mieten oder kaufen?
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mieten oder kaufen?
72 Villa Keluma in Traumlage über Torri del Benaco, in Albisano: Die charmante, stilvolle Villa mit Pool kann man wochenweise mieten (www.villakeluma.it). Mieten oder kaufen? Vor dem Kauf einer Immobilie ist es ratsam, erst mal eine Zeit lang eine Wohnung oder ein Haus fest zu mieten, um sich über seine wünsche klar zu werden. Um Enttäuschungen nach einem Kauf zu vermeiden, empfiehlt es sich, nach Möglichkeit an verschiedenen Orten eine Wohnung zu mieten. Lieben Sie den Sonnenaufgang oder eher den Sonnenuntergang? Das bedeutet entweder die Ost- oder die Westseite des Sees. Nicht zu vergessen ist, dass ein Traumblick oft mit einer kurvigen, engen Auffahrt verbunden ist. Stört Sie das auf Dauer? Möchten Sie in Ihrem neuen Heim auch überwintern oder nur die Ferien verbringen? Fragen über Fragen, die man am besten klärt, wenn man mal für einen längeren Zeitraum eine Wohnung gemietet hat. Aber aufgepasst: Bei ganzjährigen Mietverträgen gibt es einiges zu beachten. Mietverträge in Italien Prinzipiell unterscheidet man in Italien zwei Arten von Mietverträgen, den Contratto abitativo und den Contratto di locazione di natura transitoria. Der Contratto Abitativo hat normalerweise eine Laufzeit von 4+4 Jahren. Ein Vertrag ohne Angabe der Laufzeit oder mit geringerer Laufzeit wird vor dem Gesetz immer als Vertrag von 4+4 Jahren angesehen. In jedem Fall hat der Mieter aber die Möglichkeit, das Mietverhältnis nach Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist aufzulösen. Ist keine Kündigungsfrist angegeben, so sieht das Gesetz eine Frist von 6 Monaten vor. Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen. Wird der Gardasee Journal 2011 Vertrag am Ende der Laufzeit nicht innerhalb der vereinbarten Frist schriftlich gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um weitere 4+4 Jahre. Der Contratto di locazione di natura transitoria dagegen wird nur für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich wiederum automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird. Die vom Mieter hinterlegte Kaution (caparra) muss nach Beendi gung des Mietverhältnisses zurückerstattet werden und darf 3 Monatsmieten nicht überschreiten. Die Kosten der Vertragsregistrierung werden von Mieter und Vermieter zu gleichen Teilen getragen. Wird das Objekt über einen Immobilienmakler vermittelt, so beträgt dessen Gebühr üblicherweise 1 Monatsmiete. Der Immobilienkauf Hat man sich letztendlich zum Erwerb einer Immobilie in Italien entschlossen, wird man schnell feststellen, dass sich das italienische Immobilienrecht in vielen Punkten grundlegend vom deutschen Immobilienrecht unterscheidet. So müssen Kaufverträge prinzipiell schriftlich formuliert werden, und da zur Eintragung im Immobilienregister mindestens eine öffentlich beglaubigte Urkunde vorzulegen ist, muss auch bei notariellen Auslandsbeglaubigungen stets ein italienischer Notar hinzugezogen werden. Italienische Vorverträge sehen gesetzliche Ver- tragsstrafen vor (caparra confirmatoria oder caparra penitenziale). Die Anzahlung (caparra), die bei Abschluss des Vorvertrags fällig wird, beträgt in der Regel 10 Prozent des Kaufpreises. Wird die Immobilie über einen Immobilienmakler erworben, wird dessen Provision für gewöhnlich nach Abschluss des Hauptvertrags fällig (je nach Vereinbarung). Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht geregelt, beträgt in der Gardaseeregion aber maximal 3 Prozent des Kaufpreises sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Eine Eintragung ins Grundbuch ist in Italien nicht erforderlich. Die Immobilie geht mit der Vertragsunterzeichnung beim Notar direkt auf den Käufer über. Der vollständige Kaufpreis ist daher vor beziehungsweise spätestens bei Vertragsunterzeichnung zu begleichen. Wichtig: Seit der letzten Aktualisierung des italienischen „Geldwäschegesetz“ (normativa antiriciclaggio) vom 10.05.2007 sind Barzahlungen und Barschecks über 12 500 Euro in Italien strikt verboten. Der Zahlungsfluss muss im Kaufvertrag eidesstattlich angegeben werden. Steuern und Haftung In Italien haftet die Immobilie für alle noch nicht verjährten Steuerschulden, auch wenn diese den Vorbesitzer betreffen. Um dieses Risiko zu mindern, sieht das italienische Immobiliengesetz eine ausdrückliche Erklärung des Verkäufers vor, dass er das Kaufobjekt in seiner letzten Ein kommenssteuererklärung angegeben hat, andernfalls haftet er gegenüber dem Käufer. In Italien unterliegt auch das selbst genutzte Immobilien eigentum der Einkommenssteuerpflicht. Neben der Einkommenssteuer (IRE – imposta sul reddito) ist auch eine kommunale Grundbesitzsteuer (ICI – imposta comunale sugli immobili) zu entrichten. Als Bemessungsgrundlage dient für beide der Katasterertrag (rendita catastale), allerdings variiert die ICI von Gemeinde zu Gemeinde. Die Grundbesitzsteuer entfällt, wenn die Immobilie vom Eigentümer als Hauptwohnsitz genutzt wird. Die einmalig zu zahlende Erwerbssteuer, die sich aus Register-, Hypotheken- und Katastersteuer (imposta di registro, di ipotecaria, di catastale) zusammensetzt, unterscheidet zwischen Hauptund Zweitwohnsitz und macht somit entweder 3 Prozent zuzüglich 2 x 168 € bzw. 10 Prozent des Katasterertrages aus. Der Umzug nach Italien Seit dem 11.04.2007 benötigen EU-Bürger in Italien keine Aufenthaltsgenehmigung (carta di soggiorno) mehr. Es gelten somit die gleichen Meldebestimmungen wie für die ansässige Bevölkerung. Bei einem dauerhaften Wechsel des Wohnsitzes nach Italien muss man dies persönlich innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt (ufficio anagrafe) angeben. Soll der Wohnsitz nicht dauerhaft, sondern nur für einen längeren Zeitraum nach Italien verlegt werden, ist es ausreichend, beim Einwohnermeldeamt gegen Vorlage des Ausweises eine Erklärung der zeitlichen Niederlassung (dichiarazione di domicilio temporaneo) abzugeben.Infos über Immobilienagenturen sowie zu Kauf- und Mietobjekten rund um den Gardasee: www.garda-living.com Carolin Herberg