gutachten nr.: 2011-abe-psa-0044 zur erteilung einer abe 48786

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gutachten nr.: 2011-abe-psa-0044 zur erteilung einer abe 48786
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
GRÖSSE
DATUM
7,5Jx16H2
15.11.2011
AUDI, CHRYSLER, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
:
7,5Jx16H2
Einpresstiefe (mm)
:
35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
:
100/5
Zentrierart
:
Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Lochkreis
Ausführungsbezeichnung
Ausführung
100 35 57
(mm)
Kennzeichnung
Rad
Zentrierring
BE756
Ø64,1-Ø57,1
Befestigungsmittel
Zentrierring
Werkstoff
/-zahl
Einpresstiefe
zul.
Radlast
(mm)
(mm)
(kg)
(mm)
Datum
57,1
35
650
2100
07/09
Kunststoff
ww.
Aluminium
100/5
:
Mittenloch
zul.
gültig
Abrollab
umfang Fertig.
ART der Befestigung:
SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE Befestigungsmittel
Hersteller
Fz-Typ
ART
MASSE
SCHAFT
BUND
Anzugs- Drehmoment
Audi
8X
SC
Audi
8Z
SC
M14X1,5
25
60°
120
M14x1,5
28,3
60°
120
Audi
8L
Audi
8N
SC
M14x1,5
28,3
60°
140
SC
M14x1,5
28,3
60°
140
Chrysler
Chrysler
PL
MU
M12x1,5
60°
110
JR
MU
M12x1,5
60°
120
Chrysler
JA, M.6., JX
MU
M12x1,5
60°
110
Seat
6J, 6JN, 6L
SC
M14x1,5
28,3
60°
110
Seat
1M
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
Skoda
6Y
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
Skoda
1U
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
Skoda
5J, 6Y
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
VW
53I
SC
M14x1,5
28,3
60°
110
VW
5Z
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
VW
1J
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
VW
1H
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
VW
1HXO
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
VW
1HXOF
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
VW
1Y
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
VW
9C
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
VW
35I, 35I-299
SC
M14x1,5
28,3
60°
110
VW
6R, 9N
SC
M14x1,5
28,3
60°
120
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GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
GRÖSSE
DATUM
7,5Jx16H2
15.11.2011
Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller
:
AUDI
Verkaufsbezeichnung
:
A1
Fahrzeugtyp
8X
Betriebserlaubnis
e1*2007/46*0414*..,
e1*2007/46*0509*..
kW
63 - 136
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
8Z
Betriebserlaubnis
e1*98/14*0131*..,
e1*2001/116*0131*..
Fahrzeugtyp
8L
Betriebserlaubnis
e1*95/54*0042*..,
e1*98/14*0042*..
Fahrzeugtyp
8N
Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0089*..,
e1*97/27*0089*..,
e1*98/14*0089*..
e1*2001/116*0089*..,
e1*97/27*0089*..,
e1*98/14*0089*..
kW
110 - 140
110 - 140
132 - 184
Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
PT
Betriebserlaubnis
e11*98/14*0058*..
Reifen
195/45R16
205/45R16
215/40R16
Auflagen zu Reifen
11A; 34M
11A; 24J; 24M; 34M
11A; 242; 244; 365; 34M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 744; 74A;
74P; RRK
A3
Reifen
205/50R16
205/55R16
215/50R16
225/45R16
225/50R16
245/45R16
205/55R16
Auflagen zu Reifen
11A
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 744; 74A;
74P; RRK
11A; 24D; 24M: 57F
11A; 24D; 24M: 57F
52J
TT
:
110 - 180
8N
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 744; 74A;
74P; RRK
A2
:
kW
66 -110
66 - 132
66 - 132
66 - 132
66 - 132
66 - 132
154 - 180
Verkaufsbezeichnung
Auflagen zu Reifen
11A
11A
:
kW
55 - 81
Verkaufsbezeichnung
Reifen
205/45R16
205/50R16
215/45R16
225/45R16
Reifen
205/55R16
215/50R16
225/50R16
205/55R16 M+S
Auflagen zu Reifen
51G
205/55R16
215/50R16
225/50R16
205/55R16 M+S
51G
57F
52J
57F
52J
Auflagen
Roadster; Coupe;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Roadster; Coupe;
Allradantrieb; 10B;
11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
:
CHRYSLER
:
PT CRUISER
kW
164
85 - 110
Reifen
205/55R16 M+S
205/55R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D; 52J
11A; 24C; 24D
225/45R16
11A; 24C; 24D
225/50R16
11A; 24C; 24D
245/45R16
11A; 24D; 24M; 53S;
57F
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Auflagen
Pkw geschlossen;
Cabrio; Schaltgetriebe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
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ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
PT
Betriebserlaubnis
e11*98/14*0058*..
kW
100 - 110
Betriebserlaubnis
e11*98/14*0138*..
Reifen
205/55R16 M+S
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D; 52J
205/55R16
11A; 24C; 24D
225/45R16
11A; 24C; 24D
225/50R16
11A; 24C; 24D
245/45R16
11A; 24D; 24M; 53S;
57F
Reifen
205/55R16
205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
JR
e11*98/14*0138*..
104 - 149
205/55R16
205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
Verkaufsbezeichnung
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 52J
11A; 24C
11A; 24D; 24M
11A; 24D; 24M; 57F
11A; 24D; 24M; 53S;
57F
11A; 24D; 24M; 53S;
57F
11A; 24C; 52J
11A; 24C
11A; 24D; 24M
11A; 24D; 24M
11A; 24D; 24M; 53S;
57F
11A; 24D; 24M; 53S;
57F
Betriebserlaubnis
e11*93/81*0012*..
kW
96 - 120
JX
e11*93/81*0028*..
96 - 120
Auflagen
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P
STRATUS
:
Fahrzeugtyp
JA
(M.6.)
Auflagen
Pkw geschlossen;
Cabrio;
Automatikgetriebe;
11H;12A; 51A; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74H; 74P
SEBRING
:
kW
104 - 149
7,5Jx16H2
15.11.2011
PT CRUISER
:
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
JR
GRÖSSE
DATUM
Reifen
205/50R16
205/55R16
215/50R16
225/45R16
205/50R16
205/55R16
205/60R16
215/50R16
225/45R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24C
11A; 24C; 52J
11A; 24C
11A; 24D; 24M
11A; 24C
11A; 24C; 52J
11A; 24C
11A; 24D; 24M
11A; 24D; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P
Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller
:
SEAT
Verkaufsbezeichnung
:
IBIZA
Fahrzeugtyp
6J
6JN
Betriebserlaubnis
e9*2001/116*0067*..
e9*2007/46*0001*..
kW
44 - 77
44 - 110
Reifen
195/45R16 84
195/50R16
44 - 132
205/45R16
215/40R16
225/40R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M,
53S
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Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
6L
Betriebserlaubnis
e9*2001/116*0041*..,
e9*98/14*0041*..
Reifen
195/45R16 84
205/45R16
215/40R16
225/40R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J
Auflagen
IBIZA; CORDOBA;
Nicht Fz mit
"SeatSport"Bremse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
915; SEA
TOLEDO/LEON
:
Fahrzeugtyp
1M
Betriebserlaubnis
e9*97/27*0026*..,
e9*98/14*0026*..
kW
50 - 132
Reifen
205/50R16
205/55R16
225/45R16
225/50R16
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
1M
e9*98/14*0026*..
110 - 132
110 - 150
205/50R16
205/55R16 M+S
225/45R16
225/50R16
51G
52J
11A; 24C; 24D
11A; 24D; 24M; 53S; 57F
Auflagen
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller
:
SKODA
Verkaufsbezeichnung
:
OCTAVIA
Fahrzeugtyp
1U
Betriebserlaubnis
e11*95/54*0066*..;
e11*2001/116*0066*;
e11*2007/46*0011*..
kW
44 - 110
e11*95/54*0066*..;
e11*2001/116*0066*;
e11*2007/46*0011*..
50 - 75
1U
e11*95/54*0066*..;
e11*2001/116*0066*;
e11*2007/46*0011*..
1U
e11*95/54*0066*..;
e11*2001/116*0066*;
e11*2007/46*0011*..
1U
7,5Jx16H2
15.11.2011
IBIZA/CORDOBA
:
kW
44 - 110
44 - 132
Verkaufsbezeichnung
GRÖSSE
DATUM
Reifen
205/50R16
205/55R16
215/50R16
225/45R16
225/50R16
Auflagen zu Reifen
51G
205/50R16
205/55R16
215/50R16
225/45R16
225/50R16
51G
132
205/50R16
205/55R16 M+S
215/50R16
225/45R16
225/50R16
51G
52J
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
11A; 24D; 24M; 57F
81 - 110
205/50R16
205/55R16
215/50R16
225/45R16
225/50R16
51G
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
11A; 24D; 24M; 57F
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
11A; 24D; 24M; 57F
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
11A; 24D; 24M; 57F
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Auflagen
nicht für
beschusssichere Fz;
nur Limousine
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
nicht für
beschusssichere Fz;
Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
nicht für
beschusssichere Fz;
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
nicht für
beschusssichere Fz;
Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
5J
5J
Betriebserlaubnis
e11*2001/116*0291*..;
e11*2007/46*0013*..
e11*2001/116*0291*..;
e11*2007/46*0013*..
132
Fahrzeugtyp
6Y
Betriebserlaubnis
e11*98/14*0123*..
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
5J
Betriebserlaubnis
N083,
e11*2007/46*0013*..
Betriebserlaubnis
e11*2007/46*0013*..,
e11*2001/116*0291*..
Betriebserlaubnis
e11*2007/46*0013*..,
e11*2001/116*0291*..
205/45R16
215/40R16 86
195/45R16 84
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M;
52J; 53S
11A; 24D; 24J; 24M;
52J; 53S
Reifen
195/45R16 84
205/45R16
215/40R16 86
225/40R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
Auflagen
Schrägheck; Kombi;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
PRAKTIK
Reifen
195/45R16 84
205/45R16 87
215/40R16 86
215/45R16
225/40R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
Auflagen
Lieferwagen geschl.;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
ROOMSTER
:
Reifen
195/45R16 84
205/45R16 87
215/40R16 86
215/45R16
225/40R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
Auflagen
Frontantrieb; auch
Ausf. Lieferwagen
geschl.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
ROOMSTER SCOUT
:
kW
55 - 77
Auflagen
Schrägheck; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
nur Ausf. FABIA RS;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
FABIA
:
kW
55 - 77
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
5J
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
:
kW
51 - 66
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
5J
Reifen
195/45R16 84
205/40R16 83
205/45R16 83
kW
37 - 96
7,5Jx16H2
15.11.2011
FABIA
:
kW
44 - 77
Verkaufsbezeichnung
GRÖSSE
DATUM
Reifen
195/45R16 84
205/45R16 87
215/40R16 86
215/45R16
225/40R16
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24D
11A; 24D
11A; 24D
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Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH.
Auflagen
Frontantrieb; nur
Ausf. Scout;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
1J
Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0071*..,
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
Fahrzeugtyp
1H
1HXO
1HX1
1HXOF
Betriebserlaubnis
e1*96/79*0068*..,
F804,
G156,
F894
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
53I
Betriebserlaubnis
E664/1
Fahrzeugtyp
5Z
Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0301*..
Fahrzeugtyp
9C
Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0106*...,
e1*97/27*0106*..,
e1*98/14*0106*..
Reifen
205/45R16 87
215/40R16
215/45R16
225/40R16
Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0205*.
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M; 54F
11A; 242; 244; 24D; 24J;
24M; 53S
Reifen
205/45R16 87
215/40R16 82
225/40R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J; 24M; 53S
Auflagen
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
FOX
Reifen
195/45R16 84
205/45R16 87
215/40R16 86
215/45R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24D
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J; 24M
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
BEETLE
Reifen
205/50R16
205/55R16
225/45R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 242, 244; 24D; 24J;
24M
11A; 242, 244; 24D; 24J;
24M
Auflagen
Limousine;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
BEETLE CABRIOLET
:
kW
55 - 110
Auflagen
GOLF; VENTO;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
CORRADO
225/50R16
Fahrzeugtyp
1Y
Auflagen
GOLF; BORA;
Limousine; Variant;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
GOLF/VENTO
:
kW
55 - 125
Verkaufsbezeichnung
11A; 24D; 24M; 57F
:
kW
40 - 55
Verkaufsbezeichnung
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24J; 24M
:
kW
85 - 140
Verkaufsbezeichnung
Reifen
205/50R16 87
225/45R16
205/55R16
225/50R16
:
kW
40 - 140
7,5Jx16H2
15.11.2011
VOLKSWAGEN
GOLF/BORA
:
:
kW
50 - 150
Verkaufsbezeichnung
GRÖSSE
DATUM
Reifen
205/50R16
205/55R16
225/45R16
225/50R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 24D; 24J; 24M
11A; 242, 244; 24D; 24J;
24M
11A; 242, 244; 24D; 24J;
24M
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schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH.
Auflagen
Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
35I
35I-299
kW
81 - 128
E960
81 - 135
Fahrzeugtyp
6R
Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0510*..
Verkaufsbezeichnung
Reifen
205/45R16 87
215/45R16 86
225/40R16
205/45R16 87
215/45R16 86
225/40R16
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J; 24M; 53S
Auflagen
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J; 24M; 53S
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
CROSS POLO
:
kW
51 - 77
Reifen
195/45R16 84
205/45R16 87
215/40R16 86
215/45R16
225/40R16
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24D
11A; 24D
11A; 24D
Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0510*..,
e1*2007/46*0486*..
kW
51 - 77
Reifen
195/45R16 84
205/45R16 87
215/45R16
225/40R16
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24D
11A; 24D; 24J; 24M; 53S
11A; 24D; 24J; 24M; 53S
6R
e1*2001/116*0510*..
132
195/45R16 M+S
205/45R16 M+S
52J; 53S
52J; 53S
Fahrzeugtyp
9N
Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0174*..,
e1*98/14*0174*...
Reifen
195/45R16 84
205/45R16
215/40R16
225/40R16
9N
e1*2001/116*0174*..
40 - 77
Auflagen
Frontantrieb;
2- und 4-Türer;
nicht Ausf.
BLUEMOTION;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 917
Frontantrieb; nur
Ausf. Polo GTI;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
POLO
:
kW
40 - 110
Auflagen
Frontantrieb; nur
Ausf. Cross Polo;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
POLO
:
Fahrzeugtyp
6R
Verkaufsbezeichnung
7,5Jx16H2
15.11.2011
PASSAT
:
Betriebserlaubnis
E657,
E657/1
Verkaufsbezeichnung
GRÖSSE
DATUM
205/45R16 M+S
Auflagen zu Reifen
11A; 24D
11A; 24D
11A; 245; 24D; 24J;
24M; 53S
11A; 245; 24D; 24J;
24M; 53S
52J
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schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH.
Auflagen
nicht Polo-Fun;
nicht Polo-Cross;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 915
Polo-Fun; PoloCross;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 915
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
Verkaufsbezeichnung
Fahrzeugtyp
9N
Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0174*..
7,5Jx16H2
15.11.2011
POLO
:
kW
132
GRÖSSE
DATUM
Reifen
205/45R16 M+S
Auflagen zu Reifen
52J
Auflagen
nur Polo GTI;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die SonderFahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit
dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Seite 8 von 13
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GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
GRÖSSE
DATUM
7,5Jx16H2
15.11.2011
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in
Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K)
Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/ReifenKombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
242)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten
Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 das Hinweisblatt ist zu beachten!
244)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite
der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 das Hinweisblatt ist zu beachten!
245)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass
die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
 das Hinweisblatt ist zu beachten!
24C)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
 das Hinweisblatt ist zu beachten!
24D)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
 das Hinweisblatt ist zu beachten!
24J)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Seite 9 von 13
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GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
GRÖSSE
DATUM
7,5Jx16H2
15.11.2011
 das Hinweisblatt ist zu beachten!
24M)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 das Hinweisblatt ist zu beachten!
32J)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
(Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist
der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt
4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
34M)
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 6 mm zwischen Sonderrad
und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen und Bremsleistungen vorhanden ist.
365)
Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ausschließlich mittels vom Fahrzeughersteller angebotenen OriginalErsatzteilen, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist
bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengrößen in 17" bzw. 18" in den Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der
vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für
den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4
der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung),
freigegeben
ist.
Der
Loadindex,
das
Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und
die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Seite 10 von 13
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
GRÖSSE
DATUM
7,5Jx16H2
15.11.2011
54F)
Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) aufgeführt ist, kann
deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO)
durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der
vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57F)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
71C)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
721)
Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die
weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen VentillochNenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind
die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725)
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile
zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
74A)
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die,
in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
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GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
GRÖSSE
DATUM
7,5Jx16H2
15.11.2011
74H)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.
74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
915)
An Fahrzeugausführungen, die unter Punkt D.1 der Zulassungsbescheinigung I als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto
beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw.
Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig.
917)
An Fahrzeugen mit der Verkaufsbezeichnung "BLUEMOTION" sind nur die Reifen zulässig, die in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Der Loadindex, das
Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und
die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
RRK)
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,
sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse
Hinterachse
1
185/50R16
205/45R16
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
195/40R16
195/45R16
195/50R16
205/45R16
205/50R16
205/55R16
205/60R16
215/40R16
215/50R16
215/55R16
225/40R16
225/50R16
225/55R16
225/60R16
215/35R16
215/40R16,
205/45R16,
225/40R16
225/45R16
225/50R16,
225/55R16
225/40R16,
245/45R16
235/50R16
245/35R16,
245/45R16
245/50R16
245/55R16
225/40R1
215/45R1
6
245/45R1
245/35R1
255/35R1
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren
Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am
Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie
zulässig.
SEA)
An Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Radgröße 5Jx14 ausgerüstet sind, ist die Verwendung
dieser Rad/Reifen-Kombination nur zulässig in Verbindung mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder
einem geänderten Fahrwerk, in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der
vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für
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GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
ANLAGE
HERSTELLER
-2Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
GRÖSSE
DATUM
7,5Jx16H2
15.11.2011
den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4
der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
48786
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
7,5 J x 16 H2
Typ:
BE756
Inhaber der ABE
und Hersteller:
ICW International Car WheelDesign GmbH
DE-57439 Attendorn
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 48786
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48786
Die ABE-Nr. 48786 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 16 H2 , Typ BE756, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 2011-ABE-PSA-0044 vom 15.11.2011 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Prüflabors Süd GmbH,
Bad Bramstedt, vom 15.11.2011 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 20.02.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 2011-ABE-PSA-0044, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.01.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48786
- Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die
Einzelerzeugnisse
der
reihenweisen
Fertigung
müssen
mit
den
Genehmigungsunterlagen
genau
übereinstimmen.
Mit
dem
zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
2011-ABE-PSA-0044
CP
GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINER
ABE 48786
2011-ABE-PSA-0044
ICW International CarWheelDesign GmbH
Antragsteller : Askay 28
D-57439 Attendorn
Art : Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Typ : BE756
Radname : i-BE
Sonderrad-Größe : 7,5Jx16H2
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE verliert
seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
HINWEISE
Der Radtyp BE756 ist mit dem Radnamen i-BE für die Sonderrad-Größe 7,5Jx16H2
gekennzeichnet. Zusätzlich können zusätzliche Kontrollkennzeichen angebracht sein!
-Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den
Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über
240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die
Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon
ausgenommen.
0.1 Aufstellung
Radausführung
1
2
3
100 35 54
100 35 57
108 45 63
Zentrierring
Ø64,1-Ø54,1
Ø64,1-Ø57,1
Ø72,6-Ø63,4
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø64,1-Ø54,1
Ø64,1-Ø57,1
Ø72,6-Ø63,4
Abmessungen
Ø54,1
Ø57,1
Ø63,4
Werkstoff
Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt
HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn
Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415
BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
FAHRZEUGTEIL
HERSTELLER
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Leichtmetall-Sonderrad
Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
Radausführung
Zentrierring
108 45 60
112 35 57
112 35 66
112 45 57
112 45 66
114,3 45 60
114,3 45 64
114,3 45 66
114,3 45 67
120 35 72
112 35 65
120 35 65
120 41 72
Ø72,6-Ø60,1
Ø72,6-Ø57,1
Ø72,6-Ø66,6
Ø72,6-Ø57,1
Ø72,6-Ø66,6
Ø72,6-Ø60,1
Ø72,6-Ø64,1
Ø72,6-Ø66,1
Ø72,6-Ø67,1
ohne
Ø72,6-Ø65,1
Ø72,6-Ø65,1
ohne
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø72,6-Ø60,1
Ø72,6-Ø57,1
Ø72,6-Ø66,6
Ø72,6-Ø57,1
Ø72,6-Ø66,6
Ø72,6-Ø60,1
Ø72,6-Ø64,1
Ø72,6-Ø66,1
Ø72,6-Ø67,1
ohne
Ø72,6-Ø65,1
Ø72,6-Ø65,1
ohne
GRÖSSE
7,5Jx16H2
DATUM
15.11.2011
Abmessungen
Ø60,1
Ø57,1
Ø66,6
Ø57,1
Ø66,6
Ø60,1
Ø64,1
Ø66,1
Ø67,1
-Ø65,1
Ø65,1
--
Werkstoff
Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
-Kunststoff ww. Aluminium
Kunststoff ww. Aluminium
--
0.2 Befestigung
Die Leichtmetall-Sonderräder BE756 werden mit 5 Kegelbundschrauben/-muttern mit einem
Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit
festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben
der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
0.3 Kombination
-nicht vorgesehen-
I.
ÜBERSICHT
Ausführungsbezeichnung
Ausführung
Einpresstiefe
zul.
Radlast
zul.
Abrollumfang
gültig
ab
Fertig.
100/5
(mm)
54,1
(mm)
35
(kg)
650
(mm)
2100
Datum
07/09
Lochkreis
(mm)
/-zahl
Mittenloch
100 35 54
Kennzeichnung
Rad
Zentrierring
BE756
Ø64,1-Ø54,1
100 35 57
BE756
Ø64,1-Ø57,1
100/5
57,1
35
650
2100
07/09
108 45 63
BE756
Ø72,6-Ø63,4
108/5
63,4
45
650
2100
07/09
108 45 60
BE756
Ø72,6-Ø60,1
108/5
60,1
45
650
2100
07/09
112 35 57
BE756
Ø72,6-Ø57,1
112/5
57,1
35
650
2100
07/09
112 35 66
BE756
Ø72,6-Ø66,6
112/5
66,6
35
650
2100
07/09
112 45 57
BE756
Ø72,6-Ø57,1
112/5
57,1
45
650
2100
07/09
112 45 66
BE756
Ø72,6-Ø66,6
112/5
66,6
45
650
2100
07/09
114,3 45 60
BE756
Ø72,6-Ø60,1
114,3/5
60,1
45
650
2100
07/09
Seite 2 von 8
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schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
FAHRZEUGTEIL
HERSTELLER
Leichtmetall-Sonderrad
Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
Lochkreis
(mm)
/-zahl
Ausführungsbezeichnung
Ausführung
I.1.
I.2.
Mittenloch
GRÖSSE
7,5Jx16H2
DATUM
15.11.2011
Einpresstiefe
zul.
Radlast
zul.
Abrollumfang
gültig
ab
Fertig.
(mm)
45
(kg)
650
(mm)
2100
Datum
07/09
114,3 45 64
Kennzeichnung
Rad
Zentrierring
BE756
Ø72,6-Ø64,1
114,3/5
(mm)
64,1
114,3 45 66
BE756
Ø72,6-Ø66,1
114,3/5
66,1
45
650
2100
07/09
114,3 45 67
BE756
Ø72,6-Ø67,1
114,3/5
67,1
45
650
2100
07/09
120 35 72
BE756
ohne
120/5
72,6
35
650
2100
07/09
112 35 65
BE756
Ø72,6-Ø65,1
110/5
65,1
35
650
2100
07/09
120 35 65
BE756
Ø72,6-Ø65,1
120/5
65,1
35
650
2100
07/09
120 41 72
BE756
ohne
120/5
72,6
41
650
2100
07/09
BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER
Antragsteller
:
Hersteller
:
Handelsmarke
:
Art der Sonderräder
:
Korrosionsschutz
Radgewicht
:
:
ICW International CarWheelDesign GmbH
Askay 28
D-57439 Attendorn
ICW International CarWheelDesign GmbH
Askay 28
D-57439 Attendorn
ICW
Einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit
unsymmetrischen Tiefbett und Doppelhump;
Nabenbohrung durch Deckel verschlossen
Mehrschicht-Lackierung
-nicht geprüft- siehe II. Sonderradprüfung
RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER
-
siehe Anlage(n)
















Anlage -1Anlage -2Anlage -3Anlage -4Anlage -5Anlage -6Anlage -7Anlage -8Anlage -9Anlage -10Anlage -11Anlage -12Anlage -13Anlage -14Anlage -15Anlage -16-
7
13
11
5
21
20
19
11
11
10
9
20
8
11
3
3
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
Seite(n)
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GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
FAHRZEUGTEIL
HERSTELLER
I.3.
Typ
Leichtmetall-Sonderrad
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
GRÖSSE
7,5Jx16H2
DATUM
15.11.2011
KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen
bzw. eingeprägt: (siehe Beispiel)
KBA-Typzeichen
Japanisches Prüfwertzeichen
Handelsbezeichnung /-marke
Ausführung / Typ
Hersteller
Sonderrad-Größe
Lochkreis (mm)
Einpresstiefe (mm)
Herkunftsmerkmal
Herstellungsdatum
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
RADAUSSENSEITE
KBA 48786
----------
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
RADINNENSEITE
-JWL
ICW-Germany
BE756
ZCW
7,5Jx16H2
z.B. LK 112
z.B. ET45
MIC
Datumsgitter
Die KBA-Nummer ist an der Radaußenseite mittels eines bedruckten Sicherheitsfolien-Aufklebers
angebracht (siehe Anlage: Kennzeichnung). Zusätzlich können noch verschiedene Kontrollkennzeichen angebracht sein!
I.4.
VERWENDUNGSBREICH
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen.
II.
SONDERRADPRÜFUNG
-
Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 2011-FG-PSA-0071 Prüflabor Süd GmbH,
Tegelbarg 31a, D-24576 Bad Bramstedt vom 12.07.2011.
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GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
FAHRZEUGTEIL
HERSTELLER
Typ
BE756
Leichtmetall-Sonderrad
ICW International CarWheelDesign GmbH
III.
ANBAU- UND VERWENDUNGSPRÜFUNG
III.1.
ANBAUUNTERSUCHUNG AM FAHRZEUG
GRÖSSE
7,5Jx16H2
DATUM
15.11.2011
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden
Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei dem im
Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.
III.2.
FAHRVERSUCHE
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung
liegen vor.
-Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.0720.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜVMerkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen
unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei
den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der
Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht
zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/ReifenKombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
FAHRWERKSFESTIGKEIT
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen
Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. ZUSAMMENFASSUNG
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine
technischen Bedenken.
Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder
gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen
Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn
-
sich am Sonderrad Änderungen in masslicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer
Hinsicht ergeben.
sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
in Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
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schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
FAHRZEUGTEIL
HERSTELLER
Leichtmetall-Sonderrad
Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
V.
UNTERLAGEN UND ANLAGEN
V.1.
VERWENDUNGSBEREICHSANLAGEN
GRÖSSE
7,5Jx16H2
DATUM
15.11.2011
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anlage
Ausführung
ET
erstellt am
Allg.
Hinweise
1
LEXUS/TOYOTA, SUBARU
100 35 54
35
15.11.2011
liegt bei
2
AUDI, CHRYSLER, SEAT, SKODA,
VOLKSWAGEN
100 35 57
35
15.11.2011
liegt bei
3
FORD, JAGUAR, VOLVO
108 45 63
45
15.11.2011
liegt bei
4
RENAULT
108 45 60
45
15.11.2011
liegt bei
5
AUDI, SEAT, SKODA,
VOLKSWAGEN
112 35 57
35
15.11.2011
liegt bei
6
AUDI, DAIMLER, DAUMLERBENZ(D), MERCEDES-BENZ
112 35 66
35
15.11.2011
liegt bei
7
AUDI, CHRYSLER, SEAT, SKODA,
VOLKSWAGEN
112 45 57
45
15.11.2011
liegt bei
8
AUDI, DAIMLER, DAUMLERBENZ(D), MERCEDES-BENZ
112 45 66
45
15.11.2011
liegt bei
9
FIAT, SUZUKI, LEXUS/TOYOTA
114,3 45 60
45
15.11.2011
liegt bei
10 HONDA, LANDROVER
114,3 45 64
45
15.11.2011
liegt bei
Automobiles DACIA S.A, NISSAN,
11 NISSAN international S.A.,
RENAULT
114,3 45 66
45
15.11.2011
liegt bei
CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD
MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI
12 MOTOR (CZ), KIA, MAZDA,
MITSUBISHI, PEUGEOT
114,3 45 67
45
15.11.2011
liegt bei
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GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
FAHRZEUGTEIL
HERSTELLER
Leichtmetall-Sonderrad
Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
Anlage
GRÖSSE
7,5Jx16H2
DATUM
15.11.2011
Allg.
Ausführung
ET
erstellt am
120 35 72
35
15.11.2011
liegt bei
112 35 65
35
15.11.2011
liegt bei
15 OPEL/VAUXHALL(GB)
120 35 65
35
15.11.2011
liegt bei
16 BMW/BMW AG
120 41 72
41
15.11.2011
liegt bei
13 BMW, BMW AG, MINI
14
FIAT, OPEL/VAUXHALL(GB),
SAAB
V.2.
ALLGEMEINE HINWEISE
-
siehe Anlage:

V.3.
Radabdeckung – 1 Seite(n)
TECHNISCHE UNTERLAGEN
-
siehe Anlage:

Technische Unterlagen – 2 Seite(n)
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Hinweise
GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0044
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48786
FAHRZEUGTEIL
HERSTELLER
Leichtmetall-Sonderrad
Typ
BE756
ICW International CarWheelDesign GmbH
GRÖSSE
7,5Jx16H2
DATUM
15.11.2011
VI. BEMERKUNGEN
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
(TÜV NORD CERT GmbH – Register-Nr. 11 102 090370 vom 2011-05-25)
Dieser Prüfbericht umfasst Seite(n) 1 bis 8, sowie die unter Punkt V.3. angeführten Anlagen und darf
nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Bad Bramstedt, 15.11.2011
Prüflabor Süd GMBH
Akkreditiert von der Benennungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
KBA-P 00081-09
Der Sachverständige
Ing. M. Buga
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