabilitationseinrichtung an. Diese Angebote orientieren sich an den Interessen und Bedürfnissen der Bewohner. Bei allen Angeboten wird darauf geachtet, dass die Bewohner ihre Wünsche formulieren und sich an der Planung beteiligen. 7 Die offenen Freizeitangebote finden auf Wunsch der Bewohner vornehmlich abends und am Wochenende statt. Hierzu zählen hausinterne Angebote wie Grillabende, Spiel- und Tanzabende, Teeabende, Videoabende etc. Darüber hinaus finden sich im offenen Freizeit- und Kulturbereich alle Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, wie sie auch der nichtbehinderte Mensch nutzt. Das Spektrum der begleiteten Angebote reicht von sportlicher und spielerischer Aktivität über Einkauf und Ausflüge, Besuche von kulturellen Veranstaltungen bis hin zu Theater- oder Kinobesuchen. 3.2.4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Ergotherapie und Arbeitstraining haben als Therapieformen für psychisch kranke Menschen eine hohe Bedeutung, denn sie wirken direkt den Beeinträchtigungen, die durch eine psychische Erkrankung entstehen, entgegen. Einige dieser positiven Aspekte werden nachfolgend aufgeführt: Dadurch, dass sich Hilfesuchende auf eine Tätigkeit einlassen, werden sie aus ihrer krankheitsbedingt oft sehr stark ausgeprägten Antriebslosigkeit herausgeführt. Vielen fällt es deshalb anfangs schwer, sich auf die Angebote der Ergotherapie und des Arbeitstrainings einzulassen. Die Mitarbeiter motivieren zur Teilnahme und sorgen dafür, dass Arbeit und Beschäftigung als sinnvoll erlebt werden und der/ die Betroffene durch persönliche Erfolgserlebnisse Mut zum Weitermachen bekommt. Bei Beschäftigung und Arbeit muss kommt es unweigerlich zur Auseinandersetzung mit der Umwelt und dem Umfeld. Dies führt dazu, dass Arbeit eine feste Anbindung an die Realität darstellt und somit einer Flucht in eine Phantasie- und Traumwelt, oder sogar in eine wahnhaft veränderte Welt entgegenwirkt. Darüber hinaus ermöglicht die Arbeit, die eigenen Fähigkeiten kennen zu lernen, Fertigkeiten zu erweitern und die eigenen Grenzen zu testen und somit zu einem realistischen Selbstbild zu finden. Bei Arbeit handelt es sich um einen sozialen Prozess, denn um eine sinnvolle Arbeit zu leisten, muss man sich mit anderen austauschen und die Arbeitsabläufe aufeinander abstimmen. Es werden also die Fertigkeiten in den Bereichen Kommunikation, Interaktion und Kooperation gefördert. Hierbei wird die Konfliktfähigkeit geschult und gleichzeitig die Frustrationstoleranz gesteigert. Die Angebote der Ergotherapie und des Arbeitstrainings des St. Markushauses finden in der Regel in der Gruppe statt, so dass der soziale Prozess noch verstärkt wird. Gerade psychisch Kranken fällt dieser soziale Aspekt des Arbeitsprozesses oft schwerer, als die Ausführung der Arbeit selbst. Ergotherapie Ergotherapeutische Angebote finden im St. Markushaus bis zu vier Stunden täglich in folgenden Bereichen statt: künstlerische/kreative Tätigkeiten Malen und zeichnen (Aquarell, Seidenmalerei, Holzbuntstifte, Window-Color, Malen auf Leinwand, ...) Textiles Gestalten (Knüpfen, Sticken, Weben, Stricken, ...) Papierarbeiten (ausschneiden, falten, kleben, Dekorationen für Feiern herstellen) Werktherapeutische Tätigkeiten 8 Holzarbeiten (Holzbausätze, Laubsägearbeiten, ...) Peddigrohr, Kupfer drücken, Gestalten mit Ton Konzentrations- und Gedächtnisübungen Im Rahmen von Gruppenübungen Computergestützt Training sozialer Fertigkeiten Gruppendynamische Übungen Gesellschaftsspiele und Singen Bewegungsangebote Spaziergänge Gymnastik und Tanz Ballspiele, z.B. Tischtennis Arbeitstraining Neben der Ergotherapie bietet das St. Markushaus Arbeitstrainingsangebote an. Dabei werden von den BewohnerInnen Produkte hergestellt und Dienstleistungen erbracht: Montage und Verpackungsarbeiten (Auftragsarbeiten der Industrie) Gartenarbeit (Anbau von Gemüse zum Eigenverzehr) Holzbearbeitung Pflege der Außenanlage Hauswirtschaftliche Arbeiten Nachdem die individuelle Belastbarkeit in der Ergotherapie und dem Arbeitstraining in der Eingewöhnungsphase festgestellt wurde, wird gemeinsam mit dem/der Hilfesuchenden ein verbindlicher Tages- und/oder Wochenplan erarbeitet. Auf dieser Grundlage werden sog. Grundarbeitsfähigkeiten trainiert, die eine berufliche Rehabilitation ermöglichen. Hierzu zählen u.a.: tägliches Aufsuchen von Ergotherapie und Arbeitstraining selbständiges und pünktliche Erscheinen Ausdauer Konzentration kontinuierliche Steigerung der eigenen Belastbarkeit Berufliche Rehabilitation Die berufliche Rehabilitation geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Agentur für Arbeit und den Rentenversicherungen als zuständigen Rehabilitationsträgern. Entsprechend den vorhandenen Fähigkeiten werden Arbeitsplätze aus den regionalen Beschäftigungsangeboten für behinderte Menschen oder eine der Behinderung angepasste Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt realisiert. Ambulante Hilfen im Bereich Ergotherapie/Arbeitstraining Die Angebote von Ergotherapie und Arbeitstraining können auch von psychisch behinderten Menschen genutzt werden, die außerhalb des St. Markushauses wohnen und ambulant betreut werden. 9 Psychisch Behinderte, vor allem Menschen, die an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis leiden, haben Schwierigkeiten, unterschiedliche Reize und Informationen aus der Umwelt aufzunehmen, zu ordnen und zu verarbeiten. Es fällt ihnen schwer, eine eigene Ordnung zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Sinnvolle Beschäftigung ist außerdem ein Mittel zur Überwindung des oft vorhandenen Antriebsmangels. Deshalb legen wir besonderen Wert darauf, mit diesen Hilfesuchenden eine adäquate Tages- und Wochenstruktur zu vereinbaren und zu erarbeiten. 3.2.5 Soziotherapie Am 02.12.2002 ist die Markusbrücke e.V. dem rheinland-pfälzischen Rahmenvertrag zur soziotherapeutischen Versorgung beigetreten. In der Präambel des Vertrages heißt es: „Die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben gemäß § 132b Absatz 2 SGB V diesen Rahmenvertrag partnerschaftlich mit dem Ziel geschlossen, eine bedarfsgerechte qualitativ gleichwertige, qualitätsgesicherte, dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit soziotherapeutischen Leistungen zu gewährleisten. Die Krankenkassen und die Leistungserbringer wollen hiermit dazu beitragen eine bedarfsgerechte sozialpsychiatrische Betreuung der Versicherten zu ermöglichen.“ Qualifizierte MitarbeiterInnen unterstützen und begleiten anspruchsberechtigte Versicherte, „die wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen“ (§ 3). Ziel ist die Vermeidung oder die Verkürzung von Krankenhausbehandlung oder die Gewährleistungen der medizinischen Verordnungen. Alle Leistungserbringer innerhalb des gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Trier sind diesem Vertrag beigetreten. Wir haben damit zukunftsorientierte Handlungsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Qualitätsbewusstsein zur Erbringung personenzentrierter Hilfen demonstriert. 4. Mitarbeiterstruktur Das umfangreiche Leistungsangebot des St. Markushauses wird durch ein multiprofessionelles Team gewährleistet und permanent weiterentwickelt. Insgesamt sorgen rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Betreuung und Pflege, Ergotherapie, Arbeitstraining, Psychologischer Dienst, Hauswirtschaft, Verwaltung und Haustechnik rund um die Uhr für den reibungslosen Tagesablauf und die Umsetzung und Entwicklung der individuellen Hilfepläne. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung gewährleisten wir eine kontinuierliche Qualitätssteigerung unserer Leistungen. 5. Räumlichkeiten Das Wohn- und Rehabilitationskonzept des St. Markushauses vereint für eine große Bewohnergruppe die normalerweise räumlich getrennten Bereiche Wohnen, Arbeiten, Freizeit sowie Betreuung und Pflege. 10 Trotz intensiver Einsparungsbemühungen der Kostenträger in den vergangenen Jahren sowie Entgeltvereinbarungen unterhalb der Preissteigerungsrate führt die ungebrochene Investitionsbereitschaft des Trägers zur kontinuierlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der Bewohner. Für das parkähnliche Anwesen auf dem Markusberg mit Terrassen und weitläufigem Garten bedeutete das im Jahr 1994 einen Neubau von 13 Einzelzimmern, Aufenthaltsund Sanitärräumen sowie der Verwaltung. Insgesamt bietet das Haus jetzt 41 Bewohnern Wohn- und Rehabilitationsmöglichkeiten. 1999 wurde ein großes Zweifamilienhaus für unsere Außenwohngruppe in Trier-Ehrang erworben. Das Wohnangebot ist teilweise organisatorisch dem stationären Heimbereich zugeordnet. Es besteht aber ebenso die Möglichkeit, dort ambulante Betreuung in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2001 entstanden auf dem Grundstück der Wohn- und Rehabilitationseinrichtung zwei großzügige Räume für die Ergotherapie und das Arbeitstraining. Sie schaffen einerseits die räumlich angemessene und realistische Beschäftigungssituation auch für die BewohnerInnen, die die regionalen Beschäftigungsangebote aufgrund ihres Entwicklungs- und Leistungspotenzials noch nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen können. Außerdem werden sie für Gottesdienste, Veranstaltungen und Feste genutzt. 6. Maßnahmen der Qualitätssicherung Unsere Qualität entwickelt sich aus der Einsicht aller MitarbeiterInnen in die Notwendigkeit von Veränderungen und Verbesserungen. Zu unserer Unternehmensphilosophie gehört daher der Willen aller, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang zu halten und so einen hohen Standard in der Fach- und Sachqualität zu halten. Unter Fachqualität verstehen wir eine gute fachliche Qualifikation, Berufserfahrung und hohe soziale Kompetenz. Die Sachqualität zeigt sich in einer gehobenen Wohnausstattung der Zimmer und einer sehr guten Ausstattung der gesamten Einrichtung. Der Qualitätssicherung dienen regelmäßige Teambesprechungen auf allen Mitarbeiterebenen. Hierdurch werden Zusammenarbeit, Kommunikation und Informationsfluss gefördert und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in Gang gehalten. Das Qualitätsmerkmal der Betreuungskontinuität wird durch das Konzept der Prozessbegleitung realisiert, wobei jedem Bewohner/ jeder Bewohnerin eine Bezugsperson aus dem Betreuungsteam zugeordnet wird. Besonders wichtig ist uns die enge Zusammenarbeit mit den bei uns Unterstützung suchenden Menschen. So werden die fachlich notwendigen Maßnahmen mit den Betroffenen abgesprochen und ein individueller Hilfeplan (IHP) erstellt. Die personenbezogene Hilfeplanung und -erbringung ist ein Instrument der Qualitätssicherung, das die fachlich notwendigen Maßnahmen mit der von den Betroffenen gewünschten Unterstützung in Einklang bringt. Darüber hinaus finden kontinuierliche „Kundenbefragungen“ im Rahmen unserer Hausversammlungen und in der engen Zusammenarbeit mit dem Heimbeirat statt. Neben diesen allgemeinen Qualitätssicherungsmaßnahmen in der täglichen Arbeit finden gezielt von unserer Qualitätsmanagementbeauftragten koordinierte Mitarbeiterprojekte zur Qualitätssicherung statt. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise der 11 Aufnahmeprozess sowie die Bewohner- und Mitarbeiterzufriedenheit einer kritischen Analyse unterzogen. Hilfeplanung und Betreuungsleistung werden mit gängigen Instrumenten (individuelle Hilfeplanung und Pflegestandard) dokumentiert. Leistungsdokumentation und Qualitätsmanagement fördern die Leistungstransparenz und erleichtern den Kostenträgern eine Qualitätsprüfung. Wir verpflichten uns zu einer hohen fachlichen Qualität unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungspotentials der Hilfesuchenden. Das Ziel unserer Qualitätssicherungsmaßnahmen ist eine effektive und effiziente Hilfeerbringung mit hoher fachlicher Qualität. Die Hilfeerbringung soll zu größtmöglicher Kundenzufriedenheit führen, wobei wir unter Kunden sowohl unsere BewohnerInnen und ambulant Betreuten, deren Angehörige und BetreuerInnen, als auch unsere MitarbeiterInnen sowie die VertreterInnen der Kostenträger verstehen. 7. Einbindung in das Gemeinwesen Das rheinland-pfälzische Landesgesetz für psychisch kranke Personen vom 01. Januar 1996 hat die rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung und Ausgestaltung der Gemeindepsychiatrie in Rheinlad-Pfalz geschaffen. Diese Gesetzesnovelle ist das Ergebnis des paradigmatischen Strukturwandels in den stationären, teilstationären und ambulanten Unterstützungsangeboten für chronisch psychisch kranke Menschen seit Anfang der 70er Jahre. Seit 1999 tritt die Teilhabekonferenz (früher: Aufnahmekonferenz) in Trier turnusmäßig zur Beratung zusammen. Unter der Leitung der Psychiatriekoordinatoren der Stadt und des Landkreises nehmen an diesem „Runden Tisch“ Vertreter des überregionalen Sozialhilfeträgers, der kommunalen Gebietskörperschaften, dem zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, der zuständigen psychiatrischen Krankenhaus-abteilung und aller im Bereich der psychiatrischen Versorgung tätigen Einrichtungsträger teil. Innerhalb dieses Verbundsystems werden individuelle Hilfepläne für die betroffenen Personen erarbeitet, die den Leitzielen der rheinland-pfälzischen Psychiatrie-Reform verpflichtet sind (Normalisierung, personenorientierte Angebotspalette, Förderung der Selbsthilfepotenziale, Verantwortung und Zuständigkeit der Leistungsträger und der Leistungserbringer). Zur Durchführung und Realisierung der Hilfeplanung arbeiten die Mitglieder des Gemeindepsychiatrischen Verbundes eng zusammen. Dabei werden die gemeinschaftlichen Leistungen für ein selbständiges eigenverantwortliches Leben der Betroffenen über die eigenen Interessen gestellt. Mit der Gründung des St. Markushauses im Jahr 1990 wurde ein Wohnangebot für psychisch kranke Trierer Bürger und Bürgerinnen geschaffen. So konnten z.B. eine Reihe von psychisch kranken Menschen aus den damaligen Landesnervenkliniken in Andernach und Merzig in ihre Heimatregion zurückkehren. Seit 1999 stellen wir uns verstärkt den Anforderungen der Gemeindepsychiatrie und vergeben freiwerdende Heimplätze nur noch an psychisch kranke Menschen aus der Region Trier. Gleichzeitig bemühen wir uns, den Menschen, die in ihre Heimatregion zurückkehren möchten, dies zu ermöglichen. Darüber hinaus bieten wir für psychisch kranke Trierer Bürger und Bürgerinnen, die in der eigenen Wohnung leben, seit 2001 ambulante Hilfen in den Bereichen Wohnen und Tagesstrukturierung an. Um unsere Hilfsangebote, mit denen der anderen gemeindepsychiatrischen Einrichtungen zu vernetzen und die für den einzelnen psychisch kranken Menschen benötigte Hilfeleistung zu koordinieren, ist das St. Markushaus Mitglied in den Gremien des 12 gemeindepsychiatrischen Verbundes. Zu nennen sind hier v.a. die beiden Fachgremien Psychiatriebeirat und Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) sowie die o. g. Aufnahmekonferenz, die als Hilfeplankonferenz die benötigten Hilfen zwischen dem Hilfesuchenden, den Kostenträgern und psychiatrischen Einrichtungen abstimmt. Zur Koordination aller erforderlichen Hilfen, auch wenn sie nicht vom St. Markushaus angeboten werden, arbeiten wir eng mit unseren Kooperationspartnern in den verschiedenen Bereichen zusammen: Im Bereich Gesundheitsfürsorge und zur Sicherstellung der medizinisch notwendigen Behandlung sind dies die örtliche psychiatrische Klinik und die niedergelassenen Ärzte. Wenn dies vom niedergelassenen Arzt verordnet wird, können wir auch Hilfestellung im Rahmen der Soziotherapie geben (Hilfen bei der Inanspruchnahme ärztlich verordneter Leistungen). Im Bereich der Arbeitsmöglichkeiten sind unsere Kooperationspartner v.a. die beiden örtlichen Werkstätten für behinderte Menschen in Trägerschaft des Caritasverbandes und der Lebenshilfe, sowie die Träger der beruflichen Rehabilitation (Arbeitsverwaltung, Rentenversicherungen). Im Bereich der gesetzlichen Betreuung arbeiten wir eng mit den jeweiligen gesetzlichen Betreuern, den Betreuungsvereinen, der Betreuungsbehörde der Stadt Trier und dem Vormundschafts-gericht zusammen. Für die Bereiche Betreutes Wohnen und ambulante Hilfen zur Tagesstruktur besteht ein Kooperationsvertrag zwischen dem Club Aktiv und dem St. Markushaus, der es den Betroffenen ermöglicht, jeweils die Hilfen des kooperierenden Trägers in Anspruch zu nehmen. Im Bereich Freizeitgestaltung, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, unterstützen wir die von uns betreuten Menschen darin, an den Freizeitangeboten in der Stadt Trier (z.B. Schwimmbad, Theater, Kino oder Sportstadion) teilzunehmen sowie die Angebote der Facheinrichtungen (z.B. Club 12 des Caritasverbandes) zu nutzen. Bei weiterem Hilfebedarf, z.B. wegen zusätzlicher Problematik im Bereich Suchterkrankung, kooperieren wir mit den entsprechenden Facheinrichtungen.