Merkblatt zu Einreise und Aufenthalt nach / in Usbekistan
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Merkblatt zu Einreise und Aufenthalt nach / in Usbekistan
Stand: Januar 2016 Merkblatt zu Einreise und Aufenthalt deutscher Staatsangehöriger nach / in Usbekistan Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Informationen auf Informationen beruhen, die der Botschaft bei Erstellung des Merkblatts zugänglich waren. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise bei der für Ihren Wohnort zuständigen usbekischen Auslandsvertretung: Usbekische Botschaft Berlin Perleberger Str. 62 10559 Berlin Konsularabteilung Öffnungszeiten Mo. - Fr. von 9 bis 12 Uhr (außer Donnerstag) Tel.: +49 30 394 098 0 Fax: +49 30 394 098 62 E-Mail: [email protected] Homepage: www.uzbekistan.de +49 30 394 098 24 Konsularbezirke: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Verbindliche Informationen zur Beantragung eines Visums für Usbekistan erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung. Bitte kontrollieren Sie Ihren visierten Pass nach Erhalt, ob die richtige Visakategorie erteilt wurde, z.B.: T - Touristen (TG - Touristengruppe mit mindestens 10 Personen) PV-1 - Besuchsvisum auf Einladung eines usbekischen Staatsangehörigen PV-2 - Besuchsvisum auf Einladung eines in Usbekistan akkreditierten Ausländers Über die Vertretungen Usbekistans in Deutschland informiert die Internetseite des Auswärtigen Amts. Für die Einreise und den Aufenthalt beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Usbekistan. Für Transitreisen durch Usbekistan können besondere Vorschriften gelten, bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen usbekischen Auslandsvertretung. Bitte beachten Sie, dass außer dem Einreisevisum, das zweckgebunden für den jeweiligen Aufenthaltszweck (z.B. Besuch, Tourismus) erteilt wird, ergänzend nach der Einreise eine Registrierung erfolgen muss. Verstöße gegen Einreise- und Registrierungsbestimmungen werden geahndet, es muss mit hohen Strafen und möglicherweise Ausweisung und dem Verbot der Wiedereinreise gerechnet werden. Ausländer sind verpflichtet, ihren Pass mit sich zu führen. Bei Passverlust muss dieses bei der Pass- und Registrierungsbehörde ("Ovir") angezeigt werden und von dort eine Bescheinigung über den Passverlust ausgestellt werden, da anderenfalls mit Problemen bei der Ausreise aus Usbekistan gerechnet werden muss. Inhaber eines Touristenvisums können eine Registrierung nur über ein Hotel erhalten, das zur Registrierung von Ausländern befugt ist. Die Registrierung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Einreise erfolgen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit wird dringend geraten für durchgehende Registrierung bis zur Beendigung des Aufenthalts Sorge zu tragen, auch wenn der Aufenthalt an jedem einzelnen Ort weniger als drei Tage beträgt. Personen unter 16 Jahren sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Adresse: 100017 Tashkent Sharaf Rashidov Str. 15 Tel.: +998-71 12084 86 Fax: +998-71 120 84 80 E-Mail: [email protected] Internet: www.taschkent.diplo.de Zeitunterschied Taschkent – MEZ/MESZ: +4/3 Std. (8 Uhr MEZ/MESZ = 12/11 Uhr Taschkent 2 Sie sollten den benötigten Aufenthaltszeitraum für Ihre Reise bzw. Durchreise großzügig planen, da die Verlängerung eines Visums in Usbekistan im Regelfall zeit- und kostenaufwändig ist und mit zahlreichen Behördengängen verbunden ist. Die Botschaft kann sich, außer in unverschuldeten konsularischen Notfällen, wie z.B. schwere Erkrankung, nicht gegenüber den usbekischen Behörden für eine Verlängerung Ihres Visums verwenden. Sollten Sie dennoch Ihr Visum verlängern wollen, besteht spätestens am Tag des Ablaufs des Visums für eine Verlängerung von maximal 7 Tagen die Möglichkeit der Beantragung eines Exit Visa. Dieses wird in Taschkent nur bei der "Ovir"-Stelle am Internationalen Flughafen (Abflughalle, 2. Stock, Zimmer 201) erteilt. Das Büro ist durchgehend geöffnet, Tel.: 2543672. Vorzulegende Unterlagen: (Bitte beachten: diese Angaben sind ohne Gewähr. Art und Anzahl der vorzulegenden Unterlagen können je nach Fall variieren.) 1) Antragsformular in russischer oder usbekischer Sprache 2) Originalpass, Kopie des Passes einschließlich des Einreisevisums 3) Registrierungsbeleg des Hotels 4) Original und Kopie des Flugtickets, sofern vorhanden (ggfs. elektronisches Ticket) 5) Quittung über die Einzahlung der Gebühr von 40,- USD bei der "Trast Bank", Navoi Str 7, Taschkent, Tel.: 244 76 22 (Öffnungszeiten: 9:00 - 17:00 Uhr von Montag bis Freitag, geschlossen zwischen 13:00 und 14:00 Uhr) Der Antrag kann frühestens 3 Tage vor Ablauf des Visums, spätestens aber am Tag des Ablaufs des Visums gestellt werden. Diese Fristen sind unbedingt zu beachten, anderenfalls wird dies als Verstoß gegen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen betrachtet. Der Antrag muss persönlich oder von einem durch die Behörde anerkannten Dienstleister, der gegen zusätzliche Gebühr den Antrag einreicht, gestellt werden, z.B. über mit der staatlichen usbekischen Tourismuszentrale zusammenarbeitende Agenturen wie "Cydo", Manager Navruz, englischsprachig, Tel.: +998 93 580 9229). Für sonstige aufenthaltsrechtliche Fragen hat das Außenministerium der Republik Usbekistan folgende Telefonnummern der Abteilungen für Ein- und Ausreise des Innenministeriums der Republik Usbekistan benannt Taschkent Buchara: Samarkand: Khorezm: 8-371-268-34-48 8-365-223-87-86 8-366-223-53-50 8-362-225-81-60 Besondere Hinweise für Doppelstaater: Doppelstaater, die nicht dauerhaft in Usbekistan wohnhaft sind, dürfen nur mit dem usbekischen Pass nach Usbekistan einreisen. Nur wenn die Entlassung aus der usbekischen Staatsangehörigkeit beantragt wurde und durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der zuständigen usbekischen Auslandsvertretung in Deutschland nachgewiesen ist, wird nach Angaben der usbekischen Behörden nicht kontrolliert, ob sich im usbekischen Pass ein (deklaratorisches) Visum für Deutschland befindet. Daraus ergibt sich, dass Doppelstaater, die keinen Antrag auf Entlassung aus der usbekischen Staatsangehörigkeit gestellt haben, für die Rückreise nach Deutschland ein gebührenfrei zu erteilendes deklaratorisches Visum erhalten können. Zur Beantragung eines Termins (Kategorie C-Visum) erhalten Sie weitere Hinweise über das elektronische Terminvereinbarungssystem unter www.taschkent.diplo.de. Adresse: 100017 Tashkent Sharaf Rashidov Str. 15 Tel.: +998-71 12084 86 Fax: +998-71 120 84 80 E-Mail: [email protected] Internet: www.taschkent.diplo.de Zeitunterschied Taschkent – MEZ/MESZ: +4/3 Std. (8 Uhr MEZ/MESZ = 12/11 Uhr Taschkent