Merkblatt für Musiker

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Merkblatt für Musiker
Anita Hohenbrink
Steuerberaterin
Merkblatt für Musiker einer Band
Walsheimer Weg 21
76829 Landau
Telefon: 06341/54681
FAX : 06341/54873
in Kooperation mit
Rechtsanwalt
Michael Bernzott
Telefon:06341-897711
www.steuerbuero-hohenbrink.de
Landau, August 2010
Betreff: Betriebsausgaben /Betriebseinnahmen
Eine Band ist wie ein kleines Unternehmen zu sehen, mit mehreren Beteiligten.( den Bandmitgliedern)
1. Betriebseinnahmen:
Die Band muss Ihre Einnahmen aus Auftritten (Gagen) und den Verkauf von Merchandising-Artikeln , sowie
CD-Verkäufe als Betriebseinnahmen erfassen.
2.Betriebsausgaben
Um Betriebsausgaben geltend machen zu können, muss für alle Ausgaben ein Beleg (Quittung, Bankauszug)
vorhanden sein.
3.Gewinn
Die Einnahmen minus die Ausgaben ergeben den Gewinn.
Dieser Gewinn wird auf die beteiligten Bandmitglieder aufgeteilt. Egal ob der Gewinn ausbezahlt wird oder nicht,
wird bei jedem Bandmitglied sein Gewinnanteil versteuert.
Von diesem Gewinnanteil kann jeder seine eigenen Kosten absetzen.(Sonderbetriebsausgaben) Zum Beispiel:
Kaufpreis für das eigene Instrument. Muss jedoch auf die Laufzeit verteilt werden, wenn über EUR 150,--.
Flügel 15 Jahre , Klavier 10 Jahre, Elektroinstrumente ca. 5 Jahre.
Fahrtkosten von Zuhause zum Proberaum. Fahrtkosten von Zuhause zu den Auftritten.
Noten und anderes Zubehör.
Zu den Betriebsausgaben der Band oder der einzelnen Mitglieder zählt auch:
Bühnenkostüme, sofern diese nicht auch privat getragen werden können.
Gagen für Fremdmusiker und Helfer beim Auf--und Abbauen. Techniker am Mischpult usw.
Achtung! Selbständige Empfänger von Honoraren müssen selbst versteuern, bei Aushilfen bis EUR 400,-- mtl.
muss 30% an die Bundesknappschaft abgeführt werden und diese müssen angemeldet werden.
Weitere Betriebsausgaben:
Bühnenbedarf, Merchandising-Artikel, CD-Produktionen.
Proberaummiete, Heizung, Strom usw.
Haftpflichtversicherung, Instrumentenversicherung.
Bewirtungskosten können nur zu 70% mit dem ausgefüllten amtlichen Beleg geltend gemacht werden.
Geschenke an Geschäftsfreunde bis 35,-- EUR pro Person pro Jahr.
Reisekosten wie Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen , wenn Reisekostenabrechnungen
geschrieben werden. Dazu muss für jede Reise die Abfahrts- und die Ankunfts-Zeiten von zu Hause sowie das
Datum aufgeschrieben werden.
Bei einer Abwesendheit von mindestens 8 Std. tägl. können pauschal 6 EUR, bei mindestens 14 Std. 12 EUR und
bei mindestens 24 Std. tägl. 24 EUR als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Im Ausland gelten andere
Pauschalen, daher ist es wichtig, das Land aufzuschreiben. Hinzu kommen Flug und Bahnfahrten oder Taxikosten,
sowie Hotelkosten.
Statt der Kilometerpauschale kann auch der eigene PKW oder Bandbus als Betriebsausgaben geltend gemacht
werden. Der PKW kann nur bei dem geltend gemacht werden, auf den der PKW zugelassen ist. Außerdem ist ein
Privatanteil von 1% monatlich des Listenneupreises den Betriebseinnahmen hinzuzurechnen oder der Privatanteil
ist aufgrund des Fahrtenbuches zu ermitteln.
Hierzu müssen alle KFZ - Kosten wie Benzin, Reparaturen, Reifen, Versicherungen, Garage, Parkgebühren,
Steuern usw. belegt werden. Der Kaufpreis des PKW`s muss auf 6 Jahre abgeschrieben werden.
Bürokosten, Porto, Telefon usw. Rechtsanwaltskosten, Steuerberatungskosten, Darlehenszinsen. Fachliteratur.
Alle Ausgaben die mit der Musik zu tun haben und belegt werden können.
Die Sonderbetriebsausgaben können nur in der gemeinsamen Steuererklärung der Band erklärt werden.
4.Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Bei einem Jahresumsatz von mehr als 17.500,-- Umsatz liegt Umsatzsteuerpflicht vor. Die Umsatzsteuer in
Höhe von 19% muss an das Finanzamt abgeführt werden. Die Umsatzsteuer (Vorsteuer) welche in den
Betriebsausgaben enthalten ist, darf bei der Umsatzsteuer abgezogen werden. Daher ist es wichtig immer
ordentliche Quittungen mit Umsatzsteuerausweis (Mehrwertsteuer) zu erhalten. Als Kleinunternehmer ( unter
17.500,-- Umsatz jährlich) braucht man keine Umsatzsteuer abzuführen, man darf aber auch keine Umsatzsteuer
in Rechnung stellen oder ausweisen, sonst muss man diese unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer an das
Finanzamt bezahlen.
Es gibt Besonderheiten beim Umsatzsteuersatz bei Konzertmusikern, welche nur eigene Stücke auf Konzerten
spielen, die brauchen nur 7% Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. ( Also keine Tanzveranstaltungen usw.)
Nach neuester Rechtsprechung braucht der ausübende Künstler nicht unterscheiden, ob seine Leistung im
Rahmen einer nicht begünstigten Tanzveranstaltung oder eines begünstigten Konzerts dargeboten wird, es sei
denn, er wird selbst als Veranstalter tätig. Seine Leistung an einen Veranstalter kann unabhängig von dem für die
Veranstaltung selbst anzuwendenden Steuersatz ermäßigt zu besteuern sein.
Das bedeutet, wenn der Musiker nicht selbst Veranstalter ist, kann er 7% Umsatzsteuer in Rechnung stellen!
5.Hinweis
Wichtig! Keine Einnahmen verschweigen, da das Finanzamt Kontrollen durchführt. Wenn der Veranstalter die
Kosten für die Band in seinen Betriebsausgaben geltend macht, dann fragt das Finanzamt bei dem Finanzamt der
Band nach, ob diese Einnahmen in der Gewinnermittlung enthalten sind.
6. Mandanten-Merkblätter auf meiner Homepage: www.steuerbuero-hohenbrink.de
Zu den einzelnen Punkten kann man noch genauere Informationen auf meiner Homepage
nachlesen. Z.B. unter Merkblatt nicht buchführungspflichtige Mandanten!
Mein Tipp:
Herr Rechtsanwalt Bernzott ist selbst Musiker und kennt sich im Vertragsrecht für Musiker aus!

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