Kraftfahrt-Bundesamt

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Kraftfahrt-Bundesamt
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
45715*14
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 15 H2
Typ:
EHL
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45715*14
Die ABE-Nr. 45715 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2 , Typ EHL, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0106-04-WIRD/N15 vom 21.03.2011
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 132 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 21.03.2011 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 20.07.2011
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0106-04-WIRD/N15, zur Genehmigung vorgelegt am:
04.07.2011
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45715*14
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 96 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeughersteller
: AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
EHL8B571
EHL8C571
EHL8K571
EHL8T571
EHL8Y571
EHL8571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
615
615
615
615
615
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
1995
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : B5; C 4; 44; 44 Q; 85
120 Nm für Typ : 4B; 8E
AUDI A4, AUDI S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0013*..,
B5
55 - 128 185/65R15
e1*98/14*0013*..
55 - 142 195/65R15
205/60R15
225/50R15-91
225/55R15-92
B5
e1*93/81*0013*..,
e1*98/14*0013*..
81 - 128 185/65R15
81 - 142 195/65R15
205/60R15
225/50R15-91
225/55R15-92
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 24J
11A; 21B; 22B; 24J; 367;
686
51G
51G
51G
11A; 24J
11A; 21B; 24J; 367
B5
e1*93/81*0013*..,
e1*98/14*0013*..
55 - 128 185/65R15
12M; 51G
gültig
ab
Fertig
datum
01/09
03/07
01/04
05/10
01/04
01/04
Auflagen
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Reifen mit
Schneeketten; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 96 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
AUDI A4,S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15
8E
e1*98/14*0151*..
Seite: 2 von 7
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; nur
bis
e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76Q;
76Z
Reifen mit
Schneeketten; ab
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76Q;
76Z
nur bis
8E
e1*2001/116*0151*..
75 - 110 195/65R15
12M; 51G
8E
e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15
e1*98/14*0151*..
12M; 51G
205/60R15
205/65R15
12K; 51G
12K; 51G
AUDI A6, S6, ALLROAD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0051*..,
4B
110 - 142 195/65R15
e1*98/14*0051*..
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
110 - 142 195/65R15
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
81 - 142 195/65R15
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76Q;
76Z
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 24J
11A; 21B; 24J; 24M
Auflagen
nicht Allroad;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
51G
nicht Allroad;
51G
Limousine;
11A; 24J; 24M
Allradantrieb;
11A; 21B; 24J; 24M
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
51G
nicht Allroad;
51G
Limousine;
11A; 24J; 24M
Frontantrieb;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G;
686
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 96 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
AUDI A6, S6, ALLROAD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0051*..,
4B
81 - 142 195/65R15
e1*98/14*0051*..
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
81 - 142 195/65R15
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
AUDI 100, 200
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
C727
44
64 - 104 215/50R15-88
64 - 134 205/60R15
215/50R15
44
C727/1
66 - 101 215/50R15-88
66 - 147 205/60R15
215/50R15
AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F619, F619/1
C4
60 - 128 195/65R15
205/60R15
205/60R15-90
C4
C4
F619
F619/1
60 - 128 195/65R15
205/60R15
205/60R15-90
215/60R15
215/60R15-93
60 - 142 195/65R15
205/60R15
Seite: 3 von 7
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; nicht
Allroad;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
51G
nicht Allroad;
51G
Kombi; Frontantrieb;
11A; 21B; 22F; 24J
10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 22F; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K;
686
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 21J; 22F; 24C; 24D;
364
11A; 21J; 22F; 51G
11A; 21J; 22F; 24C; 24D;
364; 631
AD3; nicht Tieferlegung
ab Werk; 11A; 21J; 22F;
24C; 24D; 364
AD3; 11A; 21J; 22F; 51G;
51J
AD3; nicht Tieferlegung
ab Werk; 11A; 21J; 22F;
24C; 24D; 364; 631
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; AD3
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
12M; 51G
12M
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten;
F619/1 bis Nachtrag
2;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Reifen mit
Schneeketten; ab
Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
51G
51G
51G
12M; 51G
12M; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 96 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F619/1
C4
60 - 142 195/65R15
205/60R15
215/60R15
C4
F619/1
60 - 128 195/65R15
205/60R15
205/60R15-90
215/60R15
215/60R15-93
AUDI 100,200, -QUATTRO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D403
44 Q
88 - 134 205/60R15
44 Q
D403/1
98 - 147 205/60R15
AUDI 80 BIS 90, -QUATTRO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
B818
85
147
205/60R15
215/50R15
Seite: 4 von 7
Auflagen zu Reifen
51G
51G
51G
51G
51G
51G
Auflagen
ab Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Allradantrieb;
Frontantrieb; bis
Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21J; 22F; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; AD3
11A; 21J; 22F; 24D; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76R;
AD3
Auflagen zu Reifen
51G
10N; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76R
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 96 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 96 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 96 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab
Modelljahr 1986 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr
erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 97 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
EHL8B571
EHL8C571
EHL8K571
EHL8T571
EHL8Y571
EHL8571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
615
615
615
615
615
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
1995
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLKSWAGEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
CADDY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0252*.. 77
2K
e1*2007/46*0217*..,
2KN
L320
Reifen
195/65R15 91
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
11A; 245; 248
11A; 22H; 24J; 244
Auflagen
kurzer Radstand;
Allradantrieb;
215/60R15 94
VB0; 11A; 22H; 241; 244;
246
VB0; 11A; 22F; 241; 244;
246; 247
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 22I; 24J; 24M; 5GG
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
225/55R15 92
2K
2KN
e1*2001/116*0252*..
e1*2007/46*0217*..,
L320
51 - 80
195/65R15
205/60R15 91
205/60R15 95
215/60R15 94
2K
2KN
e1*2001/116*0252*..
e1*2007/46*0217*..,
L320
51 - 77
51 - 80
gültig
ab
Fertig
datum
01/09
03/07
01/04
05/10
01/04
01/04
205/60R15 91
195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
225/55R15 92
Nicht Caddy Maxi;
ab
11A; 22I; 24J; 24M
WV2ZZZ2K.8.052801;
VB0; 11A; 22H; 24C; 24D kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76Q; VB1
11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
11A; 24J; 24M; 51G
nur bis
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24D;
5GM
WV2ZZZ2K.8.052800;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 97 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91
1K
e1*2007/46*0490*..
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
Auflagen
Nur Golf 6; Ab
11A; 24J; 24M
11A; 24C; 24D
11A; 22H; 22P; 24C;
24D; 686
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Nur Golf 5; Nur bis
e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
GOLF 6 (Variant);
ab
e1*2001/116*0328*15;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
1K
e1*2001/116*0242*..
55 - 110 195/65R15
205/60R15
215/60R15 94
51G
11A; 22P; 24J; 24M; 51G
11A; 22P; 24J; 24M
1KM
e1*2007/46*0492*..
59 - 90
11A; 21P; 22M; 22P; 51G
11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;
51G
11A; 21B; 22H; 22L; 24J
195/65R15
205/60R15
215/60R15 94
GOLF PLUS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0304*.. 75 - 90
1KP
Reifen
195/65R15
205/60R15 91
215/60R15 94
1KP
e1*2001/116*0304*..
55 - 110 195/65R15
205/60R15
215/60R15 94
1KP
e1*2001/116*0304*..
75 - 103 195/65R15
205/60R15 91
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
11A; 22H; 22M; 51G
11A; 21P; 22H; 22M
11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
248
Auflagen
Nur CrossGolf 6; Ab
e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
51G
Nicht CrossGolf;
11A; 22P; 24J; 24M; 51G Nur Golf Plus; Nur
11A; 22P; 24J; 24M
bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
11A; 22H; 22M; 51G
Nur CrossGolf; Nur
11A; 21P; 22H; 22M; 24J; bis
24M
e1*2001/116*0304*13;
11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb;
24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 97 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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GOLF PLUS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91
1KP
e1*2007/46*0491*..
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
JETTA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0539*..
16
77 - 103 195/60R15 88
195/65R15 91
205/55R15 88
205/60R15 91
205/65R15 94
215/60R15 94
225/50R15 91
JETTA, GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15
1KM
205/60R15
215/60R15 94
1KM
e1*2001/116*0328*..
59 - 90
195/65R15
205/60R15
215/60R15 94
1KM
e1*2001/116*0328*..
75 - 103 195/65R15
205/60R15
215/60R15 94
Seite: 3 von 8
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 248
Auflagen
Nur Golf Plus 6; Ab
11A; 22M; 24J; 248
11A; 21P; 22M; 24J; 244
11A; 21P; 22H; 22L; 24C;
244; 686
e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
11A; 21P; 22H; 24J; 248
11A; 21P; 22H; 24J; 248
11A; 21P; 22H; 24J; 248
11A; 21P; 22H; 24J; 248
11A; 21B; 21N; 22F; 24J;
248; 57I
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22M; 22P; 51G
11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;
51G
11A; 21B; 22H; 22L; 24J
11A; 21P; 22M; 22P; 51G
11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;
51G
11A; 21B; 22H; 22L; 24J
11A; 21P; 22M; 22P; 51G
11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;
51G
11A; 21B; 22H; 22L; 24J
Auflagen
JETTA (Limousine);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
GOLF 6 (Variant);
ab
e1*2001/116*0328*15;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
GOLF (Variant); nur
bis
e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 97 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
TOURAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91
1T
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..
1T
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
225/55R15 92
75 - 103 195/65R15
Seite: 4 von 8
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 5GG
Auflagen
nicht CrossTouran;
51G
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
51G; 52J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76Q
nur CrossTouran;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q;
76Z
VW PASSAT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*95/54*0043*..,
3B
66 - 142 195/65R15
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
51G
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; Kombi;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
10B; 10S; 11B; 11G;
12M; 51G
11H; 12A; 51A; 573;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76Q
Reifen mit
e1*98/14D0043*..,
e1*98/14*0043*..
3B
3B
3BG
e1*95/54*0043*..,
e1*98/14D0043*..,
e1*98/14*0043*..
81 - 142 195/65R15
205/60R15-91
225/55R15-92
51G
e1*95/54*0043*..,
e1*98/14D0043*..,
e1*98/14*0043*..
66 - 142 195/65R15
205/60R15-91
225/55R15-92
51G
e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15
e1*98/14*0157*..
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J; 686
205/60R15 91
3BG
e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15
e1*98/14*0157*..
Schneeketten;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 97 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand
über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
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Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 98 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
EHL8B571
EHL8C571
EHL8K571
EHL8T571
EHL8Y571
EHL8571
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
615
615
615
615
615
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
1995
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15
5P
11A; 24J; 51G
e9*2007/46*0012*..
5PN
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
215/60R15 94 11A; 24C; 24M
225/55R15 92 11A; 21P; 22P; 24C; 24D
LEON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e9*2001/116*0052*..
1P
kW
Reifen
63 - 118 195/65R15 91
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
11A; 22P; 24J; 24M
gültig
ab
Fertig
datum
01/09
03/07
01/04
05/10
01/04
01/04
Auflagen
Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 98 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 98 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 99 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
EHL8B571
EHL8C571
EHL8K571
EHL8T571
EHL8Y571
EHL8571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Ø57.1/Ø 70.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
615
615
615
615
615
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
1995
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SKODA
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
SKODA OCTAVIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 91
1Z
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Limousine;
11A; 22P; 24J
11A; 22P; 24J; 24M
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
205/60R15 91
215/60R15 94
1Z
e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 91
e11*2007/46*0012*..
205/60R15 91
215/60R15 94
gültig
ab
Fertig
datum
01/09
03/07
01/04
05/10
01/04
01/04
11A; 22M; 22P; 24J
Kombi;
11A; 22M; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 99 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 99 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 110 MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
EHL8B666
EHL8C666
EHL8K666
EHL8T666
EHL8Y666
EHL8666
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø66.6/Ø 70.1
Ø66.6/Ø 70.1
Ø66.6/Ø 70.1
Ø66.6/Ø 70.1
Ø66.6/Ø 70.1
Ø66.6/Ø 70.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
615
615
615
615
615
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
1995
1995
gültig
ab
Fertig
datum
01/09
03/07
01/04
05/10
01/04
01/04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 414; H0; 209; 203 CL; 168; 203; 202; 203 K; 208; 210
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJME
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 245; 169
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJM8
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : H0; 168; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210
130 Nm für Typ : 169; 245; 414
A-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*96/79*0073*..
168
44 - 75
Reifen
185/55R15
195/50R15
195/55R15
169
e1*2001/116*0288*..
60 - 85
B-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0314*.. 70 - 85
245
185/65R15 88
195/60R15 88
205/55R15 88
205/60R15 91
225/50R15 91
Reifen
195/65R15 91
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10N; 11A; 21B; 22B; 24C; kurzer Radstand;
24D; 51G; 52J
langer Radstand;
10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11G; 11H; 12A;
24D; 51G
51A; 71K; 721; 73C;
10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 74A; 74P; 76Q; 915
24C; 24D; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 24J; 24M
73C; 74A; 74P; 76Q
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24C; 24D
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
ANLAGE: 110 MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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C-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*92/53*0001*..,
H0
55 - 100 185/65R15
G363
55 - 142 195/65R15
205/60R15
205/60R15-89
e1*93/81*0034*..
202
55 - 145 195/65R15
205/60R15
Seite: 2 von 5
Auflagen zu Reifen
12K; 51G
12K; 51G
12K; 51G
12K
12G; 51G
12G; 51G
203
e1*98/14*0139*..
75 - 120 195/65R15
205/60R15 91
12T; 51G
12A
203 CL
e1*98/14*0159*..
75 - 125 195/65R15
205/60R15 91
12T; 51G
12A
203 K
e1*98/14*0158*..
75 - 120 195/65R15
205/60R15 91
12T; 51G
12A
CLK-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0184*..
209
100 - 125 195/65R15
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
12K; 51G
nicht für 290 TD (95kw)
zul.; 12A
12K; 51G
Auflagen
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
51G; 52J
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q; 76Z
Reifen
185/60R15 84
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85
11A; 24J
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
205/65R15
MERCEDES-BENZ CLK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0054*..
208
100 - 145 195/65R15
205/60R15
e1*98/14*0185*..
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q
Nur bis
e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
51G
E-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0022*..
210
55 - 110 195/65R15
205/60R15-91
VANEO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0185*.., 55 - 92
414
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 110 MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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Seite: 3 von 5
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 110 MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0106-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45715
ANLAGE: 110 MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHL
Stand: 21.03.2011
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.