Andalus 2016 RB2 DiabBW - Diabetiker Baden
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Andalus 2016 RB2 DiabBW - Diabetiker Baden
Betreute Traumreise - nicht nur - für Menschen mit Diabetes Andalusien: Land des Lichts 6 . - 13. April 2016 Alhambra / Siera Nevada Maurische Paläste, Sommerresidenzen mit bezaubernden Gärten, Moscheen und Orangenhöfe. Gewaltige Kathedralen als stolze Siegesmale der erfolgreichen Reconquista. Kommen Sie mit auf eine Entdeckungsreise und sehen Sie herrliche Landschaften, genießen Sie Kunst und Geschichte zwischen Orient und Okzident und lernen Sie die Heimat des Flamenco und des Stierkampfes kennen. Doch nicht allein die prächtigen Städte machen den Zauber von El Andalus (arabisch für „Land des Lichts“) aus, auch die kleinen Städtchen wie Ronda in seiner unbeschreiblichen Lage oder die Weißen Dörfer, in denen noch heute maurische Traditionen weiterleben, entfalten vor dem Besucher ihre ganze Schönheit und versetzen uns in entzücktes Staunen. Vom 6. bis 13. April 2016 organisiert DIABETIKER-BW speziell für reisefreudige Menschen - mit und ohne Diabetes - eine 8-tägige Reise nach ANDALUSIEN, die keine Wünsche offen lässt. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine qualifizierte Diabetes-Fachkraft und eine deutschsprachige Reiseleitung vor Ort macht die Teilnehmer frei, die eindrucksvollen Touren und die gesellschaftlichen Höhepunkte der Reise ohne Einschränkungen zu genießen. ANDALUSIEN Seite 2 Ihr Reiseverlauf 1. Tag - Mittwoch, 06.04.2016 - Anreise 10.20 Uhr Abflug mit airberlin ab Stuttgart 13.05 Uhr Ankunft in Malaga. Empfang durch den Reiseleiter und Transfer zum Hotel an der Costa del Sol. Abendessen und Übernachtung im 4* Hotel Sol Principe in Torremolinos. 2. Tag - Donnerstag, 07.04.2016 – Malaga – Nerja - Granada Bei einer Panoramarundfahrt in Málaga bis hoch zur Festungsanlage Gibralfaro kommen Sie u.a. am Stadtpark, am Hafen sowie am Paseo del Limonar und an der Plaza de la Merced vorbei, wo sich das Geburtshaus von Pablo Picasso befindet. Weiterfahrt zum schönen, weißen Dorf Nerja mit Zwischenstopp. Fahrt nach Granada. Abendessen und Übernachtung im 4* Hotel Alhamar in Granada. (2 Nächte) 3. Tag - Freitag, 08.04.2016 - Granada Besuch der Alhambra, dem weltberühmten maurischen Palastkomplex, welcher 1984 von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt worden ist. Spaziergang durch das alte arabische Viertel Albayzin mit wunderschönen Blick auf die Alhambra mit der Sierra Nevada im Hintergrund. Am Abend haben Sie die Möglichkeit, eine Flamenco-Show zu erleben (fakultativ). Abendessen und Übernachtung im Hotel in Granada. 4. Tag - Samstag, 09.04.2016 – Granada – Cordoba - Sevilla Heute fahren Sie vorbei an wunderschönen Olivenhainen bis nach Córdoba. Höhepunkt der Besichtigung ist hier sicherlich die von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannte Moscheenkathedrale Mezquita, eines der Wahrzeichen der islamischen Architektur. Anschließend Rundgang durch das jüdische Viertel und Besichtigung der Synagoge aus dem Mittelalter. Am Nachmittag Weiterfahrt nach Sevilla. Abendessen und Übernachtung im 4* Hotel Macarena in Sevilla. (2 Nächte) 5. Tag - Sonntag, 10.04.2016 – Sevilla Heute lernen Sie die quirlige Hauptstadt Andalusiens kennen. Nach einer Panoramarundfahrt vorbei am Expo-Gelände besichtigen Sie zu Fuß den wunderschönen Maria-Luisa-Park mit Plaza de America und Plaza de España, natürlich auch das Stadtviertel von Sta. Cruz mit dem königlichen Palast Alcazar sowie der drittgrößten gotischen Kathedrale der Welt. Idyllische Patios (Innenhöfe) sowie blumengeschmückte und unvorstellbar enge Gassen sind nur ein weiterer Teil der Pracht dieser Stadt. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung, um die Schönheit Sevillas auf eigene Faust zu erkunden. Tapas Abendessen in der Hosteria del Laurel. Übernachtung im Hotel in Sevilla. 6. Tag - Montag, 11.04.2016 – Sevilla – Ronda – Costa del Sol Nach dem Frühstück Fahrt nach Ronda. Hier Besichtigung der historischen Altstadt mit Besuch der Stiftskirche Santa Maria la Mayor, des Hauses von Don Bosco und der ältesten Stierkampfarena Spaniens. Weinprobe in der Bodega La Sangre in Ronda. Weiterfahrt an die Costa del Sol. Abendessen und Übernachtung im 4* Hotel Sol Principe in Torremolinos. (2 Nächte) ANDALUSIEN Seite 3 7. Tag - Dienstag, 12.04.2016 – Halbtagesausflug Marbella und Porto Banùs Fahrt an der Küste entlang bis Marbella. Besichtigung der herrlichen Altstadt. Hier befinden sich die Reste der altarabischen Stadtbefestigung. Weiterfahrt zum luxuriösen Yachthafen Puerto Banús, bekannt für die großen und teuren Yachten, die es dort zu sehen gibt. Die Nobelboutiquen und Restaurants, die sich im Hafen aneinanderreihen, spiegeln das exquisite Leben der Neureichen Spaniens wieder. Anschließend Freizeit und Rückfahrt an die Costa del Sol. Abendessen im Hotel. 8. Tag - Mittwoch, 13.04.2016 - Rückreise Frühstück im Hotel. Transfer zum Flughafen 13.50 Uhr Rückflug 16.30 Uhr Ankunft in Stuttgart ENDE DER REISE Eingeschlossene Leistungen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! *Flug mit airberlin Stuttgart – Malaga - Stuttgart *Transfer Flughafen / Hotel / Flughafen *3 x Übernachtung in einem 4* Hotel Sol Principe in Torremolinos *2 x Übernachtung im 4* Hotel Alhamar in Granada *2 x Übernachtung im 4* Hotel Macarena in Sevilla *7 x Frühstück und 6 x Abendessen in den Hotel (auf eine gute Verträglichkeit für Diabetiker wird besonders geachtet) *1x Tapas-Abendessen in der Hosteria del Laurel (10.04.2016) *1x Weinprobe in der Bodega La Sangre in Ronda. *Busreise wie beschrieben im vollklimatisierten Reisebus 2. Bis 6. Tag (kühle Lagerung für Insulin ist vorgesehen) *Bus ab/bis Hotel für Halbtagesausflug Marbella *deutschsprechende Reiseleitung *Deutschsprachige Stadtführer in Ronda, Granada, Cordoba und Sevilla * Eintrittsgeldern Besichtigungen mit allen laut Programm *Eintrittskarten für die Alhambra (Generalife, Palast von Carlos V, Sommerpalast) *Kopfhörersystem für die Besichtigungen Betreuung durch einen bei der DDG ausgebildeten Diabetes-Assistenten Umfangreiche Unterlagen / Informationen zu „Diabetiker auf Reisen“ Reisepreis Reisepreis pro Person im Doppelzimmer (DDB-Mitglied u. Partner) Einzelzimmerzuschlag Zuschlag für n i c h t DDB-Mitglieder € 1’148,-€ 170,-€ 50,-- ANDALUSIEN Seite 4 Optionale Leistungen Anreise mit der Bahn Es besteht die Möglichkeit Rail & Fly in Anspruch zu nehmen, falls sie mit dem Zug anreisen wollen. Sie können nur eine einfache Fahrt oder Hin-/ und Rückfahrt wählen. Einfache Fahrt 29 €; Hin- und Rückfahrt 58 €. Bitte bei der Anmeldung mit angeben. Übernachtung am Flughafen Sofern sie einen Tag vor Abflug (10:20 Uhr – Treffpunkt Flughafen spätestens 2 Std. vor Abflug = ca. 8:30 Uhr) anreisen möchten, besteht die Möglichkeit für ca. 60 € zu übernachten. Ein kostenloser Shuttle zum Flughafen ist im Regelfall gegeben. Nicht im Reisepreis enthalten Weitere Mahlzeiten und Getränke, optionale Leistungen, Ausgaben persönlicher Art, Trinkgelder, Versicherungen und Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte beachten Anmeldeschluss ist der 27. JAN. 2016. Wir empfehlen dringend (falls nicht vorhanden) den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Auslandskrankenversicherung. (Wenn sie z.B. eine Kreditkarate GOLD besitzen, ist bereits eine Rücktrittversicherung / Krankenversicherung mit eingeschlossen) Die Hotelsterne entsprechen der Landeskategorie. Änderungen im Reiseverlauf aufgrund örtlicher Gegebenheiten bleiben vorbehalten. Einreise: Spanien hat das Schengener Abkommen unterzeichnet. Bitte nehmen Sie dennoch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit auf die Reise. Es gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseangebote von KÖGEL TOURISTIK GmbH & Co.KG (Stand 5.3.2014) Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen, max. 34 Personen Informationen: Michael Diebold - Diabetesassistent)und)Betreuer.:)) - Tel: 0174 4759790 - Fax: 0911 30844 52533 eMail: [email protected] oder DIABETIKER-BW E.V. – Karlstr. 49a 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 6807864-0; Fax: 0721 6807864-9 eMail:: [email protected] Reiseveranstalter: Kögel Touristik GmbH & Co. KG, Herrenlandstr. 66, 71638 78315 Radolfzell Reiseanmeldung Buchung der Reise über: Bitte ausfüllen und an Adresse rechts einschicken (per Post , Fax oder eMail.) DIABETIKER Baden-Württemberg e.V. Karlstraße 49a 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 – 35 43 198 Fax: 0721 – 35 43 199 Email: [email protected] Reiseziel: Andalusien – Gruppe Diebold Reisedatum: 6.04.2016 – 13.04.2016 1. Name: Vorname: Straße, Nr. PLZ / Wohnort: Tel. Nr.: Nationalität: DDB Mitglied ja □ nein □ Geburtsdatum: email: 2. Name: Vorname: Straße, Nr. PLZ / Wohnort: Tel. Nr.: Nationalität: DDB Mitglied ja □ nein □ Geburtsdatum: email: Bitte geben Sie die Namen an, die im maschinenlesbaren Teil des Passes unterhalb der Unterschrift stehen Reisepreis pro Person im Doppelzimmer € 1.148,00 € Zuschlag für Einzelzimmer € 170,00 € Zuschlag für Nichtmitglieder € 50,00 € Rail & Fly Fahrkarte □ HIN □ ZURÜCK □ HIN+ZURÜCK JE 29.00 58.00 Gesamtbetrag € € Die Anzahlung in Höhe von Euro 150,00 pro Person überweise ich nach Erhalt der Reisebestätigung. Der Restbetrag ist spätestens am 01.03.2016 zur Zahlung fällig. Reiseveranstalter: Kögel Touristik GmbH & Co. KG, Herrenlandstr. 66, 71638 78315 Radolfzell Im Falle eines Notfalls bitte ich zu verständigen (Name, genaue Anschrift, Telefon) Mit den auf der Rückseite aufgedruckten Reisevereinbarungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Reiseveranstalters erkläre ich mich hiermit einverstanden. Wir empfehlen (falls nicht vorhanden) den Abschluss einer Reiserücktritts- /Krankenversicherung. , den _________________________________________________________________________________________ Unterschrift 1. Reiseteilnehmer Unterschrift 2. Reiseteilnehme Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseangebote von KÖGEL TOURISTIK GmbH & Co.KG (im Folgenden „KÖGEL“ genannt) (Stand 5.3.2014) 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde KÖGEL den Abschluss des Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung an, soweit diese dem Reisenden vorliegen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. Bei Buchungen über das Internet gilt folgendes: Der Kunde bietet KÖGEL den Abschluss des Reisevertrages durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Unverzüglich nach Eingang dieser Buchung erhält der Kunde auf elektronischem Weg eine Eingangsbestätigung als sogenannte „Vorab-Bestätigung“, die verbindliche Reisebestätigung erhält der Kunde innerhalb weniger Tage auf dem Postweg. 2. Zahlungen Sämtliche Zahlungen, Anzahlung bzw. Restzahlung, des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Std. dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 € nicht übersteigt. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen. Der Restbetrag wird fällig, wie auf der Buchungsbestätigung vermerkt und wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird, bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl allerdings frühestens nach Ablauf der Rücktrittserklärungsfrist, frühestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3. Leistungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur soweit gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Preisänderungen Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Ersatzreisende Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten. 6. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen: Busreisen Flugreisen See- und Flusskreuzfahrten bis 31 Tage vor Reiseantritt 10 % 45% 40 % 30 bis 16 Tage vor Reiseantritt 30 % 60 % 55 % 15 bis 7 Tage vor Reiseantritt 45 % 80 % 70 % 6 bis 3 Tage vor Reiseantritt 60 % 85 % 85 % ab 2 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 85 % 90 % 90 % Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 7. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind. 8. Mindestteilnehmerzahl Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis drei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis drei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat sein Recht unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende nicht von seinem Recht Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten. 9. Kündigung infolge höherer Gewalt Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt. 10. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach §651e)Abs.3BGB. Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringende Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. 11. Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wg. eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. 12. Ausschlussfrist, Verjährung Ansprüche wg. mangelhafter Reiseleistung nach §§651c bis 651f BGB, ausgenommen Körperschäden, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte. Ansprüche des Reisenden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von 1 Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die betroffenen Ansprüche in drei Jahren. Reiseveranstalter Kögel Touristik GmbH & Co.KG, Herrenlandstr. 66, 78315 Radolfzell, HRA550271 Freiburg, Tel. 07732-8005-0, Fax -64, E-Mail [email protected]. Persönlich haftender Gesellschafter Kögel Touristik Verwaltungs GmbH, 78315 Radolfzell, HRB550542 Freiburg, Geschäftsführer Matthäus Kögel