Praktische Hinweise zum Studienaufenthalt Speyer Antragsfrist Der
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Praktische Hinweise zum Studienaufenthalt Speyer Antragsfrist Der
Praktische Hinweise zum Studienaufenthalt Speyer Antragsfrist Der Antrag auf Überweisung Verwaltungswissenschaften Speyer an die Deutsche ist mindestens Hochschule sechs Monate für vor Semesterbeginn beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein IV 1615 Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel zu stellen. Pro Semester stehen 15 Plätze zur Verfügung. Pflichtveranstaltungen Die Auswahl der Lehrveranstaltungen steht im Ermessen der Referendarinnen und Referendare. Wöchentlich sind mindestens 20 Stunden zu belegen. Der Besuch der Landesübung und die Teilnahme an einem Seminar sind während der Verwaltungspflichtstation stets obligatorisch. In diesen beiden Veranstaltungen werden die Leistungen der Referendarinnen und Referendare in einem Zeugnis bewertet. Unterbringung und Verpflegung Der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sind ein Wohnheim und eine Mensa angeschlossen. Das Wohnheim kann in der Regel nicht alle Hörerinnen und Hörer aufnehmen. Soweit die Aufnahme nicht aus sozialen Gründen erfolgt, werden die Plätze von der Hochschule vor Semesterbeginn verlost. Die Hochschule ist bei der Vermittlung von Privatunterkünften behilflich. Bei rechtzeitiger Anmeldung bestehen auch Unterbringungsmöglichkeiten unter folgender Adresse: Staatliches Speyer-Kolleg Butenschönstr. 1 67346 Speyer Tel. 06232/65300, Fax 06232/653040 Zuschuss Nach § 23 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ein einmaliger Zuschuss für den Studienaufenthalt in Speyer in Höhe von 255,65 € gewährt. Antragsformulare sind beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, IV 1615, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel erhältlich.