Beschaffung spanischer Urkunden
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Beschaffung spanischer Urkunden
Stand: September 2010 Beschaffung spanischer Urkunden In Spanien gibt es verschiedene Personenstandsurkunden, die für die Verwendung in Deutschland wesentlich sind: • internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Certificados internacionales o plurilingüues de nacimiento / matrimonio / defunción) • vollständiger Auszug aus dem Geburten-, Heirats-, und Sterberegister (Certificado literal de nacimiento / matrimonio / defunción) Bitte bedenken Sie, dass nur internationale Urkunden ohne vereidigte Übersetzung und Überbeglaubigung (Haager Apostille) in Deutschland anerkannt werden. Wenn Sie über Spanischkenntnisse verfügen, können Sie die gewünschte Personenstandsurkunde auf folgender Webseite des spanischen Justizministeriums bestellen: www.mjusticia.es. Hier können Sie das elektronisch ausgefüllte Antragsformular entweder elektronisch absenden oder es nach Ausdruck der jeweiligen Gemeinde per Post schicken. Sie können sich auch mit dem im Anhang als PDF-Dokument beigefügten vom Deutschen Generalkonsulat Barcelona erstellten, zweisprachigem Formular an das Standesamt (registro civil) der Gemeinde wenden, in der der Personenstandsfall beurkundet wurde. Eine Auflistung aller Standesämter in Spanien finden Sie auf der Webseite www.mjusticia.es . Erforderlich sind für die Beantragung der Personenstandsurkunden in jedem Fall folgende Angaben: • Geburtsurkunde: Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und -Ort, Namen und Vornamen der Eltern, ggfs. Registernummer (tomo/página) • Heiratsurkunde: Namen, ggf. Geburtsnamen und Vornamen der Ehepartner, Datum und Ort der Eheschließung, ggfs. Registernummer (tomo/página) • Sterbeurkunde: Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Sterbedatum und -Ort, ggfs. Registernummer (tomo/página) Die Ausstellung von Personenstandsurkunden erfolgt gebührenfrei. Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.