Andalus 2016 RB2 DiabBW - Diabetiker Baden

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Andalus 2016 RB2 DiabBW - Diabetiker Baden
Betreute Traumreise
- nicht nur - für Menschen mit Diabetes
Andalusien: Land des Lichts
6 . - 13. April 2016
Alhambra / Siera Nevada
Maurische Paläste, Sommerresidenzen mit bezaubernden Gärten, Moscheen und
Orangenhöfe. Gewaltige Kathedralen als stolze Siegesmale der erfolgreichen
Reconquista. Kommen Sie mit auf eine Entdeckungsreise und sehen Sie herrliche
Landschaften, genießen Sie Kunst und Geschichte zwischen Orient und Okzident
und lernen Sie die Heimat des Flamenco und des Stierkampfes kennen. Doch nicht
allein die prächtigen Städte machen den Zauber von El Andalus (arabisch für
„Land des Lichts“) aus, auch die kleinen Städtchen wie Ronda in seiner
unbeschreiblichen Lage oder die Weißen Dörfer, in denen noch heute maurische
Traditionen weiterleben, entfalten vor dem Besucher ihre ganze Schönheit und
versetzen uns in entzücktes Staunen.
Vom 6. bis 13. April 2016 organisiert DIABETIKER-BW speziell für reisefreudige
Menschen - mit und ohne Diabetes - eine 8-tägige Reise nach ANDALUSIEN, die
keine Wünsche offen lässt. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine
qualifizierte Diabetes-Fachkraft und eine deutschsprachige Reiseleitung vor Ort
macht die Teilnehmer frei, die eindrucksvollen Touren und die gesellschaftlichen
Höhepunkte der Reise ohne Einschränkungen zu genießen.
ANDALUSIEN
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Ihr Reiseverlauf
1. Tag - Mittwoch, 06.04.2016 - Anreise
10.20 Uhr Abflug mit airberlin ab Stuttgart
13.05 Uhr Ankunft in Malaga. Empfang durch den Reiseleiter und Transfer zum
Hotel an der Costa del Sol. Abendessen und Übernachtung im 4* Hotel Sol
Principe in Torremolinos.
2. Tag - Donnerstag, 07.04.2016 – Malaga – Nerja - Granada
Bei einer Panoramarundfahrt in Málaga bis hoch zur Festungsanlage Gibralfaro
kommen Sie u.a. am Stadtpark, am Hafen sowie am Paseo del Limonar und an
der Plaza de la Merced vorbei, wo sich das Geburtshaus von Pablo Picasso
befindet. Weiterfahrt zum schönen, weißen Dorf Nerja mit Zwischenstopp. Fahrt
nach Granada. Abendessen und Übernachtung im 4* Hotel Alhamar in
Granada. (2 Nächte)
3. Tag - Freitag, 08.04.2016 - Granada
Besuch der Alhambra, dem weltberühmten maurischen Palastkomplex, welcher
1984 von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt worden ist. Spaziergang
durch das alte arabische Viertel Albayzin mit wunderschönen Blick auf die
Alhambra mit der Sierra Nevada im Hintergrund. Am Abend haben Sie die
Möglichkeit, eine Flamenco-Show zu erleben (fakultativ). Abendessen und
Übernachtung
im Hotel in Granada.
4. Tag - Samstag, 09.04.2016 – Granada – Cordoba - Sevilla
Heute fahren Sie vorbei an wunderschönen Olivenhainen bis nach Córdoba.
Höhepunkt der Besichtigung ist hier sicherlich die von der UNESCO zum
Weltkulturerbe ernannte Moscheenkathedrale Mezquita, eines der Wahrzeichen
der islamischen Architektur. Anschließend Rundgang durch das jüdische Viertel
und Besichtigung der Synagoge aus dem Mittelalter. Am Nachmittag
Weiterfahrt nach Sevilla. Abendessen und Übernachtung im 4* Hotel Macarena
in Sevilla. (2 Nächte)
5. Tag - Sonntag, 10.04.2016 – Sevilla
Heute lernen Sie die quirlige Hauptstadt Andalusiens kennen. Nach einer
Panoramarundfahrt vorbei am Expo-Gelände besichtigen Sie zu Fuß den
wunderschönen Maria-Luisa-Park mit Plaza de America und Plaza de España,
natürlich auch das Stadtviertel von Sta. Cruz mit dem königlichen Palast Alcazar
sowie der drittgrößten gotischen Kathedrale der Welt. Idyllische Patios
(Innenhöfe) sowie blumengeschmückte und unvorstellbar enge Gassen sind nur
ein weiterer Teil der Pracht dieser Stadt. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien
Verfügung, um die Schönheit Sevillas auf eigene Faust zu erkunden. Tapas
Abendessen in der Hosteria del Laurel. Übernachtung im Hotel in Sevilla.
6. Tag - Montag, 11.04.2016 – Sevilla – Ronda – Costa del Sol
Nach dem Frühstück Fahrt nach Ronda. Hier Besichtigung der historischen
Altstadt mit Besuch der Stiftskirche Santa Maria la Mayor, des Hauses von Don
Bosco und der ältesten Stierkampfarena Spaniens. Weinprobe in der Bodega La
Sangre in Ronda. Weiterfahrt an die Costa del Sol. Abendessen und
Übernachtung im 4* Hotel Sol Principe in Torremolinos. (2 Nächte)
ANDALUSIEN
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7. Tag - Dienstag, 12.04.2016 – Halbtagesausflug Marbella und Porto Banùs
Fahrt an der Küste entlang bis Marbella. Besichtigung der herrlichen Altstadt. Hier
befinden sich die Reste der altarabischen Stadtbefestigung. Weiterfahrt zum
luxuriösen Yachthafen Puerto Banús, bekannt für die großen und teuren
Yachten, die es dort zu sehen gibt. Die Nobelboutiquen und Restaurants, die
sich im Hafen aneinanderreihen, spiegeln das exquisite Leben der Neureichen
Spaniens wieder. Anschließend Freizeit und Rückfahrt an die Costa del Sol.
Abendessen im Hotel.
8. Tag - Mittwoch, 13.04.2016 - Rückreise
Frühstück im Hotel. Transfer zum Flughafen
13.50 Uhr Rückflug
16.30 Uhr Ankunft in Stuttgart
ENDE DER REISE
Eingeschlossene Leistungen
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*Flug mit airberlin Stuttgart – Malaga - Stuttgart
*Transfer Flughafen / Hotel / Flughafen
*3 x Übernachtung in einem 4* Hotel Sol Principe in Torremolinos
*2 x Übernachtung im 4* Hotel Alhamar in Granada
*2 x Übernachtung im 4* Hotel Macarena in Sevilla
*7 x Frühstück und 6 x Abendessen in den Hotel
(auf eine gute Verträglichkeit für Diabetiker wird besonders geachtet)
*1x Tapas-Abendessen in der Hosteria del Laurel (10.04.2016)
*1x Weinprobe in der Bodega La Sangre in Ronda.
*Busreise wie beschrieben im vollklimatisierten Reisebus 2. Bis 6. Tag
(kühle Lagerung für Insulin ist vorgesehen)
*Bus ab/bis Hotel für Halbtagesausflug Marbella
*deutschsprechende Reiseleitung
*Deutschsprachige Stadtführer in Ronda, Granada, Cordoba und Sevilla
* Eintrittsgeldern Besichtigungen mit allen laut Programm
*Eintrittskarten für die Alhambra (Generalife, Palast von Carlos V,
Sommerpalast)
*Kopfhörersystem für die Besichtigungen
Betreuung durch einen bei der DDG ausgebildeten Diabetes-Assistenten
Umfangreiche Unterlagen / Informationen zu „Diabetiker auf Reisen“
Reisepreis
Reisepreis pro Person im Doppelzimmer (DDB-Mitglied u. Partner)
Einzelzimmerzuschlag
Zuschlag für n i c h t DDB-Mitglieder
€ 1’148,-€ 170,-€
50,--
ANDALUSIEN
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Optionale Leistungen
Anreise mit der Bahn
Es besteht die Möglichkeit Rail & Fly in Anspruch zu nehmen, falls sie mit dem Zug
anreisen wollen. Sie können nur eine einfache Fahrt oder Hin-/ und Rückfahrt wählen.
Einfache Fahrt 29 €; Hin- und Rückfahrt 58 €. Bitte bei der Anmeldung mit angeben.
Übernachtung am Flughafen
Sofern sie einen Tag vor Abflug (10:20 Uhr – Treffpunkt Flughafen spätestens 2 Std. vor
Abflug = ca. 8:30 Uhr) anreisen möchten, besteht die Möglichkeit für ca. 60 € zu
übernachten. Ein kostenloser Shuttle zum Flughafen ist im Regelfall gegeben.
Nicht im Reisepreis enthalten
Weitere Mahlzeiten und Getränke, optionale Leistungen, Ausgaben persönlicher Art,
Trinkgelder, Versicherungen und Reiserücktrittskostenversicherung.
Bitte beachten
Anmeldeschluss ist der 27. JAN. 2016.
Wir empfehlen dringend (falls nicht vorhanden) den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung und einer Auslandskrankenversicherung. (Wenn sie
z.B. eine Kreditkarate GOLD besitzen, ist bereits eine Rücktrittversicherung /
Krankenversicherung mit eingeschlossen)
Die Hotelsterne entsprechen der Landeskategorie. Änderungen im Reiseverlauf aufgrund
örtlicher Gegebenheiten bleiben vorbehalten.
Einreise: Spanien hat das Schengener Abkommen unterzeichnet. Bitte nehmen Sie
dennoch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit auf die Reise.
Es gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseangebote von KÖGEL
TOURISTIK GmbH & Co.KG (Stand 5.3.2014)
Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen, max. 34 Personen
Informationen:
Michael Diebold - Diabetesassistent)und)Betreuer.:))
- Tel: 0174 4759790 - Fax: 0911 30844 52533
eMail: [email protected]
oder
DIABETIKER-BW E.V. – Karlstr. 49a 76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 6807864-0; Fax: 0721 6807864-9
eMail:: [email protected]
Reiseveranstalter:
Kögel Touristik GmbH & Co. KG, Herrenlandstr. 66, 71638 78315 Radolfzell
Reiseanmeldung
Buchung der Reise über:
Bitte ausfüllen und an Adresse rechts einschicken
(per Post , Fax oder eMail.)
DIABETIKER
Baden-Württemberg e.V.
Karlstraße 49a
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 – 35 43 198
Fax: 0721 – 35 43 199
Email: [email protected]
Reiseziel: Andalusien – Gruppe Diebold
Reisedatum:
6.04.2016 – 13.04.2016
1. Name:
Vorname:
Straße, Nr.
PLZ / Wohnort:
Tel. Nr.:
Nationalität:
DDB Mitglied
ja
□
nein □
Geburtsdatum:
email:
2. Name:
Vorname:
Straße, Nr.
PLZ / Wohnort:
Tel. Nr.:
Nationalität:
DDB Mitglied
ja □
nein □
Geburtsdatum:
email:
Bitte geben Sie die Namen an, die im maschinenlesbaren Teil des Passes unterhalb der Unterschrift stehen
Reisepreis pro Person im Doppelzimmer
€ 1.148,00
€
Zuschlag für Einzelzimmer
€
170,00
€
Zuschlag für Nichtmitglieder
€
50,00
€
Rail & Fly Fahrkarte
□ HIN □ ZURÜCK
□ HIN+ZURÜCK
JE 29.00
58.00
Gesamtbetrag
€
€
Die Anzahlung in Höhe von Euro 150,00 pro Person überweise ich nach Erhalt der Reisebestätigung.
Der Restbetrag ist spätestens am 01.03.2016 zur Zahlung fällig.
Reiseveranstalter: Kögel Touristik GmbH & Co. KG, Herrenlandstr. 66, 71638 78315 Radolfzell
Im Falle eines Notfalls bitte ich zu verständigen (Name, genaue Anschrift, Telefon)
Mit den auf der Rückseite aufgedruckten Reisevereinbarungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Reiseveranstalters erkläre ich mich hiermit einverstanden.
Wir empfehlen (falls nicht vorhanden) den Abschluss einer Reiserücktritts- /Krankenversicherung.
, den
_________________________________________________________________________________________
Unterschrift 1. Reiseteilnehmer
Unterschrift 2. Reiseteilnehme
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseangebote von KÖGEL TOURISTIK GmbH & Co.KG (im Folgenden „KÖGEL“ genannt) (Stand 5.3.2014)
1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde KÖGEL den Abschluss des Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung an,
soweit diese dem Reisenden vorliegen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. An die
Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter
bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum
Vertragsschluss. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den
der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. Bei Buchungen über das Internet gilt folgendes: Der Kunde bietet KÖGEL den Abschluss des Reisevertrages
durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Unverzüglich nach Eingang dieser Buchung erhält der Kunde auf elektronischem Weg eine
Eingangsbestätigung als sogenannte „Vorab-Bestätigung“, die verbindliche Reisebestätigung erhält der Kunde innerhalb weniger Tage auf dem Postweg.
2. Zahlungen Sämtliche Zahlungen, Anzahlung bzw. Restzahlung, des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein
Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Std. dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 € nicht übersteigt.
Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen. Der Restbetrag wird fällig, wie auf der Buchungsbestätigung vermerkt und wenn
feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird, bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl allerdings frühestens nach Ablauf der Rücktrittserklärungsfrist,
frühestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
3. Leistungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur soweit gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung
diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preisänderungen Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar
und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende
Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den
Reisepreis auswirkt. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung hat der
Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des
Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn
der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die Rechte hat der Reisende unverzüglich
nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Ersatzreisende Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal
folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
Busreisen
Flugreisen
See- und Flusskreuzfahrten
bis 31 Tage vor Reiseantritt
10 %
45%
40 %
30 bis 16 Tage vor Reiseantritt
30 %
60 %
55 %
15 bis 7 Tage vor Reiseantritt
45 %
80 %
70 %
6 bis 3 Tage vor Reiseantritt
60 %
85 %
85 %
ab 2 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt
85 %
90 %
90 %
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche
Rücktritt empfohlen. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung
wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
7. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der
Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind.
8. Mindestteilnehmerzahl Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die
Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis drei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens
bis drei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der
Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat sein Recht unverzüglich nach
Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende nicht von seinem Recht Gebrauch, so ist der vom Reisenden
gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände
berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB. Der
Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
10. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe
(Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim
Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den
Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Der Reisende
kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der
Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist
bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des
Veranstalters. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine
angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn
die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem
und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach §651e)Abs.3BGB. Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden)
erbrachten oder zu erbringende Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu
treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. Der Reisende kann unbeschadet
der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht
zu vertreten hat.
11. Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wg. eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die
darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
12. Ausschlussfrist, Verjährung Ansprüche wg. mangelhafter Reiseleistung nach §§651c bis 651f BGB, ausgenommen Körperschäden, hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes
Verschulden nicht eingehalten werden konnte. Ansprüche des Reisenden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die
Verjährungsfrist von 1 Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist
verjähren die betroffenen Ansprüche in drei Jahren.
Reiseveranstalter Kögel Touristik GmbH & Co.KG, Herrenlandstr. 66, 78315 Radolfzell, HRA550271 Freiburg, Tel. 07732-8005-0, Fax -64, E-Mail [email protected]. Persönlich haftender Gesellschafter Kögel Touristik Verwaltungs GmbH, 78315 Radolfzell, HRB550542 Freiburg, Geschäftsführer Matthäus Kögel

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