Sonderbestimmungen
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Handball – attraktiv, erfolgreich, teamorientiert! Bezirk Altbayern Durchführungsbestimmungen Teil II: Sonderbestimmungen für die Spielklassen des Bezirkes Altbayern im Spieljahr 2015/2016 A. Spieltechnische Bestimmungen 1. Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen (SpLSt.): 1.1 1.2 Männer Bezirksoberliga Bezirksliga Joachim Henschker Robert-Koch-Str. 3 a 85051 Ingolstadt Telefon: 08450/909667 E-Mail: [email protected] Bezirksklasse Herbert Bochmann Mühlenstr. 4 84489 Burghausen Telefon: 08677-7048181 Mobil: 0163-4402325 FAX: 08677-2064998 E-Mail: [email protected] Frauen Bezirksoberliga Bezirksliga Annemarie Batz Böhmerwald Str. 4 a 86529 Schrobenhausen Telefon: 08252/3082 E-Mail: [email protected] Bezirksklasse Willi Forster Jakob-Kaiser-Str. 13 85221 Dachau Telefon: 08131/351364 FAX: 08131/669537 E-Mail: [email protected] Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 1 von 1 -2– 1.3 Männliche Jugend Bezirksoberliga Bezirksliga männliche Jugend D Robert Arlt Bahnweg 9 85229 Markt Indersdorf Tel. 08136-796 mobil 0157-76056512 E-Mail:[email protected] 1.4 Weibliche Jugend Bezirksliga weibliche Jugend D Willi Forster Jakob-Kaiser-Str. 13 85221 Dachau Tel.: 08131/351364 FAX: 08131/669537 E-Mail: [email protected] Kinderhandball E-Jugend Carolin Appel Dorfacker 3, 85402 Kranzberg mobil 0160-91556359 E-Mail: [email protected] Mini, Bambini Ingrid Dirr Gärtnerweg 18 85757 Karlsfeld Tel.: 08131-94718 E-Mail: [email protected] Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 2 von 2 -3– 2. Schiedsrichtereinteiler Bezirksoberliga Männer und Frauen Bernd Jacob Finkenstr. 35 84169 Altfrauenhofen Tel.: 08705-939745 Mobil: 0172-8379172 E-Mail: [email protected] Bezirksliga und Bezirksklasse Männer und Frauen Faruk Durmaz Von-Wadenspann-Str. 11 84048 Mainburg Tel.: 08751-876155 Mobil: 0176-53560299 E-Mail: [email protected] Bezirksoberliga männliche Jugend D Andrè Weber Frühlingstraße 1 84034 Landshut Tel.: 0871-2759740 0871-709165 ges. Mobil: 0151-16222800 Telefax: 0871-7095165 ges. E-Mail:[email protected] Bezirksliga männliche Jugend D weibliche Jugend D vom Vereinsschiedsrichterobmann einzuteilende ausgebildete (Heim-) Schiedsrichter 3. Der Original-Spielbericht und der erste Durchschlag gehen an die Spielleitenden Stellen. 4. Für die Bezirksoberligen Männer und Frauen gilt: Im Spielprotokoll sind die Spieler in aufsteigender Nummerierung einzutragen. Die Pässe sind entsprechend sortiert spätestens bei der „Technischen Besprechung“ zu übergeben. 5. Spielverlegungen aller vom BHV und Bezirk geleiteten Spielklassen sind ausschließlich über den Spielverlegungsprozess in nuLiga zu führen. Anträge auf begründete Spielverlegungen sind grundsätzlich nur bis Donnerstag, 18.00 Uhr, möglich. Das Spiel ist nur dann wirksam abgesetzt, wenn die Spielleitende Stelle den Antrag bewilligt. Über eine Neuansetzung entscheidet die Spielleitende Stelle in Absprache mit den Vereinen. Andernfalls ist der Antrag auf Spielverlegung ein angekündigtes Nichtantreten mit Ahndung nach der Rechtsordnung. Wenn auf Anfragen von Spielverlegungen durch die Spielleitende Stelle in ei- Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 3 von 3 -4– ner Frist von 5 Tagen nicht geantwortet wird, gilt das Einverständnis als vorausgesetzt. 6. Gebühren für Anträge auf Spielverlegungen, für fehlende Spielausweise aller vom BHV/Bezirk Altbayern (oder dessen Beauftragten) geleiteten Ligen, für das Fehlen einer geschulten Person (mit gültigem Ausweis, auch eines anderen Landesverbandes, für die Saison 2015/2016; Ausweise für die Saison 2014/2015 gelten auch noch für die Saison 2015/2016) oder eines SR als Zeitnehmer/Sekretär in den Bezirksoberligen der Männer und Frauen und für die Nichtmeldung von Spielergebnissen: − Für eine Spielverlegung ist vom Antragsteller eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt: € 40,00 in allen Ligen der Männer und Frauen € 20,00 nur Hallenänderung € 40,00 Jugend D € 20,00 Jugend D nur Hallenänderung − Die Geldbußen für fehlende Spielausweise betragen pro Spielausweis: € 20,00 Männer € 20,00 Frauen € 5,00 Jugend − Die Geldbuße für das Fehlen einer geschulten Person oder eines SR als Zeitnehmer/Sekretär in den Bezirksoberligen der Männer und Frauen beträgt 20,00 €. − Die Geldbuße für die Nichtvorlage eines gültigen Ausweises einer geschulten Person oder eines SR als Zeitnehmer/Sekretär in den Bezirksoberligen der Männer und Frauen beträgt 10,00 € (Vorlage bei der Spielleitenden Stelle innerhalb 5 Tagen erforderlich). − Die Geldbußen für nicht gemeldete Spielergebnisse betragen zwischen 5,00 € und 50,00 €. Die Gebühr für die Überprüfung des Festspielens beträgt 10,00 €. Daneben werden anfallende Ausgaben erhoben. Der Nachweis der Einzahlung ist dem Antrag auf Überprüfung des Festspielens beizufügen. − Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 4 von 4 -5– B. Austragungsmodus 1. Männer 1.1 Bezirksoberliga a) Mannschaftszahl Die Regelmannschaftszahl in den Saisonen 2015/2016 und 2016/17 beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) erreicht. b) Aufstieg in die Landesliga Der Aufsteiger in die Landesliga wird vom Spielausschuss benannt. Im Regelfall steigt der Meister der Bezirksoberliga direkt in die Landesliga auf. c) Abstiegsregelung Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 12 Mannschaften erreicht ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus einer Mannschaft begrenzt. Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt: Bezirksoberliga 15/16 Absteiger aus der Landesliga* Aufsteiger in die Landesliga Aufsteiger aus der Bezirksliga Absteiger in die Bezirksliga Bezirksoberliga 16/17 12 0 1 3 2 12 12 1 1 3 3 12 12 2 1 3 4 12 12 3 1 3 5 12 12 4 1 3 5 13 * einschl. aus anderen Gründen in die Bezirksoberliga einzureihender Mannschaften der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga, Bayernliga oder Landesliga d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. 1.2 Bezirksliga a) Mannschaftszahl Die Regelmannschaftszahl in den Saisonen 2015/2016 und 2016/17 beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) erreicht. b) Aufstieg in die Bezirksoberliga Bezirksliga 15/16 Absteiger aus der Bezirksoberliga Aufsteiger in die Bezirksoberliga Aufsteiger aus der Bezirksklasse Absteiger in die Bezirksklasse Bezirksliga 16/17 Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 5 von 5 12 2 3 3 2 12 12 3 3 3 3 12 12 4 3 3 4 12 12 5 3 3 5 12 -6– c) Abstiegsregelung Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 12 Mannschaften erreicht ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus einer Mannschaft begrenzt. Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt: Bezirksliga 15/16 Absteiger aus der Bezirksoberliga Aufsteiger in die Bezirksoberliga Aufsteiger aus der Bezirksklasse Absteiger in die Bezirksklasse Bezirksliga 16/17 12 2 3 3 2 12 12 3 3 3 3 12 12 4 3 3 4 12 12 5 3 3 5 12 d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden grundsätzlich von 1 Schiedsrichter geleitet. 1.3 Bezirksklasse a) Aufstieg in die Bezirksliga Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt: Bezirksklasse 15/16 Absteiger aus der Bezirksoberliga Aufsteiger in die Bezirksoberliga Absteiger in die Bezirksklasse Aufsteiger in die Bezirksliga 12 2 3 2 3 12 3 3 3 3 12 4 3 4 3 12 5 3 5 3 In der Regel steigen die Meister der Staffeln Ost, Mitte und West direkt in die Bezirksliga auf. Sollten sich auf diesem Weg keine 3 Aufsteiger ergeben, werden die noch fehlenden Aufsteiger aus den Tabellenzweiten in Entscheidungsspielen gemäß § 44 SpO ermittelt. Bei 2 Teilnehmern gem. Abs. 1 30.04./01.05.2016 Staffel Ost - Staffel West/Mitte 07.05./08.05.2016 Staffel West/Mitte - Staffel Ost Sollte die Staffel Ost nicht beteiligt sein, wird in den beiden Spielpaarungen die Staffel Ost durch die Staffel West ersetzt. Bei 3 Teilnehmern gem. Abs. 2 in Turnierform 30.04./01.05.2016 Staffel Mitte Staffel Ost Staffel West - ermittelt: Staffel West Staffel Mitte Staffel Ost Sollten sich auf diesem Wege nicht die erforderliche Anzahl von Aufsteigern ergeben, steigen entsprechend weniger Mannschaften ab. b) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden grundsätzlich von 1 Schiedsrichter geleitet. Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 6 von 6 -7– 2. Frauen 2.1 Bezirksoberliga a) Mannschaftszahl Die Regelmannschaftszahl in den Saisonen 2015/2016 und 2016/17 beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) erreicht. b) Aufstieg in die Landesliga Der Aufsteiger in die Landesliga wird vom Spielausschuss benannt. Im Regelfall steigt der Meister der Bezirksoberliga direkt in die Landesliga auf. c) Abstiegsregelung Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 12 Mannschaften erreicht ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus einer Mannschaft begrenzt. Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt: Bezirksoberliga 15/16 Absteiger aus der Landesliga* Aufsteiger in die Landesliga Aufsteiger aus der Bezirksliga Absteiger in die Bezirksliga Bezirksoberliga 16/17 12 0 1 3 2 12 12 1 1 3 3 12 12 2 1 3 4 12 12 3 1 3 5 12 12 4 1 3 5 13 12 5 1 3 5 14 * einschl. aus anderen Gründen in die Bezirksoberliga einzureihender Mannschaften der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga, Bayernliga oder Landesliga d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. 2.2 Bezirksliga a) Mannschaftszahl Die Regelmannschaftszahl in den Saisonen 2015/2016 und 2016/17 beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV Anhang II zu § 38 SpO erreicht. Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 7 von 7 -8– b) Aufstieg in die Bezirksoberliga Bezirksliga 15/16 Absteiger aus der Bezirksoberliga Aufsteiger in die Bezirksoberliga Aufsteiger aus der Bezirksklasse Absteiger in die Bezirksklasse Bezirksliga 16/17 12 2 3 3 2 12 12 3 3 3 3 12 12 4 3 3 4 12 12 5 3 3 5 12 c) Abstiegsregelung Hierzu hat der Spielausschuss folgendes festgelegt: Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 12 Mannschaften erreicht ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus einer Mannschaft begrenzt. Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt: Bezirksliga 15/16 Absteiger aus der Bezirksoberliga Aufsteiger in die Bezirksoberliga Aufsteiger aus der Bezirksklasse Absteiger in die Bezirksklasse Bezirksliga 16/17 12 2 3 3 2 12 12 3 3 3 3 12 12 4 3 3 4 12 12 5 3 3 5 12 Hierbei ist zu beachten, dass die Bezirksliga in der Saison 2015/2016 nur mit 11 Mannschaften (nicht mit 12 Mannschaften) spielt und sich damit die Zahl der Absteiger jeweils um 1 vermindert. d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden grundsätzlich von 1 Schiedsrichter geleitet. 2.3 Bezirksklasse a) Aufstieg in die Bezirksliga Bezirksliga 15/16 Absteiger aus der Bezirksoberliga Aufsteiger in die Bezirksoberliga Absteiger aus der Bezirksliga Aufsteiger in die Bezirksliga 12 2 3 1 3 12 3 3 2 3 12 4 3 3 3 12 5 3 4 3 In der Regel steigen die Meister der Staffel West und der Staffel Mitte steigen direkt in die Bezirksliga auf. Der 3. Aufsteiger in die Bezirksliga wird in Relegationsspielen der Tabellenzweiten der Staffeln West und Mitte ermittelt (Hin- und Rückspiel; Wertung gemäß § 44 Abs. 1 SpO): 30.04./01.05.2016 07.05./08.05.2016 Staffel Mitte Staffel West - Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 8 von 8 Staffel West Staffel Mitte -9– Sollten sich auf diesem Wege nicht die erforderliche Anzahl von Aufsteigern ergeben, steigen entsprechend weniger Mannschaften ab. b) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden grundsätzlich von 1 Schiedsrichter geleitet. 3. Jugend Es wird in folgenden Jugend-Altersklassen gespielt: Jugend D (Jahrgang 2003/04) Ein Einsatz ist nur in maximal zwei Altersklassen und nur bis zur nächst höheren Altersklasse zulässig. Eine weiterführende Meisterschaft gibt es nicht. Ein Auf- und Abstieg findet nicht statt. Bei der Jugend D, E, und F sind darüber hinaus die Durchführungsbestimmungen Teil IV für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinderund Jugendhandball zu beachten. Nach Abschluss der Meisterschaftsrundenspiele entscheiden über die Meisterschaft bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt a) nach Punkten; b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass § 43 Abs. 2 der SpO anzuwenden ist; c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts geworfenen Tore; d) liegt nach den Buchstaben a – c noch keine Entscheidung über die Meisterschaft vor, sind Entscheidungsspiele durchzuführen. Schiedsrichterzahl Neutral besetzt und grundsätzlich von 1 Schiedsrichter werden geleitet: Bezirksoberliga männlich Jugend D Bei Ausbleiben der Schiedsrichter ist nach § 77 SpO zu verfahren. Nicht mit neutralen Schiedsrichtern besetzt werden folgende Spiele: Bezirksliga männlich Jugend D Bezirksliga weiblich Jugend D Diese Spiele sind durch Schiedsrichter des Heimvereins zu leiten (Mindestalter = 14 Jahre). 3.1 Qualifikationsspiele für die Saison 2016/2017 Für die Saison 2016/2017 der Bayernligen, Landesligen und Bezirksübergreifenden Bezirksoberligen der männlichen und weiblichen Jugend Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 9 von 9 - 10 – A – C werden die sportlichen Qualifikationen im Anschluss an die Hallenrunde 2015/2016 ausgespielt. Das gleiche gilt für die Bezirksoberligen der männlichen und weiblichen Jugend D. Die Termine werden mit Bekanntgabe des Meldeverfahrens für die Qualifikation 2016/2017 veröffentlicht. Gleiches gilt für evtl. Qualifikationen zu Spielklassen der männlichen und weiblichen Jugend für die DHB-Ebene. 3.2 Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den Spielausschuss oder den Jugendspielausschuss unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 10 von 10 - 11 – C. Wirtschaftliche Bestimmungen 1. Das Vereinskonto wird mit dem Spielbeitrag laut nachstehender Auflistung belastet: Bezirksoberligen Männer und Frauen Bezirksligen Männer und Frauen Bezirksklassen Männer und Frauen Senioren (AH) Bezirksoberligen Jugend D Bezirksligen Jugend D 2. Der Schiedsrichterkostenausgleich wird innerhalb jeder Liga wie folgt durchgeführt: − − − − − 3. € 200,00 € 150,00 € 100,00 € 50,00 € 40,00 € 25,00 Bezirksoberliga: Männer und Bezirksliga: Männer und Bezirksklasse Männer: alle Staffeln Bezirksklasse Frauen: alle Staffeln Bezirksoberliga D-Jugend männlich Frauen getrennt Frauen getrennt zusammengefasst zusammengefasst Im Spielbetrieb des Kinder-Handballs E- und F-Jugend werden geahndet: a. Nichtantretungen werden mit einer Geldbuße, gemäß § 25 Abs. 1 Ziffer 1 RO geahndet. b. Zurückziehen gemeldeter Mannschaften wird mit einer Geldbuße in Höhe von 50,00 € gemäß § 25 RO. Abs. 1 Ziffer 14 geahndet. c. Im Falle von nicht ordnungsgemäß durchgeführtem Spielbetrieb wie z. B. kurzfristige Spielabsage wird nach Saisonende eine Spielgebühr von 70,00 € (Belastung des Vereinskontos) erhoben, damit werden dem Ausrichter unnötige Kosten (Geschenke, Essen u. Getränke) erstattet. Diese Sonderbestimmungen treten rückwirkend zum 01.07.2015 in Kraft. Erdweg / Freising, den 01.07.2015 gez. Gerhard Schmidt Bezirksvorsitzender Ingrid Schuhbauer Stv. BV Spieltechnik Altb-Sonderbest 2015-2016.doc Seite 11 von 11 Michael Zartner Stv. BV Jugend