Seite 01_Titel.indd

Transcription

Seite 01_Titel.indd
Taucha – Ökologische Modellstadt Sachsens
TAUCHAER
AMTSBLATT
27. Jahrgang Nr. 02  Postwurfsendung 
 Postwurfsendung  1. Februar 2016
Internet: www.taucha.de
Verlängerung der Einreichungsfrist zum Literaturwettbewerb
der Stadt Taucha 2016
Unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters, Herrn Tobias Meier, rufen
die Stadtverwaltung Taucha und der Freundeskreis Kultur Taucha alle
Schreibinteressierten auf, sich am 13. Literaturwettbewerb der Stadt
Taucha unter dem Motto
„Wunder gibt es immer wieder“
mit einer eigenen Kurzgeschichte oder einem eigenen Gedicht zu beteiligen. Der Wettbewerb richtet sich an alle, die gern schreiben. Er soll
den Amateur- und Nachwuchsschriftstellern die Möglichkeit bieten, ihre
Kurzgeschichten und Gedichte zu präsentieren.
Es werden in insgesamt 4 Kategorien Preise vergeben:
Aus dem Inhalt:
Seiten 2 – 5
Aus der Redaktion
Seiten 4 – 10
Amtsblatt
Seiten 14 – 15
K i r c h e n / Ve r a n s t a l tungen
Seiten 17 – 21
Vereine
Seite 23 "Stadthistorische Splitter"
Seiten 24 – 26
Sport
Seite 27 – Geburtstage
und Notrufnummern
Seiten 11, 12, 13, 16,
18, 20, 22, 28
Tauchaer Wirtschaft
Erwachsene – Kurzgeschichte / Erwachsene – Gedicht
Kinder-Nachwuchspreis / Jugend-Nachwuchspreis
Stichwort: „Literaturwettbewerb 2016“ – Einsendeschluss ist neu der 31.03.2016!
Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.taucha.de/literaturwettbewerb
oder im Stadtanzeiger Oktober 2015 auf Seite 6.
Seite 2
AUS DER REDAKTION
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Neujahrsempfang 2016 der Stadt Taucha
Mehr als 200 Tauchaer und Gäste, darunter Persönlichkeiten aus
Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport, kamen am Freitagabend,
des 8. Januars, zum Neujahrsempfang des Bürgermeisters und
der Tauchaer Stadträte in die Grundschule „Am Park“. Dabei
konnten ebenso Nordsachsens Landrat Kai Emanuel sowie die
Landtagsabgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg und Jörg Kiesewetter begrüßt werden.
Bürgermeister Tobias Meier nutzte die Gelegenheit in seiner
Neujahrsansprache, die vergangenen Monate mit statistischem
Zahlenwerk und eigenen Eindrücken zu beleuchten, aber auch vorausschauend und optimistisch auf das Jahr 2016 zu blicken. „Uns
erwarten viele neue Aufgaben in unserer Stadt, die wir besser
gemeinsam erfüllen werden. Des Weiteren soll Taucha eine familienfreundliche, attraktive und tolerante Stadt für alle Menschen
bleiben, egal welcher Herkunft sie sind“, so der Bürgermeister.
Die Neujahrsansprache als Video sowie weitere Fotos können
Sie sich auf www.taucha.de/neujahrsempfang2016/ anschauen.
Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt standen im Mittelpunkt
des Neujahrsempfangs. Steffi Christian, Physiotherapeutin aus
Taucha, veranschaulichte in ihrer Rede den nicht immer leichten
Weg ihrer 25-jährigen Selbstständigkeit auf eine unterhaltsame
Weise. Roland Wagner, Vorsitzender der IG Merkwitz, warb in seinem Wortbeitrag für die Feierlichkeiten von „750 Jahre Merkwitz“
sowie das 75-jährige Bestehen der Feuerwehr Merkwitz im Juni.
Musikalisch bereichert wurde die Veranstaltung mit dem Streichertrio Johanna Gelsdorf, Manuela und Jan Alfaenger. Für die
Versorgung der Gäste des Neujahrsempfangs mit Getränken sowie Kulinarischem zeichnete das Team des Gasthofes Döbitz um
Inhaber Dieter Tuleweit und Antonio Vaiana.
AUS DER REDAKTION
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Seite 3
Aktuelles zum Thema Asyl
Sehr geehrte Tauchaerinnen und Tauchaer,
das Thema Asyl, Flucht und Vertreibung sowie der Umgang mit
diesem bestimmenden Thema in Deutschland, Sachsen und Taucha
sowie den darauf drängenden Fragen beschäftigt uns alle. Zuerst:
In Taucha gibt es neben den kritischen Stimmen auch große Hilfsbereitschaft. Wir begrüßen die schutzsuchenden Menschen mit
Offenheit und Respekt und setzen in Taucha von Beginn an auf
große Transparenz, die Information der jetzigen Bevölkerung.
Auch bei uns wird die Zahl der Asylbewerber im Jahr 2016 voraussichtlich zunehmen. Wir stellen uns der Aufgabe und arbeiten eng
mit dem Landkreis zusammen. In Taucha leben zum Jahresbeginn
73 Asylbewerber, mit Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung,
158 EU-Bürger und 185 anderweitige Ausländer. Unter anderem
anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis und Bürger aus
Nicht-EU-Ländern. Im Januar 2016 wurde im Gewerbegebiet in der
Portitzer Straße (Vario Park) eine Einrichtung für ca. 50 - 60 Flüchtlinge eröffnet. Diese wird durch den DRK-Kreisverband LeipzigLand e. V. betrieben. Weiterhin sind im Kirchenheim in Sehlis
derzeit elf unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die unter der
Obhut des Jugendamtes der Stadt Leipzig stehen, untergebracht.
Die soziale Betreuung der Flüchtlinge obliegt dem Landratsamt
Nordsachsen in Zusammenarbeit mit der Stadt Taucha. Dies geht
aber nicht ohne ehrenamtliche Helfer. Im vergangenen Jahr haben
sich Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bereits in verschiedenen
Projekten engagiert. Weitere hilfsbereite Tauchaer kommen laufend
hinzu. Dies geschieht maßgeblich unter der Schirmherrschaft der
Evangelischen Kirchengemeinde St. Moritz.
Momentan gibt es in
Deutschland, auch in
Taucha, zum Thema
Flüchtlinge ein sehr ausgeprägtes schwarz-weiß-Denken. Die Wahrheit ist aber bunt, hat Schattierungen, ist differenzierter. Wir alle
sollten nicht nur hin- sondern zuhören – und miteinander reden. Aber
lediglich auf der Straße Woche für Woche zu demonstrieren oder in
sozialen Netzwerken seinen Unmut herunterzuschreiben, bringt uns
auf Dauer nicht weiter. Wir benötigen einen Diskurs. Ehrlich, offen,
unaufgeregt. Leider wird oft nur noch übertrieben. Wir leben in einer
Zeit, in der in Parolen gesprochen wird. Lassen Sie uns das bitte in
Taucha, wie bereits begonnen, anders – besser – machen. Es gibt
viele Fragen und Unsicherheiten, die beantwortet werden wollen.
Wir dürfen jedoch nicht den Hetzern und geistigen Brandstiftern das
Feld überlassen. Hier ist unsere gesamte Gesellschaft gefragt. Und
das fängt bei uns in Taucha an. Und ich möchte betonen: In Taucha
ist kein Platz für Gewalt, Intoleranz und Rassismus. Lassen Sie uns
bitte klar, deutlich und ehrlich zum Thema Flüchtlinge und zu allem,
was uns in Taucha bewegt, miteinander umgehen. So können wir in
Zukunft als Bürgerschaft noch mehr erreichen.
Ihr Tobias Meier, Bürgermeister
Bei Fragen, Sorgen und Hinweisen:
Fachbereichsleiter Jens Rühling: E-Mail: [email protected]
oder Tel.: 034298/70156
Integrationsangebote der Evangelische Kirchengemeinde Taucha:
www.st-moritz-taucha.de/
Alles zur Willkommenskultur in Taucha : www.taucha.de/willkommenskultur/
Verstärkung im Tauchaer Rathaus
Verstärkung im Rathaus: Susann Illge und Christian Weber
Seit 1. Januar 2016 wartet das Tauchaer Rathaus mit
zwei neuen Mitarbeitern auf.
Verstärkt wird der Fachbereich Ordnung und Soziales durch Frau Susann Illge (34) als Praktikantin. Im
Rahmen einer schulischen Ausbildung absolviert die
gelernte Hotelfachfrau bei uns ein 5-monatiges Praktikum. Bis zum 31. August wird Frau Illge den Fachbereich Ordnung & Soziales unterstützen.
Christian Weber (38) ist in der Kasse und Buchhaltung
im Fachbereich Finanzen tätig. Der Tauchaer ist gelernter Industriekaufmann und konnte nach 8-jährigem
Dienst bei der Bundeswehr Erfahrungen als Buchhalter
und Mitarbeiter im Personalwesen in einer Spedition
sammeln.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und wünschen beiden Kollegen in ihrem neuen Aufgabenbereich
viel Erfolg und alles Gute!
Redaktionsschluss
Um zukünftig eine rechtzeitige Verteilung des Tauchaer Stadtanzeigers zu gewährleisten, wird der
Redaktionsschluss ab sofort auf den 13. eines Monats 12:00 Uhr festgelegt. Ist dieser Tag ein
Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt der Werktag davor als Redaktionsschlusstag in Kraft. Eine
spätere Einsendung kann dann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Seite 4
AMTSBLATT
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Öffentliche Bekanntmachung
Beschlüsse der 19. Stadtratssitzung am 14.01.2016
Bekanntgabe der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
Verordnung der Stadt Taucha über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016
Beschluss-Nr. 2015/122
Verordnung der Stadt Taucha über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.11.2016
Beschluss-Nr. 2015/123
Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an
Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Taucha (Sondernutzungssatzung)
Beschluss-Nr. 2016/001
Antrag gemäß § 79 SächsGemO auf überplanmäßige Ausgaben für das Produktsachkonto 36.12.01.00.431200 Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen/Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden
Beschluss-Nr. 2016/004 - ABGESETZT
Bebauungsplan Nr. 27 "An den Höfen/Lindengarten"
Abwägungsbeschluss im Rahmen des Aufhebungsverfahrens
Beschluss-Nr. 2016/002
Bebauungsplan Nr. 1 c/A "Erweiterung Multipolster"
Abwägungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2016/003
Tobias Meier, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
EINLADUNG zur zur 35. und 36. Sitzung
des Verwaltungsausschusses der Stadt Taucha
zur 20. Sitzung des Stadtrates
Am Montag, den 8. Februar 2016, und am Montag, den 22. Februar
2016, jeweils 17:00 Uhr finden im Ratssaal der Stadtverwaltung
Taucha, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha, die Sitzungen des Verwaltungsausschusses der Stadt Taucha statt. Die Tagesordnung der
Sitzungen wird ortsüblich an den jeweiligen Bekanntmachungstafeln bekannt gegeben.
Am Donnerstag, den 11. Februar 2016, 17:00 Uhr findet im Ratssaal
der Stadtverwaltung Taucha, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha, die 20.
Sitzung des Stadtrates der Stadt Taucha statt. Die Tagesordnung der
Sitzung wird ortsüblich an den jeweiligen Bekanntmachungstafeln
und auf der Homepage www.taucha.de eine Woche vor der Sitzung
bekannt gegeben.
Tobias Meier, Bürgermeister
Tobias Meier, Bürgermeister
Informationsbildschirm im Rathaus
Sie sind Tauchaer Unternehmer? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Unternehmensdarstellung oder Werbung kostenlos
für einen Monat auf dem Informationsbildschirm vor dem Einwohnermeldeamt zu präsentieren. Dort werden u. a. dargestellt:
• Termine und Veranstaltungen
• Verfügbarkeit der Dienstleistungsschalter im Einwohnermeldeamt
• Neuigkeiten aus dem Rathaus
Und vielleicht auch demnächst Ihre Firmenpräsentation!
Sie haben Interesse? Für weitere Details wenden Sie sich bitte an Herrn Graubmann, Telefon 034298/70142
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha informiert:
Aufnahme von Schülern der Klasse 4 der Grundschule und Klasse 5
und 6 der Oberschule
Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 4. März 2016 einen Antrag auf
Aufnahme ihrer Kinder bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. (Ministerialblatt des SMK Nr. 5/2015 vom 7. Mai 2015) … Bei der Anmeldung
soll die Nennung alternativ gewünschter Gymnasien erfolgen.
Anmeldezeitraum:
Mo, Di, Do
29. Februar bis 4. März 2016
8 – 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Mittwoch, 2. März 2016
Freitag, 4. März 2016
8 – 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
8 – 12 Uhr
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:
1.Antrag der Erziehungsberechtigten (Formular von Bildungsagentur)
(Wichtig! Unterschrift beider Erziehungsberechtigten)
2.Bildungsempfehlung
3. Kopie der Halbjahresinformation
4. Kopie der Geburtsurkunde
OStD Danz, Schulleiterin
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
AMTSBLATT
Seite 5
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
SG Kultur und Sport informiert
Mühlenpreis 2016
für die jüngere Generation. Die Altersbegrenzung beträgt in
dieser Kategorie 18 bis 35 Jahre.
In diesem Jahr wird bereits zum 18. Mal der Mühlenpreis des
Landkreises Nordsachsen gemeinsam mit der Sparkasse
Leipzig und der Leipziger Volkszeitung in vier Kategorien
vergeben.
Vereine, Verbände, Einrichtungen sowie Privatpersonen haben bis zum
Kategorie 1 – KulturLandschaft
Diese Kategorie setzt sich aus den ursprünglichen Kategorien
„Kultur“ und „Natur- und Umweltschutz“ zusammen. Sie beinhaltet alle ehrenamtlichen Aktivitäten in den Bereichen Kultur,
Natur- und Umweltschutz, Landschaft und Heimatpflege.
Kategorie 2 – Sport
Diese Kategorie beinhaltet unverändert alle ehrenamtlichen
Aktivitäten im Bereich des Sports.
Kategorie 3 – Soziales
Diese Kategorie beinhaltet alle ehrenamtlichen Aktivitäten
im sozialen Bereich.
Kategorie 4 – Frischer Wind
Diese Kategorie ist beinhaltet alle spartenübergreifenden,
ehrenamtlichen Aktivitäten in allen Bereichen, im Besonderen
07. März 2016
die Möglichkeit, ihre Favoriten vorzuschlagen. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie beim Amt für
Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, Richard-WagnerStraße 7a, 04509 Delitzsch. Wichtig ist hierbei eine ausführliche und aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung der vorzuschlagenden Person. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit,
entsprechende Fotos in digitaler Form mit einzureichen. Die
eingereichten Unterlagen werden dann umgehend an die
Leipziger Volkszeitung zur Veröffentlichung weitergeleitet.
Bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unter
Tel. 034202/9881056 oder 034202/9881057 sowie unter der
E-Mail [email protected] gern zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch unter
www.taucha.de/muehlenpreis/
Gewappnet für den Winter mit neuem Unimog
Am 21. Dezember 2015 wurde der neue Unimog mit Salzstreu- und Schneeräumeinheit von Verkaufsberater Romanus
Weber und Produktvorführer Lorenz Rüdiger von der HenneUnimog GmbH aus 04509 Wiedemar an den Bauhof Taucha
vor Ort übergeben. Nach kurzer Begrüßung durch Weber
übernahm sein Kollege Rüdiger die ausführliche Einweisung
der sieben Bauhofmitarbeiter am neuen Fahrzeug.
GmbH Gebrauchtwagencenter zum Verkaufserlös in Höhe
von 40.000 € (brutto) veräußert werden.
Wir wünschen den Mitarbeitern des Bauhofs mit der neuen
Errungenschaft im Fuhrpark allzeit gute Fahrt.
Der bereits für den Winterdienst vorbereitete Unimog ist multifunktional. Neben der momentan angekoppelten Schneeräum- und Salzstreueinheit kann ab dem Frühjahr dann auch
wieder z. B. das Mähwerk angekoppelt werden. Der Unimog
U423 Blue Emergency Power verfügt des Weiteren über einen
fest installierten Kran.
In seiner Sitzung am 9. Juli 2015 beschloss der Stadtrat der
Stadt Taucha die Ersatzbeschaffung für das vorhandene Fahrzeug der Marke Unimog im Rahmen einer freihändigen Vergabe. Der Zuschlag ging an die Henne-Unimog GmbH, 04509
Wiedemar zum Angebotspreis in Höhe von 282.901,08 €. Der
vorhandene Unimog konnte direkt an die Henne-Unimog
SPRECHZEIT der FRIEDENSRICHTERIN
Die Sprechzeit der Friedensrichterin der Stadt Taucha ist jeden 2. Dienstag im Monat (09.02.16) von 16–18 Uhr und/oder nach
Vereinbarung, in der Schiedsstelle, Schloßstraße 13, 2. Etage, Zimmer 206. Telefon während der Sprechzeit: 70 210.
Friedensrichterin: Frau Lerchner, Telefon 0176/81143672
Stellvertr. Friedensrichter: Herr Leichsenring, Telefon 0160/7219567, E-Mail: [email protected]
Seite 6
AMTSBLATT
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Satzung
über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung
und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen
an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten
in der Stadt Taucha
(Sondernutzungssatzung)
Präambel
Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) vom 3. März 2014 (SächsGVBl Nr. 5, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015
(SächsGVBl. S. 349), die §§ 18 und 22 des Straßengesetzes für den
Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl.
S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. April
2014 (SächsGVBl S. 234) und den § 8 Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) in der Fassung vom 28. Juni 2007 (BGBl.I S. 1206), zuletzt
geändert durch Artikel 466 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474 ), hat der Stadtrat der Stadt Taucha mit Zustimmung
vom 20.11.2015 der für die Ortsdurchfahrt(en) zuständigen höheren
Straßenbaubehörde folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 2 Besondere Benutzung, Erlaubnispflicht
§ 3 Erlaubnispflichtige Sondernutzungen
§ 4 Erlaubnisantrag
§ 5 Erlaubniserteilung
§ 6 Erlaubnisversagung
§ 7 Pflichten des Erlaubnisnehmers
§ 8 Haftung und Sicherheiten
§ 9 Erlaubnisfreie Sondernutzungen, Ausnahmen
§ 10 Hinweis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Erhebung von Gebühren und Kostenersatz
§ 12 Gebührenschuldner
§ 13 Gebührenberechnung
§ 14 Gebührenerstattung
§ 15 Billigkeitsmaßnahmen und sonstige Kosten
§ 16 Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren
§ 17 Übergangsregelung
§ 18 Inkrafttreten
sich nach bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt, wobei eine vorübergehende
Beeinträchtigung für Zwecke der öffentlichen Versorgung außer
Betracht bleibt ( § 23 Abs. 1 SächsStrG und § 8 Abs. 10 FStrG).
§3
Erlaubnispflichtige Sondernutzungen
(1) Erlaubnispflichtige Sondernutzungen sind insbesondere:
1. das Aufstellen von Stühlen und Tischen auf dem Gehweg
vor Gaststätten sowie dekoratives oder abgrenzendes Zubehör von Imbissständen, Zelten und ähnlichen Anlagen zum
Zwecke des Verkaufs von Waren oder Speisen;
2. das Aufstellen von Baubuden, Bauzäunen, Gerüsten,
Schuttrutschen, das Abstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen und -geräten, die Lagerung von Baustoffen, Bauschutt oder sonstigen Gegenständen;
3. die vorübergehende Herstellung von provisorischen Baustellenzufahrten und Grundstückszufahrten
4. das Verteilen von Werbeschriften an Tischen oder Ständen
sowie die Werbung durch Personen, die Plakate oder ähnliche Ankündigungsmittel zu Werbezwecken umhertragen;
5. das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck
der Vermietung oder des Verkaufs;
6. das Halten und Parken von Fahrzeugen zum Zwecke des
Verkaufs von im Fahrzeug mitgeführten Waren (rollende
Läden) sowie ambulanter Handel;
§1
Sachlicher Geltungsbereich
7. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von
Fahrradabstellanlagen;
(1) Diese Satzung gilt für alle Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze sowie für die Ortsdurchfahrten von
Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Taucha.
8. das Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern, die
mehr als 50 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen;
(2) Zu den öffentlichen Straßen gehören der Straßenkörper, der
Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen, entsprechend § 2 Abs.2 SächsStrG und § 1 Abs.
4 FStrG.
9. das Aufstellen von Gefäßen und Containern zur Aufnahme
von Hausmüll oder Wertstoffen als Dauereinrichtung;
§2
Besondere Benutzung, Erlaubnispflicht
(1) Die Benutzung der in § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf, soweit in dieser
Satzung nichts anderes bestimmt ist, der Erlaubnis der Stadt.
Die Benutzung ist erst nach schriftlicher Erteilung und nur im
festgelegten Umfang der Erlaubnis zulässig. Darüber hinaus
darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen anderer erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und/oder Bestimmungen
ausgeübt werden.
Ist die Stadt Taucha nicht Träger der Straßenbaulast, dies betrifft
Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, bedürfen Sondernutzungen
nach § 8 Abs. 1 Satz 3 FStrG bzw. § 18 Abs. 1 Satz 3 SächsStrG
auch der Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde.
(2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der
Sondernutzung.
(3) Die Einräumung von Rechten zur Benutzung der Straße richtet
10.die Werbung für politische Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen, soweit sie mit Plakaten, Ständen oder
ähnlichen sperrigen Anlagen durchgeführt wird; ausgenommen § 11 Abs. 2 der Satzung.
11.die gegenständliche Inanspruchnahme des Luftraumes bis
zu einer Höhe von 5 m oberhalb der Fahrbahn und einer
Höhe bis zu 4 m oberhalb der übrigen Verkehrsfläche.
(2) Die Anlage neuer und die Änderung bestehender Zufahrten
und Zugänge zu Staats- und Kreisstraßen außerhalb der zur
Erschließung bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt sowie zu
Gemeindeverbindungsstraßen außerhalb der geschlossenen
Ortslage gelten gemäß § 22 Abs. 1 SächsStrG als Sondernutzung. Für diese Sondernutzung ist gemäß § 18 Abs. 1 SächsStrG
die Erlaubnis der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen.
§4
Erlaubnisantrag
(1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich innerhalb von zwei Wochen – im
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Falle des § 2 Abs. 1 Satz 4 innerhalb von vier Wochen vor der
beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben von
Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Gemeinde zu stellen. Die Gemeinde kann Erläuterungen durch
Zeichnung, textliche Beschreibung oder in sonst geeigneter
Weise verlangen.
(2) Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung
des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder der Gefahren einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der
Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie
des Schutzes der Straße Rechnung getragen wird.
(3) Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen oder
Ausnahmegenehmigungen sind zeitgleich bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
§5
Erlaubniserteilung
(1) Die Erteilung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt. Sie
wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Die Erlaubnis kann unter
Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
(2) Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften wird durch die Sondernutzungserlaubnis nicht berührt.
(3) Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer. Erlaubnisnehmer ist derjenige, dem die Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. Weder eine Überlassung an
Dritte, noch die Wahrnehmung durch Dritte, die nicht Erlaubnisnehmer sind, ist gestattet.
§6
Erlaubnisversagung
(1) Die Erlaubnis ist in der Regel zu versagen, wenn durch die
Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen eine
nicht vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Erteilung
von Bedingungen und Auflagen nicht ausgeschlossen werden
kann. Eine Erlaubnis ist auch dann zu versagen, wenn die Straßenbaubehörde eine erforderliche Zustimmung nicht erteilt.
(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des
Gemeingebrauchs, insbesondere der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs oder des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes oder anderer rechtlicher Interessen der Vorrang
gegenüber der Sondernutzung gebührt.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
1. der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch
die Inanspruchnahme privater Grundstücke erreicht werden
kann;
2.die Sondernutzung an anderer Stelle bei geringerer Beeinträchtigung des Gemeindegebrauchs erfolgen kann;
3. die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung und/oder deren Folgen beschädigt werden kann und
der Erlaubnisnehmer nicht hinreichend Gewähr bietet, dass
die Beschädigung auf seine Kosten unverzüglich behoben
wird;
4.zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere
Personen gefährdet oder in unzumutbarer Weise belästigt
werden können oder eine Beeinträchtigung vorhandener,
ortsgebundener gewerblicher Nutzungen zu befürchten ist.
(3) Die Sondernutzungserlaubnis kann versagt werden, wenn derjenige, welcher eine Erlaubnis nach § 4 beantragt hat, Gebührenschuldner für zurückliegende und beendete Sondernutzungen
ist oder den Nachweis über die erfolgte Einzahlung eines Verwaltungskostenvorschusses nicht innerhalb eines Monats nach
Antragstellung vorweist.
AMTSBLATT
Seite 7
§7
Pflichten des Erlaubnisnehmers
(1) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung,
den anerkannten Regeln der Technik sowie der Verkehrssicherheit genügen. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zustimmung
der Straßenbaubehörde.
(2) Der Erlaubnisnehmer hat einen ungehinderten Zugang zu allen
in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu gewährleisten. Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-,
Heizungs- und sonstige Schächte sind freizuhalten. Soweit
Arbeiten an der Straße erforderlich sind, sind diese so vorzunehmen, dass nachhaltige Schäden am Straßenkörper und an
Anlagen, insbesondere an den Wasserablaufrinnen und den
Versorgungs- und Kanalleitungen sowie eine Änderung ihrer
Lage vermieden wird. Die Stadt ist spätestens zwei Wochen vor
Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Der Erlaubnisnehmer hat Warenauslagen und Warenständer
außerhalb der Verkaufszeiten aus dem im § 1 bezeichneten Geltungsbereich zu entfernen.
(4) Erlischt die Erlaubnis, so haben die bisherigen Erlaubnisnehmer die Sondernutzung einzustellen, alle von ihnen erstellten
Einrichtungen und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände unverzüglich zu entfernen und den früheren Zustand
ordnungsgemäß wiederherzustellen, die beanspruchten Flächen
sind gegebenenfalls zu reinigen.
§8
Haftung und Sicherheiten
(1) Die Stadt kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur Deckung
des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis
den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
nachzuweisen und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrechtzuerhalten. Die Stadt kann die Hinterlegung einer angemessenen Sicherheit zugunsten des betroffenen
Straßenbaulastträgers verlangen, sofern dieser es verlangt. Dem
Straßenbaulastträger zusätzlich durch die Sondernutzung entstehende Kosten hat der Sondernutzer auch zu ersetzen, wenn
sie die hinterlegte Sicherheit übersteigen.
(2) Der Erlaubnisnehmer haftet dem Träger der Straßenbaulast für
Schäden, die durch die Sondernutzung entstehen. Von Ersatzansprüchen Dritter hat der Erlaubnisnehmer den Träger der
Straßenbaulast freizustellen.
(3) Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der
angebrachten oder aufgestellten Sondernutzungsanlagen und
Gegenstände. Wird durch die Sondernutzung der Straßenkörper
beschädigt, so hat der Erlaubnisnehmer die Fläche verkehrssicher zu schließen und der Stadt die vorläufige Instandsetzung
und die endgültige Wiederherstellung mit Angabe des Zeitpunktes, wann die Straße dem öffentlichen Verkehr wieder zur
Verfügung steht, anzuzeigen.
Über die endgültige Wiederherstellung wird ein Abnahmeprotokoll mit Vertretern der Stadt gefertigt. Soweit die Stadt nicht
Träger der Straßenbaulast ist, wird ein Vertreter des Straßenbaulastträgers hinzugezogen. Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber dem Träger der Straßenbaulast hinsichtlich verdeckter
Mängel der Wiederherstellung nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik bis zum Ablauf einer Gewährleistungsfrist
von fünf Jahren.
(4) Bei Widerruf der Erlaubnis oder Sperrung, Änderung, Umstufung oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch
gegen die Stadt.
(5) Der Träger der Straßenbaulast haftet nicht für Schäden an den
Sondernutzungsanlagen oder -einrichtungen, es sei denn, ihm
oder seinen Bediensteten fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Seite 8
AMTSBLATT
§9
Erlaubnisfreie Sondernutzungen, Ausnahmen
(1) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen:
1. bauaufsichtlich genehmigte Anlagen im Straßenkörper, wie
Kellerschächte, Roste, Einwurfvorrichtungen, Treppenstufen, wenn sie mindestens 1,30 m Gehwegfläche freihalten;
2. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für
Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur
Pflege des Brauchtums oder für kirchliche Prozessionen;
3. die vorübergehende Lagerung von Brennstoffen, Baumaterialien sowie Umzugsgut auf Gehwegen und Parkstreifen am
Tage der An- bzw. Abfuhr, sofern die Verkehrsteilnehmer
hierdurch nicht gefährdet werden;
4. das Aufstellen von Hausmüll und Reststoff behältern auf
Gehwegen und Parkstreifen für den Zeitpunkt der regelmäßigen Entleerung, jedoch nur einen Tag vor und einen Tag
nach der Entleerung;
5. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf
Gehwegen in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten
Bereichen.
(2) Von den Bestimmungen dieser Satzung können Ausnahmen
zugelassen werden, sofern eine Ausnahmeregelung im öffentlichen Interesse geboten erscheint oder die Sondernutzung
ausschließlich gemeinnützigen oder sonstigen allgemein förderungswürdigen Zwecken dient oder bei Ausnahmeverweigerung für den Betroffenen eine unbillige Härte entstehen würde.
§ 10
Hinweis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer die in § 52 Abs. 1 Nr. 3 bis 9
SächsStrG oder in § 23 FStrG bezeichneten Tatbestände erfüllt,
also insbesondere
1. entgegen gesetzlichen Vorschriften eine Straße ohne Erlaubnis über den Gemeingebrauch hinaus benutzt;
2. einer erteilten vollziehbaren Auflage für die Erlaubnis nicht
nachkommt;
3. eine Anlage nicht vorschriftsmäßig errichtet, erhält oder
ändert;
4. Zufahrten oder Zugänge ohne Erlaubnis anlegt oder ändert.
(2) Gemäß § 23 Abs. 2 FStrG und § 52 Abs.2 SächsStrG können
Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR und
in bestimmten Fällen bis zu 5000 EUR geahndet werden.
§ 11
Erhebung von Gebühren und Kostenersatz
(1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Sinne des § 2 werden Gebühren nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten
Gebührenverzeichnisses erhoben. Das Gebührenverzeichnis
ist Bestandteil der Satzung.
(2) Gebührenfrei sind Sondernutzungen, die ausschließlich religiösen, gemeinnützigen Zwecken dienen und auf aktuelle Ereignisse und Vorhaben hinweisen, sowie Wahlwerbung von politischen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbern
sechs Wochen vor bis eine Woche nach dem Wahltag.
(3) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn
eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne Erlaubnis ausgeübt wird.
(4) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt die im Rahmen der Sondernutzung errichteten oder unterhaltenen Anlagen
auf seine Kosten zu ändern und alle Kosten zu ersetzen, die dem
Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Hierfür kann der Träger der Straßenbaulast angemessene Vorschüsse und Sicherheiten verlangen.
12
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind:
1. der Antragsteller;
2. der Erlaubnisnehmer;
3. derjenige, der die Sondernutzung tatsächlich ausübt oder in
dessen Interesse die Sondernutzung ausgeübt wird.
(2) Bei einer Mehrheit von Gebührenschuldnern haftet jeder als
Gesamtschuldner.
§ 13
Gebührenberechnung
(1) Die Gebühr ist im Einzelfall nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie nach
den wirtschaftlichen Interessen des Gebührenschuldners an
der Sondernutzung zu bemessen. Die gilt auch, soweit das Gebührenverzeichnis einen Gebührenrahmen vorsieht, innerhalb
dessen sich die Gebühr nach den Ermessenskriterien des Gebührenrahmens bestimmt.
(2) Werden Gebühren in Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahressätzen festgelegt, dann werden angefangene zeitliche Nutzungsdauern voll berechnet.
Ergeben sich bei der Berechnung von Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis Beträge, die geringer als die Mindestgebühr
sind, so wird die Mindestgebühr erhoben.
(3) Die Gebühren werden auf volle Euro-Beträge aufgerundet.
(4) Für Sondernutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind, richtet sich die Gebühr in sinngemäßer Anwendung
nach § 13 Abs. 1 Satz 1 dieser Satzung. Sie richtet sich soweit
als möglich nach einer im Gebührenverzeichnis enthaltenen
vergleichbaren Sondernutzung.
§ 14
Gebührenerstattung
Wird von einer Erlaubnis kein Gebrauch gemacht, so werden bereits
gezahlte Sondernutzungsgebühren auf Antrag erstattet. Endet die
Sondernutzung vor Ablauf des Zeitraumes, für den die Sondernutzungsgebühren entrichtet wurden, oder wurde die genehmigte
Fläche nicht voll in Anspruch genommen, so kann auf Antrag des
Gebührenschuldners der auf die nicht in Anspruch genommene
Zeit oder Fläche entfallene Anteil der Gebühren erstattet werden.
Der Erlaubnisnehmer hat die Nichtinanspruchnahme glaubhaft zu
machen und gegebenenfalls nachzuweisen. Die Stadt ist berechtigt,
eine angemessene Pauschale zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes einzubehalten.
§ 15
Billigkeitsmaßnahmen und sonstige Kosten
(1) Für die Billigkeitsmaßnahmen Stundung, Niederschlagung,
Erlass gelten die §§ 222, 227, 234 Abs. 1 und 2, 238 und 261
der Abgabenordnung entsprechend.
(2) Kosten, die der Stadt durch die Sondernutzung zusätzlich entstehen, hat der Gebührenpflichtige nach § 12 dieser Satzung zu
tragen.
§ 16
Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenpflicht besteht
1. mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis;
2.für Sondernutzungen für einen bestimmten Zeitraum bei
Erteilung der Erlaubnis für den gesamten Zeitraum; sind
für die Sondernutzung wiederkehrende Jahresgebühren zu
AMTSBLATT
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
entrichten, entsteht die Gebührenschuld für das laufende Jahr
mit der Erteilung der Erlaubnis, für die folgenden Jahre entsteht die Gebührenschuld mit Beginn des jeweiligen Jahres;
3.für Sondernutzungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung
erlaubt waren, mit dem Inkrafttreten der Satzung;
4. bei unerlaubter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung.
(2) Die Gebührenpflicht besteht bis zur schriftlichen Anzeige der
Beendigung der Sondernutzung oder bis zum Zeitpunkt der
Kenntnisnahme der Stadt von der Beendigung der Sondernutzung.
(3) die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie
werden in den Fällen des § 16 Abs. 1 bei
1. Buchstabe a, c und d mit Bekanntgabe des Bescheides fällig;
2. Buchstabe b erstmalig mit Bekanntgabe des Bescheides, ansonsten jeweils zu Beginn der Zeitperiode fällig, bei Sondernutzungen auf Widerruf jeweils zu Beginn des Folgejahres.
Die fälligen Gebühren können bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.
Seite 9
§ 17
Übergangsregelung
Diese Satzung gilt auch für bereits bestehende Sondernutzungen.
Sondernutzungen, für die die Stadt vor Inkrafttreten dieser Satzung
eine Erlaubnis auf Zeit oder auf Widerruf erteilt hat, bedürfen keiner
neuen Erlaubnis nach dieser Satzung.
§ 18
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen
für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für
Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahren in
der Stadt Taucha (Sondernutzungssatzung) vom 14.12.2000 in der
Fassung der 2. Änderungssatzung vom 31.01.2002 außer Kraft.
Taucha, den 15. Januar 2016
Tobias Meier, Bürgermeister
Anlage
Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Anlage zu § 11 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen
Straßen (Wertangaben in EUR)
Seite 10
AMTSBLATT
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Verordnung der Stadt Taucha
vom 14. Januar 2016
über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.11.2016
Auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes über
die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010
(SächsGVBl Nr. 14 S.338), rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März
2012 (SächsGVBL vom 27.01.2012 S.130), wird verordnet:
§1
Die im regional begrenzten Gebiet, Gewerbegebiet „An der Autobahn“, liegenden Verkaufsstellen dürfen auf Grund eines besonderen regionalen Ereignisses anlässlich
des 11. Herbstfestes am Sonntag, 06. November 2016
in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
Der Lageplan mit der genauen Eingrenzung des betroffenen Gebietes ist Bestandteil dieser Verordnung.
§2
(1) Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen über die im § 1
zugelassenen Geschäftszeiten und außerhalb des benannten
Gebietes hinaus offen hält.
(2)Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 11 SächsLadÖffG mit
einer Geldbuße geahndet werden.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Tobias Meier, Bürgermeister
Taucha, den 15. Januar 2016
Verordnung der Stadt Taucha
vom 14. Januar 2016
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016
Auf der Grundlage des § 8 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBL Nr. 14 S.338), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. März 2012
(SächsGVBl vom 27.01.2012 S.130) wird verordnet:
§1
Die Verkaufsstellen im Stadtgebiet Taucha dürfen auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG anlässlich
1.
2.
3.
4.
des Family Day am Sonntag, 07. Februar 2016,
des Stadtfestes „Tauchscher“ am Sonntag, 28. August 2016,
des Kartoffelmarktes am Sonntag, 25. September 2016 und
des Weihnachtsmarktes am Sonntag, 27. November 2016
in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen über die im § 1
zugelassenen Geschäftszeiten hinaus offen hält.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen außerhalb der im
§ 1 genannten Gebiete offen hält.
(3)Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 11 SächsLadÖffG mit
einer Geldbuße geahndet werden.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Taucha, den 15. Januar 2016
Tobias Meier, Bürgermeister
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
ANZEIGE
Seite 11
Seite 12
ANZEIGEN
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Für den Inhalt der Anzeigen der Parteien sind ausschließlich die Parteien selbst verantwortlich.
SPD Ortsverein Taucha
Wir laden unsere Mitglieder, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Taucha, recht herzlich zu
unserer Versammlung am
Mittwoch, den 24.02.2016 um 19:00 Uhr
in die Gaststätte „Bowling Dschungel Taucha“
Karl-Große-Str. 4 ein.
Hier wird sich u.a. das Tauchaer Jugendparlament
vorstellen.
Uwe Kreyßig, Tel.: 0172-3656832, E-Mail: [email protected]
Die nächste Mitgliederversammlung des
Ortsverbandes DIE LINKE Taucha
findet am Dienstag, 9. Februar 2015, 18:00 Uhr
FDP Taucha
Unsere monatliche Sitzung des FDP-Ortsverbandes Taucha im Februar findet am 23.02.2016
im Restaurant Syrtaki statt.
Dabei sind auch wieder interessierte Bürger herzlich eingeladen.
Zur Diskussion stehen wieder aktuell politischen Themen und
Vorträge.
23.02.2016, 19 Uhr, Restaurant Syrtaki, Klebendorfer Str. 1.
Weitere Informationen unter: www.fdp-taucha.de,
twitter.com/fdptaucha sowie bei Facebook.
Kontakt zur Fraktion im Tauchaer Stadtrat:
[email protected]
oder telefonisch unter 0177 / 24 378 95.
Kontakt zur FDP Taucha: [email protected] oder telefonisch
unter 0171 / 27 506 69.
Stadtverband Taucha
Zu Gast: Frank Tempel – Mitglied des Deutschen Bundestages
für die Fraktion Die LINKE und Wahlkreis-Abgeordneter in Thüringen.
Im Namen des Stadtverbandes lade ich alle Mitglieder und
interessierte Bürgerinnen und Bürger zu unserer Sitzung am
Donnerstag, den 4. Februar 2016 in den Ratskeller (Ratsherrenzimmer) recht herzlich ein. Der Vorstand trifft sich bereits
um 18 Uhr. Die Fraktionssitzung und die Versammlung findet
19 Uhr statt.
Alle Mitglieder sowie interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Ortsvorstand DIE LINKE Taucha ∙ www.dielinke-taucha.de
Klaus-Dieter Münch, Telefon: 0173/3863929, www.cdu-taucha.de
im Ratskeller zu Taucha, Ratsherrenzimmer, statt.
Thema: „Von Thüringen lernen, heißt Regieren lernen!“
Die nächste Mitgliederversammlung
der Regionalgruppe Taucha
und Umgebung von Bündnis 90 / Die Grünen findet am 08.02.2016,
19.30 Uhr in der Gaststätte „Syrtaki“, Klebendorfer Str. 1 statt.
Alle Mitglieder und interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Die IBV Taucha mbH vermietet
in Taucha verschiedene
vollmodernisierte Wohnungen, z. B.:
An der Mühle – Frau Aehnelt Tel. 487706
3-R.-Whg., 1. OG mit 59,00 qm, Kaltmiete 384,00 € zzgl. NK und Kaution
EV; BJ 2007; EVW= 96; ET: Gas
An der Mühle – Frau Aehnelt Tel. 487706
2-R.-Whg., DG mit 43,00 qm, Kaltmiete 240,00 € zzgl. NK und Kaution
EV; BJ 2007; EVW= 96; ET: Gas
An der Mühle – Frau Aehnelt Tel. 487706
3-R.-Whg., DG mit 60,12 qm, Kaltmiete 340,00 € zzgl. NK und Kaution
EV; BJ 2000; EVW= 65; ET: Fernwärme
Friedrich-Engels-Straße – Frau Bettzieche Tel. 487707
2-R.-Whg., EG mit 47,00 qm, Kaltmiete 275,00 € zzgl. NK und Kaution
EV; BJ 1930; EVW= 141,6; ET: Gas
Manteuffelstraße – Frau Bettzieche Tel. 487707
1-R.-Whg., 1. OG mit 33,00 qm, Kaltmiete 200,00 € zzgl. NK und Kaution
EV; BJ 1934; EVW= 91; ET: Fernwärme
Portitzer-Straße – Frau Kleeberg Tel. 487709
2-R.-Whg., 1. OG mit 41,97 qm, Kaltmiete 205,00 € zzgl. NK und Kaution
EV; BJ 1939; EVW= 93; ET: Gas
Legende: EV = Energieverbrauchsausweis; BJ = Baujahr;
EVW = Energieverbrauchskennwert in KWh/(m²*a); ET= Energieträger
Wir beraten Sie gern!
Kirchplatz 4 · 04425 Taucha
Tel.: 034298 / 487700 · Fax: 034298 / 487715
E-Mail: [email protected] · www.wota-online.de
WURZNER STRASSE 1 C / ECKE
GESCHWISTER-SCHOLL-STRASSE
04425 TAUCHA
TELEFON: (034298) 7 35 11
BARRIEREFREIER ZUGANG
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
VEREINE/ANZEIGEN
Seite 13
Neue Fördermittelaufrufe starten
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Delitzscher Land ruft im
Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie
Delitzscher Land 2014–2020 zur Einreichung von Vorhaben
für drei Maßnahmen auf.
▪ Aufruf 04-2015: Erhaltung und Entwicklung von Bestandsgebäuden oder deren Erschließungsflächen zur Anpassung der medizinischen und sozialen Versorgung oder von
Bildungs-, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen der
Grundversorgung (Budget des Aufrufs: 300.000 €)
▪ Aufruf 05-2015: Investive Ausgaben für die Ausstattung
von sozialen Versorgungs-, Bildungs-, Handels-, Dienstleistungseinrichtungen der Grundversorgung (Budget des
Aufrufs: 200.000 €)
▪ Aufruf 06-2015: Vernetzung, Wissenstransfer und Aufbau
von Bildungsangeboten (Budget des Aufrufs: 80.000 €)
Detaillierte Informationen und Unterlagen finden Sie unter:
www.delitzscherland.de. Eine telefonische Vorabstimmung
mit dem Regionalmanagement vor Einreichung der Unterlagen wird dringend empfohlen.
Zum investiv förderfähigen LEADER-Gebiet Delitzscher Land
gehören die Kommunen Wiedemar, Rackwitz, Krostitz, Jesewitz, Schönwölkau, Löbnitz, Zschepplin, alle Ortsteile von Delitzsch und Schkeuditz sowie folgende Ortsteile von Taucha:
Merkwitz, Pönitz, Seegeritz, Sehlis und Plösitz.
Kontakt:
Regionalmanagement Delitzscher Land
Dörthe Hößler, Anja Behrens, Katharina Bruchner
Telefon: 034 202 / 35 471
Mail: [email protected]
www.delitzscherland.de
Pressemitteilung
Delitzsch, den 05.01.2016
Die Einreichungsfrist für diese Maßnahmen endet am
18.04.2016.
Oberschule Taucha
empfängt ihre Gäste
Am Freitag, 26. Februar 2016 öffnet die Oberschule Taucha,
Friedrich-Engels-Str. 19 wieder ihre Türen für interessierte
Schüler und Eltern.
In der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr laden wir die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen herzlich ein, die Oberschule
genau „unter die Lupe“ zu nehmen.
Lehrer verschiedener Fachbereiche präsentieren Unterrichtsinhalte und Schülerarbeiten. Unsere Schüler, der Schülerrat, der
Elternrat und Förderverein können um Auskunft gebeten werden.
Auch ist an diesem Tag eine Anmeldung an unserer Oberschule
möglich.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Formular „Übergang von Schülern der Klassenstufe 4 in weiterführende Bildungsgänge“ (Unterschrift beider Erziehungsberechtigter!)
2. Bildungsempfehlung
3. Kopie Halbjahresinformation
4. Kopie Geburtsurkunde
Weitere Anmeldezeiten sind in der Woche vom Montag, 29.02.
bis Donnerstag, 03.02.2016 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00
Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.
Wir freuen uns auf Ihren und euren Besuch in unserem Haus.
Seite 14
KIRCHEN/VEREINE
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Taucha lädt ein:
03.02.
03.02.
10.30 Uhr
Andacht Pflegeheim Parkblick
Pf. Edelmann
15.15 Uhr Andacht Pflegeheim Veitsberg
Pf. Edelmann
07.02.
17.00 Uhr Kirche Taucha Predigtgottesdienst
Pf. Edelmann
14.02.
10.00 Uhr Kirche Taucha Predigtgottesdienst
19.02. 19.00 Uhr Taizé-Andacht
Erlöserkirche Leipzig-Reudnitz
21.02. 09.30 Uhr
Diakonat, Rudolf-Winkelmann-Str. 3
Frühstücksgottesdienst
Pf. Edelmann
28.02. 10.00 Uhr Kirche Taucha Sakramentsgottesdienst
Pf. Edelmann
KINDERGOTTESDIENST
findet jeden Sonntag parallel zum Hauptgottesdienst statt
Wir laden herzlich ein:
Kirche Seegeritz St. Katharina
04425 Taucha-Seegeritz Am Gemeindeberg
Sonntag, 28. Februar –
Okuli
Seegeritz: 9.00 Uhr
Predigtgottesdienst
mit Pfr. Zieglschmid
Ev.-Luth. Pfarramt Plaußig – Hohenheida
04349 Leipzig-Plaußig, Grundstraße 18
Tel. 034298/6 87 85, Fax 034298/6 96 29
e-mail:[email protected]
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Rückfragen oder Besuchswünsche bitte an:
Pfarrer Gottfried Edelmann
Tel.: 155402, e-mail: [email protected]
Ev.-Luth. Pfarramt Taucha, Kirchstr. 3, Tel.: 68848
Öffnungszeiten: Die. 14–18 Uhr / Mi.+Do. 9–12 Uhr
Friedhofsverwaltung: Wallstr. 1, Tel.: 68473, Herr Ahnicke
Aktuelle Informationen über unsere Kirchgemeinde:
www.st-moritz-taucha.de
KLEIDERKAMMER TAUCHA
Kirchplatz 4, Tel.: 0175/6754443
ÖFFNUNGSZEITEN:
Di 09 – 11 Uhr und jeden 1. Di im Monat: 14 – 18 Uhr
Do 09 – 13 Uhr
Während der Schulferien geschlossen!
Jedoch donnerstags, 10.00 – 10.30 Uhr Lebensmittelausgabe
VERANSTALTUNG IM FEBRUAR 2016
Am Donnerstag, dem 25.02.2016, findet unser erster Seniorenkreis
im neuen Jahr statt!
Wir freuen uns immer auch über neue Gesichter in der Runde, es
dürfen auch Männer sein.
Volkssolidarität Leipziger Land/
Muldental e.V. informiert
Haugwitzwinkel 1
VERANSTALTUNGSPLAN FEBRUAR 2016
Jeden Dienstag ab 13.30 Uhr gemütliches Kaffeetrinken und
ab 14.00 Uhr verschiedene Veranstaltungen:
Di, 02.02.
Wir feiern Fasching! Musik: David Reiss
Di, 09.02. Tanz im Sitzen mit Torsten Kernbach
Di, 16.02.
gemütliches Kaffeetrinken
Di, 23.02.
Spielenachmittag
Donnerstags ist nach Absprache geöffnet.
Der Vorstand der VS Taucha
Der Heimatverein Taucha lädt ein zum Frauentag
An alle Frauen:
Feiern Sie in altbewährter Form Ihren Ehrentag!
Wir, der Heimatverein Taucha, laden alle Frauen ein:
Tag:
8. März
Zeit:
19:00 Uhr
Ort:
Bowling Dschungel Taucha (Karl-Große-Straße 4)
Preis:
15,00 €
Wir verwöhnen Sie für den o. g. Preis um 19 Uhr im Bowling
Dschungel, wo eine Köstlichkeit der philippinischen DschungelKüche auf Sie wartet.
Im Anschluss, gegen 22 Uhr, schauen
wir uns im Kino Taucha bei einem Glas
Sekt den Film „Geliebte Jane Austen“ an
und reichen Ihnen noch eine Rose zum
Abschied.
Sie haben die Möglichkeit, sich unter der
Tel: 034241 57947 von 08:00 bis 16:00
Uhr zu informieren oder die Karten bei
EP-Pilz in der Karl-Große-Straße zu
kaufen.
Ihr Heimatverein Taucha
Eva Landgraf
KIRCHEN/VEREINE
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Katholische Pfarrgemeinde
NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE
St. Anna
Gemeinde Taucha · Kirchstraße 1, 04425 Taucha
Gottesdienste:
sonntags
9:30 Uhr
mittwochs 19:30 Uhr
Chor-Probe:
montags 19:30 Uhr
Sonntags-Schule:
sonntags 9:30 Uhr
Besondere Termine im Februar 2016
Sonntag
07.02. 9:30 Uhr
Dienstag 09.02. 15:00 Uhr
Sonntag
14.02. 9:30 Uhr
Samstag 20.02. 9:00 Uhr
Freitag
26.02. 19:30 Uhr
Sonntag
28.02. 10:00 Uhr
Gottesdienst
mit Bischof Thomas Matthes
Senioren-Zusammenkunft
Gottesdienst
mit Bezirksevangelist Hans-Jürgen Poege
Religions-Unterricht
Jugend-Zusammenkunft
Jugend-Gottesdienst
mit Bischof Thomas Matthes
Neuapostolische Kirche
Gerichtsrain 11, 06217 Merseburg
SIE SIND HERZLICH WILLKOMMEN!
Auskünfte an Werktagen: Verwaltung der Neuapostolischen Kirche Sachsen/
Thüringen KdöR, Schloßstraße 28, 04425 Taucha, Telefon: (03 42 98) 720, Informationen im Internet: www.nak-mitteldeutschland.de und www.nak-leipzig.de
Taucha, Sommerfelder Str. 20 • Tel.: 6 82 83, Fax: 6 67 17
E-Mail: [email protected] • www.st-anna-taucha.de
Heilige Messen am Wochenende:
Samstag, 20.45 Uhr Eucharistiefeier gestaltet von den
neokatechumenalen Gemeinschaften
Sonntag, 9.30 Uhr Heilige Messe
Heilige Messen während der Woche:
nach Vermeldung
Beichtgelegenheit: nach Vereinbarung
Sprechstunde von Pfarrer Wolfgang Ruhnau:
nach Vereinbarung (entfällt während der Ferien)
Dienstag, 2. Februar
Darstellung des Herrn – Maria Lichtmess
19.00 Uhr Segnung der Kerzen und Heilige Messe
anschl. Blasiussegen
Mittwoch, 3. Februar
Sel. Aloijs Andritzki
9.15 Uhr Heilige Messe
Der Männer-Chor
Taucha e.V.
Mittwoch, 10. Februar
Aschermittwoch
19.00 Uhr Heilige Messe
mit Spendung des Aschenkreuzes
lädt …
Wolfgang Ruhnau, Pfarrer
alle Vereinsmitglieder zur
ein.
Ordentlichen Mitgliederversammlung
Mittwoch, 24.02.16, 18.00 Uhr
Grundschule „Am Park“
Tagesordnung:
1. Jahresberichte des Vorstandes und der Revisoren
2. Beratung zum Arbeitsplan 2016
3. Diskussion, Anträge, sonstige Hinweise
Anträge zur Tagesordnung können bis 17.02.16 beim Vorstand
eingereicht werden.
Am 04.01.16 war der Männerchor zu Gast im DRK Altenpflegeheim Taucha. In seinem Neujahrskonzert gab er den Heimbewohnern, ihren Gästen und dem Personal einen kleinen Querschnitt
durch sein Repertoire zu Gehör. Das Potpourri aus Weihnachts-,
Wein- und Volksliedern sowie Stücken aus der Klassik wurde
vom Publikum durchweg positiv honoriert.
Zur langjährigen Mitgliedschaft gratulieren wir im Monat Februar recht herzlich unseren Sangesbrüdern
und
Joachim Petzold (25 Jahre)
Paul Groth (35 Jahre).
Joachim Petzold ist seit 20 Jahren Mitglied des Vorstandes und
seit 10 Jahren als Schatzmeister unseres Vereins tätig, während
Paul Groth bereits seit einer gefühlten Ewigkeit unseren Notenund Getränkewart zuverlässig in dessen Abwesenheit vertritt.
Wir wünschen beiden weiterhin beste Gesundheit und danken
ihnen für ihre aktive Mitarbeit im Verein und ihre langjährige
Verbundenheit.
Joachim Voigt, Vorsitzender
Seite 15
VERANSTALTUNGSPLAN FEBRUAR 2016
DatumZeit
Veranstaltung
Veranstaltungsort
04.02. 19:00
Polit Talk
café esprit
06.02. 13:30
Testspiel Fußball: Sportplatz
SG Taucha 99 - SSV Markranstädt Kriekauer Str.
14.02. 20:00
17.02. 17:00
“Die Liebe ist eine Himmels-
café esprit
macht”
Lyrik und Musik zum Valentinstag 27.02. 21:00
Musikcafé mit “andy”
Begegnungstreffen DRK Jugendclub
Café International (Begegnung und gegenseitiges
Kennenlernen von „Alt“- und
Neu-Tauchaern)
café esprit
20.02. 10:00
Tauchaer SV e.V.: Turnier Mehrzweckhalle
1. Mannschaft Sachsenklasse
Änderungen vorbehalten!
Vereine und Sportgruppen, die Veranstaltungen im Veranstaltungskalender veröffentlichen
möchten, werden gebeten, sich bis 10. des laufenden Monats in der Stadtverwaltung Taucha,
Schloßstraße 13, Zimmer 112 bei Herr Graubmann, Tel.: 034298/70142 zu melden.
ANZEIGEN
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Bestattungshaus
Heidrun
Uhlig
GmbH
Eilenburger Straße 14 · 04425 Taucha
- allezeit - 034298 / 6 89 05
Trauerfeier in eigener Trauerhalle
nach Ihren Wünschen
jederzeit möglich.
Taucha, A.-Bebel-Straße 11,
✆ 03 42 98 / 14 69 4
Annett Möller
Mo – Fr 09.00 – 16.00 Uhr
Seite 16
Die GBV Taucha mbH verkauft in Taucha
eine große Anzahl an voll erschlossenen
Wohnbaugrundstücken.
Wir beraten Sie gern!
Kirchplatz 4 · 04425 Taucha
Tel.: (034298) 487720 · Fax: (034298) 487716
E-Mail: [email protected] · www.wota-online.de
Umzüge & Transporte Nah & Fern
H. Kirscht · 04425 Taucha · Fröbelweg 12
• Haushaltauflösung von Keller bis Boden
• Möbelmontagen – kostenlose Besichtigung
• Lkw-Vermietung mit Fahrer
Tel.: 0172-6 80 53 36 • Privat: (034298) 3 56 91 • Fax: (034298) 3 87 86
ServiceCentrum
Eisfeld
LOTTO
• Post-Ident-Verfahren
• Expressdienst DHL
national/international
• LVB-Fahrkarten
• Zigaretten/Zeitschriften
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9–18 Uhr
Sa 9–12 Uhr
August-Bebel-Straße 13 d
(Parthe-Centrum)
Tel.:(034298) 481282
Fax:(034298) 481283
Suche zum Ankauf:
Mehrfamilienhaus
(saniert o. unsaniert)
Einfamilienhaus/Villa oder
Baugrundstück (auch größeres)
Rasche Kaufentscheidung
u. Abwicklung
Tel. 01772059181
Langeweile?
Lust auf Abenteuer?
taucha.de/bibliothek/
Buchhaltungsbüro
• Buchen laufender Geschäftsvorfälle • Lohnabrechnung
• Betriebswirtschaftliche Auswertung
Lange Straße 5 e · 04451 Panitzsch
Tel.: 034291- 86 780 · Fax: 034291- 33 052 · Funk: 0177-70 84 862
[email protected]
Sprechzeiten: Mo.-Fr. 8.00-12.00 / Di.+ Mi. 14.00-18.00
VEREINE
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Volkschor Taucha e.V.
informiert
Vorbereitungen auf das neue
Konzertjahr mit interessantem Workshop
Mit dem 4. Januar haben die Vorbereitungen auf das Konzertjahr
2016 begonnen. Unsere Zielstellung besteht zunächst in einem neuen und musikalisch wiederum anspruchsvollen Auftrittsprogramm
für das erste Halbjahr. Dabei ist es notwendig, sowohl neue Titel
einzustudieren als auch schon zum Chorrepertoire gehörende Lieder
zu festigen und somit auftrittsfähig zu gestalten. Da der Chor in
den vergangenen zwei Jahren zahlenmäßig erfreulich gewachsen
ist, erhöht sich damit logischerweise auch der zu betreibende Aufwand beim Einstudieren und Zusammenfügen von immerhin 5
Stimmlagen bei zum Teil anspruchsvollen Liedsätzen.
Ein diesbezügliches Highlight steht den Sängerinnen und Sängern
am 20. Februar im Rahmen des alljährlichen Chorseminars im
Bowlingdschungel Taucha bevor. An diesem Tag findet ein Workshop mit dem in der Musikszene weithin bekannten und gefragten
Musiker, Komponisten, Arrangeur und Chorleiter Carsten Gerlitz
statt. Nach langwierigen Vorbereitungen ist es gelungen, den Berliner Künstler für diesen Termin nach Taucha „zu locken“. Damit
löst der Chor einen zum 25-jährigen Jubiläum ihrer Chorleiterin
Katrin Gerstner am 2. Mai 2015 überreichten Gutschein für einen
Workshop mit Herrn Carsten Gerlitz ein. Wir sind alle auf dieses
Ereignis besonders gespannt und schon jetzt hoch motiviert.
Unsere Jahreshauptversammlung 2016 hat bereits am 18. Januar
stattgefunden. Da keine Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung stand, konnten wir uns ausführlich und konstruktiv mit
Entwicklungs- und Gestaltungsfragen des Volkschor Taucha e.V.
befassen. Bei der ebenfalls diskutierten Terminplanung wird auch
die bereits ausgesprochene Einladung des befreundeten „Volkschor
Salzgitter von 1941“ zu dessen 75. Chorjubiläum im Oktober dieses
Jahres in Salzgitter (Niedersachsen) Berücksichtigung finden.
Konkrete Auftrittstermine konnten leider erst nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe festgelegt werden.
Wir werden unseren Terminkalender in den kommenden Ausgaben
des Tauchaer Stadtanzeigers veröffentlichen.
Unsere Chorproben finden jeweils montags von 19:15 Uhr bis
21:15 Uhr im Bowlingdschungel Taucha, Karl-Große-Straße 4
statt. Interessenten sind herzlich willkommen.
Wer uns per E-Mail erreichen möchte, kann dies unter der Adresse [email protected] gern tun. Unter der Internetadresse
www.volkschor-taucha.de finden Sie über unseren Chor weitere
Informationen wie Repertoire, Bilder und Hörproben. Wir freuen
uns über Ihren virtuellen Besuch.
Brigitte Ohme, Öffentlichkeitsarbeit
Spielmannszug
Taucha e.V.
Seite 17
informiert
Das Jahr 2016 ist
schon wieder einen
Monat alt und die Zeit
vergeht wie im Flug,
deshalb auch noch einmal ein kleiner Rückblick in das Jahr 2015
zu den noch unerwähnten Ereignissen,
welche unsere Mitglieder erlebt haben.
Die Kinder des Vereins haben an der tollen Aktion „Adventskalender basteln“ vom
Schlossverein mitgemacht und am Ende
auch einen Preis dafür
bekommen.
Aber nicht
nur die Kinder wurden belohnt, auch die
Erwachsenen durften
sich mal einen Nachmittag zurücklehnen und das Vereinsleben
aus einer anderen Sicht sehen. Der Vorstand hatte sich für die
Weihnachtsfeier etwas Besonderes ausgedacht und so ging es
am Samstag vor Weihnachten mit den „Großen“ zur Bier-Tour
durch Leipzig. Wir haben viele interessante Dinge dazu erfahren
und machten an verschiedenen Stationen mit verschiedenen Kostproben halt. Den Abend ließen wir ganz entspannt beim Griechen
Syrtaki in Taucha ausklingen.
Auch für unsere Kleinen gab es am nächsten Tag die Weihnachtsfeier einmal
anders. Zusammen
mit unserem Jugendleiter ging es in den
Indoor-Kletterwald
ins Nova Eventis.
Dort konnten sie ihr
Können, ihre Ausdauer und Kraft unter
Beweis stellen.
Für das Jahr 2016 hat der Verein auch schon wieder ein paar Einsätze angenommen. Wer Interesse hat, uns für eine Veranstaltung,
Geburtstag oder ähnliches zu buchen, dann meldet euch einfach
unter: 0177/ 3281267 (Roland Schulze). Wir freuen uns drauf!
Des Weiteren wären noch einige freie Termine zur Buchung unserer Räumlichkeiten auf dem Schloss zu ergattern.
Pressesprecherin, Stephanie Behr
ANZEIGEN
Seite 18
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Mietobjekte
Erläuterung zur EnEV:
EV = Energieverbrauchsausweis, Energieverbrauch in kWh/(m²*a),
(Energieeinsparverordnung) wesentlicher Energieträger, Baujahr
! NEU: 1-R.-Whg. 200,00 € Merkwitz, 26m², EG, Duschbad, Laminat, Balkon
EVA: 106,0kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1994
! NEU: 2-R.-Whg. 499,00 € Parthe Centrum, 58m², 1.OG, EBK, Laminat, Balkon
EVA: 102,1kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1997
! NEU: 2-R.-Whg. 635,00 € Parthe Centrum, 70,41m², DG, Tageslichtbad, Laminat, Terrasse
EVA: 128,1kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1995
! NEU: 2-R.-Whg. 426,00 € Pönitz, 60,50m², 1.OG, Laminat, Balkon
EVA: 142,0kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1995
2-R.-Whg. 500,00 € Taucha, 65,2m², 2.OG, Tageslichtbad, Laminat, EBK
EVA: 145,4kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1994
2-R.-Whg. 570,00 € Taucha, 76,11m², DG, Tageslichtbad, Laminat
EVA: 85kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1992
3-R.-Whg. 770,00 € Taucha-Plösitz, 76,89m², voll möbliert, EBK, Whg. im EFH
EVA: wird derzeit erstellt
! NEU: 4-R.-Whg. 660,00 € Am Graßd.W., 81,5m², 1.OG, Gäste-WC, Laminat, Balkon
EVA: 128,4kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1995
Wir suchen für Kaufinteressenten Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus
Alle Vermietungspreise inkl. Nebenkosten, exkl. Parkmöglichkeit!
Immobilien- und Ingenieurbüro Beate Freier
Dewitzer Straße 51, 04425 Taucha, Telefon 38479 oder 0160 / 9951 4460
Kaufobjekte
1-R.-WE. II.OG, Wa., Lam., PVC, 47 m², 244 € + NK, EV, 112 kWh/(m²*a), Gas, Bj.1930
1,5-R.-Galerie WE, III.OG, 60 m², 310 €, KM + NK EV, 101 kWh/(m²*a), Gas, Bj.1995
3-R.-WE, DG, 59 m², Lam., Wa., 330 € KM + NK,
EV, 112 kWh/(m²*a), Gas, Bj.1930
Verkauf: 2-R.-WE in Lpz., 52 m², III.OG, 48.000 €+MC, EV, 179 kWh/(m²*a), Gas, Bj.1903
Moderne 2-R.-Whg. im san. Altbau, 48 m²,
1. OG, gute Lage, geräumige Küche, Bad m. Wanne +
Dusche u. Fenster, Gasetagenheizung
ca. 7.776 kwh/p.a., Miete 280 € + BK 80 €.
Haus- u. Grundstücksservice Hintersdorf e.K.
Tel.: (034298) 69350
www.zedlitz-immobilien.de
4-Raum-Wohnung in Taucha
102 qm, Kaltmiete 483,50 €
zzgl. BK-HK, Bad mit Fenster
Telefon 0341-6891835
1,5-R-Whg. im Parthe Centrum, 1.OG, 53m², Laminat, Balkon, EBK 68.000,-€
EVA: 102,1kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1996
2-R.-Whg. im Sonnenring, EG, 46,35m², Balkon, Laminat 69.900,-€
EVA: 159,7kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1995
3-R.-Whg. Parthe Centrum, 3.OG, 99m², Terrasse, Tageslichtbad 150.000,-€
EVA: 123,6kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1996
3-R.-Whg. Am Graßd. W., DG, 108,5m², Terrasse, Tageslichtbad 125.000,-€
EVA: 125kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1995
4-R.-Whg. Leipzig-Möckern, 3.OG, 74,48m², Laminat, EBK, Balkon, EBK 82.000,-€
EVA: 101,2kwh/(m²*a), ET: Fernwärme, BJ 2000
! NEU: REH in Borsdorf, BJ 1995, 215m² Grst.,100m² Wfl.,Carport, EBK, Gartenhaus 185.000,-€
EVA: 56,03kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1995
! NEU: EFH in Panitzsch, BJ 2015, 715m² Grst.,136m² Wfl., Garage, Rollladen 395.000,-€
EBA: 48,6kwh/(m²*a), ET: Luftwärmepumpe, BJ 2015
EFH in Wahren, san. 2014, 650m² Grst.,126,42m² Wfl., Garage, EBK, Kamin 482.000,-€
EBA: 136,7kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 2002
EFH in Jesewitz, san. laufend, 1237m² Grst.,208m² Wfl., mit 408m² Gaststätte 169.999,-€
EBA: 236kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 2012
! NEU: DHH in Leipzig, san.2015, 886m² Grst.,172m² Wfl., Garage, Teich, 2 Balkone 300.000,-€
EVA: 104kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 2013
Anlageobjekte
1-R.-Whg. im Bogumils Garten, 2.OG, 37m², Laminat, Lift, Stellplatz 41.500,-€, 2.988,-€ KM p.a.
EVA: 124kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1994
2-R.-Whg. Gerichshain, 1.OG, 47,37m², Laminat, Stellp., Balkon, EBK 50.000,-€, 3.240,-€ KM p.a.
EVA: 129,7kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1994
3-R.-Whg. Sonnenring, 1.OG, 61,49m², Laminat, Balkon, Lift 92.500,-€, 5.520,-€ KM p.a.
EVA: 159,7kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1996
Grundstücke
Wohnen – Taucha u. Umgebung
Kleiner Laden san. Altb., Laminat, 55,0 m²
EV, Bj.1997, ET Gas, EVW 151,8 incl. WWMP 220.-€ zzgl. NK
2 Zi. Büro/Praxis. Neubau 1998, 1.OG, 58,0 m²
EV, Bj.1996, ET Gas, EVW 138 incl. WWMP 350.-€ zzgl. NK
Büro / Wohnung Neub. 1.OG, Balk. Laminat, 65 m²
EV, Bj.1996, ET Gas, EVW 138 incl. WWMP 325.-€ zzgl. NK
1 Zi. WE m. Terrasse, FBH, 41,36 m²
EV, Bj. 1960, ET Gas, EVW 156, ohne WWMP 245.-€ zzgl. NK
2 Zi. san.Altb. 3.OG, Laminat, 69,0 m²
EV, Bj.1851, ET Gas, EVW 133 incl. WWMP 345.-€ zzgl. NK
3 Zi. san. Altb., 81 m², Laminat EV, Bj. 1851, ET Gas, EVW 133 incl. WW
MP 445.-€ zzgl. NK
3 Zi. Neub. EG m. Terrasse, Laminat, incl. TG
EV, Bj.1996, ET Gas, EVW 109 incl. WW
MP 552.-€ zzgl. NK
Immobilien in Taucha u. Umgebung
"Haus am See....." Grund 4.419 m² 2 WE, Wfl. 210 m² Bj.2002
EV, Bj.Hzng.2002, ET Öl, EVW 99,0 incl. WW
VB 399.000.- €
Alle Kaufangebote zzgl. MC
Legende: EV- Energieverbrauchsausweis, BJ- Baujahr, ET-Energieträger,
EVW-Energieverbrauchskennwert in kWh(m²*a) , WW - Warmwasser
EBA- Energiebedarfsausweis
Suchen dringend Ein-, + Mehrfamilienhäuser, Grundstücke sowie
3 – 4-Zi.-Wohnungen
Markt 1 in 04425 Taucha
Tel.: 034298/6 28 13
Funk 0160/53 35 35 0
[email protected]
www.forth-immobilien.de
verschiedene Größen, verschiedene Lagen
Legende: EVA=Energieverbrauchsausweis; EBA=Energiebedarfsausweis; ET=Energieträger; BJ=Baujahr
Wir suchen im Kundenauftrag Ein- und Mehrfamilienhäuser, Villen, Grundstücke und Gewerbeobjekte in allen Größen und Preisklassen!
Friedrich-Engels-Straße 24 b · 04425 Taucha
Tel.: (034298) 6 87 43 · [email protected]
www.schicketanz.de
VEREINE
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Seite 19
„Der Frühling kann kommen“
Förderverein der Regenbogenschule Taucha e.V.
Der Förderverein der Regenbogenschule Taucha kann im neuen Jahr
2016 bereits erste Erfolge vorweisen.
Für die Arbeitsgemeinschaft Regenbogengärtner
konnten neue Gartengeräte angeschafft werden, darunter eine kleine Gartenkarre für Kinder, Kinderbesen, Spaten sowie mehrere Pflanzkellen und Gartenscheren. Jetzt sind die Kinder für die kommende
Gartensaison gut gerüstet und der Frühling kann somit kommen.
Weiterhin wurden 50 Kinderbücher für die Schulbibliothek erworben. Lektüre, wie „Gregs Tagebuch“
oder einige „Abenteuer mit dem magischen Baumhaus“, aber auch Bücher aus der Reihe „Der kleine
Drache Kokosnuss“, „Hexe Lilli“ oder „Die Olchis“
werden den Kindern zukünftig viel Lesevergnügen
bereiten.
Diese neuen Anschaffungen wurden den Kindern der
Regenbogenschule bereits Anfang Dezember 2015
durch die Schulleitung feierlich im Rahmen einer kleinen Zeremonie – Singen für den Nikolaus – präsentiert und übergeben.
Wir wünschen sowohl den Kindern als auch den Lehrern viel Freude bei der Nutzung der neuen Anschaffungen.
Der Vorstand
Bürger- Schützengesellschaft 1857 Taucha e.V.
Stammtisch
Die Bürgerschützen treffen sich am 10.02.2016 um 19 Uhr zum
Stammtisch im Schützenhaus Taucha, Am Veitsberg 1 a.
Gäste sind herzlich willkommen.
Arbeitseinsatz
Der Vorstand erinnert noch einmal daran, dass es keine regelmäßig stattfindende Arbeitseinsätze mehr gibt. Notwendige Arbeiten werden künftig, per Aushang, im Schützenstand und zum
vorausgehenden Stammtisch verkündet.
Geschäftsstelle:
PF 1126, 04421 Taucha, Fax: 034298/64345
w w w. b u e r g e r - s c h u e t z e n - t a u c h a . d e
Sonstiges
Am 06.02.2016 führt die Bürger- Schützengesellschaft interne
Vereinsmeisterschaften durch. An diesem Tage besteht kein öffentlicher Schießbetrieb.
Personen mit Interesse am Schießsport, Brauchtumspflege und
geselligen Beisammensein, die sich vorstellen könnten, Mitglied
bei der Bürger- Schützengesellschaft Taucha zu werden, sind herzlich willkommen.
Interessierte Personen sollten einfach mittwochs, zwischen 17–
18:30 Uhr, auf dem Schießstand Am Veitsberg 1 a, 04425 Taucha
vorbeischauen.
Der Vorstand
Freundeskreis Taucha - Chadrac/Espaly e.V. www.taucha-chadrac-espaly.de
Nach den Weihnachtsfeierlichkeiten
kam es am 28. Dezember zu einem
außerplanmäßigen Treffen mehrerer
Vereinsmitglieder vor der Grundschule am Park.
Dort wurde am Rondell Chadrac-Espaly von unserem Vereinsvorsitzenden Michael König ein symbolischer
Scheck in Höhe von 350 Euro an Bürgermeister Tobias Meier
übergeben.
Damit übernimmt der Verein eine Lichtpatenschaft für ein weihnachtliches Ornament, welches im kommenden Advent seinen Platz
an einer Laterne am Rondell bekommen wird.
Im Namen des Vorstandes des Vereins danken wir noch einmal all
den Vereinsmitgliedern, die diese spontane Idee „Tauchaer Lichterglanz“ unterstützt haben.
Seite 20
Mona’s
Babywelt
ANZEIGEN
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Alles rund um’s Baby aus 2. Hand
Umstandsmode, Baby-Autoaufkleber
Stubenwagenverleih
Besuchen Sie uns in Taucha Graßdorf, Am Volksgut 4
Tel.: (034298) 3 01 18 · Funk: 0172 / 9 83 50 08
Mo, Di, Do, Fr: 10 –13 und 15 –18 Uhr · Sa 10 –12 Uhr · Mi: geschlossen
www.monas-babywelt.de
Institut für Lernhilfe
Nachhilfe und Prüfungsvorbereitung
Hilfe auch bei Konzentrationsschwächen,
LRS und Dyskalkulie
04425 Taucha, Leipziger Straße 5, Tel.: 034298/49100
Fax: 0341/2535198, E-Mail: [email protected]
DIENSTLEISTUNGEN
rund ums Haus
Jens Frencl · Grüne Gasse 5 · 04425 Taucha
Funk: 0176/20 42 53 91
Tel.: (034298) 3 84 90 od. 153087 · Fax: 5 92 61
•Kleinreparaturen
•Kleintransporte bis 1,5 Tonnen
•Gartenpflege
(Rasen mähen, Hecke schneiden usw.)
•Allgemeine Instandhaltungsarbeiten
•Haushaltauflösung, Möbelmontage
•Entrümpelung und Entsorgung
•Winterdienst
Umzüge & Transporte Nah & Fern
H. Kirscht · 04425 Taucha · Fröbelweg 12
• Haushaltauflösung von Keller bis Boden
• Möbelmontagen – kostenlose Besichtigung
• Lkw-Vermietung mit Fahrer
Tel.: 0172-6 80 53 36 • Privat: (034298) 3 56 91 • Fax: (034298) 3 87 86
VEREINE
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
NABU-Regionalgruppe
Partheland informiert
Spaziergangnachlese
Am 1. Januar 2016 trafen sich gut 50 Wanderlustige und Naturinteressierte zum Neujahrsspaziergang der NABU Regionalgruppe Partheland. Bei herrlichstem Winterwetter – bei 5
Grad+ – ging es los – durch die Glockentiefe, dann in Richtung
Hölle und weiter nach Plaußig. Unterwegs gab es interessante
Fakten zum Vogel des Jahres (Stieglitz), dem Fisch des Jahres
(Hecht), dem Baum des Jahres (Winterlinde). Naturschützer
Bernd Hoffmann stellte an einem Blick an einer Sitzgruppe
in Seegeritz sehr eindrücklich dar, wie Natur und Industrie
zueinander stehen -> südwärts der Blick in die naturbelassene
Partheaue mit Wiesen, Wald und kleinen Feuchtgebieten und
westlich der Blick auf den riesigen Industriekomplex BMW.
Ein Fakt mehr, die noch verbliebene Natur zu schützen und
zu erhalten.
In Plaußig in der Naturschutzstation angekommen hatten die
fleißigen „Catering-Mitarbeiter“ schon alles vorbereitet und
der Spaziergang klang bei Kaffee und Stolle und Klängen
einer Mandoline („Das Wandern ist des Müllers Lust …“) aus.
Im Partheland unterwegs
Heiko Thonig
Spatz oder Meise?
Das Aktionswochenende vom 08.01. – 10.01.2016 ist beendet,
doch die Abgabe der Meldungen läuft unvermindert weiter.
Schon weit mehr als eine Million gezählte Vögel wurden bis
zum frühen Sonntagabend von mehr als 43.000 Vogelfreundinnen und Vogelfreunden gemeldet. An der Spitze f liegt
der Spatz, dicht gefolgt von der Kohlmeise. Viele Sachsen
schlossen sich am Wochenende den vom NABU begleiteten
Exkursionen an. In Leipzig waren es fast 80 Vogelfreunde.
Seite 21
Mit einem Zwischenergebnis von fast 10.000 Vogelbeobachtungen punkteten Stadt- und Landkreis Leipzig und Landkreis
Nordsachsen. Bis Sonntagabend wurden dort fast 10.000 Vogelbeobachtungen gemeldet, wie im deutschlandweiten Trend
ebenfalls vornan Haussperling und Kohlmeise (je ca. 1.500).
Auch der Erlenzeisig konnte deutlich häufiger als im Vorjahr
beobachtet werden. Der Zähl-Zwischenstand am Sonntagabend
erbrachte eine Verdopplung ihrer Zahl im Umland und eine
Verzehnfachung im Leipziger Stadtgebiet.
Bundesvorstand des NABU Deutschland
Obstbaumschnitt
Am 20.02.2016 findet auf der Streuobstwiese am Schloss
in Taucha ein Baumschnittseminar statt – Treff ist 10.00
Uhr. Wer daran Interesse hat meldet sich bitte telefonisch
unter 034298 13630 (Anruf beantworter) an. Die praktischen
Hinweise können auch gleich vor Ort am Objekt ausprobiert
werden. Baumscheren, kleine Baumsägen und Leiter sind vor
Ort. Warmer Apfelsaft von der Streuobstwiese am Schloss
gibt es als Belohnung nach getaner Arbeit.
Kopfweidenschnitt
Für eine Kopfweidenschnittaktion am 27.02.2016 sucht die
NABU Regionalgruppe noch fleißige und tatkräftige Helfer.
Geplant ist der Kopfweidenschnitt in der Nähe der Schustermühle in Jesewitz OT Gotha. Treff ist 13.00 Uhr an der Sparkasse Taucha. Anmeldungen bitte unter Telefon 034298 13630
(Anruf beantworter).
größten Naturschutzfachverbände
Weitere aktuelle Informationen
sind unter www.nabu-sachsen.de
über Veranstaltungstermine und
erhältlich. Spenden für die ArProjekte der NABU-Regionalbeit der NABU-Regionalgruppe
gruppe Partheland und TeilnahmePartheland können auf das bei der
und Beteiligungsmöglichkeiten
Sparkasse Leipzig (BLZ 860 555 92)
an diesen sowie Konditionen und
geführte Konto 1100752923 der ReAufnahmeanträge für eine Mitgionalgruppe eingezahlt werden.
gliedschaft in einem der weltweit
Spender erhalten auf Wunsch eine Spendenbescheinigung zur Vorlage ans Finanzamt;
Adressenangabe daher bitte nicht vergessen, vielen Dank!
Seite 22
ANZEIGEN
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
VEREINE
Seite 23
Taucha´s historischer Nachtwächter Johann Christoph Meißner entdeckt …
Stadthistorische Splitter
( Teil 1)
aufgeschrieben von Studienrat Jürgen Ullrich
Taucha dürstet
Zur Wasserversorgung unserer Stadt vor 400 Jahren
Anno 1551 lebten etwa 450 Menschen in Taucha. Dazu kam noch eine
gehörige Anzahl an Vieh. Schon 1628 hatte sich die Bevölkerung mehr
als verdoppelt; unser Städtchen zählte nun mehr als 1.200 Personen
nebst nicht unbedeutender Viehbestände.
Natürlich brauchten Mensch und Tier auch in früheren Zeiten etwas,
was für uns heute mehr als selbstverständlich ist: Wasser.
Vertieft man sich nun in alte Stadtpläne, sucht man jedoch vergeblich
nach Wasserquellen – neben dem Flusslauf der Parthe gab es in Taucha
scheinbar keine Brunnen. Weder auf dem Schloss noch vor oder in der
Stadt gibt es eine ausgewiesene Wasserquelle. Sollte es wirklich so
gewesen sein, dass der gesamte Wasserbedarf ausschließlich aus der
Parthe gedeckt wurde?
Beginnen wir mit dem Rittergut. Zwar findet sich in den Inventarverzeichnissen von 1589 und 1591 der Hinweis auf 15 ledere Wassereimer,
den Hinweis auf einen Brunnen jedoch sucht man vergebens. Andererseits ist es nur schwer vorstellbar, dass ein solch großes Anwesen
ohne Brunnenschacht ausgekommen sein soll.
Und was war mit der Stadt selbst? Nun, es liegen andere wichtige
Dokumente vor, Aufzeichnungen über die sogenannten „Jahrgerichte“,
die alljährlich durch den „Ehrenvesten, Ehrbaren und Hochweisen
Rath der Stadt Leipzig“ auf dem Schlosse abgehalten wurden. Taucha
geriet 1569/1571 mit dem Verkauf des Rittergutes unter die Lehns- und
Gerichtsherrschaft des Leipziger Rates, die Bewohner Tauchas wurden
für die nächsten 260 Jahre Untertanen Leipzigs.
Die Jahrgerichte waren eine Art Volksversammlung, auf denen auch
städtische Begehrlichkeiten zur Sprache kamen. In den Dokumenten
befinden sich Hinweise auf mindestens zwei Brunnen im Stadtgebiet:
einen Schacht gab es in der Neustadt, einen weiteren „Zieheborn“ am
Dewitzer Tor. Auf den Jahrgerichten wurde damals Klage über den
schlechten Zustand der Brunnen geführt; der Leipziger Rat sorgte auch
unverzüglich für Abhilfe.
Neben den ausgewiesenen Brunnen (weshalb sie auf Lageplänen nicht
verzeichnet worden sind, wissen wir nicht) gab es aber im Städtlein
ein für die damalige Zeit wahres technisches Know-how: Eine Röhrenwasserleitung. Diese Leitung wurde vom Schlossberg aus bespeist,
das natürliche Gefälle nutzend.
Die Leitung verlief oberirdisch und bestand aus gehöhlten und miteinander verbundenen Baumstämmen. Vermutlich hatte man sich dieses
Wasserversorgungssystem vom benachbarten Leipzig abgeguckt. Immerhin entstand im Laufe der Jahre so ein etwa 1,5 km langes Röhrensystem zur Wasserentnahme für die Bevölkerung, dessen genauer
Verlauf heute nicht mehr bekannt ist. Wir können aber davon ausgehen,
dass vor allem der historische Stadtkern (Neustadt und Marktgebiet)
an diese Versorgungspipeline angebunden war.
Durch das natürliche Baumaterial Holz war das Röhrensystem allerdings recht anfällig. Jährlich mussten Erneuerungen vorgenommen
werden, angefaulte oder „undichte“ Stämme wurden ausgetauscht,
schrittweise wurde die Wasserleitung auch erweitert. Vor allem die
Pferdner – die Besitzer der großen Stadthöfe – waren daran interessiert,
ihre Höfe mit „Wasser aus der Röhre“ zu versorgen. Allerdings: Sie
mussten auch dafür Sorge tragen, dass die Leitung instand blieb. Das
war vertraglich so geregelt. Und so nimmt es nicht wunder, dass auf
den bereits erwähnten Jahrgerichten gerade diese Instandhaltungen
häufig auch Streitthema waren. Das Röhrenholz, welches gefahren
werden musste, kam aus der heutigen Herzberger Region. Es war ein
mühsames Unternehmen, die etwa 5 Meter langen, schweren Eichenstämme nach Taucha zu schaffen. Der Transport erstreckte sich über
mehrere Tage und – hatte zu eigenen Lasten zu erfolgen. Und so war
es schließlich nur eine Frage der Zeit, alsdass um die beschwerlichen
Holzfuhren heftig gestritten wurde. Selbst Leipzigs regierender Bürgermeister Wolff Peilicke reiste 1589 eigens nach Taucha, um den Streit
zu schlichten und einen Kompromiss herbeizuführen. Und so wurde
schließlich zu Protokoll genommen, dass „künftig die Pferdner nicht
allein und nicht ohne Entgelt zu den Holzfuhren verpflichtet waren“.
Die Pferdner, also die Hofbesitzer, hatten pro Jahr 18 Baumstämme zu
transportieren. Die noch fehlenden Stämme sollten von der Gemeinde
herbeigebracht werden.
Schwierig war aber wohl die Regulierung des Wasserflusses. So klagte
auf den Jahrgerichten beispielsweise der Besitzer des „Rosshofes“,
dass das Wasser „wintter und Sommer auf die gasse lauffe, wegen
und Stegen vorterbe“. Ein Hausbesitzer aus der heutigen Eilenburger
Straße beklagte sich darüber, dass das Röhrenwasser „groß Eis mache
vnd ihnen schädlich sei“.
Noch im Jahre 1621 ist von „einem lebendigen Röhrwaßer“ zu lesen, einer Zeit, in der schon der Dreißigjährige Krieg tobte. Nach
den Schlachten bei Breitenfeld (1631) und Lützen (1632) ergriffen
die Wirrnisse des Krieges auch den Leipziger Raum. Taucha wurde
geplündert, belagert, besetzt. Es wurde vergewaltigt und gemordet,
schließlich forderten Hunger und Seuchen, darunter die Pest 1631, 1633
und 1637 zahlreiche Opfer. Die Tauchaer Bevölkerung war schließlich
um über zwei Drittel reduziert. Es sollte Jahrzehnte dauern, ehe sich
unsere Stadt wieder erholt hatte, und auch die Rohrwasserleitung war
vernichtet. Es sollte 3 Jahrhunderte dauern, ehe der Bevölkerung wieder
ein Wasserversorgungssystem angeboten werden konnte.
Rätselhaft bleibt bis heute, woher das Wasser nun genau kaum, welches
in das Röhrensystem eingespeist wurde. Vielleicht doch vom Schlossberg, aus einem gut funktionierenden Brunnenschacht, der möglicherweise aus taktischen Gründen auf den Karten nicht eingezeichnet
wurde?
Quelle:
Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Gerichtshandelsbücher, AG
Taucha, Nr. 2 (1881-1888) Bl. 349 f.; Nr. 3 (1889) Bl. 1589 ff.; Nr. 7
(1619), Bl. 175 f.
Bildquelle: Städtisches Museum Taucha, Urheber: unbekannt
Seite 24
SPORT
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Der TSV 1950 Seegeritz e.V. informiert
Sportlich hielt der letzte Monat des Jahres nicht allzu viel bereit, nachdem die letzten Punktspiele der
Hinrunde den Witterungsbedingungen zum Opfer
gefallen sind, konnte man sich auf die anstehende
Hallensaison bzw. Winterpause vorbereiten.
Am 19.12. traten die Senioren des TSV Seegeritz
zum letzten Pflichttermin 2015 an, bei der offiziellen Hallenmeisterschaft des FVSL in Zwenkau reichte es jedoch leider nur für die
rote Laterne. Erfreulicher war an diesem Tag die alljährlich sehr
beliebte TSV Seegeritz Weihnachtsfeier, welche im vergangenen
Jahr in der Gaststätte Sandgrube in Lpz.-Portitz stattfand. Im
Rahmen der Feierlichkeiten wurden natürlich auch wieder einige
Danksagungen ausgesprochen, der Verein honorierte Dirk Laskes unermüdlichen Einsatz als Objekt-Manager der Pappelarena
Seegeritz, auch Christian Rothert und Marco Klose erhielten
die Anerkennung für ihre Verdienste um die Herrenmannschaft.
Eine im Großen und Ganzen sehr gelungene Weihnachtsfeier mit
musikalischer Begleitung der Pappelarena DJ´s sollte den versöhnlichen Jahresabschluss bilden. Doch ganz konnte man die müden
Fußballerbeine noch nicht hoch legen, denn bereits kurz nach dem
Gänsebratenfest wurden die Seegeritzer zum Hallen-Turnier in
Dreiskau-Muckern eingeladen. Beim Weihnachtsturnier zeigten
sich die Akteure des TSV Seegeritz in Zauberlaune und konnten
ein ums andere Mal mit Spielwitz und technischer Perfektion überzeugen. Am Ende holten die Männer einen Pokal samt Urkunde an
den Parthenstrand. Für Seegeritz spielten: Herzog, Jahn, Reschke,
Dießner, Fickert, Pikara – Neben der erfolgreichen Mannschaftsleistung gab es auch noch eine Einzelleistung zu feiern, Nicky
Pikara wurde von den anwesenden Funktionären der 8 einzelnen
Teams zum "Torhüter des Turniers" ausgezeichnet. Damit war das
Sportjahr 2015 beendet.
Den Januar 2016 nutzen beide Mannschaften zur Regeneration
und Rückrundenvorbereitung, die Herren trainieren jeden Mittwoch in der Sportschule Egidius Braun, die Senioren bereiten sich
mit spezialisiertem Einzeltraining auf die anstehende Aufgabe
„Klassenerhalt“ vor. Das Wintertrainingslager fiel in diesem Jahr
der Flüchtlingsproblematik zum Opfer, da angedacht war, wieder einige Tage im Schullandheim Reibitz zu verbringen. Somit
blieb den Männern um Coach Müller und Klose nur noch der
allwöchentliche Mittwoch in der Halle, da Spiele unter freiem
Himmel bei den Platzverhältnissen unmöglich sind. Am 13.01.
testete man gegen den SV Lpz.-Thekla, am 16.01. nahm man
am Tauchaer Hallennachtturnier teil und am 20.01. gastierte die
Volkssportmannschaft von Turbine Lpz. in der Sportschule. Die
Rückrunde beginnt für die Herren bereits am 13.02. mit einem
Nachholespiel gegen West 03 II, Anstoß in der Pappelarena ist
planmäßig 14:00 Uhr. Die Senioren starten eine Woche später
ebenfalls mit einem Heimspiel, am 20.02. ist Großlehna zu Gast,
die Partie beginnt 12:00 Uhr. Und die Pappelarena kommt nicht
zur Ruhe, schon am 27.02. steht die nächste Begegnung an, 14:00
Uhr treffen die Herren auf den Leipziger FC II.
Die offizielle Internetpräsenz sowie Facebook-Seite informiert
alle Interessierten natürlich jederzeit über weitere Neuigkeiten
und Aktualisierungen.
Bleibt uns zu guter Letzt noch einzugehen auf das monatliche
Highlight im Leben eines TSV Seegeritz Profis – die Spieler des
Monats Wahl!
Zur diesjährigen "Spieler der Saison"-Wahl wird es eine Neuerung
geben!
Jeden Monat werden alle Interessierten ihren ganz persönlichen
"Spieler des Monats" wählen, der Sieger dieser Wahl ist automatisch für die "Spieler der Saison" Wahl qualifiziert, zu Saisonende
wird dann aus allen Spielern der einzelnen Monate der "Spieler
der Saison" gewählt. Das Monatsvoting läuft immer drei Tage und
ist auf der Facebook-Seite zu finden... Seid dabei und gebt Eurem
persönlichen Liebling Eure Stimme!
Anfang Januar hieß es dann... Ladies and Gentlemen... The Winner
is...
Patrick (S)Thar!
Mit einer überwältigenden Mehrheit von sage und schreibe 53,85
% hat sich Patrick Thar gegen alle seine Mitstreiter bei der Spieler des Monats-Wahl durchgesetzt. Hier zollte ihm die InternetCommunity sicher nicht nur für seine fußballerischen Fähigkeiten,
die er vermehrt auch beim Hallenkick präsentiert, Tribut, sondern
ganz bestimmt wurde bei diesem Voting auch sein Einsatz mit Herz
und Leidenschaft für den Verein belohnt. Der Spieler des Monats
Dezember 2015 heißt Patrick Thar. Herzlichen Glückwunsch!
Nicky Pikara | Öffentlichkeitsarbeit | TSV 1950 Seegeritz e.V. |
www.facebook.com/seegeritz | www.tsv-seegeritz.de
Ausbildung zum Rettungsschwimmer
Die Tauchaer Ortsgruppe der Wasserwacht und das Parthebad-Team starten in den Februarferien einen neuen Rettungsschwimmerkurs. Dieser Intensivkurs vom 08.02. – 12.02.2016
in der Schwimmhalle Süd, Tarostr. 10, 04103 Leipzig bietet die
Möglichkeit des Erwerbs des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DSRA) in Bronze und Silber. Aber auch Inhaber
eines Rettungsscheines haben die Möglichkeit, diesen zu verlängern bzw. den Nachweis der Rettungsfähigkeit entsprechend
der Richtlinien der Gesetzlichen Unfallversicherung abzulegen.
Anmeldung und nähere Informationen unter www.parthebad.
de – [email protected] bzw. Telefon 034298 -130866.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht die Mög-
lichkeit des Einsatzes als Rettungsschwimmer bei der Wasserwacht und im Parthebad Taucha.
SPORT
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Seite 25
Die SG Taucha 99 e.V. informiert
Tauchaer Winterhallencup 2016 der
E-Jugend ein toller Erfolg
Am 09.01.2016 kamen in Tauchas MZH acht Nachwuchsmannschaften
der Altersklasse U11 zusammen. Ziel der über 80 Kinder waren die
begehrten Pokale, die fein säuberlich aufgereiht so manche Begehrlichkeit weckten. Angefeuert von über 100 begeisterten Zuschauern
entwickelte sich ein spannendes Turnier. Am Ende hatte das Team
des 1.FC Lok Leipzig die Nase vorn und erhielt aus den Händen unseres sportbegeisterten Bürgermeisters Tobias Meier den ersehnten
Pokal. Die beiden Mannschaften unserer SG belegten hinter dem SV
Althen die Plätze drei und vier. Traurig sein musste aber niemand,
denn keiner ging an diesem Tag leer aus. Das galt vor allem auch für
Anne Büchner, denn sie wurde für die beste Torhüterleistung des
Turniers ausgezeichnet.
Ein großes Dankeschön gilt der Stadt Taucha und den zahlreichen
Sponsoren, u.a. Lichtenauer Mineralquellen, Stadtwerke Eilenburg,
Teleworld Taucha sowie der 3.Halbzeit.
3. Vereinscup der SG Taucha 99 am
10.01.2016
Am Sonntag, 10.01.2016, fand in der MZH Taucha unser nunmehr
dritter Vereinscup statt. In diesem messen sich die 2. Herren, die
Ü33, die A-Jugend, ein Trainerteam und unsere Sponsorenauswahl
von Möbel Kraft mit unserer Sachsenliga Mannschaft. Letztere, als
Titelverteidiger angetreten, wollte ihren Vorjahrestriumph natürlich
wiederholen. Alle anderen waren angetreten, dies zu verhindern.
Die besten Chancen hatte vermeintlich dabei unsere Ü33, sind sie
immerhin das erste Team, welches sich auf unserem Vereinspokal
verewigen durfte. Auch unsere 2. Herren kam mit Ambitionen, hatten
sie ihr Team doch verstärkt. Mit Mounir Benhazim und Anass Zaimi
standen zwei talentierte Kicker in ihrem Aufgebot. Beide stammen aus
Marokko und sind seit über einem Jahr in Deutschland. Anass macht
am Studien-Kolleg gerade seinen Abschluss, Mounir studiert an der
HTWK Elektrotechnik. Von ihrer Mannschaft gut aufgenommen,
haben sie sich schnell integriert und die Freude am Fußball sieht man
ihnen deutlich an. Doch unsere Erste ließ erwartungsgemäß auch in
diesem Jahr nichts anbrennen, obwohl sie sich stellenweise schon
ganz schön strecken musste. Überraschend stark in diesem Jahr unsere Trainerauswahl, die die Partie gegen unsere „Profis“ lange offen
gestalten konnte. Am Ende ungefährdet gewann der Vorjahressieger
alle Spiele und hielt zurecht den Pokal in den Händen.
Der Vereinscup ist inzwischen eine schöne Tradition geworden und
hat sich im Vereinsleben der SG Taucha 99 fest etabliert. Nun haben
alle Teams ein Jahr Zeit, sich auf den 08.01.2017 vorzubereiten. Dann
startet die 4. Auflage.
Die TSG 1861 Taucha informiert
Abteilung Handball
Die Rinde wird wieder durch die Hallen
geschmissen
Nach der Weihnachtspause und den Neujahrsfeierlichkeiten ist es
auch für die Tauchaer Handballer an der Zeit gewesen, sich wieder
ihrem Sport zu widmen. Für die meisten unserer Teams stand aber
erst einmal bis Mitte Januar schwitzen im Training auf dem Plan. Nur
unsere 2. Männermannschaft und die Frauen durften im Ligabetrieb
vor Monatsmitte ran. Leider erwischten beide einen schlechten Start
ins Handball-Jahr 2016. Die 2. Männer verloren mit 19:30 gegen den
HC Leipziger City und gestalteten zumindestens die 2. Spielhälfte
ausgeglichen. Ähnlich erging es unseren Frauen auswärts bei dem
TSV 1893 Leipzig-Wahren. Eine ähnlich suboptimale Leistung in der
ersten Spielhälfte und großer Rückstand. Mit einer 17:27-Niederlage
musste die Heimreise angetreten werden.
Alle übrigen Mannschaften griffen erst ab Monatsmitte wieder ins
Spielgeschehen ein (nach Redaktionsschluss). Ergebnisse findet Ihr
auf Facebook (ohne Anmeldung einsehbar) oder im Internet (www.
tsg-taucha.de). Dort gibt es auch aktuelle Informationen, Spielansetzungen, Spielberichte, Trainingszeiten, Bilder usw. …
Die Heimspiele im Februar gestalten sich sehr übersichtlich, aber
dafür 6 Spiele an einem Tag:
Sonntag, 28.02.2016 – 09:30 Uhr – weibliche Jug. D gg. DelitzschSonntag,
28.02.2016 – 10:45 Uhr – weibliche Jug. C gg. Turbine Leipzig Sonntag,
28.02.2016 – 12:15 Uhr – weibliche Jug. B gg. Delitzsch
Sonntag, 28.02.2016 – 14:00 Uhr – Frauen gg. Staucha/Hof
Sonntag, 28.02.2016 – 16:00 Uhr – Männer I gg. Zschortau
Sonntag, 28.02.2016 – 09:30 Uhr – Männer II gg. LSV Südwest
Wir hoffen, Euch in der Mehrzweckhalle als Zuschauer begrüßen
zu dürfen.
Karin Born,
Abteilungsleiterin
Seite 26
SPORT
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Die TSG 1861 Taucha informiert
Abteilung Gerätturnen
Ein turnerisches Jahr neigte sich dem Ende. Mit
vielen Trainingseinheiten und 3 Wettkämpfen ging
für uns das erfolgreiche Jahr 2015 zu Ende.
Als Ausklang veranstalteten wir eine kleine Weihnachtsfeier mit einer Schattenshow, in welcher
unsere Turnerinnen ihr Können für die Eltern
unter Beweis stellten. Das viele Training wurde
belohnt, indem der Weihnachtsmann allen eine
Kleinigkeit vorbeibrachte.
Die Mitglieder vom Gerätturnen
wünschen allen Tauchaern noch ein
gesundes neues Jahr mit vielen sportlichen
Erfolgen.
Ein besonderer Dank gilt unseren hilfsbereiten
Eltern, der Stadt Taucha, hier besonders Frau
Winkler und unseren Stadträten für ihre zahlreiche Unterstützung.
Die Übungsleiter
Der Leichtathletik Club Taucha informiert
Heiße Phase der Hallensaison im vollen Gange
Unsere Sportler ließen ihr Jahr 2015 mit einer aktiven Weihnachtsfeier im Sportpark Nischwitz ausklingen. Dabei gab es, wie in jedem
Jahr, die Ehrungen der neuen Kaderathleten. In diesem Rahmen
konnten wir auch einen besonderen Gast begrüßen. Der deutsche
Vizemeister der U18 aus dem Jahr 2014, Max Grupen, stattete uns
einen Besuch ab. Nachdem er lange Jahre mit seinem Trainer Horst
Herder beim LC Taucha trainierte, wechselt er nun zum LAC Erdgas
Chemnitz. Wir wünschen Max auf diesem Wege für seinen sportlichen Weg und sein Studium alles Gute!
Mit den Regionalmeisterschaften am 18.12. liegt nun schon das
erste Highlight der Hallensaison hinter uns. Vor allem unsere U14
zeigte tolle Leistungen. Patrick und Janek erreichten den zweiten
und fünften Platz im Mehrkampf und auch Clara konnte sich als
Fünfte eine Urkunde verdienen.
In der Mannschaft reichte es dann für eine verdiente Silbermedaille.
Auch unsere Sportler der U16/U18 griffen ins Wettkampfgeschehen ein.
Foto: LC Taucha
Unsere neuen E- Kader: Patrick, Angelina, Selina, Jenny und CarlMoritz.Foto: Lyß
Auch unsere U8 und U10 ließen es sich vor der Weihnachtspause
gut gehen und ließen das Jahr in lockerer Atmosphäre mit viel Spaß
und Spiel ausklingen.
Hier taten sich vor allem Sascha mit einer tollen Hürdenleistung
(2. in 8,54s), Kyra im Kugelstoß (2. mit 11,29) und die weibliche
U16-Staffel (1.) hervor.
Der erste Wettkampf im neuen Jahr fand am Samstag, den 09.01., in
Chemnitz statt. Hier galt es letzte Eindrücke vor der heißen Meisterschaftsphase zu sammeln. Vor allem Jenny und Selina konnten
sich in guter Form präsentieren. Auch Sascha und Kyra zeigten, dass
ihre Entwicklung weiter vorangeht. In der U18 ließen die Leistungen
hoffen, zeigten aber ebenfalls, dass noch letzte Feinabstimmungen
in den nächsten Wochen anstehen.
Fabian Ronneburg
Redaktionsschluss
Um zukünftig eine rechtzeitige Verteilung des Tauchaer Stadtanzeigers zu gewährleisten, wird der
Redaktionsschluss ab sofort auf den 13. eines Monats 12:00 Uhr festgelegt. Ist dieser Tag ein
Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt der Werktag davor als Redaktionsschlusstag in Kraft. Eine
spätere Einsendung kann dann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
ANZEIGEN
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Raum Taucha
❁ Herzliche Glückwünsche ❁
Februar 2016
zum 85. Geburtstag
am 07.02.2016
am 10.02.2016
am 13.02.2016
zum 80. Geburtstag
am 01.02.2016
am 01.02.2016
am 05.02.2016
am 06.02.2016
am 07.02.2016
am 08.02.2016
am 15.02.2016
am 15.02.2016
am 21.02.2016
am 23.02.2016
am 25.02.2016
am 26.02.2016
am 29.02.2016
Gewerbliche Immobilien im Gewerbepark Rösl Taucha
Wir bieten im Pönitzer Weg 2
folgende Mieträumlichkeiten an:
KfZ-Werkstatt mit Montagegrube ca 150 m²
Ansprechpartner: Hr. Sadlo 01 71 / 650 39 22
Häusliche Krankenpflege
Marktstraße 1 • 04425 Taucha
Tel.: 034298/6 12 03 • Funk: 0172/3 40 45 96
Sprechzeiten:
Mo – Fr 8 – 15 Uhr
www.pflegedienst-ulbricht.de
TAXI-BERGER
TELEFON: (034298) 61298 Taucha OT Plösitz
MOBIL: 0172 - 3403400 Adelheidstraße 9
Krankenfahrten (alle Kassen)
Dialyse-, Serien-, Kurfahrten · Kreditkartenakzeptanz
www.taxi-taucha.de
ISSN 0863-5358
© für Titel und Gestaltung bei Leipziger Verlagsgesellschaft
Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig, Tel. (0341) 2 21 02 29
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung
des Verlages.
Herausgeber: Stadtverwaltung Taucha, Schloßstraße 13
04425 Taucha, Tel. (034298) 70142, http/www.taucha.de
Redaktionsschluss: 13. eines jeden Monats
Redaktion: Hubert Kretschmar
Für die Richtigkeit der abgedruckten Artikel zeichnen
die Verfasser.
Satz, Druck, Binden: Leipziger Medienservice,
Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig, Tel. (0341) 99 54 451
Zahnärztlicher Notdienst in der Stadt Taucha
am Wochenende und an Feiertagen
Die Notdienstzeiten:
Ankauf von
Eisen/Schrott/
Buntmetall/
Kabelschrott/Altpapier
Leipzig-Paunsdorf,
Einfahrt Hohentichelnstraße
Di – Fr 9.00 – 17.00 Uhr
Tel. (0341) 25 27 860
Freitag
14.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend
08.00 – 10.00 Uhr
Sonn- und Feiertag 10.00 – 11.00 Uhr
Die/der diensthabende Zahnärztin/Zahnarzt wird in allen Zahnarztpraxen
in Taucha durch Aushang bekannt gegeben und kann über Ansagedienst
(Telefon Taucha 6 84 97, 3 85 70, 6 47 70 und 3 85 25) abgefragt werden.
☎
Notrufe
Polizei-Notruf
110
Polizeistandort Taucha
034298 / 603-100
Polizeirevier Nord, Essener Straße 1
0341/ 59 350
Feuerwehr
112
Rettungsdienst / Notarzt
112
Krankenhaus (nächstliegendes) St. Georg
0341/ 90 90
Stromstörungsdienst
0800/2 30 50 70
Wasserstörungsdienst – Havarie
Ines Ulbricht
Impressum:
Montag bis Freitag 19.00 –7.00 Uhr
Mittwoch und Freitag zusätzlich 14.00 bis 19.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 7.00 –7.00 Uhr
Telefonnummer des diensthabenden Arztes
bitte über 0341/1 92 92 erfragen!
Frau Ursula Danner
Herr Dr. Günter Oehme
Frau Elfriede Plischke
Frau Helga Cramer
Herr Wolfgang Meißner
Herr Gerd Bruske
Frau Renate Seifert
Frau Liane Donhauser
Herr Werner Rodehau
Frau Ruth Riedel
Herr Hans-Dieter Scupin
Frau Inge Hensel
Herr Günter Thomann
Frau Sophie Müller
Frau Ilse Fiedler
Frau Gerda Müller
Seite 27
Frischwasser: 6.30 – 15.15 Uhr
Übrige Zeit
Abwasser:
6.30 – 15.15 Uhr
Übrige Zeit
Techn. Rohrreinigung
Koburger Str. 19, 04416 Markkleeberg
6.30 – 16.00 Uhr
Übrige Zeit
0341/ 9 69 13 14
0341/ 9 69 21 00
0341/ 2 51 11 22
0341/ 9 69 44 01
0341/ 3 56 78 50
0172/ 8 58 64 20
MITGAS
0 18 02 20 09
Telefon-
für Privatkunden
0800 330 2000
störungsstelle für Geschäftskunden 0800 330 1172
Erreichbarkeiten der Mitarbeiter am Polizeistandort Taucha:
Schloßstraße 13 – 04425 Taucha
Montag/Mittwoch/Freitag
Dienstag /Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Telefon
Fax
034298 603 034298 603
-100
-106
Revierkriminaldienst
Herr Haubold
Herr Kayser
-233
-232
Bürgerpolizisten
Herr Weidner -217 Handy: 0173/9618313
Herr Baumbach-219 Handy: 0173/9618380
Frau Birnbaum -218 Handy: 0173/9618392
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte weiterhin über die Wechselsprechanlage (an der Eingangstür) oder telefonisch an das
Polizeirevier Nord Essener Straße 1, 04129 Leipzig
Telefon
Fax
0341 5935 -100
0341 5935 -106
In dringenden Notfällen ist nach wie vor die 110 zu wählen.
Seite 28
ANZEIGEN
1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger
Erfolgreicher Weg zu besseren Noten
Einzelnachhilfe zu Hause
Alle Klassen, 1.–12./13., Azubi, FOS
Alle Fächer, z.B. Ma., Engl., Deu., Phy.,...
 Schulbegleitende Nachhilfe
 Gezielte Vorbereitung auf
Klassenarbeiten und Prüfungen
- Keine Vertragsmindestlaufzeiten
- Neurofeedback bei AD(H)S, Lernproblemen,
Konzentration, Stress, Ängsten
www.psychotherapie-neurofeedback-erber.de
Informationen und Termine:
Taucha 034298/688 68
www.abacus-nachhilfe.de
GARTENBAU BAUDACH
Inhaber Ralf Baudach
G rtnerei · Garten- und Landschaftsbau
• Gartengestaltung und Pflege
• Zaunbau
• Pflasterarbeiten
• Baumschnitt und Fällarbeiten
• Baumpflanzung
04425 Taucha · Dewitzer Straße 53 a · Telefon: (034298) 6 88 00
Gutbürgerliche
Küche
• Fernsehservice
lEssen Sie zu Hause, wir bringen es Ihnen!
lSie feiern eine Party, eine Hochzeitsfeier, Geburtstag oder
planen eine Betriebsveranstaltung? Wir liefern schmackhafte
Gerichte vom kalt-warmen Buffet nach Ihren Wünschen. Jetzt
neu: Leckere Canapees, belegt mit Fisch, Schinken, Käse u. a.
lSie haben einen besonderen Anlass zum Feiern? Darf es
Spanferkel, Mini-Schweinshaxen oder Schinkenkrusten braten mit frischem Sauerkraut und Bauernbrot sein?
• HiFi-Service
Markt 11 • 04425 Taucha
Service-Tel.: (034298) 6 89 41
Wir sind für Sie da!
• SAT-Anlagen
• Waschgeräteservice
• Kühlgeräteservice
• Verkauf
Bestellungen Montag bis Freitag ab 14 Uhr
Der „Dewitzer” Jost Krajczy ∙ Am Wachberg 9 ∙ 04425 Taucha
Tel.: 03 42 98 / 13 65 81 ∙ Fax: 03 42 98 / 13 65 83 ∙ Funk: 01 77 / 40 73 230
Tauchaer Firma für Taucha
T
LAUBITZ
X
I
Krankentransport
Michael Laubitz
Taxi & Mietwagen
Gärtnerweg 3
04425 Taucha
Fax: (034298) 6 84 75
Unser Service:
Arzt-, Kur- und Dialysefahrten
Abrechnung für alle Kassen
Behindertentransport
mit Rollstuhlrampe
 Großraumtaxi für 8 Personen
 Keine Anfahrtsgebühren
Kurierfahrten


Angebot des Monats:
Terrassendiele
Sib. Lärche B
28 x 145 mm 2,65 € / lfd. m.
45 x 145 mm 4,20 € / lfd. m.
Sonderposten
Profilholz Fichte B
16 x 121 mm 4,99 € / m2
19 x 146 mm 6,79 € / m2
23 x 121 mm 8,22 € / m2
www.Laubitz.de Tel.: 034298 61 274
KFZ-Meisterbetrieb
Marcel Laubitz
Gärtnerweg 3
04425 Taucha
 (034298) 48 97 46
www.Laubitz.com
AUGENOPTIK KOCH GmbH
TÜV + AU
Klimaservice für alle Fahrzeuge
Reparatur + Service für alle Pkw / Transporter
Graßdorfer Straße 1 • 04425 Taucha
Telefon: (034298) 6 55 06 + 6 55 07 • Fax: (034298) 1 38 99
[email protected] • www.augenoptik-koch-taucha.de
Brillen – Lupen – Kontaktlinsenanpassung –
Führerscheinsehtest – Wetterinstrumente
Öffnungszeiten: Mo – Fr 8.30 –18.00 Uhr, Sa. 9.00 –12.00 Uhr