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westside-racing.ch Sponsoringvertrag Sponsoring Rallye CH - Meisterschaft „Sponsoring Slaloms und Bergrennen 2009 westside-racing“ zwischen ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ und westside-racing Tobias Finger Eichenriedweg 25 3612 Steffisburg Dokument-Id Sponsoring_westsideracing_2009 Version 1.0a Status Final Datum 21.1.2009 Autor Finger Tobias Dateiname Sponsoringvertrag Dokument umfasst 7 Seiten westside-raceing.ch Eichenriedweg 25 3612 Steffisburg Sponsoringvertrag westside-racing.ch Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 2 2.1 2.2 2.3 2.4 3 3.1 3.2 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 Sponsoring Objekt .................................................................................................... 3 Name ...................................................................................................................................... 3 Kurzbeschrieb des Projektes.................................................................................................. 3 Leistungen des Produzenten ................................................................................... 4 Sponsoring-Status .................................................................................................................. 4 Nutzungsrechte an Namen und Logo der Produktion ............................................................ 4 Promotionsaktivitäten ............................................................................................................. 4 Weitere Leistungen ................................................................................................................ 4 Leistungen der Firma _______________________________.................................. 5 Sponsoring-Betrag ................................................................................................................. 5 Sachleistungen ....................................................................................................................... 5 Allgemeine Bestimmungen ...................................................................................... 5 Vertragsdauer und Rücktritt ................................................................................................... 5 Kündigung .............................................................................................................................. 5 Annullation .............................................................................................................................. 6 Verantwortung ........................................................................................................................ 6 Ungültigkeit einer Bestimmung............................................................................................... 6 Diskretion und Geheimhaltung ............................................................................................... 6 Schriftform .............................................................................................................................. 7 Sponsoring_westsideracing_2009 „Slalom und Bergrennen 2009“ 23.02.2007 2 Sponsoringvertrag 1 1.1 westside-racing.ch Sponsoring Objekt Name Sponsoring der Einsätze an Slaloms und Bergrennen 2009 der Rennwagen von westside-raceing 1.2 Kurzbeschrieb des Projektes Die Firma _____________________ unterstützt westside-racing für den Einsatz von Rennwagen an Läufen der Slalom- und Bergmeisterschaft. Sponsoring_westsideracing_2009 „Slalom und Bergrennen 2009“ 23.02.2007 3 Sponsoringvertrag westside-racing.ch 2 Leistungen des Produzenten 2.1 Sponsoring-Status Der Sponsor kauft Werbefläche auf dem Rennwagen und einen Link auf der Hompage von westsideracing.ch 2.2 Nutzungsrechte an Namen und Logo der Produktion a) westside-racing.ch ist berechtigt, bei allen eigenen Produktionsnamen, sowie das Produktionslogo zu benützen. b) Das jeweilige „Gut zum Druck“ - Muster wird _______________________ jeweils unaufgefordert vorgelegt. 2.3 Promotionsmassnahmen den Verantwortlichen den von Promotionsaktivitäten a) _________________________ wird mit ihrem Logo auf den Rennwagen in einer dem Sponsoring-Status angemessenen und deutlich wahrnehmbaren Grösse erscheinen. b) Der Produzent ist verpflichtet, vor dem Druck eigener Produkte das Einverständnis von Firma _______________________________ einzuholen. c) ____________________________ hat das Recht, eigene produktionsspezifische Kommunikations-massnahmen zu realisieren wie Plakate, Flyer, Mailings etc. Der Druck erfolgt erst nach einem „Gut zum Druck“ durch westside-racing.ch. 2.4 a) Weitere Leistungen Der Produzent versichert, dass durch den Namen und das Logo der Produktion keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Er wird __________________________ schadlos halten, falls von dritter Seite Ansprüche geltend gemacht werden und ist verpflichtet, diese Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Sponsoring_westsideracing_2009 „Slalom und Bergrennen 2009“ 23.02.2007 4 Sponsoringvertrag westside-racing.ch 3 Leistungen der Firma _______________________________ 3.1 Sponsoring-Betrag a) _______________________ bezahlt für alle unter Ziffer 2 definierten Rechte und Leistungen einen Sponsoring-Betrag von CHF ________________________ (inkl. MWSt.). an westsideracing.ch b) Die Zahlung der Firma _______________________ erfolgt nach Rechnungsstellung des Produzenten innerhalb 30 Tage 3.2 a) Sachleistungen Sachleistungen sind keine vorgesehen, soweit nichts anderes schriftlich unter Punkt 3.2b) Vereinbart wird. 4 Allgemeine Bestimmungen 4.1 Vertragsdauer und Rücktritt a) Die Dauer dieser Vereinbarung umfasst die Durchführung der unter Ziffer 1 definierten Produktion. b) Sollte sich anlässlich der Produktion oder durch die vertragliche Zusammenarbeit ein Vorfall ereignen, welcher geeignet ist, den Ruf oder das Image einer der beiden Vertragsparteien zu gefährden, so steht den Parteien ein sofortiges Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. 4.2 Kündigung a) Falls eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt, kann die andere Partei, falls eine Aufforderung zur Erfüllung der offenen Verpflichtung nicht innert 10 Tagen nach Empfang der schriftlichen Mahnung erfüllt wird, den Vertrag mit sofortiger Wirkung als aufgelöst erklären. b) Eine sofortige Auflösung aus wichtigen Gründen ist auch ohne Aufforderung möglich, falls die wichtigen Gründe derart gravierend sind, dass die Fortsetzung des Vertrages für die Auflösung erklärenden Partei nicht weiter zumutbar ist. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Konkurs, gerichtliche Nachlass-Stundung, amtlich erwiesene Zahlungsunfähigkeit einer Partei, gänzlicher oder teilweiser Übergang einer Partei in den Besitz eines Dritten. Sponsoring_westsideracing_2009 „Slalom und Bergrennen 2009“ 23.02.2007 5 Sponsoringvertrag westside-racing.ch Erfolgt eine fristlose Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen und beinhalten diese ein schuldhaftes Verhalten einer Partei, so ist diese zum Ersatz des der vertragstreuen Partei entstehenden Schadens verpflichtet. Im Übrigen entstehen aus einer Vertragskündigung keinerlei Entschädigungspflichten. 4.3 Annullation a) Im Falle einer Annullation der Produktion oder Teilen davon aus Gründen höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen etc. oder aufgrund einschneidender behördlicher Massnahmen sowie aus Gründen, die ausserhalb des Einflussbereichs des Produzenten liegen (Drittentscheidung), kann nice’n’esay it GmbH die gezahlten und vom Produzenten bereits investierten Gelder nicht mehr zurückfordern. Dagegen werden die noch nicht verwendeten Gelder rückvergütet. b) Bei Absagen aus allen anderen als den unter a) genannten Gründen ist der Produzent verpflichtet, den von Firma _______________________________ bereits ausbezahlten Sponsoring-Betrag vollständig zurückzuzahlen. 4.4 Verantwortung Jeder Vertragspartner übernimmt die Haftung nur für die ihm zugedachten Aufgaben und Pflichten. Insbesondere kann die Firma ________________________ für keinerlei sonstigen Schaden im Zusammenhang mit der Organisation der Veranstaltung haftbar gemacht werden. Der Abschluss einer umfassenden Haftpflichtversicherung ist ausschliesslich Sache des Produzenten. 4.5 Ungültigkeit einer Bestimmung Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, wird die Gültigkeit der Vereinbarung als Ganzes davon nicht berührt, sondern die Vertragsparteien sind gehalten, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht werden kann. 4.6 Diskretion und Geheimhaltung a) Die Parteien vereinbaren striktes Stillschweigen über alle Details des Inhalts dieser Vereinbarung, insbesondere was die finanziellen Leistungen der Firma _______________________________ anbelangt. b) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, von welchen sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag Kenntnis erhalten haben oder erhalten werden, vertraulich zu behandeln und diesbezüglich gegenüber Dritten auch nach einer Vertragsbeendigung Stillschweigen zu bewahren. Sponsoring_westsideracing_2009 „Slalom und Bergrennen 2009“ 23.02.2007 6 Sponsoringvertrag 4.7 westside-racing.ch Schriftform a) Diese Vereinbarung wird für beide Parteien mit ihrer Unterzeichnung verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. b) Diese Vereinbarung wird im Doppel ausgefertigt und jeder Vertragspartei in einem Exemplar übergeben. Steffisburg, _________________________,_______________ Tobias Finger _______________________________________ Sponsoring_westsideracing_2009 „Slalom und Bergrennen 2009“ 23.02.2007 7