Antrag Schulbedarf - Landkreis Neunkirchen

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Antrag Schulbedarf - Landkreis Neunkirchen
Hinweis:
Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen
Bitte senden an:
Kreissozialamt
des Landkreises Neunkirchen
Martin-Luther-Str. 2
66564 Ottweiler
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- persönlicher Schulbedarf Antragsteller/in
Name, Vorname
Telefonnummer
Anschrift
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
Ich beziehe für mein leistungsberechtigtes Kind bzw. die/den junge/n Erwachsene/n folgende
Leistungen
Aktenzeichen
(sofern vorhanden)
wenn nicht
vorhanden,
beantragt am
Wohngeld
Kinderzuschlag (Bitte Bescheid beifügen)
Persönliche Daten des Kindes/Schülers für das/den die
(Leistungsberechtigte). Bitte je Kind/Schüler einen Antrag stellen.
Schüler/in:
Name, Vorname
Anschrift: (Straße,Hausnr., PLZ, Ort)
Geburtsdatum
Leistung
beantragt
wird
Die/Der Leistungsberechtigte besucht
eine allgemeinbildende/berufsbildende Schule
Der/Die Schüler/in erhält keine Ausbildungsvergütung. (betrifft nicht BaföG/BAB)
Name der Schule
-
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-
-
-
-
Anschrift der Schule
Bankverbindung:
Kontoinhaber
Kreditinstitut
Bankleitzahl
Kontonummer
Wichtige Hinweise zum Datenschutz
Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis gem. § 35 Erstes Sozialgesetzbuch (SGBI). Ihre
Angaben werden unter Beachtung von §§ 67 bis 85 a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGBX)
erhoben und verarbeitet.
Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
___________________________________
Ort, Datum,Unterschrift
Antragsteller/in
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistung
Leistung für Bildung und Teilhabe
Ein Anspruch besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
Abweichend gilt für Anträge, die bis 30.04.2011 (für Bezieher von Kinderzuschlag und
Wohngeld bis zum 31.05.2011) gestellt werden, die Rückwirkung auf den 01.01.2011.

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