Konzept St. Markushaus - Markusbrücke eV

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Konzept St. Markushaus - Markusbrücke eV
Markusbrücke e.V. – Verein für seelische Gesundheit
KONZEPTION
ST. MARKUSHAUS
Wohn- und Rehabilitationseinrichtung
für psychisch kranke Erwachsene
Markusberg 24c – 54293 Trier
Tel.: 0651-937780 Fax: 0651-9377813
e-mail: [email protected]
www.markusbruecke.de
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Inhalt
1. Träger der Einrichtung: Markusbrücke e.V. ................................................................... 2
1.1 Leitbild und Ziele ..................................................................................................... 2
2. Zielgruppe..................................................................................................................... 2
3. Leistungserbringung ..................................................................................................... 3
3.1 Individuelle Hilfebedarfsermittlung und Hilfeplanung ............................................... 3
3.2 Leistungsangebote .................................................................................................. 4
3.2.1 Sozialpsychiatrische Grundversorgung................................................................. 4
3.2.2 Anleitung zur Selbstversorgung ............................................................................ 5
3.2.3 Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben .......................................... 6
3.2.4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ............................................................. 7
Ergotherapie .............................................................................................................. 7
Arbeitstraining ............................................................................................................ 8
Berufliche Rehabilitation ............................................................................................ 8
Ambulante Hilfen im Bereich Ergotherapie/Arbeitstraining ......................................... 8
3.2.5 Soziotherapie ....................................................................................................... 9
4. Mitarbeiterstruktur ......................................................................................................... 9
5. Räumlichkeiten ............................................................................................................. 9
6. Maßnahmen der Qualitätssicherung ............................................................................10
7. Einbindung in das Gemeinwesen .................................................................................11
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1. Träger der Einrichtung: Markusbrücke e.V.
Die Markusbrücke e.V., Verein für seelische Gesundheit, wurde 1991 gegründet und ist
ein gemeinnütziger Verein und Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband
Die Vereinsgründung fand auf Initiative der Dr. Mario Baldi GmbH statt, die sich 1990 mit
der Eröffnung des St. Markushauses in Trier die Aufgabe gestellt hatte, ein Zuhause für
psychisch kranke Menschen zu schaffen.
1.1 Leitbild und Ziele
Die Ziele des weltanschaulich ungebundenen Vereins sind die Integration psychisch
kranker Menschen in die Gesellschaft sowie der Abbau von Vorurteilen und Ressentiments
gegenüber psychisch kranken Menschen.
Der Schwerpunkt der Vereinsarbeit liegt in der Schaffung angemessener Wohn- und
Rehabilitationsmöglichkeiten.
Zu den Zielen des St. Markushauses gehört es, psychisch kranken Menschen in einer
liebevollen Umgebung ein Zuhause zu schaffen, in dem sie sich geborgen und respektiert
fühlen.
Ein weiteres Ziel ist die Rehabilitation psychisch kranker Menschen, je nach ihren
individuellen Fähigkeiten. Im Sinne der Selbstbestimmung werden dabei soweit wie möglich
die persönlichen Wünsche berücksichtigt.
Die von uns betreuten Personen stehen mit ihren Grundrechten, individuellen Ängsten und
Gefühlen unter Beachtung ihrer Menschenwürde im Mittelpunkt unseres Handelns. Die zur
Erreichung dieser Ziele notwendige Beziehungsarbeit ist geprägt von Vertrauen und
Respekt. Besonderen Wert legen wir bei der Beziehungsarbeit auf Kontinuität und
Zuverlässigkeit.
2. Zielgruppe
Die Wohn- und Rehabilitationsangebote des St. Markushauses in Trier können von
psychisch kranken Menschen genutzt werden, deren ärztliche Primärdiagnose einem
psychiatrischen Krankheitsbild entspricht.
Hierzu zählen v.a. folgende Diagnosen:

Psychosen (Schizophrenien und Depressionen)

seelische Störungen infolge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns (z.B.
Anfallsleiden)

schwere Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline-Störung)
Menschen, bei denen zusätzlich zu den o.g. Diagnosen eine Minderbegabung und/oder
eine Suchtproblematik besteht, können ebenfalls die Wohn- und Rehabilitationsangebote
des St. Markushauses in Anspruch nehmen.
Für die Erbringung der Hilfeleistungen steht jedoch nicht die Diagnose, sondern der sich
aus der psychischen Behinderung ergebende Hilfebedarf im Vordergrund. Psychische
Behinderungen sind Folgezustände von psychischen Erkrankungen, bei denen nach
Abklingen der akuten Symptomatik weiterhin Einschränkungen bestehen bleiben. Der sich
aus diesen Einschränkungen ergebende Hilfebedarf kann, auch bei gleicher Diagnose,
von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich sein.
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Das Spektrum der Unterstützungsangebote des St. Markushauses bietet Hilfe in den
verschiedenen Lebensbereichen an und orientiert sich am individuellen Hilfebedarf.
Entsprechend den rehabilitativen Möglichkeiten der einzelnen Person wird die
Hilfeleistung in stationärer oder ambulanter Form erbracht.
Dabei stellen wir uns der Verpflichtung, Menschen in ihrer Heimatregion zu betreuen.
Niemand soll aufgrund der Schwere der Behinderung und des Umfangs des persönlichen
Hilfebedarfs gezwungen sein, fern der Heimatgemeinde zu leben.
3. Leistungserbringung
Das St. Markushaus in Trier erbringt Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 SGB XII für
psychisch kranke Erwachsene.
Die angebotenen Hilfeleistungen entsprechen den Rahmenleistungsvereinbarungen, in
denen Leistungserbringung, Entgelt und Qualitätsprüfung vereinbart sind.
3.1 Individuelle Hilfebedarfsermittlung und Hilfeplanung
Vor der eigentlichen Leistungserbringung steht eine umfassende Analyse der aktuellen
Lebenssituation des betroffenen psychisch kranken Menschen, seiner Zielvorstellungen
und der notwendigen Hilfen.
In einem weiteren Schritt, der Hilfeplanung, wird ermittelt, wie und von wem diese Hilfen
erbracht werden können.
Beim Erstkontakt, z.B. einer telefonischen Anfrage von Betroffenen, Angehörigen, dem/
der gesetzlichen BetreuerIn oder dem Sozialdienst der Klinik, wird geklärt, ob die
geschilderte Problematik vorrangig in den Rahmen der Eingliederungshilfe fällt.
Andere Zuständigkeiten können sich ergeben aus:

der Notwendigkeit medizinischer Behandlung (Krankenkassenleistung)

der Möglichkeit beruflicher Rehabilitation (Leistungen von Rentenversicherung
oder Arbeitsagentur)

sowie dem Vorliegen von Pflegebedürftigkeit (Leistungen der Pflegeversicherung).
Im Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe wird dann geklärt, ob es sich bei der
ärztlichen Primärdiagnose um eine psychische Erkrankung, eine geistige Behinderung
oder eine Suchtproblematik handelt.
Liegt eine geistige Behinderung vor, verweisen wir an die entsprechenden
Facheinrichtungen (z.B. der Lebenshilfe). Bei einer vorrangigen Suchtproblematik empfehlen wir entsprechende soziotherapeutische Einrichtungen.
Wenn die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme im St. Markushaus gegeben sind,
vereinbaren wir einen Vorstellungstermin.
Bei diesem Termin klären wir mit dem/der Betroffenen und den Begleitpersonen (z.B.
Angehörige, gesetzliche BetreuerInnen, MitarbeiterInnen der Klinik) den vorrangigen
Hilfebedarf in folgenden Bereichen:
 Basisversorgung (z.B. Körperhygiene, Nahrungsaufnahme)
 Umgang mit der eigenen Erkrankung, medizinische Versorgung
(z.B. Sicherstellen der ärztlich verordneten Medikation)
 Sozialkontakt (z.B. sozialer Rückzug, aggressives Verhalten)
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 Fähigkeit zur Selbstversorgung (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen,
Umgang mit Geld)
 Fähigkeit zur Tagesstrukturierung (z.B. Beschäftigung, Arbeit und Freizeit)
 Administrative Angelegenheiten (z.B. Antragsstellung beim Sozialamt)
Je nach individuellem Hilfebedarf in den einzelnen Bereichen können sich ganz
unterschiedliche Hilfekonstellationen ergeben, die mit dem Betroffenen besprochen und
im individuellen Hilfeplan festgehalten werden.
Grundsätzlich ist dann zu unterscheiden, ob die Hilfen stationär (Wohnen in der
Hausgemeinschaft des St. Markushauses, der Trainingswohnung oder einer
Außenwohngruppe) oder ambulant (in der eigenen Wohnung) erbracht werden sollen.
Wenn sich im Vorstellungsgespräch ein Hilfebedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für
psychisch kranke Menschen ergeben hat, wird unter Vorlage der Hilfeplanung ein Antrag
an die Teilhabekonferenz der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg gestellt.
Wenn der Antragsteller nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügt, wird die
Kostenübernahme bei der entsprechenden Gebietskörperschaft (Sozialhilfeträger)
beantragt.
Wenn der Hilfeplanung zustimmt wurde und die Kostenübernahme geklärt ist, kann die
Hilfeleistung beginnen.
Nach der ersten Kontaktaufnahme ist eine unserer Betreuungskräfte als
Prozessbegleitung mit der Koordination aller nach außen und nach innen gerichteten
Ereignisse beauftragt. Unter Beteiligung unserer Fachkräfte wird die Hilfeplanung und ihre
Umsetzung ständig überprüft und gegebenenfalls korrigiert und angepasst.
Die wohltuende Wohnatmosphäre mit der gesundheitlichen und sozialen Begleitung sowie
die aktivierende Rehabilitationsatmosphäre werden von allen Mitarbeitern gefördert. Die
persönliche Bezugsperson jedes Bewohners gewährleistet darüber hinaus die im Leitbild
formulierte Kontinuität und Zuverlässigkeit der Beziehungsarbeit.
3.2 Leistungsangebote
Die Leistungsangebote einer Wohn- und Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke
Erwachsene ergeben sich aus den §§ 53, 54 SGB XII.
Die Eingliederungshilfe soll der Integration behinderter Menschen dienen und ihre
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sichern.
3.2.1 Sozialpsychiatrische Grundversorgung
Hierzu zählen die Basisversorgung in den verschiedenen Bereichen des alltäglichen
Lebens (z.B. Ernährung, Körperpflege, Mobilisierung, Aufbau von Fähigkeiten und
Fertigkeiten), die medizinische und psychiatrische Betreuung sowie die psychologische
und pädagogische Beratung.
 Basisversorgung
Im Wohnbereich der Hausgemeinschaft werden regelmäßig ausgewogene Mahlzeiten
durch qualifiziertes Personal zubereitet und angeboten. Oft sind die Bewohner durch die
Krankheit an sich oder ihre Medikation sehr antriebsarm. Durch wiederkehrende
aktivierende Hilfestellungen der Mitarbeiter des Betreuungsbereichs wird diesem
Phänomen entgegengewirkt (z.B. durch Spaziergänge, Ausflüge, Einkaufsfahrten). Mit
dem notwendigen menschlichen Respekt und der Achtung der Person steuern die
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MitarbeiterInnen des Betreuungsbereiches der Vernachlässigung der Körperhygiene
entgegen und geben bei Bedarf entsprechende Hilfestellungen.
 Medizinische Betreuung
Im St. Markushaus finden regelmäßig Visiten statt. Dabei wechseln sich ein
Allgemeinmediziner und Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie ab. Bei speziellen
Untersuchungen (Krankenhaus, fachärztliche Praxis) oder im Akutfall werden die
BewohnerInnen nach Bedarf von den MitarbeiterInnen des Betreuungsbereiches
begleitet. Auf Wunsch kann die medizinische Versorgung auch durch einen
niedergelassenen Arzt erfolgen.
Die medizinische Betreuung (z. B. Kontrolle der Medikation) und die erforderliche
Behandlungspflege werden durch examiniertes Kranken-, Alten- und
Heilerziehungspflegepersonal gewährleistet. Dies gilt auch bei schweren körperlichen
Erkrankungen, die intensive pflegerische Hilfestellungen erfordern.
 Krisenintervention
Die wechselschichtige Dienstplangestaltung mit überschneidenden Dienstzeiten sichert
einerseits den schichtübergreifenden Informationsfluss, andererseits wird die lückenlose
Anwesenheit von qualifiziertem Personal gewährleistet. Die Nachtwache zwischen 21.00
Uhr und 07.00 Uhr wird von einer examinierten Fachkraft durchgeführt. In dieser Zeit
befinden sich leitende Mitarbeiter in Rufbereitschaft. Diese Tatsache ermöglicht –
besonders in Krisen- und Grenzsituationen – eine rasche Beratung und Begleitung der
uns anvertrauten Menschen.
 Psychosoziale Betreuung
Für die beratenden, stabilisierenden und therapeutischen Gespräche bei persönlichen
Problemen der BewohnerInnen sowie bei administrativen Angelegenheiten stehen Ihnen:




unsere Diplom-Psychologin
unsere Heimleitung
unsere Pflegedienstleitung
das gesamte Personal des Betreuungsbereiches
gerne zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Anliegen und Sorgen der
BewohnerInnen selbstverständlich von allen im Haus vertretenen Professionen sehr ernst
genommen.
3.2.2 Anleitung zur Selbstversorgung
Alle rehabilitativen Maßnahmen innerhalb des St. Markushauses sind dem
Normalisierungsprinzip verpflichtet. Zu diesem Zweck werden die Selbsthilfepotenziale
der BewohnerInnen dahingehend gestärkt, dass sie ihr alltägliches Leben selbst
organisieren und gestalten können. Zur Unterstützung der Selbständigkeit bietet die
Einrichtung Wohnangebote mit unterschiedlicher Betreuungsintensität an:
 Wohnen in der Hausgemeinschaft des St. Markushauses:
Die Großgruppe des stationären Heimbereiches bietet zurzeit Kapazität für 41
BewohnerInnen in Einzel- und Doppelzimmern in persönlicher Wohnatmosphäre.
 Wohnen in der Trainingswohnung des St. Markushauses:
In der Trainingswohnung befinden sich vier Einzelzimmer. Ziel des kleinen
wohngemeinschaftlichen Verbandes sind die Stabilisierung und der Ausbau der im
Wohnbereich erworbenen lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
 Wohnen in der Außenwohngruppe im Wohnhaus in Trier-Ehrang.
Der Trägerverein besitzt ein Wohnhaus in ruhiger Lage im Stadtteil Trier-Ehrang,
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dessen Außenwohngruppe Platz für vier BewohnerInnen bietet. Die selbständige
Alltagsbewältigung wird durch regelmäßige Besuche von MitarbeiterInnen des St.
Markushauses unterstützt. In Krisensituationen erfahren die BewohnerInnen
weitreichende Unterstützung durch unsere Diplom-Psychologin oder die
konsiliarisch tätigen Fachärzte für Neurologie oder Psychiatrie.
 Ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung.
Über spezielle Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten die Betreuten Hilfe bei
der Haushaltsführung, beim Wirtschaften, beim Einkauf, bei
Behördenangelegenheiten und bei persönlichen Problemen. Darüber hinaus
haben die in diesem Rahmen Betreuten die Möglichkeit, an den
tagesstrukturierenden Maßnahmen (Ergotherapie und Arbeitstraining) sowie an
den Freizeitangeboten des St. Markushauses teilzunehmen.
Mit dem zunehmendem Verselbständigungscharakter der Wohnformen verringert sich die
Intensität der Betreuung durch das Team des St. Markushauses. Gleichzeitig steigen die
Anforderungen an die Betreuten bezüglich Eigenständigkeit und Verantwortung. Das
Leben in der Kleingruppe führt in der Regel zur Intensivierung von sozialen Beziehungen.
Soziale Anforderungen sind in der Kleingruppe höher und werden direkter erlebt.
Der pädagogische Schwerpunkt liegt dabei in folgenden Bereichen:
 Einübung und Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
(Selbstversorgung, Behördenangelegenheiten, Selbstorganisation)
 Vermittlung von Hilfen bei Alltagsproblemen und Strategien zur Alltagsbewältigung
 Einübung und Vermittlung von Problembewältigungsstrategien im sozialen und
persönlichen Bereich
 Hilfen zur Begegnung und Auseinandersetzung im Gemeinwesen
Es genügt nicht, den BewohnerInnen nur eine geeignete Wohnform zu bieten. Damit die
Integration ganzheitlich verläuft, muss die pädagogische und lebenspraktische Begleitung
vor allem auf die Stärkung der Selbsthilfekräfte gerichtet sein.
Die Begleitung ist daher auch darauf ausgerichtet, dass die Bewohner lernen, die
gewonnenen Freiräume zum Aufbau möglichst vieler Kontakte zu nutzen. Dabei soll so
weit als möglich eine aktive Teilnahme am Leben in der näheren Umgebung angestrebt
werden (Vereine etc.). Außenwohngruppen und ambulant betreute Wohnformen bieten
neben einer hohen Wohnqualität verstärkt die Chance der Integration in die Gemeinde.
3.2.3 Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Das Ziel der Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist die gesellschaftliche
Integration. Hierzu werden die sozialen Kompetenzen (Gruppenfähigkeit, soziale
Anpassungsfähigkeit, Konflikt- und Kritiktoleranz) gestärkt und im Rahmen der
unterschiedlichen Angebote trainiert.
Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung bietet das St. Markushaus neben dem Leben in der
Gemeinschaft und den Gruppenbeschäftigungsangeboten auch vielfältige
Freizeitangebote an.
Da es psychisch behinderten Menschen oft schwer fällt, Freiräume selbst zu gestalten,
bietet das St. Markushaus eine Vielzahl offener und strukturierter Freizeitangebote
innerhalb und außerhalb der Wohn- und Rehabilitationseinrichtung an. Diese Angebote
orientieren sich an den Interessen und Bedürfnissen der Bewohner.
Bei allen Angeboten wird darauf geachtet, dass die Bewohner ihre Wünsche formulieren
und sich an der Planung beteiligen.
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Die offenen Freizeitangebote finden auf Wunsch der Bewohner vornehmlich abends und
am Wochenende statt. Hierzu zählen hausinterne Angebote wie Grillabende, Spiel- und
Tanzabende, Teeabende, Videoabende etc.
Darüber hinaus finden sich im offenen Freizeit- und Kulturbereich alle Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung, wie sie auch der nichtbehinderte Mensch nutzt. Das Spektrum der
begleiteten Angebote reicht von sportlicher und spielerischer Aktivität über Einkauf und
Ausflüge, Besuche von kulturellen Veranstaltungen bis hin zu Theater- oder
Kinobesuchen.
3.2.4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ergotherapie und Arbeitstraining haben als Therapieformen für psychisch kranke
Menschen eine hohe Bedeutung, denn sie wirken direkt den Beeinträchtigungen, die
durch eine psychische Erkrankung entstehen, entgegen. Einige dieser positiven Aspekte
werden nachfolgend aufgeführt:

Dadurch, dass sich Hilfesuchende auf eine Tätigkeit einlassen, werden sie aus
ihrer krankheitsbedingt oft sehr stark ausgeprägten Antriebslosigkeit
herausgeführt. Vielen fällt es deshalb anfangs schwer, sich auf die Angebote der
Ergotherapie und des Arbeitstrainings einzulassen. Die Mitarbeiter motivieren zur
Teilnahme und sorgen dafür, dass Arbeit und Beschäftigung als sinnvoll erlebt
werden und der/ die Betroffene durch persönliche Erfolgserlebnisse Mut zum
Weitermachen bekommt.

Bei Beschäftigung und Arbeit muss kommt es unweigerlich zur
Auseinandersetzung mit der Umwelt und dem Umfeld. Dies führt dazu, dass Arbeit
eine feste Anbindung an die Realität darstellt und somit einer Flucht in eine
Phantasie- und Traumwelt, oder sogar in eine wahnhaft veränderte Welt
entgegenwirkt. Darüber hinaus ermöglicht die Arbeit, die eigenen Fähigkeiten
kennen zu lernen, Fertigkeiten zu erweitern und die eigenen Grenzen zu testen
und somit zu einem realistischen Selbstbild zu finden.

Bei Arbeit handelt es sich um einen sozialen Prozess, denn um eine sinnvolle
Arbeit zu leisten, muss man sich mit anderen austauschen und die Arbeitsabläufe
aufeinander abstimmen. Es werden also die Fertigkeiten in den Bereichen
Kommunikation, Interaktion und Kooperation gefördert.

Hierbei wird die Konfliktfähigkeit geschult und gleichzeitig die Frustrationstoleranz
gesteigert. Die Angebote der Ergotherapie und des Arbeitstrainings des St.
Markushauses finden in der Regel in der Gruppe statt, so dass der soziale
Prozess noch verstärkt wird. Gerade psychisch Kranken fällt dieser soziale Aspekt
des Arbeitsprozesses oft schwerer, als die Ausführung der Arbeit selbst.
Ergotherapie
Ergotherapeutische Angebote finden im St. Markushaus bis zu vier Stunden täglich in
folgenden Bereichen statt:
künstlerische/kreative Tätigkeiten
 Malen und zeichnen (Aquarell, Seidenmalerei, Holzbuntstifte, Window-Color,
Malen auf Leinwand, ...)
 Textiles Gestalten (Knüpfen, Sticken, Weben, Stricken, ...)
 Papierarbeiten (ausschneiden, falten, kleben, Dekorationen für Feiern herstellen)
Werktherapeutische Tätigkeiten
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 Holzarbeiten (Holzbausätze, Laubsägearbeiten, ...)
 Peddigrohr, Kupfer drücken, Gestalten mit Ton
Konzentrations- und Gedächtnisübungen
 Im Rahmen von Gruppenübungen
 Computergestützt
Training sozialer Fertigkeiten
 Gruppendynamische Übungen
 Gesellschaftsspiele und Singen
Bewegungsangebote
 Spaziergänge
 Gymnastik und Tanz
 Ballspiele, z.B. Tischtennis
Arbeitstraining
Neben der Ergotherapie bietet das St. Markushaus Arbeitstrainingsangebote an. Dabei
werden von den BewohnerInnen Produkte hergestellt und Dienstleistungen erbracht:





Montage und Verpackungsarbeiten (Auftragsarbeiten der Industrie)
Gartenarbeit (Anbau von Gemüse zum Eigenverzehr)
Holzbearbeitung
Pflege der Außenanlage
Hauswirtschaftliche Arbeiten
Nachdem die individuelle Belastbarkeit in der Ergotherapie und dem Arbeitstraining in der
Eingewöhnungsphase festgestellt wurde, wird gemeinsam mit dem/der Hilfesuchenden
ein verbindlicher Tages- und/oder Wochenplan erarbeitet. Auf dieser Grundlage werden
sog. Grundarbeitsfähigkeiten trainiert, die eine berufliche Rehabilitation ermöglichen.
Hierzu zählen u.a.:





tägliches Aufsuchen von Ergotherapie und Arbeitstraining
selbständiges und pünktliche Erscheinen
Ausdauer
Konzentration
kontinuierliche Steigerung der eigenen Belastbarkeit
Berufliche Rehabilitation
Die berufliche Rehabilitation geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Agentur für
Arbeit und den Rentenversicherungen als zuständigen Rehabilitationsträgern.
Entsprechend den vorhandenen Fähigkeiten werden Arbeitsplätze aus den regionalen
Beschäftigungsangeboten für behinderte Menschen oder eine der Behinderung
angepasste Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt realisiert.
Ambulante Hilfen im Bereich Ergotherapie/Arbeitstraining
Die Angebote von Ergotherapie und Arbeitstraining können auch von psychisch
behinderten Menschen genutzt werden, die außerhalb des St. Markushauses wohnen und
ambulant betreut werden.
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Psychisch Behinderte, vor allem Menschen, die an einer Erkrankung aus dem
schizophrenen Formenkreis leiden, haben Schwierigkeiten, unterschiedliche Reize und
Informationen aus der Umwelt aufzunehmen, zu ordnen und zu verarbeiten. Es fällt ihnen
schwer, eine eigene Ordnung zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Sinnvolle
Beschäftigung ist außerdem ein Mittel zur Überwindung des oft vorhandenen
Antriebsmangels. Deshalb legen wir besonderen Wert darauf, mit diesen Hilfesuchenden
eine adäquate Tages- und Wochenstruktur zu vereinbaren und zu erarbeiten.
3.2.5 Soziotherapie
Am 02.12.2002 ist die Markusbrücke e.V. dem rheinland-pfälzischen Rahmenvertrag zur
soziotherapeutischen Versorgung beigetreten. In der Präambel des Vertrages heißt es:
„Die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen in
Rheinland-Pfalz sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben gemäß §
132b Absatz 2 SGB V diesen Rahmenvertrag partnerschaftlich mit dem Ziel geschlossen,
eine bedarfsgerechte qualitativ gleichwertige, qualitätsgesicherte, dem allgemein
anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der
Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit soziotherapeutischen Leistungen zu
gewährleisten. Die Krankenkassen und die Leistungserbringer wollen hiermit dazu
beitragen eine bedarfsgerechte sozialpsychiatrische Betreuung der Versicherten zu
ermöglichen.“
Qualifizierte MitarbeiterInnen unterstützen und begleiten anspruchsberechtigte
Versicherte, „die wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche
oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen“ (§ 3). Ziel ist die
Vermeidung oder die Verkürzung von Krankenhausbehandlung oder die
Gewährleistungen der medizinischen Verordnungen.
Alle Leistungserbringer innerhalb des gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Trier
sind diesem Vertrag beigetreten. Wir haben damit zukunftsorientierte Handlungsfähigkeit,
Kooperationsbereitschaft und Qualitätsbewusstsein zur Erbringung personenzentrierter
Hilfen demonstriert.
4. Mitarbeiterstruktur
Das umfangreiche Leistungsangebot des St. Markushauses wird durch ein
multiprofessionelles Team gewährleistet und permanent weiterentwickelt.
Insgesamt sorgen rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Betreuung
und Pflege, Ergotherapie, Arbeitstraining, Psychologischer Dienst, Hauswirtschaft,
Verwaltung und Haustechnik rund um die Uhr für den reibungslosen Tagesablauf und die
Umsetzung und Entwicklung der individuellen Hilfepläne.
Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung gewährleisten wir eine kontinuierliche
Qualitätssteigerung unserer Leistungen.
5. Räumlichkeiten
Das Wohn- und Rehabilitationskonzept des St. Markushauses vereint für eine große
Bewohnergruppe die normalerweise räumlich getrennten Bereiche Wohnen, Arbeiten,
Freizeit sowie Betreuung und Pflege.
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Trotz intensiver Einsparungsbemühungen der Kostenträger in den vergangenen Jahren
sowie Entgeltvereinbarungen unterhalb der Preissteigerungsrate führt die ungebrochene
Investitionsbereitschaft des Trägers zur kontinuierlichen Verbesserung der Wohn- und
Lebensqualität der Bewohner.
Für das parkähnliche Anwesen auf dem Markusberg mit Terrassen und weitläufigem
Garten bedeutete das im Jahr 1994 einen Neubau von 13 Einzelzimmern, Aufenthaltsund Sanitärräumen sowie der Verwaltung. Insgesamt bietet das Haus jetzt 41 Bewohnern
Wohn- und Rehabilitationsmöglichkeiten.
1999 wurde ein großes Zweifamilienhaus für unsere Außenwohngruppe in Trier-Ehrang
erworben. Das Wohnangebot ist teilweise organisatorisch dem stationären Heimbereich
zugeordnet. Es besteht aber ebenso die Möglichkeit, dort ambulante Betreuung in
Anspruch zu nehmen.
Im Jahr 2001 entstanden auf dem Grundstück der Wohn- und Rehabilitationseinrichtung
zwei großzügige Räume für die Ergotherapie und das
Arbeitstraining. Sie schaffen einerseits die räumlich angemessene und realistische
Beschäftigungssituation auch für die BewohnerInnen, die die regionalen
Beschäftigungsangebote aufgrund ihres Entwicklungs- und Leistungspotenzials noch
nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen können. Außerdem werden sie für
Gottesdienste, Veranstaltungen und Feste genutzt.
6. Maßnahmen der Qualitätssicherung
Unsere Qualität entwickelt sich aus der Einsicht aller MitarbeiterInnen in die
Notwendigkeit von Veränderungen und Verbesserungen. Zu unserer
Unternehmensphilosophie gehört daher der Willen aller, einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess in Gang zu halten und so einen hohen Standard in der Fach- und
Sachqualität zu halten.
Unter Fachqualität verstehen wir eine gute fachliche Qualifikation, Berufserfahrung und
hohe soziale Kompetenz. Die Sachqualität zeigt sich in einer gehobenen
Wohnausstattung der Zimmer und einer sehr guten Ausstattung der gesamten
Einrichtung.
Der Qualitätssicherung dienen regelmäßige Teambesprechungen auf allen
Mitarbeiterebenen. Hierdurch werden Zusammenarbeit, Kommunikation und
Informationsfluss gefördert und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in Gang
gehalten.
Das Qualitätsmerkmal der Betreuungskontinuität wird durch das Konzept der
Prozessbegleitung realisiert, wobei jedem Bewohner/ jeder Bewohnerin eine
Bezugsperson aus dem Betreuungsteam zugeordnet wird.
Besonders wichtig ist uns die enge Zusammenarbeit mit den bei uns Unterstützung
suchenden Menschen. So werden die fachlich notwendigen Maßnahmen mit den
Betroffenen abgesprochen und ein individueller Hilfeplan (IHP) erstellt. Die
personenbezogene Hilfeplanung und -erbringung ist ein Instrument der
Qualitätssicherung, das die fachlich notwendigen Maßnahmen mit der von den
Betroffenen gewünschten Unterstützung in Einklang bringt.
Darüber hinaus finden kontinuierliche „Kundenbefragungen“ im Rahmen unserer
Hausversammlungen und in der engen Zusammenarbeit mit dem Heimbeirat statt.
Neben diesen allgemeinen Qualitätssicherungsmaßnahmen in der täglichen Arbeit finden
gezielt von unserer Qualitätsmanagementbeauftragten koordinierte Mitarbeiterprojekte zur
Qualitätssicherung statt. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise der
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Aufnahmeprozess sowie die Bewohner- und Mitarbeiterzufriedenheit einer kritischen
Analyse unterzogen.
Hilfeplanung und Betreuungsleistung werden mit gängigen Instrumenten (individuelle
Hilfeplanung und Pflegestandard) dokumentiert. Leistungsdokumentation und
Qualitätsmanagement fördern die Leistungstransparenz und erleichtern den
Kostenträgern eine Qualitätsprüfung.
Wir verpflichten uns zu einer hohen fachlichen Qualität unter Berücksichtigung des
Selbstbestimmungspotentials der Hilfesuchenden.
Das Ziel unserer Qualitätssicherungsmaßnahmen ist eine effektive und effiziente
Hilfeerbringung mit hoher fachlicher Qualität. Die Hilfeerbringung soll zu größtmöglicher
Kundenzufriedenheit führen, wobei wir unter Kunden sowohl unsere BewohnerInnen und
ambulant Betreuten, deren Angehörige und BetreuerInnen, als auch unsere
MitarbeiterInnen sowie die VertreterInnen der Kostenträger verstehen.
7. Einbindung in das Gemeinwesen
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz für psychisch kranke Personen vom 01. Januar
1996 hat die rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung und Ausgestaltung der
Gemeindepsychiatrie in Rheinlad-Pfalz geschaffen. Diese Gesetzesnovelle ist das
Ergebnis des paradigmatischen Strukturwandels in den stationären, teilstationären und
ambulanten Unterstützungsangeboten für chronisch psychisch kranke Menschen seit
Anfang der 70er Jahre.
Seit 1999 tritt die Teilhabekonferenz (früher: Aufnahmekonferenz) in Trier turnusmäßig
zur Beratung zusammen. Unter der Leitung der Psychiatriekoordinatoren der Stadt und
des Landkreises nehmen an diesem „Runden Tisch“ Vertreter des überregionalen
Sozialhilfeträgers, der kommunalen Gebietskörperschaften, dem zuständigen
sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, der zuständigen
psychiatrischen Krankenhaus-abteilung und aller im Bereich der psychiatrischen
Versorgung tätigen Einrichtungsträger teil. Innerhalb dieses Verbundsystems werden
individuelle Hilfepläne für die betroffenen Personen erarbeitet, die den Leitzielen der
rheinland-pfälzischen Psychiatrie-Reform verpflichtet sind (Normalisierung,
personenorientierte Angebotspalette, Förderung der Selbsthilfepotenziale, Verantwortung
und Zuständigkeit der Leistungsträger und der Leistungserbringer). Zur Durchführung und
Realisierung der Hilfeplanung arbeiten die Mitglieder des Gemeindepsychiatrischen
Verbundes eng zusammen. Dabei werden die gemeinschaftlichen Leistungen für ein
selbständiges eigenverantwortliches Leben der Betroffenen über die eigenen Interessen
gestellt.
Mit der Gründung des St. Markushauses im Jahr 1990 wurde ein Wohnangebot für
psychisch kranke Trierer Bürger und Bürgerinnen geschaffen. So konnten z.B. eine Reihe
von psychisch kranken Menschen aus den damaligen Landesnervenkliniken in Andernach
und Merzig in ihre Heimatregion zurückkehren.
Seit 1999 stellen wir uns verstärkt den Anforderungen der Gemeindepsychiatrie und
vergeben freiwerdende Heimplätze nur noch an psychisch kranke Menschen aus der
Region Trier. Gleichzeitig bemühen wir uns, den Menschen, die in ihre Heimatregion
zurückkehren möchten, dies zu ermöglichen.
Darüber hinaus bieten wir für psychisch kranke Trierer Bürger und Bürgerinnen, die in der
eigenen Wohnung leben, seit 2001 ambulante Hilfen in den Bereichen Wohnen und
Tagesstrukturierung an.
Um unsere Hilfsangebote, mit denen der anderen gemeindepsychiatrischen Einrichtungen
zu vernetzen und die für den einzelnen psychisch kranken Menschen benötigte
Hilfeleistung zu koordinieren, ist das St. Markushaus Mitglied in den Gremien des
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gemeindepsychiatrischen Verbundes. Zu nennen sind hier v.a. die beiden Fachgremien
Psychiatriebeirat und Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) sowie die o. g.
Aufnahmekonferenz, die als Hilfeplankonferenz die benötigten Hilfen zwischen dem
Hilfesuchenden, den Kostenträgern und psychiatrischen Einrichtungen abstimmt.
Zur Koordination aller erforderlichen Hilfen, auch wenn sie nicht vom St. Markushaus
angeboten werden, arbeiten wir eng mit unseren Kooperationspartnern in den
verschiedenen Bereichen zusammen:

Im Bereich Gesundheitsfürsorge und zur Sicherstellung der medizinisch
notwendigen Behandlung sind dies die örtliche psychiatrische Klinik und die
niedergelassenen Ärzte. Wenn dies vom niedergelassenen Arzt verordnet wird,
können wir auch Hilfestellung im Rahmen der Soziotherapie geben (Hilfen bei der
Inanspruchnahme ärztlich verordneter Leistungen).

Im Bereich der Arbeitsmöglichkeiten sind unsere Kooperationspartner v.a. die
beiden örtlichen Werkstätten für behinderte Menschen in Trägerschaft des
Caritasverbandes und der Lebenshilfe, sowie die Träger der beruflichen
Rehabilitation (Arbeitsverwaltung, Rentenversicherungen).

Im Bereich der gesetzlichen Betreuung arbeiten wir eng mit den jeweiligen
gesetzlichen Betreuern, den Betreuungsvereinen, der Betreuungsbehörde der
Stadt Trier und dem Vormundschafts-gericht zusammen.

Für die Bereiche Betreutes Wohnen und ambulante Hilfen zur Tagesstruktur
besteht ein Kooperationsvertrag zwischen dem Club Aktiv und dem St.
Markushaus, der es den Betroffenen ermöglicht, jeweils die Hilfen des
kooperierenden Trägers in Anspruch zu nehmen.

Im Bereich Freizeitgestaltung, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben,
unterstützen wir die von uns betreuten Menschen darin, an den Freizeitangeboten
in der Stadt Trier (z.B. Schwimmbad, Theater, Kino oder Sportstadion)
teilzunehmen sowie die Angebote der Facheinrichtungen (z.B. Club 12 des
Caritasverbandes) zu nutzen.

Bei weiterem Hilfebedarf, z.B. wegen zusätzlicher Problematik im Bereich
Suchterkrankung, kooperieren wir mit den entsprechenden Facheinrichtungen.