Kraftfahrt-Bundesamt

Transcription

Kraftfahrt-Bundesamt
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
45717*14
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ:
EHP
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45717*14
Die ABE-Nr. 45717 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ EHP, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-04-WIRD/N14 vom 23.03.2011
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 70 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 23.03.2011 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 17.06.2011
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-04-WIRD/N14, zur Genehmigung vorgelegt am:
20.05.2011
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45717*14
- Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 39 FIAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET35
EHP8651
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø65.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
65,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
gültig
ab
Fertig
datum
11/03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FIAT
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialmuttern M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 940
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJFB
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialmuttern M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 194
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
ALFA GIULIETTA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e3*2007/46*0027*..
940
77 - 125 195/50R16 88W
195/55R16 91
205/55R16 91
215/55R16 93 11A; 248
225/45R16 89W
225/50R16 92 11A; 248
FIAT CROMA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 90
194
225/50R16 92
85 - 147 215/55R16 93
225/50R16 92W
225/55R16 95
Auflagen
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U; FHC
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 39 FIAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 39 FIAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
(Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 40 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 10
Fahrzeughersteller
: OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET35
EHP8651
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø65.1
65,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
gültig
ab
Fertig
datum
11/03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialmuttern M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
ASTRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16
A-H
e1*2007/46*0344*..
205/55R16 90
ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16
A-H
205/55R16 90
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 368
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 368
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16
A-H/C
51G
205/55R16 90 11A; 368
ASTRA STATION WAGON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16
A-H/SW
e1*2007/46*0341*..
205/55R16 90
ASTRA-G
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*97/27*0086*..,
T98
60 - 147 205/50R16-87
e1*98/14*0086*..
225/45R16-89
e1*97/27*0101*..,
T98/NB
e1*98/14*0101*..
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 368
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22L; 24J
11A; 22B; 22F; 22L; 24M;
57F; 685
Auflagen
Limousine;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 915
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 40 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
ASTRA-G
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 205/50R16-87
T98/CNG
T98/KOMBI e1*97/27*0087*..,
225/45R16-89
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J
11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
685
Auflagen
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 915
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 22B; 22L
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M; 685
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 21J; 22F; 22G;
24C; 24D; 52A; 631
10N; 11A; 21B; 21J; 22F;
22G; 24C; 24D; 51G; 52A
11A; 21B; 21J; 22F; 22G;
24C; 24D; 52A; 631
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Reifen
195/45R16 84
195/50R16
205/45R16 83
205/45R16 87
Auflagen zu Reifen
5EA
11A; 21P; 51G
5DW
5ET
Auflagen
5-Loch Radanschluss;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Reifen
195/55R16
205/50R16
Auflagen zu Reifen
11A; 22H; 22M; 51G; 52J
11A; 21P; 22H; 22M;
24M; 51G; 52J
Auflagen
Nur Opel Corsa OPC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U;
76Z
e1*98/14*0087*..
ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0132*..
T98C
74 - 147 205/50R16 87
215/45R16 86
225/45R16 89
CALIBRA-A
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F406
CALIBRA125 - 150 205/50R16
A
205/50R16
225/45R16
COMBO-C
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2007/46*0291*..
Combo-C
48 - 74
COMBO-C e1*98/14*0179*..
e1*2001/116*0327*..
Combo-CCN
e1*2007/46*0293*..
Combo-CCNG
DE*2007/46*0129*..,
Combo-CVan
COMBO-CVAN
Combo-CVan-CNG
COMBO-CVAN-CNG
Seite: 2 von 10
e1*2007/46*0129*..
K886
DE*2007/46*0131*..
L620
CORSA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0379*.. 141
S-D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 40 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
CORSA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0379*.. 92
S-D
Seite: 3 von 10
Reifen
195/50R16 84
195/55R16 87
205/50R16 87
205/55R16 91
215/45R16 86
225/45R16 89
110
CORSA-C
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0148*..
CORSA-C
74
CORSA-C-VAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
CORSA-C- L659
74
VAN
MERIVA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2007/46*0165*..
S55 - 88
D/MONOCA
BB
55 - 103
MERIVA-A
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132
X01Monocab e1*2001/116*0215*..
51 - 74
51 - 92
195/50R16 84
195/55R16 87
M+S
205/50R16 87
M+S
Auflagen zu Reifen
11A; 22H; 22M
11A; 22H; 22M
QF0; 11A; 21P; 22H;
22M; 24M
QF0; 11A; 21P; 22H;
22M; 24M
11A; 22H; 22M; 24M
QF0; 11A; 21P; 22H;
22M; 24J; 24M
11A; 22H; 22M; 52J
11A; 22H; 22M
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
QF0; 11A; 21P; 22H;
22M; 24M
Reifen
195/45R16 80
205/45R16 83
215/40R16 82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22F; 24J; 24M
11A; 21B; 22F; 24D; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 915
Reifen
195/45R16 80
205/45R16 83
215/40R16 82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22F; 24J; 24M
11A; 21B; 22F; 24D; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 915
Reifen
195/55R16 87
195/55R16 91
Auflagen zu Reifen
5ET; 51J
51J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
205/55R16
51G
73C; 74A; 74P
Reifen
205/50R16
Auflagen zu Reifen
11A; 22L; 22Q; 24D; 24J;
51G
215/45R16 86W 11A; 22Q; 24D; 24J
225/45R16 89 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J
215/45R16 86 11A; 22Q; 24D; 24J; 5EM
195/50R16 88 11A; 22Q; 24J; 24M
205/45R16 87 11A; 22Q; 24M
205/50R16
11A; 22L; 22Q; 24D; 24J;
51G
225/45R16 89 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J
Auflagen
Nur Meriva OPC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 40 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
OMEGA-A
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
E284
OMEGA-A
54 - 92
54 - 130
OMEGA-A
E284/1
115 - 130
54 - 92
54 - 130
OMEGA-A
E284/1
OMEGA-A
E284/2
130
150
110
110 - 130
130
150
OMEGA-A
E284/2
54 - 92
OMEGA-ACARAVAN
E285
54 - 130
OMEGA-ACARAVAN
E285/1
54 - 130
OMEGA-ACARAVAN
E285/2
110 - 130
110 - 147
147
OMEGA-ACARAVAN
E285/2
54 - 92
Seite: 4 von 10
Reifen
205/50R16-86
225/45R16-89
205/55R16-88
215/55R16-91
225/50R16-92
225/45R16
205/50R16-86
225/45R16-89
205/55R16-88
215/55R16-91
225/50R16-92
225/45R16
205/55R16
215/55R16
225/50R16
225/45R16-89
205/55R16-88
215/55R16-91
225/50R16-92
225/45R16
205/55R16
215/55R16
225/50R16
205/50R16-86
205/55R16-88
215/55R16-91
225/45R16-89
225/50R16-92
205/55R16-88
215/55R16-91
225/50R16-92
205/55R16-88
215/55R16-91
225/50R16-92
215/55R16-91
225/50R16-92
205/55R16-88
215/55R16
225/50R16
205/55R16-88
215/55R16-91
225/50R16-92
OMEGA-B
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G684
OMEGA-B
74 - 100 205/55R16 89
e1*96/79*0077*..,
V94
74 - 155 205/55R16 91
e1*98/14*0077*..
215/55R16 93
225/50R16 92W
225/55R16 95
Auflagen zu Reifen
11A; 54A
11A; 54A; 685
11A; 22B; 22F; 57T
11A; 54A; 631
11A; 54A
11A; 54A; 685
11A; 22B; 22F; 57T
11A; 54A; 631
57E; 57T; 631
631
11A; 22B; 22F; 57T; 631
11A; 54A
11A; 57E; 57T
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
11A; 22B; 22F; 57T
11A; 54A; 631
11A; 57E; 57T; 631
631
11A; 22B; 22F; 57T; 631
11A; 54A
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
11A; 54A; 685
11A; 22B; 22F; 57T
57E; 57T
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 22B; 22F; 57T
73C; 74A; 74P
57E; 57T
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 22B; 22F; 57T
73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 22F; 57T
12A; 51A; 71K; 721;
57E; 57T
73C; 74A; 74P
631
11A; 22B; 22F; 57T; 631
57E; 57T
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 22B; 22F; 57T
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51J
51J; 57E; 57T
51J
11A; 21B; 51J; 57T
11A; 21B
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0077*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 40 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
OMEGA-B
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*98/14*0077*..
V94
74 - 106 225/50R16 92
74 - 160 225/50R16 92W
225/55R16-94
SIGNUM
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16
R, VECTRA
215/55R16 93
225/50R16 92W
225/55R16 95
e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16
Z-C/S
74 - 184 215/55R16 93
225/50R16 92W
225/55R16 95
VECTRA-B
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0030*..,
J96
55 - 100 205/50R16-86
e1*95/54*0030*..,
55 - 125 205/55R16 89
e1*98/14*0030*..
225/45R16-89
e1*95/54*0044*..,
J96/Kombi
225/50R16-92
e1*98/14*0044*..
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24M; 367
11A; 21B; 24M; 367
51G
11A; 24M; 367
11A; 21B; 24M; 367
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M; 685
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 57T
Seite: 5 von 10
Auflagen
ab e1*98/14*0077*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..
74 - 155 205/55R16
11A; 22L; 51G
e11*2001/116*0214*..,
Z02 /
205/55R16 91W 11A; 22L
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
Z18XE
11A; 22L
11A; 22L; 367
11A; 22L; 51G
11A; 22L; 51J
11A; 22L
11A; 22L; 367
729; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 367
11A; 21B; 367
51G
51G
11A; 367
11A; 21B; 367
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
e11*2001/116*0235*..
Z-C
e1*2001/116*0290*..
215/55R16 93
225/50R16 92
74 - 129 205/55R16
205/55R16 91W
74 - 184 215/55R16 93
225/50R16 92
VECTRA-C-STATION WAGON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16
74 - 155 215/55R16
225/50R16 92W
225/55R16 95
e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16
Z-C/SW
74 - 184 215/55R16
225/50R16 92W
225/55R16 95W
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 40 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
ZAFIRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/55R16
Ae1*2007/46*0497*..
H/Monocab
215/55R16 93
77 - 103 205/55R16 91
ZAFIRA-A
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
T98MONOC e1*98/14*0110*..
60 - 108 205/55R16 91
AB
225/50R16-92
T98MONOC e1*98/14*0110*..
AB
63 - 147 205/55R16 91
Seite: 6 von 10
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 366; 5GG
QF3; 5FP
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 22N; 24C;
24M
11A; 22B; 22F; 22N; 24C;
24D
11A; 21B; 22B; 22F; 22N;
24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Nur Zafira A OPC
und Edition;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 40 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 10
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 40 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 10
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 40 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 10
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1170kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/50R16
Hinterachse:
225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 40 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 10
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der
Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße
195/65R15 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an
der Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 41 SAAB
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 4
Fahrzeughersteller
: SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET35
EHP8651
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø65.1
65,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
gültig
ab
Fertig
datum
11/03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SAAB
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialmuttern M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
SAAB 900
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*95/54*0012*..
YS3D
96 - 136 205/50R16
G511
900/II
225/45R16-89
G783
900/II
CABRIO
SAAB 9-3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*95/54*0012*..,
YS3D
85 - 151 225/45R16-89
e4*98/14*0012*..
85 - 169 205/50R16
YS3F
YS3F????
e4*2001/116*0065*..
e4*2001/116*0065*..
88 - 110
88 - 184
88 - 188
88 - 206
205/60R16 92
205/55R16
215/55R16
205/55R16
215/55R16
SAAB 9-3 (CABRIO)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0077*.. 110 - 129 205/60R16 92
YS3F?7??
110 - 184 205/55R16
205/60R16 92W
215/55R16
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 24J; 24M; 51G nur bis
11A; 22B; 24J; 24M; 685 e4*95/54*0012*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 24J; 24M; 685 ab e4*95/54*0012*04;
11A; 22B; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
11A; 22L; 362
Kombi; Limousine;
51G
Frontantrieb;
11A; 22L; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
51G; 52J
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 22L; 51G; 52J
73C; 74A; 74P; 76U
Auflagen zu Reifen
11A; 22L; 362
51G
11A; 22L; 362
11A; 22L; 51G
Auflagen
Saab 9-3; Saab 9-3
Aero;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 41 SAAB
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
SAAB 9-5
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16
YS3E
YS3EXXXX
e11*96/27*0073*..
Seite: 2 von 4
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22I; 22M; 24J;
24M; 51G; 52J
11A; 21P; 22I; 22M; 24D;
24J; 51G
Auflagen
Kombi; Limousine;
10B; 10S; 11B; 11G;
215/55R16
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
88 - 147 205/55R16 91W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Kombi; Limousine;
88 - 184 215/55R16
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G;
51G
11H; 12A; 51A; 71K;
120 - 184 205/55R16
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 721; 73C; 74A; 74P;
51G; 52J
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 41 SAAB
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/50R16
Hinterachse:
225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 41 SAAB
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 4
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 46 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 9
Fahrzeughersteller
: AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET35
EHP8571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : B 4; B5; C 4; 89 Q
120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB
AUDI A3 CABRIOLET
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16
8P
215/55R16 93
225/50R16 92
AUDI A3,S3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0217*. 66 - 147 205/55R16
8P
e1*2001/116*0418*..
8PA
e13*2007/46*1082*..
8PB
215/55R16 93
225/50R16 92
AUDI A4, AUDI S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0013*..,
B5
55 - 121 225/45R16-89
e1*98/14*0013*..
55 - 142 205/55R16
225/50R16-92
B5
e1*93/81*0013*..,
e1*98/14*0013*..
110 - 142 225/45R16
81 - 92 225/45R16-89
81 - 142 205/55R16
225/50R16-92
110 - 142 225/45R16
gültig
ab
Fertig
datum
11/03
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M; 51G
11A; 21P; 22H; 22M;
24C; 24D; 54A
11A; 21B; 22F; 22L; 24C;
24D
Auflagen
Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 51G
11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
24M
11A; 21B; 22L; 22Q; 24C;
24D; 57T
Auflagen
Sportback (4-türig);
Schrägheck 2-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
Auflagen zu Reifen
nicht für TDI V6; 11A;
22B; 24J; 24M; 5EM
11A; 21B; 22B; 24J; 51G
11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M; 57T
11A; 22B; 24J; 24M; 631
11A; 24J; 24M
11A; 21B; 24J; 51G
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 24J; 24M; 631
Auflagen
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 46 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
AUDI A4 CABRIOLET
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16
8H
e1*98/14*0177*..
96 - 188 205/55R16
8H
e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16
e1*98/14*0177*..
96 - 188 205/55R16
215/55R16
225/50R16 92
AUDI A4,S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16
8E
e1*98/14*0151*..
8E
e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16
e1*98/14*0151*..
215/55R16
225/50R16 92
8E
8E
e1*2001/116*0151*..
e1*2001/116*0151*..
75 - 120 205/55R16
75 - 188 205/55R16 91
M+S
75 - 120 205/55R16
75 - 188 205/55R16 91
M+S
215/55R16
225/50R16 92
Seite: 2 von 9
Auflagen zu Reifen
12N; 51G
Auflagen
Reifen mit
12N; 51G; 52J
Schneeketten;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76U
Cabrio;
51G
51G; 52J
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22F; 51G
12A; 51A; 573; 71K;
11A; 21B; 22F; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76U
Auflagen zu Reifen
12N; 51G
Auflagen
Reifen mit
51G
Schneeketten; nur
bis
e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
nur bis
11A; 21B; 22F; 24J; 51G e1*2001/116*0151*09;
11A; 21B; 22F; 24J; 24M Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
12N; 51G
Reifen mit
12N; 51J
Schneeketten; ab
51G
51J
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
ab
e1*2001/116*0151*10;
11A; 21B; 22F; 24J; 51G Kombi; Limousine;
11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 46 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
AUDI A6, S6, ALLROAD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16
4B
e1*98/14*0051*..
215/55R16 93
225/50R16 92
4B
e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 205/55R16
e1*98/14*0051*..
215/55R16
225/50R16 92
4B
4B
Seite: 3 von 9
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
ab e1*98/14*0051*17;
11A; 22B; 24J; 24M
Serienbereifung
11A; 21B; 22B; 24J; 24M ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 729; 73C; 74A;
74P; AF5; AF8
51G
nicht Allroad;
e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 205/55R16
e1*98/14*0051*..
12N; 51G
nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 729; 73C; 74A;
74P; AF6; AF8
Reifen mit
e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 205/55R16
e1*98/14*0051*..
51G
Schneeketten; nicht
Allroad; nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72X; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
AF8
ab e1*98/14*0051*17;
215/55R16
225/50R16 92
11A; 24J; 51G
11A; 21B; 24J; 24M
11A; 24J; 51G
Serienbereifung mit
11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/55R16; schmale
Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 729; 73C; 74A;
74P; AF6; AF8
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 46 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
AUDI A6, S6, ALLROAD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 205/55R16
4B
e1*98/14*0051*..
215/55R16 93
225/50R16 92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
110 - 142 205/55R16
215/55R16
225/50R16-92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
81 - 142 205/55R16
215/55R16
225/50R16-92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
81 - 142 205/55R16
215/55R16
225/50R16-92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
110 - 142 205/55R16
215/55R16
225/50R16-92
Seite: 4 von 9
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
nicht Allroad;
11A; 24J; 24M
nicht für
11A; 21B; 22B; 24J; 24M gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 729; 73C; 74A;
74P; AF5; AF8
51G
nicht Allroad;
11A; 21B; 22F; 24J; 51G nicht für
11A; 21B; 22F; 24D; 24J gepanzerte Fz; nur
bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 729; 73C; 74A;
74P
51G
nur bis
11A; 24J; 24M; 51G
e1*98/14*0051*16;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Limousine;
57T
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 729; 73C; 74A;
74P
51G
nur bis
11A; 21B; 22F; 24J; 51G e1*98/14*0051*16;
11A; 21B; 22F; 24J; 24M; Kombi; Frontantrieb;
57T
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 729; 73C; 74A;
74P
51G
nicht Allroad;
11A; 24J; 24M; 51G
nicht für
11A; 21B; 24D; 24J
gepanzerte Fz; nur
bis
e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 46 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16
4F
nicht Allradantrieb; 51G
4F1
e13*2007/46*1080*..
e13*2007/46*1080*..
225/55R16
89 - 188 225/55R16
AUDI TT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/55R16
8J
e1*2001/116*0374*..
F619/1
Auflagen
Limousine u. Kombi;
Front- u.
Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
72X; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76U
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 24J; 24M; 51G; 52J Cabrio; Coupe;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U; 76Z
AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F619
C4
60 - 128 205/55R16 89
C4
nicht Allradantrieb; 51G
51G; 52J
Seite: 5 von 9
60 - 128 205/55R16
60 - 142 205/55R16
74 - 98 205/55R16 89
Auflagen zu Reifen
63G
51G
Ottomotor
Auflagen
F619/1 bis Nachtrag
2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
ab Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
AUDI 80
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F889/1
B4
85 - 128 205/55R16
169
205/55R16
Auflagen zu Reifen
51G
51G
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
AUDI 80-, 90-QUATTRO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E399
89 Q
162
205/55R16
Auflagen zu Reifen
51G
89 Q
51G
Auflagen
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
E399/1
98 - 169 205/55R16
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 46 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 9
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 46 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Seite: 7 von 9
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 46 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 9
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72X) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma
BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 002 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 002
bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 307), Länge 48mm, Farbkennzeichnung grün, zu verwenden. Es sind die
Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 46 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 9
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 47 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 4
Fahrzeughersteller
: SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET35
EHP8571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
gültig
ab
Fertig
datum
11/03
ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
e9*2007/46*0012*..
5PN
103 - 155 205/55R16 91 11A; 24J; 52J
Altea 4 Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J; 52J
Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M
73C; 74A; 74P; 76U
e9*2007/46*0012*..
5PN
63 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C; 24M Nicht Altea
205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C;
Freetrack;
24M; 52J
10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M
721; 73C; 74A; 74P;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22Q;
76U
24C; 24D
e9*2007/46*0012*..
5PN
77 - 155 205/55R16 91 11A; 24J; 52J
Altea Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J; 52J
Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M
73C; 74A; 74P; 76U
ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91
5P
11A; 24J; 52J
Altea 4 Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J; 52J
Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M
73C; 74A; 74P; 76U
e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 91
5P
11A; 21P; 22P; 24C; 24M Nicht Altea
205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C;
Freetrack;
24M; 52J
10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M
721; 73C; 74A; 74P;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22Q;
76U
24C; 24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 47 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 91
5P
11A; 24J; 52J
205/60R16 92 11A; 24J; 52J
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M; 52J
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M
EXEO, EXEO ST
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16 91
3R
e9*2007/46*0011*..
3RN
215/55R16 93
225/50R16 92
3R
3RN
e9*2001/116*0072*..
e9*2007/46*0011*..
LEON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e9*2001/116*0052*..
1P
75 - 147 205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
105 - 110 195/60R16
kW
Reifen
63 - 155 205/55R16
215/55R16 93
225/50R16 92
Seite: 2 von 4
Auflagen
Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Kombi; Frontantrieb;
11A; 22H
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21P; 22H; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Stufenheck;
11A; 22H
Frontantrieb;
11A; 21P; 22H; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
51G
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Auflagen zu Reifen
11A; 22P; 24C; 24D; 51G
11A; 21B; 22F; 24C; 24D;
51J
11A; 21B; 22F; 24C; 24D
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 47 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
(1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 47 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 4
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 48 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 4
Fahrzeughersteller
: SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET35
EHP8571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SKODA
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
SKODA OCTAVIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91
1Z
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93
225/50R16 92
55 - 147 205/55R16
1Z
e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93
225/50R16 92
55 - 147 205/55R16
1Z
e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16
e11*2007/46*0012*..
SKODA SUPERB
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0187*..
3U
74 - 142 205/55R16 91
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
11A; 22Q; 24C; 24M
gültig
ab
Fertig
datum
11/03
Auflagen
Limousine;
11A; 22H; 22Q; 24C; 24M Frontantrieb;
11A; 22H; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22Q; 24C; 24M;
12A; 51A; 573; 71K;
51G; 52J
721; 73C; 74A; 74P;
76U
11A; 22L; 22Q; 24C; 24M Nicht Octavia Scout;
11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; Kombi;
24M
Allradantrieb;
11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; Frontantrieb;
24D
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22L; 22Q; 24C;
12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51G; 52J
721; 73C; 74A; 74P;
76U
11A; 24J; 24M; 51G; 52J Nur Octavia Scout;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U;
76Z
Auflagen zu Reifen
57T
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 48 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 48 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 48 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 4
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 49 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 10
Fahrzeughersteller
: VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET35
EHP8571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLKSWAGEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
CADDY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91
2K
2KN
e1*2007/46*0217*..,
L320
EOS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0349*..
1F
Auflagen
Nicht Caddy Maxi;
205/55R16 94
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24C; 24D;
5GG
11A; 22B; 24C; 24D
215/55R16 93
11A; 22B; 24C; 24D
WV2ZZZ2K?8?05280
0;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22M; 24M;
51G
11A; 21P; 22M; 22P; 24J;
24M
11A; 21B; 22H; 22L; 22P;
24J; 24M
11A; 21B; 22H; 22L; 22Q;
24D; 24J
Auflagen
Cabrio;
Auflagen zu Reifen
11A; 22P; 24C; 24D
11A; 21B; 22F; 24C; 24D
11A; 21B; 22F; 24C; 24D
Auflagen
Nur Golf 5; Nur bis
e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
kW
Reifen
85 - 184 205/55R16
215/55R16 93
225/50R16 92
235/50R16 95
GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0242*..
1K
gültig
ab
Fertig
datum
11/03
kW
Reifen
55 - 169 205/55R16 90
215/55R16 93
225/50R16 92
nur bis
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 49 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0242*..
1K
Seite: 2 von 10
kW
103
Reifen
205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
1K
e1*2001/116*0242*..
77 - 118 205/50R16 91
205/55R16 91
215/55R16 93
225/45R16 89
225/50R16 92
1K
e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91
e1*2007/46*0490*..
215/55R16 93
225/50R16 92
1KM
e1*2007/46*0492*..
59 - 118 205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
GOLF PLUS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91
1KP
215/55R16 93
225/50R16 92
1KP
e1*2001/116*0304*..
55 - 125 205/55R16 90
215/55R16 93
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22H; 22Q; 24C; 24D Nur Golf 6; Ab
11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; e1*2001/116*0242*25;
24D
Schrägheck;
11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Allradantrieb;
24D
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
11A; 21T; 241; 246; 248; Cabrio;
26P; 27H
Frontantrieb;
11A; 21T; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27H
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 21T; 24C; 24M;
729; 73C; 74A; 74P;
26B; 26N; 27F
76U
11A; 21T; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27F; 685
11A; 21T; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F; 57T
11A; 22H; 22P; 24C; 24D Nur Golf 6; Ab
11A; 21P; 22H; 22Q;
e1*2001/116*0242*25;
24C; 24D
Schrägheck;
11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Frontantrieb;
24D; 57T
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant);
24M
ab
11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*15;
24C; 24M
Frontantrieb;
11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
248
11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
248
11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
248
Auflagen
Nur CrossGolf 6; Ab
e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
11A; 22P; 24C; 24D
Nicht CrossGolf;
11A; 21B; 22F; 24C; 24D Nur Golf Plus; Nur
11A; 21B; 22F; 24C; 24D bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 49 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
GOLF PLUS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91
1KP
e1*2007/46*0491*..
215/55R16 93
225/50R16 92
1KP
e1*2001/116*0304*..
75 - 103 205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
JETTA, BEETLE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0539*..
16
77 - 103 195/55R16 87
195/60R16 89
205/50R16 87
205/55R16 91
215/55R16 93
225/45R16 89
225/50R16 92
JETTA, GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90
1KM
215/55R16 93
225/50R16 92
1KM
e1*2001/116*0328*..
59 - 118 205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
Seite: 3 von 10
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22H; 22L; 24C;
244
11A; 21B; 22H; 22L; 24C;
244
11A; 21B; 22H; 22L; 24C;
244; 247
Auflagen
Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf; Nur
24M
bis
11A; 21B; 22F; 22L; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M
Frontantrieb;
11A; 21B; 22F; 22L; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 24J; 248; 270;
51J
11A; 21P; 24J; 248; 270;
51J
11A; 21P; 24J; 248; 271
11A; 21P; 24J; 248; 271
11A; 21B; 241; 244; 246;
247; 260; 272
11A; 21B; 24J; 248; 260;
271
11A; 21B; 24C; 244; 247;
260; 272; 57T
Auflagen
Nur Jetta
(Stufenheck);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 21N; 22H; 22L;
24C; 24M
11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 21N; 22H; 22L;
24C; 24M
11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
Auflagen
JETTA (Limousine);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
GOLF 6 (Variant);
ab
e1*2001/116*0328*15;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 49 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
JETTA, GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91
1KM
215/55R16 93
225/50R16 92
1KM
e1*2001/116*0328*..
77
205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
PASSAT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 195/60R16
3C
e1*2001/116*0307*..,
e1*2007/46*0502*..,
e1*2007/46*0547*..
77 - 147 205/55R16
77 - 155 215/55R16 93
225/50R16 92
235/50R16 95
3C
e1*2001/116*0307*..
75 - 147 205/55R16
215/55R16 93
225/50R16 92
235/50R16 95
SCIROCCO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 205/55R16
13
Seite: 4 von 10
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 21N; 22H; 22L;
24C; 24M
11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
Auflagen
GOLF (Variant); nur
bis
e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant);
24M
ab
11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*15;
24C; 24M
Allradantrieb;
11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Auflagen zu Reifen
11A; 22P; 51G
Auflagen
ab
11A; 22M; 22P; 245; 248;
51G
11A; 22M; 22Q; 245; 248
11A; 22L; 22Q; 245; 248
11A; 21P; 22H; 22L; 22Q;
241; 244; 246
e1*2001/116*0307*24;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
75I; 76U
11A; 22M; 22P; 51G
nur bis
11A; 22M; 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0307*23;
11A; 22L; 22Q; 24J; 24M Kombi; Limousine;
11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; Allradantrieb;
24C; 24D
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
75I; 76U
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
Auflagen
Coupe; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 49 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
TOURAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16
1T
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 51G; 52J
Auflagen
nur CrossTouran;
66 - 103 205/55R16 91
11A; 24J; 24M; 5GG
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76U; 76Z
nicht CrossTouran;
66 - 125 205/55R16 91W
205/55R16 94
215/55R16 93
225/50R16 92
11A; 24J; 24M; 5GG
11A; 24J; 24M
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..,
e1*2007/46*0506*..
1T
DE*2007/46*0506*..,
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..,
e1*2007/46*0506*..
VW PASSAT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*95/54*0043*..,
3B
81 - 142 205/55R16 91
e1*98/14D0043*..,
225/50R16-92
e1*98/14*0043*..
3B
e1*95/54*0043*..,
e1*98/14D0043*..,
e1*98/14*0043*..
3BG
e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91
e1*98/14*0157*..
3BG
Seite: 5 von 10
66 - 142 205/55R16 91
225/50R16-92
e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91
e1*98/14*0157*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Kombi; Limousine;
11A; 22B; 24J; 367
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Kombi; Limousine;
11A; 22B; 24C; 24M; 57T Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
10B; 10S; 11B; 11G;
12M
11H; 12K; 51A; 573;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Reifen mit
Schneeketten;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 49 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 10
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 49 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 10
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
(1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 49 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 10
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 49 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 10
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/50R16
Hinterachse:
225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 49 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 10
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 55 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET35
EHP8666
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø66.6
66,6
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJM8A
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
AUDI A5,S5,A4,S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0430*.. 88 - 118 205/60R16
B8
88 - 195 225/55R16
Auflagen zu Reifen
51G
51G
B8
B81
e1*2001/116*0430*..
e13*2007/46*1084*..
100 - 125 205/60R16
100 - 195 225/55R16
51G
51G
B8
e1*2001/116*0430*..
100 - 118 205/60R16
100 - 195 225/55R16
51G
51G
B8
B81
e1*2001/116*0430*..
e13*2007/46*1084*..
88 - 125 205/60R16
88 - 195 225/55R16
51G
51G
gültig
ab
Fertig
datum
11/03
Auflagen
AUDI A4; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
AUDI A4; Nicht A4
Allroad Quattro;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76U
AUDI A4; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
AUDI A4; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 55 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 55 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 11
Fahrzeughersteller
: DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET35
EHP8666
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø66.6
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,6
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
gültig
ab
Fertig
datum
11/03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 203; 414; 168; 171; 208; 170; 202; 210; 209; H0; 124; 203
CL; 124 C; 203 K
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJME
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 245; 169; 204; 207; 211; 172; 204 K; 212
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJM8
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 168; 170; 171; 202; 203; 203 CL;
203 K; 208; 209; 210
130 Nm für Typ : 169; 172; 204; 204 K; 207; 211; 212; 245; 414
A-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*96/79*0073*..
168
44 - 92
Reifen
195/50R16-84
44 - 103 205/45R16-83
215/40R16-82
103
169
e1*2001/116*0288*..
195/50R16
60 - 142 195/55R16 87
205/50R16 87
205/55R16 90
225/45R16 89
225/50R16 92
B-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0314*.. 70 - 85
245
195/55R16 87
70 - 142 205/50R16 87
205/55R16 90
215/55R16 93
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
Auflagen
MA0; 10N; 11A; 21B;
kurzer Radstand;
22B; 22F; 24C; 24D
10B; 11B; 11G; 11H;
MA0; 10N; 11A; 21B;
12A; 51A; 71K; 721;
22B; 22F; 24C; 24D
73C; 74A; 74P; 915
MA0; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D
10N; 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 51G; 52J
11A; 22I; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22I; 24C; 24D
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 22B; 24C; 24D
73C; 74A; 74P
11A; 22I; 24C; 24D
11A; 21P; 22B; 22H; 24C;
24D
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 51J
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24D; 54A
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
C-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*92/53*0001*..,
H0
55 - 132 205/55R16-88
Seite: 2 von 11
Auflagen zu Reifen
ohne Nacharbeit ab
Werk; 11A; 21B; 21J
Nacharbeit VA ab Werk
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
205/55R16 89
55 - 110 205/55R16-88
225/45R16-89
55 - 145 205/55R16
125 - 145 205/55R16 91
225/45R16
125 - 170 205/55R16
ohne Nacharbeit ab
Werk; 11A; 21B; 21J
Nacharbeit VA ab Werk
11A; 21P
11A; 54A
51G
11A; 21P
11A; 54A; 631
12M; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
G363
205/55R16-88
55 - 145 225/45R16-89
141 - 145 205/55R16 89
202
e1*93/81*0034*..
203
e1*98/14*0139*..
203
e1*98/14*0139*..
75 - 170 205/55R16
225/50R16
51G
10N; 51G; 57T
203
e1*98/14*0139*..
75 - 170 205/55R16
12M; 51G
203
e1*98/14*0139*..
125 - 170 205/55R16
225/50R16
51G
51G; 575
203 CL
e1*98/14*0159*..
75 - 160 205/55R16
12M; 51G
203 CL
e1*98/14*0159*..
75 - 160 205/55R16
225/50R16
51G
10N; 51G; 57T
203 K
e1*98/14*0158*..
75 - 170 205/55R16
12M; 51G
Reifen mit
Schneeketten; Nur 4MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Reifen mit
Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Reifen mit
Schneeketten; Nur
bis
e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Nur bis
e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Reifen mit
Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
C-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0158*..
203 K
125 - 170 205/55R16
203 K
e1*98/14*0158*..
203 K
e1*98/14*0158*..
204
e1*2001/116*0431*..
204
e1*2001/116*0431*..
204
e1*2001/116*0431*..
204 K
e1*2001/116*0457*..
Seite: 3 von 11
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; Nur 4MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
125 - 170 205/55R16
51G
Nur 4-MATIC;
225/50R16
51G; 575
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
75 - 170 205/55R16
51G
Heckantrieb;
225/50R16
10N; 51G; 57T
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
150 - 170 205/55R16 91
Nur 4-MATIC;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M
Limousine;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
115
195/60R16
11A; 26P; 51G
Coupe; Heckantrieb;
115 - 150 205/50R16 91 11A; 26P
10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 26P
12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 729; 73C; 74A; 74P;
225/45R16 89Y 11A; 24J; 26P; 5FM; 685 76U
225/50R16 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27H;
27I
100 - 115 195/60R16
51G
Limousine;
100 - 170 205/55R16 91
Heckantrieb;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
100 - 170 205/55R16
11A; 24J; 24M; 51G
Kombi; Heckantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76U
CLC-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0159*..
203 CL
75 - 150 205/55R16 91
225/50R16
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
Auflagen zu Reifen
51G; 57F; 57T
11A; 366
Auflagen
Ab e1*98/14*0159*19;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
CLK-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0184*..
209
100 - 170 205/55R16
209
e1*98/14*0184*..
100 - 170 205/55R16
225/50R16 92
E-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0022*..
210
55 - 110 205/55R16 89
55 - 125 215/55R16
225/50R16-92
210
e1*93/81*0022*..
55 - 125 215/55R16
211
e1*2001/116*0183*.., 75 - 110 225/50R16 92
e1*98/14*0183*..
75 - 170 205/60R16
215/55R16 93
225/50R16 96
225/55R16 95
212
e1*2001/116*0501*..
Seite: 4 von 11
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
51G
57F; 57T
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Heckantrieb;
51G
10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21P; 24J; 362; 57T 11H; 12A; 51A; 71K;
72X; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
12M; 51G
Reifen mit
Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 72X;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76T; 76U
764
Heckantrieb;
51G
51J
764
764
100 - 150 205/60R16
51G
215/55R16 93W
225/50R16 92W 11A; 21P
225/55R16 95W 11A; 21P
E-KLASSE COUPE, CABRIO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/55R16
207
205/60R16 92
215/55R16 93
225/50R16 92
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten;
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Auflagen zu Reifen
51G
57T
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12M; 51A; 71K;
72X; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76T;
76U
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76T; 76U
Auflagen
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 11
MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
D700
124
53 - 80 225/45R16-89 200 und 200 D; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 24C; 66C
12A; 51A; 71K; 721;
53 - 140 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24C
73C; 74A; 74P
215/55R16-91 11A; 21B; 22B; 24C; 362
225/50R16-92 nicht Allradantrieb; 11A;
21B; 22B; 24C; 24D; 57T
225/50R16-92 Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C; 24D
66 - 140 225/45R16-89 Nicht für 200 und 200 D;
11A; 21B; 22B; 24C; 54A;
66C
D700/1
124
53 - 80 225/45R16-89 200 und 200 D; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 24C; 66C
12A; 51A; 71K; 721;
53 - 138 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24C
73C; 74A; 74P
215/55R16-91 11A; 21B; 22B; 24C; 362
225/50R16-92 nicht Allradantrieb; 11A;
21B; 22B; 24C; 24D; 57T
53 - 162 225/50R16-92 Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C; 24D
66 - 138 225/45R16-89 Nicht für 200 und 200 D;
11A; 21B; 22B; 24C; 54A;
66C
162
205/55R16
nicht Allradantrieb; 11A;
21B; 22B; 24C; 631
215/55R16
11A; 21B; 22B; 24C; 362;
631
225/50R16
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
57T; 631
D700/2
124
205
205/55R16
11A; 21B; 24J; 51J; 57E; Heckantrieb;
57T; 631
10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16
11A; 21B; 24J; 51G
12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16
11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P
24J; 51G
215/55R16
11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
24J; 631
225/50R16
11A; 21B; 21J; 21M; 22B;
22F; 24C; 631
E499
124 C
97 - 138 205/55R16-88 11A; 21B; 24C
10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16-91 11A; 21B; 22B; 24C; 362 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 54A 73C; 74A; 74P
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
57T
162
205/55R16
11A; 21B; 24C; 631
215/55R16
11A; 21B; 22B; 24C; 362;
631
225/50R16
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
57T; 631
E499/1
124 C
162
205/55R16
11A; 21B; 24J; 57E; 57T; Cabrio;
631
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 11
MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
E499/1
124 C
97 - 132 205/55R16-88 11A; 21B; 24C
Pkw geschlossen;
215/55R16-91 11A; 21B; 22B; 24C; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 73C; 74A; 74P
57T
162
205/55R16
11A; 21B; 24C; 631
215/55R16
11A; 21B; 22B; 24C; 362;
631
225/50R16
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
57T; 631
MERCEDES-BENZ CLK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0054*..
208
100 - 160 205/55R16
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
208
100 - 160 205/55R16
51G
SLK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*95/54*0039*..
170
kW
Reifen
100 - 160 205/55R16
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
170
e1*95/54*0039*..
100 - 160 205/55R16
12M; 51G
171
e1*2001/116*0262*..
120 - 170 205/55R16
12T; 51G
171
e1*2001/116*0262*..
120 - 170 205/55R16
51G
172
e1*2007/46*0548*..
135 - 150 205/50R16 87
205/55R16 91
215/55R16 93
225/45R16 89
225/50R16 92
11A; 26P
e1*96/27*0054*..
11A; 26P; 57T
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten;
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Auflagen
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Reifen mit
Schneeketten;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Reifen mit
Schneeketten;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76U
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
VANEO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0185*.., 55 - 92
414
e1*98/14*0185*..
Seite: 7 von 11
Reifen
195/50R16 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
205/45R16 87
205/50R16 87
11A; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 21B; 22B; 22D; 24J; 73C; 74A; 74P
24M
11A; 21B; 22B; 22D; 24J;
24M
215/45R16 86
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 11
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 11
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
27I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 11
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66C) Sofern Reifen der Größe 225/45 R 16 auf der Felge 9 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/50R16
Hinterachse:
225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 56 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 11
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72X) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma
BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 002 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 002
bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 307), Länge 48mm, Farbkennzeichnung grün, zu verwenden. Es sind die
Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
764) Die Verwendung dieser Reifengröße und Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Documents pareils