Förderung von Eigentumsmaßnahmen mit Baudarlehen des Landes
Transcription
Förderung von Eigentumsmaßnahmen mit Baudarlehen des Landes
Förderung von Eigentumsmaßnahmen mit Baudarlehen des Landes NRW in Münster (Stand 2016) Wer kann Fördermittel beantragen ? Alle Haushalte, deren Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt und • denen mindestens ein Kind angehört oder • zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (mind. 50 % GdB) gehört. Dies kann auch ein Einpersonenhaushalt sein. Wie werden Fördermittel beantragt ? Es ist ein förmlicher Antrag erforderlich. Die Vordrucke können kostenlos von folgender Internetseite der NRW.Bank heruntergeladen werden: www.nrwbank.de/de/foerderlotse/produktsuche/index.html Vor einer förmlichen Antragstellung ist stets ein Beratungsgespräch im Amt für Wohnungswesen sinnvoll. Dafür sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: • • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid etc.) und alle Unterlagen (z.B. Pläne, Kosten etc.), die schon für das Wunschobjekt vorliegen. Wann werden Fördermittel beantragt ? Sobald ein Förderobjekt in Aussicht ist. Grundsätzlich aber gilt: Erst den Antrag stellen, dann Verträge schließen! Der vorzeitige Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages bzw. ein vorzeitiger Baubeginn hat zur Folge, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist. Die genauen Regelungen dazu sowie Ausnahmen erfragen Sie bitte vor Abschluss von Verträgen aller Art beim Amt für Wohnungswesen. Für welche Maßnahmen können Fördermittel beantragt werden ? Fördermittel können nur für Wohneigentum, das entweder selbst oder durch wohnberechtigte Angehörige genutzt werden soll, beantragt werden und zwar für • • • • die erstmalige Schaffung eines Förderobjektes durch Neubau, Aufstockung oder Anbau sowie der Ersterwerb (= erstmaliger Erwerb innerhalb von 3 Jahren nach Bezugsfertigkeit) solcher Objekte die erstmalige Schaffung eines Förderobjektes durch Änderung oder Nutzungsänderung eines (bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten) Gebäudes sowie der Ersterwerb solcher Objekte den Erwerb vorhandener Förderobjekte den Erwerb gebrauchter Förderobjekte in Verbindung mit Maßnahmen zum Zweck energetischer Verbesserungen und/oder sonstigen Wohnwertverbesserungen (= Kombimodell) Was ist beim Förderobjekt zu beachten ? Eine Förderung ist nur möglich, wenn • • • • das Förderobjekt einem bestimmten energetischen Standard, der in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) jeweils für die einzelnen o. a. Maßnahmen festgelegt ist, entspricht. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu im Amt für Wohnungswesen. das selbst genutzte Eigenheim nicht mehr als zwei Wohnungen hat die Gesamtkosten für das Förderobjekt angemessen sind Wohn- und Schlafräume (auch Kinderzimmer) mindestens 10 qm groß sind Wie hoch sind die Fördermittel ? Fördermittel werden in Form von zinsvergünstigten Darlehen gewährt. Hierfür müssen alle Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Es ergeben sich folgende Darlehensbeträge und Darlehenskonditionen: Neubau / NeuDarlehensarten und schaffung durch Erwerb vorhandeErweiterung oder Darlehenskonditionen Wohnraums Aufstockung / nen Ersterwerb Kombimodell / Neuschaffung durch Änderung und/oder Nutzungsänderung eines Gebäudes Grundpauschale 78.000 € 54.600 € 62.400 € Kinderbonus je Kind 10.000 € 7.000 € 8.000 € Stadtbonus 20.000 € 14.000 € 16.000 € Starterdarlehen Zusatzdarlehen Barrierefreiheit Zinsen 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 0€ 0€ 0,5 % 0,5 % 0,5 % 2% Kombimodell 2 % / Tilgung 1% ansonsten 1 % Tilgung Starterdarlehen Verwaltungskostenbeitrag –laufend- 5% 5% 5% 0,5 % 0,5 % 0,5 % Alle Darlehen werden zu 99,6 % ausgezahlt (= einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 0,4 %). Die Zinskonditionen gelten zunächst für zehn Jahre. Welche Einkommensgrenze ist einzuhalten ? Die Einkommensgrenze beträgt bei Haushalten mit einer Person zwei Personen Für jede weitere Person Für jedes Kind zusätzlich 18.430 € 22.210 € 5.100 € 660 € Maßgeblich für die Einkommensermittlung ist das Jahresbruttoeinkommen. Hiervon können Werbungskosten (pauschal oder in nachgewiesener Höhe), eines Betrages von bis zu 34 % für die Entrichtung von Steuern sowie von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen abgezogen werden. Außerdem können Abzugsbeträge für besondere Personenkreise (z.B. für Schwerbehinderte, Haushalte mit 2 Personen, junge Ehepaare mit mindestens einem Kind) berücksichtigt werden. Beispiel: Familie, 4 Personen, davon 2 Kinder, ein Verdiener (zahlt Steuern sowie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung), keine erhöhten Werbungskosten. Die Einkommensgrenze beträgt für die Familie 33.730 € (22.210 € + 2 x 5.100 € + 2 x 660€). Die Familie ist damit förderberechtigt bei einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 52.106 €. Wie hoch muss die Eigenleistung sein ? Grundsätzlich müssen 15 % der Gesamtkosten durch Eigenleistung erbracht werden. Mindestens die Hälfte der Eigenleistung muss durch eigene Geldmittel oder durch den Wert eines nicht mit Fremdmitteln finanzierten Grundstücks erbracht werden. Die andere Hälfte kann durch den Wert der eigenen Arbeitsleistung (Selbsthilfeleistung) nachgewiesen werden. Das Starterdarlehen wird auf Antrag als Ersatz des Eigenleistungsanteils, der nicht aus eigenen Geldmitteln erbracht werden muss, anerkannt. Wie viel Einkommen muss noch für den Lebensunterhalt verbleiben ? Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastung aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen muss vom Nettoeinkommen noch soviel verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist – der sog. Mindestrückbehalt-. Das sind folgende Beträge: Einpersonenhaushalte Zweipersonenhaushalte Für jede weitere Person 780 € 1000 € + 255 € Diese Mindestrückbehalte müssen auf Dauer gesichert sein (dauerhafte Tragbarkeit der Belastung). Nicht alle Einkünfte erfüllen diese Voraussetzung. Weitergehende Fragen dazu können im Amt für Wohnungswesen geklärt werden. Wo werden Fördermittel beantragt ? Fördermittel beantragen Sie im Amt für Wohnungswesen, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster Dort beraten Sie … zur Antragstellung/Finanzierung: Frau Hüttemann Frau Arning Herr Müller Herr Isselhorst Zi. E404 Zi. E406 Zi. E403 Zi. E407 für Antragsteller für Antragsteller für Antragsteller für Antragsteller A–E F – Ha He – L M–Z 4 92- 64 74 4 92- 64 41 4 92- 64 27 4 92- 64 40 … zu den technischen Voraussetzungen: Frau Köster Frau Heuing-Velling Zi. E403 Zi. E401 für Antragsteller A – K für Antragsteller L - Z 4 92- 64 66 4 92- 64 50