Unverheiratet- alle Feinheiten geregelt?
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Unverheiratet- alle Feinheiten geregelt?
V EXPERTENTIPP Dipl.-Kfm. Norbert Beran, Engel & Völkers Mainz, über: Unverheiratetalle Feinheiten geregelt? Immobilienkauf als Paar Teil 1 Wer als unverheiratetes Paar gemeinsam eine Immobilie erwerben will, sollte alle Feinheiten vertraglich regeln. Insbesondere deshalb, weil es für diese Partnerschaften keine verbindlichen Regelungen gibt und ein höheres Problembewusstsein vorhanden sein sollte. Rechtssicherheit kann durch einen Partnerschaftsvertrag oder durch die Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts geschaffen werden. Die Partner sollten bei einem gemeinsamen Erwerb beide als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Geregelt werden sollte zudem, was im Fall einer Trennung geschieht, da es erfahrungsgemäß besser ist, dies in den guten Zeiten fair zu regeln. So kann ein Erpressungspotenzial,die Weigerung zu verkaufen oder den Verkaufspreis künstlich in die Höhe zu treiben, im Vorfeld vermieden werden. Oft kann es dazu kommen, dass ein Miteigentümer – was ihm gesetzlich zusteht – aus gekränkter Eitelkeit eine Teilungsversteigerung betreibt, was in nahezu allen Fällen mit Verlusten einhergeht. Geregelt werden muss deshalb unbedingt, dass auf eine Teilungsversteigerung verzichtet wird, wer die Immobilie im Trennungsfall behalten darf und wie die Entschädigung des Verzichtenden aussieht. V E-Mail: [email protected] Tel. 06131-570760 Johannisstr. 12-14 55116 Mainz