Sonderbestimmungen

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Sonderbestimmungen
Handball – attraktiv, erfolgreich, teamorientiert!
Bezirk Altbayern
Durchführungsbestimmungen
Teil II: Sonderbestimmungen für die Spielklassen
des Bezirkes Altbayern im Spieljahr 2015/2016
A. Spieltechnische Bestimmungen
1. Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen
(SpLSt.):
1.1
1.2
Männer
Bezirksoberliga
Bezirksliga
Joachim Henschker
Robert-Koch-Str. 3 a
85051 Ingolstadt
Telefon: 08450/909667
E-Mail:
[email protected]
Bezirksklasse
Herbert Bochmann
Mühlenstr. 4
84489 Burghausen
Telefon: 08677-7048181
Mobil: 0163-4402325
FAX: 08677-2064998
E-Mail:
[email protected]
Frauen
Bezirksoberliga
Bezirksliga
Annemarie Batz
Böhmerwald Str. 4 a
86529 Schrobenhausen
Telefon: 08252/3082
E-Mail:
[email protected]
Bezirksklasse
Willi Forster
Jakob-Kaiser-Str. 13
85221 Dachau
Telefon: 08131/351364
FAX: 08131/669537
E-Mail:
[email protected]
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1.3 Männliche Jugend
Bezirksoberliga
Bezirksliga
männliche Jugend D
Robert Arlt
Bahnweg 9
85229 Markt Indersdorf
Tel. 08136-796
mobil 0157-76056512
E-Mail:[email protected]
1.4 Weibliche Jugend
Bezirksliga
weibliche Jugend D
Willi Forster
Jakob-Kaiser-Str. 13
85221 Dachau
Tel.: 08131/351364
FAX: 08131/669537
E-Mail:
[email protected]
Kinderhandball
E-Jugend
Carolin Appel
Dorfacker 3, 85402 Kranzberg
mobil 0160-91556359
E-Mail: [email protected]
Mini, Bambini
Ingrid Dirr
Gärtnerweg 18
85757 Karlsfeld
Tel.: 08131-94718
E-Mail: [email protected]
Altb-Sonderbest 2015-2016.doc
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-3–
2. Schiedsrichtereinteiler
Bezirksoberliga
Männer und Frauen
Bernd Jacob
Finkenstr. 35
84169 Altfrauenhofen
Tel.: 08705-939745
Mobil: 0172-8379172
E-Mail: [email protected]
Bezirksliga und Bezirksklasse
Männer und Frauen
Faruk Durmaz
Von-Wadenspann-Str. 11
84048 Mainburg
Tel.: 08751-876155
Mobil: 0176-53560299
E-Mail:
[email protected]
Bezirksoberliga
männliche Jugend D
Andrè Weber
Frühlingstraße 1
84034 Landshut
Tel.: 0871-2759740
0871-709165 ges.
Mobil: 0151-16222800
Telefax: 0871-7095165 ges.
E-Mail:[email protected]
Bezirksliga
männliche Jugend D
weibliche Jugend D
vom Vereinsschiedsrichterobmann
einzuteilende ausgebildete (Heim-)
Schiedsrichter
3. Der Original-Spielbericht und der erste Durchschlag gehen an
die Spielleitenden Stellen.
4. Für die Bezirksoberligen Männer und Frauen gilt: Im Spielprotokoll
sind die Spieler in aufsteigender Nummerierung einzutragen. Die Pässe
sind entsprechend sortiert spätestens bei der „Technischen Besprechung“ zu übergeben.
5. Spielverlegungen aller vom BHV und Bezirk geleiteten Spielklassen
sind ausschließlich über den Spielverlegungsprozess in nuLiga zu führen. Anträge auf begründete Spielverlegungen sind grundsätzlich nur
bis Donnerstag, 18.00 Uhr, möglich. Das Spiel ist nur dann wirksam
abgesetzt, wenn die Spielleitende Stelle den Antrag bewilligt. Über eine
Neuansetzung entscheidet die Spielleitende Stelle in Absprache mit
den Vereinen. Andernfalls ist der Antrag auf Spielverlegung ein angekündigtes Nichtantreten mit Ahndung nach der Rechtsordnung. Wenn
auf Anfragen von Spielverlegungen durch die Spielleitende Stelle in ei-
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ner Frist von 5 Tagen nicht geantwortet wird, gilt das Einverständnis
als vorausgesetzt.
6. Gebühren für Anträge auf Spielverlegungen, für fehlende Spielausweise aller vom BHV/Bezirk Altbayern (oder dessen Beauftragten) geleiteten Ligen, für das Fehlen einer geschulten Person (mit gültigem Ausweis, auch eines anderen Landesverbandes, für die Saison 2015/2016;
Ausweise für die Saison 2014/2015 gelten auch noch für die Saison
2015/2016) oder eines SR als Zeitnehmer/Sekretär in den Bezirksoberligen der Männer und Frauen und für die Nichtmeldung von Spielergebnissen:
−
Für eine Spielverlegung ist vom Antragsteller eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt:
€ 40,00 in allen Ligen der Männer und Frauen
€ 20,00 nur Hallenänderung
€ 40,00 Jugend D
€ 20,00 Jugend D nur Hallenänderung
−
Die Geldbußen für fehlende Spielausweise betragen pro Spielausweis:
€ 20,00 Männer
€ 20,00 Frauen
€ 5,00 Jugend
−
Die Geldbuße für das Fehlen einer geschulten Person oder eines
SR als Zeitnehmer/Sekretär in den Bezirksoberligen der Männer
und Frauen beträgt 20,00 €.
−
Die Geldbuße für die Nichtvorlage eines gültigen Ausweises einer geschulten Person oder eines SR als Zeitnehmer/Sekretär in
den Bezirksoberligen der Männer und Frauen beträgt 10,00 €
(Vorlage bei der Spielleitenden Stelle innerhalb 5 Tagen erforderlich).
−
Die Geldbußen für nicht gemeldete Spielergebnisse betragen zwischen 5,00 € und 50,00 €.
Die Gebühr für die Überprüfung des Festspielens beträgt 10,00 €.
Daneben werden anfallende Ausgaben erhoben. Der Nachweis der
Einzahlung ist dem Antrag auf Überprüfung des Festspielens beizufügen.
−
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B. Austragungsmodus
1.
Männer
1.1 Bezirksoberliga
a) Mannschaftszahl
Die Regelmannschaftszahl in den Saisonen 2015/2016 und 2016/17
beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38
SpO (Anhang II) erreicht.
b) Aufstieg in die Landesliga
Der Aufsteiger in die Landesliga wird vom Spielausschuss benannt. Im
Regelfall steigt der Meister der Bezirksoberliga direkt in die Landesliga
auf.
c) Abstiegsregelung
Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab,
bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 12 Mannschaften erreicht
ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus einer Mannschaft begrenzt.
Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt:
Bezirksoberliga 15/16
Absteiger aus der Landesliga*
Aufsteiger in die Landesliga
Aufsteiger aus der Bezirksliga
Absteiger in die Bezirksliga
Bezirksoberliga 16/17
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1
3
2
12
12
1
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4
12
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3
1
3
5
12
12
4
1
3
5
13
* einschl. aus anderen Gründen in die Bezirksoberliga einzureihender
Mannschaften der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga, Bayernliga oder
Landesliga
d) Schiedsrichterzahl
Die Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet.
1.2 Bezirksliga
a) Mannschaftszahl
Die Regelmannschaftszahl in den Saisonen 2015/2016 und 2016/17
beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38
SpO (Anhang II) erreicht.
b) Aufstieg in die Bezirksoberliga
Bezirksliga 15/16
Absteiger aus der Bezirksoberliga
Aufsteiger in die Bezirksoberliga
Aufsteiger aus der Bezirksklasse
Absteiger in die Bezirksklasse
Bezirksliga 16/17
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4
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12
5
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3
5
12
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c) Abstiegsregelung
Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab,
bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 12 Mannschaften erreicht
ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus einer Mannschaft begrenzt.
Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt:
Bezirksliga 15/16
Absteiger aus der Bezirksoberliga
Aufsteiger in die Bezirksoberliga
Aufsteiger aus der Bezirksklasse
Absteiger in die Bezirksklasse
Bezirksliga 16/17
12
2
3
3
2
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12
3
3
3
3
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4
3
3
4
12
12
5
3
3
5
12
d) Schiedsrichterzahl
Die Spiele werden grundsätzlich von 1 Schiedsrichter geleitet.
1.3 Bezirksklasse
a) Aufstieg in die Bezirksliga
Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt:
Bezirksklasse 15/16
Absteiger aus der Bezirksoberliga
Aufsteiger in die Bezirksoberliga
Absteiger in die Bezirksklasse
Aufsteiger in die Bezirksliga
12
2
3
2
3
12
3
3
3
3
12
4
3
4
3
12
5
3
5
3
In der Regel steigen die Meister der Staffeln Ost, Mitte und West direkt
in die Bezirksliga auf. Sollten sich auf diesem Weg keine 3 Aufsteiger
ergeben, werden die noch fehlenden Aufsteiger aus den Tabellenzweiten in Entscheidungsspielen gemäß § 44 SpO ermittelt.
Bei 2 Teilnehmern gem. Abs. 1
30.04./01.05.2016
Staffel Ost
- Staffel West/Mitte
07.05./08.05.2016
Staffel West/Mitte - Staffel Ost
Sollte die Staffel Ost nicht beteiligt sein, wird in den beiden Spielpaarungen die Staffel Ost durch die Staffel West ersetzt.
Bei 3 Teilnehmern gem. Abs. 2 in Turnierform
30.04./01.05.2016 Staffel Mitte
Staffel Ost
Staffel West
-
ermittelt:
Staffel West
Staffel Mitte
Staffel Ost
Sollten sich auf diesem Wege nicht die erforderliche Anzahl von Aufsteigern ergeben, steigen entsprechend weniger Mannschaften ab.
b) Schiedsrichterzahl
Die Spiele werden grundsätzlich von 1 Schiedsrichter geleitet.
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2.
Frauen
2.1 Bezirksoberliga
a) Mannschaftszahl
Die Regelmannschaftszahl in den Saisonen 2015/2016 und 2016/17
beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38
SpO (Anhang II) erreicht.
b) Aufstieg in die Landesliga
Der Aufsteiger in die Landesliga wird vom Spielausschuss benannt. Im
Regelfall steigt der Meister der Bezirksoberliga direkt in die Landesliga
auf.
c) Abstiegsregelung
Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab,
bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 12 Mannschaften erreicht
ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus einer Mannschaft begrenzt.
Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt:
Bezirksoberliga 15/16
Absteiger aus der Landesliga*
Aufsteiger in die Landesliga
Aufsteiger aus der Bezirksliga
Absteiger in die Bezirksliga
Bezirksoberliga 16/17
12
0
1
3
2
12
12
1
1
3
3
12
12
2
1
3
4
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12
3
1
3
5
12
12
4
1
3
5
13
12
5
1
3
5
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* einschl. aus anderen Gründen in die Bezirksoberliga einzureihender
Mannschaften der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga, Bayernliga
oder Landesliga
d) Schiedsrichterzahl
Die Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet.
2.2 Bezirksliga
a) Mannschaftszahl
Die Regelmannschaftszahl in den Saisonen 2015/2016 und 2016/17
beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV Anhang II
zu § 38 SpO erreicht.
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b) Aufstieg in die Bezirksoberliga
Bezirksliga 15/16
Absteiger aus der Bezirksoberliga
Aufsteiger in die Bezirksoberliga
Aufsteiger aus der Bezirksklasse
Absteiger in die Bezirksklasse
Bezirksliga 16/17
12
2
3
3
2
12
12
3
3
3
3
12
12
4
3
3
4
12
12
5
3
3
5
12
c) Abstiegsregelung
Hierzu hat der Spielausschuss folgendes festgelegt:
Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab,
bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 12 Mannschaften erreicht
ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus einer Mannschaft begrenzt.
Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt:
Bezirksliga 15/16
Absteiger aus der Bezirksoberliga
Aufsteiger in die Bezirksoberliga
Aufsteiger aus der Bezirksklasse
Absteiger in die Bezirksklasse
Bezirksliga 16/17
12
2
3
3
2
12
12
3
3
3
3
12
12
4
3
3
4
12
12
5
3
3
5
12
Hierbei ist zu beachten, dass die Bezirksliga in der Saison 2015/2016
nur mit 11 Mannschaften (nicht mit 12 Mannschaften) spielt und sich
damit die Zahl der Absteiger jeweils um 1 vermindert.
d) Schiedsrichterzahl
Die Spiele werden grundsätzlich von 1 Schiedsrichter geleitet.
2.3 Bezirksklasse
a) Aufstieg in die Bezirksliga
Bezirksliga 15/16
Absteiger aus der Bezirksoberliga
Aufsteiger in die Bezirksoberliga
Absteiger aus der Bezirksliga
Aufsteiger in die Bezirksliga
12
2
3
1
3
12
3
3
2
3
12
4
3
3
3
12
5
3
4
3
In der Regel steigen die Meister der Staffel West und der Staffel Mitte
steigen direkt in die Bezirksliga auf. Der 3. Aufsteiger in die Bezirksliga
wird in Relegationsspielen der Tabellenzweiten der Staffeln West und
Mitte ermittelt (Hin- und Rückspiel; Wertung gemäß § 44 Abs. 1 SpO):
30.04./01.05.2016
07.05./08.05.2016
Staffel Mitte Staffel West -
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Staffel West
Staffel Mitte
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Sollten sich auf diesem Wege nicht die erforderliche Anzahl von Aufsteigern ergeben, steigen entsprechend weniger Mannschaften ab.
b) Schiedsrichterzahl
Die Spiele werden grundsätzlich von 1 Schiedsrichter geleitet.
3.
Jugend
Es wird in folgenden Jugend-Altersklassen gespielt:
Jugend D (Jahrgang 2003/04)
Ein Einsatz ist nur in maximal zwei Altersklassen und nur bis zur nächst
höheren Altersklasse zulässig.
Eine weiterführende Meisterschaft gibt es nicht. Ein Auf- und Abstieg
findet nicht statt.
Bei der Jugend D, E, und F sind darüber hinaus die Durchführungsbestimmungen Teil IV für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinderund Jugendhandball zu beachten.
Nach Abschluss der Meisterschaftsrundenspiele entscheiden über die
Meisterschaft bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele
erfolgt
a) nach Punkten;
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn,
dass § 43 Abs. 2 der SpO anzuwenden ist;
c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren
Zahl der auswärts geworfenen Tore;
d) liegt nach den Buchstaben a – c noch keine Entscheidung über
die Meisterschaft vor, sind Entscheidungsspiele durchzuführen.
Schiedsrichterzahl
Neutral besetzt und grundsätzlich von 1 Schiedsrichter werden geleitet:
Bezirksoberliga männlich Jugend D
Bei Ausbleiben der Schiedsrichter ist nach § 77 SpO zu verfahren.
Nicht mit neutralen Schiedsrichtern besetzt werden folgende Spiele:
Bezirksliga männlich Jugend D
Bezirksliga weiblich Jugend D
Diese Spiele sind durch Schiedsrichter des Heimvereins zu leiten
(Mindestalter = 14 Jahre).
3.1 Qualifikationsspiele für die Saison 2016/2017
Für die Saison 2016/2017 der Bayernligen, Landesligen und Bezirksübergreifenden Bezirksoberligen der männlichen und weiblichen Jugend
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A – C werden die sportlichen Qualifikationen im Anschluss an die Hallenrunde 2015/2016 ausgespielt. Das gleiche gilt für die Bezirksoberligen der männlichen und weiblichen Jugend D. Die Termine werden mit
Bekanntgabe des Meldeverfahrens für die Qualifikation 2016/2017 veröffentlicht. Gleiches gilt für evtl. Qualifikationen zu Spielklassen der
männlichen und weiblichen Jugend für die DHB-Ebene.
3.2 Salvatorische Klausel
Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den Spielausschuss oder den Jugendspielausschuss unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden.
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C. Wirtschaftliche Bestimmungen
1.
Das Vereinskonto wird mit dem Spielbeitrag laut nachstehender Auflistung belastet:
Bezirksoberligen Männer und Frauen
Bezirksligen Männer und Frauen
Bezirksklassen Männer und Frauen
Senioren (AH)
Bezirksoberligen Jugend D
Bezirksligen Jugend D
2.
Der Schiedsrichterkostenausgleich wird innerhalb jeder Liga wie folgt
durchgeführt:
−
−
−
−
−
3.
€ 200,00
€ 150,00
€ 100,00
€ 50,00
€ 40,00
€ 25,00
Bezirksoberliga:
Männer und
Bezirksliga:
Männer und
Bezirksklasse Männer: alle Staffeln
Bezirksklasse Frauen: alle Staffeln
Bezirksoberliga D-Jugend männlich
Frauen getrennt
Frauen getrennt
zusammengefasst
zusammengefasst
Im Spielbetrieb des Kinder-Handballs E- und F-Jugend werden geahndet:
a. Nichtantretungen werden mit einer Geldbuße, gemäß § 25 Abs. 1 Ziffer
1 RO geahndet.
b. Zurückziehen gemeldeter Mannschaften wird mit einer Geldbuße in
Höhe von 50,00 € gemäß § 25 RO. Abs. 1 Ziffer 14 geahndet.
c. Im Falle von nicht ordnungsgemäß durchgeführtem Spielbetrieb wie z.
B. kurzfristige Spielabsage wird nach Saisonende eine Spielgebühr von
70,00 € (Belastung des Vereinskontos) erhoben, damit werden dem
Ausrichter unnötige Kosten (Geschenke, Essen u. Getränke) erstattet.
Diese Sonderbestimmungen treten rückwirkend zum 01.07.2015 in Kraft.
Erdweg / Freising, den 01.07.2015
gez. Gerhard Schmidt
Bezirksvorsitzender
Ingrid Schuhbauer
Stv. BV Spieltechnik
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Michael Zartner
Stv. BV Jugend