Kraftfahrt-Bundesamt
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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 45715*14 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6½ J x 15 H2 Typ: EHL Inhaber der ABE und Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 45715*14 Die ABE-Nr. 45715 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2 , Typ EHL, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0106-04-WIRD/N15 vom 21.03.2011 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 132 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 21.03.2011 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 20.07.2011 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0106-04-WIRD/N15, zur Genehmigung vorgelegt am: 04.07.2011 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 45715*14 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 96 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 EHL8B571 EHL8C571 EHL8K571 EHL8T571 EHL8Y571 EHL8571 Kennzeichnung Zentrierring Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 615 615 615 615 615 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 1995 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5; C 4; 44; 44 Q; 85 120 Nm für Typ : 4B; 8E AUDI A4, AUDI S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0013*.., B5 55 - 128 185/65R15 e1*98/14*0013*.. 55 - 142 195/65R15 205/60R15 225/50R15-91 225/55R15-92 B5 e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. 81 - 128 185/65R15 81 - 142 195/65R15 205/60R15 225/50R15-91 225/55R15-92 Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 24J 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 686 51G 51G 51G 11A; 24J 11A; 21B; 24J; 367 B5 e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. 55 - 128 185/65R15 12M; 51G gültig ab Fertig datum 01/09 03/07 01/04 05/10 01/04 01/04 Auflagen Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen mit Schneeketten; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 96 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ AUDI A4,S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15 8E e1*98/14*0151*.. Seite: 2 von 7 Auflagen zu Reifen 12M; 51G Auflagen Reifen mit Schneeketten; nur bis e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z Reifen mit Schneeketten; ab e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z nur bis 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 195/65R15 12M; 51G 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15 e1*98/14*0151*.. 12M; 51G 205/60R15 205/65R15 12K; 51G 12K; 51G AUDI A6, S6, ALLROAD Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0051*.., 4B 110 - 142 195/65R15 e1*98/14*0051*.. 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 110 - 142 195/65R15 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 81 - 142 195/65R15 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 24J 11A; 21B; 24J; 24M Auflagen nicht Allroad; Kombi; Allradantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G nicht Allroad; 51G Limousine; 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G nicht Allroad; 51G Limousine; 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G; 686 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 96 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ AUDI A6, S6, ALLROAD Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0051*.., 4B 81 - 142 195/65R15 e1*98/14*0051*.. 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 81 - 142 195/65R15 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 AUDI 100, 200 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen C727 44 64 - 104 215/50R15-88 64 - 134 205/60R15 215/50R15 44 C727/1 66 - 101 215/50R15-88 66 - 147 205/60R15 215/50R15 AUDI 100, 200, A6, S4, S6 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F619, F619/1 C4 60 - 128 195/65R15 205/60R15 205/60R15-90 C4 C4 F619 F619/1 60 - 128 195/65R15 205/60R15 205/60R15-90 215/60R15 215/60R15-93 60 - 142 195/65R15 205/60R15 Seite: 3 von 7 Auflagen zu Reifen 12M; 51G Auflagen Reifen mit Schneeketten; nicht Allroad; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G nicht Allroad; 51G Kombi; Frontantrieb; 11A; 21B; 22F; 24J 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K; 686 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 364 11A; 21J; 22F; 51G 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 364; 631 AD3; nicht Tieferlegung ab Werk; 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 364 AD3; 11A; 21J; 22F; 51G; 51J AD3; nicht Tieferlegung ab Werk; 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 364; 631 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AD3 Auflagen zu Reifen 12M; 51G 12M; 51G 12M Auflagen Reifen mit Schneeketten; F619/1 bis Nachtrag 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Reifen mit Schneeketten; ab Nachtrag 3; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 51G 51G 51G 12M; 51G 12M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76R Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 96 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ AUDI 100, 200, A6, S4, S6 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F619/1 C4 60 - 142 195/65R15 205/60R15 215/60R15 C4 F619/1 60 - 128 195/65R15 205/60R15 205/60R15-90 215/60R15 215/60R15-93 AUDI 100,200, -QUATTRO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D403 44 Q 88 - 134 205/60R15 44 Q D403/1 98 - 147 205/60R15 AUDI 80 BIS 90, -QUATTRO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen B818 85 147 205/60R15 215/50R15 Seite: 4 von 7 Auflagen zu Reifen 51G 51G 51G 51G 51G 51G Auflagen ab Nachtrag 3; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Allradantrieb; Frontantrieb; bis Nachtrag 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21J; 22F; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AD3 11A; 21J; 22F; 24D; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 51J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76R; AD3 Auflagen zu Reifen 51G 10N; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76R Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 96 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 96 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Seite: 6 von 7 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 96 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab Modelljahr 1986 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr erforderlich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 97 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 EHL8B571 EHL8C571 EHL8K571 EHL8T571 EHL8Y571 EHL8571 Kennzeichnung Zentrierring Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 615 615 615 615 615 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 1995 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm CADDY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0252*.. 77 2K e1*2007/46*0217*.., 2KN L320 Reifen 195/65R15 91 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen 11A; 245; 248 11A; 22H; 24J; 244 Auflagen kurzer Radstand; Allradantrieb; 215/60R15 94 VB0; 11A; 22H; 241; 244; 246 VB0; 11A; 22F; 241; 244; 246; 247 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q 225/55R15 92 2K 2KN e1*2001/116*0252*.. e1*2007/46*0217*.., L320 51 - 80 195/65R15 205/60R15 91 205/60R15 95 215/60R15 94 2K 2KN e1*2001/116*0252*.. e1*2007/46*0217*.., L320 51 - 77 51 - 80 gültig ab Fertig datum 01/09 03/07 01/04 05/10 01/04 01/04 205/60R15 91 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 225/55R15 92 Nicht Caddy Maxi; ab 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K.8.052801; VB0; 11A; 22H; 24C; 24D kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q; VB1 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; 11A; 24J; 24M; 51G nur bis 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24D; 5GM WV2ZZZ2K.8.052800; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 97 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91 1K e1*2007/46*0490*.. 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M Auflagen Nur Golf 6; Ab 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 22H; 22P; 24C; 24D; 686 e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Nur Golf 5; Nur bis e1*2001/116*0242*24; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q GOLF 6 (Variant); ab e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 205/60R15 215/60R15 94 51G 11A; 22P; 24J; 24M; 51G 11A; 22P; 24J; 24M 1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 90 11A; 21P; 22M; 22P; 51G 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; 51G 11A; 21B; 22H; 22L; 24J 195/65R15 205/60R15 215/60R15 94 GOLF PLUS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0304*.. 75 - 90 1KP Reifen 195/65R15 205/60R15 91 215/60R15 94 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 205/60R15 215/60R15 94 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 205/60R15 91 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 11A; 22H; 22M; 51G 11A; 21P; 22H; 22M 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 248 Auflagen Nur CrossGolf 6; Ab e1*2001/116*0304*21; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G Nicht CrossGolf; 11A; 22P; 24J; 24M; 51G Nur Golf Plus; Nur 11A; 22P; 24J; 24M bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 22H; 22M; 51G Nur CrossGolf; Nur 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; bis 24M e1*2001/116*0304*13; 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 97 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ GOLF PLUS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91 1KP e1*2007/46*0491*.. 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 JETTA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0539*.. 16 77 - 103 195/60R15 88 195/65R15 91 205/55R15 88 205/60R15 91 205/65R15 94 215/60R15 94 225/50R15 91 JETTA, GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15 1KM 205/60R15 215/60R15 94 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 90 195/65R15 205/60R15 215/60R15 94 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 195/65R15 205/60R15 215/60R15 94 Seite: 3 von 8 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 248 Auflagen Nur Golf Plus 6; Ab 11A; 22M; 24J; 248 11A; 21P; 22M; 24J; 244 11A; 21P; 22H; 22L; 24C; 244; 686 e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen Auflagen Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 21P; 22H; 24J; 248 11A; 21P; 22H; 24J; 248 11A; 21P; 22H; 24J; 248 11A; 21P; 22H; 24J; 248 11A; 21B; 21N; 22F; 24J; 248; 57I Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22M; 22P; 51G 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; 51G 11A; 21B; 22H; 22L; 24J 11A; 21P; 22M; 22P; 51G 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; 51G 11A; 21B; 22H; 22L; 24J 11A; 21P; 22M; 22P; 51G 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; 51G 11A; 21B; 22H; 22L; 24J Auflagen JETTA (Limousine); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q GOLF 6 (Variant); ab e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q GOLF (Variant); nur bis e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 97 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ TOURAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91 1T e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.. 1T e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.. 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 225/55R15 92 75 - 103 195/65R15 Seite: 4 von 8 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 5GG Auflagen nicht CrossTouran; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q nur CrossTouran; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z VW PASSAT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*95/54*0043*.., 3B 66 - 142 195/65R15 Auflagen zu Reifen 12M; 51G 51G Auflagen Reifen mit Schneeketten; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 10B; 10S; 11B; 11G; 12M; 51G 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen mit e1*98/14D0043*.., e1*98/14*0043*.. 3B 3B 3BG e1*95/54*0043*.., e1*98/14D0043*.., e1*98/14*0043*.. 81 - 142 195/65R15 205/60R15-91 225/55R15-92 51G e1*95/54*0043*.., e1*98/14D0043*.., e1*98/14*0043*.. 66 - 142 195/65R15 205/60R15-91 225/55R15-92 51G e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15 e1*98/14*0157*.. 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J; 686 205/60R15 91 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15 e1*98/14*0157*.. Schneeketten; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 97 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 97 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 97 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 97 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren. VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale Hinterachse). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 98 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : SEAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung EHL8B571 EHL8C571 EHL8K571 EHL8T571 EHL8Y571 EHL8571 Kennzeichnung Rad LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 615 615 615 615 615 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 1995 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15 5P 11A; 24J; 51G e9*2007/46*0012*.. 5PN 205/60R15 91 11A; 24J; 24M 215/60R15 94 11A; 24C; 24M 225/55R15 92 11A; 21P; 22P; 24C; 24D LEON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e9*2001/116*0052*.. 1P kW Reifen 63 - 118 195/65R15 91 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen 11A; 22P; 24J; 24M gültig ab Fertig datum 01/09 03/07 01/04 05/10 01/04 01/04 Auflagen Nicht Altea Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 98 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 98 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Seite: 3 von 3 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 99 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 EHL8B571 EHL8C571 EHL8K571 EHL8T571 EHL8Y571 EHL8571 Kennzeichnung Zentrierring Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Ø57.1/Ø 70.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 615 615 615 615 615 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 1995 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm SKODA OCTAVIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 91 1Z Auflagen zu Reifen Auflagen Limousine; 11A; 22P; 24J 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 205/60R15 91 215/60R15 94 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 91 e11*2007/46*0012*.. 205/60R15 91 215/60R15 94 gültig ab Fertig datum 01/09 03/07 01/04 05/10 01/04 01/04 11A; 22M; 22P; 24J Kombi; 11A; 22M; 22P; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 99 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 99 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 110 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 EHL8B666 EHL8C666 EHL8K666 EHL8T666 EHL8Y666 EHL8666 Kennzeichnung Zentrierring Ø66.6/Ø 70.1 Ø66.6/Ø 70.1 Ø66.6/Ø 70.1 Ø66.6/Ø 70.1 Ø66.6/Ø 70.1 Ø66.6/Ø 70.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 615 615 615 615 615 615 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 1995 1995 gültig ab Fertig datum 01/09 03/07 01/04 05/10 01/04 01/04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 414; H0; 209; 203 CL; 168; 203; 202; 203 K; 208; 210 Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 245; 169 Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJM8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 168; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210 130 Nm für Typ : 169; 245; 414 A-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*96/79*0073*.. 168 44 - 75 Reifen 185/55R15 195/50R15 195/55R15 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 85 B-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 245 185/65R15 88 195/60R15 88 205/55R15 88 205/60R15 91 225/50R15 91 Reifen 195/65R15 91 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 Auflagen zu Reifen Auflagen 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; kurzer Radstand; 24D; 51G; 52J langer Radstand; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11G; 11H; 12A; 24D; 51G 51A; 71K; 721; 73C; 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 74A; 74P; 76Q; 915 24C; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24C; 24D Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 ANLAGE: 110 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ C-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*92/53*0001*.., H0 55 - 100 185/65R15 G363 55 - 142 195/65R15 205/60R15 205/60R15-89 e1*93/81*0034*.. 202 55 - 145 195/65R15 205/60R15 Seite: 2 von 5 Auflagen zu Reifen 12K; 51G 12K; 51G 12K; 51G 12K 12G; 51G 12G; 51G 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 120 195/65R15 205/60R15 91 12T; 51G 12A 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 125 195/65R15 205/60R15 91 12T; 51G 12A 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 195/65R15 205/60R15 91 12T; 51G 12A CLK-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0184*.. 209 100 - 125 195/65R15 Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 12K; 51G nicht für 290 TD (95kw) zul.; 12A 12K; 51G Auflagen Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G; 52J 51G; 52J Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z Reifen 185/60R15 84 Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 205/65R15 MERCEDES-BENZ CLK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0054*.. 208 100 - 145 195/65R15 205/60R15 e1*98/14*0185*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Nur bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G E-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0022*.. 210 55 - 110 195/65R15 205/60R15-91 VANEO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 414 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 110 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 110 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715 ANLAGE: 110 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHL Stand: 21.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.