gutachten nr.: 2011-abe-psa-0044 zur erteilung einer abe 48786
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GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH GRÖSSE DATUM 7,5Jx16H2 15.11.2011 AUDI, CHRYSLER, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7,5Jx16H2 Einpresstiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Lochkreis Ausführungsbezeichnung Ausführung 100 35 57 (mm) Kennzeichnung Rad Zentrierring BE756 Ø64,1-Ø57,1 Befestigungsmittel Zentrierring Werkstoff /-zahl Einpresstiefe zul. Radlast (mm) (mm) (kg) (mm) Datum 57,1 35 650 2100 07/09 Kunststoff ww. Aluminium 100/5 : Mittenloch zul. gültig Abrollab umfang Fertig. ART der Befestigung: SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE Befestigungsmittel Hersteller Fz-Typ ART MASSE SCHAFT BUND Anzugs- Drehmoment Audi 8X SC Audi 8Z SC M14X1,5 25 60° 120 M14x1,5 28,3 60° 120 Audi 8L Audi 8N SC M14x1,5 28,3 60° 140 SC M14x1,5 28,3 60° 140 Chrysler Chrysler PL MU M12x1,5 60° 110 JR MU M12x1,5 60° 120 Chrysler JA, M.6., JX MU M12x1,5 60° 110 Seat 6J, 6JN, 6L SC M14x1,5 28,3 60° 110 Seat 1M SC M14x1,5 28,3 60° 120 Skoda 6Y SC M14x1,5 28,3 60° 120 Skoda 1U SC M14x1,5 28,3 60° 120 Skoda 5J, 6Y SC M14x1,5 28,3 60° 120 VW 53I SC M14x1,5 28,3 60° 110 VW 5Z SC M14x1,5 28,3 60° 120 VW 1J SC M14x1,5 28,3 60° 120 VW 1H SC M14x1,5 28,3 60° 120 VW 1HXO SC M14x1,5 28,3 60° 120 VW 1HXOF SC M14x1,5 28,3 60° 120 VW 1Y SC M14x1,5 28,3 60° 120 VW 9C SC M14x1,5 28,3 60° 120 VW 35I, 35I-299 SC M14x1,5 28,3 60° 110 VW 6R, 9N SC M14x1,5 28,3 60° 120 Seite 1 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH GRÖSSE DATUM 7,5Jx16H2 15.11.2011 Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : AUDI Verkaufsbezeichnung : A1 Fahrzeugtyp 8X Betriebserlaubnis e1*2007/46*0414*.., e1*2007/46*0509*.. kW 63 - 136 Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp 8Z Betriebserlaubnis e1*98/14*0131*.., e1*2001/116*0131*.. Fahrzeugtyp 8L Betriebserlaubnis e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*.. Fahrzeugtyp 8N Betriebserlaubnis e1*2001/116*0089*.., e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089*.. e1*2001/116*0089*.., e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089*.. kW 110 - 140 110 - 140 132 - 184 Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp PT Betriebserlaubnis e11*98/14*0058*.. Reifen 195/45R16 205/45R16 215/40R16 Auflagen zu Reifen 11A; 34M 11A; 24J; 24M; 34M 11A; 242; 244; 365; 34M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 744; 74A; 74P; RRK A3 Reifen 205/50R16 205/55R16 215/50R16 225/45R16 225/50R16 245/45R16 205/55R16 Auflagen zu Reifen 11A Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 744; 74A; 74P; RRK 11A; 24D; 24M: 57F 11A; 24D; 24M: 57F 52J TT : 110 - 180 8N Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 744; 74A; 74P; RRK A2 : kW 66 -110 66 - 132 66 - 132 66 - 132 66 - 132 66 - 132 154 - 180 Verkaufsbezeichnung Auflagen zu Reifen 11A 11A : kW 55 - 81 Verkaufsbezeichnung Reifen 205/45R16 205/50R16 215/45R16 225/45R16 Reifen 205/55R16 215/50R16 225/50R16 205/55R16 M+S Auflagen zu Reifen 51G 205/55R16 215/50R16 225/50R16 205/55R16 M+S 51G 57F 52J 57F 52J Auflagen Roadster; Coupe; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Roadster; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P : CHRYSLER : PT CRUISER kW 164 85 - 110 Reifen 205/55R16 M+S 205/55R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24C; 24D; 52J 11A; 24C; 24D 225/45R16 11A; 24C; 24D 225/50R16 11A; 24C; 24D 245/45R16 11A; 24D; 24M; 53S; 57F Seite 2 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. Auflagen Pkw geschlossen; Cabrio; Schaltgetriebe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 74P GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp PT Betriebserlaubnis e11*98/14*0058*.. kW 100 - 110 Betriebserlaubnis e11*98/14*0138*.. Reifen 205/55R16 M+S Auflagen zu Reifen 11A; 24C; 24D; 52J 205/55R16 11A; 24C; 24D 225/45R16 11A; 24C; 24D 225/50R16 11A; 24C; 24D 245/45R16 11A; 24D; 24M; 53S; 57F Reifen 205/55R16 205/60R16 215/55R16 225/50R16 225/55R16 235/50R16 JR e11*98/14*0138*.. 104 - 149 205/55R16 205/60R16 215/55R16 225/50R16 225/55R16 235/50R16 Verkaufsbezeichnung Auflagen zu Reifen 11A; 24C; 52J 11A; 24C 11A; 24D; 24M 11A; 24D; 24M; 57F 11A; 24D; 24M; 53S; 57F 11A; 24D; 24M; 53S; 57F 11A; 24C; 52J 11A; 24C 11A; 24D; 24M 11A; 24D; 24M 11A; 24D; 24M; 53S; 57F 11A; 24D; 24M; 53S; 57F Betriebserlaubnis e11*93/81*0012*.. kW 96 - 120 JX e11*93/81*0028*.. 96 - 120 Auflagen Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 74P Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 74P STRATUS : Fahrzeugtyp JA (M.6.) Auflagen Pkw geschlossen; Cabrio; Automatikgetriebe; 11H;12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 74P SEBRING : kW 104 - 149 7,5Jx16H2 15.11.2011 PT CRUISER : Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp JR GRÖSSE DATUM Reifen 205/50R16 205/55R16 215/50R16 225/45R16 205/50R16 205/55R16 205/60R16 215/50R16 225/45R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24C 11A; 24C; 52J 11A; 24C 11A; 24D; 24M 11A; 24C 11A; 24C; 52J 11A; 24C 11A; 24D; 24M 11A; 24D; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 74P Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : SEAT Verkaufsbezeichnung : IBIZA Fahrzeugtyp 6J 6JN Betriebserlaubnis e9*2001/116*0067*.. e9*2007/46*0001*.. kW 44 - 77 44 - 110 Reifen 195/45R16 84 195/50R16 44 - 132 205/45R16 215/40R16 225/40R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M, 53S Seite 3 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp 6L Betriebserlaubnis e9*2001/116*0041*.., e9*98/14*0041*.. Reifen 195/45R16 84 205/45R16 215/40R16 225/40R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J Auflagen IBIZA; CORDOBA; Nicht Fz mit "SeatSport"Bremse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 915; SEA TOLEDO/LEON : Fahrzeugtyp 1M Betriebserlaubnis e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*.. kW 50 - 132 Reifen 205/50R16 205/55R16 225/45R16 225/50R16 Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 132 110 - 150 205/50R16 205/55R16 M+S 225/45R16 225/50R16 51G 52J 11A; 24C; 24D 11A; 24D; 24M; 53S; 57F Auflagen Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : SKODA Verkaufsbezeichnung : OCTAVIA Fahrzeugtyp 1U Betriebserlaubnis e11*95/54*0066*..; e11*2001/116*0066*; e11*2007/46*0011*.. kW 44 - 110 e11*95/54*0066*..; e11*2001/116*0066*; e11*2007/46*0011*.. 50 - 75 1U e11*95/54*0066*..; e11*2001/116*0066*; e11*2007/46*0011*.. 1U e11*95/54*0066*..; e11*2001/116*0066*; e11*2007/46*0011*.. 1U 7,5Jx16H2 15.11.2011 IBIZA/CORDOBA : kW 44 - 110 44 - 132 Verkaufsbezeichnung GRÖSSE DATUM Reifen 205/50R16 205/55R16 215/50R16 225/45R16 225/50R16 Auflagen zu Reifen 51G 205/50R16 205/55R16 215/50R16 225/45R16 225/50R16 51G 132 205/50R16 205/55R16 M+S 215/50R16 225/45R16 225/50R16 51G 52J 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 24D; 24M; 57F 81 - 110 205/50R16 205/55R16 215/50R16 225/45R16 225/50R16 51G 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 24D; 24M; 57F 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 24D; 24M; 57F 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 24D; 24M; 57F Seite 4 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. Auflagen nicht für beschusssichere Fz; nur Limousine Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P nicht für beschusssichere Fz; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P nicht für beschusssichere Fz; Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P nicht für beschusssichere Fz; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp 5J 5J Betriebserlaubnis e11*2001/116*0291*..; e11*2007/46*0013*.. e11*2001/116*0291*..; e11*2007/46*0013*.. 132 Fahrzeugtyp 6Y Betriebserlaubnis e11*98/14*0123*.. Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp 5J Betriebserlaubnis N083, e11*2007/46*0013*.. Betriebserlaubnis e11*2007/46*0013*.., e11*2001/116*0291*.. Betriebserlaubnis e11*2007/46*0013*.., e11*2001/116*0291*.. 205/45R16 215/40R16 86 195/45R16 84 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M; 52J; 53S 11A; 24D; 24J; 24M; 52J; 53S Reifen 195/45R16 84 205/45R16 215/40R16 86 225/40R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M Auflagen Schrägheck; Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P PRAKTIK Reifen 195/45R16 84 205/45R16 87 215/40R16 86 215/45R16 225/40R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M Auflagen Lieferwagen geschl.; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P ROOMSTER : Reifen 195/45R16 84 205/45R16 87 215/40R16 86 215/45R16 225/40R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M Auflagen Frontantrieb; auch Ausf. Lieferwagen geschl.; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P ROOMSTER SCOUT : kW 55 - 77 Auflagen Schrägheck; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P nur Ausf. FABIA RS; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P FABIA : kW 55 - 77 Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp 5J Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M : kW 51 - 66 Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp 5J Reifen 195/45R16 84 205/40R16 83 205/45R16 83 kW 37 - 96 7,5Jx16H2 15.11.2011 FABIA : kW 44 - 77 Verkaufsbezeichnung GRÖSSE DATUM Reifen 195/45R16 84 205/45R16 87 215/40R16 86 215/45R16 225/40R16 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24D 11A; 24D 11A; 24D Seite 5 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. Auflagen Frontantrieb; nur Ausf. Scout; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp 1J Betriebserlaubnis e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. Fahrzeugtyp 1H 1HXO 1HX1 1HXOF Betriebserlaubnis e1*96/79*0068*.., F804, G156, F894 Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp 53I Betriebserlaubnis E664/1 Fahrzeugtyp 5Z Betriebserlaubnis e1*2001/116*0301*.. Fahrzeugtyp 9C Betriebserlaubnis e1*2001/116*0106*..., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. Reifen 205/45R16 87 215/40R16 215/45R16 225/40R16 Betriebserlaubnis e1*2001/116*0205*. Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M; 54F 11A; 242; 244; 24D; 24J; 24M; 53S Reifen 205/45R16 87 215/40R16 82 225/40R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J; 24M; 53S Auflagen 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P FOX Reifen 195/45R16 84 205/45R16 87 215/40R16 86 215/45R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24D 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J; 24M Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P BEETLE Reifen 205/50R16 205/55R16 225/45R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 242, 244; 24D; 24J; 24M 11A; 242, 244; 24D; 24J; 24M Auflagen Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P BEETLE CABRIOLET : kW 55 - 110 Auflagen GOLF; VENTO; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P CORRADO 225/50R16 Fahrzeugtyp 1Y Auflagen GOLF; BORA; Limousine; Variant; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P GOLF/VENTO : kW 55 - 125 Verkaufsbezeichnung 11A; 24D; 24M; 57F : kW 40 - 55 Verkaufsbezeichnung Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24J; 24M : kW 85 - 140 Verkaufsbezeichnung Reifen 205/50R16 87 225/45R16 205/55R16 225/50R16 : kW 40 - 140 7,5Jx16H2 15.11.2011 VOLKSWAGEN GOLF/BORA : : kW 50 - 150 Verkaufsbezeichnung GRÖSSE DATUM Reifen 205/50R16 205/55R16 225/45R16 225/50R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 24D; 24J; 24M 11A; 242, 244; 24D; 24J; 24M 11A; 242, 244; 24D; 24J; 24M Seite 6 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. Auflagen Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp 35I 35I-299 kW 81 - 128 E960 81 - 135 Fahrzeugtyp 6R Betriebserlaubnis e1*2001/116*0510*.. Verkaufsbezeichnung Reifen 205/45R16 87 215/45R16 86 225/40R16 205/45R16 87 215/45R16 86 225/40R16 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J; 24M; 53S Auflagen 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J; 24M; 53S 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P CROSS POLO : kW 51 - 77 Reifen 195/45R16 84 205/45R16 87 215/40R16 86 215/45R16 225/40R16 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24D 11A; 24D 11A; 24D Betriebserlaubnis e1*2001/116*0510*.., e1*2007/46*0486*.. kW 51 - 77 Reifen 195/45R16 84 205/45R16 87 215/45R16 225/40R16 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24D 11A; 24D; 24J; 24M; 53S 11A; 24D; 24J; 24M; 53S 6R e1*2001/116*0510*.. 132 195/45R16 M+S 205/45R16 M+S 52J; 53S 52J; 53S Fahrzeugtyp 9N Betriebserlaubnis e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*... Reifen 195/45R16 84 205/45R16 215/40R16 225/40R16 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 Auflagen Frontantrieb; 2- und 4-Türer; nicht Ausf. BLUEMOTION; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 917 Frontantrieb; nur Ausf. Polo GTI; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P POLO : kW 40 - 110 Auflagen Frontantrieb; nur Ausf. Cross Polo; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P POLO : Fahrzeugtyp 6R Verkaufsbezeichnung 7,5Jx16H2 15.11.2011 PASSAT : Betriebserlaubnis E657, E657/1 Verkaufsbezeichnung GRÖSSE DATUM 205/45R16 M+S Auflagen zu Reifen 11A; 24D 11A; 24D 11A; 245; 24D; 24J; 24M; 53S 11A; 245; 24D; 24J; 24M; 53S 52J Seite 7 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. Auflagen nicht Polo-Fun; nicht Polo-Cross; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915 Polo-Fun; PoloCross; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915 GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp 9N Betriebserlaubnis e1*2001/116*0174*.. 7,5Jx16H2 15.11.2011 POLO : kW 132 GRÖSSE DATUM Reifen 205/45R16 M+S Auflagen zu Reifen 52J Auflagen nur Polo GTI; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die SonderFahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Seite 8 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH GRÖSSE DATUM 7,5Jx16H2 15.11.2011 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/ReifenKombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. das Hinweisblatt ist zu beachten! 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. das Hinweisblatt ist zu beachten! 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. das Hinweisblatt ist zu beachten! 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. das Hinweisblatt ist zu beachten! 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. das Hinweisblatt ist zu beachten! 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Seite 9 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH GRÖSSE DATUM 7,5Jx16H2 15.11.2011 das Hinweisblatt ist zu beachten! 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. das Hinweisblatt ist zu beachten! 32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 6 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen und Bremsleistungen vorhanden ist. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ausschließlich mittels vom Fahrzeughersteller angebotenen OriginalErsatzteilen, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengrößen in 17" bzw. 18" in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Seite 10 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH GRÖSSE DATUM 7,5Jx16H2 15.11.2011 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen VentillochNenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Seite 11 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH GRÖSSE DATUM 7,5Jx16H2 15.11.2011 74H) Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der Auflagefläche, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Punkt D.1 der Zulassungsbescheinigung I als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. 917) An Fahrzeugen mit der Verkaufsbezeichnung "BLUEMOTION" sind nur die Reifen zulässig, die in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. RRK) Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse 1 185/50R16 205/45R16 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 195/40R16 195/45R16 195/50R16 205/45R16 205/50R16 205/55R16 205/60R16 215/40R16 215/50R16 215/55R16 225/40R16 225/50R16 225/55R16 225/60R16 215/35R16 215/40R16, 205/45R16, 225/40R16 225/45R16 225/50R16, 225/55R16 225/40R16, 245/45R16 235/50R16 245/35R16, 245/45R16 245/50R16 245/55R16 225/40R1 215/45R1 6 245/45R1 245/35R1 255/35R1 Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. SEA) An Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Radgröße 5Jx14 ausgerüstet sind, ist die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination nur zulässig in Verbindung mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk, in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für Seite 12 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 ANLAGE HERSTELLER -2Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH GRÖSSE DATUM 7,5Jx16H2 15.11.2011 den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Seite 13 von 13 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 48786 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7,5 J x 16 H2 Typ: BE756 Inhaber der ABE und Hersteller: ICW International Car WheelDesign GmbH DE-57439 Attendorn Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 48786 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 48786 Die ABE-Nr. 48786 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 16 H2 , Typ BE756, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 2011-ABE-PSA-0044 vom 15.11.2011 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus: Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Prüflabors Süd GmbH, Bad Bramstedt, vom 15.11.2011 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 20.02.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 2011-ABE-PSA-0044, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.01.2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 48786 - Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. 2011-ABE-PSA-0044 CP GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 2011-ABE-PSA-0044 ICW International CarWheelDesign GmbH Antragsteller : Askay 28 D-57439 Attendorn Art : Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ : BE756 Radname : i-BE Sonderrad-Größe : 7,5Jx16H2 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. HINWEISE Der Radtyp BE756 ist mit dem Radnamen i-BE für die Sonderrad-Größe 7,5Jx16H2 gekennzeichnet. Zusätzlich können zusätzliche Kontrollkennzeichen angebracht sein! -Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon ausgenommen. 0.1 Aufstellung Radausführung 1 2 3 100 35 54 100 35 57 108 45 63 Zentrierring Ø64,1-Ø54,1 Ø64,1-Ø57,1 Ø72,6-Ø63,4 Kennzeichnung Zentrierring Ø64,1-Ø54,1 Ø64,1-Ø57,1 Ø72,6-Ø63,4 Abmessungen Ø54,1 Ø57,1 Ø63,4 Werkstoff Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415 BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 FAHRZEUGTEIL HERSTELLER 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Leichtmetall-Sonderrad Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH Radausführung Zentrierring 108 45 60 112 35 57 112 35 66 112 45 57 112 45 66 114,3 45 60 114,3 45 64 114,3 45 66 114,3 45 67 120 35 72 112 35 65 120 35 65 120 41 72 Ø72,6-Ø60,1 Ø72,6-Ø57,1 Ø72,6-Ø66,6 Ø72,6-Ø57,1 Ø72,6-Ø66,6 Ø72,6-Ø60,1 Ø72,6-Ø64,1 Ø72,6-Ø66,1 Ø72,6-Ø67,1 ohne Ø72,6-Ø65,1 Ø72,6-Ø65,1 ohne Kennzeichnung Zentrierring Ø72,6-Ø60,1 Ø72,6-Ø57,1 Ø72,6-Ø66,6 Ø72,6-Ø57,1 Ø72,6-Ø66,6 Ø72,6-Ø60,1 Ø72,6-Ø64,1 Ø72,6-Ø66,1 Ø72,6-Ø67,1 ohne Ø72,6-Ø65,1 Ø72,6-Ø65,1 ohne GRÖSSE 7,5Jx16H2 DATUM 15.11.2011 Abmessungen Ø60,1 Ø57,1 Ø66,6 Ø57,1 Ø66,6 Ø60,1 Ø64,1 Ø66,1 Ø67,1 -Ø65,1 Ø65,1 -- Werkstoff Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium -Kunststoff ww. Aluminium Kunststoff ww. Aluminium -- 0.2 Befestigung Die Leichtmetall-Sonderräder BE756 werden mit 5 Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt. Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller. 0.3 Kombination -nicht vorgesehen- I. ÜBERSICHT Ausführungsbezeichnung Ausführung Einpresstiefe zul. Radlast zul. Abrollumfang gültig ab Fertig. 100/5 (mm) 54,1 (mm) 35 (kg) 650 (mm) 2100 Datum 07/09 Lochkreis (mm) /-zahl Mittenloch 100 35 54 Kennzeichnung Rad Zentrierring BE756 Ø64,1-Ø54,1 100 35 57 BE756 Ø64,1-Ø57,1 100/5 57,1 35 650 2100 07/09 108 45 63 BE756 Ø72,6-Ø63,4 108/5 63,4 45 650 2100 07/09 108 45 60 BE756 Ø72,6-Ø60,1 108/5 60,1 45 650 2100 07/09 112 35 57 BE756 Ø72,6-Ø57,1 112/5 57,1 35 650 2100 07/09 112 35 66 BE756 Ø72,6-Ø66,6 112/5 66,6 35 650 2100 07/09 112 45 57 BE756 Ø72,6-Ø57,1 112/5 57,1 45 650 2100 07/09 112 45 66 BE756 Ø72,6-Ø66,6 112/5 66,6 45 650 2100 07/09 114,3 45 60 BE756 Ø72,6-Ø60,1 114,3/5 60,1 45 650 2100 07/09 Seite 2 von 8 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 FAHRZEUGTEIL HERSTELLER Leichtmetall-Sonderrad Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH Lochkreis (mm) /-zahl Ausführungsbezeichnung Ausführung I.1. I.2. Mittenloch GRÖSSE 7,5Jx16H2 DATUM 15.11.2011 Einpresstiefe zul. Radlast zul. Abrollumfang gültig ab Fertig. (mm) 45 (kg) 650 (mm) 2100 Datum 07/09 114,3 45 64 Kennzeichnung Rad Zentrierring BE756 Ø72,6-Ø64,1 114,3/5 (mm) 64,1 114,3 45 66 BE756 Ø72,6-Ø66,1 114,3/5 66,1 45 650 2100 07/09 114,3 45 67 BE756 Ø72,6-Ø67,1 114,3/5 67,1 45 650 2100 07/09 120 35 72 BE756 ohne 120/5 72,6 35 650 2100 07/09 112 35 65 BE756 Ø72,6-Ø65,1 110/5 65,1 35 650 2100 07/09 120 35 65 BE756 Ø72,6-Ø65,1 120/5 65,1 35 650 2100 07/09 120 41 72 BE756 ohne 120/5 72,6 41 650 2100 07/09 BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER Antragsteller : Hersteller : Handelsmarke : Art der Sonderräder : Korrosionsschutz Radgewicht : : ICW International CarWheelDesign GmbH Askay 28 D-57439 Attendorn ICW International CarWheelDesign GmbH Askay 28 D-57439 Attendorn ICW Einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit unsymmetrischen Tiefbett und Doppelhump; Nabenbohrung durch Deckel verschlossen Mehrschicht-Lackierung -nicht geprüft- siehe II. Sonderradprüfung RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER - siehe Anlage(n) Anlage -1Anlage -2Anlage -3Anlage -4Anlage -5Anlage -6Anlage -7Anlage -8Anlage -9Anlage -10Anlage -11Anlage -12Anlage -13Anlage -14Anlage -15Anlage -16- 7 13 11 5 21 20 19 11 11 10 9 20 8 11 3 3 Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite(n) Seite 3 von 8 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 FAHRZEUGTEIL HERSTELLER I.3. Typ Leichtmetall-Sonderrad BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH GRÖSSE 7,5Jx16H2 DATUM 15.11.2011 KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt: (siehe Beispiel) KBA-Typzeichen Japanisches Prüfwertzeichen Handelsbezeichnung /-marke Ausführung / Typ Hersteller Sonderrad-Größe Lochkreis (mm) Einpresstiefe (mm) Herkunftsmerkmal Herstellungsdatum : : : : : : : : : : RADAUSSENSEITE KBA 48786 ---------- : : : : : : : : : : RADINNENSEITE -JWL ICW-Germany BE756 ZCW 7,5Jx16H2 z.B. LK 112 z.B. ET45 MIC Datumsgitter Die KBA-Nummer ist an der Radaußenseite mittels eines bedruckten Sicherheitsfolien-Aufklebers angebracht (siehe Anlage: Kennzeichnung). Zusätzlich können noch verschiedene Kontrollkennzeichen angebracht sein! I.4. VERWENDUNGSBREICH Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen. II. SONDERRADPRÜFUNG - Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 2011-FG-PSA-0071 Prüflabor Süd GmbH, Tegelbarg 31a, D-24576 Bad Bramstedt vom 12.07.2011. Seite 4 von 8 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 FAHRZEUGTEIL HERSTELLER Typ BE756 Leichtmetall-Sonderrad ICW International CarWheelDesign GmbH III. ANBAU- UND VERWENDUNGSPRÜFUNG III.1. ANBAUUNTERSUCHUNG AM FAHRZEUG GRÖSSE 7,5Jx16H2 DATUM 15.11.2011 Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei dem im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. FAHRVERSUCHE Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen vor. -Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.0720.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜVMerkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/ReifenKombinationen wurde nicht gemessen. III.3. FAHRWERKSFESTIGKEIT Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft. IV. ZUSAMMENFASSUNG Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in masslicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. in Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. Seite 5 von 8 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 FAHRZEUGTEIL HERSTELLER Leichtmetall-Sonderrad Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH V. UNTERLAGEN UND ANLAGEN V.1. VERWENDUNGSBEREICHSANLAGEN GRÖSSE 7,5Jx16H2 DATUM 15.11.2011 Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anlage Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise 1 LEXUS/TOYOTA, SUBARU 100 35 54 35 15.11.2011 liegt bei 2 AUDI, CHRYSLER, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 100 35 57 35 15.11.2011 liegt bei 3 FORD, JAGUAR, VOLVO 108 45 63 45 15.11.2011 liegt bei 4 RENAULT 108 45 60 45 15.11.2011 liegt bei 5 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 112 35 57 35 15.11.2011 liegt bei 6 AUDI, DAIMLER, DAUMLERBENZ(D), MERCEDES-BENZ 112 35 66 35 15.11.2011 liegt bei 7 AUDI, CHRYSLER, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 112 45 57 45 15.11.2011 liegt bei 8 AUDI, DAIMLER, DAUMLERBENZ(D), MERCEDES-BENZ 112 45 66 45 15.11.2011 liegt bei 9 FIAT, SUZUKI, LEXUS/TOYOTA 114,3 45 60 45 15.11.2011 liegt bei 10 HONDA, LANDROVER 114,3 45 64 45 15.11.2011 liegt bei Automobiles DACIA S.A, NISSAN, 11 NISSAN international S.A., RENAULT 114,3 45 66 45 15.11.2011 liegt bei CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI 12 MOTOR (CZ), KIA, MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT 114,3 45 67 45 15.11.2011 liegt bei Seite 6 von 8 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 FAHRZEUGTEIL HERSTELLER Leichtmetall-Sonderrad Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH Anlage GRÖSSE 7,5Jx16H2 DATUM 15.11.2011 Allg. Ausführung ET erstellt am 120 35 72 35 15.11.2011 liegt bei 112 35 65 35 15.11.2011 liegt bei 15 OPEL/VAUXHALL(GB) 120 35 65 35 15.11.2011 liegt bei 16 BMW/BMW AG 120 41 72 41 15.11.2011 liegt bei 13 BMW, BMW AG, MINI 14 FIAT, OPEL/VAUXHALL(GB), SAAB V.2. ALLGEMEINE HINWEISE - siehe Anlage: V.3. Radabdeckung – 1 Seite(n) TECHNISCHE UNTERLAGEN - siehe Anlage: Technische Unterlagen – 2 Seite(n) Seite 7 von 8 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH Hinweise GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786 FAHRZEUGTEIL HERSTELLER Leichtmetall-Sonderrad Typ BE756 ICW International CarWheelDesign GmbH GRÖSSE 7,5Jx16H2 DATUM 15.11.2011 VI. BEMERKUNGEN Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. (TÜV NORD CERT GmbH – Register-Nr. 11 102 090370 vom 2011-05-25) Dieser Prüfbericht umfasst Seite(n) 1 bis 8, sowie die unter Punkt V.3. angeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Bad Bramstedt, 15.11.2011 Prüflabor Süd GMBH Akkreditiert von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland KBA-P 00081-09 Der Sachverständige Ing. M. Buga Seite 8 von 8 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH