Hinweise zum Angeln auf dem Rügendamm Das Angeln

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Hinweise zum Angeln auf dem Rügendamm Das Angeln
Ministerium für Energie, Infrastruktur
und Landesentwicklung M-V
-Oberste Straßenaufsichtsbehörde-
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz M-V
-Oberste Fischereibehörde-
© Christian Rödel
Hinweise zum Angeln auf dem Rügendamm
Das Angeln vom Rügendamm stellt grundsätzlich eine Sondernutzung dar
und bedarf daher der Erlaubnis des Straßenbauamtes Stralsund.
Derzeit wird die Nutzung des Rügendammes für das Herings- und
Hornfischangeln in der Zeit vom 15. März bis 15. Juni durch die zuständigen
Behörden geduldet. Für diese Nutzung muss durch die Angler jedoch die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet sein.
Bitte gefährden Sie beim Auswerfen der Angel und Einholen des Fanges
nicht die Verkehrsteilnehmer.
Achten Sie insbesondere auf Radfahrer und gewährleisten Sie deren
gefahrlose Passage auf dem kombinierten Rad- und Fußweg.
Werfen Sie flach aus, damit sich Ihre Montage nicht in den Brüstungen
der neuen Rügenbrücke verfängt.
Bitte handeln Sie im Sinne aller umsichtig. Soweit eine Gefährdung des Verkehrs nicht
verhindert werden kann, muss das Angeln vom Rügendamm zukünftig verboten werden!
Stand: 12. März 2012

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