Kraftfahrt-Bundesamt
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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 45717*14 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 16 H2 Typ: EHP Inhaber der ABE und Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 45717*14 Die ABE-Nr. 45717 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ EHP, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-04-WIRD/N14 vom 23.03.2011 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 70 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 23.03.2011 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 17.06.2011 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-04-WIRD/N14, zur Genehmigung vorgelegt am: 20.05.2011 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 45717*14 - Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 39 FIAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET35 EHP8651 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø65.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 65,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 gültig ab Fertig datum 11/03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundspezialmuttern M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940 Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJFB Befestigungsteile : Kegelbundspezialmuttern M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJOXN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm ALFA GIULIETTA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e3*2007/46*0027*.. 940 77 - 125 195/50R16 88W 195/55R16 91 205/55R16 91 215/55R16 93 11A; 248 225/45R16 89W 225/50R16 92 11A; 248 FIAT CROMA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 90 194 225/50R16 92 85 - 147 215/55R16 93 225/50R16 92W 225/55R16 95 Auflagen Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; FHC Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 74P; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 39 FIAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 39 FIAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 40 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET35 EHP8651 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø65.1 65,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 gültig ab Fertig datum 11/03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundspezialmuttern M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJOXN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm ASTRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 A-H e1*2007/46*0344*.. 205/55R16 90 ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 A-H 205/55R16 90 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 368 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 51G 11A; 368 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 A-H/C 51G 205/55R16 90 11A; 368 ASTRA STATION WAGON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 A-H/SW e1*2007/46*0341*.. 205/55R16 90 ASTRA-G Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*97/27*0086*.., T98 60 - 147 205/50R16-87 e1*98/14*0086*.. 225/45R16-89 e1*97/27*0101*.., T98/NB e1*98/14*0101*.. Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 368 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 57F; 685 Auflagen Limousine; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 915 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 40 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ ASTRA-G Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 205/50R16-87 T98/CNG T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 225/45R16-89 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 685 Auflagen Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 915 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22L 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 685 Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 21J; 22F; 22G; 24C; 24D; 52A; 631 10N; 11A; 21B; 21J; 22F; 22G; 24C; 24D; 51G; 52A 11A; 21B; 21J; 22F; 22G; 24C; 24D; 52A; 631 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Reifen 195/45R16 84 195/50R16 205/45R16 83 205/45R16 87 Auflagen zu Reifen 5EA 11A; 21P; 51G 5DW 5ET Auflagen 5-Loch Radanschluss; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Reifen 195/55R16 205/50R16 Auflagen zu Reifen 11A; 22H; 22M; 51G; 52J 11A; 21P; 22H; 22M; 24M; 51G; 52J Auflagen Nur Opel Corsa OPC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z e1*98/14*0087*.. ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0132*.. T98C 74 - 147 205/50R16 87 215/45R16 86 225/45R16 89 CALIBRA-A Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F406 CALIBRA125 - 150 205/50R16 A 205/50R16 225/45R16 COMBO-C Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2007/46*0291*.. Combo-C 48 - 74 COMBO-C e1*98/14*0179*.. e1*2001/116*0327*.. Combo-CCN e1*2007/46*0293*.. Combo-CCNG DE*2007/46*0129*.., Combo-CVan COMBO-CVAN Combo-CVan-CNG COMBO-CVAN-CNG Seite: 2 von 10 e1*2007/46*0129*.. K886 DE*2007/46*0131*.. L620 CORSA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0379*.. 141 S-D Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 40 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ CORSA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0379*.. 92 S-D Seite: 3 von 10 Reifen 195/50R16 84 195/55R16 87 205/50R16 87 205/55R16 91 215/45R16 86 225/45R16 89 110 CORSA-C Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0148*.. CORSA-C 74 CORSA-C-VAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW CORSA-C- L659 74 VAN MERIVA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2007/46*0165*.. S55 - 88 D/MONOCA BB 55 - 103 MERIVA-A Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 51 - 92 195/50R16 84 195/55R16 87 M+S 205/50R16 87 M+S Auflagen zu Reifen 11A; 22H; 22M 11A; 22H; 22M QF0; 11A; 21P; 22H; 22M; 24M QF0; 11A; 21P; 22H; 22M; 24M 11A; 22H; 22M; 24M QF0; 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M 11A; 22H; 22M; 52J 11A; 22H; 22M Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U QF0; 11A; 21P; 22H; 22M; 24M Reifen 195/45R16 80 205/45R16 83 215/40R16 82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 11A; 21B; 22F; 24D; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 915 Reifen 195/45R16 80 205/45R16 83 215/40R16 82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 11A; 21B; 22F; 24D; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 915 Reifen 195/55R16 87 195/55R16 91 Auflagen zu Reifen 5ET; 51J 51J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R16 51G 73C; 74A; 74P Reifen 205/50R16 Auflagen zu Reifen 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J; 51G 215/45R16 86W 11A; 22Q; 24D; 24J 225/45R16 89 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J 215/45R16 86 11A; 22Q; 24D; 24J; 5EM 195/50R16 88 11A; 22Q; 24J; 24M 205/45R16 87 11A; 22Q; 24M 205/50R16 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J; 51G 225/45R16 89 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J Auflagen Nur Meriva OPC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 40 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ OMEGA-A Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW E284 OMEGA-A 54 - 92 54 - 130 OMEGA-A E284/1 115 - 130 54 - 92 54 - 130 OMEGA-A E284/1 OMEGA-A E284/2 130 150 110 110 - 130 130 150 OMEGA-A E284/2 54 - 92 OMEGA-ACARAVAN E285 54 - 130 OMEGA-ACARAVAN E285/1 54 - 130 OMEGA-ACARAVAN E285/2 110 - 130 110 - 147 147 OMEGA-ACARAVAN E285/2 54 - 92 Seite: 4 von 10 Reifen 205/50R16-86 225/45R16-89 205/55R16-88 215/55R16-91 225/50R16-92 225/45R16 205/50R16-86 225/45R16-89 205/55R16-88 215/55R16-91 225/50R16-92 225/45R16 205/55R16 215/55R16 225/50R16 225/45R16-89 205/55R16-88 215/55R16-91 225/50R16-92 225/45R16 205/55R16 215/55R16 225/50R16 205/50R16-86 205/55R16-88 215/55R16-91 225/45R16-89 225/50R16-92 205/55R16-88 215/55R16-91 225/50R16-92 205/55R16-88 215/55R16-91 225/50R16-92 215/55R16-91 225/50R16-92 205/55R16-88 215/55R16 225/50R16 205/55R16-88 215/55R16-91 225/50R16-92 OMEGA-B Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G684 OMEGA-B 74 - 100 205/55R16 89 e1*96/79*0077*.., V94 74 - 155 205/55R16 91 e1*98/14*0077*.. 215/55R16 93 225/50R16 92W 225/55R16 95 Auflagen zu Reifen 11A; 54A 11A; 54A; 685 11A; 22B; 22F; 57T 11A; 54A; 631 11A; 54A 11A; 54A; 685 11A; 22B; 22F; 57T 11A; 54A; 631 57E; 57T; 631 631 11A; 22B; 22F; 57T; 631 11A; 54A 11A; 57E; 57T Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 22F; 57T 11A; 54A; 631 11A; 57E; 57T; 631 631 11A; 22B; 22F; 57T; 631 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 11A; 54A; 685 11A; 22B; 22F; 57T 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 11A; 22B; 22F; 57T 73C; 74A; 74P 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 11A; 22B; 22F; 57T 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 22F; 57T 12A; 51A; 71K; 721; 57E; 57T 73C; 74A; 74P 631 11A; 22B; 22F; 57T; 631 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 11A; 22B; 22F; 57T 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51J 51J; 57E; 57T 51J 11A; 21B; 51J; 57T 11A; 21B Auflagen nur bis e1*98/14*0077*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 40 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ OMEGA-B Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*98/14*0077*.. V94 74 - 106 225/50R16 92 74 - 160 225/50R16 92W 225/55R16-94 SIGNUM Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16 R, VECTRA 215/55R16 93 225/50R16 92W 225/55R16 95 e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16 Z-C/S 74 - 184 215/55R16 93 225/50R16 92W 225/55R16 95 VECTRA-B Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0030*.., J96 55 - 100 205/50R16-86 e1*95/54*0030*.., 55 - 125 205/55R16 89 e1*98/14*0030*.. 225/45R16-89 e1*95/54*0044*.., J96/Kombi 225/50R16-92 e1*98/14*0044*.. Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24M; 367 11A; 21B; 24M; 367 51G 11A; 24M; 367 11A; 21B; 24M; 367 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M; 685 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 57T Seite: 5 von 10 Auflagen ab e1*98/14*0077*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P VECTRA-C, VECTRA-C-CC Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 205/55R16 11A; 22L; 51G e11*2001/116*0214*.., Z02 / 205/55R16 91W 11A; 22L Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; Z18XE 11A; 22L 11A; 22L; 367 11A; 22L; 51G 11A; 22L; 51J 11A; 22L 11A; 22L; 367 729; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 367 11A; 21B; 367 51G 51G 11A; 367 11A; 21B; 367 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U e11*2001/116*0235*.. Z-C e1*2001/116*0290*.. 215/55R16 93 225/50R16 92 74 - 129 205/55R16 205/55R16 91W 74 - 184 215/55R16 93 225/50R16 92 VECTRA-C-STATION WAGON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 74 - 155 215/55R16 225/50R16 92W 225/55R16 95 e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 Z-C/SW 74 - 184 215/55R16 225/50R16 92W 225/55R16 95W 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 40 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ ZAFIRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/55R16 Ae1*2007/46*0497*.. H/Monocab 215/55R16 93 77 - 103 205/55R16 91 ZAFIRA-A Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/55R16 91 AB 225/50R16-92 T98MONOC e1*98/14*0110*.. AB 63 - 147 205/55R16 91 Seite: 6 von 10 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 366; 5GG QF3; 5FP 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24M 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 22F; 22N; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Nur Zafira A OPC und Edition; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 40 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 40 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 40 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1170kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 40 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe 12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße 195/65R15 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 41 SAAB Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET35 EHP8651 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø65.1 65,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 gültig ab Fertig datum 11/03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundspezialmuttern M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJOXN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm SAAB 900 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*95/54*0012*.. YS3D 96 - 136 205/50R16 G511 900/II 225/45R16-89 G783 900/II CABRIO SAAB 9-3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*95/54*0012*.., YS3D 85 - 151 225/45R16-89 e4*98/14*0012*.. 85 - 169 205/50R16 YS3F YS3F???? e4*2001/116*0065*.. e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 88 - 184 88 - 188 88 - 206 205/60R16 92 205/55R16 215/55R16 205/55R16 215/55R16 SAAB 9-3 (CABRIO) Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0077*.. 110 - 129 205/60R16 92 YS3F?7?? 110 - 184 205/55R16 205/60R16 92W 215/55R16 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 24J; 24M; 51G nur bis 11A; 22B; 24J; 24M; 685 e4*95/54*0012*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 24J; 24M; 685 ab e4*95/54*0012*04; 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 11A; 22L; 362 Kombi; Limousine; 51G Frontantrieb; 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721; 11A; 22L; 51G; 52J 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 11A; 22L; 362 51G 11A; 22L; 362 11A; 22L; 51G Auflagen Saab 9-3; Saab 9-3 Aero; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 41 SAAB Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ SAAB 9-5 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16 YS3E YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. Seite: 2 von 4 Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 24M; 51G; 52J 11A; 21P; 22I; 22M; 24D; 24J; 51G Auflagen Kombi; Limousine; 10B; 10S; 11B; 11G; 215/55R16 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 88 - 147 205/55R16 91W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Kombi; Limousine; 88 - 184 215/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G; 51G 11H; 12A; 51A; 71K; 120 - 184 205/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 721; 73C; 74A; 74P; 51G; 52J 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 41 SAAB Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 41 SAAB Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 46 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET35 EHP8571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B 4; B5; C 4; 89 Q 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB AUDI A3 CABRIOLET Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16 8P 215/55R16 93 225/50R16 92 AUDI A3,S3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0217*. 66 - 147 205/55R16 8P e1*2001/116*0418*.. 8PA e13*2007/46*1082*.. 8PB 215/55R16 93 225/50R16 92 AUDI A4, AUDI S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0013*.., B5 55 - 121 225/45R16-89 e1*98/14*0013*.. 55 - 142 205/55R16 225/50R16-92 B5 e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. 110 - 142 225/45R16 81 - 92 225/45R16-89 81 - 142 205/55R16 225/50R16-92 110 - 142 225/45R16 gültig ab Fertig datum 11/03 Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 51G 11A; 21P; 22H; 22M; 24C; 24D; 54A 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 24D Auflagen Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51G 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24D; 57T Auflagen Sportback (4-türig); Schrägheck 2-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen nicht für TDI V6; 11A; 22B; 24J; 24M; 5EM 11A; 21B; 22B; 24J; 51G 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 57T 11A; 22B; 24J; 24M; 631 11A; 24J; 24M 11A; 21B; 24J; 51G 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 24J; 24M; 631 Auflagen Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 46 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ AUDI A4 CABRIOLET Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16 8H e1*98/14*0177*.. 96 - 188 205/55R16 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16 e1*98/14*0177*.. 96 - 188 205/55R16 215/55R16 225/50R16 92 AUDI A4,S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16 8E e1*98/14*0151*.. 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16 e1*98/14*0151*.. 215/55R16 225/50R16 92 8E 8E e1*2001/116*0151*.. e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16 75 - 188 205/55R16 91 M+S 75 - 120 205/55R16 75 - 188 205/55R16 91 M+S 215/55R16 225/50R16 92 Seite: 2 von 9 Auflagen zu Reifen 12N; 51G Auflagen Reifen mit 12N; 51G; 52J Schneeketten; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U Cabrio; 51G 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22F; 51G 12A; 51A; 573; 71K; 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U Auflagen zu Reifen 12N; 51G Auflagen Reifen mit 51G Schneeketten; nur bis e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U nur bis 11A; 21B; 22F; 24J; 51G e1*2001/116*0151*09; 11A; 21B; 22F; 24J; 24M Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U 12N; 51G Reifen mit 12N; 51J Schneeketten; ab 51G 51J e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U ab e1*2001/116*0151*10; 11A; 21B; 22F; 24J; 51G Kombi; Limousine; 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 46 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ AUDI A6, S6, ALLROAD Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16 4B e1*98/14*0051*.. 215/55R16 93 225/50R16 92 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 205/55R16 e1*98/14*0051*.. 215/55R16 225/50R16 92 4B 4B Seite: 3 von 9 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen ab e1*98/14*0051*17; 11A; 22B; 24J; 24M Serienbereifung 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ohne 215/55R16; breite Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF5; AF8 51G nicht Allroad; e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 205/55R16 e1*98/14*0051*.. 12N; 51G nicht für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF6; AF8 Reifen mit e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16 e1*98/14*0051*.. 51G Schneeketten; nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF8 ab e1*98/14*0051*17; 215/55R16 225/50R16 92 11A; 24J; 51G 11A; 21B; 24J; 24M 11A; 24J; 51G Serienbereifung mit 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/55R16; schmale Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF6; AF8 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 46 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ AUDI A6, S6, ALLROAD Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 205/55R16 4B e1*98/14*0051*.. 215/55R16 93 225/50R16 92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 110 - 142 205/55R16 215/55R16 225/50R16-92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 81 - 142 205/55R16 215/55R16 225/50R16-92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 81 - 142 205/55R16 215/55R16 225/50R16-92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 110 - 142 205/55R16 215/55R16 225/50R16-92 Seite: 4 von 9 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen nicht Allroad; 11A; 24J; 24M nicht für 11A; 21B; 22B; 24J; 24M gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF5; AF8 51G nicht Allroad; 11A; 21B; 22F; 24J; 51G nicht für 11A; 21B; 22F; 24D; 24J gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P 51G nur bis 11A; 24J; 24M; 51G e1*98/14*0051*16; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Limousine; 57T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P 51G nur bis 11A; 21B; 22F; 24J; 51G e1*98/14*0051*16; 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; Kombi; Frontantrieb; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P 51G nicht Allroad; 11A; 24J; 24M; 51G nicht für 11A; 21B; 24D; 24J gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 46 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16 4F nicht Allradantrieb; 51G 4F1 e13*2007/46*1080*.. e13*2007/46*1080*.. 225/55R16 89 - 188 225/55R16 AUDI TT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/55R16 8J e1*2001/116*0374*.. F619/1 Auflagen Limousine u. Kombi; Front- u. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 24J; 24M; 51G; 52J Cabrio; Coupe; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z AUDI 100, 200, A6, S4, S6 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F619 C4 60 - 128 205/55R16 89 C4 nicht Allradantrieb; 51G 51G; 52J Seite: 5 von 9 60 - 128 205/55R16 60 - 142 205/55R16 74 - 98 205/55R16 89 Auflagen zu Reifen 63G 51G Ottomotor Auflagen F619/1 bis Nachtrag 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P ab Nachtrag 3; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P AUDI 80 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F889/1 B4 85 - 128 205/55R16 169 205/55R16 Auflagen zu Reifen 51G 51G Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P AUDI 80-, 90-QUATTRO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E399 89 Q 162 205/55R16 Auflagen zu Reifen 51G 89 Q 51G Auflagen Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P E399/1 98 - 169 205/55R16 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 46 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 46 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Seite: 7 von 9 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 46 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72X) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 002 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 002 bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 307), Länge 48mm, Farbkennzeichnung grün, zu verwenden. Es sind die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 46 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16". Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 47 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SEAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET35 EHP8571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm gültig ab Fertig datum 11/03 ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen e9*2007/46*0012*.. 5PN 103 - 155 205/55R16 91 11A; 24J; 52J Altea 4 Freetrack; 205/60R16 92 11A; 24J; 52J Allradantrieb; 215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76U e9*2007/46*0012*.. 5PN 63 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C; 24M Nicht Altea 205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C; Freetrack; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K; 24M 721; 73C; 74A; 74P; 225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22Q; 76U 24C; 24D e9*2007/46*0012*.. 5PN 77 - 155 205/55R16 91 11A; 24J; 52J Altea Freetrack; 205/60R16 92 11A; 24J; 52J Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76U ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91 5P 11A; 24J; 52J Altea 4 Freetrack; 205/60R16 92 11A; 24J; 52J Allradantrieb; 215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76U e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 91 5P 11A; 21P; 22P; 24C; 24M Nicht Altea 205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C; Freetrack; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K; 24M 721; 73C; 74A; 74P; 225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22Q; 76U 24C; 24D Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 47 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 91 5P 11A; 24J; 52J 205/60R16 92 11A; 24J; 52J 215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M; 52J 225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M EXEO, EXEO ST Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16 91 3R e9*2007/46*0011*.. 3RN 215/55R16 93 225/50R16 92 3R 3RN e9*2001/116*0072*.. e9*2007/46*0011*.. LEON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e9*2001/116*0052*.. 1P 75 - 147 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 105 - 110 195/60R16 kW Reifen 63 - 155 205/55R16 215/55R16 93 225/50R16 92 Seite: 2 von 4 Auflagen Altea Freetrack; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen Auflagen Kombi; Frontantrieb; 11A; 22H 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21P; 22H; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Stufenheck; 11A; 22H Frontantrieb; 11A; 21P; 22H; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 11A; 22P; 24C; 24D; 51G 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; 51J 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 47 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 47 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 48 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET35 EHP8571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm SKODA OCTAVIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 1Z e11*2007/46*0012*.. 215/55R16 93 225/50R16 92 55 - 147 205/55R16 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 e11*2007/46*0012*.. 215/55R16 93 225/50R16 92 55 - 147 205/55R16 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16 e11*2007/46*0012*.. SKODA SUPERB Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0187*.. 3U 74 - 142 205/55R16 91 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen 11A; 22Q; 24C; 24M gültig ab Fertig datum 11/03 Auflagen Limousine; 11A; 22H; 22Q; 24C; 24M Frontantrieb; 11A; 22H; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22Q; 24C; 24M; 12A; 51A; 573; 71K; 51G; 52J 721; 73C; 74A; 74P; 76U 11A; 22L; 22Q; 24C; 24M Nicht Octavia Scout; 11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; Kombi; 24M Allradantrieb; 11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; Frontantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71K; 24M; 51G; 52J 721; 73C; 74A; 74P; 76U 11A; 24J; 24M; 51G; 52J Nur Octavia Scout; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z Auflagen zu Reifen 57T Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 48 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 48 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 48 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 49 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET35 EHP8571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm CADDY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 2K 2KN e1*2007/46*0217*.., L320 EOS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2001/116*0349*.. 1F Auflagen Nicht Caddy Maxi; 205/55R16 94 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24C; 24D; 5GG 11A; 22B; 24C; 24D 215/55R16 93 11A; 22B; 24C; 24D WV2ZZZ2K?8?05280 0; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22M; 24M; 51G 11A; 21P; 22M; 22P; 24J; 24M 11A; 21B; 22H; 22L; 22P; 24J; 24M 11A; 21B; 22H; 22L; 22Q; 24D; 24J Auflagen Cabrio; Auflagen zu Reifen 11A; 22P; 24C; 24D 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Auflagen Nur Golf 5; Nur bis e1*2001/116*0242*24; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U kW Reifen 85 - 184 205/55R16 215/55R16 93 225/50R16 92 235/50R16 95 GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2001/116*0242*.. 1K gültig ab Fertig datum 11/03 kW Reifen 55 - 169 205/55R16 90 215/55R16 93 225/50R16 92 nur bis Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 49 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2001/116*0242*.. 1K Seite: 2 von 10 kW 103 Reifen 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 205/50R16 91 205/55R16 91 215/55R16 93 225/45R16 89 225/50R16 92 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91 e1*2007/46*0490*.. 215/55R16 93 225/50R16 92 1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 GOLF PLUS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 1KP 215/55R16 93 225/50R16 92 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 215/55R16 93 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22H; 22Q; 24C; 24D Nur Golf 6; Ab 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; e1*2001/116*0242*25; 24D Schrägheck; 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Allradantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 11A; 21T; 241; 246; 248; Cabrio; 26P; 27H Frontantrieb; 11A; 21T; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 11A; 21T; 24C; 24M; 729; 73C; 74A; 74P; 26B; 26N; 27F 76U 11A; 21T; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27F; 685 11A; 21T; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F; 57T 11A; 22H; 22P; 24C; 24D Nur Golf 6; Ab 11A; 21P; 22H; 22Q; e1*2001/116*0242*25; 24C; 24D Schrägheck; 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Frontantrieb; 24D; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant); 24M ab 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*15; 24C; 24M Frontantrieb; 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 248 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 248 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 248 Auflagen Nur CrossGolf 6; Ab e1*2001/116*0304*21; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 11A; 22P; 24C; 24D Nicht CrossGolf; 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Nur Golf Plus; Nur 11A; 21B; 22F; 24C; 24D bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 49 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ GOLF PLUS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 1KP e1*2007/46*0491*.. 215/55R16 93 225/50R16 92 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 JETTA, BEETLE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0539*.. 16 77 - 103 195/55R16 87 195/60R16 89 205/50R16 87 205/55R16 91 215/55R16 93 225/45R16 89 225/50R16 92 JETTA, GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90 1KM 215/55R16 93 225/50R16 92 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 Seite: 3 von 10 Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22H; 22L; 24C; 244 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 244 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 244; 247 Auflagen Nur Golf Plus 6; Ab e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf; Nur 24M bis 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; e1*2001/116*0304*13; 24M Frontantrieb; 11A; 21B; 22F; 22L; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 24J; 248; 270; 51J 11A; 21P; 24J; 248; 270; 51J 11A; 21P; 24J; 248; 271 11A; 21P; 24J; 248; 271 11A; 21B; 241; 244; 246; 247; 260; 272 11A; 21B; 24J; 248; 260; 271 11A; 21B; 24C; 244; 247; 260; 272; 57T Auflagen Nur Jetta (Stufenheck); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; 24M 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 24D 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; 24M 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 24D Auflagen JETTA (Limousine); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U GOLF 6 (Variant); ab e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 49 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ JETTA, GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91 1KM 215/55R16 93 225/50R16 92 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 PASSAT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 195/60R16 3C e1*2001/116*0307*.., e1*2007/46*0502*.., e1*2007/46*0547*.. 77 - 147 205/55R16 77 - 155 215/55R16 93 225/50R16 92 235/50R16 95 3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 147 205/55R16 215/55R16 93 225/50R16 92 235/50R16 95 SCIROCCO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 205/55R16 13 Seite: 4 von 10 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; 24M 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 24D Auflagen GOLF (Variant); nur bis e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant); 24M ab 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*15; 24C; 24M Allradantrieb; 11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 11A; 22P; 51G Auflagen ab 11A; 22M; 22P; 245; 248; 51G 11A; 22M; 22Q; 245; 248 11A; 22L; 22Q; 245; 248 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; 241; 244; 246 e1*2001/116*0307*24; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U 11A; 22M; 22P; 51G nur bis 11A; 22M; 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0307*23; 11A; 22L; 22Q; 24J; 24M Kombi; Limousine; 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; Allradantrieb; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U Auflagen zu Reifen 51G; 52J Auflagen Coupe; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 49 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ TOURAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16 1T Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 51G; 52J Auflagen nur CrossTouran; 66 - 103 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U; 76Z nicht CrossTouran; 66 - 125 205/55R16 91W 205/55R16 94 215/55R16 93 225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 5GG 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506*.. 1T DE*2007/46*0506*.., e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506*.. VW PASSAT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*95/54*0043*.., 3B 81 - 142 205/55R16 91 e1*98/14D0043*.., 225/50R16-92 e1*98/14*0043*.. 3B e1*95/54*0043*.., e1*98/14D0043*.., e1*98/14*0043*.. 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91 e1*98/14*0157*.. 3BG Seite: 5 von 10 66 - 142 205/55R16 91 225/50R16-92 e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91 e1*98/14*0157*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I Auflagen zu Reifen Auflagen Kombi; Limousine; 11A; 22B; 24J; 367 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; 11A; 22B; 24C; 24M; 57T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 10B; 10S; 11B; 11G; 12M 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Reifen mit Schneeketten; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 49 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 49 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 49 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 49 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 49 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 55 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET35 EHP8666 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø66.6 66,6 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJM8A Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm AUDI A5,S5,A4,S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0430*.. 88 - 118 205/60R16 B8 88 - 195 225/55R16 Auflagen zu Reifen 51G 51G B8 B81 e1*2001/116*0430*.. e13*2007/46*1084*.. 100 - 125 205/60R16 100 - 195 225/55R16 51G 51G B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 118 205/60R16 100 - 195 225/55R16 51G 51G B8 B81 e1*2001/116*0430*.. e13*2007/46*1084*.. 88 - 125 205/60R16 88 - 195 225/55R16 51G 51G gültig ab Fertig datum 11/03 Auflagen AUDI A4; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U AUDI A4; Nicht A4 Allroad Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U AUDI A4; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U AUDI A4; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 55 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 55 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET35 EHP8666 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø66.6 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,6 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 gültig ab Fertig datum 11/03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 203; 414; 168; 171; 208; 170; 202; 210; 209; H0; 124; 203 CL; 124 C; 203 K Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 245; 169; 204; 207; 211; 172; 204 K; 212 Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJM8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 168; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210 130 Nm für Typ : 169; 172; 204; 204 K; 207; 211; 212; 245; 414 A-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*96/79*0073*.. 168 44 - 92 Reifen 195/50R16-84 44 - 103 205/45R16-83 215/40R16-82 103 169 e1*2001/116*0288*.. 195/50R16 60 - 142 195/55R16 87 205/50R16 87 205/55R16 90 225/45R16 89 225/50R16 92 B-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 245 195/55R16 87 70 - 142 205/50R16 87 205/55R16 90 215/55R16 93 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen Auflagen MA0; 10N; 11A; 21B; kurzer Radstand; 22B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; MA0; 10N; 11A; 21B; 12A; 51A; 71K; 721; 22B; 22F; 24C; 24D 73C; 74A; 74P; 915 MA0; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G; 52J 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 11A; 22B; 24C; 24D 73C; 74A; 74P 11A; 22I; 24C; 24D 11A; 21P; 22B; 22H; 24C; 24D Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 51J 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24D; 54A 11A; 21P; 22B; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ C-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*92/53*0001*.., H0 55 - 132 205/55R16-88 Seite: 2 von 11 Auflagen zu Reifen ohne Nacharbeit ab Werk; 11A; 21B; 21J Nacharbeit VA ab Werk Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 205/55R16 89 55 - 110 205/55R16-88 225/45R16-89 55 - 145 205/55R16 125 - 145 205/55R16 91 225/45R16 125 - 170 205/55R16 ohne Nacharbeit ab Werk; 11A; 21B; 21J Nacharbeit VA ab Werk 11A; 21P 11A; 54A 51G 11A; 21P 11A; 54A; 631 12M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P G363 205/55R16-88 55 - 145 225/45R16-89 141 - 145 205/55R16 89 202 e1*93/81*0034*.. 203 e1*98/14*0139*.. 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 170 205/55R16 225/50R16 51G 10N; 51G; 57T 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 170 205/55R16 12M; 51G 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 170 205/55R16 225/50R16 51G 51G; 575 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 205/55R16 12M; 51G 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 205/55R16 225/50R16 51G 10N; 51G; 57T 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 170 205/55R16 12M; 51G Reifen mit Schneeketten; Nur 4MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Reifen mit Schneeketten; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Reifen mit Schneeketten; Nur bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Nur bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Reifen mit Schneeketten; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ C-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0158*.. 203 K 125 - 170 205/55R16 203 K e1*98/14*0158*.. 203 K e1*98/14*0158*.. 204 e1*2001/116*0431*.. 204 e1*2001/116*0431*.. 204 e1*2001/116*0431*.. 204 K e1*2001/116*0457*.. Seite: 3 von 11 Auflagen Reifen mit Schneeketten; Nur 4MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 125 - 170 205/55R16 51G Nur 4-MATIC; 225/50R16 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 75 - 170 205/55R16 51G Heckantrieb; 225/50R16 10N; 51G; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 150 - 170 205/55R16 91 Nur 4-MATIC; 215/55R16 93 11A; 24J; 24M Limousine; 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U 115 195/60R16 11A; 26P; 51G Coupe; Heckantrieb; 115 - 150 205/50R16 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 215/55R16 93 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 729; 73C; 74A; 74P; 225/45R16 89Y 11A; 24J; 26P; 5FM; 685 76U 225/50R16 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27H; 27I 100 - 115 195/60R16 51G Limousine; 100 - 170 205/55R16 91 Heckantrieb; 215/55R16 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 100 - 170 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Kombi; Heckantrieb; 215/55R16 93 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U CLC-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0159*.. 203 CL 75 - 150 205/55R16 91 225/50R16 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen 12M; 51G Auflagen zu Reifen 51G; 57F; 57T 11A; 366 Auflagen Ab e1*98/14*0159*19; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ CLK-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0184*.. 209 100 - 170 205/55R16 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 170 205/55R16 225/50R16 92 E-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0022*.. 210 55 - 110 205/55R16 89 55 - 125 215/55R16 225/50R16-92 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 215/55R16 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 110 225/50R16 92 e1*98/14*0183*.. 75 - 170 205/60R16 215/55R16 93 225/50R16 96 225/55R16 95 212 e1*2001/116*0501*.. Seite: 4 von 11 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 51G 57F; 57T Auflagen zu Reifen Auflagen Heckantrieb; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21P; 24J; 362; 57T 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U 12M; 51G Reifen mit Schneeketten; Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76T; 76U 764 Heckantrieb; 51G 51J 764 764 100 - 150 205/60R16 51G 215/55R16 93W 225/50R16 92W 11A; 21P 225/55R16 95W 11A; 21P E-KLASSE COUPE, CABRIO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/55R16 207 205/60R16 92 215/55R16 93 225/50R16 92 Auflagen Reifen mit Schneeketten; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 51G 57T 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12M; 51A; 71K; 72X; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 76U Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 76U Auflagen Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D700 124 53 - 80 225/45R16-89 200 und 200 D; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 24C; 66C 12A; 51A; 71K; 721; 53 - 140 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24C 73C; 74A; 74P 215/55R16-91 11A; 21B; 22B; 24C; 362 225/50R16-92 nicht Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 57T 225/50R16-92 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 66 - 140 225/45R16-89 Nicht für 200 und 200 D; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A; 66C D700/1 124 53 - 80 225/45R16-89 200 und 200 D; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 24C; 66C 12A; 51A; 71K; 721; 53 - 138 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24C 73C; 74A; 74P 215/55R16-91 11A; 21B; 22B; 24C; 362 225/50R16-92 nicht Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 57T 53 - 162 225/50R16-92 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 66 - 138 225/45R16-89 Nicht für 200 und 200 D; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A; 66C 162 205/55R16 nicht Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 631 215/55R16 11A; 21B; 22B; 24C; 362; 631 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 57T; 631 D700/2 124 205 205/55R16 11A; 21B; 24J; 51J; 57E; Heckantrieb; 57T; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 11A; 21B; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 721; 215/55R16 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P 24J; 51G 215/55R16 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 24J; 631 225/50R16 11A; 21B; 21J; 21M; 22B; 22F; 24C; 631 E499 124 C 97 - 138 205/55R16-88 11A; 21B; 24C 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16-91 11A; 21B; 22B; 24C; 362 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 54A 73C; 74A; 74P 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 57T 162 205/55R16 11A; 21B; 24C; 631 215/55R16 11A; 21B; 22B; 24C; 362; 631 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 57T; 631 E499/1 124 C 162 205/55R16 11A; 21B; 24J; 57E; 57T; Cabrio; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E499/1 124 C 97 - 132 205/55R16-88 11A; 21B; 24C Pkw geschlossen; 215/55R16-91 11A; 21B; 22B; 24C; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 73C; 74A; 74P 57T 162 205/55R16 11A; 21B; 24C; 631 215/55R16 11A; 21B; 22B; 24C; 362; 631 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 57T; 631 MERCEDES-BENZ CLK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0054*.. 208 100 - 160 205/55R16 Auflagen zu Reifen 12M; 51G 208 100 - 160 205/55R16 51G SLK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*95/54*0039*.. 170 kW Reifen 100 - 160 205/55R16 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 205/55R16 12M; 51G 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 170 205/55R16 12T; 51G 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 170 205/55R16 51G 172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 150 205/50R16 87 205/55R16 91 215/55R16 93 225/45R16 89 225/50R16 92 11A; 26P e1*96/27*0054*.. 11A; 26P; 57T Auflagen Reifen mit Schneeketten; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Reifen mit Schneeketten; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Reifen mit Schneeketten; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ VANEO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 414 e1*98/14*0185*.. Seite: 7 von 11 Reifen 195/50R16 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 205/45R16 87 205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 11A; 21B; 22B; 22D; 24J; 73C; 74A; 74P 24M 11A; 21B; 22B; 22D; 24J; 24M 215/45R16 86 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66C) Sofern Reifen der Größe 225/45 R 16 auf der Felge 9 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 11.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72X) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 002 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 002 bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 307), Länge 48mm, Farbkennzeichnung grün, zu verwenden. Es sind die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 764) Die Verwendung dieser Reifengröße und Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.