Wegweiser zur Elternarbeit - Montessori
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Wegweiser zur Elternarbeit - Montessori
Wegweiser zur Elternarbeit Montessori-Verein Chemnitz e.V. Ernst-Enge-Str. 21 09127 Chemnitz Tel.: 0371 – 72 595 75 Fax: 0371 – 72 595 76 Mail-Adresse der Geschäftsstelle: [email protected] Liebe Eltern, der Montessori-Verein Chemnitz hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1994 zu einem Unternehmen mit verschiedenen pädagogischen Bereichen entwickelt. Dabei sind mit den Anforderungen, die an die Einrichtungen gestellt werden, die Aufgaben, die zu bewältigen sind, gewachsen. So stehen in allen Teilen des Vereins fortwährend diverse Arbeiten an, deren Erledigung zur Schaffung und zum Erhalt guter Lern- und Lehrbedingungen beiträgt und kindgerechte Betreuung in einem anregenden Umfeld ermöglicht. Dies alles erfordert Arbeitsleistungen, die bei externer Vergabe nur durch erhöhte Elternbeiträge bezahlbar wären. Kurz: Nur durch engagierte Elternarbeit ist die finanzielle Belastung dauerhaft für alle tragbar! Es wurde in jüngster Vergangenheit viel Zeit und Mühe darauf verwendet, die Elternarbeit in den verschiedenen Einrichtungen effizient zu organisieren – letztlich auch mit dem Ziel, sie gerechter auf alle Eltern zu verteilen. Mit diesem Schreiben wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe in die Hand geben, die Sie umfassend informieren und zu einem klaren, einheitlichen Ablauf der Organisation und Durchführung der Elternarbeit beitragen soll. Bitte unterstützen Sie uns in diesem Bemühen! Beschluss der Mitgliederversammlung Im Rahmen der Mitgliederversammlung unseres Vereins im Herbst 2009 wurde die Einführung von Elternarbeit beschlossen. Damit wird jede Familie ab dem Schuljahr 2010/11 zur Leistung von Elternarbeit im Umfang von 10 Zeitstunden pro Schuljahr in den Einrichtungen unseres Vereins verpflichtet. Der zeitliche Umfang von 10 Stunden bezieht sich dabei auf eine Familie, nicht auf die Anzahl der Kinder; d.h., dass Familien mit mehreren Kindern ebenso 10 Stunden leisten wie Familien mit einem Kind. Für Familien, die ausschließlich die Angebote des Kinderhauses nutzen, wurde ein zeitlicher Umfang von 5 Zeitstunden festgelegt, die innerhalb eines Kindergartenjahres zu erbringen sind. Falls eine Familie ihre Kinder sowohl im Kinderhaus als auch in den Schulen des Vereins betreuen lässt, gelten automatisch 10 Stunden als verbindliche Größe. Das Schul- bzw. Kindergartenjahr bezieht sich dabei jeweils auf den Zeitraum vom 1.8. des laufenden Jahres bis zum 31.7. des Folgejahres. Zu Ihrer Information Nachfolgende Informationen wurden gemeinsam vom Einrichtungen des Vereins und dem Vorstand abgestimmt. Elternrat, den Leitern der • Die Verantwortung für das Erreichen der festgelegten Anzahl an Arbeitsstunden liegt bei den Eltern. Sollten Sie der Meinung sein, dass – im Rahmen Ihrer Möglichkeiten – nicht ausreichend Arbeit für Sie vorhanden ist, so wenden Sie sich bitte frühzeitig an eine ausgewiesene Ansprechperson. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen. • Jede Familie kann selbständig den Umfang der Elternarbeit bestimmen. Erbringen Sie keine oder weniger als die Mindeststundenanzahl, ist die Differenz durch Zahlung eines Betrags von 10 € pro nicht geleisteter Stunde auszugleichen. • Den angefallenen Betrag erlauben wir uns, nach Erfassung der von Ihnen gemeldeten Stunden nachträglich für den gemeldeten Erfassungszeitraum von Ihrem Konto einzuziehen. Sie erhalten dazu vorher von der Verwaltung des Vereins eine schriftliche Mitteilung. Liegt keine Einzugsermächtigung Ihrerseits vor, ist auch Überweisung oder Bareinzahlung in eine der Handkassen unserer Einrichtungen möglich. • Die Summe der anfallenden Ausgleichzahlungen wird ausschließlich den Einrichtungen zugute kommen. • Es besteht kein Anspruch auf Übertrag von Plus- oder Minusstunden in ein anderes Schuljahr. • Materialkosten, die nötigerweise aufgrund der Erledigung der Arbeitsstunden anfallen, können nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Leiter der Einrichtung übernommen werden. Dies gilt jedoch nicht für Aufwendungen, die nur in erweitertem Zusammenhang mit der Elternarbeit entstehen (z.B. Fahrtkosten, Telefonkosten, etc.). • Falls eine Familie mehr als 10 Stunden pro Jahr leistet, geschieht dies auf freiwilliger Basis. Überschüssig geleistete Stunden können nicht vergütet werden. • Innerhalb einer Familie ist die Delegation der Arbeitsstunden an eine andere Person möglich ( z. B. an Lebenspartner, Großeltern o. ä.) • Jede Familie kann frei wählen, in welcher der Einrichtungen sie die zu erbringenden Arbeitsstunden ableistet. Angerechnet werden kann z.B.: o die aktive Teilnahme an Frühjahrs- bzw. Herbstputz o Einsatz als Elternvertreter o die Übernahme gruppeninterner Aufträge in Absprache mit dem jeweiligen pädagogischen Personal (z.B. während der Projektwochen) o Mithilfe bei diversen Festen und Veranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür, Kindertag) Auf der Homepage des Vereins (www.montessori-chemnitz.de) wird es weitere Beispiele geben, was noch als Elternarbeit angerechnet werden kann. Nicht anrechenbar sind u.a.: o o o o Fahrzeiten von und zur Einrichtung Hospitationen Anwesenheit bei Vorträgen und Elternabenden Kurierfahrten (Fahrgemeinschaften) Sollte es Ihnen aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, die geforderten Stunden zu leisten bzw. den Ersatzbetrag zu zahlen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Geschäftsführung des Vereins. Vorgesehener Ablauf • Sie erfassen mittels Ihrer Stundenkarte Ihre geleisteten Arbeitsstunden immer vom Beginn des Schuljahres an, also vom 01.08. bis zum Ende des Schuljahres, dem 31.07. Die Stundenkarte wird über die Internetseite des Vereins zum Ausdrucken oder über das Sekretariat der jeweiligen Einrichtung zu erhalten sein. • Lassen Sie sich bitte jede erbrachte Arbeitsstunde unmittelbar im Anschluss gegenzeichnen. Zeichnungsberechtigt sind alle bevollmächtigten Personen der Einrichtungen (das pädagogische Personal, die Hausmeister, der Elternrat, die Leiter von Arbeitsgemeinschaften und der Vorstand). Eine Liste mit den aktuellen Ansprechpartnern wird nach Beginn eines jeden Schuljahres über die Homepage oder in den Sekretariaten zu erhalten sein. • Ihre ausgefüllte Stundenkarte werfen Sie bitte bis spätestens 31.7. des jeweiligen Jahres zwecks Abrechnung in den Sekretariatsbriefkasten einer der MontessoriEinrichtungen. • Bitte beachten Sie: Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin! Verspätet eingeworfene Stundenkarten können bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden und führen zur kompletten Ausgleichszahlung der geforderten Gesamtstundenzahl (10 Stunden à 10 € = 100 €). Damit sich der bürokratische Aufwand bzgl. der Organisation in Grenzen hält, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie deshalb, Folgendes besonders zu beachten: • Füllen Sie den Vordruck der Stundenkarte bitte vollständig aus. Aus organisatorischen Gründen soll jede Familie nur eine gemeinsame Stundenaufstellung abgeben und keinesfalls vergessen, den/die Vor- und Zuname/n des Kindes/der Kinder und die dazugehörige Gruppe/Klasse einzutragen. Zur Erfassung Ihrer Stunden vermerken Sie bitte das Datum des Einsatzes, die Tätigkeit (möglichst kurze, treffende Bezeichnung) und den Zeitaufwand. Sie erleichtern uns damit die Zuordnung und Erfassung. • Führen Sie Ihre Stundenkarte bitte gewissenhaft. • Fertigen Sie unbedingt vor Abgabe Ihrer Stundenkarte eine Kopie für Ihre Unterlagen zum Nachweis der geleisteten Stunden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig bis zum 31.7. des Jahres an entsprechender Stelle abgegeben werden. Zusammenfassung Elternarbeit ist und bleibt in den Einrichtungen unseres Vereins ein unverzichtbarer Bestandteil. Sie fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl, ist gelebte soziale Kompetenz und hält die zu entrichtenden Elternbeiträge in einem sozial verträglichen Rahmen. Je mehr sich jede einzelne Familie engagiert, desto mehr kann unsere Gemeinschaft zum Wohl unserer Kinder erreichen. Entsprechend der individuellen Möglichkeiten unterscheidet sich die Einsetzbarkeit der einzelnen Familien bei der Erledigung bestehender Aufgaben. Eine absolut gleichwertige Verteilung der Elternarbeit kann es daher nicht geben. Mit dem vorliegenden Modell hat allerdings jede Familie die Chance, entsprechend ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten einen angemessenen Beitrag zu leisten und sich in unsere Gemeinschaft einzubringen. Dieser Wegweiser zur Elternarbeit ist ab der Veröffentlichung durch den Vorstand gültig. Bitte bewahren Sie ihn mit Ihrem Schul- bzw. Betreuungsvertrag auf. Wir danken Ihnen schon im Vorfeld für jeden Einsatz und sprechen jenen, die sich schon bisher in hohem Maße durch Elternarbeit in unseren Einrichtungen engagieren, unsere besondere Anerkennung aus! Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte sprechen Sie uns an - wir nehmen uns gerne Zeit für Sie! Chemnitz, den 07.06.2010 Mit freundlichen Grüßen Ihr Vorstand Ihre Elternvertreter