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Taucha – Ökologische Modellstadt Sachsens TAUCHAER AMTSBLATT 27. Jahrgang Nr. 02 Postwurfsendung Postwurfsendung 1. Februar 2016 Internet: www.taucha.de Verlängerung der Einreichungsfrist zum Literaturwettbewerb der Stadt Taucha 2016 Unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters, Herrn Tobias Meier, rufen die Stadtverwaltung Taucha und der Freundeskreis Kultur Taucha alle Schreibinteressierten auf, sich am 13. Literaturwettbewerb der Stadt Taucha unter dem Motto „Wunder gibt es immer wieder“ mit einer eigenen Kurzgeschichte oder einem eigenen Gedicht zu beteiligen. Der Wettbewerb richtet sich an alle, die gern schreiben. Er soll den Amateur- und Nachwuchsschriftstellern die Möglichkeit bieten, ihre Kurzgeschichten und Gedichte zu präsentieren. Es werden in insgesamt 4 Kategorien Preise vergeben: Aus dem Inhalt: Seiten 2 – 5 Aus der Redaktion Seiten 4 – 10 Amtsblatt Seiten 14 – 15 K i r c h e n / Ve r a n s t a l tungen Seiten 17 – 21 Vereine Seite 23 "Stadthistorische Splitter" Seiten 24 – 26 Sport Seite 27 – Geburtstage und Notrufnummern Seiten 11, 12, 13, 16, 18, 20, 22, 28 Tauchaer Wirtschaft Erwachsene – Kurzgeschichte / Erwachsene – Gedicht Kinder-Nachwuchspreis / Jugend-Nachwuchspreis Stichwort: „Literaturwettbewerb 2016“ – Einsendeschluss ist neu der 31.03.2016! Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.taucha.de/literaturwettbewerb oder im Stadtanzeiger Oktober 2015 auf Seite 6. Seite 2 AUS DER REDAKTION 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Neujahrsempfang 2016 der Stadt Taucha Mehr als 200 Tauchaer und Gäste, darunter Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport, kamen am Freitagabend, des 8. Januars, zum Neujahrsempfang des Bürgermeisters und der Tauchaer Stadträte in die Grundschule „Am Park“. Dabei konnten ebenso Nordsachsens Landrat Kai Emanuel sowie die Landtagsabgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg und Jörg Kiesewetter begrüßt werden. Bürgermeister Tobias Meier nutzte die Gelegenheit in seiner Neujahrsansprache, die vergangenen Monate mit statistischem Zahlenwerk und eigenen Eindrücken zu beleuchten, aber auch vorausschauend und optimistisch auf das Jahr 2016 zu blicken. „Uns erwarten viele neue Aufgaben in unserer Stadt, die wir besser gemeinsam erfüllen werden. Des Weiteren soll Taucha eine familienfreundliche, attraktive und tolerante Stadt für alle Menschen bleiben, egal welcher Herkunft sie sind“, so der Bürgermeister. Die Neujahrsansprache als Video sowie weitere Fotos können Sie sich auf www.taucha.de/neujahrsempfang2016/ anschauen. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt standen im Mittelpunkt des Neujahrsempfangs. Steffi Christian, Physiotherapeutin aus Taucha, veranschaulichte in ihrer Rede den nicht immer leichten Weg ihrer 25-jährigen Selbstständigkeit auf eine unterhaltsame Weise. Roland Wagner, Vorsitzender der IG Merkwitz, warb in seinem Wortbeitrag für die Feierlichkeiten von „750 Jahre Merkwitz“ sowie das 75-jährige Bestehen der Feuerwehr Merkwitz im Juni. Musikalisch bereichert wurde die Veranstaltung mit dem Streichertrio Johanna Gelsdorf, Manuela und Jan Alfaenger. Für die Versorgung der Gäste des Neujahrsempfangs mit Getränken sowie Kulinarischem zeichnete das Team des Gasthofes Döbitz um Inhaber Dieter Tuleweit und Antonio Vaiana. AUS DER REDAKTION 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Seite 3 Aktuelles zum Thema Asyl Sehr geehrte Tauchaerinnen und Tauchaer, das Thema Asyl, Flucht und Vertreibung sowie der Umgang mit diesem bestimmenden Thema in Deutschland, Sachsen und Taucha sowie den darauf drängenden Fragen beschäftigt uns alle. Zuerst: In Taucha gibt es neben den kritischen Stimmen auch große Hilfsbereitschaft. Wir begrüßen die schutzsuchenden Menschen mit Offenheit und Respekt und setzen in Taucha von Beginn an auf große Transparenz, die Information der jetzigen Bevölkerung. Auch bei uns wird die Zahl der Asylbewerber im Jahr 2016 voraussichtlich zunehmen. Wir stellen uns der Aufgabe und arbeiten eng mit dem Landkreis zusammen. In Taucha leben zum Jahresbeginn 73 Asylbewerber, mit Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung, 158 EU-Bürger und 185 anderweitige Ausländer. Unter anderem anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis und Bürger aus Nicht-EU-Ländern. Im Januar 2016 wurde im Gewerbegebiet in der Portitzer Straße (Vario Park) eine Einrichtung für ca. 50 - 60 Flüchtlinge eröffnet. Diese wird durch den DRK-Kreisverband LeipzigLand e. V. betrieben. Weiterhin sind im Kirchenheim in Sehlis derzeit elf unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die unter der Obhut des Jugendamtes der Stadt Leipzig stehen, untergebracht. Die soziale Betreuung der Flüchtlinge obliegt dem Landratsamt Nordsachsen in Zusammenarbeit mit der Stadt Taucha. Dies geht aber nicht ohne ehrenamtliche Helfer. Im vergangenen Jahr haben sich Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bereits in verschiedenen Projekten engagiert. Weitere hilfsbereite Tauchaer kommen laufend hinzu. Dies geschieht maßgeblich unter der Schirmherrschaft der Evangelischen Kirchengemeinde St. Moritz. Momentan gibt es in Deutschland, auch in Taucha, zum Thema Flüchtlinge ein sehr ausgeprägtes schwarz-weiß-Denken. Die Wahrheit ist aber bunt, hat Schattierungen, ist differenzierter. Wir alle sollten nicht nur hin- sondern zuhören – und miteinander reden. Aber lediglich auf der Straße Woche für Woche zu demonstrieren oder in sozialen Netzwerken seinen Unmut herunterzuschreiben, bringt uns auf Dauer nicht weiter. Wir benötigen einen Diskurs. Ehrlich, offen, unaufgeregt. Leider wird oft nur noch übertrieben. Wir leben in einer Zeit, in der in Parolen gesprochen wird. Lassen Sie uns das bitte in Taucha, wie bereits begonnen, anders – besser – machen. Es gibt viele Fragen und Unsicherheiten, die beantwortet werden wollen. Wir dürfen jedoch nicht den Hetzern und geistigen Brandstiftern das Feld überlassen. Hier ist unsere gesamte Gesellschaft gefragt. Und das fängt bei uns in Taucha an. Und ich möchte betonen: In Taucha ist kein Platz für Gewalt, Intoleranz und Rassismus. Lassen Sie uns bitte klar, deutlich und ehrlich zum Thema Flüchtlinge und zu allem, was uns in Taucha bewegt, miteinander umgehen. So können wir in Zukunft als Bürgerschaft noch mehr erreichen. Ihr Tobias Meier, Bürgermeister Bei Fragen, Sorgen und Hinweisen: Fachbereichsleiter Jens Rühling: E-Mail: [email protected] oder Tel.: 034298/70156 Integrationsangebote der Evangelische Kirchengemeinde Taucha: www.st-moritz-taucha.de/ Alles zur Willkommenskultur in Taucha : www.taucha.de/willkommenskultur/ Verstärkung im Tauchaer Rathaus Verstärkung im Rathaus: Susann Illge und Christian Weber Seit 1. Januar 2016 wartet das Tauchaer Rathaus mit zwei neuen Mitarbeitern auf. Verstärkt wird der Fachbereich Ordnung und Soziales durch Frau Susann Illge (34) als Praktikantin. Im Rahmen einer schulischen Ausbildung absolviert die gelernte Hotelfachfrau bei uns ein 5-monatiges Praktikum. Bis zum 31. August wird Frau Illge den Fachbereich Ordnung & Soziales unterstützen. Christian Weber (38) ist in der Kasse und Buchhaltung im Fachbereich Finanzen tätig. Der Tauchaer ist gelernter Industriekaufmann und konnte nach 8-jährigem Dienst bei der Bundeswehr Erfahrungen als Buchhalter und Mitarbeiter im Personalwesen in einer Spedition sammeln. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und wünschen beiden Kollegen in ihrem neuen Aufgabenbereich viel Erfolg und alles Gute! Redaktionsschluss Um zukünftig eine rechtzeitige Verteilung des Tauchaer Stadtanzeigers zu gewährleisten, wird der Redaktionsschluss ab sofort auf den 13. eines Monats 12:00 Uhr festgelegt. Ist dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt der Werktag davor als Redaktionsschlusstag in Kraft. Eine spätere Einsendung kann dann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Seite 4 AMTSBLATT 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Öffentliche Bekanntmachung Beschlüsse der 19. Stadtratssitzung am 14.01.2016 Bekanntgabe der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse: Verordnung der Stadt Taucha über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016 Beschluss-Nr. 2015/122 Verordnung der Stadt Taucha über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.11.2016 Beschluss-Nr. 2015/123 Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Taucha (Sondernutzungssatzung) Beschluss-Nr. 2016/001 Antrag gemäß § 79 SächsGemO auf überplanmäßige Ausgaben für das Produktsachkonto 36.12.01.00.431200 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden Beschluss-Nr. 2016/004 - ABGESETZT Bebauungsplan Nr. 27 "An den Höfen/Lindengarten" Abwägungsbeschluss im Rahmen des Aufhebungsverfahrens Beschluss-Nr. 2016/002 Bebauungsplan Nr. 1 c/A "Erweiterung Multipolster" Abwägungsbeschluss Beschluss-Nr. 2016/003 Tobias Meier, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung EINLADUNG EINLADUNG zur zur 35. und 36. Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Taucha zur 20. Sitzung des Stadtrates Am Montag, den 8. Februar 2016, und am Montag, den 22. Februar 2016, jeweils 17:00 Uhr finden im Ratssaal der Stadtverwaltung Taucha, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha, die Sitzungen des Verwaltungsausschusses der Stadt Taucha statt. Die Tagesordnung der Sitzungen wird ortsüblich an den jeweiligen Bekanntmachungstafeln bekannt gegeben. Am Donnerstag, den 11. Februar 2016, 17:00 Uhr findet im Ratssaal der Stadtverwaltung Taucha, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha, die 20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Taucha statt. Die Tagesordnung der Sitzung wird ortsüblich an den jeweiligen Bekanntmachungstafeln und auf der Homepage www.taucha.de eine Woche vor der Sitzung bekannt gegeben. Tobias Meier, Bürgermeister Tobias Meier, Bürgermeister Informationsbildschirm im Rathaus Sie sind Tauchaer Unternehmer? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Unternehmensdarstellung oder Werbung kostenlos für einen Monat auf dem Informationsbildschirm vor dem Einwohnermeldeamt zu präsentieren. Dort werden u. a. dargestellt: • Termine und Veranstaltungen • Verfügbarkeit der Dienstleistungsschalter im Einwohnermeldeamt • Neuigkeiten aus dem Rathaus Und vielleicht auch demnächst Ihre Firmenpräsentation! Sie haben Interesse? Für weitere Details wenden Sie sich bitte an Herrn Graubmann, Telefon 034298/70142 Das Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha informiert: Aufnahme von Schülern der Klasse 4 der Grundschule und Klasse 5 und 6 der Oberschule Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 4. März 2016 einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. (Ministerialblatt des SMK Nr. 5/2015 vom 7. Mai 2015) … Bei der Anmeldung soll die Nennung alternativ gewünschter Gymnasien erfolgen. Anmeldezeitraum: Mo, Di, Do 29. Februar bis 4. März 2016 8 – 12 Uhr und 13 - 15 Uhr Mittwoch, 2. März 2016 Freitag, 4. März 2016 8 – 12 Uhr und 14 - 18 Uhr 8 – 12 Uhr Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen: 1.Antrag der Erziehungsberechtigten (Formular von Bildungsagentur) (Wichtig! Unterschrift beider Erziehungsberechtigten) 2.Bildungsempfehlung 3. Kopie der Halbjahresinformation 4. Kopie der Geburtsurkunde OStD Danz, Schulleiterin 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger AMTSBLATT Seite 5 Das Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft SG Kultur und Sport informiert Mühlenpreis 2016 für die jüngere Generation. Die Altersbegrenzung beträgt in dieser Kategorie 18 bis 35 Jahre. In diesem Jahr wird bereits zum 18. Mal der Mühlenpreis des Landkreises Nordsachsen gemeinsam mit der Sparkasse Leipzig und der Leipziger Volkszeitung in vier Kategorien vergeben. Vereine, Verbände, Einrichtungen sowie Privatpersonen haben bis zum Kategorie 1 – KulturLandschaft Diese Kategorie setzt sich aus den ursprünglichen Kategorien „Kultur“ und „Natur- und Umweltschutz“ zusammen. Sie beinhaltet alle ehrenamtlichen Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Natur- und Umweltschutz, Landschaft und Heimatpflege. Kategorie 2 – Sport Diese Kategorie beinhaltet unverändert alle ehrenamtlichen Aktivitäten im Bereich des Sports. Kategorie 3 – Soziales Diese Kategorie beinhaltet alle ehrenamtlichen Aktivitäten im sozialen Bereich. Kategorie 4 – Frischer Wind Diese Kategorie ist beinhaltet alle spartenübergreifenden, ehrenamtlichen Aktivitäten in allen Bereichen, im Besonderen 07. März 2016 die Möglichkeit, ihre Favoriten vorzuschlagen. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie beim Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, Richard-WagnerStraße 7a, 04509 Delitzsch. Wichtig ist hierbei eine ausführliche und aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung der vorzuschlagenden Person. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, entsprechende Fotos in digitaler Form mit einzureichen. Die eingereichten Unterlagen werden dann umgehend an die Leipziger Volkszeitung zur Veröffentlichung weitergeleitet. Bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unter Tel. 034202/9881056 oder 034202/9881057 sowie unter der E-Mail [email protected] gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.taucha.de/muehlenpreis/ Gewappnet für den Winter mit neuem Unimog Am 21. Dezember 2015 wurde der neue Unimog mit Salzstreu- und Schneeräumeinheit von Verkaufsberater Romanus Weber und Produktvorführer Lorenz Rüdiger von der HenneUnimog GmbH aus 04509 Wiedemar an den Bauhof Taucha vor Ort übergeben. Nach kurzer Begrüßung durch Weber übernahm sein Kollege Rüdiger die ausführliche Einweisung der sieben Bauhofmitarbeiter am neuen Fahrzeug. GmbH Gebrauchtwagencenter zum Verkaufserlös in Höhe von 40.000 € (brutto) veräußert werden. Wir wünschen den Mitarbeitern des Bauhofs mit der neuen Errungenschaft im Fuhrpark allzeit gute Fahrt. Der bereits für den Winterdienst vorbereitete Unimog ist multifunktional. Neben der momentan angekoppelten Schneeräum- und Salzstreueinheit kann ab dem Frühjahr dann auch wieder z. B. das Mähwerk angekoppelt werden. Der Unimog U423 Blue Emergency Power verfügt des Weiteren über einen fest installierten Kran. In seiner Sitzung am 9. Juli 2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Taucha die Ersatzbeschaffung für das vorhandene Fahrzeug der Marke Unimog im Rahmen einer freihändigen Vergabe. Der Zuschlag ging an die Henne-Unimog GmbH, 04509 Wiedemar zum Angebotspreis in Höhe von 282.901,08 €. Der vorhandene Unimog konnte direkt an die Henne-Unimog SPRECHZEIT der FRIEDENSRICHTERIN Die Sprechzeit der Friedensrichterin der Stadt Taucha ist jeden 2. Dienstag im Monat (09.02.16) von 16–18 Uhr und/oder nach Vereinbarung, in der Schiedsstelle, Schloßstraße 13, 2. Etage, Zimmer 206. Telefon während der Sprechzeit: 70 210. Friedensrichterin: Frau Lerchner, Telefon 0176/81143672 Stellvertr. Friedensrichter: Herr Leichsenring, Telefon 0160/7219567, E-Mail: [email protected] Seite 6 AMTSBLATT 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Taucha (Sondernutzungssatzung) Präambel Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 3. März 2014 (SächsGVBl Nr. 5, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349), die §§ 18 und 22 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl S. 234) und den § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 28. Juni 2007 (BGBl.I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 466 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ), hat der Stadtrat der Stadt Taucha mit Zustimmung vom 20.11.2015 der für die Ortsdurchfahrt(en) zuständigen höheren Straßenbaubehörde folgende Satzung beschlossen: § 1 Sachlicher Geltungsbereich § 2 Besondere Benutzung, Erlaubnispflicht § 3 Erlaubnispflichtige Sondernutzungen § 4 Erlaubnisantrag § 5 Erlaubniserteilung § 6 Erlaubnisversagung § 7 Pflichten des Erlaubnisnehmers § 8 Haftung und Sicherheiten § 9 Erlaubnisfreie Sondernutzungen, Ausnahmen § 10 Hinweis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten § 11 Erhebung von Gebühren und Kostenersatz § 12 Gebührenschuldner § 13 Gebührenberechnung § 14 Gebührenerstattung § 15 Billigkeitsmaßnahmen und sonstige Kosten § 16 Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren § 17 Übergangsregelung § 18 Inkrafttreten sich nach bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt, wobei eine vorübergehende Beeinträchtigung für Zwecke der öffentlichen Versorgung außer Betracht bleibt ( § 23 Abs. 1 SächsStrG und § 8 Abs. 10 FStrG). §3 Erlaubnispflichtige Sondernutzungen (1) Erlaubnispflichtige Sondernutzungen sind insbesondere: 1. das Aufstellen von Stühlen und Tischen auf dem Gehweg vor Gaststätten sowie dekoratives oder abgrenzendes Zubehör von Imbissständen, Zelten und ähnlichen Anlagen zum Zwecke des Verkaufs von Waren oder Speisen; 2. das Aufstellen von Baubuden, Bauzäunen, Gerüsten, Schuttrutschen, das Abstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen und -geräten, die Lagerung von Baustoffen, Bauschutt oder sonstigen Gegenständen; 3. die vorübergehende Herstellung von provisorischen Baustellenzufahrten und Grundstückszufahrten 4. das Verteilen von Werbeschriften an Tischen oder Ständen sowie die Werbung durch Personen, die Plakate oder ähnliche Ankündigungsmittel zu Werbezwecken umhertragen; 5. das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Vermietung oder des Verkaufs; 6. das Halten und Parken von Fahrzeugen zum Zwecke des Verkaufs von im Fahrzeug mitgeführten Waren (rollende Läden) sowie ambulanter Handel; §1 Sachlicher Geltungsbereich 7. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen; (1) Diese Satzung gilt für alle Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze sowie für die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Taucha. 8. das Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern, die mehr als 50 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen; (2) Zu den öffentlichen Straßen gehören der Straßenkörper, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen, entsprechend § 2 Abs.2 SächsStrG und § 1 Abs. 4 FStrG. 9. das Aufstellen von Gefäßen und Containern zur Aufnahme von Hausmüll oder Wertstoffen als Dauereinrichtung; §2 Besondere Benutzung, Erlaubnispflicht (1) Die Benutzung der in § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, der Erlaubnis der Stadt. Die Benutzung ist erst nach schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten Umfang der Erlaubnis zulässig. Darüber hinaus darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen anderer erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und/oder Bestimmungen ausgeübt werden. Ist die Stadt Taucha nicht Träger der Straßenbaulast, dies betrifft Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, bedürfen Sondernutzungen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 FStrG bzw. § 18 Abs. 1 Satz 3 SächsStrG auch der Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde. (2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung. (3) Die Einräumung von Rechten zur Benutzung der Straße richtet 10.die Werbung für politische Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen, soweit sie mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen durchgeführt wird; ausgenommen § 11 Abs. 2 der Satzung. 11.die gegenständliche Inanspruchnahme des Luftraumes bis zu einer Höhe von 5 m oberhalb der Fahrbahn und einer Höhe bis zu 4 m oberhalb der übrigen Verkehrsfläche. (2) Die Anlage neuer und die Änderung bestehender Zufahrten und Zugänge zu Staats- und Kreisstraßen außerhalb der zur Erschließung bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt sowie zu Gemeindeverbindungsstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage gelten gemäß § 22 Abs. 1 SächsStrG als Sondernutzung. Für diese Sondernutzung ist gemäß § 18 Abs. 1 SächsStrG die Erlaubnis der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen. §4 Erlaubnisantrag (1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich innerhalb von zwei Wochen – im 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Falle des § 2 Abs. 1 Satz 4 innerhalb von vier Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben von Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Gemeinde zu stellen. Die Gemeinde kann Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise verlangen. (2) Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder der Gefahren einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straße Rechnung getragen wird. (3) Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen oder Ausnahmegenehmigungen sind zeitgleich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. §5 Erlaubniserteilung (1) Die Erteilung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt. Sie wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Die Erlaubnis kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. (2) Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften wird durch die Sondernutzungserlaubnis nicht berührt. (3) Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer. Erlaubnisnehmer ist derjenige, dem die Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. Weder eine Überlassung an Dritte, noch die Wahrnehmung durch Dritte, die nicht Erlaubnisnehmer sind, ist gestattet. §6 Erlaubnisversagung (1) Die Erlaubnis ist in der Regel zu versagen, wenn durch die Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Erteilung von Bedingungen und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Erlaubnis ist auch dann zu versagen, wenn die Straßenbaubehörde eine erforderliche Zustimmung nicht erteilt. (2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des Gemeingebrauchs, insbesondere der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs oder des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes oder anderer rechtlicher Interessen der Vorrang gegenüber der Sondernutzung gebührt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn: 1. der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch die Inanspruchnahme privater Grundstücke erreicht werden kann; 2.die Sondernutzung an anderer Stelle bei geringerer Beeinträchtigung des Gemeindegebrauchs erfolgen kann; 3. die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung und/oder deren Folgen beschädigt werden kann und der Erlaubnisnehmer nicht hinreichend Gewähr bietet, dass die Beschädigung auf seine Kosten unverzüglich behoben wird; 4.zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere Personen gefährdet oder in unzumutbarer Weise belästigt werden können oder eine Beeinträchtigung vorhandener, ortsgebundener gewerblicher Nutzungen zu befürchten ist. (3) Die Sondernutzungserlaubnis kann versagt werden, wenn derjenige, welcher eine Erlaubnis nach § 4 beantragt hat, Gebührenschuldner für zurückliegende und beendete Sondernutzungen ist oder den Nachweis über die erfolgte Einzahlung eines Verwaltungskostenvorschusses nicht innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorweist. AMTSBLATT Seite 7 §7 Pflichten des Erlaubnisnehmers (1) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung, den anerkannten Regeln der Technik sowie der Verkehrssicherheit genügen. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde. (2) Der Erlaubnisnehmer hat einen ungehinderten Zugang zu allen in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu gewährleisten. Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungs- und sonstige Schächte sind freizuhalten. Soweit Arbeiten an der Straße erforderlich sind, sind diese so vorzunehmen, dass nachhaltige Schäden am Straßenkörper und an Anlagen, insbesondere an den Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und Kanalleitungen sowie eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Die Stadt ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen. (3) Der Erlaubnisnehmer hat Warenauslagen und Warenständer außerhalb der Verkaufszeiten aus dem im § 1 bezeichneten Geltungsbereich zu entfernen. (4) Erlischt die Erlaubnis, so haben die bisherigen Erlaubnisnehmer die Sondernutzung einzustellen, alle von ihnen erstellten Einrichtungen und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände unverzüglich zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß wiederherzustellen, die beanspruchten Flächen sind gegebenenfalls zu reinigen. §8 Haftung und Sicherheiten (1) Die Stadt kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur Deckung des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrechtzuerhalten. Die Stadt kann die Hinterlegung einer angemessenen Sicherheit zugunsten des betroffenen Straßenbaulastträgers verlangen, sofern dieser es verlangt. Dem Straßenbaulastträger zusätzlich durch die Sondernutzung entstehende Kosten hat der Sondernutzer auch zu ersetzen, wenn sie die hinterlegte Sicherheit übersteigen. (2) Der Erlaubnisnehmer haftet dem Träger der Straßenbaulast für Schäden, die durch die Sondernutzung entstehen. Von Ersatzansprüchen Dritter hat der Erlaubnisnehmer den Träger der Straßenbaulast freizustellen. (3) Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der angebrachten oder aufgestellten Sondernutzungsanlagen und Gegenstände. Wird durch die Sondernutzung der Straßenkörper beschädigt, so hat der Erlaubnisnehmer die Fläche verkehrssicher zu schließen und der Stadt die vorläufige Instandsetzung und die endgültige Wiederherstellung mit Angabe des Zeitpunktes, wann die Straße dem öffentlichen Verkehr wieder zur Verfügung steht, anzuzeigen. Über die endgültige Wiederherstellung wird ein Abnahmeprotokoll mit Vertretern der Stadt gefertigt. Soweit die Stadt nicht Träger der Straßenbaulast ist, wird ein Vertreter des Straßenbaulastträgers hinzugezogen. Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber dem Träger der Straßenbaulast hinsichtlich verdeckter Mängel der Wiederherstellung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bis zum Ablauf einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. (4) Bei Widerruf der Erlaubnis oder Sperrung, Änderung, Umstufung oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch gegen die Stadt. (5) Der Träger der Straßenbaulast haftet nicht für Schäden an den Sondernutzungsanlagen oder -einrichtungen, es sei denn, ihm oder seinen Bediensteten fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Seite 8 AMTSBLATT §9 Erlaubnisfreie Sondernutzungen, Ausnahmen (1) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen: 1. bauaufsichtlich genehmigte Anlagen im Straßenkörper, wie Kellerschächte, Roste, Einwurfvorrichtungen, Treppenstufen, wenn sie mindestens 1,30 m Gehwegfläche freihalten; 2. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege des Brauchtums oder für kirchliche Prozessionen; 3. die vorübergehende Lagerung von Brennstoffen, Baumaterialien sowie Umzugsgut auf Gehwegen und Parkstreifen am Tage der An- bzw. Abfuhr, sofern die Verkehrsteilnehmer hierdurch nicht gefährdet werden; 4. das Aufstellen von Hausmüll und Reststoff behältern auf Gehwegen und Parkstreifen für den Zeitpunkt der regelmäßigen Entleerung, jedoch nur einen Tag vor und einen Tag nach der Entleerung; 5. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. (2) Von den Bestimmungen dieser Satzung können Ausnahmen zugelassen werden, sofern eine Ausnahmeregelung im öffentlichen Interesse geboten erscheint oder die Sondernutzung ausschließlich gemeinnützigen oder sonstigen allgemein förderungswürdigen Zwecken dient oder bei Ausnahmeverweigerung für den Betroffenen eine unbillige Härte entstehen würde. § 10 Hinweis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer die in § 52 Abs. 1 Nr. 3 bis 9 SächsStrG oder in § 23 FStrG bezeichneten Tatbestände erfüllt, also insbesondere 1. entgegen gesetzlichen Vorschriften eine Straße ohne Erlaubnis über den Gemeingebrauch hinaus benutzt; 2. einer erteilten vollziehbaren Auflage für die Erlaubnis nicht nachkommt; 3. eine Anlage nicht vorschriftsmäßig errichtet, erhält oder ändert; 4. Zufahrten oder Zugänge ohne Erlaubnis anlegt oder ändert. (2) Gemäß § 23 Abs. 2 FStrG und § 52 Abs.2 SächsStrG können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR und in bestimmten Fällen bis zu 5000 EUR geahndet werden. § 11 Erhebung von Gebühren und Kostenersatz (1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Sinne des § 2 werden Gebühren nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses erhoben. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. (2) Gebührenfrei sind Sondernutzungen, die ausschließlich religiösen, gemeinnützigen Zwecken dienen und auf aktuelle Ereignisse und Vorhaben hinweisen, sowie Wahlwerbung von politischen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbern sechs Wochen vor bis eine Woche nach dem Wahltag. (3) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne Erlaubnis ausgeübt wird. (4) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt die im Rahmen der Sondernutzung errichteten oder unterhaltenen Anlagen auf seine Kosten zu ändern und alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Hierfür kann der Träger der Straßenbaulast angemessene Vorschüsse und Sicherheiten verlangen. 12 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind: 1. der Antragsteller; 2. der Erlaubnisnehmer; 3. derjenige, der die Sondernutzung tatsächlich ausübt oder in dessen Interesse die Sondernutzung ausgeübt wird. (2) Bei einer Mehrheit von Gebührenschuldnern haftet jeder als Gesamtschuldner. § 13 Gebührenberechnung (1) Die Gebühr ist im Einzelfall nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie nach den wirtschaftlichen Interessen des Gebührenschuldners an der Sondernutzung zu bemessen. Die gilt auch, soweit das Gebührenverzeichnis einen Gebührenrahmen vorsieht, innerhalb dessen sich die Gebühr nach den Ermessenskriterien des Gebührenrahmens bestimmt. (2) Werden Gebühren in Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahressätzen festgelegt, dann werden angefangene zeitliche Nutzungsdauern voll berechnet. Ergeben sich bei der Berechnung von Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis Beträge, die geringer als die Mindestgebühr sind, so wird die Mindestgebühr erhoben. (3) Die Gebühren werden auf volle Euro-Beträge aufgerundet. (4) Für Sondernutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind, richtet sich die Gebühr in sinngemäßer Anwendung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 dieser Satzung. Sie richtet sich soweit als möglich nach einer im Gebührenverzeichnis enthaltenen vergleichbaren Sondernutzung. § 14 Gebührenerstattung Wird von einer Erlaubnis kein Gebrauch gemacht, so werden bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren auf Antrag erstattet. Endet die Sondernutzung vor Ablauf des Zeitraumes, für den die Sondernutzungsgebühren entrichtet wurden, oder wurde die genehmigte Fläche nicht voll in Anspruch genommen, so kann auf Antrag des Gebührenschuldners der auf die nicht in Anspruch genommene Zeit oder Fläche entfallene Anteil der Gebühren erstattet werden. Der Erlaubnisnehmer hat die Nichtinanspruchnahme glaubhaft zu machen und gegebenenfalls nachzuweisen. Die Stadt ist berechtigt, eine angemessene Pauschale zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes einzubehalten. § 15 Billigkeitsmaßnahmen und sonstige Kosten (1) Für die Billigkeitsmaßnahmen Stundung, Niederschlagung, Erlass gelten die §§ 222, 227, 234 Abs. 1 und 2, 238 und 261 der Abgabenordnung entsprechend. (2) Kosten, die der Stadt durch die Sondernutzung zusätzlich entstehen, hat der Gebührenpflichtige nach § 12 dieser Satzung zu tragen. § 16 Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenpflicht besteht 1. mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis; 2.für Sondernutzungen für einen bestimmten Zeitraum bei Erteilung der Erlaubnis für den gesamten Zeitraum; sind für die Sondernutzung wiederkehrende Jahresgebühren zu AMTSBLATT 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger entrichten, entsteht die Gebührenschuld für das laufende Jahr mit der Erteilung der Erlaubnis, für die folgenden Jahre entsteht die Gebührenschuld mit Beginn des jeweiligen Jahres; 3.für Sondernutzungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung erlaubt waren, mit dem Inkrafttreten der Satzung; 4. bei unerlaubter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung. (2) Die Gebührenpflicht besteht bis zur schriftlichen Anzeige der Beendigung der Sondernutzung oder bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Stadt von der Beendigung der Sondernutzung. (3) die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie werden in den Fällen des § 16 Abs. 1 bei 1. Buchstabe a, c und d mit Bekanntgabe des Bescheides fällig; 2. Buchstabe b erstmalig mit Bekanntgabe des Bescheides, ansonsten jeweils zu Beginn der Zeitperiode fällig, bei Sondernutzungen auf Widerruf jeweils zu Beginn des Folgejahres. Die fälligen Gebühren können bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Seite 9 § 17 Übergangsregelung Diese Satzung gilt auch für bereits bestehende Sondernutzungen. Sondernutzungen, für die die Stadt vor Inkrafttreten dieser Satzung eine Erlaubnis auf Zeit oder auf Widerruf erteilt hat, bedürfen keiner neuen Erlaubnis nach dieser Satzung. § 18 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahren in der Stadt Taucha (Sondernutzungssatzung) vom 14.12.2000 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 31.01.2002 außer Kraft. Taucha, den 15. Januar 2016 Tobias Meier, Bürgermeister Anlage Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Anlage zu § 11 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Wertangaben in EUR) Seite 10 AMTSBLATT 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Verordnung der Stadt Taucha vom 14. Januar 2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.11.2016 Auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl Nr. 14 S.338), rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 (SächsGVBL vom 27.01.2012 S.130), wird verordnet: §1 Die im regional begrenzten Gebiet, Gewerbegebiet „An der Autobahn“, liegenden Verkaufsstellen dürfen auf Grund eines besonderen regionalen Ereignisses anlässlich des 11. Herbstfestes am Sonntag, 06. November 2016 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Der Lageplan mit der genauen Eingrenzung des betroffenen Gebietes ist Bestandteil dieser Verordnung. §2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen über die im § 1 zugelassenen Geschäftszeiten und außerhalb des benannten Gebietes hinaus offen hält. (2)Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 11 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße geahndet werden. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Tobias Meier, Bürgermeister Taucha, den 15. Januar 2016 Verordnung der Stadt Taucha vom 14. Januar 2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016 Auf der Grundlage des § 8 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBL Nr. 14 S.338), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. März 2012 (SächsGVBl vom 27.01.2012 S.130) wird verordnet: §1 Die Verkaufsstellen im Stadtgebiet Taucha dürfen auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG anlässlich 1. 2. 3. 4. des Family Day am Sonntag, 07. Februar 2016, des Stadtfestes „Tauchscher“ am Sonntag, 28. August 2016, des Kartoffelmarktes am Sonntag, 25. September 2016 und des Weihnachtsmarktes am Sonntag, 27. November 2016 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. §2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen über die im § 1 zugelassenen Geschäftszeiten hinaus offen hält. (2) Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen außerhalb der im § 1 genannten Gebiete offen hält. (3)Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 11 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße geahndet werden. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Taucha, den 15. Januar 2016 Tobias Meier, Bürgermeister 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger ANZEIGE Seite 11 Seite 12 ANZEIGEN 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Für den Inhalt der Anzeigen der Parteien sind ausschließlich die Parteien selbst verantwortlich. SPD Ortsverein Taucha Wir laden unsere Mitglieder, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Taucha, recht herzlich zu unserer Versammlung am Mittwoch, den 24.02.2016 um 19:00 Uhr in die Gaststätte „Bowling Dschungel Taucha“ Karl-Große-Str. 4 ein. Hier wird sich u.a. das Tauchaer Jugendparlament vorstellen. Uwe Kreyßig, Tel.: 0172-3656832, E-Mail: [email protected] Die nächste Mitgliederversammlung des Ortsverbandes DIE LINKE Taucha findet am Dienstag, 9. Februar 2015, 18:00 Uhr FDP Taucha Unsere monatliche Sitzung des FDP-Ortsverbandes Taucha im Februar findet am 23.02.2016 im Restaurant Syrtaki statt. Dabei sind auch wieder interessierte Bürger herzlich eingeladen. Zur Diskussion stehen wieder aktuell politischen Themen und Vorträge. 23.02.2016, 19 Uhr, Restaurant Syrtaki, Klebendorfer Str. 1. Weitere Informationen unter: www.fdp-taucha.de, twitter.com/fdptaucha sowie bei Facebook. Kontakt zur Fraktion im Tauchaer Stadtrat: [email protected] oder telefonisch unter 0177 / 24 378 95. Kontakt zur FDP Taucha: [email protected] oder telefonisch unter 0171 / 27 506 69. Stadtverband Taucha Zu Gast: Frank Tempel – Mitglied des Deutschen Bundestages für die Fraktion Die LINKE und Wahlkreis-Abgeordneter in Thüringen. Im Namen des Stadtverbandes lade ich alle Mitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger zu unserer Sitzung am Donnerstag, den 4. Februar 2016 in den Ratskeller (Ratsherrenzimmer) recht herzlich ein. Der Vorstand trifft sich bereits um 18 Uhr. Die Fraktionssitzung und die Versammlung findet 19 Uhr statt. Alle Mitglieder sowie interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Ortsvorstand DIE LINKE Taucha ∙ www.dielinke-taucha.de Klaus-Dieter Münch, Telefon: 0173/3863929, www.cdu-taucha.de im Ratskeller zu Taucha, Ratsherrenzimmer, statt. Thema: „Von Thüringen lernen, heißt Regieren lernen!“ Die nächste Mitgliederversammlung der Regionalgruppe Taucha und Umgebung von Bündnis 90 / Die Grünen findet am 08.02.2016, 19.30 Uhr in der Gaststätte „Syrtaki“, Klebendorfer Str. 1 statt. Alle Mitglieder und interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Die IBV Taucha mbH vermietet in Taucha verschiedene vollmodernisierte Wohnungen, z. B.: An der Mühle – Frau Aehnelt Tel. 487706 3-R.-Whg., 1. OG mit 59,00 qm, Kaltmiete 384,00 € zzgl. NK und Kaution EV; BJ 2007; EVW= 96; ET: Gas An der Mühle – Frau Aehnelt Tel. 487706 2-R.-Whg., DG mit 43,00 qm, Kaltmiete 240,00 € zzgl. NK und Kaution EV; BJ 2007; EVW= 96; ET: Gas An der Mühle – Frau Aehnelt Tel. 487706 3-R.-Whg., DG mit 60,12 qm, Kaltmiete 340,00 € zzgl. NK und Kaution EV; BJ 2000; EVW= 65; ET: Fernwärme Friedrich-Engels-Straße – Frau Bettzieche Tel. 487707 2-R.-Whg., EG mit 47,00 qm, Kaltmiete 275,00 € zzgl. NK und Kaution EV; BJ 1930; EVW= 141,6; ET: Gas Manteuffelstraße – Frau Bettzieche Tel. 487707 1-R.-Whg., 1. OG mit 33,00 qm, Kaltmiete 200,00 € zzgl. NK und Kaution EV; BJ 1934; EVW= 91; ET: Fernwärme Portitzer-Straße – Frau Kleeberg Tel. 487709 2-R.-Whg., 1. OG mit 41,97 qm, Kaltmiete 205,00 € zzgl. NK und Kaution EV; BJ 1939; EVW= 93; ET: Gas Legende: EV = Energieverbrauchsausweis; BJ = Baujahr; EVW = Energieverbrauchskennwert in KWh/(m²*a); ET= Energieträger Wir beraten Sie gern! Kirchplatz 4 · 04425 Taucha Tel.: 034298 / 487700 · Fax: 034298 / 487715 E-Mail: [email protected] · www.wota-online.de WURZNER STRASSE 1 C / ECKE GESCHWISTER-SCHOLL-STRASSE 04425 TAUCHA TELEFON: (034298) 7 35 11 BARRIEREFREIER ZUGANG 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger VEREINE/ANZEIGEN Seite 13 Neue Fördermittelaufrufe starten Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Delitzscher Land ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land 2014–2020 zur Einreichung von Vorhaben für drei Maßnahmen auf. ▪ Aufruf 04-2015: Erhaltung und Entwicklung von Bestandsgebäuden oder deren Erschließungsflächen zur Anpassung der medizinischen und sozialen Versorgung oder von Bildungs-, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen der Grundversorgung (Budget des Aufrufs: 300.000 €) ▪ Aufruf 05-2015: Investive Ausgaben für die Ausstattung von sozialen Versorgungs-, Bildungs-, Handels-, Dienstleistungseinrichtungen der Grundversorgung (Budget des Aufrufs: 200.000 €) ▪ Aufruf 06-2015: Vernetzung, Wissenstransfer und Aufbau von Bildungsangeboten (Budget des Aufrufs: 80.000 €) Detaillierte Informationen und Unterlagen finden Sie unter: www.delitzscherland.de. Eine telefonische Vorabstimmung mit dem Regionalmanagement vor Einreichung der Unterlagen wird dringend empfohlen. Zum investiv förderfähigen LEADER-Gebiet Delitzscher Land gehören die Kommunen Wiedemar, Rackwitz, Krostitz, Jesewitz, Schönwölkau, Löbnitz, Zschepplin, alle Ortsteile von Delitzsch und Schkeuditz sowie folgende Ortsteile von Taucha: Merkwitz, Pönitz, Seegeritz, Sehlis und Plösitz. Kontakt: Regionalmanagement Delitzscher Land Dörthe Hößler, Anja Behrens, Katharina Bruchner Telefon: 034 202 / 35 471 Mail: [email protected] www.delitzscherland.de Pressemitteilung Delitzsch, den 05.01.2016 Die Einreichungsfrist für diese Maßnahmen endet am 18.04.2016. Oberschule Taucha empfängt ihre Gäste Am Freitag, 26. Februar 2016 öffnet die Oberschule Taucha, Friedrich-Engels-Str. 19 wieder ihre Türen für interessierte Schüler und Eltern. In der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr laden wir die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen herzlich ein, die Oberschule genau „unter die Lupe“ zu nehmen. Lehrer verschiedener Fachbereiche präsentieren Unterrichtsinhalte und Schülerarbeiten. Unsere Schüler, der Schülerrat, der Elternrat und Förderverein können um Auskunft gebeten werden. Auch ist an diesem Tag eine Anmeldung an unserer Oberschule möglich. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Formular „Übergang von Schülern der Klassenstufe 4 in weiterführende Bildungsgänge“ (Unterschrift beider Erziehungsberechtigter!) 2. Bildungsempfehlung 3. Kopie Halbjahresinformation 4. Kopie Geburtsurkunde Weitere Anmeldezeiten sind in der Woche vom Montag, 29.02. bis Donnerstag, 03.02.2016 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Wir freuen uns auf Ihren und euren Besuch in unserem Haus. Seite 14 KIRCHEN/VEREINE Ev.-Luth. Kirchgemeinde Taucha lädt ein: 03.02. 03.02. 10.30 Uhr Andacht Pflegeheim Parkblick Pf. Edelmann 15.15 Uhr Andacht Pflegeheim Veitsberg Pf. Edelmann 07.02. 17.00 Uhr Kirche Taucha Predigtgottesdienst Pf. Edelmann 14.02. 10.00 Uhr Kirche Taucha Predigtgottesdienst 19.02. 19.00 Uhr Taizé-Andacht Erlöserkirche Leipzig-Reudnitz 21.02. 09.30 Uhr Diakonat, Rudolf-Winkelmann-Str. 3 Frühstücksgottesdienst Pf. Edelmann 28.02. 10.00 Uhr Kirche Taucha Sakramentsgottesdienst Pf. Edelmann KINDERGOTTESDIENST findet jeden Sonntag parallel zum Hauptgottesdienst statt Wir laden herzlich ein: Kirche Seegeritz St. Katharina 04425 Taucha-Seegeritz Am Gemeindeberg Sonntag, 28. Februar – Okuli Seegeritz: 9.00 Uhr Predigtgottesdienst mit Pfr. Zieglschmid Ev.-Luth. Pfarramt Plaußig – Hohenheida 04349 Leipzig-Plaußig, Grundstraße 18 Tel. 034298/6 87 85, Fax 034298/6 96 29 e-mail:[email protected] 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Rückfragen oder Besuchswünsche bitte an: Pfarrer Gottfried Edelmann Tel.: 155402, e-mail: [email protected] Ev.-Luth. Pfarramt Taucha, Kirchstr. 3, Tel.: 68848 Öffnungszeiten: Die. 14–18 Uhr / Mi.+Do. 9–12 Uhr Friedhofsverwaltung: Wallstr. 1, Tel.: 68473, Herr Ahnicke Aktuelle Informationen über unsere Kirchgemeinde: www.st-moritz-taucha.de KLEIDERKAMMER TAUCHA Kirchplatz 4, Tel.: 0175/6754443 ÖFFNUNGSZEITEN: Di 09 – 11 Uhr und jeden 1. Di im Monat: 14 – 18 Uhr Do 09 – 13 Uhr Während der Schulferien geschlossen! Jedoch donnerstags, 10.00 – 10.30 Uhr Lebensmittelausgabe VERANSTALTUNG IM FEBRUAR 2016 Am Donnerstag, dem 25.02.2016, findet unser erster Seniorenkreis im neuen Jahr statt! Wir freuen uns immer auch über neue Gesichter in der Runde, es dürfen auch Männer sein. Volkssolidarität Leipziger Land/ Muldental e.V. informiert Haugwitzwinkel 1 VERANSTALTUNGSPLAN FEBRUAR 2016 Jeden Dienstag ab 13.30 Uhr gemütliches Kaffeetrinken und ab 14.00 Uhr verschiedene Veranstaltungen: Di, 02.02. Wir feiern Fasching! Musik: David Reiss Di, 09.02. Tanz im Sitzen mit Torsten Kernbach Di, 16.02. gemütliches Kaffeetrinken Di, 23.02. Spielenachmittag Donnerstags ist nach Absprache geöffnet. Der Vorstand der VS Taucha Der Heimatverein Taucha lädt ein zum Frauentag An alle Frauen: Feiern Sie in altbewährter Form Ihren Ehrentag! Wir, der Heimatverein Taucha, laden alle Frauen ein: Tag: 8. März Zeit: 19:00 Uhr Ort: Bowling Dschungel Taucha (Karl-Große-Straße 4) Preis: 15,00 € Wir verwöhnen Sie für den o. g. Preis um 19 Uhr im Bowling Dschungel, wo eine Köstlichkeit der philippinischen DschungelKüche auf Sie wartet. Im Anschluss, gegen 22 Uhr, schauen wir uns im Kino Taucha bei einem Glas Sekt den Film „Geliebte Jane Austen“ an und reichen Ihnen noch eine Rose zum Abschied. Sie haben die Möglichkeit, sich unter der Tel: 034241 57947 von 08:00 bis 16:00 Uhr zu informieren oder die Karten bei EP-Pilz in der Karl-Große-Straße zu kaufen. Ihr Heimatverein Taucha Eva Landgraf KIRCHEN/VEREINE 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Katholische Pfarrgemeinde NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE St. Anna Gemeinde Taucha · Kirchstraße 1, 04425 Taucha Gottesdienste: sonntags 9:30 Uhr mittwochs 19:30 Uhr Chor-Probe: montags 19:30 Uhr Sonntags-Schule: sonntags 9:30 Uhr Besondere Termine im Februar 2016 Sonntag 07.02. 9:30 Uhr Dienstag 09.02. 15:00 Uhr Sonntag 14.02. 9:30 Uhr Samstag 20.02. 9:00 Uhr Freitag 26.02. 19:30 Uhr Sonntag 28.02. 10:00 Uhr Gottesdienst mit Bischof Thomas Matthes Senioren-Zusammenkunft Gottesdienst mit Bezirksevangelist Hans-Jürgen Poege Religions-Unterricht Jugend-Zusammenkunft Jugend-Gottesdienst mit Bischof Thomas Matthes Neuapostolische Kirche Gerichtsrain 11, 06217 Merseburg SIE SIND HERZLICH WILLKOMMEN! Auskünfte an Werktagen: Verwaltung der Neuapostolischen Kirche Sachsen/ Thüringen KdöR, Schloßstraße 28, 04425 Taucha, Telefon: (03 42 98) 720, Informationen im Internet: www.nak-mitteldeutschland.de und www.nak-leipzig.de Taucha, Sommerfelder Str. 20 • Tel.: 6 82 83, Fax: 6 67 17 E-Mail: [email protected] • www.st-anna-taucha.de Heilige Messen am Wochenende: Samstag, 20.45 Uhr Eucharistiefeier gestaltet von den neokatechumenalen Gemeinschaften Sonntag, 9.30 Uhr Heilige Messe Heilige Messen während der Woche: nach Vermeldung Beichtgelegenheit: nach Vereinbarung Sprechstunde von Pfarrer Wolfgang Ruhnau: nach Vereinbarung (entfällt während der Ferien) Dienstag, 2. Februar Darstellung des Herrn – Maria Lichtmess 19.00 Uhr Segnung der Kerzen und Heilige Messe anschl. Blasiussegen Mittwoch, 3. Februar Sel. Aloijs Andritzki 9.15 Uhr Heilige Messe Der Männer-Chor Taucha e.V. Mittwoch, 10. Februar Aschermittwoch 19.00 Uhr Heilige Messe mit Spendung des Aschenkreuzes lädt … Wolfgang Ruhnau, Pfarrer alle Vereinsmitglieder zur ein. Ordentlichen Mitgliederversammlung Mittwoch, 24.02.16, 18.00 Uhr Grundschule „Am Park“ Tagesordnung: 1. Jahresberichte des Vorstandes und der Revisoren 2. Beratung zum Arbeitsplan 2016 3. Diskussion, Anträge, sonstige Hinweise Anträge zur Tagesordnung können bis 17.02.16 beim Vorstand eingereicht werden. Am 04.01.16 war der Männerchor zu Gast im DRK Altenpflegeheim Taucha. In seinem Neujahrskonzert gab er den Heimbewohnern, ihren Gästen und dem Personal einen kleinen Querschnitt durch sein Repertoire zu Gehör. Das Potpourri aus Weihnachts-, Wein- und Volksliedern sowie Stücken aus der Klassik wurde vom Publikum durchweg positiv honoriert. Zur langjährigen Mitgliedschaft gratulieren wir im Monat Februar recht herzlich unseren Sangesbrüdern und Joachim Petzold (25 Jahre) Paul Groth (35 Jahre). Joachim Petzold ist seit 20 Jahren Mitglied des Vorstandes und seit 10 Jahren als Schatzmeister unseres Vereins tätig, während Paul Groth bereits seit einer gefühlten Ewigkeit unseren Notenund Getränkewart zuverlässig in dessen Abwesenheit vertritt. Wir wünschen beiden weiterhin beste Gesundheit und danken ihnen für ihre aktive Mitarbeit im Verein und ihre langjährige Verbundenheit. Joachim Voigt, Vorsitzender Seite 15 VERANSTALTUNGSPLAN FEBRUAR 2016 DatumZeit Veranstaltung Veranstaltungsort 04.02. 19:00 Polit Talk café esprit 06.02. 13:30 Testspiel Fußball: Sportplatz SG Taucha 99 - SSV Markranstädt Kriekauer Str. 14.02. 20:00 17.02. 17:00 “Die Liebe ist eine Himmels- café esprit macht” Lyrik und Musik zum Valentinstag 27.02. 21:00 Musikcafé mit “andy” Begegnungstreffen DRK Jugendclub Café International (Begegnung und gegenseitiges Kennenlernen von „Alt“- und Neu-Tauchaern) café esprit 20.02. 10:00 Tauchaer SV e.V.: Turnier Mehrzweckhalle 1. Mannschaft Sachsenklasse Änderungen vorbehalten! Vereine und Sportgruppen, die Veranstaltungen im Veranstaltungskalender veröffentlichen möchten, werden gebeten, sich bis 10. des laufenden Monats in der Stadtverwaltung Taucha, Schloßstraße 13, Zimmer 112 bei Herr Graubmann, Tel.: 034298/70142 zu melden. ANZEIGEN 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Bestattungshaus Heidrun Uhlig GmbH Eilenburger Straße 14 · 04425 Taucha - allezeit - 034298 / 6 89 05 Trauerfeier in eigener Trauerhalle nach Ihren Wünschen jederzeit möglich. Taucha, A.-Bebel-Straße 11, ✆ 03 42 98 / 14 69 4 Annett Möller Mo – Fr 09.00 – 16.00 Uhr Seite 16 Die GBV Taucha mbH verkauft in Taucha eine große Anzahl an voll erschlossenen Wohnbaugrundstücken. Wir beraten Sie gern! Kirchplatz 4 · 04425 Taucha Tel.: (034298) 487720 · Fax: (034298) 487716 E-Mail: [email protected] · www.wota-online.de Umzüge & Transporte Nah & Fern H. Kirscht · 04425 Taucha · Fröbelweg 12 • Haushaltauflösung von Keller bis Boden • Möbelmontagen – kostenlose Besichtigung • Lkw-Vermietung mit Fahrer Tel.: 0172-6 80 53 36 • Privat: (034298) 3 56 91 • Fax: (034298) 3 87 86 ServiceCentrum Eisfeld LOTTO • Post-Ident-Verfahren • Expressdienst DHL national/international • LVB-Fahrkarten • Zigaretten/Zeitschriften Öffnungszeiten: Mo-Fr 9–18 Uhr Sa 9–12 Uhr August-Bebel-Straße 13 d (Parthe-Centrum) Tel.:(034298) 481282 Fax:(034298) 481283 Suche zum Ankauf: Mehrfamilienhaus (saniert o. unsaniert) Einfamilienhaus/Villa oder Baugrundstück (auch größeres) Rasche Kaufentscheidung u. Abwicklung Tel. 01772059181 Langeweile? Lust auf Abenteuer? taucha.de/bibliothek/ Buchhaltungsbüro • Buchen laufender Geschäftsvorfälle • Lohnabrechnung • Betriebswirtschaftliche Auswertung Lange Straße 5 e · 04451 Panitzsch Tel.: 034291- 86 780 · Fax: 034291- 33 052 · Funk: 0177-70 84 862 [email protected] Sprechzeiten: Mo.-Fr. 8.00-12.00 / Di.+ Mi. 14.00-18.00 VEREINE 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Volkschor Taucha e.V. informiert Vorbereitungen auf das neue Konzertjahr mit interessantem Workshop Mit dem 4. Januar haben die Vorbereitungen auf das Konzertjahr 2016 begonnen. Unsere Zielstellung besteht zunächst in einem neuen und musikalisch wiederum anspruchsvollen Auftrittsprogramm für das erste Halbjahr. Dabei ist es notwendig, sowohl neue Titel einzustudieren als auch schon zum Chorrepertoire gehörende Lieder zu festigen und somit auftrittsfähig zu gestalten. Da der Chor in den vergangenen zwei Jahren zahlenmäßig erfreulich gewachsen ist, erhöht sich damit logischerweise auch der zu betreibende Aufwand beim Einstudieren und Zusammenfügen von immerhin 5 Stimmlagen bei zum Teil anspruchsvollen Liedsätzen. Ein diesbezügliches Highlight steht den Sängerinnen und Sängern am 20. Februar im Rahmen des alljährlichen Chorseminars im Bowlingdschungel Taucha bevor. An diesem Tag findet ein Workshop mit dem in der Musikszene weithin bekannten und gefragten Musiker, Komponisten, Arrangeur und Chorleiter Carsten Gerlitz statt. Nach langwierigen Vorbereitungen ist es gelungen, den Berliner Künstler für diesen Termin nach Taucha „zu locken“. Damit löst der Chor einen zum 25-jährigen Jubiläum ihrer Chorleiterin Katrin Gerstner am 2. Mai 2015 überreichten Gutschein für einen Workshop mit Herrn Carsten Gerlitz ein. Wir sind alle auf dieses Ereignis besonders gespannt und schon jetzt hoch motiviert. Unsere Jahreshauptversammlung 2016 hat bereits am 18. Januar stattgefunden. Da keine Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung stand, konnten wir uns ausführlich und konstruktiv mit Entwicklungs- und Gestaltungsfragen des Volkschor Taucha e.V. befassen. Bei der ebenfalls diskutierten Terminplanung wird auch die bereits ausgesprochene Einladung des befreundeten „Volkschor Salzgitter von 1941“ zu dessen 75. Chorjubiläum im Oktober dieses Jahres in Salzgitter (Niedersachsen) Berücksichtigung finden. Konkrete Auftrittstermine konnten leider erst nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe festgelegt werden. Wir werden unseren Terminkalender in den kommenden Ausgaben des Tauchaer Stadtanzeigers veröffentlichen. Unsere Chorproben finden jeweils montags von 19:15 Uhr bis 21:15 Uhr im Bowlingdschungel Taucha, Karl-Große-Straße 4 statt. Interessenten sind herzlich willkommen. Wer uns per E-Mail erreichen möchte, kann dies unter der Adresse [email protected] gern tun. Unter der Internetadresse www.volkschor-taucha.de finden Sie über unseren Chor weitere Informationen wie Repertoire, Bilder und Hörproben. Wir freuen uns über Ihren virtuellen Besuch. Brigitte Ohme, Öffentlichkeitsarbeit Spielmannszug Taucha e.V. Seite 17 informiert Das Jahr 2016 ist schon wieder einen Monat alt und die Zeit vergeht wie im Flug, deshalb auch noch einmal ein kleiner Rückblick in das Jahr 2015 zu den noch unerwähnten Ereignissen, welche unsere Mitglieder erlebt haben. Die Kinder des Vereins haben an der tollen Aktion „Adventskalender basteln“ vom Schlossverein mitgemacht und am Ende auch einen Preis dafür bekommen. Aber nicht nur die Kinder wurden belohnt, auch die Erwachsenen durften sich mal einen Nachmittag zurücklehnen und das Vereinsleben aus einer anderen Sicht sehen. Der Vorstand hatte sich für die Weihnachtsfeier etwas Besonderes ausgedacht und so ging es am Samstag vor Weihnachten mit den „Großen“ zur Bier-Tour durch Leipzig. Wir haben viele interessante Dinge dazu erfahren und machten an verschiedenen Stationen mit verschiedenen Kostproben halt. Den Abend ließen wir ganz entspannt beim Griechen Syrtaki in Taucha ausklingen. Auch für unsere Kleinen gab es am nächsten Tag die Weihnachtsfeier einmal anders. Zusammen mit unserem Jugendleiter ging es in den Indoor-Kletterwald ins Nova Eventis. Dort konnten sie ihr Können, ihre Ausdauer und Kraft unter Beweis stellen. Für das Jahr 2016 hat der Verein auch schon wieder ein paar Einsätze angenommen. Wer Interesse hat, uns für eine Veranstaltung, Geburtstag oder ähnliches zu buchen, dann meldet euch einfach unter: 0177/ 3281267 (Roland Schulze). Wir freuen uns drauf! Des Weiteren wären noch einige freie Termine zur Buchung unserer Räumlichkeiten auf dem Schloss zu ergattern. Pressesprecherin, Stephanie Behr ANZEIGEN Seite 18 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Mietobjekte Erläuterung zur EnEV: EV = Energieverbrauchsausweis, Energieverbrauch in kWh/(m²*a), (Energieeinsparverordnung) wesentlicher Energieträger, Baujahr ! NEU: 1-R.-Whg. 200,00 € Merkwitz, 26m², EG, Duschbad, Laminat, Balkon EVA: 106,0kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1994 ! NEU: 2-R.-Whg. 499,00 € Parthe Centrum, 58m², 1.OG, EBK, Laminat, Balkon EVA: 102,1kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1997 ! NEU: 2-R.-Whg. 635,00 € Parthe Centrum, 70,41m², DG, Tageslichtbad, Laminat, Terrasse EVA: 128,1kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1995 ! NEU: 2-R.-Whg. 426,00 € Pönitz, 60,50m², 1.OG, Laminat, Balkon EVA: 142,0kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1995 2-R.-Whg. 500,00 € Taucha, 65,2m², 2.OG, Tageslichtbad, Laminat, EBK EVA: 145,4kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1994 2-R.-Whg. 570,00 € Taucha, 76,11m², DG, Tageslichtbad, Laminat EVA: 85kwh/(m²*a), ET: Gas, BJ 1992 3-R.-Whg. 770,00 € Taucha-Plösitz, 76,89m², voll möbliert, EBK, Whg. im EFH EVA: wird derzeit erstellt ! 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Für die Arbeitsgemeinschaft Regenbogengärtner konnten neue Gartengeräte angeschafft werden, darunter eine kleine Gartenkarre für Kinder, Kinderbesen, Spaten sowie mehrere Pflanzkellen und Gartenscheren. Jetzt sind die Kinder für die kommende Gartensaison gut gerüstet und der Frühling kann somit kommen. Weiterhin wurden 50 Kinderbücher für die Schulbibliothek erworben. Lektüre, wie „Gregs Tagebuch“ oder einige „Abenteuer mit dem magischen Baumhaus“, aber auch Bücher aus der Reihe „Der kleine Drache Kokosnuss“, „Hexe Lilli“ oder „Die Olchis“ werden den Kindern zukünftig viel Lesevergnügen bereiten. Diese neuen Anschaffungen wurden den Kindern der Regenbogenschule bereits Anfang Dezember 2015 durch die Schulleitung feierlich im Rahmen einer kleinen Zeremonie – Singen für den Nikolaus – präsentiert und übergeben. Wir wünschen sowohl den Kindern als auch den Lehrern viel Freude bei der Nutzung der neuen Anschaffungen. Der Vorstand Bürger- Schützengesellschaft 1857 Taucha e.V. Stammtisch Die Bürgerschützen treffen sich am 10.02.2016 um 19 Uhr zum Stammtisch im Schützenhaus Taucha, Am Veitsberg 1 a. Gäste sind herzlich willkommen. Arbeitseinsatz Der Vorstand erinnert noch einmal daran, dass es keine regelmäßig stattfindende Arbeitseinsätze mehr gibt. Notwendige Arbeiten werden künftig, per Aushang, im Schützenstand und zum vorausgehenden Stammtisch verkündet. Geschäftsstelle: PF 1126, 04421 Taucha, Fax: 034298/64345 w w w. b u e r g e r - s c h u e t z e n - t a u c h a . d e Sonstiges Am 06.02.2016 führt die Bürger- Schützengesellschaft interne Vereinsmeisterschaften durch. An diesem Tage besteht kein öffentlicher Schießbetrieb. Personen mit Interesse am Schießsport, Brauchtumspflege und geselligen Beisammensein, die sich vorstellen könnten, Mitglied bei der Bürger- Schützengesellschaft Taucha zu werden, sind herzlich willkommen. Interessierte Personen sollten einfach mittwochs, zwischen 17– 18:30 Uhr, auf dem Schießstand Am Veitsberg 1 a, 04425 Taucha vorbeischauen. Der Vorstand Freundeskreis Taucha - Chadrac/Espaly e.V. www.taucha-chadrac-espaly.de Nach den Weihnachtsfeierlichkeiten kam es am 28. Dezember zu einem außerplanmäßigen Treffen mehrerer Vereinsmitglieder vor der Grundschule am Park. Dort wurde am Rondell Chadrac-Espaly von unserem Vereinsvorsitzenden Michael König ein symbolischer Scheck in Höhe von 350 Euro an Bürgermeister Tobias Meier übergeben. Damit übernimmt der Verein eine Lichtpatenschaft für ein weihnachtliches Ornament, welches im kommenden Advent seinen Platz an einer Laterne am Rondell bekommen wird. Im Namen des Vorstandes des Vereins danken wir noch einmal all den Vereinsmitgliedern, die diese spontane Idee „Tauchaer Lichterglanz“ unterstützt haben. Seite 20 Mona’s Babywelt ANZEIGEN 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Alles rund um’s Baby aus 2. Hand Umstandsmode, Baby-Autoaufkleber Stubenwagenverleih Besuchen Sie uns in Taucha Graßdorf, Am Volksgut 4 Tel.: (034298) 3 01 18 · Funk: 0172 / 9 83 50 08 Mo, Di, Do, Fr: 10 –13 und 15 –18 Uhr · Sa 10 –12 Uhr · Mi: geschlossen www.monas-babywelt.de Institut für Lernhilfe Nachhilfe und Prüfungsvorbereitung Hilfe auch bei Konzentrationsschwächen, LRS und Dyskalkulie 04425 Taucha, Leipziger Straße 5, Tel.: 034298/49100 Fax: 0341/2535198, E-Mail: [email protected] DIENSTLEISTUNGEN rund ums Haus Jens Frencl · Grüne Gasse 5 · 04425 Taucha Funk: 0176/20 42 53 91 Tel.: (034298) 3 84 90 od. 153087 · Fax: 5 92 61 •Kleinreparaturen •Kleintransporte bis 1,5 Tonnen •Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden usw.) •Allgemeine Instandhaltungsarbeiten •Haushaltauflösung, Möbelmontage •Entrümpelung und Entsorgung •Winterdienst Umzüge & Transporte Nah & Fern H. 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Naturschützer Bernd Hoffmann stellte an einem Blick an einer Sitzgruppe in Seegeritz sehr eindrücklich dar, wie Natur und Industrie zueinander stehen -> südwärts der Blick in die naturbelassene Partheaue mit Wiesen, Wald und kleinen Feuchtgebieten und westlich der Blick auf den riesigen Industriekomplex BMW. Ein Fakt mehr, die noch verbliebene Natur zu schützen und zu erhalten. In Plaußig in der Naturschutzstation angekommen hatten die fleißigen „Catering-Mitarbeiter“ schon alles vorbereitet und der Spaziergang klang bei Kaffee und Stolle und Klängen einer Mandoline („Das Wandern ist des Müllers Lust …“) aus. Im Partheland unterwegs Heiko Thonig Spatz oder Meise? Das Aktionswochenende vom 08.01. – 10.01.2016 ist beendet, doch die Abgabe der Meldungen läuft unvermindert weiter. Schon weit mehr als eine Million gezählte Vögel wurden bis zum frühen Sonntagabend von mehr als 43.000 Vogelfreundinnen und Vogelfreunden gemeldet. An der Spitze f liegt der Spatz, dicht gefolgt von der Kohlmeise. Viele Sachsen schlossen sich am Wochenende den vom NABU begleiteten Exkursionen an. In Leipzig waren es fast 80 Vogelfreunde. Seite 21 Mit einem Zwischenergebnis von fast 10.000 Vogelbeobachtungen punkteten Stadt- und Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen. Bis Sonntagabend wurden dort fast 10.000 Vogelbeobachtungen gemeldet, wie im deutschlandweiten Trend ebenfalls vornan Haussperling und Kohlmeise (je ca. 1.500). Auch der Erlenzeisig konnte deutlich häufiger als im Vorjahr beobachtet werden. Der Zähl-Zwischenstand am Sonntagabend erbrachte eine Verdopplung ihrer Zahl im Umland und eine Verzehnfachung im Leipziger Stadtgebiet. Bundesvorstand des NABU Deutschland Obstbaumschnitt Am 20.02.2016 findet auf der Streuobstwiese am Schloss in Taucha ein Baumschnittseminar statt – Treff ist 10.00 Uhr. Wer daran Interesse hat meldet sich bitte telefonisch unter 034298 13630 (Anruf beantworter) an. Die praktischen Hinweise können auch gleich vor Ort am Objekt ausprobiert werden. Baumscheren, kleine Baumsägen und Leiter sind vor Ort. Warmer Apfelsaft von der Streuobstwiese am Schloss gibt es als Belohnung nach getaner Arbeit. Kopfweidenschnitt Für eine Kopfweidenschnittaktion am 27.02.2016 sucht die NABU Regionalgruppe noch fleißige und tatkräftige Helfer. Geplant ist der Kopfweidenschnitt in der Nähe der Schustermühle in Jesewitz OT Gotha. Treff ist 13.00 Uhr an der Sparkasse Taucha. Anmeldungen bitte unter Telefon 034298 13630 (Anruf beantworter). größten Naturschutzfachverbände Weitere aktuelle Informationen sind unter www.nabu-sachsen.de über Veranstaltungstermine und erhältlich. Spenden für die ArProjekte der NABU-Regionalbeit der NABU-Regionalgruppe gruppe Partheland und TeilnahmePartheland können auf das bei der und Beteiligungsmöglichkeiten Sparkasse Leipzig (BLZ 860 555 92) an diesen sowie Konditionen und geführte Konto 1100752923 der ReAufnahmeanträge für eine Mitgionalgruppe eingezahlt werden. gliedschaft in einem der weltweit Spender erhalten auf Wunsch eine Spendenbescheinigung zur Vorlage ans Finanzamt; Adressenangabe daher bitte nicht vergessen, vielen Dank! Seite 22 ANZEIGEN 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger VEREINE Seite 23 Taucha´s historischer Nachtwächter Johann Christoph Meißner entdeckt … Stadthistorische Splitter ( Teil 1) aufgeschrieben von Studienrat Jürgen Ullrich Taucha dürstet Zur Wasserversorgung unserer Stadt vor 400 Jahren Anno 1551 lebten etwa 450 Menschen in Taucha. Dazu kam noch eine gehörige Anzahl an Vieh. Schon 1628 hatte sich die Bevölkerung mehr als verdoppelt; unser Städtchen zählte nun mehr als 1.200 Personen nebst nicht unbedeutender Viehbestände. Natürlich brauchten Mensch und Tier auch in früheren Zeiten etwas, was für uns heute mehr als selbstverständlich ist: Wasser. Vertieft man sich nun in alte Stadtpläne, sucht man jedoch vergeblich nach Wasserquellen – neben dem Flusslauf der Parthe gab es in Taucha scheinbar keine Brunnen. Weder auf dem Schloss noch vor oder in der Stadt gibt es eine ausgewiesene Wasserquelle. Sollte es wirklich so gewesen sein, dass der gesamte Wasserbedarf ausschließlich aus der Parthe gedeckt wurde? Beginnen wir mit dem Rittergut. Zwar findet sich in den Inventarverzeichnissen von 1589 und 1591 der Hinweis auf 15 ledere Wassereimer, den Hinweis auf einen Brunnen jedoch sucht man vergebens. Andererseits ist es nur schwer vorstellbar, dass ein solch großes Anwesen ohne Brunnenschacht ausgekommen sein soll. Und was war mit der Stadt selbst? Nun, es liegen andere wichtige Dokumente vor, Aufzeichnungen über die sogenannten „Jahrgerichte“, die alljährlich durch den „Ehrenvesten, Ehrbaren und Hochweisen Rath der Stadt Leipzig“ auf dem Schlosse abgehalten wurden. Taucha geriet 1569/1571 mit dem Verkauf des Rittergutes unter die Lehns- und Gerichtsherrschaft des Leipziger Rates, die Bewohner Tauchas wurden für die nächsten 260 Jahre Untertanen Leipzigs. Die Jahrgerichte waren eine Art Volksversammlung, auf denen auch städtische Begehrlichkeiten zur Sprache kamen. In den Dokumenten befinden sich Hinweise auf mindestens zwei Brunnen im Stadtgebiet: einen Schacht gab es in der Neustadt, einen weiteren „Zieheborn“ am Dewitzer Tor. Auf den Jahrgerichten wurde damals Klage über den schlechten Zustand der Brunnen geführt; der Leipziger Rat sorgte auch unverzüglich für Abhilfe. Neben den ausgewiesenen Brunnen (weshalb sie auf Lageplänen nicht verzeichnet worden sind, wissen wir nicht) gab es aber im Städtlein ein für die damalige Zeit wahres technisches Know-how: Eine Röhrenwasserleitung. Diese Leitung wurde vom Schlossberg aus bespeist, das natürliche Gefälle nutzend. Die Leitung verlief oberirdisch und bestand aus gehöhlten und miteinander verbundenen Baumstämmen. Vermutlich hatte man sich dieses Wasserversorgungssystem vom benachbarten Leipzig abgeguckt. Immerhin entstand im Laufe der Jahre so ein etwa 1,5 km langes Röhrensystem zur Wasserentnahme für die Bevölkerung, dessen genauer Verlauf heute nicht mehr bekannt ist. Wir können aber davon ausgehen, dass vor allem der historische Stadtkern (Neustadt und Marktgebiet) an diese Versorgungspipeline angebunden war. Durch das natürliche Baumaterial Holz war das Röhrensystem allerdings recht anfällig. Jährlich mussten Erneuerungen vorgenommen werden, angefaulte oder „undichte“ Stämme wurden ausgetauscht, schrittweise wurde die Wasserleitung auch erweitert. Vor allem die Pferdner – die Besitzer der großen Stadthöfe – waren daran interessiert, ihre Höfe mit „Wasser aus der Röhre“ zu versorgen. Allerdings: Sie mussten auch dafür Sorge tragen, dass die Leitung instand blieb. Das war vertraglich so geregelt. Und so nimmt es nicht wunder, dass auf den bereits erwähnten Jahrgerichten gerade diese Instandhaltungen häufig auch Streitthema waren. Das Röhrenholz, welches gefahren werden musste, kam aus der heutigen Herzberger Region. Es war ein mühsames Unternehmen, die etwa 5 Meter langen, schweren Eichenstämme nach Taucha zu schaffen. Der Transport erstreckte sich über mehrere Tage und – hatte zu eigenen Lasten zu erfolgen. Und so war es schließlich nur eine Frage der Zeit, alsdass um die beschwerlichen Holzfuhren heftig gestritten wurde. Selbst Leipzigs regierender Bürgermeister Wolff Peilicke reiste 1589 eigens nach Taucha, um den Streit zu schlichten und einen Kompromiss herbeizuführen. Und so wurde schließlich zu Protokoll genommen, dass „künftig die Pferdner nicht allein und nicht ohne Entgelt zu den Holzfuhren verpflichtet waren“. Die Pferdner, also die Hofbesitzer, hatten pro Jahr 18 Baumstämme zu transportieren. Die noch fehlenden Stämme sollten von der Gemeinde herbeigebracht werden. Schwierig war aber wohl die Regulierung des Wasserflusses. So klagte auf den Jahrgerichten beispielsweise der Besitzer des „Rosshofes“, dass das Wasser „wintter und Sommer auf die gasse lauffe, wegen und Stegen vorterbe“. Ein Hausbesitzer aus der heutigen Eilenburger Straße beklagte sich darüber, dass das Röhrenwasser „groß Eis mache vnd ihnen schädlich sei“. Noch im Jahre 1621 ist von „einem lebendigen Röhrwaßer“ zu lesen, einer Zeit, in der schon der Dreißigjährige Krieg tobte. Nach den Schlachten bei Breitenfeld (1631) und Lützen (1632) ergriffen die Wirrnisse des Krieges auch den Leipziger Raum. Taucha wurde geplündert, belagert, besetzt. Es wurde vergewaltigt und gemordet, schließlich forderten Hunger und Seuchen, darunter die Pest 1631, 1633 und 1637 zahlreiche Opfer. Die Tauchaer Bevölkerung war schließlich um über zwei Drittel reduziert. Es sollte Jahrzehnte dauern, ehe sich unsere Stadt wieder erholt hatte, und auch die Rohrwasserleitung war vernichtet. Es sollte 3 Jahrhunderte dauern, ehe der Bevölkerung wieder ein Wasserversorgungssystem angeboten werden konnte. Rätselhaft bleibt bis heute, woher das Wasser nun genau kaum, welches in das Röhrensystem eingespeist wurde. Vielleicht doch vom Schlossberg, aus einem gut funktionierenden Brunnenschacht, der möglicherweise aus taktischen Gründen auf den Karten nicht eingezeichnet wurde? Quelle: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Gerichtshandelsbücher, AG Taucha, Nr. 2 (1881-1888) Bl. 349 f.; Nr. 3 (1889) Bl. 1589 ff.; Nr. 7 (1619), Bl. 175 f. Bildquelle: Städtisches Museum Taucha, Urheber: unbekannt Seite 24 SPORT 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Der TSV 1950 Seegeritz e.V. informiert Sportlich hielt der letzte Monat des Jahres nicht allzu viel bereit, nachdem die letzten Punktspiele der Hinrunde den Witterungsbedingungen zum Opfer gefallen sind, konnte man sich auf die anstehende Hallensaison bzw. Winterpause vorbereiten. Am 19.12. traten die Senioren des TSV Seegeritz zum letzten Pflichttermin 2015 an, bei der offiziellen Hallenmeisterschaft des FVSL in Zwenkau reichte es jedoch leider nur für die rote Laterne. Erfreulicher war an diesem Tag die alljährlich sehr beliebte TSV Seegeritz Weihnachtsfeier, welche im vergangenen Jahr in der Gaststätte Sandgrube in Lpz.-Portitz stattfand. Im Rahmen der Feierlichkeiten wurden natürlich auch wieder einige Danksagungen ausgesprochen, der Verein honorierte Dirk Laskes unermüdlichen Einsatz als Objekt-Manager der Pappelarena Seegeritz, auch Christian Rothert und Marco Klose erhielten die Anerkennung für ihre Verdienste um die Herrenmannschaft. Eine im Großen und Ganzen sehr gelungene Weihnachtsfeier mit musikalischer Begleitung der Pappelarena DJ´s sollte den versöhnlichen Jahresabschluss bilden. Doch ganz konnte man die müden Fußballerbeine noch nicht hoch legen, denn bereits kurz nach dem Gänsebratenfest wurden die Seegeritzer zum Hallen-Turnier in Dreiskau-Muckern eingeladen. Beim Weihnachtsturnier zeigten sich die Akteure des TSV Seegeritz in Zauberlaune und konnten ein ums andere Mal mit Spielwitz und technischer Perfektion überzeugen. Am Ende holten die Männer einen Pokal samt Urkunde an den Parthenstrand. Für Seegeritz spielten: Herzog, Jahn, Reschke, Dießner, Fickert, Pikara – Neben der erfolgreichen Mannschaftsleistung gab es auch noch eine Einzelleistung zu feiern, Nicky Pikara wurde von den anwesenden Funktionären der 8 einzelnen Teams zum "Torhüter des Turniers" ausgezeichnet. Damit war das Sportjahr 2015 beendet. Den Januar 2016 nutzen beide Mannschaften zur Regeneration und Rückrundenvorbereitung, die Herren trainieren jeden Mittwoch in der Sportschule Egidius Braun, die Senioren bereiten sich mit spezialisiertem Einzeltraining auf die anstehende Aufgabe „Klassenerhalt“ vor. Das Wintertrainingslager fiel in diesem Jahr der Flüchtlingsproblematik zum Opfer, da angedacht war, wieder einige Tage im Schullandheim Reibitz zu verbringen. Somit blieb den Männern um Coach Müller und Klose nur noch der allwöchentliche Mittwoch in der Halle, da Spiele unter freiem Himmel bei den Platzverhältnissen unmöglich sind. Am 13.01. testete man gegen den SV Lpz.-Thekla, am 16.01. nahm man am Tauchaer Hallennachtturnier teil und am 20.01. gastierte die Volkssportmannschaft von Turbine Lpz. in der Sportschule. Die Rückrunde beginnt für die Herren bereits am 13.02. mit einem Nachholespiel gegen West 03 II, Anstoß in der Pappelarena ist planmäßig 14:00 Uhr. Die Senioren starten eine Woche später ebenfalls mit einem Heimspiel, am 20.02. ist Großlehna zu Gast, die Partie beginnt 12:00 Uhr. Und die Pappelarena kommt nicht zur Ruhe, schon am 27.02. steht die nächste Begegnung an, 14:00 Uhr treffen die Herren auf den Leipziger FC II. Die offizielle Internetpräsenz sowie Facebook-Seite informiert alle Interessierten natürlich jederzeit über weitere Neuigkeiten und Aktualisierungen. Bleibt uns zu guter Letzt noch einzugehen auf das monatliche Highlight im Leben eines TSV Seegeritz Profis – die Spieler des Monats Wahl! Zur diesjährigen "Spieler der Saison"-Wahl wird es eine Neuerung geben! Jeden Monat werden alle Interessierten ihren ganz persönlichen "Spieler des Monats" wählen, der Sieger dieser Wahl ist automatisch für die "Spieler der Saison" Wahl qualifiziert, zu Saisonende wird dann aus allen Spielern der einzelnen Monate der "Spieler der Saison" gewählt. Das Monatsvoting läuft immer drei Tage und ist auf der Facebook-Seite zu finden... Seid dabei und gebt Eurem persönlichen Liebling Eure Stimme! Anfang Januar hieß es dann... Ladies and Gentlemen... The Winner is... Patrick (S)Thar! Mit einer überwältigenden Mehrheit von sage und schreibe 53,85 % hat sich Patrick Thar gegen alle seine Mitstreiter bei der Spieler des Monats-Wahl durchgesetzt. Hier zollte ihm die InternetCommunity sicher nicht nur für seine fußballerischen Fähigkeiten, die er vermehrt auch beim Hallenkick präsentiert, Tribut, sondern ganz bestimmt wurde bei diesem Voting auch sein Einsatz mit Herz und Leidenschaft für den Verein belohnt. Der Spieler des Monats Dezember 2015 heißt Patrick Thar. Herzlichen Glückwunsch! Nicky Pikara | Öffentlichkeitsarbeit | TSV 1950 Seegeritz e.V. | www.facebook.com/seegeritz | www.tsv-seegeritz.de Ausbildung zum Rettungsschwimmer Die Tauchaer Ortsgruppe der Wasserwacht und das Parthebad-Team starten in den Februarferien einen neuen Rettungsschwimmerkurs. Dieser Intensivkurs vom 08.02. – 12.02.2016 in der Schwimmhalle Süd, Tarostr. 10, 04103 Leipzig bietet die Möglichkeit des Erwerbs des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DSRA) in Bronze und Silber. Aber auch Inhaber eines Rettungsscheines haben die Möglichkeit, diesen zu verlängern bzw. den Nachweis der Rettungsfähigkeit entsprechend der Richtlinien der Gesetzlichen Unfallversicherung abzulegen. Anmeldung und nähere Informationen unter www.parthebad. de – [email protected] bzw. Telefon 034298 -130866. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht die Mög- lichkeit des Einsatzes als Rettungsschwimmer bei der Wasserwacht und im Parthebad Taucha. SPORT 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Seite 25 Die SG Taucha 99 e.V. informiert Tauchaer Winterhallencup 2016 der E-Jugend ein toller Erfolg Am 09.01.2016 kamen in Tauchas MZH acht Nachwuchsmannschaften der Altersklasse U11 zusammen. Ziel der über 80 Kinder waren die begehrten Pokale, die fein säuberlich aufgereiht so manche Begehrlichkeit weckten. Angefeuert von über 100 begeisterten Zuschauern entwickelte sich ein spannendes Turnier. Am Ende hatte das Team des 1.FC Lok Leipzig die Nase vorn und erhielt aus den Händen unseres sportbegeisterten Bürgermeisters Tobias Meier den ersehnten Pokal. Die beiden Mannschaften unserer SG belegten hinter dem SV Althen die Plätze drei und vier. Traurig sein musste aber niemand, denn keiner ging an diesem Tag leer aus. Das galt vor allem auch für Anne Büchner, denn sie wurde für die beste Torhüterleistung des Turniers ausgezeichnet. Ein großes Dankeschön gilt der Stadt Taucha und den zahlreichen Sponsoren, u.a. Lichtenauer Mineralquellen, Stadtwerke Eilenburg, Teleworld Taucha sowie der 3.Halbzeit. 3. Vereinscup der SG Taucha 99 am 10.01.2016 Am Sonntag, 10.01.2016, fand in der MZH Taucha unser nunmehr dritter Vereinscup statt. In diesem messen sich die 2. Herren, die Ü33, die A-Jugend, ein Trainerteam und unsere Sponsorenauswahl von Möbel Kraft mit unserer Sachsenliga Mannschaft. Letztere, als Titelverteidiger angetreten, wollte ihren Vorjahrestriumph natürlich wiederholen. Alle anderen waren angetreten, dies zu verhindern. Die besten Chancen hatte vermeintlich dabei unsere Ü33, sind sie immerhin das erste Team, welches sich auf unserem Vereinspokal verewigen durfte. Auch unsere 2. Herren kam mit Ambitionen, hatten sie ihr Team doch verstärkt. Mit Mounir Benhazim und Anass Zaimi standen zwei talentierte Kicker in ihrem Aufgebot. Beide stammen aus Marokko und sind seit über einem Jahr in Deutschland. Anass macht am Studien-Kolleg gerade seinen Abschluss, Mounir studiert an der HTWK Elektrotechnik. Von ihrer Mannschaft gut aufgenommen, haben sie sich schnell integriert und die Freude am Fußball sieht man ihnen deutlich an. Doch unsere Erste ließ erwartungsgemäß auch in diesem Jahr nichts anbrennen, obwohl sie sich stellenweise schon ganz schön strecken musste. Überraschend stark in diesem Jahr unsere Trainerauswahl, die die Partie gegen unsere „Profis“ lange offen gestalten konnte. Am Ende ungefährdet gewann der Vorjahressieger alle Spiele und hielt zurecht den Pokal in den Händen. Der Vereinscup ist inzwischen eine schöne Tradition geworden und hat sich im Vereinsleben der SG Taucha 99 fest etabliert. Nun haben alle Teams ein Jahr Zeit, sich auf den 08.01.2017 vorzubereiten. Dann startet die 4. Auflage. Die TSG 1861 Taucha informiert Abteilung Handball Die Rinde wird wieder durch die Hallen geschmissen Nach der Weihnachtspause und den Neujahrsfeierlichkeiten ist es auch für die Tauchaer Handballer an der Zeit gewesen, sich wieder ihrem Sport zu widmen. Für die meisten unserer Teams stand aber erst einmal bis Mitte Januar schwitzen im Training auf dem Plan. Nur unsere 2. Männermannschaft und die Frauen durften im Ligabetrieb vor Monatsmitte ran. Leider erwischten beide einen schlechten Start ins Handball-Jahr 2016. Die 2. Männer verloren mit 19:30 gegen den HC Leipziger City und gestalteten zumindestens die 2. Spielhälfte ausgeglichen. Ähnlich erging es unseren Frauen auswärts bei dem TSV 1893 Leipzig-Wahren. Eine ähnlich suboptimale Leistung in der ersten Spielhälfte und großer Rückstand. Mit einer 17:27-Niederlage musste die Heimreise angetreten werden. Alle übrigen Mannschaften griffen erst ab Monatsmitte wieder ins Spielgeschehen ein (nach Redaktionsschluss). Ergebnisse findet Ihr auf Facebook (ohne Anmeldung einsehbar) oder im Internet (www. tsg-taucha.de). Dort gibt es auch aktuelle Informationen, Spielansetzungen, Spielberichte, Trainingszeiten, Bilder usw. … Die Heimspiele im Februar gestalten sich sehr übersichtlich, aber dafür 6 Spiele an einem Tag: Sonntag, 28.02.2016 – 09:30 Uhr – weibliche Jug. D gg. DelitzschSonntag, 28.02.2016 – 10:45 Uhr – weibliche Jug. C gg. Turbine Leipzig Sonntag, 28.02.2016 – 12:15 Uhr – weibliche Jug. B gg. Delitzsch Sonntag, 28.02.2016 – 14:00 Uhr – Frauen gg. Staucha/Hof Sonntag, 28.02.2016 – 16:00 Uhr – Männer I gg. Zschortau Sonntag, 28.02.2016 – 09:30 Uhr – Männer II gg. LSV Südwest Wir hoffen, Euch in der Mehrzweckhalle als Zuschauer begrüßen zu dürfen. Karin Born, Abteilungsleiterin Seite 26 SPORT 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Die TSG 1861 Taucha informiert Abteilung Gerätturnen Ein turnerisches Jahr neigte sich dem Ende. Mit vielen Trainingseinheiten und 3 Wettkämpfen ging für uns das erfolgreiche Jahr 2015 zu Ende. Als Ausklang veranstalteten wir eine kleine Weihnachtsfeier mit einer Schattenshow, in welcher unsere Turnerinnen ihr Können für die Eltern unter Beweis stellten. Das viele Training wurde belohnt, indem der Weihnachtsmann allen eine Kleinigkeit vorbeibrachte. Die Mitglieder vom Gerätturnen wünschen allen Tauchaern noch ein gesundes neues Jahr mit vielen sportlichen Erfolgen. Ein besonderer Dank gilt unseren hilfsbereiten Eltern, der Stadt Taucha, hier besonders Frau Winkler und unseren Stadträten für ihre zahlreiche Unterstützung. Die Übungsleiter Der Leichtathletik Club Taucha informiert Heiße Phase der Hallensaison im vollen Gange Unsere Sportler ließen ihr Jahr 2015 mit einer aktiven Weihnachtsfeier im Sportpark Nischwitz ausklingen. Dabei gab es, wie in jedem Jahr, die Ehrungen der neuen Kaderathleten. In diesem Rahmen konnten wir auch einen besonderen Gast begrüßen. Der deutsche Vizemeister der U18 aus dem Jahr 2014, Max Grupen, stattete uns einen Besuch ab. Nachdem er lange Jahre mit seinem Trainer Horst Herder beim LC Taucha trainierte, wechselt er nun zum LAC Erdgas Chemnitz. Wir wünschen Max auf diesem Wege für seinen sportlichen Weg und sein Studium alles Gute! Mit den Regionalmeisterschaften am 18.12. liegt nun schon das erste Highlight der Hallensaison hinter uns. Vor allem unsere U14 zeigte tolle Leistungen. Patrick und Janek erreichten den zweiten und fünften Platz im Mehrkampf und auch Clara konnte sich als Fünfte eine Urkunde verdienen. In der Mannschaft reichte es dann für eine verdiente Silbermedaille. Auch unsere Sportler der U16/U18 griffen ins Wettkampfgeschehen ein. Foto: LC Taucha Unsere neuen E- Kader: Patrick, Angelina, Selina, Jenny und CarlMoritz.Foto: Lyß Auch unsere U8 und U10 ließen es sich vor der Weihnachtspause gut gehen und ließen das Jahr in lockerer Atmosphäre mit viel Spaß und Spiel ausklingen. Hier taten sich vor allem Sascha mit einer tollen Hürdenleistung (2. in 8,54s), Kyra im Kugelstoß (2. mit 11,29) und die weibliche U16-Staffel (1.) hervor. Der erste Wettkampf im neuen Jahr fand am Samstag, den 09.01., in Chemnitz statt. Hier galt es letzte Eindrücke vor der heißen Meisterschaftsphase zu sammeln. Vor allem Jenny und Selina konnten sich in guter Form präsentieren. Auch Sascha und Kyra zeigten, dass ihre Entwicklung weiter vorangeht. In der U18 ließen die Leistungen hoffen, zeigten aber ebenfalls, dass noch letzte Feinabstimmungen in den nächsten Wochen anstehen. Fabian Ronneburg Redaktionsschluss Um zukünftig eine rechtzeitige Verteilung des Tauchaer Stadtanzeigers zu gewährleisten, wird der Redaktionsschluss ab sofort auf den 13. eines Monats 12:00 Uhr festgelegt. Ist dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt der Werktag davor als Redaktionsschlusstag in Kraft. Eine spätere Einsendung kann dann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. ANZEIGEN 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Ärztlicher Bereitschaftsdienst Raum Taucha ❁ Herzliche Glückwünsche ❁ Februar 2016 zum 85. Geburtstag am 07.02.2016 am 10.02.2016 am 13.02.2016 zum 80. Geburtstag am 01.02.2016 am 01.02.2016 am 05.02.2016 am 06.02.2016 am 07.02.2016 am 08.02.2016 am 15.02.2016 am 15.02.2016 am 21.02.2016 am 23.02.2016 am 25.02.2016 am 26.02.2016 am 29.02.2016 Gewerbliche Immobilien im Gewerbepark Rösl Taucha Wir bieten im Pönitzer Weg 2 folgende Mieträumlichkeiten an: KfZ-Werkstatt mit Montagegrube ca 150 m² Ansprechpartner: Hr. Sadlo 01 71 / 650 39 22 Häusliche Krankenpflege Marktstraße 1 • 04425 Taucha Tel.: 034298/6 12 03 • Funk: 0172/3 40 45 96 Sprechzeiten: Mo – Fr 8 – 15 Uhr www.pflegedienst-ulbricht.de TAXI-BERGER TELEFON: (034298) 61298 Taucha OT Plösitz MOBIL: 0172 - 3403400 Adelheidstraße 9 Krankenfahrten (alle Kassen) Dialyse-, Serien-, Kurfahrten · Kreditkartenakzeptanz www.taxi-taucha.de ISSN 0863-5358 © für Titel und Gestaltung bei Leipziger Verlagsgesellschaft Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig, Tel. (0341) 2 21 02 29 Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Herausgeber: Stadtverwaltung Taucha, Schloßstraße 13 04425 Taucha, Tel. (034298) 70142, http/www.taucha.de Redaktionsschluss: 13. eines jeden Monats Redaktion: Hubert Kretschmar Für die Richtigkeit der abgedruckten Artikel zeichnen die Verfasser. Satz, Druck, Binden: Leipziger Medienservice, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig, Tel. (0341) 99 54 451 Zahnärztlicher Notdienst in der Stadt Taucha am Wochenende und an Feiertagen Die Notdienstzeiten: Ankauf von Eisen/Schrott/ Buntmetall/ Kabelschrott/Altpapier Leipzig-Paunsdorf, Einfahrt Hohentichelnstraße Di – Fr 9.00 – 17.00 Uhr Tel. (0341) 25 27 860 Freitag 14.00 – 16.00 Uhr Sonnabend 08.00 – 10.00 Uhr Sonn- und Feiertag 10.00 – 11.00 Uhr Die/der diensthabende Zahnärztin/Zahnarzt wird in allen Zahnarztpraxen in Taucha durch Aushang bekannt gegeben und kann über Ansagedienst (Telefon Taucha 6 84 97, 3 85 70, 6 47 70 und 3 85 25) abgefragt werden. ☎ Notrufe Polizei-Notruf 110 Polizeistandort Taucha 034298 / 603-100 Polizeirevier Nord, Essener Straße 1 0341/ 59 350 Feuerwehr 112 Rettungsdienst / Notarzt 112 Krankenhaus (nächstliegendes) St. Georg 0341/ 90 90 Stromstörungsdienst 0800/2 30 50 70 Wasserstörungsdienst – Havarie Ines Ulbricht Impressum: Montag bis Freitag 19.00 –7.00 Uhr Mittwoch und Freitag zusätzlich 14.00 bis 19.00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag 7.00 –7.00 Uhr Telefonnummer des diensthabenden Arztes bitte über 0341/1 92 92 erfragen! Frau Ursula Danner Herr Dr. Günter Oehme Frau Elfriede Plischke Frau Helga Cramer Herr Wolfgang Meißner Herr Gerd Bruske Frau Renate Seifert Frau Liane Donhauser Herr Werner Rodehau Frau Ruth Riedel Herr Hans-Dieter Scupin Frau Inge Hensel Herr Günter Thomann Frau Sophie Müller Frau Ilse Fiedler Frau Gerda Müller Seite 27 Frischwasser: 6.30 – 15.15 Uhr Übrige Zeit Abwasser: 6.30 – 15.15 Uhr Übrige Zeit Techn. Rohrreinigung Koburger Str. 19, 04416 Markkleeberg 6.30 – 16.00 Uhr Übrige Zeit 0341/ 9 69 13 14 0341/ 9 69 21 00 0341/ 2 51 11 22 0341/ 9 69 44 01 0341/ 3 56 78 50 0172/ 8 58 64 20 MITGAS 0 18 02 20 09 Telefon- für Privatkunden 0800 330 2000 störungsstelle für Geschäftskunden 0800 330 1172 Erreichbarkeiten der Mitarbeiter am Polizeistandort Taucha: Schloßstraße 13 – 04425 Taucha Montag/Mittwoch/Freitag Dienstag /Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Telefon Fax 034298 603 034298 603 -100 -106 Revierkriminaldienst Herr Haubold Herr Kayser -233 -232 Bürgerpolizisten Herr Weidner -217 Handy: 0173/9618313 Herr Baumbach-219 Handy: 0173/9618380 Frau Birnbaum -218 Handy: 0173/9618392 Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte weiterhin über die Wechselsprechanlage (an der Eingangstür) oder telefonisch an das Polizeirevier Nord Essener Straße 1, 04129 Leipzig Telefon Fax 0341 5935 -100 0341 5935 -106 In dringenden Notfällen ist nach wie vor die 110 zu wählen. Seite 28 ANZEIGEN 1. Februar 2016 Tauchaer Stadtanzeiger Erfolgreicher Weg zu besseren Noten Einzelnachhilfe zu Hause Alle Klassen, 1.–12./13., Azubi, FOS Alle Fächer, z.B. Ma., Engl., Deu., Phy.,... Schulbegleitende Nachhilfe Gezielte Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen - Keine Vertragsmindestlaufzeiten - Neurofeedback bei AD(H)S, Lernproblemen, Konzentration, Stress, Ängsten www.psychotherapie-neurofeedback-erber.de Informationen und Termine: Taucha 034298/688 68 www.abacus-nachhilfe.de GARTENBAU BAUDACH Inhaber Ralf Baudach G rtnerei · Garten- und Landschaftsbau • Gartengestaltung und Pflege • Zaunbau • Pflasterarbeiten • Baumschnitt und Fällarbeiten • Baumpflanzung 04425 Taucha · Dewitzer Straße 53 a · Telefon: (034298) 6 88 00 Gutbürgerliche Küche • Fernsehservice lEssen Sie zu Hause, wir bringen es Ihnen! lSie feiern eine Party, eine Hochzeitsfeier, Geburtstag oder planen eine Betriebsveranstaltung? 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