Antrag Schulbedarf - Landkreis Neunkirchen
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Antrag Schulbedarf - Landkreis Neunkirchen
Hinweis: Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen Bitte senden an: Kreissozialamt des Landkreises Neunkirchen Martin-Luther-Str. 2 66564 Ottweiler Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - persönlicher Schulbedarf Antragsteller/in Name, Vorname Telefonnummer Anschrift Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Ich beziehe für mein leistungsberechtigtes Kind bzw. die/den junge/n Erwachsene/n folgende Leistungen Aktenzeichen (sofern vorhanden) wenn nicht vorhanden, beantragt am Wohngeld Kinderzuschlag (Bitte Bescheid beifügen) Persönliche Daten des Kindes/Schülers für das/den die (Leistungsberechtigte). Bitte je Kind/Schüler einen Antrag stellen. Schüler/in: Name, Vorname Anschrift: (Straße,Hausnr., PLZ, Ort) Geburtsdatum Leistung beantragt wird Die/Der Leistungsberechtigte besucht eine allgemeinbildende/berufsbildende Schule Der/Die Schüler/in erhält keine Ausbildungsvergütung. (betrifft nicht BaföG/BAB) Name der Schule - - - - - - Anschrift der Schule Bankverbindung: Kontoinhaber Kreditinstitut Bankleitzahl Kontonummer Wichtige Hinweise zum Datenschutz Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis gem. § 35 Erstes Sozialgesetzbuch (SGBI). Ihre Angaben werden unter Beachtung von §§ 67 bis 85 a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGBX) erhoben und verarbeitet. Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. ___________________________________ Ort, Datum,Unterschrift Antragsteller/in Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistung Leistung für Bildung und Teilhabe Ein Anspruch besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Abweichend gilt für Anträge, die bis 30.04.2011 (für Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld bis zum 31.05.2011) gestellt werden, die Rückwirkung auf den 01.01.2011.