und plötzlich ist alles anders

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und plötzlich ist alles anders
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lichen Verkehrsmitteln zu erreichen: Buslinie 51, Haltestelle
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Text: Amt für Familie und Soziales
Redaktion: Pressereferat
Layout: Schmidt und Weber Konzept-Design, Kiel
Fotos: contrastwerkstatt (Titel), Stauke – www.fotolia.com
Druck: Hugo Hamann GmbH, Kiel
Auflage: 3.000 Stück, Januar 2014
Amt für Familie und Soziales / Betreuungsstelle
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Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Stephan-Heinzel-Straße 2 (Wilhelmplatz)
24116 Kiel
Internet: www.kiel.de/sozial
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Herausgeberin:
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oder verabreden Sie einen individuellen Termin mit uns.
Wir kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
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Unsere Sprechzeiten:
Montag von
9:00 bis 11:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Kiel-Hassee
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Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr
für mich sorgen kann?
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Sie erreichen uns telefonisch unter der 0431 901-3605.
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Amt für Familie und Soziales
– Betreuungsstelle –
Saarbrückenstraße 145
1. Etage, Zimmer 112–117
24114 Kiel
... und plötzlich
ist alles anders
Gesetzliche Betreuung
Vorsorgevollmacht
Was passiert, wenn ich meine Angelegenheiten wegen
Krankheit, Alter oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr
selbst regeln kann?
Die Vertretung der rechtlichen Angelegenheiten ist durch das
Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Wenn ich keine Angehörigen oder Personen des Vertrauens
und keine Vorsorge getroffen habe, bestellt das Betreuungs­
gericht eine Person für bestimmte Aufgaben, die meinen
notwendigen Schutz gewährleisten und meine Wünsche und
meinen Willen soweit wie möglich berücksichtigen.
Warum ist Vorsorge für mich wichtig?
Durch einen Unfall, eine Krankheit oder Altersgebrechlichkeit
können wir alle in die Situation geraten, in der wir nicht mehr
in der Lage sind, sinnvolle Entscheidungen zu treffen und
eigenverantwortlich zu handeln. Die weit verbreitete
Annahme, dass dann die Ehepartner oder die erwachsenen
Kinder Entscheidungen treffen können, ist falsch! Ohne
bevollmächtigt beziehungsweise zum gesetzlichen Betreuer
oder Betreuerin bestellt worden zu sein, kann niemand
etwas für mich regeln.
Wer betreut mich, wenn ich keine Vorsorge getroffen
habe?
Alle geeigneten Erwachsenen (zum Beispiel aus dem Fami­
lien- oder Freundeskreis) können das Ehrenamt der gesetz­
lichen Betreuung übernehmen. Daneben gibt es fremde
Personen, die Betreuungen ehrenamtlich und/oder berufs­
mäßig führen. Alle bestellten Betreuer oder Betreuerinnen
unterliegen der Kontrolle des Gerichtes. Sie werden über
die Betreuungsstelle, das Gericht aber auch den Betreuungs­
verein unterstützt und beraten.
Deshalb ist es wichtig, Vorsorge zu treffen und zu bestim­
men, wer, wenn ich ausfalle, meine Interessen vertreten
soll. Nur so bestimme ich rechtzeitig, was im Falle meiner
Entscheidungsunfähigkeit mit mir geschehen oder auch,
was unterlassen werden soll.
Bin ich geschäftsunfähig, wenn ich gesetzlich betreut
werde?
Nein. Das Gericht legt fest, welche Aufgabenbereiche der
Betreuer oder die Betreuerin zu vertreten hat. Das kann zum
Beispiel die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, die
Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Behör­
denangelegenheiten oder das Öffnen der Post (außer Privat­
post) sein. Das hat nicht zur Folge, dass ich geschäftsunfähig
bin.
Was sind die Vorteile einer Vorsorgevollmacht?
Mit der Vorsorge bestimme ich selbst, wer für mich handeln
soll, denn ich benenne Personen meines Vertrauens, die
bereit sind, mich zu unterstützen. Ich kann mich von meinen
Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen, kann zusätzliche
Anweisungen geben, wie meine Angelegenheiten geregelt
werden sollen. Dabei ist es von Vorteil, wenn ich die
gewünschten Bevollmächtigten in die Abfassung der
Vollmacht mit einbeziehe.
Wichtig: Die Personen meines Vertrauens, mit denen
ich eine Vollmacht abschließe, werden nicht vom Gericht
beaufsichtigt und sind daher dem Gericht nicht rechen­
schaftspflichtig!
Wichtiges für alle, die gerne eine gesetzliche
oder ehrenamtliche Betreuung übernehmen
möchten:
• Grundsätzlich können alle geeigneten
Erwachsenen eine ehrenamtliche Betreuung
übernehmen.
• Wenn Sie eine Betreuung übernehmen, sind Sie
nicht für die Pflege verantwortlich. Ihre Aufgabe
ist es, die notwendigen Hilfen über die zustän­
digen Ämter und Behörden zu vermitteln und
einzuleiten. Dazu gehört zum Beispiel das Stellen
von Anträgen für die Gewährung von Sozialleis­
tungen.
• Der Zeitaufwand einer Betreuung richtet sich
nach dem Einzelfall. Manchmal reichen schon
wenige Stunden pro Monat.
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Die Betreuung muss nach 7 Jahren spätestens überprüft
werden. Wenn die Notwendigkeit der Betreuung nicht mehr
besteht, wird diese vom Gericht wieder aufgehoben.
Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und möchten Sie mehr Informationen
über die Aufgaben einer Betreuung?
Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Betreuungsstelle in der Saarbrücken­straße 145,
unterstützen und beraten Sie gerne!

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