Förderung von Eigentumsmaßnahmen mit Baudarlehen des Landes

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Förderung von Eigentumsmaßnahmen mit Baudarlehen des Landes
Förderung von
Eigentumsmaßnahmen
mit
Baudarlehen des Landes NRW
in Münster
(Stand 2016)
Wer kann Fördermittel beantragen ?
Alle Haushalte, deren Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt und
• denen mindestens ein Kind angehört oder
• zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (mind. 50 % GdB) gehört. Dies kann auch
ein Einpersonenhaushalt sein.
Wie werden Fördermittel beantragt ?
Es ist ein förmlicher Antrag erforderlich. Die Vordrucke können kostenlos von folgender
Internetseite der NRW.Bank heruntergeladen werden:
www.nrwbank.de/de/foerderlotse/produktsuche/index.html
Vor einer förmlichen Antragstellung ist stets ein Beratungsgespräch im Amt für
Wohnungswesen sinnvoll. Dafür sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
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•
Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid etc.) und
alle Unterlagen (z.B. Pläne, Kosten etc.), die schon für das Wunschobjekt vorliegen.
Wann werden Fördermittel beantragt ?
Sobald ein Förderobjekt in Aussicht ist. Grundsätzlich aber gilt:
Erst den Antrag stellen, dann Verträge schließen!
Der vorzeitige Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages bzw. ein vorzeitiger Baubeginn hat
zur Folge, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist. Die genauen Regelungen dazu sowie
Ausnahmen erfragen Sie bitte vor Abschluss von Verträgen aller Art beim Amt für
Wohnungswesen.
Für welche Maßnahmen können Fördermittel beantragt werden ?
Fördermittel können nur für Wohneigentum, das entweder selbst oder durch wohnberechtigte
Angehörige genutzt werden soll, beantragt werden und zwar für
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•
•
die erstmalige Schaffung eines Förderobjektes durch Neubau, Aufstockung oder Anbau
sowie der Ersterwerb (= erstmaliger Erwerb innerhalb von 3 Jahren nach
Bezugsfertigkeit) solcher Objekte
die erstmalige Schaffung eines Förderobjektes durch Änderung oder Nutzungsänderung
eines (bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten) Gebäudes sowie der Ersterwerb solcher
Objekte
den Erwerb vorhandener Förderobjekte
den Erwerb gebrauchter Förderobjekte in Verbindung mit Maßnahmen zum Zweck
energetischer Verbesserungen und/oder sonstigen Wohnwertverbesserungen (=
Kombimodell)
Was ist beim Förderobjekt zu beachten ?
Eine Förderung ist nur möglich, wenn
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das Förderobjekt einem bestimmten energetischen Standard, der in den
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) jeweils für die einzelnen o. a. Maßnahmen
festgelegt ist, entspricht. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu im Amt für
Wohnungswesen.
das selbst genutzte Eigenheim nicht mehr als zwei Wohnungen hat
die Gesamtkosten für das Förderobjekt angemessen sind
Wohn- und Schlafräume (auch Kinderzimmer) mindestens 10 qm groß sind
Wie hoch sind die Fördermittel ?
Fördermittel werden in Form von zinsvergünstigten Darlehen gewährt. Hierfür müssen alle
Fördervoraussetzungen erfüllt sein.
Es ergeben sich folgende Darlehensbeträge und Darlehenskonditionen:
Neubau / NeuDarlehensarten und schaffung durch
Erwerb vorhandeErweiterung oder
Darlehenskonditionen Wohnraums
Aufstockung /
nen
Ersterwerb
Kombimodell / Neuschaffung durch Änderung und/oder
Nutzungsänderung
eines Gebäudes
Grundpauschale
78.000 €
54.600 €
62.400 €
Kinderbonus je Kind
10.000 €
7.000 €
8.000 €
Stadtbonus
20.000 €
14.000 €
16.000 €
Starterdarlehen
Zusatzdarlehen
Barrierefreiheit
Zinsen
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
0€
0€
0,5 %
0,5 %
0,5 %
2%
Kombimodell 2 % /
Tilgung
1%
ansonsten 1 %
Tilgung Starterdarlehen
Verwaltungskostenbeitrag –laufend-
5%
5%
5%
0,5 %
0,5 %
0,5 %
Alle Darlehen werden zu 99,6 % ausgezahlt (= einmaliger Verwaltungskostenbeitrag
von 0,4 %). Die Zinskonditionen gelten zunächst für zehn Jahre.
Welche Einkommensgrenze ist einzuhalten ?
Die Einkommensgrenze beträgt bei Haushalten mit
einer Person
zwei Personen
Für jede weitere Person
Für jedes Kind zusätzlich
18.430 €
22.210 €
5.100 €
660 €
Maßgeblich für die Einkommensermittlung ist das Jahresbruttoeinkommen. Hiervon können
Werbungskosten (pauschal oder in nachgewiesener Höhe), eines Betrages von bis zu 34 %
für die Entrichtung von Steuern sowie von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen abgezogen werden. Außerdem können Abzugsbeträge für besondere Personenkreise (z.B. für
Schwerbehinderte, Haushalte mit 2 Personen, junge Ehepaare mit mindestens einem Kind)
berücksichtigt werden.
Beispiel:
Familie, 4 Personen, davon 2 Kinder, ein Verdiener (zahlt Steuern sowie Pflichtbeiträge zur
gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung), keine erhöhten Werbungskosten.
Die Einkommensgrenze beträgt für die Familie 33.730 € (22.210 € + 2 x 5.100 € + 2 x 660€).
Die Familie ist damit förderberechtigt bei einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als
52.106 €.
Wie hoch muss die Eigenleistung sein ?
Grundsätzlich müssen 15 % der Gesamtkosten durch Eigenleistung erbracht werden.
Mindestens die Hälfte der Eigenleistung muss durch eigene Geldmittel oder durch den Wert
eines nicht mit Fremdmitteln finanzierten Grundstücks erbracht werden. Die andere Hälfte
kann durch den Wert der eigenen Arbeitsleistung (Selbsthilfeleistung) nachgewiesen werden.
Das Starterdarlehen wird auf Antrag als Ersatz des Eigenleistungsanteils, der nicht aus
eigenen Geldmitteln erbracht werden muss, anerkannt.
Wie viel Einkommen muss noch für den Lebensunterhalt verbleiben ?
Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche
Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastung aus der Baufinanzierung, den
Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen muss vom Nettoeinkommen noch
soviel verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist – der sog.
Mindestrückbehalt-. Das sind folgende Beträge:
Einpersonenhaushalte
Zweipersonenhaushalte
Für jede weitere Person
780 €
1000 €
+ 255 €
Diese Mindestrückbehalte müssen auf Dauer gesichert sein (dauerhafte Tragbarkeit der
Belastung). Nicht alle Einkünfte erfüllen diese Voraussetzung. Weitergehende Fragen dazu
können im Amt für Wohnungswesen geklärt werden.
Wo werden Fördermittel beantragt ?
Fördermittel beantragen Sie im
Amt für Wohnungswesen,
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Dort beraten Sie
… zur Antragstellung/Finanzierung:
Frau Hüttemann
Frau Arning
Herr Müller
Herr Isselhorst
Zi. E404
Zi. E406
Zi. E403
Zi. E407
für Antragsteller
für Antragsteller
für Antragsteller
für Antragsteller
A–E
F – Ha
He – L
M–Z
4 92- 64 74
4 92- 64 41
4 92- 64 27
4 92- 64 40
… zu den technischen Voraussetzungen:
Frau Köster
Frau Heuing-Velling
Zi. E403
Zi. E401
für Antragsteller A – K
für Antragsteller L - Z
4 92- 64 66
4 92- 64 50