Hinweise für die Erstellung von Facharbeiten

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Hinweise für die Erstellung von Facharbeiten
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Hinweise zur Facharbeit in der Qualifikationsphase
des Gymnasiums Ulricianum Aurich
basierend auf Beschlüssen der Gekos v. 16.02.98 und v. 2.07.98, Kurzfassung für die Schüler,
Stand vom 04.11.08
1 Einleitung
 Rechtsgrundlagen: VO-GO §7(3), §10(5); EB- VO-GO Nrn. 10.5, 10.10 und 10.13 in der
geltenden Fassung; Bade et al.: Hinweise und Empfehlungen, SVBl. 1/98, S.22 ff.
2 Kriterien zur Themenauswahl und -erstellung
2.1 Themenauswahl
 Das Thema der Facharbeit
ist integraler Bestandteil des Unterrichts.
beschränkt sich auf ein begrenztes Stoffgebiet.
ist in Anlehnung an die Aufgabenstellung bei Klausuren materialgebunden und
materialbezogen.
enthält einen ausdrücklich formulierten, problemorientierten Arbeitsauftrag.
berücksichtigt die Anforderungsbereiche I bis III.
verpflichtet zur Anwendung wissenschaftlicher Arbeitstechniken (z. B. Benutzung
von
Primärund
Sekundärliteratur,
Anwendung
experimenteller
Untersuchungsverfahren, Reflexion über angewandte Arbeitstechniken und
Arbeitsmethoden, Nutzung von Angeboten einschlägiger Institutionen).
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 Aus den genannten Kriterien folgt, daß die Themen so zu gestalten sind, daß die Schüler
selbständig zu begründeten Ergebnissen kommen können.
 Zu allgemeine Darstellungen (z.B. "Eichendorffs Lyrik", "Die Verkehrssituation in
Aurich", "El Nino") dürfen nicht gestellt werden.
 Die Aufgabe muß einen wissenschaftsrelevanten "praktischen" Beitrag fordern (z.B.
Verkehrszählung, Wasseranalyse, Quellenanalyse, Textinterpretation, Erstellung einer
Statistik).
 Wenigstens ein Teilaspekt muß Anlaß zu einer Methodenreflexion bieten.
2.2 Themenvergabe
 Die Themenstellung soll sich nach Möglichkeit an den Interessengebieten der Schüler
orientieren.
 Die Beteiligung an der Themenfindung ist durch entsprechende Gestaltung des Unterrichts
anzustreben. Allerdings steht das Eingehen auf die Schülerwünsche unter dem Vorbehalt,
daß ein kurzfristiges Wiederholen derselben Themen vermieden wird (fünfjährige
Sperrfrist).
 Unbeschadet der Mitwirkung von Schülern stellt die Kursleiterin oder der Kursleiter
innerhalb der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase das Thema in verbindlichem
Wortlaut; sie oder er trägt in jedem Fall die Verantwortung.
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3 Hinweise zur Materialbeschaffung
 Es sollen nur wenige Materialien notwendig sein.; ihr Umfang sowie der Umfang der zu
lesenden und auszuwertenden Sekundärliteratur sowie der durchzuführenden Verfahren
muß hinsichtlich der Zeitvorgaben kalkuliert begrenzt sein.
 Die selbständige Ermittlung von fachübergreifenden und fachspezifischen Informationen
(Literatur, Quellen, Datensammlungen, elektronische Recherchen, Benutzung von
Bibliotheken) gehört grundsätzlich zur erwarteten Schülerleistung (SVBl. 1/98, S.24).
 Als Regel gilt, daß Hinweise der verantwortlichen Lehrkraft auf das relevante Material und
gegebenenfalls auch dessen Bereitstellung die Schüler in die Lage versetzen, die
Facharbeit zu beginnen und auch ohne Beibringung weiteren Materials die gestellte
Aufgabe zu lösen.
 Es ist jedoch anzustreben, die Themen so zu wählen, daß die Schüler ergänzend einen Teil
ihrer Arbeitsgrundlagen selbständig erschließen können. Auch die Beschaffung von
Material, soweit diese ohne größeren Aufwand möglich ist, sollte ihnen überlassen bleiben.
 Wieweit die selbständige Materialerschließung Teil der gestellten Aufgabe ist, entscheidet
im Einzelfall die verantwortliche Lehrkraft. Sie orientiert sich an den von der Fachgruppe
bereitgestellten Beispielen bzw. Normen. Sie informiert die betroffenen Schüler bei
Themenstellung über Art und Umfang der Erwartungen. Die erbrachten Leistungen gehen
dann sowohl hinsichtlich Erfüllung als auch Nichterfüllung in die Bewertung ein.
4 Begleitung/ Beratung/Einhilfen
 Die Schüler fertigen 14-tägig einen schriftlichen (ggf. stichwortartigen) Kurzbericht zum
Stand der Arbeit an (z.B. Gliederungsentwurf, benutzte Literatur, Problemanzeigen). Die
Kurzberichte gehen nicht in die Bewertung ein.
 Jeder Schüler soll während der Erarbeitungszeit mindestens dreimal Gelegenheit zu einem
Beratungsgespräch mit der Lehrkraft gehabt haben. Diese Beratung darf sich nicht negativ
auf die Bewertung und Beurteilung der Facharbeit auswirken.
 Im Gegensatz zur bewertungsneutralen Beratung führen massive Hilfen des Kursleiters zu
Punktabzug (maximal 3 Punkte): Die Schüler werden darauf hingewiesen, daß für den Fall
daß eine Weiterführung der Arbeit ohne fortwährende Hilfestellungen nicht möglich war
oder Unterstützungen auch dort gegeben werden mußten, wo Lösungen von dem Schüler
ohne weiteres hätten erwartet werden können, dieses bei der Bewertung und Beurteilung
zu berücksichtigen ist. (vgl. SVBl. 1/98, S. 26). Tritt dieser Fall in einem
Beratungsgespräch auf, weist die Lehrkraft den Schüler darauf hin und fertigt eine
Gesprächsnotiz an.
 Die Erarbeitung der Facharbeit muß außerhalb des Fachunterrichts erfolgen.
5 Bewertungskriterien
 Der Schwerpunkt bei der abschließenden Bewertung sollte auf der methodischen und
inhaltlichen Bewertung liegen. Die Bewertung soll sich auf die Anforderungsebenen I bis
III beziehen. Der Schwerpunkt liegt dabei im AFB II.
 Gehäufte Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die
äußere Form führen zum Abzug von maximal zwei Punkten von der Endnote.
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 F o r m a l e A n s p r ü c h e an die Gestaltung der Facharbeit:
 Benutzung von DIN A 4-Blättern, einseitig beschrieben, 10 oder 12 Punktschrift
(z.B. Times New Roman), einfacher Zeilenabstand, linker Rand: 4 cm, übrige
Ränder: 2 cm
 Quellenangabe am Objekt, wenn Abbildungen etc. in den laufenden Text eingebaut
werden
 korrektes Zitieren (Kennzeichnung und Angabe der Herkunft bei Zitaten)
 standardsprachlich korrekt abgefaßter Text (Rechtschreibung, Zeichensetzung,
Grammatik, Ausdrucksvermögen)
 angemessene Verwendung der Fachsprache
 übersichtliche Gestaltung des Textes, (Kapitel, Absätze, etc.)
 falls nicht durch die zuständige Fachkonferenz anders festgelegt, sollte der Umfang
der Arbeit in der Regel 15 Seiten (ohne Anhang !) nicht überschreiten
• G l i e d e r u n g s s c h e m a der Facharbeit
I.
Deckblatt mit Name des Schülers, Thema der Arbeit und Angabe des
Leistungsfaches, in dem die Arbeit angefertigt wurde
II.
Seite 0 mit Name der Schule, Schuljahr, Kursnummer, Fach, Name des Schülers,
Thema, Name des betreuenden Fachlehrers, Ausgabetermin des Themas,
Abgabetermin der Facharbeit, Unterschrift des Schülers, Bewertung der
Facharbeit (Angabe in Punkten), Unterschrift des Fachlehrers
III.
Seite 1 mit Inhaltsverzeichnis (Angabe der Einzelkapitel mit Seitenzahl,
Verwendung von Gliederungsziffern)
IV.
Textteil der Facharbeit mit Gliederung in Einleitung, ...
V.
ggf. Fußnoten u.a. Anmerkungen
VI.
Literaturverzeichnis
VII. Anhang mit Materialien, Hintergrundinformationen, Originaldaten (es muß ein
direkter Bezug der Angaben im Anhang zum Text der Arbeit existieren)
VIII. vom Schüler unterschriebene Erklärung (s. Anlage)
IX.
eventuell freiwillige Erklärung (s. Anlage)
 Die m e t h o d i s c h e D u r c h f ü h r u n g wird bewertet, indem geprüft wird, ob die
Schüler
fachspezifische Kenntnisse, Methoden und Arbeitstechniken beherrschen.
Literatur und Materialien themenbezogen auswerten und zusammenstellen.
die Arbeit sach- und problemgerecht gliedern.
Sachverhalte begrifflich präzise darstellen und das gewählte Vorgehen reflektieren.
die Argumentation folgerichtig und verständlich zu entwickeln.
bei einen ggf. erstellten Anhang einen deutlichen Zusammenhang zwischen
Darstellung und Anhang herstellen.
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 Die I n h a l t e werden bewertet, indem geprüft wird, ob die Schüler
die gegebene Problemstellung sachangemessen, vollständig und tatsächlich richtig
erfassen, analysieren, darzustellen und gegebenenfalls modellieren.
sachlich richtige Aussagen und Lösungen formulieren und veranschaulichen.
zur logischen Verknüpfung der einzelnen Gedanken oder Beweisschritte zu kommen,
zur kritischen Reflexion hinsichtlich der eingesetzten Hilfsmittel und
problemangemessenen Bewertung der angewandten Verfahren und Modelle
kommen.
eine begründete Stellungnahme bzw. Beurteilung oder Wertung entwickeln.
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6 Gespräch
 Ein Gespräch mit dem Schüler über die Facharbeit zur abschließenden Bewertung und
Beurteilung ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Fachkonferenzen können allerdings
beschließen, daß ein solches Gespräch grundsätzlich für erforderlich gehalten wird.
 Darüber hinaus kann bei begründeten Zweifeln an der eigenständigen Anfertigung der
Facharbeit eine Lehrkraft ein solches Gespräch vorsehen.
 Wird ein Gespräch durchgeführt, dann
nehmen in der Regel zwei Lehrkräfte daran teil.
wird ein Protokoll erstellt.
wird das Gespräch von der unterrichtenden Kurslehrkraft bewertet und im Verhältnis
3:1 (schriftlich:mündlich) gewichtet.
wird die Endnote allein von der unterrichtenden Kurslehrkraft erteilt.
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7 Versäumnis
 Eine fristgerechte Abgabe liegt vor, wenn die Facharbeit in der Kursstunde nach Ende der
Bearbeitungsfrist persönlich beim Kursleiter oder bei Abwesenheit des Kursleiters an dem
betreffenden Tag bis 13 Uhr im Sekretariat abgegeben wird.
 Hat ein Schüler aus nicht selbst zu vertretenden Gründen den Abgabetermin für die
Facharbeit nicht einhalten können, so wird vom Fachlehrer eine Nachfrist (bei Krankheit
entsprechend der Krankheitszeit) eingeräumt. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest
vorzulegen. Wird eine Fristverlängerung von mehr als 1 Woche gewährt, teilt die Lehrkraft
dieses dem Oberstufenkoordinator mit.
 Gibt ein Schüler aus selbst zu vertretenden Gründen die Facharbeit nicht fristgerecht im
Unterricht ab, so muß er sie nach Absprache mit dem Fachlehrer noch am selben Tag
einreichen.
 Wird die Facharbeit auch am Ende der eingeräumten Nachfrist nicht abgeliefert, so wird
sie mit „00 Punkten“ bewertet.
 Ein Versagen von Rechner oder Drucker gilt als vom Schüler selbst zu vertretender Grund.
Eine fristgerechte Abgabe der Facharbeit auf CD oder per Mail wird nach Absprache
akzeptiert. Ein Ausdruck ist spätestens am folgenden Tag nachzureichen.
 Konnte ein Schüler aus nicht selbst zu vertretenden Gründen die Facharbeit nicht erstellen,
so muß in der Regel eine Ersatzleistung (Klausur, Referat mit Diskussion, Hausarbeit,
Kolloquium) erbracht werden.
8 Terminplan
 Für die Erarbeitung der Facharbeit stehen den Schülern/Schülerinnen von der
Themenstellung an 6 Schulwochen zur Verfügung.
 Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt 4 Wochen nach Abgabetermin.
 Die Facharbeit ist nach Absprache mit der Seminarfachlehrkraft innerhalb der ersten drei
Halbjahre der Qualifikationsphase anzufertigen und abzugeben.
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9 Anlage
Erklärung
Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbständig angefertigt, keine anderen als die
angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Facharbeit, die im Wortlaut oder im
wesentlichen Inhalt aus anderen Werken entnommen wurden, mit genauer Quellenangabe
kenntlich gemacht habe.
Verwendete Informationen aus dem Internet sind dem Lehrer oder der Lehrerin vollständig im
Ausdruck zur Verfügung gestellt worden.
(Name in Maschinenschrift)
Ort, Datum
Unterschrift
Freiwillige
Erklärung
Hiermit erkläre ich, daß ich damit einverstanden bin, wenn die von mir verfasste Facharbeit
der schulinternen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
(Name in Maschinenschrift)
Ort, Datum
Unterschrift

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