Präsentation Dr. Hans Willner

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Präsentation Dr. Hans Willner
Standards zur Kooperation bei psychisch
auffälligen Kindern und Jugendlichen
Psychische Auffälligkeiten
junger Menschen und
Jugenddelinquenz.
Herausforderungen für
Sozialarbeit und Polizei
Hofgeismar 2013
Hans Willner
Standards zur Kooperation bei
psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
Gliederung
1. Zu Standards
2. Zu Kooperation
3. Psychisch auffällige Kinder und Jugendliche
4. Vorhandene Kooperationsvereinbarungen
5. Fazit aus den bestehenden Kooperationsvereinbarungen
6. Fazit für zu planende Kooperationen
7. Literatur/Internetquellen/Kontakte
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Standards zur Kooperation bei
psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
1. Zu Standards
- Empfehlungen zu
- Methoden
- Prozessen
- Verfahren
- Festgelegte Maßstäbe, die als modellhaft angesehen
werden, wonach andere sich richten.
Standards werden entweder von vornherein für eine
bestimmte Zielgruppe entwickelt und festgelegt oder eine
Teilgruppe entwickelt sie und andere können sich daran
orientieren.
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psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
2. Zu Kooperation
- Zusammenarbeit
- Gemeinschaftsarbeit – Teamwork – Arbeit im Verbund
- Verschiedene Grade von Verbindlichkeit
- wer sind die Kooperationspartner?
- was sind die Grundlagen und Aufgaben ihrer Tätigkeit?
(hier: Jugendgerichte/Jugendrichter: JGG und andere
Gesetze; Jugendgerichtshilfe – Jugendhilfe insgesamt: SGB
VIII und JGG; (Gesetzliche) Krankenversicherung SGB V;
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX
und XII)
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psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
• Wichtige Aspekte des SGB V
• Anspruch (im Wesentlichen) auf Leistungen zur Verhütung,
Früherkennung und Behandlung von Krankheiten
• Erbringung dieser Leistungen in ambulanter und (teil-)
stationärer Form
• Leistungserbringer v. a. Vertragsärzte, Zusammenschlüsse
von Vertragsärzten und Krankenhäuser
• Begutachtung (Diagnostik) und Therapie für andere
Auftraggeber als die Versicherten selbst, z. B. für
Jugendhilfe und Gerichte, nicht im Leistungsumfang
enthalten
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Aufgaben, die zur Kooperation hinführen
• Jugendgerichte: nach JGG v. a. erneuten Straftaten
entgegenwirken (hier: Erkennung von psychischen
Beeinträchtigungen und Störungen, die Delinquenz
begünstigen)
• Jugendgerichtshilfe: zentrale Rolle im Verfahren
- erzieherische, soziale, fürsorgerische Gesichtspunkte
- Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der
Umwelt
- Äußerung zu den zu ergreifenden Maßnahmen
- Wiedereingliederung
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Aufgaben, die zur Kooperation hinführen
• Ärzte und Kliniken für KJPP (SGB V):
(Verhütung, Früh-) Erkennung und Behandlung von
Krankheiten
• Ärzte für KJPP im Öffentlichen Gesundheitsdienst:
nach den jeweiligen örtlichen Bestimmungen Maßnahmen
zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der psychischen
Gesundheit, Diagnostik, fachdienstliche gutachterliche
Zuarbeit z. B. für die Kinder- und Jugendhilfe, ärztliche
Stellungnahmen und Durchführung von „Unterbringungen“
psychisch Erkrankter
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Aufgaben, die zur Kooperation hinführen
• Psychotherapeuten:
- Richtlinienpsychotherapie nach Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesauschusses (zuletzt 2009 geändert):
- seelische Erkrankung muss vorliegen
- spezifische Therapieformen – vom Wissenschaftlichen
Beirat Psychotherapie bewertet – zugelassen, aktuell
psychoanalytisch begründete Verfahren und
Verhaltenstherapie
- Psychotherapie im Auftrag der Jugendhilfe: zur
„Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit“ (Wiesner, 4)
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3. Psychisch auffällige Kinder und Jugendliche
im Zusammenhang mit Delinquenz aus klinischer Erfahrung:
- manchmal ist die psychische Störungskomponente nicht
auffällig
- durchweg komplexe psychosoziale Problemlagen
- häufige Störungsbilder/Erkrankungen und deren
Kombinationen:
ADHS – Schizophrenie – Suchterkrankungen –
Persönlichkeits-(entwicklungs-)störungen –
Beeinträchtigungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit,
Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen
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3. Psychisch auffällige Kinder und Jugendliche
- Störungen des Sozialverhaltens als Störungen
definiert, die zu Leistungen des SGB V berechtigen, wenn
es sich um „ein wiederholendes und andauerndes Muster
dissozialen, aggressiven oder aufsässigen Verhaltens“
handelt. Sie treten „oft zusammen mit schwierigen
psychosozialen Umständen“ auf; das „männliche
Geschlecht“ überwiegt (ICD 10, Einleitung F 91)
- die vorgehaltenen Behandlungsformen im Rahmen der
Leistungen des SBG V sind überwiegend nur in Kombination
mit anderen Leistungserbringern hilfreich
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psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
4. Vorhandene Kooperationsvereinbarungen
4.1 Kooperation KJP – Jugendhilfe - Schule Berlin-Südwest
4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur Vereinbarung
verbindlicher Kooperation zwischen öffentlicher Jugendhilfe
und Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
(KJPP) Rheinland-Pfalz
4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe mit
KJPP in Mecklenburg-Vorpommern
4.4 Hamburger Handlungsleitfaden Koop. Jugendhilfe – KJPP
4.5 Kooperationsvereinbarung Klinik für KJPP –
Jugendarrestanstalt Rotenburg (Wümme)
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4.1 Berlin Südwest
- Modellprojekt (über drei Jahre) sollte Kooperationsverfahren
für Kinder und Jugendliche mit „fachübergreifendem
komplexen Hilfebedarf“ entwickeln
- Ziel: Etablierung des Verfahrens in der Region und
Übertragung auf Gesamt-Berlin
- Ressourcen: hauptamtliches Sekretariat (0.5 VK von
Senatsverwaltung für Gesundheit finanziert),
Projektsupervision, wissenschaftliche Begleitung
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4.1 Berlin Südwest
Kooperationspartner aus den beteiligten Bezirken:
- Senatsverwaltungen für BWF (Schulaufsicht)
- Stadträte für Schule und Jugend
- Stadträte für Gesundheit
- Krankenhausdirektorium der Versorgungsklinik für KJPP
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4.1 Berlin Südwest
Erreicht:
- Kooperationsvereinbarung über „Fallkonferenz“ mit
Verfahrensablauf und Formularen (Informationsaustausch)
zur Erarbeitung einer gemeinsamen „Fallsicht“ und
Benennung eines „Fallverantwortlichen“
Nicht erreicht:
- gemeinsame und verbindliche Hilfeplanung
- gemeinsame Fort- und Weiterbildung
- Entwicklung gemeinsamer Informations- und
Dokumentationssysteme
- nachhaltige gemeinsame Arbeit
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4.1 Berlin Südwest
Besonderheit:
Angestrebt war: Entwicklung der gemeinsamen „Fallsicht“
auf der Basis der ICF (Internationale Klassifikation der
Funktionen)
Einschätzungsbogen zu wesentlichen Bereichen entwickelt
(körperliche und mentale Entwicklung, Bildung und
Erziehung, Soziale Beziehungen, Unterstützung/Ressourcen
innerhalb und außerhalb der Familie)
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4.1 Berlin Südwest
Resultate:
ICF als „gemeinsame Sprache“ wurde von den
verschiedenen Institutionen nicht angenommen
- ist keine fachliche „Sprache“, sondern ein sehr komplexes
Klassifikationssystem
- wurde entwickelt, um gesellschaftliche Teilhabe im Sinn
von „Funktionsfähigkeit“ abzubilden; deshalb am ehesten
im Bereich der Rehabilitation einzusetzen
- wesentliche Ressourcen der Projektgruppe dabei
verbraucht
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4.1 Berlin Südwest
Resultate:
- in Berlin-Südwest Anwendung der
Kooperationsvereinbarung v. a. durch die Versorgungsklinik
für KJPP, die KJPDs (kinder- und jugendpsychiatrische
Dienste) und die Schulpsychologischen Beratungsstellen
- nur selten Grundlage der Schulhilfekonferenzen
- kaum Akzeptanz in der Jugendhilfe („keine Vorteile“,
„Verfahren zu aufwändig“)
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4.1 Berlin Südwest
Resultate:
- parallel berlinweit Entwicklung von Kinderschutzverfahren
und Kooperation von Schule und Jugendhilfe zum Umgang
mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten in der
emotionalen und sozialen Entwicklung
- in der Projektphase keine Einbeziehung der Kinder- und
JugendpsychiaterInnen in den Praxen, ebenso keine
Einbeziehung der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen; dadurch Probleme der Akzeptanz
und Anwendung des Verfahrens
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4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen
Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz
erarbeitende AG:
die zwei betroffenen Ministerien, Landesjugendamt, AG der
Jugendämter, BKJPP (Berufsverband der niedergelassenen
Fachärzte für KJPP), BAG der Leitenden Klinikärzte für KJPP,
DGKJP (Deutsche Gesellschaft für KJPP), AG
Psychiatriekoordination
1. Allgemeine Grundlegen („Kooperation ist dabei
das ständige Ringen um gemeinsames Handeln“)
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4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen
Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz
- es geht um akute Krisen und komplexen Hilfebedarf
- es geht um regional auszudifferenzierende Eckpunkte
- es geht um fachlichen Austausch zur Klärung der
jeweiligen Möglichkeiten bei Hilfebedarf aus beiden
Bereichen und bei bisher gescheiterten Hilfen
Formulierung von Leitlinien und Grundhaltungen
(u. a. Verbindlichkeit, Anerkennung der jeweiligen
fachlichen Autonomie, Partizipation und Transparenz
gegenüber den Klienten/Patienten)
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4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen
Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz
2. Fallunspezifische Vereinbarungen
- jeweilige interne Verantwortung der Leitungen für
Kommunikation und Umsetzung
- Sicherstellung eines wechselseitigen aktuellen
Kenntnisstands (Strukturen, Personen, Telefon-, Fax- und
Emaillisten, Erreichbarkeiten, Ansprechpartner)
- kontinuierliche Qualifizierung, regionale AKs, gemeinsame
Fortbildung; dadurch Förderung von Kompetenztransfer
- Entwicklung reproduzierbarer standardisierter Kooperation
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4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen
Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz
3. Fallbezogene Kooperation
Gestaltung von Kontaktaufnahme, Fallverantwortung und
Übergängen
4. Allgemeine Verfahrensregelungen
- Ausarbeitung von Leitfragen für die Ausarbeitung
konkreter Vereinbarungen auf örtlicher Ebene (u. a. Wie
erfolgt die wechselseitige Kontaktaufnahme? Welche
zeitlichen Abläufe gibt es? Was wird unter Krisen
verstanden? Wie erfolgt die Beteiligung der betroffenen?
Wie erfolgt die Überprüfung der Vereinbarungen?...)
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4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen
Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz
- Datenschutzbestimmungen
(mit Einwilligung der Betroffenen gemäß § 4 Abs. 1
Bundesdatenschutzgesetz; bei rechtfertigendem Notstand,
insbesondere bei Kinderschutz § 12 LKindSchuG, vgl. auch
§ 34 StGB, § 4 KKG u. a.)
- Konflikt- und Fehlermanagement mit Leitfragen
5. Weiterentwicklung und Überprüfung
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4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen
Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz
Mustervereinbarung
(konkretisiert anhand der Empfehlungen; Geltungsfristen
mit Hinweisen zur Anmeldung von Veränderungsbedarf und
dessen schriftlicher Zustimmung sowie turnusmäßiger zweibzw.- dreijähriger Vereinbarungsüberprüfung)
Ausblick: Systematische Bewertung und Weiterentwicklung
(unter Federführung des Landes)
nicht einbezogen: KiJupsychotherapeuten,
Jugendhilfeträger („zu komplex“)
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4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und
Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern
Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und
Soziales
Landesaktionsplan für Gesundheitsförderung und
Prävention zur frühen Förderung von Eigenaktivität
Fachübergreifende AG – Kooperationskonferenz zur
Weiterentwicklung (Praktiker, Forscher,
Psychiatriekoordinatoren)
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4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und
Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern
Einleitung mit Stand der epidemiologischen Forschung
(KIGGS, BELLA; Suizide und Suizidalität; Hinweis auf
Risikofaktoren und Ressourcen; Förderung psychischer
Kindergesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe;
Verpflichtung gezielter Gesundheitsförderung; Bezug auf
den 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung
und dessen Hinweis auf mangelnde Koordination
vorhandener Konzepte; deshalb Leitfaden zur
„arbeitsfeldübergreifenden Kooperation in akuten
Krisensituationen und bei komplexen Hilfebedarfen“
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4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und
Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern
- Information über Handlungsgrundsätze und rechtliche
Rahmenbedingungen
- Beschreibung von Zuständigkeiten und Aufgaben
- Grundlage für regionale und institutionsbezogene
Kooperationen
- Empfehlung von Qualitätsstandards für die Kooperation
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4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und
Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern
Leitprinzipien der Kooperation:
- Gemeinsame Verantwortung (u. a. „gemeinsame
Hilfeplanprozesse“)
- Anerkennung der fachlichen Autonomie und kollegialer
Dialog
- verbindliche Kooperation
- Verständigung und Abstimmung („möglichst gemeinsame
Orientierung“, „Fallmanagement sinnvoll“)
- Mitwirkung von Eltern, Kindern und Jugendlichen
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4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und
Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung der Systeme Kinder- und Jugendhilfe und
KJPP
Ausgestaltung der Kooperationen
1. fallbezogen: u. a. ein verantwortlicher
Ansprechpartner/Hilfekoordinator über das gesamte
Verfahren
- Beschreibung von Abläufen in vier möglichen
„Situationskategorien“: Erstkontakt in der KiJuhilfe oder in
der KJPP, Krise (in Einrichtungen der KiJuhilfe, in der KJPP,
in der Familie), „Geschlossene Unterbringung“
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4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und
Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern
Beispiel: Krise in einer Jugendhilfeeinrichtung
- Beschreibung verschiedener möglicher Konstellationen
und daraus resultierender Abläufe (z. B. Zuordnung zu
Klinik- oder Praxisbehandlung, Kontaktdaten, notwendige
Absprachen, hilfreiche Handlungsverläufe, u. a.
Beispiel: Geschlossene Unterbringung
- Gesetzliche Grundlagen, gegenwärtige Situation (in MP
keine entsprechenden Einrichtungen der Jugendhilfe),
Klarstellung der Indikation, u. a.
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4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und
Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern
2. Fallunabhängige Kooperation
Strukturvorschlag:
1. Die Kooperationskonferenz (auf Landesebene)
2. Der Regionale Arbeitskreis
3. Die Kooperationsvereinbarung
4. Die Fort- und Weiterbildung
5. Evaluation
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Standards zur Kooperation bei
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4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und
Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern
Hinweise auf fördernde Bedingungen und Voraussetzungen
zur Qualität der Kooperation
Anlagen mit Formularen (Anmeldebögen, Protokolle,
Übergabeblätter, gesetzliche Grundlagen, u. a.)
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4.4 Hamburger Handlungsleitfaden für eine gelingende
Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder- und
Jugendpsychiatrie
Zusätzliche Besonderheiten:
- Die verschiedenen Akteure im Bereich der KJPP explizit
benannt (Vertragsärzte, Kliniken, KJPDs)
- Benennung von Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit der
Partner fallen
- Formulierung einiger wesentlicher grundsätzlicher
Vorgehensweisen (praxisorientiert)
- (PsychotherapeutInnen fehlen wiederum)
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4.5 Kooperation Klinik für KJPP Rotenburg/Wümme –
Jugendarrestanstalt Rotenburg (B. Prankel)
• in Rotenburg entsteht gerade die größte niedersächsische
JAA, soll von derzeit 25 auf 45 Plätze ausgebaut werden. Wir
versorgen die JAA von unserer Klinik aus regelmäßig. Unsere
Standards:
• Indikation zur Vorstellung: Der (externe) Anstaltsarzt macht
am Montag (üblicher Aufnahmetermin) die
Eingangsuntersuchung. Es werden folgende Arrestanten zur
jugendpsychiatrischen Diagnostik bzw. Behandlung
überwiesen: (a) Alle Schulvermeider, (b) alle Arrestanten mit
fraglicher Arrestfähigkeit, (c) alle Arrestanten mit einer
offensichtlich symptomatischen psychischen Störung. Neben
dem Anstaltsarzt können auch alle übrigen Bediensteten der
JAA jederzeit Arrestanten anmelden, wenn sie es für sinnvoll
halten.
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Standards zur Kooperation bei
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4.5 Kooperation Klinik für KJPP Rotenburg/Wümme –
Jugendarrestanstalt Rotenburg
• Jugendpsychiatrische Vorstellung: Der Chefarzt der Klinik für
KJPP (Regel) oder ein fach- und entscheidungskompetenter
Vertreter (Ausnahme) kommt jeden Dienstagnachmittag in
die JAA. Einen Tag vorher werden der Klinik die Grunddaten
der betreffenden Arrestanten mitgeteilt (für die Organisation
gibt es zwei Hauptansprechpartner; verantwortlich ist die
leitende Sozialarbeiterin der JAA). Der Arzt bekommt Zugang
zur Akte des Arrestanten, untersucht die Arrestanten und
spricht mit den Bediensteten. Das Ergebnis der Untersuchung
und Empfehlungen für die Behandlung und auch für die Justiz
(z.B. Doppeleinschluss; z.B. keine Arrestfähigkeit) wird
mündlich sowie auf einem speziell für diesen Zweck
entworfenen Formular (Original in JAA, Kopie zu den
Krankenakten bei mir) übermittelt.
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Standards zur Kooperation bei
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4.5 Kooperation Klinik für KJPP Rotenburg/Wümme –
Jugendarrestanstalt Rotenburg
•
•
Notfälle: Auch außerhalb des Dienstagstermins können
Arrestanten vorgestellt werden. Dies geschieht entweder in
unserer Klinik (ca. 25km entfernt) oder, ggf. durch
Diensthabende der Klinik (nur Fachärzte oder Approbierte
Psychotherapeuten), in der JAA.
Aufgabenverteilung: Auf meine Bitte übernehmen Sozialarbeiter
der JAA Aufgaben im Rahmen des Sozialmanagements
(Jugendamt, Schule, Gerichtshilfe, Kontakt zu Eltern…).
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psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
4.5 Kooperation Klinik für KJPP Rotenburg/Wümme –
Jugendarrestanstalt Rotenburg
• Rechtliche Entscheidungen: Die zuständige Richterin bzw. ihr
Vertreter ist jederzeit telefonisch erreichbar. Bei
fachärztlicher Beurteilung einer mangelnden Arrestfähigkeit
entscheidet sie nach richterlichem Ermessen unmittelbar
über eine Genehmigung zur Entlassung. (Anm.:
Selbstverständlich kann die Richterin eine mangelnde
Arrestfähigkeit auch ohne fachärztliche Beurteilung
feststellen.)
• Behandlungsempfehlungen werden vom KJPP-Arzt (ggf.
Kontaktaufnahme zu einer Jugend- oder
Erwachsenenpsychiatrischen Klinik, Einweisung) und den
Bediensteten (Organisation des Transports etc.) vorbereitet.
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4.5 Kooperation Klinik für KJPP Rotenburg/Wümme –
Jugendarrestanstalt Rotenburg
• Zuweisung von Arrestanten anderer JAA: Arrestanten aus den
umliegenden Arrestanstalten, die zu dem Gesamtträger (JVA
Vechta) gehören und psychiatrischen Beurteilungsbedarf
haben, können ggf. nach Verden verlegt werden.
• Beratung und Abstimmung: Nach Bedarf steht die Klinik für
konzeptuelle pädagogisch-therapeutische Fragen zur
Verfügung. In Abständen finden Abstimmungsgespräche mit
den Anstaltsleitungen und der zuständigen Richterin statt.
• Kosten: Alle Kosten (einschließlich der Fahrtkosten) für die
jugendpsychiatrische Betreuung der JAA sind durch die
Überweisungsscheine abgedeckt. Mit den Kassen ist
vereinbart, dass bei Heranwachsenden in der JAA die
Erstsicht (bzw. auch Wiederholungstermine) mit der KJPPPauschale vergütet wird.
17.06.2013
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5. Fazit aus den bestehenden
Kooperationsvereinbarungen
- Von vorn herein die größtmögliche übergeordnete
Strukturebene wählen
- Von vorn herein: die Akteure sollen in ihrem Handlungsfeld
bleiben und von dort aus die Kooperation planen
- Ohne Akzeptanz bei den Akteuren keine Umsetzung
- Verfahrensregelungen für den Konfliktfall
- (gemeinsame) Fortbildung und Erfahrungsaustausch
- Möglichst Evaluation durch Außenstehende einschl.
Bewertung durch die Akteure und die Betroffenen
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Standards zur Kooperation bei
psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
6. Fazit für zu planende Kooperationen
- Erwartungen nicht zu hoch richten
- vor (gemeinsamer) Erarbeitung: Analyse der jeweiligen
Partner intern in Bezug auf
- Ziele der angestrebten Kooperation
- „Kosten-Nutzen“-Analyse
- zu erwartende bzw. notwendige Veränderungen in der
eigenen Institution
- eigenes Knowhow
- eigene Begrenzungen
- mögliche Risiken
17.06.2013
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Standards zur Kooperation bei
psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
6. Fazit für zu planende Kooperationen
- danach in einem ersten Schritt sorgfältiger Austausch über
die wechselseitigen Ziele und Erwartungen
- welche „Investitionen“ sind die jeweiligen Partner bereit zu
tätigen bzw. wozu sind sie in der Lage?
- welche Begrenzungen gibt es?
- welche Erwartungen werden woher auf die Kooperation
gerichtet?
17.06.2013
Seite 41
Standards zur Kooperation bei
psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
6. Fazit für zu planende Kooperationen
- Analyse: welche Partner werden noch benötigt bzw. gibt
es noch weitere potentielle Partner? Kommunikation mit
diesen führen, auch wenn sie nicht eingeschlossen werden
(sollen, ev. auch in Folge des Kommunikationsprozesses)
- Ressourcen kritisch prüfen und kommunizieren
(materielle, personelle, geistige/Kompetenzen)
- Vorsicht vor vorrangig top-down durchgeführten
Kooperationsvereinbarungen; die Beteiligung der „Basis“
entscheidet über den Erfolg
- Einbeziehung der Betroffenen in die Konzeption
17.06.2013
Seite 42
Standards zur Kooperation bei
psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
Ich bedanke mich herzlich
für Ihre freundliche
Aufmerksamkeit
Viel Erfolg
bei allen
Kooperationsbemühungen!
17.06.2013
Seite 43
Standards zur Kooperation bei
psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
8. Literatur/Internetquellen/Kontakte
www.berlin.de/lb/psychiatrie/
Hier unter „Aktuelle Projekte“ zu „Kooperationsprojekt KJP“,
weiter zu „Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Jugendhilfe und Schule“
Gemeinsame Empfehlungen zur Vereinbarung verbindlicher
Kooperation zwischen öffentlicher Jugendhilfe und Kinderund Jugendpsychiatrie und –psychotherapie (KJPP) in
Rheinland-Pfalz (unveröffentlicht)
www.sozial-mv.de Leitfaden zur Zusammenarbeit: Kinder- und
Jugendhilfe mit Kinder- und Jugendpsychiatrie in
Mecklenburg-Vorpommern
17.06.2013
Seite 44
Standards zur Kooperation bei
psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
www.bsg.hamburg.de Hamburger Handlungsleitfaden für eine
gelingende Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinderund Jugendpsychiatrie
Epub.sub.uni-hamburg.de Ein Klima der Kooperation fördern
Wiesner R, Psychotherapie in der Jugendhilfe, Referat Tagung
BPtK, 04.04.2011, Berlin
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die
Durchführung der Psychotherapie, in: Bundesanzeiger
2009; Nr. 58: S. 1399
17.06.2013
Seite 45
Standards zur Kooperation bei
psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
Dr. med. Dipl.-Psych. Bernhard Prankel, Chefarzt der Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie Rotenburg, Verdenerstr. 200,
27356 Rotenburg/Wümme; [email protected]
Kooperation KJPP - JAA Rotenburg/Wümme
17.06.2013
Seite 46