Unterweisungsunterlage zur Arbeitssicherheit
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Unterweisungsunterlage zur Arbeitssicherheit
Unterweisungsunterlage zur Arbeitssicherheit für Auftragnehmer bei Boehringer Ingelheim an den Standorten Ingelheim, Biberach, Dortmund und Hannover Stand: 01.06.2016 Inhalte • Das Unternehmen • Die Standorte in Deutschland • Sinn der Einweisung • Voraussetzung für den Werkzutritt • Verhalten auf dem Werksgelände – allgemein • Verhalten bei Gebäudealarm • Verhalten im Notfall • Verhalten nach einem Arbeitsunfall • Schutzmaßnahmen • Umweltschutz • Datenschutz • Ansprechpartner Stand: 01.06.2016 2 Das Unternehmen Boehringer Ingelheim gehört weltweit zu den 20 führenden, forschenden Arzneimittelherstellern. Gegründet: 1885 in Ingelheim am Rhein von Albert Boehringer (1861 – 1939) mit damals 28 Mitarbeitern Bei Boehringer Ingelheim arbeiten weltweit ca. 47.700 Mitarbeiter, davon ca. 8.600 am Standort Ingelheim davon ca. 5.500 am Standort Biberach davon ca. 580 am Standort Dortmund davon ca. 90 am Standort Hannover Stand: 01.06.2016 3 Die Standorte in Deutschland Hannover Forschungszentrum für Tierimpfstoffe Dortmund Boehringer Ingelheim microParts GmbH Spezielle Mikrosystemtechnik (z.B. respimat® Soft Mist Inhaler) Ingelheim Verwaltung Praxis/Klinik Selbstmedikation Tiergesundheit Pharma-Herstellung Chemikalien Entwicklung Medizin Stand: 01.06.2016 Biberach Forschung und Entwicklung Medizin, Pharmaherstellung, Biopharmazeutika Verwaltung 4 Sinn der Einweisung •An den Standorten arbeiten die Menschen in chemischpharmazeutischen Betrieben, Laboren, Werkstätten und der Verwaltung. •Auf dem Werksgelände ergeben sich vielfältige Gefährdungspotenziale. •Als chemisch-pharmazeutisches Unternehmen unterliegt Boehringer Ingelheim besonders strengen Sicherheitsanforderungen. •Die Schulung soll die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln bekannt machen und auf mögliche Gefahren hinweisen. Stand: 01.06.2016 5 Voraussetzungen für den Werkzutritt • Voranmeldung: Der Auftragnehmer (AN) muss alle Mitarbeiter und die seiner Nachunternehmer beim Boehringer Ingelheim anmelden. • Der AN muss alle Mitarbeiter mit Hilfe dieser Präsentation in den Verhaltensregeln vor dem Zutritt schulen. • Diese Schulung ist nachweislich einmal jährlich zu wiederholen. Der Werksausweis wird maximal auf ein Jahr ausgestellt. • Die Mitarbeiter des AN können zu einem Test mit Fragen zu den Verhaltensregeln aufgefordert werden. Der Test kann einmal wiederholt werden. Wird der Test nicht bestanden, wird kein Werkszutritt erteilt bzw. die Mitarbeiter müssen das Werkgelände verlassen. In diesem Fall ist der Betreuer zu informieren. Kosten, die hieraus z.B. auf Grund von Wartezeiten oder einer erneuten Anreise entstehen, verantwortet der AN. Stand: 01.06.2016 6 Voraussetzungen für den Werkzutritt • Mit der Übergabe des Werksausweises an den Mitarbeiter des AN, bestätigt dieser, dass er in den Verhaltensregeln geschult wurde. • Der AN übernimmt die Gewähr dafür, dass alle bei Ausführung des Auftrags einzuhaltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und spezielle auf den Auftrag bezogenen Vorschriften eingehalten werden. • Der AN ist verpflichtet, alle Mitarbeiter diesbezüglich zu kontrollieren. • Der Werksausweis ist offen und sichtbar zu tragen. • Die Einfahrerlaubnis ist im Fahrzeug sichtbar zu hinterlegen. Das Fahren im Werkgelände ist auf das unbedingt benötigte Maß zu reduzieren. Transportierte Ladung muss gesichert werden. Stand: 01.06.2016 7 Verhalten auf dem Werksgelände - allgemein • Rauchverbot (gilt auch in Fahrzeugen) • Alkoholverbot auf dem gesamten Werkgelände • Feuer, offenes Licht und Feuerarbeiten verboten, (z.B. Schweißen, Flexen, Gasbrenner), auch im Freien nur mit Erlaubnisschein • Fotografier- und Filmverbot • In besonders gekennzeichneten Bereichen: Betrieb von Mobiltelefonen verboten, dies gilt auch für ex-geschützte Geräte • Hereinnahme von Tieren ist untersagt Stand: 01.06.2016 8 Verhalten auf dem Werksgelände - allgemein • Rücksicht gegenüber andere Verkehrsteilnehmern • Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten, besonders die gekennzeichneten, verkehrsberuhigten Zonen • nur auf zugewiesenen Parkplätzen parken • Halteverbot beachten, z.B. unter Rohrbrücken, über Hydranten, an Feuerlöscheinrichtungen, Schachtdeckeln sowie durch Bodenmarkierungen ausgewiesene Bereiche • Besondere Vorsicht an Ladezonen, engen Verkehrswegen und an Baustellen • Wenn Fahrräder benutzt werden müssen sie verkehrstüchtig sein Stand: 01.06.2016 9 Verhalten auf dem Werksgelände • Rettungs- und Fluchtwege freihalten • Brandschutzordnung beachten (besonders die Lage des Sammelplatzes) • Notfalleinrichtungen freihalten •Bei Betreten des Gebäudes sich am Flucht- und Rettungsplan orientieren, damit die Flucht- und Rettungswege/ Sammelplatz bekannt sind. Stand: 01.06.2016 10 Verhalten bei Gebäudealarm • Gebäude verlassen • Sammelplatz aufsuchen (Lage siehe Brandschutzordnung) • Brandschutztüren schließen • Löscheinrichtungen nutzen • Keine Aufzüge benutzen • Treppenhäuser benutzen Stand: 01.06.2016 11 Verhalten im Notfall Notruf vom Werkstelefon: 112 Notruf vom Handy: Ingelheim: (06132) 77 – 112 Biberach: (07351) 54 – 112 Hannover: (06132) 77 – 112 Dortmund: (06132) 77 – 112 • • • • • • Wer meldet ? Wo ist es passiert ? Was ist passiert ? Wie viele Verletzte ? Welche Verletzungen ? Warten auf Rückfragen! Grundsätzlich jeden Arbeitsunfall auf dem Werksgelände auch an den BI–Betreuer melden! Stand: 01.06.2016 12 Verhalten nach einem Arbeitsunfall Leichte Verletzungen: Verletzte(n) zum Werksärztlichen Dienst bringen Schwere Verletzungen: Notruf absetzen (Werkstelefon: 112) Notruf vom Handy: Ingelheim: (06132) 77 – 112 Biberach: (07351) 54 – 112 Hannover: (06132) 77 – 112 Dortmund: (06132) 77 – 112 Nach Elektrounfall (Stromschlag etc.) immer Arzt aufsuchen (auch bei Wohlbefinden) Notfalleinrichtungen vor Ort nutzen BI- Betreuer informieren Stand: 01.06.2016 Augendusche Notdusche 13 Schutzmaßnahmen • Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen/reduzieren • Sicherheitstechnische Maßnahmen • Organisatorische Maßnahmen • Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) PSA ist vom Auftragnehmer mitzubringen und nach den geltenden Regeln einzusetzen. Hierzu gehört auch, dass diese aktuell geprüft ist. • Verhaltensbezogene Maßnahmen Stand: 01.06.2016 14 Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein Für gefährliche Arbeiten sind Erlaubnisscheine erforderlich: • Arbeiten mit Brand- und Zündgefahren (Schweiß-, Flexarbeiten) • Einsteigen/Befahren von Behältern und engen Räumen • Arbeiten mit Absturzgefahr (Dächer, Schachtbauwerke etc.) • Anlagenabschaltungen • Arbeiten mit Straßensperrung, Autokraneinsatz • Erd- und Grabarbeiten Stand: 01.06.2016 Der Erlaubnisschein wird vom BI-Betreuer übergeben und erläutert und muss vor Ort an der Arbeitsstelle aushängen! 15 Schutzmaßnahmen: Gefahrstoffkennzeichnung Piktogramme Explosive Stoffe Giftige Stoffe Stand: 01.06.2016 Oxidierend wirkende Stoffe Schwach toxische Stoffe Entzündbare Stoffe Reizende und schwach sensibilisierende Stoffe Ätzende Stoffe CMR Stoffe und stark sensibilisierende Stoffe Umwelt gefährdende Stoffe Unter Druck stehende Gase 16 Schutzmaßnahmen: Gefahrenkennzeichnung • Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre Nicht ex-geschützte Mobiltelefone verboten Nutzung von Elektrogeräten nur in Verbindung mit Erlaubnisschein • Warnung vor elektromagnetischen Feldern • Verbot für Personen mit Herzschrittmachern und Implantaten, z.B. Insulinpumpen • Warnung vor radioaktiven Strahlen • Warnung vor biologischen oder gentechnischen Stoffen Stand: 01.06.2016 17 Schutzmaßnahmen: Absturzsicherung Prinzip: • Absturzgefahr muss ausgeschlossen sein • Kollektive Maßnahmen (z.B. dreiteiliger Seitenschutz) vor individuellen Maßnahmen • Nur durch Gerüstersteller freigegebene Gerüste betreten Stand: 01.06.2016 18 Schutzmaßnahmen: Hygiene • Hygiene im Labor, Lager und Produktion etc. • Kein Essen und Trinken in den Arbeitsbereichen • Getrennte Aufbewahrung von Straßen-/Arbeitskleidung • Verschmutzte Körperstellen und Kleidung vor jedem Pausen- und Toilettengang reinigen • Geeignete Waschgelegenheiten benutzen Stand: 01.06.2016 19 Schutzmaßnahmen: Arbeitszeit Generell gilt: • Arbeiten außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit müssen gemeldet werden. • Arbeiten nach 19.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen müssen dem Werkschutz bekannt sein – Abstimmung über AG-Betreuer. • Zulassung auf Sonn- und Feiertagsarbeit wird vom AN und dem für den AN zuständigen Amt für Arbeitsschutz erstellt und ist mit dem BI-Betreuer abzustimmen! • Die Ausnahmegenehmigung ist dem AGBetreuer vorzulegen. Stand: 01.06.2016 20 EHS – Environmental Protection, Health & Safety Environmental Protection Health Safety & Security = das Umfeld, die Umgebung, die Umwelt, der Umweltschutz, das Energiemanagement = die Gesundheit, der Gesundheitszustand, der Gesundheitsschutz = die Sicherheit, die Arbeitssicherheit, das Notfallmanagement, die Gefahrenabwehr EHS Vision Wir streben danach, eines der sichersten und ökologisch verantwortungsvollsten Pharmaunternehmen mit gesunden Mitarbeitern zu sein. Stand: 01.06.2016 21 EHS Leitlinien 1 2 EHS Managementsystem: Unser integriertes EHS Managementsystem ist gemäß den Anforderungen der Normen DIN ISO 14001, ISO 50001 und OHSAS 18001 etabliert. Damit wird systematisch die Compliance sichergestellt und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess aufrechterhalten. 2 5 4 3 5 6 6 Stand: 01.06.2016 Compliance: Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. 3 1 4 Geltungsbereich und Verantwortlichkeiten: Gelten für alle deutschen Standorte und alle hier tätigen Gesellschaften. Verpflichtung: Wir verpflichten uns, die Auswirkungen unserer Tätigkeiten und Produkte auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten und kontinuierlich nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten zu streben. Mitarbeiter und Öffentlichkeit: Wir stehen im offenen Dialog mit Mitarbeitern, Behörden, Medien, Nachbarn … Geschäftspartner 22 Umweltschutz und Energie Unsere Verpflichtungen sind: • die natürlichen Ressourcen, Rohstoffe und Energie sparsam einzusetzen und die Effizienz kontinuierlich zu steigern • Energiedienstleistungen, Produkte und Einrichtungen zu beschaffen, die unsere energiebezogenen Leistungen verbessern • die Umweltbelastungen bei allen Tätigkeiten zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten Es ist daher auch Aufgabe der Partnerfirmen, durch sparsamen Umgang mit Energien und Ressourcen ihren Beitrag zur Effizienzverbesserung zu leisten. Die Partnerfirmen leiten ihre Mitarbeiter zum sparsamen Einsatz von Energie und zum Schutz der Umwelt an. Stand: 01.06.2016 23 Umweltschutz: Gewässerschutz • Farbreste, Lösungsmittel und Kraftstoffe etc. dürfen nicht in die Abwasserkanalisation eingeleitet werden (rote Kennzeichnung). Diese Stoffe sind vom AN außerhalb des Werkes dem Entsorgungskreislauf zuzuführen oder in Abstimmung mit dem BIVerantwortlichen den Entsorgungseinrichtungen der Standorte anzudienen. • Schmutzwasser und Chemikalien dürfen niemals in den Regenwasserkanal (grüne Kennzeichnung) eingeleitet werden. • Bei Havarien ist umgehend die Sicherheitszentrale zu informieren. Notruf vom Festnetz: 112 Notruf vom Handy: Ingelheim: (06132) 77 – 112 Biberach: (07351) 54 – 112 Hannover: (06132) 77 – 112 Dortmund: (06132) 77 – 112 Stand: 01.06.2016 24 Umweltschutz: Abfallentsorgung • Keine Abfälle in die im Werk aufgestellten Müllcontainer werfen. • Abfälle, sofern vom BI-Verantwortlichen genehmigt, den Entsorgungseinrichtungen der Standorte anzuliefern! • Eigener Abfall ist selbst sachgerecht zu entsorgen! Stand: 01.06.2016 25 Datenschutzinformation Datenschutzhinweis: Hiermit informieren wir Sie darüber, dass im Rahmen der Abwicklung unserer Geschäftsbeziehungen Daten zu Ihrer Person (Name, Firmenanschrift, Bild, Telefonnummer) und zum Vorgang selber (Ein- und Ausgangszeiten, Bemerkungen zu Vorkommnissen, Vorgesetzte, Schulungsteilnahmen) gemäß den gesetzlichen und Boehringer Ingelheim-internen Bestimmungen dokumentiert und gespeichert werden. Falls Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten unseres Hauses, den Sie unter der Rufnummer 06132/77-6464 oder auch per E- Mail unter [email protected] erreichen können. Stand: 01.06.2016 26 Arzneimittelsicherheit - was sollen Sie melden? Sollten Sie Probleme, wie z. B. eine Nebenwirkung (z. B. Juckreiz), Überdosierung, brüchige Tablette oder fehlender Beipackzettel, mit einem Boehringer Ingelheim (BI) Präparat haben/feststellen oder sollten Sie davon erfahren dass eine andere Person ein Problem mit einem BI Präparat hat, melden Sie dies bitte sofort an folgende Abteilung: Pharmacovigilance Germany Telefon: 06132-77-2604 Fax: 06132-72-141522 E-Mail (intern): zrPV local Germany E-Mail (extern): [email protected] Bitte melden Sie soviel Information wie möglich, wie z. B. : Ihren Namen/Kontaktdaten, Name des BI Präparates, Information über das Problem, wie z. B. aufgetretene Nebenwirkungen, Information über den Patienten (Alter, Geschlecht), sowie das Datum an dem Sie von dem Problem erfahren haben. Im Zweifelsfall immer melden! Stand: 01.06.2016 27 Ansprechpartner Bei Rückfragen zum Anmelde- und Schulungsprozess können Sie sich gerne an uns wenden: Bei Fragen zum Anmeldeprozess Werkschutz Deutschland Telefon +49 6132 77 81 44 Bei Fragen zur Sicherheitsunterweisung Arbeitssicherheit Deutschland Telefon +49 6132 77 80 63 Stand: 01.06.2016 28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit