Das Deutsche IVF-Register als Instrument der Qualitäts
Transcription
Das Deutsche IVF-Register als Instrument der Qualitäts
Gynäkologe 2000 · 33:800–811 © Springer-Verlag 2000 Zum Thema R. Felberbaum1 · W. Dahncke2 1 Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,Medizinische Universität zu Lübeck 2 D-I-R-Bundesgeschäftsstelle Ärztekammer Schleswig-Holstein Das Deutsche IVF-Register als Instrument der Qualitätssicherung und zur Beratung der Patienten Zusammenfassung Die Forderung der Öffentlichkeit nach Information und Transparenz in dem hochsensiblen Bereich der humanen Reproduktionsmedizin erscheint mehr als gerechtfertigt. Allein die zuverlässige Auswertung der durch die Fortpflanzungsmedizin erzielten Ergebnisse und deren öffentliche Diskussion kann es erlauben, deren gesellschaftliche Akzeptanz als sichere und erfolgreiche Behandlungsform zu erhöhen, und gleichzeitig Missverständnissen vorzubeugen.Außerdem stellt eine solche Analyse ein wertvolles Hilfsmittel zur verlässlichen Beratung der betroffenen Paare dar. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bemühen sich nationale Register in 19 europäischen Staaten um die Datenerhebung und Datenauswertung.Für Deutschland liegen Daten zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen seit 1982 vor.Über die Jahre hat die Zahl der teilnehmenden Zentren und die der registrierten Behandlungen dramatisch zugenommen.Auch wenn eine detailliertere Darstellung zeigen würde, dass die Ergebnisse des Deutschen IVF-Registers zum jetzigen Zeitpunkt bemerkenswert sind, so bedarf es dennoch weiterer Verbesserungen. Eine verpflichtende vollständige Erfassung aller in Deutschland durchgeführten Behandlungen, eine vollständige Verfolgung aller erzielten Schwangerschaften und der geborenen Kinder, sowie eine neutrale Kontrolle der praktizierenden Zentren sollte das Ziel sein. Schlüsselwörter Information · Transparenz · Humane Reproduktionsmedizin · Beratung · Nationale Register 800 | Der Gynäkologe 11•2000 D urch die in den letzten 22 Jahren seit der Geburt von Louise Brown gemachten Fortschritte in der Methode der Invitro-Fertilisation (IVF) und in der hierfür notwendigen Stimulationsbehandlung der menschlichen Eierstöcke ist es gelungen, aus einer ursprünglich experimentellen eine klinisch fest etablierte Behandlungsform mit akzeptabler Erfolgswahrscheinlichkeit zu machen [1]. Schließlich wurde es durch die 1992 erstmals publizierte Technik der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) möglich, die Behandlung der männlich bedingten Unfruchtbarkeit zu revolutionieren [2]. Die Tatsache, dass die menschlichen Keimzellen und auch der menschliche Embryo medizinisch verfügbar geworden waren, weckte ein enormes öffentliches Interesse. Die moderne humane Reproduktionsmedizin fokussiert auf die biologischen Grundlagen der menschlichen Existenz und führt damit zwangsläufig in Grenzgebiete der Rechtsprechung, Ethik und Religion. Gleichzeitig bestand von Anfang an die Sorge, dass die Schwangerschaftsmorbidität, ebenso wie die neonatale Morbidität und Mortalität dieser durch assistierte Reproduktion entstandenen Kinder erhöht sein könnten. Daher erscheint die Forderung der Öffentlichkeit nach Information und Transparenz in diesem hochsensiblen Bereich der Humanmedizin mehr als gerechtfertigt. Allein die zuverlässige Auswertung der durch die Fortpflanzungsmedizin erzielten Ergebnisse und deren öffentliche Diskussion, ebenso wie die langfristige Verfolgung und Untersuchung der geborenen Kinder kann es erlauben, die gesellschaftli- che Akzeptanz der humanen Reproduktionsmedizin als sichere und erfolgreiche Behandlungsform zu erhöhen und gleichzeitig Missverständnissen vorzubeugen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bemühen sich nationale Register in 19 europäischen Staaten um die Datenerhebung und Datenauswertung für die durchgeführten Behandlungen, erzielten Schwangerschaften und geborenen Kinder. Dabei nimmt das britische IVF-Register der „human fertilisation and embryology authority“ (HFEA) eine Sonder- und Vorbildstellung ein. In diesem Fall wird das Register von einer behördlichen Einrichtung getragen und die verpflichtende Datenübermittlung durch die praktizierenden Zentren mit einer strengen Kontrollfunktion verknüpft. Dies erlaubt eine unvergleichliche Qualität und Härte der erhobenen Daten [3]. Für Deutschland liegen Daten des Deutschen IVF Registers (D-I-R) zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen seit 1982 vor. Die Tatsache, dass diese ersten Arbeitsgruppen, die 1982 noch alle universitäre Einrichtungen waren, die Notwendigkeit einer solchen zentralen Datenerfassung eingesehen haben, kann nicht hoch genug gewürdigt werden. Da zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei rechtliche Regulatorien bestanden, war dies eine aus freien Stücken unternommene Anstrengung. Über die Jahre hat die Zahl der teilnehmenden Prof. Dr. R. Felberbaum Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Medizinische Universität, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck, E-Mail: [email protected] Gynäkologe 2000 · 33:800–811 © Springer-Verlag 2000 R. Felberbaum · W. Dahncke The German IVR Registry as a quality assurance tool and for use in patient counseling Abstract The public demand for information and clarity in the highly sensitive area of human reproductive medicine is more than justified. Only after a reliable evaluation and an open discussion of the results which have been achieved will the success of these forms of treatment be socially accepted and at the same time misunderstandings prevented. Furthermore, such an analysis represents a valuable aid for reliable counseling of the couples involved. To meet this challenge, national registries in 19 European countries are collecting and evaluating pertinent data.In Germany there are records of reproductive medical treatments dating back to 1982.Over the years the number of participating centers and registered treatments has increased drastically.Although a detailed presentation of the German IVF registry data would show remarkable results, further improvement is still required. Our goal should be to require complete data on all treatments which have been conducted in Germany, complete follow-up of all pregnancies which have been achieved and the children born of them, and a neutral control of all practicing centers. Keywords Information · Clarity · Human reproductive medicine · Counseling · National Registry Zentren und die der registrierten Behandlungen deutlich zugenommen. Die Tatsache, dass im Jahre 1998 91 reproduktionsmedizinische Einrichtungen an der Datenerhebung teilgenommen haben, zeigt, dass weitestgehend Einvernehmen in die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme zur Qualitätssicherung besteht. Dies spiegelt sich auch in der hohen Zahl von 46730 dokumentierten Behandlungen wider. Sicherlich hat die zweite Novellierung der Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion durch die Bundesärztekammer mit der ausdrücklichen Einbindung des D-I-R wesentlich zu diesem Resultat beigetragen [4]. Erstmals konnten im Jahre 1998 die Behandlungsergebnisse durch ein einheitliches Computerprogramm erhoben werden. Da dieses Erfassungsprogramm nur die Eingabe vollständig dokumentierter Behandlungen erlaubte, hat die Qualität der Daten ein hohes Niveau erreicht. Das D-I-R erlaubt neben einer hervorragenden Darstellung der historischen Entwicklung der Reproduktionsmedizin in Deutschland sehr exakte Aussagen zur aktuellen Situation [5, 6, 7]. Die Etablierung eines nationalen Standards in der Reproduktionsmedizin – ein lohnendes Ziel? Die Qualität der erhobenen Daten, ihre „Härte“, und die Möglichkeit, das Deutsche IVF-Register als Instrument zur Qualitätssicherung zu gebrauchen, war und ist auch weiterhin ein umstrittenes Thema. Um Qualität messen zu können, benötigt man in der Medizin klar definierte Standards.Aber solche Standards fehlen häufig in der assistierten Reproduktion, national und international. Fast jeder Schritt in der Behandlung eröffnet verschiedene Möglichkeiten, die wiederum Anlass zur Diskussion geben. Dies mag die korrekte Indikationsstellung für die IVF oder IVF mit Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) betreffen, die verschiedenen Stimulationsprotokolle, die Unterstützung der Gelbkörperphase, die Zahl der zurückzusetzenden Embryonen usw.Allerdings könnte ein valides nationales Register die Etablierung einer Art von nationalem Standard erlauben. Dies erscheint um so wichtiger, als die Bedingungen, unter denen die Techniken der assistierten Re- produktion angewendet werden können, von Land zu Land verschieden sind. Es stellt einen großen Unterschied dar, ob die Regelungen eines Embryonenschutzgesetzes wie in Deutschland greifen, oder aber keinerlei juristische Vereinbarungen getroffen wurden [8]. Dies wiederum kann von großer Bedeutung für die korrekte Information und Aufklärung der betroffenen Paare selbst sein. Die Vorstellungen, was die assistierte Reproduktion an Erfolgswahrscheinlichkeit und Schwangerschaftsraten zu erreichen vermag, sind oft deutlich überhöht gegenüber dem, was ein IVFZentrum zu leisten vermag [3]. Ein nationaler Standard – in verständlicher Form publiziert – könnte den betroffenen Paaren helfen, ihre Wahl für ein IVF-Zentrum, dem sie ihre Behandlung anvertrauen wollen, zu treffen. Auf der anderen Seite könnte es ein Anreiz sein für solche Arbeitsgruppen, die den nationalen Standard nicht einhalten können, ihre Therapiemodalitäten entsprechend zu ändern. Das Deutsche IVF-Register Das Deutsche IVF-Register (D-I-R) ist eine Einrichtung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG e.V.) mit eigener Geschäftsordnung. Das Deutsche IVF-Register wird getragen von der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (AGGEF) und dem Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ). Sitz der Bundesgeschäftsstelle des D-I-R ist zzt. die Landesärztekammer SchleswigHolstein (Bismarckallee 8–12, 23795 Bad Segeberg) unter der Schirmherrschaft der Bundesärztekammer in Köln. Das D-I-R stellte bisher einen freiwilligen Zusammenschluss aller in Deutschland die Techniken der assistierten Reproduktion ausübenden medizinischen Einrichtungen dar. Seit der Novellierung der Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion in Deutschland durch die Bundesärztekammer im Jahre 1998 ist die Teilnahme jedoch verpflichtend geworden [4]. So heißt es hier wörtlich: 4.3.1: „Zum Zwecke der Verfahrens- und Qualitätssicherung richten die Ärztekammern gemeinsam ein Dokumentationszentrum ein. Jede Arbeitsgruppe hat eine EDV-gestützte Dokumentation Der Gynäkologe 11•2000 | 801 Zum Thema Abb.1 Verlauf der Behandlungszahlen pro Jahr 1982–1998 entsprechend dem Fragenkatalog des D-I-R zu erstellen.“ Im Kommentar zu diesen novellierten Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion wird sogar die prospektive Dateneingabe gefordert, was einen erheblichen qualitativen Fortschritt für das Register darstellt. Material und Methode Vor 1997 konnten die Behandlungsdaten und Behandlungsergebnisse als schriftlicher Fragebogen oder aber als Computerdatei unter Benutzung eines D-BaseProgramms dem D-I-R zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Seit 1997 wurde bei allen am D-I-R teilnehmenden Zentren ein auf der Basis von „filemaker-pro®“ neues Datenerfassungsprogramm installiert. Seit diesem Zeitpunkt ist die Dateneingabe über einen Fragebogen nicht mehr möglich. Dabei deckt der Fragenkatalog des Datenerfassungsprogramms alle relevanten Aspekte der Behandlung zur assistierten Reproduktion ab. 802 | Der Gynäkologe 11•2000 Die Dateneingabe selbst kann in retrospektiver oder aber prospektiver Form erfolgen. Im letzteren Fall muss die Anlage der Datei innerhalb von 8 Tagen nach Beginn der Stimulationsbehandlung erfolgen, damit der Behandlungszyklus als prospektiv erfasst gelten kann. Das Register versucht also, Kriterien, wie wir sie aus prospektiven klinischen Studien her gewohnt sind, auf die bundesweite Datenerhebung zu übertragen. Dies allein stellt schon ein wichtiges Qualitätskriterium dar. Es ist als außerordenlich erfreulich zu bezeichnen, dass über 80% der dokumentierten Behandlungen in prospektiver Form erhoben werden konnten. Bei 37.775 prospektiv registrierten Behandlungen war es möglich, bei vielen Auswertungen auf die retrospektiv erhobenen Daten zu verzichten. Hinter diesen Tatsachen verbirgt sich eine enorme Anstrengung und Arbeitsleistung der einzelnen teilnehmenden Zentren. Um so mehr muss diese im Jahre 1998 noch aus freien Stücken unternommene Anstrengung gewürdigt werden. Ergebnisse des D-I-R 1998 Das D-I-R gibt einen ausgezeichneten historischen Überblick zur Entwicklung der assistierten Reproduktion in Deutschland. Während 1982 nur 742 Behandlungen zur IVF in fünf Zentren im gesamten damaligen Bundesgebiet durchgeführt wurden, wurden 1992 bereits 12.867 solcher Behandlungen registriert. Während 1993 ICSI in Deutschland noch nicht als Behandlungsmodalität durch das D-I-R registriert wurde, belaufen sich die Zahlen für 1995 auf 13598 Zyklen und im Jahre 1998 auf 23.578 Behandlungen für IVF mit ICSI pro Jahr. Bereits 1996 wurden erstmals mehr ovarielle Stimulationen für die IVF mit ICSI als für die konventionelle IVF durchgeführt. Dies spiegelt den revolutionären Einfluss der ICSI auf die Behandlung der männlichen Subfertilität wider. 1992 erstmals von Palermo et al. [2] beschrieben, wird diese Methode nun in allen Zentren, die die konventionelle IVF durchführen, gleichfalls angewendet (Abb. 1). Im Jahre 1998 wurden mindestens 16.763 Behandlungen zur IVF und 23.578 Tabelle 1 Schwangerschaftraten pro Embryotransfer nach IVF, ICSI und Kryokonservierung von Eizellen im Pronukleusstadium Schwangerschaften IVF ICSI Kryo Behandlungszyklen (n) Klinische Schwangerschaften (n) Schwangerschaftsrate /ET [%] Abortrate [%] 12150 2498 22,64 21,84 19966 4525 23,53 22,42 1823 205 11,34 31,22 Behandlungen zur ICSI durchgeführt. Diese Zahlen unterstreichen nochmals die Bedeutung der männlich bedingten Sterilität in Deutschland und lassen die Diskriminierung der Paare, die aufgrund einer Einschränkung des Spermiogramms des männlichen Partners kein Kind bekommen können, gegenüber solchen, die sich z. B. aufgrund einer Schädigung des Eiauffangmechanismus in reproduktionsmedizinische Behandlung begeben müssen, als unerträglich erscheinen. Tatsächlich stellt jedoch die Entscheidung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, die ICSI aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herauszunehmen, eine solche eklatante Diskriminierung dar. Die Entscheidung, wer sich einer solchen Behandlung unterziehen darf, fällt somit auf der Grundlage monetärer Überlegungen. Eine unsoziale Entscheidung als direkter Weg in eine Zweiklassenmedizin. Dabei können die Registerdaten eindeutig zeigen, dass es sich nicht um die Behandlung alter, bisher als hoffnungslos betrachteter Fälle von Paaren mit männlicher Sterilitätsproblematik handelt, sondern ein aktuelles Problem junger Paare darstellt. Die durchschnittliche Dauer des unerfüllten Kinderwunsches unterscheidet sich nicht bei IVF- und ICSI-Paaren und liegt im Durchschnitt in beiden Kollektiven zwischen 3 und 5 Jahren. Die klinischen Schwangerschaftsraten pro durchgeführten Embryotransfer betrugen 22,64% nach IVF und 23,53% nach ICSI. Nach der Rücksetzung kryokonservierter und zu einem späteren Zeitpunkt aufgetauter Eizellen im Pronukleusstadium betrug die durchschnittliche Schwangerschaftsrate pro durchgeführtem Embryotransfer immerhin 11,34%. Die Abortrate nach IVF betrug 21,84% und nach ICSI vergleichbare 22,42%, während sie nach Kryokonservierung von Eizellen im Pronukleusstadium deutlich höher lag und 31,22% betrug (Tabelle 1). In Anbetracht der Einschränkungen und Auflagen, die das Deutsche Embryonenschutzgesetz macht, sind das sehr gute Behandlungsergebnisse, die auch den internationalen Vergleich nicht scheuen müssen. Selbst bei Verwendung von Spermien aus dem Nebenhoden oder aus Hodenbiopsien können Schwangerschaftsraten von über 20% pro durchgeführtem Embryotransfer erzielt werden (Tabelle 2). Dabei zeigt sich die eminente Bedeutung des Lebensalters der betroffenen Frauen für die Wahrscheinlichkeit eines Behandlungserfolges. Liegen die Schwangerschaftsraten bis zum 39. Lebensjahr der Frau bei über 20%, so fallen sie danach dramatisch ab (Abb. 2, 3). Dies bedeutet, dass es wichtig ist, bei der Behandlung steriler Paare keine wertvolle Zeit unnötig zu verlieren, z. B. durch Anwendung erwiesenermaßen nicht wirksamer konservativer Behandlungsformen. Schwangerschaftsraten in Abhängigkeit von der Stimulationsbehandlung Insgesamt konnten 31.863 Stimulationsbehandlungen zur assistierten Repro- duktion in prospektiver Form registriert werden; 25.383 davon (entsprechend 79,7%) wurden entsprechend dem sog. „langen“ Protokoll unter Verwendung eines agonistischen GnRH-Analogons durchgeführt. Dieses Protokoll zeichnet sich durch die Verabreichung eines GnRH-Agonisten zur Desensitisierung der Adenohypophyse vor Beginn der ovariellen Stimulation mit Gonadotropinen aus. Das sog. „kurze“ Protokoll oder aber die ovarielle Stimulation ohne Verwendung eines GnRH-Analogons kamen in 14 bzw. in 4,8% zur Anwendung. GnRH-Antagonisten, die im Jahre 1998 nur im Rahmen klinischer Phase-IIIStudien eingesetzt werden konnten, kamen in 437 Zyklen entsprechend 1,4% aller prospektiv registrierten Behandlungszyklen zur Anwendung. Dabei konnte das D-I-R erstmals höhere Schwangerschaftsraten im langen Protokoll bei der Verwendung gentechnisch hergestellter, sog. rekombinanter FSH(follikelstimulierendes Hormon)Präparationen ohne LH- (luteinisierendes Hormon)Aktivität im Vergleich zu urinären Postmenopausengonadotropinen mit FSH- und LH-Aktivität (HMG) ermitteln. So betrug die Schwangerschaftsrate pro durchgeführtem Embryotransfer im langen Protokoll im Falle von IVF nach Stimulation mit rekombinantem (rec.) FSH 24,11% im Vergleich zu 17,9% nach Stimulation mit HMG. Im Falle von ICSI betrugen die entsprechenden Schwangerschaftsraten 26,86% nach rec. FSH und 22,91% nach HMG. Wurde allerdings rec. FSH mit HMG kombiniert, so konnten höhere Schwangerschaftsraten als bei alleiniger rec. FSH-Medikation beobachtet werden, nämlich 23,42% nach konventioneller IVF und 27,36% nach IVF mit ICSI (Tabelle 3 und 4) [4]. Tabelle 2 Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer (%) nach ICSI in Abhängigkeit von der Herkunft der Spermien Schwangerschaften Schwangerschaftsrate/ET [%] Behandlungszyklen (n) Orthograde Ejakulation MESAa TESEb 23,57 29,89 22,86 18089 90 890 a mikrochirurgische epididymale Spermienaspiration, btestikuläre Spermienextraktion Der Gynäkologe 11•2000 | 803 Zum Thema Tabelle 3 Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer nach IVF in Abhängigkeit von der ovariellen Stimulation (nur prospektiv erfasste Behandlungen berücksichtigt) GnRH-kurz (n) SS/ET [%] GnRH-lang (n) SS/ET [%] Ohne Analoga (n) SS/ET [%] rec-FSH u-FSH HMG rec-FSH+HMG u-FSH+HMG Andere Kombinationen 282 13,21 1857 24,11 28 26,92 408 17,76 4214 22,80 369 25,49 724 17,90 1842 21,67 166 26,42 173 18,62 934 28,95 18 43,75 126 23,42 550 17,87 10 0 7 14,29 24 50 146 36,11 Dies sind erfreulich normale Werte, die sich mit den Ergebnissen von Wennerholm et al. decken, die für eine Population von ICSI-Kindern ein mittleres Geburtsgewicht von 3470 g errechneten [9].Allerdings weisen die deutschen Daten eine Frühgeburtlichkeit vor der vollendeten 37. SSW von 11,5% auf, was gegenüber der Verteilung in einer Normalpopulation deutlich erhöht ist (5,6%). Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Daten des D-I-R in diesem Fall nicht nach IVF und ICSI differenzieren. Hier konnte wiederum die Gruppe von Wennerholm et al. eine höhere Inzidenz der Frühgeburtlichkeit im IVF-Kollektiv ermitteln gegenüber dem ICSI-Kollektiv. Diese wurde auf das durchschnittlich höhere Lebensalter der IVF-Patientinnen zurückgeführt. Bei Zwillingen und Drillingen verändern sich die Verhältnisse dramatisch. Während die Zwillinge im Median in der 36. SSW geboren wurden und zu diesem Zeitpunkt im Median 2405 g wogen, so lag der Median des Gestationsalters zum Zeitpunkt der Geburt bei den Drillingen bei nur 33 SSW. Die Drillinge wogen zu diesem Zeitpunkt im Median nur 1745 g. Dabei stieg die Frühgeburtlichkeit vor der vollendeten 37. SSW bei den Zwillingen auf 53%. Bei den Drillingen wiesen nur 2,8% der geborenen Kinder ein Gestationsalter jenseits der abgeschlossenen 37. SSW auf (Abb. 5, 6). Diese Daten bedürfen eigentlich keiner weiteren Kommentierung. Die Rate der Mehrlingsschwangerschaften nach assistierter Reproduktion muss gesenkt werden, um das Risiko der Behandlung, die Inzidenz der Schwangerschaftspathologie und der neonatalen Morbidität und Mortalität senken zu können. Dabei konnte das Deutsche IVF-Register im Jahre 1999 erstmals eine klare Korrelation zwischen der Zahl der geborenen Mehrlinge und der Zahl der zurückgesetzten Embryonen nachweisen. Bei der Rücksetzung von nur einem Embryo waren 97,7% der geborenen Kinder Einlinge und 2,3% Zwillinge, während keine Drillinge und Vierlinge auftraten. Wurden 2 Embryonen zurückgesetzt, so stieg die Rate der Zwillinge auf 17,5% und die der Drillinge auf 0,6%. Bei der Rücksetzung von 3 Embryonen waren nur noch 68,07% der geborenen Kinder Einlinge, während die Rate der Zwillinge 26,5% und die der Drillinge 5,37% be- trug. Eine Vierlingsgravidität wurde nach Rücksetzung von drei Embryonen beobachtet (Abb. 7). Vor dem Hintergrund dieser Zahlen und in Kenntnis der Risiken, die eine höhergradige Mehrlingsgravidität für Mutter und Kinder bedeutet, sollte die klare Empfehlung erfolgen, bei jüngeren Patientinnen unter 35 Jahren nicht mehr als 2 Embryonen zurückzusetzen. Allerdings muss man zur Kenntnis nehmen, dass diese Politik der Rücksetzung von weniger Embryonen auch zu einer reduzierten Schwangerschaftsrate führen kann. So betrug die Schwangerschaftsrate nach Rücksetzung von 3 Embryonen im Durchschnitt 26,15% pro durchgeführtem Embryotransfer, während nach Rücksetzung von nur 2 Embryonen die durchschnittliche Schwangerschaftsrate pro Embryotransfer auf 20,73% abfiel. Nach der Rücksetzung von nur einem Embryo fiel sie sogar auf nur 8,49% (Abb. 8). Bei der Diskussion dieser Daten und Ergebnisse gilt es zweierlei zu berücksichtigen. Zum einen konnte das Deutsche IVF-Register nicht zwischen „erzwungenen“ Transfers von nur 1 oder 2 Embryonen (wenn keine weiteren be- Tabelle 4 Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer nach ICSI in Abhängigkeit von der ovariellen Stimulation (nur prospektiv erfasste Behandlungen berücksichtigt) GnRH-kurz (n) SS/ET [%] GnRH-lang (n) SS/ET [%] Ohne Analoga (n) SS/ET [%] 804 | Der Gynäkologe 11•2000 rec-FSH u-FSH HMG rec-FSH+HMG u-FSH+HMG Andere Kombinationen 312 17,38 2354 26,86 31 31,03 706 19,82 6921 23,31 472 26,32 1242 20,95 3828 22,91 190 31,32 301 24,73 1675 27,36 47 29,55 202 13,99 1123 18,33 15 21,43 11 0 61 38,98 57 35,19 Abb.2 Behandlungsergebnisse in Abhängigkeit vom Alter der Frau – IVF, 1998 Diese Beobachtungen werden sicherlich der Diskussion um die Bedeutung des LH für die suffiziente ovarielle Stimulation neue Nahrung geben, ebenso wie man vermuten kann, dass sie der Entwicklung von rekombinanten Kombinationspräparaten mit FSH- und LHAktivität Vorschub leisten werden. In Deutschland geborene Kinder nach assistierter Reproduktion 1997–1999 Im Jahre 1999 war das Deutsche IVF-Register erstmals in der Lage, konkrete Angaben zum Geburtgewicht und dem Gestationsalter von insgesamt 6191 zwi- schen 1997 und 1999 nach Maßnahmen der assistierten Reproduktion geborenen Kindern zu machen. Dabei konnte gezeigt werden, dass bei 2608 nach im Jahre 1998 durchgeführten reproduktionsmedizinischen Maßnahmen geborenen Einlingen das mediane Gestationsalter zum Zeitpunkt der Geburt 40 Schwangerschaftswochen (SSW) betrug. Im Median wogen diese Einlinge zum Zeitpunkt der Geburt 3465 g (Abb. 4). Abb.3 Behandlungsergebnisse in Abhängigkeit vom Alter der Frau – ICSI, 1998 Der Gynäkologe 11•2000 | 805 Zum Thema Abb.4 Gestationsalter und Geburtsgewicht der nach im Jahre 1998 durchgeführten reproduktionsmedizinischen Maßnahmen geborenen Einlinge [7] 806 | Der Gynäkologe 11•2000 Abb.5 Gestationsalter und Geburtsgewicht der nach im Jahre 1998 durchgeführten reproduktionsmedizinischen Maßnahmen geborenen Zwillinge [7] Der Gynäkologe 11•2000 | 807 Zum Thema Abb.6 Gestationsalter und Geburtsgewicht der nach im Jahre 1998 im Jahre 1998 durchgeführten reproduktionsmedizinischen Maßnahmen geborenen Drillinge [7] 808 | Der Gynäkologe 11•2000 lassung der Embryoselektion vor dem Embryotransfer einen wesentlichen Gewinn für die betroffenen Patientinnen darstellen. Ob Beurteilungskriterien im Pronukleusstadium die Selektion im Embryonalstadium gleichwertig ersetzen können, muss zum jetzigen Zeitpunkt als noch nicht endgültig entschieden bezeichnet werden. Keine Unterschiede zwischen IVF und ICSI hinsichtlich Gestationsalter und Geburtsgewicht Abb.7 Mehrlingsgeburten in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgesetzten Embryonen nach im Jahre 1998 durchgeführten reproduktionsmedizinischen Maßnahmen [7] fruchteten Eizellen zur Verfügung standen) und bewusst vorgenommenen Transfers von nur 1 oder 2 Embryonen differenzieren. Bei einer solchen differenzierteren Auswertung könnten etwas abweichende und für die Rücksetzung von nur 2 Embryonen günstigere Ergebnisse hinsichtlich der erzielten Schwangerschaftsraten zu erwarten sein [10, 11]. Auf der anderen Seite reflektieren diese Ergebnisse die Tatsache, dass in Deutschland die Embryoselektion nicht erlaubt ist. Dies bedeutet, dass in Deutschland die Entscheidung, welche befruchteten Einzellen sich zu Embryonen weiterentwickeln dürfen, in dem frühen Stadium der Pronukleusbildung gefällt werden muss. Entsprechend dem Deutschen Embryonenschutzgesetz ist die Eizelle im Pronukleusstadium keine befruchtete Eizelle und darf sowohl kryokonserviert als auch verworfen werden. Auch wenn dies eine rein akademische Definition darstellt, so hat sie doch massiven Einfluss auf die Resultate der Behandlung. In Ländern, in denen die Embryoselektion gestattet ist, können für den Embryotransfer die nach mikroskopisch-morphologischen Kriterien besten Embryonen mit der höchsten Implantationswahrscheinlichkeit für den Transfer ausgesucht werden, was die Erfolgsaussichten eines Transfers von nur 2 oder auch nur 1 Embryo deutlich erhöht [11]. Anhand der Deutschen Daten kann zumindest gezeigt werden, dass bei der Rücksetzung von 2 „regulären“ Em- bryonen, also Embryonen von guter Qualität entsprechend mikroskopischmorphologischen Kriterien, die durchschnittliche Schwangerschaftsrate pro Embryotransfer 24,11% beträgt, während sie bei Rücksetzung von 2 „irregulären“ Embryonen, also Embryonen von schlechter Qualität entsprechend mikroskopisch-morphologischen Kriterien nur noch 9,38% beträgt. Dieser Unterschied ist statistisch hoch signifikant (p<0,005), (Tabelle 5). Sollte im Rahmen eines neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes das ganze Paket des Embryonenschutzgesetzes neu aufgeschnürt werden, so würde eine Zu- Beim Vergleich der im Zeitraum von 1997–1999 in Deutschland nach IVF oder nach IVF mit ICSI geborenen Kinder konnte kein Unterschied hinsichtlich der Verteilung von Gestationsalter und Gewicht zum Zeitpunkt der Geburt nachgewiesen werden. Hinsichtlich der Bedeutung der Mehrlingsschwangerschaften für die Inzidenz der Frühgeburtlichkeit konnte ebenfalls kein Unterschied in den beiden Populationen aufgezeigt werden. Entscheidend ist also nicht die angewandte Methode, sondern die Rate der Mehrlingsschwangerschaften für das „Outcome“ der erzielten Schwangerschaften (Abb. 9). Fehlbildungsraten Die entscheidenden Fragen in der Diskussion um die Entwicklung der Schwangerschaften nach Einsatz der Techniken zur assistierten Reprodukti- Abb.8 Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer (%) in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgesetzten Embryonen, DIR - 1998 [7] Der Gynäkologe 11•2000 | 809 Zum Thema Tabelle 5 Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer in Abhängigkeit von der Zahl und Qualität der zurückgesetzten Embryonen Anzahl zurückgesetzter „regulärer Embryonen“ Anzahl zurückgesetzter „irregulärer Embryonen“ Zahl der Transferzyklen (n) Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer [%] 0 0 0 1 1 1 2 2 3 1 2 3 0 1 2 0 1 0 3135 8479 16100 473 1095 1985 640 924 754 9,41 24,11 28,76 3,81 12,79 21,46 9,38 18,61 11,41 on sind die nach der Sicherheit dieser Behandlungsformen und die nach der Inzidenz der Fehlbildungen bei den geborenen Kindern, wobei in beiden Fäl- len v. a. die ICSI im Zentrum des Interesses steht. Die konventionelle IVF wird im Vergleich zur ICSI in weit geringerem Ausmaß in Frage gestellt. Simplifiziert ausgedrückt lautet die zentrale Frage: „Ist ICSI eine sichere Methode?“ Die Tatsache, dass Spermien, z. T. Teil von gestörter Morphologie, die unter normalen Bedingungen niemals eine Befruchtung erzielen könnten, bei der ICSI-Methode mechanisch unter Überwindung der Zellgrenzen in die weibliche Keimzelle eingebracht werden, hat viele, auch irrationale Ängste heraufbeschworen. Bei 1570 im Jahre 1998 nach IVF geborenen und vom D-I-R erfassten Kindern betrug die Inzidenz der Fehlbildungen 1,34%, nach Anwendung der ICSI-Methode bei 2665 Kindern 1,8%. Beide Fehlbildungsraten liegen im Bereich der Norm. Diese Ergebnisse entsprechen den publizierten Daten des „Centre for Reproductive Medicine“ der Freien Universität Brüssel, die weltweit über die sorgfältigst erhobenen Daten zu dieser Fragestellung verfügen. Bei 1987 gebore- Abb.9 Gestationsalter und Geburtsgewichte der im Zeitraum von 1997–1999 nach IVF oder ICSI geborenen Kinder [7] 810 | Der Gynäkologe 11•2000 nen Kindern betrug die Inzidenz der „major malformations“ nach ICSI bei Einlingen 2,1%, bei Zwillingen 2,7% und bei Drillingen 2,0% [13].Auf der Grundlage dieser Daten sollte davon ausgegangen werden können, dass die Fehlbildungsrate bei den nach ICSI geborenen Kindern nicht erhöht ist. noch im Jahre 1997 die Inzidenz des OHSS III im sog. „langen Protokoll“ 2,9% betragen hatte, so deutet die im Jahre 1998 erheblich niedrigere Inzidenz möglicherweise eine Sensibilisierung der Kollegen für diese Problematik und eine Abkehr von ausgesprochen aggressiven Stimulationen an.Auf jeden Fall ist diese Entwicklung zu begrüßen. Komplikationen Neben der Inzidenz der Mehrlingsschwangerschaften registriert das D-I-R Komplikationen bei der Eizellgewinnung sowie Fälle eines schweren, hospitalisationsbedürftigen ovariellen Überstimulationssyndroms (OHSS III). Bezüglich der Inzidenz von Komplikationen bei der Eizellentnahme kann gesagt werden, dass die Follikelpunktion eine außerordentlich sichere Maßnahme darstellt. Bei 37.067 registrierten Punktionen wurden nur 253 Komplikationen gemeldet, entsprechend einer Inzidenz von nur 0,67%. Von diesen Komplikationen wiederum waren 83% vaginale Blutungen nach der Punktion. Nur in 5 Fällen war eine operative Versorgung notwendig. Nach wie vor ist die Inzidenz des schweren, hospitalisationsbedürftigen ovariellen Überstimulationssyndroms (OHSS III) nach einer Stimulation mit Gonadotropinen entsprechend dem sog. „langen“ agonistischen Protokoll mit 1,25% doppelt so hoch wie nach einer Stimulation entsprechend dem sog. „kurzen Protokoll“ (0,6%) oder aber nach einer Stimulation ohne die Verwendung von GnRH-Analoga (0,59%). Nimmt man jedoch zur Kenntnis, dass Fazit für die Praxis Erstmals war es im Jahrbuch 1998 des D-I-R möglich, verlässliche Daten zu Geburtsgewicht und Schwangerschaftswoche von 6191 im Zeitraum von 1997 bis 1999 geborenen Kindern nach IVF oder nach ICSI zu liefern, ohne dabei Unterschiede zwischen den beiden Verfahren festzustellen. Die Fehlbildungsraten der geborenen Kinder lagen dabei im Bereich der Norm und betrugen 1,34% nach IVF und 1,8% nach ICSI. Auch wenn die Ergebnisse des Deutschen IVF-Registers schon zum jetzigen Zeitpunkt bemerkenswert sind, so bedarf es dennoch weiterer Verbesserungen. Eine verpflichtende vollständige Erfassung aller in Deutschland durchgeführten Behandlungen und eine vollständige Verfolgung aller erzielten Schwangerschaften und der geborenen Kinder sollte das Ziel sein. Das Instrument der Qualitätskontrolle sollte so sensibel werden, dass es erlaubt, Fehlentwicklungen und Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dies erscheint deutlich sinnvoller, als die Ausgrenzung einer erfolgversprechenden Therapieoption aufgrund unzuverlässiger Studienergebnisse, wie dies durch den Bundeausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Falle der ICSI betrieben wurde. Hierzu sollte eine finanziell und personell entsprechend ausgestattete zentrale Beratungs- und Prüfstelle der Deutschen Fortpflanzungsmedizin, z. B. an der Bundesärztekammer geschaffen werden, die auf dem bisher existierenden D-I-R aufbaut. Literatur 1. Steptoe PC, Edwards RG (1978) Birth after reimplantation of a human embryo.Lancet II: 366 2. Palermo G, Joris H, Devroey P et al.(1992) Pregnancies after intracytoplasmic sperm injection of single spermatozoon into an oocyte.Lancet, 340: 17–18 3. Deech R (1996) A patient´s giude to donor insemination and in-vitro fertilization clinics. Hum Reprod 11: 1363–1364 4. Vilmar K, Bachmann KD (1998) Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion. Dtsch Ärzteblatt 95: 3166–3171 5. Deutsches IVF-Register (1997) Jahrbuch 1996. Bundesgeschäftsstelle Bad Segeberg 6. Deutsches IVF-Register (1998) Jahrbuch 1997. Bundesgeschäftsstelle Bad Segeberg 7. Deutsches IVF-Register (1999) Jahrbuch 1998. Bundesgeschäftsstelle Bad Segeberg 8. Keller R, Günther HL, Kaiser P (1992) Embryonenschutzgesetz.Kohlhammer, Stuttgart Berlin Köln 9. Wennerholm UB, Bergh C, Hamberger L et al. (1996) Obstetric and perinatal outcome of pregnancies following intracytoplasmic sperm injection.Hum Reprod 12: 1113–1119 10. Ludwig M, Schöpper B, Katalinic A, Sturm R, Al-Hasani S, Diedrich K (2000) Experience with the elective transfer of two embryos under the conditions of the German embryo protection law: results of a retrospective data analysis of 2573 transfer cycles.Hum Reprod 15: 319–324 11. Ludwig M, Schöpper B, Al-Hasani S, Diedrich K (2000) Clinical use of a pronuclear stage score following intracytoplasmic sperm injection: impact on pregnancy rates under the conditions of the German embryo protection law. Hum Reprod 15: 325–329 12. Staessen C, Janssenswillen C,Van den Abbel, Devroey P,Van Steirteghem AC (1993) Avoidance of triplet pregnancy by elective transfer of two good quality embryos.Hum Reprod 8: 1650–1653 13. Bonduelle M, Aytoz A,Wilikens A et al.(1998) Prospective follow up study of 1987 children born after intracytoplasmic sperm injection (ICSI).In: Filicori M, Flamigni C (eds) Treatment of infertility: the new frontiers.Communications Media for Education, New Yersey, p 445 Der Gynäkologe 11•2000 | 811