marktgemeinde obritzberg - obritzberg-rust-hain

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marktgemeinde obritzberg - obritzberg-rust-hain
PROTOKOLL
über die ordentliche
SITZUNG des GEMEINDERATES
am Dienstag, den 23. Februar 2016
im Gemeindezentrum Marktstraße 14, 3123 Obritzberg.
Die Einladung erfolgte am 17. Februar 2016 durch Kurrende bzw. Mail.
Beginn: 19.30 Uhr
Ende:
20.36 Uhr
ANWESEND WAREN:
die Mitglieder des Gemeinderates:
Vbgm. Daniela Engelhart
GGR Ing. Thomas Amon
GGR Franz Hirschböck
GR Josef Haftner
GR Edeltraud Saferding
GR Franz Higer
GR Petra Kocnar
GR Franz Marchat
GR Franz Stöger
GR Siegfried Binder
GGR Franz Schalhas
GGR Rudolf Schweitzer
GR Josef Thoma
GR Ing. Joachim Brader
GR Martin Hössinger
GR Hermann Dockner
GR Andrea Dockner
GR Anton Kaiblinger
GR Brigitte Mentil
EBENFALLS ANWESEND WAREN:
Protokollführerin OSekr. Sandra Bogner
ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:
GR Ing. Andreas Geier
NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:
Vorsitzender: Bgm. Gerhard Wendl
Die Sitzung war öffentlich.
Die Sitzung war beschlussfähig.
Anzahl der Zuhörer: 6
1
TAGESORDNUNG:
Öffentlicher Teil
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Eröffnung und Begrüßung
Die Entscheidung über Einwendungen gegen das Protokoll der letzten Sitzung
Erweiterung Rechtsschutzversicherung
Dienstbarkeitsvertrag Pfaffing, V2012/0884
Verkabelungsvertrag, Vereinbarung-Nr. 2016-0022
Übernahme in die Erhaltung und Verwaltung
a) STBA5-BL-1443/001-2015
b) STBA5-BL-1047/001-2012
c) STBA5-BL-1437/001-2015
d) STBA5-BL-1308/001/2014
7. Teilungsplan gem. § 15 LTG, KG Hain
8. Festlegung Kindergartengebühr
9. Subventionsansuchen
a) Bildungswerk Hain
b) Jugendblaskapelle Fladnitztal
10. Löschung FF Zagging
11. Projekt FF Hain Zagging
12. Verwendung Gemeindewappen
13. Berichte der Gemeinderäte
Nichtöffentlicher Teil
14. Ehrungen
15. Mietvertrag WHA Kleinrust
Der Vorsitzende eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt die Damen und Herren des
Gemeindevorstandes sowie die Damen und Herren des Gemeinderates, Amtsleiterin Sandra Bogner,
den Vertreter der Presse sowie die Zuhörer.
Die Vorsitzende hält fest, dass diese Sitzung ausnahmsweise aufgrund technischer Probleme
nichtdigital aufgezeichnet wird.
Zu Punkt 2:
Die Entscheidung über Einwendungen gegen das Protokoll der letzten Sitzung
Es gibt keine Einwendungen gegen das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung vom 15.12.2015,
dieses gilt somit als genehmigt.
2
Zu Punkt 3:
Erweiterung Rechtsschutzversicherung
Zusätzlich zur bestehenden Rechtsschutzversicherung soll nunmehr eine FahrzeugRechtsschutzversicherung, die den gesamten Fuhrpark der Gemeinde enthält, abgeschlossen
werden. Die Kosten hiefür betragen € 314,94 pro Jahr.
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge eine zusätzliche FahrzeugRechtsschutzversicherung, die den gesamten Fuhrpark der Gemeinde enthält, zu jährlichen Kosten
von € 314,94 abschließen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 4:
Dienstbarkeitsvertrag Pfaffing, V2012/0884
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2015 wurde der vorliegende Dienstbarkeitsvertrag
beschlossen. Da der Vertrag bisher nicht verbüchert und die EVN Netz GmbH zwischenzeitlich in
die Netz Niederösterreich GmbH umbenannt wurde, soll der nachstehende Dienstbarkeitsvertrag
erneut abgeschlossen werden:
V2012/0884
Anlage:
Transformatorstation Pfaffing
1. D i e n s t b a r k e i t s v e r t r a g
abgeschlossen zwischen Netz Niederösterreich GmbH (FN 268133 p), EVN Platz, A-2344 Maria
Enzersdorf
(im Folgenden kurz „Netz NÖ“ genannt) einerseits und
Marktgemeinde Obritzberg-Rust (Öffentliches Gut); Anteil 1/1
A-3123 Obritzberg, Marktstr. 14
(im folgenden kurz Grundeigentümer genannt), andererseits wie folgt:
1. Der Grundeigentümer räumt der Netz NÖ und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der
vertragsgegenständlichen Anlage samt den zugehörigen Erdungsanlagen – im folgenden kurz
Anlagen genannt - das dingliche Recht der Dienstbarkeit auf Bestanddauer der Anlagen ein, auf
dem(den) in der (den) Katastralgemeinde(n) gelegenen Grundstück(en)
KGNr
Katastralgemeinde
GstNr
EZ
GBNr
19151
19151
Pfaffing
Pfaffing
245/3
245/3
58
58
19151
19151
Grundbuc
h
Pfaffing
Pfaffing
Beanspruchung
Anschußkabelleitungen
Trafostation TYPE KN 1830
mit einem
Dienstbarkeitsstreifen von
1,5m rund um den
Stationskörper
3
die bezeichneten Anlagen zu errichten und im Luftraum und/oder unter der Erde zu führen,
wobei die Dienstbarkeitsstreifenbreite bei nicht forstwirtschaftlich genutzten
Grundstücken 1 m links und 1 m rechts der Leitungsachse (insgesamt 2m ) beträgt, die
fertiggestellten Anlagen zu betreiben, zu überprüfen, zu erneuern und umzubauen und
daran alle erforderlichen Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, die den sicheren
Betrieb und Bestand der Anlagen hinderlichen oder gefährdenden Bäume, Äste und
das Strauchwerk zu entfernen und zu diesen Zwecken diese(s) Grundstück(e) jederzeit
zu betreten und, soweit notwendig und zweckmäßig, mit entsprechenden Baugeräten
und Fahrzeugen zu befahren sowie Baumaterialien zu transportieren.
Dementsprechend verpflichtet sich der Grundeigentümer gegenüber Netz NÖ und ihren Rechtsnachfolgern, den Bestand und Betrieb dieser
Anlagen samt allen vorstehend genannten Arbeiten und Vorkehrungen zu dulden und alles zu unterlassen, was eine Beschädigung oder Störung
derselben zur Folge haben könnte, sowie keine Baumpflanzungen auf dem Dienstbarkeitsstreifen ohne Zustimmung der Netz NÖ vorzunehmen.
Die Ausführung von Baulichkeiten und die Durchführung von Bauarbeiten, die Erdbewegungen erforderlich machen, sind innerhalb des
Dienstbarkeitsstreifens bei Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und im Einvernehmen mit Netz NÖ möglich. Netz NÖ ist
zeitgerecht von der Durchführung der Arbeiten zu verständigen. Netz NÖ wird dort, wo es zweckmäßig erscheint, unentgeltlich ein
Aufsichtsorgan beistellen, um eine Beschädigung der Anlagen zu vermeiden.
2. Die Einräumung dieser dinglichen Rechte erfolgt in Erfüllung von gesetzlich bestehenden
Verpflichtungen zur Sicherstellung der Errichtung, des Bestandes und Betriebes von
Versorgungsleitungen und -anlagen. Für alle dadurch hervorgerufenen vermögensrechtlichen und
wirtschaftlichen Nachteile verpflichtet sich Netz NÖ dem Grundeigentümer eine einmalige
Entschädigung in der Höhe von
exklusive Umsatzsteuer EUR unentgeltlich
(in Worten: Euro
unentgeltlich)
zu bezahlen. Dieser Betrag ist vor tatsächlicher Grundinanspruchnahme fällig.
3. Darüber hinausgehend verpflichtet sich Netz NÖ, jeden bei den Arbeiten zur Errichtung, Instandhaltung
und Betrieb verursachten erweislichen Schaden (insbesondere Flurschaden, Bewirtschaftungserschwernis,
ursächlich bedingter Folgeschaden), welcher durch die Ausübung der unter Punkt 1 eingeräumten Rechte
hervorgerufen wird, jeweils angemessen bar zu ersetzen. Der Ersatz der durch den bloßen Bestand und der
vertragsgemäßen Ausübung der eingeräumten Rechte hervorgerufenen vermögensrechtlichen und
wirtschaftlichen Nachteile ist im Entgelt des Punktes 2 inbegriffen. Netz NÖ wird den/die Grundeigentümer
gegen Schadenersatzansprüche Dritter, welche sich aus der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen
ergeben können, schad- und klaglos halten und über Aufforderung des Grundeigentümers nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses den früheren Zustand und bestimmungsgemäßen Gebrauch der in Anspruch
genommenen Grundflächen nach Möglichkeit und wirtschaftlicher Vertretbarkeit wiederherstellen. Kann
der bestimmungsgemäße Gebrauch der in Anspruch genommenen Grundflächen nicht wiederhergestellt
werden, wird Netz NÖ eine einmalige Entschädigung leisten.
4. Die Kosten der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages bzw. einer allfälligen Löschung der
Servitutsrechte durch die Netz NÖ sowie die Gebühren trägt Netz NÖ, jedoch nicht allfällige Kosten für eine
rechtsfreundliche Vertretung.
5. Der Grundeigentümer gibt seine ausdrückliche Zustimmung, dass ohne sein weiteres Einvernehmen die
Dienstbarkeiten im Umfange des Punktes 1 dieses Vertrages ob dem (den) in der (den)
Katastralgemeinde(n)
KGNr Katastralgemeind GstNr EZ GBNr Grundbuc
e
h
19151
Pfaffing
245/3 58 19151 Pfaffing
gelegenen Grundstück(en) als dienende(s) Grundstück(e) zugunsten der Netz Niederösterreich GmbH (FN
268133 p) und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der vertragsgegenständlichen Anlagen
grundbücherlich einverleibt werden.
4
6. Der Grundeigentümer verpflichtet sich, die zur grundbücherlichen Einverleibung allenfalls noch weiters
notwendigen Urkunden ordnungsgemäß zu unterfertigen bzw. zur Verfügung zu stellen.
7. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten
auf all-fällige Rechtsnachfolger im Eigentum der Liegenschaft(en) bzw. der Anlagen zu übertragen. Dieser
Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, welche in Verwahrung von Netz NÖ verbleibt. Der
Grundeigentümer erhält eine Abschrift.
8. Der Wert der vereinbarten Dienstbarkeit gemäß Punkt 2 wird einvernehmlich inklusive Umsatzsteuer für
Zwecke der Gebührenbemessung festgesetzt mit EUR 10,(in Worten: Euro
zehn)
..................................................................., am ........................................
Bürgermeister
geschäftsführender Gemeinderat
Beschlussfassung in der Gemeinderatsitzung vom
Gemeinderat
Gemeinderat
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Dienstbarkeitsvertrag V2012/0884 mit der
Netz Niederösterreich GmbH in der vorliegenden Form abschließen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 5:
Verkabelungsvertrag, Vereinbarung-Nr. 2016-0022
Der Vorsitzende erörtert nachstehenden Vertrag mit der Netz Niederösterreich GmbH über die
Teilverkabelung Landhausen-Obritzberg und Kleinrust-Fugging.
Teilverkabelung Landhausen-Obritzberg, Kleinrust-Fugging
Vereinbarung-Nr. 2016-0022
Kundennummer: 10587334
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Zusammenhang mit der Verlegung Ihrer Lichtwellenleiterrohre wurde Ihrerseits der Wunsch geäußert, unser
bestehendes Nieder- und Hochspannungs-Freileitungsverteilnetz von Landhausen bis Obritzberg, bzw. von Kleinrust
bis Fugging durch eine Erdkabelleitung zu ersetzen.
Ihrem Wunsch entsprechend wurde einvernehmlich mit Ihnen ein Projekt erstellt. Hierfür sind wie bereits anlässlich
der letzten Besprechung am 25.1.2016 dieses Jahres im Gemeindeamt Obritzberg be kannt gegeben, folgende
Baumaßnahmen erforderlich:
1
Mittelspannungsanlagen
1.1 Verlegung von ca. 3900 m Mittelspannungs-Erdkabelleitungen
1.2 Ersatz der Freileitungs-Trafostationen Obritzberg, Landhausen, Kleinrust und Fugging durch eine KabelTrafostation der Type KN1830_05.
1.3 Abtragung von ca. 4000 m Hochspannungsfreileitung
1.4 Abtragung der funktionslosen Trafostationen Obritzberg, Landhausen, Kleinrust und Fugging
5
2
Niederspannungsanlagen
2.1 Verlegung von ca. 1100 m Niederspannungs-Erdkabelleitungen
2.2 Errichtung von freistehenden Kabelkästen bzw. Einbaukabelkästen
3
Baudurchführung und Kostentragung
Die vorangeführten Netzänderungen können - wie bereits anlässlich der o.a. Besprechung mitgeteilt - durchgeführt
werden, wenn Sie folgende Arbeiten auf Ihre Kosten durchführen lassen bzw. folgende Kosten übernehmen:
3.1 Alle erforderlichen Grab- und Wiederherstellungsarbeiten (aller Oberflächen) im Bereich der gesamten
Kabelverlegungsstrecke (Künettenlänge ca. 2500 m).
Die Grabarbeiten beinhalten:
Aufbruch und Wiederherstellung der befestigten Oberflächen,
Aushub und Wiederverfüllung der Künetten, sowie gegebenenfalls Austausch von nicht
verdichtungsfähigem Material
Lieferung und Einbringung des erforderlichen Kabelsandes
Herstellung des Unterbaus für die Oberflächenwiederherstellung.
Die übrigen Lieferungen und Leistungen wird Netz Niederösterreich GmbH auf eigene Kosten durchführen bzw. durch
eine konzessionierte Elektrofirma durchführen lassen.
Die im Zuge der Verkabelung entstehenden Abänderungsarbeiten für die Straßenbeleuchtung werden Sie zu Ihren
Lasten durchführen. Weiters ist die Abtragung der Straßenbeleuchtungsanlage (Freileitung, Beleuchtungskörper etc.)
auf Netz Niederösterreich GmbH Gestänge von Ihnen zu veranlassen bzw. die Kosten hierfür zu übernehmen.
4
Haftung, Grundbenützung und Genehmigungen
Sollten durch die von Ihnen getroffenen Baumaßnahmen Schadenersatzansprüche gestellt oder Entschädigungen
gefordert werden, so gehen diese zu Ihren Lasten. Ebenso sind vorhandene Drainageleitungen bei Beschädigung
ordnungsgemäß wiederherzustellen.
Voraussetzung für die Verkabelung ist weiters die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Grundeigentümer.
Vom gegenständlichen Bauvorhaben sind auch Straßen betroffen, welche in der Erhaltungspflicht der Bundes - bzw.
Landesstraßenverwaltung stehen. Die Beantragung um Sondernutzung von Straßengrund erfolgt durch Netz
Niederösterreich GmbH. Nach Bewilligung werden wir Ihnen eine Kopie des Erhebungsblat tes für
Straßengrundbenützung mit den besonderen technischen Bedingungen für Einbauten in Straßen übermitteln. Alle
daraus hervorgehenden Vorschreibungen sind bindend einzuhalten.
Die Erwirkung aller für die Durchführung der Grabarbeiten notwendigen Bewilligungen erfolgt durch die
Marktgemeinde Obritzberg-Rust bzw. durch die bauausführende Grabfirma. Insbesondere wird diesbezüglich auf den
§90 der Straßenverkehrsordnung in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen.
Die gegenständliche Hochspannungsanlage bedarf noch der elektrizitätsrechtlichen und baubehördlichen Bewilligung.
Die dafür erforderlichen Plan- und Projektsunterlagen sind derzeit in Ausarbeitung und werden in Kürze an die
Behörde weitergeleitet. Sollten im Zuge dieser Verhandlungen Auflagen erteilt werden, welche zu einer Abänderung
des Projektes führen, ist gegebenenfalls eine dementsprechende Ergänzung zu diesem Vertrag abzuschließen.
Bei Inanspruchnahme von öffentlichem Grund stellt diese Vereinbarung gleichzeitig das Ansuchen um
Gebrauchserlaubnis für die vom gegenständlichen Bauvorhaben umfassten Leitungen dar. Die schematische
Darstellung des Leitungsnetzes unter Bekanntgabe der endgültigen Leitungslängen erfolgt zum 30.11. des
Kalenderjahres.
5
Netz Niederösterreich GmbH-Kostenbeteiligung
Da es sich im gegenständlichen Ortsbereich von Landhausen bis Obritzberg, bzw. von Kleinrust bis Fugging, teilweise
um Freileitungen handelt, an denen in einigen Abschnitten Erhaltungsarbeiten anstehen, erklären wir uns
unpräjudiziell bereit, zu den Grab- und Wiederherstellungsarbeiten, im Bereich Landhausen bis Obritzberg (ca. 500 m)
einen Beitrag von €€ 15,- und im Bereich von Kleinrust bis Fugging (ca. 2000 m) einen Beitrag von € 18,50 jeweils
zuzügl. MWSt pro lfm Künette zu leisten.
6
Abrechnung
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden wir gemeinsam mit Ihnen das genaue Künettenausmaß feststellen und Ihnen
sodann unseren Beitrag zu den Grab- und Wiederherstellungsarbeiten überweisen.
Rechnungslegung zuzüglich 20 % MWSt durch die von der Gemeinde im Namen der Netz Niederösterreich GmbH
beauftragten Baufirma an Netz Niederösterreich GmbH (Zahlung nach Bestätigung seitens der Gemeinde). Bei dieser
Form der Bauabrechnung ist es erforderlich das beiliegende Beauftragungsformular rechtsverbindlich zu unterfertigen
und unserer zuständigen Dienststelle zuzusenden.
6
7
Sonstiges
Der Ordnung halber halten wir fest, dass durch den Abschluss dieses Vertrages für Sie kein zusätzliches
Strombezugsrecht abgeleitet werden kann.
Weiters möchten wir auf das seit 1.7.1999 gültige Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hinweisen, wonach Sie als
Künettenerrichter einen Planungs- bzw. Baustellenkoordinator bestellen müssen.
Die vorliegende Vereinbarung wird rechtskräftig, sobald der von Ihnen unterfertigte, gleichlautende Gegenbrief bei uns
eingelangt ist.
Unser Angebot gilt als zurückgezogen, wenn die von Ihnen unterfertigte Zweitschrift nicht innerhalb von vier Wochen
ab Ausstellungsdatum bei uns einlangt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der gegenseitigen sch riftlichen Bestätigung.
Das gegenständliche Bauvorhaben ist für den Zeitraum vom 1.3.2016 bis 31.3.2016 geplant.
Eine wesentliche Überschreitung dieser Termine ist zeitgerecht zwischen den Vertragspartnern abzustimmen. Ein
ununterbrochener Ablauf des Baugeschehens könnte sonst, auf Grund nicht genehmigter Finanzmittel, gefährdet sein.
Wir ersuchen Sie, zum Zeichen Ihres Einverständnisses den beiliegenden gleichlautenden Gegenbrief rechtsverbindlich
zu unterfertigen und an uns zurückzusenden, damit die Baudurchführung zeitgerecht veranlasst werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Netz Niederösterreich GmbH
Kundenzentrum St. Pölten
Beilage
Gegenbrief
Ich bin / Wir sind mit der vorliegenden Vereinbarung
vollinhaltlich einverstanden
……………………………………………
Datum
…………………………………………………
rechtsverbindliche Fertigung
……………………………………………
Datum
…………………………………………………
Fertigung Bürgermeister
……………………………………………
Datum
…………………………………………………
Fertigung geschäftsführender Gemeinderat
……………………………………………
Datum
…………………………………………………
Fertigung Gemeinderat
……………………………………………
Datum
…………………………………………………
Fertigung Gemeinderat
Bank
Konto
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Verkabelungsvertrag, Vereinbarung-Nr.
2016-0022, mit der Netz Niederösterreich GmbH in der vorliegenden Form abschließen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7
Zu Punkt 6:
Übernahme in die Erhaltung und Verwaltung
a) STBA5-BL-1443/001-2015
Die Marktgemeinde Obritzberg-Rust soll die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei
Herzogenburg nach Genehmigung durch den Herrn Landeshauptmann, LH-O-5/017-2015 v.
30.04.2015, auf Kosten der Marktgemeinde Obritzberg-Rust hergestellten Anlagen
(Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 5055 von km 7,275 bis km 7,300 und entlang der
Landesstraße L 5071 von km 0,000 – 0,030, Auftrittsflächen in Großrust und Greiling) in
ihre Verwaltung und Erhaltung übernehmen.
Mit Unterfertigung der vorliegenden Erklärung bestätigt die Marktgemeinde ObritzbergRust, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind
und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen
bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schad- und klaglos zu halten.
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die oben genannten Anlagen in die
Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Obritzberg-Rust übernehmen und die
Erklärung STBA5-BL-1443/001-2015 unterfertigen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) STBA5-BL-1047/001-2012
Die Marktgemeinde Obritzberg-Rust soll die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei
Herzogenburg nach Genehmigung durch den Herrn Landeshauptmann, LH-O-5/012-2012 v.
14.06.2011, auf Kosten der Marktgemeinde Obritzberg-Rust hergestellten Anlagen
(Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 5038 von km 1,060 bis km 1,270 und entlang der
Landesstraße L 5056 von km 0,000 – 0,060, Gehsteig Abstellflächen und zwei
Einfriedungsmauern in Kleinrust) in ihre Verwaltung und Erhaltung übernehmen.
Mit Unterfertigung der vorliegenden Erklärung bestätigt die Marktgemeinde ObritzbergRust, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind
und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen
bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schad- und klaglos zu halten.
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die oben genannten Anlagen in die
Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Obritzberg-Rust übernehmen und die
Erklärung STBA5-BL-1047/001-2012 unterfertigen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c) STBA5-BL-1437/001-2015
Die Marktgemeinde Obritzberg-Rust soll die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei
Herzogenburg nach Genehmigung durch den Herrn Landeshauptmann, LH-O-5/017-2015 v.
08.04.2015, auf Kosten der Marktgemeinde Obritzberg-Rust hergestellten Anlagen
(Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 5055 von km 10,560 bis km 11,160, Gehsteig,
Abstellstreifen, Umkehrplatz für Bus und Grünflächen in Grünz) in ihre Verwaltung und
Erhaltung übernehmen.
8
Mit Unterfertigung der vorliegenden Erklärung bestätigt die Marktgemeinde ObritzbergRust, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind
und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen
bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schad- und klaglos zu halten.
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die oben genannten Anlagen in die
Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Obritzberg-Rust übernehmen und die
Erklärung STBA5-BL-1437/001-2015 unterfertigen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
d) STBA5-BL-1308/001-2014
Die Marktgemeinde Obritzberg-Rust soll die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei
Herzogenburg nach Genehmigung durch den Herrn Landeshauptmann, LH-O-5/016-2014 v.
11.04.2014, auf Kosten der Marktgemeinde Obritzberg-Rust hergestellten Anlagen
(Nebenanlagen in Pfaffing entlang der Landesstraße L111, linksseitig von km 2,280 bis km
2,320, Gehsteig für Bushaltestelle und von km 3,100 bis km 3,150 rechtsseitig, Gehsteig, in
Schweinern entlang der Landesstraße L111 linksseitig von km 4,000 bis km 4,110, Gehsteig
und Auftrittsfläche für Bushaltestelle und in Fugging entlang der Landesstraße L5044 von
km 0,000 bis km 0,370, Abstellstreifen, Zufahrten und Entwässerungsmaßnahmen) in ihre
Verwaltung und Erhaltung übernehmen.
Mit Unterfertigung der vorliegenden Erklärung bestätigt die Marktgemeinde ObritzbergRust, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind
und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen
bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schad- und klaglos zu halten.
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die oben genannten Anlagen in die
Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Obritzberg-Rust übernehmen und die
Erklärung STBA5-BL-1308/001-2014 unterfertigen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 7:
Teilungsplan gem. § 15 LTG, KG Hain
Der Teilungsplan der Dipl.-Ing. Hanns H. Schubert Ziviltechniker GmbH vom 28.01.2016,
GZ 14776, KG Hain, wird vorgelegt. Die Teilfläche 1 im Ausmaß von 59 m², gehörend
Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, wird vom Grundstück Nr. 32 unentgeltlich
abgetreten und dem Grundstück Nr. 31, gehörend Eva-Maria und Manfred Ronge, zugeschrieben.
Die Teilfläche 2 im Ausmaß von 12 m², gehörend Anna und Franz Seidl, wird vom Grundstück
Nr. 103 unentgeltlich abgetreten und dem Grundstück Nr. 113, gehörend Marktgemeinde
Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, zugeschrieben. Die Teilfläche 3 im Ausmaß von 26 m², gehörend
Eva-Maria und Manfred Ronge, wird vom Grundstück 101 unentgeltlich abgetreten und dem
Grundstück Nr. 113, gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, zugeschrieben. Die
Teilfläche 4 im Ausmaß von 0 m², gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, wird
vom Grundstück Nr. 113 unentgeltlich abgetreten und dem Grundstück Nr. 103, gehörend Anna und
Franz Seidl, zugeschrieben. Die Teilfläche 5 im Ausmaß von 2 m², gehörend Marktgemeinde
Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, wird vom Grundstück Nr. 105/2 unentgeltlich abgetreten und dem
Grundstück Nr. 113, gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, zugeschrieben. Die
Teilfläche 6 im Ausmaß von 10 m², gehörend Land Niederösterreich (Landesstraßenverwaltung),
9
Öffentl. Gut, wird vom Grundstück Nr. 322/2 unentgeltlich abgetreten und dem Grundstück Nr.
113, gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, zugeschrieben.
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Teilungsplan gemäß § 15 LTG der Dipl.Ing. Hanns H. Schubert Ziviltechniker GmbH vom 28.01.2016, GZ 14776, KG Hain, in der
vorliegenden Form beschließen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 8:
Festlegung Kindergartengebühr
Aufnahmevoraussetzung ist § 18 Abs. 2 NÖ Kindergartengesetz 2006 grundsätzlich, dass das Kind
und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Der Kindergartenerhalter darf die Aufnahme von Kindern, wenn sie diese Voraussetzung nicht
erfüllen, von einer Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes oder Dritter,
z.B. Eltern (Erziehungsberechtigte) abhängig machen, für den Besuch des Kindergartens einen
Beitrag zu leisten. Es sollen jeweils € 120,- pro Monat für 10 Kindergartenmonate eingehoben
werden.
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge eine Kindergartengebühr in Höhe von € 120,pro Monat für 10 Kindergartenmonate, wenn die Aufnahmevoraussetzungen des § 18 Abs. 2 NÖ
Kindergartengesetz 2006 nicht erfüllt werden, festlegen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 9:
Subventionsansuchen
a) Bildungswerk Hain
Mit Schreiben vom 31.12.2015 ersucht das Bildungswerk Hain um Erstattung einer
Subvention für das Jahr 2016.
Bedeckung: 1/369-757
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge dem Bildungswerk Hain eine
Subvention in Höhe von € 75,- gewähren.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10
GGR Ing. Amon erklärt sich zum nachstehenden Punkt als befangen und verlässt das
Sitzungszimmer.
b) Jugendblaskapelle Fladnitztal
Mit Schreiben vom 30.01.2016 ersucht die JBK Fladnitztal um Gewährung einer Subvention
für das Jahr 2016.
Bedeckung: 1/322-757
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge der JBK Fladnitztal eine Subvention in
Höhe von € 400,- gewähren.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
GGR Ing. Amon nimmt wieder an der Sitzung teil.
Zu Punkt 10:
Löschung FF Zagging
Aufgrund der Fusionierung der beiden Feuerwehren Hain und Zagging zur Feuerwehr Hain
Zagging muss die FF Zagging nunmehr aus dem Landesfeuerwehrregister gelöscht werden.
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Löschung der FF Zagging aus dem
Landesfeuerwehrregister beschließen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 11:
Projekt FF Hain Zagging
Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates hinsichtlich
der Errichtung des neuen Gebäudes der FF Hain Zagging erforderlich ist.
Das Vorhaben ist im Mittelfristigen Finanzplan in den Jahren 2016 bis 2018 vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten inkl. Grundankauf betragen € 1.884.000,-. Im Jahr 2016 soll eine
Darlehensaufnahme in Höhe von insgesamt € 755.000,- zur Zwischenfinanzierung des Projektes FF
Hain Zagging erfolgen, wobei die Zuzählungen je nach Baufortschritt in den Jahren 2016 bis 2018
beabsichtigt sind. Einlangende Fördermittel werden zu frühzeitigen Zwischentilgungen verwendet.
Der Anteil der FF bzw. der Vereine beträgt jedenfalls ein Drittel der Gebäudekosten, somit
€ 477.000,- und soll hauptsächlich (€ 386.000,-) aus Eigenleistungen bestehen. Eine Bestätigung
einer Baufirma, dass dieser Betrag tatsächlich in Eigenleistungen erbracht werden kann, liegt vor.
Zusätzlich können Eigenleistungen in Höhe von € 54.000,- im Bereich der Kanalleitungen und
Außenanlagen durchgeführt werden.
Seitens des Landes NÖ werden Bedarfszuweisungs- und Fördermittel (Raumordnung und
Dorferneuerung) in Höhe von € 663.000,- erwartet.
Der Gemeindeanteil bzw. das Zwischenfinanzierungsdarlehen sind durch die Verkaufserlöse von
drei Gebäuden (FF Hain, FF Zagging und FZZ Hain) sowie der Aushubdeponie bedeckt.
Das Vorhaben soll in die einzelnen Gewerke aufgeteilt werden. Bei einem Auftragsvolumen bis zu
10% der Vorhabenssumme lt. Voranschlag im Außerordentlichen Haushalt obliegt die Vergabe beim
Gemeindevorstand.
11
GR Marchat ersucht, über die jeweiligen Gemeindevorstandsbeschlüsse in der darauffolgenden
Gemeinderatssitzung zu berichten. Bgm. Wendl stimmt der Vorgangsweise zu.
GR Marchat hält fest, dass die Offerte in der Gemeindevorstandssitzung geöffnet werden sollen.
Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Umsetzung des Projektes FF Hain Zagging
lt. vorstehenden Ausführungen beschließen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig dafür (Gegenstimme durch GGR Schalhas)
Zu Punkt 12:
Verwendung Gemeindewappen
GR Thoma hat in der letzten Sitzung des Gemeinderates um Führung des Gemeindewappens auf
dem Logo der Liste SP Team Zukunft Obritzberg-Rust-Hain ersucht.
Bgm. Wendl führt aus, dass er einer Verwendung des Wappens durch Parteien nicht zustimmen
kann, da das Wappen ein offizielles Hoheitszeichen ist und seiner Meinung nach ausschließlich zu
Gemeindezwecken verwendet werden darf.
GR Marchat schließt sich den Ausführungen des Vorsitzenden an und hält fest, dass ein
Gemeindewappen
amtlichen
Charakter
hat
und
demnach
ausschließlich
für
Gemeindeveranstaltungen und nur von Gemeindeorganen verwendet werden soll. Eine mögliche
Verwechslung von Parteiveranstaltungen mit Gemeindeveranstaltungen soll so verhindert werden.
Das Logo der Gemeinde steht jeder Partei zur Verfügung.
Antrag von GR Marchat: Der Gemeinderat möge beschließen, dass das Logo der Gemeinde allen
Fraktionen frei zugänglich ist, die Verwendung des Gemeindewappens allerdings ausschließlich der
Gemeinde und den Freiwilligen Feuerwehren obliegt. Vereinen kann das Wappen auf Antrag nach
positivem Gemeinderatsbeschluss zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 13:
Berichte der Gemeinderäte
Vzbgm.
Daniela
Engelhart
berichtet
über
die
beabsichtigte
Gründung eines
Dorferneuerungsvereines für die Gebiete Hain, Zagging, Diendorf, Flinsdorf und Greiling. Der
Dorferneuerungsverein wird hauptsächlich für das Projekt FF Hain Zagging benötigt, da dadurch
Fördermittel in Höhe von € 30.000,- bis € 40.000,- zu erwarten sind. Es könnten künftig aber auch
andere Projekte, z.B. Dorfplatz, über den Dorferneuerungsverein abgewickelt werden. Die Kosten
für die Marktgemeinde Obritzberg-Rust belaufen sich auf € 1.250,- pro Jahr. Am 09.03.2016 findet
eine Besprechung über die weitere Vorgangsweise statt. Die Mitglieder des Gemeinderates sind zur
Teilnahme eingeladen.
GR Marchat beanstandet die späte Information hinsichtlich der beabsichtigten Gründung und sieht
den Beitritt, vor allem aus finanziellen Gründen, kritisch.
Bgm. Wendl lädt die Mitglieder des Gemeinderates zur Spatenstichfeier am 01.04.2016 für das
Projekt FF Hain Zagging mit Herrn LR Pernkopf.
12
Bgm. Wendl lädt die Mitglieder des Gemeinderates zum Frühjahrsempfang am 18.03.2016. Die
Ehrungen werden im Rahmen dieser Veranstaltung durchgeführt.
Bgm. Wendl bringt zur Kenntnis, dass der heurige Gemeindeputztag am 19.03.2016 stattfindet.
Bgm. Wendl berichtet, dass nächste Woche die Kanalarbeiten in Flinsdorf beginnen und etwa 70
LWL-Anschlüsse fertigstellt sind, etwa 100 Anmeldungen gibt es bisher insgesamt.
Bgm. Wendl informiert über Besuche des NÖ Regionalverbandes sowie der Gemeinde Bad Blumau
zwecks Informationen über das LWL-Projekt.
GR Thoma teilt mit, dass nach Gesprächen mit der Union Obritzberg, der Union St. Pölten Karate
sowie Frau Dir. Schwarz, Volksschule Großrust, die Initiative „Kinder gesund bewegen“ gestartet
wird. Dabei werden ab Anfang März 15 Gratiseinheiten zu den Themen Bewegung,
Selbstverteidigung etc. im Rahmen der Turnstunden abgehalten.
GR Thoma ersucht um Information in der nächsten Gemeindezeitung hinsichtlich der fehlerhaften
Abrechnung des GVU.
GR Haftner thematisiert, dass die Fa. Teletronic etwas unzuverlässig bei Rückrufen bzw.
Rückmeldungen ist. GGR Schalhas ergänzt, dass Teletronic bei Bestandsverträgen nicht die
Grundgebühr, wie vereinbart, erlässt, sondern lediglich die bisherige Grundgebühr bei der neuen
Grundgebühr in Abzug bringt.
GR Thoma führt aus, dass sich die Fraktion Liste SP Team Zukunft Obritzberg-Rust-Hain gegen die
neue Gemeindezeitung ausspricht, da diese nicht zweckmäßig, sparsam und wirtschaftlich sei und
Mehrkosten für Gemeindebürger entstehen.
GR Saferding berichtet vom ersten Teil des Selbstverteidigungskurses bestehend aus einem
theoretischen und einem praktischen Teil. Die Teilnehmerinnen waren begeistert.
GR Marchat kritisiert, dass die Fraktion WIR nicht über die letzten Gratulationen informiert wurde
bzw. nicht zum Mitgehen eingeladen wurde. Bgm. Wendl entgegnet, dass auch die Wünsche der
Jubilare hinsichtlich der Gratulanten zu berücksichtigen sind. GR Marchat ersucht auch in solchen
Fällen um Information.
GGR Schalhas kritisiert, dass auf der Website der ÖVP von einem großen Überschuss beim
Rechnungsabschluss 2015 berichtet wird, die Mitglieder des Gemeinderates allerdings noch
keinerlei Information erhalten haben.
Bgm. Wendl erklärt kurz den Sachverhalt und verweist darauf, dass dies Gegenstand der nächsten
Gemeinderatssitzung ist.
GR Marchat und GR Kocnar halten fest, dass die Formulierung fragwürdig scheint, da die
Tatsachen (Aussetzung einer Tilgung, Bedarfszuweisung zum Haushaltsausgleich etc.) anders
aussehen.
GGR Schweitzer bringt zur Kenntnis, dass nächste Woche der Kanalbau in Flinsdorf beginnt und in
ca. 4 Wochen beendet sein soll. Im Sommer soll der gesamte Kanalbau abgeschlossen sein. Darüber
hinaus möchte in Schaubing jemand an das LWL-Netz anschließen.
GGR Schweitzer lädt die Mitglieder des Gemeinderates anlässlich seines 50. Geburtstages im
Anschluss an die Sitzung zum Heurigen Stöger in Grünz.
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Der Vorsitzende gratuliert im Namen der Marktgemeinde Obritzberg-Rust herzlich zum Geburtstag:
GGR Rudolf Schweitzer, 18.01.1966
GR Andrea Dockner, 10.02.1969
Nichtöffentlicher Teil
14. Ehrungen
15. Mietvertrag WHA Kleinrust
Siehe NOT-Teil.
Die Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Damen und Herren und schließt die heutige
Sitzung um 20.36 Uhr.
14