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Sponsoringvertrag
Sponsoring Rallye CH - Meisterschaft
„Sponsoring Slaloms und Bergrennen 2009
westside-racing“
zwischen
________________________
________________________
________________________
________________________
________________________
und
westside-racing
Tobias Finger
Eichenriedweg 25
3612 Steffisburg
Dokument-Id
Sponsoring_westsideracing_2009
Version
1.0a
Status
Final
Datum
21.1.2009
Autor
Finger Tobias
Dateiname
Sponsoringvertrag
Dokument umfasst
7 Seiten
westside-raceing.ch Eichenriedweg 25 3612 Steffisburg
Sponsoringvertrag
westside-racing.ch
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
2
2.1
2.2
2.3
2.4
3
3.1
3.2
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
Sponsoring Objekt .................................................................................................... 3
Name ...................................................................................................................................... 3
Kurzbeschrieb des Projektes.................................................................................................. 3
Leistungen des Produzenten ................................................................................... 4
Sponsoring-Status .................................................................................................................. 4
Nutzungsrechte an Namen und Logo der Produktion ............................................................ 4
Promotionsaktivitäten ............................................................................................................. 4
Weitere Leistungen ................................................................................................................ 4
Leistungen der Firma _______________________________.................................. 5
Sponsoring-Betrag ................................................................................................................. 5
Sachleistungen ....................................................................................................................... 5
Allgemeine Bestimmungen ...................................................................................... 5
Vertragsdauer und Rücktritt ................................................................................................... 5
Kündigung .............................................................................................................................. 5
Annullation .............................................................................................................................. 6
Verantwortung ........................................................................................................................ 6
Ungültigkeit einer Bestimmung............................................................................................... 6
Diskretion und Geheimhaltung ............................................................................................... 6
Schriftform .............................................................................................................................. 7
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„Slalom und Bergrennen 2009“
23.02.2007
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Sponsoringvertrag
1
1.1
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Sponsoring Objekt
Name
Sponsoring der Einsätze an Slaloms und Bergrennen 2009 der Rennwagen von westside-raceing
1.2
Kurzbeschrieb des Projektes
Die Firma _____________________ unterstützt westside-racing für den Einsatz von Rennwagen an
Läufen der Slalom- und Bergmeisterschaft.
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„Slalom und Bergrennen 2009“
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2
Leistungen des Produzenten
2.1
Sponsoring-Status
Der Sponsor kauft Werbefläche auf dem Rennwagen und einen Link auf der Hompage von westsideracing.ch
2.2
Nutzungsrechte an Namen und Logo der Produktion
a)
westside-racing.ch ist berechtigt, bei allen eigenen
Produktionsnamen, sowie das Produktionslogo zu benützen.
b)
Das jeweilige „Gut zum Druck“ - Muster wird
_______________________ jeweils unaufgefordert vorgelegt.
2.3
Promotionsmassnahmen
den
Verantwortlichen
den
von
Promotionsaktivitäten
a)
_________________________ wird mit ihrem Logo auf den Rennwagen in einer dem
Sponsoring-Status angemessenen und deutlich wahrnehmbaren Grösse erscheinen.
b)
Der Produzent ist verpflichtet, vor dem Druck eigener Produkte das Einverständnis von Firma
_______________________________ einzuholen.
c)
____________________________
hat
das
Recht,
eigene
produktionsspezifische
Kommunikations-massnahmen zu realisieren wie Plakate, Flyer, Mailings etc. Der Druck erfolgt
erst nach einem „Gut zum Druck“ durch westside-racing.ch.
2.4
a)
Weitere Leistungen
Der Produzent versichert, dass durch den Namen und das Logo der Produktion keinerlei
Rechte Dritter verletzt werden. Er wird __________________________ schadlos halten, falls
von dritter Seite Ansprüche geltend gemacht werden und ist verpflichtet, diese Ansprüche auf
eigene Kosten abzuwehren.
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„Slalom und Bergrennen 2009“
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Leistungen der Firma _______________________________
3.1
Sponsoring-Betrag
a)
_______________________ bezahlt für alle unter Ziffer 2 definierten Rechte und Leistungen
einen Sponsoring-Betrag von CHF ________________________ (inkl. MWSt.). an westsideracing.ch
b)
Die Zahlung der Firma _______________________ erfolgt nach Rechnungsstellung des
Produzenten innerhalb 30 Tage
3.2
a)
Sachleistungen
Sachleistungen sind keine vorgesehen, soweit nichts anderes schriftlich unter Punkt 3.2b)
Vereinbart wird.
4
Allgemeine Bestimmungen
4.1
Vertragsdauer und Rücktritt
a)
Die Dauer dieser Vereinbarung umfasst die Durchführung der unter Ziffer 1 definierten
Produktion.
b)
Sollte sich anlässlich der Produktion oder durch die vertragliche Zusammenarbeit ein Vorfall
ereignen, welcher geeignet ist, den Ruf oder das Image einer der beiden Vertragsparteien zu
gefährden, so steht den Parteien ein sofortiges Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
4.2
Kündigung
a)
Falls eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt, kann die andere
Partei, falls eine Aufforderung zur Erfüllung der offenen Verpflichtung nicht innert 10 Tagen
nach Empfang der schriftlichen Mahnung erfüllt wird, den Vertrag mit sofortiger Wirkung als
aufgelöst erklären.
b)
Eine sofortige Auflösung aus wichtigen Gründen ist auch ohne Aufforderung möglich, falls die
wichtigen Gründe derart gravierend sind, dass die Fortsetzung des Vertrages für die Auflösung
erklärenden Partei nicht weiter zumutbar ist.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere Konkurs, gerichtliche Nachlass-Stundung, amtlich
erwiesene Zahlungsunfähigkeit einer Partei, gänzlicher oder teilweiser Übergang einer Partei in
den Besitz eines Dritten.
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Erfolgt eine fristlose Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen und beinhalten diese ein
schuldhaftes Verhalten einer Partei, so ist diese zum Ersatz des der vertragstreuen Partei
entstehenden Schadens verpflichtet. Im Übrigen entstehen aus einer Vertragskündigung
keinerlei Entschädigungspflichten.
4.3
Annullation
a)
Im Falle einer Annullation der Produktion oder Teilen davon aus Gründen höherer Gewalt wie
Krieg, Naturkatastrophen etc. oder aufgrund einschneidender behördlicher Massnahmen sowie
aus Gründen, die ausserhalb des Einflussbereichs des Produzenten liegen (Drittentscheidung),
kann nice’n’esay it GmbH die gezahlten und vom Produzenten bereits investierten Gelder nicht
mehr zurückfordern. Dagegen werden die noch nicht verwendeten Gelder rückvergütet.
b)
Bei Absagen aus allen anderen als den unter a) genannten Gründen ist der Produzent
verpflichtet, den von Firma _______________________________ bereits ausbezahlten
Sponsoring-Betrag vollständig zurückzuzahlen.
4.4
Verantwortung
Jeder Vertragspartner übernimmt die Haftung nur für die ihm zugedachten Aufgaben und Pflichten.
Insbesondere kann die Firma ________________________ für keinerlei sonstigen Schaden im
Zusammenhang mit der Organisation der Veranstaltung haftbar gemacht werden. Der Abschluss einer
umfassenden Haftpflichtversicherung ist ausschliesslich Sache des Produzenten.
4.5
Ungültigkeit einer Bestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, wird die Gültigkeit der
Vereinbarung als Ganzes davon nicht berührt, sondern die Vertragsparteien sind gehalten, die
ungültige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis
am besten erreicht werden kann.
4.6
Diskretion und Geheimhaltung
a)
Die Parteien vereinbaren striktes Stillschweigen über alle Details des Inhalts dieser
Vereinbarung,
insbesondere
was
die
finanziellen
Leistungen
der
Firma
_______________________________ anbelangt.
b)
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, von
welchen sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag Kenntnis erhalten haben oder erhalten
werden, vertraulich zu behandeln und diesbezüglich gegenüber Dritten auch nach einer
Vertragsbeendigung Stillschweigen zu bewahren.
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4.7
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Schriftform
a)
Diese Vereinbarung wird für beide Parteien mit ihrer Unterzeichnung verbindlich. Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
b)
Diese Vereinbarung wird im Doppel ausgefertigt und jeder Vertragspartei in einem Exemplar
übergeben.
Steffisburg,
_________________________,_______________
Tobias Finger
_______________________________________
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