und plötzlich ist alles anders
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Weitere Informationen So finden sie uns: Wenn Sie eine Beratung rund um das Thema Betreuung und Vorsorge möchten, finden Sie uns hier: Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei und mit öffent lichen Verkehrsmitteln zu erreichen: Buslinie 51, Haltestelle Stadtrade Lu the str. h Sc Ol g e- Lüd Text: Amt für Familie und Soziales Redaktion: Pressereferat Layout: Schmidt und Weber Konzept-Design, Kiel Fotos: contrastwerkstatt (Titel), Stauke – www.fotolia.com Druck: Hugo Hamann GmbH, Kiel Auflage: 3.000 Stück, Januar 2014 Amt für Familie und Soziales / Betreuungsstelle r ig e w Landeshauptstadt Kiel Amt für Familie und Soziales Stephan-Heinzel-Straße 2 (Wilhelmplatz) 24116 Kiel Internet: www.kiel.de/sozial - Herausgeberin: ltz Waldwiese Go le s au Ch er- Sc h fr a de Ar S Wes trin r ke be Win te r r. St ker w str. k R - as A s e er se m Mo n - gra orben ne Da f rp Ka ei - t en n-d Vo Waldwiesenkreuz ee ss Landstr. ch roo ie sstr. Betreuungsrecht Moorteich- Rin g str . sb w nstr. htho nc ela tziu Lan e r Vorsorgevollmacht wiese 76 lf Wu p am r. ust Bra eitk Str e burg ds en s- nse tr. d re s er- Südfriedhof An str. Wa ssily risti anistr . . str -H or e rtn H us Betreuungsstelle Ch Gä od ad r. en- e Th dtr a de - a str. st ück r a rb mm Da am m eg d w Sta Uhlenkro g Neuenrade r Zumsseeof Ha hnh r Ba en Al t oder verabreden Sie einen individuellen Termin mit uns. Wir kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause. S . str er eil dw Du n- ke rüc rb aa f- ho h rc Ki a ldk tfe ad St r. mp M de Ar Mettlach- Unsere Sprechzeiten: Montag von 9:00 bis 11:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Kiel-Hassee CITTI-Park elen lm üh Pa M n- e Mühl Calvin - o f- Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr für mich sorgen kann? . str ch str . Faes rst n- n ma fra Sie erreichen uns telefonisch unter der 0431 901-3605. all nw e ütz W eg AS Kiel-Mitte ie Botr. s Amt für Familie und Soziales – Betreuungsstelle – Saarbrückenstraße 145 1. Etage, Zimmer 112–117 24114 Kiel ... und plötzlich ist alles anders Gesetzliche Betreuung Vorsorgevollmacht Was passiert, wenn ich meine Angelegenheiten wegen Krankheit, Alter oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr selbst regeln kann? Die Vertretung der rechtlichen Angelegenheiten ist durch das Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wenn ich keine Angehörigen oder Personen des Vertrauens und keine Vorsorge getroffen habe, bestellt das Betreuungs gericht eine Person für bestimmte Aufgaben, die meinen notwendigen Schutz gewährleisten und meine Wünsche und meinen Willen soweit wie möglich berücksichtigen. Warum ist Vorsorge für mich wichtig? Durch einen Unfall, eine Krankheit oder Altersgebrechlichkeit können wir alle in die Situation geraten, in der wir nicht mehr in der Lage sind, sinnvolle Entscheidungen zu treffen und eigenverantwortlich zu handeln. Die weit verbreitete Annahme, dass dann die Ehepartner oder die erwachsenen Kinder Entscheidungen treffen können, ist falsch! Ohne bevollmächtigt beziehungsweise zum gesetzlichen Betreuer oder Betreuerin bestellt worden zu sein, kann niemand etwas für mich regeln. Wer betreut mich, wenn ich keine Vorsorge getroffen habe? Alle geeigneten Erwachsenen (zum Beispiel aus dem Fami lien- oder Freundeskreis) können das Ehrenamt der gesetz lichen Betreuung übernehmen. Daneben gibt es fremde Personen, die Betreuungen ehrenamtlich und/oder berufs mäßig führen. Alle bestellten Betreuer oder Betreuerinnen unterliegen der Kontrolle des Gerichtes. Sie werden über die Betreuungsstelle, das Gericht aber auch den Betreuungs verein unterstützt und beraten. Deshalb ist es wichtig, Vorsorge zu treffen und zu bestim men, wer, wenn ich ausfalle, meine Interessen vertreten soll. Nur so bestimme ich rechtzeitig, was im Falle meiner Entscheidungsunfähigkeit mit mir geschehen oder auch, was unterlassen werden soll. Bin ich geschäftsunfähig, wenn ich gesetzlich betreut werde? Nein. Das Gericht legt fest, welche Aufgabenbereiche der Betreuer oder die Betreuerin zu vertreten hat. Das kann zum Beispiel die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, die Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Behör denangelegenheiten oder das Öffnen der Post (außer Privat post) sein. Das hat nicht zur Folge, dass ich geschäftsunfähig bin. Was sind die Vorteile einer Vorsorgevollmacht? Mit der Vorsorge bestimme ich selbst, wer für mich handeln soll, denn ich benenne Personen meines Vertrauens, die bereit sind, mich zu unterstützen. Ich kann mich von meinen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen, kann zusätzliche Anweisungen geben, wie meine Angelegenheiten geregelt werden sollen. Dabei ist es von Vorteil, wenn ich die gewünschten Bevollmächtigten in die Abfassung der Vollmacht mit einbeziehe. Wichtig: Die Personen meines Vertrauens, mit denen ich eine Vollmacht abschließe, werden nicht vom Gericht beaufsichtigt und sind daher dem Gericht nicht rechen schaftspflichtig! Wichtiges für alle, die gerne eine gesetzliche oder ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchten: • Grundsätzlich können alle geeigneten Erwachsenen eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen. • Wenn Sie eine Betreuung übernehmen, sind Sie nicht für die Pflege verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, die notwendigen Hilfen über die zustän digen Ämter und Behörden zu vermitteln und einzuleiten. Dazu gehört zum Beispiel das Stellen von Anträgen für die Gewährung von Sozialleis tungen. • Der Zeitaufwand einer Betreuung richtet sich nach dem Einzelfall. Manchmal reichen schon wenige Stunden pro Monat. Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Die Betreuung muss nach 7 Jahren spätestens überprüft werden. Wenn die Notwendigkeit der Betreuung nicht mehr besteht, wird diese vom Gericht wieder aufgehoben. Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und möchten Sie mehr Informationen über die Aufgaben einer Betreuung? Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Betreuungsstelle in der Saarbrückenstraße 145, unterstützen und beraten Sie gerne!