Präsentation Dr. Hans Willner
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Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen Psychische Auffälligkeiten junger Menschen und Jugenddelinquenz. Herausforderungen für Sozialarbeit und Polizei Hofgeismar 2013 Hans Willner Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen Gliederung 1. Zu Standards 2. Zu Kooperation 3. Psychisch auffällige Kinder und Jugendliche 4. Vorhandene Kooperationsvereinbarungen 5. Fazit aus den bestehenden Kooperationsvereinbarungen 6. Fazit für zu planende Kooperationen 7. Literatur/Internetquellen/Kontakte 17.06.2013 Seite 2 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 1. Zu Standards - Empfehlungen zu - Methoden - Prozessen - Verfahren - Festgelegte Maßstäbe, die als modellhaft angesehen werden, wonach andere sich richten. Standards werden entweder von vornherein für eine bestimmte Zielgruppe entwickelt und festgelegt oder eine Teilgruppe entwickelt sie und andere können sich daran orientieren. 17.06.2013 Seite 3 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 2. Zu Kooperation - Zusammenarbeit - Gemeinschaftsarbeit – Teamwork – Arbeit im Verbund - Verschiedene Grade von Verbindlichkeit - wer sind die Kooperationspartner? - was sind die Grundlagen und Aufgaben ihrer Tätigkeit? (hier: Jugendgerichte/Jugendrichter: JGG und andere Gesetze; Jugendgerichtshilfe – Jugendhilfe insgesamt: SGB VIII und JGG; (Gesetzliche) Krankenversicherung SGB V; Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX und XII) 17.06.2013 Seite 4 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen • Wichtige Aspekte des SGB V • Anspruch (im Wesentlichen) auf Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten • Erbringung dieser Leistungen in ambulanter und (teil-) stationärer Form • Leistungserbringer v. a. Vertragsärzte, Zusammenschlüsse von Vertragsärzten und Krankenhäuser • Begutachtung (Diagnostik) und Therapie für andere Auftraggeber als die Versicherten selbst, z. B. für Jugendhilfe und Gerichte, nicht im Leistungsumfang enthalten 17.06.2013 Seite 5 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen Aufgaben, die zur Kooperation hinführen • Jugendgerichte: nach JGG v. a. erneuten Straftaten entgegenwirken (hier: Erkennung von psychischen Beeinträchtigungen und Störungen, die Delinquenz begünstigen) • Jugendgerichtshilfe: zentrale Rolle im Verfahren - erzieherische, soziale, fürsorgerische Gesichtspunkte - Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt - Äußerung zu den zu ergreifenden Maßnahmen - Wiedereingliederung 17.06.2013 Seite 6 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen Aufgaben, die zur Kooperation hinführen • Ärzte und Kliniken für KJPP (SGB V): (Verhütung, Früh-) Erkennung und Behandlung von Krankheiten • Ärzte für KJPP im Öffentlichen Gesundheitsdienst: nach den jeweiligen örtlichen Bestimmungen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der psychischen Gesundheit, Diagnostik, fachdienstliche gutachterliche Zuarbeit z. B. für die Kinder- und Jugendhilfe, ärztliche Stellungnahmen und Durchführung von „Unterbringungen“ psychisch Erkrankter 17.06.2013 Seite 7 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen Aufgaben, die zur Kooperation hinführen • Psychotherapeuten: - Richtlinienpsychotherapie nach Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (zuletzt 2009 geändert): - seelische Erkrankung muss vorliegen - spezifische Therapieformen – vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie bewertet – zugelassen, aktuell psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie - Psychotherapie im Auftrag der Jugendhilfe: zur „Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit“ (Wiesner, 4) 17.06.2013 Seite 8 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 3. Psychisch auffällige Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit Delinquenz aus klinischer Erfahrung: - manchmal ist die psychische Störungskomponente nicht auffällig - durchweg komplexe psychosoziale Problemlagen - häufige Störungsbilder/Erkrankungen und deren Kombinationen: ADHS – Schizophrenie – Suchterkrankungen – Persönlichkeits-(entwicklungs-)störungen – Beeinträchtigungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit, Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen 17.06.2013 Seite 9 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 3. Psychisch auffällige Kinder und Jugendliche - Störungen des Sozialverhaltens als Störungen definiert, die zu Leistungen des SGB V berechtigen, wenn es sich um „ein wiederholendes und andauerndes Muster dissozialen, aggressiven oder aufsässigen Verhaltens“ handelt. Sie treten „oft zusammen mit schwierigen psychosozialen Umständen“ auf; das „männliche Geschlecht“ überwiegt (ICD 10, Einleitung F 91) - die vorgehaltenen Behandlungsformen im Rahmen der Leistungen des SBG V sind überwiegend nur in Kombination mit anderen Leistungserbringern hilfreich 17.06.2013 Seite 10 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4. Vorhandene Kooperationsvereinbarungen 4.1 Kooperation KJP – Jugendhilfe - Schule Berlin-Südwest 4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur Vereinbarung verbindlicher Kooperation zwischen öffentlicher Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie (KJPP) Rheinland-Pfalz 4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe mit KJPP in Mecklenburg-Vorpommern 4.4 Hamburger Handlungsleitfaden Koop. Jugendhilfe – KJPP 4.5 Kooperationsvereinbarung Klinik für KJPP – Jugendarrestanstalt Rotenburg (Wümme) 17.06.2013 Seite 11 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.1 Berlin Südwest - Modellprojekt (über drei Jahre) sollte Kooperationsverfahren für Kinder und Jugendliche mit „fachübergreifendem komplexen Hilfebedarf“ entwickeln - Ziel: Etablierung des Verfahrens in der Region und Übertragung auf Gesamt-Berlin - Ressourcen: hauptamtliches Sekretariat (0.5 VK von Senatsverwaltung für Gesundheit finanziert), Projektsupervision, wissenschaftliche Begleitung 17.06.2013 Seite 12 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.1 Berlin Südwest Kooperationspartner aus den beteiligten Bezirken: - Senatsverwaltungen für BWF (Schulaufsicht) - Stadträte für Schule und Jugend - Stadträte für Gesundheit - Krankenhausdirektorium der Versorgungsklinik für KJPP 17.06.2013 Seite 13 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.1 Berlin Südwest Erreicht: - Kooperationsvereinbarung über „Fallkonferenz“ mit Verfahrensablauf und Formularen (Informationsaustausch) zur Erarbeitung einer gemeinsamen „Fallsicht“ und Benennung eines „Fallverantwortlichen“ Nicht erreicht: - gemeinsame und verbindliche Hilfeplanung - gemeinsame Fort- und Weiterbildung - Entwicklung gemeinsamer Informations- und Dokumentationssysteme - nachhaltige gemeinsame Arbeit 17.06.2013 Seite 14 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.1 Berlin Südwest Besonderheit: Angestrebt war: Entwicklung der gemeinsamen „Fallsicht“ auf der Basis der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionen) Einschätzungsbogen zu wesentlichen Bereichen entwickelt (körperliche und mentale Entwicklung, Bildung und Erziehung, Soziale Beziehungen, Unterstützung/Ressourcen innerhalb und außerhalb der Familie) 17.06.2013 Seite 15 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.1 Berlin Südwest Resultate: ICF als „gemeinsame Sprache“ wurde von den verschiedenen Institutionen nicht angenommen - ist keine fachliche „Sprache“, sondern ein sehr komplexes Klassifikationssystem - wurde entwickelt, um gesellschaftliche Teilhabe im Sinn von „Funktionsfähigkeit“ abzubilden; deshalb am ehesten im Bereich der Rehabilitation einzusetzen - wesentliche Ressourcen der Projektgruppe dabei verbraucht 17.06.2013 Seite 16 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.1 Berlin Südwest Resultate: - in Berlin-Südwest Anwendung der Kooperationsvereinbarung v. a. durch die Versorgungsklinik für KJPP, die KJPDs (kinder- und jugendpsychiatrische Dienste) und die Schulpsychologischen Beratungsstellen - nur selten Grundlage der Schulhilfekonferenzen - kaum Akzeptanz in der Jugendhilfe („keine Vorteile“, „Verfahren zu aufwändig“) 17.06.2013 Seite 17 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.1 Berlin Südwest Resultate: - parallel berlinweit Entwicklung von Kinderschutzverfahren und Kooperation von Schule und Jugendhilfe zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung - in der Projektphase keine Einbeziehung der Kinder- und JugendpsychiaterInnen in den Praxen, ebenso keine Einbeziehung der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen; dadurch Probleme der Akzeptanz und Anwendung des Verfahrens 17.06.2013 Seite 18 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz erarbeitende AG: die zwei betroffenen Ministerien, Landesjugendamt, AG der Jugendämter, BKJPP (Berufsverband der niedergelassenen Fachärzte für KJPP), BAG der Leitenden Klinikärzte für KJPP, DGKJP (Deutsche Gesellschaft für KJPP), AG Psychiatriekoordination 1. Allgemeine Grundlegen („Kooperation ist dabei das ständige Ringen um gemeinsames Handeln“) 17.06.2013 Seite 19 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz - es geht um akute Krisen und komplexen Hilfebedarf - es geht um regional auszudifferenzierende Eckpunkte - es geht um fachlichen Austausch zur Klärung der jeweiligen Möglichkeiten bei Hilfebedarf aus beiden Bereichen und bei bisher gescheiterten Hilfen Formulierung von Leitlinien und Grundhaltungen (u. a. Verbindlichkeit, Anerkennung der jeweiligen fachlichen Autonomie, Partizipation und Transparenz gegenüber den Klienten/Patienten) 17.06.2013 Seite 20 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz 2. Fallunspezifische Vereinbarungen - jeweilige interne Verantwortung der Leitungen für Kommunikation und Umsetzung - Sicherstellung eines wechselseitigen aktuellen Kenntnisstands (Strukturen, Personen, Telefon-, Fax- und Emaillisten, Erreichbarkeiten, Ansprechpartner) - kontinuierliche Qualifizierung, regionale AKs, gemeinsame Fortbildung; dadurch Förderung von Kompetenztransfer - Entwicklung reproduzierbarer standardisierter Kooperation 17.06.2013 Seite 21 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz 3. Fallbezogene Kooperation Gestaltung von Kontaktaufnahme, Fallverantwortung und Übergängen 4. Allgemeine Verfahrensregelungen - Ausarbeitung von Leitfragen für die Ausarbeitung konkreter Vereinbarungen auf örtlicher Ebene (u. a. Wie erfolgt die wechselseitige Kontaktaufnahme? Welche zeitlichen Abläufe gibt es? Was wird unter Krisen verstanden? Wie erfolgt die Beteiligung der betroffenen? Wie erfolgt die Überprüfung der Vereinbarungen?...) 17.06.2013 Seite 22 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz - Datenschutzbestimmungen (mit Einwilligung der Betroffenen gemäß § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz; bei rechtfertigendem Notstand, insbesondere bei Kinderschutz § 12 LKindSchuG, vgl. auch § 34 StGB, § 4 KKG u. a.) - Konflikt- und Fehlermanagement mit Leitfragen 5. Weiterentwicklung und Überprüfung 17.06.2013 Seite 23 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.2 Gemeinsame Empfehlungen zur verbindlichen Kooperation KJPP-Jugendhilfe Rheinland-Pfalz Mustervereinbarung (konkretisiert anhand der Empfehlungen; Geltungsfristen mit Hinweisen zur Anmeldung von Veränderungsbedarf und dessen schriftlicher Zustimmung sowie turnusmäßiger zweibzw.- dreijähriger Vereinbarungsüberprüfung) Ausblick: Systematische Bewertung und Weiterentwicklung (unter Federführung des Landes) nicht einbezogen: KiJupsychotherapeuten, Jugendhilfeträger („zu komplex“) 17.06.2013 Seite 24 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Landesaktionsplan für Gesundheitsförderung und Prävention zur frühen Förderung von Eigenaktivität Fachübergreifende AG – Kooperationskonferenz zur Weiterentwicklung (Praktiker, Forscher, Psychiatriekoordinatoren) 17.06.2013 Seite 25 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern Einleitung mit Stand der epidemiologischen Forschung (KIGGS, BELLA; Suizide und Suizidalität; Hinweis auf Risikofaktoren und Ressourcen; Förderung psychischer Kindergesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe; Verpflichtung gezielter Gesundheitsförderung; Bezug auf den 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung und dessen Hinweis auf mangelnde Koordination vorhandener Konzepte; deshalb Leitfaden zur „arbeitsfeldübergreifenden Kooperation in akuten Krisensituationen und bei komplexen Hilfebedarfen“ 17.06.2013 Seite 26 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern - Information über Handlungsgrundsätze und rechtliche Rahmenbedingungen - Beschreibung von Zuständigkeiten und Aufgaben - Grundlage für regionale und institutionsbezogene Kooperationen - Empfehlung von Qualitätsstandards für die Kooperation 17.06.2013 Seite 27 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern Leitprinzipien der Kooperation: - Gemeinsame Verantwortung (u. a. „gemeinsame Hilfeplanprozesse“) - Anerkennung der fachlichen Autonomie und kollegialer Dialog - verbindliche Kooperation - Verständigung und Abstimmung („möglichst gemeinsame Orientierung“, „Fallmanagement sinnvoll“) - Mitwirkung von Eltern, Kindern und Jugendlichen 17.06.2013 Seite 28 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern Beschreibung der Systeme Kinder- und Jugendhilfe und KJPP Ausgestaltung der Kooperationen 1. fallbezogen: u. a. ein verantwortlicher Ansprechpartner/Hilfekoordinator über das gesamte Verfahren - Beschreibung von Abläufen in vier möglichen „Situationskategorien“: Erstkontakt in der KiJuhilfe oder in der KJPP, Krise (in Einrichtungen der KiJuhilfe, in der KJPP, in der Familie), „Geschlossene Unterbringung“ 17.06.2013 Seite 29 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern Beispiel: Krise in einer Jugendhilfeeinrichtung - Beschreibung verschiedener möglicher Konstellationen und daraus resultierender Abläufe (z. B. Zuordnung zu Klinik- oder Praxisbehandlung, Kontaktdaten, notwendige Absprachen, hilfreiche Handlungsverläufe, u. a. Beispiel: Geschlossene Unterbringung - Gesetzliche Grundlagen, gegenwärtige Situation (in MP keine entsprechenden Einrichtungen der Jugendhilfe), Klarstellung der Indikation, u. a. 17.06.2013 Seite 30 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern 2. Fallunabhängige Kooperation Strukturvorschlag: 1. Die Kooperationskonferenz (auf Landesebene) 2. Der Regionale Arbeitskreis 3. Die Kooperationsvereinbarung 4. Die Fort- und Weiterbildung 5. Evaluation 17.06.2013 Seite 31 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.3 Leitfaden zur Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe und KJPP in Mecklenburg-Vorpommern Hinweise auf fördernde Bedingungen und Voraussetzungen zur Qualität der Kooperation Anlagen mit Formularen (Anmeldebögen, Protokolle, Übergabeblätter, gesetzliche Grundlagen, u. a.) 17.06.2013 Seite 32 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.4 Hamburger Handlungsleitfaden für eine gelingende Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie Zusätzliche Besonderheiten: - Die verschiedenen Akteure im Bereich der KJPP explizit benannt (Vertragsärzte, Kliniken, KJPDs) - Benennung von Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit der Partner fallen - Formulierung einiger wesentlicher grundsätzlicher Vorgehensweisen (praxisorientiert) - (PsychotherapeutInnen fehlen wiederum) 17.06.2013 Seite 33 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.5 Kooperation Klinik für KJPP Rotenburg/Wümme – Jugendarrestanstalt Rotenburg (B. Prankel) • in Rotenburg entsteht gerade die größte niedersächsische JAA, soll von derzeit 25 auf 45 Plätze ausgebaut werden. Wir versorgen die JAA von unserer Klinik aus regelmäßig. Unsere Standards: • Indikation zur Vorstellung: Der (externe) Anstaltsarzt macht am Montag (üblicher Aufnahmetermin) die Eingangsuntersuchung. Es werden folgende Arrestanten zur jugendpsychiatrischen Diagnostik bzw. Behandlung überwiesen: (a) Alle Schulvermeider, (b) alle Arrestanten mit fraglicher Arrestfähigkeit, (c) alle Arrestanten mit einer offensichtlich symptomatischen psychischen Störung. Neben dem Anstaltsarzt können auch alle übrigen Bediensteten der JAA jederzeit Arrestanten anmelden, wenn sie es für sinnvoll halten. 17.06.2013 Seite 34 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.5 Kooperation Klinik für KJPP Rotenburg/Wümme – Jugendarrestanstalt Rotenburg • Jugendpsychiatrische Vorstellung: Der Chefarzt der Klinik für KJPP (Regel) oder ein fach- und entscheidungskompetenter Vertreter (Ausnahme) kommt jeden Dienstagnachmittag in die JAA. Einen Tag vorher werden der Klinik die Grunddaten der betreffenden Arrestanten mitgeteilt (für die Organisation gibt es zwei Hauptansprechpartner; verantwortlich ist die leitende Sozialarbeiterin der JAA). Der Arzt bekommt Zugang zur Akte des Arrestanten, untersucht die Arrestanten und spricht mit den Bediensteten. Das Ergebnis der Untersuchung und Empfehlungen für die Behandlung und auch für die Justiz (z.B. Doppeleinschluss; z.B. keine Arrestfähigkeit) wird mündlich sowie auf einem speziell für diesen Zweck entworfenen Formular (Original in JAA, Kopie zu den Krankenakten bei mir) übermittelt. 17.06.2013 Seite 35 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.5 Kooperation Klinik für KJPP Rotenburg/Wümme – Jugendarrestanstalt Rotenburg • • Notfälle: Auch außerhalb des Dienstagstermins können Arrestanten vorgestellt werden. Dies geschieht entweder in unserer Klinik (ca. 25km entfernt) oder, ggf. durch Diensthabende der Klinik (nur Fachärzte oder Approbierte Psychotherapeuten), in der JAA. Aufgabenverteilung: Auf meine Bitte übernehmen Sozialarbeiter der JAA Aufgaben im Rahmen des Sozialmanagements (Jugendamt, Schule, Gerichtshilfe, Kontakt zu Eltern…). 17.06.2013 Seite 36 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.5 Kooperation Klinik für KJPP Rotenburg/Wümme – Jugendarrestanstalt Rotenburg • Rechtliche Entscheidungen: Die zuständige Richterin bzw. ihr Vertreter ist jederzeit telefonisch erreichbar. Bei fachärztlicher Beurteilung einer mangelnden Arrestfähigkeit entscheidet sie nach richterlichem Ermessen unmittelbar über eine Genehmigung zur Entlassung. (Anm.: Selbstverständlich kann die Richterin eine mangelnde Arrestfähigkeit auch ohne fachärztliche Beurteilung feststellen.) • Behandlungsempfehlungen werden vom KJPP-Arzt (ggf. Kontaktaufnahme zu einer Jugend- oder Erwachsenenpsychiatrischen Klinik, Einweisung) und den Bediensteten (Organisation des Transports etc.) vorbereitet. 17.06.2013 Seite 37 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 4.5 Kooperation Klinik für KJPP Rotenburg/Wümme – Jugendarrestanstalt Rotenburg • Zuweisung von Arrestanten anderer JAA: Arrestanten aus den umliegenden Arrestanstalten, die zu dem Gesamtträger (JVA Vechta) gehören und psychiatrischen Beurteilungsbedarf haben, können ggf. nach Verden verlegt werden. • Beratung und Abstimmung: Nach Bedarf steht die Klinik für konzeptuelle pädagogisch-therapeutische Fragen zur Verfügung. In Abständen finden Abstimmungsgespräche mit den Anstaltsleitungen und der zuständigen Richterin statt. • Kosten: Alle Kosten (einschließlich der Fahrtkosten) für die jugendpsychiatrische Betreuung der JAA sind durch die Überweisungsscheine abgedeckt. Mit den Kassen ist vereinbart, dass bei Heranwachsenden in der JAA die Erstsicht (bzw. auch Wiederholungstermine) mit der KJPPPauschale vergütet wird. 17.06.2013 Seite 38 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 5. Fazit aus den bestehenden Kooperationsvereinbarungen - Von vorn herein die größtmögliche übergeordnete Strukturebene wählen - Von vorn herein: die Akteure sollen in ihrem Handlungsfeld bleiben und von dort aus die Kooperation planen - Ohne Akzeptanz bei den Akteuren keine Umsetzung - Verfahrensregelungen für den Konfliktfall - (gemeinsame) Fortbildung und Erfahrungsaustausch - Möglichst Evaluation durch Außenstehende einschl. Bewertung durch die Akteure und die Betroffenen 17.06.2013 Seite 39 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 6. Fazit für zu planende Kooperationen - Erwartungen nicht zu hoch richten - vor (gemeinsamer) Erarbeitung: Analyse der jeweiligen Partner intern in Bezug auf - Ziele der angestrebten Kooperation - „Kosten-Nutzen“-Analyse - zu erwartende bzw. notwendige Veränderungen in der eigenen Institution - eigenes Knowhow - eigene Begrenzungen - mögliche Risiken 17.06.2013 Seite 40 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 6. Fazit für zu planende Kooperationen - danach in einem ersten Schritt sorgfältiger Austausch über die wechselseitigen Ziele und Erwartungen - welche „Investitionen“ sind die jeweiligen Partner bereit zu tätigen bzw. wozu sind sie in der Lage? - welche Begrenzungen gibt es? - welche Erwartungen werden woher auf die Kooperation gerichtet? 17.06.2013 Seite 41 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 6. Fazit für zu planende Kooperationen - Analyse: welche Partner werden noch benötigt bzw. gibt es noch weitere potentielle Partner? Kommunikation mit diesen führen, auch wenn sie nicht eingeschlossen werden (sollen, ev. auch in Folge des Kommunikationsprozesses) - Ressourcen kritisch prüfen und kommunizieren (materielle, personelle, geistige/Kompetenzen) - Vorsicht vor vorrangig top-down durchgeführten Kooperationsvereinbarungen; die Beteiligung der „Basis“ entscheidet über den Erfolg - Einbeziehung der Betroffenen in die Konzeption 17.06.2013 Seite 42 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen Ich bedanke mich herzlich für Ihre freundliche Aufmerksamkeit Viel Erfolg bei allen Kooperationsbemühungen! 17.06.2013 Seite 43 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen 8. Literatur/Internetquellen/Kontakte www.berlin.de/lb/psychiatrie/ Hier unter „Aktuelle Projekte“ zu „Kooperationsprojekt KJP“, weiter zu „Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Schule“ Gemeinsame Empfehlungen zur Vereinbarung verbindlicher Kooperation zwischen öffentlicher Jugendhilfe und Kinderund Jugendpsychiatrie und –psychotherapie (KJPP) in Rheinland-Pfalz (unveröffentlicht) www.sozial-mv.de Leitfaden zur Zusammenarbeit: Kinder- und Jugendhilfe mit Kinder- und Jugendpsychiatrie in Mecklenburg-Vorpommern 17.06.2013 Seite 44 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen www.bsg.hamburg.de Hamburger Handlungsleitfaden für eine gelingende Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinderund Jugendpsychiatrie Epub.sub.uni-hamburg.de Ein Klima der Kooperation fördern Wiesner R, Psychotherapie in der Jugendhilfe, Referat Tagung BPtK, 04.04.2011, Berlin Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie, in: Bundesanzeiger 2009; Nr. 58: S. 1399 17.06.2013 Seite 45 Standards zur Kooperation bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen Dr. med. Dipl.-Psych. Bernhard Prankel, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Rotenburg, Verdenerstr. 200, 27356 Rotenburg/Wümme; [email protected] Kooperation KJPP - JAA Rotenburg/Wümme 17.06.2013 Seite 46