Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) zum/-r Busfahrer/-in
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Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) zum/-r Busfahrer/-in
OSNABRÜCK TRANSPORT / VERKEHR Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) zum/-r Busfahrer/-in (113.11) VERANSTALTUNGEN IN OSNABRÜCK BUCHUNGSHINWEIS Dieses Angebot richtet sich an Kunden mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur bzw. JobCenter) oder Kostenübernahme (BFD, Deutsche Rentenversicherung, BG oder andere Fördergeber). Auch Privatzahler sind willkommen. Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch über dieses Bildungsangebot und Fördermöglichkeiten. Öffentlich geförderte Weiterbildung DEKRA Akademie GmbH Osnabrück UNTERRICHTSFORM DAUER TERMINE Vollzeit 5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung) auf Anfrage ZIELGRUPPE INHALTE Arbeitssuchende, die als Kraftfahrer * im Bereich des Güterverkehrs eine berufliche Zukunft anstreben. Basiswissen Lkw/Bus - Nutfahrzeugtechnik - Arbeitsrecht und -sicherheit - Gesundheitsschutz Spezialwissen Bus Personenbeförderung - Personenverkehrsmarkt Perfektionsfahrten (optional zzgl. Prüfungsvorbereitung) HINTERGRUND Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE, die sie nach dem 10.09.2008 erworben haben und diese gewerblich für die Personenbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Ab dem 21. Lebensjahr kann der Nachweis im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erbracht werden. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes (BKrFQV), Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern. www.dekra-akademie.de VORAUSSETZUNGEN Beachten Sie, dass die untere Altersgrenze für den Einsatz von Fahrer im Personenverkehr grundsätzlich das 23. Lebensjahr ist. Lediglich im Linienverkehr bis 50 km ist die untere Altersgrenze das 21. Lebensjahr. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung. ABSCHLUSS Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis 'Beschleunigte Grundqualifikation'. GÜLTIGKEIT Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren. HINWEISE * Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer. 1 OSNABRÜCK TRANSPORT / VERKEHR VERANSTALTER DEKRA Akademie GmbH Klöcknerstraße 17 49090 Osnabrück Tel.: +49.541.13916-0 Fax: +49.541.13916-22 E-Mail: [email protected] VERANSTALTUNGSORT DEKRA Akademie GmbH Klöcknerstr. 17 49090 Osnabrück Tel.: +49.541.13916-0 Fax: +49.541.13916-22 E-Mail: [email protected] ANSPRECHPARTNER Frau Anne Harbecke Tel: +49.541.13916-13 Fax: +49.541.13916-22 E-Mail: [email protected] www.dekra-akademie.de 2