Durchführungsbestimmungen 2014/2015

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Durchführungsbestimmungen 2014/2015
Bayerischer Handball – Verband
Handball – attraktiv, erfolgreich, teamorientiert!
Bezirk Alpenvorland
Stv. Bezirksvorsitzender für den Spielbetrieb
Durchführungsbestimmungen
für die Saison 2014/2015 und
für alle Spielklassen des Bezirkes
Gültig ab 1. Juli 2014
Diese Durchführungsbestimmungen beinhalten eine Zusammenfassung der allgemeinen
Bestimmungen des Bayerischen Handball-Verbandes, abweichende Regelungen für den Bezirk
Alpenvorland sowie die spieltechnischen Bestimmungen für alle Spielklassen des Bezirks.
Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen und die Sonderbestimmungen des Bayerischen
Handball-Verbandes sowie die Beschluss-Sammlung der Bezirksspielleitung Alpenvorland sind
Bestandteile dieser Bestimmungen.
1.
Allgemeine Bestimmungen
1.1.
Satzungen/Ordnungen/Durchführungsbestimmungen
Alle Spiele werden gemäß den Regeln der IHF, den Satzungen und Ordnungen des DHB und
BHV, den allgemein gültigen Durchführungsbestimmungen des BHV, sowie nach den
vorliegenden Bestimmungen durchgeführt. Die Folgen etwaiger Unkenntnis der einschlägigen
Bestimmungen gehen zu Lasten der Vereine. Die Verantwortlichen der Mannschaften sind
deshalb vereinsintern von diesen Durchführungsbestimmungen zu unterrichten.
1.2.
Verbindlichkeit der Durchführungsbestimmungen
Die vorliegenden Durchführungsbestimmungen gelten für alle Spielklassen des Bezirkes. Sie
sind für Mannschaften, Offizielle, Schiedsrichter und Spielleitende Stellen im Sinne der Satzung
und der Ordnungen bindend. Für die Jugendaltersklasse D sind ergänzend die Durchführungsbestimmungen für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball bindend.
Alle bisherigen mündlichen und schriftlichen Anweisungen in Bezug auf die Durchführung des
Spielbetriebes verlieren hiermit die Gültigkeit. Bezüglich eventueller Einwände gegen die
Durchführungsbestimmungen wird auf § 34 RO DHB/BHV verwiesen. Einwände haben keine
aufschiebende Wirkung.
1.3
Bestätigung der Kenntnisnahme
Die Terminlisten sind im nuliga-Sportportal, die Durchführungsbestimmungen auf der
Internetseite des Bezirkes Alpenvorland eingestellt und dort herunterladbar.
Die Kenntnisnahme muss von den Vereinen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt durch
Unterschrift eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedes des Hauptvereins und des
Handballabteilungsleiters oder dessen Vertreters bestätigt werden. Dadurch werden
Austragungsform und Durchführungsbestimmungen anerkannt.
Die Bestätigung muss bis zum 10.09.2014 via Email beim Stv. Bezirksvorsitzenden
Spielbetrieb Andreas Beilich vorliegen.
1
2.
Spieltechnische Bestimmungen
2.1
Spielleitende Stellen
Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen (SpLSt.) Sie besitzen
Strafbefugnis für ihren Bereich nach den §§ 17 und 25 der Rechtsordnung des DHB/BHV.:
Männer - alle Spielklassen
Roland Merkle
Edelweißweg 6
87493 Lauben
Tel.: 08374 1875 p.
E-Mail: [email protected]
Frauen - alle Spielklassen
Uschi Hammerl
Simmersbergweg 24
82441 Ohlstadt
Tel.: 08841 7232
E-Mail: [email protected]
Männliche und weibliche Jugend D - alle Spielklassen
Ronja Hammerl
Simmersbergweg 24
82441 Ohlstadt
Mobil: 0151-20777368
E-Mail: [email protected]
Die Vertretung der Spielleitenden Stellen obliegt dem stv. BV Spielbetrieb
Andreas Beilich
Bahnhofstraße 53a
82152 Planegg
Tel.: 089/89 99 94 74 p.
Mobil: 0179/505 633 0
E-Mail: [email protected]
Die Spielleitenden Stellen für die Jugend in der BYL, LL, ÜBOL, ÜBL und ÜBK gehen den
Vereinen mit den Durchführungsbestimmungen des BHV zu.
2.2
Spieltermine/Verlegungen
Die Spieltermine sind im Internet – nuLiga–Sportportal - veröffentlicht und jederzeit abrufbar.
Spielverlegungen sind möglichst frühzeitig über das nuLiga – Portal mit dem Spielpartner
abzustimmen. Nach Einigung über eine neue Spielansetzung entscheidet die Spielleitende Stelle.
Wesentliche Voraussetzung einer Verlegung ist die Abstimmung der Vereine über einen
Nachholtermin.
Sollte es – meist bei kurzfristig auftretenden Ereignissen – noch zu keiner (endgültigen)
Abstimmung für einen Termin gekommen sein, so bleibt nur die direkte Kontaktaufnahme mit der
SpL Stelle, die auch weiterhin die Möglichkeit hat, eine kurze Nachfrist (meist Mitte der
kommenden Woche) bis zur Einreichung für die endgültige Spielverlegung zu setzen.
Ein Antrag auf Spielabsetzung nach § 46 SpO kann – wie bisher auch – immer bei der SpL Stelle
gestellt werden und erfolgt auch weiterhin auf den bisher genutzten/praktizierten
Kommunikationswegen, z.B. wegen Unbespielbarkeit der Halle( kfr. Schneelastsperre durch den
Halleneigner), Nachträgliche Berufung eines Spieler/in zu einer Auswahlmaßnahme,
Spielunfähigkeit der Mannschaft o.ä.
2
Über die Verlegung entscheidet ausschließlich die Spielleitende Stelle.
Die Gebühr für jede Verlegung beträgt 40,- €.
Amtlich vorläufig abgesetzte Spiele müssen auf jeden Fall neu angesetzt werden.
Verweigert sich eine Mannschaft der Neuansetzung ist dies wie ein Nichtantreten zu werten.
2.3.
Spielbeginn
Der Spielbeginn darf grundsätzlich an Samstagen nur zwischen 11:00 und 20:00 Uhr (im
Jugendbereich abweichend spätestens 17:30 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen nur zwischen
09:00 und 18:00 Uhr (im Jugendbereich abweichend spätestens 16:30 Uhr) liegen. Tritt der
Gastverein nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten, wenn
dadurch der nachfolgende Spiel- und Sportbetrieb nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Bei Jugendspielen können mit der jeweiligen Gastmannschaft abweichende Anwurfszeiten aber
innerhalb der Rahmenzeiten an Samstagen von 11.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und
Feiertagen zwischen 09.00 und 18.00 Uhr vereinbart werden
2.4
Spielbericht
Für jedes Spiel ist der vom BHV vorgeschriebene aktuelle Fünffach-Spielbericht (HandballSpielbericht der Regionalverbände) zu verwenden. Dieser ist vom Heimverein den/m SR
unaufgefordert und vollständig und gut lesbar ausgefüllt mindestens 20 Minuten vor Spielbeginn
zu übergeben.
Bei Spielen der Jugendspielklassen oder unterhalb der Bezirksliga Männer/Frauen können noch
Fünffach-Spielbericht der vergangenen Version verwendet werden.
Im Spielbericht sind alle Spieler/innen in aufsteigender Nummerierung (Trikotnummer)
einzutragen.
Die erste Ausfertigung (Original) senden der/die Schiedsrichter (nicht der Heimverein) noch am
Spieltag an die betreffende Spielleitende Stelle. Dazu ist vom Heimverein ein an die
betreffende Spielleitende Stelle adressiertes, ausreichend frankiertes Kuvert zu übergeben.
Bei Spielen, die von Heimschiedsrichtern geleitet werden, ist der Heimverein für den sofortigen
Versand verantwortlich.
Die erste Durchschrift des Spielberichtsbogens sendet der Heimverein spätestens am Tag nach
dem Spiel an den Schiedsrichtereinsatzauswerter
Heinz Tüttelmann, Rauhhornstrasse 15a, 87527 Sonthofen
2.5
Spielausweise
Spielausweise, die bis Spielende nicht vorgelegt werden können, müssen innerhalb von fünf
Tagen unaufgefordert der betreffenden Spielleitenden Stelle im Original oder als PDF vorgelegt
werden. Bei Postversand ist ein ausreichend frankierter Briefumschlag für die Rücksendung
beizufügen.
Der Spielleitenden Stelle bleibt es vorbehalten, stichprobenartig Orginal-Spielausweise
anzufordern.
2.6
Spielkleidung
Bei gleicher oder verwechselbarer Farbe der Spielkleidung hat der Gastverein die Spielkleidung
zu wechseln. Die Farbe der Spielkleidung kann vorab in nuLiga abgerufen werden. Die
Feststellung, dass die Spielkleidung zu wechseln ist, treffen nur die Schiedsrichter.
3
2.7
Schiedsrichter
Die Schiedsrichter (SR) werden vom Bezirksschiedsrichterwart Joachim Niederlöhner bzw. von
berufenen Mitgliedern des Bezirksschiedsrichterausschusses eingeteilt. Die einteilende Stelle ist
berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Die SR-Ansetzung ist sportgerichtlich nicht anfechtbar.
Die Spiele der Spielklassen Männer und Frauen sowie die Bezirksoberligen der D-Jugend
(männlich und weiblich) werden mit neutralen Schiedsrichtern besetzt.
Bei Spielen der Bezirksklasse Breitensport (Männer und Frauen) und der Bezirksliga und
Bezirksklasse (männlich und weiblich) der D-Jugend hat der jeweilige Heimverein einen geprüften
Schiedsrichter zu stellen.
In den Bezirksklassen der Männer und Frauen können, anstatt der namentlichen Einteilung, auch
Vereine zur Stellung eines Schiedsrichters verpflichtet werden (Zusatzbestimmungen des BHV zu
§ 76 SpO). Für die Besetzung der Spiele ist der jeweilige Vereinsschiedsrichterobmann
verantwortlich.
Der Bezirksschiedsrichterwart besitzt Strafbefugnis für seinen Bereich nach der Schiedsrichterordnung in Verbindung mit der Rechtsordnung des DHB/BHV.
2.8
Zeitnehmer/Sekretär
Bei Spielen aller Ligen werden Zeitnehmer und Sekretär von den am Spiel beteiligten Vereinen
durch Abstellen einer geschulten Person oder eines Schiedsrichters gestellt.
Dabei stellt der Heimverein den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär. 20 Minuten vor dem
Spiel weisen die SR Z/S in ihre Aufgaben ein.
Für Spiele unterhalb der Bezirksoberliga Männer/Frauen und im Jugendbereich obliegt die
Schulung dem jeweiligem Verein.
Bei Spielen der Bayernligen, Landesligen und Bezirksoberligen Männer und Frauen sowie der
Bayernligen und Landesligen der Jugend ist die gültige Schulungsbestätigung bzw. der
Schiedsrichterausweis vorzulegen.
Die SR haben den Nachweis im Spielbericht zu vermerken. Die eingesetzten Z/S müssen das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
2.9
Hallenbestimmungen
Die Hausordnung des Halleneigners ist für die beteiligten Vereine verbindlich. Die Verwendung
von Harz und Haftmitteln ist für den Bereich des BHV verboten. Verstöße werden entsprechend
den Ordnungen geahndet.
Für Sicherheitszonen gilt die Regel 1.1, Absatz 2. Sie sind durch vom Heimverein zu stellende
Ordner zu überwachen. Gegenstände, die zu Unfällen führen können, wie z. B. Sprossenwände,
sind abzudecken
Die Tore müssen gemäß Internationalen Handballregeln fest im Boden oder an den Wänden
hinter ihnen verankert sein. Sollte keine regelgerechte Torverankerung vorhanden sein, sind die
SR angewiesen, das Spiel zunächst nicht anzupfeifen. Wird dieser Mangel nicht unverzüglich
behoben, kann das Spiel nicht durchgeführt werden. Die Schiedsrichter haben diesen
Sachverhalt im Spielbericht zu vermerken. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der
Torverankerung ist die Sporthalle durch einen Beauftragten der Bezirksspielleitung erneut
abzunehmen. Die sicherheitstechnischen Festlegungen der DIN EN 749 sind dabei zu beachten.
Die Hallen müssen mindestens 45 Minuten vor Spielbeginn geöffnet sein und 15 Minuten vor
Spielbeginn den Mannschaften zum Einspielen zur Verfügung stehen. Nachfolgend spielende
Mannschaften müssen das Aufwärmtraining so weit von der Spielfläche entfernt durchführen,
dass das laufende Spiel nicht gestört wird.
4
Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch oder in dessen unmittelbarer Nähe Platz
nehmen.
Seine Durchsagen haben sich auf das Notwendige zu beschränken. Unsportliche Äußerungen
und unsportliches Verhalten haben zu unterbleiben und können zur Ablösung durch die
Schiedsrichter führen. Daneben kann eine Bestrafung gemäß Rechtsordnung erfolgen.
2.10
Teilnahme außer Konkurrenz
Für Mannschaften der Männer, Frauen und Jugend, die mit Genehmigung außer Konkurrenz
teilnehmen, gelten alle Bestimmungen ebenso wie für Mannschaften in Konkurrenz.
Bezüglich des Festspielens nach § 55 SpO BHV gelten ihre Spiele als Freundschaftsspiele. Dies
gilt in diesen Spielen auch für den Spielpartner.
2.11
Einschränkung des Spielrechtes/Festspielen
Anträge auf Überprüfung der Spielberechtigung und des Festspielen nach § 55 SpO sind an die
betreffende Spielleitende Stelle schriftlich zu richten (namentliche Nennung des/der zu
überprüfenden Spielers/-in je Spiel).
Die Anträge sind gebührenpflichtig. Die Gebühr
(einschließlich anfallende Auslagen) beträgt 15.-- € je Spieler(in) und je Spiel. Führt die
Überprüfung zu einer Bestrafung des fehlbaren Vereines, so ist die Gebühr dem Antragsteller zu
erstatten.
Die
Abrechnung
der
Gebühr
erfolgt
über
die
Monatsabrechnung.
Eine amtliche Überprüfung durch die Spielleitenden Stellen bleibt davon unberührt.
2.12
Spielergebnis
Spielergebnisse der Bezirksoberligen Männer und Frauen sind bis spätestens 120 Minuten
nach Spielende vom Heimverein ins nuLiga-Sportportal zu stellen, bei allen anderen Spielklassen
bis spätestens 23:00 Uhr des Spieltages.
Am Sonntag müssen alle Spielergebnisse ab 20:15 Uhr im nuLiga-Sportportal abrufbar sein
.
Nicht
termingerechte
Ergebniseinstellung
wird
mit
einer
Geldbuße
belegt.
Bei technischen Störungen im nuLiga-Sportportal ist das Ergebnis unverzüglich per E-Mail oder
SMS an den Stv. BV für den Spielbetrieb Andreas Beilich zu melden.
2.13
Austragungsmodus
Es gelten die Bestimmungen des Anhanges II zu § 38 SpO und Regelungen für den BHV nach
Abschnitt VIII. Daraus ergeben sich folgende Festlegungen:
A
Männer
A.1
Bezirksoberliga
Die Bezirksoberliga spielt in dieser Saison mit 12 Mannschaften. Die festgelegte
Regelmannschaftszahl beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die Regelung des Auf- und
Abstiegs gemäß Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) erreicht.
Aufstieg: Der Bezirksmeister steigt direkt in die Landesliga auf. Kann der Bezirksmeister nicht
aufsteigen oder verzichtet er, kann der Zweitplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen.
5
Abstieg: Die maximale Zahl der Absteiger beträgt 5 Mannschaften. Die tatsächliche Anzahl der
Absteiger errechnet sich nach dem Prinzip des gleitenden Abstiegs wie folgt:
Aufsteiger in LL
Absteiger aus LL
Aufsteiger aus BL
Absteiger aus BOL
Regelzahl
Mannschaftszahl 15/16
1
0
3
2
12
12
1
1
3
3
12
12
1
2
3
4
12
12
1
3
3
5
12
12
Der bestplatzierte Absteiger der Bezirksoberliga (i.d.R. Platz 10) und der Tabellendritte der
Bezirksliga – sofern aufstiegsberechtigt – bestreiten Entscheidungsspiele (Hin- und Rückspiel) um
den Verbleib bzw. Aufstieg in der/die Bezirksoberliga.
Diese Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet.
A.2
Bezirksliga
Die Bezirksliga spielt in dieser Saison mit 12 Mannschaften. Die festgelegte
Regelmannschaftszahl beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die Regelung des Auf- und
Abstiegs gemäß Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) und folgender
Sonderregelung erreicht.
Aufstieg: Die Mannschaften auf den Tabellenplätzen 1 und 2 steigen, sofern sie berechtigt sind,
in die Bezirksoberliga auf. Die Mannschaft auf Platz 3 - sofern aufstiegsberechtigt – bestreitet
Entscheidungsspiele (Hin- und Rückspiel) gegen den bestplatzierten Absteiger der Bezirksoberliga (i.d.R. Platz 10) um den Verbleib bzw. Aufstieg in der/die Bezirksoberliga. Ist eine oder
mehrere Mannschaft/en zum Aufstieg nicht berechtigt bzw. verzichtet sie, so steigen entsprechend weniger Mannschaften aus der Bezirksoberliga ab.
Abstieg: Die maximale Zahl der Absteiger beträgt 5 Mannschaften. Die tatsächliche Anzahl der
Absteiger errechnet sich nach dem Prinzip des gleitenden Abstiegs wie folgt:
Aufsteiger in BOL
Absteiger aus BOL
Aufsteiger aus BL
Absteiger aus BL
Regelzahl
Mannschaftszahl 15/16
3
2
3
2
12
12
3
3
3
3
12
12
3
4
3
4
12
12
3
5
3
5
12
12
Diese Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet.
A3
Bezirksklasse
Die Bezirksklasse spielt in dieser Saison in drei Spielgruppen. Die festgelegte
Regelmannschaftszahl beträgt 10 Mannschaften.
Aufstieg: Die Tabellenersten der drei Bezirksklassen steigen in die Bezirksliga auf. Kann ein
Tabellenerster nicht aufsteigen oder verzichtet er, steigen entsprechend weniger Mannschaften
aus der Bezirksliga ab.
Diese Spiele werden grundsätzlich von einem Schiedsrichtergeleitet.
6
B
Frauen
B.1
Bezirksoberliga
Die Bezirksoberliga spielt in dieser Saison mit 10 Mannschaften. Die festgelegte
Regelmannschaftszahl beträgt 10 Mannschaften. Diese wird durch die Regelung des Auf- und
Abstiegs gemäß Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) erreicht.
Aufstieg: Der Bezirksmeister steigt direkt in die Landesliga auf. Kann der Bezirksmeister nicht
aufsteigen oder verzichtet er, kann der Zweitplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen.
Abstieg: Die maximale Zahl der Absteiger beträgt 4 Mannschaften. Die tatsächliche Anzahl der
Absteiger errechnet sich nach dem Prinzip des gleitenden Abstiegs wie folgt:
Aufsteiger in LL
Absteiger aus LL
Aufsteiger aus BL
Absteiger aus BOL
Regelzahl
Mannschaftszahl 15/16
1
0
2
1
10
10
1
1
2
2
10
10
1
2
2
3
10
10
1
3
2
4
10
10
Diese Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet.
Die Bezirksspielleitung behält sich in der Saison 2015/2016 vor, die Bezirksoberliga auf die
Mannschaftszahl 12 zu erhöhen.
B.2
Bezirksliga
Die Bezirksliga spielt in dieser Saison mit 10 Mannschaften. Die festgelegte Regelmannschaftszahl beträgt 10 Mannschaften. Diese wird durch die Regelung des Aufund Abstiegs gemäß Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) erreicht.
Aufstieg: Der Tabellenerste und der -zweite steigen, sofern sie berechtigt sind, in die
Bezirksoberliga auf. Ist eine oder mehrere Mannschaft/en zum Aufstieg nicht berechtigt bzw.
verzichtet sie, so steigen entsprechend weniger Mannschaften aus der Bezirksoberliga ab.
Abstieg: Die maximale Zahl der Absteiger beträgt 4 Mannschaften. Die tatsächliche Anzahl
der Absteiger errechnet sich nach dem Prinzip des gleitenden Abstiegs wie folgt:
Aufsteiger in BOL
Absteiger aus BOL
Aufsteiger aus BL
Absteiger aus BL
Regelzahl
Mannschaftszahl 15/16
2
1
2
1
10
10
2
2
2
2
10
10
2
3
2
3
10
10
2
4
2
4
10
10
Diese Spiele werden grundsätzlich von einem Schiedsrichter geleitet.
Die Bezirksspielleitung behält sich in der Saison 2015/2016 vor, die Bezirksliga auf die
Mannschaftszahl 12 zu erhöhen.
7
B.3
Bezirksklasse
Die Bezirksklasse spielt in dieser Saison in zwei Spielgruppen. Die festgelegte
Regelmannschaftszahl beträgt 8 Mannschaften.
Aufstieg: Die Tabellenersten der beiden Bezirksklassen steigen in die Bezirksliga auf. Kann ein
Tabellenerster nicht aufsteigen oder verzichtet er, steigen entsprechend weniger Mannschaften
aus der Bezirksliga ab.
Diese Spiele werden grundsätzlich von einem Schiedsrichter geleitet.
Hinweis: Wenn die Mannschaftszahlen 2015/2016 in der Bezirksklasse Frauen die Bildung von
zwei Gruppen nicht zulässt, behält sich die Bezirksspielleitung die Bildung von nur einer
Bezirksklasse vor, ggf. wird die Mannschaftszahl in der Bezirksliga auf 12 erhöht.
C
Jugend
Die Meisterschaftsspiele der männlichen und weiblichen Jugend D werden in den folgenden
Spielklassen ausgetragen.
BOL
BL
BK
2.14
mD
1
3
3
wD
1
2
2
Letzter Spieltag
Letzter Spieltag für die Bezirksoberliga und Bezirksliga Männer, ist der 19.04.2015 18:00 Uhr.
Für alle anderen Spielklassen ist der letzte Spieltag der 29.03.2015, 18.00 Uhr.
Nach diesen Spieltagen dürfen Spiele nur noch von Amts wegen angesetzt werden.
3.
Wirtschaftliche Bestimmungen
3.1
Spielbeiträge
Folgende Spielbeiträge sind zu entrichten:
Bezirksoberliga Männer und Frauen
Bezirksliga Männer und Frauen
Bezirksklasse Männer und Frauen
Bezirksklasse Breitensport Männer (außer Konkurrenz)
200.-- €
150.-- €
100.-- €
50,-- €
Der Spielbeitrag für alle anderen Jugendmannschaften beträgt 20,00 € und wird - neben einer
Geldbuße - nur fällig, wenn die Jugendmannschaft nicht alle Meisterschaftsspiele austrägt.
3.2
Nachträgliche Spielbeiträge
Bei Unterschreitung der Schiedsrichterpflichtzahl nach Anhang II zu § 38 der Spielordnung,
Abschnitt III werden nachträgliche Spielbeiträge gemäß Anhang II zur BHV - Finanzordnung
erhoben.
3.3
Hallenmieten
Die Hallenmieten sind von den Heimvereinen zu entrichten.
3.4
Spielausfälle
Die Schadensregulierung bei Spielausfall (Absage, Nichtantreten oder Ausscheiden) ist in
§ 48 SpO des BHV geregelt.
8
3.5
Ausgleich der Schiedsrichterkosten
Bei allen Spielklassen, zu denen neutrale Schiedsrichter eingeteilt werden, erfolgt am Ende des
Spieljahrs ein Ausgleich der Schiedsrichterkosten. Dabei werden Spielklassen gleicher Ebene
(z.B. alle Bezirksklassen Männer) zusammen abgerechnet. Die für den Ausgleich notwendigen
Daten werden den Spielberichtsbögen entnommen.
3.6
Finanzen
Zu allen Zahlungen, Bescheiden oder Mahngebühren erhalten die Vereine schriftliche
Mitteilungen. Die anfallenden Belastungen werden durch den Bezirk vom Vereinskonto unter
Angabe der o. g. schriftlichen Bescheide monatlich abgebucht. Bei Unstimmigkeiten hat der
Bezirk die Beweislast. Vereine, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, haben
Zahlungen binnen drei Wochen auf das Konto des Bezirkes zu leisten. Zusätzlich wird die in der
Finanzordnung BHV festgelegte Quartalsgebühr erhoben.
Diese Durchführungsbestimmungen treten zum 1.Juli 2014 in Kraft.
Sie ersetzen alle bisherigen Durchführungsbestimmungen des Bezirkes Alpenvorland.
Planegg, 01.07.2014
gez. Andreas Beilich
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