Praktische Hinweise zum Studienaufenthalt Speyer Antragsfrist Der

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Praktische Hinweise zum Studienaufenthalt Speyer Antragsfrist Der
Praktische Hinweise zum Studienaufenthalt Speyer
Antragsfrist
Der
Antrag
auf
Überweisung
Verwaltungswissenschaften
Speyer
an
die
Deutsche
ist
mindestens
Hochschule
sechs
Monate
für
vor
Semesterbeginn beim
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
des Landes Schleswig-Holstein
IV 1615
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
zu stellen.
Pro Semester stehen 15 Plätze zur Verfügung.
Pflichtveranstaltungen
Die Auswahl der Lehrveranstaltungen steht im Ermessen der Referendarinnen und
Referendare. Wöchentlich sind mindestens 20 Stunden zu belegen. Der Besuch der
Landesübung
und
die
Teilnahme
an
einem
Seminar
sind
während
der
Verwaltungspflichtstation stets obligatorisch. In diesen beiden Veranstaltungen
werden die Leistungen der Referendarinnen und Referendare in einem Zeugnis
bewertet.
Unterbringung und Verpflegung
Der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sind ein
Wohnheim und eine Mensa angeschlossen. Das Wohnheim kann in der Regel nicht
alle Hörerinnen und Hörer aufnehmen. Soweit die Aufnahme nicht aus sozialen
Gründen erfolgt, werden die Plätze von der Hochschule vor Semesterbeginn verlost.
Die Hochschule ist bei der Vermittlung von Privatunterkünften behilflich. Bei
rechtzeitiger
Anmeldung
bestehen
auch
Unterbringungsmöglichkeiten
unter
folgender Adresse:
Staatliches Speyer-Kolleg
Butenschönstr. 1
67346 Speyer
Tel. 06232/65300, Fax 06232/653040
Zuschuss
Nach § 23 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes wird im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel ein einmaliger Zuschuss für den Studienaufenthalt in Speyer in Höhe
von 255,65 € gewährt. Antragsformulare sind beim Ministerium für Inneres und
Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, IV 1615, Düsternbrooker
Weg 92, 24105 Kiel erhältlich.

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