Regolamento europeo

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Regolamento europeo
MIT DEM ZUG REISEN
Die Rechte der Fahrgäste
Index
Diese Broschüre gibt Informationen über die Rechte des Fahrgastes beim Reisen mit regionalen,
nationalen und internationalen Zügen aus/in andere/n Länder/n der Europäischen Union.
4 EINFÜHRUNG
4 DIE VON DER VERORDNUNG EINGEFÜHRTEN
WICHTIGSTEN NEUIGKEITEN:
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•
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•
Anwendungsbereich
Information
Tickets
Handgepäck
Fahrräder
Zugausfälle und Verspätungen
7 NATIONALER MITTEL - UND LANGSTRECKENVERKEHR UND
INTERNATIONALER VERKEHR:
• Im Falle von Verspätung bei Abfahrt
• Im Falle von Verspätung bei Ankunft
• Kundenbetreuung
8 REGIONALVERKEHR
9 SCHADENSERSATZ FÜR PERSONEN UND GEPÄCK
9 HAFTUNG BEI TOD ODER VERLETZUNG VON REISENDEN
9 GARANTIEN FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT:
• Entschädigung für Mobilitätsgeräte oder andere spezifische Geräte
11 REKLAMATIONEN:
• Schlichtung bei Trenitalia
Veröffentlicht Januar 2012
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Die Europäische Union hat sich für den Schutz der Rechte von
Fahrgästen im Eisenbahnverkehr eingesetzt. Die Verordnung (CE) Nr.
1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.
Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im
Eisenbahnverkehr, sieht die Einführung neuer Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Rahmen des
europäischen Eisenbahnverkehrs vor und legt Informationsauflagen zugunsten der Fahrgäste sowie
deren spezifische Rechte fest, insbesondere bei Verspätungen, Zugausfällen und verpassten
Anschlüssen.
Die “Allgemeinen Bedingungen für den Fahrgasttransport” von Trenitalia sind
unter www.trenitalia.com, an Ticketschaltern und bei Reiseagenturen verfügbar.
Von der Verordnung eingeführte
Änderungen
Anwendungsbereich
Die Verordnung wird bei Reisen mit regionalen, Mittel- und
Langstreckenzügen und internationalen Zügen eingesetzt. Jedes Ticket
stellt einen einzelnen und separaten Transportvertrag dar. Entsprechend
wird der von der Verordnung garantierte Schutz dem Reisenden in
Bezug auf die jeweilig in Anspruch genommene Dienstleistung
anerkannt, ohne dass er folglich auch auf Dienstleistungen, die der Fahrgast im Nachhinein
für die Fortsetzung seiner Reise erworben hat, ausgedehnt wird. Trotzdem hat Trenitalia zum
Vorteil ihrer Kundschaft entschieden, dass auf nationalen, mittleren und langen Strecken
geleistete Dienstleistungen als Gegenstand eines einzigen Transportvertrags anzusehen sind,
auch im Falle mehrerer aufeinander folgende Züge und bei mehreren, gleichzeitig
ausgegebenen Tickets.
Information
Das Eisenbahnunternehmen hat die Pflicht die Reisenden zu informieren, sowohl vor (z.B. über
Handelsbedingungen und gebotene Dienstleistungen, Fahrpläne und Bedingungen für die
schnellste Fahrt/den niedrigsten Fahrpreis, Zugangsmöglichkeiten und Verfügbarkeit von
Infrastrukturen an Bord für Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität) als
auch während der Reise (z.B. On-Board-Service, nächster Bahnhof, eventuelle Verzögerungen).
Besondere Beachtung sollen Personen mit Hör- und/oder Sehbehinderungen erhalten.
Tickets
Für Mittel- und Langstreckenzüge:
Es ist nötig im Besitz einer Platzreservierung, also eines Tickets oder eines anderen Fahrausweises
(Abo, Carnet usw.) gültig für die jeweilige Strecke, den Zug, die Klasse und die in Anspruch
genommene Dienstleistung zu sein.
4
KE
T
Für Züge im Regionalverkehr:
Das Ticket muss vor Abfahrt des Zuges entsprechend entwertet
werden, um eine Bestrafung mit Geldbuße durch das
Bordpersonal zu vermeiden.
Trenitalia bietet verschiedene Möglichkeiten und Modalitäten
für den Erwerb von Tickets:
Ticketschalter an den Bahnhöfen, Reiseagenturen und andere
autorisierte Verkaufsstellen, Ticket- Automaten mit Self-Service,
Online-Erwerb über www.trenitalia.com, telefonischer Ticketschalter mit Call Center 892021
ohne Vorwahl*.
Tickets für Mittel- und Langstrecken können auch über das Call Center 199 892021** oder
06 3000*** (für Nutzer, die keinen Zugang zur 199 haben) erworben werden.
Für Mittel- und Langstrecken ist
es mit der Modalität “ticketless” möglich (unter
www.trenitalia.com, in den autorisierten Reiseagenturen, durch einen Anruf beim Call Center
von Trenitalia oder über das Mobiltelefon mit dem Service „pronto treno“), ein elektronisches
Ticket zu erwerben, mit dem man mit einem Reservierungscode (PNR) in den Zug einsteigen
kann, ohne dabei im Besitz eines ausgedruckten Tickets zu sein.
Außerdem ist es möglich, über „Postoclick“ oder für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
mit dem Service “Posto Blu“ ein Ticket zu reservieren oder zu erwerben.
Aufgrund der Betrugsbekämpfung und wegen der obligatorischen Platzreservierung, ist der
Erwerb eines Tickets an Bord in der Regel nicht erlaubt, diese Möglichkeit ist ausschließlich für
jene Fahrgäste vorgesehen, die ihre Fahrt von einem Bahnhof antreten, in dem es keine
geöffneten Fahrkartenschalter oder funktionierende Ticket-Automaten gibt und dies gilt nur für
bestimmte Arten von Tickets.
Wenn nicht durch ein regionales Gesetz für spezifische Dienstleistungen geregelt, wird bei Fehlen
des Tickets die Zahlung des gesamten Fahrpreises sowie ein Preisaufschlag von 200,00 V fällig.
Werden die Aufschläge nicht innerhalb von 15 Tagen bezahlt, stellt das eine Zuwiderhandlung
gemäß D.P.R. 753/1980 dar, was die Belastung mit den gesetzlich vorgesehenen
Ordnungsstrafen mit sich bringt. Wenn Reisende diese Summe direkt im Zug zahlen, wird der
Zuschlag auf 50,00 Euro reduziert.
Derselbe Nachlass ist vorgesehen, mit Ausnahme der Sanktionen die in Regionalzügen
ausgestellt werden, wenn die Zahlung innerhalb von drei Tagen nach dem Erhalt des
Übertretungsprotokolls (ausgestellt im Zug wo es möglich ist oder mittels Brief in den anderen
Fällen) bei jedem Fahrkartenschalter von Trenitalia oder unter Verwendung des vorgesehenen
Formulars.
Auch bei fehlendem Vorzeigen eines gültigen Abos ist die Annullierung des Aufschlages, nach
Bezahlung von 5,00 V vorgesehen, ausgenommen sind Abos für Regionalzüge.
Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen, nach Datum der an Bord oder von den entsprechenden
Abteilungen ausgestellten Mitteilung, wird dieser Zuschlag auf 100,00 V reduziert.
Bei Missbrauch hingegen ist ein Betrag vorgesehen, der dreimal dem Wert des Tickets
entspricht, aber mindestens 200,00 V ohne Möglichkeit diesen Betrag zu verringern.
TIC
Einführung
(*) Tarife: vom Festnetz aus 30 Eurocent/Gebühreneinheit bei Antwort und 54 Eurocent pro Gesprächsminute, inklusiv
MwSt.; vom Mobilnetz aus entsprechend des Tarifplans des jeweiligen Netzbetreibers. Es kann bei den zu diesem Zeitpunkt
gültigen Tarifen Änderungen geben.
(**) Tarife: vom Festnetz aus 9,91 Eurocent pro Minute, inklusiv MwSt., ohne Berechnung der Zeiteinheit bei Antwort; vom
Mobilnetz aus entsprechend des Tarifplans des jeweiligen Netzbetreibers. Der Dienst ist überwiegend mittels eines
automatischen Anrufbeantworters gewährleistet und somit Einschränkungen unterworfen.
(***) Tarife: entsprechen den Orts- oder Ferngesprächsgebühren des Anbieters.
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Empfehlungen: Bei geschlossenen Schaltern oder nicht funktionierenden Ticket-Automaten,
empfiehlt es sich, wenn verfügbar, die Hinweise im Bahnhof zu lesen, die über alternative
Erwerbsmöglichkeiten informieren und die nächst gelegene Verkaufsstelle angeben.
Der Erwerb und die Entwertung an Bord ohne jeglichen Aufpreis sind ausschließlich in folgenden
Fällen vorgesehen:
• in Expresszügen, IC, ES*, ES*city, AV oder Liegewagen und Schlafwagen mit Abfahrt von
Bahnhöfen in denen keine Schalter oder Ticketautomaten vorhanden sind oder diese nicht
funktionieren;
• für Regionalzüge mit Abfahrt von Bahnhöfen in denen keine oder geschlossene Schalter
vorhanden sind und keine alternative Verkaufsstelle vorhanden ist um ein Ticket zu erwerben,
und für Inhaber der „ Concessione III“ (Blinde);
• Tickets die entwertet werden müssen, wenn im Abfahrtsbahnhof die Entwerter fehlen oder nicht
funktionieren;
• weitere besondere Fälle, die in den „Allgemeinen Bedingungen für den Fahrgasttransport“
von Trenitalia auf der Webseite www.trenitalia.com – Area Clienti – Condizioni di Trasporto
ersichtlich sind.
Es ist auch die Zuweisung eines Platzes ohne Aufpreis gestattet, wenn nach Abfahrt des
reservierten Zuges und im Rahmen einer (eventuell) erlaubten Änderung des Tickets; der Fahrgast
einen anderen Zug derselben Kategorie und für dieselbe Strecke benützt, vorausgesetzt die
Abfahrt erfolgt von einem Bahnhof, in dem Schalter und Ticketautomaten nicht vorhanden sind
oder nicht funktionieren. Um diese Erleichterungen in Anspruch zu nehmen, ist es jedoch
notwendig sich vor dem Einsteigen an das Bordpersonal zu wenden.
Handgepäck
Das Mitführen gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Gegenstände ist nicht gestattet.
Handgepäck muss transportierbar und darf nicht sperrig sein.
Empfehlung: Es empfiehlt sich in den “Allgemeinen Bedingungen für den Fahrgasttransport von
Trenitalia” nachzusehen, um zu kontrollieren, welche Art von Gepäck transportiert werden kann.
Fahrräder
Auf allen Zügen kann kostenlos ein Fahrrad mitgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass
es sich in einer Hülle von nicht mehr als 80x110x40 cm Größe befindet und für Mitreisende
keine Gefahr oder Behinderung darstellt. Außerdem kann im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Plätze auf regionalen Zügen, die im Zeitplan mit einem entsprechenden Symbol
gekennzeichnet sind, ein auch unverpacktes Fahrrad bei Zahlung eines Zuschlags von 3,50
Euro mitgeführt werden (oder eines Volltickets für die 2. Klasse mit denselben Eigenschaften
des Tickets des Reisenden). Aufgrund fehlender geeigneter Flächen ist der Transport von
unverpackten Fahrrädern in Mittel- und Langstreckenzügen nicht erlaubt.
Zugausfälle und Verspätungen
Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten haben Reisende Anrecht auf eine Entschädigung oder in
bestimmten Fällen auf eine Rückerstattung. Es folgen die spezifischen Bedingungen für den
nationalen/internationalen Langstreckenverkehr und den Regionalverkehr.
Schäden
Verspätungen können zum Verlust von Zimmerreservierungen oder Anschlussverbindungen mit
andern Transportunternehmen führen.
ACHTUNG: Zugunternehmen stehen in diesen Fällen nicht dafür ein.
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Nationaler Mittel- und Langstreckenverkehr
und internationaler Verkehr
Im Falle von Verspätungen bei der Abfahrt oder während der Reise
Trenitalia informiert die Reisenden über Verspätungen und Ausfälle von Zügen, sobald diese
Information vorliegt. Wenn bei Ankunft eine Verspätung von mehr als 60 Minuten vorhersehbar
ist, kann der Reisende sofort wählen zwischen:
a) Erstattung des Ticketpreises ohne jeglichen Abzug:
- für den noch nicht erfolgten Teil der Reise;
- für die gesamte Reise, (einschließlich des bereits durchgeführten Teils) wenn die Fortsetzung
der Reise in Bezug auf das Programm keinen Sinn mehr hat und der Reisende so bald wie
möglich an den Ausgangspunkt zurückkehren will.
b) Fortsetzung der Reise zum Endziel:
- sobald wie möglich, mit den eventuell zur Verfügung gestellten Ersatzbussen oder dem
erstmöglichen Zug, einer höheren Kategorie (ausgeschlossen Schlaf- und Liegewagen, und
Excelsior), oder über eine Alternativstrecke ohne Zahlung des eventuell auftretenden
Preisunterschieds;
- auch zu einem späteren Zeitpunkt, mit entsprechender Anmerkung auf dem Ticket von Seiten
der Kundendienst-Büros, wenn der Fahrgast sich zur Weiterreise am folgenden Tag oder bis
spätestens innerhalb der darauf folgenden 48 Stunden entscheidet. Sollte er sich zu einer
Reise nach diesem Zeitpunkt entschließen, erstattet Trenitalia den Preis des Tickets dem
Reisenden ohne Abzüge zurück.
Im Falle einer Verspätung bei Ankunft
Der Reisende hat, wenn keine Rückerstattung wie in den o.g. Fällen angefordert wurde, Anrecht
auf eine Entschädigung in Höhe von:
- 25% des Ticketpreises bei einer Verspätung bei Ankunft von 60 bis 119 Minuten;
- 50% des Ticketpreises bei einer Verspätung bei Ankunft von mindestens 120 Minuten.
Keine Fahrpreisentschädigung besteht bei betriebsfremden Umständen (z.B. Brand, Unwetter,
Überschwemmungen, Erdrutsche), durch das Verhalten Dritter (z.B. Verkehrsstörungen durch
Demonstranten auf den Gleisen, Selbstmord, Unfall an Gleisübergängen, unsachgemäße
Betätigung der Notbremse) oder durch Streiks, über die im Voraus informiert wurde oder bei
programmierten Arbeiten auf der Strecke, die durch entsprechende Hinweise bekannt gemacht
wurden; bzw. der Reisende beim Ticketkauf entsprechend über die Verspätung informiert wurde
oder, wenn er sich für eine Alternativstrecke entschieden hat, das Ziel mit einer Verspätung von
weniger als 60 Minuten erreicht hat.
Die Entschädigung wird für den Transport mit nationalen und internationalen Zügen für die im
italienischen Staatsgebiet liegende Strecke geleistet, über die Ausgabe eines für den Erwerb
eines neuen Tickets gültigen Gutscheins, der bis 12 Monate nach der Reise gültig ist, oder, auf
Wunsch des Reisenden, in bar. Die Entschädigung wird nicht für kostenlose Tickets oder dann
geleistet, wenn der entsprechende Betrag sich auf 4 Euro oder weniger beläuft.
Der Gutschein ermöglicht, ohne Anrecht auf einen eventuellen Rest, den Erwerb anderer Zugtickets
(ausgeschlossen Kilometer-Tickets und Tickets mit integrierten Abonnements) und wird auch bei
einem ganz oder teilweise mit einem anderen Gutschein erworbenen Ticket ausgegeben.
Beim Erwerb des neuen Tickets können mehrere Gutscheine verwendet werden.
Eine Entschädigung für Verspätung ist auch bei Abonnements vorgesehen, sowohl in Form
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eines innerhalb von 12 Monaten für den Erwerb eines anderen Tickets nutzbaren Gutscheins
als auch – auf Wunsch des Abonnenten – in bar. Diese Entschädigung wird anerkannt
proportional zum Anteil der Züge, die im Gültigkeitszeitraum des Abonnements auf der dem
Abonnement entsprechenden Strecke und Zugkategorie, Verspätungen oberhalb der o.g.
Grenzen zu verzeichnen hatten. Auch in diesem Fall wird die Entschädigung dann nicht
anerkannt, wenn der Betrag sich auf 4 Euro oder weniger beläuft.
Kundenbetreuung
Wenn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten bei der Abfahrt oder der Ankunft am
Zielbahnhof, der aus dem Transportvertrag hervorgeht, vorhersehbar ist, werden den
Fahrgästen kostenlos Nahrungsmittel und Getränke in vernünftigen Mengen zur Verfügung
gestellt, wenn sie im Zug oder auf dem Bahnhof vorhanden sind und sie auf zumutbare Weise
geliefert werden können.
Wenn die Reise wegen Ausfall des Zuges, Verspätung oder fehlender Anschlüsse nicht am
selben Tag fortgesetzt werden kann und die Weiterfahrt mit Ersatzverkehrsmitteln (Bus oder
Taxi) nicht möglich ist, sorgt Trenitalia für die Unterbringung in einem Hotel mittlerer Klasse und
übernimmt, wenn möglich, die Kosten zur Benachrichtigung der Familienangehörigen über
die Verspätung, vorbehaltlich jener Fälle, in denen die Haftpflicht des Eisenbahnunternehmens
auszuschließen ist (Verschulden des Reisenden, Verhalten Dritter und Einwirken höherer
Gewalt).
Regionalverkehr
Die Bestimmungen der Vorschriften zum Schutz der Fahrgäste gelten auch für den Nahverkehr,
dessen Verkehrsleistungen Gegenstand der öffentlichen Dienstleistungsverträge zwischen
Trenitalia und den Regionen bzw. Autonomen Provinzen sind.
Zusammengefasst ist vorgesehen:
1) Zahlung einer Verspätungsentschädigung bei bestimmten Arten von Tickets für die einfache
Fahrt, bei denen Ausgangs- und Zielbahnhof angegeben sind (ausgeschlossen sind online
erworbene Tickets), in Höhe von 25% des Ticketpreises bei Verspätungen zwischen 60 und
119 Minuten und über 50% des Ticketpreises bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten.
Keine Fahrpreisentschädigung besteht bei betriebsfremden Umständen (z.B. Brand,
Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutsche), durch das Verhalten Dritter (z.B.
Verkehrsstörungen durch Demonstranten auf den Geleisen, Selbstmord, Unfall an
Gleisübergängen, unsachgemäße Betätigung der Notbremse) oder durch Streiks, über die
im Voraus informiert wurde; bzw. der Reisende beim Ticketkauf entsprechend über die
Verspätung informiert wurde oder, wenn er sich für eine Alternativstrecke entschieden hat
und das Ziel mit einer Verspätung von weniger als 60 Minuten erreicht hat.
Der Einzelfahrschein muss immer, sei es im Abfahrts- sowie im Zielbahnhof, entwertet werden.
2) Die Möglichkeit, dass die Auszahlung der Verspätungsentschädigung auf Anfrage des
Kunden in bar oder in Form eines Kilometer-Tickets erfolgen kann;
3) die Auszahlung der Verspätungsentschädigung erfolgt innerhalb eines Monats nach der
Antragstellung;
4) für die Auszahlung ist vorgesehen, dass sich der Entschädigungsbetrag auf mindestens 4
Euro beläuft, darunter ist keine Entschädigung vorgesehen;
5) bei bestimmten Ticketarten ist die volle Erstattung des gezahlten Ticketpreises im Falle einer
um mindestens 60 Minuten verspäteten Abfahrt möglich.
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Nicht fällig wird die genannte Rückerstattung bei:
• mit Gutschein erworbenen Tickets, für den Teil, der sich auf
den Betrag des Gutscheins bezieht;
• online erworbene Tickets für einfache Fahrt (ausgeschlossen
im Fall von Streiks und falschem Erwerb);
• Fahrrad-Zuschlagtickets;
• Kilometer-Tickets;
• Tickets mit Selbstklebe-Coupon;
• als verloren gegangene, zerrissene oder gestohlen gemeldete Tickets.
Schadensersatz für Personen und Gepäck
Das Eisenbahnunternehmen ist nicht verantwortlich für Schäden an Personen und Gepäck,
wenn der Schaden auf Ursachen zurückzuführen ist, die nicht vom Unternehmen selbst
abhängen. Als allgemeine Regel gilt, dass die Obhut des Gepäcks dem Reisenden obliegt und
deshalb Verlust und Beschädigung zu dessen Lasten gehen, abgesehen von den Fällen, in
denen sie auf einen Zugunfall zurückzuführen sind, für den das Eisenbahnunternehmen
verantwortlich ist oder das ihm zuzuschreiben ist. Trenitalia haftet aber in keinem Fall für
eventuell im Gepäck befindliche Wertgegenstände, wie z.B. Geld, Wertkarten,
Kunstgegenstände und Antiquitäten, Schmuck u. ä.
Haftung bei Tod oder Verletzung von Reisenden
Im Falle des Todes oder der Verletzung des Reisenden, zahlt Trenitalia innerhalb von 15 Tagen
eine für den unmittelbar wirtschaftlichen Bedarf ausreichende Summe aus, im Todesfall
mindestens 21.000,00 Euro. Diese Summe stellt keine Schuldanerkennung dar und muss an
Trenitalia zurückgezahlt werden, wenn sich herausstellen sollte, dass der Schaden auf ein
Verschulden des Fahrgastes zurückzuführen ist oder die Zahlung an eine Person ausgeführt
wurde, die darauf kein Anrecht hat.
Garantien für Personen mit
eingeschränkter Mobilität
Als Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
gelten diejenigen, deren Mobilität durch physische (sensorisch oder motorisch, permanent
oder zeitweilig) oder psychische Behinderung oder altersbedingt eingeschränkt ist oder deren
Verfassung eine besondere Aufmerksamkeit und die Anpassung der Dienstleistung erfordert.
Diesbezüglich gibt es besondere Informationsgarantien und spezifische Betreuungspflichten
seitens der Bahnhofsbetreiber und Eisenbahnunternehmen.
Insbesondere werden der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität folgende
Dienstleistungen garantiert:
- Betreuung innerhalb des Bahnhofs, vom spezifischen Meeting Point bis zum Abfahrtsgleis
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und umgekehrt, beim Ein- und Aussteigen und bis zum zugeteilten Sitzplatz, beim Transport
des Gepäcks bis zum zugeteilten Sitzplatz und vom Zug bis zum Meeting Point;
- kostenlose Nutzung des in einigen Bahnhöfen zur Verfügung stehenden Rollstuhls, um den
Zug zu erreichen, oder, bei Ankunft, um den Anschlusszug oder den Ausgang des Bahnhofs
zu erreichen (innerhalb des Bahnhofgeländes) oder, um mit dem Zug von einem Bahnhof zum
anderen zu reisen, wenn in jenem der Mobilitätsservice durchgeführt wird.
Diese Dienste werden von Rete Ferroviaria Italiana S.p.A. durchgeführt.
- Betreuung im Zug: Bewirtung am Sitzplatz, wenn angefordert und möglich; Betreuung an
Bord und beim Öffnen der Tür bei Ankunft des Zuges, wenn möglich; Vermittlung der
notwendigen Informationen, um das Risiko durch die Behinderung oder
Bewegungsschwierigkeiten beim Aussteigen aus dem Zug zu vermeiden.
Dieser Dienst wird von Trenitalia durchgeführt.
Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können ihre Anfrage auf
Mobilitätsservice von 7.00 bis 21.00 Uhr wie folgt mitteilen:
- indem sie sich an die “Sale Blu“ von RFI wenden
- telefonisch, indem sie die einheitliche nationale Nummer 199 303060* von RFI,
Bahnhofsbetreiber, anrufen
- telefonisch über das Call Center von Trenitalia 199 892021** (Option7) oder 06 3000***
(für Nutzer, die keinen Zugang zur 199 haben)
- per E-Mail ****
Festgelegte Anmeldungszeiten:
- für den Beistand in den 14 Bahnhöfen mit “Sala Blu“***** und im Hauptbahnhof Palermo
mindestens 1 Stunde vor Inanspruchnahme im Zeitraum von 08.00 bis 22.00 Uhr und
mindestens 12 Stunden vorher im Zeitraum von 22.01 bis 07.59 Uhr
- für den Beistand in den anderen Bahnhöfen, in denen der Dienst vorgesehen ist: mindestens
12 Stunden vor Inanspruchnahme immer unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten der “Sale
Blu“ (07.00-21.00 Uhr).
Für internationale Reisen müssen die Anfragen mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt von
Montag bis Freitag von 07.00 bis 21.00 Uhr an die zuständige “Sala Blu“ des gewählten
Haltebahnhofs, oder an die ”Sala Blu“ von Roma Termini gerichtet werden.
(*) Tarife: vom Festnetz aus 6,12 Eurocent/Gebühreneinheit bei Antwort und 2,64 Eurocent pro Gesprächsminute, inklusiv
MwSt.; vom Mobilnetz aus entsprechend des Tarifplans des jeweiligen Netzbetreibers.
(**) Tarif: vom Festnetz aus 9,91 Eurocents pro Gesprächsminute, ohne Gebühreneinheit bei Antwort, inklusiv MwSt.; vom
Mobilnetz aus entsprechend des Tarifplans des jeweiligen Netzbetreibers. Der Dienst ist überwiegend mittels eines
automatischen Anrufbeantworters gewährleistet und somit Einschränkungen unterworfen.
(***) Tarife: entsprechen den Orts- oder Ferngesprächsgebühren des Anbieters.
(****) Anfragen über E-Mail müssen mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt erfolgen. E-Mail Adressen sind auf der
Webseite: www.rfi.it einsehbar.
(*****) Wichtigste Bahnhöfe mit Mobilitätsservice: Turin P.N.- Genua P-P.- Mailand Hbf - Venedig S.L.- Verona P.N - Triest Hbf –
Bologna Hbf - Florenz S.M.N. - Ancona - Rom T.ni - Bari Hbf - Neapel Hbf - Reggio di Calabria Hbf - Messina Hbf.
Um den Mobilitätsservice nutzen zu können, müssen die Leistungsberechtigten mindestens 30 Minuten
vor Abfahrt des Zugs am Meeting Point eintreffen und den Anweisungen des Personals der “Sale Blu“
Folge leisten.
Transport oder Mobilitätsservice können verweigert werden, wenn:
- die Ausmaße des Zuges den Zugang oder Transport von Personen mit Behinderungen oder
eingeschränkter Mobilität unmöglich machen;
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- die Ausgangs- und Ankunftsbahnhöfe nicht über das entsprechende Servicepersonal verfügen.
In diesen Fällen werden Alternativen angeboten, werden diese nicht angenommen, so kommt
dies einem Verzicht von Seiten des Reisenden gleich.
Die Sale Blu von RFI und das Personal vom Call Center von Trenitalia können, im Falle einer nicht
autonomen mobilitätseingeschränkten Person, eine Begleitperson, die die notwendige Hilfeleistung
erbringen kann, anfordern. Im Falle der Verweigerung von Transport oder Mobilitätsservice oder
bei der Notwendigkeit in Begleitung zu reisen, können RFI oder Trenitalia (je nach Anfrage) auf
Anforderung des Fahrgastes innerhalb von 5 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen eine schriftliche
Antwort mit den entsprechenden Beweggründen vorlegen.
Entschädigung für Mobilitätsgeräte oder andere spezifische Geräte
Es gibt für die Entschädigungssumme für Mobilitätsgeräte oder andere spezifische Geräte für
Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität keine Grenzen, wenn diese Geräte
durch Umstände beschädigt oder zerstört werden, die Trenitalia zuzuschreiben sind.
Reklamationen
Reisende können Reklamationen und Meldungen folgendermaßen
vorbringen:
• über die Webseite www.trenitalia.com – Sektion “Area Clienti” –
“Reclami e assistenza clienti” -, auf der dafür online vorgesehenen Seite;
• mit den dafür vorgesehenen Formularen, die in den Kundenservice-Stellen Trenitalia der
wichtigsten Bahnhöfe aufliegen.
Trenitalia wird innerhalb eines Monats nach Erhalt darauf antworten oder, wenn dies nicht
möglich sein sollte, den Reisenden über das Datum informieren – das nicht über drei Monate
nach der Reklamation liegen darf – zu dem er sich eine Antwort erwarten kann.
Empfehlungen:
• das Original-Ticket aufbewahren, um eine eventuelle Rückzahlung anfordern zu können;
• bei schriftlicher Reklamation das Schreiben, an die im offiziellen Kursbuch "In treno" und bei
www.trenitalia.com – Sektion “Area Clienti“ – “Condizioni di trasporto“ – “La guida del
viaggiatore“ angegebenen Adressen richten, um die Antwortzeiten zu reduzieren.
Schlichtung bei Trenitalia
Wenn der Kunde keine zufriedenstellende Antwort oder überhaupt keine Antwort, innerhalb von
60 Tagen nach Antragstellung erhalten hat, besteht die Möglichkeit einen Schlichtungsantrag bei
Trenitalia, einzureichen. Der Schlichtungsantrag kann mit dem entsprechenden, ausgefüllten
Formular eingereicht werden, über die Unterzeichnerverbände oder direkt an das Büro
„Conciliazioni“ der Trenitalia - Piazza della Croce Rossa,1 I-00161-Roma, Fax ++39 06
44103490, oder per E-mail: [email protected].
Die Schlichtungsprozedur betrifft Reklamationen zu Reisen, mit Abfahrt- und Ankunftsort im
italienischen Staatsgebiet, auf Zügen ES, ES City, IC, die auf der Liste unter www.trenitalia.com
– “Area Clienti“ – einzusehen sind.
Das Formular für den Schlichtungsantrag, das Schlichtungsprotokoll und alle Informationen über die
Zugangsmodalitäten zur Prozedur stehen unter www.trenitalia.com Sektion “Area Clienti“ – “Procedura
di conciliazione“ - in den Kundenservice-Büros, sowie bei den Verbraucherschutzverbänden
Unterzeichner des Rahmenabkommens und deren Webseiten zur Verfügung.
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